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Knoll T. (2007): Vortrag „Das Zusammenwirken von SUP - Knollconsult

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<strong>SUP</strong> in der örtlichen Raumplanung – Anspruch und Wirklichkeit<br />

Tagung am 1. Februar <strong>2007</strong><br />

Tagungsort: Universität für Bodenkultur Wien<br />

Das <strong>Zusammenwirken</strong> <strong>von</strong> <strong>SUP</strong> und Fauna-<br />

Flora-Habitat-<br />

Verträglichkeitsprüfung in der kommunalen<br />

Planungspraxis<br />

DI Thomas <strong>Knoll</strong><br />

KNOLL • PLANUNG & BERATUNG<br />

Ziviltechniker GmbH


Naturschutz<br />

Regelung <strong>von</strong><br />

Gegenüberstellung<br />

Naturschutz - Raumordnung<br />

Gebietsausweisungen<br />

Prüfung der Relevanz <strong>von</strong> Projekten<br />

Naturverträglichkeitsprüfung<br />

Managementpläne<br />

Raumordnung<br />

Regelung <strong>von</strong><br />

Prüfung der Relevanz <strong>von</strong><br />

hoheitlichen Plänen (hauptsächlich)<br />

örtliche Raumordnungsprogramme/<br />

Flächenwidmungspläne)<br />

Erhaltungsverpflichtung<br />

Sicherung des nominierten Erhaltungszustandes<br />

der Lebensräume und Arten in den<br />

Europaschutzgebieten


Gegenüberstellung Projekt - Plan<br />

� FFH-Richtlinie: Begriffe „Plan“ und „Projekt“ nicht definiert.<br />

� Europäische Kommission (2000):<br />

� Begriff „Projekt“ sollte so allgemein ausgelegt werden, dass er<br />

sowohl bauliche Maßnahmen als auch sonstige Eingriffe in die<br />

Natur einschließt. (Verknüpfung mit UVP-RL)<br />

� Begriff „Plan“ beinhaltet Flächennutzungspläne und<br />

sektorspezifische Pläne oder –programme (z.B.<br />

Verkehrswegepläne, Abfallentsorgungspläne und<br />

Wasserwirtschaftspläne), wobei allgemeine politische<br />

Absichtserklärungen ausgenommen sind. (Verknüpfung mit<br />

<strong>SUP</strong>-RL)<br />

� Bestimmungen <strong>von</strong> Artikel 6 sollten im allgemeinen nicht auf<br />

Pläne und Projekte für die Erhaltungsbewirtschaftung des<br />

Gebiets angewendet werden!


Gegenüberstellung Projekt - Plan<br />

Projekt<br />

� Konkretes Projekt bekannt<br />

� Flächeninanspruchnahme bekannt<br />

� Mögliche Emissionen bekannt<br />

� Sonstige Auswirkungen bekannt<br />

� Projektwerber bekannt<br />

� Auflagen möglich<br />

� Realisierungsfrist<br />

Plan<br />

� Konkretes Projekt nicht bekannt<br />

� Flächeninanspruchnahme nicht<br />

bekannt<br />

� Emissionen nicht bekannt<br />

� Sonstige mögliche Auswirkungen<br />

nur grob abschätzbar<br />

� Projektwerber nicht bekannt<br />

� Projektspezifische Auflagen nicht<br />

möglich, lediglich flächenbezogen<br />

durch entsprechende Widmungsart<br />

� Zeitpunkt der Flächenkonsumation<br />

ungewiss


Vergleich NVP <strong>von</strong> Projekten und Plänen<br />

NVP Projekte:<br />

1. Vorprüfung: Erhebliche<br />

Beeinträchtigung möglich<br />

2. Verträglichkeitsprüfung:<br />

Erhebliche Beeinträchtigung<br />

3. Alternativenprüfung: Keine<br />

Alternative vorhanden<br />

4. Genehmigung nur aus<br />

zwingenden Gründen des<br />

überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses + notwendige<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

