Pilotstudie kommunaler Landschaftsplan in NÃ - Knollconsult
Pilotstudie kommunaler Landschaftsplan in NÃ - Knollconsult
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<strong>Pilotstudie</strong> <strong>kommunaler</strong> <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Qualitätskriterien für den <strong>Landschaftsplan</strong> im Rahmen der örtlichen<br />
Raumplanung <strong>in</strong> Niederösterreich
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
<strong>Pilotstudie</strong> <strong>kommunaler</strong> <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Qualitätskriterien für den <strong>Landschaftsplan</strong> im Rahmen der örtlichen<br />
Raumplanung <strong>in</strong> Niederösterreich<br />
Auftraggeber<br />
Amt der NÖ Landesregierung<br />
Abt. Raumordnung und Regionalpolitik<br />
Landhausplatz 1<br />
3109 St. Pölten<br />
Auftragnehmer<br />
DI Thomas Knoll - Ziviltechniker<br />
A-1020 Wien, Schiffamtsgasse 18/6<br />
Tel. +43 (1) 216 60 91, Fax DW 15<br />
office@bueroknoll.at<br />
www.bueroknoll.at<br />
Bearbeitung<br />
DI Ursula Aichhorn<br />
DI Thomas Knoll<br />
Stand März 2012<br />
<strong>Knollconsult</strong>
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Inhalt<br />
1 E<strong>in</strong>leitung ........................................................................ 1<br />
1.1 Auftrag, Anlass und Aufgabenstellung der vorliegenden Studie .................... 1<br />
1.2 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> - Quo fueris et quo vadis? ............................. 4<br />
2 Status Quo ....................................................................... 6<br />
2.1 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Österreich ................................................ 6<br />
<strong>Knollconsult</strong><br />
2.1.1 Die Theorie ........................................................................................ 6<br />
2.1.2 Rechtliche Stellung ............................................................................ 7<br />
2.2 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Niederösterreich ....................................... 8<br />
2.3 Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Deutschland und <strong>in</strong> der Schweiz ............ 9<br />
2.3.1 Deutschland ....................................................................................... 9<br />
2.3.2 Schweiz ............................................................................................ 10<br />
2.4 Zusammenfassung und Schlussfolgerung ................................................. 11<br />
3 Aktuelle Entwicklungen ..................................................... 14<br />
3.1 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen ............................................................................... 14<br />
3.2 Raumansprüche und Raumentwicklung ..................................................... 16<br />
3.3 Raumkonflikte - Konfliktpotenziale ............................................................ 17<br />
3.4 Schlussfolgerung: Impulse und Herausforderungen für die<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung ................................................................................. 18<br />
4 Anforderungsprofil an den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong><br />
Niederösterreich .............................................................. 19<br />
4.1 Qualitätsanforderungen / Strategische Leitl<strong>in</strong>ie ......................................... 19<br />
4.2 Mehrfachnutzung des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s im Rahmen des<br />
örtlichen Raumordnungsprogramms ......................................................... 21<br />
4.2.1 Fachgrundlage für die Strategische Umweltprüfung ............................. 21<br />
4.2.2 Fachgrundlage für Prüfungserfordernisse im Zusammenhang mit<br />
den Erhaltungszielen bei Europaschutzgebieten ................................. 22<br />
4.2.3 Fachgrundlage für Prüfungserfordernisse aufgrund des NÖ<br />
Naturschutzgesetzes 2000 ................................................................. 23<br />
4.3 Strukturschema des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s .................................. 24<br />
5 Erläuterungen der Strukturelemente des kommunalen<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>s ............................................................. 25<br />
5.1 Zielkonzept (Bauste<strong>in</strong> A) .......................................................................... 25<br />
5.1.1 Katalog der Sachthemen (Bauste<strong>in</strong> A1) .............................................. 26<br />
5.1.2 Katalog der Plan<strong>in</strong>halte (Bauste<strong>in</strong> A2) ................................................ 30<br />
5.1.3 Abschichtung (Bauste<strong>in</strong> A3) ............................................................... 35<br />
5.1.4 H<strong>in</strong>weise für Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele (Bauste<strong>in</strong> A4) ........ 37<br />
5.2 Rechtliche Vorgaben des NÖ Raumordnungsgesetzes (Bauste<strong>in</strong> B) ........... 38<br />
5.2.1 Nachvollziehbarkeit und Begründung von Aussagen (Bauste<strong>in</strong> B1) ...... 38
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
5.2.2 Generelle und Besondere Leitziele (Bauste<strong>in</strong> B2) ............................... 39<br />
5.3 Formaltechnische Kriterien (Bauste<strong>in</strong> C) ................................................... 40<br />
5.3.1 Bericht (Bauste<strong>in</strong> C1) ........................................................................ 41<br />
5.3.2 Plandarstellung (Bauste<strong>in</strong> C2) ............................................................ 41<br />
6 Prüfliste .......................................................................... 42<br />
7 Quellenverzeichnis ........................................................... 44<br />
8 Anhang ........................................................................... 47<br />
8.1 Entwicklung der Inhalte des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s....................... 47<br />
8.2 Analyse untersuchter Landschaftskonzepte .............................................. 53<br />
8.2.1 Inhalte der untersuchten Landschaftskonzepte ................................... 54<br />
8.2.2 Analyse der untersuchten Landschaftskonzepte im H<strong>in</strong>blick auf<br />
Zielerfüllung der Qualitätskriterien für den kommunalen<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> ................................................................................ 58<br />
8.3 Begriffsdef<strong>in</strong>ition <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Österreich .................................. 62<br />
8.4 Rechtsgrundlagen mit Bezug zum <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Österreich ............... 64<br />
8.4.1 Rechtliche Stellung der kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der<br />
NÖ Raumordnung.............................................................................. 64<br />
8.4.2 Sonstige Materiengesetze mit Wirkung auf die kommunale<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung .......................................................................... 70<br />
8.4.3 Rechtliche Stellung der kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> den<br />
übrigen Bundesländern ...................................................................... 74<br />
8.5 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Deutschland ........................................... 78<br />
8.5.1 Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Bayern ......................................... 78<br />
8.5.2 Weitere Beispiele <strong>in</strong> Bayern ............................................................... 79<br />
8.5.3 Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung durch Bodenmanagement am<br />
Beispiel Flurneuordnung <strong>in</strong> Ebermannstadt ......................................... 80<br />
8.5.4 Beispiel <strong>Landschaftsplan</strong> Mühlheim an der Ruhr ................................. 81<br />
8.6 Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der Schweiz ....................................... 83<br />
8.6.1 Rechtliche Stellung ........................................................................... 83<br />
8.6.2 „Strategien zur <strong>Landschaftsplan</strong>ung“ .................................................. 84<br />
8.7 Strategisches Leitbild für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> ...................... 85<br />
8.8 Zukunftsweisende Modelle – das E<strong>in</strong>griffs-Ausgleich-Pr<strong>in</strong>zip ..................... 88<br />
8.8.1 Ökokonto .......................................................................................... 88<br />
8.8.2 Studienergebnisse zum niederösterreichischen<br />
Landschaftskontomodell .................................................................... 89<br />
8.9 Anwendung des E<strong>in</strong>griff-Ausgleichspr<strong>in</strong>zips <strong>in</strong> der örtlichen<br />
Raumordnungspraxis <strong>in</strong> Niederösterreich .................................................. 91<br />
8.10 Überlegungen für e<strong>in</strong>e Implementierung der E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsregelung <strong>in</strong><br />
den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> ............................................................ 93<br />
8.10.1 Funktionen der E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsregelung ...................................... 93<br />
8.10.2 Modellansatz zur Implementierung <strong>in</strong> den <strong>Landschaftsplan</strong> .................. 95<br />
<strong>Knollconsult</strong>
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
1 E<strong>in</strong>leitung<br />
1.1 Auftrag, Anlass und Aufgabenstellung der vorliegenden<br />
Studie<br />
Die Studie erfolgt im Zusammenhang mit der derzeit durchgeführten Untersuchung zur<br />
Neustrukturierung der Entscheidungsgrundlagen im Rahmen der örtlichen<br />
Raumordnung, die durch die Abt. Raumordnung und Regionalpolitik vorbereitet wird.<br />
Aufgabe der vorliegenden Studie ist die Aufwertung des Planungs<strong>in</strong>struments<br />
Landschaftskonzept im Rahmen der örtlichen Raumplanung <strong>in</strong> Niederösterreich.<br />
Schwerpunkt der Studie ist die Ausarbeitung und Def<strong>in</strong>ition von M<strong>in</strong>dest<strong>in</strong>halten bzw.<br />
Qualitätskriterien mit dem Zweck der Harmonisierung und Qualitätssicherung des<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>s auf Geme<strong>in</strong>deebene.<br />
Die def<strong>in</strong>ierten Qualitätskriterien s<strong>in</strong>d das Ergebnis e<strong>in</strong>es Analyseprozesses <strong>in</strong><br />
Ableitung der Untersuchungsergebnisse über aktuelle Anforderungen und<br />
Aufgabenstellungen an e<strong>in</strong>en kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> im deutschsprachigen<br />
Raum. Die Herausforderung hierbei war das „Herausschälen“ von Kern<strong>in</strong>halten aus<br />
e<strong>in</strong>er Fülle von recherchierten Grundlagen und Informationen zu diesem Thema.<br />
Die Aufbereitung der M<strong>in</strong>dest<strong>in</strong>halte mündet <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Checkliste bzw. Prüfliste, welche<br />
zum e<strong>in</strong>en die Aufgabe e<strong>in</strong>es „Leitfadens“ zur Erstellung e<strong>in</strong>es <strong>Landschaftsplan</strong>s<br />
<strong>in</strong>nehat. Diese Prüfliste dient zum anderen der Sicherstellung e<strong>in</strong>er vollständigen<br />
Bearbeitung und der E<strong>in</strong>haltung von Qualitätsstandards sowie e<strong>in</strong>er zügigen<br />
aufsichtsbehördlichen Qualitätskontrolle.<br />
Begriffliche Def<strong>in</strong>ition<br />
Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Harmonisierung der Term<strong>in</strong>ologie mit dem <strong>in</strong>ternational verwendeten<br />
Begriff „<strong>Landschaftsplan</strong>“ wird im Rahmen dieser Studie <strong>in</strong> weiterer Folge anstelle des<br />
Begriffs „Landschaftskonzept“ der Begriff (<strong>kommunaler</strong>) „<strong>Landschaftsplan</strong>“ verwendet.<br />
Modell e<strong>in</strong>es reformierten Strukturschemas des örtlichen<br />
Raumordnungsprogramms<br />
Die nachfolgende grafische Darstellung des Strukturschemas zeigt deutlich die<br />
aufgewertete Position des <strong>Landschaftsplan</strong>s im System des örtlichen<br />
Raumordnungsprogramms und baut auf Vorüberlegungen seitens der Abt.<br />
Raumordnung und Regionalpolitik auf.<br />
Wesentliche Merkmale s<strong>in</strong>d die<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Abgrenzung des <strong>Landschaftsplan</strong>s von der Ebene der Grundlagenforschung,<br />
Abgrenzung des <strong>Landschaftsplan</strong>s vom örtlichen Entwicklungskonzept,<br />
E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> die Ebene der dazwischen geschalteten Strategiepläne.<br />
Die Grundlagenforschung be<strong>in</strong>haltet e<strong>in</strong>e Materialiensammlung aller raumrelevanten<br />
Daten, die laufend aktualisiert wird. Die Daten werden <strong>in</strong> der betreffenden Geme<strong>in</strong>de<br />
gesammelt und archiviert – <strong>in</strong> klar gegliederten Fachordnern bzw. <strong>in</strong> Datenbanken -<br />
und im Anlassfall den Planern zur Verfügung gestellt. E<strong>in</strong>e planliche Aufbereitung <strong>in</strong><br />
verschiedenen Themenkarten wie bisher ist nicht zw<strong>in</strong>gend erforderlich, da die<br />
planungsrelevanten Aspekte <strong>in</strong> weiterer Folge <strong>in</strong> den Strategieplänen aufzubereiten<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist e<strong>in</strong> Strategieplan und geme<strong>in</strong>sam mit anderen<br />
themenspezifischen Strategieplänen die Basis für die Festlegungen im örtlichen<br />
<strong>Knollconsult</strong> 1
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Entwicklungskonzept. Im <strong>Landschaftsplan</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Ableitung der Grundlagendaten und<br />
–analysen fachliche Aussagen zur Entwicklung des Landschaftsraumes zu treffen,<br />
ohne der politischen Entscheidung durch Geme<strong>in</strong>degremien vorzugreifen. Die<br />
Strategiepläne s<strong>in</strong>d Informationsträger für die Öffentlichkeit und daher <strong>in</strong> der Weise<br />
aufzubereiten, dass die Inhalte für alle Planungsbeteiligten e<strong>in</strong>deutig, nachvollziehbar,<br />
verständlich und gut lesbar s<strong>in</strong>d.<br />
Das örtliche Entwicklungskonzept ist die Zusammenführung der themenspezifischen<br />
Strategiepläne und be<strong>in</strong>haltet <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Verordnung des Geme<strong>in</strong>derates die<br />
politische Entscheidung von Zielen und Maßnahmen für die Raumentwicklung des<br />
Geme<strong>in</strong>degebietes.<br />
Im Flächenwidmungsplan, gegebenenfalls gekoppelt mit dem Instrument der<br />
Vertragsraumordnung und im Bebauungsplan erfolgt <strong>in</strong> Ableitung des örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes die parzellenscharfe Umsetzung der Ziele und Maßnahmen.<br />
Abbildung 1: Reformiertes Strukturschema der örtlichen Raumplanung, Quelle: eigene<br />
Darstellung<br />
<strong>Knollconsult</strong> 2
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Aufbau der vorliegenden Studie<br />
Pkt. 2 – Status Quo<br />
Beleuchtet wird zuerst der Stand der <strong>Landschaftsplan</strong>ung auf Geme<strong>in</strong>deebene im<br />
deutschsprachigen Raum. Es wurden Aufgaben, Inhalte und Stellung der<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung im System der örtlichen Raumordnung untersucht, weiters wurde<br />
über aktuelle Diskussionen zum Thema <strong>Landschaftsplan</strong>ung recherchiert.<br />
Als Schlussfolgerung daraus ergeben sich e<strong>in</strong> vergleichender Überblick der<br />
unterschiedlichen Herangehensweisen sowie Impulse und Anregungen für den<br />
kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Niederösterreich.<br />
Pkt. 3 – Aktuelle Entwicklungen und Trends<br />
Als nächstes wird e<strong>in</strong> Blick <strong>in</strong> die Zukunft getan: Rahmenbed<strong>in</strong>gungen und<br />
Entwicklungstrends aufgrund von gesellschaftlichem Wertewandel und allgeme<strong>in</strong>en<br />
Änderungen der Raumnutzung s<strong>in</strong>d Wegweiser für akuten Handlungsbedarf und neue<br />
Aufgabenstellungen, die mittelbar und unmittelbar mit der <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />
zusammenhängen. Raumentwicklung und Raumansprüche sowie Raumkonflikte und<br />
Konfliktpotenziale s<strong>in</strong>d weitere Indikatoren für aktuelle und künftige Anforderungen an<br />
die <strong>Landschaftsplan</strong>ung.<br />
Davon abgeleitet werden <strong>in</strong> der Schlussfolgerung allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise für das im<br />
nachfolgenden Kapitel aufbereitete Anforderungsprofil an den örtlichen<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> formuliert.<br />
Pkt. 4 – Anforderungsprofil an den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Dieses Kapitel be<strong>in</strong>haltet e<strong>in</strong>e Kurzdarstellung der Qualitätskriterien (Strategische<br />
Leitl<strong>in</strong>ie), e<strong>in</strong>e Kurzdarstellung der Verwendungsmöglichkeiten des <strong>Landschaftsplan</strong>s<br />
im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Mehrfachnutzung sowie e<strong>in</strong>e Überblicksdarstellung über den<br />
strukturellen Aufbau des <strong>Landschaftsplan</strong>s (Strukturschema).<br />
Pkt. 5 – Erläuterungen der Strukturelemente des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s<br />
Die e<strong>in</strong>zelnen Strukturelemente bzw. Bauste<strong>in</strong>e des <strong>Landschaftsplan</strong>s werden unter<br />
Anführung von Beispielen erläutert.<br />
Pkt. 6 - Prüfliste<br />
Die Prüfliste enthält die zu erfüllenden M<strong>in</strong>destkriterien an den <strong>Landschaftsplan</strong> und<br />
dient des Landesbehörden für die fachliche Qualitätsprüfung des kommunalen<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>s.<br />
Pkt. 7 – Quellenverzeichnis<br />
Pkt. 8 – Anhang<br />
Im Anhang s<strong>in</strong>d die Grundlagen und Untersuchungsergebnisse dargestellt, die seitens<br />
der Verfasser ausgearbeitet wurden. Im Fließtext erfolgt entweder e<strong>in</strong>e<br />
zusammengefasste Darstellung der Untersuchungsergebnisse bzw. e<strong>in</strong> Querverweis zu<br />
den entsprechenden Beiträgen im Anhang.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 3
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
1.2 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> - Quo fueris et quo vadis?<br />
Gesellschafts- und raumrelevante Veränderungen von Rahmenbed<strong>in</strong>gungen führen zu<br />
e<strong>in</strong>er „Entgrenzung“ von Raume<strong>in</strong>heiten und Aktionsradien, deren Folgewirkung<br />
bezüglich Raumausprägung und Raumansprüchen noch nicht gänzlich abgeschätzt<br />
werden können und die die Planungsdiszipl<strong>in</strong>en vor neue Aufgaben stellt.<br />
Im Gegensatz dazu stehen die vergleichsweise starr ersche<strong>in</strong>enden Postulate der<br />
theoretischen Grundsätze der Raumordnung, mit denen die Generation der heute<br />
tätigen und etablierten Raumplaner aufwuchs.<br />
Das "Entwicklungsrecht" 1 (samt den staatlichen Förderungsanreizen) für Technik und<br />
Infrastruktur wurde bereits im 19. Jahrhundert und das ganze 20. Jahrhundert h<strong>in</strong>durch<br />
ausgebaut. Das auf Bewahrung und Schutz ausgerichtete "Lebensraum-Recht" 2<br />
h<strong>in</strong>gegen wurde erst <strong>in</strong> jüngster Zeit geschaffen und aufgebaut und es hatte –<br />
verständlicherweise – stets mit erheblichen Akzeptanz-Problemen zu kämpfen 3 . Die<br />
aktuelle Deregulierungs- und Liberalisierungstendenz verstärkt dieses Ungleichgewicht<br />
noch mehr.<br />
Hatte <strong>in</strong> der „klassischen“ Raumordnungsdiszipl<strong>in</strong> die <strong>Landschaftsplan</strong>ung e<strong>in</strong>e<br />
allenfalls begleitende Rolle <strong>in</strong>ne, so ist <strong>in</strong> den letzten drei Jahrzehnten e<strong>in</strong> markanter<br />
Bedeutungswandel des Natur- und Umweltschutzaspekts zu verzeichnen – nicht zuletzt<br />
aufgrund von Groß<strong>in</strong>frastrukturprojekten mit damit verbundenen Folgewirkungen wie<br />
Zersiedelung, Zerschneidung von funktionalen Zusammenhängen und das Verdrängen<br />
von naturnahen oder sensiblen Lebensräumen. Veränderungen und Konflikte wie etwa<br />
der aktuell stattf<strong>in</strong>dende Wandel <strong>in</strong> der Landwirtschaft, der voranschreitende Verlust an<br />
Biodiversität und ökologischer Funktionsfähigkeit von Landschaftsteilräumen oder die<br />
zunehmende Inanspruchnahme des Landschaftsraums für die Gew<strong>in</strong>nung erneuerbarer<br />
Energie belegen die gesellschaftspolitische Brisanz des Themenbereichs Landschaft.<br />
Neben der Verkehrs- und Infrastrukturplanung entwickelte sich der Natur- und<br />
Umweltschutz als zweiter wesentlicher raumbestimmender Faktor, den es <strong>in</strong> der<br />
hoheitlichen Planung und der Projektplanung zu berücksichtigen gilt.<br />
Die Implementierung zahlreicher naturschutz- und umweltrelevanter europäischer<br />
Richtl<strong>in</strong>ien <strong>in</strong> nationales Recht (z.B. Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie und Fauna-Flora-Habitat-<br />
Richtl<strong>in</strong>ie, Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie, Richtl<strong>in</strong>ie über die Prüfung der<br />
Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, Umgebungslärmrichtl<strong>in</strong>ie)<br />
führte zu e<strong>in</strong>em deutlichen Image- und Bedeutungsgew<strong>in</strong>n von <strong>Landschaftsplan</strong>ung.<br />
Damit e<strong>in</strong>hergehend ist allgeme<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Stärkung des Instruments <strong>Landschaftsplan</strong> als<br />
zentrale Handlungsgrundlage für zahlreiche Fachplanungen zu beobachten – sowohl<br />
(verfahrens)rechtlich als auch <strong>in</strong> der gelebten Praxis der Raumplanung.<br />
In Niederösterreich sche<strong>in</strong>t angesichts dieser Entwicklung e<strong>in</strong>e gewisse „Lähmung“ <strong>in</strong><br />
der örtlichen Raumplanung e<strong>in</strong>getreten zu se<strong>in</strong>: der Ermessens- und<br />
Entscheidungsspielraum von Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich der Geme<strong>in</strong>de<br />
reduziert sich vielerorts auf wenig raumwirksame Nutzungszuweisungen <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Siedlungsgebietes. Dem Gestaltungsfreiraum und Entwicklungsspielraum s<strong>in</strong>d nach<br />
Ansicht so mancher Geme<strong>in</strong>devertreter zu enge Grenzen gesetzt. Naturschutzrechtlich<br />
begründete Nutzungsbeschränkungen werden entsprechend diesem vielfach<br />
1<br />
Mart<strong>in</strong> Boesch, <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der Schweiz: Planungssystem und Rechtsordnung, Universität St.<br />
Gallen/Schweiz, <strong>in</strong>:<br />
https://docs.google.com/viewer?url=http://www.uibk.ac.at/alp<strong>in</strong>erraum/publications/vol2/05_borsdorf_falk.pdf<br />
&embedded=true&chrome=true<br />
2<br />
ebd.<br />
3<br />
ebd.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 4
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
verwendeten Term<strong>in</strong>us als limitierende Faktoren bzw. als E<strong>in</strong>schränkung der<br />
Geme<strong>in</strong>deautonomie gewertet.<br />
Der Landschaftsraum wird als der „übrige Raum“ außerhalb des Siedlungsraums<br />
wahrgenommen, der <strong>in</strong> der Planungspraxis im Rahmen der örtlichen Raumplanung <strong>in</strong><br />
Niederösterreich bisher weniger Aufmerksamkeit erfahren hat als der Siedlungsraum:<br />
Der Landschaftsraum liegt <strong>in</strong> der Hand von Landwirtschaft und Forstwirtschaft, wird<br />
durch Verkehr und Infrastrukturprojekte e<strong>in</strong>genommen, unterliegt zahlreichen<br />
überörtlichen Vorgaben – bef<strong>in</strong>det also nach Auffassung so mancher<br />
Kommunalpolitiker und Planer außerhalb der E<strong>in</strong>flusssphäre von Geme<strong>in</strong>den. Dass<br />
durch diese „passive“ Haltung der Landschaftsraum möglicherweise durch andere<br />
Akteure weit effizienter genutzt wird kann dazu führen, dass aufgrund der fehlenden<br />
E<strong>in</strong>flussnahme der potenzielle Nutzwert des Landschaftsraumes für die<br />
geme<strong>in</strong>deeigenen Bedürfnisse übersehen und somit durch „externe“ Projekte<br />
vere<strong>in</strong>nahmt wird.<br />
Die Potenziale und Entwicklungsoptionen e<strong>in</strong>es Landschaftsraumes zu erkennen sowie<br />
die aktive E<strong>in</strong>flussnahme und Gestaltungsmöglichkeiten des Landschaftsraumes im<br />
Rahmen der örtlichen Raumplanung bzw. <strong>Landschaftsplan</strong>ung wahrzunehmen s<strong>in</strong>d<br />
Chancen, die <strong>in</strong> Niederösterreich bislang zu wenig genützt werden. Zum e<strong>in</strong>en fehlen<br />
Anforderungsprofil und Qualitätsstandards für das Instrument <strong>Landschaftsplan</strong>, zum<br />
anderen s<strong>in</strong>d die Steuerungsmöglichkeiten <strong>in</strong> Form von normativen oder<br />
bodenpolitischen Maßnahmen für den Geltungsbereich von Grünlandflächen nur <strong>in</strong><br />
begrenztem Umfang im NÖ Raumordnungsgesetz verankert.<br />
Aufgrund dieser Situation liegt es nahe, e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>haltlichen und strukturellen Relaunch<br />
des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s vorzubereiten, welcher e<strong>in</strong>en höheren Nutzwert im<br />
Rahmen der Geme<strong>in</strong>deplanung entwickelt. E<strong>in</strong> wesentlicher Aspekt liegt dabei <strong>in</strong> der<br />
M<strong>in</strong>imierung von f<strong>in</strong>anziellen Belastungen für den kommunalen Haushalt: e<strong>in</strong>e Kostenund<br />
Ressourcenersparnis durch Vermeidung von aufwändigen und redundanten<br />
Datenerhebungen zum e<strong>in</strong>en und die methodische Harmonisierung mit anderen<br />
geme<strong>in</strong>derelevanten Planungs<strong>in</strong>strumenten zum anderen.<br />
Die Perspektive ist, den <strong>Landschaftsplan</strong> für die Geme<strong>in</strong>den zu ertüchtigen, den<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> als zunehmend bedeutende Grundlage für politische Entscheidungen<br />
und andere Fachplanungen aufzuwerten und den <strong>Landschaftsplan</strong> als strategisches<br />
und wirkungsvolles Instrument <strong>in</strong> das System der NÖ Raumordnung zu positionieren.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 5
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
2 Status Quo<br />
2.1 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Österreich<br />
Vorangestellt werden Begriffsdef<strong>in</strong>itionen zum Thema <strong>Landschaftsplan</strong>, um den<br />
Interpretationsspielraum <strong>in</strong> der Lehre und Theorie zu verdeutlichen.<br />
Detaillierte Ausführungen zu den jeweiligen Themen s<strong>in</strong>d dem Anhang zu<br />
entnehmen. Der entsprechend Querverweis ist im betreffenden Abschnitt<br />
angeführt.<br />
2.1.1 Die Theorie<br />
„<strong>Landschaftsplan</strong>ung ist die Darstellung aller Maßnahmen und Wege zum Schutz und<br />
zur Sicherung, zur Gestaltung und Wiederherstellung und zur Pflege der besiedelten<br />
und unbesiedelten Landschaft, wobei der Landschaftsbegriff nicht nur physisch,<br />
sondern auch sozio-ökonomisch def<strong>in</strong>iert ist. […] <strong>Landschaftsplan</strong>ung steht <strong>in</strong><br />
konkreten gesellschaftlichem Handlungsbezug; künftige raumrelevante<br />
gesellschaftliche Handlungen werden durch die Ergebnisse landschaftsplanerischer<br />
Arbeit determ<strong>in</strong>iert bzw. mitbestimmt. […]“ 4<br />
„Die Landschaft der Geme<strong>in</strong>den ist jene Ebene, auf der Veränderungen<br />
gesellschaftlicher und politischer Parameter sichtbar werden, auf der die Auswirkungen<br />
`abstrakter Konstrukte` für die Bewohner nachvollziehbar werden. Gerade darum ist es<br />
wichtig, Landschaft nicht mehr als passive Kulisse ökonomischer und sozialer<br />
Prozesse zu betrachten, sondern als e<strong>in</strong>e dynamische und reaktive Matrix aller<br />
gesellschaftlichen Vorgänge.“ 5<br />
„Die Beschäftigung mit Fragen der Kulturlandschaftssicherung, -entwicklung und<br />
–planung gehört zum Kerngebiet der <strong>Landschaftsplan</strong>ung. Die an die Kulturlandschaft<br />
gestellten Ansprüchen (Land- und Forstwirtschaft, Erholungsnutzung, Biotopschutz<br />
usw.) def<strong>in</strong>ieren die Aufgabenstellungen. Die Sicht auf den Naturraum erfolgt sowohl<br />
aus dem Blickw<strong>in</strong>kel der gesellschaftlichen Ansprüche als auch auf Basis der<br />
detaillierten Kenntnis der naturräumlichen Gegebenheiten (Geologie, Klima,<br />
Vegetation, Landschaftsbild etc.). Leistungen des Naturhaushaltes (im S<strong>in</strong>ne der<br />
Erfüllung gesellschaftlicher Ansprüche) werden als Ressourcen und Potentiale erfasst.<br />
Diese können sowohl materieller Natur se<strong>in</strong>, wie Boden oder Wasser oder immaterieller<br />
Natur, wie Erholungsnutzung und Naturgenuss“ 6 .<br />
4<br />
KNOLL Th., PROKSCH Th., TROLL H., (1991)<br />
5<br />
http://www.landscape.tuwien.ac.at/deu/forschung/kommunale_landschaftsplanung_ueberblick.php<br />
6<br />
http://www.landscape.tuwien.ac.at/deu/<strong>in</strong>formation/landschaftsplanung_oesterreich.php<br />
<strong>Knollconsult</strong> 6
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
2.1.2 Rechtliche Stellung<br />
siehe Anhang unter Pkt. 8.4 - Rechtsgrundlagen mit Bezug zum <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong><br />
Österreich.<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Österreich ist im Bereich zwischen Naturschutz und<br />
Raumordnung e<strong>in</strong>zuordnen. Raumordnung und Naturschutz s<strong>in</strong>d im österreichischen<br />
Rechtssystem verankert, Gesetzgebung und Vollziehung ist Aufgabe der Länder.<br />
Die Naturschutzgesetze der Länder sehen ke<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dlichen Landschaftspläne für die<br />
örtliche Ebene vor, sondern allenfalls landschaftspflegerische Begleitplanungen.<br />
Hierbei werden verstärkt die Instrumente der Landschaftspflege und des<br />
Vertragsnaturschutzes für Ausgleichsmaßnahmen, für Erhaltung, Pflege, Sicherung<br />
und Entwicklung von naturschutzfachlich wertvollen oder für das Landschaftsbild<br />
bedeutsamen Gebiete e<strong>in</strong>gesetzt.<br />
Die Verknüpfung zwischen dem Raumordnungsverfahren mit dem Naturschutzrecht<br />
ergibt sich beispielsweise <strong>in</strong> Niederösterreich dadurch, dass gewisse<br />
Planungsvorhaben e<strong>in</strong>er naturschutzrechtlichen Begutachtung bedürfen. Weiters s<strong>in</strong>d<br />
bei der Abwägung von Planungsentscheidungen Naturschutz<strong>in</strong>teressen – die <strong>in</strong> den<br />
Leitzielen des NÖ Raumordnungsgesetzes verankert s<strong>in</strong>d - zu berücksichtigen.<br />
Konkrete Bestimmungen bezüglich zu bearbeitende M<strong>in</strong>dest<strong>in</strong>halte bzw.<br />
Qualitätskriterien s<strong>in</strong>d für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> nicht festgeschrieben.<br />
Die allgeme<strong>in</strong>en Zielsetzungen der Raumordnungsgesetze mit landschaftsplanerischer<br />
Relevanz lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Schutz und Pflege erhaltenswerter Naturgegebenheiten und Kulturgüter,<br />
Bewahrung erhaltenswerter natürlicher oder naturnaher Landschaftselemente und<br />
Landschaftsteile,<br />
Vermeidung von Bee<strong>in</strong>trächtigung ökologisch besonders wertvoller Flächen,<br />
Erhaltung der Vielfalt von Natur und Landschaft,<br />
Sicherung des typischen Orts- und Landschaftsbildes.<br />
Deutlich ist, dass das „Bewahrungspr<strong>in</strong>zip“ im Zusammenhang mit Naturraum und<br />
Umweltbelangen vorherrschend ist.<br />
Die Ause<strong>in</strong>andersetzung mit Konfliktpotenzialen aufgrund unterschiedlicher<br />
Nutzungsansprüche geschieht durch die vermehrte Integration der <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />
<strong>in</strong> die örtliche Raumplanung sowie im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP)<br />
bei Prüfung von Entwicklungsalternativen.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 7
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
2.2 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Niederösterreich<br />
siehe Anhang unter Pkt. 8.4.1 - Rechtliche Stellung der kommunalen<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der NÖ Raumordnung.<br />
Die aufzubereitenden Inhalte s<strong>in</strong>d im Wesentlichen aus den im NÖ<br />
Raumordnungsgesetz 1976 (NÖ ROG) normierten Leitzielen abzuleiten und nicht – wie<br />
bei den anderen Grundlagenplänen – taxativ <strong>in</strong> der NÖ Planzeichenverordnung<br />
aufgelistet.<br />
Die Planungsziele des NÖ ROG betonen das Nachhaltigkeitspr<strong>in</strong>zip im H<strong>in</strong>blick auf den<br />
Schutz des Naturraums als Lebensgrundlage des Menschen. Die vielfältigen<br />
Naturraumpotenziale s<strong>in</strong>d im S<strong>in</strong>ne des Vorsorgepr<strong>in</strong>zips ihrer Eignung gemäß zu<br />
sichern und vor Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu bewahren. Der funktionalen Vernetzung von<br />
ökologischen Strukturen wird durch Beachtung von überörtlichen Planungen und der<br />
Biotopvernetzung Rechnung getragen.<br />
Die Vorgaben zum örtlichen Landschaftskonzept s<strong>in</strong>d aus Sicht der Verfasser aus<br />
folgenden Gründen missverständlich aufzufassen:<br />
−<br />
Zum e<strong>in</strong>en wird im NÖ ROG der Anspruch gestellt, dass gemäß § 1 Abs. 1 Z. 9 NÖ<br />
ROG aufbauend auf den naturräumlichen Gegebenheiten (die im Grundlagenplan<br />
„Naturräumliche Gegebenheiten“ darzustellen s<strong>in</strong>d), e<strong>in</strong>e „Abgrenzung, Bewertung<br />
und Funktionszuteilung der e<strong>in</strong>zelnen Landschaftsräume […]“ zu erfolgen hat. Auch<br />
hat die Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen gemäß § 13 Abs. 5 NÖ ROG<br />
„[…] alle Umstände und Analysen zu enthalten, welche die Festlegung des<br />
örtlichen Raumordnungsprogramms <strong>in</strong> nachvollziehbarer Weise begründen.“<br />
− Andererseits ist <strong>in</strong> der NÖ Planzeichenverordnung lediglich festgelegt, dass<br />
„markante grundlegende Reliefbed<strong>in</strong>gungen wie Kuppen, Gipfel, Geländekanten,<br />
Plateaus“ darzustellen s<strong>in</strong>d.<br />
Dies führt – wie die Untersuchung von mehreren Landschaftskonzepten zeigt - zu<br />
unterschiedlichen Herangehensweisen und Ergebnissen 7 von kommunalen<br />
Landschaftsplänen (detaillierte Ausführungen siehe unter Pkt. 8.2).<br />
Zusammenfassendes Analyseergebnis ist, dass sich drei Typologien von<br />
Landschaftskonzepten herauskristallisieren:<br />
− E<strong>in</strong>ige Landschaftskonzepte def<strong>in</strong>ieren sehr konkrete Planungsziele und –<br />
maßnahmen, die das Entwicklungskonzept vorwegnehmen;<br />
−<br />
−<br />
E<strong>in</strong>ige Konzepte leiten aus der Grundlagendarstellung sehr allgeme<strong>in</strong> gehaltene<br />
H<strong>in</strong>weise im H<strong>in</strong>blick auf landschaftsraumbezogene Nutzungen ab;<br />
E<strong>in</strong>ige Konzepte nehmen <strong>in</strong> Ableitung e<strong>in</strong>er sehr sorgfältigen Untersuchung und<br />
Bewertung von verschiedenen naturräumlichen Faktoren e<strong>in</strong>e Klassifizierung der<br />
Standorteigenschaften des Landschaftsraums im H<strong>in</strong>blick für die Eignung von<br />
Bauland- und Landwirtschaftsnutzungen vor bzw. e<strong>in</strong>e Bewertung von aus<br />
naturschutzfachlicher Sicht erhaltenswerten Teilräumen des Landschaftsraumes.<br />
7<br />
Untersucht wurden sieben verschiedene Landschaftskonzepte betreffend Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> verschiedenen<br />
Regionen Niederösterreichs und zudem erstellt von verschiedenen Planungsbüros. Sechs<br />
Landschaftskonzepte betreffen Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> ländlich strukturierten Regionen, e<strong>in</strong> Landschaftskonzept e<strong>in</strong>e<br />
Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Knollconsult</strong> 8
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
2.3 Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Deutschland und <strong>in</strong><br />
