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Pilotstudie kommunaler Landschaftsplan in NÖ - Knollconsult

Pilotstudie kommunaler Landschaftsplan in NÖ - Knollconsult

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<strong>Pilotstudie</strong> <strong>kommunaler</strong> <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Qualitätskriterien für den <strong>Landschaftsplan</strong> im Rahmen der örtlichen<br />

Raumplanung <strong>in</strong> Niederösterreich


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

<strong>Pilotstudie</strong> <strong>kommunaler</strong> <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Qualitätskriterien für den <strong>Landschaftsplan</strong> im Rahmen der örtlichen<br />

Raumplanung <strong>in</strong> Niederösterreich<br />

Auftraggeber<br />

Amt der NÖ Landesregierung<br />

Abt. Raumordnung und Regionalpolitik<br />

Landhausplatz 1<br />

3109 St. Pölten<br />

Auftragnehmer<br />

DI Thomas Knoll - Ziviltechniker<br />

A-1020 Wien, Schiffamtsgasse 18/6<br />

Tel. +43 (1) 216 60 91, Fax DW 15<br />

office@bueroknoll.at<br />

www.bueroknoll.at<br />

Bearbeitung<br />

DI Ursula Aichhorn<br />

DI Thomas Knoll<br />

Stand März 2012<br />

<strong>Knollconsult</strong>


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Inhalt<br />

1 E<strong>in</strong>leitung ........................................................................ 1<br />

1.1 Auftrag, Anlass und Aufgabenstellung der vorliegenden Studie .................... 1<br />

1.2 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> - Quo fueris et quo vadis? ............................. 4<br />

2 Status Quo ....................................................................... 6<br />

2.1 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Österreich ................................................ 6<br />

<strong>Knollconsult</strong><br />

2.1.1 Die Theorie ........................................................................................ 6<br />

2.1.2 Rechtliche Stellung ............................................................................ 7<br />

2.2 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Niederösterreich ....................................... 8<br />

2.3 Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Deutschland und <strong>in</strong> der Schweiz ............ 9<br />

2.3.1 Deutschland ....................................................................................... 9<br />

2.3.2 Schweiz ............................................................................................ 10<br />

2.4 Zusammenfassung und Schlussfolgerung ................................................. 11<br />

3 Aktuelle Entwicklungen ..................................................... 14<br />

3.1 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen ............................................................................... 14<br />

3.2 Raumansprüche und Raumentwicklung ..................................................... 16<br />

3.3 Raumkonflikte - Konfliktpotenziale ............................................................ 17<br />

3.4 Schlussfolgerung: Impulse und Herausforderungen für die<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung ................................................................................. 18<br />

4 Anforderungsprofil an den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong><br />

Niederösterreich .............................................................. 19<br />

4.1 Qualitätsanforderungen / Strategische Leitl<strong>in</strong>ie ......................................... 19<br />

4.2 Mehrfachnutzung des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s im Rahmen des<br />

örtlichen Raumordnungsprogramms ......................................................... 21<br />

4.2.1 Fachgrundlage für die Strategische Umweltprüfung ............................. 21<br />

4.2.2 Fachgrundlage für Prüfungserfordernisse im Zusammenhang mit<br />

den Erhaltungszielen bei Europaschutzgebieten ................................. 22<br />

4.2.3 Fachgrundlage für Prüfungserfordernisse aufgrund des NÖ<br />

Naturschutzgesetzes 2000 ................................................................. 23<br />

4.3 Strukturschema des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s .................................. 24<br />

5 Erläuterungen der Strukturelemente des kommunalen<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>s ............................................................. 25<br />

5.1 Zielkonzept (Bauste<strong>in</strong> A) .......................................................................... 25<br />

5.1.1 Katalog der Sachthemen (Bauste<strong>in</strong> A1) .............................................. 26<br />

5.1.2 Katalog der Plan<strong>in</strong>halte (Bauste<strong>in</strong> A2) ................................................ 30<br />

5.1.3 Abschichtung (Bauste<strong>in</strong> A3) ............................................................... 35<br />

5.1.4 H<strong>in</strong>weise für Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele (Bauste<strong>in</strong> A4) ........ 37<br />

5.2 Rechtliche Vorgaben des NÖ Raumordnungsgesetzes (Bauste<strong>in</strong> B) ........... 38<br />

5.2.1 Nachvollziehbarkeit und Begründung von Aussagen (Bauste<strong>in</strong> B1) ...... 38


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

5.2.2 Generelle und Besondere Leitziele (Bauste<strong>in</strong> B2) ............................... 39<br />

5.3 Formaltechnische Kriterien (Bauste<strong>in</strong> C) ................................................... 40<br />

5.3.1 Bericht (Bauste<strong>in</strong> C1) ........................................................................ 41<br />

5.3.2 Plandarstellung (Bauste<strong>in</strong> C2) ............................................................ 41<br />

6 Prüfliste .......................................................................... 42<br />

7 Quellenverzeichnis ........................................................... 44<br />

8 Anhang ........................................................................... 47<br />

8.1 Entwicklung der Inhalte des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s....................... 47<br />

8.2 Analyse untersuchter Landschaftskonzepte .............................................. 53<br />

8.2.1 Inhalte der untersuchten Landschaftskonzepte ................................... 54<br />

8.2.2 Analyse der untersuchten Landschaftskonzepte im H<strong>in</strong>blick auf<br />

Zielerfüllung der Qualitätskriterien für den kommunalen<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> ................................................................................ 58<br />

8.3 Begriffsdef<strong>in</strong>ition <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Österreich .................................. 62<br />

8.4 Rechtsgrundlagen mit Bezug zum <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Österreich ............... 64<br />

8.4.1 Rechtliche Stellung der kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der<br />

NÖ Raumordnung.............................................................................. 64<br />

8.4.2 Sonstige Materiengesetze mit Wirkung auf die kommunale<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung .......................................................................... 70<br />

8.4.3 Rechtliche Stellung der kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> den<br />

übrigen Bundesländern ...................................................................... 74<br />

8.5 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Deutschland ........................................... 78<br />

8.5.1 Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Bayern ......................................... 78<br />

8.5.2 Weitere Beispiele <strong>in</strong> Bayern ............................................................... 79<br />

8.5.3 Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung durch Bodenmanagement am<br />

Beispiel Flurneuordnung <strong>in</strong> Ebermannstadt ......................................... 80<br />

8.5.4 Beispiel <strong>Landschaftsplan</strong> Mühlheim an der Ruhr ................................. 81<br />

8.6 Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der Schweiz ....................................... 83<br />

8.6.1 Rechtliche Stellung ........................................................................... 83<br />

8.6.2 „Strategien zur <strong>Landschaftsplan</strong>ung“ .................................................. 84<br />

8.7 Strategisches Leitbild für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> ...................... 85<br />

8.8 Zukunftsweisende Modelle – das E<strong>in</strong>griffs-Ausgleich-Pr<strong>in</strong>zip ..................... 88<br />

8.8.1 Ökokonto .......................................................................................... 88<br />

8.8.2 Studienergebnisse zum niederösterreichischen<br />

Landschaftskontomodell .................................................................... 89<br />

8.9 Anwendung des E<strong>in</strong>griff-Ausgleichspr<strong>in</strong>zips <strong>in</strong> der örtlichen<br />

Raumordnungspraxis <strong>in</strong> Niederösterreich .................................................. 91<br />

8.10 Überlegungen für e<strong>in</strong>e Implementierung der E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsregelung <strong>in</strong><br />

den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> ............................................................ 93<br />

8.10.1 Funktionen der E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsregelung ...................................... 93<br />

8.10.2 Modellansatz zur Implementierung <strong>in</strong> den <strong>Landschaftsplan</strong> .................. 95<br />

<strong>Knollconsult</strong>


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

1 E<strong>in</strong>leitung<br />

1.1 Auftrag, Anlass und Aufgabenstellung der vorliegenden<br />

Studie<br />

Die Studie erfolgt im Zusammenhang mit der derzeit durchgeführten Untersuchung zur<br />

Neustrukturierung der Entscheidungsgrundlagen im Rahmen der örtlichen<br />

Raumordnung, die durch die Abt. Raumordnung und Regionalpolitik vorbereitet wird.<br />

Aufgabe der vorliegenden Studie ist die Aufwertung des Planungs<strong>in</strong>struments<br />

Landschaftskonzept im Rahmen der örtlichen Raumplanung <strong>in</strong> Niederösterreich.<br />

Schwerpunkt der Studie ist die Ausarbeitung und Def<strong>in</strong>ition von M<strong>in</strong>dest<strong>in</strong>halten bzw.<br />

Qualitätskriterien mit dem Zweck der Harmonisierung und Qualitätssicherung des<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>s auf Geme<strong>in</strong>deebene.<br />

Die def<strong>in</strong>ierten Qualitätskriterien s<strong>in</strong>d das Ergebnis e<strong>in</strong>es Analyseprozesses <strong>in</strong><br />

Ableitung der Untersuchungsergebnisse über aktuelle Anforderungen und<br />

Aufgabenstellungen an e<strong>in</strong>en kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> im deutschsprachigen<br />

Raum. Die Herausforderung hierbei war das „Herausschälen“ von Kern<strong>in</strong>halten aus<br />

e<strong>in</strong>er Fülle von recherchierten Grundlagen und Informationen zu diesem Thema.<br />

Die Aufbereitung der M<strong>in</strong>dest<strong>in</strong>halte mündet <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Checkliste bzw. Prüfliste, welche<br />

zum e<strong>in</strong>en die Aufgabe e<strong>in</strong>es „Leitfadens“ zur Erstellung e<strong>in</strong>es <strong>Landschaftsplan</strong>s<br />

<strong>in</strong>nehat. Diese Prüfliste dient zum anderen der Sicherstellung e<strong>in</strong>er vollständigen<br />

Bearbeitung und der E<strong>in</strong>haltung von Qualitätsstandards sowie e<strong>in</strong>er zügigen<br />

aufsichtsbehördlichen Qualitätskontrolle.<br />

Begriffliche Def<strong>in</strong>ition<br />

Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Harmonisierung der Term<strong>in</strong>ologie mit dem <strong>in</strong>ternational verwendeten<br />

Begriff „<strong>Landschaftsplan</strong>“ wird im Rahmen dieser Studie <strong>in</strong> weiterer Folge anstelle des<br />

Begriffs „Landschaftskonzept“ der Begriff (<strong>kommunaler</strong>) „<strong>Landschaftsplan</strong>“ verwendet.<br />

Modell e<strong>in</strong>es reformierten Strukturschemas des örtlichen<br />

Raumordnungsprogramms<br />

Die nachfolgende grafische Darstellung des Strukturschemas zeigt deutlich die<br />

aufgewertete Position des <strong>Landschaftsplan</strong>s im System des örtlichen<br />

Raumordnungsprogramms und baut auf Vorüberlegungen seitens der Abt.<br />

Raumordnung und Regionalpolitik auf.<br />

Wesentliche Merkmale s<strong>in</strong>d die<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Abgrenzung des <strong>Landschaftsplan</strong>s von der Ebene der Grundlagenforschung,<br />

Abgrenzung des <strong>Landschaftsplan</strong>s vom örtlichen Entwicklungskonzept,<br />

E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> die Ebene der dazwischen geschalteten Strategiepläne.<br />

Die Grundlagenforschung be<strong>in</strong>haltet e<strong>in</strong>e Materialiensammlung aller raumrelevanten<br />

Daten, die laufend aktualisiert wird. Die Daten werden <strong>in</strong> der betreffenden Geme<strong>in</strong>de<br />

gesammelt und archiviert – <strong>in</strong> klar gegliederten Fachordnern bzw. <strong>in</strong> Datenbanken -<br />

und im Anlassfall den Planern zur Verfügung gestellt. E<strong>in</strong>e planliche Aufbereitung <strong>in</strong><br />

verschiedenen Themenkarten wie bisher ist nicht zw<strong>in</strong>gend erforderlich, da die<br />

planungsrelevanten Aspekte <strong>in</strong> weiterer Folge <strong>in</strong> den Strategieplänen aufzubereiten<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist e<strong>in</strong> Strategieplan und geme<strong>in</strong>sam mit anderen<br />

themenspezifischen Strategieplänen die Basis für die Festlegungen im örtlichen<br />

<strong>Knollconsult</strong> 1


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Entwicklungskonzept. Im <strong>Landschaftsplan</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Ableitung der Grundlagendaten und<br />

–analysen fachliche Aussagen zur Entwicklung des Landschaftsraumes zu treffen,<br />

ohne der politischen Entscheidung durch Geme<strong>in</strong>degremien vorzugreifen. Die<br />

Strategiepläne s<strong>in</strong>d Informationsträger für die Öffentlichkeit und daher <strong>in</strong> der Weise<br />

aufzubereiten, dass die Inhalte für alle Planungsbeteiligten e<strong>in</strong>deutig, nachvollziehbar,<br />

verständlich und gut lesbar s<strong>in</strong>d.<br />

Das örtliche Entwicklungskonzept ist die Zusammenführung der themenspezifischen<br />

Strategiepläne und be<strong>in</strong>haltet <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Verordnung des Geme<strong>in</strong>derates die<br />

politische Entscheidung von Zielen und Maßnahmen für die Raumentwicklung des<br />

Geme<strong>in</strong>degebietes.<br />

Im Flächenwidmungsplan, gegebenenfalls gekoppelt mit dem Instrument der<br />

Vertragsraumordnung und im Bebauungsplan erfolgt <strong>in</strong> Ableitung des örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes die parzellenscharfe Umsetzung der Ziele und Maßnahmen.<br />

Abbildung 1: Reformiertes Strukturschema der örtlichen Raumplanung, Quelle: eigene<br />

Darstellung<br />

<strong>Knollconsult</strong> 2


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Aufbau der vorliegenden Studie<br />

Pkt. 2 – Status Quo<br />

Beleuchtet wird zuerst der Stand der <strong>Landschaftsplan</strong>ung auf Geme<strong>in</strong>deebene im<br />

deutschsprachigen Raum. Es wurden Aufgaben, Inhalte und Stellung der<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung im System der örtlichen Raumordnung untersucht, weiters wurde<br />

über aktuelle Diskussionen zum Thema <strong>Landschaftsplan</strong>ung recherchiert.<br />

Als Schlussfolgerung daraus ergeben sich e<strong>in</strong> vergleichender Überblick der<br />

unterschiedlichen Herangehensweisen sowie Impulse und Anregungen für den<br />

kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Niederösterreich.<br />

Pkt. 3 – Aktuelle Entwicklungen und Trends<br />

Als nächstes wird e<strong>in</strong> Blick <strong>in</strong> die Zukunft getan: Rahmenbed<strong>in</strong>gungen und<br />

Entwicklungstrends aufgrund von gesellschaftlichem Wertewandel und allgeme<strong>in</strong>en<br />

Änderungen der Raumnutzung s<strong>in</strong>d Wegweiser für akuten Handlungsbedarf und neue<br />

Aufgabenstellungen, die mittelbar und unmittelbar mit der <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />

zusammenhängen. Raumentwicklung und Raumansprüche sowie Raumkonflikte und<br />

Konfliktpotenziale s<strong>in</strong>d weitere Indikatoren für aktuelle und künftige Anforderungen an<br />

die <strong>Landschaftsplan</strong>ung.<br />

Davon abgeleitet werden <strong>in</strong> der Schlussfolgerung allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise für das im<br />

nachfolgenden Kapitel aufbereitete Anforderungsprofil an den örtlichen<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> formuliert.<br />

Pkt. 4 – Anforderungsprofil an den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Dieses Kapitel be<strong>in</strong>haltet e<strong>in</strong>e Kurzdarstellung der Qualitätskriterien (Strategische<br />

Leitl<strong>in</strong>ie), e<strong>in</strong>e Kurzdarstellung der Verwendungsmöglichkeiten des <strong>Landschaftsplan</strong>s<br />

im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Mehrfachnutzung sowie e<strong>in</strong>e Überblicksdarstellung über den<br />

strukturellen Aufbau des <strong>Landschaftsplan</strong>s (Strukturschema).<br />

Pkt. 5 – Erläuterungen der Strukturelemente des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s<br />

Die e<strong>in</strong>zelnen Strukturelemente bzw. Bauste<strong>in</strong>e des <strong>Landschaftsplan</strong>s werden unter<br />

Anführung von Beispielen erläutert.<br />

Pkt. 6 - Prüfliste<br />

Die Prüfliste enthält die zu erfüllenden M<strong>in</strong>destkriterien an den <strong>Landschaftsplan</strong> und<br />

dient des Landesbehörden für die fachliche Qualitätsprüfung des kommunalen<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>s.<br />

Pkt. 7 – Quellenverzeichnis<br />

Pkt. 8 – Anhang<br />

Im Anhang s<strong>in</strong>d die Grundlagen und Untersuchungsergebnisse dargestellt, die seitens<br />

der Verfasser ausgearbeitet wurden. Im Fließtext erfolgt entweder e<strong>in</strong>e<br />

zusammengefasste Darstellung der Untersuchungsergebnisse bzw. e<strong>in</strong> Querverweis zu<br />

den entsprechenden Beiträgen im Anhang.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 3


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

1.2 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> - Quo fueris et quo vadis?<br />

Gesellschafts- und raumrelevante Veränderungen von Rahmenbed<strong>in</strong>gungen führen zu<br />

e<strong>in</strong>er „Entgrenzung“ von Raume<strong>in</strong>heiten und Aktionsradien, deren Folgewirkung<br />

bezüglich Raumausprägung und Raumansprüchen noch nicht gänzlich abgeschätzt<br />

werden können und die die Planungsdiszipl<strong>in</strong>en vor neue Aufgaben stellt.<br />

Im Gegensatz dazu stehen die vergleichsweise starr ersche<strong>in</strong>enden Postulate der<br />

theoretischen Grundsätze der Raumordnung, mit denen die Generation der heute<br />

tätigen und etablierten Raumplaner aufwuchs.<br />

Das "Entwicklungsrecht" 1 (samt den staatlichen Förderungsanreizen) für Technik und<br />

Infrastruktur wurde bereits im 19. Jahrhundert und das ganze 20. Jahrhundert h<strong>in</strong>durch<br />

ausgebaut. Das auf Bewahrung und Schutz ausgerichtete "Lebensraum-Recht" 2<br />

h<strong>in</strong>gegen wurde erst <strong>in</strong> jüngster Zeit geschaffen und aufgebaut und es hatte –<br />

verständlicherweise – stets mit erheblichen Akzeptanz-Problemen zu kämpfen 3 . Die<br />

aktuelle Deregulierungs- und Liberalisierungstendenz verstärkt dieses Ungleichgewicht<br />

noch mehr.<br />

Hatte <strong>in</strong> der „klassischen“ Raumordnungsdiszipl<strong>in</strong> die <strong>Landschaftsplan</strong>ung e<strong>in</strong>e<br />

allenfalls begleitende Rolle <strong>in</strong>ne, so ist <strong>in</strong> den letzten drei Jahrzehnten e<strong>in</strong> markanter<br />

Bedeutungswandel des Natur- und Umweltschutzaspekts zu verzeichnen – nicht zuletzt<br />

aufgrund von Groß<strong>in</strong>frastrukturprojekten mit damit verbundenen Folgewirkungen wie<br />

Zersiedelung, Zerschneidung von funktionalen Zusammenhängen und das Verdrängen<br />

von naturnahen oder sensiblen Lebensräumen. Veränderungen und Konflikte wie etwa<br />

der aktuell stattf<strong>in</strong>dende Wandel <strong>in</strong> der Landwirtschaft, der voranschreitende Verlust an<br />

Biodiversität und ökologischer Funktionsfähigkeit von Landschaftsteilräumen oder die<br />

zunehmende Inanspruchnahme des Landschaftsraums für die Gew<strong>in</strong>nung erneuerbarer<br />

Energie belegen die gesellschaftspolitische Brisanz des Themenbereichs Landschaft.<br />

Neben der Verkehrs- und Infrastrukturplanung entwickelte sich der Natur- und<br />

Umweltschutz als zweiter wesentlicher raumbestimmender Faktor, den es <strong>in</strong> der<br />

hoheitlichen Planung und der Projektplanung zu berücksichtigen gilt.<br />

Die Implementierung zahlreicher naturschutz- und umweltrelevanter europäischer<br />

Richtl<strong>in</strong>ien <strong>in</strong> nationales Recht (z.B. Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie und Fauna-Flora-Habitat-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie, Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie, Richtl<strong>in</strong>ie über die Prüfung der<br />

Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, Umgebungslärmrichtl<strong>in</strong>ie)<br />

führte zu e<strong>in</strong>em deutlichen Image- und Bedeutungsgew<strong>in</strong>n von <strong>Landschaftsplan</strong>ung.<br />

Damit e<strong>in</strong>hergehend ist allgeme<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Stärkung des Instruments <strong>Landschaftsplan</strong> als<br />

zentrale Handlungsgrundlage für zahlreiche Fachplanungen zu beobachten – sowohl<br />

(verfahrens)rechtlich als auch <strong>in</strong> der gelebten Praxis der Raumplanung.<br />

In Niederösterreich sche<strong>in</strong>t angesichts dieser Entwicklung e<strong>in</strong>e gewisse „Lähmung“ <strong>in</strong><br />

der örtlichen Raumplanung e<strong>in</strong>getreten zu se<strong>in</strong>: der Ermessens- und<br />

Entscheidungsspielraum von Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich der Geme<strong>in</strong>de<br />

reduziert sich vielerorts auf wenig raumwirksame Nutzungszuweisungen <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Siedlungsgebietes. Dem Gestaltungsfreiraum und Entwicklungsspielraum s<strong>in</strong>d nach<br />

Ansicht so mancher Geme<strong>in</strong>devertreter zu enge Grenzen gesetzt. Naturschutzrechtlich<br />

begründete Nutzungsbeschränkungen werden entsprechend diesem vielfach<br />

1<br />

Mart<strong>in</strong> Boesch, <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der Schweiz: Planungssystem und Rechtsordnung, Universität St.<br />

Gallen/Schweiz, <strong>in</strong>:<br />

https://docs.google.com/viewer?url=http://www.uibk.ac.at/alp<strong>in</strong>erraum/publications/vol2/05_borsdorf_falk.pdf<br />

&embedded=true&chrome=true<br />

2<br />

ebd.<br />

3<br />

ebd.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 4


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

verwendeten Term<strong>in</strong>us als limitierende Faktoren bzw. als E<strong>in</strong>schränkung der<br />

Geme<strong>in</strong>deautonomie gewertet.<br />

Der Landschaftsraum wird als der „übrige Raum“ außerhalb des Siedlungsraums<br />

wahrgenommen, der <strong>in</strong> der Planungspraxis im Rahmen der örtlichen Raumplanung <strong>in</strong><br />

Niederösterreich bisher weniger Aufmerksamkeit erfahren hat als der Siedlungsraum:<br />

Der Landschaftsraum liegt <strong>in</strong> der Hand von Landwirtschaft und Forstwirtschaft, wird<br />

durch Verkehr und Infrastrukturprojekte e<strong>in</strong>genommen, unterliegt zahlreichen<br />

überörtlichen Vorgaben – bef<strong>in</strong>det also nach Auffassung so mancher<br />

Kommunalpolitiker und Planer außerhalb der E<strong>in</strong>flusssphäre von Geme<strong>in</strong>den. Dass<br />

durch diese „passive“ Haltung der Landschaftsraum möglicherweise durch andere<br />

Akteure weit effizienter genutzt wird kann dazu führen, dass aufgrund der fehlenden<br />

E<strong>in</strong>flussnahme der potenzielle Nutzwert des Landschaftsraumes für die<br />

geme<strong>in</strong>deeigenen Bedürfnisse übersehen und somit durch „externe“ Projekte<br />

vere<strong>in</strong>nahmt wird.<br />

Die Potenziale und Entwicklungsoptionen e<strong>in</strong>es Landschaftsraumes zu erkennen sowie<br />

die aktive E<strong>in</strong>flussnahme und Gestaltungsmöglichkeiten des Landschaftsraumes im<br />

Rahmen der örtlichen Raumplanung bzw. <strong>Landschaftsplan</strong>ung wahrzunehmen s<strong>in</strong>d<br />

Chancen, die <strong>in</strong> Niederösterreich bislang zu wenig genützt werden. Zum e<strong>in</strong>en fehlen<br />

Anforderungsprofil und Qualitätsstandards für das Instrument <strong>Landschaftsplan</strong>, zum<br />

anderen s<strong>in</strong>d die Steuerungsmöglichkeiten <strong>in</strong> Form von normativen oder<br />

bodenpolitischen Maßnahmen für den Geltungsbereich von Grünlandflächen nur <strong>in</strong><br />

begrenztem Umfang im NÖ Raumordnungsgesetz verankert.<br />

Aufgrund dieser Situation liegt es nahe, e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>haltlichen und strukturellen Relaunch<br />

des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s vorzubereiten, welcher e<strong>in</strong>en höheren Nutzwert im<br />

Rahmen der Geme<strong>in</strong>deplanung entwickelt. E<strong>in</strong> wesentlicher Aspekt liegt dabei <strong>in</strong> der<br />

M<strong>in</strong>imierung von f<strong>in</strong>anziellen Belastungen für den kommunalen Haushalt: e<strong>in</strong>e Kostenund<br />

Ressourcenersparnis durch Vermeidung von aufwändigen und redundanten<br />

Datenerhebungen zum e<strong>in</strong>en und die methodische Harmonisierung mit anderen<br />

geme<strong>in</strong>derelevanten Planungs<strong>in</strong>strumenten zum anderen.<br />

Die Perspektive ist, den <strong>Landschaftsplan</strong> für die Geme<strong>in</strong>den zu ertüchtigen, den<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> als zunehmend bedeutende Grundlage für politische Entscheidungen<br />

und andere Fachplanungen aufzuwerten und den <strong>Landschaftsplan</strong> als strategisches<br />

und wirkungsvolles Instrument <strong>in</strong> das System der NÖ Raumordnung zu positionieren.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 5


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

2 Status Quo<br />

2.1 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Österreich<br />

Vorangestellt werden Begriffsdef<strong>in</strong>itionen zum Thema <strong>Landschaftsplan</strong>, um den<br />

Interpretationsspielraum <strong>in</strong> der Lehre und Theorie zu verdeutlichen.<br />

Detaillierte Ausführungen zu den jeweiligen Themen s<strong>in</strong>d dem Anhang zu<br />

entnehmen. Der entsprechend Querverweis ist im betreffenden Abschnitt<br />

angeführt.<br />

2.1.1 Die Theorie<br />

„<strong>Landschaftsplan</strong>ung ist die Darstellung aller Maßnahmen und Wege zum Schutz und<br />

zur Sicherung, zur Gestaltung und Wiederherstellung und zur Pflege der besiedelten<br />

und unbesiedelten Landschaft, wobei der Landschaftsbegriff nicht nur physisch,<br />

sondern auch sozio-ökonomisch def<strong>in</strong>iert ist. […] <strong>Landschaftsplan</strong>ung steht <strong>in</strong><br />

konkreten gesellschaftlichem Handlungsbezug; künftige raumrelevante<br />

gesellschaftliche Handlungen werden durch die Ergebnisse landschaftsplanerischer<br />

Arbeit determ<strong>in</strong>iert bzw. mitbestimmt. […]“ 4<br />

„Die Landschaft der Geme<strong>in</strong>den ist jene Ebene, auf der Veränderungen<br />

gesellschaftlicher und politischer Parameter sichtbar werden, auf der die Auswirkungen<br />

`abstrakter Konstrukte` für die Bewohner nachvollziehbar werden. Gerade darum ist es<br />

wichtig, Landschaft nicht mehr als passive Kulisse ökonomischer und sozialer<br />

Prozesse zu betrachten, sondern als e<strong>in</strong>e dynamische und reaktive Matrix aller<br />

gesellschaftlichen Vorgänge.“ 5<br />

„Die Beschäftigung mit Fragen der Kulturlandschaftssicherung, -entwicklung und<br />

–planung gehört zum Kerngebiet der <strong>Landschaftsplan</strong>ung. Die an die Kulturlandschaft<br />

gestellten Ansprüchen (Land- und Forstwirtschaft, Erholungsnutzung, Biotopschutz<br />

usw.) def<strong>in</strong>ieren die Aufgabenstellungen. Die Sicht auf den Naturraum erfolgt sowohl<br />

aus dem Blickw<strong>in</strong>kel der gesellschaftlichen Ansprüche als auch auf Basis der<br />

detaillierten Kenntnis der naturräumlichen Gegebenheiten (Geologie, Klima,<br />

Vegetation, Landschaftsbild etc.). Leistungen des Naturhaushaltes (im S<strong>in</strong>ne der<br />

Erfüllung gesellschaftlicher Ansprüche) werden als Ressourcen und Potentiale erfasst.<br />

Diese können sowohl materieller Natur se<strong>in</strong>, wie Boden oder Wasser oder immaterieller<br />

Natur, wie Erholungsnutzung und Naturgenuss“ 6 .<br />

4<br />

KNOLL Th., PROKSCH Th., TROLL H., (1991)<br />

5<br />

http://www.landscape.tuwien.ac.at/deu/forschung/kommunale_landschaftsplanung_ueberblick.php<br />

6<br />

http://www.landscape.tuwien.ac.at/deu/<strong>in</strong>formation/landschaftsplanung_oesterreich.php<br />

<strong>Knollconsult</strong> 6


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

2.1.2 Rechtliche Stellung<br />

siehe Anhang unter Pkt. 8.4 - Rechtsgrundlagen mit Bezug zum <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong><br />

Österreich.<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Österreich ist im Bereich zwischen Naturschutz und<br />

Raumordnung e<strong>in</strong>zuordnen. Raumordnung und Naturschutz s<strong>in</strong>d im österreichischen<br />

Rechtssystem verankert, Gesetzgebung und Vollziehung ist Aufgabe der Länder.<br />

Die Naturschutzgesetze der Länder sehen ke<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dlichen Landschaftspläne für die<br />

örtliche Ebene vor, sondern allenfalls landschaftspflegerische Begleitplanungen.<br />

Hierbei werden verstärkt die Instrumente der Landschaftspflege und des<br />

Vertragsnaturschutzes für Ausgleichsmaßnahmen, für Erhaltung, Pflege, Sicherung<br />

und Entwicklung von naturschutzfachlich wertvollen oder für das Landschaftsbild<br />

bedeutsamen Gebiete e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Die Verknüpfung zwischen dem Raumordnungsverfahren mit dem Naturschutzrecht<br />

ergibt sich beispielsweise <strong>in</strong> Niederösterreich dadurch, dass gewisse<br />

Planungsvorhaben e<strong>in</strong>er naturschutzrechtlichen Begutachtung bedürfen. Weiters s<strong>in</strong>d<br />

bei der Abwägung von Planungsentscheidungen Naturschutz<strong>in</strong>teressen – die <strong>in</strong> den<br />

Leitzielen des NÖ Raumordnungsgesetzes verankert s<strong>in</strong>d - zu berücksichtigen.<br />

Konkrete Bestimmungen bezüglich zu bearbeitende M<strong>in</strong>dest<strong>in</strong>halte bzw.<br />

Qualitätskriterien s<strong>in</strong>d für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> nicht festgeschrieben.<br />

Die allgeme<strong>in</strong>en Zielsetzungen der Raumordnungsgesetze mit landschaftsplanerischer<br />

Relevanz lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Schutz und Pflege erhaltenswerter Naturgegebenheiten und Kulturgüter,<br />

Bewahrung erhaltenswerter natürlicher oder naturnaher Landschaftselemente und<br />

Landschaftsteile,<br />

Vermeidung von Bee<strong>in</strong>trächtigung ökologisch besonders wertvoller Flächen,<br />

Erhaltung der Vielfalt von Natur und Landschaft,<br />

Sicherung des typischen Orts- und Landschaftsbildes.<br />

Deutlich ist, dass das „Bewahrungspr<strong>in</strong>zip“ im Zusammenhang mit Naturraum und<br />

Umweltbelangen vorherrschend ist.<br />

Die Ause<strong>in</strong>andersetzung mit Konfliktpotenzialen aufgrund unterschiedlicher<br />

Nutzungsansprüche geschieht durch die vermehrte Integration der <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />

<strong>in</strong> die örtliche Raumplanung sowie im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP)<br />

bei Prüfung von Entwicklungsalternativen.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 7


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

2.2 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Niederösterreich<br />

siehe Anhang unter Pkt. 8.4.1 - Rechtliche Stellung der kommunalen<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der NÖ Raumordnung.<br />

Die aufzubereitenden Inhalte s<strong>in</strong>d im Wesentlichen aus den im NÖ<br />

Raumordnungsgesetz 1976 (NÖ ROG) normierten Leitzielen abzuleiten und nicht – wie<br />

bei den anderen Grundlagenplänen – taxativ <strong>in</strong> der NÖ Planzeichenverordnung<br />

aufgelistet.<br />

Die Planungsziele des NÖ ROG betonen das Nachhaltigkeitspr<strong>in</strong>zip im H<strong>in</strong>blick auf den<br />

Schutz des Naturraums als Lebensgrundlage des Menschen. Die vielfältigen<br />

Naturraumpotenziale s<strong>in</strong>d im S<strong>in</strong>ne des Vorsorgepr<strong>in</strong>zips ihrer Eignung gemäß zu<br />

sichern und vor Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu bewahren. Der funktionalen Vernetzung von<br />

ökologischen Strukturen wird durch Beachtung von überörtlichen Planungen und der<br />

Biotopvernetzung Rechnung getragen.<br />

Die Vorgaben zum örtlichen Landschaftskonzept s<strong>in</strong>d aus Sicht der Verfasser aus<br />

folgenden Gründen missverständlich aufzufassen:<br />

−<br />

Zum e<strong>in</strong>en wird im NÖ ROG der Anspruch gestellt, dass gemäß § 1 Abs. 1 Z. 9 NÖ<br />

ROG aufbauend auf den naturräumlichen Gegebenheiten (die im Grundlagenplan<br />

„Naturräumliche Gegebenheiten“ darzustellen s<strong>in</strong>d), e<strong>in</strong>e „Abgrenzung, Bewertung<br />

und Funktionszuteilung der e<strong>in</strong>zelnen Landschaftsräume […]“ zu erfolgen hat. Auch<br />

hat die Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen gemäß § 13 Abs. 5 NÖ ROG<br />

„[…] alle Umstände und Analysen zu enthalten, welche die Festlegung des<br />

örtlichen Raumordnungsprogramms <strong>in</strong> nachvollziehbarer Weise begründen.“<br />

− Andererseits ist <strong>in</strong> der NÖ Planzeichenverordnung lediglich festgelegt, dass<br />

„markante grundlegende Reliefbed<strong>in</strong>gungen wie Kuppen, Gipfel, Geländekanten,<br />

Plateaus“ darzustellen s<strong>in</strong>d.<br />

Dies führt – wie die Untersuchung von mehreren Landschaftskonzepten zeigt - zu<br />

unterschiedlichen Herangehensweisen und Ergebnissen 7 von kommunalen<br />

Landschaftsplänen (detaillierte Ausführungen siehe unter Pkt. 8.2).<br />

Zusammenfassendes Analyseergebnis ist, dass sich drei Typologien von<br />

Landschaftskonzepten herauskristallisieren:<br />

− E<strong>in</strong>ige Landschaftskonzepte def<strong>in</strong>ieren sehr konkrete Planungsziele und –<br />

maßnahmen, die das Entwicklungskonzept vorwegnehmen;<br />

−<br />

−<br />

E<strong>in</strong>ige Konzepte leiten aus der Grundlagendarstellung sehr allgeme<strong>in</strong> gehaltene<br />

H<strong>in</strong>weise im H<strong>in</strong>blick auf landschaftsraumbezogene Nutzungen ab;<br />

E<strong>in</strong>ige Konzepte nehmen <strong>in</strong> Ableitung e<strong>in</strong>er sehr sorgfältigen Untersuchung und<br />

Bewertung von verschiedenen naturräumlichen Faktoren e<strong>in</strong>e Klassifizierung der<br />

Standorteigenschaften des Landschaftsraums im H<strong>in</strong>blick für die Eignung von<br />

Bauland- und Landwirtschaftsnutzungen vor bzw. e<strong>in</strong>e Bewertung von aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht erhaltenswerten Teilräumen des Landschaftsraumes.<br />

7<br />

Untersucht wurden sieben verschiedene Landschaftskonzepte betreffend Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> verschiedenen<br />

Regionen Niederösterreichs und zudem erstellt von verschiedenen Planungsbüros. Sechs<br />

Landschaftskonzepte betreffen Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> ländlich strukturierten Regionen, e<strong>in</strong> Landschaftskonzept e<strong>in</strong>e<br />

Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Knollconsult</strong> 8


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

2.3 Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Deutschland und <strong>in</strong><br />

der Schweiz<br />

2.3.1 Deutschland<br />

siehe Anhang unter Pkt. 8.5 - Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Deutschland.<br />

Die Materialien zum kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Deutschland s<strong>in</strong>d sehr<br />

umfangreich. In der folgenden Darstellung wird auf e<strong>in</strong> Instrument e<strong>in</strong>gegangen, das<br />

e<strong>in</strong>en wichtigen Impuls für den <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Niederösterreich darstellt. Nähere<br />

Ausführungen und Beispiele zu kommunalen Landschaftsplänen <strong>in</strong> Deutschland s<strong>in</strong>d im<br />

Anhang nachzulesen. E<strong>in</strong>e zusammenfassende Darstellung erfolgt im nächsten Kapitel.<br />

2.3.1.1 Rechtliche Stellung<br />

Im Gegensatz zu Österreich ist die <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Deutschland<br />

<strong>in</strong>stitutionalisiert und verfügt über e<strong>in</strong> eigenes Rechtsverfahren. Weiters gibt es<br />

das Instrument der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan), das<br />

ebenfalls nach e<strong>in</strong>em formalen Verfahren abgewickelt wird, geregelt im<br />

Baugesetzbuch.<br />

Die <strong>Landschaftsplan</strong>ung hat <strong>in</strong> Deutschland die Aufgabe, die <strong>in</strong> den<br />

Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder formulierten Ziele und Grundsätze<br />

von Naturschutz und Landschaftspflege für das jeweilige Bundesland zu konkretisieren<br />

(Landschaftsprogramm). Ebenso erfolgt dies für Regionen bzw. Landkreise<br />

(Landschaftsrahmenplan), für die jeweilige Geme<strong>in</strong>de (<strong>Landschaftsplan</strong>) und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen<br />

Bundesländern auch für Teile von Geme<strong>in</strong>den (Grünordnungsplan).<br />

2.3.1.2 E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsregelung<br />

Die E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsregelung ist das Instrument des deutschen Naturschutzrechts,<br />

mit dem negative Folgen von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft (Bee<strong>in</strong>trächtigungen)<br />

vermieden und m<strong>in</strong>imiert werden sollen. Des Weiteren sollen nicht vermeidbare<br />

E<strong>in</strong>griffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden. Die wichtigsten<br />

Rechtsgrundlagen s<strong>in</strong>d im Bundesnaturschutzgesetz sowie im Baugesetzbuch<br />

festgeschrieben. E<strong>in</strong>zelheiten ergeben sich aus den Naturschutzgesetzen (z.B.<br />

Landschaftspflegegesetzen) der Länder.<br />

Die E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsregelung hält umfassende Bewertungsgrundlagen bereit und<br />

gibt wichtige H<strong>in</strong>weise für e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltliche, räumliche und zeitliche Umsetzung von<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dies ermöglicht der Geme<strong>in</strong>de frühzeitig<br />

Ausgleichsflächen zu erwerben und e<strong>in</strong> so genanntes Ökokonto 8 anzulegen. In e<strong>in</strong>em<br />

Ökokonto werden freiwillig durchgeführte Maßnahmen zur Aufwertung von Natur und<br />

Landschaft dokumentiert und verwaltet, die bei künftigen E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und<br />

Landschaft (z.B. Bauvorhaben) als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden<br />

können.<br />

In der Bauleitplanung (analog der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung <strong>in</strong><br />

Österreich) ist die E<strong>in</strong>griffsregelung Teil der Gesamtabwägung. So sollen E<strong>in</strong>griff<br />

und Ausgleich <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Gesamtkonzept e<strong>in</strong>gebunden werden. Im Rahmen e<strong>in</strong>es<br />

Ökokontos können z.B. Geme<strong>in</strong>den bereits vor der Planung von Baugebieten<br />

8<br />

http://www.stmug.bayern.de/umwelt/naturschutz/oekokonto/oekokont.htm<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kokonto<br />

http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/<strong>in</strong>dex.php?id=2404<br />

http://www.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=40b7906ffcea5e3af0d872b83468887a<br />

<strong>Knollconsult</strong> 9


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Ausgleichsmaßnahmen durchführen und diese später ref<strong>in</strong>anzieren. In der<br />

Bebauungsplanung kann die Geme<strong>in</strong>de dann auf die Flächen des Ökokontos<br />

zurückgreifen und den aktuellen Bedarf "abbuchen". Diese frühzeitige und aktive<br />

Bevorratung trägt dazu bei, die Kosten für den Ausgleich zu senken.<br />

2.3.2 Schweiz<br />

siehe Anhang unter Pkt. 8.6 - Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der Schweiz.<br />

Im Vergleich zu Deutschland s<strong>in</strong>d mittels Internetrecherche kaum Materialien über den<br />

kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> der Schweiz verfügbar. E<strong>in</strong>e Analyse und<br />

Untersuchung der wesentlichen Merkmale war daher im Rahmen der ggst. <strong>Pilotstudie</strong><br />

nicht durchführbar.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 10


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

2.4 Zusammenfassung und Schlussfolgerung<br />

Bei der Recherche e<strong>in</strong>er Vielzahl von Landschaftsplänen, ihren Grundsätzen, Aufgaben<br />

und Inhalten (die nicht alle im Detail wieder gegeben werden konnten) s<strong>in</strong>d folgende<br />

charakteristischen „Wesenszüge“ des (kommunalen) <strong>Landschaftsplan</strong>s festzustellen:<br />

Rechtliche Stellung<br />

In Österreich und <strong>in</strong> der Schweiz erfährt die <strong>Landschaftsplan</strong>ung ke<strong>in</strong>e konkrete<br />

rechtliche Verankerung, sondern ist Teil der Raumordnung, die sich als <strong>in</strong>tegratives<br />

Verfahrensmodell versteht mit der Aufgabe, die unterschiedlichen Raumansprüche zu<br />

koord<strong>in</strong>ieren. In manchen Bundesländern von Österreich gibt es das Instrument der<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung auf Geme<strong>in</strong>deebene (Freilandleitbild, Landschaftskonzept,<br />

Freiraumkonzept), wobei Festlegungen bzw. Richtl<strong>in</strong>ien bezüglich Qualitätsstandards<br />

oder zu bearbeitenden Inhalten weitgehend fehlen. Entsprechend une<strong>in</strong>heitlich und<br />

unterschiedlich ist die Qualität der Landschaftspläne.<br />

In Deutschland ist die <strong>Landschaftsplan</strong>ung im Bundesnaturschutzgesetz verankert mit<br />

länderweisen Ausführungsgesetzen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen von<br />

der Länderebene bis auf die Ebene der Geme<strong>in</strong>deplanung. Der kommunale<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> ist verb<strong>in</strong>dlich und be<strong>in</strong>haltet e<strong>in</strong>e große Palette an<br />

Umsetzungsmaßnahmen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em hohen Detaillierungsgrad (vgl. <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Stadt Mühlheim).<br />

Jedoch kann angenommen werden, dass e<strong>in</strong>e Koord<strong>in</strong>ierung von unterschiedlichen<br />

Nutzungsansprüchen und Harmonisierung von Zielsetzungen an e<strong>in</strong> und denselben<br />

Raum aufgrund der verfahrensrechtlichen Trennung zwischen Naturschutz /<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung und Raumordnung / Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplanung<br />

komplexer ist als <strong>in</strong> Österreich oder <strong>in</strong> der Schweiz.<br />

Themenbereiche<br />

Die Kern<strong>in</strong>halte und Kernaufgaben konzentrieren sich auf Naturschutzaspekte und<br />

Landschaftspflege und umfassen dabei folgende immer wiederkehrende<br />

Themenbereiche:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Sicherung wertvoller Lebensräume und Landschaftspflege,<br />

Wiederherstellung von naturnahen Elementen,<br />

Erhaltung des Landschaftsbildes,<br />

Sicherung der ökologischen Funktionsfähigkeit und Durchlässigkeit,<br />

Erhaltung der Vielfalt von Kulturlandschaften,<br />

Aufwertung der Erholungsfunktion.<br />

Bewahrungspr<strong>in</strong>zip<br />

Sowohl <strong>in</strong> den rechtlich verankerten Zielvorgaben, als auch <strong>in</strong> der Ausführungsplanung<br />

stehen der Schutz, die Erhaltung oder die Renaturierung im Vordergrund. Im<br />

Zusammenhang mit der Herstellung von Biotopverbundsystemen lässt sich zwar e<strong>in</strong>e<br />

aktive Entwicklungsplanung erkennen, jedoch handelt es sich genau genommen um<br />

e<strong>in</strong>e Wiederherstellung von funktionalen Zusammenhängen, wenn auch<br />

möglicherweise räumlich umgeschichtet.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 11


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Bayern beispielsweise zeigt allerd<strong>in</strong>gs Ansätze e<strong>in</strong>er<br />

strategischen Entwicklungsplanung: so unterstützt er wichtige gesellschaftspolitische<br />

Aufgaben und Ziele wie z.B.:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Lenkung von Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme <strong>in</strong> räumlich weniger sensible Bereiche,<br />

Förderung des Wasserrückhaltes,<br />

Sicherung von wertvollen Biotopverbundsystemen,<br />

Verbesserung der ökologischen Durchlässigkeit.<br />

E<strong>in</strong>griff – Ausgleichsregelung<br />

E<strong>in</strong> wichtiger Impuls für den <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Niederösterreich ist die <strong>in</strong> Deutschland<br />

<strong>in</strong>stitutionalisierte Regelung des „E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichspr<strong>in</strong>zips“. Dieses Instrument dient<br />

der Konfliktm<strong>in</strong>imierung <strong>in</strong> Folge von Planungsentscheidungen durch Harmonisierung<br />

unterschiedlicher Interessen und der Kompensation von Qualitätsverlust und Ausgleich<br />

bei nicht kompensierbaren E<strong>in</strong>griffen.<br />

Während etwa im deutschen Bundesnaturschutzgesetz e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>griffs-<br />

Ausgleichsregelung schon seit geraumer Zeit fix verankert ist und zu dieser von den<br />

Ländern weitergehende Regelungen – <strong>in</strong>sbesondere im Zusammenhang mit der<br />

Bewertung und Anrechnung von Kompensationsmaßnahmen und der Festlegung von<br />

Ersatzzahlungen – erlassen werden können, gibt es e<strong>in</strong>e vergleichbare, gesetzlich<br />

gestützte E<strong>in</strong>griffsregelung <strong>in</strong> Österreich bislang nur im Bundesland Salzburg (§ 3 und<br />

§ 51 NSchG) 9 . Zwar s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong> den Naturschutzgesetzen der anderen Bundesländer<br />

die Vorschreibung von Kompensationsmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen als<br />

Ersatz- oder Zusatzleistung <strong>in</strong> Form von Naturschutzabgaben verankert, konkrete und<br />

auch tatsächlich angewandte, objektive Bewertungsverfahren werden <strong>in</strong> Österreich<br />

bislang jedoch nicht durchgeführt.<br />

Das E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichspr<strong>in</strong>zip – allerd<strong>in</strong>gs ohne e<strong>in</strong>em konkret festgelegten<br />

Bewertungsverfahren - f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> der NÖ Raumordnung <strong>in</strong> der SUP: Der<br />

Umweltbericht hat <strong>in</strong> § 4 Abs. 6 NÖ ROG 1976 normierte Informationen zu enthalten,<br />

unter anderem „[…] Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong>derung, Verr<strong>in</strong>gerung oder zum Ausgleich<br />

von erheblichen negativen Umweltauswirkungen“. E<strong>in</strong>e nähere Def<strong>in</strong>ition der<br />

Maßnahmen obliegt den Planungsbeteiligten, verb<strong>in</strong>dliche Richtl<strong>in</strong>ien bzw.<br />

Bewertungsmethoden s<strong>in</strong>d nicht festgeschrieben.<br />

Maßnahmen und Folgewirkungen der örtlichen Raumplanung – der Flächenwidmungsund<br />

Bebauungsplanung – s<strong>in</strong>d nicht unmittelbar „ausgleichspflichtig“, wenngleich der<br />

Umweltbericht bei der Entscheidungsf<strong>in</strong>dung im Geme<strong>in</strong>derat zu berücksichtigen ist.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs gibt es zahlreiche <strong>in</strong>formelle Anwendungsbeispiele, auf die im Anhang unter<br />

Pkt. 8.9 näher e<strong>in</strong>gegangen wird.<br />

In Niederösterreich wird dieses Pr<strong>in</strong>zip derzeit für die Ebene der Regionalplanung<br />

untersucht 10 . Nach den bisherigen Studienergebnissen besteht <strong>in</strong> mehreren Punkten<br />

Abklärungsbedarf, bis dieses Instrument – möglicherweise nach e<strong>in</strong>er Testphase<br />

anhand e<strong>in</strong>er oder mehrerer Pilotregionen oder -geme<strong>in</strong>den - als Planungs<strong>in</strong>strument <strong>in</strong><br />

Niederösterreich e<strong>in</strong>gesetzt werden kann. So ist z.B. das Thema (monetäre) Bewertung<br />

von E<strong>in</strong>griffs- und Ausgleichmaßnahmen noch ungelöst - <strong>in</strong>sbesondere für Flächen, die<br />

9<br />

In: http://www.ooe-umweltanwaltschaft.at/xbcr/SID-3BA0790B-77858457/Schottertext.pdf, S. 5<br />

10<br />

Stadt-Umland-Management Wien / Niederösterreich; Handlungskonzept Grünräume im Südraum Wien,<br />

Stand Projektentwicklung, Quelle: http://www.stadtumland.at/fileadm<strong>in</strong>/sum_adm<strong>in</strong>/Sued/SUM_Forum_M._Lanzendorf/Praesentation_Handlungskonzepte_15<br />

0909_01.pdf<br />

<strong>Knollconsult</strong> 12


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

zwar ke<strong>in</strong>e hohe naturschutzfachliche Bedeutung haben, jedoch als Aktionsraum des<br />

Menschen Bedeutung haben.<br />

Zunehmender Bedeutungsgew<strong>in</strong>n der <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />

Im Zusammenhang mit der Lebensraumgestaltung als Überbegriff von Raumplanung<br />

sowie von <strong>Landschaftsplan</strong>ung und Naturschutz durchzieht die Trennung der<br />

Bezugsebene bzw. des Planungsraumes <strong>in</strong> bebaute und unbebaute Flächen oder <strong>in</strong><br />

Außenraum/Freiraum und Siedlungsraum/Wirtschaftsraum nach wie vor<br />

Planungsgrundsätze, Inhalte und verfahrensrechtliche Aspekte.<br />

Diese Trennung erfährt <strong>in</strong> der Praxis immer weniger Entsprechung: Planerisch wird der<br />

Außenraum mit dem Siedlungsraum „verzahnt“, Grünzüge / Grünkeile / Grünkorridore<br />

stellen Verb<strong>in</strong>dungen zwischen Landschaftsraum und Siedlungsraum her. Diese<br />

Verflechtung entspricht dem Pr<strong>in</strong>zip von ökologischer und funktionaler Vernetzung, die<br />

nicht an e<strong>in</strong>er Siedlungsgrenze - und <strong>in</strong> weiterer Folge an der Verwaltungsgrenze e<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>de – Halt machen (sollten).<br />

Bislang erfolgt <strong>Landschaftsplan</strong>ung auf <strong>kommunaler</strong> Ebene überwiegend <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />

„defensiven“ Planung (ökologische Begleitplanung, Ausgleichsplanung von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong><br />

den Landschaftsraum, begleitende Fachplanung im Rahmen von<br />

Raumordnungsverfahren) und weniger <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er aktiven Steuerung von<br />

Entwicklungsplanung gleichrangig mit anderen themenspezifischen Aspekten der<br />

Raumentwicklung.<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong>ung kommt neben ihrer ursprünglichen Funktion als „Anwalt“<br />

des Naturschutzes somit immer mehr die Rolle zu, die Siedlungsraumentwicklung<br />

und die wirtschaftliche Entwicklung möglichst ökologisch verträglich mitzugestalten.<br />

Diesem Umstand wird auch <strong>in</strong> der rechtlichen Integration von naturschutzrelevanten<br />

Belangen <strong>in</strong> andere Gesetzesmaterien Rechnung getragen.<br />

Methodik<br />

Die Überführung von Zielsetzungen <strong>in</strong> den <strong>Landschaftsplan</strong> gestaltet sich äußerst<br />

variantenreich – auch <strong>in</strong> Deutschland, da die Ausführungsbestimmungen länderweise<br />

unterschiedlich geregelt s<strong>in</strong>d. Es zeigt sich, dass je nach spezifischer Ausprägung von<br />

raumstrukturellen Merkmalen, Potenzialen und Konflikten differenzierte<br />

Herangehensweisen gewählt werden.<br />

(Anmerkung: auf die vergleichende Darstellung der Methodik konnte im Rahmen der<br />

vorliegenden Studie nicht näher e<strong>in</strong>gegangen werden.)<br />

Präsenz im Internet<br />

Bemerkenswert ist die Vielzahl von im Internet abrufbaren Landschaftsplänen <strong>in</strong><br />

verschiedenen deutschen Bundesländern, die sowohl e<strong>in</strong>e vollständige E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

als auch e<strong>in</strong>e aktive Beteiligung am Planungsprozess erlauben (z.B. <strong>in</strong> Form der<br />

Abgabe von Stellungnahmen). Neben den GIS-basierten Karten s<strong>in</strong>d teilweise auch<br />

weiterführende textliche Informationen, Visualisierungen, H<strong>in</strong>weise auf die Bearbeiter,<br />

Term<strong>in</strong>e und weitere Möglichkeiten der Beteiligung ersichtlich, was zu e<strong>in</strong>er<br />

wesentlichen Entlastung der Verwaltungsarbeit von Baubehörden führen dürfte.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 13


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

3 Aktuelle Entwicklungen<br />

3.1 Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

Welche Veränderungen mit gesellschaftlicher Relevanz s<strong>in</strong>d mittel- oder unmittelbar<br />

raum- bzw. landschaftsraumwirksam? Nachfolgend s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>ige Aspekte angeführt, die<br />

<strong>in</strong> Theorie und Praxis allgeme<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>em Überdenken von raumwirksamen<br />

Planungserfordernissen führen dürften.<br />

Risken und Chancen<br />

Die nachfolgend dargestellten Entwicklungen der letzten Jahre bergen sowohl Risken<br />

als auch Chancen 11 , die von Seiten der Raumordnungs- und Landschaftsdiszipl<strong>in</strong>en zu<br />

beobachten s<strong>in</strong>d und neue strategische Herausforderungen für die<br />

Raumordnungspolitik darstellen:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Verflechtung von grenznahen Regionen,<br />

Vielzahl von Groß<strong>in</strong>frastrukturvorhaben,<br />

Ause<strong>in</strong>anderdriften von Schrumpfungs- und Agglomerationsräumen,<br />

Übernutzung natürlicher Ressourcen,<br />

Standortpositionierungen als energieautarke Region,<br />

Ertüchtigen von Naturraumqualitäten für den Tourismus,<br />

Multifunktionalität und Kle<strong>in</strong>teiligkeit.<br />

Zu ergänzen ist die zunehmende Lebensraumfragmentierung 12 mit der damit<br />

verbundenen Forderung für EU-Mitgliedstaaten, verb<strong>in</strong>dende Landschaftselemente<br />

bzw. Biotopkorridore zwischen Natura 2000-Gebieten zu fördern und bestimmte<br />

Wildtiere gegen Störungen <strong>in</strong> Wanderungszeiten zu schützen. Verallgeme<strong>in</strong>ert<br />

dargestellt geht es um die Lebensraumvernetzung, um die Sicherung e<strong>in</strong>er<br />

„ökologischen Infrastruktur“ bzw. von „Mobilitätsachsen“ 13 und die Vermeidung e<strong>in</strong>er<br />

zunehmenden Isolierung von Schutzgebieten bzw. Lebensräumen.<br />

Groß<strong>in</strong>frastrukturprojekte führen auch zu e<strong>in</strong>er Verknappung von „Ruhegebieten“ für<br />

Wohn- und Erholungsnutzungen sowie für Habitate mit lärmempf<strong>in</strong>dlichen Tierarten.<br />

Differenzierte Naturschutz<strong>in</strong>teressen<br />

Die Implementierung zahlreicher naturschutz- und umweltschutzrelevanter EU-<br />

Richtl<strong>in</strong>ien <strong>in</strong> die Materiengesetze führte zu e<strong>in</strong>er Vielzahl von zu berücksichtigenden<br />

Vorgaben. In letzter Zeit zu beobachten ist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang die Zunahme an<br />

Konfliktpotenzial zwischen verschiedenen Naturschutz<strong>in</strong>teressen. Z.B. können<br />

Projektvorhaben mit dem Ziel der CO 2 -Reduktion wie W<strong>in</strong>dkraftanlagen oder<br />

Photovoltaik-Freiflächenanlagen e<strong>in</strong> Konfliktpotenzial zu den Schutzzielen e<strong>in</strong>es<br />

Europaschutzgebietes darstellen. An diesem Beispiel zeigt sich die zunehmende<br />

Bedeutung der <strong>Landschaftsplan</strong>ung, die auch die unterschiedlichen Zielsetzungen von<br />

Naturschutz zu koord<strong>in</strong>ieren hat.<br />

11<br />

ÖROK – Raumszenarien 2030, <strong>in</strong>: http://www.oerok.gv.at/raum-region/themen-undforschungsbereiche/szenarien-der-raumentwicklung.html<br />

12<br />

F. Völk und V. Reiss-Enz, <strong>in</strong>: Überregional bedeutsame Wildtierkorridore <strong>in</strong> Österreich und ihre<br />

planerische Sicherung, 2007, Onl<strong>in</strong>e-Publikation, Stand: März 2011<br />

13<br />

Ebd.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 14


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Gefahrenpotenziale und Schutzfunktionen des Naturraums<br />

Heftige und teils dramatische Folgewirkungen aufgrund des Ignorierens von<br />

Belastungsgrenzen des Naturhaushaltes führten zu e<strong>in</strong>er neuen „Demut“ gegenüber<br />

den Gefahren und den Kräften der Natur. Zahlreiche Institutionen beschäftigen sich<br />

derzeit verstärkt mit der Sammlung und Auswertung von Daten sowie der Bestimmung<br />

von Gefahrenzonen bzw. der vorsorglichen Sicherung von Landschaftsräumen mit<br />

Schutzfunktionen. Diese haben vor allem Beschränkungen für die<br />

Siedlungsentwicklung zur Folge.<br />

Bürgerbeteiligung und Konfliktmanagement<br />

Instrumente wie die Variantenprüfung, Ausgleichspflicht, Konsultationspflicht und<br />

Monitor<strong>in</strong>g im Rahmen von UVP-Verfahren und teilweise <strong>in</strong> SUP-Verfahren zielen<br />

darauf ab, Konfliktpotenziale zu entschärfen und die E<strong>in</strong>haltung des Umweltschutzes<br />

sicherzustellen. Die zunehmende Anwendung von privatrechtlichen Verträgen (z.B.<br />

Pflegeverträge im Rahmen des ÖPUL oder im Zusammenhang mit Managementplänen<br />

<strong>in</strong> Europaschutzgebieten, Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Naturschutzrechtes<br />

u.dgl.) führen zu e<strong>in</strong>er stärkeren E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung und Beteiligung der Bürger <strong>in</strong><br />

umweltrelevanten Planungen.<br />

Technik<br />

Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien wie das Internet und<br />

geografische Informationssysteme eröffnen Potenziale bezüglich Partizipation,<br />

Transparenz, Datenvernetzung und Raumanalysen, die bisher aufgrund der<br />

Komplexität der technischen Systeme und der mangelhaften Rechtssicherheit<br />

bezüglich des Umgangs mit Daten nicht immer den Möglichkeiten entsprechend<br />

genutzt werden.<br />

Planungsqualität<br />

Mit der Weiterentwicklung der technischen Mittel wachsen die Erwartungen bezüglich<br />

der Verfügbarkeit und Verwendung von aktuellen Daten, die Qualitätsanforderungen an<br />

Fachplanungen und ihrer Vernetzung untere<strong>in</strong>ander, die Ansprüche bezüglich der<br />

Kenntlichmachung von komplexen Wirkungszusammenhängen und von Folgewirkungen<br />

<strong>in</strong> mehreren Entwicklungsszenarien. Dies führt zu e<strong>in</strong>er höheren Planungsqualität, aber<br />

auch zum Erfordernis der Def<strong>in</strong>ition von „Systemgrenzen“, um die durch die<br />

technologische Entwicklung frei gewordenen Kapazitäten und Ressourcen für andere<br />

wesentliche Aufgaben zu bewahren.<br />

Prozessorientierung statt unflexibler Festschreibungen<br />

Die moderne Technik ermöglicht die laufende E<strong>in</strong>speisung von aktuellen Daten. Somit<br />

wächst das Erfordernis nach e<strong>in</strong>er verstärkten Berücksichtigung von sich ändernden<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen. Angesichts der dargestellten gegenwärtig stattf<strong>in</strong>denden<br />

Umwälzungen mit Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung ist davon auszugehen,<br />

dass künftig verstärkt bzw. <strong>in</strong> kürzeren Intervallen die Evaluierung von<br />

Gesamtplanungen als Korrektiv anzuwenden se<strong>in</strong> wird. Längerfristige Zielsetzungen<br />

ohne Offenhalten von Handlungsspielräumen und Entwicklungsoptionen sche<strong>in</strong>en<br />

obsolet geworden zu se<strong>in</strong>.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 15


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

3.2 Raumansprüche und Raumentwicklung<br />

Demographische und wirtschaftliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen verändern sich laufend, aber<br />

gerade <strong>in</strong> den letzten Jahren ist e<strong>in</strong> starker Wandel zu verzeichnen. Die<br />

(Wieder)Entdeckung der regionalen Identität, die Nutzungserweiterung von natürlichen<br />

Ressourcen und Potenziale des Naturhaushaltes, aber auch das Erkennen von<br />

Kapazitätsgrenzen und begrenzten Ressourcen führen zu e<strong>in</strong>em neuen Bewusstse<strong>in</strong><br />

bezüglich e<strong>in</strong>es überlegten und sorgsamen „Umgangs“ mit dem Landschaftsraum.<br />

Nachfolgend seien e<strong>in</strong>ige Beispiele genannt:<br />

Nutzungsanspruch<br />

Nutzung der naturräumlichen Ressourcen für<br />

die Gew<strong>in</strong>nung von erneuerbarer Energie.<br />

Tourismusstandort Österreich als<br />

Klimawandelgew<strong>in</strong>ner.<br />

Grünkorridore mit überörtlicher<br />

lebensraumvernetzender Funktion (z.B.<br />

Wildtierkorridore, Biotopverbundsysteme).<br />

Umlandregionen als „Ausweichräume“ für<br />

Raumbedürfnisse, die <strong>in</strong> Ballungsräumen nicht<br />

(mehr) abgedeckt werden können wie z.B. die<br />

naturraumgebundene Erholung.<br />

Kulturlandschaft und regionale Identität.<br />

Großvolumige Infrastrukturvorhaben und<br />

Intensiv-Grünlandnutzungen.<br />

Naturgefahren, Schutzfunktionen und<br />

Prävention.<br />

Multifunktionalität <strong>in</strong> Räumen mit hohem<br />

Nutzungsdruck.<br />

Planungen, die bei ihrer Umsetzung zu e<strong>in</strong>er<br />

Verdrängung von anderen wichtigen<br />

Funktionen / Nutzungen führen.<br />

Raumanspruch / Entwicklungserfordernis<br />

Vorrangzonen für die Nutzung erneuerbarer<br />

Energieressourcen.<br />

Vorrangzonen für die Erholungsnutzung und<br />

Sicherung von naturnahen regionstypischen<br />

Landschaftsteilen.<br />

Freihalten von durchgängigen<br />

Landschaftsteilräumen, frühzeitige Absicherung<br />

von Ausgleichsmaßnahmen („Ausweichrouten“).<br />

Vorrangzonen für die Sicherung der naturnahen<br />

Qualität.<br />

Bewahrung von (historisch gewachsenen)<br />

regionstypischen Landschaftsteilräumen vor<br />

technogenen E<strong>in</strong>flüssen.<br />

Konzentration von umweltbelastenden Nutzungen<br />

auf weniger sensible Teilräume.<br />

Freihalten der Landschaftsteilräume mit<br />

Gefahrenpotenzial oder Schutzfunktion von<br />

(baulichen) Intensivnutzungen<br />

Def<strong>in</strong>ition von Kapazitätsgrenzen und<br />

Prioritätenreihung von Nutzungsansprüchen.<br />

Frühzeitige Bevorratung von Ausgleichsflächen.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 16


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

3.3 Raumkonflikte - Konfliktpotenziale<br />

Sche<strong>in</strong>bar umweltschonende Projekte können zu umweltrelevanten Konflikten führen –<br />

beispielsweise <strong>in</strong>folge Summationswirkungen oder zu spät erkannter Folgewirkungen.<br />

Die Wirkung von regional bedeutsamen Raumfunktionen wird geschmälert, wenn ke<strong>in</strong>e<br />

Koord<strong>in</strong>ation mit benachbarten Geme<strong>in</strong>den erfolgt, übergeordnete Sachkonzepte fehlen<br />

oder relevante Informationen zur Sicherung dieser Funktionen nicht verfügbar s<strong>in</strong>d.<br />

Nachfolgend seien e<strong>in</strong>ige Beispiele genannt:<br />

Nutzungsanspruch<br />

Nutzung der naturräumlichen Ressourcen für<br />

die Gew<strong>in</strong>nung von erneuerbarer Energie.<br />

Konfliktpotenzial<br />

Zunehmende „Technisierung“ e<strong>in</strong>er regionstypischen<br />

erhaltenswerten Kulturlandschaft / e<strong>in</strong>er<br />

Erholungslandschaft.<br />

Nutzungskonkurrenz von großflächigen bzw.<br />

raumwirksamen Anlagen zu alternativen<br />

Nutzungsansprüchen bzw. Schutzzielen des<br />

Landschaftsraumes.<br />

Großprojekte Infrastruktur.<br />

Reduzierung und „Zersplitterung“ von Lebensräumen,<br />

von zusammenhängenden naturnahen<br />

Landschaftsräumen.<br />

Verdrängung / Reduktion / Qualitätsverlust von<br />

Freiräumen mit Bedeutung für die Lebensraumqualität<br />

e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de.<br />

Übernutzung der Inanspruchnahme von<br />

Landschaftsraum (Grünlandbauten,<br />

Infrastruktur, <strong>in</strong>tensive Grünlandnutzungen).<br />

Inanspruchnahme / Entwertung von wertvollen<br />

Lebensräumen.<br />

Biotopverbund - Zusammenhängende<br />

großräumige Vernetzungsstrukturen und<br />

Landschaftskorridore.<br />

Sonstige grenzüberschreitende<br />

landschaftsraumgebundene Funktionen (z.B.<br />

Erholungsräume, Retentionsräume).<br />

Multifunktionalität – Prioritätensetzung oder<br />

Nutzungsdurchmischung?<br />

„Kampfzone“- <strong>in</strong> Übergangsbereichen zwischen<br />

Siedlung und Umland.<br />

„Kampfzone“- zwischen Wald und<br />

Offenlandfläche.<br />

„Kampfzone“ – zwischen<br />

Retentionsraumbedarf und Landwirtschaft.<br />

Verlust an Regenerationsfähigkeit.<br />

Entwertung von Freiräumen für Nutzungen mit<br />

wohnnutzungssensiblen Auswirkungen.<br />

Ausgleichsmaßnahmen fehlen oder werden nicht<br />

immer dort vorgenommen, wo sie benötigt werden >><br />

Erfordernis e<strong>in</strong>es übergeordneten Konzeptes von<br />

Bedarfsflächen an Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Gefährdung / Zerschneidung durch<br />

Baulandwidmungen aufgrund Fehlens entsprechender<br />

Grundlagen oder Nutzungsbeschränkungen.<br />

Gewisse Planungserfordernisse s<strong>in</strong>d nicht Aufgabe<br />

der Kommunalplanung, sondern bedürfen e<strong>in</strong>er<br />

Koord<strong>in</strong>ation durch die Regionalplanung.<br />

Frage der Verträglichkeit von unterschiedlichen<br />

Ansprüchen an e<strong>in</strong> und denselben Raum.<br />

Verlust von unversiegelten Flächen und<br />

Retentionsflächen.<br />

Verschw<strong>in</strong>den von Lichtungen und Wiesenflächen mit<br />

Bedeutung für das Landschaftsbild / den<br />

Erholungswert oder als Habitat.<br />

Ger<strong>in</strong>ge Akzeptanz betroffener Landwirte bei<br />

Bauverbot ihrer gesamten Liegenschaften.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 17


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

3.4 Schlussfolgerung: Impulse und Herausforderungen für<br />

die <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />

Notwendig ist e<strong>in</strong>e gesamtheitliche Betrachtung im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er vorsorglichen und<br />

strategisch geschickten Platzierung von Handlungserfordernissen für Maßnahmen im<br />

Grünland.<br />

Die E<strong>in</strong>griffs–Ausgleichsregelung sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> patentes Instrument zur<br />

Konfliktm<strong>in</strong>imierung zu se<strong>in</strong>, bedarf aber <strong>in</strong> Niederösterreich vertiefender methodischer<br />

Untersuchungen dieses Themas, bevor e<strong>in</strong>e etwaige Implementierung <strong>in</strong> das<br />

Rechtssystem bzw. e<strong>in</strong>e konkrete Anwendung dieses Instruments erfolgen kann. Durch<br />

e<strong>in</strong>e zeitliche Entkopplung kann e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de bereits frühzeitig Ausgleichsflächen <strong>in</strong><br />

Betracht ziehen und langfristig planen.<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung gew<strong>in</strong>nt zunehmend an Bedeutung als Fachgrundlage für andere<br />

Fachplanungen (z.B. Beitrag zur sachgerechten Lösung von Raumnutzungskonflikten,<br />

Grundlage für SUP und UVP, Grundlage für örtliches Entwicklungskonzept). Damit<br />

wachsen die Qualitätsanforderungen im H<strong>in</strong>blick auf effiziente, nachhaltige,<br />

vorausschauende Planung mit dem Ziel der Implementierung und Überführung <strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />

Umsetzungs- und Handlungskonzept.<br />

Insbesondere besteht durch die europäischen Anforderungen die Herausforderung der<br />

Verzahnung der <strong>Landschaftsplan</strong>ung mit europarechtlichen Instrumenten des Naturund<br />

Umweltschutzes, Gesamtplanung und Fachplanungen, anderen Instrumenten von<br />

naturschutz- und umweltrelevanten Zuständigkeiten.<br />

Aufgrund des Kooperationsbedarfs mit betroffenen Liegenschaftseigentümern s<strong>in</strong>d<br />

Bodenmanagementmaßnahmen gefordert, damit e<strong>in</strong>e Umsetzung von Zielsetzungen<br />

gel<strong>in</strong>gt. Hier s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs die rechtlichen Möglichkeiten für Grünlandflächen zur<br />

raumplanerischen Absicherung von Planungsentscheidungen begrenzt.<br />

Allgeme<strong>in</strong>e wesentliche Herausforderungen werden die Abschätzung von<br />

Folgewirkungen für den kommunalen Haushalt, H<strong>in</strong>weise für <strong>in</strong>vestive Maßnahmen,<br />

für Förderungen und für Kooperationen mit anderen Raumakteuren se<strong>in</strong>.<br />

Deutlich wird, dass der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> all diese Herausforderungen<br />

alle<strong>in</strong>e nicht bewältigen kann, da das System Landschaftraum nicht auf das Gebiet<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Verwaltungsgrenze e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de beschränkt ist.<br />

Der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> kann se<strong>in</strong>en Teil der Verantwortung nur dann<br />

erfüllen, wenn Überfrachtungen und Redundanzen vermieden werden, Synergien<br />

mit anderen wichtigen landschaftsraumrelevanten Instrumenten genützt werden und<br />

die Inhalte auf relevante Aspekte konzentriert werden.<br />

Das bedeutet zum e<strong>in</strong>en, dass e<strong>in</strong>e deutliche Abgrenzung zu anderen<br />

Fachplanungen und somit e<strong>in</strong>e Def<strong>in</strong>ition e<strong>in</strong>es Katalogs von zu bearbeitenden<br />

Inhalten zu erfolgen hat. Zum anderen bedeutet dies e<strong>in</strong>e methodische<br />

Harmonisierung mit Fachplanungen wie SUP und UVP.<br />

Um als Planungs<strong>in</strong>strument wirkungsvoll <strong>in</strong> das System der örtlichen Raumordnung<br />

implementiert werden zu können, ist e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong> verständliche Aufbereitung und<br />

Darstellung der Inhalte e<strong>in</strong>e wesentliche Grundvoraussetzung.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 18


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

4 Anforderungsprofil an den kommunalen<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Niederösterreich<br />

Dieses Kapitel stellt e<strong>in</strong>en zusammenfassenden Überblick über die<br />

Qualitätsanforderungen für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> dar. E<strong>in</strong>e wesentliche<br />

strategische Zielsetzung ist die Mehrfachnutzung des <strong>Landschaftsplan</strong>s, die anhand<br />

von mehreren Beispielen erläutert wird.<br />

In Ableitung der Qualitätsanforderungen wurde e<strong>in</strong> Konzept für den strukturellen<br />

Aufbau des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s ausgearbeitet. Das Strukturschema dient<br />

der Orientierung über den strukturellen Aufbau und stellt e<strong>in</strong>en Überblick über die<br />

Strukturelemente bzw. Bauste<strong>in</strong>e des <strong>Landschaftsplan</strong>s dar. Die weiterführenden<br />

Erläuterungen erfolgen sodann im nachfolgenden Kapitel Nr. 5.<br />

4.1 Qualitätsanforderungen / Strategische Leitl<strong>in</strong>ie<br />

Wann ist e<strong>in</strong> <strong>Landschaftsplan</strong><br />

zu erstellen?<br />

Welche Position hat der<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> im<br />

Strukturschema des örtlichen<br />

Raumordnungsprogramms?<br />

Auf welchen fachlichen<br />

Grundlagen basiert der<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>?<br />

Welche Aufgaben hat der<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>?<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist bei e<strong>in</strong>er generellen Überarbeitung e<strong>in</strong>es<br />

örtlichen Raumordnungsprogramms zu erstellen.<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> erfährt e<strong>in</strong>e Aufwertung <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es<br />

Strategieplans und grenzt sich von der Grundlagenforschung zum<br />

e<strong>in</strong>en und dem örtlichen Entwicklungskonzept zum anderen ab.<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> basiert auf Grundlagendaten, die auf<br />

Geme<strong>in</strong>deebene laufend gesammelt und im Zuge der Überarbeitung<br />

e<strong>in</strong>es örtlichen Raumordnungsprogramms redigiert werden.<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die strategische Basis für<br />

landschaftsraumrelevante Festlegungen des örtlichen<br />

Entwicklungskonzepts.<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist weiters e<strong>in</strong>e fachliche Grundlage für<br />

Prüfungserfordernisse im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung<br />

(SUP), der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder sonstiger<br />

landschaftsraumrelevanter Fachplanungen.<br />

Wie ist der <strong>Landschaftsplan</strong><br />

strukturell aufgebaut?<br />

Der Bericht zum <strong>Landschaftsplan</strong> ist nach sachthemenbezogenen<br />

