Antrag Hochwasserschutz - CDU Brachttal
Antrag Hochwasserschutz - CDU Brachttal
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<strong>CDU</strong> Fraktion im<br />
Gemeindeparlament<br />
der Gemeinde <strong>Brachttal</strong><br />
Hans Georg<br />
Gemeindevertreter<br />
<strong>Brachttal</strong>, den 1. Okt. 2009<br />
An den<br />
Vorsitzenden der Gemeindevertretung<br />
der Gemeinde <strong>Brachttal</strong><br />
Herrn Lutz Heer<br />
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,<br />
hiermit stellt die <strong>CDU</strong> – Fraktion folgenden <strong>Antrag</strong> zur nächsten Sitzung<br />
HOCHWASSERSCHUTZ BRACHTTAL / LANDESPROJEKT AN DER KINZIG<br />
ÜBERREGIONALER HOCHWASSERSCHUTZ AN DER KINZIG<br />
<strong>Brachttal</strong> ist dicht besiedelt und besitzt eine gute Infrastruktur mit landwirtschaftlicher Prägung.<br />
Hochwasserschäden an Sacheigentum und die Gefährdung von Menschen sind da nicht akzeptabel.<br />
Nachhaltige <strong>Hochwasserschutz</strong>maßnahmen sind daher dringend erforderlich, um bei künftigen<br />
Hochwässern Gefährdungen der Menschen zu vermeiden und Sachschäden sowie Produktionsausfälle<br />
des örtlichen Gewerbes und der Landwirtschaft zu verhindern.<br />
Verantwortlich für den Gewässerunterhalt und den <strong>Hochwasserschutz</strong> ist die Gemeinde <strong>Brachttal</strong>. Sie<br />
steuert die Siedlungsentwicklung und trägt die Verantwortung für einzelne Projekte in den jeweiligen<br />
Ortslagen. Die in Umsetzung befindlichen Maßnahmen zum <strong>Hochwasserschutz</strong> sind allerdings nur<br />
begrenzt und lokal wirksam. Zum Teil besteht sogar die Gefahr, dass durch eine an einem Ort gut<br />
wirksame <strong>Hochwasserschutz</strong>maßnahme das Wasser schnell vorbeigeleitet und die<br />
Überschwemmungsgefahr so an die Unterlieger, d.h. die flussabwärts lebenden Menschen,<br />
weitergegeben wird. Dies wäre letztlich eine Verlagerung des Problems nach dem Sankt Florians-<br />
Prinzip.<br />
Wichtig ist daher, dass der <strong>Hochwasserschutz</strong> das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses über <strong>Brachttal</strong><br />
hinaus umfasst und dass alle betroffenen Gruppen und Bereiche einbezogen werden.<br />
Die neue EU- Hochwasserrahmenrichtlinie vom 23. Oktober 2007 sagt über die Bewertung und das<br />
Management von Hochwasserrisiken aus, dass alle Maßnahmen zur Verringerung von<br />
Hochwasserschäden innerhalb eines Einzugsgebietes zu koordinieren sind um eine maximale Wirkung<br />
zu erreichen.<br />
Der aktuelle finanzielle Aufwand zur Erstellung von zwei Hochwasserrückhaltebecken am Spielberger<br />
Graben, dessen Umlegung sowie die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen ergibt einen<br />
Gesamtkostenaufwand in Höhe von ca. 815.000 €. Die entsprechende Landeszuwendung beträgt<br />
675.000 €. Die Differenz muss allein die Gemeinde <strong>Brachttal</strong> tragen. (die genauen Kosten ergeben sich<br />
erst nach Abrechnung der Maßnahen)
<strong>CDU</strong> Fraktion im<br />
Gemeindeparlament<br />
der Gemeinde <strong>Brachttal</strong><br />
Hans Georg<br />
Gemeindevertreter<br />
Die Folgekosten, sprich der Unterhalt sowie ggf. Optimierungs- und Anpassungsmaßnahmen für<br />
derartige Anlagen, werden in der Regel mit ca. 10% der Erstellungskosten gerechnet. D.h. im<br />
schlechtesten Fall müsste die Gemeinde für ihre lokalen Maßnahmen einen jährlichen Beitrag in Höhe<br />
von ca. 100.000 € für ihre Anlagen aufbringen.<br />
Aus unserer Sicht ist der Bauhof mit dieser Aufgabe überfordert. Hier ist Erfahrung und<br />
betriebswirtschaftliches Augenmaß gefordert. Das Vertrauen in beauftragte Ing.-Büros kann im<br />
schlechtesten Fall immer immense Kosten für die Gemeinde nach sich ziehen, wenn das<br />
„Totschlagargument“ der Standsicherheit aufgeführt wird. Keiner der politischen Verantwortlichen kann<br />
diese Diskussion fachlich führen und wird sich im Fall der Fälle nicht der Gefahr aussetzen<br />