der Schweiz<br />
2.3.1 Deutschland<br />
siehe Anhang unter Pkt. 8.5 - Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Deutschland.<br />
Die Materialien zum kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Deutschland s<strong>in</strong>d sehr<br />
umfangreich. In der folgenden Darstellung wird auf e<strong>in</strong> Instrument e<strong>in</strong>gegangen, das<br />
e<strong>in</strong>en wichtigen Impuls für den <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Niederösterreich darstellt. Nähere<br />
Ausführungen und Beispiele zu kommunalen Landschaftsplänen <strong>in</strong> Deutschland s<strong>in</strong>d im<br />
Anhang nachzulesen. E<strong>in</strong>e zusammenfassende Darstellung erfolgt im nächsten Kapitel.<br />
2.3.1.1 Rechtliche Stellung<br />
Im Gegensatz zu Österreich ist die <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Deutschland<br />
<strong>in</strong>stitutionalisiert und verfügt über e<strong>in</strong> eigenes Rechtsverfahren. Weiters gibt es<br />
das Instrument der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan), das<br />
ebenfalls nach e<strong>in</strong>em formalen Verfahren abgewickelt wird, geregelt im<br />
Baugesetzbuch.<br />
Die <strong>Landschaftsplan</strong>ung hat <strong>in</strong> Deutschland die Aufgabe, die <strong>in</strong> den<br />
Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder formulierten Ziele und Grundsätze<br />
von Naturschutz und Landschaftspflege für das jeweilige Bundesland zu konkretisieren<br />
(Landschaftsprogramm). Ebenso erfolgt dies für Regionen bzw. Landkreise<br />
(Landschaftsrahmenplan), für die jeweilige Geme<strong>in</strong>de (<strong>Landschaftsplan</strong>) und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen<br />
Bundesländern auch für Teile von Geme<strong>in</strong>den (Grünordnungsplan).<br />
2.3.1.2 E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsregelung<br />
Die E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsregelung ist das Instrument des deutschen Naturschutzrechts,<br />
mit dem negative Folgen von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft (Bee<strong>in</strong>trächtigungen)<br />
vermieden und m<strong>in</strong>imiert werden sollen. Des Weiteren sollen nicht vermeidbare<br />
E<strong>in</strong>griffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden. Die wichtigsten<br />
Rechtsgrundlagen s<strong>in</strong>d im Bundesnaturschutzgesetz sowie im Baugesetzbuch<br />
festgeschrieben. E<strong>in</strong>zelheiten ergeben sich aus den Naturschutzgesetzen (z.B.<br />
Landschaftspflegegesetzen) der Länder.<br />
Die E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsregelung hält umfassende Bewertungsgrundlagen bereit und<br />
gibt wichtige H<strong>in</strong>weise für e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltliche, räumliche und zeitliche Umsetzung von<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dies ermöglicht der Geme<strong>in</strong>de frühzeitig<br />
Ausgleichsflächen zu erwerben und e<strong>in</strong> so genanntes Ökokonto 8 anzulegen. In e<strong>in</strong>em<br />
Ökokonto werden freiwillig durchgeführte Maßnahmen zur Aufwertung von Natur und<br />
Landschaft dokumentiert und verwaltet, die bei künftigen E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und<br />
Landschaft (z.B. Bauvorhaben) als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden<br />
können.<br />
In der Bauleitplanung (analog der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung <strong>in</strong><br />
Österreich) ist die E<strong>in</strong>griffsregelung Teil der Gesamtabwägung. So sollen E<strong>in</strong>griff<br />
und Ausgleich <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Gesamtkonzept e<strong>in</strong>gebunden werden. Im Rahmen e<strong>in</strong>es<br />
Ökokontos können z.B. Geme<strong>in</strong>den bereits vor der Planung von Baugebieten<br />
8<br />
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/naturschutz/oekokonto/oekokont.htm<br />
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kokonto<br />
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/<strong>in</strong>dex.php?id=2404<br />
http://www.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=40b7906ffcea5e3af0d872b83468887a<br />
<strong>Knollconsult</strong> 9
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Ausgleichsmaßnahmen durchführen und diese später ref<strong>in</strong>anzieren. In der<br />
Bebauungsplanung kann die Geme<strong>in</strong>de dann auf die Flächen des Ökokontos<br />
zurückgreifen und den aktuellen Bedarf "abbuchen". Diese frühzeitige und aktive<br />
Bevorratung trägt dazu bei, die Kosten für den Ausgleich zu senken.<br />
2.3.2 Schweiz<br />
siehe Anhang unter Pkt. 8.6 - Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der Schweiz.<br />
Im Vergleich zu Deutschland s<strong>in</strong>d mittels Internetrecherche kaum Materialien über den<br />
kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> der Schweiz verfügbar. E<strong>in</strong>e Analyse und<br />
Untersuchung der wesentlichen Merkmale war daher im Rahmen der ggst. <strong>Pilotstudie</strong><br />
nicht durchführbar.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 10
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
2.4 Zusammenfassung und Schlussfolgerung<br />
Bei der Recherche e<strong>in</strong>er Vielzahl von Landschaftsplänen, ihren Grundsätzen, Aufgaben<br />
und Inhalten (die nicht alle im Detail wieder gegeben werden konnten) s<strong>in</strong>d folgende<br />
charakteristischen „Wesenszüge“ des (kommunalen) <strong>Landschaftsplan</strong>s festzustellen:<br />
Rechtliche Stellung<br />
In Österreich und <strong>in</strong> der Schweiz erfährt die <strong>Landschaftsplan</strong>ung ke<strong>in</strong>e konkrete<br />
rechtliche Verankerung, sondern ist Teil der Raumordnung, die sich als <strong>in</strong>tegratives<br />
Verfahrensmodell versteht mit der Aufgabe, die unterschiedlichen Raumansprüche zu<br />
koord<strong>in</strong>ieren. In manchen Bundesländern von Österreich gibt es das Instrument der<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung auf Geme<strong>in</strong>deebene (Freilandleitbild, Landschaftskonzept,<br />
Freiraumkonzept), wobei Festlegungen bzw. Richtl<strong>in</strong>ien bezüglich Qualitätsstandards<br />
oder zu bearbeitenden Inhalten weitgehend fehlen. Entsprechend une<strong>in</strong>heitlich und<br />
unterschiedlich ist die Qualität der Landschaftspläne.<br />
In Deutschland ist die <strong>Landschaftsplan</strong>ung im Bundesnaturschutzgesetz verankert mit<br />
länderweisen Ausführungsgesetzen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen von<br />
der Länderebene bis auf die Ebene der Geme<strong>in</strong>deplanung. Der kommunale<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> ist verb<strong>in</strong>dlich und be<strong>in</strong>haltet e<strong>in</strong>e große Palette an<br />
Umsetzungsmaßnahmen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em hohen Detaillierungsgrad (vgl. <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Stadt Mühlheim).<br />
Jedoch kann angenommen werden, dass e<strong>in</strong>e Koord<strong>in</strong>ierung von unterschiedlichen<br />
Nutzungsansprüchen und Harmonisierung von Zielsetzungen an e<strong>in</strong> und denselben<br />
Raum aufgrund der verfahrensrechtlichen Trennung zwischen Naturschutz /<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung und Raumordnung / Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplanung<br />
komplexer ist als <strong>in</strong> Österreich oder <strong>in</strong> der Schweiz.<br />
Themenbereiche<br />
Die Kern<strong>in</strong>halte und Kernaufgaben konzentrieren sich auf Naturschutzaspekte und<br />
Landschaftspflege und umfassen dabei folgende immer wiederkehrende<br />
Themenbereiche:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Sicherung wertvoller Lebensräume und Landschaftspflege,<br />
Wiederherstellung von naturnahen Elementen,<br />
Erhaltung des Landschaftsbildes,<br />
Sicherung der ökologischen Funktionsfähigkeit und Durchlässigkeit,<br />
Erhaltung der Vielfalt von Kulturlandschaften,<br />
Aufwertung der Erholungsfunktion.<br />
Bewahrungspr<strong>in</strong>zip<br />
Sowohl <strong>in</strong> den rechtlich verankerten Zielvorgaben, als auch <strong>in</strong> der Ausführungsplanung<br />
stehen der Schutz, die Erhaltung oder die Renaturierung im Vordergrund. Im<br />
Zusammenhang mit der Herstellung von Biotopverbundsystemen lässt sich zwar e<strong>in</strong>e<br />
aktive Entwicklungsplanung erkennen, jedoch handelt es sich genau genommen um<br />
e<strong>in</strong>e Wiederherstellung von funktionalen Zusammenhängen, wenn auch<br />
möglicherweise räumlich umgeschichtet.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 11
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Bayern beispielsweise zeigt allerd<strong>in</strong>gs Ansätze e<strong>in</strong>er<br />
strategischen Entwicklungsplanung: so unterstützt er wichtige gesellschaftspolitische<br />
Aufgaben und Ziele wie z.B.:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Lenkung von Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme <strong>in</strong> räumlich weniger sensible Bereiche,<br />
Förderung des Wasserrückhaltes,<br />
Sicherung von wertvollen Biotopverbundsystemen,<br />
Verbesserung der ökologischen Durchlässigkeit.<br />
E<strong>in</strong>griff – Ausgleichsregelung<br />
E<strong>in</strong> wichtiger Impuls für den <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Niederösterreich ist die <strong>in</strong> Deutschland<br />
<strong>in</strong>stitutionalisierte Regelung des „E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichspr<strong>in</strong>zips“. Dieses Instrument dient<br />
der Konfliktm<strong>in</strong>imierung <strong>in</strong> Folge von Planungsentscheidungen durch Harmonisierung<br />
unterschiedlicher Interessen und der Kompensation von Qualitätsverlust und Ausgleich<br />
bei nicht kompensierbaren E<strong>in</strong>griffen.<br />
Während etwa im deutschen Bundesnaturschutzgesetz e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>griffs-<br />
Ausgleichsregelung schon seit geraumer Zeit fix verankert ist und zu dieser von den<br />
Ländern weitergehende Regelungen – <strong>in</strong>sbesondere im Zusammenhang mit der<br />
Bewertung und Anrechnung von Kompensationsmaßnahmen und der Festlegung von<br />
Ersatzzahlungen – erlassen werden können, gibt es e<strong>in</strong>e vergleichbare, gesetzlich<br />
gestützte E<strong>in</strong>griffsregelung <strong>in</strong> Österreich bislang nur im Bundesland Salzburg (§ 3 und<br />
§ 51 NSchG) 9 . Zwar s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong> den Naturschutzgesetzen der anderen Bundesländer<br />
die Vorschreibung von Kompensationsmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen als<br />
Ersatz- oder Zusatzleistung <strong>in</strong> Form von Naturschutzabgaben verankert, konkrete und<br />
auch tatsächlich angewandte, objektive Bewertungsverfahren werden <strong>in</strong> Österreich<br />
bislang jedoch nicht durchgeführt.<br />
Das E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichspr<strong>in</strong>zip – allerd<strong>in</strong>gs ohne e<strong>in</strong>em konkret festgelegten<br />
Bewertungsverfahren - f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> der NÖ Raumordnung <strong>in</strong> der SUP: Der<br />
Umweltbericht hat <strong>in</strong> § 4 Abs. 6 NÖ ROG 1976 normierte Informationen zu enthalten,<br />
unter anderem „[…] Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong>derung, Verr<strong>in</strong>gerung oder zum Ausgleich<br />
von erheblichen negativen Umweltauswirkungen“. E<strong>in</strong>e nähere Def<strong>in</strong>ition der<br />
Maßnahmen obliegt den Planungsbeteiligten, verb<strong>in</strong>dliche Richtl<strong>in</strong>ien bzw.<br />
Bewertungsmethoden s<strong>in</strong>d nicht festgeschrieben.<br />
Maßnahmen und Folgewirkungen der örtlichen Raumplanung – der Flächenwidmungsund<br />
Bebauungsplanung – s<strong>in</strong>d nicht unmittelbar „ausgleichspflichtig“, wenngleich der<br />
Umweltbericht bei der Entscheidungsf<strong>in</strong>dung im Geme<strong>in</strong>derat zu berücksichtigen ist.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs gibt es zahlreiche <strong>in</strong>formelle Anwendungsbeispiele, auf die im Anhang unter<br />
Pkt. 8.9 näher e<strong>in</strong>gegangen wird.<br />
In Niederösterreich wird dieses Pr<strong>in</strong>zip derzeit für die Ebene der Regionalplanung<br />
untersucht 10 . Nach den bisherigen Studienergebnissen besteht <strong>in</strong> mehreren Punkten<br />
Abklärungsbedarf, bis dieses Instrument – möglicherweise nach e<strong>in</strong>er Testphase<br />
anhand e<strong>in</strong>er oder mehrerer Pilotregionen oder -geme<strong>in</strong>den - als Planungs<strong>in</strong>strument <strong>in</strong><br />
Niederösterreich e<strong>in</strong>gesetzt werden kann. So ist z.B. das Thema (monetäre) Bewertung<br />
von E<strong>in</strong>griffs- und Ausgleichmaßnahmen noch ungelöst - <strong>in</strong>sbesondere für Flächen, die<br />
9<br />
In: http://www.ooe-umweltanwaltschaft.at/xbcr/SID-3BA0790B-77858457/Schottertext.pdf, S. 5<br />
10<br />
Stadt-Umland-Management Wien / Niederösterreich; Handlungskonzept Grünräume im Südraum Wien,<br />
Stand Projektentwicklung, Quelle: http://www.stadtumland.at/fileadm<strong>in</strong>/sum_adm<strong>in</strong>/Sued/SUM_Forum_M._Lanzendorf/Praesentation_Handlungskonzepte_15<br />
0909_01.pdf<br />
<strong>Knollconsult</strong> 12
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
zwar ke<strong>in</strong>e hohe naturschutzfachliche Bedeutung haben, jedoch als Aktionsraum des<br />
Menschen Bedeutung haben.<br />
Zunehmender Bedeutungsgew<strong>in</strong>n der <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />
Im Zusammenhang mit der Lebensraumgestaltung als Überbegriff von Raumplanung<br />
sowie von <strong>Landschaftsplan</strong>ung und Naturschutz durchzieht die Trennung der<br />
Bezugsebene bzw. des Planungsraumes <strong>in</strong> bebaute und unbebaute Flächen oder <strong>in</strong><br />
Außenraum/Freiraum und Siedlungsraum/Wirtschaftsraum nach wie vor<br />
Planungsgrundsätze, Inhalte und verfahrensrechtliche Aspekte.<br />
Diese Trennung erfährt <strong>in</strong> der Praxis immer weniger Entsprechung: Planerisch wird der<br />
Außenraum mit dem Siedlungsraum „verzahnt“, Grünzüge / Grünkeile / Grünkorridore<br />
stellen Verb<strong>in</strong>dungen zwischen Landschaftsraum und Siedlungsraum her. Diese<br />
Verflechtung entspricht dem Pr<strong>in</strong>zip von ökologischer und funktionaler Vernetzung, die<br />
nicht an e<strong>in</strong>er Siedlungsgrenze - und <strong>in</strong> weiterer Folge an der Verwaltungsgrenze e<strong>in</strong>er<br />
Geme<strong>in</strong>de – Halt machen (sollten).<br />
Bislang erfolgt <strong>Landschaftsplan</strong>ung auf <strong>kommunaler</strong> Ebene überwiegend <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />
„defensiven“ Planung (ökologische Begleitplanung, Ausgleichsplanung von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong><br />
den Landschaftsraum, begleitende Fachplanung im Rahmen von<br />
Raumordnungsverfahren) und weniger <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er aktiven Steuerung von<br />
Entwicklungsplanung gleichrangig mit anderen themenspezifischen Aspekten der<br />
Raumentwicklung.<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong>ung kommt neben ihrer ursprünglichen Funktion als „Anwalt“<br />
des Naturschutzes somit immer mehr die Rolle zu, die Siedlungsraumentwicklung<br />
und die wirtschaftliche Entwicklung möglichst ökologisch verträglich mitzugestalten.<br />
Diesem Umstand wird auch <strong>in</strong> der rechtlichen Integration von naturschutzrelevanten<br />
Belangen <strong>in</strong> andere Gesetzesmaterien Rechnung getragen.<br />
Methodik<br />
Die Überführung von Zielsetzungen <strong>in</strong> den <strong>Landschaftsplan</strong> gestaltet sich äußerst<br />
variantenreich – auch <strong>in</strong> Deutschland, da die Ausführungsbestimmungen länderweise<br />
unterschiedlich geregelt s<strong>in</strong>d. Es zeigt sich, dass je nach spezifischer Ausprägung von<br />
raumstrukturellen Merkmalen, Potenzialen und Konflikten differenzierte<br />
Herangehensweisen gewählt werden.<br />
(Anmerkung: auf die vergleichende Darstellung der Methodik konnte im Rahmen der<br />
vorliegenden Studie nicht näher e<strong>in</strong>gegangen werden.)<br />
Präsenz im Internet<br />
Bemerkenswert ist die Vielzahl von im Internet abrufbaren Landschaftsplänen <strong>in</strong><br />
verschiedenen deutschen Bundesländern, die sowohl e<strong>in</strong>e vollständige E<strong>in</strong>sichtnahme<br />
als auch e<strong>in</strong>e aktive Beteiligung am Planungsprozess erlauben (z.B. <strong>in</strong> Form der<br />
Abgabe von Stellungnahmen). Neben den GIS-basierten Karten s<strong>in</strong>d teilweise auch<br />
weiterführende textliche Informationen, Visualisierungen, H<strong>in</strong>weise auf die Bearbeiter,<br />
Term<strong>in</strong>e und weitere Möglichkeiten der Beteiligung ersichtlich, was zu e<strong>in</strong>er<br />
wesentlichen Entlastung der Verwaltungsarbeit von Baubehörden führen dürfte.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 13
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
3 Aktuelle Entwicklungen<br />
3.1 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
Welche Veränderungen mit gesellschaftlicher Relevanz s<strong>in</strong>d mittel- oder unmittelbar<br />
raum- bzw. landschaftsraumwirksam? Nachfolgend s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>ige Aspekte angeführt, die<br />
<strong>in</strong> Theorie und Praxis allgeme<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>em Überdenken von raumwirksamen<br />
Planungserfordernissen führen dürften.<br />
Risken und Chancen<br />
Die nachfolgend dargestellten Entwicklungen der letzten Jahre bergen sowohl Risken<br />
als auch Chancen 11 , die von Seiten der Raumordnungs- und Landschaftsdiszipl<strong>in</strong>en zu<br />
beobachten s<strong>in</strong>d und neue strategische Herausforderungen für die<br />
Raumordnungspolitik darstellen:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Verflechtung von grenznahen Regionen,<br />
Vielzahl von Groß<strong>in</strong>frastrukturvorhaben,<br />
Ause<strong>in</strong>anderdriften von Schrumpfungs- und Agglomerationsräumen,<br />
Übernutzung natürlicher Ressourcen,<br />
Standortpositionierungen als energieautarke Region,<br />
Ertüchtigen von Naturraumqualitäten für den Tourismus,<br />
Multifunktionalität und Kle<strong>in</strong>teiligkeit.<br />
Zu ergänzen ist die zunehmende Lebensraumfragmentierung 12 mit der damit<br />
verbundenen Forderung für EU-Mitgliedstaaten, verb<strong>in</strong>dende Landschaftselemente<br />
bzw. Biotopkorridore zwischen Natura 2000-Gebieten zu fördern und bestimmte<br />
Wildtiere gegen Störungen <strong>in</strong> Wanderungszeiten zu schützen. Verallgeme<strong>in</strong>ert<br />
dargestellt geht es um die Lebensraumvernetzung, um die Sicherung e<strong>in</strong>er<br />
„ökologischen Infrastruktur“ bzw. von „Mobilitätsachsen“ 13 und die Vermeidung e<strong>in</strong>er<br />
zunehmenden Isolierung von Schutzgebieten bzw. Lebensräumen.<br />
Groß<strong>in</strong>frastrukturprojekte führen auch zu e<strong>in</strong>er Verknappung von „Ruhegebieten“ für<br />
Wohn- und Erholungsnutzungen sowie für Habitate mit lärmempf<strong>in</strong>dlichen Tierarten.<br />
Differenzierte Naturschutz<strong>in</strong>teressen<br />
Die Implementierung zahlreicher naturschutz- und umweltschutzrelevanter EU-<br />
Richtl<strong>in</strong>ien <strong>in</strong> die Materiengesetze führte zu e<strong>in</strong>er Vielzahl von zu berücksichtigenden<br />
Vorgaben. In letzter Zeit zu beobachten ist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang die Zunahme an<br />
Konfliktpotenzial zwischen verschiedenen Naturschutz<strong>in</strong>teressen. Z.B. können<br />
Projektvorhaben mit dem Ziel der CO 2 -Reduktion wie W<strong>in</strong>dkraftanlagen oder<br />
Photovoltaik-Freiflächenanlagen e<strong>in</strong> Konfliktpotenzial zu den Schutzzielen e<strong>in</strong>es<br />
Europaschutzgebietes darstellen. An diesem Beispiel zeigt sich die zunehmende<br />
Bedeutung der <strong>Landschaftsplan</strong>ung, die auch die unterschiedlichen Zielsetzungen von<br />
Naturschutz zu koord<strong>in</strong>ieren hat.<br />
11<br />
ÖROK – Raumszenarien 2030, <strong>in</strong>: http://www.oerok.gv.at/raum-region/themen-undforschungsbereiche/szenarien-der-raumentwicklung.html<br />
12<br />
F. Völk und V. Reiss-Enz, <strong>in</strong>: Überregional bedeutsame Wildtierkorridore <strong>in</strong> Österreich und ihre<br />
planerische Sicherung, 2007, Onl<strong>in</strong>e-Publikation, Stand: März 2011<br />
13<br />
Ebd.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 14
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Gefahrenpotenziale und Schutzfunktionen des Naturraums<br />
Heftige und teils dramatische Folgewirkungen aufgrund des Ignorierens von<br />
Belastungsgrenzen des Naturhaushaltes führten zu e<strong>in</strong>er neuen „Demut“ gegenüber<br />
den Gefahren und den Kräften der Natur. Zahlreiche Institutionen beschäftigen sich<br />
derzeit verstärkt mit der Sammlung und Auswertung von Daten sowie der Bestimmung<br />
von Gefahrenzonen bzw. der vorsorglichen Sicherung von Landschaftsräumen mit<br />
Schutzfunktionen. Diese haben vor allem Beschränkungen für die<br />
Siedlungsentwicklung zur Folge.<br />
Bürgerbeteiligung und Konfliktmanagement<br />
Instrumente wie die Variantenprüfung, Ausgleichspflicht, Konsultationspflicht und<br />
Monitor<strong>in</strong>g im Rahmen von UVP-Verfahren und teilweise <strong>in</strong> SUP-Verfahren zielen<br />
darauf ab, Konfliktpotenziale zu entschärfen und die E<strong>in</strong>haltung des Umweltschutzes<br />
sicherzustellen. Die zunehmende Anwendung von privatrechtlichen Verträgen (z.B.<br />
Pflegeverträge im Rahmen des ÖPUL oder im Zusammenhang mit Managementplänen<br />
<strong>in</strong> Europaschutzgebieten, Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Naturschutzrechtes<br />
u.dgl.) führen zu e<strong>in</strong>er stärkeren E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung und Beteiligung der Bürger <strong>in</strong><br />
umweltrelevanten Planungen.<br />
Technik<br />
Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien wie das Internet und<br />
geografische Informationssysteme eröffnen Potenziale bezüglich Partizipation,<br />
Transparenz, Datenvernetzung und Raumanalysen, die bisher aufgrund der<br />
Komplexität der technischen Systeme und der mangelhaften Rechtssicherheit<br />
bezüglich des Umgangs mit Daten nicht immer den Möglichkeiten entsprechend<br />
genutzt werden.<br />
Planungsqualität<br />
Mit der Weiterentwicklung der technischen Mittel wachsen die Erwartungen bezüglich<br />
der Verfügbarkeit und Verwendung von aktuellen Daten, die Qualitätsanforderungen an<br />
Fachplanungen und ihrer Vernetzung untere<strong>in</strong>ander, die Ansprüche bezüglich der<br />
Kenntlichmachung von komplexen Wirkungszusammenhängen und von Folgewirkungen<br />
<strong>in</strong> mehreren Entwicklungsszenarien. Dies führt zu e<strong>in</strong>er höheren Planungsqualität, aber<br />
auch zum Erfordernis der Def<strong>in</strong>ition von „Systemgrenzen“, um die durch die<br />
technologische Entwicklung frei gewordenen Kapazitäten und Ressourcen für andere<br />
wesentliche Aufgaben zu bewahren.<br />
Prozessorientierung statt unflexibler Festschreibungen<br />
Die moderne Technik ermöglicht die laufende E<strong>in</strong>speisung von aktuellen Daten. Somit<br />
wächst das Erfordernis nach e<strong>in</strong>er verstärkten Berücksichtigung von sich ändernden<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen. Angesichts der dargestellten gegenwärtig stattf<strong>in</strong>denden<br />
Umwälzungen mit Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung ist davon auszugehen,<br />
dass künftig verstärkt bzw. <strong>in</strong> kürzeren Intervallen die Evaluierung von<br />
Gesamtplanungen als Korrektiv anzuwenden se<strong>in</strong> wird. Längerfristige Zielsetzungen<br />
ohne Offenhalten von Handlungsspielräumen und Entwicklungsoptionen sche<strong>in</strong>en<br />
obsolet geworden zu se<strong>in</strong>.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 15
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
3.2 Raumansprüche und Raumentwicklung<br />
Demographische und wirtschaftliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen verändern sich laufend, aber<br />
gerade <strong>in</strong> den letzten Jahren ist e<strong>in</strong> starker Wandel zu verzeichnen. Die<br />
(Wieder)Entdeckung der regionalen Identität, die Nutzungserweiterung von natürlichen<br />
Ressourcen und Potenziale des Naturhaushaltes, aber auch das Erkennen von<br />
Kapazitätsgrenzen und begrenzten Ressourcen führen zu e<strong>in</strong>em neuen Bewusstse<strong>in</strong><br />
bezüglich e<strong>in</strong>es überlegten und sorgsamen „Umgangs“ mit dem Landschaftsraum.<br />
Nachfolgend seien e<strong>in</strong>ige Beispiele genannt:<br />
Nutzungsanspruch<br />
Nutzung der naturräumlichen Ressourcen für<br />
die Gew<strong>in</strong>nung von erneuerbarer Energie.<br />
Tourismusstandort Österreich als<br />
Klimawandelgew<strong>in</strong>ner.<br />
Grünkorridore mit überörtlicher<br />
lebensraumvernetzender Funktion (z.B.<br />
Wildtierkorridore, Biotopverbundsysteme).<br />
Umlandregionen als „Ausweichräume“ für<br />
Raumbedürfnisse, die <strong>in</strong> Ballungsräumen nicht<br />
(mehr) abgedeckt werden können wie z.B. die<br />
naturraumgebundene Erholung.<br />
Kulturlandschaft und regionale Identität.<br />
Großvolumige Infrastrukturvorhaben und<br />
Intensiv-Grünlandnutzungen.<br />
Naturgefahren, Schutzfunktionen und<br />
Prävention.<br />
Multifunktionalität <strong>in</strong> Räumen mit hohem<br />
Nutzungsdruck.<br />
Planungen, die bei ihrer Umsetzung zu e<strong>in</strong>er<br />
Verdrängung von anderen wichtigen<br />
Funktionen / Nutzungen führen.<br />
Raumanspruch / Entwicklungserfordernis<br />
Vorrangzonen für die Nutzung erneuerbarer<br />
Energieressourcen.<br />
Vorrangzonen für die Erholungsnutzung und<br />
Sicherung von naturnahen regionstypischen<br />
Landschaftsteilen.<br />
Freihalten von durchgängigen<br />
Landschaftsteilräumen, frühzeitige Absicherung<br />
von Ausgleichsmaßnahmen („Ausweichrouten“).<br />
Vorrangzonen für die Sicherung der naturnahen<br />
Qualität.<br />
Bewahrung von (historisch gewachsenen)<br />
regionstypischen Landschaftsteilräumen vor<br />
technogenen E<strong>in</strong>flüssen.<br />
Konzentration von umweltbelastenden Nutzungen<br />
auf weniger sensible Teilräume.<br />
Freihalten der Landschaftsteilräume mit<br />
Gefahrenpotenzial oder Schutzfunktion von<br />
(baulichen) Intensivnutzungen<br />
Def<strong>in</strong>ition von Kapazitätsgrenzen und<br />
Prioritätenreihung von Nutzungsansprüchen.<br />
Frühzeitige Bevorratung von Ausgleichsflächen.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 16
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
3.3 Raumkonflikte - Konfliktpotenziale<br />
Sche<strong>in</strong>bar umweltschonende Projekte können zu umweltrelevanten Konflikten führen –<br />
beispielsweise <strong>in</strong>folge Summationswirkungen oder zu spät erkannter Folgewirkungen.<br />
Die Wirkung von regional bedeutsamen Raumfunktionen wird geschmälert, wenn ke<strong>in</strong>e<br />
Koord<strong>in</strong>ation mit benachbarten Geme<strong>in</strong>den erfolgt, übergeordnete Sachkonzepte fehlen<br />
oder relevante Informationen zur Sicherung dieser Funktionen nicht verfügbar s<strong>in</strong>d.<br />
Nachfolgend seien e<strong>in</strong>ige Beispiele genannt:<br />
Nutzungsanspruch<br />
Nutzung der naturräumlichen Ressourcen für<br />
die Gew<strong>in</strong>nung von erneuerbarer Energie.<br />
Konfliktpotenzial<br />
Zunehmende „Technisierung“ e<strong>in</strong>er regionstypischen<br />
erhaltenswerten Kulturlandschaft / e<strong>in</strong>er<br />
Erholungslandschaft.<br />
Nutzungskonkurrenz von großflächigen bzw.<br />
raumwirksamen Anlagen zu alternativen<br />
Nutzungsansprüchen bzw. Schutzzielen des<br />
Landschaftsraumes.<br />
Großprojekte Infrastruktur.<br />
Reduzierung und „Zersplitterung“ von Lebensräumen,<br />
von zusammenhängenden naturnahen<br />
Landschaftsräumen.<br />
Verdrängung / Reduktion / Qualitätsverlust von<br />
Freiräumen mit Bedeutung für die Lebensraumqualität<br />
e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de.<br />
Übernutzung der Inanspruchnahme von<br />
Landschaftsraum (Grünlandbauten,<br />
Infrastruktur, <strong>in</strong>tensive Grünlandnutzungen).<br />
Inanspruchnahme / Entwertung von wertvollen<br />
Lebensräumen.<br />
Biotopverbund - Zusammenhängende<br />
großräumige Vernetzungsstrukturen und<br />
Landschaftskorridore.<br />
Sonstige grenzüberschreitende<br />
landschaftsraumgebundene Funktionen (z.B.<br />
Erholungsräume, Retentionsräume).<br />
Multifunktionalität – Prioritätensetzung oder<br />
Nutzungsdurchmischung?<br />
„Kampfzone“- <strong>in</strong> Übergangsbereichen zwischen<br />
Siedlung und Umland.<br />
„Kampfzone“- zwischen Wald und<br />
Offenlandfläche.<br />
„Kampfzone“ – zwischen<br />
Retentionsraumbedarf und Landwirtschaft.<br />
Verlust an Regenerationsfähigkeit.<br />
Entwertung von Freiräumen für Nutzungen mit<br />
wohnnutzungssensiblen Auswirkungen.<br />
Ausgleichsmaßnahmen fehlen oder werden nicht<br />
immer dort vorgenommen, wo sie benötigt werden >><br />
Erfordernis e<strong>in</strong>es übergeordneten Konzeptes von<br />
Bedarfsflächen an Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Gefährdung / Zerschneidung durch<br />
Baulandwidmungen aufgrund Fehlens entsprechender<br />
Grundlagen oder Nutzungsbeschränkungen.<br />
Gewisse Planungserfordernisse s<strong>in</strong>d nicht Aufgabe<br />
der Kommunalplanung, sondern bedürfen e<strong>in</strong>er<br />
Koord<strong>in</strong>ation durch die Regionalplanung.<br />
Frage der Verträglichkeit von unterschiedlichen<br />
Ansprüchen an e<strong>in</strong> und denselben Raum.<br />
Verlust von unversiegelten Flächen und<br />
Retentionsflächen.<br />
Verschw<strong>in</strong>den von Lichtungen und Wiesenflächen mit<br />
Bedeutung für das Landschaftsbild / den<br />
Erholungswert oder als Habitat.<br />
Ger<strong>in</strong>ge Akzeptanz betroffener Landwirte bei<br />
Bauverbot ihrer gesamten Liegenschaften.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 17
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
3.4 Schlussfolgerung: Impulse und Herausforderungen für<br />
die <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />
Notwendig ist e<strong>in</strong>e gesamtheitliche Betrachtung im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er vorsorglichen und<br />
strategisch geschickten Platzierung von Handlungserfordernissen für Maßnahmen im<br />
Grünland.<br />
Die E<strong>in</strong>griffs–Ausgleichsregelung sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> patentes Instrument zur<br />
Konfliktm<strong>in</strong>imierung zu se<strong>in</strong>, bedarf aber <strong>in</strong> Niederösterreich vertiefender methodischer<br />
Untersuchungen dieses Themas, bevor e<strong>in</strong>e etwaige Implementierung <strong>in</strong> das<br />
Rechtssystem bzw. e<strong>in</strong>e konkrete Anwendung dieses Instruments erfolgen kann. Durch<br />
e<strong>in</strong>e zeitliche Entkopplung kann e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de bereits frühzeitig Ausgleichsflächen <strong>in</strong><br />
Betracht ziehen und langfristig planen.<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung gew<strong>in</strong>nt zunehmend an Bedeutung als Fachgrundlage für andere<br />
Fachplanungen (z.B. Beitrag zur sachgerechten Lösung von Raumnutzungskonflikten,<br />
Grundlage für SUP und UVP, Grundlage für örtliches Entwicklungskonzept). Damit<br />
wachsen die Qualitätsanforderungen im H<strong>in</strong>blick auf effiziente, nachhaltige,<br />
vorausschauende Planung mit dem Ziel der Implementierung und Überführung <strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />
Umsetzungs- und Handlungskonzept.<br />
Insbesondere besteht durch die europäischen Anforderungen die Herausforderung der<br />
Verzahnung der <strong>Landschaftsplan</strong>ung mit europarechtlichen Instrumenten des Naturund<br />
Umweltschutzes, Gesamtplanung und Fachplanungen, anderen Instrumenten von<br />
naturschutz- und umweltrelevanten Zuständigkeiten.<br />
Aufgrund des Kooperationsbedarfs mit betroffenen Liegenschaftseigentümern s<strong>in</strong>d<br />
Bodenmanagementmaßnahmen gefordert, damit e<strong>in</strong>e Umsetzung von Zielsetzungen<br />
gel<strong>in</strong>gt. Hier s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs die rechtlichen Möglichkeiten für Grünlandflächen zur<br />
raumplanerischen Absicherung von Planungsentscheidungen begrenzt.<br />
Allgeme<strong>in</strong>e wesentliche Herausforderungen werden die Abschätzung von<br />
Folgewirkungen für den kommunalen Haushalt, H<strong>in</strong>weise für <strong>in</strong>vestive Maßnahmen,<br />
für Förderungen und für Kooperationen mit anderen Raumakteuren se<strong>in</strong>.<br />
Deutlich wird, dass der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> all diese Herausforderungen<br />
alle<strong>in</strong>e nicht bewältigen kann, da das System Landschaftraum nicht auf das Gebiet<br />
<strong>in</strong>nerhalb der Verwaltungsgrenze e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de beschränkt ist.<br />
Der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> kann se<strong>in</strong>en Teil der Verantwortung nur dann<br />
erfüllen, wenn Überfrachtungen und Redundanzen vermieden werden, Synergien<br />
mit anderen wichtigen landschaftsraumrelevanten Instrumenten genützt werden und<br />
die Inhalte auf relevante Aspekte konzentriert werden.<br />
Das bedeutet zum e<strong>in</strong>en, dass e<strong>in</strong>e deutliche Abgrenzung zu anderen<br />
Fachplanungen und somit e<strong>in</strong>e Def<strong>in</strong>ition e<strong>in</strong>es Katalogs von zu bearbeitenden<br />
Inhalten zu erfolgen hat. Zum anderen bedeutet dies e<strong>in</strong>e methodische<br />
Harmonisierung mit Fachplanungen wie SUP und UVP.<br />
Um als Planungs<strong>in</strong>strument wirkungsvoll <strong>in</strong> das System der örtlichen Raumordnung<br />
implementiert werden zu können, ist e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong> verständliche Aufbereitung und<br />
Darstellung der Inhalte e<strong>in</strong>e wesentliche Grundvoraussetzung.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 18
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
4 Anforderungsprofil an den kommunalen<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Niederösterreich<br />
Dieses Kapitel stellt e<strong>in</strong>en zusammenfassenden Überblick über die<br />
Qualitätsanforderungen für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> dar. E<strong>in</strong>e wesentliche<br />
strategische Zielsetzung ist die Mehrfachnutzung des <strong>Landschaftsplan</strong>s, die anhand<br />
von mehreren Beispielen erläutert wird.<br />
In Ableitung der Qualitätsanforderungen wurde e<strong>in</strong> Konzept für den strukturellen<br />
Aufbau des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s ausgearbeitet. Das Strukturschema dient<br />
der Orientierung über den strukturellen Aufbau und stellt e<strong>in</strong>en Überblick über die<br />
Strukturelemente bzw. Bauste<strong>in</strong>e des <strong>Landschaftsplan</strong>s dar. Die weiterführenden<br />
Erläuterungen erfolgen sodann im nachfolgenden Kapitel Nr. 5.<br />
4.1 Qualitätsanforderungen / Strategische Leitl<strong>in</strong>ie<br />
Wann ist e<strong>in</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />
zu erstellen?<br />
Welche Position hat der<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> im<br />
Strukturschema des örtlichen<br />
Raumordnungsprogramms?<br />
Auf welchen fachlichen<br />
Grundlagen basiert der<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>?<br />
Welche Aufgaben hat der<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>?<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist bei e<strong>in</strong>er generellen Überarbeitung e<strong>in</strong>es<br />
örtlichen Raumordnungsprogramms zu erstellen.<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> erfährt e<strong>in</strong>e Aufwertung <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es<br />
Strategieplans und grenzt sich von der Grundlagenforschung zum<br />
e<strong>in</strong>en und dem örtlichen Entwicklungskonzept zum anderen ab.<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> basiert auf Grundlagendaten, die auf<br />
