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Antrag Hochwasserschutz - CDU Brachttal

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<strong>CDU</strong> Fraktion im<br />

Gemeindeparlament<br />

der Gemeinde <strong>Brachttal</strong><br />

Hans Georg<br />

Gemeindevertreter<br />

<strong>Brachttal</strong>, den 1. Okt. 2009<br />

An den<br />

Vorsitzenden der Gemeindevertretung<br />

der Gemeinde <strong>Brachttal</strong><br />

Herrn Lutz Heer<br />

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,<br />

hiermit stellt die <strong>CDU</strong> – Fraktion folgenden <strong>Antrag</strong> zur nächsten Sitzung<br />

HOCHWASSERSCHUTZ BRACHTTAL / LANDESPROJEKT AN DER KINZIG<br />

ÜBERREGIONALER HOCHWASSERSCHUTZ AN DER KINZIG<br />

<strong>Brachttal</strong> ist dicht besiedelt und besitzt eine gute Infrastruktur mit landwirtschaftlicher Prägung.<br />

Hochwasserschäden an Sacheigentum und die Gefährdung von Menschen sind da nicht akzeptabel.<br />

Nachhaltige <strong>Hochwasserschutz</strong>maßnahmen sind daher dringend erforderlich, um bei künftigen<br />

Hochwässern Gefährdungen der Menschen zu vermeiden und Sachschäden sowie Produktionsausfälle<br />

des örtlichen Gewerbes und der Landwirtschaft zu verhindern.<br />

Verantwortlich für den Gewässerunterhalt und den <strong>Hochwasserschutz</strong> ist die Gemeinde <strong>Brachttal</strong>. Sie<br />

steuert die Siedlungsentwicklung und trägt die Verantwortung für einzelne Projekte in den jeweiligen<br />

Ortslagen. Die in Umsetzung befindlichen Maßnahmen zum <strong>Hochwasserschutz</strong> sind allerdings nur<br />

begrenzt und lokal wirksam. Zum Teil besteht sogar die Gefahr, dass durch eine an einem Ort gut<br />

wirksame <strong>Hochwasserschutz</strong>maßnahme das Wasser schnell vorbeigeleitet und die<br />

Überschwemmungsgefahr so an die Unterlieger, d.h. die flussabwärts lebenden Menschen,<br />

weitergegeben wird. Dies wäre letztlich eine Verlagerung des Problems nach dem Sankt Florians-<br />

Prinzip.<br />

Wichtig ist daher, dass der <strong>Hochwasserschutz</strong> das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses über <strong>Brachttal</strong><br />

hinaus umfasst und dass alle betroffenen Gruppen und Bereiche einbezogen werden.<br />

Die neue EU- Hochwasserrahmenrichtlinie vom 23. Oktober 2007 sagt über die Bewertung und das<br />

Management von Hochwasserrisiken aus, dass alle Maßnahmen zur Verringerung von<br />

Hochwasserschäden innerhalb eines Einzugsgebietes zu koordinieren sind um eine maximale Wirkung<br />

zu erreichen.<br />

Der aktuelle finanzielle Aufwand zur Erstellung von zwei Hochwasserrückhaltebecken am Spielberger<br />

Graben, dessen Umlegung sowie die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen ergibt einen<br />

Gesamtkostenaufwand in Höhe von ca. 815.000 €. Die entsprechende Landeszuwendung beträgt<br />

675.000 €. Die Differenz muss allein die Gemeinde <strong>Brachttal</strong> tragen. (die genauen Kosten ergeben sich<br />

erst nach Abrechnung der Maßnahen)


<strong>CDU</strong> Fraktion im<br />

Gemeindeparlament<br />

der Gemeinde <strong>Brachttal</strong><br />

Hans Georg<br />

Gemeindevertreter<br />

Die Folgekosten, sprich der Unterhalt sowie ggf. Optimierungs- und Anpassungsmaßnahmen für<br />

derartige Anlagen, werden in der Regel mit ca. 10% der Erstellungskosten gerechnet. D.h. im<br />

schlechtesten Fall müsste die Gemeinde für ihre lokalen Maßnahmen einen jährlichen Beitrag in Höhe<br />

von ca. 100.000 € für ihre Anlagen aufbringen.<br />

Aus unserer Sicht ist der Bauhof mit dieser Aufgabe überfordert. Hier ist Erfahrung und<br />

betriebswirtschaftliches Augenmaß gefordert. Das Vertrauen in beauftragte Ing.-Büros kann im<br />

schlechtesten Fall immer immense Kosten für die Gemeinde nach sich ziehen, wenn das<br />

„Totschlagargument“ der Standsicherheit aufgeführt wird. Keiner der politischen Verantwortlichen kann<br />

diese Diskussion fachlich führen und wird sich im Fall der Fälle nicht der Gefahr aussetzen<br />

