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Knoll T., Groiss M. (2011): Photovoltaik in der - Knollconsult

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8 Resümee<br />

Steuerungsstrategie für <strong>Photovoltaik</strong>-Freiflächenanlagen<br />

Die Aufgabenstellung <strong>der</strong> gegenständlichen Studie im Auftrag <strong>der</strong><br />

Landesumweltanwaltschaften Oberösterreich, Nie<strong>der</strong>österreich, Burgenland, Kärnten<br />

und Wien bestand dar<strong>in</strong>, potentielle Auswirkungen von <strong>Photovoltaik</strong>anlagen kompakt<br />

aufzubereiten und Empfehlungen für Steuerungsmöglichkeiten von <strong>Photovoltaik</strong>-<br />

Freiflächenanlagen im Rahmen <strong>der</strong> Fachrichtungen Naturschutz und Raumordnung zu<br />

geben.<br />

Grundsätzlich stehen folgende Steuerungs<strong>in</strong>strumente zur Verfügung, für die im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Studie Strategien/Empfehlungen formuliert werden.<br />

� För<strong>der</strong><strong>in</strong>strumente des Bundes (sowie <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>)<br />

� Rechtliche Vorgaben durch die Raumordnungsgesetze und Naturschutzgesetze<br />

<strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>.<br />

� Fachliche Empfehlungen für die Sachverständigen<br />

� Vorgaben für M<strong>in</strong>destanfor<strong>der</strong>ungen an E<strong>in</strong>reichunterlagen des Projektwerbers<br />

Vor dem H<strong>in</strong>tergrund e<strong>in</strong>es sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wird empfohlen,<br />

<strong>Photovoltaik</strong>-Anlagen vorrangig auf bzw. an Gebäuden und nicht auf <strong>der</strong> freien Fläche<br />

zu errichten, da diverse Studien gezeigt haben, dass hier genug Ausbaupotential<br />

vorhanden ist; zusätzliche Flächenversiegelungen können verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden.<br />

Bestehende För<strong>der</strong>programme (Tarif- und Investitionsför<strong>der</strong>ungen), welche<br />

gebäude<strong>in</strong>tegrierte <strong>Photovoltaik</strong>-Anlagen höher als Freiflächenanlagen för<strong>der</strong>n, stellen<br />

dabei s<strong>in</strong>nvolle Maßnahmen dar. Die e<strong>in</strong>geschlagene Richtung <strong>der</strong> Mehrför<strong>der</strong>ung von<br />

<strong>Photovoltaik</strong>-Anlagen an bzw. auf Gebäuden sollte konsequent und verstärkt<br />

weiterverfolgt werden.<br />

Die im Rahmen <strong>der</strong> Studie empfohlenen Steuerungsstrategien für die rechtlichen<br />

Vorgaben durch die Raumordnungsgesetze und Naturschutzgesetze entsprechen nicht<br />

den momentanen gesetzlichen Gegebenheiten <strong>in</strong> den Bundeslän<strong>der</strong>n, son<strong>der</strong>n s<strong>in</strong>d<br />

Empfehlungen für M<strong>in</strong>destanfor<strong>der</strong>ungen h<strong>in</strong>sichtlich Bewilligungspflichten.<br />

Freiflächenanlagen sollten – wenn überhaupt – vorrangig außerhalb des Grünlandes<br />

errichtet werden. Für Freiflächenanlagen im Gründland wird empfohlen, <strong>in</strong> allen<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>e naturschutzrechtliche Bewilligungspflicht e<strong>in</strong>zuführen. Damit wird<br />

sichergestellt, dass lediglich Projekte umgesetzt werden, die ke<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung nach sich ziehen.<br />

Als eher unproblematisch werden hierbei kle<strong>in</strong>flächige Anlagen für den Eigenbedarf im<br />

unmittelbaren Gebäudeverband bzw. Anlagen im stofflich/technogen vorbelasteten<br />

Grünland gesehen.<br />

Für raumwirksame Freiflächenanlagen (spätestens ab 1 ha) im Grünland mit mittlerem<br />

bis hohem Konfliktpotential (z.B. Freiflächenanlagen auf Ackerflächen und<br />

Freiflächenanlagen im unbelasteten/sensiblen Grünland) wird empfohlen, e<strong>in</strong>e eigene<br />

Grünlandwidmungsart <strong>in</strong> den Raumordnungsgesetzten – sofern nicht bereits vorhanden<br />

– e<strong>in</strong>zuführen. Dies ist unter an<strong>der</strong>em deswegen empfehlenswert, da Solaranlagen<br />

nicht e<strong>in</strong>er UVP-Pflicht unterliegen. Mit dieser Widmungspflicht wird sichergestellt,<br />

dass die Vorhaben im Rahmen <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung <strong>in</strong>tegrativ behandelt werden<br />

und potentielle Auswirkungen und mögliche Alternativen im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />

strategischen Umweltprüfung (SUP) untersucht werden. E<strong>in</strong>e Alternativenprüfung ist<br />

deshalb wichtig, da raumbedeutsame <strong>Photovoltaik</strong>-Freiflächenanlagen e<strong>in</strong>e<br />

Flächenbelegung bed<strong>in</strong>gen, die <strong>in</strong> Nutzungskonkurrenz zu an<strong>der</strong>en vorrangigen<br />

Raumnutzungen (zum Beispiel Erholungsnutzung, Naturschutz,<br />

Nahrungsmittelproduktion) geraten kann.<br />

<strong>Knoll</strong> � Planung & Beratung 45

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