Satzung des Vereins - MBA Sustainability Management | CSM
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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>CSM</strong>-Alumni e.V. vom 11. Dezember 2009<br />
8<br />
Mitglieder können die Aufnahme weiterer Punkte beantragen; in eiligen<br />
Fällen kann der Vorstand eine Tagesordnung festsetzen, ohne Gelegenheit<br />
zur Aufnahme weiterer Punkte zu geben. Verspätet eingegangene<br />
Anträge finden keine Berücksichtigung. Der Vorstand kann hiervon Ausnahmen<br />
machen, wenn die Verspätung genügend entschuldigt wird<br />
oder andere Gründe, insbesondere die Verfahrensökonomie die Aufnahme<br />
<strong>des</strong> Punktes rechtfertigen. Der Vorstand entscheidet nach billigem<br />
Ermessen.<br />
c) Nach Ablauf der zwei Wochen hat der Vorstand die endgültige Tagesordnung<br />
bekannt zu geben, die einzelnen zur Entscheidung stehenden<br />
Fragen zu formulieren und alle Mitglieder zur verbindlichen Abstimmung<br />
über einzelne Punkte binnen zwei Wochen aufzufordern.<br />
d) Die Mitglieder können über die einzelnen Punkte abstimmen, indem sie<br />
den Ersten Vorsitzenden schriftlich, per Telefax, E-Mail oder durch ein<br />
internetbasiertes Abstimmungstool (z.B. Doodle) mitteilen, wie sie in den<br />
einzelnen zur Entscheidung stehenden Punkten entscheiden. Für die<br />
Fristwahrung ist der festgesetzte Zeitpunkt <strong>des</strong> Zugangs der Stimmabgabe<br />
bei dem oder der Ersten Vorsitzenden entscheidend. Eine verspätete<br />
und/oder formwidrige Stimmabgabe gilt als Enthaltung.<br />
e) Eine virtuelle Mitgliederversammlung ersetzt nicht die Jahreshauptversammlung<br />
<strong>des</strong> <strong>Vereins</strong>. Das Recht auf eine Stimmübertragung bei einer<br />
Versammlung vor Ort wird durch das virtuelle Verfahren nicht berührt.<br />
§ 9 Vorstand<br />
1. Der Vorstand führt ehrenamtlich die Geschäfte <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> und verwaltet<br />
das <strong>Vereins</strong>vermögen. Aufwandsentschädigungen sind zulässig. Der Vorstand<br />
führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.<br />
2. Der Vorstand besteht aus sieben Personen: Der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden,<br />
der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter, dem Finanzvorstand<br />
sowie vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Insgesamt müssen min<strong>des</strong>tens zwei<br />
studentische Vertreterinnen oder Vertreter <strong>des</strong> <strong>MBA</strong>-Studiums sowie zwei Vertreterinnen<br />
oder Vertreter <strong>des</strong> <strong>CSM</strong> im Vorstand vertreten sein.<br />
Die Schriftführerin oder der Schriftführer wird vom Vorstand ernannt.<br />
3. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.<br />
4. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder <strong>des</strong><br />
Vorstan<strong>des</strong> vertreten.