Inhalten entsprechend dem Schutzgüterkatalog des SUP-Leitfadens<br />

bzw. des UVP-Schutzgüterkatalogs gegliedert.<br />

In der Plandarstellung erfolgen flächenbezogene und strategisch<br />

ausgerichtete Aussagen <strong>in</strong> Form von Vorabgrenzungen, die e<strong>in</strong>e<br />

Verwertbarkeit für andere Fachplanungen ermöglichen.<br />

Wie erfolgt zum e<strong>in</strong>en die<br />

Sicherstellung der<br />

Vollständigkeit, zum anderen<br />

die Vermeidung von<br />

Überfrachtungen?<br />

Die Sachthemen und Plan<strong>in</strong>halte des <strong>Landschaftsplan</strong>s s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Katalog – bestehend aus e<strong>in</strong>em Katalog der Sachthemen und e<strong>in</strong>em<br />

Katalog der Plan<strong>in</strong>halte – def<strong>in</strong>iert und diesem zu entnehmen.<br />

Vor Beg<strong>in</strong>n der Arbeiten erfolgt e<strong>in</strong>e „maßgeschneiderte“ Auswahl an<br />

Themen <strong>in</strong> Form der Konzentration bzw. Reduktion auf<br />

geme<strong>in</strong>despezifische relevante Inhalte („Abschichtung“).<br />

<strong>Knollconsult</strong> 19


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Wie erfolgt zum e<strong>in</strong>en die<br />

Sicherstellung der<br />

Vollständigkeit, zum anderen<br />

die Vermeidung von<br />

Überfrachtungen?<br />

Was s<strong>in</strong>d die Systemgrenzen<br />

e<strong>in</strong>es kommunalen<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>s?<br />

Die Sachthemen und Plan<strong>in</strong>halte des <strong>Landschaftsplan</strong>s s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Katalog – bestehend aus e<strong>in</strong>em Katalog der Sachthemen und e<strong>in</strong>em<br />

Katalog der Plan<strong>in</strong>halte – def<strong>in</strong>iert und diesem zu entnehmen.<br />

Vor Beg<strong>in</strong>n der Arbeiten erfolgt e<strong>in</strong>e „maßgeschneiderte“ Auswahl an<br />

Themen <strong>in</strong> Form der Konzentration bzw. Reduktion auf<br />

geme<strong>in</strong>despezifische relevante Inhalte („Abschichtung“).<br />

Die Sachthemen bzw. ihre Teilaspekte mit Bezug zu anderen<br />

Themenbereichen s<strong>in</strong>d diesen anderen themenspezifischen<br />

Strategieplänen zuzuordnen.<br />

Geme<strong>in</strong>deübergreifende Aspekte s<strong>in</strong>d durch die Regionalplanung zu<br />

koord<strong>in</strong>ieren.<br />

Schwerpunktthemen mit außerordentlichem Untersuchungsaufwand<br />

s<strong>in</strong>d Angelegenheit von vertiefenden Sonderplanungen.<br />

Wie erfolgt die<br />

Qualitätssicherung?<br />

Anhand des Katalogs der Sachthemen und des Katalogs der<br />

Plan<strong>in</strong>halte ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Regelung der Inhalte und des<br />

Qualitätsstandards gegeben.<br />

Im Rahmen der Begutachtung des Entwurfs des örtlichen<br />

Raumordnungsprogramms erfolgt anhand e<strong>in</strong>er Prüfliste e<strong>in</strong>e<br />

fachliche Überprüfung des <strong>Landschaftsplan</strong>s.<br />

Welche Vorteile bietet der<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> für<br />

Geme<strong>in</strong>den?<br />

Die Geme<strong>in</strong>den verstärken ihren Handlungsspielraum im bisher<br />

vernachlässigten Bereich des Grünlandes durch e<strong>in</strong>e strategische<br />

Ausrichtung der Inhalte und e<strong>in</strong>e verbesserte methodische und<br />

systemische Verzahnung mit anderen Fachplanungen.<br />

Durch die methodische Harmonisierung des <strong>Landschaftsplan</strong>s mit<br />

anderen Fachplanungen ist e<strong>in</strong>e Mehrfachnutzung gegeben.<br />

Welche Vorteile bietet der<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> für die NÖ<br />

Landesregierung?<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> erleichtert die Verordnungsprüfung des<br />

örtlichen Raumordnungsprogramms, da dieser die Basis für e<strong>in</strong>e<br />

nachvollziehbare Begründung der landschaftsraumbezogenen<br />

Festlegungen des örtlichen Entwicklungskonzepts oder der<br />

Prüfungsergebnisse der SUP darstellt.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 20


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

4.2 Mehrfachnutzung des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s im<br />

Rahmen des örtlichen Raumordnungsprogramms<br />

4.2.1 Fachgrundlage für die Strategische Umweltprüfung<br />

Bei Neuerstellung e<strong>in</strong>es örtlichen Raumordnungsprogramms ist gemäß § 21 Abs. 1 NÖ<br />

ROG 1976 obligatorisch e<strong>in</strong>e Strategische Umweltprüfung durchzuführen bzw. im Falle<br />

e<strong>in</strong>er Änderung bei Zutreffen der Voraussetzungen gemäß § 22 Abs. 4 NÖ ROG 1976.<br />

Gemäß § 4 Abs. 5 NÖ ROG 1976 s<strong>in</strong>d Planungsvarianten für die <strong>in</strong> den<br />

Raumordnungsprogrammen beabsichtigen Maßnahmen zu entwickeln und zu bewerten.<br />

Dabei s<strong>in</strong>d gemäß Abs. 6 die getroffene Variantenwahl zu begründen sowie<br />

Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong>derung, Verr<strong>in</strong>gerung oder zum Ausgleich von erheblichen<br />

negativen Umweltauswirkungen zu prüfen.<br />

Der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> stellt für das Scop<strong>in</strong>g 14 e<strong>in</strong>e wesentliche Erleichterung<br />

bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens, des Umfangs und des<br />

Detaillierungsgrades der Untersuchungen dar und liefert H<strong>in</strong>weise für raumbezogene<br />

Ziele, Konfliktpotenziale, Standortalternativen und Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Strategisches Ziel<br />

Fachliche Aufbereitung<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die<br />

strategische Basis für die Entwicklung<br />

und Bewertung von Planungsvarianten<br />

im Rahmen der Strategischen<br />

Umweltprüfung für spezifische<br />

Planungsvorhaben.<br />

Die Aussagen im <strong>Landschaftsplan</strong> erfolgen <strong>in</strong><br />

Konsequenz zu schutzgutbezogenen Gegebenheiten<br />

und Potenzialen des Landschaftsraumes.<br />

Aufgrund der schutzgutbezogenen<br />

Themenaufbereitung ist e<strong>in</strong>e Harmonisierung mit der<br />

SUP gegeben, was die Untersuchung der<br />

schutzgutrelevanten E<strong>in</strong>griffs<strong>in</strong>tensität von<br />

spezifischen Planungsvorhaben und die Bewertung<br />

von Planungsvarianten im Rahmen der Ausarbeitung<br />

des örtlichen Entwicklungskonzepts erleichtert.<br />

Beispiel<br />

Bestandsaufnahme und Analyseergebnis Grundlagenforschung:<br />

1. Teilflächen mit naturschutzfachlicher Bedeutung,<br />

2. Teilflächen mit hohem Ertragswert für We<strong>in</strong>gärten,<br />

3. Teilflächen ohne e<strong>in</strong>e exklusive Funktion und mit nur ger<strong>in</strong>ger schutzgutbezogener<br />

Sensibilität.<br />

Aussagen des <strong>Landschaftsplan</strong>s: Funktionszuordnung von Teilräumen mit folgenden<br />

Zweckbestimmungen:<br />

1. „Biotopschutz“,<br />

2. „Landwirtschaft“ und „Extensive Erholung“,<br />

3. Ke<strong>in</strong>e spezifische Aussage im <strong>Landschaftsplan</strong>.<br />

Planungsvorhaben bzw. Prüfungsgegenstand: Widmungsart Gewerbezone.<br />

Untersuchung von Planungsvarianten im Rahmen der SUP: Bei Überlagerung der<br />

Standortvarianten für die Gewerbezone mit dem <strong>Landschaftsplan</strong> wird die Betroffenheit bzw. die<br />

E<strong>in</strong>griffssensibilität im H<strong>in</strong>blick auf landschaftsraumrelevante Schutz<strong>in</strong>teressen offensichtlich.<br />

14<br />

Scop<strong>in</strong>g = Untersuchungsrahmen (Inhalt, Umfang, Detaillierungsgrad und Prüfmethoden) der SUP, der<br />

vor Beg<strong>in</strong>n der Arbeiten festzulegen ist (vgl. § 4 Abs. 4 NÖ ROG 1976).<br />

<strong>Knollconsult</strong> 21


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

4.2.2 Fachgrundlage für Prüfungserfordernisse im Zusammenhang mit<br />

den Erhaltungszielen bei Europaschutzgebieten<br />

Gemäß § 2 NÖ ROG 1976 s<strong>in</strong>d folgende Vorgaben zu beachten:<br />

− Abs. 1: „Vor ihrer Erlassung oder Abänderung s<strong>in</strong>d örtliche<br />

Raumordnungsprogramme auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen e<strong>in</strong>es<br />

Europaschutzgebietes zu prüfen.<br />

−<br />

Abs. 2: Lässt die Erlassung oder Abänderung e<strong>in</strong>es örtlichen oder überörtlichen<br />

Raumordnungsprogramms erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen e<strong>in</strong>es<br />

Europaschutzgebietes als möglich ersche<strong>in</strong>en, ist zu prüfen, ob Alternativlösungen<br />

zur Verfügung stehen, die gleichwertige Planungsziele erfüllen und ke<strong>in</strong>e<br />

erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen erwarten lassen. In diesem Fall wäre nur die<br />

Alternativlösung zulässig.<br />

− Abs. 3: In jedem Fall muss die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des<br />

Europaschutzgebietes herstellbar se<strong>in</strong>.“<br />

Dabei kommt das so genannte „Best-Case-Pr<strong>in</strong>zip“ zu Anwendung. Das heißt, dass<br />

e<strong>in</strong>e naturverträgliche Flächenkonsumation der Fläche möglich se<strong>in</strong> muss 15 .<br />

Strategisches Ziel<br />

Fachliche Aufbereitung<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die<br />

strategische Basis, dass die<br />

Festlegungen des örtlichen<br />

Entwicklungskonzepts den<br />

Erhaltungszielen e<strong>in</strong>es<br />

Europaschutzgebietes entsprechen.<br />

Spezifische Aussagen im <strong>Landschaftsplan</strong> erfolgen<br />

als planerische Konsequenz zu vorliegenden<br />

Gutachten, die im Zuge vormaliger Untersuchungen<br />

im Geme<strong>in</strong>degebiet durchgeführt wurden.<br />

Voraussetzung ist die Zurverfügungstellung<br />

sämtlicher Untersuchungsergebnisse, die im Zuge<br />

von Studien, UVP-Verfahren oder sonstiger Vorhaben<br />

im Geme<strong>in</strong>degebiet durchgeführt wurden.<br />

Dadurch können Konfliktpotenziale geortet und<br />

Planungsvorhaben frühzeitig mit der<br />

Naturschutzbehörde abgestimmt werden.<br />

Beispiel<br />

Bestandsaufnahme und Analyseergebnis Grundlagenforschung: Vorliegen e<strong>in</strong>er extern erstellten<br />

Studie mit dem Ergebnis, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er bestimmten Zone des Europaschutzgebietes <strong>in</strong> Nähe e<strong>in</strong>es<br />

Waldgebietes und e<strong>in</strong>es Siedlungsgebietes e<strong>in</strong> Offenland-Habitat e<strong>in</strong>er stark gefährdeten Vogelart<br />

besteht. Analyseergebnis: hohe Sensibilität im H<strong>in</strong>blick auf das Schutzgut Tiere / Pflanzen /<br />

Lebensräume.<br />

Aussage des <strong>Landschaftsplan</strong>s: Funktionszuordnung von Flächen mit der Zweckbestimmung<br />

„Artenschutz“. Vorabgrenzung e<strong>in</strong>er „Offenlandfläche“ und e<strong>in</strong>er „unbed<strong>in</strong>gten Freihaltefläche“ oder<br />

Vorabgrenzung e<strong>in</strong>er „Grenze der baulichen Entwicklung“.<br />

Planungsvorhaben bzw. Prüfungsgegenstand: Widmungsart Gewerbezone.<br />

Planungsprozess öEK: Bei Überlagerung der Planungsfläche für die Gewerbezone mit dem<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> wird der Konflikt mit den Erhaltungszielen bzw. dem Schutzobjekt e<strong>in</strong>es<br />

Europaschutzgebietes offensichtlich.<br />

15<br />

http://www.knollconsult.at/zt/pub/11_2006_Knoll_N2000%20Raumordnung.pdf<br />

<strong>Knollconsult</strong> 22


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

4.2.3 Fachgrundlage für Prüfungserfordernisse aufgrund des NÖ<br />

Naturschutzgesetzes 2000<br />

Das NÖ Naturschutzgesetz ist für das örtliche Raumordnungsprogramm <strong>in</strong>sofern<br />

relevant, als dass gemäß § 8 Abs. 2 NÖ NSchG 2000 vor Genehmigung des örtlichen<br />

Raumordnungsprogramms oder se<strong>in</strong>er Änderungen e<strong>in</strong> Gutachten e<strong>in</strong>es<br />

Naturschutzsachverständigen zur Auswirkung auf die <strong>in</strong> Abs. 4 genannten Schutzgüter<br />

e<strong>in</strong>zuholen ist, wenn die Planungsmaßnahme im Landschaftsschutzgebiet liegt.<br />

Die <strong>in</strong> Abs. 4 NÖ NSchG genannten Schutzgüter betreffen das Landschaftsbild, den<br />

Erholungswert der Landschaft, die ökologische Funktionstüchtigkeit im betroffenen<br />

Lebensraum, die Schönheit oder Eigenart der Landschaft oder den Charakter des<br />

betroffenen Landschaftraumes.<br />

Wenn Planungsmaßnahmen diese Schutzgüter nachhaltig bee<strong>in</strong>trächtigen und diese<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung nicht durch Vorkehrungen weitgehend ausgeschlossen werden kann,<br />

so ist die Planungsmaßnahme zu versagen.<br />

Strategisches Ziel<br />

Fachliche Aufbereitung<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die strategische<br />

Basis, dass die Festlegungen des<br />

örtlichen Entwicklungskonzepts den<br />

Schutzzielen e<strong>in</strong>es<br />

Landschaftsschutzgebietes entsprechen.<br />

Die Aussagen im <strong>Landschaftsplan</strong> erfolgen mit<br />

dem Ziel der Sicherung der Schutzgüter <strong>in</strong><br />

Landschaftsschutzgebieten.<br />

Somit können spezifische Planungsvorhaben auf<br />

diese Schutzziele abgestimmt werden.<br />

Beispiel<br />

Bestandsaufnahme und Analyseergebnis Grundlagenforschung: Exemplarische Wiesenflächen<br />

entlang von Wanderwegen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em waldreichen Gebiet. Hohe E<strong>in</strong>griffssensibilität im H<strong>in</strong>blick auf<br />

Landschaftsbild und Erholungswert.<br />

Aussage des <strong>Landschaftsplan</strong>s: Funktionszuordnung von Teilräumen mit der Zweckbestimmung<br />

„Landschaftsbildschutz“. In Ergänzung dazu Vorabgrenzung von „Offenlandflächen“ oder<br />

„Freihalteflächen“.<br />

Planungsvorhaben bzw. Prüfungsgegenstand: Widmungsart Grünland-Sportstätte.<br />

Planungsprozess SUP / öEK:<br />

Bei Überlagerung der Planungs- bzw. der Projektfläche mit dem <strong>Landschaftsplan</strong> wird der Konflikt mit<br />

den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes offensichtlich.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 23


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

4.3 Strukturschema des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s<br />

In der nachfolgenden Abbildung s<strong>in</strong>d die Strukturelemente bzw. Bauste<strong>in</strong>e des<br />

kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s überblicksmäßig dargestellt. Die e<strong>in</strong>zelnen Bauste<strong>in</strong>e<br />

s<strong>in</strong>d rot nummeriert. Die rechte Spalte enthält die Querverweise zu den<br />

Erläuterungen im nachfolgenden Kapitel.<br />

A Zielkonzept – Verknüpfung von schutzgüterbezogenen Sachthemen mit<br />

flächenbezogenen Aussagen sowie Abschichtung auf geme<strong>in</strong>despezifische Aspekte<br />

5.1<br />

A1<br />

Katalog der<br />

Sachthemen<br />

Themengliederung gemäß der SUP-Richtl<strong>in</strong>ie bzw. des<br />

Schutzgüterkatalogs nach dem UVP-Gesetz 2000<br />

5.1.1<br />

A2<br />

Katalog der<br />

Plan<strong>in</strong>halte<br />

&<br />

Flächenbezogene zielorientierte Aussagen mit strategischer<br />

Ausrichtung<br />

5.1.2<br />

A3 Abschichtung E<strong>in</strong>grenzung auf für die jeweilige Geme<strong>in</strong>de relevante Inhalte<br />

und Begründung der Auswahl<br />

A4<br />

H<strong>in</strong>weise für<br />

Maßnahmen<br />

+<br />

Vorschläge für praxisorientierte Maßnahmen zur Umsetzung<br />

der Entwicklungsziele (nicht obligatorisch)<br />

5.1.3<br />

5.1.4<br />

B Bezug zu den rechtlichen Vorgaben des NÖ ROG 1976 5.2<br />

B1<br />

Nachvollziehbarkeit und<br />

Begründung von Aussagen<br />

B2 Leitziele des<br />

NÖ ROG<br />

Erfüllung der Vorgaben gemäß § 1 Abs. 1 Z. 9<br />

und § 13 Abs. 5 NÖ ROG 1976 idgF<br />

+<br />

Entsprechung der Generellen und Besonderen Leitzielen<br />

gemäß § 1 Abs. 2 Z. 1 und 3 NÖ ROG 1976<br />

5.2.1<br />

5.2.2<br />

C Formaltechnische Kriterien des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s 5.3<br />

C1 Bericht E<strong>in</strong>heitliche Gliederungsstruktur entsprechend dem Katalog der<br />

Sachthemen<br />

C2 Plandarstellung Verwendung von Planzeichen entsprechend dem Katalog der<br />

Plan<strong>in</strong>halte<br />

&<br />

5.3.1<br />

5.3.2<br />

Abbildung 2: Struktureller Aufbau des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s<br />

<strong>Knollconsult</strong> 24


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

5 Erläuterungen der Strukturelemente des<br />

kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s<br />

5.1 Zielkonzept (Bauste<strong>in</strong> A)<br />

Die Inhalte des Zielkonzeptes bauen auf e<strong>in</strong>er Matrix auf, die schutzgüterbezogene<br />

Sachthemen mit flächenspezifischen Aussagen verknüpft:<br />

• Es erfolgt zum e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>e sachthemenbezogene Gliederung entsprechend<br />

dem Schutzgüterkatalog der SUP-RL 16 bzw. des UVP-G 17 (Bauste<strong>in</strong> A1).<br />

• Zum anderen erfolgt e<strong>in</strong>e zielorientierte Vorabgrenzung von räumlich<br />

verortbaren Aussagen (Bauste<strong>in</strong> A2).<br />

Strategisches Ziel<br />

Fachliche Aufbereitung<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> liefert die fachlichen<br />

Begründungen für die<br />

landschaftsraumbezogenen Festlegungen<br />

im örtlichen Entwicklungskonzept.<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die fachliche<br />

Grundlage für andere Fachplanungen wie<br />

SUP und UVP, sodass redundante<br />

Bearbeitungen vermieden werden bzw.<br />

e<strong>in</strong>e Harmonisierung mit diesen<br />

Planungs<strong>in</strong>strumenten gegeben ist.<br />

Die Abschichtung ist e<strong>in</strong> Mittel für e<strong>in</strong>e<br />

effiziente und gestraffte <strong>in</strong>haltliche<br />

Bearbeitung des <strong>Landschaftsplan</strong>s.<br />

Die sachthemenbezogene Gliederung f<strong>in</strong>det<br />

se<strong>in</strong>en Niederschlag im <strong>in</strong>haltlichen Aufbau des<br />

Erläuterungsberichts.<br />

Die Themen s<strong>in</strong>d dem Katalog der Sachthemen<br />

zu entnehmen.<br />

In der Plandarstellung werden die räumlich<br />

verortbaren Aussagen zum Zielkonzept<br />

aufbereitet.<br />

Die Plan<strong>in</strong>halte s<strong>in</strong>d dem Katalog der Plan<strong>in</strong>halte<br />

zu entnehmen.<br />

Die Abschichtung wird – analog dem Screen<strong>in</strong>g<br />

im Rahmen der SUP – vor Beg<strong>in</strong>n der vertiefenden<br />

Bearbeitung durchgeführt. Die<br />

Entscheidungsgründe für die Auswahl der<br />

bearbeiteten Inhalte s<strong>in</strong>d im Bericht zu<br />

dokumentieren.<br />

Mit Querverweisen ist die Beziehung zwischen<br />

dem Bericht und den Aussagen <strong>in</strong> der<br />

Plandarstellung herzustellen (z.B. durch<br />

Codierung der Flächen <strong>in</strong> der Plandarstellung und<br />

entsprechende Zuordnung im Erläuterungsbericht).<br />

16<br />

SUP-RL = Richtl<strong>in</strong>ie bzw. Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung <strong>in</strong> der örtlichen Raumplanung<br />

Niederösterreichs<br />

17<br />

Schutzgüterkatalog gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 UVP-G 2000 (Bundesgesetz über die Prüfung der<br />

Umweltverträglichkeit)<br />

<strong>Knollconsult</strong> 25


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

5.1.1 Katalog der Sachthemen (Bauste<strong>in</strong> A1)<br />

Dem Katalog der Sachthemen vorangestellt ist e<strong>in</strong>e kurze Erläuterung der<br />

Auswahlkriterien der Sachthemen.<br />

E<strong>in</strong>e ausführliche Darstellung aller Teilaspekte der e<strong>in</strong>zelnen Sachthemen f<strong>in</strong>det<br />

sich im Anhang unter Pkt. 8.1.<br />

• Schutzgüter (Umweltaspekte) der SUP-RL<br />

Biologische Vielfalt, Gesundheit des Menschen, Tiere / Pflanzen und deren<br />

Lebensräume, Boden, Wasser, Luft, klimatische Faktoren, Sachwerte, kulturelles Erbe<br />

e<strong>in</strong>schließlich der architektonisch wertvollen Bauten und der archäologischen Schätze,<br />

Landschaft, Erneuerbare Energien.<br />

• Schutzgüter des UVP-G<br />

Siedlungsraum und menschliche Gesundheit, Tiere / Pflanzen und deren Lebensräume,<br />

Ökologie, Freizeit / Erholung / Tourismus, Landschaftsbild, Boden, Wasser, Luft und<br />

Klima, Sach- und Kulturgüter.<br />

• Relevante Schutzgüter für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Themenauswahl:<br />

Der Schutzgüterkatalog bzw. die Schutzziele der SUP-RL und des UVP-G s<strong>in</strong>d nicht<br />

auf naturschutzfachliche und ökologische Aspekte beschränkt, sondern beziehen die<br />

Naturraumpotenziale für anthropogene Nutzungen sowie die Schutzfunktionen des<br />

Naturraumes mit e<strong>in</strong>.<br />

Der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>s „vertritt die Interessen“ des Landschaftsraums und<br />

se<strong>in</strong>er Entwicklungspotenziale der jeweiligen Geme<strong>in</strong>de. Demgemäß umfassen die<br />

Sachthemen jene mit Bezug zum Landschaftsraum e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>degebietes mit<br />

Relevanz für die Landschaftsraumentwicklung.<br />

Abgrenzung zu anderen Strategieplänen:<br />

Grundsätzlich hat e<strong>in</strong>e Abgrenzung zu anderen kommunalen Themenbereichen bzw.<br />

Strategieplänen zu erfolgen, um redundante Bearbeitungen zu vermeiden.<br />

Spezifische Sachthemen wie „Landschaftsbild“ oder „Erholung“ können sich mit den<br />

kommunalen Entwicklungsthemen „Wirtschaft“ (Tourismus) und „Erneuerbare Energie“<br />

überschneiden. Der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> trifft Aussagen zu den<br />

Entwicklungszielen aus Sicht der <strong>Landschaftsplan</strong>ung, die mit den Entwicklungszielen<br />

der anderen Strategieplänen bei der Zusammenführung im Rahmen der Erstellung des<br />

örtlichen Entwicklungskonzept abzuwägen s<strong>in</strong>d.<br />

Die Themenbereiche „Naturraumpotenzial Erneuerbare Energie“ und „Jagd- und<br />

Forstwirtschaft“ sowie der Themenbereich „Sachgüter“ werden im kommunalen<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> nicht behandelt, sondern s<strong>in</strong>d anderen Strategieplänen zuzuordnen.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 26


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Teilaspekte der Themenbereiche „Siedlungsraum“ und „Kulturgüter“ h<strong>in</strong>gegen s<strong>in</strong>d<br />

Gegenstand des <strong>Landschaftsplan</strong>s, wenn diese Aspekte Relevanz haben für<br />

landschaftsraumrelevante Schutz<strong>in</strong>teressen, z.B.<br />

• Gewässerkorridor: Schutz<strong>in</strong>teresse Sicherung der Funktion Habitatvernetzung<br />

(Bezug zum Schutzgut Tiere / Pflanzen / Lebensräume)<br />

• Grünverb<strong>in</strong>dungen zwischen Wohngebieten und umliegenden<br />

Naherholungsgebieten: Sicherung der Naherholungsqualität durch gute<br />

Erreichbarkeitsverhältnisse <strong>in</strong> Form von sicheren Wegverb<strong>in</strong>dungen mit<br />

wegbegleitenden Grünstrukturen (Bezug zum Schutzgut Erholung);<br />

• Historische Kellergasse <strong>in</strong> Hanglage und umliegende We<strong>in</strong>gärten:<br />

Kulturlandschaftliches Element mit landschaftsbildprägender Bedeutung und<br />

hohem Identifikationswert für die Geme<strong>in</strong>de (Bezug zu den Schutzgütern<br />

Erholung und Landschaftsbild).<br />

Abgrenzung zu Ergebnissen der Grundlagenforschung:<br />

Im kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> s<strong>in</strong>d die Bezüge zu Bestandssituationen oder<br />

Analyseergebnissen der Grundlagenforschung <strong>in</strong> Form von Querverweisen zu<br />

dokumentieren. Die Aussagen <strong>in</strong> der Plandarstellung s<strong>in</strong>d auf zielorientierte<br />

Vorabgrenzungen zu beschränken, damit Überfrachtungen und Unübersichtlichkeit der<br />

Inhalte vermieden werden.<br />

Auch soll der <strong>Landschaftsplan</strong> e<strong>in</strong>e unmittelbare Überführung <strong>in</strong> das örtliche<br />

Entwicklungskonzept ermöglichen, was wesentlich erleichtert wird, wenn Aussagen zur<br />

Zielformulierung nicht mit Bestandssituationen vermischt werden.<br />

Bestandssituationen s<strong>in</strong>d erforderlichenfalls ausschließlich auf „nicht verhandelbare<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen“ wie Schutzgebiete mit hohem Schutzstatus (z.B. Nationalpark)<br />

oder konkrete Projektflächen für Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen (z.B.<br />

Bundesstraßenplanung) zu beschränken, da dies Flächen darstellen, wo der<br />

Handlungsspielraum für Geme<strong>in</strong>den aufgrund der kompetenzrechtlichen<br />

Zuständigkeiten stark e<strong>in</strong>geschränkt ist.<br />

Abgrenzung zu regionalspezifischen Themen:<br />

Der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> vertritt die Interessen der jeweiligen Geme<strong>in</strong>de. Diese<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> weiterer Folge mit den regionalen Interessen abzustimmen.<br />

Sonderthema Ausgleichsflächen:<br />

Die Bedeutung und Notwendigkeit e<strong>in</strong>er frühzeitigen Sicherung von Flächen für<br />

Ausgleichsfunktionen ist unter Pkt. 2.4 ausführlich erläutert. Das Thema<br />

Ausgleichsflächen erfährt im kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> e<strong>in</strong> besonderes Gewicht<br />

und ist daher <strong>in</strong> Ergänzung zum Schutzgut „Tiere / Pflanzen / Lebensräume“ als<br />

eigenes Sachthema zu bearbeiten.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 27


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Die nachfolgende Tabelle stellt e<strong>in</strong>en Überblick über die relevanten Sachthemen dar<br />

(e<strong>in</strong>e detaillierte Darstellung ist im Anhang unter Pkt. 8.1 nachzulesen).<br />

Beispiele von Ergebnissen der<br />

Grundlagenforschung<br />

(diese werden NICHT im<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> dargestellt)<br />

Pos<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>:<br />

Katalog der Sachthemen<br />

Erläuterung<br />

(Teilaspekte von<br />

Schutzgütern)<br />

Zonale Raume<strong>in</strong>heiten<br />

• Golfplätze, Badeseen,<br />

Naherholungsgebiete,<br />

Lichtungen <strong>in</strong> Waldgebieten<br />

entlang von Wanderwegen<br />

L<strong>in</strong>eare Strukturen<br />

• Wanderwege, Baumalleen<br />

entlang von Wegeverb<strong>in</strong>dungen<br />

Punktuelle Elemente<br />

• Stätten des Kulturerbes im<br />

Landschaftsraum,<br />

Aussichtspunkte, spezielle<br />

Ausflugsorte mit lokaler<br />

Bedeutung<br />

Sonstiges<br />

• Konfliktpotenziale wie z.B.<br />

Zugangsbarrieren,<br />

Ausstattungsmängel,<br />

Störungse<strong>in</strong>flüsse<br />

• Flächen mit hohem<br />

landwirtschaftlichen<br />

Ertragspotenzial<br />

• Regionstypische<br />

Sonderkulturflächen<br />

1 Naturraumpotenzial Erholung<br />

(abgeleitet von den<br />

Schutzgütern Freizeit /<br />

Erholung / Tourismus sowie<br />

Landschaft)<br />

2 Naturraumpotenzial<br />

Landwirtschaft<br />

• Naturraumpotenziale des<br />

Landschaftsraumes für die<br />

landschaftsgebundene <strong>in</strong>tensive<br />

und extensive Erholung<br />

• Naturraumpotenziale des<br />

Landschaftsraumes für die<br />

Nahrungsmittelproduktion<br />

• Funktionen des Waldes gemäß<br />

Waldentwicklungsplan<br />

• Pufferfunktion (Lärm- und<br />

staubabschirmendes Waldgebiet<br />

zwischen Autobahn und<br />

Siedlungsgebiet)<br />

• Potenzialflächen für<br />

Wildwechselkorridore<br />

• Jagdreviere<br />

3 Naturraumpotenzial Wald • Erhaltenswerte Funktionen des<br />

Waldes<br />

• Elemente e<strong>in</strong>er<br />

Habitatvernetzung bzw. e<strong>in</strong>es<br />

Wildtierkorridors<br />

• Pufferfunktion zwischen bed<strong>in</strong>gt<br />

verträglichen Nutzungen<br />

• Gewässerkorridore<br />

• Grünzüge und Grünverb<strong>in</strong>dungen<br />

zwischen Siedlung und<br />

Landschaftsraum<br />

• Natürliche Siedlungsgrenzen<br />

• Schutzgebiete mit hohem<br />

Schutzstatus<br />

• Schützenswerte Lebensräume<br />

und Landschaftsstrukturen<br />

außerhalb von Schutzgebieten<br />

• bestehende und potenzielle<br />

Ausgleichsflächen wie z.B.<br />

Bracheflächen,<br />

landwirtschaftliche<br />

4 Naturraumpotenzial<br />

Siedlungsraum –<br />

landschaftsraumrelevante<br />

Aspekte<br />

5 Tiere / Pflanzen /<br />

Lebensräume und<br />

Ausgleichsflächen<br />

(abgeleitet von den<br />

Schutzgütern Tiere / Pflanzen<br />

/ Lebensräume sowie<br />

Ökologie)<br />

• Siedlungsraum (und Schutzgut<br />

menschliche Gesundheit):<br />

Freiflächenstrukturen mit<br />

funktionaler Verb<strong>in</strong>dung zum<br />

Landschaftsraum<br />

• Innerörtliche Grün- und<br />

Freiflächen >>> Strategieplan<br />

Siedlungsraum<br />

• Kenntlichmachung von nicht<br />

verhandelbaren Gegebenheiten<br />

• Flächen bzw.<br />

Landschaftsstrukturen außerhalb<br />

von Schutzgebieten mit<br />

Bedeutung für den Biotopschutz<br />

und den Artenschutz<br />

• Habitatvernetzung<br />

• Naturnahe und ihrer<br />

<strong>Knollconsult</strong> 28


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Ungunstlagen)<br />

• Naturschutzrelevante Waldarten,<br />

die ke<strong>in</strong>e Wirtschaftswälder<br />

darstellen<br />

• Untersuchungsergebnisse von<br />

UVP und sonstigen<br />

Fachplanungen mit Relevanz für<br />

das ggst. Schutzgut (z.B.<br />

Ausgleichsflächen)<br />

• Regionstypische erhaltenswerte<br />

Kulturlandschaftsteilräume<br />

• Höhenschichten, Kuppen, Täler<br />

• Erhaltenswerte<br />

landschaftsbildprägende<br />

Strukturelemente<br />

• Stromfreileitungen, hochrangige<br />

Verkehrsachsen, Ste<strong>in</strong>brüche<br />

• Visuelle Wechselbeziehungen<br />

zwischen Landschaftraum und<br />

Siedlungsgebiet (z.B.<br />

Sichtachsen auf e<strong>in</strong>e<br />

kulturhistorisch bedeutsame<br />

Stadtsilhouette)<br />

6 Landschaftsbild und äußeres<br />

Ortsbild<br />

Ursprünglichkeit weitgehend<br />

erhaltene Landschaftsteilräume<br />

• Bestehende Flächen und<br />

Potenzialflächen mit ökologischer<br />

Ausgleichsfunktion<br />

• Erhaltenswerte<br />

Landschaftsteilräume und<br />

Landschaftsstrukturelemente mit<br />

landschaftsbildprägender<br />

Bedeutung und hoher<br />

E<strong>in</strong>griffssensibilität<br />

• Technogene<br />

landschaftsbildprägende<br />

Vorbelastungen<br />

• Bodentypen<br />

• Hochwertige Böden für die<br />

Nahrungsmittelproduktion<br />

• Böden mit ger<strong>in</strong>gem Ertragswert<br />

• Erosionsgefährdete Bereiche<br />

• Bekannte und potenzielle<br />

Hangrutschgebiete<br />

• Sonstige Flächen, die von<br />

Gefährdungen gemäß § 15 Abs.<br />

3 NÖ ROG 1976 bedroht s<strong>in</strong>d<br />

• Flächen mit hohem Schutzstatus<br />

• Oberflächengewässer<br />

• Flächen mit hohem<br />

Grundwasserstand<br />

• Gefahrenzonenplan, HQ30, 100,<br />

300<br />

• Flächen mit Retentions- und<br />

Rückhaltevermögen sowie<br />

diesbezügliche Konflikte<br />

• Frischluftschneisen (z.B.<br />

Gewässerkorridore)<br />

• Pufferfunktion von<br />

Landschaftsteilräumen zwischen<br />

bed<strong>in</strong>gt verträglichen Nutzungen<br />

(z.B. Waldstreifen zwischen<br />

hochrangiger Verkehrsachse und<br />

Siedlungsgebiet)<br />

7 Boden • Böden mit besonderen<br />

Schutzfunktionen<br />

• Hochwertige Böden für die<br />

Nahrungsmittelproduktion<br />

• Potenzielle Flächen für<br />

ökologische<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

8 Wasser • Oberflächengewässer<br />

• Grundwasser<br />

• Wasserrückhalt<br />

9 Luft und Klima • Lokalklimatische Funktion von<br />

landschaftsraumgebundenen<br />

Gebieten und Strukturelementen<br />

• Kulturlandschaftliche Elemente<br />

mit hohem Identifikationswert<br />

(z.B. We<strong>in</strong>gärten, Kellergassen)<br />

• Naturdenkmäler<br />

• Bodendenkmäler<br />

• Baudenkmäler (z.B. Burgen)<br />

10 Kulturgüter (Aspekte mit<br />

Bezug zum<br />

Landschaftsraum)<br />

• Landschaftsraumgebundene<br />

Gebiete und Elemente mit<br />

kulturhistorischer Bedeutung<br />

• Sichtachsen zu<br />

landschaftsbildprägenden<br />

Kulturgütern<br />

<strong>Knollconsult</strong> 29


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

5.1.2 Katalog der Plan<strong>in</strong>halte (Bauste<strong>in</strong> A2)<br />

Die flächenbezogenen Aussagen zur Landschaftsraumentwicklung im betreffenden<br />

Geme<strong>in</strong>degebiet bilden Vorabgrenzungen für die Festlegungen im örtlichen<br />

Entwicklungskonzept.<br />

Der Katalog der Plan<strong>in</strong>halte dient zur Sicherstellung e<strong>in</strong>es Qualitätsstandards von<br />

flächenrelevanten Aussagen zur Landschaftsraumentwicklung. Es s<strong>in</strong>d nur jene<br />

Planzeichen zu verwenden, die erforderlich s<strong>in</strong>d.<br />

Grundsätzlich hat e<strong>in</strong>e flächendeckende Bearbeitung des Geme<strong>in</strong>degebietes zu<br />

erfolgen, wobei nicht unbed<strong>in</strong>gt Aussagen für jede e<strong>in</strong>zelne Teilfläche des<br />

Geme<strong>in</strong>degebietes getroffen werden müssen.<br />

Diese sogenannten „weißen Flecken“ s<strong>in</strong>d im Bericht zu dokumentieren bzw. im<br />

Rahmen der Abschichtung von der Bearbeitung herauszulösen (siehe hierzu unter Pkt.<br />