Geme<strong>in</strong>deebene laufend gesammelt und im Zuge der Überarbeitung<br />
e<strong>in</strong>es örtlichen Raumordnungsprogramms redigiert werden.<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die strategische Basis für<br />
landschaftsraumrelevante Festlegungen des örtlichen<br />
Entwicklungskonzepts.<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist weiters e<strong>in</strong>e fachliche Grundlage für<br />
Prüfungserfordernisse im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung<br />
(SUP), der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder sonstiger<br />
landschaftsraumrelevanter Fachplanungen.<br />
Wie ist der <strong>Landschaftsplan</strong><br />
strukturell aufgebaut?<br />
Der Bericht zum <strong>Landschaftsplan</strong> ist nach sachthemenbezogenen<br />
Inhalten entsprechend dem Schutzgüterkatalog des SUP-Leitfadens<br />
bzw. des UVP-Schutzgüterkatalogs gegliedert.<br />
In der Plandarstellung erfolgen flächenbezogene und strategisch<br />
ausgerichtete Aussagen <strong>in</strong> Form von Vorabgrenzungen, die e<strong>in</strong>e<br />
Verwertbarkeit für andere Fachplanungen ermöglichen.<br />
Wie erfolgt zum e<strong>in</strong>en die<br />
Sicherstellung der<br />
Vollständigkeit, zum anderen<br />
die Vermeidung von<br />
Überfrachtungen?<br />
Die Sachthemen und Plan<strong>in</strong>halte des <strong>Landschaftsplan</strong>s s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Katalog – bestehend aus e<strong>in</strong>em Katalog der Sachthemen und e<strong>in</strong>em<br />
Katalog der Plan<strong>in</strong>halte – def<strong>in</strong>iert und diesem zu entnehmen.<br />
Vor Beg<strong>in</strong>n der Arbeiten erfolgt e<strong>in</strong>e „maßgeschneiderte“ Auswahl an<br />
Themen <strong>in</strong> Form der Konzentration bzw. Reduktion auf<br />
geme<strong>in</strong>despezifische relevante Inhalte („Abschichtung“).<br />
<strong>Knollconsult</strong> 19
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Wie erfolgt zum e<strong>in</strong>en die<br />
Sicherstellung der<br />
Vollständigkeit, zum anderen<br />
die Vermeidung von<br />
Überfrachtungen?<br />
Was s<strong>in</strong>d die Systemgrenzen<br />
e<strong>in</strong>es kommunalen<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>s?<br />
Die Sachthemen und Plan<strong>in</strong>halte des <strong>Landschaftsplan</strong>s s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Katalog – bestehend aus e<strong>in</strong>em Katalog der Sachthemen und e<strong>in</strong>em<br />
Katalog der Plan<strong>in</strong>halte – def<strong>in</strong>iert und diesem zu entnehmen.<br />
Vor Beg<strong>in</strong>n der Arbeiten erfolgt e<strong>in</strong>e „maßgeschneiderte“ Auswahl an<br />
Themen <strong>in</strong> Form der Konzentration bzw. Reduktion auf<br />
geme<strong>in</strong>despezifische relevante Inhalte („Abschichtung“).<br />
Die Sachthemen bzw. ihre Teilaspekte mit Bezug zu anderen<br />
Themenbereichen s<strong>in</strong>d diesen anderen themenspezifischen<br />
Strategieplänen zuzuordnen.<br />
Geme<strong>in</strong>deübergreifende Aspekte s<strong>in</strong>d durch die Regionalplanung zu<br />
koord<strong>in</strong>ieren.<br />
Schwerpunktthemen mit außerordentlichem Untersuchungsaufwand<br />
s<strong>in</strong>d Angelegenheit von vertiefenden Sonderplanungen.<br />
Wie erfolgt die<br />
Qualitätssicherung?<br />
Anhand des Katalogs der Sachthemen und des Katalogs der<br />
Plan<strong>in</strong>halte ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Regelung der Inhalte und des<br />
Qualitätsstandards gegeben.<br />
Im Rahmen der Begutachtung des Entwurfs des örtlichen<br />
Raumordnungsprogramms erfolgt anhand e<strong>in</strong>er Prüfliste e<strong>in</strong>e<br />
fachliche Überprüfung des <strong>Landschaftsplan</strong>s.<br />
Welche Vorteile bietet der<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> für<br />
Geme<strong>in</strong>den?<br />
Die Geme<strong>in</strong>den verstärken ihren Handlungsspielraum im bisher<br />
vernachlässigten Bereich des Grünlandes durch e<strong>in</strong>e strategische<br />
Ausrichtung der Inhalte und e<strong>in</strong>e verbesserte methodische und<br />
systemische Verzahnung mit anderen Fachplanungen.<br />
Durch die methodische Harmonisierung des <strong>Landschaftsplan</strong>s mit<br />
anderen Fachplanungen ist e<strong>in</strong>e Mehrfachnutzung gegeben.<br />
Welche Vorteile bietet der<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> für die NÖ<br />
Landesregierung?<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> erleichtert die Verordnungsprüfung des<br />
örtlichen Raumordnungsprogramms, da dieser die Basis für e<strong>in</strong>e<br />
nachvollziehbare Begründung der landschaftsraumbezogenen<br />
Festlegungen des örtlichen Entwicklungskonzepts oder der<br />
Prüfungsergebnisse der SUP darstellt.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 20
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
4.2 Mehrfachnutzung des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s im<br />
Rahmen des örtlichen Raumordnungsprogramms<br />
4.2.1 Fachgrundlage für die Strategische Umweltprüfung<br />
Bei Neuerstellung e<strong>in</strong>es örtlichen Raumordnungsprogramms ist gemäß § 21 Abs. 1 NÖ<br />
ROG 1976 obligatorisch e<strong>in</strong>e Strategische Umweltprüfung durchzuführen bzw. im Falle<br />
e<strong>in</strong>er Änderung bei Zutreffen der Voraussetzungen gemäß § 22 Abs. 4 NÖ ROG 1976.<br />
Gemäß § 4 Abs. 5 NÖ ROG 1976 s<strong>in</strong>d Planungsvarianten für die <strong>in</strong> den<br />
Raumordnungsprogrammen beabsichtigen Maßnahmen zu entwickeln und zu bewerten.<br />
Dabei s<strong>in</strong>d gemäß Abs. 6 die getroffene Variantenwahl zu begründen sowie<br />
Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong>derung, Verr<strong>in</strong>gerung oder zum Ausgleich von erheblichen<br />
negativen Umweltauswirkungen zu prüfen.<br />
Der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> stellt für das Scop<strong>in</strong>g 14 e<strong>in</strong>e wesentliche Erleichterung<br />
bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens, des Umfangs und des<br />
Detaillierungsgrades der Untersuchungen dar und liefert H<strong>in</strong>weise für raumbezogene<br />
Ziele, Konfliktpotenziale, Standortalternativen und Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Strategisches Ziel<br />
Fachliche Aufbereitung<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die<br />
strategische Basis für die Entwicklung<br />
und Bewertung von Planungsvarianten<br />
im Rahmen der Strategischen<br />
Umweltprüfung für spezifische<br />
Planungsvorhaben.<br />
Die Aussagen im <strong>Landschaftsplan</strong> erfolgen <strong>in</strong><br />
Konsequenz zu schutzgutbezogenen Gegebenheiten<br />
und Potenzialen des Landschaftsraumes.<br />
Aufgrund der schutzgutbezogenen<br />
Themenaufbereitung ist e<strong>in</strong>e Harmonisierung mit der<br />
SUP gegeben, was die Untersuchung der<br />
schutzgutrelevanten E<strong>in</strong>griffs<strong>in</strong>tensität von<br />
spezifischen Planungsvorhaben und die Bewertung<br />
von Planungsvarianten im Rahmen der Ausarbeitung<br />
des örtlichen Entwicklungskonzepts erleichtert.<br />
Beispiel<br />
Bestandsaufnahme und Analyseergebnis Grundlagenforschung:<br />
1. Teilflächen mit naturschutzfachlicher Bedeutung,<br />
2. Teilflächen mit hohem Ertragswert für We<strong>in</strong>gärten,<br />
3. Teilflächen ohne e<strong>in</strong>e exklusive Funktion und mit nur ger<strong>in</strong>ger schutzgutbezogener<br />
Sensibilität.<br />
Aussagen des <strong>Landschaftsplan</strong>s: Funktionszuordnung von Teilräumen mit folgenden<br />
Zweckbestimmungen:<br />
1. „Biotopschutz“,<br />
2. „Landwirtschaft“ und „Extensive Erholung“,<br />
3. Ke<strong>in</strong>e spezifische Aussage im <strong>Landschaftsplan</strong>.<br />
Planungsvorhaben bzw. Prüfungsgegenstand: Widmungsart Gewerbezone.<br />
Untersuchung von Planungsvarianten im Rahmen der SUP: Bei Überlagerung der<br />
Standortvarianten für die Gewerbezone mit dem <strong>Landschaftsplan</strong> wird die Betroffenheit bzw. die<br />
E<strong>in</strong>griffssensibilität im H<strong>in</strong>blick auf landschaftsraumrelevante Schutz<strong>in</strong>teressen offensichtlich.<br />
14<br />
Scop<strong>in</strong>g = Untersuchungsrahmen (Inhalt, Umfang, Detaillierungsgrad und Prüfmethoden) der SUP, der<br />
vor Beg<strong>in</strong>n der Arbeiten festzulegen ist (vgl. § 4 Abs. 4 NÖ ROG 1976).<br />
<strong>Knollconsult</strong> 21
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
4.2.2 Fachgrundlage für Prüfungserfordernisse im Zusammenhang mit<br />
den Erhaltungszielen bei Europaschutzgebieten<br />
Gemäß § 2 NÖ ROG 1976 s<strong>in</strong>d folgende Vorgaben zu beachten:<br />
− Abs. 1: „Vor ihrer Erlassung oder Abänderung s<strong>in</strong>d örtliche<br />
Raumordnungsprogramme auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen e<strong>in</strong>es<br />
Europaschutzgebietes zu prüfen.<br />
−<br />
Abs. 2: Lässt die Erlassung oder Abänderung e<strong>in</strong>es örtlichen oder überörtlichen<br />
Raumordnungsprogramms erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen e<strong>in</strong>es<br />
Europaschutzgebietes als möglich ersche<strong>in</strong>en, ist zu prüfen, ob Alternativlösungen<br />
zur Verfügung stehen, die gleichwertige Planungsziele erfüllen und ke<strong>in</strong>e<br />
erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen erwarten lassen. In diesem Fall wäre nur die<br />
Alternativlösung zulässig.<br />
− Abs. 3: In jedem Fall muss die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des<br />
Europaschutzgebietes herstellbar se<strong>in</strong>.“<br />
Dabei kommt das so genannte „Best-Case-Pr<strong>in</strong>zip“ zu Anwendung. Das heißt, dass<br />
e<strong>in</strong>e naturverträgliche Flächenkonsumation der Fläche möglich se<strong>in</strong> muss 15 .<br />
Strategisches Ziel<br />
Fachliche Aufbereitung<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die<br />
strategische Basis, dass die<br />
Festlegungen des örtlichen<br />
Entwicklungskonzepts den<br />
Erhaltungszielen e<strong>in</strong>es<br />
Europaschutzgebietes entsprechen.<br />
Spezifische Aussagen im <strong>Landschaftsplan</strong> erfolgen<br />
als planerische Konsequenz zu vorliegenden<br />
Gutachten, die im Zuge vormaliger Untersuchungen<br />
im Geme<strong>in</strong>degebiet durchgeführt wurden.<br />
Voraussetzung ist die Zurverfügungstellung<br />
sämtlicher Untersuchungsergebnisse, die im Zuge<br />
von Studien, UVP-Verfahren oder sonstiger Vorhaben<br />
im Geme<strong>in</strong>degebiet durchgeführt wurden.<br />
Dadurch können Konfliktpotenziale geortet und<br />
Planungsvorhaben frühzeitig mit der<br />
Naturschutzbehörde abgestimmt werden.<br />
Beispiel<br />
Bestandsaufnahme und Analyseergebnis Grundlagenforschung: Vorliegen e<strong>in</strong>er extern erstellten<br />
Studie mit dem Ergebnis, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er bestimmten Zone des Europaschutzgebietes <strong>in</strong> Nähe e<strong>in</strong>es<br />
Waldgebietes und e<strong>in</strong>es Siedlungsgebietes e<strong>in</strong> Offenland-Habitat e<strong>in</strong>er stark gefährdeten Vogelart<br />
besteht. Analyseergebnis: hohe Sensibilität im H<strong>in</strong>blick auf das Schutzgut Tiere / Pflanzen /<br />
Lebensräume.<br />
Aussage des <strong>Landschaftsplan</strong>s: Funktionszuordnung von Flächen mit der Zweckbestimmung<br />
„Artenschutz“. Vorabgrenzung e<strong>in</strong>er „Offenlandfläche“ und e<strong>in</strong>er „unbed<strong>in</strong>gten Freihaltefläche“ oder<br />
Vorabgrenzung e<strong>in</strong>er „Grenze der baulichen Entwicklung“.<br />
Planungsvorhaben bzw. Prüfungsgegenstand: Widmungsart Gewerbezone.<br />
Planungsprozess öEK: Bei Überlagerung der Planungsfläche für die Gewerbezone mit dem<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> wird der Konflikt mit den Erhaltungszielen bzw. dem Schutzobjekt e<strong>in</strong>es<br />
Europaschutzgebietes offensichtlich.<br />
15<br />
http://www.knollconsult.at/zt/pub/11_2006_Knoll_N2000%20Raumordnung.pdf<br />
<strong>Knollconsult</strong> 22
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
4.2.3 Fachgrundlage für Prüfungserfordernisse aufgrund des NÖ<br />
Naturschutzgesetzes 2000<br />
Das NÖ Naturschutzgesetz ist für das örtliche Raumordnungsprogramm <strong>in</strong>sofern<br />
relevant, als dass gemäß § 8 Abs. 2 NÖ NSchG 2000 vor Genehmigung des örtlichen<br />
Raumordnungsprogramms oder se<strong>in</strong>er Änderungen e<strong>in</strong> Gutachten e<strong>in</strong>es<br />
Naturschutzsachverständigen zur Auswirkung auf die <strong>in</strong> Abs. 4 genannten Schutzgüter<br />
e<strong>in</strong>zuholen ist, wenn die Planungsmaßnahme im Landschaftsschutzgebiet liegt.<br />
Die <strong>in</strong> Abs. 4 NÖ NSchG genannten Schutzgüter betreffen das Landschaftsbild, den<br />
Erholungswert der Landschaft, die ökologische Funktionstüchtigkeit im betroffenen<br />
Lebensraum, die Schönheit oder Eigenart der Landschaft oder den Charakter des<br />
betroffenen Landschaftraumes.<br />
Wenn Planungsmaßnahmen diese Schutzgüter nachhaltig bee<strong>in</strong>trächtigen und diese<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung nicht durch Vorkehrungen weitgehend ausgeschlossen werden kann,<br />
so ist die Planungsmaßnahme zu versagen.<br />
Strategisches Ziel<br />
Fachliche Aufbereitung<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die strategische<br />
Basis, dass die Festlegungen des<br />
örtlichen Entwicklungskonzepts den<br />
Schutzzielen e<strong>in</strong>es<br />
Landschaftsschutzgebietes entsprechen.<br />
Die Aussagen im <strong>Landschaftsplan</strong> erfolgen mit<br />
dem Ziel der Sicherung der Schutzgüter <strong>in</strong><br />
Landschaftsschutzgebieten.<br />
Somit können spezifische Planungsvorhaben auf<br />
diese Schutzziele abgestimmt werden.<br />
Beispiel<br />
Bestandsaufnahme und Analyseergebnis Grundlagenforschung: Exemplarische Wiesenflächen<br />
entlang von Wanderwegen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em waldreichen Gebiet. Hohe E<strong>in</strong>griffssensibilität im H<strong>in</strong>blick auf<br />
Landschaftsbild und Erholungswert.<br />
Aussage des <strong>Landschaftsplan</strong>s: Funktionszuordnung von Teilräumen mit der Zweckbestimmung<br />
„Landschaftsbildschutz“. In Ergänzung dazu Vorabgrenzung von „Offenlandflächen“ oder<br />
„Freihalteflächen“.<br />
Planungsvorhaben bzw. Prüfungsgegenstand: Widmungsart Grünland-Sportstätte.<br />
Planungsprozess SUP / öEK:<br />
Bei Überlagerung der Planungs- bzw. der Projektfläche mit dem <strong>Landschaftsplan</strong> wird der Konflikt mit<br />
den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes offensichtlich.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 23
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
4.3 Strukturschema des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s<br />
In der nachfolgenden Abbildung s<strong>in</strong>d die Strukturelemente bzw. Bauste<strong>in</strong>e des<br />
kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s überblicksmäßig dargestellt. Die e<strong>in</strong>zelnen Bauste<strong>in</strong>e<br />
s<strong>in</strong>d rot nummeriert. Die rechte Spalte enthält die Querverweise zu den<br />
Erläuterungen im nachfolgenden Kapitel.<br />
A Zielkonzept – Verknüpfung von schutzgüterbezogenen Sachthemen mit<br />
flächenbezogenen Aussagen sowie Abschichtung auf geme<strong>in</strong>despezifische Aspekte<br />
5.1<br />
A1<br />
Katalog der<br />
Sachthemen<br />
Themengliederung gemäß der SUP-Richtl<strong>in</strong>ie bzw. des<br />
Schutzgüterkatalogs nach dem UVP-Gesetz 2000<br />
5.1.1<br />
A2<br />
Katalog der<br />
Plan<strong>in</strong>halte<br />
&<br />
Flächenbezogene zielorientierte Aussagen mit strategischer<br />
Ausrichtung<br />
5.1.2<br />
A3 Abschichtung E<strong>in</strong>grenzung auf für die jeweilige Geme<strong>in</strong>de relevante Inhalte<br />
und Begründung der Auswahl<br />
A4<br />
H<strong>in</strong>weise für<br />
Maßnahmen<br />
+<br />
Vorschläge für praxisorientierte Maßnahmen zur Umsetzung<br />
der Entwicklungsziele (nicht obligatorisch)<br />
5.1.3<br />
5.1.4<br />
B Bezug zu den rechtlichen Vorgaben des NÖ ROG 1976 5.2<br />
B1<br />
Nachvollziehbarkeit und<br />
Begründung von Aussagen<br />
B2 Leitziele des<br />
NÖ ROG<br />
Erfüllung der Vorgaben gemäß § 1 Abs. 1 Z. 9<br />
und § 13 Abs. 5 NÖ ROG 1976 idgF<br />
+<br />
Entsprechung der Generellen und Besonderen Leitzielen<br />
gemäß § 1 Abs. 2 Z. 1 und 3 NÖ ROG 1976<br />
5.2.1<br />
5.2.2<br />
C Formaltechnische Kriterien des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s 5.3<br />
C1 Bericht E<strong>in</strong>heitliche Gliederungsstruktur entsprechend dem Katalog der<br />
Sachthemen<br />
C2 Plandarstellung Verwendung von Planzeichen entsprechend dem Katalog der<br />
Plan<strong>in</strong>halte<br />
&<br />
5.3.1<br />
5.3.2<br />
Abbildung 2: Struktureller Aufbau des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s<br />
<strong>Knollconsult</strong> 24
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
5 Erläuterungen der Strukturelemente des<br />
kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s<br />
5.1 Zielkonzept (Bauste<strong>in</strong> A)<br />
Die Inhalte des Zielkonzeptes bauen auf e<strong>in</strong>er Matrix auf, die schutzgüterbezogene<br />
Sachthemen mit flächenspezifischen Aussagen verknüpft:<br />
• Es erfolgt zum e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>e sachthemenbezogene Gliederung entsprechend<br />
dem Schutzgüterkatalog der SUP-RL 16 bzw. des UVP-G 17 (Bauste<strong>in</strong> A1).<br />
• Zum anderen erfolgt e<strong>in</strong>e zielorientierte Vorabgrenzung von räumlich<br />
verortbaren Aussagen (Bauste<strong>in</strong> A2).<br />
Strategisches Ziel<br />
Fachliche Aufbereitung<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> liefert die fachlichen<br />
Begründungen für die<br />
landschaftsraumbezogenen Festlegungen<br />
im örtlichen Entwicklungskonzept.<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die fachliche<br />
Grundlage für andere Fachplanungen wie<br />
SUP und UVP, sodass redundante<br />
Bearbeitungen vermieden werden bzw.<br />
e<strong>in</strong>e Harmonisierung mit diesen<br />
Planungs<strong>in</strong>strumenten gegeben ist.<br />
Die Abschichtung ist e<strong>in</strong> Mittel für e<strong>in</strong>e<br />
effiziente und gestraffte <strong>in</strong>haltliche<br />
Bearbeitung des <strong>Landschaftsplan</strong>s.<br />
Die sachthemenbezogene Gliederung f<strong>in</strong>det<br />
se<strong>in</strong>en Niederschlag im <strong>in</strong>haltlichen Aufbau des<br />
Erläuterungsberichts.<br />
Die Themen s<strong>in</strong>d dem Katalog der Sachthemen<br />
zu entnehmen.<br />
In der Plandarstellung werden die räumlich<br />
verortbaren Aussagen zum Zielkonzept<br />
aufbereitet.<br />
Die Plan<strong>in</strong>halte s<strong>in</strong>d dem Katalog der Plan<strong>in</strong>halte<br />
zu entnehmen.<br />
Die Abschichtung wird – analog dem Screen<strong>in</strong>g<br />
im Rahmen der SUP – vor Beg<strong>in</strong>n der vertiefenden<br />
Bearbeitung durchgeführt. Die<br />
Entscheidungsgründe für die Auswahl der<br />
bearbeiteten Inhalte s<strong>in</strong>d im Bericht zu<br />
dokumentieren.<br />
Mit Querverweisen ist die Beziehung zwischen<br />
dem Bericht und den Aussagen <strong>in</strong> der<br />
Plandarstellung herzustellen (z.B. durch<br />
Codierung der Flächen <strong>in</strong> der Plandarstellung und<br />
entsprechende Zuordnung im Erläuterungsbericht).<br />
16<br />
SUP-RL = Richtl<strong>in</strong>ie bzw. Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung <strong>in</strong> der örtlichen Raumplanung<br />
Niederösterreichs<br />
17<br />
Schutzgüterkatalog gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 UVP-G 2000 (Bundesgesetz über die Prüfung der<br />
Umweltverträglichkeit)<br />
<strong>Knollconsult</strong> 25
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
5.1.1 Katalog der Sachthemen (Bauste<strong>in</strong> A1)<br />
Dem Katalog der Sachthemen vorangestellt ist e<strong>in</strong>e kurze Erläuterung der<br />
Auswahlkriterien der Sachthemen.<br />
E<strong>in</strong>e ausführliche Darstellung aller Teilaspekte der e<strong>in</strong>zelnen Sachthemen f<strong>in</strong>det<br />
sich im Anhang unter Pkt. 8.1.<br />
• Schutzgüter (Umweltaspekte) der SUP-RL<br />
Biologische Vielfalt, Gesundheit des Menschen, Tiere / Pflanzen und deren<br />
Lebensräume, Boden, Wasser, Luft, klimatische Faktoren, Sachwerte, kulturelles Erbe<br />
e<strong>in</strong>schließlich der architektonisch wertvollen Bauten und der archäologischen Schätze,<br />
Landschaft, Erneuerbare Energien.<br />
• Schutzgüter des UVP-G<br />
Siedlungsraum und menschliche Gesundheit, Tiere / Pflanzen und deren Lebensräume,<br />
Ökologie, Freizeit / Erholung / Tourismus, Landschaftsbild, Boden, Wasser, Luft und<br />
Klima, Sach- und Kulturgüter.<br />
• Relevante Schutzgüter für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Themenauswahl:<br />
Der Schutzgüterkatalog bzw. die Schutzziele der SUP-RL und des UVP-G s<strong>in</strong>d nicht<br />
auf naturschutzfachliche und ökologische Aspekte beschränkt, sondern beziehen die<br />
Naturraumpotenziale für anthropogene Nutzungen sowie die Schutzfunktionen des<br />
Naturraumes mit e<strong>in</strong>.<br />
Der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>s „vertritt die Interessen“ des Landschaftsraums und<br />
se<strong>in</strong>er Entwicklungspotenziale der jeweiligen Geme<strong>in</strong>de. Demgemäß umfassen die<br />
Sachthemen jene mit Bezug zum Landschaftsraum e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>degebietes mit<br />
Relevanz für die Landschaftsraumentwicklung.<br />
Abgrenzung zu anderen Strategieplänen:<br />
Grundsätzlich hat e<strong>in</strong>e Abgrenzung zu anderen kommunalen Themenbereichen bzw.<br />
Strategieplänen zu erfolgen, um redundante Bearbeitungen zu vermeiden.<br />
Spezifische Sachthemen wie „Landschaftsbild“ oder „Erholung“ können sich mit den<br />
kommunalen Entwicklungsthemen „Wirtschaft“ (Tourismus) und „Erneuerbare Energie“<br />
überschneiden. Der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> trifft Aussagen zu den<br />
Entwicklungszielen aus Sicht der <strong>Landschaftsplan</strong>ung, die mit den Entwicklungszielen<br />
der anderen Strategieplänen bei der Zusammenführung im Rahmen der Erstellung des<br />
örtlichen Entwicklungskonzept abzuwägen s<strong>in</strong>d.<br />
Die Themenbereiche „Naturraumpotenzial Erneuerbare Energie“ und „Jagd- und<br />
Forstwirtschaft“ sowie der Themenbereich „Sachgüter“ werden im kommunalen<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> nicht behandelt, sondern s<strong>in</strong>d anderen Strategieplänen zuzuordnen.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 26
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Teilaspekte der Themenbereiche „Siedlungsraum“ und „Kulturgüter“ h<strong>in</strong>gegen s<strong>in</strong>d<br />
Gegenstand des <strong>Landschaftsplan</strong>s, wenn diese Aspekte Relevanz haben für<br />
landschaftsraumrelevante Schutz<strong>in</strong>teressen, z.B.<br />
• Gewässerkorridor: Schutz<strong>in</strong>teresse Sicherung der Funktion Habitatvernetzung<br />
(Bezug zum Schutzgut Tiere / Pflanzen / Lebensräume)<br />
• Grünverb<strong>in</strong>dungen zwischen Wohngebieten und umliegenden<br />
Naherholungsgebieten: Sicherung der Naherholungsqualität durch gute<br />
Erreichbarkeitsverhältnisse <strong>in</strong> Form von sicheren Wegverb<strong>in</strong>dungen mit<br />
wegbegleitenden Grünstrukturen (Bezug zum Schutzgut Erholung);<br />
• Historische Kellergasse <strong>in</strong> Hanglage und umliegende We<strong>in</strong>gärten:<br />
Kulturlandschaftliches Element mit landschaftsbildprägender Bedeutung und<br />
hohem Identifikationswert für die Geme<strong>in</strong>de (Bezug zu den Schutzgütern<br />
Erholung und Landschaftsbild).<br />
Abgrenzung zu Ergebnissen der Grundlagenforschung:<br />
Im kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> s<strong>in</strong>d die Bezüge zu Bestandssituationen oder<br />
Analyseergebnissen der Grundlagenforschung <strong>in</strong> Form von Querverweisen zu<br />
dokumentieren. Die Aussagen <strong>in</strong> der Plandarstellung s<strong>in</strong>d auf zielorientierte<br />
Vorabgrenzungen zu beschränken, damit Überfrachtungen und Unübersichtlichkeit der<br />
Inhalte vermieden werden.<br />
Auch soll der <strong>Landschaftsplan</strong> e<strong>in</strong>e unmittelbare Überführung <strong>in</strong> das örtliche<br />
Entwicklungskonzept ermöglichen, was wesentlich erleichtert wird, wenn Aussagen zur<br />
Zielformulierung nicht mit Bestandssituationen vermischt werden.<br />
Bestandssituationen s<strong>in</strong>d erforderlichenfalls ausschließlich auf „nicht verhandelbare<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen“ wie Schutzgebiete mit hohem Schutzstatus (z.B. Nationalpark)<br />
oder konkrete Projektflächen für Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen (z.B.<br />
Bundesstraßenplanung) zu beschränken, da dies Flächen darstellen, wo der<br />
Handlungsspielraum für Geme<strong>in</strong>den aufgrund der kompetenzrechtlichen<br />
Zuständigkeiten stark e<strong>in</strong>geschränkt ist.<br />
Abgrenzung zu regionalspezifischen Themen:<br />
Der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> vertritt die Interessen der jeweiligen Geme<strong>in</strong>de. Diese<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> weiterer Folge mit den regionalen Interessen abzustimmen.<br />
Sonderthema Ausgleichsflächen:<br />
Die Bedeutung und Notwendigkeit e<strong>in</strong>er frühzeitigen Sicherung von Flächen für<br />
Ausgleichsfunktionen ist unter Pkt. 2.4 ausführlich erläutert. Das Thema<br />
Ausgleichsflächen erfährt im kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> e<strong>in</strong> besonderes Gewicht<br />
und ist daher <strong>in</strong> Ergänzung zum Schutzgut „Tiere / Pflanzen / Lebensräume“ als<br />
eigenes Sachthema zu bearbeiten.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 27
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Die nachfolgende Tabelle stellt e<strong>in</strong>en Überblick über die relevanten Sachthemen dar<br />
(e<strong>in</strong>e detaillierte Darstellung ist im Anhang unter Pkt. 8.1 nachzulesen).<br />
Beispiele von Ergebnissen der<br />
Grundlagenforschung<br />
(diese werden NICHT im<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> dargestellt)<br />
Pos<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>:<br />
Katalog der Sachthemen<br />
Erläuterung<br />
(Teilaspekte von<br />
Schutzgütern)<br />
Zonale Raume<strong>in</strong>heiten<br />
• Golfplätze, Badeseen,<br />
Naherholungsgebiete,<br />
Lichtungen <strong>in</strong> Waldgebieten<br />
entlang von Wanderwegen<br />
L<strong>in</strong>eare Strukturen<br />
• Wanderwege, Baumalleen<br />
entlang von Wegeverb<strong>in</strong>dungen<br />
Punktuelle Elemente<br />
• Stätten des Kulturerbes im<br />
Landschaftsraum,<br />
Aussichtspunkte, spezielle<br />
Ausflugsorte mit lokaler<br />
Bedeutung<br />
Sonstiges<br />
• Konfliktpotenziale wie z.B.<br />
Zugangsbarrieren,<br />
Ausstattungsmängel,<br />
Störungse<strong>in</strong>flüsse<br />
• Flächen mit hohem<br />
landwirtschaftlichen<br />
Ertragspotenzial<br />
• Regionstypische<br />
Sonderkulturflächen<br />
1 Naturraumpotenzial Erholung<br />
(abgeleitet von den<br />
Schutzgütern Freizeit /<br />
Erholung / Tourismus sowie<br />
Landschaft)<br />
2 Naturraumpotenzial<br />
Landwirtschaft<br />
• Naturraumpotenziale des<br />
Landschaftsraumes für die<br />
landschaftsgebundene <strong>in</strong>tensive<br />
und extensive Erholung<br />
• Naturraumpotenziale des<br />
Landschaftsraumes für die<br />
Nahrungsmittelproduktion<br />
• Funktionen des Waldes gemäß<br />
Waldentwicklungsplan<br />
• Pufferfunktion (Lärm- und<br />
staubabschirmendes Waldgebiet<br />
zwischen Autobahn und<br />
Siedlungsgebiet)<br />
• Potenzialflächen für<br />
Wildwechselkorridore<br />
• Jagdreviere<br />
3 Naturraumpotenzial Wald • Erhaltenswerte Funktionen des<br />
Waldes<br />
• Elemente e<strong>in</strong>er<br />
Habitatvernetzung bzw. e<strong>in</strong>es<br />
Wildtierkorridors<br />
• Pufferfunktion zwischen bed<strong>in</strong>gt<br />
verträglichen Nutzungen<br />
• Gewässerkorridore<br />
• Grünzüge und Grünverb<strong>in</strong>dungen<br />
zwischen Siedlung und<br />
Landschaftsraum<br />
• Natürliche Siedlungsgrenzen<br />
• Schutzgebiete mit hohem<br />
Schutzstatus<br />
• Schützenswerte Lebensräume<br />
und Landschaftsstrukturen<br />
außerhalb von Schutzgebieten<br />
• bestehende und potenzielle<br />
Ausgleichsflächen wie z.B.<br />
Bracheflächen,<br />
landwirtschaftliche<br />
4 Naturraumpotenzial<br />
Siedlungsraum –<br />
landschaftsraumrelevante<br />
Aspekte<br />
5 Tiere / Pflanzen /<br />
Lebensräume und<br />
Ausgleichsflächen<br />
(abgeleitet von den<br />
Schutzgütern Tiere / Pflanzen<br />
/ Lebensräume sowie<br />
Ökologie)<br />
• Siedlungsraum (und Schutzgut<br />
menschliche Gesundheit):<br />
Freiflächenstrukturen mit<br />
funktionaler Verb<strong>in</strong>dung zum<br />
Landschaftsraum<br />
• Innerörtliche Grün- und<br />
Freiflächen >>> Strategieplan<br />
Siedlungsraum<br />
• Kenntlichmachung von nicht<br />
verhandelbaren Gegebenheiten<br />
• Flächen bzw.<br />
Landschaftsstrukturen außerhalb<br />
von Schutzgebieten mit<br />
Bedeutung für den Biotopschutz<br />
und den Artenschutz<br />
• Habitatvernetzung<br />
• Naturnahe und ihrer<br />
<strong>Knollconsult</strong> 28
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Ungunstlagen)<br />
• Naturschutzrelevante Waldarten,<br />
die ke<strong>in</strong>e Wirtschaftswälder<br />
darstellen<br />
• Untersuchungsergebnisse von<br />
UVP und sonstigen<br />
Fachplanungen mit Relevanz für<br />
das ggst. Schutzgut (z.B.<br />
Ausgleichsflächen)<br />
• Regionstypische erhaltenswerte<br />
Kulturlandschaftsteilräume<br />
• Höhenschichten, Kuppen, Täler<br />
• Erhaltenswerte<br />
landschaftsbildprägende<br />
Strukturelemente<br />
• Stromfreileitungen, hochrangige<br />
Verkehrsachsen, Ste<strong>in</strong>brüche<br />
• Visuelle Wechselbeziehungen<br />
zwischen Landschaftraum und<br />
Siedlungsgebiet (z.B.<br />
Sichtachsen auf e<strong>in</strong>e<br />
kulturhistorisch bedeutsame<br />
Stadtsilhouette)<br />
6 Landschaftsbild und äußeres<br />
Ortsbild<br />
Ursprünglichkeit weitgehend<br />
erhaltene Landschaftsteilräume<br />
• Bestehende Flächen und<br />
Potenzialflächen mit ökologischer<br />
Ausgleichsfunktion<br />
• Erhaltenswerte<br />
Landschaftsteilräume und<br />
Landschaftsstrukturelemente mit<br />
landschaftsbildprägender<br />
Bedeutung und hoher<br />
E<strong>in</strong>griffssensibilität<br />
• Technogene<br />
landschaftsbildprägende<br />
Vorbelastungen<br />
• Bodentypen<br />
• Hochwertige Böden für die<br />
Nahrungsmittelproduktion<br />
• Böden mit ger<strong>in</strong>gem Ertragswert<br />
• Erosionsgefährdete Bereiche<br />
• Bekannte und potenzielle<br />
Hangrutschgebiete<br />
• Sonstige Flächen, die von<br />
Gefährdungen gemäß § 15 Abs.<br />
3 NÖ ROG 1976 bedroht s<strong>in</strong>d<br />
• Flächen mit hohem Schutzstatus<br />
• Oberflächengewässer<br />
• Flächen mit hohem<br />
Grundwasserstand<br />
• Gefahrenzonenplan, HQ30, 100,<br />
300<br />
• Flächen mit Retentions- und<br />
Rückhaltevermögen sowie<br />
diesbezügliche Konflikte<br />
• Frischluftschneisen (z.B.<br />
Gewässerkorridore)<br />
• Pufferfunktion von<br />
Landschaftsteilräumen zwischen<br />
bed<strong>in</strong>gt verträglichen Nutzungen<br />
(z.B. Waldstreifen zwischen<br />
hochrangiger Verkehrsachse und<br />
Siedlungsgebiet)<br />
7 Boden • Böden mit besonderen<br />
Schutzfunktionen<br />
• Hochwertige Böden für die<br />
Nahrungsmittelproduktion<br />
• Potenzielle Flächen für<br />
ökologische<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
8 Wasser • Oberflächengewässer<br />
• Grundwasser<br />
• Wasserrückhalt<br />
9 Luft und Klima • Lokalklimatische Funktion von<br />
landschaftsraumgebundenen<br />
Gebieten und Strukturelementen<br />
• Kulturlandschaftliche Elemente<br />
mit hohem Identifikationswert<br />
(z.B. We<strong>in</strong>gärten, Kellergassen)<br />
• Naturdenkmäler<br />
• Bodendenkmäler<br />
• Baudenkmäler (z.B. Burgen)<br />
10 Kulturgüter (Aspekte mit<br />
Bezug zum<br />
Landschaftsraum)<br />
• Landschaftsraumgebundene<br />
Gebiete und Elemente mit<br />
kulturhistorischer Bedeutung<br />
• Sichtachsen zu<br />
landschaftsbildprägenden<br />
Kulturgütern<br />
<strong>Knollconsult</strong> 29
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
5.1.2 Katalog der Plan<strong>in</strong>halte (Bauste<strong>in</strong> A2)<br />
Die flächenbezogenen Aussagen zur Landschaftsraumentwicklung im betreffenden<br />
Geme<strong>in</strong>degebiet bilden Vorabgrenzungen für die Festlegungen im örtlichen<br />
Entwicklungskonzept.<br />
Der Katalog der Plan<strong>in</strong>halte dient zur Sicherstellung e<strong>in</strong>es Qualitätsstandards von<br />
flächenrelevanten Aussagen zur Landschaftsraumentwicklung. Es s<strong>in</strong>d nur jene<br />
Planzeichen zu verwenden, die erforderlich s<strong>in</strong>d.<br />
Grundsätzlich hat e<strong>in</strong>e flächendeckende Bearbeitung des Geme<strong>in</strong>degebietes zu<br />
erfolgen, wobei nicht unbed<strong>in</strong>gt Aussagen für jede e<strong>in</strong>zelne Teilfläche des<br />
Geme<strong>in</strong>degebietes getroffen werden müssen.<br />
Diese sogenannten „weißen Flecken“ s<strong>in</strong>d im Bericht zu dokumentieren bzw. im<br />
Rahmen der Abschichtung von der Bearbeitung herauszulösen (siehe hierzu unter Pkt.<br />
5.1.3.2).<br />
Die nachfolgende Tabelle stellt e<strong>in</strong>en Überblick über die relevanten Sachthemen für<br />
den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> dar. Die e<strong>in</strong>zelnen Elemente im Katalog der<br />
Plan<strong>in</strong>halte s<strong>in</strong>d Ergebnis e<strong>in</strong>es Analyseprozesses, der im Anhang unter Pkt. 8.1<br />
dargestellt ist.<br />
Beispiele von Ergebnissen der<br />
Grundlagenforschung<br />
(diese werden NICHT im<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> dargestellt)<br />
• Eignungszonen für anthropogene<br />
Nutzungen (Erholung,<br />
Landwirtschaft)<br />
• Schützenswerte Lebensräume<br />
(Biotopschutz, Artenschutz)<br />
• Wildtierkorridore<br />
• Golfplatzerweiterung<br />
• Waldspielplatz<br />
• Parkanlage<br />
• Lichtungen entlang von<br />
Erholungswegen<br />
• Rodelhügel<br />
• Offenland-Biotop<br />
• Retentionsfläche<br />
• Rodelhügel<br />
• Umgebungsbereich von<br />
Kulturdenkmalen<br />
Pos<br />
Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong>:<br />
Plan<strong>in</strong>halte<br />
1 Vorrangzone /<br />
Funktionszuordnung von<br />
Zonen + Zweckbestimmung<br />
2 Vorrangfläche /<br />
Funktionszuordnung von<br />
konkret abgrenzbaren<br />
Flächen + Zweckbestimmung<br />
3 Offenlandfläche +<br />
Zweckbestimmung<br />
4 „unbed<strong>in</strong>gte“ Freihaltefläche<br />
+ Zweckbestimmung<br />
Erläuterung<br />
Zonale Abgrenzung von Teilräumen<br />
mit spezifischer Funktions- bzw.<br />
Nutzungszuordnung.<br />
Dies betrifft sowohl die Erhaltung von<br />
bestehenden Nutzungen als auch<br />
Eignungsflächen / Potenzialflächen<br />
für künftige Funktionen im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er<br />
Flächenvorsorge.<br />
Konkrete Abgrenzung von Flächen<br />
mit spezifischer Funktions- bzw.<br />
Nutzungszuordnung.<br />
Dies betrifft sowohl die Erhaltung von<br />
bestehenden Nutzungen als auch<br />
Eignungsflächen / Potenzialflächen<br />
für künftige Nutzungen im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er<br />
Flächenvorsorge.<br />
Flächen / Zonen, die unter<br />
Bezugnahme auf § 19 Abs. 8 NÖ<br />
ROG vorsorglich von Wald<br />
freizuhalten s<strong>in</strong>d.<br />
Flächen / Zonen, die unter<br />
Bezugnahme auf § 19 Abs. 2 Z. 18<br />
NÖ ROG von jeglicher Bebauung<br />
freizuhalten s<strong>in</strong>d.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 30
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
• Landschaftsbildschutz:<br />
Beschränkung der Kubatur von<br />
Erhaltenswerten Gebäuden im<br />
Grünland (Geb)<br />
• Vermeidung Flächenentwertung:<br />
Ausschluss von Gebäuden mit<br />
Wohnnutzungen <strong>in</strong> WKA-<br />
Eignungszonen<br />
• Hauptsiedlungsgebiete<br />
• Streusiedlungsbereiche<br />
• Kle<strong>in</strong>gartensiedlungen<br />
• Isoliert liegende Gewerbezonen<br />
• Sondernutzungen im Grünland<br />
(z.B. Hotelanlage)<br />
• Intensivlandwirtschaft<br />