Entscheidungen gegen eine solche Ing.-Büro Empfehlung zu treffen.<br />
Darüber hinaus sind die Flächen oberhalb der Becken auch von großer Bedeutung hinsichtlich des<br />
Eintrags von Schwemmgut wie Bäumen, Erde o.ä.. Was nützen die schönsten Beckenanlagen wenn<br />
durch unkontrollierten Schwemmguteintrag die Steuerung/Abfluss über eines längeren Zeitraum nicht<br />
sichergestellt werden kann.<br />
Durch die laufenden Baumaßnahmen, Rückhaltebecken- und Kanalabflussbau wird leider nur der<br />
Bereich des „Spielberger Grabens“ auf der bleiliegenden Karte, gelb markiert und ein Teil, auf der<br />
beiliegenden Karte blau markiert, im <strong>Hochwasserschutz</strong> beachtet. Die restlichen Flächen, oberhalb von<br />
Neuenschmidten und Schlierbach, auf der Karte rot und gelb unterlegt; sind somit gegenüber den<br />
unterliegenden Teilen unserer Orte noch nicht vor Hochwasser geschützt. Ebenso sind für die Ortsteile<br />
Hellstein, Streitberg und Udenhain die Planungen noch nicht in die Endphase eingetreten.<br />
Hier sind wiederum Schnittstellen zum Wasserverband Kinzig (WVK) zu sehen, die<br />
Wasserschutzgebiete Neunschmidten-Nord und Neuenschmidten-Süd reichen in diese Flächen hinein.<br />
Aus unserer Sicht sollten hier die Aufgaben der Gemeinde enden. Das zu erwartende Kostenpotential im<br />
kommunalen <strong>Hochwasserschutz</strong> (HWS) ist langfristig nicht abzuschätzen. Die Gemeinde <strong>Brachttal</strong> sollte<br />
versuchen diese komunale Verantwortung in das Pilotprojekt des Landes Hessen zu integrieren um nicht<br />
die für die Haushaltskonsolidierung notwendigen Mittel unverhofft in HOAI-Kostennoten (Rechnungen<br />
der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für Ing.-Büros abfließen zu lassen.<br />
Der Main-Kinzig-Kreis trägt aktuell ca. 90% der Kosten für den überregionalen <strong>Hochwasserschutz</strong> im<br />
Main-Kinzig-Kreis, die Gemeinde <strong>Brachttal</strong>, sie ist diesem Arbeitskreis durch<br />
Gemeindevertretungsbeschluss beigetreten, wird allein für die Zukunft nicht in der Lage sein<br />
Unterhalt und Investitionen für derartige Projekte zu tragen.
<strong>CDU</strong> Fraktion im<br />
Gemeindeparlament<br />
der Gemeinde <strong>Brachttal</strong><br />
Hans Georg<br />
Gemeindevertreter<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Gemeindevertretung <strong>Brachttal</strong> sieht ihren kommunalen <strong>Hochwasserschutz</strong> als tragenden Bestandteil<br />
der überregionalen Planung „LANDESPROJEKT AN DER KINZIG“ Die Beckenanlagen sowie die<br />
noch benötigten Flächen und sonst noch notwendigen Planungs- und Baumassnahmen sollten in diesem<br />
Zuge in das Landesprojekt integriert werden.<br />
Begründung<br />
Damit trägt die Gemeinde zukünftig nur noch ein anteiliges Risiko sowohl fachlich als auch ökonomisch.<br />
Die gemeinsame Betrachtung des gesamten Einzugsgebietes, <strong>Hochwasserschutz</strong> für alle sechs Ortsteile<br />
und die vom Wasserverband Kinzig, dem das Mandat für die Koordination der künftigen überregionalen<br />
<strong>Hochwasserschutz</strong>maßnahmen im Kinzigtal übertragen wurden mit den geplanten überörtlichen<br />
Rückhaltebecken am Lauf der Bracht und des Reichenbachs oberhalb der Gemarkung <strong>Brachttal</strong>s , bietet<br />
sich damit die Möglichkeiten, verschiedenen Maßnahmen in Planung und Betrieb optimal aufeinander<br />
abzustimmen und die zugehörigen Kosten auf alle zu verteilen.<br />
Von der zügigen Umsetzung dieses Beschlusses profitieren alle Bürgerinnen und Bürger von <strong>Brachttal</strong>.<br />
Denn nicht nur das „LANDESPROJEKT AN DER KINZIG“ sondern auch die aus ihm noch<br />
abzuleitenden kommunalen Maßnahmen, werden dann zu einem Großteil vom Land Hessen und dem<br />
Main-Kinzig-Kreis finanziert.<br />
Die Gemeindevertretung möge diesen <strong>Antrag</strong> der <strong>CDU</strong> <strong>Brachttal</strong> beschließen.<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
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