Knoll T. (2007): Vortrag „Das Zusammenwirken von SUP - Knollconsult
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<strong>SUP</strong> in der örtlichen Raumplanung – Anspruch und Wirklichkeit<br />
Tagung am 1. Februar <strong>2007</strong><br />
Tagungsort: Universität für Bodenkultur Wien<br />
Das <strong>Zusammenwirken</strong> <strong>von</strong> <strong>SUP</strong> und Fauna-<br />
Flora-Habitat-<br />
Verträglichkeitsprüfung in der kommunalen<br />
Planungspraxis<br />
DI Thomas <strong>Knoll</strong><br />
KNOLL • PLANUNG & BERATUNG<br />
Ziviltechniker GmbH
Naturschutz<br />
Regelung <strong>von</strong><br />
Gegenüberstellung<br />
Naturschutz - Raumordnung<br />
Gebietsausweisungen<br />
Prüfung der Relevanz <strong>von</strong> Projekten<br />
Naturverträglichkeitsprüfung<br />
Managementpläne<br />
Raumordnung<br />
Regelung <strong>von</strong><br />
Prüfung der Relevanz <strong>von</strong><br />
hoheitlichen Plänen (hauptsächlich)<br />
örtliche Raumordnungsprogramme/<br />
Flächenwidmungspläne)<br />
Erhaltungsverpflichtung<br />
Sicherung des nominierten Erhaltungszustandes<br />
der Lebensräume und Arten in den<br />
Europaschutzgebieten
Gegenüberstellung Projekt - Plan<br />
� FFH-Richtlinie: Begriffe „Plan“ und „Projekt“ nicht definiert.<br />
� Europäische Kommission (2000):<br />
� Begriff „Projekt“ sollte so allgemein ausgelegt werden, dass er<br />
sowohl bauliche Maßnahmen als auch sonstige Eingriffe in die<br />
Natur einschließt. (Verknüpfung mit UVP-RL)<br />
� Begriff „Plan“ beinhaltet Flächennutzungspläne und<br />
sektorspezifische Pläne oder –programme (z.B.<br />
Verkehrswegepläne, Abfallentsorgungspläne und<br />
Wasserwirtschaftspläne), wobei allgemeine politische<br />
Absichtserklärungen ausgenommen sind. (Verknüpfung mit<br />
<strong>SUP</strong>-RL)<br />
� Bestimmungen <strong>von</strong> Artikel 6 sollten im allgemeinen nicht auf<br />
Pläne und Projekte für die Erhaltungsbewirtschaftung des<br />
Gebiets angewendet werden!
Gegenüberstellung Projekt - Plan<br />
Projekt<br />
� Konkretes Projekt bekannt<br />
� Flächeninanspruchnahme bekannt<br />
� Mögliche Emissionen bekannt<br />
� Sonstige Auswirkungen bekannt<br />
� Projektwerber bekannt<br />
� Auflagen möglich<br />
� Realisierungsfrist<br />
Plan<br />
� Konkretes Projekt nicht bekannt<br />
� Flächeninanspruchnahme nicht<br />
bekannt<br />
� Emissionen nicht bekannt<br />
� Sonstige mögliche Auswirkungen<br />
nur grob abschätzbar<br />
� Projektwerber nicht bekannt<br />
� Projektspezifische Auflagen nicht<br />
möglich, lediglich flächenbezogen<br />
durch entsprechende Widmungsart<br />
� Zeitpunkt der Flächenkonsumation<br />
ungewiss
Vergleich NVP <strong>von</strong> Projekten und Plänen<br />
NVP Projekte:<br />
1. Vorprüfung: Erhebliche<br />
Beeinträchtigung möglich<br />
2. Verträglichkeitsprüfung:<br />
Erhebliche Beeinträchtigung<br />
3. Alternativenprüfung: Keine<br />
Alternative vorhanden<br />
4. Genehmigung nur aus<br />
zwingenden Gründen des<br />
überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses + notwendige<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
NVP Pläne:<br />
1. Vorprüfung: Erhebliche<br />
Beeinträchtigung möglich<br />
2. Alternativenprüfung: Keine<br />
Alternative vorhanden<br />
3. Verträglichkeitsprüfung (Best<br />
Case Prüfung)<br />
4. Verträglichkeit muss in jedem<br />
Fall herstellbar sein
Naturverträglichkeitsprüfung (NVP)<br />
<strong>von</strong> Plänen<br />
Verträglichkeit bei Europaschutzgebieten (§ 2 ROG 1976)<br />