5.1.3.2).<br />

Die nachfolgende Tabelle stellt e<strong>in</strong>en Überblick über die relevanten Sachthemen für<br />

den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> dar. Die e<strong>in</strong>zelnen Elemente im Katalog der<br />

Plan<strong>in</strong>halte s<strong>in</strong>d Ergebnis e<strong>in</strong>es Analyseprozesses, der im Anhang unter Pkt. 8.1<br />

dargestellt ist.<br />

Beispiele von Ergebnissen der<br />

Grundlagenforschung<br />

(diese werden NICHT im<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> dargestellt)<br />

• Eignungszonen für anthropogene<br />

Nutzungen (Erholung,<br />

Landwirtschaft)<br />

• Schützenswerte Lebensräume<br />

(Biotopschutz, Artenschutz)<br />

• Wildtierkorridore<br />

• Golfplatzerweiterung<br />

• Waldspielplatz<br />

• Parkanlage<br />

• Lichtungen entlang von<br />

Erholungswegen<br />

• Rodelhügel<br />

• Offenland-Biotop<br />

• Retentionsfläche<br />

• Rodelhügel<br />

• Umgebungsbereich von<br />

Kulturdenkmalen<br />

Pos<br />

Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong>:<br />

Plan<strong>in</strong>halte<br />

1 Vorrangzone /<br />

Funktionszuordnung von<br />

Zonen + Zweckbestimmung<br />

2 Vorrangfläche /<br />

Funktionszuordnung von<br />

konkret abgrenzbaren<br />

Flächen + Zweckbestimmung<br />

3 Offenlandfläche +<br />

Zweckbestimmung<br />

4 „unbed<strong>in</strong>gte“ Freihaltefläche<br />

+ Zweckbestimmung<br />

Erläuterung<br />

Zonale Abgrenzung von Teilräumen<br />

mit spezifischer Funktions- bzw.<br />

Nutzungszuordnung.<br />

Dies betrifft sowohl die Erhaltung von<br />

bestehenden Nutzungen als auch<br />

Eignungsflächen / Potenzialflächen<br />

für künftige Funktionen im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er<br />

Flächenvorsorge.<br />

Konkrete Abgrenzung von Flächen<br />

mit spezifischer Funktions- bzw.<br />

Nutzungszuordnung.<br />

Dies betrifft sowohl die Erhaltung von<br />

bestehenden Nutzungen als auch<br />

Eignungsflächen / Potenzialflächen<br />

für künftige Nutzungen im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er<br />

Flächenvorsorge.<br />

Flächen / Zonen, die unter<br />

Bezugnahme auf § 19 Abs. 8 NÖ<br />

ROG vorsorglich von Wald<br />

freizuhalten s<strong>in</strong>d.<br />

Flächen / Zonen, die unter<br />

Bezugnahme auf § 19 Abs. 2 Z. 18<br />

NÖ ROG von jeglicher Bebauung<br />

freizuhalten s<strong>in</strong>d.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 30


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

• Landschaftsbildschutz:<br />

Beschränkung der Kubatur von<br />

Erhaltenswerten Gebäuden im<br />

Grünland (Geb)<br />

• Vermeidung Flächenentwertung:<br />

Ausschluss von Gebäuden mit<br />

Wohnnutzungen <strong>in</strong> WKA-<br />

Eignungszonen<br />

• Hauptsiedlungsgebiete<br />

• Streusiedlungsbereiche<br />

• Kle<strong>in</strong>gartensiedlungen<br />

• Isoliert liegende Gewerbezonen<br />

• Sondernutzungen im Grünland<br />

(z.B. Hotelanlage)<br />

• Intensivlandwirtschaft<br />

• Biomasseproduktionsfläche<br />

• Freizeitanlage<br />

• Bracheflächen<br />

• Flächen <strong>in</strong> landwirtschaftlicher<br />

Ungungstlage<br />

• Monostrukturierte Zonen<br />

• Erholungsweg und<br />

wegbegleitende Baumreihen<br />

• Heckenreihen<br />

• Gewässerbegleitender<br />

Gehölzstreifen<br />

• Strenger Gebietsschutz<br />

• Wald<br />

• Baulandflächen<br />

• Verkehrsflächen<br />

5 „bed<strong>in</strong>gte“ Freihaltefläche +<br />

Zweckbestimmung<br />

6 Grenze der baulichen<br />

Entwicklung +<br />

Zweckbestimmung<br />

7 Grenze der Entwicklung von<br />

Intensiv-Grünlandnutzungen<br />

+ Zweckbestimmung<br />

8 Flächenvorsorge<br />

Ausgleichsmaßnahme +<br />

Zweckbestimmung /<br />

Maßnahme<br />

9 Funktionszuordnung von<br />

Grünverb<strong>in</strong>dungen +<br />

Zweckbestimmung<br />

10 Kenntlichmachung von nicht<br />

verhandelbaren<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen +<br />

Bezeichnung<br />

Flächen / Zonen, auf denen nur e<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>geschränkte Bebauung zulässig ist<br />

(E<strong>in</strong>schränkung der Gebäudekubatur,<br />

E<strong>in</strong>schränkung der<br />

Gebäudenutzungen – z.B.<br />

Ausschluss von Wohnnutzungen)<br />

Def<strong>in</strong>ition von Entwicklungsgrenzen<br />

für Baulandwidmungen und im<br />

Grünland gelegene bauliche<br />

Nutzungen.<br />

Def<strong>in</strong>ition von Entwicklungsgrenzen<br />

für <strong>in</strong>tensive Freiflächennutzungen im<br />

Grünland.<br />

Freiflächen von naturschutzfachlicher<br />

und / oder funktionaler Bedeutung mit<br />

Bedarf an Flächensicherung /<br />

Neuanlage, Sanierung / Pflege u.dgl.<br />

Zur frühzeitigen Steuerung von<br />

bedarfsgerechtem E<strong>in</strong>satz von<br />

Ausgleichsmaßnahmen.<br />

L<strong>in</strong>eare Strukturen im<br />

Landschaftsraum mit funktionaler /<br />

gestalterischer Bedeutung.<br />

Darstellung der im Rahmen der<br />

kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />

wesentlichen und planungsrelevanten<br />

Merkmale.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 31


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

• Planzeichenmuster anhand e<strong>in</strong>es Planbeispiels<br />

Retentionsflächen<br />

Ausgleichsflächen<br />

Feuchtwiesen<br />

„Grünpuffer“<br />

Waldrandzone -<br />

Siedlungsrand<br />

Themenweg<br />

We<strong>in</strong>gärten + Naherholung<br />

Ersatzfläche Wiesenrückführung<br />

ke<strong>in</strong>e weitere<br />

Siedlungsausdehnung<br />

<strong>in</strong> Richtung We<strong>in</strong>gärten<br />

<strong>Knollconsult</strong> 32


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Vorrangzone<br />

Biotopschutz<br />

(Lebensraum<br />

Brachvogel)<br />

Grünverb<strong>in</strong>dung<br />

Achse Ortschaft -<br />

Auwald<br />

Funktionszuordnung<br />

Landwirtschaft<br />

Abstandszone<br />

750 m<br />

W<strong>in</strong>dpark und<br />

potenzielle<br />

Erweiterungsfläche<br />

Park<br />

Ergänzung<br />

Gehölzstreifen<br />

geeignete Ersatzflächen als<br />

Offenland-Habitat<br />

Grünzug Gewässerkorridor<br />

Abbildungen 3 und 4: Beispiel Ausschnitt <strong>Landschaftsplan</strong> anhand e<strong>in</strong>er Mustergeme<strong>in</strong>de (eigene Darstellung)<br />

(H<strong>in</strong>weis: die dargestellten Plan<strong>in</strong>halte entsprechen NICHT dem tatsächlichen Landschaftskonzept und NICHT<br />

den tatsächlichen naturräumlichen Nutzungspotenzialen der betreffenden Geme<strong>in</strong>de)<br />

<strong>Knollconsult</strong> 33


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

• Legende zum Planbeispiel<br />

Die dargestellten Planzeichen s<strong>in</strong>d als Vorabgrenzungen für das örtliche<br />

Entwicklungskonzept zu verwenden.<br />

Bedarfsweise ist statt oder <strong>in</strong> Ergänzung zur der Def<strong>in</strong>ition der „Zweckbestimmung“<br />

auch die Def<strong>in</strong>ition von „Maßnahmen“ möglich, z.B. Pflegebedarf e<strong>in</strong>er Wiese,<br />

Lückenschluss e<strong>in</strong>es Wanderweges.<br />

Abbildung 5: Planzeichenmuster (eigene Darstellung)<br />

<strong>Knollconsult</strong> 34


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

5.1.3 Abschichtung (Bauste<strong>in</strong> A3)<br />

Ziel der Abschichtung ist es, Mehrfachbearbeitungen oder Überschneidungen mit<br />

anderen Fachplanungen zu vermeiden und den <strong>Landschaftsplan</strong> auf<br />

geme<strong>in</strong>despezifische relevante Themen zu konzentrieren.<br />

Strategisches Ziel<br />

Fachliche Aufbereitung<br />

Der Abschichtungsprozess sichert e<strong>in</strong>e<br />

effiziente Bearbeitung von Inhalten, da<br />

zu e<strong>in</strong>em Mehrfachbearbeitungen<br />

vermieden werden, zum anderen die<br />

Bearbeitung auf relevante Bereiche<br />

konzentriert wird.<br />

In e<strong>in</strong>em Reduktionsprozess vor Beg<strong>in</strong>n der Arbeiten<br />

ist e<strong>in</strong>e Auswahl der Sachthemen (und ggf. auch e<strong>in</strong>e<br />

gebiets- bzw. flächenbezogene Auswahl) zu treffen, die<br />

im Rahmen der Erstellung des kommunalen<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>s bearbeitet werden. Diese Auswahl ist<br />

mit den Bearbeitungs<strong>in</strong>halten der anderen<br />

Strategiepläne abzugleichen, um – als<br />

Entscheidungsgrundlage für das örtliche<br />

Entwicklungskonzept - e<strong>in</strong>e vollständige Behandlung<br />

aller geme<strong>in</strong>despezifisch relevanten Themen zu<br />

gewährleisten.<br />

Die Auswahl ist nachvollziehbar zu begründen.<br />

Im Falle der Erstellung e<strong>in</strong>es <strong>Landschaftsplan</strong>s als<br />

Bestandteil e<strong>in</strong>er Strategischen Umweltprüfung ist die<br />

Themenwahl der Umweltbehörde zur Stellungnahme<br />

zu übermitteln.<br />

5.1.3.1 Abschichtung nach Sachthemen<br />

Im folgenden sehr vere<strong>in</strong>fachten Beispiel erfolgt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Übersichtstabelle e<strong>in</strong>e<br />

Zuordnung der geme<strong>in</strong>despezifischen relevanten Themenfelder zu den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Sachthemen <strong>in</strong>nerhalb des <strong>Landschaftsplan</strong>s oder es erfolgt e<strong>in</strong> Verweis auf e<strong>in</strong>en<br />

anderen Strategieplan. Die Begründung erfolgt <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Kurzdarstellung.<br />

Nr.<br />

Katalog der<br />

Sachthemen<br />

Kurzdarstellung der relevanten Inhalte<br />

bzw. Begründung für die Bearbeitung<br />

Zuordnung zu e<strong>in</strong>em<br />

anderen Sachthema<br />

<strong>in</strong>nerhalb des<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>s<br />

Verweis auf<br />

e<strong>in</strong>en anderen<br />

Strategieplan<br />

1 Naturraumpotenzial<br />

Erholung<br />

• Konfliktpotenzial naturnahe Erholung<br />

mit Nutzungsanspruch Golfplatz im<br />

Waldgebiet<br />

2 Naturraumpotenzial<br />

Landwirtschaft<br />

• Konfliktpotenzial mit<br />

Nutzungsanspruch Gewerbezone<br />

• Großflächige zusammenhängende<br />

<strong>in</strong>tensiv bewirtschaftete Gebiete >><br />

monotones Landschaftsbild<br />

>> Sachthema<br />

„Landschaftsbild“<br />

3 Naturraumpotenzial<br />

Wald<br />

• Mehrere kle<strong>in</strong>flächigere Waldgebiete<br />

>> Konfliktpotenzial e<strong>in</strong>es lokal<br />

bedeutsamen Wildtierkorridors mit<br />

Golfplatzplanung<br />

<strong>Knollconsult</strong> 35


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

4 Naturraumpotenzial<br />

Siedlungsraum<br />

5 Tiere / Pflanzen /<br />

Lebensräume und<br />

Ausgleichsflächen<br />

• Gewässerkorridor quert das<br />

Siedlungsgebiet.<br />

Entwicklungspotenzial Renaturierung<br />

und siedlungs<strong>in</strong>tegrierte<br />

Erholungsachse.<br />

• Bestand an Brachflächen,<br />

Waldrandzonen, landwirtschaftliche<br />

Ungunstlagen >> Potenzialflächen<br />

für ökologische Ausgleichsflächen<br />

bzw. -maßnahmen.<br />

6 Landschaftsbild<br />

und äußeres<br />

Ortsbild<br />

• Bedarf Aufwertung der<br />

Landschaftsstrukturausstattung<br />

7 Boden Nicht relevant für das Sachthema Boden:<br />

• die hochwertigen Böden liegen<br />

abseits von Gebieten mit alternativen<br />

Nutzungsansprüchen oder –<br />

potenzialen;<br />

• Siedlungsraum bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong><br />

ebener Lage,<br />

>> Sachthema<br />

„Naturraumpotenzial<br />

Landwirtschaft“<br />

8 Wasser • Konfliktpotenzial Retentionsraum mit<br />

Entwicklungsanspruch Erweiterung<br />

Gewerbezone<br />

9 Luft und Klima • Gewässerkorridor im<br />

Siedlungsgebiet, W<strong>in</strong>dschutzgürtel<br />

10 Kulturgüter Nicht relevant:<br />

• Ke<strong>in</strong>e Kulturgüter außerhalb des<br />

Siedlungsraumes vorhanden. Es<br />

besteht ke<strong>in</strong>e Sichtbeziehung<br />

zwischen Landschaftsraum und<br />

siedlungs<strong>in</strong>tegrierte Kulturgüter.<br />

>> Strategieplan<br />

„Siedlungsraum“<br />

5.1.3.2 Abschichtung nach gebiets- bzw. flächenbezogenen Kriterien<br />

Grundsätzlich hat die Plandarstellung des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s Aussagen für<br />

alle Teilbereiche des Geme<strong>in</strong>degebietes zu treffen. E<strong>in</strong>e Abschichtung nach<br />

flächenbezogenen Kriterien kann jedoch s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong> (vgl. Erläuterung zu den „Weißen<br />

Flecken“ unter Pkt. 5.1.2), was durch folgende Beispiele verdeutlicht wird:<br />

Beispiele für Abschichtungslayer<br />

• Zonen und Flächen, die kompetenzrechtlich Angelegenheit des Bundes s<strong>in</strong>d<br />

und für die aus Sicht der <strong>Landschaftsplan</strong>ung ke<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>despezifischen<br />

Erhaltungs- oder Entwicklungsziele bestehen (z.B. Wirtschaftswald ohne<br />

Bedeutung für die Naherholung; Bundesstraßen- oder Eisenbahntrasse);<br />

• Zonen, die sich aufgrund der topografischen Verhältnisse weitgehend<br />

anthropogenen E<strong>in</strong>griffen entziehen (z.B. Steilhänge <strong>in</strong> Bergregionen,<br />

Schluchten);<br />

• Nicht zugängliche Sperrzonen (z.B. Militärisches Sperrgebiet);<br />

• Teilbereiche, für welche aus Sicht der <strong>Landschaftsplan</strong>ung ke<strong>in</strong>e spezifische<br />

Vorrangfunktion zukommt und die daher neutral bewertet werden (z.B.<br />

landwirtschaftliche Flächen auf nur mittelwertigen Böden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gebiet, das<br />

ke<strong>in</strong>e relevante Bedeutung hat für die Schutz<strong>in</strong>teressen der Schutzgüter<br />

Erholung, Landschaftsbild etc. Diese Zone hat möglicherweise Bedeutung für<br />

andere Raumfunktionen wie z.B. für die erneuerbare Energiegew<strong>in</strong>nung <strong>in</strong> Form<br />

von W<strong>in</strong>denergieanlagen).<br />

<strong>Knollconsult</strong> 36


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

5.1.4 H<strong>in</strong>weise für Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele (Bauste<strong>in</strong> A4)<br />

Gemäß § 13 Abs. 2 NÖ ROG hat das örtliche Raumordnungsprogramm „[…] die<br />

Planungsziele der Geme<strong>in</strong>de festzulegen und jene Maßnahmen zu bezeichnen, die zur<br />

Erreichung dieser Ziele gewählt werden.“<br />

Die Festlegung von Maßnahmen im Rahmen des örtlichen Raumordnungsprogramms<br />

dient e<strong>in</strong>er koord<strong>in</strong>ierten Steuerung der Handlungserfordernisse für die Umsetzung von<br />

(landschaftsraumrelevanten) Entwicklungszielen.<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> kann hierzu Anknüpfungspunkte bieten, um den Bürgern und<br />

Geme<strong>in</strong>devertretern die mögliche Umsetzung von Zielen zu verdeutlichen.<br />

Strategisches Ziel<br />

Fachliche Aufbereitung<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die<br />

strategische Basis, dass die<br />

Festlegungen im örtlichen<br />

Entwicklungskonzept e<strong>in</strong>e koord<strong>in</strong>ierte,<br />

praxisorientierte und effiziente<br />

Umsetzung von Zielen ermöglichen.<br />

Demonstrative Auflistung von<br />

Umsetzungsmaßnahmen im Erläuterungsbericht.<br />

E<strong>in</strong>e Konkretisierung der Umsetzungsmaßnahmen<br />

erfolgt im Zuge der Ausarbeitung der Festlegungen<br />

des örtlichen Raumordnungsprogramms.<br />

Maßnahmenbeispiele<br />

• Instrumente der örtlichen Raumordnung: spezifische Widmungsarten im<br />

Rahmen der Flächenwidmungsplanung (vgl. Pkt. 8.4.2.3 -<br />

Grünlandwidmungsarten gemäß NÖ Raumordnungsgesetz);<br />

• Räumliche Steuerung von Ausgleichsmaßnahmen: z.B. Vorsorgliche<br />

Sicherung von Eignungsflächen für e<strong>in</strong> Biotopverbundsystem zum<br />

bedarfsgerechten E<strong>in</strong>satz von Ausgleichsmaßnahmen (H<strong>in</strong>weis: im Anhang zum<br />

vorliegenden Bericht s<strong>in</strong>d Überlegungen für e<strong>in</strong>e Implementierung des E<strong>in</strong>griffs-<br />

Ausgleichspr<strong>in</strong>zips dargestellt – vgl. Pkt. 8.7);<br />

• Landschaftspflegerische Maßnahmen (z.B. Aufbau e<strong>in</strong>es Gehölzstreifens<br />

entlang e<strong>in</strong>es fließenden Gewässers, Wiesenrückführung, Pflegemaßnahmen für<br />

e<strong>in</strong>en Waldspielplatz). Dies dient der Sicherstellung e<strong>in</strong>es bedarfsgerechten<br />

E<strong>in</strong>satzes von ausgleichspflichtigen Maßnahmen im Rahmen der UVP (z.B.<br />

Ersatzfläche Aufforstung auf e<strong>in</strong>er Fläche, die als Abschirmung zu e<strong>in</strong>er<br />

hochrangigen Straße geeignet ist);<br />

• Bodenmanagement (z.B. Flächentausch für den Aufbau e<strong>in</strong>es<br />

Biotopverbundsystems, Vertragliche Vere<strong>in</strong>barungen mit Landwirten);<br />

• Kooperationsbedarf (z.B. mit Liegenschaftseigentümern <strong>in</strong> Form von<br />

vertraglichen Vere<strong>in</strong>barungen, mit Nachbargeme<strong>in</strong>den, Behörden, Vere<strong>in</strong>en);<br />

• Koord<strong>in</strong>ationsbedarf (z.B. für e<strong>in</strong>e zielgerichtete, effiziente und kostensparende<br />

Umsetzung von spezifischen Planungszielen, bei vorhersehbaren<br />

Nutzungskonflikten, bei unterschiedlichen Nutzungs<strong>in</strong>teressen);<br />

• Prioritätenreihung (z.B. vorsorgliche Maßnahmen zur Vermeidung e<strong>in</strong>er<br />

zwischenzeitlichen Flächenentwertung wie die Festlegung von Freihalteflächen<br />

gemäß § 19 Abs. 2 Zif. 18 NÖ ROG 1976 idgF e<strong>in</strong>er Eignungszone für<br />

W<strong>in</strong>denergieanlagen).<br />

<strong>Knollconsult</strong> 37


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

5.2 Rechtliche Vorgaben des NÖ Raumordnungsgesetzes<br />

(Bauste<strong>in</strong> B)<br />

Der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> ist <strong>in</strong>tegraler Teil des örtlichen<br />

Raumordnungsprogramms und – ausgehend von den Ergebnissen der<br />

Grundlagenforschung - strategische Basis für die Festlegungen des örtlichen<br />

Entwicklungskonzepts. Der <strong>Landschaftsplan</strong> hat daher zum e<strong>in</strong>en den Zielsetzungen<br />

des NÖ Raumordnungsgesetzes zu entsprechen, zum anderen bildet der<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> die Beurteilungsgrundlage für im NÖ ROG def<strong>in</strong>ierte<br />

(verfahrensrechtliche) Vorgaben, die im Zuge der Bearbeitung bzw. bei der Festlegung<br />

des örtlichen Entwicklungskonzepts zu beachten s<strong>in</strong>d.<br />

5.2.1 Nachvollziehbarkeit und Begründung von Aussagen (Bauste<strong>in</strong> B1)<br />

Gemäß § 1 Abs. 1 Z. 9 NÖ ROG 1976 ist das Landschaftskonzept folgendermaßen<br />

def<strong>in</strong>iert:<br />

− Das Landschaftskonzept ist „Bestandteil der Entscheidungsgrundlagen zur<br />

Abgrenzung, Bewertung und Funktionszuteilung der e<strong>in</strong>zelnen Landschaftsräume<br />

(landwirtschaftlich wertvolle Flächen, schützenswerte Landschaftsteile, bespielbare<br />

Freiräume u.dgl.).<br />

−<br />

Das Landschaftskonzept baut auf den naturräumlichen Gegebenheiten, den<br />

Vorgaben (Schutzgegenstand, Erhaltungsziele u.dgl.) von Europaschutzgebieten<br />

gemäß § 9 NÖ Naturschutzgesetz 2000, den vorhandenen Nutzungen, der<br />

Belastung der Landschaft sowie den typischen Eigenarten der Kulturlandschaft auf<br />

[…].“<br />

Das Landschaftskonzept ist gemäß § 13 Abs. 5 NÖ ROG 1976 idgF<br />

−<br />

−<br />

„[…] Teil der der zu dokumentierenden Entscheidungsgrundlagen […]“.<br />

„Die Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen hat alle Umstände und Analysen<br />

zu enthalten, welche die Festlegung des örtlichen Raumordnungsprogramms <strong>in</strong><br />

nachvollziehbarer Weise begründen.“<br />

Strategisches Ziel<br />

Fachliche Aufbereitung<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die strategische<br />

Basis, dass die Festlegungen des örtlichen<br />

Entwicklungskonzepts nachvollziehbar auf<br />

den aktuellen Grundlagen des<br />

Geme<strong>in</strong>degebietes beruhen.<br />

Die Aussagen im <strong>Landschaftsplan</strong> s<strong>in</strong>d mit<br />

wissenschaftlichen Zitaten bzw. Querverweisen<br />

zu den Ergebnissen der Grundlagenforschung<br />

zu dokumentieren.<br />

Beispiel<br />

Bestandsaufnahme und Analyseergebnis Grundlagenforschung: Landschaftsteil mit e<strong>in</strong>er<br />

reichhaltigen Strukturierung und regionstypischen Ausprägung der Kulturlandschaft. Analyseergebnis:<br />

hohe Sensibilität im H<strong>in</strong>blick auf die Schutzgüter Erholung und Landwirtschaft.<br />

Dokumentation durch Zuordnung von Aussagen<br />

mittels Querverweise oder Zitierung der<br />

Grundlagenforschungsergebnisse.<br />

Vorabgrenzung im <strong>Landschaftsplan</strong>: Funktionszuordnung von Teilräumen mit der Zweckbestimmung<br />

„Extensive Erholung“ und „Landwirtschaft“, <strong>in</strong> Ergänzung dazu Vorabgrenzung von „Offenlandflächen“<br />

zur Vermeidung der Verwaldung der Wiesen- und Bracheflächen, weiters Vorabgrenzung von<br />

„bed<strong>in</strong>gten Freihalteflächen“ (Beschränkung von Bebauung im Grünland zur Sicherung der<br />

regionstypischen Kulturlandschaft).<br />

<strong>Knollconsult</strong> 38


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

5.2.2 Generelle und Besondere Leitziele (Bauste<strong>in</strong> B2)<br />

In § 1 Abs. 2 Z. 1 und 3 NÖ ROG 1976 s<strong>in</strong>d die Generellen und Besonderen Leitziele<br />

festgelegt, die bei der Verordnung des örtlichen Raumordnungsprogramms zu<br />

beachten s<strong>in</strong>d. Nachfolgend s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>ige Leitziele mit Bezug zu<br />

landschaftsraumrelevanten Themen aufgelistet (e<strong>in</strong>e detaillierte Auflistung der<br />

normierten Leitziele ist im Anhang unter Pkt. 8.4.1.1 nachzulesen):<br />

− Schonende Verwendung natürlicher Ressourcen und Nachhaltigkeit sowie<br />

Sicherung von Gebieten gemäß ihren besonderen Standorteignungen und<br />

Freihaltung dieser Gebiete von wesentlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen,<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Klare Abgrenzung von Ortsbereichen gegenüber der freien Landschaft,<br />

Sicherung der erhaltenswerten kulturellen Ausprägung der Dörfer und Städte und<br />

des Landschaftsbildes,<br />

Freier Zugang zu landschaftlichen Schönheiten sowie Sicherung und Vernetzung<br />

wertvoller Grünlandbereiche und Biotope;<br />

Landwirtschaft: Vorsorge <strong>in</strong> Krisenzeiten, Erzeugung von Biomasse und Erhaltung<br />

der Kulturlandschaft;<br />

Sicherung oder Wiederherstellung e<strong>in</strong>es ausgewogenen Naturhaushaltes als<br />

Lebensgrundlage für die gegenwärtige und künftige Bevölkerung sowie Zuordnung<br />

von Freizeit- und Erholungse<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> der Art, dass sie e<strong>in</strong>e den<br />

Bedürfnissen angepasste und möglichst gefahrlose Erreichbarkeit aufweisen.<br />

Strategisches Ziel<br />

Fachliche Aufbereitung<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die<br />

strategische Basis, dass die<br />

Festlegungen des örtlichen<br />

Entwicklungskonzepts den Zielen des<br />

NÖ Raumordnungsgesetzes<br />

entsprechen.<br />

Der Bezug der Aussagen im <strong>Landschaftsplan</strong> zu den<br />

gesetzlichen Bestimmungen wird im<br />

Erläuterungsbericht zur Plandarstellung belegt.<br />

Erforderlichenfalls erfolgt <strong>in</strong> Ergänzung dazu e<strong>in</strong>e<br />

weiterführende Erläuterung und Begründung von<br />

spezifischen Aussagen.<br />

Beispiel<br />

Bestandsaufnahme und Analyseergebnis Grundlagenforschung: Landschaftsteil mit kle<strong>in</strong>teiliger<br />

und strukturreicher Ausstattung, We<strong>in</strong>gärten mit e<strong>in</strong>er Vielzahl an Wegen und Heurigen, bedeutende<br />

Sichtbeziehungen bzw. Sichtachsen. Analyseergebnis: hohe Sensibilität im H<strong>in</strong>blick auf die<br />

Schutzgüter Erholung und Landwirtschaft.<br />

Aussage des <strong>Landschaftsplan</strong>s: Funktionszuordnung von Teilräumen mit der Zweckbestimmung<br />

„Extensive Naherholung“ und „Landwirtschaft“. Ergänzend dazu Vorabgrenzung von „Freihalteflächen“<br />

oder „Grenzen der baulichen Entwicklung“, Vorabgrenzung von „Offenlandflächen“ im Bereich der<br />

Sichtachsen.<br />

Bezug zu den Bestimmungen des NÖ ROG: Erhaltung des Landschaftsbildes; Freier Zugang zu<br />

Wäldern, Bergen, Gewässern und sonstigen landschaftlichen Schönheiten sowie deren schonende<br />

Erschließung gemäß [Zitat NÖ ROG].<br />

<strong>Knollconsult</strong> 39


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

5.3 Formaltechnische Kriterien (Bauste<strong>in</strong> C)<br />

Die formaltechnischen Kriterien regeln die Form und Ausführung des kommunalen<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>s und stellen e<strong>in</strong>e Ergänzung zu den Ausführungsbestimmungen<br />

gemäß § 21 der NÖ Planzeichenverordnung dar.<br />

In der NÖ Planzeichenverordnung s<strong>in</strong>d die Vorgaben für Konzepte<br />

(Landschaftskonzept, Verkehrskonzept, örtliches Entwicklungskonzept) auf folgende<br />

Bestimmungen beschränkt:<br />

− Plandarstellung im Maßstab 1 : 10.000,<br />

−<br />

−<br />

Plangrundlage: Generalisierte Darstellung des Geme<strong>in</strong>degebietes mit Darstellung<br />

von markanten grundlegenden Reliefbed<strong>in</strong>gungen,<br />

Planzeichen: s<strong>in</strong>ngemäße Entwicklung <strong>in</strong> Ableitung der verordneten Planzeichen<br />

(für Flächenwidmungspläne und Grundlagenpläne).<br />

Die Inhalte des Landschaftskonzepts s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> § 1 Abs. 1 Z. 9 <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>er Form<br />

dargestellt (vgl. 2.2 bzw. im Anhang unter Pkt. 8.4.1.1).<br />

Das Ergebnis der bisherigen Bearbeitungen s<strong>in</strong>d demgemäß Landschaftskonzepte sehr<br />

unterschiedlicher Qualität (vgl. 2.2 bzw. im Anhang unter Pkt. 8.2) und das Ziel ist die<br />

Sicherstellung e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>heitlichen Qualitätsstandards für das Instrument <strong>kommunaler</strong><br />

<strong>Landschaftsplan</strong>.<br />

Strategisches Ziel<br />

Fachliche Aufbereitung<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die<br />

strategische Basis, dass die<br />

Entwicklungsziele für den<br />

Landschaftsraum allgeme<strong>in</strong><br />

verständlich s<strong>in</strong>d und der<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> als taugliches<br />

Informations- und<br />

Planungs<strong>in</strong>strument vielfache<br />

Verwendung f<strong>in</strong>det.<br />

Methodische Harmonisierung durch e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche<br />

Strukturierung und die Verwendung der Kataloge für die<br />

Sachthemen und die Plan<strong>in</strong>halte.<br />

Dokumentation der fachlich fundierten Qualität der<br />

Aussagen durch Querverweise zu den verwendeten<br />

Grundlagen und zu den Zielsetzungen des NÖ ROG<br />

1976.<br />

Straffe und schlanke Aufbereitung durch Reduzierung<br />

der Inhalte auf wesentliche Aspekte sowie durch e<strong>in</strong>e<br />

klare Abgrenzung zu den Fachgrundlagen und zu<br />

anderen Fachplanungen.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 40


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

5.3.1 Bericht (Bauste<strong>in</strong> C1)<br />

Anforderungen<br />

Klare Trennung von<br />

Grundlagenforschungs- und<br />

Verordnungsebene<br />

Erläuterung<br />

• Ke<strong>in</strong>e Darstellung der Bestandssituation und Bestandsanalyse.<br />

• Ke<strong>in</strong> Vorgriff auf verb<strong>in</strong>dliche Festlegungen des örtlichen<br />

Entwicklungskonzepts.<br />

Bezugsebene • Geme<strong>in</strong>degebiet.<br />

Berichts<strong>in</strong>halte • Themen entsprechend dem Katalog der Sachthemen<br />

• Vertiefende Bearbeitung nur jener Sachthemen, die gemäß<br />

„Abschichtung“ für die Landschaftsraumentwicklung der jeweiligen<br />

Geme<strong>in</strong>de relevant s<strong>in</strong>d.<br />

Gliederungsstruktur • Ergebnisse der Abschichtung und Begründung der Auswahl.<br />

• Gliederung des Berichts gemäß Katalog der Sachthemen.<br />

• Gliederung <strong>in</strong>nerhalb der e<strong>in</strong>zelnen Sachthemen: Zielformulierung,<br />

Erläuterung und Begründung der Aussagen zur<br />

Landschaftsraumentwicklung, ggf. Konfliktpotenziale.<br />

• Querverweise zu den Grundlagenquellen.<br />

• Querverweise zu den Vorabgrenzungen <strong>in</strong> der Plandarstellung .<br />

• Querverweise zu den Vorgaben des NÖ ROG.<br />

• Ggf. H<strong>in</strong>weise für Maßnahmen.<br />

5.3.2 Plandarstellung (Bauste<strong>in</strong> C2)<br />

Anforderungen<br />

Klare Trennung von<br />

Grundlagenforschungs- und<br />

Verordnungsebene<br />

Erläuterung<br />

• Vgl. Bericht.<br />

Plangrundlage • Generalisierte DKM mit wesentlichen Strukturelementen bzw.<br />

Orientierungsmerkmalen oder Orthophoto.<br />

Bezugsebene • Gesamtes Geme<strong>in</strong>degebiet (flächendeckende Def<strong>in</strong>ition von<br />

raumbezogenen Aussagen), außer <strong>in</strong> begründeten Ausnahmefällen.<br />

Maßstab • 1 : 10 000 (außer <strong>in</strong> begründeten Ausnahmefällen).<br />

Plan<strong>in</strong>halte • Räumlich abgrenzbare Aussagen (= Vorabgrenzungen) gemäß Katalog<br />

der Plan<strong>in</strong>halte.<br />

Plantechnik • GIS-basierter Plan verknüpft mit flächenspezifischen Attributen <strong>in</strong> der<br />

Form, dass e<strong>in</strong>e Übernahme für Anwendungen anderer Fachplanungen<br />

erfolgen kann.<br />

• Querverweise zum Bericht.<br />

Legende • vollständige Auflistung der Plan<strong>in</strong>halte, Stand der Planung, Quelle der<br />

verwendeten Grundlagen, H<strong>in</strong>weis zum Bericht etc.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 41


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

6 Prüfliste<br />

Die Aufsichtsbehörde hat gemäß § 21 Abs. 5 letzter Satz NÖ ROG 1976 den Entwurf<br />

des örtlichen Raumordnungsprogramms <strong>in</strong> fachlicher und technischer H<strong>in</strong>sicht zu<br />

überprüfen. Die Entscheidungsgrundlagen s<strong>in</strong>d Teil der Überprüfung, um die<br />

Vollständigkeit und Richtigkeit der Entscheidungsgrundlagen und die Schlüssigkeit von<br />

Planungsentscheidungen beurteilen zu können.<br />

Die Überprüfung wird erleichtert, wenn der <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> der Weise gegliedert<br />

und aufbereitet ist, dass e<strong>in</strong>e zügige Qualitätskontrolle anhand e<strong>in</strong>er Prüfliste durch die<br />

Behörde möglich ist.<br />

Strategisches Ziel<br />

Fachliche Aufbereitung<br />

E<strong>in</strong>e formalisierte Prüfliste dient der<br />

zügigen Qualitätskontrolle des<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>s durch die<br />

Landesbehörde.<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> wird <strong>in</strong> der Weise aufbereitet bzw.<br />

strukturiert, dass e<strong>in</strong>e zügige fachliche Überprüfung<br />

anhand der Prüfliste möglich ist.<br />

Dies geschieht zum e<strong>in</strong>en durch e<strong>in</strong>e Aufbereitung<br />

anhand der formaltechnischen Anforderungen, zum<br />

anderen wird die fachliche Überprüfung durch die<br />

e<strong>in</strong>heitliche Regelung der Sachthemen und der<br />

Plan<strong>in</strong>halte erleichtert.<br />

Anhand der Prüfliste wird der <strong>Landschaftsplan</strong> im H<strong>in</strong>blick auf die Erfüllung der<br />

<strong>in</strong>haltlichen Kriterien bzw. der Qualitätsanforderungen geprüft.<br />

• Die Umsetzungsmaßnahmen (vgl. Pkt. 4.3 – Bauste<strong>in</strong> A4) s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong><br />

Prüfkriterium, da sie nicht obligatorischer Bestandteil des kommunalen<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>s s<strong>in</strong>d.<br />

• Die formaltechnischen Kriterien (vgl. 5.3– Bauste<strong>in</strong> C) stellen ebenfalls ke<strong>in</strong><br />

Prüfkriterium dar, da e<strong>in</strong>e Ausführung des <strong>Landschaftsplan</strong>s gemäß den<br />

genannten Kriterien Voraussetzung ist für die fachliche Beurteilung des<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>s.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 42


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Die Gliederung der Prüfliste entspricht der Gliederung des Strukturschemas des<br />

kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s (vgl. unter Pkt. 4.3).<br />

Die aufgezählten Sachthemen und Plan<strong>in</strong>halte sowie ihre Nummerierung entsprechen<br />

der Gliederung der beiden Kataloge, die unter Pkt. 5.1.1 - Katalog der Sachthemen und<br />

Pkt. 5.1.2 - Katalog der Plan<strong>in</strong>halte dargestellt s<strong>in</strong>d.<br />

Die rechte Spalte be<strong>in</strong>haltet die Querverweise zu den Erläuterungen.<br />

Prüfliste <strong>Landschaftsplan</strong><br />

A Zielkonzept Ja ne<strong>in</strong> Anmerkungen 5.1<br />

A1 Sachthemen S<strong>in</strong>d die Aussagen des <strong>Landschaftsplan</strong>s im H<strong>in</strong>blick auf die Sachthemen lt.<br />