• Biomasseproduktionsfläche<br />
• Freizeitanlage<br />
• Bracheflächen<br />
• Flächen <strong>in</strong> landwirtschaftlicher<br />
Ungungstlage<br />
• Monostrukturierte Zonen<br />
• Erholungsweg und<br />
wegbegleitende Baumreihen<br />
• Heckenreihen<br />
• Gewässerbegleitender<br />
Gehölzstreifen<br />
• Strenger Gebietsschutz<br />
• Wald<br />
• Baulandflächen<br />
• Verkehrsflächen<br />
5 „bed<strong>in</strong>gte“ Freihaltefläche +<br />
Zweckbestimmung<br />
6 Grenze der baulichen<br />
Entwicklung +<br />
Zweckbestimmung<br />
7 Grenze der Entwicklung von<br />
Intensiv-Grünlandnutzungen<br />
+ Zweckbestimmung<br />
8 Flächenvorsorge<br />
Ausgleichsmaßnahme +<br />
Zweckbestimmung /<br />
Maßnahme<br />
9 Funktionszuordnung von<br />
Grünverb<strong>in</strong>dungen +<br />
Zweckbestimmung<br />
10 Kenntlichmachung von nicht<br />
verhandelbaren<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen +<br />
Bezeichnung<br />
Flächen / Zonen, auf denen nur e<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>geschränkte Bebauung zulässig ist<br />
(E<strong>in</strong>schränkung der Gebäudekubatur,<br />
E<strong>in</strong>schränkung der<br />
Gebäudenutzungen – z.B.<br />
Ausschluss von Wohnnutzungen)<br />
Def<strong>in</strong>ition von Entwicklungsgrenzen<br />
für Baulandwidmungen und im<br />
Grünland gelegene bauliche<br />
Nutzungen.<br />
Def<strong>in</strong>ition von Entwicklungsgrenzen<br />
für <strong>in</strong>tensive Freiflächennutzungen im<br />
Grünland.<br />
Freiflächen von naturschutzfachlicher<br />
und / oder funktionaler Bedeutung mit<br />
Bedarf an Flächensicherung /<br />
Neuanlage, Sanierung / Pflege u.dgl.<br />
Zur frühzeitigen Steuerung von<br />
bedarfsgerechtem E<strong>in</strong>satz von<br />
Ausgleichsmaßnahmen.<br />
L<strong>in</strong>eare Strukturen im<br />
Landschaftsraum mit funktionaler /<br />
gestalterischer Bedeutung.<br />
Darstellung der im Rahmen der<br />
kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />
wesentlichen und planungsrelevanten<br />
Merkmale.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 31
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
• Planzeichenmuster anhand e<strong>in</strong>es Planbeispiels<br />
Retentionsflächen<br />
Ausgleichsflächen<br />
Feuchtwiesen<br />
„Grünpuffer“<br />
Waldrandzone -<br />
Siedlungsrand<br />
Themenweg<br />
We<strong>in</strong>gärten + Naherholung<br />
Ersatzfläche Wiesenrückführung<br />
ke<strong>in</strong>e weitere<br />
Siedlungsausdehnung<br />
<strong>in</strong> Richtung We<strong>in</strong>gärten<br />
<strong>Knollconsult</strong> 32
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Vorrangzone<br />
Biotopschutz<br />
(Lebensraum<br />
Brachvogel)<br />
Grünverb<strong>in</strong>dung<br />
Achse Ortschaft -<br />
Auwald<br />
Funktionszuordnung<br />
Landwirtschaft<br />
Abstandszone<br />
750 m<br />
W<strong>in</strong>dpark und<br />
potenzielle<br />
Erweiterungsfläche<br />
Park<br />
Ergänzung<br />
Gehölzstreifen<br />
geeignete Ersatzflächen als<br />
Offenland-Habitat<br />
Grünzug Gewässerkorridor<br />
Abbildungen 3 und 4: Beispiel Ausschnitt <strong>Landschaftsplan</strong> anhand e<strong>in</strong>er Mustergeme<strong>in</strong>de (eigene Darstellung)<br />
(H<strong>in</strong>weis: die dargestellten Plan<strong>in</strong>halte entsprechen NICHT dem tatsächlichen Landschaftskonzept und NICHT<br />
den tatsächlichen naturräumlichen Nutzungspotenzialen der betreffenden Geme<strong>in</strong>de)<br />
<strong>Knollconsult</strong> 33
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
• Legende zum Planbeispiel<br />
Die dargestellten Planzeichen s<strong>in</strong>d als Vorabgrenzungen für das örtliche<br />
Entwicklungskonzept zu verwenden.<br />
Bedarfsweise ist statt oder <strong>in</strong> Ergänzung zur der Def<strong>in</strong>ition der „Zweckbestimmung“<br />
auch die Def<strong>in</strong>ition von „Maßnahmen“ möglich, z.B. Pflegebedarf e<strong>in</strong>er Wiese,<br />
Lückenschluss e<strong>in</strong>es Wanderweges.<br />
Abbildung 5: Planzeichenmuster (eigene Darstellung)<br />
<strong>Knollconsult</strong> 34
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
5.1.3 Abschichtung (Bauste<strong>in</strong> A3)<br />
Ziel der Abschichtung ist es, Mehrfachbearbeitungen oder Überschneidungen mit<br />
anderen Fachplanungen zu vermeiden und den <strong>Landschaftsplan</strong> auf<br />
geme<strong>in</strong>despezifische relevante Themen zu konzentrieren.<br />
Strategisches Ziel<br />
Fachliche Aufbereitung<br />
Der Abschichtungsprozess sichert e<strong>in</strong>e<br />
effiziente Bearbeitung von Inhalten, da<br />
zu e<strong>in</strong>em Mehrfachbearbeitungen<br />
vermieden werden, zum anderen die<br />
Bearbeitung auf relevante Bereiche<br />
konzentriert wird.<br />
In e<strong>in</strong>em Reduktionsprozess vor Beg<strong>in</strong>n der Arbeiten<br />
ist e<strong>in</strong>e Auswahl der Sachthemen (und ggf. auch e<strong>in</strong>e<br />
gebiets- bzw. flächenbezogene Auswahl) zu treffen, die<br />
im Rahmen der Erstellung des kommunalen<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>s bearbeitet werden. Diese Auswahl ist<br />
mit den Bearbeitungs<strong>in</strong>halten der anderen<br />
Strategiepläne abzugleichen, um – als<br />
Entscheidungsgrundlage für das örtliche<br />
Entwicklungskonzept - e<strong>in</strong>e vollständige Behandlung<br />
aller geme<strong>in</strong>despezifisch relevanten Themen zu<br />
gewährleisten.<br />
Die Auswahl ist nachvollziehbar zu begründen.<br />
Im Falle der Erstellung e<strong>in</strong>es <strong>Landschaftsplan</strong>s als<br />
Bestandteil e<strong>in</strong>er Strategischen Umweltprüfung ist die<br />
Themenwahl der Umweltbehörde zur Stellungnahme<br />
zu übermitteln.<br />
5.1.3.1 Abschichtung nach Sachthemen<br />
Im folgenden sehr vere<strong>in</strong>fachten Beispiel erfolgt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Übersichtstabelle e<strong>in</strong>e<br />
Zuordnung der geme<strong>in</strong>despezifischen relevanten Themenfelder zu den e<strong>in</strong>zelnen<br />
Sachthemen <strong>in</strong>nerhalb des <strong>Landschaftsplan</strong>s oder es erfolgt e<strong>in</strong> Verweis auf e<strong>in</strong>en<br />
anderen Strategieplan. Die Begründung erfolgt <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Kurzdarstellung.<br />
Nr.<br />
Katalog der<br />
Sachthemen<br />
Kurzdarstellung der relevanten Inhalte<br />
bzw. Begründung für die Bearbeitung<br />
Zuordnung zu e<strong>in</strong>em<br />
anderen Sachthema<br />
<strong>in</strong>nerhalb des<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>s<br />
Verweis auf<br />
e<strong>in</strong>en anderen<br />
Strategieplan<br />
1 Naturraumpotenzial<br />
Erholung<br />
• Konfliktpotenzial naturnahe Erholung<br />
mit Nutzungsanspruch Golfplatz im<br />
Waldgebiet<br />
2 Naturraumpotenzial<br />
Landwirtschaft<br />
• Konfliktpotenzial mit<br />
Nutzungsanspruch Gewerbezone<br />
• Großflächige zusammenhängende<br />
<strong>in</strong>tensiv bewirtschaftete Gebiete >><br />
monotones Landschaftsbild<br />
>> Sachthema<br />
„Landschaftsbild“<br />
3 Naturraumpotenzial<br />
Wald<br />
• Mehrere kle<strong>in</strong>flächigere Waldgebiete<br />
>> Konfliktpotenzial e<strong>in</strong>es lokal<br />
bedeutsamen Wildtierkorridors mit<br />
Golfplatzplanung<br />
<strong>Knollconsult</strong> 35
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
4 Naturraumpotenzial<br />
Siedlungsraum<br />
5 Tiere / Pflanzen /<br />
Lebensräume und<br />
Ausgleichsflächen<br />
• Gewässerkorridor quert das<br />
Siedlungsgebiet.<br />
Entwicklungspotenzial Renaturierung<br />
und siedlungs<strong>in</strong>tegrierte<br />
Erholungsachse.<br />
• Bestand an Brachflächen,<br />
Waldrandzonen, landwirtschaftliche<br />
Ungunstlagen >> Potenzialflächen<br />
für ökologische Ausgleichsflächen<br />
bzw. -maßnahmen.<br />
6 Landschaftsbild<br />
und äußeres<br />
Ortsbild<br />
• Bedarf Aufwertung der<br />
Landschaftsstrukturausstattung<br />
7 Boden Nicht relevant für das Sachthema Boden:<br />
• die hochwertigen Böden liegen<br />
abseits von Gebieten mit alternativen<br />
Nutzungsansprüchen oder –<br />
potenzialen;<br />
• Siedlungsraum bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong><br />
ebener Lage,<br />
>> Sachthema<br />
„Naturraumpotenzial<br />
Landwirtschaft“<br />
8 Wasser • Konfliktpotenzial Retentionsraum mit<br />
Entwicklungsanspruch Erweiterung<br />
Gewerbezone<br />
9 Luft und Klima • Gewässerkorridor im<br />
Siedlungsgebiet, W<strong>in</strong>dschutzgürtel<br />
10 Kulturgüter Nicht relevant:<br />
• Ke<strong>in</strong>e Kulturgüter außerhalb des<br />
Siedlungsraumes vorhanden. Es<br />
besteht ke<strong>in</strong>e Sichtbeziehung<br />
zwischen Landschaftsraum und<br />
siedlungs<strong>in</strong>tegrierte Kulturgüter.<br />
>> Strategieplan<br />
„Siedlungsraum“<br />
5.1.3.2 Abschichtung nach gebiets- bzw. flächenbezogenen Kriterien<br />
Grundsätzlich hat die Plandarstellung des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s Aussagen für<br />
alle Teilbereiche des Geme<strong>in</strong>degebietes zu treffen. E<strong>in</strong>e Abschichtung nach<br />
flächenbezogenen Kriterien kann jedoch s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong> (vgl. Erläuterung zu den „Weißen<br />
Flecken“ unter Pkt. 5.1.2), was durch folgende Beispiele verdeutlicht wird:<br />
Beispiele für Abschichtungslayer<br />
• Zonen und Flächen, die kompetenzrechtlich Angelegenheit des Bundes s<strong>in</strong>d<br />
und für die aus Sicht der <strong>Landschaftsplan</strong>ung ke<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>despezifischen<br />
Erhaltungs- oder Entwicklungsziele bestehen (z.B. Wirtschaftswald ohne<br />
Bedeutung für die Naherholung; Bundesstraßen- oder Eisenbahntrasse);<br />
• Zonen, die sich aufgrund der topografischen Verhältnisse weitgehend<br />
anthropogenen E<strong>in</strong>griffen entziehen (z.B. Steilhänge <strong>in</strong> Bergregionen,<br />
Schluchten);<br />
• Nicht zugängliche Sperrzonen (z.B. Militärisches Sperrgebiet);<br />
• Teilbereiche, für welche aus Sicht der <strong>Landschaftsplan</strong>ung ke<strong>in</strong>e spezifische<br />
Vorrangfunktion zukommt und die daher neutral bewertet werden (z.B.<br />
landwirtschaftliche Flächen auf nur mittelwertigen Böden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gebiet, das<br />
ke<strong>in</strong>e relevante Bedeutung hat für die Schutz<strong>in</strong>teressen der Schutzgüter<br />
Erholung, Landschaftsbild etc. Diese Zone hat möglicherweise Bedeutung für<br />
andere Raumfunktionen wie z.B. für die erneuerbare Energiegew<strong>in</strong>nung <strong>in</strong> Form<br />
von W<strong>in</strong>denergieanlagen).<br />
<strong>Knollconsult</strong> 36
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
5.1.4 H<strong>in</strong>weise für Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele (Bauste<strong>in</strong> A4)<br />
Gemäß § 13 Abs. 2 NÖ ROG hat das örtliche Raumordnungsprogramm „[…] die<br />
Planungsziele der Geme<strong>in</strong>de festzulegen und jene Maßnahmen zu bezeichnen, die zur<br />
Erreichung dieser Ziele gewählt werden.“<br />
Die Festlegung von Maßnahmen im Rahmen des örtlichen Raumordnungsprogramms<br />
dient e<strong>in</strong>er koord<strong>in</strong>ierten Steuerung der Handlungserfordernisse für die Umsetzung von<br />
(landschaftsraumrelevanten) Entwicklungszielen.<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> kann hierzu Anknüpfungspunkte bieten, um den Bürgern und<br />
Geme<strong>in</strong>devertretern die mögliche Umsetzung von Zielen zu verdeutlichen.<br />
Strategisches Ziel<br />
Fachliche Aufbereitung<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die<br />
strategische Basis, dass die<br />
Festlegungen im örtlichen<br />
Entwicklungskonzept e<strong>in</strong>e koord<strong>in</strong>ierte,<br />
praxisorientierte und effiziente<br />
Umsetzung von Zielen ermöglichen.<br />
Demonstrative Auflistung von<br />
Umsetzungsmaßnahmen im Erläuterungsbericht.<br />
E<strong>in</strong>e Konkretisierung der Umsetzungsmaßnahmen<br />
erfolgt im Zuge der Ausarbeitung der Festlegungen<br />
des örtlichen Raumordnungsprogramms.<br />
Maßnahmenbeispiele<br />
• Instrumente der örtlichen Raumordnung: spezifische Widmungsarten im<br />
Rahmen der Flächenwidmungsplanung (vgl. Pkt. 8.4.2.3 -<br />
Grünlandwidmungsarten gemäß NÖ Raumordnungsgesetz);<br />
• Räumliche Steuerung von Ausgleichsmaßnahmen: z.B. Vorsorgliche<br />
Sicherung von Eignungsflächen für e<strong>in</strong> Biotopverbundsystem zum<br />
bedarfsgerechten E<strong>in</strong>satz von Ausgleichsmaßnahmen (H<strong>in</strong>weis: im Anhang zum<br />
vorliegenden Bericht s<strong>in</strong>d Überlegungen für e<strong>in</strong>e Implementierung des E<strong>in</strong>griffs-<br />
Ausgleichspr<strong>in</strong>zips dargestellt – vgl. Pkt. 8.7);<br />
• Landschaftspflegerische Maßnahmen (z.B. Aufbau e<strong>in</strong>es Gehölzstreifens<br />
entlang e<strong>in</strong>es fließenden Gewässers, Wiesenrückführung, Pflegemaßnahmen für<br />
e<strong>in</strong>en Waldspielplatz). Dies dient der Sicherstellung e<strong>in</strong>es bedarfsgerechten<br />
E<strong>in</strong>satzes von ausgleichspflichtigen Maßnahmen im Rahmen der UVP (z.B.<br />
Ersatzfläche Aufforstung auf e<strong>in</strong>er Fläche, die als Abschirmung zu e<strong>in</strong>er<br />
hochrangigen Straße geeignet ist);<br />
• Bodenmanagement (z.B. Flächentausch für den Aufbau e<strong>in</strong>es<br />
Biotopverbundsystems, Vertragliche Vere<strong>in</strong>barungen mit Landwirten);<br />
• Kooperationsbedarf (z.B. mit Liegenschaftseigentümern <strong>in</strong> Form von<br />
vertraglichen Vere<strong>in</strong>barungen, mit Nachbargeme<strong>in</strong>den, Behörden, Vere<strong>in</strong>en);<br />
• Koord<strong>in</strong>ationsbedarf (z.B. für e<strong>in</strong>e zielgerichtete, effiziente und kostensparende<br />
Umsetzung von spezifischen Planungszielen, bei vorhersehbaren<br />
Nutzungskonflikten, bei unterschiedlichen Nutzungs<strong>in</strong>teressen);<br />
• Prioritätenreihung (z.B. vorsorgliche Maßnahmen zur Vermeidung e<strong>in</strong>er<br />
zwischenzeitlichen Flächenentwertung wie die Festlegung von Freihalteflächen<br />
gemäß § 19 Abs. 2 Zif. 18 NÖ ROG 1976 idgF e<strong>in</strong>er Eignungszone für<br />
W<strong>in</strong>denergieanlagen).<br />
<strong>Knollconsult</strong> 37
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
5.2 Rechtliche Vorgaben des NÖ Raumordnungsgesetzes<br />
(Bauste<strong>in</strong> B)<br />
Der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> ist <strong>in</strong>tegraler Teil des örtlichen<br />
Raumordnungsprogramms und – ausgehend von den Ergebnissen der<br />
Grundlagenforschung - strategische Basis für die Festlegungen des örtlichen<br />
Entwicklungskonzepts. Der <strong>Landschaftsplan</strong> hat daher zum e<strong>in</strong>en den Zielsetzungen<br />
des NÖ Raumordnungsgesetzes zu entsprechen, zum anderen bildet der<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> die Beurteilungsgrundlage für im NÖ ROG def<strong>in</strong>ierte<br />
(verfahrensrechtliche) Vorgaben, die im Zuge der Bearbeitung bzw. bei der Festlegung<br />
des örtlichen Entwicklungskonzepts zu beachten s<strong>in</strong>d.<br />
5.2.1 Nachvollziehbarkeit und Begründung von Aussagen (Bauste<strong>in</strong> B1)<br />
Gemäß § 1 Abs. 1 Z. 9 NÖ ROG 1976 ist das Landschaftskonzept folgendermaßen<br />
def<strong>in</strong>iert:<br />
− Das Landschaftskonzept ist „Bestandteil der Entscheidungsgrundlagen zur<br />
Abgrenzung, Bewertung und Funktionszuteilung der e<strong>in</strong>zelnen Landschaftsräume<br />
(landwirtschaftlich wertvolle Flächen, schützenswerte Landschaftsteile, bespielbare<br />
Freiräume u.dgl.).<br />
−<br />
Das Landschaftskonzept baut auf den naturräumlichen Gegebenheiten, den<br />
Vorgaben (Schutzgegenstand, Erhaltungsziele u.dgl.) von Europaschutzgebieten<br />
gemäß § 9 NÖ Naturschutzgesetz 2000, den vorhandenen Nutzungen, der<br />
Belastung der Landschaft sowie den typischen Eigenarten der Kulturlandschaft auf<br />
[…].“<br />
Das Landschaftskonzept ist gemäß § 13 Abs. 5 NÖ ROG 1976 idgF<br />
−<br />
−<br />
„[…] Teil der der zu dokumentierenden Entscheidungsgrundlagen […]“.<br />
„Die Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen hat alle Umstände und Analysen<br />
zu enthalten, welche die Festlegung des örtlichen Raumordnungsprogramms <strong>in</strong><br />
nachvollziehbarer Weise begründen.“<br />
Strategisches Ziel<br />
Fachliche Aufbereitung<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die strategische<br />
Basis, dass die Festlegungen des örtlichen<br />
Entwicklungskonzepts nachvollziehbar auf<br />
den aktuellen Grundlagen des<br />
Geme<strong>in</strong>degebietes beruhen.<br />
Die Aussagen im <strong>Landschaftsplan</strong> s<strong>in</strong>d mit<br />
wissenschaftlichen Zitaten bzw. Querverweisen<br />
zu den Ergebnissen der Grundlagenforschung<br />
zu dokumentieren.<br />
Beispiel<br />
Bestandsaufnahme und Analyseergebnis Grundlagenforschung: Landschaftsteil mit e<strong>in</strong>er<br />
reichhaltigen Strukturierung und regionstypischen Ausprägung der Kulturlandschaft. Analyseergebnis:<br />
hohe Sensibilität im H<strong>in</strong>blick auf die Schutzgüter Erholung und Landwirtschaft.<br />
Dokumentation durch Zuordnung von Aussagen<br />
mittels Querverweise oder Zitierung der<br />
Grundlagenforschungsergebnisse.<br />
Vorabgrenzung im <strong>Landschaftsplan</strong>: Funktionszuordnung von Teilräumen mit der Zweckbestimmung<br />
„Extensive Erholung“ und „Landwirtschaft“, <strong>in</strong> Ergänzung dazu Vorabgrenzung von „Offenlandflächen“<br />
zur Vermeidung der Verwaldung der Wiesen- und Bracheflächen, weiters Vorabgrenzung von<br />
„bed<strong>in</strong>gten Freihalteflächen“ (Beschränkung von Bebauung im Grünland zur Sicherung der<br />
regionstypischen Kulturlandschaft).<br />
<strong>Knollconsult</strong> 38
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
5.2.2 Generelle und Besondere Leitziele (Bauste<strong>in</strong> B2)<br />
In § 1 Abs. 2 Z. 1 und 3 NÖ ROG 1976 s<strong>in</strong>d die Generellen und Besonderen Leitziele<br />
festgelegt, die bei der Verordnung des örtlichen Raumordnungsprogramms zu<br />
beachten s<strong>in</strong>d. Nachfolgend s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>ige Leitziele mit Bezug zu<br />
landschaftsraumrelevanten Themen aufgelistet (e<strong>in</strong>e detaillierte Auflistung der<br />
normierten Leitziele ist im Anhang unter Pkt. 8.4.1.1 nachzulesen):<br />
− Schonende Verwendung natürlicher Ressourcen und Nachhaltigkeit sowie<br />
Sicherung von Gebieten gemäß ihren besonderen Standorteignungen und<br />
Freihaltung dieser Gebiete von wesentlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen,<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Klare Abgrenzung von Ortsbereichen gegenüber der freien Landschaft,<br />
Sicherung der erhaltenswerten kulturellen Ausprägung der Dörfer und Städte und<br />
des Landschaftsbildes,<br />
Freier Zugang zu landschaftlichen Schönheiten sowie Sicherung und Vernetzung<br />
wertvoller Grünlandbereiche und Biotope;<br />
Landwirtschaft: Vorsorge <strong>in</strong> Krisenzeiten, Erzeugung von Biomasse und Erhaltung<br />
der Kulturlandschaft;<br />
Sicherung oder Wiederherstellung e<strong>in</strong>es ausgewogenen Naturhaushaltes als<br />
Lebensgrundlage für die gegenwärtige und künftige Bevölkerung sowie Zuordnung<br />
von Freizeit- und Erholungse<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> der Art, dass sie e<strong>in</strong>e den<br />
Bedürfnissen angepasste und möglichst gefahrlose Erreichbarkeit aufweisen.<br />
Strategisches Ziel<br />
Fachliche Aufbereitung<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die<br />
strategische Basis, dass die<br />
Festlegungen des örtlichen<br />
Entwicklungskonzepts den Zielen des<br />
NÖ Raumordnungsgesetzes<br />
entsprechen.<br />
Der Bezug der Aussagen im <strong>Landschaftsplan</strong> zu den<br />
gesetzlichen Bestimmungen wird im<br />
Erläuterungsbericht zur Plandarstellung belegt.<br />
Erforderlichenfalls erfolgt <strong>in</strong> Ergänzung dazu e<strong>in</strong>e<br />
weiterführende Erläuterung und Begründung von<br />
spezifischen Aussagen.<br />
Beispiel<br />
Bestandsaufnahme und Analyseergebnis Grundlagenforschung: Landschaftsteil mit kle<strong>in</strong>teiliger<br />
und strukturreicher Ausstattung, We<strong>in</strong>gärten mit e<strong>in</strong>er Vielzahl an Wegen und Heurigen, bedeutende<br />
Sichtbeziehungen bzw. Sichtachsen. Analyseergebnis: hohe Sensibilität im H<strong>in</strong>blick auf die<br />
Schutzgüter Erholung und Landwirtschaft.<br />
Aussage des <strong>Landschaftsplan</strong>s: Funktionszuordnung von Teilräumen mit der Zweckbestimmung<br />
„Extensive Naherholung“ und „Landwirtschaft“. Ergänzend dazu Vorabgrenzung von „Freihalteflächen“<br />
oder „Grenzen der baulichen Entwicklung“, Vorabgrenzung von „Offenlandflächen“ im Bereich der<br />
Sichtachsen.<br />
Bezug zu den Bestimmungen des NÖ ROG: Erhaltung des Landschaftsbildes; Freier Zugang zu<br />
Wäldern, Bergen, Gewässern und sonstigen landschaftlichen Schönheiten sowie deren schonende<br />
Erschließung gemäß [Zitat NÖ ROG].<br />
<strong>Knollconsult</strong> 39
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
5.3 Formaltechnische Kriterien (Bauste<strong>in</strong> C)<br />
Die formaltechnischen Kriterien regeln die Form und Ausführung des kommunalen<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>s und stellen e<strong>in</strong>e Ergänzung zu den Ausführungsbestimmungen<br />
gemäß § 21 der NÖ Planzeichenverordnung dar.<br />
In der NÖ Planzeichenverordnung s<strong>in</strong>d die Vorgaben für Konzepte<br />
(Landschaftskonzept, Verkehrskonzept, örtliches Entwicklungskonzept) auf folgende<br />
Bestimmungen beschränkt:<br />
− Plandarstellung im Maßstab 1 : 10.000,<br />
−<br />
−<br />
Plangrundlage: Generalisierte Darstellung des Geme<strong>in</strong>degebietes mit Darstellung<br />
von markanten grundlegenden Reliefbed<strong>in</strong>gungen,<br />
Planzeichen: s<strong>in</strong>ngemäße Entwicklung <strong>in</strong> Ableitung der verordneten Planzeichen<br />
(für Flächenwidmungspläne und Grundlagenpläne).<br />
Die Inhalte des Landschaftskonzepts s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> § 1 Abs. 1 Z. 9 <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>er Form<br />
dargestellt (vgl. 2.2 bzw. im Anhang unter Pkt. 8.4.1.1).<br />
Das Ergebnis der bisherigen Bearbeitungen s<strong>in</strong>d demgemäß Landschaftskonzepte sehr<br />
unterschiedlicher Qualität (vgl. 2.2 bzw. im Anhang unter Pkt. 8.2) und das Ziel ist die<br />
Sicherstellung e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>heitlichen Qualitätsstandards für das Instrument <strong>kommunaler</strong><br />
<strong>Landschaftsplan</strong>.<br />
Strategisches Ziel<br />
Fachliche Aufbereitung<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die<br />
strategische Basis, dass die<br />
Entwicklungsziele für den<br />
Landschaftsraum allgeme<strong>in</strong><br />
verständlich s<strong>in</strong>d und der<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> als taugliches<br />
Informations- und<br />
Planungs<strong>in</strong>strument vielfache<br />
Verwendung f<strong>in</strong>det.<br />
Methodische Harmonisierung durch e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche<br />
Strukturierung und die Verwendung der Kataloge für die<br />
Sachthemen und die Plan<strong>in</strong>halte.<br />
Dokumentation der fachlich fundierten Qualität der<br />
Aussagen durch Querverweise zu den verwendeten<br />
Grundlagen und zu den Zielsetzungen des NÖ ROG<br />
1976.<br />
Straffe und schlanke Aufbereitung durch Reduzierung<br />
der Inhalte auf wesentliche Aspekte sowie durch e<strong>in</strong>e<br />
klare Abgrenzung zu den Fachgrundlagen und zu<br />
anderen Fachplanungen.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 40
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
5.3.1 Bericht (Bauste<strong>in</strong> C1)<br />
Anforderungen<br />
Klare Trennung von<br />
Grundlagenforschungs- und<br />
Verordnungsebene<br />
Erläuterung<br />
• Ke<strong>in</strong>e Darstellung der Bestandssituation und Bestandsanalyse.<br />
• Ke<strong>in</strong> Vorgriff auf verb<strong>in</strong>dliche Festlegungen des örtlichen<br />
Entwicklungskonzepts.<br />
Bezugsebene • Geme<strong>in</strong>degebiet.<br />
Berichts<strong>in</strong>halte • Themen entsprechend dem Katalog der Sachthemen<br />
• Vertiefende Bearbeitung nur jener Sachthemen, die gemäß<br />
„Abschichtung“ für die Landschaftsraumentwicklung der jeweiligen<br />
Geme<strong>in</strong>de relevant s<strong>in</strong>d.<br />
Gliederungsstruktur • Ergebnisse der Abschichtung und Begründung der Auswahl.<br />
• Gliederung des Berichts gemäß Katalog der Sachthemen.<br />
• Gliederung <strong>in</strong>nerhalb der e<strong>in</strong>zelnen Sachthemen: Zielformulierung,<br />
Erläuterung und Begründung der Aussagen zur<br />
Landschaftsraumentwicklung, ggf. Konfliktpotenziale.<br />
• Querverweise zu den Grundlagenquellen.<br />
• Querverweise zu den Vorabgrenzungen <strong>in</strong> der Plandarstellung .<br />
• Querverweise zu den Vorgaben des NÖ ROG.<br />
• Ggf. H<strong>in</strong>weise für Maßnahmen.<br />
5.3.2 Plandarstellung (Bauste<strong>in</strong> C2)<br />
Anforderungen<br />
Klare Trennung von<br />
Grundlagenforschungs- und<br />
Verordnungsebene<br />
Erläuterung<br />
• Vgl. Bericht.<br />
Plangrundlage • Generalisierte DKM mit wesentlichen Strukturelementen bzw.<br />
Orientierungsmerkmalen oder Orthophoto.<br />
Bezugsebene • Gesamtes Geme<strong>in</strong>degebiet (flächendeckende Def<strong>in</strong>ition von<br />
raumbezogenen Aussagen), außer <strong>in</strong> begründeten Ausnahmefällen.<br />
Maßstab • 1 : 10 000 (außer <strong>in</strong> begründeten Ausnahmefällen).<br />
Plan<strong>in</strong>halte • Räumlich abgrenzbare Aussagen (= Vorabgrenzungen) gemäß Katalog<br />
der Plan<strong>in</strong>halte.<br />
Plantechnik • GIS-basierter Plan verknüpft mit flächenspezifischen Attributen <strong>in</strong> der<br />
Form, dass e<strong>in</strong>e Übernahme für Anwendungen anderer Fachplanungen<br />
erfolgen kann.<br />
• Querverweise zum Bericht.<br />
Legende • vollständige Auflistung der Plan<strong>in</strong>halte, Stand der Planung, Quelle der<br />
verwendeten Grundlagen, H<strong>in</strong>weis zum Bericht etc.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 41
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
6 Prüfliste<br />
Die Aufsichtsbehörde hat gemäß § 21 Abs. 5 letzter Satz NÖ ROG 1976 den Entwurf<br />
des örtlichen Raumordnungsprogramms <strong>in</strong> fachlicher und technischer H<strong>in</strong>sicht zu<br />
überprüfen. Die Entscheidungsgrundlagen s<strong>in</strong>d Teil der Überprüfung, um die<br />
Vollständigkeit und Richtigkeit der Entscheidungsgrundlagen und die Schlüssigkeit von<br />
Planungsentscheidungen beurteilen zu können.<br />
Die Überprüfung wird erleichtert, wenn der <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> der Weise gegliedert<br />
und aufbereitet ist, dass e<strong>in</strong>e zügige Qualitätskontrolle anhand e<strong>in</strong>er Prüfliste durch die<br />
Behörde möglich ist.<br />
Strategisches Ziel<br />
Fachliche Aufbereitung<br />
E<strong>in</strong>e formalisierte Prüfliste dient der<br />
zügigen Qualitätskontrolle des<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>s durch die<br />
Landesbehörde.<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> wird <strong>in</strong> der Weise aufbereitet bzw.<br />
strukturiert, dass e<strong>in</strong>e zügige fachliche Überprüfung<br />
anhand der Prüfliste möglich ist.<br />
Dies geschieht zum e<strong>in</strong>en durch e<strong>in</strong>e Aufbereitung<br />
anhand der formaltechnischen Anforderungen, zum<br />
anderen wird die fachliche Überprüfung durch die<br />
e<strong>in</strong>heitliche Regelung der Sachthemen und der<br />
Plan<strong>in</strong>halte erleichtert.<br />
Anhand der Prüfliste wird der <strong>Landschaftsplan</strong> im H<strong>in</strong>blick auf die Erfüllung der<br />
<strong>in</strong>haltlichen Kriterien bzw. der Qualitätsanforderungen geprüft.<br />
• Die Umsetzungsmaßnahmen (vgl. Pkt. 4.3 – Bauste<strong>in</strong> A4) s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong><br />
Prüfkriterium, da sie nicht obligatorischer Bestandteil des kommunalen<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>s s<strong>in</strong>d.<br />
• Die formaltechnischen Kriterien (vgl. 5.3– Bauste<strong>in</strong> C) stellen ebenfalls ke<strong>in</strong><br />
Prüfkriterium dar, da e<strong>in</strong>e Ausführung des <strong>Landschaftsplan</strong>s gemäß den<br />
genannten Kriterien Voraussetzung ist für die fachliche Beurteilung des<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>s.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 42
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Die Gliederung der Prüfliste entspricht der Gliederung des Strukturschemas des<br />
kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s (vgl. unter Pkt. 4.3).<br />
Die aufgezählten Sachthemen und Plan<strong>in</strong>halte sowie ihre Nummerierung entsprechen<br />
der Gliederung der beiden Kataloge, die unter Pkt. 5.1.1 - Katalog der Sachthemen und<br />
Pkt. 5.1.2 - Katalog der Plan<strong>in</strong>halte dargestellt s<strong>in</strong>d.<br />
Die rechte Spalte be<strong>in</strong>haltet die Querverweise zu den Erläuterungen.<br />
Prüfliste <strong>Landschaftsplan</strong><br />
A Zielkonzept Ja ne<strong>in</strong> Anmerkungen 5.1<br />
A1 Sachthemen S<strong>in</strong>d die Aussagen des <strong>Landschaftsplan</strong>s im H<strong>in</strong>blick auf die Sachthemen lt.<br />
Abschichtung vollständig behandelt und fachlich begründet<br />
1 Naturraumpotenzial: Erholung<br />
2 Naturraumpotenzial Landwirtschaft<br />
3 Naturraumpotenzial Wald<br />
4 Naturraumpotenzial Siedlungsraum<br />
5 Tiere / Pflanzen / Lebensräume und Ausgleichsflächen<br />
6 Landschaftsbild und äußeres Ortsbild<br />
7 Boden<br />
8 Wasser<br />
9 Luft und Klima<br />
10 Kulturgüter<br />
A2 Plan<strong>in</strong>halte S<strong>in</strong>d die Aussagen des <strong>Landschaftsplan</strong>s im H<strong>in</strong>blick auf die Vorabgrenzungen <strong>in</strong> der<br />
Plandarstellung lt. folgendem Katalog fachlich begründet?<br />
1 Funktionszuordnung von Teilräumen + Zweckbestimmung<br />
2 Funktionszuordnung von Flächen + Zweckbestimmung<br />
3 Offenlandfläche + Zweckbestimmung<br />
4 „unbed<strong>in</strong>gte“ Freihaltefläche + Zweckbestimmung<br />
5 „bed<strong>in</strong>gte“ Freihaltefläche + Zweckbestimmung<br />
6 Grenze der baulichen Entwicklung<br />
7 Grenze der Entwicklung von Intensiv-Grünlandnutzungen<br />
8 Flächenvorsorge Ausgleichsfläche + Zweckbestimmung<br />
9 Funktionszuordnung von Freiraumverb<strong>in</strong>dungen / Grünverb<strong>in</strong>dungen +<br />
Zweckbestimmung<br />
10 Kenntlichmachung von nicht verhandelbaren Rahmenbed<strong>in</strong>gungen +<br />
Bezeichnung<br />
A3 Abschichtung Ist die Abschichtung nachvollziehbar begründet? 5.1.3<br />
5.1.1<br />
5.1.2<br />
B Vorgaben des NÖ Raumordnungsgesetzes Ja ne<strong>in</strong> Anmerkungen 5.2<br />
B1<br />
Basis<br />
Grundlagenforschung<br />
Beruhen die Aussagen des <strong>Landschaftsplan</strong>s<br />
nachweislich auf den fachlichen Grundlagen<br />
(Dokumentation durch Zitate, Verweise,<br />
Quellenangaben u.dgl.)?<br />
5.2.1<br />
B2<br />
Leitziele des<br />
NÖ ROG<br />
Entsprechen die Aussagen des <strong>Landschaftsplan</strong>s<br />
nachweislich den landschaftsraumrelevanten<br />
Leitzielen gemäß § 1 Abs. 2 Zif. 1 und 3 NÖ ROG<br />
idgF?<br />
5.2.2<br />
<strong>Knollconsult</strong> 43
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
7 Quellenverzeichnis<br />
AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG, Abt. RU2 (Hrsg) (2010): Handbuch der<br />
Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen im Rahmen der örtlichen<br />
Raumplanung, Vorabzug, Stand: April 2010<br />
AUFHAUSER-PINZ OG, (2008): Entwicklungskonzept der Stadtgeme<strong>in</strong>de Gföhl<br />
AUFHAUSER-PINZ OG, BENESCH A., (2008): Themenkarten zum Umweltbericht der<br />
Stadtgeme<strong>in</strong>de Gföhl<br />
BENESCH A., (2008): Ergänzende naturräumliche Grundlagenforschung der<br />
Stadtgeme<strong>in</strong>de Gföhl<br />
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg), (2002): <strong>Landschaftsplan</strong>ung für e<strong>in</strong>e<br />
nachhaltige Geme<strong>in</strong>deentwicklung, Bonn, Leipzig, Lauterbach/Rügen, In:<br />
http://www.bfn.de/fileadm<strong>in</strong>/MDB/documents/service/lp-geme<strong>in</strong>deentwicklung.pdf,<br />
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg), (2002): Perspektiven und Strategien für die<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung – Ergebnisse e<strong>in</strong>es gleichnamigen Expertenworkshops des<br />
BfN vom 05. bis 07. Juni auf der Insel Vilm<br />
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Deutschland, In:<br />
http://www.bfn.de/0312_landsch_planung.html<br />
GEOPORTAL DES KANTON BERN, In:<br />
http://www.bve.be.ch/site/geo/bve_geo_sta/bve_geo_kartenangebot.htm<br />
GROSSAUER F., (2005): Naturraum und Landschaftskonzept der Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />
Gföhl, Bericht (Vorabzug)<br />
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, (2010): ): <strong>Landschaftsplan</strong>ung – Nutzen<br />
für die Geme<strong>in</strong>de, In:<br />
http://www.lfu.bayern.de/natur/fach<strong>in</strong>formationen/landschaftsplanung/nutzen_gem<br />
e<strong>in</strong>de/<strong>in</strong>dex.htm<br />
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, (2010): <strong>Landschaftsplan</strong>ung - Ablauf,<br />
Inhalt und Verfahren, In:<br />
http://www.lfu.bayern.de/natur/fach<strong>in</strong>formationen/landschaftsplanung/ablauf_<strong>in</strong>halt<br />
e_verfahren/<strong>in</strong>dex.htm<br />
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND<br />
FORSTEN, (2010): Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung durch Bodenmanagement<br />
realisiert, In: http://www.landentwicklung.bayern.de/<strong>in</strong>strumente/fno/28002/<br />
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT, (2010):<br />
Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Bayern, E<strong>in</strong> Leitfaden für die Praxis,<br />
Vorabdruck, Stand: April 2010<br />
BOESCH M., <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der Schweiz: Planungssystem und<br />
Rechtsordnung, Universität St. Gallen / Schweiz, In:<br />
https://docs.google.com/viewer?url=http://www.uibk.ac.at/alp<strong>in</strong>erraum/publications<br />
/vol2/05_borsdorf_falk.pdf&embedded=true&chrome=true<br />
GEMEINDE TATTENDORF: Planmuster Geme<strong>in</strong>de lt. Pkt. Fehler! Verweisquelle<br />
konnte nicht gefunden werden., mit schriftlicher Erlaubnis vom 28.04.2011<br />
GRIMM K., (2008): Naturnahe Oberflächenentwässerung <strong>in</strong> Siedlungsgebieten, In:<br />
http://www.raumordnung-noe.at/uploads/grimm_opme_08.pdf<br />
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kokonto<br />
<strong>Knollconsult</strong> 44
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
http://www.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=40b7906ffcea5e3af0d872b8346888<br />
7a<br />
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/<strong>in</strong>dex.php?id=2404<br />
GÜNNEWIG D., (2007): Naturschutz und Konflikt mit Freiflächenanlagen – mit<br />
Planungsleitfaden alles im Griff? Vortrag anlässlich e<strong>in</strong>es workshops zum Thema<br />
„PV-Freiflächenanlagen: Monitor<strong>in</strong>g-Ergebnisse & „PV-Freiflächenanlagen der<br />
Zukunft – <strong>in</strong> Deutschland und im Ausland“ In: http://www.erneuerbareenergien.de/files/pdfs/allgeme<strong>in</strong>/application/pdf/pv_freiflaechenanlagen_guennewi<br />
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im-plan-tat │ REINBERG UND PARTNER OG, (2008): Landschaftskonzept der<br />
Geme<strong>in</strong>de Gedersdorf, Krems<br />
im-plan-tat │ REINBERG UND PARTNER OG, (2010): Erläuterungsbericht zum<br />
örtlichen Entwicklungskonzept der Geme<strong>in</strong>de Gedersdorf, Krems<br />
INTERAKTIVER LANDSCHAFTSPLAN KÖNIGSLUTTER, (2010), In:<br />
http://koenigslutter.entera-onl<strong>in</strong>e.com/entera/mapserv.phtml<br />
INTERNET-RECHERCHEN zum Thema ÖKONTO (2010): In:<br />
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/naturschutz/oekokonto/oekokont.htm<br />
KNOLL Th., PROKSCH Th., TROLL H., (1991): Der <strong>Landschaftsplan</strong>er / die<br />