= Es Es gibt eine eine<br />
naturverträgliche Variante<br />
der Konsumation der<br />
Widmung (ggf. (ggf. mit<br />
Auflagen im<br />
Naturschutzverfahren)<br />
Vollausnutzung<br />
tatsächliches Projekt noch<br />
nicht bekannt, bekannt, sodass<br />
keine Auflagenerteilung für für<br />
eine verträgliche Adaption<br />
möglich ist.<br />
Best – Case - Prüfung
Natura 2000 und <strong>SUP</strong><br />
Überörtliche Raumordnung § 4 (1) NÖ ROG<br />
Bei Aufstellung eines überörtlichen<br />
Raumordnungsprogrammes ist eine Strategische<br />
Umweltprüfung durchzuführen.<br />
Dies gilt auch für Änderungen,<br />
� die einen Rahmen für künftige Projekte gemäß den<br />
Anhängen I und II der Richtlinie 85/337/EWG setzen,<br />
oder<br />
� vorrausichtlich erhebliche Umweltauswirkungen auf<br />
ein Europaschutzgebiet erwarten lassen.<br />
� Bei sonstigen Änderungen hat die Landesregierung<br />
zunächst zu prüfen, ob aufgrund voraussichtlich<br />
erheblicher Umweltauswirkungen eine <strong>SUP</strong><br />
erforderlich ist.
Natura 2000 und <strong>SUP</strong><br />
Örtliche Raumordnung § 22 NÖ ROG<br />
Hinsichtlich der strategischen Umweltprüfung gilt:<br />
Wenn die Änderung<br />
� einen Rahmen für künftige Projekte gemäß den<br />
Anhängen I und II der Richtlinie 85/337/EWG setzen, oder<br />
� vorrausichtlich erhebliche Umweltauswirkungen auf ein<br />
Europaschutzgebiet erwarten lässt, ist jedenfalls eine<br />
strategische Umweltprüfung durchzuführen.<br />
� Bei sonstigen Änderungen hat die Gemeinde zunächst zu<br />
prüfen, ob aufgrund voraussichtlich erheblicher<br />
Umweltauswirkungen eine <strong>SUP</strong> erforderlich ist.<br />
Da in der örtlichen Raumplanung die Änderung <strong>von</strong><br />
Plänen der häufigste Tatbestand ist, kann Natura<br />
2000 oft ein Auslöser zukünftiger <strong>SUP</strong>`s sein.
Naturverträglichkeitsprüfung<br />
Vorprüfung auf Basis Kriterien des<br />
Landes NÖ. Abstimmung mit NÖ<br />
Umweltanwaltschaft<br />
Untersuchungsumfang ist aus den<br />
Erhaltungszielen der Natura 2000<br />
Gebiete abzuleiten<br />
Vergleich NVP - <strong>SUP</strong><br />
Screening<br />
Scoping<br />
Planungsvarianten/Alternativenprüfung<br />
Bei Vorhandensein <strong>von</strong><br />
Alternativlösungen die keine<br />
Beeinträchtigungen erwarten lassen,<br />
sind nur diese zulässig<br />
Strategische Umweltprüfung<br />
Vorprüfung nach Kriterien § 4 und<br />
§ 22 NÖ ROG. Innerhalb <strong>von</strong> 6<br />
Wochen Stellungnahme durch<br />
Umweltbehörde<br />
Festlegung des<br />
Untersuchungsrahmens.<br />
Stellungnahme durch die<br />
Umweltbehörde innerhalb <strong>von</strong> 4<br />
Wochen<br />
Vor der Entscheidungsfindung<br />
sind Planungsvarianten zu<br />
entwickeln und zu bewerten
Naturverträglichkeitsprüfung<br />
Plan Genehmigung oder Versagung<br />
durch die Behörde (Landesregierung<br />
NÖ)<br />
Vergleich NVP - <strong>SUP</strong><br />
Umweltbericht<br />
Entscheidungsfindung<br />
Strategische Umweltprüfung<br />
Keine formalen Vorgaben<br />
Durchgeführte Untersuchungen<br />
sind im Umweltbericht zu<br />
dokumentieren und haben die<br />
Informationen gemäß § 4 Abs. 6<br />
zu enthalten.<br />
Konsultation<br />
Konsultation mit Kommission, wenn<br />
Umweltbehörden, betroffenen<br />
prioritäre Lebensräume erheblich<br />
Gemeinden, Landesregierungen<br />
beeinträchtigt werden und „zwingende<br />
und ev. betroffene EU<br />
Gründe des öffentlichen<br />
Mitgliedsstaaten.<br />