NVP Pläne:<br />

1. Vorprüfung: Erhebliche<br />

Beeinträchtigung möglich<br />

2. Alternativenprüfung: Keine<br />

Alternative vorhanden<br />

3. Verträglichkeitsprüfung (Best<br />

Case Prüfung)<br />

4. Verträglichkeit muss in jedem<br />

Fall herstellbar sein


Naturverträglichkeitsprüfung (NVP)<br />

<strong>von</strong> Plänen<br />

Verträglichkeit bei Europaschutzgebieten (§ 2 ROG 1976)<br />

= Es Es gibt eine eine<br />

naturverträgliche Variante<br />

der Konsumation der<br />

Widmung (ggf. (ggf. mit<br />

Auflagen im<br />

Naturschutzverfahren)<br />

Vollausnutzung<br />

tatsächliches Projekt noch<br />

nicht bekannt, bekannt, sodass<br />

keine Auflagenerteilung für für<br />

eine verträgliche Adaption<br />

möglich ist.<br />

Best – Case - Prüfung


Natura 2000 und <strong>SUP</strong><br />

Überörtliche Raumordnung § 4 (1) NÖ ROG<br />

Bei Aufstellung eines überörtlichen<br />

Raumordnungsprogrammes ist eine Strategische<br />

Umweltprüfung durchzuführen.<br />

Dies gilt auch für Änderungen,<br />

� die einen Rahmen für künftige Projekte gemäß den<br />

Anhängen I und II der Richtlinie 85/337/EWG setzen,<br />

oder<br />

� vorrausichtlich erhebliche Umweltauswirkungen auf<br />

ein Europaschutzgebiet erwarten lassen.<br />

� Bei sonstigen Änderungen hat die Landesregierung<br />

zunächst zu prüfen, ob aufgrund voraussichtlich<br />

erheblicher Umweltauswirkungen eine <strong>SUP</strong><br />

erforderlich ist.


Natura 2000 und <strong>SUP</strong><br />

Örtliche Raumordnung § 22 NÖ ROG<br />

Hinsichtlich der strategischen Umweltprüfung gilt:<br />

Wenn die Änderung<br />

� einen Rahmen für künftige Projekte gemäß den<br />

Anhängen I und II der Richtlinie 85/337/EWG setzen, oder<br />

� vorrausichtlich erhebliche Umweltauswirkungen auf ein<br />

Europaschutzgebiet erwarten lässt, ist jedenfalls eine<br />

strategische Umweltprüfung durchzuführen.<br />

� Bei sonstigen Änderungen hat die Gemeinde zunächst zu<br />

prüfen, ob aufgrund voraussichtlich erheblicher<br />

Umweltauswirkungen eine <strong>SUP</strong> erforderlich ist.<br />

Da in der örtlichen Raumplanung die Änderung <strong>von</strong><br />

Plänen der häufigste Tatbestand ist, kann Natura<br />

2000 oft ein Auslöser zukünftiger <strong>SUP</strong>`s sein.