Abschichtung vollständig behandelt und fachlich begründet<br />

1 Naturraumpotenzial: Erholung<br />

2 Naturraumpotenzial Landwirtschaft<br />

3 Naturraumpotenzial Wald<br />

4 Naturraumpotenzial Siedlungsraum<br />

5 Tiere / Pflanzen / Lebensräume und Ausgleichsflächen<br />

6 Landschaftsbild und äußeres Ortsbild<br />

7 Boden<br />

8 Wasser<br />

9 Luft und Klima<br />

10 Kulturgüter<br />

A2 Plan<strong>in</strong>halte S<strong>in</strong>d die Aussagen des <strong>Landschaftsplan</strong>s im H<strong>in</strong>blick auf die Vorabgrenzungen <strong>in</strong> der<br />

Plandarstellung lt. folgendem Katalog fachlich begründet?<br />

1 Funktionszuordnung von Teilräumen + Zweckbestimmung<br />

2 Funktionszuordnung von Flächen + Zweckbestimmung<br />

3 Offenlandfläche + Zweckbestimmung<br />

4 „unbed<strong>in</strong>gte“ Freihaltefläche + Zweckbestimmung<br />

5 „bed<strong>in</strong>gte“ Freihaltefläche + Zweckbestimmung<br />

6 Grenze der baulichen Entwicklung<br />

7 Grenze der Entwicklung von Intensiv-Grünlandnutzungen<br />

8 Flächenvorsorge Ausgleichsfläche + Zweckbestimmung<br />

9 Funktionszuordnung von Freiraumverb<strong>in</strong>dungen / Grünverb<strong>in</strong>dungen +<br />

Zweckbestimmung<br />

10 Kenntlichmachung von nicht verhandelbaren Rahmenbed<strong>in</strong>gungen +<br />

Bezeichnung<br />

A3 Abschichtung Ist die Abschichtung nachvollziehbar begründet? 5.1.3<br />

5.1.1<br />

5.1.2<br />

B Vorgaben des NÖ Raumordnungsgesetzes Ja ne<strong>in</strong> Anmerkungen 5.2<br />

B1<br />

Basis<br />

Grundlagenforschung<br />

Beruhen die Aussagen des <strong>Landschaftsplan</strong>s<br />

nachweislich auf den fachlichen Grundlagen<br />

(Dokumentation durch Zitate, Verweise,<br />

Quellenangaben u.dgl.)?<br />

5.2.1<br />

B2<br />

Leitziele des<br />

NÖ ROG<br />

Entsprechen die Aussagen des <strong>Landschaftsplan</strong>s<br />

nachweislich den landschaftsraumrelevanten<br />

Leitzielen gemäß § 1 Abs. 2 Zif. 1 und 3 NÖ ROG<br />

idgF?<br />

5.2.2<br />

<strong>Knollconsult</strong> 43


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

7 Quellenverzeichnis<br />

AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG, Abt. RU2 (Hrsg) (2010): Handbuch der<br />

Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen im Rahmen der örtlichen<br />

Raumplanung, Vorabzug, Stand: April 2010<br />

AUFHAUSER-PINZ OG, (2008): Entwicklungskonzept der Stadtgeme<strong>in</strong>de Gföhl<br />

AUFHAUSER-PINZ OG, BENESCH A., (2008): Themenkarten zum Umweltbericht der<br />

Stadtgeme<strong>in</strong>de Gföhl<br />

BENESCH A., (2008): Ergänzende naturräumliche Grundlagenforschung der<br />

Stadtgeme<strong>in</strong>de Gföhl<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg), (2002): <strong>Landschaftsplan</strong>ung für e<strong>in</strong>e<br />

nachhaltige Geme<strong>in</strong>deentwicklung, Bonn, Leipzig, Lauterbach/Rügen, In:<br />

http://www.bfn.de/fileadm<strong>in</strong>/MDB/documents/service/lp-geme<strong>in</strong>deentwicklung.pdf,<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg), (2002): Perspektiven und Strategien für die<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung – Ergebnisse e<strong>in</strong>es gleichnamigen Expertenworkshops des<br />

BfN vom 05. bis 07. Juni auf der Insel Vilm<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Deutschland, In:<br />

http://www.bfn.de/0312_landsch_planung.html<br />

GEOPORTAL DES KANTON BERN, In:<br />

http://www.bve.be.ch/site/geo/bve_geo_sta/bve_geo_kartenangebot.htm<br />

GROSSAUER F., (2005): Naturraum und Landschaftskonzept der Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

Gföhl, Bericht (Vorabzug)<br />

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, (2010): ): <strong>Landschaftsplan</strong>ung – Nutzen<br />

für die Geme<strong>in</strong>de, In:<br />

http://www.lfu.bayern.de/natur/fach<strong>in</strong>formationen/landschaftsplanung/nutzen_gem<br />

e<strong>in</strong>de/<strong>in</strong>dex.htm<br />

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, (2010): <strong>Landschaftsplan</strong>ung - Ablauf,<br />

Inhalt und Verfahren, In:<br />

http://www.lfu.bayern.de/natur/fach<strong>in</strong>formationen/landschaftsplanung/ablauf_<strong>in</strong>halt<br />

e_verfahren/<strong>in</strong>dex.htm<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND<br />

FORSTEN, (2010): Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung durch Bodenmanagement<br />

realisiert, In: http://www.landentwicklung.bayern.de/<strong>in</strong>strumente/fno/28002/<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT, (2010):<br />

Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Bayern, E<strong>in</strong> Leitfaden für die Praxis,<br />

Vorabdruck, Stand: April 2010<br />

BOESCH M., <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der Schweiz: Planungssystem und<br />

Rechtsordnung, Universität St. Gallen / Schweiz, In:<br />

https://docs.google.com/viewer?url=http://www.uibk.ac.at/alp<strong>in</strong>erraum/publications<br />

/vol2/05_borsdorf_falk.pdf&embedded=true&chrome=true<br />

GEMEINDE TATTENDORF: Planmuster Geme<strong>in</strong>de lt. Pkt. Fehler! Verweisquelle<br />

konnte nicht gefunden werden., mit schriftlicher Erlaubnis vom 28.04.2011<br />

GRIMM K., (2008): Naturnahe Oberflächenentwässerung <strong>in</strong> Siedlungsgebieten, In:<br />

http://www.raumordnung-noe.at/uploads/grimm_opme_08.pdf<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kokonto<br />

<strong>Knollconsult</strong> 44


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

http://www.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=40b7906ffcea5e3af0d872b8346888<br />

7a<br />

http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/<strong>in</strong>dex.php?id=2404<br />

GÜNNEWIG D., (2007): Naturschutz und Konflikt mit Freiflächenanlagen – mit<br />

Planungsleitfaden alles im Griff? Vortrag anlässlich e<strong>in</strong>es workshops zum Thema<br />

„PV-Freiflächenanlagen: Monitor<strong>in</strong>g-Ergebnisse & „PV-Freiflächenanlagen der<br />

Zukunft – <strong>in</strong> Deutschland und im Ausland“ In: http://www.erneuerbareenergien.de/files/pdfs/allgeme<strong>in</strong>/application/pdf/pv_freiflaechenanlagen_guennewi<br />

g.pdf<br />

im-plan-tat │ REINBERG UND PARTNER OG, (2008): Landschaftskonzept der<br />

Geme<strong>in</strong>de Gedersdorf, Krems<br />

im-plan-tat │ REINBERG UND PARTNER OG, (2010): Erläuterungsbericht zum<br />

örtlichen Entwicklungskonzept der Geme<strong>in</strong>de Gedersdorf, Krems<br />

INTERAKTIVER LANDSCHAFTSPLAN KÖNIGSLUTTER, (2010), In:<br />

http://koenigslutter.entera-onl<strong>in</strong>e.com/entera/mapserv.phtml<br />

INTERNET-RECHERCHEN zum Thema ÖKONTO (2010): In:<br />

http://www.stmug.bayern.de/umwelt/naturschutz/oekokonto/oekokont.htm<br />

KNOLL Th., PROKSCH Th., TROLL H., (1991): Der <strong>Landschaftsplan</strong>er / die<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>er<strong>in</strong> … zum Berufsleitbild, In: <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Österreich,<br />

Schriftenreihe <strong>Landschaftsplan</strong>ung, Heft 1 (Hrsg.: Institut für <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />

an der Universität für Bodenkultur)<br />

LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE, Landesamt<br />

Mecklenburg-Vorpommern, (2010): Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung, In:<br />

http://www.lung.mvregierung.de/<strong>in</strong>site/cms/umwelt/natur/landschaftsplanung_portal/kommunale_lp.ht<br />

m<br />

LANDSCHAFTSPLAN KIEL, In:<br />

http://www.kiel.de/Aemter_61_bis_92/61/<strong>Landschaftsplan</strong>/<strong>Landschaftsplan</strong>.pdf<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> Karlsruhe, In:<br />

http://nachbarschaftsverband.karlsruhe.de/0_legendelp.pdf<br />

LISKE H., (2005): Landschaftskonzept Kle<strong>in</strong>zell<br />

MAURER E., (2008): Grünraumkonzept der Stadtgeme<strong>in</strong>de Hollabrunn<br />

OÖ UMWELTANSCHAFT (nach 2008): E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichs-Regelung für Natur- und<br />

Landschaftsschutz, Positionspapier, In: http://www.ooeumweltanwaltschaft.at/xbcr/SID-3BA0790B-77858457/Schottertext.pdf<br />

ÖROK (Österreichische Raumordnungskonferenz) - Raumszenarien 2030 (2010): In:<br />

http://www.oerok.gv.at/raum-region/themen-und-forschungsbereiche/szenariender-raumentwicklung.html<br />

NÖ RAUMORDNUNGSGESETZ 1976 (NÖ ROG 1976), LGBl. 8000-23<br />

NÖ NATURSCHUTZGESETZ 2000 (NÖ NSchG 2000), LGBl. 5500-6<br />

PLUHARZ F., (2009): Landschaftskonzept der Geme<strong>in</strong>de Yspertal<br />

PROKSCH Th., (2010): Landschaftskonto-Modell, Projektleitung: DI Thomas Proksch<br />

im Auftrag der Stadt-Umland-Management Wien / Niederösterreich SUM;<br />

Handlungskonzept Grünräume im Südraum Wien, In: http://www.stadt-<br />

<strong>Knollconsult</strong> 45


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

umland.at/fileadm<strong>in</strong>/sum_adm<strong>in</strong>/Sued/SUM_Forum_M._Lanzendorf/Praesentation<br />

_Handlungskonzepte_150909_01.pdf<br />

SCHEDLMAYER H., (2008): Landschaftskonzept Kirnberg an der Mank<br />

SCHINDEGGER F., (2010): Räumen begegnen, Erleben – erfahren – wahrnehmen, In:<br />

RAUM – Schriftenreihe für Raumplanung und Regionalpolitik, Nr. 80 / 10, S. 40 ff<br />

SIEGL K., (2003): Landschaftskonzept der Geme<strong>in</strong>de Mitterbach am Erlaufsee<br />

STADT MÜHLHEIM AN DER RUHR, (2010): <strong>Landschaftsplan</strong>, In:<br />

http://www.muelheimruhr.de/cms/landschaftsplan_fuer_muelheim_an_der_ruhr1.html<br />

TECHNISCHE UNVIVERSITÄT WIEN, Institut für Städtebau, Landschaftsarchitektur<br />

und Entwerfen, Fachbereich für <strong>Landschaftsplan</strong>ung und Gartenkunst, (2010),<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Österreich: Überblick, In:<br />

http://www.landscape.tuwien.ac.at/deu/<strong>in</strong>formation/landschaftsplanung_oesterreic<br />

h.php<br />

<strong>Knollconsult</strong> 46


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8 Anhang<br />

8.1 Entwicklung der Inhalte des kommunalen<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>s<br />

Die Def<strong>in</strong>ition der Plan<strong>in</strong>halte ist Ergebnis e<strong>in</strong>es mehrstufigen Analyseprozesses und<br />

gliedert sich folgendermaßen auf:<br />

Spalte A:<br />

Auflistung der Schutzgüter gemäß<br />

SUP-RL bzw. UVP-G und Untergliederung <strong>in</strong><br />

Teilaspekte<br />

Katalog<br />

Sachthemen<br />

Spalte B:<br />

Möglichst breite Palette von unterschiedlichen<br />

Ergebnissen der Grundlagenforschung mit Zuordnung<br />

zu Spalte A<br />

Spalte C:<br />

Möglichst breite Palette von Entwicklungszielen /<br />

Aussagen mit Zuordnung zu Spalte B<br />

Spalte D:<br />

Standardisierung der Aussagen:<br />

Zusammenfassung und Abstrahierung der<br />

Entwicklungsziele / Aussagen <strong>in</strong> Spalte C<br />

Es wird auf spezifische Funktionsbezeichnungen<br />

verzichtet und stattdessen der Platzhalter<br />

„+ Zweckbestimmung“ verwendet.<br />

Katalog<br />

Plan<strong>in</strong>halte<br />

Dies hat den Zweck, dass der Katalog der Plan<strong>in</strong>halte<br />

abstrahiert und daher auf alle Geme<strong>in</strong>den anwendbar<br />

ist.<br />

Gleichzeitig ermöglicht das Attribut<br />

„Zweckbestimmung“ maßgeschneiderte Aussagen.<br />

Farbcodes <strong>in</strong> Spalte D:<br />

In orange dargestellt s<strong>in</strong>d die standardisierten Inhalte, <strong>in</strong> blau dargestellt<br />

beispielhaft spezifische Zweckbestimmungen. Es handelt sich um<br />

Vorabgrenzungen, die e<strong>in</strong>e Übernahme <strong>in</strong> das örtliche Entwicklungskonzept und <strong>in</strong><br />

weiterer Folge den Flächenwidmungsplan ermöglichen.<br />

In Ergänzung zur Zweckbestimmung ist auch die Def<strong>in</strong>ition von Maßnahmen möglich.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 47


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Pos Spalte A:<br />

Spalte B:<br />

Spalte C:<br />

Spalte D:<br />

Schutzgüter / Teilaspekte<br />

Beispielhafte Auflistung von Ergebnissen der<br />

Grundlagenforschung<br />

Beispielhafte Entwicklungsziele / Aussagen für die Landschaftsraumentwicklung<br />

Standardisierung der Aussagen<br />

1 Naturraumpotenzial Erholung<br />

1.1 Freizeit und Erholung –<br />

landschaftsraumgebunden,<br />

extensiv<br />

Strenger Gebietsschutz – z.B. Nationalpark,<br />

Naturschutzgebiet<br />

Unterliegt den Bestimmungen des Nationalparkgesetzes, der Verordnung über<br />

Naturschutzgebiete und dem Naturschutzgesetz<br />

Kenntlichmachung von nicht verhandelbaren Rahmenbed<strong>in</strong>gungen +<br />

Bezeichnung: Nationalpark, Naturschutzgebiet<br />

1.2 Freizeit und Erholung –<br />

landschaftsraumgebunden,<br />

extensiv<br />

• Zonale Raume<strong>in</strong>heiten:<br />

ortsnahe Erholungsgebiete, regionaltypische<br />

Kulturlandschaftsräume mit Bestand an<br />

Ausflugszielen und Wanderwegen außerhalb von<br />

streng geschützten Gebieten<br />

• L<strong>in</strong>eare Elemente:<br />

Vorhandene Freiraumverb<strong>in</strong>dungen (z. B. Fußund<br />

Radwege, Grünzüge und -verb<strong>in</strong>dungen)<br />

• Punktuelle Elemente:<br />

Ausflugsziele / Stätten Kulturerbe /<br />

Aussichtspunkte u.dgl.<br />

• Sonstige Analyseergebnisse:<br />

Ermittlung des Bedarfs an Grün- und<br />

Erholungsflächen sowie an Freiraumverb<strong>in</strong>dungen<br />

Analyse der Gebiete und Freiraumverb<strong>in</strong>dungen im<br />

H<strong>in</strong>blick auf mögliche E<strong>in</strong>schränkungen ihrer<br />

Benutzbarkeit und Zugänglichkeit<br />

Sicherung Landschaftsteilräume mit hohem Erholungswert für die<br />

Erholungsnutzung<br />

Flächen, die von Aufforstungen und von Kulturumwandlungen (Energiewald,<br />

Christbaumkulturen, Plantagen u.dgl.) freizuhalten s<strong>in</strong>d - z.B. Lichtungen,<br />

Rodelhügel, , Rastplätze, Waldspielplätze, Randzonen von Gewässern,<br />

Wiesenflächen und Kuppen, Sichtachsen, Umgebungsbereich von<br />

Kulturdenkmalen, sonstige kulturlandschaftsspezifische Offenlandflächen<br />

Flächen, die von Bebauung gänzlich freizuhalten s<strong>in</strong>d – z.B.<br />

landschaftsbildprägende Kuppen, We<strong>in</strong>gartenterrassen, Lichtungen, Rodelhügel,<br />

Sichtachsen, Umgebungsbereich spezieller Orte<br />

Flächen, auf denen nur e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>geschränkte Bebauung zulässig se<strong>in</strong> soll<br />

(Gebäudekubatur, Gebäudenutzungen) e<strong>in</strong>zuschränken ist – z.B. landschaftlich<br />

reizvolle und gut e<strong>in</strong>sehbare Gebiete mit bereits vorhandenem Bestand an „Geb“<br />

oder sonstigen Gebäuden im Grünland, Streusiedlungsgebiete<br />

Zonale Abgrenzung der baulichen Entwicklung – z.B. <strong>in</strong> Streusiedlungsgebieten, an<br />

Siedlungsrändern <strong>in</strong> Hanglage, an Siedlungsrändern mit strukturreichen<br />

Übergängen zum Offenlandschaftsraum zur Sicherung des Landschaftsbildes<br />

Bestandsicherung / Lückenschluss / Neuanlage von Freiraumverb<strong>in</strong>dungen - z.B.<br />

Hauptwander-, Reit- und Radwege, wegbegleitende Hecken und Baumreihen<br />

Funktionszuordnung von Teilräumen + Zweckbestimmung:<br />

Erholungsgebiet<br />

Funktionszuordnung von Flächen + Zweckbestimmung: Waldspielplatz<br />

Offenlandfläche + Zweckbestimmung: Lichtung an Erholungsweg,<br />

Rodelhügel, Waldspielplatz, Sichtachse<br />

unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche (Verbot jeglicher Bebauung) +<br />

Zweckbestimmung: Lichtung, Sichtachse, Umgebungsbereich<br />

Kulturdenkmal, Rodelhügel<br />

bed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche (e<strong>in</strong>geschränkte Bebauung zulässig) +<br />

Zweckbestimmung: Beschränkung Kubatur von Erhaltenswerten<br />

Gebäuden im Grünland (Geb), Beschränkung Dimension von<br />

landwirtschaftlichen Gebäuden<br />

Grenze der baulichen Entwicklung + Zweckbestimmung:<br />

Landschaftsbildschutz<br />

Funktionszuordnung von Grünverb<strong>in</strong>dungen + Zweckbestimmung /<br />

Maßnahme: Wegverb<strong>in</strong>dung Neuanlage / wegbegleitende Baumreihe<br />

Attraktivierung von Wegerouten mittels natürlicher Elemente – z.B.<br />

schattenspendende Bäume<br />

Attraktivierung von Wanderrouten mittels Verbesserung der Infrastrukturausstattung<br />

– z.B. Ruheplätze, Barrierefreiheit, Sicherheit, Befestigung.<br />

1.3 Freizeit und Erholung -<br />

landschaftsraumgebunden,<br />

<strong>in</strong>tensiv<br />

Sportsplatz, Golfplatz, Schigebiet, Camp<strong>in</strong>gplatz,<br />

Badesee, Fußballwiese, Spielplatz, Reitkoppel etc.<br />

Nutzungskonflikte und Belastungen - z.B.<br />

Übernutzung, irreversible Schäden,<br />

Verunre<strong>in</strong>igungen, „wildes“ Parken,<br />

Lärmemissionen, Konflikte zwischen<br />

Intensivnutzungen und Naturschutz, Konflikte<br />

zwischen private Freizeitflächen und öffentliche<br />

Nutzungsansprüche<br />

Erhaltung, Erweiterung, Neuanlage von Flächen für <strong>in</strong>tensive Freizeit- und<br />

Erholungsnutzungen<br />

Ressourcenschonende Maßnahmen bei Übernutzung<br />

Qualitätsverbessernde und –sichernde Maßnahmen<br />

Entwicklungsgrenzen bzw. Def<strong>in</strong>ition von Außengrenzen der maximalen räumlichen<br />

Ausdehnung<br />

Flächenvorsorge für Neuanlage / Erweiterung e<strong>in</strong>es Sportplatzes:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Freihalten von jeglicher Bebauung<br />

H<strong>in</strong>tanhalten der Entwicklung von Sekundärbiotopen<br />

H<strong>in</strong>tanhalten von Naturverjüngung / Aufforstung<br />

Bedarf an landschaftspflegerischen Maßnahmen und Konzepten zur M<strong>in</strong>imierung<br />

von Belastungen, zur E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> das Landschaftsbild, für e<strong>in</strong>e<br />

landschaftsbildverträgliche Gestaltung e<strong>in</strong>es Besucherparkplatzes<br />

Funktionszuordnung von Flächen + Zweckbestimmung: Schigebiet,<br />

Camp<strong>in</strong>gplatz, Sportplatz<br />

Offenlandfläche + Zweckbestimmung: Neuanlage / Erweiterung<br />

Sportplatz (H<strong>in</strong>weis: gemäß bisheriger Rechtslage des NÖ ROG s<strong>in</strong>d<br />

„Offenlandflächen“ als Flächenvorsorge für spezifische Nutzungen nicht<br />

zulässig. Daher ist das Verh<strong>in</strong>dern von (Wieder)aufforstung oder<br />

Naturverjüngung für die Flächen mit anderen Mitteln zu erzielen oder<br />

e<strong>in</strong>e passende Begründung gemäß § 19 Abs. 8 NÖ ROG zu f<strong>in</strong>den)<br />

unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Neuanlage /<br />

Erweiterung Golfplatz<br />

Grenze der Entwicklung von Intensiv-Grünlandnutzungen +<br />

Zweckbestimmung: Immissionsschutz, Landschaftsbildschutz,<br />

Abstandzone Brunnenschutzgebiet<br />

Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme + Zweckbestimmung /<br />

Maßnahme: Ersatzfläche Biotop – z.B. bei Inanspruchnahme von<br />

hochsensiblen naturschutzwürdigen Flächen im Falle e<strong>in</strong>er<br />

Golfplatzerweiterung<br />

<strong>Knollconsult</strong> 48


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

2 Naturraumpotenzial Landwirtschaft<br />

Wenig strukturierte <strong>in</strong>tensiv bewirtschaftete<br />

Agrarräume<br />

Reich strukturierte kle<strong>in</strong>teilige Kulturlandschaft<br />

Differenzierte Kulturarten<br />

Extensiv genutzte Flächen<br />

Sonderkulturen<br />

Flächen mit hoher Bonität<br />

Flächen <strong>in</strong> Ungunstlagen<br />

Barrieren – z.B. Gatter<br />

Vorrangzone landwirtschaftliche Produktionsfläche<br />

Eignungsflächen bzw. Ausschlusszonen für spezielle Grünlandnutzungen – z.B.<br />

Energiewald, Christbaumkulturen, Camp<strong>in</strong>gplatz, landwirtschaftliche Hofstellen<br />

Freihalten von landwirtschaftlichen Hofstellen - z.B. zur Vermeidung der<br />

Entwertung für e<strong>in</strong>en geplanten W<strong>in</strong>dpark, Potenzialfläche für Retentionsflächen,<br />

Infrastrukturtrasse, Wildtierkorridor<br />

Sicherung Offenlandflächen – z.B. Vermeidung der Kulturumwandlung zu e<strong>in</strong>em<br />

Energiewald gemäß § 4 NÖ Kulturflächenschutzgesetz 2007 zur Sicherung des<br />

Landschaftsbildes<br />

Potenzialflächen / Eignungsflächen für Renaturierung / Extensivierung /<br />

Verbesserung der Landschaftsstrukturausstattung als Vorsorgeflächen für<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

>> siehe auch unter Schutzgut Landschaftsbild und unter Schutzgut Tiere /<br />

Pflanzen / Lebensräume<br />

Funktionszuordnung von Teilräumen + Zweckbestimmung:<br />

Landwirtschaft<br />

Offenlandfläche + Zweckbestimmung: Landschaftsbild, Sichtachse<br />

unbed<strong>in</strong>gte Freihalteflächen + Zweckbestimmung: Abstandszone zu<br />

Wohngebieten, Infrastrukturtrasse, Sichtachse, Grünkorridor<br />

bed<strong>in</strong>gte Freihalteflächen + Zweckbestimmung: erhaltenswerte<br />

Kulturlandschaft, Erweiterung W<strong>in</strong>dpark (landwirtschaftliche Hallen s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong>nerhalb der M<strong>in</strong>destabstandszonen gemäß NÖ ROG zulässig,<br />

Wohnnutzungen sollen ausgeschlossen werden)<br />

Grenze Intensivgrünlandnutzung + Zweckbestimmung: Abstandzone<br />

Gewässer, Brunnenschutzgebiet<br />

Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme + Zweckbestimmung:<br />

Biotopverbund, Ersatzfläche Habitat, Ersatzfläche Aufforstung,<br />

W<strong>in</strong>dschutzgürtel<br />

Funktionszuordnung von Grünverb<strong>in</strong>dungen + Zweckbestimmung:<br />

Wanderweg<br />

Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme + Zweckbestimmung:<br />

Retentionsfläche, Trockenbrache, W<strong>in</strong>dschutzgürtel >> H<strong>in</strong>weis für<br />

e<strong>in</strong>en bedarfsgerechten E<strong>in</strong>satz von ökologischen<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

3 Naturraumpotenzial Wald<br />

Aspekt Forstwirtschaft >><br />

Strategieplan Wirtschaft<br />

Funktionen gemäß WEP<br />

Erholungsfunktion<br />

Bedeutung für die Landschaftsstruktur und das<br />

Landschaftsbild<br />

sonstige Funktionen (z.B. Pufferfunktion zwischen<br />

bed<strong>in</strong>gt verträglichen Nutzungen)<br />

Entwicklung von Aufforstungen / Rodungen<br />

Entwicklung Offenlandflächen <strong>in</strong> waldreichen<br />

Gebieten<br />

Wildtierkorridore >> siehe unter Schutzgut Tiere /<br />

Pflanzen / Lebensräume<br />

Verbesserung des Erholungswertes – z.B. Nutzungsrechte Forstwege für die<br />

Öffentlichkeit, Ausbau für gefahrlose Benutzung für verschiedene Nutzergruppen<br />

(Mounta<strong>in</strong>bike, Fußgänger, Reiter), Attraktivierung (Themenwege, Erlebnispunkte,<br />

Lichtungen etc.)<br />

Offenlandflächen zur Qualitätssicherung Wohnen, Erholung, Landschaftsbild - z.B.<br />

im Anschluss an Siedlungen, Lichtungen entlang von Erholungswegen,<br />

Sichtachsen, Umgebungsbereich von Kulturdenkmalen / Waldspielplätze<br />

(Vermeidung von Naturverjüngung, Aufforstungen, der Anlage von Energiewald,<br />

Christbaumkulturen etc.)<br />

Bedarfsflächen für Ersatzaufforstungen - z.B. als Puffer zwischen hochrangigen<br />

Verkehrstrassen und Siedlungsgebieten, <strong>in</strong> erosionsgefährdeten Gebieten, für<br />

Habitatverb<strong>in</strong>dungen oder Wildtierkorridore, zur Landschaftsgliederung<br />

>> siehe auch unter Schutzgut Erholung und unter Schutzgut Tiere / Pflanzen /<br />

Lebensräume<br />

Funktionszuordnung von Landschaftsteilräumen + Zweckbestimmung:<br />

Bodenstabilisierung, Landschaftsbild, Erholung (<strong>in</strong> Ergänzung zu<br />

Funktionen gemäß WEP)<br />

Offenlandfläche + Zweckbestimmung: Landschaftsbild<br />

Grenze Intensivgrünlandnutzung + Zweckbestimmung: Waldrandzone<br />

Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme+ Zweckbestimmung:<br />

Aufforstung >> H<strong>in</strong>weis für e<strong>in</strong>en bedarfsgerechten E<strong>in</strong>satz von<br />

ökologischen Ausgleichsmaßnahmen<br />

4 Naturraumpotenzial Siedlungsraum<br />

Aspekte mit Beziehung zum<br />

Landschaftsraum. Übrige<br />

Aspekte >> Strategieplan<br />

Siedlung<br />

Naturräumlich bed<strong>in</strong>gte Gefährdungsbereiche<br />

Naturschutzfachlich sensible Flächen<br />

Siedlungsbezogene Freiflächen mit hoher<br />

funktionaler Bedeutung - z.B. Erholung, Spiel,<br />

Sport, Pufferzone, Ortsbild, siedlungsstrukturelle<br />

Gliederung, Retentionsraum von Gewässern,<br />

Hobbylandwirtschaft im Übergangsbereich zum<br />

offenen Landschaftsraum<br />

Ausschlusszonen für die Siedlungserweiterung<br />

Sicherung siedlungsbezogene Freiflächen mit hoher funktionaler Bedeutung<br />

Sicherung Grünzüge / Grünverb<strong>in</strong>dungen mit hoher funktionaler Bedeutung<br />

Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen emittierenden oder großvolumigen<br />

Grünlandbauten und bestehenden und geplanten Wohnnutzungen / sonstigen<br />

sensiblen Nutzungen<br />

Vermeidung „Heranrücken“ von Wald an Siedlungsgebiete<br />

Kenntlichmachung von nicht verhandelbaren Rahmenbed<strong>in</strong>gungen +<br />

Def<strong>in</strong>ition: Baulandflächen, Gefahrenzonen<br />

Funktionszuordnung von Flächen + Zweckbestimmung: Eignungsfläche<br />

Siedlungserweiterung<br />

Funktionszuordnung von Flächen + Zweckbestimmung: Erholung, Spiel,<br />

Sport, Pufferzone, siedlungsstrukturelle Gliederung, Retentionsraum<br />

von Gewässern, Hobbylandwirtschaft<br />

Grenze der baulichen Entwicklung + Zweckbestimmung:<br />

<strong>Knollconsult</strong> 49


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Freiflächen mit Bedeutung für das Ortsbild<br />

Grünachsen mit hoher funktionaler Bedeutung -<br />

z.B. uferbegleitende Gehölzvegetation,<br />

uferbegleitende Freiflächen, wegbegleitende<br />

Baumreihen<br />

Sensible Flächen im Übergangsbereich zum<br />

Landschaftsraum – z.B. Böschungen,<br />

Hangbereiche, reichhaltig strukturierte<br />

H<strong>in</strong>tausgärten<br />

Sicherung Grünzonen mit Bedeutung für das Ortsbild<br />

Landschaftsbild, natürliche Siedlungsgrenze, Gefahrenzone<br />

bed<strong>in</strong>gte oder unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung:<br />

gewässerbegleitender Grünzug, ortsbildprägende Grünfläche,<br />

Gefahrenzone, Sichtachse, Grünlandenklaven <strong>in</strong> landwirtschaftlich<br />

geprägten Siedlungen zur Erhaltung der ortsspezifischen<br />

Freiflächenstruktur<br />

Offenlandfläche + Zweckbestimmung: siedlungsnahe Erholungsfläche,<br />

Sichtverb<strong>in</strong>dung, äußeres Ortsbild<br />

Funktionszuordnung von Grünverb<strong>in</strong>dungen + Zweckbestimmung:<br />

Pflege / Weiterentwicklung / Neuanlage >> H<strong>in</strong>weis für e<strong>in</strong>en<br />

bedarfsgerechten E<strong>in</strong>satz von Ausgleichsmaßnahmen /<br />

Investitionserfordernis<br />

Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme + Zweckbestimmung:<br />

Retentionsfläche >> H<strong>in</strong>weis für e<strong>in</strong>en bedarfsgerechten E<strong>in</strong>satz von<br />

ökologischen Ausgleichsmaßnahmen<br />

Weitere Naturraumpotenziale<br />

Jagdwirtschaft >> Schutzgut Wald<br />

Fischerei >> Schutzgut Wasser<br />

Erneuerbare Energie (Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme) >> Strategieplan Energie<br />

5 Tiere / Pflanzen / Lebensräume<br />

5.1 Gebiete mit strengem<br />

Gebietsschutz<br />

Verordnete Schutzgebiete<br />

Habitate mit Vorkommen von seltenen Rote-Liste-<br />

Arten<br />

Unterliegt den Bestimmungen des Nationalparkgesetzes, der Verordnung über<br />

Naturschutzgebiete und dem Naturschutzgesetz<br />

Schutz von hochsensiblen Flächen aufgrund von vorliegenden<br />

naturschutzfachlichen Untersuchungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Europaschutzgebiet<br />

Kenntlichmachung von nicht verhandelbaren Rahmenbed<strong>in</strong>gungen +<br />

Def<strong>in</strong>ition: Nationalpark, Naturschutzgebiet, Brutgebiet Triel<br />

5.2 Flächen außerhalb von<br />

Schutzgebieten, aber mit<br />

Bedeutung für den<br />

Biotopschutz<br />

5.3 Flächen außerhalb von<br />

Schutzgebieten, aber mit<br />

Bedeutung für den<br />

Artenschutz:<br />

Naturschutzfachlich bedeutende bzw. ökologisch<br />

wertvolle Biotoptypen und für den Biotopverbund<br />

wichtige Flächen<br />

Schutzwürdige Lebensräume und<br />

Migrationsachsen von artenschutzrechtlich<br />

geschützten Arten nach der NÖ<br />

Artenschutzverordnung (<strong>in</strong>kl. Anhang IV-Arten der<br />

FFH-Richtl<strong>in</strong>ie und sämtliche wildlebende<br />

Vogelarten gemäß Art. 1 der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie)<br />

Schutz der aus naturschutzfachlicher Sicht als hochsensibel zu bewertenden<br />

Flächen / Strukturen<br />

Freihalten von Baulanderweiterung<br />

Freihalten / Ausschlusszonen von (flächen<strong>in</strong>tensiven) baulichen Anlagen<br />

Freihalten / Ausschlusszonen von freiflächenbezogenen Intensivnutzungen – z.B.<br />

Biomassegew<strong>in</strong>nung, Freizeitanlagen<br />

Freihalten von Wald / Aufforstung – z.B. zur Sicherung von offenlandspezifischen<br />

Lebensräumen wie Trockenwiesen, Feuchtwiesen<br />

Eignungsflächen für den Biotopverbund<br />

Funktionszuordnung von Landschaftsteilräumen + Zweckbestimmung:<br />

Biotopschutz / Artenschutz<br />

unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Biotopschutz >> ggf.<br />

Nutzungsänderung / E<strong>in</strong>griff nur gegen Ausgleichsmaßnahmen oder<br />

gegen Nachweis e<strong>in</strong>er naturschutzverträglichen Umsetzung und<br />

Nutzung<br />

Offenlandfläche + Zweckbestimmung: Biotopschutz / Artenschutz<br />

Grenze Intensivgrünlandnutzung + Zweckbestimmung: Habitat<br />

unbed<strong>in</strong>gte Freifläche + Zweckbestimmung: Sanierung / Aufwertung /<br />

erhöhter Pflegebedarf >> H<strong>in</strong>weis für e<strong>in</strong>en bedarfsgerechten E<strong>in</strong>satz<br />

von Ausgleichsmaßnahmen / Investitionserfordernis<br />

Funktionszuordnung von Grünverb<strong>in</strong>dungen + Zweckbestimmung:<br />

Gewässerkorridor, Heckenreihe<br />

Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme + Zweckbestimmung:<br />

Biotopverbund, Ersatzfläche Habitat, Feuchtwiese, Trockenbrache >><br />

H<strong>in</strong>weis für e<strong>in</strong>en bedarfsgerechten E<strong>in</strong>satz von ökologischen<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

5.4 Wildtierkorridore, erhobene Wildtierkorridore im Zuge von<br />

Bundesstraßenplanungen<br />

bestehende und geplante Wildquerungshilfen<br />

Kenntlichmachung der Wildtierkorridore und der Abstandsflächen analog zu den<br />

Bundesstraßenplanungsgebieten gemäß § 14 BStG<br />

Abstandsflächen zu Wildquerungshilfen gemäß RVS<br />

Funktionszuordnung von Landschaftsteilräumen + Zweckbestimmung:<br />

Wildtierkorridor<br />

unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Grünbrücke<br />

<strong>Knollconsult</strong> 50


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

(Wildtier- bzw. Grünbrücken)<br />

Waldrandzonen, Gehölzkorridore, sonstige<br />

deckungsreiche, l<strong>in</strong>eare Landschaftsstrukturen,<br />

Gräben und Kuppenlagen<br />

5.5 Vogelflugkorridore Erhobene Korridore im Zuge von UVP, Birdlife,<br />

sonstigen Untersuchungen<br />

6 Landschaftsbild und äußeres Ortsbild<br />

6.1 Landschaftsbild Schutzgebiete - z.B. Landschaftsschutzgebiet,<br />

Erhaltenswerte Landschaftsteile gemäß RegROP<br />

Typisierung / Gliederung des Landschaftsraumes<br />

<strong>in</strong> Teilräume<br />

Markante Landschaftsteilräume mit hoher Vielfalt,<br />

Eigenart und Schönheit<br />

für das Landschaftsbild besonders wirksame<br />

Strukturen und Elemente<br />

regionstypische Elemente der erhaltenswerten<br />

Kulturlandschaft als Grundlage für die Ausweisung<br />

von „Offenlandflächen“<br />

6.2 Äußeres Ortsbild Kulturhistorisch bedeutsame Elemente und<br />

Strukturen, die wesentlich zur Identifikation und<br />

zum Wiedererkennungswert des Ortsbildes<br />

beitragen (Dom<strong>in</strong>anten / Schlüsselelemente - z.B.<br />

Kirchen, Schlösser, Denkmale und traditionelle<br />

Siedlungsstrukturen bzw. historische Ortsgebiete,<br />

Kellergassen)<br />

7 Boden<br />

„harmonische“ Übergänge zwischen Siedlung und<br />

Landschaftsraum<br />

Freihalten von Baulandwidmungen und Grünlandbauten<br />

Freihalten von baulichen Anlagen mit Barrierewirkung / Zerschneidungswirkung<br />