Interesses“(Art.6 Abs.4 FFH-RL) für<br />
die Annahme des Plans sprechen.<br />
Unter Berücksichtigung und<br />
Erwägung des Umweltberichtes<br />
Ergebnisverpflichtung Verfahrensverpflichtung
NVP – <strong>SUP</strong> in der Praxis<br />
Vorhaben:<br />
Neuaufstellung oder Änderung des örop<br />
� Planungswünsche der Gemeinde in Form eines<br />
„Wunschkatalogs“<br />
� Plan-NVE: Ersteinschätzung Verträglichkeit mit<br />
Erhaltungszielen eines Europaschutzgebietes, gleichzeitig<br />
Prüfung sonstiger naturschutzfachlich relevanter Faktoren<br />
� <strong>SUP</strong>: Ersteinschätzung Umweltverträglichkeit bzw.<br />
Raumverträglichkeit<br />
� Heikle Vorhaben werden ausgeschieden oder umwelt- bzw.<br />
raumverträgliche Alternativlösungen gesucht<br />
� Überarbeitung des „Wunschkatalogs“ und Erstellung eines<br />
Vorentwurfs
NVP – <strong>SUP</strong> in der Praxis<br />
� Plan-NVE: ggf. tiefergehende Standortuntersuchungen vor Ort<br />
(z.B. Vogelbeobachtungen im Frühjahr) und Erstellung eines<br />
Berichts mit Darstellung der Untersuchungsergebnisse<br />
� <strong>SUP</strong>: Erstellung einer Konfliktkarte, in der sowohl die<br />
Planungen (Vorentwurf) als auch die ausgeschiedenen<br />
Varianten plangrafisch einander gegenübergestellt sind.<br />
Inkludiert: Kurzdarstellung der Für und Wider =<br />
Alternativenprüfung bzw. Abwägung der Planungsvarianten.<br />
� Vorbesprechung mit den maßgeblichen Behörden der<br />
Landesregierung:<br />
� Basis: Untersuchungsergebnisse der Plan-NVE, Vorentwurf<br />
zum örop bzw. Konfliktkarte<br />
� Begehung vor Ort<br />
� Abstimmung Untersuchungsrahmen <strong>SUP</strong> (mündliche<br />
Abstimmung Screening und Scoping)
NVP – <strong>SUP</strong> in der Praxis<br />
� <strong>SUP</strong>:<br />
� Formeller Start des Verfahrens durch Übermittlung<br />
Screening bzw. Scoping an die Umweltbehörde: 4 bis 6wöchige<br />
Stellungnahmefrist.<br />
� Währenddessen Ausfertigung Umweltbericht bzw.<br />
Raumverträglichkeitserklärung. Untersuchungsbericht muss<br />
zu Beginn der Auflage vorliegen.<br />
� Plan-NVE:<br />
� keine Verfahrensbestimmungen in Form <strong>von</strong> Fristen<br />
einzuhalten. Untersuchungsbericht muss zu Beginn der<br />
Auflage vorliegen.<br />
� Bericht der NVE = Nachweis, dass keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung eines Europaschutzgebietes als möglich<br />
erscheint.<br />
� Start der öffentlichen Auflage des Planungsentwurfs
NVP – <strong>SUP</strong> in der Praxis<br />
Wirkung dieser Vorgehensweise:<br />
� Qualitätssicherung:<br />
� Plan-NVE und <strong>SUP</strong> als gesetzlich verankerte Instrumentarien<br />
zwingen zu einer objektivierten Planungsentscheidung<br />
� Alternativenprüfung: Transparenz der<br />
Planungsentscheidung, Vermeidung Willkür<br />
� Umfassende Berücksichtigung umweltrelevanter Faktoren
NVP – <strong>SUP</strong> in der Praxis<br />
Wirkung dieser Vorgehensweise:<br />
� Verfahrensbeschleunigung:<br />
� Ersteinschätzung: Heikle Planungsentscheidungen werden<br />
im Vorfeld ausgeschieden<br />
� Synergieeffekte: sonstige naturschutzrelevante Faktoren<br />
(Landschaftsbildschutz) werden im Rahmen<br />
Ersteinschätzung NVE geprüft und im Rahmen <strong>SUP</strong><br />
behandelt.<br />
� Vorbesprechung mit ASV des Landes: mündliche<br />
Abstimmung Screening / Scoping, Abklärung etwaiger<br />
zusätzlicher Untersuchungserfordernisse vor dem formellen<br />
Start des Verfahrens<br />
� Ausschöpfen einer 4- bzw. 6-wöchige Frist kann vermieden<br />
werden.