Naturverträglichkeitsprüfung<br />

Vorprüfung auf Basis Kriterien des<br />

Landes NÖ. Abstimmung mit NÖ<br />

Umweltanwaltschaft<br />

Untersuchungsumfang ist aus den<br />

Erhaltungszielen der Natura 2000<br />

Gebiete abzuleiten<br />

Vergleich NVP - <strong>SUP</strong><br />

Screening<br />

Scoping<br />

Planungsvarianten/Alternativenprüfung<br />

Bei Vorhandensein <strong>von</strong><br />

Alternativlösungen die keine<br />

Beeinträchtigungen erwarten lassen,<br />

sind nur diese zulässig<br />

Strategische Umweltprüfung<br />

Vorprüfung nach Kriterien § 4 und<br />

§ 22 NÖ ROG. Innerhalb <strong>von</strong> 6<br />

Wochen Stellungnahme durch<br />

Umweltbehörde<br />

Festlegung des<br />

Untersuchungsrahmens.<br />

Stellungnahme durch die<br />

Umweltbehörde innerhalb <strong>von</strong> 4<br />

Wochen<br />

Vor der Entscheidungsfindung<br />

sind Planungsvarianten zu<br />

entwickeln und zu bewerten


Naturverträglichkeitsprüfung<br />

Plan Genehmigung oder Versagung<br />

durch die Behörde (Landesregierung<br />

NÖ)<br />

Vergleich NVP - <strong>SUP</strong><br />

Umweltbericht<br />

Entscheidungsfindung<br />

Strategische Umweltprüfung<br />

Keine formalen Vorgaben<br />

Durchgeführte Untersuchungen<br />

sind im Umweltbericht zu<br />

dokumentieren und haben die<br />

Informationen gemäß § 4 Abs. 6<br />

zu enthalten.<br />

Konsultation<br />

Konsultation mit Kommission, wenn<br />

Umweltbehörden, betroffenen<br />

prioritäre Lebensräume erheblich<br />

Gemeinden, Landesregierungen<br />

beeinträchtigt werden und „zwingende<br />

und ev. betroffene EU<br />

Gründe des öffentlichen<br />

Mitgliedsstaaten.<br />

Interesses“(Art.6 Abs.4 FFH-RL) für<br />

die Annahme des Plans sprechen.<br />

Unter Berücksichtigung und<br />

Erwägung des Umweltberichtes<br />

Ergebnisverpflichtung Verfahrensverpflichtung


NVP – <strong>SUP</strong> in der Praxis<br />

Vorhaben:<br />

Neuaufstellung oder Änderung des örop<br />

� Planungswünsche der Gemeinde in Form eines<br />

„Wunschkatalogs“<br />

� Plan-NVE: Ersteinschätzung Verträglichkeit mit<br />

Erhaltungszielen eines Europaschutzgebietes, gleichzeitig<br />

Prüfung sonstiger naturschutzfachlich relevanter Faktoren<br />

� <strong>SUP</strong>: Ersteinschätzung Umweltverträglichkeit bzw.<br />

Raumverträglichkeit<br />

� Heikle Vorhaben werden ausgeschieden oder umwelt- bzw.<br />

raumverträgliche Alternativlösungen gesucht<br />

� Überarbeitung des „Wunschkatalogs“ und Erstellung eines<br />

Vorentwurfs


NVP – <strong>SUP</strong> in der Praxis<br />

� Plan-NVE: ggf. tiefergehende Standortuntersuchungen vor Ort<br />

(z.B. Vogelbeobachtungen im Frühjahr) und Erstellung eines<br />

Berichts mit Darstellung der Untersuchungsergebnisse<br />

� <strong>SUP</strong>: Erstellung einer Konfliktkarte, in der sowohl die<br />

Planungen (Vorentwurf) als auch die ausgeschiedenen<br />

Varianten plangrafisch einander gegenübergestellt sind.<br />

Inkludiert: Kurzdarstellung der Für und Wider =<br />

Alternativenprüfung bzw. Abwägung der Planungsvarianten.<br />

� Vorbesprechung mit den maßgeblichen Behörden der<br />

Landesregierung:<br />

� Basis: Untersuchungsergebnisse der Plan-NVE, Vorentwurf<br />

zum örop bzw. Konfliktkarte<br />

� Begehung vor Ort<br />

� Abstimmung Untersuchungsrahmen <strong>SUP</strong> (mündliche<br />

Abstimmung Screening und Scoping)


NVP – <strong>SUP</strong> in der Praxis<br />

� <strong>SUP</strong>:<br />

� Formeller Start des Verfahrens durch Übermittlung<br />

Screening bzw. Scoping an die Umweltbehörde: 4 bis 6wöchige<br />

Stellungnahmefrist.<br />

� Währenddessen Ausfertigung Umweltbericht bzw.<br />

Raumverträglichkeitserklärung. Untersuchungsbericht muss<br />

zu Beginn der Auflage vorliegen.<br />

� Plan-NVE:<br />

� keine Verfahrensbestimmungen in Form <strong>von</strong> Fristen<br />

einzuhalten. Untersuchungsbericht muss zu Beginn der<br />

Auflage vorliegen.<br />

� Bericht der NVE = Nachweis, dass keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung eines Europaschutzgebietes als möglich<br />

erscheint.<br />

� Start der öffentlichen Auflage des Planungsentwurfs


NVP – <strong>SUP</strong> in der Praxis<br />

Wirkung dieser Vorgehensweise:<br />

� Qualitätssicherung:<br />

� Plan-NVE und <strong>SUP</strong> als gesetzlich verankerte Instrumentarien<br />