Freihalten von <strong>in</strong>tensiver landwirtschaftlicher Nutzung<br />

Erhaltung bzw. Entwicklung der Gehölzvegetation (Rodungsverbot)<br />

>>> Konkrete Planungen im Gebiet der Korridore werden erforderlichenfalls<br />

anlassbezogen auf Projektebene geprüft<br />

Erhaltung der kulturlandschaftlichen Prägung sensibler Teilräume<br />

Erhaltung besonders bedeutsamer oder zu entwickelnder Bereiche <strong>in</strong> Bezug auf die<br />

historisch gewachsene Kulturlandschaft<br />

Erhaltung der Charakteristik von zusammenhängenden unbebauten bzw.<br />

technogen wenig vorbelasteten Landschaftsraumachsen / Landschaftsteilräumen<br />

Grünlandflächen, die zur Sicherung des Landschaftsbildes von Bebauung<br />

freizuhalten s<strong>in</strong>d – z.B. Geländekuppen, We<strong>in</strong>gärten, Streuobstwiesen,<br />

Grünlandflächen im Umfeld von landwirtschaftlichen Streusiedlungen<br />

Offenlandflächen, die zu Sicherung des Landschaftsbildes von Wald /<br />

Kulturumwandlung freizuhalten s<strong>in</strong>d<br />

Erhaltung und Weiterentwicklung von Landschaftsstrukturelementen <strong>in</strong> wenig<br />

strukturierten Landschaftsteilräumen – z.B. Baumgruppen / Gehölzstreifen /<br />

Trockenwiesen / Bracheflächen / naturnahe Ger<strong>in</strong>ne / Baumreihen / Ra<strong>in</strong>e /<br />

ehemalige Triften<br />

Freihalten von Sichtachsen auf kulturhistorisch und für das Ortsbild bedeutsame<br />

Objekte und Ensembles<br />

Freihalten von „harmonischen“ Übergangszonen zwischen Siedlungsrand und<br />

Landschaftsraum von großvolumigen Grünlandbauten und von Wald<br />

Freihalten von orts- und landschaftsbildprägenden erhaltenswerten<br />

Übergangszonen von Baulanderweiterung<br />

Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme + Zweckbestimmung:<br />

Aufforstung >> H<strong>in</strong>weis für e<strong>in</strong>en bedarfsgerechten E<strong>in</strong>satz von<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

bed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Vogelflugkorridor >> ggf.<br />

Nutzungsänderung / E<strong>in</strong>griff nur gegen Ausgleichsmaßnahmen oder<br />

gegen Nachweis e<strong>in</strong>er naturschutzverträglichen Umsetzung und<br />

Nutzung<br />

Funktionszuordnung von Landschaftsteilräumen + Zweckbestimmung:<br />

Erhaltung der kulturlandschaftlichen Prägung<br />

unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Sichtachse<br />

Grenze der baulichen Entwicklung + Zweckbestimmung: natürliche<br />

Siedlungsgrenze, landschaftsbildprägende Hangzone, Kuppe<br />

Offenlandfläche + Zweckbestimmung: Landschaftsbild<br />

Funktionszuordnung von Grünverb<strong>in</strong>dungen + Zweckbestimmung /<br />

Maßnahme: Heckenreihe + Sanierung / Aufwertung / Pflege /<br />

Weiterentwicklung / Neuanlage >> H<strong>in</strong>weis für e<strong>in</strong>en bedarfsgerechten<br />

E<strong>in</strong>satz von Ausgleichsmaßnahmen<br />

unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Umgebungsbereich<br />

Kellergasse<br />

Offenlandfläche + Zweckbestimmung: Sichtachse Kirche<br />

Grenze der baulichen Entwicklung + Zweckbestimmung: natürliche<br />

Siedlungsgrenze, strukturreiche Übergangszone zwischen Siedlung und<br />

Landschaftsraum<br />

7.1 Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme<br />

von wertvollen Böden<br />

7.2 Gefährdungsbereiche<br />

Flächen mit besonderen Bodenfunktionen (z.B.<br />

natürliche Ertragsfähigkeit, Retentions- und<br />

Rückhaltevermögen)<br />

erosionsgefährdete Bereiche<br />

Bereiche mit besonderen Bodenbelastungen<br />

Gebiete mit hohem Versiegelungsgrad, mit hoher<br />

Bodenverdichtung<br />

Gefahrenzonen gemäß § 15 Abs. 3 NÖ ROG<br />

kompakte Siedlungse<strong>in</strong>heiten bzw. Vermeidung Zersiedelung<br />

Strukturverbessernde Maßnahmen <strong>in</strong> erosionsgefährdeten Gebieten<br />

Ausschluss von flächen<strong>in</strong>tensiven großvolumigen Gebäuden / Anlagen /<br />

Intensivnutzungen <strong>in</strong> naturnahen Landschaftsteilräumen<br />

Freihalten von zusammenhängenden naturnahen Landschaftsteilräumen von<br />

landschaftsraumbezogenen Intensivnutzungen - z.B. Energiegew<strong>in</strong>nungsflächen,<br />

Freizeitanlagen, Grünlandbauten, Siedlungserweiterung<br />

Vermeidung von Bodenverdichtung oder Versiegelung <strong>in</strong> Feuchtgebieten<br />

Renaturierung / Sanierung von stark belasteten Grünlandflächen<br />

Funktionszuordnung von Landschaftsteilräumen + Zweckbestimmung:<br />

Landwirtschaft, Retentionsfläche<br />

Grenze der baulichen Entwicklung + Zweckbestimmung:<br />

Retentionsfläche, Gefahrenzone<br />

unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Rutschhang,<br />

Feuchtwiese<br />

Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme + Zweckbestimmung /<br />

Maßnahme: Verbesserung Strukturausstattung<br />

>> siehe auch übrige themenspezifische Schutzgüter<br />

Freihalten der Gefahrenzonen von Bebauung<br />

<strong>Knollconsult</strong> 51


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8 Wasser<br />

8.1 Oberflächengewässer Wasserschutzgebiete<br />

Zustand der Still- und Fließgewässer und der<br />

Gewässergüte<br />

Bereiche mit hohem natürlichen<br />

Grundwasserstand<br />

8.2 Grundwasser Brunnenschutzgebiete<br />

Heilwasserquellen<br />

Flächen mit zu hohem Grundwasserhöchstspiegel<br />

bzw. zu hohem Grundwasserspiegel<br />

Feuchtgebiete<br />

Freihalten der Uferrandzonen, der Umgebungsbereiche von Schutzgebieten, von<br />

Gebieten mit hohem Grundwasserstand von Bebauung, von <strong>in</strong>tensiver<br />

landwirtschaftlicher Nutzung, von Versiegelung zur Sicherung der ökologischen<br />

Funktionsfähigkeit<br />

Sicherung von Gewässerkorridoren<br />

>> Konkrete Planungen werden erforderlichenfalls anlassbezogen auf<br />

Projektebene geprüft<br />

unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Gewässerschutz<br />

Funktionszuordnung von Grünverb<strong>in</strong>dungen + Zweckbestimmung:<br />

Gewässerkorridor<br />

unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Gewässerschutz<br />

8.3 Überflutungsgebiete /<br />

Retention / Wasserrückhalt<br />

im Landschaftsraum<br />

HQ30, 100, 300<br />

Potenzialflächen mit Retentions- und<br />

Rückhaltevermögen - z.B. größere<br />

zusammenhängende sanfte Wiesenmulden und<br />

Felder mit ger<strong>in</strong>ger Neigung entlang von Bächen,<br />

abseits von bebauten Flächen<br />

Freihalten der Überflutungsbereiche und (potenziellen) Retentionsflächen von<br />

Baulandwidmungen, von Gebäuden im Grünland und von Nutzungen mit hohem<br />

Versiegelungsgrad<br />

unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Retentionsfläche<br />

>>> erforderliche Maßnahmen im Bereich von Siedlungsgebieten s<strong>in</strong>d<br />

im NÖ ROG geregelt<br />

9 Luft und Klima<br />

lokalklimatische Funktion<br />

Gewässerkorridore<br />

Waldflächen<br />

Frischluftschneisen<br />

Hangflächen und Kuppen<br />

Sicherung Durchgängigkeit von Gewässerkorridoren<br />

Vermeidung der Ausräumung von Landschaftsteilen<br />

Sicherung und Aufforstung von Wald <strong>in</strong> strukturarmen Landschaftsteilräumen<br />

Entsiegelung von Flächen mit hoher Abstrahlungswärme<br />

Vermeidung Versiegelung und Strukturausräumung an Südhängen<br />

Grenze der baulichen Entwicklung + Zweckbestimmung:<br />

Frischluftschneise<br />

Funktionszuordnung von Grünverb<strong>in</strong>dungen + Zweckbestimmung:<br />

Gewässerkorridor<br />

Flächenvorsorge Ausgleichsmaßnahme + Zweckbestimmung /<br />

Maßnahme: Verbesserung Strukturausstattung<br />

Freihalten von Kuppen von Wald und sonstigen Frischluftbarrieren<br />

10 Kulturgüter<br />

Landschaftsraumgebundene<br />

Bereiche und Elemente mit<br />

kulturhistorischer Bedeutung<br />

Sichtachsen zu<br />

landschaftsbildprägenden<br />

Kulturstätten<br />

Kulturdenkmäler außerhalb des Siedlungsraumes,<br />

Historische Kulturlandschaftselemente (z.B.<br />

Kellergassen, Baumallee mit Altbäumen),<br />

Nachgewiesene und vermutete Bodendenkmäler,<br />

soweit aufgrund der Informationen seitens des<br />

Bundesdenkmalamtes bekannt und räumlich<br />

abgrenzbar<br />

>> siehe unter Schutzgut Landschaftsbild Kenntlichmachung von nicht verhandelbaren Rahmenbed<strong>in</strong>gungen +<br />

Def<strong>in</strong>ition: spezielle Orte mit Bedeutung für das Schutzgut Kulturgut<br />

Unbed<strong>in</strong>gte Freihaltefläche + Zweckbestimmung: Bodendenkmal,<br />

Umgebungsbereich Kulturdenkmal<br />

>> siehe auch unter Schutzgut Landschaftsbild<br />

<strong>Knollconsult</strong> 52


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8.2 Analyse untersuchter Landschaftskonzepte<br />

Wesentliche Grundlagen für die vorliegende <strong>Pilotstudie</strong> bilden verschiedene<br />

Landschaftskonzepte, die den Verfassern zur Verfügung gestellt wurden sowie die<br />

bisherigen Studienergebnisse zum Thema „Landschaftskontomodell“. Wir möchten uns<br />

bei folgenden Planungsbüros bzw. KollegInnen dafür sehr herzlich bedanken:<br />

— Büro Architekt Friedrich Pluharz<br />

— Büro im-plan-tat │ Re<strong>in</strong>berg und Partner OG<br />

— Büro Aufhauser-P<strong>in</strong>z Raumplanung OEG<br />

— Büro Schedlmayer ZT GmbH<br />

— Büro Architektur DI Ernst Maurer<br />

— Büro DI Herbert Liske<br />

— Büro DI Karl Siegl<br />

— DI Thomas Proksch (Landschaftskonto-Modell)<br />

Untersucht wurden sieben verschiedene Landschaftskonzepte betreffend Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong><br />

verschiedenen Regionen Niederösterreichs und zudem erstellt von verschiedenen<br />

Planungsbüros. Sechs Landschaftskonzepte betreffen Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> ländlich<br />

strukturierten Regionen, e<strong>in</strong> Landschaftskonzept e<strong>in</strong>e Stadtgeme<strong>in</strong>de.<br />

Der strukturelle Aufbau und die bearbeiteten Themenfelder s<strong>in</strong>d unterschiedlich,<br />

ebenso ihre Ausfertigung. E<strong>in</strong>ige Konzepte bestehen aus e<strong>in</strong>er Plandarstellung mit<br />

e<strong>in</strong>er im Plan <strong>in</strong>tegrierten textlichen Erläuterung, anderen Konzepten liegt ergänzend<br />

e<strong>in</strong> Fachbericht bei.<br />

Wesentlicher Gegenstand der gegenständlichen Studie war die Analyse der<br />

behandelten Themenbereiche. Ziel war es, aus der Vielfalt an behandelten Themen<br />

e<strong>in</strong>e Checklist von M<strong>in</strong>dest<strong>in</strong>halten herauszufiltern, die für unterschiedlich strukturierte<br />

Geme<strong>in</strong>den gleichermaßen relevant s<strong>in</strong>d bzw. se<strong>in</strong> können.<br />

E<strong>in</strong> weiterer wichtiger Input waren die aus der jeweiligen Bestandsanalyse abgeleiteten<br />

Schlussfolgerungen seitens der jeweiligen Planer, die ja <strong>in</strong> weiterer Folge neben dem<br />

Verkehrskonzept und der Grundlagenanalyse der übrigen Fachthemen e<strong>in</strong>e<br />

Entscheidungsgrundlage für die Festlegung von Planungszielen im örtlichen<br />

Entwicklungskonzept darstellen.<br />

Im der folgenden Darstellung s<strong>in</strong>d die Inhalte der e<strong>in</strong>zelnen Landschaftskonzepte<br />

aufgelistet sowie ihr struktureller Aufbau deutlich gemacht.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 53


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8.2.1 Inhalte der untersuchten Landschaftskonzepte<br />

1 LS-Konzept<br />

Gedersdorf<br />

(Plandarstellung<br />

öEK)<br />

und<br />

Bestand:<br />

Landschafts<strong>in</strong>ventar<br />

• Erholungsflächen<br />

• Landwirtschaftliche Flächen (umzäunte Obstplantagen)<br />

• Streuobstwiese<br />

• Wasserfläche<br />

Hochwasserschutz<br />

• Schutzdamm Bestand und Planung<br />

Überregionale Verkehrsflächen<br />

Planung:<br />

Landschaftsgestaltung / Biotopverbund / äußeres Ortsbild:<br />

• Kellergassen<br />

• Prägende Landschaftselemente<br />

• Ökologisch bedeutsame Flächen<br />

• Wildquerung<br />

• Regionaltypische landschaftsräumliche E<strong>in</strong>heiten<br />

• Gestufter Siedlungsrand<br />

• Straßenbegleitende Grünelemente<br />

• Grünraumvernetzung, Biotopverbund<br />

• Raumbildende, vernetzende und erosionsm<strong>in</strong>dernde Grünstrukturen<br />

Reduktion von Nutzungskonflikten:<br />

• Zwischen Arbeiten – Naturschutz, Wohnen – Arbeiten, Wohnen –<br />

Landwirtschaft und Wohnen – Verkehr<br />

Freiraum / Erholung:<br />

• Dörfliche Freiraumachse<br />

• Fußläufige Verb<strong>in</strong>dung<br />

• Anb<strong>in</strong>dung an Naherholungsgebiet, -achse<br />

• Siedlungsbezogene öffentliche Grünfläche<br />

• Standortraum für Freizeitanlage<br />

• Dorfplatz<br />

• Aufwertung Hafenanlage für Freizeitnutzungen<br />

Gewässer- und Grundwasserschutz:<br />

• H<strong>in</strong>weisbereiche 20, 50 und 300 m Abstand zum Seeufer<br />

• Freihaltung Uferbereiche von Bauwerken<br />

• Schutz Grundwasserfreilegung vor Hochwasser<br />

Ziele im öEK mit Bezug zum Landschaftsraum:<br />

• Erhaltung e<strong>in</strong>er regionaltypischen landschaftsräumlichen E<strong>in</strong>heit<br />

• Erhaltung von Räumen für die landschaftsgebundene<br />

Erholungsnutzung<br />

• Konfliktm<strong>in</strong>imierung Wohnen – Arbeit, Wohnen – Verkehr, Wohnen –<br />

Landwirtschaft<br />

• Erhaltung und Schaffung von raumbildenden, vernetzenden und<br />

erosionsm<strong>in</strong>dernden Grünstrukturen<br />

• Schaffung von straßenbegleitenden Grünstrukturen<br />

<strong>Knollconsult</strong> 54


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

2 LS-Konzept Gföhl<br />

(Plandarstellung<br />

Erläuterungsbericht)<br />

und<br />

Themenkarte Wasserverhältnisse:<br />

Bestand:<br />

• Hochwasser und Wildbachgefährdung, Brunnen- und<br />

Quellschutzgebiete<br />

• Erosionsgefährdung, Feuchtigkeitsgrad der Bodenverhältnisse<br />

Analyse:<br />

• Tabuzonen für Baulandwidmungen, Grünlandbebauung,<br />

Intensivlandwirtschaft<br />

• Sensible Zonen: bestimmte Widmungen / Nutzungen nur bei Vorliegen<br />

e<strong>in</strong>es Gutachtens<br />

• H<strong>in</strong>weiszonen: genauere Überprüfung erforderlich<br />

• Zonen ohne Gefährdungspotenzial für Baulandnutzungen und für<br />

Böden<br />

Themenkarte Bodenverhältnisse:<br />

Bestand:<br />

• Ger<strong>in</strong>gwertiges Ackerland, Grünland, Grenzertragsböden<br />

Analyse:<br />

• Vorbehaltszonen für landwirtschaftliche Nutzungen:<br />

Themenkarte Landschaftswasserhaushalt:<br />

• Darstellung Fließgewässer, stehende Gewässer, nasse und feuchte<br />

Bodenwasserverhältnisse<br />

• Ke<strong>in</strong>e Analyse für Nutzungen<br />

Textteile:<br />

• Naturraum und Landschaftskonzept<br />

• Ergänzende naturräumliche Grundlagenforschung (seitens e<strong>in</strong>es<br />

eigens beauftragten Landschaftsökologen)<br />

• Pilotprojekt Bodenbündnis (seitens e<strong>in</strong>es eigens beauftragten<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ers)<br />

Analyse <strong>in</strong> Ableitung der Grundlagenforschung:<br />

• Kriterien für die Festlegung von Offenlandflächen<br />

• Ökologisch bedeutende Bereiche auf regionaler Ebene<br />

• Davon abgeleitete kommunale Ziele für die Themenbereiche Boden,<br />

Wasser, Offenlandflächen, Naturschutz<br />

Ziele im öEK mit Bezug zum Landschaftsraum:<br />

• Entwicklungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Hofstellen<br />

• Verbotszonen WKA<br />

• Baulanderweiterungen<br />

• Abrundungen – H<strong>in</strong>taus<br />

• Zu beachtender Übergangsbereich Siedlung – Kulturlandschaft<br />

• Ausbaufähige Erholungs-, Freizeit- und Tourismusstandorte<br />

• Von Wald frei zu haltende Bereiche<br />

• Tabuzone für jede Bebauung<br />

• Sensible Zone für Bebauung<br />

• Siedlungsgrenzen<br />

<strong>Knollconsult</strong> 55


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

3 LS-Konzept Yspertal<br />

(Plandarstellung mit<br />

<strong>in</strong>tegrierten textlichen<br />

Erläuterungen)<br />

Bestand:<br />

Plan<strong>in</strong>halte Landschaftsstruktur:<br />

• Markante Offenlandschaftsbereiche<br />

• Markantes Uferbegleitgehölz<br />

• Markante Landschaftselemente (punktuell)<br />

• Naturnahe Grünlandbereiche<br />

• Intensiv genutzte Grünlandbereiche<br />

• Wanderwege, Mounta<strong>in</strong>bike-Routen, Loipen, Waldlehrpfad<br />

• Überschwemmungsgebiete<br />

• Landschaftsgebundene Erholungswege und Erholungs<strong>in</strong>frastruktur<br />

• Gebiete, die der typischen Kulturlandschaft der Region entsprechen<br />

• Darstellung von Aufforstungsflächen >> H<strong>in</strong>weise für die zunehmende<br />

Bewaldung<br />

Ausführliche Textbeschreibung e<strong>in</strong>zelner nummerierter Landschaftsteile<br />

• Beschreibung der verschiedenen Offenlandschaftsbereiche<br />

• Teichlandschaften<br />

• Biotope<br />

• Bachläufe<br />

Ziele:<br />

• Sicherung Offenlandflächen<br />

• Sicherung der reich gegliederten Kulturlandschaft<br />

• Sicherung von naturschutzfachlich bedeutenden Lebensräumen<br />

• Freihalten Flächen mit hoher Bonität für die landw. Nutzung<br />

• Sicherung Zugänglichkeit von Gewässern <strong>in</strong>nerhalb des Ortsgebietes<br />

• Ausbau der vorhandenen Naherholungspotenziale<br />

4 LS-Konzept Mitterbach<br />

(Plandarstellung mit<br />

<strong>in</strong>tegrierten Leitzielen,<br />

Maßnahmen im Rahmen<br />

ROP und sonstige<br />

Maßnahmen)<br />

Bestand:<br />

Siedlungsraum:<br />

• Öffentliche Grünflächen und Grünelemente<br />

• Wichtige Gewässer und begleitende Gehölzstreifen, Retentionsräume<br />

• Gefahrenzonen<br />

• Entwicklungsgrenzen<br />

• Eignungsflächen für die Siedlungsentwicklung<br />

Kulturlandschaft:<br />

• Kle<strong>in</strong>teilige, landwirtschaftlich genutzte Flächen,<br />

• extensiv genutzte landw. Flächen<br />

• Wirtschaftswald<br />

• Abbaufelder<br />

Naturraum:<br />

• Ödland bzw. Ökoflächen<br />

Tourismus und Fremdenverkehr:<br />

• Sommer<strong>in</strong>frastruktur<br />

• W<strong>in</strong>ter<strong>in</strong>frastruktur<br />

Maßnahmen:<br />

• Gliederung der Maßnahmen <strong>in</strong> mehrere Funktionsbereiche:<br />

• Vorgaben für Festlegungen im Flächenwidmungsplan<br />

• Landwirtschaftliche Flächen generell als Glf zu widmen<br />

• ke<strong>in</strong>e Vorgaben bezüglich Freihaltung von Bewaldung oder von<br />

Bebauung<br />

• ke<strong>in</strong>e Maßnahmen für siedlungsnahe Grünflächen<br />

<strong>Knollconsult</strong> 56


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

5 LS-Konzept Kirnberg<br />

(Plandarstellung)<br />

Bestand:<br />

• Baulandflächen<br />

• Bachläufe<br />

• Waldflächen<br />

• Landwirtschaftliche Flächen<br />

• Bodengüte lt. Ertragsmesszahl<br />

• Aussichtspunkte<br />

6 LS-Konzept Kle<strong>in</strong>zell<br />

(Plandarstellung)<br />

Empfehlungen:<br />

• Nutzungsvorrang für Forstwirtschaft<br />

• Nutzungsvorrang für Siedlungstätigkeit<br />

• Nutzungsvorrang für Naturschutz<br />

• Sonstige landwirtschaftliche Flächen<br />

• Fluss- und Bachkorridore – Nutzungsvorrang für Retention und<br />

Landschaftsgliederung<br />

• Ansatzpunkte für Erholungswege<br />

Planungsvorgaben:<br />

• RegROP<br />

• Friedhof, Spiel / Sportplatz, Parkanlage<br />

• Wald und se<strong>in</strong>e Funktionen gemäß WEP<br />

7 Grünraumkonzept KG<br />

Hollabrunn<br />

(Bericht,<br />

Plandarstellung)<br />

ke<strong>in</strong>e<br />

Entwicklung des Grünraums:<br />

• Erhaltung und Aufwertung <strong>in</strong>nerörtlicher Grünflächen<br />

• Erhaltung und Aufwertung von begrünten Uferflächen<br />

Themenfelder des Berichts (Plan nicht vorliegend):<br />

• Siedlungsstruktur<br />

• Bestand <strong>in</strong>nerstädtische Grünräume<br />

• Sportanlagen / Parkanlagen / Spielplätze / Friedhöfe /<br />

Straßenbegleitgrün<br />

Analyse / Maßnahmen:<br />

• Bedarfszahlen (Richtwerte, Normen)<br />

• Qualitätsstandards für Erholungsflächen (Spielplätze, Sportplätze,<br />

Parkanlagen)<br />

• Maßnahmen zur Bedarfsdeckung <strong>in</strong> Ableitung der Bedarfszahlen<br />

• Ausstattung mit Grünelementen auch der Straßenräume >><br />

Grünachsen / Grünverb<strong>in</strong>dungen zur Erreichung von<br />

Naherholungsflächen und zur Siedlungsgliederung<br />

<strong>Knollconsult</strong> 57


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8.2.2 Analyse der untersuchten Landschaftskonzepte im H<strong>in</strong>blick auf<br />

Zielerfüllung der Qualitätskriterien für den kommunalen<br />

<strong>Landschaftsplan</strong><br />

8.2.2.1 Landschaftskonzept Gedersdorf<br />

Formaltechnische Anforderungen:<br />

Plan vorhanden.<br />

Plan: Beschränkung Bestandsituation auf die<br />

wesentlichen Strukturmerkmale.<br />

Planzeichen s<strong>in</strong>d plakativ aufbereitet und e<strong>in</strong>deutig<br />

<strong>in</strong>terpretierbar.<br />

Die Legende ist nach Schutzgütern gegliedert.<br />

Dies ergibt zwar e<strong>in</strong>e sehr umfangreiche Legende,<br />

aber angesichts des Fehlens e<strong>in</strong>es<br />

Erläuterungsberichts ist somit der Bezug zum<br />

Schutzgüterkatalog ersichtlich gemacht.<br />

Inhaltliche Anforderungen:<br />

Die Themenfelder entsprechen dem<br />

schutzgüterbezogenen Themenkatalog und s<strong>in</strong>d<br />

teilweise strategisch ausgerichtet.<br />

Rechtliche Anforderungen:<br />

Soweit aus der Plandarstellung erkennbar,<br />

entsprechen die Aussagen den Leitzielen des NÖ<br />

ROG.<br />

+ ---<br />

Ke<strong>in</strong> Erläuterungsbericht vorhanden.<br />

Plan: Es fehlen H<strong>in</strong>weise auf e<strong>in</strong>en etwaigen<br />

Erläuterungsbericht und auf verwendete Grundlagen.<br />

Daher kann nicht nachvollzogen werden, ob es e<strong>in</strong>e<br />

fachliche Begründung zu den planlich dargestellten<br />

Aussagen gibt oder diese erst im<br />

Erläuterungsbericht zum öEK formuliert s<strong>in</strong>d.<br />

+ ---<br />

Die Aussagen s<strong>in</strong>d als Postulate formuliert und<br />

stellen e<strong>in</strong>en Vorgriff auf das öEK dar.<br />

E<strong>in</strong>ige Themenaspekte greifen auf andere<br />

Fachbereiche über.<br />

+ ---<br />

8.2.2.2 Landschaftskonzept Gföhl<br />

E<strong>in</strong>e Plandarstellung zum Landschaftskonzept liegt nicht vor, daher werden als<br />

Beurteilungsgrundlage die landschaftsraumrelevanten Festlegungen des öEK<br />

herangezogen.<br />

Formaltechnische Anforderungen:<br />

+ ---<br />

Plan: ? Plan: ?<br />

Der Bericht zum Landschaftskonzept umfasst im<br />

Wesentlichen die Ergebnisse der<br />

Grundlagenforschung.<br />

Die Aussagen zu e<strong>in</strong>em Zielkonzept s<strong>in</strong>d allgeme<strong>in</strong><br />

gehalten und auf lediglich drei Teilaspekte<br />

beschränkt.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 58


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Inhaltliche Anforderungen:<br />

+ ---<br />

Die Inhalte s<strong>in</strong>d auf wenige, aber prägnante<br />

Themenfelder begrenzt.<br />

E<strong>in</strong>ige Aspekte entsprechen jenen im Musterkatalog<br />

der Plan<strong>in</strong>halte.<br />

Rechtliche Anforderungen:<br />

Es besteht e<strong>in</strong> Widerspruch zwischen Aussagen im<br />

Erläuterungsbericht und Festlegungen des öEK:<br />

Für e<strong>in</strong>ige landschaftsraumrelevante Festlegungen<br />

im öEK gibt es ke<strong>in</strong>en Bezug im<br />

Erläuterungsbericht.<br />

+ ---<br />

Soweit aus der Plandarstellung des öEK erkennbar,<br />

entsprechen die Aussagen den Leitzielen des NÖ<br />

ROG<br />

8.2.2.3 Landschaftskonzept Yspertal<br />

Formaltechnische Anforderungen:<br />

E<strong>in</strong>ige der textlich formulierten Ziele beziehen sich<br />

unmittelbar auf spezifische im Plan dargestellte<br />

naturräumliche Flächentypen.<br />

In diesem Fall kann die Darstellung der<br />

naturräumlichen Gegebenheiten den Aussagen im<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> gleich gesetzt werden.<br />

Inhaltliche Anforderungen:<br />

Rechtliche Anforderungen:<br />

+ ---<br />

Die Plandarstellung entspricht e<strong>in</strong>em<br />

Naturräumlichen Grundlagenplan.<br />

Bereichsweise liegen im Plan mehrere<br />

Flächenaussagen übere<strong>in</strong>ander, sodass aufgrund<br />

der Wahl der Planzeichen die Plandarstellung für<br />

Teilgebiete nicht deutlich lesbar ist.<br />

Für e<strong>in</strong>ige formulierten Ziele gibt es ke<strong>in</strong>en direkten<br />

Bezug zur Plandarstellung.<br />

+ ---<br />

Das Zielkonzept ist sehr allgeme<strong>in</strong> gehalten und<br />

teilweise ohne räumlichen Bezug.<br />

+ ---<br />

Bei Bezugnahme der Ziele auf spezifische<br />

Flächentypen kann die Entsprechung im H<strong>in</strong>blick auf<br />

die Ziele des NÖ ROG abgeleitet werden.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 59


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8.2.2.4 Landschaftskonzept Mitterbach<br />

Formaltechnische Anforderungen:<br />

+ ---<br />

Durch Nummerierung jedes im Plan abgegrenzten<br />

Funktionsbereiches als Querverweis zu den<br />

textlichen Erläuterungen ist e<strong>in</strong> unmittelbarer Bezug<br />

zwischen Funktion und räumliche herstellbar.<br />

Die Plandarstellung ist sehr präzise und die Inhalte<br />

s<strong>in</strong>d gut lesbar.<br />

Inhaltliche Anforderungen:<br />

Es s<strong>in</strong>d H<strong>in</strong>weise auf Umsetzungsmaßnahmen<br />

vorhanden.<br />

Rechtliche Anforderungen:<br />

Durch die Auflistung der themenspezifischen<br />

Funktionsbereiche ist mittelbar die Beziehung zu<br />

den Zielen des NÖ ROG herstellbar.<br />

Es fehlen H<strong>in</strong>weise zur Plangrundlage und zu den<br />

verwendeten Grundlagen.<br />

+ ---<br />

Die Aussagen s<strong>in</strong>d als Postulate formuliert und<br />

stellen e<strong>in</strong>en Vorgriff auf den Flächenwidmungsplan<br />

dar. Dadurch ist ke<strong>in</strong>e strategische Ausrichtung der<br />

Aussagen gegeben.<br />

E<strong>in</strong>ige Themenaspekte greifen auf andere<br />

Fachbereiche über.<br />

+ ---<br />

8.2.2.5 Landschaftskonzept Kirnberg<br />

Formaltechnische Anforderungen:<br />

Inhaltliche Anforderungen:<br />

Rechtliche Anforderungen:<br />

+ ---<br />

In der Plandarstellung s<strong>in</strong>d mehrere Gegebenheiten<br />

dargestellt, die ohne Bezug s<strong>in</strong>d zu den Aussagen<br />

im <strong>Landschaftsplan</strong>.<br />

Es fehlen H<strong>in</strong>weise zur Plangrundlage und zu den<br />

verwendeten Grundlagen.<br />

+ ---<br />

Das Konzept ist sehr allgeme<strong>in</strong> gehalten und trifft<br />

ke<strong>in</strong>e Aussagen über Entwicklungsziele.<br />

Mehrere schutzgutspezifische Themen s<strong>in</strong>d nicht<br />

behandelt.<br />

+ ---<br />

Aus dem Landschaftskonzept s<strong>in</strong>d für das öEK<br />

ke<strong>in</strong>e relevanten landschaftsraumrelevanten<br />

Zielsetzungen ableitbar.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 60


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8.2.2.6 Landschaftskonzept Kle<strong>in</strong>zell<br />

Formaltechnische Anforderungen:<br />

Inhaltliche Anforderungen:<br />

Rechtliche Anforderungen:<br />

+ ---<br />

Es fehlen H<strong>in</strong>weise zur Plangrundlage und zu den<br />

verwendeten Grundlagen.<br />

+ ---<br />

Siehe Landschaftskonzept Kirnberg.<br />

+ ---<br />

Siehe Landschaftskonzept Kirnberg.<br />

8.2.2.7 Grünraumkonzept Hollabrunn<br />

Formaltechnische Anforderungen:<br />

Es s<strong>in</strong>d H<strong>in</strong>weise zu Maßnahmen vorhanden.<br />

Inhaltliche Anforderungen:<br />

Rechtliche Anforderungen:<br />

+ ---<br />

Plandarstellung fehlt.<br />

Der Bericht umfasst e<strong>in</strong>e Beschreibung der<br />

bestehenden Situation.<br />

E<strong>in</strong> Zielkonzept fehlt.<br />

+ ---<br />

Die im Bericht dargestellten Maßnahmen erfolgen<br />

ohne e<strong>in</strong> übergeordnetes Zielkonzept und ohne<br />

strategische Ausrichtung.<br />

Die Maßnahmen beschränken sich im Wesentlichen<br />

auf die Bedarfsdeckung von Erholungsflächen,<br />

abgeleitet von statistischen Bedarfszahlen.<br />

E<strong>in</strong>ige wesentliche siedlungsbezogene<br />

Freiraumfunktionen bleiben unberücksichtigt.<br />

+ ---<br />

Mehrere Leitziele des NÖ ROG bleiben<br />

unberücksichtigt.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 61


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8.3 Begriffsdef<strong>in</strong>ition <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Österreich<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong>er / die <strong>Landschaftsplan</strong>er<strong>in</strong>g – Zum Berufsbild,<br />

Diskussionspapier, Verf.: DI Thomas KNOLL, DI Thomas PROKSCH, cand-Ing.<br />

Hartmut TROLL, <strong>in</strong>: Schriftenreihe <strong>Landschaftsplan</strong>ung, Heft 1 - <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong><br />

Österreich – Symposiumsbericht herausgegeben anlässlich des AbsolventInnentags<br />

am 15.11.1990 an der Universität für Bodenkultur, Wien, Jänner 1991, S. 5 ff.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 62


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

<strong>Knollconsult</strong> 63


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8.4 Rechtsgrundlagen mit Bezug zum <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong><br />

Österreich<br />

8.4.1 Rechtliche Stellung der kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der<br />

NÖ Raumordnung<br />

8.4.1.1 Örtliche Raumordnung<br />

In Österreich ist die <strong>Landschaftsplan</strong>ung nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenen Gesetz verankert,<br />

jedoch gibt es <strong>in</strong> manchen Bundesländern verschiedene landschaftsplanerische<br />

Instrumente, die <strong>in</strong> der örtlichen Raumordnung <strong>in</strong>tegriert und teilweise auch<br />

ausdrücklich rechtlich verankert s<strong>in</strong>d (vgl. Pkt. 8.4.3).<br />

In Niederösterreich ist seit etwa 15 Jahren das Landschaftskonzept verb<strong>in</strong>dlicher<br />

Bestandteil der Entscheidungsgrundlagen und im Rahmen e<strong>in</strong>er generellen<br />

Überarbeitung des örtlichen Raumordnungsprogramms bzw. als Grundlage für die<br />

erstmalige Verordnung e<strong>in</strong>es örtlichen Entwicklungskonzepts zu erstellen.<br />

E<strong>in</strong>ige Geme<strong>in</strong>den Niederösterreichs verfügen über e<strong>in</strong> örtliches<br />

Raumordnungsprogramm, das vor der E<strong>in</strong>führung des Instruments Landschaftskonzept<br />

verordnet wurde. Solange ke<strong>in</strong>e wesentlichen Änderungen des Flächenwidmungsplans<br />

beabsichtigt s<strong>in</strong>d, besteht für diese Geme<strong>in</strong>den ke<strong>in</strong>e Veranlassung e<strong>in</strong>er generellen<br />

Überarbeitung des Raumordnungsprogramms. Somit gibt es e<strong>in</strong>ige Geme<strong>in</strong>den, für die<br />

noch ke<strong>in</strong> Landschaftskonzept erstellt wurde.<br />

Räumliche Bezugsebene des Landschaftskonzepts ist das Geme<strong>in</strong>degebiet. Gemäß<br />

§ 13 Abs. 1 NÖ ROG ist zwar bei der Aufstellung von örtlichen<br />

Raumordnungsprogrammen „auf Planungen und Maßnahmen […] benachbarter<br />

Geme<strong>in</strong>den Bedacht zu nehmen.“ E<strong>in</strong>e Zusammenarbeit mit Nachbargeme<strong>in</strong>den ist<br />

somit nicht verb<strong>in</strong>dlich festgeschrieben. E<strong>in</strong>e <strong>in</strong>terkommunale Zusammenarbeit wird<br />

aber durch das Land Niederösterreich fachlich und f<strong>in</strong>anziell unterstützt (z.B.<br />

Kle<strong>in</strong>regionale Entwicklungskonzepte).<br />

Normierte Inhalte<br />

Gemäß § 1 Abs. 1 Zif. 9 NÖ ROG ist das Landschaftskonzept<br />

−<br />

−<br />

„Bestandteil der Entscheidungsgrundlagen zur Abgrenzung, Bewertung und<br />

Funktionszuteilung der e<strong>in</strong>zelnen Landschaftsräume (landwirtschaftlich wertvolle<br />