Entscheidungen gegen eine solche Ing.-Büro Empfehlung zu treffen.<br />

Darüber hinaus sind die Flächen oberhalb der Becken auch von großer Bedeutung hinsichtlich des<br />

Eintrags von Schwemmgut wie Bäumen, Erde o.ä.. Was nützen die schönsten Beckenanlagen wenn<br />

durch unkontrollierten Schwemmguteintrag die Steuerung/Abfluss über eines längeren Zeitraum nicht<br />

sichergestellt werden kann.<br />

Durch die laufenden Baumaßnahmen, Rückhaltebecken- und Kanalabflussbau wird leider nur der<br />

Bereich des „Spielberger Grabens“ auf der bleiliegenden Karte, gelb markiert und ein Teil, auf der<br />

beiliegenden Karte blau markiert, im <strong>Hochwasserschutz</strong> beachtet. Die restlichen Flächen, oberhalb von<br />

Neuenschmidten und Schlierbach, auf der Karte rot und gelb unterlegt; sind somit gegenüber den<br />

unterliegenden Teilen unserer Orte noch nicht vor Hochwasser geschützt. Ebenso sind für die Ortsteile<br />

Hellstein, Streitberg und Udenhain die Planungen noch nicht in die Endphase eingetreten.<br />

Hier sind wiederum Schnittstellen zum Wasserverband Kinzig (WVK) zu sehen, die<br />

Wasserschutzgebiete Neunschmidten-Nord und Neuenschmidten-Süd reichen in diese Flächen hinein.<br />

Aus unserer Sicht sollten hier die Aufgaben der Gemeinde enden. Das zu erwartende Kostenpotential im<br />

kommunalen <strong>Hochwasserschutz</strong> (HWS) ist langfristig nicht abzuschätzen. Die Gemeinde <strong>Brachttal</strong> sollte<br />

versuchen diese komunale Verantwortung in das Pilotprojekt des Landes Hessen zu integrieren um nicht<br />

die für die Haushaltskonsolidierung notwendigen Mittel unverhofft in HOAI-Kostennoten (Rechnungen<br />

der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für Ing.-Büros abfließen zu lassen.<br />

Der Main-Kinzig-Kreis trägt aktuell ca. 90% der Kosten für den überregionalen <strong>Hochwasserschutz</strong> im<br />

Main-Kinzig-Kreis, die Gemeinde <strong>Brachttal</strong>, sie ist diesem Arbeitskreis durch<br />

Gemeindevertretungsbeschluss beigetreten, wird allein für die Zukunft nicht in der Lage sein<br />

Unterhalt und Investitionen für derartige Projekte zu tragen.


<strong>CDU</strong> Fraktion im<br />

Gemeindeparlament<br />

der Gemeinde <strong>Brachttal</strong><br />

Hans Georg<br />

Gemeindevertreter<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Gemeindevertretung <strong>Brachttal</strong> sieht ihren kommunalen <strong>Hochwasserschutz</strong> als tragenden Bestandteil<br />

der überregionalen Planung „LANDESPROJEKT AN DER KINZIG“ Die Beckenanlagen sowie die<br />

noch benötigten Flächen und sonst noch notwendigen Planungs- und Baumassnahmen sollten in diesem<br />

Zuge in das Landesprojekt integriert werden.<br />

Begründung<br />

Damit trägt die Gemeinde zukünftig nur noch ein anteiliges Risiko sowohl fachlich als auch ökonomisch.<br />

Die gemeinsame Betrachtung des gesamten Einzugsgebietes, <strong>Hochwasserschutz</strong> für alle sechs Ortsteile<br />

und die vom Wasserverband Kinzig, dem das Mandat für die Koordination der künftigen überregionalen<br />

<strong>Hochwasserschutz</strong>maßnahmen im Kinzigtal übertragen wurden mit den geplanten überörtlichen<br />

Rückhaltebecken am Lauf der Bracht und des Reichenbachs oberhalb der Gemarkung <strong>Brachttal</strong>s , bietet<br />

sich damit die Möglichkeiten, verschiedenen Maßnahmen in Planung und Betrieb optimal aufeinander<br />

abzustimmen und die zugehörigen Kosten auf alle zu verteilen.<br />

Von der zügigen Umsetzung dieses Beschlusses profitieren alle Bürgerinnen und Bürger von <strong>Brachttal</strong>.<br />

Denn nicht nur das „LANDESPROJEKT AN DER KINZIG“ sondern auch die aus ihm noch<br />

abzuleitenden kommunalen Maßnahmen, werden dann zu einem Großteil vom Land Hessen und dem<br />

Main-Kinzig-Kreis finanziert.<br />

Die Gemeindevertretung möge diesen <strong>Antrag</strong> der <strong>CDU</strong> <strong>Brachttal</strong> beschließen.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

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