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Schriftenreihe <strong>Landschaftsplan</strong>ung, Heft 1 (Hrsg.: Institut für <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />
an der Universität für Bodenkultur)<br />
LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE, Landesamt<br />
Mecklenburg-Vorpommern, (2010): Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung, In:<br />
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LANDSCHAFTSPLAN KIEL, In:<br />
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<strong>Landschaftsplan</strong> Karlsruhe, In:<br />
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MAURER E., (2008): Grünraumkonzept der Stadtgeme<strong>in</strong>de Hollabrunn<br />
OÖ UMWELTANSCHAFT (nach 2008): E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichs-Regelung für Natur- und<br />
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ÖROK (Österreichische Raumordnungskonferenz) - Raumszenarien 2030 (2010): In:<br />
http://www.oerok.gv.at/raum-region/themen-und-forschungsbereiche/szenariender-raumentwicklung.html<br />
NÖ RAUMORDNUNGSGESETZ 1976 (NÖ ROG 1976), LGBl. 8000-23<br />
NÖ NATURSCHUTZGESETZ 2000 (NÖ NSchG 2000), LGBl. 5500-6<br />
PLUHARZ F., (2009): Landschaftskonzept der Geme<strong>in</strong>de Yspertal<br />
PROKSCH Th., (2010): Landschaftskonto-Modell, Projektleitung: DI Thomas Proksch<br />
im Auftrag der Stadt-Umland-Management Wien / Niederösterreich SUM;<br />
Handlungskonzept Grünräume im Südraum Wien, In: http://www.stadt-<br />
<strong>Knollconsult</strong> 45
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
umland.at/fileadm<strong>in</strong>/sum_adm<strong>in</strong>/Sued/SUM_Forum_M._Lanzendorf/Praesentation<br />
_Handlungskonzepte_150909_01.pdf<br />
SCHEDLMAYER H., (2008): Landschaftskonzept Kirnberg an der Mank<br />
SCHINDEGGER F., (2010): Räumen begegnen, Erleben – erfahren – wahrnehmen, In:<br />
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STADT MÜHLHEIM AN DER RUHR, (2010): <strong>Landschaftsplan</strong>, In:<br />
http://www.muelheimruhr.de/cms/landschaftsplan_fuer_muelheim_an_der_ruhr1.html<br />
TECHNISCHE UNVIVERSITÄT WIEN, Institut für Städtebau, Landschaftsarchitektur<br />
und Entwerfen, Fachbereich für <strong>Landschaftsplan</strong>ung und Gartenkunst, (2010),<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Österreich: Überblick, In:<br />
http://www.landscape.tuwien.ac.at/deu/<strong>in</strong>formation/landschaftsplanung_oesterreic<br />
h.php<br />
<strong>Knollconsult</strong> 46
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8 Anhang<br />
8.1 Entwicklung der Inhalte des kommunalen<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>s<br />
Die Def<strong>in</strong>ition der Plan<strong>in</strong>halte ist Ergebnis e<strong>in</strong>es mehrstufigen Analyseprozesses und<br />
gliedert sich folgendermaßen auf:<br />
Spalte A:<br />
Auflistung der Schutzgüter gemäß<br />
SUP-RL bzw. UVP-G und Untergliederung <strong>in</strong><br />
Teilaspekte<br />
Katalog<br />
Sachthemen<br />
Spalte B:<br />
Möglichst breite Palette von unterschiedlichen<br />
Ergebnissen der Grundlagenforschung mit Zuordnung<br />
zu Spalte A<br />
Spalte C:<br />
Möglichst breite Palette von Entwicklungszielen /<br />
Aussagen mit Zuordnung zu Spalte B<br />
Spalte D:<br />
Standardisierung der Aussagen:<br />
Zusammenfassung und Abstrahierung der<br />
Entwicklungsziele / Aussagen <strong>in</strong> Spalte C<br />
Es wird auf spezifische Funktionsbezeichnungen<br />
verzichtet und stattdessen der Platzhalter<br />
„+ Zweckbestimmung“ verwendet.<br />
Katalog<br />
Plan<strong>in</strong>halte<br />
Dies hat den Zweck, dass der Katalog der Plan<strong>in</strong>halte<br />
abstrahiert und daher auf alle Geme<strong>in</strong>den anwendbar<br />
ist.<br />
Gleichzeitig ermöglicht das Attribut<br />
„Zweckbestimmung“ maßgeschneiderte Aussagen.<br />
Farbcodes <strong>in</strong> Spalte D:<br />
In orange dargestellt s<strong>in</strong>d die standardisierten Inhalte, <strong>in</strong> blau dargestellt<br />
beispielhaft spezifische Zweckbestimmungen. Es handelt sich um<br />
Vorabgrenzungen, die e<strong>in</strong>e Übernahme <strong>in</strong> das örtliche Entwicklungskonzept und <strong>in</strong><br />
weiterer Folge den Flächenwidmungsplan ermöglichen.<br />
In Ergänzung zur Zweckbestimmung ist auch die Def<strong>in</strong>ition von Maßnahmen möglich.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 47
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Pos Spalte A:<br />
Spalte B:<br />
Spalte C:<br />
Spalte D:<br />
Schutzgüter / Teilaspekte<br />
Beispielhafte Auflistung von Ergebnissen der<br />
Grundlagenforschung<br />
Beispielhafte Entwicklungsziele / Aussagen für die Landschaftsraumentwicklung<br />
Standardisierung der Aussagen<br />
1 Naturraumpotenzial Erholung<br />
1.1 Freizeit und Erholung –<br />
landschaftsraumgebunden,<br />
extensiv<br />
Strenger Gebietsschutz – z.B. Nationalpark,<br />
Naturschutzgebiet<br />
Unterliegt den Bestimmungen des Nationalparkgesetzes, der Verordnung über<br />
Naturschutzgebiete und dem Naturschutzgesetz<br />
Kenntlichmachung von nicht verhandelbaren Rahmenbed<strong>in</strong>gungen +<br />
Bezeichnung: Nationalpark, Naturschutzgebiet<br />
1.2 Freizeit und Erholung –<br />
landschaftsraumgebunden,<br />
extensiv<br />
• Zonale Raume<strong>in</strong>heiten:<br />
ortsnahe Erholungsgebiete, regionaltypische<br />
Kulturlandschaftsräume mit Bestand an<br />
Ausflugszielen und Wanderwegen außerhalb von<br />
streng geschützten Gebieten<br />
• L<strong>in</strong>eare Elemente:<br />
Vorhandene Freiraumverb<strong>in</strong>dungen (z. B. Fußund<br />
Radwege, Grünzüge und -verb<strong>in</strong>dungen)<br />
• Punktuelle Elemente:<br />
Ausflugsziele / Stätten Kulturerbe /<br />
Aussichtspunkte u.dgl.<br />
• Sonstige Analyseergebnisse:<br />
Ermittlung des Bedarfs an Grün- und<br />
Erholungsflächen sowie an Freiraumverb<strong>in</strong>dungen<br />
Analyse der Gebiete und Freiraumverb<strong>in</strong>dungen im<br />
H<strong>in</strong>blick auf mögliche E<strong>in</strong>schränkungen ihrer<br />
Benutzbarkeit und Zugänglichkeit<br />
Sicherung Landschaftsteilräume mit hohem Erholungswert für die<br />
Erholungsnutzung<br />
Flächen, die von Aufforstungen und von Kulturumwandlungen (Energiewald,<br />
Christbaumkulturen, Plantagen u.dgl.) freizuhalten s<strong>in</strong>d - z.B. Lichtungen,<br />
Rodelhügel, , Rastplätze, Waldspielplätze, Randzonen von Gewässern,<br />
Wiesenflächen und Kuppen, Sichtachsen, Umgebungsbereich von<br />
Kulturdenkmalen, sonstige kulturlandschaftsspezifische Offenlandflächen<br />
Flächen, die von Bebauung gänzlich freizuhalten s<strong>in</strong>d – z.B.<br />
landschaftsbildprägende Kuppen, We<strong>in</strong>gartenterrassen, Lichtungen, Rodelhügel,<br />
Sichtachsen, Umgebungsbereich spezieller Orte<br />
Flächen, auf denen nur e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>geschränkte Bebauung zulässig se<strong>in</strong> soll<br />
(Gebäudekubatur, Gebäudenutzungen) e<strong>in</strong>zuschränken ist – z.B. landschaftlich<br />
reizvolle und gut e<strong>in</strong>sehbare Gebiete mit bereits vorhandenem Bestand an „Geb“<br />
oder sonstigen Gebäuden im Grünland, Streusiedlungsgebiete<br />
Zonale Abgrenzung der baulichen Entwicklung – z.B. <strong>in</strong> Streusiedlungsgebieten, an<br />
Siedlungsrändern <strong>in</strong> Hanglage, an Siedlungsrändern mit strukturreichen<br />
Übergängen zum Offenlandschaftsraum zur Sicherung des Landschaftsbildes<br />
Bestandsicherung / Lückenschluss / Neuanlage von Freiraumverb<strong>in</strong>dungen - z.B.<br />
Hauptwander-, Reit- und Radwege, wegbegleitende Hecken und Baumreihen<br />
Funktionszuordnung von Teilräumen + Zweckbestimmung:<br />
Erholungsgebiet<br />
Funktionszuordnung von Flächen + Zweckbestimmung: Waldspielplatz<br />
Offenlandfläche + Zweckbestimmung: Lichtung an Erholungsweg,<br />
Rodelhügel, Waldspielplatz, Sichtachse<br />
unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche (Verbot jeglicher Bebauung) +<br />
Zweckbestimmung: Lichtung, Sichtachse, Umgebungsbereich<br />
Kulturdenkmal, Rodelhügel<br />
bed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche (e<strong>in</strong>geschränkte Bebauung zulässig) +<br />
Zweckbestimmung: Beschränkung Kubatur von Erhaltenswerten<br />
Gebäuden im Grünland (Geb), Beschränkung Dimension von<br />
landwirtschaftlichen Gebäuden<br />
Grenze der baulichen Entwicklung + Zweckbestimmung:<br />
Landschaftsbildschutz<br />
Funktionszuordnung von Grünverb<strong>in</strong>dungen + Zweckbestimmung /<br />
Maßnahme: Wegverb<strong>in</strong>dung Neuanlage / wegbegleitende Baumreihe<br />
Attraktivierung von Wegerouten mittels natürlicher Elemente – z.B.<br />
schattenspendende Bäume<br />
Attraktivierung von Wanderrouten mittels Verbesserung der Infrastrukturausstattung<br />
– z.B. Ruheplätze, Barrierefreiheit, Sicherheit, Befestigung.<br />
1.3 Freizeit und Erholung -<br />
landschaftsraumgebunden,<br />
<strong>in</strong>tensiv<br />
Sportsplatz, Golfplatz, Schigebiet, Camp<strong>in</strong>gplatz,<br />
Badesee, Fußballwiese, Spielplatz, Reitkoppel etc.<br />
Nutzungskonflikte und Belastungen - z.B.<br />
Übernutzung, irreversible Schäden,<br />
Verunre<strong>in</strong>igungen, „wildes“ Parken,<br />
Lärmemissionen, Konflikte zwischen<br />
Intensivnutzungen und Naturschutz, Konflikte<br />
zwischen private Freizeitflächen und öffentliche<br />
Nutzungsansprüche<br />
Erhaltung, Erweiterung, Neuanlage von Flächen für <strong>in</strong>tensive Freizeit- und<br />
Erholungsnutzungen<br />
Ressourcenschonende Maßnahmen bei Übernutzung<br />
Qualitätsverbessernde und –sichernde Maßnahmen<br />
Entwicklungsgrenzen bzw. Def<strong>in</strong>ition von Außengrenzen der maximalen räumlichen<br />
Ausdehnung<br />
Flächenvorsorge für Neuanlage / Erweiterung e<strong>in</strong>es Sportplatzes:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Freihalten von jeglicher Bebauung<br />
H<strong>in</strong>tanhalten der Entwicklung von Sekundärbiotopen<br />
H<strong>in</strong>tanhalten von Naturverjüngung / Aufforstung<br />
Bedarf an landschaftspflegerischen Maßnahmen und Konzepten zur M<strong>in</strong>imierung<br />
von Belastungen, zur E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> das Landschaftsbild, für e<strong>in</strong>e<br />
landschaftsbildverträgliche Gestaltung e<strong>in</strong>es Besucherparkplatzes<br />
Funktionszuordnung von Flächen + Zweckbestimmung: Schigebiet,<br />
Camp<strong>in</strong>gplatz, Sportplatz<br />
Offenlandfläche + Zweckbestimmung: Neuanlage / Erweiterung<br />
Sportplatz (H<strong>in</strong>weis: gemäß bisheriger Rechtslage des NÖ ROG s<strong>in</strong>d<br />
„Offenlandflächen“ als Flächenvorsorge für spezifische Nutzungen nicht<br />
zulässig. Daher ist das Verh<strong>in</strong>dern von (Wieder)aufforstung oder<br />
Naturverjüngung für die Flächen mit anderen Mitteln zu erzielen oder<br />
e<strong>in</strong>e passende Begründung gemäß § 19 Abs. 8 NÖ ROG zu f<strong>in</strong>den)<br />
unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Neuanlage /<br />
Erweiterung Golfplatz<br />
Grenze der Entwicklung von Intensiv-Grünlandnutzungen +<br />
Zweckbestimmung: Immissionsschutz, Landschaftsbildschutz,<br />
Abstandzone Brunnenschutzgebiet<br />
Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme + Zweckbestimmung /<br />
Maßnahme: Ersatzfläche Biotop – z.B. bei Inanspruchnahme von<br />
hochsensiblen naturschutzwürdigen Flächen im Falle e<strong>in</strong>er<br />
Golfplatzerweiterung<br />
<strong>Knollconsult</strong> 48
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
2 Naturraumpotenzial Landwirtschaft<br />
Wenig strukturierte <strong>in</strong>tensiv bewirtschaftete<br />
Agrarräume<br />
Reich strukturierte kle<strong>in</strong>teilige Kulturlandschaft<br />
Differenzierte Kulturarten<br />
Extensiv genutzte Flächen<br />
Sonderkulturen<br />
Flächen mit hoher Bonität<br />
Flächen <strong>in</strong> Ungunstlagen<br />
Barrieren – z.B. Gatter<br />
Vorrangzone landwirtschaftliche Produktionsfläche<br />
Eignungsflächen bzw. Ausschlusszonen für spezielle Grünlandnutzungen – z.B.<br />
Energiewald, Christbaumkulturen, Camp<strong>in</strong>gplatz, landwirtschaftliche Hofstellen<br />
Freihalten von landwirtschaftlichen Hofstellen - z.B. zur Vermeidung der<br />
Entwertung für e<strong>in</strong>en geplanten W<strong>in</strong>dpark, Potenzialfläche für Retentionsflächen,<br />
Infrastrukturtrasse, Wildtierkorridor<br />
Sicherung Offenlandflächen – z.B. Vermeidung der Kulturumwandlung zu e<strong>in</strong>em<br />
Energiewald gemäß § 4 NÖ Kulturflächenschutzgesetz 2007 zur Sicherung des<br />
Landschaftsbildes<br />
Potenzialflächen / Eignungsflächen für Renaturierung / Extensivierung /<br />
Verbesserung der Landschaftsstrukturausstattung als Vorsorgeflächen für<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
>> siehe auch unter Schutzgut Landschaftsbild und unter Schutzgut Tiere /<br />
Pflanzen / Lebensräume<br />
Funktionszuordnung von Teilräumen + Zweckbestimmung:<br />
Landwirtschaft<br />
Offenlandfläche + Zweckbestimmung: Landschaftsbild, Sichtachse<br />
unbed<strong>in</strong>gte Freihalteflächen + Zweckbestimmung: Abstandszone zu<br />
Wohngebieten, Infrastrukturtrasse, Sichtachse, Grünkorridor<br />
bed<strong>in</strong>gte Freihalteflächen + Zweckbestimmung: erhaltenswerte<br />
Kulturlandschaft, Erweiterung W<strong>in</strong>dpark (landwirtschaftliche Hallen s<strong>in</strong>d<br />
<strong>in</strong>nerhalb der M<strong>in</strong>destabstandszonen gemäß NÖ ROG zulässig,<br />
Wohnnutzungen sollen ausgeschlossen werden)<br />
Grenze Intensivgrünlandnutzung + Zweckbestimmung: Abstandzone<br />
Gewässer, Brunnenschutzgebiet<br />
Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme + Zweckbestimmung:<br />
Biotopverbund, Ersatzfläche Habitat, Ersatzfläche Aufforstung,<br />
W<strong>in</strong>dschutzgürtel<br />
Funktionszuordnung von Grünverb<strong>in</strong>dungen + Zweckbestimmung:<br />
Wanderweg<br />
Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme + Zweckbestimmung:<br />
Retentionsfläche, Trockenbrache, W<strong>in</strong>dschutzgürtel >> H<strong>in</strong>weis für<br />
e<strong>in</strong>en bedarfsgerechten E<strong>in</strong>satz von ökologischen<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
3 Naturraumpotenzial Wald<br />
Aspekt Forstwirtschaft >><br />
Strategieplan Wirtschaft<br />
Funktionen gemäß WEP<br />
Erholungsfunktion<br />
Bedeutung für die Landschaftsstruktur und das<br />
Landschaftsbild<br />
sonstige Funktionen (z.B. Pufferfunktion zwischen<br />
bed<strong>in</strong>gt verträglichen Nutzungen)<br />
Entwicklung von Aufforstungen / Rodungen<br />
Entwicklung Offenlandflächen <strong>in</strong> waldreichen<br />
Gebieten<br />
Wildtierkorridore >> siehe unter Schutzgut Tiere /<br />
Pflanzen / Lebensräume<br />
Verbesserung des Erholungswertes – z.B. Nutzungsrechte Forstwege für die<br />
Öffentlichkeit, Ausbau für gefahrlose Benutzung für verschiedene Nutzergruppen<br />
(Mounta<strong>in</strong>bike, Fußgänger, Reiter), Attraktivierung (Themenwege, Erlebnispunkte,<br />
Lichtungen etc.)<br />
Offenlandflächen zur Qualitätssicherung Wohnen, Erholung, Landschaftsbild - z.B.<br />
im Anschluss an Siedlungen, Lichtungen entlang von Erholungswegen,<br />
Sichtachsen, Umgebungsbereich von Kulturdenkmalen / Waldspielplätze<br />
(Vermeidung von Naturverjüngung, Aufforstungen, der Anlage von Energiewald,<br />
Christbaumkulturen etc.)<br />
Bedarfsflächen für Ersatzaufforstungen - z.B. als Puffer zwischen hochrangigen<br />
Verkehrstrassen und Siedlungsgebieten, <strong>in</strong> erosionsgefährdeten Gebieten, für<br />
Habitatverb<strong>in</strong>dungen oder Wildtierkorridore, zur Landschaftsgliederung<br />
>> siehe auch unter Schutzgut Erholung und unter Schutzgut Tiere / Pflanzen /<br />
Lebensräume<br />
Funktionszuordnung von Landschaftsteilräumen + Zweckbestimmung:<br />
Bodenstabilisierung, Landschaftsbild, Erholung (<strong>in</strong> Ergänzung zu<br />
Funktionen gemäß WEP)<br />
Offenlandfläche + Zweckbestimmung: Landschaftsbild<br />
Grenze Intensivgrünlandnutzung + Zweckbestimmung: Waldrandzone<br />
Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme+ Zweckbestimmung:<br />
Aufforstung >> H<strong>in</strong>weis für e<strong>in</strong>en bedarfsgerechten E<strong>in</strong>satz von<br />
ökologischen Ausgleichsmaßnahmen<br />
4 Naturraumpotenzial Siedlungsraum<br />
Aspekte mit Beziehung zum<br />
Landschaftsraum. Übrige<br />
Aspekte >> Strategieplan<br />
Siedlung<br />
Naturräumlich bed<strong>in</strong>gte Gefährdungsbereiche<br />
Naturschutzfachlich sensible Flächen<br />
Siedlungsbezogene Freiflächen mit hoher<br />
funktionaler Bedeutung - z.B. Erholung, Spiel,<br />
Sport, Pufferzone, Ortsbild, siedlungsstrukturelle<br />
Gliederung, Retentionsraum von Gewässern,<br />
Hobbylandwirtschaft im Übergangsbereich zum<br />
offenen Landschaftsraum<br />
Ausschlusszonen für die Siedlungserweiterung<br />
Sicherung siedlungsbezogene Freiflächen mit hoher funktionaler Bedeutung<br />
Sicherung Grünzüge / Grünverb<strong>in</strong>dungen mit hoher funktionaler Bedeutung<br />
Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen emittierenden oder großvolumigen<br />
Grünlandbauten und bestehenden und geplanten Wohnnutzungen / sonstigen<br />
sensiblen Nutzungen<br />
Vermeidung „Heranrücken“ von Wald an Siedlungsgebiete<br />
Kenntlichmachung von nicht verhandelbaren Rahmenbed<strong>in</strong>gungen +<br />
Def<strong>in</strong>ition: Baulandflächen, Gefahrenzonen<br />
Funktionszuordnung von Flächen + Zweckbestimmung: Eignungsfläche<br />
Siedlungserweiterung<br />
Funktionszuordnung von Flächen + Zweckbestimmung: Erholung, Spiel,<br />
Sport, Pufferzone, siedlungsstrukturelle Gliederung, Retentionsraum<br />
von Gewässern, Hobbylandwirtschaft<br />
Grenze der baulichen Entwicklung + Zweckbestimmung:<br />
<strong>Knollconsult</strong> 49
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Freiflächen mit Bedeutung für das Ortsbild<br />
Grünachsen mit hoher funktionaler Bedeutung -<br />
z.B. uferbegleitende Gehölzvegetation,<br />
uferbegleitende Freiflächen, wegbegleitende<br />
Baumreihen<br />
Sensible Flächen im Übergangsbereich zum<br />
Landschaftsraum – z.B. Böschungen,<br />
Hangbereiche, reichhaltig strukturierte<br />
H<strong>in</strong>tausgärten<br />
Sicherung Grünzonen mit Bedeutung für das Ortsbild<br />
Landschaftsbild, natürliche Siedlungsgrenze, Gefahrenzone<br />
bed<strong>in</strong>gte oder unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung:<br />
gewässerbegleitender Grünzug, ortsbildprägende Grünfläche,<br />
Gefahrenzone, Sichtachse, Grünlandenklaven <strong>in</strong> landwirtschaftlich<br />
geprägten Siedlungen zur Erhaltung der ortsspezifischen<br />
Freiflächenstruktur<br />
Offenlandfläche + Zweckbestimmung: siedlungsnahe Erholungsfläche,<br />
Sichtverb<strong>in</strong>dung, äußeres Ortsbild<br />
Funktionszuordnung von Grünverb<strong>in</strong>dungen + Zweckbestimmung:<br />
Pflege / Weiterentwicklung / Neuanlage >> H<strong>in</strong>weis für e<strong>in</strong>en<br />
bedarfsgerechten E<strong>in</strong>satz von Ausgleichsmaßnahmen /<br />
Investitionserfordernis<br />
Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme + Zweckbestimmung:<br />
Retentionsfläche >> H<strong>in</strong>weis für e<strong>in</strong>en bedarfsgerechten E<strong>in</strong>satz von<br />
ökologischen Ausgleichsmaßnahmen<br />
Weitere Naturraumpotenziale<br />
Jagdwirtschaft >> Schutzgut Wald<br />
Fischerei >> Schutzgut Wasser<br />
Erneuerbare Energie (Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme) >> Strategieplan Energie<br />
5 Tiere / Pflanzen / Lebensräume<br />
5.1 Gebiete mit strengem<br />
Gebietsschutz<br />
Verordnete Schutzgebiete<br />
Habitate mit Vorkommen von seltenen Rote-Liste-<br />
Arten<br />
Unterliegt den Bestimmungen des Nationalparkgesetzes, der Verordnung über<br />
Naturschutzgebiete und dem Naturschutzgesetz<br />
Schutz von hochsensiblen Flächen aufgrund von vorliegenden<br />
naturschutzfachlichen Untersuchungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Europaschutzgebiet<br />
Kenntlichmachung von nicht verhandelbaren Rahmenbed<strong>in</strong>gungen +<br />
Def<strong>in</strong>ition: Nationalpark, Naturschutzgebiet, Brutgebiet Triel<br />
5.2 Flächen außerhalb von<br />
Schutzgebieten, aber mit<br />
Bedeutung für den<br />
Biotopschutz<br />
5.3 Flächen außerhalb von<br />
Schutzgebieten, aber mit<br />
Bedeutung für den<br />
Artenschutz:<br />
Naturschutzfachlich bedeutende bzw. ökologisch<br />
wertvolle Biotoptypen und für den Biotopverbund<br />
wichtige Flächen<br />
Schutzwürdige Lebensräume und<br />
Migrationsachsen von artenschutzrechtlich<br />
geschützten Arten nach der NÖ<br />
Artenschutzverordnung (<strong>in</strong>kl. Anhang IV-Arten der<br />
FFH-Richtl<strong>in</strong>ie und sämtliche wildlebende<br />
Vogelarten gemäß Art. 1 der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie)<br />
Schutz der aus naturschutzfachlicher Sicht als hochsensibel zu bewertenden<br />
Flächen / Strukturen<br />
Freihalten von Baulanderweiterung<br />
Freihalten / Ausschlusszonen von (flächen<strong>in</strong>tensiven) baulichen Anlagen<br />
Freihalten / Ausschlusszonen von freiflächenbezogenen Intensivnutzungen – z.B.<br />
Biomassegew<strong>in</strong>nung, Freizeitanlagen<br />
Freihalten von Wald / Aufforstung – z.B. zur Sicherung von offenlandspezifischen<br />
Lebensräumen wie Trockenwiesen, Feuchtwiesen<br />
Eignungsflächen für den Biotopverbund<br />
Funktionszuordnung von Landschaftsteilräumen + Zweckbestimmung:<br />
Biotopschutz / Artenschutz<br />
unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Biotopschutz >> ggf.<br />
Nutzungsänderung / E<strong>in</strong>griff nur gegen Ausgleichsmaßnahmen oder<br />
gegen Nachweis e<strong>in</strong>er naturschutzverträglichen Umsetzung und<br />
Nutzung<br />
Offenlandfläche + Zweckbestimmung: Biotopschutz / Artenschutz<br />
Grenze Intensivgrünlandnutzung + Zweckbestimmung: Habitat<br />
unbed<strong>in</strong>gte Freifläche + Zweckbestimmung: Sanierung / Aufwertung /<br />
erhöhter Pflegebedarf >> H<strong>in</strong>weis für e<strong>in</strong>en bedarfsgerechten E<strong>in</strong>satz<br />
von Ausgleichsmaßnahmen / Investitionserfordernis<br />
Funktionszuordnung von Grünverb<strong>in</strong>dungen + Zweckbestimmung:<br />
Gewässerkorridor, Heckenreihe<br />
Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme + Zweckbestimmung:<br />
Biotopverbund, Ersatzfläche Habitat, Feuchtwiese, Trockenbrache >><br />
H<strong>in</strong>weis für e<strong>in</strong>en bedarfsgerechten E<strong>in</strong>satz von ökologischen<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
5.4 Wildtierkorridore, erhobene Wildtierkorridore im Zuge von<br />
Bundesstraßenplanungen<br />
bestehende und geplante Wildquerungshilfen<br />
Kenntlichmachung der Wildtierkorridore und der Abstandsflächen analog zu den<br />
Bundesstraßenplanungsgebieten gemäß § 14 BStG<br />
Abstandsflächen zu Wildquerungshilfen gemäß RVS<br />
Funktionszuordnung von Landschaftsteilräumen + Zweckbestimmung:<br />
Wildtierkorridor<br />
unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Grünbrücke<br />
<strong>Knollconsult</strong> 50
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
(Wildtier- bzw. Grünbrücken)<br />
Waldrandzonen, Gehölzkorridore, sonstige<br />
deckungsreiche, l<strong>in</strong>eare Landschaftsstrukturen,<br />
Gräben und Kuppenlagen<br />
5.5 Vogelflugkorridore Erhobene Korridore im Zuge von UVP, Birdlife,<br />
sonstigen Untersuchungen<br />
6 Landschaftsbild und äußeres Ortsbild<br />
6.1 Landschaftsbild Schutzgebiete - z.B. Landschaftsschutzgebiet,<br />
Erhaltenswerte Landschaftsteile gemäß RegROP<br />
Typisierung / Gliederung des Landschaftsraumes<br />
<strong>in</strong> Teilräume<br />
Markante Landschaftsteilräume mit hoher Vielfalt,<br />
Eigenart und Schönheit<br />
für das Landschaftsbild besonders wirksame<br />
Strukturen und Elemente<br />
regionstypische Elemente der erhaltenswerten<br />
Kulturlandschaft als Grundlage für die Ausweisung<br />
von „Offenlandflächen“<br />
6.2 Äußeres Ortsbild Kulturhistorisch bedeutsame Elemente und<br />
Strukturen, die wesentlich zur Identifikation und<br />
zum Wiedererkennungswert des Ortsbildes<br />
beitragen (Dom<strong>in</strong>anten / Schlüsselelemente - z.B.<br />
Kirchen, Schlösser, Denkmale und traditionelle<br />
Siedlungsstrukturen bzw. historische Ortsgebiete,<br />
Kellergassen)<br />
7 Boden<br />
„harmonische“ Übergänge zwischen Siedlung und<br />
Landschaftsraum<br />
Freihalten von Baulandwidmungen und Grünlandbauten<br />
Freihalten von baulichen Anlagen mit Barrierewirkung / Zerschneidungswirkung<br />
Freihalten von <strong>in</strong>tensiver landwirtschaftlicher Nutzung<br />
Erhaltung bzw. Entwicklung der Gehölzvegetation (Rodungsverbot)<br />
>>> Konkrete Planungen im Gebiet der Korridore werden erforderlichenfalls<br />
anlassbezogen auf Projektebene geprüft<br />
Erhaltung der kulturlandschaftlichen Prägung sensibler Teilräume<br />
Erhaltung besonders bedeutsamer oder zu entwickelnder Bereiche <strong>in</strong> Bezug auf die<br />
historisch gewachsene Kulturlandschaft<br />
Erhaltung der Charakteristik von zusammenhängenden unbebauten bzw.<br />
technogen wenig vorbelasteten Landschaftsraumachsen / Landschaftsteilräumen<br />
Grünlandflächen, die zur Sicherung des Landschaftsbildes von Bebauung<br />
freizuhalten s<strong>in</strong>d – z.B. Geländekuppen, We<strong>in</strong>gärten, Streuobstwiesen,<br />
Grünlandflächen im Umfeld von landwirtschaftlichen Streusiedlungen<br />
Offenlandflächen, die zu Sicherung des Landschaftsbildes von Wald /<br />
Kulturumwandlung freizuhalten s<strong>in</strong>d<br />
Erhaltung und Weiterentwicklung von Landschaftsstrukturelementen <strong>in</strong> wenig<br />
strukturierten Landschaftsteilräumen – z.B. Baumgruppen / Gehölzstreifen /<br />
Trockenwiesen / Bracheflächen / naturnahe Ger<strong>in</strong>ne / Baumreihen / Ra<strong>in</strong>e /<br />
ehemalige Triften<br />
Freihalten von Sichtachsen auf kulturhistorisch und für das Ortsbild bedeutsame<br />
Objekte und Ensembles<br />
Freihalten von „harmonischen“ Übergangszonen zwischen Siedlungsrand und<br />
Landschaftsraum von großvolumigen Grünlandbauten und von Wald<br />
Freihalten von orts- und landschaftsbildprägenden erhaltenswerten<br />
Übergangszonen von Baulanderweiterung<br />
Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme + Zweckbestimmung:<br />
Aufforstung >> H<strong>in</strong>weis für e<strong>in</strong>en bedarfsgerechten E<strong>in</strong>satz von<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
bed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Vogelflugkorridor >> ggf.<br />
Nutzungsänderung / E<strong>in</strong>griff nur gegen Ausgleichsmaßnahmen oder<br />
gegen Nachweis e<strong>in</strong>er naturschutzverträglichen Umsetzung und<br />
Nutzung<br />
Funktionszuordnung von Landschaftsteilräumen + Zweckbestimmung:<br />
Erhaltung der kulturlandschaftlichen Prägung<br />
unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Sichtachse<br />
Grenze der baulichen Entwicklung + Zweckbestimmung: natürliche<br />
Siedlungsgrenze, landschaftsbildprägende Hangzone, Kuppe<br />
Offenlandfläche + Zweckbestimmung: Landschaftsbild<br />
Funktionszuordnung von Grünverb<strong>in</strong>dungen + Zweckbestimmung /<br />
Maßnahme: Heckenreihe + Sanierung / Aufwertung / Pflege /<br />
Weiterentwicklung / Neuanlage >> H<strong>in</strong>weis für e<strong>in</strong>en bedarfsgerechten<br />
E<strong>in</strong>satz von Ausgleichsmaßnahmen<br />
unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Umgebungsbereich<br />
Kellergasse<br />
Offenlandfläche + Zweckbestimmung: Sichtachse Kirche<br />
Grenze der baulichen Entwicklung + Zweckbestimmung: natürliche<br />
Siedlungsgrenze, strukturreiche Übergangszone zwischen Siedlung und<br />
Landschaftsraum<br />
7.1 Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme<br />
von wertvollen Böden<br />
7.2 Gefährdungsbereiche<br />
Flächen mit besonderen Bodenfunktionen (z.B.<br />
natürliche Ertragsfähigkeit, Retentions- und<br />
Rückhaltevermögen)<br />
erosionsgefährdete Bereiche<br />
Bereiche mit besonderen Bodenbelastungen<br />
Gebiete mit hohem Versiegelungsgrad, mit hoher<br />
Bodenverdichtung<br />
Gefahrenzonen gemäß § 15 Abs. 3 NÖ ROG<br />
kompakte Siedlungse<strong>in</strong>heiten bzw. Vermeidung Zersiedelung<br />
Strukturverbessernde Maßnahmen <strong>in</strong> erosionsgefährdeten Gebieten<br />
Ausschluss von flächen<strong>in</strong>tensiven großvolumigen Gebäuden / Anlagen /<br />
Intensivnutzungen <strong>in</strong> naturnahen Landschaftsteilräumen<br />
Freihalten von zusammenhängenden naturnahen Landschaftsteilräumen von<br />
landschaftsraumbezogenen Intensivnutzungen - z.B. Energiegew<strong>in</strong>nungsflächen,<br />
Freizeitanlagen, Grünlandbauten, Siedlungserweiterung<br />
Vermeidung von Bodenverdichtung oder Versiegelung <strong>in</strong> Feuchtgebieten<br />
Renaturierung / Sanierung von stark belasteten Grünlandflächen<br />
Funktionszuordnung von Landschaftsteilräumen + Zweckbestimmung:<br />
Landwirtschaft, Retentionsfläche<br />
Grenze der baulichen Entwicklung + Zweckbestimmung:<br />
Retentionsfläche, Gefahrenzone<br />
unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Rutschhang,<br />
Feuchtwiese<br />
Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme + Zweckbestimmung /<br />
Maßnahme: Verbesserung Strukturausstattung<br />
>> siehe auch übrige themenspezifische Schutzgüter<br />
Freihalten der Gefahrenzonen von Bebauung<br />
<strong>Knollconsult</strong> 51
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8 Wasser<br />
8.1 Oberflächengewässer Wasserschutzgebiete<br />
Zustand der Still- und Fließgewässer und der<br />
Gewässergüte<br />
Bereiche mit hohem natürlichen<br />
Grundwasserstand<br />
8.2 Grundwasser Brunnenschutzgebiete<br />
Heilwasserquellen<br />
Flächen mit zu hohem Grundwasserhöchstspiegel<br />
bzw. zu hohem Grundwasserspiegel<br />
Feuchtgebiete<br />
Freihalten der Uferrandzonen, der Umgebungsbereiche von Schutzgebieten, von<br />
Gebieten mit hohem Grundwasserstand von Bebauung, von <strong>in</strong>tensiver<br />
landwirtschaftlicher Nutzung, von Versiegelung zur Sicherung der ökologischen<br />
Funktionsfähigkeit<br />
Sicherung von Gewässerkorridoren<br />
>> Konkrete Planungen werden erforderlichenfalls anlassbezogen auf<br />
Projektebene geprüft<br />
unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Gewässerschutz<br />
Funktionszuordnung von Grünverb<strong>in</strong>dungen + Zweckbestimmung:<br />
Gewässerkorridor<br />
unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Gewässerschutz<br />
8.3 Überflutungsgebiete /<br />
Retention / Wasserrückhalt<br />
im Landschaftsraum<br />
HQ30, 100, 300<br />
Potenzialflächen mit Retentions- und<br />
Rückhaltevermögen - z.B. größere<br />
zusammenhängende sanfte Wiesenmulden und<br />
Felder mit ger<strong>in</strong>ger Neigung entlang von Bächen,<br />
abseits von bebauten Flächen<br />
Freihalten der Überflutungsbereiche und (potenziellen) Retentionsflächen von<br />
Baulandwidmungen, von Gebäuden im Grünland und von Nutzungen mit hohem<br />
Versiegelungsgrad<br />
unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Retentionsfläche<br />
>>> erforderliche Maßnahmen im Bereich von Siedlungsgebieten s<strong>in</strong>d<br />
im NÖ ROG geregelt<br />
9 Luft und Klima<br />
lokalklimatische Funktion<br />
Gewässerkorridore<br />
Waldflächen<br />
Frischluftschneisen<br />
Hangflächen und Kuppen<br />
Sicherung Durchgängigkeit von Gewässerkorridoren<br />
Vermeidung der Ausräumung von Landschaftsteilen<br />
Sicherung und Aufforstung von Wald <strong>in</strong> strukturarmen Landschaftsteilräumen<br />
Entsiegelung von Flächen mit hoher Abstrahlungswärme<br />
Vermeidung Versiegelung und Strukturausräumung an Südhängen<br />
Grenze der baulichen Entwicklung + Zweckbestimmung:<br />
Frischluftschneise<br />
Funktionszuordnung von Grünverb<strong>in</strong>dungen + Zweckbestimmung:<br />
Gewässerkorridor<br />
Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme + Zweckbestimmung /<br />
Maßnahme: Verbesserung Strukturausstattung<br />
Freihalten von Kuppen von Wald und sonstigen Frischluftbarrieren<br />
10 Kulturgüter<br />
Landschaftsraumgebundene<br />
Bereiche und Elemente mit<br />
kulturhistorischer Bedeutung<br />
Sichtachsen zu<br />
landschaftsbildprägenden<br />
Kulturstätten<br />
Kulturdenkmäler außerhalb des Siedlungsraumes,<br />
Historische Kulturlandschaftselemente (z.B.<br />
Kellergassen, Baumallee mit Altbäumen),<br />
Nachgewiesene und vermutete Bodendenkmäler,<br />
soweit aufgrund der Informationen seitens des<br />
Bundesdenkmalamtes bekannt und räumlich<br />
abgrenzbar<br />
>> siehe unter Schutzgut Landschaftsbild Kenntlichmachung von nicht verhandelbaren Rahmenbed<strong>in</strong>gungen +<br />
Def<strong>in</strong>ition: spezielle Orte mit Bedeutung für das Schutzgut Kulturgut<br />
Unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Bodendenkmal,<br />
Umgebungsbereich Kulturdenkmal<br />
>> siehe auch unter Schutzgut Landschaftsbild<br />
<strong>Knollconsult</strong> 52
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8.2 Analyse untersuchter Landschaftskonzepte<br />
Wesentliche Grundlagen für die vorliegende <strong>Pilotstudie</strong> bilden verschiedene<br />
Landschaftskonzepte, die den Verfassern zur Verfügung gestellt wurden sowie die<br />
bisherigen Studienergebnisse zum Thema „Landschaftskontomodell“. Wir möchten uns<br />
bei folgenden Planungsbüros bzw. KollegInnen dafür sehr herzlich bedanken:<br />
— Büro Architekt Friedrich Pluharz<br />
— Büro im-plan-tat │ Re<strong>in</strong>berg und Partner OG<br />
— Büro Aufhauser-P<strong>in</strong>z Raumplanung OEG<br />
— Büro Schedlmayer ZT GmbH<br />
— Büro Architektur DI Ernst Maurer<br />
— Büro DI Herbert Liske<br />
— Büro DI Karl Siegl<br />
— DI Thomas Proksch (Landschaftskonto-Modell)<br />
Untersucht wurden sieben verschiedene Landschaftskonzepte betreffend Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong><br />
verschiedenen Regionen Niederösterreichs und zudem erstellt von verschiedenen<br />
Planungsbüros. Sechs Landschaftskonzepte betreffen Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> ländlich<br />
strukturierten Regionen, e<strong>in</strong> Landschaftskonzept e<strong>in</strong>e Stadtgeme<strong>in</strong>de.<br />
Der strukturelle Aufbau und die bearbeiteten Themenfelder s<strong>in</strong>d unterschiedlich,<br />
ebenso ihre Ausfertigung. E<strong>in</strong>ige Konzepte bestehen aus e<strong>in</strong>er Plandarstellung mit<br />
e<strong>in</strong>er im Plan <strong>in</strong>tegrierten textlichen Erläuterung, anderen Konzepten liegt ergänzend<br />
e<strong>in</strong> Fachbericht bei.<br />
Wesentlicher Gegenstand der gegenständlichen Studie war die Analyse der<br />
behandelten Themenbereiche. Ziel war es, aus der Vielfalt an behandelten Themen<br />
e<strong>in</strong>e Checklist von M<strong>in</strong>dest<strong>in</strong>halten herauszufiltern, die für unterschiedlich strukturierte<br />
Geme<strong>in</strong>den gleichermaßen relevant s<strong>in</strong>d bzw. se<strong>in</strong> können.<br />
E<strong>in</strong> weiterer wichtiger Input waren die aus der jeweiligen Bestandsanalyse abgeleiteten<br />
Schlussfolgerungen seitens der jeweiligen Planer, die ja <strong>in</strong> weiterer Folge neben dem<br />
Verkehrskonzept und der Grundlagenanalyse der übrigen Fachthemen e<strong>in</strong>e<br />
Entscheidungsgrundlage für die Festlegung von Planungszielen im örtlichen<br />
Entwicklungskonzept darstellen.<br />
Im der folgenden Darstellung s<strong>in</strong>d die Inhalte der e<strong>in</strong>zelnen Landschaftskonzepte<br />
aufgelistet sowie ihr struktureller Aufbau deutlich gemacht.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 53
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8.2.1 Inhalte der untersuchten Landschaftskonzepte<br />
1 LS-Konzept<br />
Gedersdorf<br />
(Plandarstellung<br />
öEK)<br />
und<br />
Bestand:<br />
Landschafts<strong>in</strong>ventar<br />
• Erholungsflächen<br />
• Landwirtschaftliche Flächen (umzäunte Obstplantagen)<br />
• Streuobstwiese<br />
• Wasserfläche<br />
Hochwasserschutz<br />
• Schutzdamm Bestand und Planung<br />
Überregionale Verkehrsflächen<br />
Planung:<br />
Landschaftsgestaltung / Biotopverbund / äußeres Ortsbild:<br />
• Kellergassen<br />
• Prägende Landschaftselemente<br />
• Ökologisch bedeutsame Flächen<br />
• Wildquerung<br />
• Regionaltypische landschaftsräumliche E<strong>in</strong>heiten<br />
• Gestufter Siedlungsrand<br />
• Straßenbegleitende Grünelemente<br />
• Grünraumvernetzung, Biotopverbund<br />
• Raumbildende, vernetzende und erosionsm<strong>in</strong>dernde Grünstrukturen<br />
Reduktion von Nutzungskonflikten:<br />
• Zwischen Arbeiten – Naturschutz, Wohnen – Arbeiten, Wohnen –<br />
Landwirtschaft und Wohnen – Verkehr<br />