Flächen, schützenswerte Landschaftsteile, bespielbare Freiräume u.dgl.).<br />

Das Landschaftskonzept baut auf den naturräumlichen Gegebenheiten, den<br />

Vorgaben (Schutzgegenstand, Erhaltungsziele u.dgl.) von Europaschutzgebieten<br />

gemäß § 9 NÖ Naturschutzgesetz 2000, den vorhandenen Nutzungen, der<br />

Belastung der Landschaft sowie den typischen Eigenarten der Kulturlandschaft auf<br />

und ist mit den anderen Zielen des örtlichen Raumordnungsprogramms<br />

abzustimmen.“<br />

Gemäß § 13 Abs. 5 NÖ ROG 1976 hat die<br />

−<br />

„Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen […] alle Umstände und Analysen zu<br />

enthalten, welche die Festlegung des örtlichen Raumordnungsprogramms <strong>in</strong><br />

nachvollziehbarer Weise begründen.“<br />

Die <strong>in</strong> Themenkarten darzustellenden M<strong>in</strong>dest<strong>in</strong>halte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der NÖ<br />

Planzeichenverordnung geregelt.<br />

−<br />

Im § 15 dieser Verordnung ist zum Landschaftskonzept festgelegt, dass „markante<br />

grundlegende Reliefbed<strong>in</strong>gungen wie Kuppen, Gipfel, Geländekanten, Plateaus“<br />

darzustellen s<strong>in</strong>d.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 64


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Das Landschaftskonzept baut – wie oben angeführt – auf naturräumliche<br />

Gegebenheiten auf. Die Inhalte des Grundlagenplans Naturräumliche Gegebenheiten<br />

gemäß § 15 NÖ PZVO s<strong>in</strong>d:<br />

— Naturräumliche Festlegungen e<strong>in</strong>es Regionalen Raumordnungsprogramms,<br />

— naturräumliche Gefährdungsbereiche gemäß § 15 Abs. 3 NÖ ROG 1976 (siehe<br />

nachfolgend),<br />

— Abbauflächen,<br />

— andere wesentliche naturräumliche Gegebenheiten (z.B. landschaftsgliedernde<br />

Elemente, Uferbereich, Wasserfläche, kle<strong>in</strong>klimatische Besonderheiten,<br />

Kenntlichmachungen etc.).<br />

Naturräumliche Gefährdungsbereiche gemäß § 15 Abs. 3 NÖ ROG 1976,<br />

<strong>in</strong>sbesondere:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

100-jährliche Hochwasserüberflutungsgebiete,<br />

Flächen mit ungenügender Tragfähigkeit des Untergrundes,<br />

Flächen mit Grundwasserhöchststand über dem unveränderten Geländeniveau<br />

oder wo der Grundwasserspiegel höher liegt als die zur Erschließung<br />

erforderlichen Ver- und Entsorgungsanlagen,<br />

rutsch-, bruch-, ste<strong>in</strong>schlag-, wildbach- oder law<strong>in</strong>engefährdete Flächen,<br />

Verdachtsflächen im S<strong>in</strong>ne des ALSAG.<br />

Sonstige Bestimmungen des NÖ ROG mit Bezug zum Landschaftskonzept<br />

• Örtliches Entwicklungskonzept<br />

Im NÖ Raumordnungsgesetz ist gemäß § 13 Abs. 3 lediglich festgelegt, dass die Ziele<br />

des örtlichen Raumordnungsprogramms – soweit möglich – als Plandarstellung<br />

räumlich zu konkretisieren s<strong>in</strong>d und die Planungsrichtl<strong>in</strong>ien gemäß § 14 Abs. 2<br />

s<strong>in</strong>ngemäß anzuwenden s<strong>in</strong>d.<br />

In § 14 Abs. 2 s<strong>in</strong>d die konkreten Planungsrichtl<strong>in</strong>ien für den Flächenwidmungsplan<br />

festgelegt. Diese leiten sich an den generellen und besonderen Leitzielen der örtlichen<br />

Raumordnung ab. Auf diese wird im folgenden Punkt näher darauf e<strong>in</strong>gegangen.<br />

• Generelle und Besondere Leitziele der NÖ Raumordnung mit Bezug zu<br />

landschaftsraumrelevanten Themen<br />

In § 1 Abs. 2 Zif. 1 und 3 NÖ ROG 1976 s<strong>in</strong>d die generellen und besonderen Leitziele<br />

festgelegt, die der Festlegung von Zielen und Maßnahmen des örtlichen<br />

Raumordnungsprogramm und somit auch bei den Entscheidungsgrundlagen – wie dem<br />

Landschaftskonzepts – zu beachten s<strong>in</strong>d.<br />

Generelle Leitziele:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Vorrang der überörtlichen Interessen vor den örtlichen Interessen,<br />

schonende Verwendung natürlicher Ressourcen,<br />

Sicherung m<strong>in</strong>eralischer Rohstoffvorkommen,<br />

nachhaltige Nutzbarkeit,<br />

sparsame Verwendung von Energie, <strong>in</strong>sbesondere von nicht erneuerbaren<br />

Energiequellen,<br />

<strong>Knollconsult</strong> 65


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

− Ordnung der e<strong>in</strong>zelnen Nutzungen <strong>in</strong> der Art, dass gegenseitige Störungen<br />

vermieden werden, sie jenen Standorten zugeordnet werden, die dafür die besten<br />

Eignungen besitzen,<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Sicherung von Gebieten mit besonderen Standorteignungen für deren jeweiligen<br />

Zweck und Freihaltung dieser Gebiete von wesentlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen,<br />

Erhaltung und Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes,<br />

Freier Zugang zu Wäldern, Bergen, Gewässern und sonstigen landschaftlichen<br />

Schönheiten sowie deren schonende Erschließung (Wanderwege, Promenaden,<br />

Freibadeplätze und dergleichen),<br />

Unterstützung von Nationalparks durch Maßnahmen der Raumordnung im Umland<br />

dieser Nationalparks,<br />

Vermeidung von Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung.<br />

Sicherung bzw. Ausbau der Voraussetzungen für die Gesundheit der Bevölkerung<br />

<strong>in</strong>sbesondere durch Sicherung oder Wiederherstellung e<strong>in</strong>es ausgewogenen<br />

Naturhaushaltes als Lebensgrundlage für die gegenwärtige und künftige<br />

Bevölkerung,<br />

Sicherung des natürlichen Wasserhaushaltes e<strong>in</strong>schließlich der Heilquellen,<br />

Sicherung der natürlichen Voraussetzungen zur Erhaltung des Kle<strong>in</strong>klimas<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Heilklimate und Re<strong>in</strong>heit der Luft,<br />

− Berücksichtigung vorhersehbarer Naturgewalten bei der Standortwahl für<br />

Raumordnungsmaßnahmen,<br />

− Schutz vor Gefährdungen durch Lärm, Staub, Geruch, Strahlungen,<br />

Erschütterungen u.dgl.,<br />

−<br />

Sicherung und Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope sowie<br />

Berücksichtigung der Europaschutzgebiete.<br />

Besondere Leitziele für die örtliche Raumordnung:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Planung der Siedlungsentwicklung <strong>in</strong>nerhalb von oder im unmittelbaren Anschluss<br />

an Ortsbereiche,<br />

Anstreben e<strong>in</strong>er möglichst flächensparenden verdichteten Siedlungsstruktur unter<br />

Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie Bedachtnahme auf die<br />

Erreichbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und den verstärkten E<strong>in</strong>satz von<br />

Alternativenergien,<br />

Klare Abgrenzung von Ortsbereichen gegenüber der freien Landschaft,<br />

Verwendung von für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung besonders gut<br />

geeigneten Böden für andere Widmungen nur dann, wenn geeignete andere<br />

Flächen nicht vorhanden s<strong>in</strong>d. Dabei ist auch auf die Vorsorge <strong>in</strong> Krisenzeiten, auf<br />

die Erzeugung von Biomasse und auf die Erhaltung der Kulturlandschaft Bedacht<br />

zu nehmen.<br />

Planung e<strong>in</strong>es Netzes von verschiedenartigen Spiel- und Freiräumen für K<strong>in</strong>der<br />

und Erwachsene,<br />

Zuordnung dieser Freiräume, sowie weiterer Freizeit- und Erholungse<strong>in</strong>richtungen<br />

(Parkanlagen, Sportanlagen, Naherholungsgebiete u.dgl.) zu dem festgelegten<br />

oder geplanten Wohnbauland <strong>in</strong> der Art, dass sie ebenfalls e<strong>in</strong>e den Bedürfnissen<br />

angepasste und möglichst gefahrlose Erreichbarkeit aufweisen.<br />

Erhaltung und Entwicklung der besonderen Eigenart und kulturellen Ausprägung<br />

der Dörfer und Städte.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 66


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

• Verträglichkeitsprüfung bei Europaschutzgebieten<br />

Gemäß § 2 NÖ ROG 1976 s<strong>in</strong>d örtliche Raumordnungsprogramme vor ihrer Erlassung<br />

oder Abänderung<br />

„auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen e<strong>in</strong>es Europaschutzgebietes zu<br />

prüfen. Lässt die Erlassung oder Abänderung e<strong>in</strong>es örtlichen […]<br />

Raumordnungsprogrammes erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen e<strong>in</strong>es<br />

Europaschutzgebietes als möglich ersche<strong>in</strong>en, ist zu prüfen, ob Alternativlösungen zur<br />

Verfügung stehen, die gleichwertige Planungsziele erfüllen und ke<strong>in</strong>e erheblichen<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen erwarten lassen. In diesem Fall wäre nur die Alternativlösung<br />

zulässig. In jedem Fall muss die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des<br />

Europaschutzgebietes herstellbar se<strong>in</strong>.“<br />

Hier kommt das so genannte „Best-Case-Pr<strong>in</strong>zip“ zu Anwendung. Das heißt, wenn <strong>in</strong><br />

Folge des Planungsvorhabens e<strong>in</strong>e Konsumation möglich ist, die zu ke<strong>in</strong>en erheblichen<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen führt bzw. ke<strong>in</strong>en Rahmen bildet für e<strong>in</strong>e zw<strong>in</strong>gend unverträgliche<br />

Konsumation, so ist dieser Planungsfall genehmigungsfähig.<br />

• Strategische Umweltprüfung<br />

Die Durchführung e<strong>in</strong>er Strategischen Umweltprüfung (SUP) ist gemäß § 21 Abs. 1 NÖ<br />

ROG 1976 bei e<strong>in</strong>er Neuaufstellung von örtlichen Raumordnungsprogrammen<br />

obligatorisch. Gemäß § 22 Abs. 4 NÖ ROG 1976 ist bei Änderung von örtlichen<br />

Raumordnungsprogrammen dann e<strong>in</strong>e SUP durchzuführen, wenn <strong>in</strong> Folge von<br />

Planungsvorhaben erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten s<strong>in</strong>d, wenn<br />

voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf e<strong>in</strong> Europaschutzgebiet zu erwarten s<strong>in</strong>d<br />

oder wenn sie e<strong>in</strong>en Rahmen für künftige Projekte gemäß den Anhängen I und II der<br />

Richtl<strong>in</strong>ie 85/337/EWG setzen.<br />

Das NÖ Raumordnungsgesetz regelt <strong>in</strong> § 4 NÖ ROG 1976 ausführlich den<br />

verfahrenstechnischen Ablauf der SUP, die sich im Wesentlichen an jene des im UVP-<br />

Gesetz normierten Verfahrens orientieren.<br />

So s<strong>in</strong>d bei der SUP die umweltrelevanten Merkmale des Untersuchungsgebietes<br />

darzustellen, die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf umweltrelevante<br />

Aspekte gemäß dem Schutzgüterkatalog des UVP-G und die Wechselwirkungen<br />

zwischen diesen Aspekten zu untersuchen.<br />

Hervorzuheben ist, dass im Rahmen der SUP<br />

„[…] e<strong>in</strong>e Kurzdarstellung der geprüften Varianten und e<strong>in</strong>e Begründung der<br />

getroffenen Variantenwahl“ sowie „[…] Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong>derung, Verr<strong>in</strong>gerung<br />

oder zum Ausgleich von erheblichen negativen Umweltauswirkungen“ zu prüfen s<strong>in</strong>d.<br />

Dies ist <strong>in</strong>sofern bemerkenswert, als dass im Rahmen der so genannten<br />

Alternativenprüfung möglichst umweltschonende Planungsvarianten aufzuspüren und<br />

zu erläutern s<strong>in</strong>d. Bei der Entscheidungsf<strong>in</strong>dung ist allerd<strong>in</strong>gs nicht zw<strong>in</strong>gend der<br />

umweltschonendsten Planungsvariante der Vorzug zu geben - unter der Voraussetzung<br />

e<strong>in</strong>er nachvollziehbaren Begründung und vorherigen Berücksichtung und Abwägung<br />

der anderen Planungsvarianten.<br />

Besondere Bedeutung im Zusammenhang mit dieser Studie hat der Aspekt der<br />

„E<strong>in</strong>griffs- und Ausgleichsregelung“, die im System der örtlichen Raumordnung seit<br />

E<strong>in</strong>führung der SUP erstmals unmittelbar implementiert ist.<br />

• Raumverträglichkeitsprüfung<br />

Bei der Festlegung von Widmungsarten muss bei vorhersehbaren<br />

Verträglichkeitsproblemen gemäß § 14 Abs. 2 Zif. 5 NÖ ROG 1976 „[…] ihre<br />

Raumverträglichkeit sichergestellt werden können […]“.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 67


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Gemäß § 1 Zif. 13 NÖ ROG ist die Raumverträglichkeit die „Verträglichkeit der<br />

abschätzbaren Auswirkungen e<strong>in</strong>er Maßnahme auf Umwelt und Natur […] sowie den<br />

örtlichen und überörtlichen Siedlungs- und sonstigen Raumstrukturen […]“.<br />

E<strong>in</strong>e Raumverträglichkeitsprüfung ist anlassbezogen vor e<strong>in</strong>er Änderung des<br />

Flächenwidmungsplans durchzuführen, wenn die beabsichtigte Widmungsfestlegung<br />

entweder nicht im Rahmen der Erstellung des örtlichen Entwicklungskonzepts bereits<br />

geprüft und genehmigt wurde oder ke<strong>in</strong> örtliches Entwicklungskonzept verordnet ist.<br />

Zusammenfassung<br />

Das System Landschaftskonzept gliedert sich <strong>in</strong> Ableitung der normierten Inhalte <strong>in</strong><br />

folgende Teilaspekte:<br />

Grundlagenforschung:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

vorhandene Nutzungen (mit besonderer Berücksichtigung der Abbauflächen),<br />

Nutzungsbeschränkungen (Gefährdungsbereiche, übergeordnete Vorgaben),<br />

Schutzziele e<strong>in</strong>es Europaschutzgebietes,<br />

Belastungen der Landschaft (<strong>in</strong>sbesondere Verdachtsflächen gemäß ALSAG),<br />

− typische Eigenarten der Kulturlandschaft und wesentliche naturräumliche<br />

Gegebenheiten,<br />

−<br />

markante grundlegende Reliefbed<strong>in</strong>gungen.<br />

Analyse:<br />

−<br />

−<br />

Abgrenzung, Bewertung und Funktionszuteilung der e<strong>in</strong>zelnen Landschaftsräume<br />

Zusätzlich alle Umstände und Analysen als nachvollziehbare Grundlage für die<br />

Verordnung des örtlichen Raumordnungsprogramms<br />

Beziehung zum örtlichen Entwicklungskonzept:<br />

− Bestandteil der Entscheidungsgrundlage für die Verordnung des örtlichen<br />

Raumordnungsprogramms<br />

−<br />

Abstimmung mit anderen Zielen des örtlichen Raumordnungsprogramms.<br />

Wesentliche zu beachtende Leitziele:<br />

− Vorrang der überörtlichen Interessen vor den örtlichen Interessen<br />

(Europaschutzgebiete, regionale Raumordnungsprogramme, Bundesplanungen<br />

u.dgl.),<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

schonende Verwendung natürlicher Ressourcen,<br />

Nachhaltigkeit,<br />

Sicherung von Gebieten gemäß ihren besonderen Standorteignungen und<br />

Freihaltung dieser Gebiete von wesentlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen,<br />

klare Abgrenzung von Ortsbereichen gegenüber der freien Landschaft,<br />

Sicherung der erhaltenswerten kulturellen Ausprägung der Dörfer und Städte und<br />

des Landschaftsbildes,<br />

Freier Zugang zu landschaftlichen Schönheiten,<br />

Sicherung und Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope;<br />

<strong>Knollconsult</strong> 68


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

−<br />

Landwirtschaft: Vorsorge <strong>in</strong> Krisenzeiten, Erzeugung von Biomasse und Erhaltung<br />

der Kulturlandschaft;<br />

− Sicherung oder Wiederherstellung e<strong>in</strong>es ausgewogenen Naturhaushaltes als<br />

Lebensgrundlage für die gegenwärtige und künftige Bevölkerung,<br />

−<br />

Zuordnung von Freizeit- und Erholungse<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> der Art, dass sie e<strong>in</strong>e<br />

den Bedürfnissen angepasste und möglichst gefahrlose Erreichbarkeit aufweisen.<br />

8.4.1.2 Überörtliche Raumordnung<br />

Im NÖ Raumordnungsgesetz 1976 ist gemäß § 13 Abs. 1 ausdrücklich festgeschrieben,<br />

dass bei der örtlichen Raumordnung „[…] auf Planungen und Maßnahmen des Bundes<br />

und des Landes […] Bedacht zu nehmen ist.“<br />

Gemäß § 3 NÖ ROG 1976 hat „die Landesregierung, wenn es zur planvollen<br />

Entwicklung des Landesgebietes erforderlich ist, Raumordnungsprogramme für<br />

Regionen oder e<strong>in</strong>zelne Sachbereiche aufzustellen und zu verordnen.“<br />

Regionale Raumordnungsprogramme<br />

In Niederösterreich s<strong>in</strong>d für mehrere Regionen regionale Raumordnungsprogramme <strong>in</strong><br />

Rechtskraft. Die nordöstlich und die südwestlich gelegenen Gebiete (Waldviertel,<br />

Mostviertel) s<strong>in</strong>d davon nicht betroffen. Die <strong>in</strong> den regionalen<br />

Raumordnungsprogrammen def<strong>in</strong>ierten textlichen Bestimmungen zu den Zielsetzungen<br />

und Maßnahmen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> allen Programmen gleichlautend und haben unmittelbaren<br />

Bezug zu landschaftsplanerischen Themen:<br />

— Landwirtschaftliche Vorrangzonen zur Erhaltung e<strong>in</strong>er funktionsfähigen<br />

Landwirtschaft,<br />

— Erhaltenswerte Landschaftsteilen zur Erhaltung der vorhandenen Kulturlandschaft,<br />

zur Erhaltung von ökologischen Ausgleichsräumen und zur Sicherung der<br />

Erholungsfunktion,<br />

— Regionalen Grünzonen zur Gliederung des Raumes und für Zwecke der<br />

Naherholung,<br />

— Siedlungsgrenzen zur Begrenzung künftiger Baulandwidmungen,<br />

— Eignungszonen für die Rohstoffgew<strong>in</strong>nung.<br />

Verordnung über e<strong>in</strong> Sektorales Raumordnungsprogramm über die Freihaltung<br />

der offenen Landschaft LGBl 5760/1 idgF<br />

Im Anhang zu dieser Verordnung taxativ aufgezählte Geme<strong>in</strong>den haben die<br />

Ermächtigung, Offenlandflächen für offene und unbewaldete Landschaftsteile<br />

festzulegen aus folgenden im § 19 Abs. 8 NÖ ROG 1976 genannten Gründen:<br />

— typische Elemente der erhaltenswerten Kulturlandschaft,<br />

— aus Gründen der Agrarstruktur,<br />

— des Fremdenverkehrs,<br />

— der Siedlungsstrukturen und<br />

— des Orts- und Landschaftsbildes.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 69


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8.4.2 Sonstige Materiengesetze mit Wirkung auf die kommunale<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />

8.4.2.1 Landesgesetze<br />

NÖ Naturschutzgesetz 2000<br />

Grünlandgebäude außerhalb von Ortsbereichen bedürfen gemäß § 7 Abs. 1 NÖ<br />

NSchG 2000 ke<strong>in</strong>er Bewilligungspflicht durch die Naturschutzbehörde.<br />

Dies ist <strong>in</strong>sofern bemerkenswert, als dass der Standort von großvolumigen<br />

landwirtschaftlichen Grünlandbauten wie z.B. Mastviehställen weder durch e<strong>in</strong>e<br />

Standortbestimmung im Rahmen der Flächenwidmung noch im Rahmen des<br />

Naturschutzes e<strong>in</strong>er Genehmigung bzw. Bewilligung bedarf.<br />

In Landschaftsschutzgebieten hat gemäß § 8 Abs. 2 NÖ NSchG 2000 „[…] die<br />

Landesregierung vor Genehmigung des örtlichen Raumordnungsprogramms oder<br />

se<strong>in</strong>er Änderungen (§§ 21 und 22 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000),<br />

mit Ausnahme der Änderung der Widmungsart <strong>in</strong>nerhalb des Wohnbaulandes und der<br />

Festlegung der Widmungsart Land- und Forstwirtschaft im Grünland, sowie im<br />

Verordnungsprüfungsverfahren von Bebauungsplänen (§ 88 der NÖ Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

1973, LGBl. 1000) e<strong>in</strong> Gutachten e<strong>in</strong>es Naturschutzsachverständigen zur Auswirkung<br />

auf die <strong>in</strong> Abs. 4 genannten Schutzgüter sowie e<strong>in</strong>e Stellungnahme der NÖ<br />

Umweltanwaltschaft e<strong>in</strong>zuholen.“<br />

Die <strong>in</strong> Abs. 4 genannten Schutzgüter betreffen<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

das Landschaftsbild,<br />

den Erholungswert der Landschaft,<br />

die ökologische Funktionstüchtigkeit im betroffenen Lebensraum, die Schönheit<br />

oder Eigenart der Landschaft oder<br />

den Charakter des betroffenen Landschaftraumes.<br />

Wenn Planungsmaßnahmen diese Schutzgüter nachhaltig bee<strong>in</strong>trächtigen und diese<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung nicht durch Vorkehrungen weitgehend ausgeschlossen werden kann,<br />

so ist die Planungsmaßnahme zu versagen.<br />

Verordnung über die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald<br />

Die Auswirkungen auf die örtliche Raumordnung s<strong>in</strong>d folgende:<br />

In Kernzonen ist die Widmung von Flächen als Bauland oder als Verkehrsfläche im<br />

S<strong>in</strong>ne des NÖ Raumordnungsgesetzes 197, LGBl. 8000–23, unzulässig. Bei<br />

Umwidmungen von Flächen <strong>in</strong>nerhalb von Kernzonen s<strong>in</strong>d nur die<br />

Grünlandwidmungsarten „Land- und Forstwirtschaft“, „Ödland/Ökofläche“ und<br />

„Freihalteflächen“ zulässig.<br />

In Pflegezonen darf e<strong>in</strong>e Widmung von Flächen als Bauland nur dann festgelegt<br />

werden, wenn dies der Verbesserung der Siedlungsstruktur dient (z.B. Schließung von<br />

Baulandlücken, Abrundung von Siedlungsgebieten) und im Geme<strong>in</strong>degebiet für die<br />

beabsichtigte Widmung ke<strong>in</strong>e andere Fläche <strong>in</strong> Betracht kommt. „Grünland-<br />

Camp<strong>in</strong>gplätze“ und „Grünland-Kle<strong>in</strong>gärten“ dürfen nur dann gewidmet werden, wenn<br />

die beabsichtigte Widmung anderenorts im Geme<strong>in</strong>degebiet nicht möglich ist.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 70


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

NÖ Bauordnung 1996<br />

Dieses Gesetz ist relevant im H<strong>in</strong>blick auf das Thema Ortsbildgestaltung.<br />

Gemäß § 56 NÖ Bauordnung 1996 haben sich bewilligungs- und anzeigepflichtige<br />

Bauwerke „<strong>in</strong> ihre Umgebung harmonisch e<strong>in</strong>zufügen. […] Umgebung ist jener Bereich,<br />

der vom Standort des geplanten Bauwerks optisch bee<strong>in</strong>flusst werden wird.“<br />

Folgende Beurteilungskriterien s<strong>in</strong>d maßgeblich:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

der Gestaltungscharakteristik bzw. Struktur des Baubestandes der Umgebung,<br />

der Charakteristik der Landschaft, soweit sie wegen des Standorts des geplanten<br />

Bauwerks <strong>in</strong> die Umgebung e<strong>in</strong>zubeziehen ist und<br />

den charakteristischen gestalterischen Merkmalen des geplanten Bauwerks.<br />

8.4.2.2 Auswahl an Bundesgesetzen<br />

Forstgesetz<br />

Im § 6 des Forstgesetzes 1959 ist die forstliche Raumplanung verankert. Aufgabe ist<br />

die Sicherstellung der Wirkungen des Waldes im H<strong>in</strong>blick auf die<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

„[…] die Nutzwirkung, das ist <strong>in</strong>sbesondere die wirtschaftlich nachhaltige<br />

Hervorbr<strong>in</strong>gung des Rohstoffes Holz,<br />

die Schutzwirkung, das ist <strong>in</strong>sbesondere der Schutz vor Elementargefahren und<br />

schädigenden Umwelte<strong>in</strong>flüssen sowie die Erhaltung der Bodenkraft gegen<br />

Bodenabschwemmung und -verwehung, Geröllbildung und Hangrutschung,<br />

die Wohlfahrtswirkung, das ist der E<strong>in</strong>fluss auf die Umwelt, und zwar <strong>in</strong>sbesondere<br />

auf den Ausgleich des Klimas und des Wasserhaushaltes, auf die Re<strong>in</strong>igung und<br />

Erneuerung von Luft und Wasser,<br />

die Erholungswirkung, das ist <strong>in</strong>sbesondere die Wirkung des Waldes als<br />

Erholungsraum auf die Waldbesucher.“<br />

Planungsrelevante forstliche Raumpläne s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere der Waldentwicklungsplan<br />

(Darstellung der Wirkungen des Waldes) und der Gefahrenzonenplan (Wildbach- oder<br />

law<strong>in</strong>engefährdete Gebiete).<br />

Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie<br />

Die europäische Wasserpolitik wird durch die Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie (RL 2000/60/EG;<br />

WRRL) grundlegend reformiert. Die Richtl<strong>in</strong>ie trat im Jahr 2000 <strong>in</strong> Kraft. Sie legt die<br />

Umweltziele für alle europäischen Oberflächengewässer und das Grundwasser fest.<br />

E<strong>in</strong> wesentliches Ziel der Richtl<strong>in</strong>ie ist nicht nur der Schutz der Gewässer selbst,<br />

sondern auch die Vermeidung e<strong>in</strong>er Verschlechterung sowie der Schutz und die<br />

Verbesserung des Zustands der direkt von den Gewässern abhängenden<br />

Landökosysteme und Feuchtgebiete im H<strong>in</strong>blick auf deren Wasserhaushalt.<br />

Denkmalschutzgesetz<br />

Bodendenkmale im Flächenwidmungsplan entsprechend kenntlich zu machen und<br />

sollten von Verbauung freigehalten werden. Unbed<strong>in</strong>gt erforderliche Baumaßnahmen<br />

s<strong>in</strong>d auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destausmaß zu beschränken und haben <strong>in</strong> Abstimmung mit der Abt. für<br />

Bodendenkmale des Bundesdenkmalamtes zu erfolgen.<br />

Altlastensanierungsgesetz<br />

Der Verdachtsflächenkataster wird vom Umweltbundesamt geführt und be<strong>in</strong>haltet jene<br />

vom Landeshauptmann gemeldeten Altablagerungen und Altstandorte, für die der<br />

Verdacht e<strong>in</strong>er erheblichen Umweltgefährdung aufgrund früherer Nutzungsformen<br />

ausreichend begründet ist. Die E<strong>in</strong>tragung e<strong>in</strong>er Liegenschaft <strong>in</strong> den<br />

<strong>Knollconsult</strong> 71


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Verdachtsflächenkataster dokumentiert ke<strong>in</strong>esfalls, dass von der Liegenschaft<br />

tatsächlich e<strong>in</strong>e erhebliche Gefahr ausgeht. Ob von e<strong>in</strong>er Verdachtsfläche tatsächlich<br />

e<strong>in</strong>e erhebliche Gefahr ausgeht, muss durch entsprechende Untersuchungen (z.B.<br />

Boden- und Grundwasseruntersuchungen) nachgewiesen werden.<br />

8.4.2.3 Grünlandwidmungsarten gemäß NÖ Raumordnungsgesetz<br />

Die Flächenwidmung erfolgt <strong>in</strong> „Vollziehung“ der im örtlichen Entwicklungskonzept<br />

festgelegten Ziele und Maßnahmen und legt parzellenscharf die Flächennutzungen<br />

fest. In § 19 Abs. 2 NÖ ROG 1976 idgF s<strong>in</strong>d die Grünland-Widmungsarten festgelegt:<br />

Widmungsarten für das<br />

Grünland (Auszug)<br />

Nutzungsbestimmung<br />

Land- und Forstwirtschaft • Land- und forstwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen<br />

• Errichtung oder Abänderung von Betriebsgebäuden der Land- und<br />

Forstwirtschaft sowie deren Nebengewerbe<br />

• Buschenschankgebäude<br />

• Zubauten und Änderung von bestehenden Wohngebäuden und von<br />

Gebäuden zur Vermietung von Privatzimmern bis zu 10 Betten<br />

• Wiedererrichtung von Wohngebäuden im Hofverband<br />

• Errichtung e<strong>in</strong>es Ausged<strong>in</strong>gewohnhauses.<br />

Land- und forstwirtschaftliche<br />

Hofstellen<br />

• Zusätzlich Neuerrichtung von Wohngebäuden.<br />

Freihalteflächen • Flächen, die aufgrund öffentlicher Interessen von jeglicher Bebauung<br />

freizuhalten s<strong>in</strong>d.<br />

Offenlandflächen • Für Geme<strong>in</strong>den, die gemäß Sektorales ROP über die Freihaltung der offenen<br />

Landschaft dazu ermächtigt s<strong>in</strong>d<br />

• Für offene und unbewaldete Landschaftsteile<br />

• Typische Elemente der erhaltenswerten Kulturlandschaft<br />

• Aus Gründen der Agrarstruktur, des Fremdenverkehrs, der<br />

Siedlungsstrukturen, des Orts- und Landschaftsbildes.<br />

• Nur <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den Widmungsarten Land- und Forstwirtschaft, mit<br />

Parkanlagen, Ödland/Ökofläche und Freihalteflächen zulässig.<br />

H<strong>in</strong>weis: gemäß § 4 NÖ Kulturflächenschutzgesetz 2007 s<strong>in</strong>d<br />

Kulturumwandlungen auf landwirtschaftlichen Kulturflächen verboten (also<br />

z.B. die Anlage e<strong>in</strong>es Energiewaldes)<br />

Grüngürtel • Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,<br />

• Trennung sich gegenseitig bee<strong>in</strong>trächtigenden Nutzungen,<br />

• ökologische Bedeutung.<br />

Ödland / Ökofläche • Flächen die ke<strong>in</strong>er oder nur e<strong>in</strong>er unbedeutenden wirtschaftlichen Nutzung<br />

dienen.<br />

Wasserfläche • Für fließende oder stehende Gewässer.<br />

Sportstätten, Spielplätze • Sport und Freizeit im Freien, öffentliche Spielplätze.<br />

Parkanlagen • Zur Erholung und / oder Repräsentation im Freien<br />

• Gestaltung und Bepflanzung nach e<strong>in</strong>em Gesamtkonzept.<br />

Kellergassen • Bestand an erhaltenswerten Ensembles von landwirtschaftlichen Kellern und<br />

Presshäusern<br />

• Umgestaltung zu Wohnhäusern unzulässig.<br />

Erhaltenswerte Gebäude • Für baubehördlich bewilligte Hauptgebäude im Grünland, die das Orts- und<br />

Landschaftsbild nicht wesentlich bee<strong>in</strong>trächtigen<br />

• Erweiterungen bis auf maximal 260 m² Wohnnutzfläche zulässig.<br />

W<strong>in</strong>dkraftanlagen • E<strong>in</strong>haltung von M<strong>in</strong>destabständen zu Wohnnutzungen im Bauland und<br />

Grünland sowie Bauland-Sondernutzungen mit erhöhtem<br />

<strong>Knollconsult</strong> 72


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Schutzanspruch.<br />

Gärtnereien, Kle<strong>in</strong>gärten,<br />

Camp<strong>in</strong>gplätze, Friedhöfe<br />

Aushubdeponie,<br />

Abfallbehandlungsanlagen<br />

• spezifische Grünlandnutzungen mit umfangreichen Regelungen für<br />

Kle<strong>in</strong>gärten und Camp<strong>in</strong>gplätze<br />

• Zur Ablagerung von nicht verunre<strong>in</strong>igtem Bodenaushub<br />

• Deponierung von Abfallstoffen.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 73


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8.4.3 Rechtliche Stellung der kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> den<br />

übrigen Bundesländern<br />

Burgenland<br />

ROG (1969):<br />

NSchG (1990):<br />

Instrument<br />

ke<strong>in</strong> Instrument der <strong>Landschaftsplan</strong>ung angeführt<br />

ke<strong>in</strong>e Landschaftsrahmenpläne oder Landschaftspflegepläne<br />

verankert<br />

Räumlicher Bezug<br />

Landesentwicklungsprogramm<br />

Regionales Entwicklungsprogramm<br />

Regionales Entwicklungskonzept<br />

Flächenwidmungsplan<br />

Landesweit<br />

Regional<br />

Regional<br />

örtlich<br />

Wien<br />

Bauordnung (1998): be<strong>in</strong>haltet die Landschafts- und Freiraumplanung nicht<br />

ausdrücklich<br />

NSchG (1998):<br />

§ 15 be<strong>in</strong>haltet e<strong>in</strong> Arten- und Biotopschutzprogramm und <strong>in</strong><br />

§ 20 den Begriff des landschaftspflegerischen Begleitplanes<br />

Raumplanung<br />

Naturschutz<br />

Instrument<br />

Der Stadtentwicklungsplan<br />

(„Grünraum“ – Auszug aus dem<br />

längerfristigen Leitbild) ersetzt <strong>in</strong><br />

Wien das Landschaftsprogramm<br />

Landschaftsrahmenplan<br />

<strong>Landschaftsplan</strong><br />

Grünordnungsplan<br />

Landschaftspflegerische<br />

Begleitplanung<br />

Räumlicher Bezug<br />

Überörtliche Raumplanung<br />

Überörtlicher Bezug<br />

Örtlicher Bezug<br />

Örtlicher Bezug<br />

Objektplanungsebene<br />

Oberösterreich<br />

ROG (1994):<br />

Im örtlichen Entwicklungskonzept s<strong>in</strong>d bestimmte Aussagen<br />

betreffend den Landschaftsraum zu machen:<br />

−<br />

−<br />

Die natürlichen Voraussetzungen und Umweltbed<strong>in</strong>gungen<br />

unter besonderer Berücksichtigung von ökologisch<br />

wertvollen Gebieten, Gebiet mit besonderer Eignung für die<br />

landwirtschaftliche Nutzung, Neuaufforstungsgebiete sowie<br />

Frei- und Erholungsflächen.<br />

Die räumliche und funktionelle Gliederung des Baulandes<br />

im H<strong>in</strong>blick auf künftige Siedlungs- und<br />

<strong>Knollconsult</strong> 74


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Wirtschaftsentwicklung e<strong>in</strong>schließlich der Festlegung von<br />

Vorrangflächen des Baulandes und des Grünlandes.<br />

− Die Sicherung e<strong>in</strong>es wirksamen Landschafts- und<br />

Umweltschutzes.<br />

Instrument<br />

Raumplanung<br />

Naturschutz<br />

Landschaftsrahmenplan<br />

Naturschutzrahmenplan<br />

Landschaftspflegepläne<br />

Steiermark<br />

ROG (1974):<br />

Ke<strong>in</strong> Instrument der <strong>Landschaftsplan</strong> ausdrücklich angeführt.<br />

Querbezüge zur <strong>Landschaftsplan</strong>ung f<strong>in</strong>den sich allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong><br />

mehreren Paragrafen.<br />

Lt. § 21 Abs. 5 ist die Erstellung von Sachbereichskonzepten<br />

möglich, die mit Zweidrittelmehrheit vom Geme<strong>in</strong>derat zu<br />

beschließen s<strong>in</strong>d.<br />

NschG (1976) Verankerung von Landschaftsrahmenplan und<br />

Landschaftspflegeplan.<br />

Raumplanung<br />

Überörtliche Instrumente<br />

Entwicklungsprogramm für Natur- und<br />

Landschaftspflege (1985)<br />

Freiraumkonzept<br />

Räumlicher Bezug<br />

landesweit<br />

Regional<br />

Regionales<br />

Naherholung<br />

Örtliche Instrumente<br />

Landschaftskonzept<br />

(„Freilandleitbild“)<br />

Instrument<br />

Sachprogramm<br />

Regional<br />

Räumlicher Bezug<br />

Geme<strong>in</strong>degebiet<br />

Räumlicher Bezug<br />

Naturschutz Landschaftspflegeplan Landesweit oder<br />

regional<br />

Landschaftspflegeplan<br />

Regional oder lokal<br />

Salzburg<br />

ROG (1998): Das Freiraumkonzept ist als Teil des räumlichen<br />

Entwicklungskonzepts der Geme<strong>in</strong>den def<strong>in</strong>itiv angeführt.<br />

Indirekt be<strong>in</strong>haltet es jedoch zahlreiche Bestimmungen, die im<br />

Rahmen von landschaftsplanerischen Arbeiten zur<br />

Zielerreichung e<strong>in</strong>gesetzt werden können bzw. für deren<br />

<strong>Knollconsult</strong> 75


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Umsetzung landschaftspflegerische Fachbeiträge notwendig<br />

(wären).<br />

NschG (1999)<br />

Landschaftspflege- und Detailpläne s<strong>in</strong>d als Instrumente der<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung angeführt.<br />