Fallbeispiel – Neuaufstellung örop<br />
Baulanderweiterung<br />
Wunschkatalog seitens der Gemeinde
Fallbeispiel – Neuaufstellung örop<br />
Verworfene<br />
Planungsvarianten<br />
aufgrund naturschutzfachlicher<br />
Bedenken<br />
Konfliktkarte<br />
Verträgliche<br />
Alternativvarianten
Fallbeispiel – Neuaufstellung örop<br />
Erhaltung der<br />
Günlandstruktur<br />
Zonen die <strong>von</strong><br />
jeglicher Bebauung<br />
freizuhalten sind<br />
(Qualitätssicherung<br />
Wohnnutzung und<br />
Landschaftsbild)<br />
*geplanter Auflagestart Frühjahr <strong>2007</strong><br />
Ergebnis: Entwurf zum örtl<br />
Entwicklungskonzept*<br />
Gut geeignete Standorte<br />
für<br />
Wohngebietserweiterung<br />
Örtliche<br />
Siedlungsgrenzen<br />
Balance zwischen Erhaltung<br />
und Entwicklung<br />
Erhaltung: Festlegung <strong>von</strong> örtl.<br />
Siedlungsgrenzen<br />
Entwicklung: Festlegung <strong>von</strong><br />
Optionen für<br />
Baulanderweiterung
Fallbeispiel – Neuaufstellung örop<br />
Beispiel <strong>Zusammenwirken</strong> NVE und <strong>SUP</strong>: Ersteinschätzung<br />
Natura 2000-<br />
Ersteinschätzung<br />
� Baulücke (Fläche 16) raumordnungsfachl.<br />
grundsätzlich gut geeignet für Baulandnutzung<br />
Fläche 16 (rosa):<br />
� NVE-Ersteinschätzung Ergebnis: Liegt zur Gänze im<br />
Natura 2000-Gebiet, aber durch vergleichsweise<br />
geringe Flächengröße erhebliche Beeinträchtigung<br />
unwahrscheinlich<br />
� Trotzdem naturschutzfachl. heikel: wertvolles<br />
Kulturland � Überführung in <strong>SUP</strong><br />
� <strong>SUP</strong>-Ersteinschätzung Ergebnis:<br />
Abwägungsprozess zw. naturschutzfachl. und<br />
raumordnungsfachl. Interessen<br />
� Planungskonsequenz: Baulanderweiterung am<br />
Siedlungsrand
Fallbeispiel – Neuaufstellung örop<br />
Erstellung der NVE nach<br />
Ausscheiden der heiklen<br />
Planungsvarianten<br />
�Nachweis, dass<br />
Planungen gemäß § 2 NÖ<br />
ROG verträglich sind<br />
Beispiel NVE zum Entwurf des örops
� Vorhaben:<br />
Fallbeispiel<br />
Änderung des örop<br />
� Umwidmung der Flächenwidmung <strong>von</strong><br />
„Grünland-Land- und Forstwirtschaft“ in<br />
„Bauland-Wohngebiet“ (Fläche 1) bzw.<br />
„Grünland-Sportstätten“ (Fläche 2) zur<br />
� Ausgangslage:<br />
� Lage der beiden Flächen im Natura 2000-Gebiet<br />
Steinfeld<br />
� Betroffene Natura 2000-Schutzobjekte: Triel,<br />
Kornweihe<br />
Fläche 1:<br />
Baulanderweiterung<br />
Fläche 2:Reitsportplatz
Fallbeispiele<br />
Änderung des örop<br />
� Beschreibung Natura 2000-Schutzobjekt<br />
Triel:<br />
� Triel ist sehr sensibel<br />
� Wenig Brutpaare � Jede Störung auch nur<br />
eines einzelnen Brutpaares erhebliche<br />
Beeinträchtigung<br />
� Dies insbesondere vor dem Ziel, den Bestand<br />
(der ohnehin an der unteren Grenze einer<br />
längerfristigen Lebensfähigkeit liegt), zu<br />