Freiraum / Erholung:<br />
• Dörfliche Freiraumachse<br />
• Fußläufige Verb<strong>in</strong>dung<br />
• Anb<strong>in</strong>dung an Naherholungsgebiet, -achse<br />
• Siedlungsbezogene öffentliche Grünfläche<br />
• Standortraum für Freizeitanlage<br />
• Dorfplatz<br />
• Aufwertung Hafenanlage für Freizeitnutzungen<br />
Gewässer- und Grundwasserschutz:<br />
• H<strong>in</strong>weisbereiche 20, 50 und 300 m Abstand zum Seeufer<br />
• Freihaltung Uferbereiche von Bauwerken<br />
• Schutz Grundwasserfreilegung vor Hochwasser<br />
Ziele im öEK mit Bezug zum Landschaftsraum:<br />
• Erhaltung e<strong>in</strong>er regionaltypischen landschaftsräumlichen E<strong>in</strong>heit<br />
• Erhaltung von Räumen für die landschaftsgebundene<br />
Erholungsnutzung<br />
• Konfliktm<strong>in</strong>imierung Wohnen – Arbeit, Wohnen – Verkehr, Wohnen –<br />
Landwirtschaft<br />
• Erhaltung und Schaffung von raumbildenden, vernetzenden und<br />
erosionsm<strong>in</strong>dernden Grünstrukturen<br />
• Schaffung von straßenbegleitenden Grünstrukturen<br />
<strong>Knollconsult</strong> 54
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
2 LS-Konzept Gföhl<br />
(Plandarstellung<br />
Erläuterungsbericht)<br />
und<br />
Themenkarte Wasserverhältnisse:<br />
Bestand:<br />
• Hochwasser und Wildbachgefährdung, Brunnen- und<br />
Quellschutzgebiete<br />
• Erosionsgefährdung, Feuchtigkeitsgrad der Bodenverhältnisse<br />
Analyse:<br />
• Tabuzonen für Baulandwidmungen, Grünlandbebauung,<br />
Intensivlandwirtschaft<br />
• Sensible Zonen: bestimmte Widmungen / Nutzungen nur bei Vorliegen<br />
e<strong>in</strong>es Gutachtens<br />
• H<strong>in</strong>weiszonen: genauere Überprüfung erforderlich<br />
• Zonen ohne Gefährdungspotenzial für Baulandnutzungen und für<br />
Böden<br />
Themenkarte Bodenverhältnisse:<br />
Bestand:<br />
• Ger<strong>in</strong>gwertiges Ackerland, Grünland, Grenzertragsböden<br />
Analyse:<br />
• Vorbehaltszonen für landwirtschaftliche Nutzungen:<br />
Themenkarte Landschaftswasserhaushalt:<br />
• Darstellung Fließgewässer, stehende Gewässer, nasse und feuchte<br />
Bodenwasserverhältnisse<br />
• Ke<strong>in</strong>e Analyse für Nutzungen<br />
Textteile:<br />
• Naturraum und Landschaftskonzept<br />
• Ergänzende naturräumliche Grundlagenforschung (seitens e<strong>in</strong>es<br />
eigens beauftragten Landschaftsökologen)<br />
• Pilotprojekt Bodenbündnis (seitens e<strong>in</strong>es eigens beauftragten<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ers)<br />
Analyse <strong>in</strong> Ableitung der Grundlagenforschung:<br />
• Kriterien für die Festlegung von Offenlandflächen<br />
• Ökologisch bedeutende Bereiche auf regionaler Ebene<br />
• Davon abgeleitete kommunale Ziele für die Themenbereiche Boden,<br />
Wasser, Offenlandflächen, Naturschutz<br />
Ziele im öEK mit Bezug zum Landschaftsraum:<br />
• Entwicklungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Hofstellen<br />
• Verbotszonen WKA<br />
• Baulanderweiterungen<br />
• Abrundungen – H<strong>in</strong>taus<br />
• Zu beachtender Übergangsbereich Siedlung – Kulturlandschaft<br />
• Ausbaufähige Erholungs-, Freizeit- und Tourismusstandorte<br />
• Von Wald frei zu haltende Bereiche<br />
• Tabuzone für jede Bebauung<br />
• Sensible Zone für Bebauung<br />
• Siedlungsgrenzen<br />
<strong>Knollconsult</strong> 55
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
3 LS-Konzept Yspertal<br />
(Plandarstellung mit<br />
<strong>in</strong>tegrierten textlichen<br />
Erläuterungen)<br />
Bestand:<br />
Plan<strong>in</strong>halte Landschaftsstruktur:<br />
• Markante Offenlandschaftsbereiche<br />
• Markantes Uferbegleitgehölz<br />
• Markante Landschaftselemente (punktuell)<br />
• Naturnahe Grünlandbereiche<br />
• Intensiv genutzte Grünlandbereiche<br />
• Wanderwege, Mounta<strong>in</strong>bike-Routen, Loipen, Waldlehrpfad<br />
• Überschwemmungsgebiete<br />
• Landschaftsgebundene Erholungswege und Erholungs<strong>in</strong>frastruktur<br />
• Gebiete, die der typischen Kulturlandschaft der Region entsprechen<br />
• Darstellung von Aufforstungsflächen >> H<strong>in</strong>weise für die zunehmende<br />
Bewaldung<br />
Ausführliche Textbeschreibung e<strong>in</strong>zelner nummerierter Landschaftsteile<br />
• Beschreibung der verschiedenen Offenlandschaftsbereiche<br />
• Teichlandschaften<br />
• Biotope<br />
• Bachläufe<br />
Ziele:<br />
• Sicherung Offenlandflächen<br />
• Sicherung der reich gegliederten Kulturlandschaft<br />
• Sicherung von naturschutzfachlich bedeutenden Lebensräumen<br />
• Freihalten Flächen mit hoher Bonität für die landw. Nutzung<br />
• Sicherung Zugänglichkeit von Gewässern <strong>in</strong>nerhalb des Ortsgebietes<br />
• Ausbau der vorhandenen Naherholungspotenziale<br />
4 LS-Konzept Mitterbach<br />
(Plandarstellung mit<br />
<strong>in</strong>tegrierten Leitzielen,<br />
Maßnahmen im Rahmen<br />
ROP und sonstige<br />
Maßnahmen)<br />
Bestand:<br />
Siedlungsraum:<br />
• Öffentliche Grünflächen und Grünelemente<br />
• Wichtige Gewässer und begleitende Gehölzstreifen, Retentionsräume<br />
• Gefahrenzonen<br />
• Entwicklungsgrenzen<br />
• Eignungsflächen für die Siedlungsentwicklung<br />
Kulturlandschaft:<br />
• Kle<strong>in</strong>teilige, landwirtschaftlich genutzte Flächen,<br />
• extensiv genutzte landw. Flächen<br />
• Wirtschaftswald<br />
• Abbaufelder<br />
Naturraum:<br />
• Ödland bzw. Ökoflächen<br />
Tourismus und Fremdenverkehr:<br />
• Sommer<strong>in</strong>frastruktur<br />
• W<strong>in</strong>ter<strong>in</strong>frastruktur<br />
Maßnahmen:<br />
• Gliederung der Maßnahmen <strong>in</strong> mehrere Funktionsbereiche:<br />
• Vorgaben für Festlegungen im Flächenwidmungsplan<br />
• Landwirtschaftliche Flächen generell als Glf zu widmen<br />
• ke<strong>in</strong>e Vorgaben bezüglich Freihaltung von Bewaldung oder von<br />
Bebauung<br />
• ke<strong>in</strong>e Maßnahmen für siedlungsnahe Grünflächen<br />
<strong>Knollconsult</strong> 56
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
5 LS-Konzept Kirnberg<br />
(Plandarstellung)<br />
Bestand:<br />
• Baulandflächen<br />
• Bachläufe<br />
• Waldflächen<br />
• Landwirtschaftliche Flächen<br />
• Bodengüte lt. Ertragsmesszahl<br />
• Aussichtspunkte<br />
6 LS-Konzept Kle<strong>in</strong>zell<br />
(Plandarstellung)<br />
Empfehlungen:<br />
• Nutzungsvorrang für Forstwirtschaft<br />
• Nutzungsvorrang für Siedlungstätigkeit<br />
• Nutzungsvorrang für Naturschutz<br />
• Sonstige landwirtschaftliche Flächen<br />
• Fluss- und Bachkorridore – Nutzungsvorrang für Retention und<br />
Landschaftsgliederung<br />
• Ansatzpunkte für Erholungswege<br />
Planungsvorgaben:<br />
• RegROP<br />
• Friedhof, Spiel / Sportplatz, Parkanlage<br />
• Wald und se<strong>in</strong>e Funktionen gemäß WEP<br />
7 Grünraumkonzept KG<br />
Hollabrunn<br />
(Bericht,<br />
Plandarstellung)<br />
ke<strong>in</strong>e<br />
Entwicklung des Grünraums:<br />
• Erhaltung und Aufwertung <strong>in</strong>nerörtlicher Grünflächen<br />
• Erhaltung und Aufwertung von begrünten Uferflächen<br />
Themenfelder des Berichts (Plan nicht vorliegend):<br />
• Siedlungsstruktur<br />
• Bestand <strong>in</strong>nerstädtische Grünräume<br />
• Sportanlagen / Parkanlagen / Spielplätze / Friedhöfe /<br />
Straßenbegleitgrün<br />
Analyse / Maßnahmen:<br />
• Bedarfszahlen (Richtwerte, Normen)<br />
• Qualitätsstandards für Erholungsflächen (Spielplätze, Sportplätze,<br />
Parkanlagen)<br />
• Maßnahmen zur Bedarfsdeckung <strong>in</strong> Ableitung der Bedarfszahlen<br />
• Ausstattung mit Grünelementen auch der Straßenräume >><br />
Grünachsen / Grünverb<strong>in</strong>dungen zur Erreichung von<br />
Naherholungsflächen und zur Siedlungsgliederung<br />
<strong>Knollconsult</strong> 57
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8.2.2 Analyse der untersuchten Landschaftskonzepte im H<strong>in</strong>blick auf<br />
Zielerfüllung der Qualitätskriterien für den kommunalen<br />
<strong>Landschaftsplan</strong><br />
8.2.2.1 Landschaftskonzept Gedersdorf<br />
Formaltechnische Anforderungen:<br />
Plan vorhanden.<br />
Plan: Beschränkung Bestandsituation auf die<br />
wesentlichen Strukturmerkmale.<br />
Planzeichen s<strong>in</strong>d plakativ aufbereitet und e<strong>in</strong>deutig<br />
<strong>in</strong>terpretierbar.<br />
Die Legende ist nach Schutzgütern gegliedert.<br />
Dies ergibt zwar e<strong>in</strong>e sehr umfangreiche Legende,<br />
aber angesichts des Fehlens e<strong>in</strong>es<br />
Erläuterungsberichts ist somit der Bezug zum<br />
Schutzgüterkatalog ersichtlich gemacht.<br />
Inhaltliche Anforderungen:<br />
Die Themenfelder entsprechen dem<br />
schutzgüterbezogenen Themenkatalog und s<strong>in</strong>d<br />
teilweise strategisch ausgerichtet.<br />
Rechtliche Anforderungen:<br />
Soweit aus der Plandarstellung erkennbar,<br />
entsprechen die Aussagen den Leitzielen des NÖ<br />
ROG.<br />
+ ---<br />
Ke<strong>in</strong> Erläuterungsbericht vorhanden.<br />
Plan: Es fehlen H<strong>in</strong>weise auf e<strong>in</strong>en etwaigen<br />
Erläuterungsbericht und auf verwendete Grundlagen.<br />
Daher kann nicht nachvollzogen werden, ob es e<strong>in</strong>e<br />
fachliche Begründung zu den planlich dargestellten<br />
Aussagen gibt oder diese erst im<br />
Erläuterungsbericht zum öEK formuliert s<strong>in</strong>d.<br />
+ ---<br />
Die Aussagen s<strong>in</strong>d als Postulate formuliert und<br />
stellen e<strong>in</strong>en Vorgriff auf das öEK dar.<br />
E<strong>in</strong>ige Themenaspekte greifen auf andere<br />
Fachbereiche über.<br />
+ ---<br />
8.2.2.2 Landschaftskonzept Gföhl<br />
E<strong>in</strong>e Plandarstellung zum Landschaftskonzept liegt nicht vor, daher werden als<br />
Beurteilungsgrundlage die landschaftsraumrelevanten Festlegungen des öEK<br />
herangezogen.<br />
Formaltechnische Anforderungen:<br />
+ ---<br />
Plan: ? Plan: ?<br />
Der Bericht zum Landschaftskonzept umfasst im<br />
Wesentlichen die Ergebnisse der<br />
Grundlagenforschung.<br />
Die Aussagen zu e<strong>in</strong>em Zielkonzept s<strong>in</strong>d allgeme<strong>in</strong><br />
gehalten und auf lediglich drei Teilaspekte<br />
beschränkt.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 58
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Inhaltliche Anforderungen:<br />
+ ---<br />
Die Inhalte s<strong>in</strong>d auf wenige, aber prägnante<br />
Themenfelder begrenzt.<br />
E<strong>in</strong>ige Aspekte entsprechen jenen im Musterkatalog<br />
der Plan<strong>in</strong>halte.<br />
Rechtliche Anforderungen:<br />
Es besteht e<strong>in</strong> Widerspruch zwischen Aussagen im<br />
Erläuterungsbericht und Festlegungen des öEK:<br />
Für e<strong>in</strong>ige landschaftsraumrelevante Festlegungen<br />
im öEK gibt es ke<strong>in</strong>en Bezug im<br />
Erläuterungsbericht.<br />
+ ---<br />
Soweit aus der Plandarstellung des öEK erkennbar,<br />
entsprechen die Aussagen den Leitzielen des NÖ<br />
ROG<br />
8.2.2.3 Landschaftskonzept Yspertal<br />
Formaltechnische Anforderungen:<br />
E<strong>in</strong>ige der textlich formulierten Ziele beziehen sich<br />
unmittelbar auf spezifische im Plan dargestellte<br />
naturräumliche Flächentypen.<br />
In diesem Fall kann die Darstellung der<br />
naturräumlichen Gegebenheiten den Aussagen im<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> gleich gesetzt werden.<br />
Inhaltliche Anforderungen:<br />
Rechtliche Anforderungen:<br />
+ ---<br />
Die Plandarstellung entspricht e<strong>in</strong>em<br />
Naturräumlichen Grundlagenplan.<br />
Bereichsweise liegen im Plan mehrere<br />
Flächenaussagen übere<strong>in</strong>ander, sodass aufgrund<br />
der Wahl der Planzeichen die Plandarstellung für<br />
Teilgebiete nicht deutlich lesbar ist.<br />
Für e<strong>in</strong>ige formulierten Ziele gibt es ke<strong>in</strong>en direkten<br />
Bezug zur Plandarstellung.<br />
+ ---<br />
Das Zielkonzept ist sehr allgeme<strong>in</strong> gehalten und<br />
teilweise ohne räumlichen Bezug.<br />
+ ---<br />
Bei Bezugnahme der Ziele auf spezifische<br />
Flächentypen kann die Entsprechung im H<strong>in</strong>blick auf<br />
die Ziele des NÖ ROG abgeleitet werden.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 59
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8.2.2.4 Landschaftskonzept Mitterbach<br />
Formaltechnische Anforderungen:<br />
+ ---<br />
Durch Nummerierung jedes im Plan abgegrenzten<br />
Funktionsbereiches als Querverweis zu den<br />
textlichen Erläuterungen ist e<strong>in</strong> unmittelbarer Bezug<br />
zwischen Funktion und räumliche herstellbar.<br />
Die Plandarstellung ist sehr präzise und die Inhalte<br />
s<strong>in</strong>d gut lesbar.<br />
Inhaltliche Anforderungen:<br />
Es s<strong>in</strong>d H<strong>in</strong>weise auf Umsetzungsmaßnahmen<br />
vorhanden.<br />
Rechtliche Anforderungen:<br />
Durch die Auflistung der themenspezifischen<br />
Funktionsbereiche ist mittelbar die Beziehung zu<br />
den Zielen des NÖ ROG herstellbar.<br />
Es fehlen H<strong>in</strong>weise zur Plangrundlage und zu den<br />
verwendeten Grundlagen.<br />
+ ---<br />
Die Aussagen s<strong>in</strong>d als Postulate formuliert und<br />
stellen e<strong>in</strong>en Vorgriff auf den Flächenwidmungsplan<br />
dar. Dadurch ist ke<strong>in</strong>e strategische Ausrichtung der<br />
Aussagen gegeben.<br />
E<strong>in</strong>ige Themenaspekte greifen auf andere<br />
Fachbereiche über.<br />
+ ---<br />
8.2.2.5 Landschaftskonzept Kirnberg<br />
Formaltechnische Anforderungen:<br />
Inhaltliche Anforderungen:<br />
Rechtliche Anforderungen:<br />
+ ---<br />
In der Plandarstellung s<strong>in</strong>d mehrere Gegebenheiten<br />
dargestellt, die ohne Bezug s<strong>in</strong>d zu den Aussagen<br />
im <strong>Landschaftsplan</strong>.<br />
Es fehlen H<strong>in</strong>weise zur Plangrundlage und zu den<br />
verwendeten Grundlagen.<br />
+ ---<br />
Das Konzept ist sehr allgeme<strong>in</strong> gehalten und trifft<br />
ke<strong>in</strong>e Aussagen über Entwicklungsziele.<br />
Mehrere schutzgutspezifische Themen s<strong>in</strong>d nicht<br />
behandelt.<br />
+ ---<br />
Aus dem Landschaftskonzept s<strong>in</strong>d für das öEK<br />
ke<strong>in</strong>e relevanten landschaftsraumrelevanten<br />
Zielsetzungen ableitbar.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 60
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8.2.2.6 Landschaftskonzept Kle<strong>in</strong>zell<br />
Formaltechnische Anforderungen:<br />
Inhaltliche Anforderungen:<br />
Rechtliche Anforderungen:<br />
+ ---<br />
Es fehlen H<strong>in</strong>weise zur Plangrundlage und zu den<br />
verwendeten Grundlagen.<br />
+ ---<br />
Siehe Landschaftskonzept Kirnberg.<br />
+ ---<br />
Siehe Landschaftskonzept Kirnberg.<br />
8.2.2.7 Grünraumkonzept Hollabrunn<br />
Formaltechnische Anforderungen:<br />
Es s<strong>in</strong>d H<strong>in</strong>weise zu Maßnahmen vorhanden.<br />
Inhaltliche Anforderungen:<br />
Rechtliche Anforderungen:<br />
+ ---<br />
Plandarstellung fehlt.<br />
Der Bericht umfasst e<strong>in</strong>e Beschreibung der<br />
bestehenden Situation.<br />
E<strong>in</strong> Zielkonzept fehlt.<br />
+ ---<br />
Die im Bericht dargestellten Maßnahmen erfolgen<br />
ohne e<strong>in</strong> übergeordnetes Zielkonzept und ohne<br />
strategische Ausrichtung.<br />
Die Maßnahmen beschränken sich im Wesentlichen<br />
auf die Bedarfsdeckung von Erholungsflächen,<br />
abgeleitet von statistischen Bedarfszahlen.<br />
E<strong>in</strong>ige wesentliche siedlungsbezogene<br />
Freiraumfunktionen bleiben unberücksichtigt.<br />
+ ---<br />
Mehrere Leitziele des NÖ ROG bleiben<br />
unberücksichtigt.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 61
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8.3 Begriffsdef<strong>in</strong>ition <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Österreich<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong>er / die <strong>Landschaftsplan</strong>er<strong>in</strong>g – Zum Berufsbild,<br />
Diskussionspapier, Verf.: DI Thomas KNOLL, DI Thomas PROKSCH, cand-Ing.<br />
Hartmut TROLL, <strong>in</strong>: Schriftenreihe <strong>Landschaftsplan</strong>ung, Heft 1 - <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong><br />
Österreich – Symposiumsbericht herausgegeben anlässlich des AbsolventInnentags<br />
am 15.11.1990 an der Universität für Bodenkultur, Wien, Jänner 1991, S. 5 ff.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 62
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
<strong>Knollconsult</strong> 63
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8.4 Rechtsgrundlagen mit Bezug zum <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong><br />
Österreich<br />
8.4.1 Rechtliche Stellung der kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der<br />
NÖ Raumordnung<br />
8.4.1.1 Örtliche Raumordnung<br />
In Österreich ist die <strong>Landschaftsplan</strong>ung nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenen Gesetz verankert,<br />
jedoch gibt es <strong>in</strong> manchen Bundesländern verschiedene landschaftsplanerische<br />
Instrumente, die <strong>in</strong> der örtlichen Raumordnung <strong>in</strong>tegriert und teilweise auch<br />
ausdrücklich rechtlich verankert s<strong>in</strong>d (vgl. Pkt. 8.4.3).<br />
In Niederösterreich ist seit etwa 15 Jahren das Landschaftskonzept verb<strong>in</strong>dlicher<br />
Bestandteil der Entscheidungsgrundlagen und im Rahmen e<strong>in</strong>er generellen<br />
Überarbeitung des örtlichen Raumordnungsprogramms bzw. als Grundlage für die<br />
erstmalige Verordnung e<strong>in</strong>es örtlichen Entwicklungskonzepts zu erstellen.<br />
E<strong>in</strong>ige Geme<strong>in</strong>den Niederösterreichs verfügen über e<strong>in</strong> örtliches<br />
Raumordnungsprogramm, das vor der E<strong>in</strong>führung des Instruments Landschaftskonzept<br />
verordnet wurde. Solange ke<strong>in</strong>e wesentlichen Änderungen des Flächenwidmungsplans<br />
beabsichtigt s<strong>in</strong>d, besteht für diese Geme<strong>in</strong>den ke<strong>in</strong>e Veranlassung e<strong>in</strong>er generellen<br />
Überarbeitung des Raumordnungsprogramms. Somit gibt es e<strong>in</strong>ige Geme<strong>in</strong>den, für die<br />
noch ke<strong>in</strong> Landschaftskonzept erstellt wurde.<br />
Räumliche Bezugsebene des Landschaftskonzepts ist das Geme<strong>in</strong>degebiet. Gemäß<br />
§ 13 Abs. 1 NÖ ROG ist zwar bei der Aufstellung von örtlichen<br />
Raumordnungsprogrammen „auf Planungen und Maßnahmen […] benachbarter<br />
Geme<strong>in</strong>den Bedacht zu nehmen.“ E<strong>in</strong>e Zusammenarbeit mit Nachbargeme<strong>in</strong>den ist<br />
somit nicht verb<strong>in</strong>dlich festgeschrieben. E<strong>in</strong>e <strong>in</strong>terkommunale Zusammenarbeit wird<br />
aber durch das Land Niederösterreich fachlich und f<strong>in</strong>anziell unterstützt (z.B.<br />
Kle<strong>in</strong>regionale Entwicklungskonzepte).<br />
Normierte Inhalte<br />
Gemäß § 1 Abs. 1 Zif. 9 NÖ ROG ist das Landschaftskonzept<br />
−<br />
−<br />
„Bestandteil der Entscheidungsgrundlagen zur Abgrenzung, Bewertung und<br />
Funktionszuteilung der e<strong>in</strong>zelnen Landschaftsräume (landwirtschaftlich wertvolle<br />
Flächen, schützenswerte Landschaftsteile, bespielbare Freiräume u.dgl.).<br />
Das Landschaftskonzept baut auf den naturräumlichen Gegebenheiten, den<br />
Vorgaben (Schutzgegenstand, Erhaltungsziele u.dgl.) von Europaschutzgebieten<br />
gemäß § 9 NÖ Naturschutzgesetz 2000, den vorhandenen Nutzungen, der<br />
Belastung der Landschaft sowie den typischen Eigenarten der Kulturlandschaft auf<br />
und ist mit den anderen Zielen des örtlichen Raumordnungsprogramms<br />
abzustimmen.“<br />
Gemäß § 13 Abs. 5 NÖ ROG 1976 hat die<br />
−<br />
„Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen […] alle Umstände und Analysen zu<br />
enthalten, welche die Festlegung des örtlichen Raumordnungsprogramms <strong>in</strong><br />
nachvollziehbarer Weise begründen.“<br />
Die <strong>in</strong> Themenkarten darzustellenden M<strong>in</strong>dest<strong>in</strong>halte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der NÖ<br />
Planzeichenverordnung geregelt.<br />
−<br />
Im § 15 dieser Verordnung ist zum Landschaftskonzept festgelegt, dass „markante<br />
grundlegende Reliefbed<strong>in</strong>gungen wie Kuppen, Gipfel, Geländekanten, Plateaus“<br />
darzustellen s<strong>in</strong>d.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 64
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Das Landschaftskonzept baut – wie oben angeführt – auf naturräumliche<br />
Gegebenheiten auf. Die Inhalte des Grundlagenplans Naturräumliche Gegebenheiten<br />
gemäß § 15 NÖ PZVO s<strong>in</strong>d:<br />
— Naturräumliche Festlegungen e<strong>in</strong>es Regionalen Raumordnungsprogramms,<br />
— naturräumliche Gefährdungsbereiche gemäß § 15 Abs. 3 NÖ ROG 1976 (siehe<br />
nachfolgend),<br />
— Abbauflächen,<br />
— andere wesentliche naturräumliche Gegebenheiten (z.B. landschaftsgliedernde<br />
Elemente, Uferbereich, Wasserfläche, kle<strong>in</strong>klimatische Besonderheiten,<br />
Kenntlichmachungen etc.).<br />
Naturräumliche Gefährdungsbereiche gemäß § 15 Abs. 3 NÖ ROG 1976,<br />
<strong>in</strong>sbesondere:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
100-jährliche Hochwasserüberflutungsgebiete,<br />
Flächen mit ungenügender Tragfähigkeit des Untergrundes,<br />
Flächen mit Grundwasserhöchststand über dem unveränderten Geländeniveau<br />
oder wo der Grundwasserspiegel höher liegt als die zur Erschließung<br />
erforderlichen Ver- und Entsorgungsanlagen,<br />
rutsch-, bruch-, ste<strong>in</strong>schlag-, wildbach- oder law<strong>in</strong>engefährdete Flächen,<br />
Verdachtsflächen im S<strong>in</strong>ne des ALSAG.<br />
Sonstige Bestimmungen des NÖ ROG mit Bezug zum Landschaftskonzept<br />
• Örtliches Entwicklungskonzept<br />
Im NÖ Raumordnungsgesetz ist gemäß § 13 Abs. 3 lediglich festgelegt, dass die Ziele<br />
des örtlichen Raumordnungsprogramms – soweit möglich – als Plandarstellung<br />
räumlich zu konkretisieren s<strong>in</strong>d und die Planungsrichtl<strong>in</strong>ien gemäß § 14 Abs. 2<br />
s<strong>in</strong>ngemäß anzuwenden s<strong>in</strong>d.<br />
In § 14 Abs. 2 s<strong>in</strong>d die konkreten Planungsrichtl<strong>in</strong>ien für den Flächenwidmungsplan<br />
festgelegt. Diese leiten sich an den generellen und besonderen Leitzielen der örtlichen<br />
Raumordnung ab. Auf diese wird im folgenden Punkt näher darauf e<strong>in</strong>gegangen.<br />
• Generelle und Besondere Leitziele der NÖ Raumordnung mit Bezug zu<br />
landschaftsraumrelevanten Themen<br />
In § 1 Abs. 2 Zif. 1 und 3 NÖ ROG 1976 s<strong>in</strong>d die generellen und besonderen Leitziele<br />
festgelegt, die der Festlegung von Zielen und Maßnahmen des örtlichen<br />
Raumordnungsprogramm und somit auch bei den Entscheidungsgrundlagen – wie dem<br />
Landschaftskonzepts – zu beachten s<strong>in</strong>d.<br />
Generelle Leitziele:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Vorrang der überörtlichen Interessen vor den örtlichen Interessen,<br />
schonende Verwendung natürlicher Ressourcen,<br />
Sicherung m<strong>in</strong>eralischer Rohstoffvorkommen,<br />
nachhaltige Nutzbarkeit,<br />
sparsame Verwendung von Energie, <strong>in</strong>sbesondere von nicht erneuerbaren<br />
Energiequellen,<br />
<strong>Knollconsult</strong> 65
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
− Ordnung der e<strong>in</strong>zelnen Nutzungen <strong>in</strong> der Art, dass gegenseitige Störungen<br />
vermieden werden, sie jenen Standorten zugeordnet werden, die dafür die besten<br />
Eignungen besitzen,<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Sicherung von Gebieten mit besonderen Standorteignungen für deren jeweiligen<br />
Zweck und Freihaltung dieser Gebiete von wesentlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen,<br />
Erhaltung und Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes,<br />
Freier Zugang zu Wäldern, Bergen, Gewässern und sonstigen landschaftlichen<br />
Schönheiten sowie deren schonende Erschließung (Wanderwege, Promenaden,<br />
Freibadeplätze und dergleichen),<br />
Unterstützung von Nationalparks durch Maßnahmen der Raumordnung im Umland<br />
dieser Nationalparks,<br />
Vermeidung von Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung.<br />
Sicherung bzw. Ausbau der Voraussetzungen für die Gesundheit der Bevölkerung<br />
<strong>in</strong>sbesondere durch Sicherung oder Wiederherstellung e<strong>in</strong>es ausgewogenen<br />
Naturhaushaltes als Lebensgrundlage für die gegenwärtige und künftige<br />
Bevölkerung,<br />
Sicherung des natürlichen Wasserhaushaltes e<strong>in</strong>schließlich der Heilquellen,<br />
Sicherung der natürlichen Voraussetzungen zur Erhaltung des Kle<strong>in</strong>klimas<br />
e<strong>in</strong>schließlich der Heilklimate und Re<strong>in</strong>heit der Luft,<br />
− Berücksichtigung vorhersehbarer Naturgewalten bei der Standortwahl für<br />
Raumordnungsmaßnahmen,<br />
− Schutz vor Gefährdungen durch Lärm, Staub, Geruch, Strahlungen,<br />
Erschütterungen u.dgl.,<br />
−<br />
Sicherung und Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope sowie<br />
Berücksichtigung der Europaschutzgebiete.<br />
Besondere Leitziele für die örtliche Raumordnung:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Planung der Siedlungsentwicklung <strong>in</strong>nerhalb von oder im unmittelbaren Anschluss<br />
an Ortsbereiche,<br />
Anstreben e<strong>in</strong>er möglichst flächensparenden verdichteten Siedlungsstruktur unter<br />
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie Bedachtnahme auf die<br />
Erreichbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und den verstärkten E<strong>in</strong>satz von<br />
Alternativenergien,<br />
Klare Abgrenzung von Ortsbereichen gegenüber der freien Landschaft,<br />
Verwendung von für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung besonders gut<br />
geeigneten Böden für andere Widmungen nur dann, wenn geeignete andere<br />
Flächen nicht vorhanden s<strong>in</strong>d. Dabei ist auch auf die Vorsorge <strong>in</strong> Krisenzeiten, auf<br />
die Erzeugung von Biomasse und auf die Erhaltung der Kulturlandschaft Bedacht<br />
zu nehmen.<br />
Planung e<strong>in</strong>es Netzes von verschiedenartigen Spiel- und Freiräumen für K<strong>in</strong>der<br />
und Erwachsene,<br />
Zuordnung dieser Freiräume, sowie weiterer Freizeit- und Erholungse<strong>in</strong>richtungen<br />
(Parkanlagen, Sportanlagen, Naherholungsgebiete u.dgl.) zu dem festgelegten<br />
oder geplanten Wohnbauland <strong>in</strong> der Art, dass sie ebenfalls e<strong>in</strong>e den Bedürfnissen<br />
angepasste und möglichst gefahrlose Erreichbarkeit aufweisen.<br />
Erhaltung und Entwicklung der besonderen Eigenart und kulturellen Ausprägung<br />
der Dörfer und Städte.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 66
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
• Verträglichkeitsprüfung bei Europaschutzgebieten<br />
Gemäß § 2 NÖ ROG 1976 s<strong>in</strong>d örtliche Raumordnungsprogramme vor ihrer Erlassung<br />
oder Abänderung<br />
„auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen e<strong>in</strong>es Europaschutzgebietes zu<br />
prüfen. Lässt die Erlassung oder Abänderung e<strong>in</strong>es örtlichen […]<br />
Raumordnungsprogrammes erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen e<strong>in</strong>es<br />
Europaschutzgebietes als möglich ersche<strong>in</strong>en, ist zu prüfen, ob Alternativlösungen zur<br />
Verfügung stehen, die gleichwertige Planungsziele erfüllen und ke<strong>in</strong>e erheblichen<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen erwarten lassen. In diesem Fall wäre nur die Alternativlösung<br />
zulässig. In jedem Fall muss die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des<br />
Europaschutzgebietes herstellbar se<strong>in</strong>.“<br />
Hier kommt das so genannte „Best-Case-Pr<strong>in</strong>zip“ zu Anwendung. Das heißt, wenn <strong>in</strong><br />
Folge des Planungsvorhabens e<strong>in</strong>e Konsumation möglich ist, die zu ke<strong>in</strong>en erheblichen<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen führt bzw. ke<strong>in</strong>en Rahmen bildet für e<strong>in</strong>e zw<strong>in</strong>gend unverträgliche<br />
Konsumation, so ist dieser Planungsfall genehmigungsfähig.<br />
• Strategische Umweltprüfung<br />
Die Durchführung e<strong>in</strong>er Strategischen Umweltprüfung (SUP) ist gemäß § 21 Abs. 1 NÖ<br />
ROG 1976 bei e<strong>in</strong>er Neuaufstellung von örtlichen Raumordnungsprogrammen<br />
obligatorisch. Gemäß § 22 Abs. 4 NÖ ROG 1976 ist bei Änderung von örtlichen<br />
Raumordnungsprogrammen dann e<strong>in</strong>e SUP durchzuführen, wenn <strong>in</strong> Folge von<br />
Planungsvorhaben erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten s<strong>in</strong>d, wenn<br />
voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf e<strong>in</strong> Europaschutzgebiet zu erwarten s<strong>in</strong>d<br />
oder wenn sie e<strong>in</strong>en Rahmen für künftige Projekte gemäß den Anhängen I und II der<br />
Richtl<strong>in</strong>ie 85/337/EWG setzen.<br />
Das NÖ Raumordnungsgesetz regelt <strong>in</strong> § 4 NÖ ROG 1976 ausführlich den<br />
verfahrenstechnischen Ablauf der SUP, die sich im Wesentlichen an jene des im UVP-<br />
Gesetz normierten Verfahrens orientieren.<br />
So s<strong>in</strong>d bei der SUP die umweltrelevanten Merkmale des Untersuchungsgebietes<br />
darzustellen, die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf umweltrelevante<br />
Aspekte gemäß dem Schutzgüterkatalog des UVP-G und die Wechselwirkungen<br />
zwischen diesen Aspekten zu untersuchen.<br />
Hervorzuheben ist, dass im Rahmen der SUP<br />
„[…] e<strong>in</strong>e Kurzdarstellung der geprüften Varianten und e<strong>in</strong>e Begründung der<br />
getroffenen Variantenwahl“ sowie „[…] Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong>derung, Verr<strong>in</strong>gerung<br />
oder zum Ausgleich von erheblichen negativen Umweltauswirkungen“ zu prüfen s<strong>in</strong>d.<br />
Dies ist <strong>in</strong>sofern bemerkenswert, als dass im Rahmen der so genannten<br />
Alternativenprüfung möglichst umweltschonende Planungsvarianten aufzuspüren und<br />
zu erläutern s<strong>in</strong>d. Bei der Entscheidungsf<strong>in</strong>dung ist allerd<strong>in</strong>gs nicht zw<strong>in</strong>gend der<br />
umweltschonendsten Planungsvariante der Vorzug zu geben - unter der Voraussetzung<br />
e<strong>in</strong>er nachvollziehbaren Begründung und vorherigen Berücksichtung und Abwägung<br />
der anderen Planungsvarianten.<br />
Besondere Bedeutung im Zusammenhang mit dieser Studie hat der Aspekt der<br />
„E<strong>in</strong>griffs- und Ausgleichsregelung“, die im System der örtlichen Raumordnung seit<br />
E<strong>in</strong>führung der SUP erstmals unmittelbar implementiert ist.<br />
• Raumverträglichkeitsprüfung<br />
Bei der Festlegung von Widmungsarten muss bei vorhersehbaren<br />
Verträglichkeitsproblemen gemäß § 14 Abs. 2 Zif. 5 NÖ ROG 1976 „[…] ihre<br />
Raumverträglichkeit sichergestellt werden können […]“.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 67
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Gemäß § 1 Zif. 13 NÖ ROG ist die Raumverträglichkeit die „Verträglichkeit der<br />
abschätzbaren Auswirkungen e<strong>in</strong>er Maßnahme auf Umwelt und Natur […] sowie den<br />
örtlichen und überörtlichen Siedlungs- und sonstigen Raumstrukturen […]“.<br />
E<strong>in</strong>e Raumverträglichkeitsprüfung ist anlassbezogen vor e<strong>in</strong>er Änderung des<br />
Flächenwidmungsplans durchzuführen, wenn die beabsichtigte Widmungsfestlegung<br />
entweder nicht im Rahmen der Erstellung des örtlichen Entwicklungskonzepts bereits<br />
geprüft und genehmigt wurde oder ke<strong>in</strong> örtliches Entwicklungskonzept verordnet ist.<br />
Zusammenfassung<br />
Das System Landschaftskonzept gliedert sich <strong>in</strong> Ableitung der normierten Inhalte <strong>in</strong><br />
folgende Teilaspekte:<br />
Grundlagenforschung:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
vorhandene Nutzungen (mit besonderer Berücksichtigung der Abbauflächen),<br />
Nutzungsbeschränkungen (Gefährdungsbereiche, übergeordnete Vorgaben),<br />
Schutzziele e<strong>in</strong>es Europaschutzgebietes,<br />
Belastungen der Landschaft (<strong>in</strong>sbesondere Verdachtsflächen gemäß ALSAG),<br />
− typische Eigenarten der Kulturlandschaft und wesentliche naturräumliche<br />
Gegebenheiten,<br />
−<br />
markante grundlegende Reliefbed<strong>in</strong>gungen.<br />
Analyse:<br />
−<br />
−<br />
Abgrenzung, Bewertung und Funktionszuteilung der e<strong>in</strong>zelnen Landschaftsräume<br />
Zusätzlich alle Umstände und Analysen als nachvollziehbare Grundlage für die<br />
Verordnung des örtlichen Raumordnungsprogramms<br />
Beziehung zum örtlichen Entwicklungskonzept:<br />
− Bestandteil der Entscheidungsgrundlage für die Verordnung des örtlichen<br />
Raumordnungsprogramms<br />
−<br />
Abstimmung mit anderen Zielen des örtlichen Raumordnungsprogramms.<br />
Wesentliche zu beachtende Leitziele:<br />
− Vorrang der überörtlichen Interessen vor den örtlichen Interessen<br />
(Europaschutzgebiete, regionale Raumordnungsprogramme, Bundesplanungen<br />
u.dgl.),<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
schonende Verwendung natürlicher Ressourcen,<br />
Nachhaltigkeit,<br />
Sicherung von Gebieten gemäß ihren besonderen Standorteignungen und<br />
Freihaltung dieser Gebiete von wesentlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen,<br />
klare Abgrenzung von Ortsbereichen gegenüber der freien Landschaft,<br />
Sicherung der erhaltenswerten kulturellen Ausprägung der Dörfer und Städte und<br />
des Landschaftsbildes,<br />
Freier Zugang zu landschaftlichen Schönheiten,<br />
Sicherung und Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope;<br />
<strong>Knollconsult</strong> 68
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
−<br />
Landwirtschaft: Vorsorge <strong>in</strong> Krisenzeiten, Erzeugung von Biomasse und Erhaltung<br />
der Kulturlandschaft;<br />
− Sicherung oder Wiederherstellung e<strong>in</strong>es ausgewogenen Naturhaushaltes als<br />
Lebensgrundlage für die gegenwärtige und künftige Bevölkerung,<br />
−<br />
Zuordnung von Freizeit- und Erholungse<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> der Art, dass sie e<strong>in</strong>e<br />
den Bedürfnissen angepasste und möglichst gefahrlose Erreichbarkeit aufweisen.<br />
8.4.1.2 Überörtliche Raumordnung<br />
Im NÖ Raumordnungsgesetz 1976 ist gemäß § 13 Abs. 1 ausdrücklich festgeschrieben,<br />
dass bei der örtlichen Raumordnung „[…] auf Planungen und Maßnahmen des Bundes<br />
und des Landes […] Bedacht zu nehmen ist.“<br />
Gemäß § 3 NÖ ROG 1976 hat „die Landesregierung, wenn es zur planvollen<br />
Entwicklung des Landesgebietes erforderlich ist, Raumordnungsprogramme für<br />
Regionen oder e<strong>in</strong>zelne Sachbereiche aufzustellen und zu verordnen.“<br />
Regionale Raumordnungsprogramme<br />
In Niederösterreich s<strong>in</strong>d für mehrere Regionen regionale Raumordnungsprogramme <strong>in</strong><br />
Rechtskraft. Die nordöstlich und die südwestlich gelegenen Gebiete (Waldviertel,<br />
Mostviertel) s<strong>in</strong>d davon nicht betroffen. Die <strong>in</strong> den regionalen<br />
Raumordnungsprogrammen def<strong>in</strong>ierten textlichen Bestimmungen zu den Zielsetzungen<br />
und Maßnahmen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> allen Programmen gleichlautend und haben unmittelbaren<br />
Bezug zu landschaftsplanerischen Themen:<br />
— Landwirtschaftliche Vorrangzonen zur Erhaltung e<strong>in</strong>er funktionsfähigen<br />
Landwirtschaft,<br />
— Erhaltenswerte Landschaftsteilen zur Erhaltung der vorhandenen Kulturlandschaft,<br />
zur Erhaltung von ökologischen Ausgleichsräumen und zur Sicherung der<br />
Erholungsfunktion,<br />
— Regionalen Grünzonen zur Gliederung des Raumes und für Zwecke der<br />
Naherholung,<br />
— Siedlungsgrenzen zur Begrenzung künftiger Baulandwidmungen,<br />
— Eignungszonen für die Rohstoffgew<strong>in</strong>nung.<br />
Verordnung über e<strong>in</strong> Sektorales Raumordnungsprogramm über die Freihaltung<br />
der offenen Landschaft LGBl 5760/1 idgF<br />
Im Anhang zu dieser Verordnung taxativ aufgezählte Geme<strong>in</strong>den haben die<br />
Ermächtigung, Offenlandflächen für offene und unbewaldete Landschaftsteile<br />
festzulegen aus folgenden im § 19 Abs. 8 NÖ ROG 1976 genannten Gründen:<br />
— typische Elemente der erhaltenswerten Kulturlandschaft,<br />
— aus Gründen der Agrarstruktur,<br />
— des Fremdenverkehrs,<br />
— der Siedlungsstrukturen und<br />