zwingen zu einer objektivierten Planungsentscheidung<br />

� Alternativenprüfung: Transparenz der<br />

Planungsentscheidung, Vermeidung Willkür<br />

� Umfassende Berücksichtigung umweltrelevanter Faktoren


NVP – <strong>SUP</strong> in der Praxis<br />

Wirkung dieser Vorgehensweise:<br />

� Verfahrensbeschleunigung:<br />

� Ersteinschätzung: Heikle Planungsentscheidungen werden<br />

im Vorfeld ausgeschieden<br />

� Synergieeffekte: sonstige naturschutzrelevante Faktoren<br />

(Landschaftsbildschutz) werden im Rahmen<br />

Ersteinschätzung NVE geprüft und im Rahmen <strong>SUP</strong><br />

behandelt.<br />

� Vorbesprechung mit ASV des Landes: mündliche<br />

Abstimmung Screening / Scoping, Abklärung etwaiger<br />

zusätzlicher Untersuchungserfordernisse vor dem formellen<br />

Start des Verfahrens<br />

� Ausschöpfen einer 4- bzw. 6-wöchige Frist kann vermieden<br />

werden.


Fallbeispiel – Neuaufstellung örop<br />

Baulanderweiterung<br />

Wunschkatalog seitens der Gemeinde


Fallbeispiel – Neuaufstellung örop<br />

Verworfene<br />

Planungsvarianten<br />

aufgrund naturschutzfachlicher<br />

Bedenken<br />

Konfliktkarte<br />

Verträgliche<br />

Alternativvarianten


Fallbeispiel – Neuaufstellung örop<br />

Erhaltung der<br />

Günlandstruktur<br />

Zonen die <strong>von</strong><br />

jeglicher Bebauung<br />

freizuhalten sind<br />

(Qualitätssicherung<br />

Wohnnutzung und<br />

Landschaftsbild)<br />

*geplanter Auflagestart Frühjahr <strong>2007</strong><br />

Ergebnis: Entwurf zum örtl<br />

Entwicklungskonzept*<br />

Gut geeignete Standorte<br />

für<br />

Wohngebietserweiterung<br />

Örtliche<br />

Siedlungsgrenzen<br />

Balance zwischen Erhaltung<br />

und Entwicklung<br />

Erhaltung: Festlegung <strong>von</strong> örtl.<br />

Siedlungsgrenzen<br />

Entwicklung: Festlegung <strong>von</strong><br />

Optionen für<br />

Baulanderweiterung


Fallbeispiel – Neuaufstellung örop<br />

Beispiel <strong>Zusammenwirken</strong> NVE und <strong>SUP</strong>: Ersteinschätzung<br />