erhalten und v.a. weiter zu erhöhen.<br />
TRIEL<br />
Fläche 2:Reitsportplatz
Praktische Fallbeispiele<br />
Natura 2000-Ersteinschätzung<br />
2000 Ersteinschätzung<br />
� Natura 2000-Ersteinschätzung Fläche 1:<br />
� Eignung der Flächen als Lebensraum<br />
aufgrund Nähe zu bestehendem Wohngebiet<br />
unwahrscheinlich<br />
� Einschätzung im Hinblick auf<br />
Bewilligungsfähigkeit: vorsichtig<br />
optimistisch, jedoch kann erhebliche<br />
Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen<br />
werden<br />
� Nächster Schritt: Ornithologische<br />
Untersuchung vor Ort<br />
� <strong>SUP</strong> startet, wenn positives Ergebnis vorliegt<br />
Fläche 1:<br />
Baulanderweiterung
Praktische Fallbeispiele<br />
Natura 2000-Ersteinschätzung<br />
2000 Ersteinschätzung<br />
� Natura 2000-Ersteinschätzung Fläche 2:<br />
� Lage des Vorhabens in relativer Nähe zu<br />
tatsächlichem Brutrevier der Vogelart Triel<br />
� Einschätzung im Hinblick auf<br />
Bewilligungsfähigkeit: äußerst kritisch,<br />
erhebliche Beeinträchtigung kann nicht<br />
ausgeschlossen werden<br />
� Nächster Schritt: Wenn kein<br />
Alternativstandort zur Verfügung steht, wird<br />
Vorhaben verworfen<br />
Fläche 2:Reitsportplatz
Projektablauf:<br />
Praktische Fallbeispiele<br />
Natura 2000-Alternativenprüfung: 2000 Alternativenprüfung: S 8 Marchfeld Schnellstraße<br />
2004/2005:<br />
Korridoruntersuchung<br />
2005: Strategische Prüfung -<br />
Verkehr<br />
2006: Voruntersuchung<br />
2006: Natura 2000- 2000<br />
Alternativenprüfung/Vor<br />
Alternativenprüfung/ Vor-<br />
untersuchung<br />
<strong>2007</strong>: Vorprojekt<br />
2008/2009: Einreichprojekt inkl.<br />
UVP<br />
2010:<br />
Naturverträglichkeitsprüfung<br />
(NVP)<br />
Korridorvarianten<br />
Schnellstraße<br />
Ziel: Vorgabe planerischer<br />
Rahmenbedingungen aus dem<br />
Fachbereich Natura 2000
Ausgangslage :<br />
Praktische Fallbeispiele<br />
Natura 2000-Alternativenprüfung: 2000 Alternativenprüfung: S 8<br />
Verträglichkeitsprüfung so früh wie möglich (EuGH-Schlussantrag in<br />
Rechtssache C-6/04)<br />
Methodische Problem:<br />
Ausmaß der Beeinträchtigung hängt stark <strong>von</strong> genauen Lage und<br />
Ausführung des Vorhabens ab<br />
� Beeinträchtigung muss so weit beurteilt werden, wie dies aufgrund<br />
Detaildichte möglich ist.<br />
Vorteile einer frühzeitigen Natura 2000-Alternativenprüfung:<br />
�Glaubhafte Alternativenprüfung, weil sich Alternativen in jetziger<br />
Planungsphase nicht nur auf wenige Trassenvarianten beschränken<br />
�Frühzeitige Alternativenprüfung verhindert Fehlplanungen
TRIEL<br />
Praktische Fallbeispiele<br />
Natura 2000-Alternativenprüfung: 2000 Alternativenprüfung: S 8<br />
Konfliktbereiche:Natura 2000-Gebiete mit<br />
Schutzobjekten<br />
91E0*
KNOLL • PLANUNG & BERATUNG<br />
www.bueroknoll.at<br />
Danke für Ihre<br />
Aufmerksamkeit