— des Orts- und Landschaftsbildes.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 69
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8.4.2 Sonstige Materiengesetze mit Wirkung auf die kommunale<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />
8.4.2.1 Landesgesetze<br />
NÖ Naturschutzgesetz 2000<br />
Grünlandgebäude außerhalb von Ortsbereichen bedürfen gemäß § 7 Abs. 1 NÖ<br />
NSchG 2000 ke<strong>in</strong>er Bewilligungspflicht durch die Naturschutzbehörde.<br />
Dies ist <strong>in</strong>sofern bemerkenswert, als dass der Standort von großvolumigen<br />
landwirtschaftlichen Grünlandbauten wie z.B. Mastviehställen weder durch e<strong>in</strong>e<br />
Standortbestimmung im Rahmen der Flächenwidmung noch im Rahmen des<br />
Naturschutzes e<strong>in</strong>er Genehmigung bzw. Bewilligung bedarf.<br />
In Landschaftsschutzgebieten hat gemäß § 8 Abs. 2 NÖ NSchG 2000 „[…] die<br />
Landesregierung vor Genehmigung des örtlichen Raumordnungsprogramms oder<br />
se<strong>in</strong>er Änderungen (§§ 21 und 22 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000),<br />
mit Ausnahme der Änderung der Widmungsart <strong>in</strong>nerhalb des Wohnbaulandes und der<br />
Festlegung der Widmungsart Land- und Forstwirtschaft im Grünland, sowie im<br />
Verordnungsprüfungsverfahren von Bebauungsplänen (§ 88 der NÖ Geme<strong>in</strong>deordnung<br />
1973, LGBl. 1000) e<strong>in</strong> Gutachten e<strong>in</strong>es Naturschutzsachverständigen zur Auswirkung<br />
auf die <strong>in</strong> Abs. 4 genannten Schutzgüter sowie e<strong>in</strong>e Stellungnahme der NÖ<br />
Umweltanwaltschaft e<strong>in</strong>zuholen.“<br />
Die <strong>in</strong> Abs. 4 genannten Schutzgüter betreffen<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
das Landschaftsbild,<br />
den Erholungswert der Landschaft,<br />
die ökologische Funktionstüchtigkeit im betroffenen Lebensraum, die Schönheit<br />
oder Eigenart der Landschaft oder<br />
den Charakter des betroffenen Landschaftraumes.<br />
Wenn Planungsmaßnahmen diese Schutzgüter nachhaltig bee<strong>in</strong>trächtigen und diese<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung nicht durch Vorkehrungen weitgehend ausgeschlossen werden kann,<br />
so ist die Planungsmaßnahme zu versagen.<br />
Verordnung über die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald<br />
Die Auswirkungen auf die örtliche Raumordnung s<strong>in</strong>d folgende:<br />
In Kernzonen ist die Widmung von Flächen als Bauland oder als Verkehrsfläche im<br />
S<strong>in</strong>ne des NÖ Raumordnungsgesetzes 197, LGBl. 8000–23, unzulässig. Bei<br />
Umwidmungen von Flächen <strong>in</strong>nerhalb von Kernzonen s<strong>in</strong>d nur die<br />
Grünlandwidmungsarten „Land- und Forstwirtschaft“, „Ödland/Ökofläche“ und<br />
„Freihalteflächen“ zulässig.<br />
In Pflegezonen darf e<strong>in</strong>e Widmung von Flächen als Bauland nur dann festgelegt<br />
werden, wenn dies der Verbesserung der Siedlungsstruktur dient (z.B. Schließung von<br />
Baulandlücken, Abrundung von Siedlungsgebieten) und im Geme<strong>in</strong>degebiet für die<br />
beabsichtigte Widmung ke<strong>in</strong>e andere Fläche <strong>in</strong> Betracht kommt. „Grünland-<br />
Camp<strong>in</strong>gplätze“ und „Grünland-Kle<strong>in</strong>gärten“ dürfen nur dann gewidmet werden, wenn<br />
die beabsichtigte Widmung anderenorts im Geme<strong>in</strong>degebiet nicht möglich ist.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 70
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
NÖ Bauordnung 1996<br />
Dieses Gesetz ist relevant im H<strong>in</strong>blick auf das Thema Ortsbildgestaltung.<br />
Gemäß § 56 NÖ Bauordnung 1996 haben sich bewilligungs- und anzeigepflichtige<br />
Bauwerke „<strong>in</strong> ihre Umgebung harmonisch e<strong>in</strong>zufügen. […] Umgebung ist jener Bereich,<br />
der vom Standort des geplanten Bauwerks optisch bee<strong>in</strong>flusst werden wird.“<br />
Folgende Beurteilungskriterien s<strong>in</strong>d maßgeblich:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
der Gestaltungscharakteristik bzw. Struktur des Baubestandes der Umgebung,<br />
der Charakteristik der Landschaft, soweit sie wegen des Standorts des geplanten<br />
Bauwerks <strong>in</strong> die Umgebung e<strong>in</strong>zubeziehen ist und<br />
den charakteristischen gestalterischen Merkmalen des geplanten Bauwerks.<br />
8.4.2.2 Auswahl an Bundesgesetzen<br />
Forstgesetz<br />
Im § 6 des Forstgesetzes 1959 ist die forstliche Raumplanung verankert. Aufgabe ist<br />
die Sicherstellung der Wirkungen des Waldes im H<strong>in</strong>blick auf die<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
„[…] die Nutzwirkung, das ist <strong>in</strong>sbesondere die wirtschaftlich nachhaltige<br />
Hervorbr<strong>in</strong>gung des Rohstoffes Holz,<br />
die Schutzwirkung, das ist <strong>in</strong>sbesondere der Schutz vor Elementargefahren und<br />
schädigenden Umwelte<strong>in</strong>flüssen sowie die Erhaltung der Bodenkraft gegen<br />
Bodenabschwemmung und -verwehung, Geröllbildung und Hangrutschung,<br />
die Wohlfahrtswirkung, das ist der E<strong>in</strong>fluss auf die Umwelt, und zwar <strong>in</strong>sbesondere<br />
auf den Ausgleich des Klimas und des Wasserhaushaltes, auf die Re<strong>in</strong>igung und<br />
Erneuerung von Luft und Wasser,<br />
die Erholungswirkung, das ist <strong>in</strong>sbesondere die Wirkung des Waldes als<br />
Erholungsraum auf die Waldbesucher.“<br />
Planungsrelevante forstliche Raumpläne s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere der Waldentwicklungsplan<br />
(Darstellung der Wirkungen des Waldes) und der Gefahrenzonenplan (Wildbach- oder<br />
law<strong>in</strong>engefährdete Gebiete).<br />
Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie<br />
Die europäische Wasserpolitik wird durch die Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie (RL 2000/60/EG;<br />
WRRL) grundlegend reformiert. Die Richtl<strong>in</strong>ie trat im Jahr 2000 <strong>in</strong> Kraft. Sie legt die<br />
Umweltziele für alle europäischen Oberflächengewässer und das Grundwasser fest.<br />
E<strong>in</strong> wesentliches Ziel der Richtl<strong>in</strong>ie ist nicht nur der Schutz der Gewässer selbst,<br />
sondern auch die Vermeidung e<strong>in</strong>er Verschlechterung sowie der Schutz und die<br />
Verbesserung des Zustands der direkt von den Gewässern abhängenden<br />
Landökosysteme und Feuchtgebiete im H<strong>in</strong>blick auf deren Wasserhaushalt.<br />
Denkmalschutzgesetz<br />
Bodendenkmale im Flächenwidmungsplan entsprechend kenntlich zu machen und<br />
sollten von Verbauung freigehalten werden. Unbed<strong>in</strong>gt erforderliche Baumaßnahmen<br />
s<strong>in</strong>d auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destausmaß zu beschränken und haben <strong>in</strong> Abstimmung mit der Abt. für<br />
Bodendenkmale des Bundesdenkmalamtes zu erfolgen.<br />
Altlastensanierungsgesetz<br />
Der Verdachtsflächenkataster wird vom Umweltbundesamt geführt und be<strong>in</strong>haltet jene<br />
vom Landeshauptmann gemeldeten Altablagerungen und Altstandorte, für die der<br />
Verdacht e<strong>in</strong>er erheblichen Umweltgefährdung aufgrund früherer Nutzungsformen<br />
ausreichend begründet ist. Die E<strong>in</strong>tragung e<strong>in</strong>er Liegenschaft <strong>in</strong> den<br />
<strong>Knollconsult</strong> 71
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Verdachtsflächenkataster dokumentiert ke<strong>in</strong>esfalls, dass von der Liegenschaft<br />
tatsächlich e<strong>in</strong>e erhebliche Gefahr ausgeht. Ob von e<strong>in</strong>er Verdachtsfläche tatsächlich<br />
e<strong>in</strong>e erhebliche Gefahr ausgeht, muss durch entsprechende Untersuchungen (z.B.<br />
Boden- und Grundwasseruntersuchungen) nachgewiesen werden.<br />
8.4.2.3 Grünlandwidmungsarten gemäß NÖ Raumordnungsgesetz<br />
Die Flächenwidmung erfolgt <strong>in</strong> „Vollziehung“ der im örtlichen Entwicklungskonzept<br />
festgelegten Ziele und Maßnahmen und legt parzellenscharf die Flächennutzungen<br />
fest. In § 19 Abs. 2 NÖ ROG 1976 idgF s<strong>in</strong>d die Grünland-Widmungsarten festgelegt:<br />
Widmungsarten für das<br />
Grünland (Auszug)<br />
Nutzungsbestimmung<br />
Land- und Forstwirtschaft • Land- und forstwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen<br />
• Errichtung oder Abänderung von Betriebsgebäuden der Land- und<br />
Forstwirtschaft sowie deren Nebengewerbe<br />
• Buschenschankgebäude<br />
• Zubauten und Änderung von bestehenden Wohngebäuden und von<br />
Gebäuden zur Vermietung von Privatzimmern bis zu 10 Betten<br />
• Wiedererrichtung von Wohngebäuden im Hofverband<br />
• Errichtung e<strong>in</strong>es Ausged<strong>in</strong>gewohnhauses.<br />
Land- und forstwirtschaftliche<br />
Hofstellen<br />
• Zusätzlich Neuerrichtung von Wohngebäuden.<br />
Freihalteflächen • Flächen, die aufgrund öffentlicher Interessen von jeglicher Bebauung<br />
freizuhalten s<strong>in</strong>d.<br />
Offenlandflächen • Für Geme<strong>in</strong>den, die gemäß Sektorales ROP über die Freihaltung der offenen<br />
Landschaft dazu ermächtigt s<strong>in</strong>d<br />
• Für offene und unbewaldete Landschaftsteile<br />
• Typische Elemente der erhaltenswerten Kulturlandschaft<br />
• Aus Gründen der Agrarstruktur, des Fremdenverkehrs, der<br />
Siedlungsstrukturen, des Orts- und Landschaftsbildes.<br />
• Nur <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den Widmungsarten Land- und Forstwirtschaft, mit<br />
Parkanlagen, Ödland/Ökofläche und Freihalteflächen zulässig.<br />
H<strong>in</strong>weis: gemäß § 4 NÖ Kulturflächenschutzgesetz 2007 s<strong>in</strong>d<br />
Kulturumwandlungen auf landwirtschaftlichen Kulturflächen verboten (also<br />
z.B. die Anlage e<strong>in</strong>es Energiewaldes)<br />
Grüngürtel • Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,<br />
• Trennung sich gegenseitig bee<strong>in</strong>trächtigenden Nutzungen,<br />
• ökologische Bedeutung.<br />
Ödland / Ökofläche • Flächen die ke<strong>in</strong>er oder nur e<strong>in</strong>er unbedeutenden wirtschaftlichen Nutzung<br />
dienen.<br />
Wasserfläche • Für fließende oder stehende Gewässer.<br />
Sportstätten, Spielplätze • Sport und Freizeit im Freien, öffentliche Spielplätze.<br />
Parkanlagen • Zur Erholung und / oder Repräsentation im Freien<br />
• Gestaltung und Bepflanzung nach e<strong>in</strong>em Gesamtkonzept.<br />
Kellergassen • Bestand an erhaltenswerten Ensembles von landwirtschaftlichen Kellern und<br />
Presshäusern<br />
• Umgestaltung zu Wohnhäusern unzulässig.<br />
Erhaltenswerte Gebäude • Für baubehördlich bewilligte Hauptgebäude im Grünland, die das Orts- und<br />
Landschaftsbild nicht wesentlich bee<strong>in</strong>trächtigen<br />
• Erweiterungen bis auf maximal 260 m² Wohnnutzfläche zulässig.<br />
W<strong>in</strong>dkraftanlagen • E<strong>in</strong>haltung von M<strong>in</strong>destabständen zu Wohnnutzungen im Bauland und<br />
Grünland sowie Bauland-Sondernutzungen mit erhöhtem<br />
<strong>Knollconsult</strong> 72
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Schutzanspruch.<br />
Gärtnereien, Kle<strong>in</strong>gärten,<br />
Camp<strong>in</strong>gplätze, Friedhöfe<br />
Aushubdeponie,<br />
Abfallbehandlungsanlagen<br />
• spezifische Grünlandnutzungen mit umfangreichen Regelungen für<br />
Kle<strong>in</strong>gärten und Camp<strong>in</strong>gplätze<br />
• Zur Ablagerung von nicht verunre<strong>in</strong>igtem Bodenaushub<br />
• Deponierung von Abfallstoffen.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 73
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8.4.3 Rechtliche Stellung der kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> den<br />
übrigen Bundesländern<br />
Burgenland<br />
ROG (1969):<br />
NSchG (1990):<br />
Instrument<br />
ke<strong>in</strong> Instrument der <strong>Landschaftsplan</strong>ung angeführt<br />
ke<strong>in</strong>e Landschaftsrahmenpläne oder Landschaftspflegepläne<br />
verankert<br />
Räumlicher Bezug<br />
Landesentwicklungsprogramm<br />
Regionales Entwicklungsprogramm<br />
Regionales Entwicklungskonzept<br />
Flächenwidmungsplan<br />
Landesweit<br />
Regional<br />
Regional<br />
örtlich<br />
Wien<br />
Bauordnung (1998): be<strong>in</strong>haltet die Landschafts- und Freiraumplanung nicht<br />
ausdrücklich<br />
NSchG (1998):<br />
§ 15 be<strong>in</strong>haltet e<strong>in</strong> Arten- und Biotopschutzprogramm und <strong>in</strong><br />
§ 20 den Begriff des landschaftspflegerischen Begleitplanes<br />
Raumplanung<br />
Naturschutz<br />
Instrument<br />
Der Stadtentwicklungsplan<br />
(„Grünraum“ – Auszug aus dem<br />
längerfristigen Leitbild) ersetzt <strong>in</strong><br />
Wien das Landschaftsprogramm<br />
Landschaftsrahmenplan<br />
<strong>Landschaftsplan</strong><br />
Grünordnungsplan<br />
Landschaftspflegerische<br />
Begleitplanung<br />
Räumlicher Bezug<br />
Überörtliche Raumplanung<br />
Überörtlicher Bezug<br />
Örtlicher Bezug<br />
Örtlicher Bezug<br />
Objektplanungsebene<br />
Oberösterreich<br />
ROG (1994):<br />
Im örtlichen Entwicklungskonzept s<strong>in</strong>d bestimmte Aussagen<br />
betreffend den Landschaftsraum zu machen:<br />
−<br />
−<br />
Die natürlichen Voraussetzungen und Umweltbed<strong>in</strong>gungen<br />
unter besonderer Berücksichtigung von ökologisch<br />
wertvollen Gebieten, Gebiet mit besonderer Eignung für die<br />
landwirtschaftliche Nutzung, Neuaufforstungsgebiete sowie<br />
Frei- und Erholungsflächen.<br />
Die räumliche und funktionelle Gliederung des Baulandes<br />
im H<strong>in</strong>blick auf künftige Siedlungs- und<br />
<strong>Knollconsult</strong> 74
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Wirtschaftsentwicklung e<strong>in</strong>schließlich der Festlegung von<br />
Vorrangflächen des Baulandes und des Grünlandes.<br />
− Die Sicherung e<strong>in</strong>es wirksamen Landschafts- und<br />
Umweltschutzes.<br />
Instrument<br />
Raumplanung<br />
Naturschutz<br />
Landschaftsrahmenplan<br />
Naturschutzrahmenplan<br />
Landschaftspflegepläne<br />
Steiermark<br />
ROG (1974):<br />
Ke<strong>in</strong> Instrument der <strong>Landschaftsplan</strong> ausdrücklich angeführt.<br />
Querbezüge zur <strong>Landschaftsplan</strong>ung f<strong>in</strong>den sich allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong><br />
mehreren Paragrafen.<br />
Lt. § 21 Abs. 5 ist die Erstellung von Sachbereichskonzepten<br />
möglich, die mit Zweidrittelmehrheit vom Geme<strong>in</strong>derat zu<br />
beschließen s<strong>in</strong>d.<br />
NschG (1976) Verankerung von Landschaftsrahmenplan und<br />
Landschaftspflegeplan.<br />
Raumplanung<br />
Überörtliche Instrumente<br />
Entwicklungsprogramm für Natur- und<br />
Landschaftspflege (1985)<br />
Freiraumkonzept<br />
Räumlicher Bezug<br />
landesweit<br />
Regional<br />
Regionales<br />
Naherholung<br />
Örtliche Instrumente<br />
Landschaftskonzept<br />
(„Freilandleitbild“)<br />
Instrument<br />
Sachprogramm<br />
Regional<br />
Räumlicher Bezug<br />
Geme<strong>in</strong>degebiet<br />
Räumlicher Bezug<br />
Naturschutz Landschaftspflegeplan Landesweit oder<br />
regional<br />
Landschaftspflegeplan<br />
Regional oder lokal<br />
Salzburg<br />
ROG (1998): Das Freiraumkonzept ist als Teil des räumlichen<br />
Entwicklungskonzepts der Geme<strong>in</strong>den def<strong>in</strong>itiv angeführt.<br />
Indirekt be<strong>in</strong>haltet es jedoch zahlreiche Bestimmungen, die im<br />
Rahmen von landschaftsplanerischen Arbeiten zur<br />
Zielerreichung e<strong>in</strong>gesetzt werden können bzw. für deren<br />
<strong>Knollconsult</strong> 75
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Umsetzung landschaftspflegerische Fachbeiträge notwendig<br />
(wären).<br />
NschG (1999)<br />
Landschaftspflege- und Detailpläne s<strong>in</strong>d als Instrumente der<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung angeführt.<br />
Überörtliche Instrumente<br />
Räumlicher Bezug<br />
Raumplanung Landesentwicklungsprogramm 1994 landesweit<br />
Sachprogramm<br />
„Siedlungsentwicklung<br />
und<br />
Betriebsstandorte im Sbg.<br />
Zentralraum<br />
Zentralraum<br />
Sachprogramm generell Landesweit oder<br />
Landesteile<br />
Sachprogramm „Golf“<br />
landesweit<br />
Sonstige Sachprogramme<br />
Regionalprogramme<br />
Örtliche Instrumente<br />
Freiraumkonzept als Teil des<br />
räumlichen Entwicklungskonzepts<br />
Instrumente<br />
Naturschutz Landschaftspflegeplan und<br />
„Detailplan“<br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
regional<br />
Räumlicher Bezug<br />
lokal<br />
Räumlicher Bezug<br />
Lokal und/oder<br />
projektbezogen<br />
projektbezogen<br />
Tirol<br />
ROG (1997):<br />
E<strong>in</strong>ige Anknüpfungspunkte zur <strong>Landschaftsplan</strong>ung:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Überörtliche Raumordnung (Aufgaben und Ziele)<br />
Raumordnungsprogramme<br />
Aufgaben und Ziele der örtlichen Raumordnung<br />
− Naturpflegepläne gemäß NschG s<strong>in</strong>d als<br />
Raumordnungsprogramme zu erlassen<br />
NschG (1997)<br />
Landschaftspflegepläne sowie Natur<strong>in</strong>ventare- bzw. Pflegepläne<br />
Raumplanung<br />
Instrument<br />
Raumordnungsprogramm für die<br />
Festlegung überörtlicher<br />
landwirtschaftlicher Freihaltegebiete<br />
Raumordnungsprogramm für die<br />
Festlegung überörtlicher Grünzonen<br />
(Erhaltung landwirtschaftlicher<br />
Flächen,<br />
Erholungsfunktion,<br />
Räumlicher Bezug<br />
Regional<br />
Regional<br />
<strong>Knollconsult</strong> 76
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
ökologische Ausgleichsfunktion,<br />
Landschaftsbildfunktion)<br />
Örtliches Raumordnungskonzept –<br />
Freiraumteil, daraus abgeleitet auf<br />
freiwilliger Basis Freiraumleitbild bzw.<br />
Freiraumkonzept<br />
lokal<br />
Naturschutz Landschaftspflegerische Begleitpläne Lokal<br />
Naturpflegepläne Regional <strong>in</strong><br />
Schutzgebieten gemäß<br />
NschG<br />
Vorarlberg<br />
ROG Aspekte der <strong>Landschaftsplan</strong>ung im Rahmen der<br />
Raumplanungsziele berücksichtigt. Erstellung von räumlichen<br />
Entwicklungskonzepten für Geme<strong>in</strong>den auf freiwilliger, aber vom<br />
Land geförderter Basis.<br />
NschG (1997) − Alle 3 Jahre ist e<strong>in</strong> Bericht über den Zustand der<br />
Entwicklung von Natur und Landschaft zu erstellen.<br />
− Erstellung von Inventaren von Natur- und<br />
Landschaftsräumen.<br />
−<br />
Räumliches Entwicklungskonzept auf freiwilliger Basis.<br />
Instrument<br />
Raumplanung<br />
Landschaftskonzepte<br />
Freiraumplanung<br />
Naturschutz<br />
Natur- und Landschaftsbericht<br />
Inventare von Natur- und Landschaftsräumen (Biotop<strong>in</strong>ventar<br />
Vorarlberg)<br />
Entwicklungskonzepte<br />
Kärnten<br />
Instrument<br />
Räumlicher Bezug<br />
Raumplanung Regionales Entwicklungskonzept Regional<br />
Örtliches Entwicklungskonzept<br />
Raumverträglichkeitsprüfung<br />
Kommunal<br />
Lokal<br />
Naturschutz Landschaftspflegeplan Regional oder<br />
kommunal<br />
Landschaftspläne<br />
kommunal<br />
Kärntner Naturschutzprogramm<br />
<strong>Knollconsult</strong> 77
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8.5 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Deutschland<br />
Die Aufgaben der <strong>Landschaftsplan</strong>ung s<strong>in</strong>d im BNatSchG 2002 folgendermaßen<br />
geregelt:<br />
„(1) <strong>Landschaftsplan</strong>ung hat die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen des<br />
Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum<br />
darzustellen und zu begründen. Sie dient der Verwirklichung der Ziele und<br />
Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch <strong>in</strong> den Planungen<br />
und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im<br />
Planungsraum auswirken können.<br />
(2) Die Länder erlassen Vorschriften über die <strong>Landschaftsplan</strong>ung und das dabei<br />
anzuwendende Verfahren nach Maßgabe der §§ 13 bis 17.“<br />
Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege werden von den Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> Landschaftsplänen zur Vorbereitung<br />
von Flächennutzungsplänen näher dargestellt und bei Bedarf fortgeschrieben. Die<br />
Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung stellt die dritte Ebene der <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />
dar und weist e<strong>in</strong> hohes Maß an Detaillierung und Konkretisierung auf<br />
(parzellenscharf, maßnahmenorientiert).<br />
8.5.1 Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Bayern<br />
Bei der Recherche von <strong>kommunaler</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Deutschland fällt Bayern<br />
im Vergleich mit anderen Bundesländern <strong>in</strong>sofern aus der Reihe, als dass sich die<br />
Zielsetzungen nicht nur auf Naturschutz und Landschaftspflege konzentrieren,<br />
sondern andere Zielsetzungen mit gesellschaftlicher Relevanz mit e<strong>in</strong>beziehen.<br />
Zu den Aufgaben mit besonderer Bedeutung für e<strong>in</strong>e nachhaltige<br />
Geme<strong>in</strong>deentwicklung gehören 18 :<br />
−<br />
−<br />
die Erhaltung und Entwicklung der naturraumtypischen Vielfalt von Arten und<br />
Lebensgeme<strong>in</strong>schaften,<br />
die Sicherung und Entwicklung siedlungsnaher Freiräume und Grünflächen,<br />
− der Schutz natur- und kulturraumtypischer Landschaftsbilder, historischer<br />
Kulturlandschaften sowie erlebnisreicher Erholungslandschaften,<br />
− die Sicherung und Förderung biologisch funktionsfähiger Böden und<br />
Wasserkreisläufe,<br />
−<br />
der Schutz des Bioklimas und unbee<strong>in</strong>trächtigter Luft.<br />
Darüber unterstützt die <strong>Landschaftsplan</strong>ung wichtige gesellschaftspolitische<br />
Aufgaben und Ziele:<br />
• Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme<br />
Die <strong>Landschaftsplan</strong>ung trägt dazu bei, die Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme <strong>in</strong> räumlich<br />
weniger sensible Bereiche zu lenken.<br />
18<br />
In: http://www.lfu.bayern.de/natur/fach<strong>in</strong>formationen/landschaftsplanung/aufgaben_ziele/<strong>in</strong>dex.htm<br />
<strong>Knollconsult</strong> 78
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
• Hochwasserschutz<br />
Die Ziele und Maßnahmen der <strong>Landschaftsplan</strong>ung umfassen auch die Förderung des<br />
Wasserrückhaltes <strong>in</strong> der Fläche oder die Sicherung und Entwicklung von<br />
Wasserrückhalteräumen. Damit kann der <strong>Landschaftsplan</strong> die Ziele des<br />
Hochwasserschutzes unterstützen.<br />
• Klimaschutz<br />
Die <strong>Landschaftsplan</strong>ung unterstützt durch unterschiedliche Darstellungen den<br />
Klimaschutz. Mit der Sicherung und Entwicklung von <strong>in</strong>nerörtlichen Grünflächen, von<br />
Frischluft- und Kaltluftbahnen sowie von Frischluft- und<br />
Kaltluftentstehungsgebieten trägt die <strong>Landschaftsplan</strong>ung dazu bei, die <strong>in</strong>nerörtliche<br />
Erwärmung und Fe<strong>in</strong>staubbelastung zu reduzieren. Die Sicherung von Moorstandorten<br />
(wertvolle CO 2 -Senken) oder die Neuschaffung von Waldflächen (z.B. als<br />
Kompensationsmaßnahme) tragen zur Erhöhung der CO 2 -B<strong>in</strong>dung bei.<br />
• Gesundheitsvorsorge<br />
Durch die Sicherung und Entwicklung von Spiel-, Sport- und Erholungsflächen, von<br />
Naturerlebnisräumen sowie e<strong>in</strong>es Rad- und Wanderwegesystems schafft die<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung Voraussetzungen, die Gesundheit der Bürger <strong>in</strong> verschiedenen<br />
Bereichen zu fördern.<br />
• Biodiversität<br />
Im Rahmen der <strong>Landschaftsplan</strong>ung werden Konzepte zur Sicherung der Vielfalt der<br />
heimischen Tier- und Pflanzenwelt entwickelt. Hierzu zählen auch die Planung von<br />
Biotopverbundsystemen oder die planerische Sicherung von wertvollen<br />
Lebensräumen. Mit ihren Zielaussagen trägt die <strong>Landschaftsplan</strong>ung dazu bei, die<br />
Arten-, Sorten- und Lebensraumvielfalt zu sichern sowie die unzerschnittenen,<br />
verkehrsarmen Räume zu erhalten und die ökologische Durchlässigkeit zu<br />
verbessern.<br />
8.5.2 Weitere Beispiele <strong>in</strong> Bayern 19<br />
Die folgenden Beispiele veranschaulichen die breite Palette und<br />
unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen von <strong>kommunaler</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung:<br />
• Geme<strong>in</strong>de Eglf<strong>in</strong>g, Oberbayern:<br />
„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> schafft Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e flächensparende nachhaltige<br />
und ressourcenschonende Bauleitplanung.“<br />
• Geme<strong>in</strong>de Straßlach-D<strong>in</strong>ghart<strong>in</strong>g, Oberbayern:<br />
„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> sichert und verbessert die Erholungsmöglichkeiten <strong>in</strong> Natur<br />
und Landschaft und kann e<strong>in</strong>e landschaftsverträgliche Erholungsnutzung lenken.“<br />
• Stadt Traunste<strong>in</strong>, Oberbayern<br />
„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> koord<strong>in</strong>iert konkurrierende Flächen- und<br />
Nutzungsansprüche an Natur und Landschaft.“<br />
• Geme<strong>in</strong>de Bruckberg, Niederbayern<br />
19<br />
In: http://www.lfu.bayern.de/natur/fach<strong>in</strong>formationen/landschaftsplanung/nutzen_geme<strong>in</strong>de/<strong>in</strong>dex.htm<br />
<strong>Knollconsult</strong> 79
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> schafft Planungssicherheit für Unternehmen und unterstützt<br />
rasche Entscheidungen der Kommune.“<br />
• Stadt Gundelf<strong>in</strong>gen a.d. Donau, Schwaben<br />
„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> sichert und entwickelt die besonderen Qualitäten unserer<br />
Landschaft.“<br />
• Geme<strong>in</strong>de Neudrossenfeld, Oberfranken<br />
„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> ist e<strong>in</strong>e gut nutzbare Informationsplattform. Er hält aktuelle<br />
Daten sowie mittel- und langfristig gültige Informationen über Natur und Landschaft<br />
bereit.“<br />
• Geme<strong>in</strong>de Strullendorf, Oberfranken<br />
„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> trägt dazu bei, landwirtschaftliche Ziele wirkungsvoll zu<br />
unterstützen.“<br />
• Geme<strong>in</strong>de Aura im S<strong>in</strong>ngrund, Unterfranken<br />
„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> sorgt für e<strong>in</strong> lebenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld.“<br />
• Städte Iphofen und Ma<strong>in</strong>bernheim, Unterfranken<br />
„Mit unseren Landschaftsplänen beteiligen wir die Bürger an der zukünftigen<br />
Entwicklung der Geme<strong>in</strong>den und fördern so den Geme<strong>in</strong>s<strong>in</strong>n.“<br />
• Geme<strong>in</strong>de Weilt<strong>in</strong>gen, Mittelfranken<br />
„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> unterstützt die Umsetzung naturschutzfachlicher Ziele.“<br />
8.5.3 Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung durch Bodenmanagement am<br />
Beispiel Flurneuordnung <strong>in</strong> Ebermannstadt 20<br />
Dieses Beispiel verdeutlicht die Bedeutung von bodenpolitischen Maßnahmen für<br />
e<strong>in</strong>e wirkungsvolle Umsetzung von im <strong>Landschaftsplan</strong> def<strong>in</strong>ierten Zielsetzungen.<br />
Flächen zur Ergänzung des Biotopverbundsystems werden an ökologisch s<strong>in</strong>nvoller<br />
Stelle bereitgestellt – am Beispiel Flurneuordnung Moggast, Stadt Ebermannstadt,<br />
Landreis Forchheim, Oberfranken.<br />
Die Landschaft um Moggast und Wolkenste<strong>in</strong> liegt im Naturpark Fränkische Schweiz-<br />
Veldenste<strong>in</strong>er Forst. Mit Hilfe e<strong>in</strong>es Flurneuordnungsverfahrens konnte diese<br />
Landschaft naturschutzfachlich und landschaftsästhetisch so bereichert werden, wie es<br />
der Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> vorsieht. Zusätzliche Maßnahmen zur<br />
Biotopvernetzung steuerte die Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft freiwillig bei. Es ist dem<br />
Verständnis der Landwirte für Naturschutz und Landschaftspflege zu verdanken, dass<br />
sich e<strong>in</strong>e ehemals sehr unstrukturierte Landschaft nun wieder <strong>in</strong> der typischen<br />
Landschaftsstruktur der Kulturlandschaft Fränkische Schweiz zeigt – ökologisch stabil<br />
und agrarstrukturell weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong>teressant.<br />
20<br />
In: http://www.landentwicklung.bayern.de/<strong>in</strong>strumente/fno/28002/<br />
<strong>Knollconsult</strong> 80
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Mit den Flächen der Stadt und den im Rahmen des Bodenmanagements erworbenen<br />
Flächen konnte der Grund und Boden für e<strong>in</strong> <strong>in</strong>taktes Biotopverbundsystem an die<br />
richtige Stelle verlegt werden. Die neuen Biotopelemente – z.B. große ökologische<br />
Pufferflächen an südexponierten Waldrändern oder e<strong>in</strong> Feuchtbiotop – vernetzen<br />
zusätzlich das Projektgebiet mit der umgebenden Landschaft. Zudem bereichern neue<br />
Obstbäume das Landschaftsbild.<br />
Schlüssel zum Erfolg war das Bodenmanagement auf der Grundlage des<br />
Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetzes. So kam Grund und Boden an die "richtigen Stellen" für das<br />
Biotopverbundsystem – im E<strong>in</strong>klang mit den Interessen der Landwirte und zusätzlichen<br />
Zusammenlegungen von Wirtschaftsflächen.<br />
8.5.4 Beispiel <strong>Landschaftsplan</strong> Mühlheim an der Ruhr 21<br />
Bemerkenswert an diesem digital aufbereiteten und im Internetportal der Stadt<br />
Mühlheim e<strong>in</strong>sehbaren <strong>Landschaftsplan</strong> ist die Vielfalt an Informationsebenen, die<br />
von e<strong>in</strong>er Überblicksdarstellung bis h<strong>in</strong> zu Detailbestimmungen für konkret und<br />
kle<strong>in</strong>räumig abgegrenzte Flächen reichen. Die Plandarstellungen s<strong>in</strong>d mit textlichen<br />
Erläuterungen verl<strong>in</strong>kt und ermöglichen somit e<strong>in</strong>e unmittelbare und vollständige<br />
Information für spezifische Flächen. Weiters ist die abstrahierte Darstellung von<br />
Entwicklungszielen <strong>in</strong> der Plandarstellung erwähnenswert, die <strong>in</strong> ihrer Typisierung<br />
von anderen Landschaftsplänen abweicht.<br />
21<br />
In: http://www.muelheim-ruhr.de/cms/landschaftsplan_fuer_muelheim_an_der_ruhr1.html<br />
<strong>Knollconsult</strong> 81
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Der rechtskräftige <strong>Landschaftsplan</strong> Mülheim besteht aus:<br />
Erläuterungsbericht und textliche<br />
Festsetzungen<br />
Karte der Entwicklungsziele<br />
Karte der Festsetzungen<br />
Entwicklungsziele für die Landschaft gemäß § 18 Landesgesetz<br />
Diese gliedern sich <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>e Erläuterungen zu den Entwicklungszielen und zu den<br />
besonderen textlichen Darstellungen zu den Entwicklungszielen:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Entwicklungsziel 1 - Erhaltung<br />
Entwicklungsziel 2 - Anreicherung<br />
Entwicklungsziel 3 - Wiederherstellung<br />
Entwicklungsziel 4 - Ausbau<br />
Entwicklungsziel 5 - Ausstattung<br />
Entwicklungsziel 6 - Temporäre Erhaltung<br />
Entwicklungsziel 7 - Beibehaltung der Funktion<br />
Entwicklungsziel 8 - Erhaltung von Freiflächen<br />
Entwicklungsziel 9 - Sicherung und Entwicklung von Lebensstätten<br />
<strong>Knollconsult</strong> 82
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8.6 Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der Schweiz<br />
(Anmerkung: Informationen über den Stand der <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der Schweiz<br />
s<strong>in</strong>d im Internet kaum vorhanden)<br />
8.6.1 Rechtliche Stellung<br />
Das Bundesgesetz über die Raumplanung regelt nur die Grundsätze, die Kantone<br />
erlassen e<strong>in</strong>e kantonale Ausführungsgesetzgebung zum Bundesgesetz. Diese<br />
kantonalen Raumplanungs- und Baugesetze enthalten auch das kantonale öffentliche<br />
Baurecht, ferner häufig das Straßenbaurecht und das Recht der Baulandumlegung.<br />
Beim Erlass ihres Raumplanungsrechts s<strong>in</strong>d die Kantone an die Ziele und Grundsätze<br />
sowie das Instrumentarium des Bundesgesetzes gebunden. Dies und die damit<br />
verbundene Rechtsprechung des Bundesgerichts ermöglichen e<strong>in</strong>e gewisse<br />
Rechtsvere<strong>in</strong>heitlichung. Im Übrigen weichen die Raumplanungs- und Baugesetze der<br />
Kantone bezüglich Regelungsumfang und Begrifflichkeit deutlich vone<strong>in</strong>ander ab.<br />
Die <strong>Landschaftsplan</strong>ung ist – so wie auch <strong>in</strong> Österreich - <strong>in</strong>tegraler Teil der<br />
Raumplanung.<br />
Die Ziele der Raumplanung s<strong>in</strong>d zunächst <strong>in</strong> generell-abstrakter Form im Bundesgesetz<br />
über die Raumplanung umschrieben, das heißt <strong>in</strong>sbesondere ohne Bezug auf konkrete<br />
Räume, zum Beispiel: "die Landschaft ist zu schonen".<br />
Diese Grundsätze werden dann im nächsten Schritt <strong>in</strong> Entwicklungspr<strong>in</strong>zipien und<br />
Leitbildern stufenweise konkretisiert, also auf bestimmte Raumtypen (zum Beispiel<br />
"voralp<strong>in</strong>e Hügelzone“) bezogen.<br />
• Planungsmittel<br />
Grundsätzlich können zwei Planungsstufen unterschieden werden, die Richtplanung<br />
und die Nutzungsplanung. Im Ablauf sollte eigentlich die Nutzungsplanung auf die<br />
Vorgaben der Richtplanung folgen, doch <strong>in</strong> der Praxis s<strong>in</strong>d neben Top-down- auch<br />
Bottom-up-Verfahren gebräuchlich, oft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Mischform (Gegenstrompr<strong>in</strong>zip).<br />
• Weitere Verfahren<br />
Neben diesem Standardablauf gibt es gerade im Zusammenhang mit<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung auch andere Vorgehensweisen: So können Biotope,<br />
Landschaftselemente oder auch größere Gebiete durch sog. Schutzverordnungen<br />
belegt werden, welche sowohl die Nutzungsmöglichkeiten des Eigentümers (bzw.<br />
Bewirtschafters) wie auch die Tätigkeiten Dritter (z.B. Freizeitaktivitäten) regeln. Dafür<br />
zuständig ist <strong>in</strong> aller Regel die Geme<strong>in</strong>de.<br />
In letzter Zeit sehr aktuell geworden s<strong>in</strong>d vertragliche Regelungen mit<br />
Grundeigentümern bzw. Bewirtschaftern, mit dem Ziel, bestimmte Nutzungen zu<br />
fördern. Dieser Ansatz hat besondere Bedeutung erlangt im Rahmen der neuen<br />
Agrarpolitik (AP 2002), <strong>in</strong>sbesondere im Zusammenhang mit den Direktzahlungen für<br />
ökologische Leistungsaufträge.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 83
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8.6.2 „Strategien zur <strong>Landschaftsplan</strong>ung“ 22<br />
Landschaft von Überbauung und neuen Belastungen freihalten<br />
• Vom Siedlungsdruck dauerhaft entlasten,<br />
• Zersiedlung verh<strong>in</strong>dern,<br />
• Belastende Nutzungen räumlich konzentrieren,<br />
• Naturlandschaften erhalten.<br />
Landschaft großräumig und differenziert ordnen<br />
• Differenzierte Nutzungsordnung,<br />
• Flexibilität bei Bauten außerhalb der Bauzonen ist ke<strong>in</strong> Freipass zur Zersiedlung,<br />
• Landschaftsschäden beheben.<br />
Nutzungsvielfalt wiederherstellen<br />
• Schutz und Nutzung verknüpfen,<br />
• Nachhaltige Bewirtschaftung,<br />
• Erholungswert der Landschaft steigern und nutzen.<br />
Natürliche Lebensgrundlagen und e<strong>in</strong>heimische Pflanzen- und Tierwelt schützen<br />
• Wiederbeleben mit naturnahen Elementen,<br />
• Vernetzen von naturnahen Lebensräumen,<br />
• Regenerationsfähigkeit des Ökosystems Boden sichern.<br />
22<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der Schweiz: Planungssystem und Rechtsordnung, Verf.: Mart<strong>in</strong> Boesch,<br />
Universität St. Gallen/Schweiz (<strong>in</strong>:<br />
https://docs.google.com/viewer?url=http://www.fwr.unisg.ch/org/fwr/web.nsf/SysWebRessources/Rechtsvor<br />
schriften%2520<strong>in</strong>%2520der%2520Schweiz/$FILE/uvpbuch.pdf&embedded=true&chrome=true )<br />
<strong>Knollconsult</strong> 84
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8.7 Strategisches Leitbild für den kommunalen<br />
<strong>Landschaftsplan</strong><br />
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die grundsätzlichen Aufgaben e<strong>in</strong>es<br />
kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s:<br />
Abbildung 6: Strategisches Leitbild für den <strong>Landschaftsplan</strong>, Quelle: eigene Darstellung<br />
<strong>Knollconsult</strong> 85
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