Natura 2000-<br />

Ersteinschätzung<br />

� Baulücke (Fläche 16) raumordnungsfachl.<br />

grundsätzlich gut geeignet für Baulandnutzung<br />

Fläche 16 (rosa):<br />

� NVE-Ersteinschätzung Ergebnis: Liegt zur Gänze im<br />

Natura 2000-Gebiet, aber durch vergleichsweise<br />

geringe Flächengröße erhebliche Beeinträchtigung<br />

unwahrscheinlich<br />

� Trotzdem naturschutzfachl. heikel: wertvolles<br />

Kulturland � Überführung in <strong>SUP</strong><br />

� <strong>SUP</strong>-Ersteinschätzung Ergebnis:<br />

Abwägungsprozess zw. naturschutzfachl. und<br />

raumordnungsfachl. Interessen<br />

� Planungskonsequenz: Baulanderweiterung am<br />

Siedlungsrand


Fallbeispiel – Neuaufstellung örop<br />

Erstellung der NVE nach<br />

Ausscheiden der heiklen<br />

Planungsvarianten<br />

�Nachweis, dass<br />

Planungen gemäß § 2 NÖ<br />

ROG verträglich sind<br />

Beispiel NVE zum Entwurf des örops


� Vorhaben:<br />

Fallbeispiel<br />

Änderung des örop<br />

� Umwidmung der Flächenwidmung <strong>von</strong><br />

„Grünland-Land- und Forstwirtschaft“ in<br />

„Bauland-Wohngebiet“ (Fläche 1) bzw.<br />

„Grünland-Sportstätten“ (Fläche 2) zur<br />

� Ausgangslage:<br />

� Lage der beiden Flächen im Natura 2000-Gebiet<br />

Steinfeld<br />

� Betroffene Natura 2000-Schutzobjekte: Triel,<br />

Kornweihe<br />

Fläche 1:<br />

Baulanderweiterung<br />

Fläche 2:Reitsportplatz


Fallbeispiele<br />

Änderung des örop<br />

� Beschreibung Natura 2000-Schutzobjekt<br />

Triel:<br />

� Triel ist sehr sensibel<br />

� Wenig Brutpaare � Jede Störung auch nur<br />

eines einzelnen Brutpaares erhebliche<br />

Beeinträchtigung<br />

� Dies insbesondere vor dem Ziel, den Bestand<br />

(der ohnehin an der unteren Grenze einer<br />

längerfristigen Lebensfähigkeit liegt), zu<br />

erhalten und v.a. weiter zu erhöhen.<br />

TRIEL<br />

Fläche 2:Reitsportplatz


Praktische Fallbeispiele<br />

Natura 2000-Ersteinschätzung<br />

2000 Ersteinschätzung<br />

� Natura 2000-Ersteinschätzung Fläche 1:<br />

� Eignung der Flächen als Lebensraum<br />

aufgrund Nähe zu bestehendem Wohngebiet<br />

unwahrscheinlich<br />

� Einschätzung im Hinblick auf<br />

Bewilligungsfähigkeit: vorsichtig<br />

optimistisch, jedoch kann erhebliche<br />

Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen<br />

werden<br />

� Nächster Schritt: Ornithologische<br />

Untersuchung vor Ort<br />

� <strong>SUP</strong> startet, wenn positives Ergebnis vorliegt<br />

Fläche 1:<br />

Baulanderweiterung


Praktische Fallbeispiele<br />

Natura 2000-Ersteinschätzung<br />

2000 Ersteinschätzung<br />

� Natura 2000-Ersteinschätzung Fläche 2:<br />

� Lage des Vorhabens in relativer Nähe zu<br />

tatsächlichem Brutrevier der Vogelart Triel<br />

� Einschätzung im Hinblick auf<br />

Bewilligungsfähigkeit: äußerst kritisch,<br />

erhebliche Beeinträchtigung kann nicht<br />

ausgeschlossen werden<br />

� Nächster Schritt: Wenn kein<br />

Alternativstandort zur Verfügung steht, wird<br />

Vorhaben verworfen<br />

Fläche 2:Reitsportplatz


Projektablauf:<br />

Praktische Fallbeispiele<br />

Natura 2000-Alternativenprüfung: 2000 Alternativenprüfung: S 8 Marchfeld Schnellstraße<br />

2004/2005:<br />

Korridoruntersuchung<br />

2005: Strategische Prüfung -<br />

Verkehr<br />

2006: Voruntersuchung<br />

2006: Natura 2000- 2000<br />

Alternativenprüfung/Vor<br />

Alternativenprüfung/ Vor-<br />

untersuchung<br />

<strong>2007</strong>: Vorprojekt<br />

2008/2009: Einreichprojekt inkl.<br />

UVP<br />

2010:<br />

Naturverträglichkeitsprüfung<br />

(NVP)<br />

Korridorvarianten<br />

Schnellstraße<br />

Ziel: Vorgabe planerischer<br />

Rahmenbedingungen aus dem<br />

Fachbereich Natura 2000


Ausgangslage :<br />

Praktische Fallbeispiele<br />

Natura 2000-Alternativenprüfung: 2000 Alternativenprüfung: S 8<br />

Verträglichkeitsprüfung so früh wie möglich (EuGH-Schlussantrag in<br />

Rechtssache C-6/04)<br />

Methodische Problem:<br />

Ausmaß der Beeinträchtigung hängt stark <strong>von</strong> genauen Lage und<br />

Ausführung des Vorhabens ab<br />

� Beeinträchtigung muss so weit beurteilt werden, wie dies aufgrund<br />

Detaildichte möglich ist.<br />

Vorteile einer frühzeitigen Natura 2000-Alternativenprüfung:<br />

�Glaubhafte Alternativenprüfung, weil sich Alternativen in jetziger<br />

Planungsphase nicht nur auf wenige Trassenvarianten beschränken<br />

�Frühzeitige Alternativenprüfung verhindert Fehlplanungen


TRIEL<br />

Praktische Fallbeispiele<br />

Natura 2000-Alternativenprüfung: 2000 Alternativenprüfung: S 8<br />

Konfliktbereiche:Natura 2000-Gebiete mit<br />

Schutzobjekten<br />

91E0*


KNOLL • PLANUNG & BERATUNG<br />

www.bueroknoll.at<br />

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