„Strategie – Service – Synergie“<br />
Die drei „S“ des <strong>Landschaftsplan</strong>s zielen darauf ab, die Relevanz dieses<br />
Planungs<strong>in</strong>struments auf Geme<strong>in</strong>deebene zu erhöhen und damit e<strong>in</strong> wirksames<br />
Werkzeug e<strong>in</strong>er nachhaltigen Geme<strong>in</strong>deentwicklung aufzubauen.<br />
Strategie<br />
Jede Geme<strong>in</strong>de weist heute e<strong>in</strong>e Vielzahl von naturräumlichen E<strong>in</strong>schränkungen für die<br />
Geme<strong>in</strong>deentwicklung auf, die aus e<strong>in</strong>er Vielzahl von unterschiedlichen<br />
Planungsquellen stammen. Wenn es schon auf überregionaler Ebene nicht gel<strong>in</strong>gt,<br />
diese Planungen zu harmonisieren, so sollte doch auf Geme<strong>in</strong>deebene e<strong>in</strong><br />
vollständiger Überblick über räumliche und landschaftliche E<strong>in</strong>schränkungen der<br />
Geme<strong>in</strong>deentwicklung erstellt werden. Durch Überlagerung der E<strong>in</strong>schränkungen aus<br />
e<strong>in</strong>er Vielzahl von landschaftsraumrelevanten Fachbereichen (z.B. Naturschutz,<br />
Hochwasser, Erholung etc.) wird e<strong>in</strong>e verbesserte Planungsqualität und e<strong>in</strong>e<br />
treffsichere Beurteilung der Handlungsspielräume erzielt. Darauf aufbauend entstehen<br />
Strategien zur nachhaltigen Geme<strong>in</strong>deentwicklung. Ziel ist es, E<strong>in</strong>schränkungen und<br />
Chancen nicht nur passiv wahrzunehmen, sondern als Herausforderung für den<br />
Wettbewerb zwischen den Geme<strong>in</strong>den zu betrachten. Jede E<strong>in</strong>schränkung kann für<br />
andere Aspekte der Geme<strong>in</strong>deentwicklung Perspektiven bieten und daher gilt es, durch<br />
strategische Nutzung aktueller Daten mit Hilfe des <strong>Landschaftsplan</strong>s die<br />
Geme<strong>in</strong>dentwicklung positiv zu steuern.<br />
Service<br />
Naturräumliche und umweltfachliche Standortdaten spielen heute e<strong>in</strong>e wesentliche<br />
Rolle für die Flächenwidmung und die Projektentwicklung. Ob im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />
Strategischen Umweltprüfung, bei e<strong>in</strong>er Umweltverträglichkeitsprüfung oder bei<br />
materiengesetzlichen Bewilligungen im Naturschutzrecht, Forstrecht oder Wasserrecht<br />
haben Bestandsdaten als Projektgrundlage für Verträglichkeitsprüfungen e<strong>in</strong>e<br />
erhebliche Bedeutung. Die Erhebung und Aufbereitung aktueller Daten s<strong>in</strong>d häufig e<strong>in</strong><br />
relevanter Kostenfaktor. Planungs- und Projektträger werden dabei f<strong>in</strong>anziellen und<br />
zeitlichen Belastungen ausgesetzt. Der <strong>Landschaftsplan</strong> soll dabei als kommunale<br />
Datendrehscheibe auf Internetbasis fungieren, um die rasche Zugänglichkeit und damit<br />
kostengünstige Planungen und Projekterstellungen sicherzustellen. Dabei werden auch<br />
Daten fertig gestellter Verfahren e<strong>in</strong>gespeist und damit die Datenqualität laufend<br />
verbessert.<br />
Öffentlich zugängliche Umweltdaten e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de werden dabei zu e<strong>in</strong>em<br />
Wettbewerbsvorteil, redundante Datenerhebung wird vermieden und zeitliche<br />
E<strong>in</strong>schränkungen bei den Erhebungen e<strong>in</strong>gespart. Durch e<strong>in</strong>e öffentliche<br />
Zugänglichkeit dieser Daten ist auch der Richtl<strong>in</strong>ie zur Umwelt<strong>in</strong>formation entsprochen.<br />
Synergie<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> hat zahlreiche Synergieeffekte aus der Zusammenführung der<br />
Datengrundlagen und der Darstellung räumlicher Entwicklungsmöglichkeiten zur Folge.<br />
Dazu e<strong>in</strong>ige Beispiele:<br />
− Drehscheibe für Aufgaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie auf<br />
Geme<strong>in</strong>deebene (Hochwasserschutz, Retention, Gewässerrenaturierung);<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Fachgrundlage für projektbezogene strategische Umweltprüfungen und erleichtert<br />
deren Erstellung;<br />
Fachgrundlage für geme<strong>in</strong>deplanungsbezogene strategische Umweltprüfungen<br />
(z.B. für das örtliche Entwicklungskonzept) und erleichtert deren Erstellung;<br />
Fachgrundlage für die Erstellung von Umweltverträglichkeitserklärungen und für<br />
E<strong>in</strong>reichoperate anderer Verfahren;<br />
<strong>Knollconsult</strong> 86
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
−<br />
−<br />
Entwicklung von Vorrangzonen für Ausgleichflächen und Ausgleichsmaßnahmen im<br />
Rahmen von UVP-Bewilligungen <strong>in</strong> der Region (Ausgleichflächenkonto);<br />
Sicherung und Ausgestaltung von mittel- bis langfristig strategisch bedeutsamen<br />
Grün- und Freiräumen durch strategische Nutzung von Ausgleichmaßnahmen<br />
(Grünverb<strong>in</strong>dungen, Grünzüge, Naturschutzgebiete, Naturparks,<br />
Landschaftsparks);<br />
− Instrument zur Planung und Umsetzung des „Frühen Grüns“. Dies s<strong>in</strong>d<br />
Maßnahmen zur vorgezogenen Umsetzung von Grün- und Freiräumen im Umfeld<br />
zukünftiger Wohnbebauung;<br />
−<br />
Instrument zum Management von Natura 2000 Gebieten im Geme<strong>in</strong>degebiet.<br />
− Ansätze zur Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie zur Reduktion des<br />
Zuwachses an neuversiegelter Flächen;<br />
− Def<strong>in</strong>ition von hochwertigen landwirtschaftlichen Vorrangzonen mit hoher<br />
Bodenqualität zur Sicherung der regionalen landwirtschaftlichen Produktion.<br />
Dadurch wird e<strong>in</strong> Beitrag zur regionalen Versorgungssicherheit und zur Sicherung<br />
regionaler Produktqualitäten erbracht;<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Def<strong>in</strong>ition von Eignungszonen bzw. Ausschlusszonen (W<strong>in</strong>d, Wasser, Solar,<br />
Biomasse) als Reaktion auf neue Anforderungen zum Thema erneuerbare Energie;<br />
Vorbereitung von landwirtschaftlichen Offenlandflächen als Maßnahme gegen<br />
Verwaldungstendenzen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Geme<strong>in</strong>den,<br />
Vorbereitung von Freihalteflächen als Maßnahme gegen Flächenentwertung.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 87
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8.8 Zukunftsweisende Modelle – das E<strong>in</strong>griffs-Ausgleich-<br />
Pr<strong>in</strong>zip<br />
Das Instrument „Ökokonto“ wird im Folgenden näher erläutert, da sie e<strong>in</strong>e fachliche<br />
Grundlage für die Implementierung dieses Pr<strong>in</strong>zips <strong>in</strong> den kommunalen<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> bilden.<br />
8.8.1 Ökokonto 23<br />
• Begriffsdef<strong>in</strong>ition<br />
Das Ökokonto ist e<strong>in</strong> Naturschutz<strong>in</strong>strument auf <strong>kommunaler</strong> Ebene im Rahmen der so<br />
genannten E<strong>in</strong>griffsregelung (siehe nachfolgender Punkt) zur Bevorratung künftig<br />
erforderlicher Ausgleichsflächen und -maßnahmen.<br />
In e<strong>in</strong>em Ökokonto werden freiwillig durchgeführte Maßnahmen zur Aufwertung von<br />
Natur und Landschaft dokumentiert und verwaltet, die bei künftigen E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur<br />
und Landschaft (z.B. Bauvorhaben) als Kompensationsmaßnahmen angerechnet<br />
werden können.<br />
Im Rahmen e<strong>in</strong>es Ökokontos können z.B. Geme<strong>in</strong>den bereits vor der Planung von<br />
Baugebieten Ausgleichsmaßnahmen durchführen und diese später ref<strong>in</strong>anzieren. In der<br />
Bebauungsplanung kann die Geme<strong>in</strong>de dann auf die Flächen des Ökokontos<br />
zurückgreifen und den aktuellen Bedarf "abbuchen". Diese frühzeitige und aktive<br />
Bevorratung trägt dazu bei, die Kosten für den Ausgleich zu senken.<br />
Besonders empfehlenswert ist e<strong>in</strong> Ökokonto <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den mit e<strong>in</strong>er dynamischen<br />
baulichen Entwicklung, <strong>in</strong> Gebieten mit hohen Bodenpreisen oder Knappheit an<br />
geeigneten Ausgleichsflächen. Die entstehenden Kosten zum Beispiel für Planung,<br />
Grunderwerb und Herstellung der Maßnahme bis zum Erreichen der angestrebten<br />
ökologischen Funktion können ref<strong>in</strong>anziert werden.<br />
• E<strong>in</strong>griffs- und Ausgleichsregelung<br />
Die E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichs-Regelung ist das Instrument des deutschen<br />
Naturschutzrechts, mit dem negative Folgen von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft<br />
(Bee<strong>in</strong>trächtigungen) vermieden und m<strong>in</strong>imiert werden sollen. Des Weiteren sollen<br />
nicht vermeidbare E<strong>in</strong>griffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen<br />
werden. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen s<strong>in</strong>d im Bundesnaturschutzgesetz sowie im<br />
Baugesetzbuch festgeschrieben. E<strong>in</strong>zelheiten ergeben sich aus den<br />
Naturschutzgesetzen (Landschaftspflegegesetzen u. a.) der Länder.<br />
In der Bauleitplanung (analog der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung <strong>in</strong><br />
Österreich) ist die E<strong>in</strong>griffsregelung Teil der städtebauordnerischen Gesamtabwägung.<br />
So sollen E<strong>in</strong>griff und Ausgleich <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Gesamtkonzept e<strong>in</strong>gebunden werden.<br />
Die E<strong>in</strong>griffsregelung folgt folgenden Regeln:<br />
— Vermeidung von Bee<strong>in</strong>trächtigungen: Je weniger Natur <strong>in</strong> Mitleidenschaft<br />
gezogen wird, umso weniger Kompensation ist erforderlich.<br />
23<br />
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/naturschutz/oekokonto/oekokont.htm<br />
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kokonto<br />
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/<strong>in</strong>dex.php?id=2404<br />
http://www.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=40b7906ffcea5e3af0d872b83468887a<br />
<strong>Knollconsult</strong> 88
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
— Ausgleich von Bee<strong>in</strong>trächtigungen: Ziel ist es, die unvermeidbar gestörten<br />
Funktionen des Naturhaushalts gleichartig und gleichwertig<br />
wiederherzustellen.<br />
— Ersatzmaßahmen: E<strong>in</strong> vollständiger Ausgleich ist nur selten möglich. Deshalb<br />
s<strong>in</strong>d für die nicht ausgleichbaren Bee<strong>in</strong>trächtigungen von Natur und Landschaft<br />
gleichwertige Ersatzmaßnahmen durchzuführen. (Sie müssen nicht gleichartig<br />
se<strong>in</strong>). Ausgleich und Ersatz bilden zusammen die Kompensation.<br />
• Vorteile<br />
Als Naturschutz<strong>in</strong>strument wurde das Ökokonto zuerst <strong>in</strong> Ballungsräumen e<strong>in</strong>geführt,<br />
da hier Ausgleichsflächen knapp s<strong>in</strong>d. Gute Erfahrungen machte man mit diesem<br />
Instrument im Rhe<strong>in</strong>-Ma<strong>in</strong>- und Ruhrgebiet oder <strong>in</strong> Brandenburg um Berl<strong>in</strong>. In<br />
Brandenburg zeigte sich allerd<strong>in</strong>gs auch, dass peripher gelegene Ökokontoflächen<br />
kaum über das Planungsstadium h<strong>in</strong>auskamen.<br />
Das Ökokonto schafft Verfahrenserleichterungen für Investoren, die mit Vorteilen für<br />
Natur und Landschaft verbunden werden können. Zukünftig müssen Investoren nicht<br />
erst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em zeitraubenden Verfahren nach Kompensationsmaßnahmen suchen,<br />
sondern können schon durchgeführte Maßnahmen aus e<strong>in</strong>em Ökokonto abbuchen. Die<br />
„Ökokontierung“ schafft e<strong>in</strong>e erhebliche Qualitätsverbesserung der<br />
Kompensationsmaßnahmen, weil sie die Konzentration auf wenige umfangreiche und<br />
dafür höherwertige Maßnahmen ermöglicht. Sie führt zu besserer Planung und<br />
größerer Wirksamkeit der Maßnahmen.<br />
Durch die zeitliche Entkopplung kann e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de bereits frühzeitig<br />
Ausgleichsflächen <strong>in</strong> Betracht ziehen und langfristig planen. S<strong>in</strong>nvolle Projekte werden<br />
gebündelt umgesetzt und entfalten e<strong>in</strong>e größere Wirksamkeit. Gegenwärtig erfolgen<br />
bisher häufig nur flankierende Maßnahmen, wie etwa an Stellen, wo aus Sicht der von<br />
dem E<strong>in</strong>griff betroffenen Geme<strong>in</strong>de gar ke<strong>in</strong> Bedarf besteht.<br />
Weitere Vorteile:<br />
— erhebliche Erleichterung bei Bereitstellung von Kompensationsflächen und -<br />
maßnahmen im konkreten Planungsverfahren,<br />
— Verkürzung von Planungszeiträumen, da zeitaufwendige Suche nach<br />
Ausgleichsmaßnahmen weitgehend entfällt,<br />
— Verr<strong>in</strong>gerung von Umsetzungsdefiziten durch vorzeitige<br />
Maßnahmendurchführung bzw. Sicherung der Flächenverfügbarkeit,<br />
— Vorteile für Natur und Landschaft, da ohne Zeitdruck geeignete (Ökokonto-)<br />
Maßnahmen durchgeführt werden können, die zum Zeitpunkt der Anrechnung<br />
e<strong>in</strong>e größere naturschutzfachliche Wertigkeit erreicht haben und entsprechend<br />
höher (d.h. Flächen sparender) angerechnet werden können,<br />
— verbesserte Abstimmung mit anderen Raumnutzungsansprüchen und<br />
Verr<strong>in</strong>gerung von Nutzungskonflikten, da Ausgleichsflächen planerisch im<br />
Rahmen e<strong>in</strong>es Ökokontos frühzeitig <strong>in</strong> e<strong>in</strong> räumliches Gesamtkonzept<br />
e<strong>in</strong>gebunden werden können.<br />
8.8.2 Studienergebnisse zum niederösterreichischen<br />
Landschaftskontomodell<br />
In Niederösterreich wird derzeit e<strong>in</strong>e Studie zum Thema „Landschaftskonto-Modell“<br />
durchgeführt. Bezugsebene ist hierbei nicht das Geme<strong>in</strong>degebiet, sondern die Region.<br />
Die Studie wird unter Federführung von DI Thomas Proksch im Auftrag der Stadt-<br />
Umland-Management Wien / Niederösterreich durchgeführt.<br />
Ziel des Landschaftskonto-Modells ist die „Entwicklung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>novativen Modells zur<br />
(regionalen) Abstimmung landschaftsplanerischer und –pflegerischer Maßnahmen auf<br />
<strong>Knollconsult</strong> 89
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
regionaler Ebene, <strong>in</strong>sbesondere der Abstimmung und Bündelung von Ausgleichs- und<br />
Kompensationsmaßnahmen von Groß<strong>in</strong>frastrukturprojekten, über e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zurichtendes<br />
regionales Landschaftskonto.“ 24<br />
Grundtenor ist die Konfliktm<strong>in</strong>imierung <strong>in</strong> Folge von Planungsentscheidungen durch<br />
Harmonisierung unterschiedlicher Interessen, die Kompensation von Qualitätsverlust<br />
und Ausgleich bei nicht kompensierbaren E<strong>in</strong>griffen.<br />
Zusammenfassung der Ergebnisse:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Vorhandense<strong>in</strong> e<strong>in</strong>es verb<strong>in</strong>dlichen Konzeptes für die Landschaftsentwicklung,<br />
Zeitliche und räumliche Entkoppelung E<strong>in</strong>griffs- und Ausgleichsmaßnahmen,<br />
Akkordierte Bewertungsansätze sowohl für den E<strong>in</strong>griff als auch für den Ausgleich,<br />
Umsetzung auf <strong>kommunaler</strong> Ebene <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er aktiven Bodenpolitik und<br />
Bodenbevorratung, Flächenpools,<br />
Effiziente, zielgereichte und frühzeitige Umsetzung prioritärer <strong>kommunaler</strong> wie<br />
<strong>in</strong>ter<strong>kommunaler</strong> Projekte am Sektor Landschaftsentwicklung, Querf<strong>in</strong>anzierung /<br />
Kostenübernahme durch Dritte im Zusammenhang mit großräumigen Vorhaben am<br />
Sektor Landschaftsentwicklung („Ausgleichsregelung“),<br />
Vorteile für Infrastrukturbetreiber / Konsenswerber: Vermeidung langwieriger<br />
Grunde<strong>in</strong>löseverfahren,<br />
− Interessensvertretungen am Sektor Naturschutz / Landschaftsentwicklung:<br />
Aufwertung von Natur- und Landschaftsraum durch räumlich und zeitlich<br />
koord<strong>in</strong>ierte Maßnahmenentwicklung und –umsetzung / Möglichkeit zeitlich<br />
vorgezogener Realisierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
24<br />
Stadt-Umland-Management Wien / Niederösterreich; Handlungskonzept Grünräume im Südraum Wien,<br />
Stand Projektentwicklung,<br />
Quelle: http://www.stadtumland.at/fileadm<strong>in</strong>/sum_adm<strong>in</strong>/Sued/SUM_Forum_M._Lanzendorf/Praesentation_Handlungskonzepte_15<br />
0909_01.pdf<br />
<strong>Knollconsult</strong> 90
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8.9 Anwendung des E<strong>in</strong>griff-Ausgleichspr<strong>in</strong>zips <strong>in</strong> der<br />
örtlichen Raumordnungspraxis <strong>in</strong> Niederösterreich<br />
Das Pr<strong>in</strong>zip der „E<strong>in</strong>griff- und Ausgleichsregelung“ f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> der Strategischen<br />
Umweltprüfung. Der Umweltbericht hat <strong>in</strong> § 4 Abs. 6 NÖ ROG 1976 normierte<br />
Informationen zu enthalten, unter anderem „[…] Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong>derung,<br />
Verr<strong>in</strong>gerung oder zum Ausgleich von erheblichen negativen Umweltauswirkungen“.<br />
E<strong>in</strong>e nähere Def<strong>in</strong>ition der Maßnahmen obliegt den Planungsbeteiligten, sollte aber <strong>in</strong><br />
der Weise erfolgen, dass mit Mitteln der örtlichen Raumordnung unter E<strong>in</strong>beziehung<br />
von privatrechtlichen Vere<strong>in</strong>barungen gemäß § 16 a NÖ ROG 1976 e<strong>in</strong>e Sicherstellung<br />
der Maßnahmenumsetzung gewährleistet werden kann.<br />
Maßnahmen und Folgewirkungen der örtlichen Raumplanung – der Flächenwidmungsund<br />
Bebauungsplanung – s<strong>in</strong>d nicht unmittelbar „ausgleichspflichtig“, wenngleich der<br />
Umweltbericht bei der Entscheidungsf<strong>in</strong>dung im Geme<strong>in</strong>derat zu berücksichtigen ist.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs ist die im Umweltbericht dargestellte umweltverträglichste Planungsvariante<br />
nicht zw<strong>in</strong>gend für die Beschlussfassung durch den Geme<strong>in</strong>derat heranzuziehen, wenn<br />
schlüssig begründet werden kann, warum e<strong>in</strong>e weniger umweltverträgliche Variante<br />
gewählt wird. Die gewählte Planungsvariante ist genehmigungsfähig, wenn sie nicht<br />
den gesetzlichen Vorgaben des NÖ Raumordnungsgesetzes bzw. sonstigen<br />
übergeordneten Nutzungsbeschränkungen widerspricht.<br />
In der Planungspraxis gibt es Beispiele für so genannte „<strong>in</strong>formelle“<br />
Ausgleichsmaßnahmen. Zu nennen wären z.B.:<br />
−<br />
Beachtung des Leitziels gemäß NÖ Raumordnungsgesetz e<strong>in</strong>er flächensparenden<br />
Siedlungsentwicklung bzw. e<strong>in</strong>er Baulandentwicklung mit möglichst ger<strong>in</strong>gem<br />
zusätzlichem Landschaftsverbrauch. Der Nachweis hierfür ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Flächenbilanz und dem Grundlagenplan „Baulandausnutzung“ zu dokumentieren.<br />
Bei bestehender „hoher“ Baulandreserve s<strong>in</strong>d im Falle beabsichtigter zusätzlicher<br />
Baulandwidmungen Maßnahmen zur weitgehenden Stabilisierung oder<br />
Verr<strong>in</strong>gerung der Baulandreserve anderenorts zu setzen.<br />
− Festlegung von geeigneten Flächen für optionale Baulanderweiterungen,<br />
gleichzeitig Rückwidmung von Baulandflächen <strong>in</strong> ungünstigen Lagen;<br />
−<br />
−<br />
Def<strong>in</strong>ition e<strong>in</strong>er Eignungsfläche für e<strong>in</strong> Gewerbegebiet, gleichzeitig Def<strong>in</strong>ition von<br />
Entwicklungsgrenzen e<strong>in</strong>er weiteren Baulandentwicklung anderenorts;<br />
Def<strong>in</strong>ition von Standorten für landwirtschaftliche Hofstellen, gleichzeitig Festlegung<br />
von Freihalteflächen zur Vermeidung e<strong>in</strong>er Grünlandverbauung <strong>in</strong> aus<br />
naturschutzfachlicher Sicht sensiblen Gebieten;<br />
− Baulückenschließen von orts<strong>in</strong>tegrierten Freiflächen mit Potenzial für die<br />
Erholungsnutzung e<strong>in</strong>erseits, Sicherung der Naherholungsqualität durch Freihalten<br />
von Offenlandflächen vor Verwaldung und Verbauung andererseits;<br />
− Baulandwidmung e<strong>in</strong>er unattraktiven Grünlandfläche gekoppelt mit der<br />
Verpflichtung der Sicherstellung von Maßnahmen zur Verbesserung der<br />
Baulandqualität (Vertragsraumordnung gemäß § 16a NÖ ROG 1976), gleichzeitig<br />
Sicherung von attraktiven Grünlandflächen anderenorts für die Erholungsnutzung<br />
und zur Sicherung des Orts- und Landschaftsbildes.<br />
Diese Planungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e systematische und formale Struktur<br />
e<strong>in</strong>gebunden, schon gar nicht erfolgt e<strong>in</strong>e monetäre Gegenrechnung von E<strong>in</strong>griff und<br />
Ausgleich. Aber sie s<strong>in</strong>d Beispiel zur Wahrung des Gleichgewichts zwischen<br />
Inanspruchnahme von Landschaftsraum e<strong>in</strong>erseits und Qualitätssicherung von<br />
Landschaftraum andererseits mit Mitteln der örtlichen Raumordnung.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 91
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
Auch zeigt sich hier, dass E<strong>in</strong>griff und Ausgleich nicht zw<strong>in</strong>gend gleichartig, aber<br />
gleichwertig se<strong>in</strong> sollten.<br />
Voraussetzung für die Umsetzung der Planungsmaßnahmen ist im Regelfall e<strong>in</strong>e<br />
Kooperation zwischen der Geme<strong>in</strong>de und den betroffenen Liegenschaftseigentümern.<br />
Zur Sicherstellung von längerfristigen Planungsprojekten bzw. der Verfügbarkeit von<br />
hierfür benötigten Grundstücken bedienen sich manche Geme<strong>in</strong>den vorvertraglicher<br />
Vere<strong>in</strong>barungen und treten auch als Vermittler zwischen Liegenschaftseigentümer und<br />
Rechtsnachfolger auf. Die Verhandlungen s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs – vor allem bei e<strong>in</strong>er Vielzahl<br />
von betroffenen Grundbesitzern - oftmals kompliziert, langwierig und nicht immer<br />
erfolgreich.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 92
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
8.10 Überlegungen für e<strong>in</strong>e Implementierung der E<strong>in</strong>griffs-<br />
Ausgleichsregelung <strong>in</strong> den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Wie aus den Studienergebnissen zum Thema Landschaftskonto-Modell zu ersehen,<br />
besteht <strong>in</strong> mehreren Punkten Abklärungsbedarf, bis dieses Instrument –<br />
möglicherweise nach e<strong>in</strong>er Testphase anhand e<strong>in</strong>er oder mehrerer Pilotregionen - als<br />
Planungs<strong>in</strong>strument <strong>in</strong> Niederösterreich e<strong>in</strong>gesetzt werden kann. So ist z.B. das Thema<br />
(monetäre) Bewertung von E<strong>in</strong>griffs- und Ausgleichmaßnahmen e<strong>in</strong> noch ungelöstes -<br />
<strong>in</strong>sbesondere für Flächen, die zwar ke<strong>in</strong>e hohe naturschutzfachliche Bedeutung haben,<br />
jedoch als Aktionsraum des Menschen Bedeutung haben.<br />
8.10.1 Funktionen der E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsregelung<br />
• Konfliktm<strong>in</strong>imierung und Interessensausgleich bei kommunalen Planungen<br />
Dieses Modell wird als wichtig und gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>gend für die Geme<strong>in</strong>deplanung bewertet,<br />
da das dah<strong>in</strong>ter steckende Pr<strong>in</strong>zip des Ausgleichs von E<strong>in</strong>griffen - umgelegt auf die<br />
örtliche Raumplanung - als strategische Maßnahme zur Konfliktm<strong>in</strong>imierung genützt<br />
werden kann.<br />
Wenn e<strong>in</strong>e kommunalpolitische Entscheidung für e<strong>in</strong>e bestimmte Flächennutzung <strong>in</strong> der<br />
Folge zu e<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>trächtigung e<strong>in</strong>es anderen im öffentlichen Interesse gelegenen<br />
Nutzungsanspruchs für dasselbe Gebiet führt, ist e<strong>in</strong>e konfliktm<strong>in</strong>imierende Maßnahme<br />
z.B. die Aufwertung der Nutzungsqualität des benachbarten Gebietes für denselben<br />
Zweck. Diese Strategie erhöht die Akzeptanz seitens der Bürger für<br />
kommunalpolitische Entscheidungen.<br />
E<strong>in</strong>e „klassische“ Anwendung ist der Flächenausgleich der Inanspruchnahme von aus<br />
naturschutzfachlicher Sicht sensiblen Flächen <strong>in</strong> Form von Ersatzflächen. Hierzu ist<br />
hilfreich, wenn schon frühzeitig geeignete Flächen identifiziert und seitens der<br />
Geme<strong>in</strong>de die Verfügbarkeit dieser Flächen mit den betroffenen<br />
Liegenschaftseigentümern abgeklärt wird.<br />
• Ke<strong>in</strong>e Beschränkung auf naturschutzfachliche Aspekte<br />
Es darf ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>seitige Betrachtung ausschließlich von naturschutzfachlichen<br />
Aspekten erfolgen, sondern es s<strong>in</strong>d auch die Nutzungsansprüche des Menschen an<br />
den Landschaftsraum als Lebens- und Wirtschaftsraum e<strong>in</strong>zubeziehen. Die Entwertung<br />
von Lebensraum für bestimmte „Wohlfahrts“-Funktionen für den Menschen – z.B. die<br />
Erholungsfunktion – muss ebenso ausgeglichen werden wie der Flächenverlust von<br />
naturschutzfachlich sensiblen Flächen.<br />
E<strong>in</strong> klares übergeordnetes und vorrangiges Ziel bleiben der Schutz des Naturraums<br />
und das Gebot e<strong>in</strong>es sorgsamen Umgangs des Menschen mit dem Naturraum.<br />
• Zeitliche Entkoppelung bzw. frühzeitige Flächenvorsorge<br />
E<strong>in</strong>e frühzeitige Sicherung von geeigneten Flächen für spätere im Anlassfall benötigte<br />
Ausgleichsmaßnahmen („Flächenpool“) erspart zum e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>e zeitraubende<br />
„Flächensuche“ im konkreten Bedarfsfall und zum anderen e<strong>in</strong>e Entwertung geeigneter<br />
Flächen durch zwischenzeitlich erfolgte Nutzungen (z.B. im Falle von<br />
landwirtschaftlichen Wohngebäuden, die aufgrund der Erforderlichkeit e<strong>in</strong>er<br />
Abstandszone zu W<strong>in</strong>dkraftanlagen e<strong>in</strong>en Radius von mehreren hundert Metern um<br />
dieses Wohngebäude die Aufstellung von W<strong>in</strong>dkraftanlagen <strong>in</strong> diesem Gebiet<br />
verunmöglichen).<br />
<strong>Knollconsult</strong> 93
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
• Räumliche Entkoppelung bzw. bedarfsgerechter Ausgleich<br />
Ausgleichsmaßnahmen s<strong>in</strong>d dann s<strong>in</strong>nvoll, wenn sie dort e<strong>in</strong>gesetzt werden, wo sie<br />
benötigt werden und e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> übergeordnetes Konzept der<br />
Landschaftsraumentwicklung erzielt wird.<br />
Daher ist e<strong>in</strong>e Kenntlichmachung bzw. Def<strong>in</strong>ition erforderlich<br />
− von Flächen mit Bedarf für Pflegemaßnahmen zur Qualitätsverbesserung<br />
bestehender und zu bewahrender Nutzungen und Funktionen (z.B.<br />
Retentionsraum),<br />
−<br />
−<br />
von Eignungsflächen für spezifische Nutzungen und Funktionen, die vor e<strong>in</strong>er<br />
Entwertung zu schützen s<strong>in</strong>d (z.B. ke<strong>in</strong>e Aufforstungsmaßnahmen von Lichtungen<br />
entlang von Erholungswegen),<br />
von Freiflächen für gegenwärtig noch nicht näher bestimmbare Nutzungen und<br />
Funktionen (z.B. Energiegew<strong>in</strong>nungsflächen),<br />
− von Potenzialflächen für naturschutzfachliche Vernetzungsstrukturen oder<br />
Ersatzflächen (z.B. Biotopverbund entlang von Gewässern, Ruderalflächen),<br />
−<br />
von bee<strong>in</strong>trächtigten und kontam<strong>in</strong>ierten Flächen, die e<strong>in</strong>er Sanierung bedürfen<br />
(z.B. Altlasten, Intensivlandwirtschaft),<br />
− von Freihalteflächen zur Sicherung e<strong>in</strong>er Abstandszone zu bestehenden<br />
bee<strong>in</strong>trächtigungsempf<strong>in</strong>dlichen Nutzungen (z.B. Sicherung Wohnqualität durch<br />
Abstandszonen zu emittierenden Grünlandnutzungen, Vermeidung von Störungen<br />
auf naturschutzfachlich hochsensible Lebensräumen).<br />
− von bestehenden Nutzungen und von aus naturschutzfachlicher Sicht<br />
erhaltenswerten Lebensräumen, die vor e<strong>in</strong>er Nutzungsveränderung zu bewahren<br />
s<strong>in</strong>d (z.B. Erholungsgebiete, hochsensible Lebensräume für spezifische Arten<br />
außerhalb von Schutzgebieten).<br />
• Funktionale Entkoppelung bzw. gleichwertige Alternativen<br />
Nicht immer s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>griffe durch e<strong>in</strong>en gleichartigen Ausgleich kompensierbar oder<br />
s<strong>in</strong>nvoll. Für Planungsvorhaben werden manchmal Standortentscheidungen getroffen,<br />
die im H<strong>in</strong>blick auf ihre Umweltauswirkungen nicht die optimale Standortvariante<br />
darstellen, aber aus anderen Erwägungen heraus gewählt werden.<br />
Ersatzflächen für dieselbe Nutzung an e<strong>in</strong>em Standort, der funktional außerhalb des<br />
Aktionsradius` der betroffenen Bevölkerung liegt, wird vermutlich nicht als<br />
gleichwertiger Ausgleich akzeptiert.<br />
Alternative Ausgleichsmaßnahmen s<strong>in</strong>d jedenfalls zu verknüpfen mit der durch e<strong>in</strong>e<br />
E<strong>in</strong>griffsmaßnahme betroffenen Bevölkerung bzw. dem betroffenen Schutzgut.<br />
Anwendungsbeispiele:<br />
−<br />
Schutzgut Mensch: Der Entwertung der landschaftsgebundenen Erholungsqualität<br />
e<strong>in</strong>es Gebietes durch e<strong>in</strong>e flächen<strong>in</strong>tensive und emissions<strong>in</strong>tensive andere<br />
Nutzung kann durch e<strong>in</strong>e wesentliche Verbesserung der Freizeit- und<br />
Wohnumfeldqualität mittels Maßnahmen im Bereich des Siedlungsgebietes<br />
kompensiert werden.<br />
− Schutzgut Landschaftsbild: der Bee<strong>in</strong>trächtigung des Landschaftsbildes durch<br />
Standortbestimmung für landwirtschaftliche Hofstellen kann durch<br />
landschaftsstrukturelle Aufwertung e<strong>in</strong>es bisher ausgeräumten Landschaftsteils<br />
kompensiert werden.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 94
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
• Mehrwert für die Geme<strong>in</strong>de<br />
Der Vorteil für Geme<strong>in</strong>den bei frühzeitiger Flächenvorsorge für Ausgleichsmaßnahmen<br />
besteht <strong>in</strong> der Vermeidung von unerwünschten Entwicklungen und Entwertung von<br />
Flächen, die als Element e<strong>in</strong>es „Flächenpools“ für spätere Ausgleichsmaßnahmen<br />
geeignet s<strong>in</strong>d.<br />
Ausgleichsmaßnahmen werden im Anlassfall dort e<strong>in</strong>gesetzt, wo sie benötigt werden<br />
und Bauste<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>es gesamtheitlichen Konzeptes bilden. Isolierte<br />
Ausgleichsmaßnahmen ohne funktionale E<strong>in</strong>bettung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Planungskonzept werden<br />
vermieden.<br />
Das Vorhandense<strong>in</strong> von verfügbaren Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (unter der<br />
Voraussetzung e<strong>in</strong>er erfolgreich durchgeführten Kooperation mit den betroffenen<br />
Grundbesitzern) erleichtert und beschleunigt den Verfahrensablauf von<br />
konfliktträchtigen kommunalen Planungen und von Projektplanungen sonstiger<br />
Planungsträger. Dieses Instrument sche<strong>in</strong>t daher geeignet, als e<strong>in</strong> wirkungsvolles<br />
kommunales Steuerungs- und Management<strong>in</strong>strument für e<strong>in</strong>e frühzeitige,<br />
vorausschauende und gesamtheitliche Gestaltung und Entwicklung des<br />
Landschaftsraumes e<strong>in</strong>gesetzt zu werden.<br />
8.10.2 Modellansatz zur Implementierung <strong>in</strong> den <strong>Landschaftsplan</strong><br />
Bei der Umlegung dieses Modells auf die Geme<strong>in</strong>deebene stellt sich die Frage, wie das<br />
Pr<strong>in</strong>zip Flächenvorsorge für Ausgleichsmaßnahmen als kommunales Planungs– und<br />
Steuerungs<strong>in</strong>strument <strong>in</strong> den <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong>tegriert werden kann.<br />
E<strong>in</strong>e frühzeitige Flächenvorsorge ist erforderlich, damit im Bedarfsfall diese Flächen<br />
nicht zwischenzeitlich durch andere Entwicklungen entwertet werden. Im Rahmen der<br />
vorliegenden Studie werden daher Planungsansätze für e<strong>in</strong>e – vorläufig „<strong>in</strong>formelle“ –<br />
E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung dieses Pr<strong>in</strong>zips im <strong>Landschaftsplan</strong> vorgeschlagen.<br />
• Modell<br />
<strong>Landschaftsplan</strong><br />
Ausgleich<br />
Analyseergebnis<br />
Fachliche Position / Empfehlung<br />
E<strong>in</strong>griff<br />
Fläche 1:<br />
Flächen, die für spezifische<br />
Nutzungen und Funktionen geeignet<br />
s<strong>in</strong>d<br />
Fläche 2:<br />
Flächen mit Bedarf an<br />
(landschaftspflegerischen)<br />
Maßnahmen zur Verbesserung der<br />
landschaftsstrukturellen<br />
Ausstattung<br />
Def<strong>in</strong>ition des spezifischen Nutzungsbzw.<br />
Funktionsvorrangs<br />
Def<strong>in</strong>ition als Potenzialfläche für<br />
spezifische Nutzungen und Funktionen<br />
Freihalten dieser Fläche von Bebauung<br />
/ von Verwaldung<br />
Vorabgrenzung von Freihalteflächen<br />
bzw. von Offenlandflächen als<br />
fachliche Grundlage zur verb<strong>in</strong>dlichen<br />
Festlegung im örtlichen<br />
Entwicklungskonzept<br />
Bei Inanspruchnahme durch e<strong>in</strong><br />
Projektvorhaben mit negativen<br />
Auswirkungen auf den def<strong>in</strong>ierten<br />
kommunalen Nutzungsvorrang wird<br />
der Bedarf nach<br />
Ausgleichsmaßnahmen ersichtlich.<br />
Element des Flächenpools für<br />
Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
dort, wo diese s<strong>in</strong>nvoll und<br />
erwünscht s<strong>in</strong>d und somit e<strong>in</strong>en<br />
höheren Wert für die Geme<strong>in</strong>de<br />
haben.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 95
Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
• Beispiel 1<br />
<strong>Landschaftsplan</strong><br />
Ausgleich<br />
Analyseergebnis<br />
Fachliche Position / Empfehlung<br />
E<strong>in</strong>griff<br />
Fläche 1:<br />
Naherholungsfläche außerhalb e<strong>in</strong>es<br />
Schutzgebietes (das daher nicht<br />
denselben Schutzstatus hat wie e<strong>in</strong>e<br />
Naherholungsfläche <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />
Landschaftsschutzgebietes)<br />
Def<strong>in</strong>ition des Nutzungsvorrangs<br />
Naherholung<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung der<br />
Erholungsqualität durch mit e<strong>in</strong>em<br />
großvolumigen gewerblichen Betrieb<br />
verbundenen Emissionen<br />
Fläche 2:<br />
„Ausgeräumter“ Landschaftsteil mit<br />
<strong>in</strong>tensiver landwirtschaftlicher<br />
Nutzung <strong>in</strong> Nähe e<strong>in</strong>es<br />
Siedlungsgebietes<br />
Def<strong>in</strong>ition als Potenzialfläche für<br />
extensvie Naherholung und Erhöhung<br />
der Biodiversität<br />
Freihalten dieser Fläche von Bebauung<br />
Vorabgrenzung von Freihalteflächen<br />
als fachliche Grundlage zur<br />
verb<strong>in</strong>dlichen Festlegung im örtlichen<br />
Entwicklungskonzept<br />
Verbesserung der Erholungsqualität<br />
(und zugleich auch der<br />
Lebensraumqualität für Fauna und<br />
Flora) durch<br />
• Baumreihen entlang von<br />
Güterwegen<br />
• Durchgängigen<br />
Vegetationsgürtel entlang e<strong>in</strong>es<br />
Baches<br />
• Wiesenrückführung<br />
• Beispiel 2<br />
<strong>Landschaftsplan</strong><br />
Ausgleich<br />
Analyseergebnis<br />
Fachliche Position<br />
E<strong>in</strong>griff<br />
Fläche 1:<br />
Naturschutzfachlich sensible Fläche<br />
Def<strong>in</strong>ition des Nutzungsvorrangs<br />
Biotopschutz<br />
Störung bzw. Flächenverlust durch<br />
e<strong>in</strong>e Siedlungserweiterung<br />
Fläche 2:<br />
Landwirtschaftliche Flächen <strong>in</strong><br />
Ungunstlagen und stillgelegte<br />
Flächen<br />
Def<strong>in</strong>ition als Potenzialfläche für die<br />
Entwicklung von Sekundärbiotopen<br />
Freihalten dieser Fläche von Bebauung<br />
und von Verwaldung<br />
Verbesserung der<br />
Lebensraumqualität für spezifische<br />
Arten durch<br />
Renaturierungsmaßnahmen und<br />
Pflegemaßnahmen<br />
Vorabgrenzung von Freihalteflächen<br />
bzw. von Offenlandflächen als<br />
fachliche Grundlage zur verb<strong>in</strong>dlichen<br />
Festlegung im örtlichen<br />
Entwicklungskonzept<br />
<strong>Knollconsult</strong> 96