Überörtliche Instrumente<br />

Räumlicher Bezug<br />

Raumplanung Landesentwicklungsprogramm 1994 landesweit<br />

Sachprogramm<br />

„Siedlungsentwicklung<br />

und<br />

Betriebsstandorte im Sbg.<br />

Zentralraum<br />

Zentralraum<br />

Sachprogramm generell Landesweit oder<br />

Landesteile<br />

Sachprogramm „Golf“<br />

landesweit<br />

Sonstige Sachprogramme<br />

Regionalprogramme<br />

Örtliche Instrumente<br />

Freiraumkonzept als Teil des<br />

räumlichen Entwicklungskonzepts<br />

Instrumente<br />

Naturschutz Landschaftspflegeplan und<br />

„Detailplan“<br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

regional<br />

Räumlicher Bezug<br />

lokal<br />

Räumlicher Bezug<br />

Lokal und/oder<br />

projektbezogen<br />

projektbezogen<br />

Tirol<br />

ROG (1997):<br />

E<strong>in</strong>ige Anknüpfungspunkte zur <strong>Landschaftsplan</strong>ung:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Überörtliche Raumordnung (Aufgaben und Ziele)<br />

Raumordnungsprogramme<br />

Aufgaben und Ziele der örtlichen Raumordnung<br />

− Naturpflegepläne gemäß NschG s<strong>in</strong>d als<br />

Raumordnungsprogramme zu erlassen<br />

NschG (1997)<br />

Landschaftspflegepläne sowie Natur<strong>in</strong>ventare- bzw. Pflegepläne<br />

Raumplanung<br />

Instrument<br />

Raumordnungsprogramm für die<br />

Festlegung überörtlicher<br />

landwirtschaftlicher Freihaltegebiete<br />

Raumordnungsprogramm für die<br />

Festlegung überörtlicher Grünzonen<br />

(Erhaltung landwirtschaftlicher<br />

Flächen,<br />

Erholungsfunktion,<br />

Räumlicher Bezug<br />

Regional<br />

Regional<br />

<strong>Knollconsult</strong> 76


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

ökologische Ausgleichsfunktion,<br />

Landschaftsbildfunktion)<br />

Örtliches Raumordnungskonzept –<br />

Freiraumteil, daraus abgeleitet auf<br />

freiwilliger Basis Freiraumleitbild bzw.<br />

Freiraumkonzept<br />

lokal<br />

Naturschutz Landschaftspflegerische Begleitpläne Lokal<br />

Naturpflegepläne Regional <strong>in</strong><br />

Schutzgebieten gemäß<br />

NschG<br />

Vorarlberg<br />

ROG Aspekte der <strong>Landschaftsplan</strong>ung im Rahmen der<br />

Raumplanungsziele berücksichtigt. Erstellung von räumlichen<br />

Entwicklungskonzepten für Geme<strong>in</strong>den auf freiwilliger, aber vom<br />

Land geförderter Basis.<br />

NschG (1997) − Alle 3 Jahre ist e<strong>in</strong> Bericht über den Zustand der<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft zu erstellen.<br />

− Erstellung von Inventaren von Natur- und<br />

Landschaftsräumen.<br />

−<br />

Räumliches Entwicklungskonzept auf freiwilliger Basis.<br />

Instrument<br />

Raumplanung<br />

Landschaftskonzepte<br />

Freiraumplanung<br />

Naturschutz<br />

Natur- und Landschaftsbericht<br />

Inventare von Natur- und Landschaftsräumen (Biotop<strong>in</strong>ventar<br />

Vorarlberg)<br />

Entwicklungskonzepte<br />

Kärnten<br />

Instrument<br />

Räumlicher Bezug<br />

Raumplanung Regionales Entwicklungskonzept Regional<br />

Örtliches Entwicklungskonzept<br />

Raumverträglichkeitsprüfung<br />

Kommunal<br />

Lokal<br />

Naturschutz Landschaftspflegeplan Regional oder<br />

kommunal<br />

Landschaftspläne<br />

kommunal<br />

Kärntner Naturschutzprogramm<br />

<strong>Knollconsult</strong> 77


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8.5 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Deutschland<br />

Die Aufgaben der <strong>Landschaftsplan</strong>ung s<strong>in</strong>d im BNatSchG 2002 folgendermaßen<br />

geregelt:<br />

„(1) <strong>Landschaftsplan</strong>ung hat die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum<br />

darzustellen und zu begründen. Sie dient der Verwirklichung der Ziele und<br />

Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch <strong>in</strong> den Planungen<br />

und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im<br />

Planungsraum auswirken können.<br />

(2) Die Länder erlassen Vorschriften über die <strong>Landschaftsplan</strong>ung und das dabei<br />

anzuwendende Verfahren nach Maßgabe der §§ 13 bis 17.“<br />

Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege werden von den Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> Landschaftsplänen zur Vorbereitung<br />

von Flächennutzungsplänen näher dargestellt und bei Bedarf fortgeschrieben. Die<br />

Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung stellt die dritte Ebene der <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />

dar und weist e<strong>in</strong> hohes Maß an Detaillierung und Konkretisierung auf<br />

(parzellenscharf, maßnahmenorientiert).<br />

8.5.1 Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Bayern<br />

Bei der Recherche von <strong>kommunaler</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> Deutschland fällt Bayern<br />

im Vergleich mit anderen Bundesländern <strong>in</strong>sofern aus der Reihe, als dass sich die<br />

Zielsetzungen nicht nur auf Naturschutz und Landschaftspflege konzentrieren,<br />

sondern andere Zielsetzungen mit gesellschaftlicher Relevanz mit e<strong>in</strong>beziehen.<br />

Zu den Aufgaben mit besonderer Bedeutung für e<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Geme<strong>in</strong>deentwicklung gehören 18 :<br />

−<br />

−<br />

die Erhaltung und Entwicklung der naturraumtypischen Vielfalt von Arten und<br />

Lebensgeme<strong>in</strong>schaften,<br />

die Sicherung und Entwicklung siedlungsnaher Freiräume und Grünflächen,<br />

− der Schutz natur- und kulturraumtypischer Landschaftsbilder, historischer<br />

Kulturlandschaften sowie erlebnisreicher Erholungslandschaften,<br />

− die Sicherung und Förderung biologisch funktionsfähiger Böden und<br />

Wasserkreisläufe,<br />

−<br />

der Schutz des Bioklimas und unbee<strong>in</strong>trächtigter Luft.<br />

Darüber unterstützt die <strong>Landschaftsplan</strong>ung wichtige gesellschaftspolitische<br />

Aufgaben und Ziele:<br />

• Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme<br />

Die <strong>Landschaftsplan</strong>ung trägt dazu bei, die Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme <strong>in</strong> räumlich<br />

weniger sensible Bereiche zu lenken.<br />

18<br />

In: http://www.lfu.bayern.de/natur/fach<strong>in</strong>formationen/landschaftsplanung/aufgaben_ziele/<strong>in</strong>dex.htm<br />

<strong>Knollconsult</strong> 78


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

• Hochwasserschutz<br />

Die Ziele und Maßnahmen der <strong>Landschaftsplan</strong>ung umfassen auch die Förderung des<br />

Wasserrückhaltes <strong>in</strong> der Fläche oder die Sicherung und Entwicklung von<br />

Wasserrückhalteräumen. Damit kann der <strong>Landschaftsplan</strong> die Ziele des<br />

Hochwasserschutzes unterstützen.<br />

• Klimaschutz<br />

Die <strong>Landschaftsplan</strong>ung unterstützt durch unterschiedliche Darstellungen den<br />

Klimaschutz. Mit der Sicherung und Entwicklung von <strong>in</strong>nerörtlichen Grünflächen, von<br />

Frischluft- und Kaltluftbahnen sowie von Frischluft- und<br />

Kaltluftentstehungsgebieten trägt die <strong>Landschaftsplan</strong>ung dazu bei, die <strong>in</strong>nerörtliche<br />

Erwärmung und Fe<strong>in</strong>staubbelastung zu reduzieren. Die Sicherung von Moorstandorten<br />

(wertvolle CO 2 -Senken) oder die Neuschaffung von Waldflächen (z.B. als<br />

Kompensationsmaßnahme) tragen zur Erhöhung der CO 2 -B<strong>in</strong>dung bei.<br />

• Gesundheitsvorsorge<br />

Durch die Sicherung und Entwicklung von Spiel-, Sport- und Erholungsflächen, von<br />

Naturerlebnisräumen sowie e<strong>in</strong>es Rad- und Wanderwegesystems schafft die<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung Voraussetzungen, die Gesundheit der Bürger <strong>in</strong> verschiedenen<br />

Bereichen zu fördern.<br />

• Biodiversität<br />

Im Rahmen der <strong>Landschaftsplan</strong>ung werden Konzepte zur Sicherung der Vielfalt der<br />

heimischen Tier- und Pflanzenwelt entwickelt. Hierzu zählen auch die Planung von<br />

Biotopverbundsystemen oder die planerische Sicherung von wertvollen<br />

Lebensräumen. Mit ihren Zielaussagen trägt die <strong>Landschaftsplan</strong>ung dazu bei, die<br />

Arten-, Sorten- und Lebensraumvielfalt zu sichern sowie die unzerschnittenen,<br />

verkehrsarmen Räume zu erhalten und die ökologische Durchlässigkeit zu<br />

verbessern.<br />

8.5.2 Weitere Beispiele <strong>in</strong> Bayern 19<br />

Die folgenden Beispiele veranschaulichen die breite Palette und<br />

unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen von <strong>kommunaler</strong> <strong>Landschaftsplan</strong>ung:<br />

• Geme<strong>in</strong>de Eglf<strong>in</strong>g, Oberbayern:<br />

„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> schafft Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e flächensparende nachhaltige<br />

und ressourcenschonende Bauleitplanung.“<br />

• Geme<strong>in</strong>de Straßlach-D<strong>in</strong>ghart<strong>in</strong>g, Oberbayern:<br />

„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> sichert und verbessert die Erholungsmöglichkeiten <strong>in</strong> Natur<br />

und Landschaft und kann e<strong>in</strong>e landschaftsverträgliche Erholungsnutzung lenken.“<br />

• Stadt Traunste<strong>in</strong>, Oberbayern<br />

„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> koord<strong>in</strong>iert konkurrierende Flächen- und<br />

Nutzungsansprüche an Natur und Landschaft.“<br />

• Geme<strong>in</strong>de Bruckberg, Niederbayern<br />

19<br />

In: http://www.lfu.bayern.de/natur/fach<strong>in</strong>formationen/landschaftsplanung/nutzen_geme<strong>in</strong>de/<strong>in</strong>dex.htm<br />

<strong>Knollconsult</strong> 79


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> schafft Planungssicherheit für Unternehmen und unterstützt<br />

rasche Entscheidungen der Kommune.“<br />

• Stadt Gundelf<strong>in</strong>gen a.d. Donau, Schwaben<br />

„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> sichert und entwickelt die besonderen Qualitäten unserer<br />

Landschaft.“<br />

• Geme<strong>in</strong>de Neudrossenfeld, Oberfranken<br />

„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> ist e<strong>in</strong>e gut nutzbare Informationsplattform. Er hält aktuelle<br />

Daten sowie mittel- und langfristig gültige Informationen über Natur und Landschaft<br />

bereit.“<br />

• Geme<strong>in</strong>de Strullendorf, Oberfranken<br />

„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> trägt dazu bei, landwirtschaftliche Ziele wirkungsvoll zu<br />

unterstützen.“<br />

• Geme<strong>in</strong>de Aura im S<strong>in</strong>ngrund, Unterfranken<br />

„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> sorgt für e<strong>in</strong> lebenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld.“<br />

• Städte Iphofen und Ma<strong>in</strong>bernheim, Unterfranken<br />

„Mit unseren Landschaftsplänen beteiligen wir die Bürger an der zukünftigen<br />

Entwicklung der Geme<strong>in</strong>den und fördern so den Geme<strong>in</strong>s<strong>in</strong>n.“<br />

• Geme<strong>in</strong>de Weilt<strong>in</strong>gen, Mittelfranken<br />

„Unser <strong>Landschaftsplan</strong> unterstützt die Umsetzung naturschutzfachlicher Ziele.“<br />

8.5.3 Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung durch Bodenmanagement am<br />

Beispiel Flurneuordnung <strong>in</strong> Ebermannstadt 20<br />

Dieses Beispiel verdeutlicht die Bedeutung von bodenpolitischen Maßnahmen für<br />

e<strong>in</strong>e wirkungsvolle Umsetzung von im <strong>Landschaftsplan</strong> def<strong>in</strong>ierten Zielsetzungen.<br />

Flächen zur Ergänzung des Biotopverbundsystems werden an ökologisch s<strong>in</strong>nvoller<br />

Stelle bereitgestellt – am Beispiel Flurneuordnung Moggast, Stadt Ebermannstadt,<br />

Landreis Forchheim, Oberfranken.<br />

Die Landschaft um Moggast und Wolkenste<strong>in</strong> liegt im Naturpark Fränkische Schweiz-<br />

Veldenste<strong>in</strong>er Forst. Mit Hilfe e<strong>in</strong>es Flurneuordnungsverfahrens konnte diese<br />

Landschaft naturschutzfachlich und landschaftsästhetisch so bereichert werden, wie es<br />

der Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> vorsieht. Zusätzliche Maßnahmen zur<br />

Biotopvernetzung steuerte die Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft freiwillig bei. Es ist dem<br />

Verständnis der Landwirte für Naturschutz und Landschaftspflege zu verdanken, dass<br />

sich e<strong>in</strong>e ehemals sehr unstrukturierte Landschaft nun wieder <strong>in</strong> der typischen<br />

Landschaftsstruktur der Kulturlandschaft Fränkische Schweiz zeigt – ökologisch stabil<br />

und agrarstrukturell weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong>teressant.<br />

20<br />

In: http://www.landentwicklung.bayern.de/<strong>in</strong>strumente/fno/28002/<br />

<strong>Knollconsult</strong> 80


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Mit den Flächen der Stadt und den im Rahmen des Bodenmanagements erworbenen<br />

Flächen konnte der Grund und Boden für e<strong>in</strong> <strong>in</strong>taktes Biotopverbundsystem an die<br />

richtige Stelle verlegt werden. Die neuen Biotopelemente – z.B. große ökologische<br />

Pufferflächen an südexponierten Waldrändern oder e<strong>in</strong> Feuchtbiotop – vernetzen<br />

zusätzlich das Projektgebiet mit der umgebenden Landschaft. Zudem bereichern neue<br />

Obstbäume das Landschaftsbild.<br />

Schlüssel zum Erfolg war das Bodenmanagement auf der Grundlage des<br />

Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetzes. So kam Grund und Boden an die "richtigen Stellen" für das<br />

Biotopverbundsystem – im E<strong>in</strong>klang mit den Interessen der Landwirte und zusätzlichen<br />

Zusammenlegungen von Wirtschaftsflächen.<br />

8.5.4 Beispiel <strong>Landschaftsplan</strong> Mühlheim an der Ruhr 21<br />

Bemerkenswert an diesem digital aufbereiteten und im Internetportal der Stadt<br />

Mühlheim e<strong>in</strong>sehbaren <strong>Landschaftsplan</strong> ist die Vielfalt an Informationsebenen, die<br />

von e<strong>in</strong>er Überblicksdarstellung bis h<strong>in</strong> zu Detailbestimmungen für konkret und<br />

kle<strong>in</strong>räumig abgegrenzte Flächen reichen. Die Plandarstellungen s<strong>in</strong>d mit textlichen<br />

Erläuterungen verl<strong>in</strong>kt und ermöglichen somit e<strong>in</strong>e unmittelbare und vollständige<br />

Information für spezifische Flächen. Weiters ist die abstrahierte Darstellung von<br />

Entwicklungszielen <strong>in</strong> der Plandarstellung erwähnenswert, die <strong>in</strong> ihrer Typisierung<br />

von anderen Landschaftsplänen abweicht.<br />

21<br />

In: http://www.muelheim-ruhr.de/cms/landschaftsplan_fuer_muelheim_an_der_ruhr1.html<br />

<strong>Knollconsult</strong> 81


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Der rechtskräftige <strong>Landschaftsplan</strong> Mülheim besteht aus:<br />

Erläuterungsbericht und textliche<br />

Festsetzungen<br />

Karte der Entwicklungsziele<br />

Karte der Festsetzungen<br />

Entwicklungsziele für die Landschaft gemäß § 18 Landesgesetz<br />

Diese gliedern sich <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>e Erläuterungen zu den Entwicklungszielen und zu den<br />

besonderen textlichen Darstellungen zu den Entwicklungszielen:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Entwicklungsziel 1 - Erhaltung<br />

Entwicklungsziel 2 - Anreicherung<br />

Entwicklungsziel 3 - Wiederherstellung<br />

Entwicklungsziel 4 - Ausbau<br />

Entwicklungsziel 5 - Ausstattung<br />

Entwicklungsziel 6 - Temporäre Erhaltung<br />

Entwicklungsziel 7 - Beibehaltung der Funktion<br />

Entwicklungsziel 8 - Erhaltung von Freiflächen<br />

Entwicklungsziel 9 - Sicherung und Entwicklung von Lebensstätten<br />

<strong>Knollconsult</strong> 82


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8.6 Kommunale <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der Schweiz<br />

(Anmerkung: Informationen über den Stand der <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der Schweiz<br />

s<strong>in</strong>d im Internet kaum vorhanden)<br />

8.6.1 Rechtliche Stellung<br />

Das Bundesgesetz über die Raumplanung regelt nur die Grundsätze, die Kantone<br />

erlassen e<strong>in</strong>e kantonale Ausführungsgesetzgebung zum Bundesgesetz. Diese<br />

kantonalen Raumplanungs- und Baugesetze enthalten auch das kantonale öffentliche<br />

Baurecht, ferner häufig das Straßenbaurecht und das Recht der Baulandumlegung.<br />

Beim Erlass ihres Raumplanungsrechts s<strong>in</strong>d die Kantone an die Ziele und Grundsätze<br />

sowie das Instrumentarium des Bundesgesetzes gebunden. Dies und die damit<br />

verbundene Rechtsprechung des Bundesgerichts ermöglichen e<strong>in</strong>e gewisse<br />

Rechtsvere<strong>in</strong>heitlichung. Im Übrigen weichen die Raumplanungs- und Baugesetze der<br />

Kantone bezüglich Regelungsumfang und Begrifflichkeit deutlich vone<strong>in</strong>ander ab.<br />

Die <strong>Landschaftsplan</strong>ung ist – so wie auch <strong>in</strong> Österreich - <strong>in</strong>tegraler Teil der<br />

Raumplanung.<br />

Die Ziele der Raumplanung s<strong>in</strong>d zunächst <strong>in</strong> generell-abstrakter Form im Bundesgesetz<br />

über die Raumplanung umschrieben, das heißt <strong>in</strong>sbesondere ohne Bezug auf konkrete<br />

Räume, zum Beispiel: "die Landschaft ist zu schonen".<br />

Diese Grundsätze werden dann im nächsten Schritt <strong>in</strong> Entwicklungspr<strong>in</strong>zipien und<br />

Leitbildern stufenweise konkretisiert, also auf bestimmte Raumtypen (zum Beispiel<br />

"voralp<strong>in</strong>e Hügelzone“) bezogen.<br />

• Planungsmittel<br />

Grundsätzlich können zwei Planungsstufen unterschieden werden, die Richtplanung<br />

und die Nutzungsplanung. Im Ablauf sollte eigentlich die Nutzungsplanung auf die<br />

Vorgaben der Richtplanung folgen, doch <strong>in</strong> der Praxis s<strong>in</strong>d neben Top-down- auch<br />

Bottom-up-Verfahren gebräuchlich, oft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Mischform (Gegenstrompr<strong>in</strong>zip).<br />

• Weitere Verfahren<br />

Neben diesem Standardablauf gibt es gerade im Zusammenhang mit<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung auch andere Vorgehensweisen: So können Biotope,<br />

Landschaftselemente oder auch größere Gebiete durch sog. Schutzverordnungen<br />

belegt werden, welche sowohl die Nutzungsmöglichkeiten des Eigentümers (bzw.<br />

Bewirtschafters) wie auch die Tätigkeiten Dritter (z.B. Freizeitaktivitäten) regeln. Dafür<br />

zuständig ist <strong>in</strong> aller Regel die Geme<strong>in</strong>de.<br />

In letzter Zeit sehr aktuell geworden s<strong>in</strong>d vertragliche Regelungen mit<br />

Grundeigentümern bzw. Bewirtschaftern, mit dem Ziel, bestimmte Nutzungen zu<br />

fördern. Dieser Ansatz hat besondere Bedeutung erlangt im Rahmen der neuen<br />

Agrarpolitik (AP 2002), <strong>in</strong>sbesondere im Zusammenhang mit den Direktzahlungen für<br />

ökologische Leistungsaufträge.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 83


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8.6.2 „Strategien zur <strong>Landschaftsplan</strong>ung“ 22<br />

Landschaft von Überbauung und neuen Belastungen freihalten<br />

• Vom Siedlungsdruck dauerhaft entlasten,<br />

• Zersiedlung verh<strong>in</strong>dern,<br />

• Belastende Nutzungen räumlich konzentrieren,<br />

• Naturlandschaften erhalten.<br />

Landschaft großräumig und differenziert ordnen<br />

• Differenzierte Nutzungsordnung,<br />

• Flexibilität bei Bauten außerhalb der Bauzonen ist ke<strong>in</strong> Freipass zur Zersiedlung,<br />

• Landschaftsschäden beheben.<br />

Nutzungsvielfalt wiederherstellen<br />

• Schutz und Nutzung verknüpfen,<br />

• Nachhaltige Bewirtschaftung,<br />

• Erholungswert der Landschaft steigern und nutzen.<br />

Natürliche Lebensgrundlagen und e<strong>in</strong>heimische Pflanzen- und Tierwelt schützen<br />

• Wiederbeleben mit naturnahen Elementen,<br />

• Vernetzen von naturnahen Lebensräumen,<br />

• Regenerationsfähigkeit des Ökosystems Boden sichern.<br />

22<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der Schweiz: Planungssystem und Rechtsordnung, Verf.: Mart<strong>in</strong> Boesch,<br />

Universität St. Gallen/Schweiz (<strong>in</strong>:<br />

https://docs.google.com/viewer?url=http://www.fwr.unisg.ch/org/fwr/web.nsf/SysWebRessources/Rechtsvor<br />

schriften%2520<strong>in</strong>%2520der%2520Schweiz/$FILE/uvpbuch.pdf&embedded=true&chrome=true )<br />

<strong>Knollconsult</strong> 84


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8.7 Strategisches Leitbild für den kommunalen<br />

<strong>Landschaftsplan</strong><br />

Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die grundsätzlichen Aufgaben e<strong>in</strong>es<br />

kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s:<br />

Abbildung 6: Strategisches Leitbild für den <strong>Landschaftsplan</strong>, Quelle: eigene Darstellung<br />

<strong>Knollconsult</strong> 85


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

„Strategie – Service – Synergie“<br />

Die drei „S“ des <strong>Landschaftsplan</strong>s zielen darauf ab, die Relevanz dieses<br />

Planungs<strong>in</strong>struments auf Geme<strong>in</strong>deebene zu erhöhen und damit e<strong>in</strong> wirksames<br />

Werkzeug e<strong>in</strong>er nachhaltigen Geme<strong>in</strong>deentwicklung aufzubauen.<br />

Strategie<br />

Jede Geme<strong>in</strong>de weist heute e<strong>in</strong>e Vielzahl von naturräumlichen E<strong>in</strong>schränkungen für die<br />

Geme<strong>in</strong>deentwicklung auf, die aus e<strong>in</strong>er Vielzahl von unterschiedlichen<br />

Planungsquellen stammen. Wenn es schon auf überregionaler Ebene nicht gel<strong>in</strong>gt,<br />

diese Planungen zu harmonisieren, so sollte doch auf Geme<strong>in</strong>deebene e<strong>in</strong><br />

vollständiger Überblick über räumliche und landschaftliche E<strong>in</strong>schränkungen der<br />

Geme<strong>in</strong>deentwicklung erstellt werden. Durch Überlagerung der E<strong>in</strong>schränkungen aus<br />

e<strong>in</strong>er Vielzahl von landschaftsraumrelevanten Fachbereichen (z.B. Naturschutz,<br />

Hochwasser, Erholung etc.) wird e<strong>in</strong>e verbesserte Planungsqualität und e<strong>in</strong>e<br />

treffsichere Beurteilung der Handlungsspielräume erzielt. Darauf aufbauend entstehen<br />

Strategien zur nachhaltigen Geme<strong>in</strong>deentwicklung. Ziel ist es, E<strong>in</strong>schränkungen und<br />

Chancen nicht nur passiv wahrzunehmen, sondern als Herausforderung für den<br />

Wettbewerb zwischen den Geme<strong>in</strong>den zu betrachten. Jede E<strong>in</strong>schränkung kann für<br />

andere Aspekte der Geme<strong>in</strong>deentwicklung Perspektiven bieten und daher gilt es, durch<br />

strategische Nutzung aktueller Daten mit Hilfe des <strong>Landschaftsplan</strong>s die<br />

Geme<strong>in</strong>dentwicklung positiv zu steuern.<br />

Service<br />

Naturräumliche und umweltfachliche Standortdaten spielen heute e<strong>in</strong>e wesentliche<br />

Rolle für die Flächenwidmung und die Projektentwicklung. Ob im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />

Strategischen Umweltprüfung, bei e<strong>in</strong>er Umweltverträglichkeitsprüfung oder bei<br />

materiengesetzlichen Bewilligungen im Naturschutzrecht, Forstrecht oder Wasserrecht<br />

haben Bestandsdaten als Projektgrundlage für Verträglichkeitsprüfungen e<strong>in</strong>e<br />

erhebliche Bedeutung. Die Erhebung und Aufbereitung aktueller Daten s<strong>in</strong>d häufig e<strong>in</strong><br />

relevanter Kostenfaktor. Planungs- und Projektträger werden dabei f<strong>in</strong>anziellen und<br />

zeitlichen Belastungen ausgesetzt. Der <strong>Landschaftsplan</strong> soll dabei als kommunale<br />

Datendrehscheibe auf Internetbasis fungieren, um die rasche Zugänglichkeit und damit<br />

kostengünstige Planungen und Projekterstellungen sicherzustellen. Dabei werden auch<br />

Daten fertig gestellter Verfahren e<strong>in</strong>gespeist und damit die Datenqualität laufend<br />

verbessert.<br />

Öffentlich zugängliche Umweltdaten e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de werden dabei zu e<strong>in</strong>em<br />

Wettbewerbsvorteil, redundante Datenerhebung wird vermieden und zeitliche<br />

E<strong>in</strong>schränkungen bei den Erhebungen e<strong>in</strong>gespart. Durch e<strong>in</strong>e öffentliche<br />

Zugänglichkeit dieser Daten ist auch der Richtl<strong>in</strong>ie zur Umwelt<strong>in</strong>formation entsprochen.<br />

Synergie<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> hat zahlreiche Synergieeffekte aus der Zusammenführung der<br />

Datengrundlagen und der Darstellung räumlicher Entwicklungsmöglichkeiten zur Folge.<br />

Dazu e<strong>in</strong>ige Beispiele:<br />

− Drehscheibe für Aufgaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie auf<br />

Geme<strong>in</strong>deebene (Hochwasserschutz, Retention, Gewässerrenaturierung);<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Fachgrundlage für projektbezogene strategische Umweltprüfungen und erleichtert<br />

deren Erstellung;<br />

Fachgrundlage für geme<strong>in</strong>deplanungsbezogene strategische Umweltprüfungen<br />

(z.B. für das örtliche Entwicklungskonzept) und erleichtert deren Erstellung;<br />

Fachgrundlage für die Erstellung von Umweltverträglichkeitserklärungen und für<br />

E<strong>in</strong>reichoperate anderer Verfahren;<br />

<strong>Knollconsult</strong> 86


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

−<br />

−<br />

Entwicklung von Vorrangzonen für Ausgleichflächen und Ausgleichsmaßnahmen im<br />

Rahmen von UVP-Bewilligungen <strong>in</strong> der Region (Ausgleichflächenkonto);<br />

Sicherung und Ausgestaltung von mittel- bis langfristig strategisch bedeutsamen<br />

Grün- und Freiräumen durch strategische Nutzung von Ausgleichmaßnahmen<br />

(Grünverb<strong>in</strong>dungen, Grünzüge, Naturschutzgebiete, Naturparks,<br />

Landschaftsparks);<br />

− Instrument zur Planung und Umsetzung des „Frühen Grüns“. Dies s<strong>in</strong>d<br />

Maßnahmen zur vorgezogenen Umsetzung von Grün- und Freiräumen im Umfeld<br />

zukünftiger Wohnbebauung;<br />

−<br />

Instrument zum Management von Natura 2000 Gebieten im Geme<strong>in</strong>degebiet.<br />

− Ansätze zur Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie zur Reduktion des<br />

Zuwachses an neuversiegelter Flächen;<br />

− Def<strong>in</strong>ition von hochwertigen landwirtschaftlichen Vorrangzonen mit hoher<br />

Bodenqualität zur Sicherung der regionalen landwirtschaftlichen Produktion.<br />

Dadurch wird e<strong>in</strong> Beitrag zur regionalen Versorgungssicherheit und zur Sicherung<br />

regionaler Produktqualitäten erbracht;<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Def<strong>in</strong>ition von Eignungszonen bzw. Ausschlusszonen (W<strong>in</strong>d, Wasser, Solar,<br />

Biomasse) als Reaktion auf neue Anforderungen zum Thema erneuerbare Energie;<br />

Vorbereitung von landwirtschaftlichen Offenlandflächen als Maßnahme gegen<br />

Verwaldungstendenzen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Geme<strong>in</strong>den,<br />

Vorbereitung von Freihalteflächen als Maßnahme gegen Flächenentwertung.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 87


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8.8 Zukunftsweisende Modelle – das E<strong>in</strong>griffs-Ausgleich-<br />

Pr<strong>in</strong>zip<br />

Das Instrument „Ökokonto“ wird im Folgenden näher erläutert, da sie e<strong>in</strong>e fachliche<br />

Grundlage für die Implementierung dieses Pr<strong>in</strong>zips <strong>in</strong> den kommunalen<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> bilden.<br />

8.8.1 Ökokonto 23<br />

• Begriffsdef<strong>in</strong>ition<br />

Das Ökokonto ist e<strong>in</strong> Naturschutz<strong>in</strong>strument auf <strong>kommunaler</strong> Ebene im Rahmen der so<br />

genannten E<strong>in</strong>griffsregelung (siehe nachfolgender Punkt) zur Bevorratung künftig<br />

erforderlicher Ausgleichsflächen und -maßnahmen.<br />

In e<strong>in</strong>em Ökokonto werden freiwillig durchgeführte Maßnahmen zur Aufwertung von<br />

Natur und Landschaft dokumentiert und verwaltet, die bei künftigen E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur<br />

und Landschaft (z.B. Bauvorhaben) als Kompensationsmaßnahmen angerechnet<br />

werden können.<br />

Im Rahmen e<strong>in</strong>es Ökokontos können z.B. Geme<strong>in</strong>den bereits vor der Planung von<br />

Baugebieten Ausgleichsmaßnahmen durchführen und diese später ref<strong>in</strong>anzieren. In der<br />

Bebauungsplanung kann die Geme<strong>in</strong>de dann auf die Flächen des Ökokontos<br />

zurückgreifen und den aktuellen Bedarf "abbuchen". Diese frühzeitige und aktive<br />

Bevorratung trägt dazu bei, die Kosten für den Ausgleich zu senken.<br />

Besonders empfehlenswert ist e<strong>in</strong> Ökokonto <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den mit e<strong>in</strong>er dynamischen<br />

baulichen Entwicklung, <strong>in</strong> Gebieten mit hohen Bodenpreisen oder Knappheit an<br />

geeigneten Ausgleichsflächen. Die entstehenden Kosten zum Beispiel für Planung,<br />

Grunderwerb und Herstellung der Maßnahme bis zum Erreichen der angestrebten<br />

ökologischen Funktion können ref<strong>in</strong>anziert werden.<br />

• E<strong>in</strong>griffs- und Ausgleichsregelung<br />

Die E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichs-Regelung ist das Instrument des deutschen<br />

Naturschutzrechts, mit dem negative Folgen von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft<br />

(Bee<strong>in</strong>trächtigungen) vermieden und m<strong>in</strong>imiert werden sollen. Des Weiteren sollen<br />

nicht vermeidbare E<strong>in</strong>griffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen<br />

werden. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen s<strong>in</strong>d im Bundesnaturschutzgesetz sowie im<br />

Baugesetzbuch festgeschrieben. E<strong>in</strong>zelheiten ergeben sich aus den<br />

Naturschutzgesetzen (Landschaftspflegegesetzen u. a.) der Länder.<br />

In der Bauleitplanung (analog der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung <strong>in</strong><br />

Österreich) ist die E<strong>in</strong>griffsregelung Teil der städtebauordnerischen Gesamtabwägung.<br />

So sollen E<strong>in</strong>griff und Ausgleich <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Gesamtkonzept e<strong>in</strong>gebunden werden.<br />

Die E<strong>in</strong>griffsregelung folgt folgenden Regeln:<br />

— Vermeidung von Bee<strong>in</strong>trächtigungen: Je weniger Natur <strong>in</strong> Mitleidenschaft<br />

gezogen wird, umso weniger Kompensation ist erforderlich.<br />

23<br />

http://www.stmug.bayern.de/umwelt/naturschutz/oekokonto/oekokont.htm<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kokonto<br />

http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/<strong>in</strong>dex.php?id=2404<br />

http://www.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=40b7906ffcea5e3af0d872b83468887a<br />

<strong>Knollconsult</strong> 88


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

— Ausgleich von Bee<strong>in</strong>trächtigungen: Ziel ist es, die unvermeidbar gestörten<br />

Funktionen des Naturhaushalts gleichartig und gleichwertig<br />

wiederherzustellen.<br />

— Ersatzmaßahmen: E<strong>in</strong> vollständiger Ausgleich ist nur selten möglich. Deshalb<br />

s<strong>in</strong>d für die nicht ausgleichbaren Bee<strong>in</strong>trächtigungen von Natur und Landschaft<br />

gleichwertige Ersatzmaßnahmen durchzuführen. (Sie müssen nicht gleichartig<br />

se<strong>in</strong>). Ausgleich und Ersatz bilden zusammen die Kompensation.<br />

• Vorteile<br />

Als Naturschutz<strong>in</strong>strument wurde das Ökokonto zuerst <strong>in</strong> Ballungsräumen e<strong>in</strong>geführt,<br />

da hier Ausgleichsflächen knapp s<strong>in</strong>d. Gute Erfahrungen machte man mit diesem<br />

Instrument im Rhe<strong>in</strong>-Ma<strong>in</strong>- und Ruhrgebiet oder <strong>in</strong> Brandenburg um Berl<strong>in</strong>. In<br />

Brandenburg zeigte sich allerd<strong>in</strong>gs auch, dass peripher gelegene Ökokontoflächen<br />

kaum über das Planungsstadium h<strong>in</strong>auskamen.<br />

Das Ökokonto schafft Verfahrenserleichterungen für Investoren, die mit Vorteilen für<br />

Natur und Landschaft verbunden werden können. Zukünftig müssen Investoren nicht<br />

erst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em zeitraubenden Verfahren nach Kompensationsmaßnahmen suchen,<br />

sondern können schon durchgeführte Maßnahmen aus e<strong>in</strong>em Ökokonto abbuchen. Die<br />

„Ökokontierung“ schafft e<strong>in</strong>e erhebliche Qualitätsverbesserung der<br />

Kompensationsmaßnahmen, weil sie die Konzentration auf wenige umfangreiche und<br />

dafür höherwertige Maßnahmen ermöglicht. Sie führt zu besserer Planung und<br />

größerer Wirksamkeit der Maßnahmen.<br />

Durch die zeitliche Entkopplung kann e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de bereits frühzeitig<br />

Ausgleichsflächen <strong>in</strong> Betracht ziehen und langfristig planen. S<strong>in</strong>nvolle Projekte werden<br />

gebündelt umgesetzt und entfalten e<strong>in</strong>e größere Wirksamkeit. Gegenwärtig erfolgen<br />

bisher häufig nur flankierende Maßnahmen, wie etwa an Stellen, wo aus Sicht der von<br />

dem E<strong>in</strong>griff betroffenen Geme<strong>in</strong>de gar ke<strong>in</strong> Bedarf besteht.<br />

Weitere Vorteile:<br />

— erhebliche Erleichterung bei Bereitstellung von Kompensationsflächen und -<br />

maßnahmen im konkreten Planungsverfahren,<br />

— Verkürzung von Planungszeiträumen, da zeitaufwendige Suche nach<br />

Ausgleichsmaßnahmen weitgehend entfällt,<br />

— Verr<strong>in</strong>gerung von Umsetzungsdefiziten durch vorzeitige<br />

Maßnahmendurchführung bzw. Sicherung der Flächenverfügbarkeit,<br />

— Vorteile für Natur und Landschaft, da ohne Zeitdruck geeignete (Ökokonto-)<br />

Maßnahmen durchgeführt werden können, die zum Zeitpunkt der Anrechnung<br />

e<strong>in</strong>e größere naturschutzfachliche Wertigkeit erreicht haben und entsprechend<br />

höher (d.h. Flächen sparender) angerechnet werden können,<br />

— verbesserte Abstimmung mit anderen Raumnutzungsansprüchen und<br />

Verr<strong>in</strong>gerung von Nutzungskonflikten, da Ausgleichsflächen planerisch im<br />

Rahmen e<strong>in</strong>es Ökokontos frühzeitig <strong>in</strong> e<strong>in</strong> räumliches Gesamtkonzept<br />

e<strong>in</strong>gebunden werden können.<br />

8.8.2 Studienergebnisse zum niederösterreichischen<br />

Landschaftskontomodell<br />

In Niederösterreich wird derzeit e<strong>in</strong>e Studie zum Thema „Landschaftskonto-Modell“<br />

durchgeführt. Bezugsebene ist hierbei nicht das Geme<strong>in</strong>degebiet, sondern die Region.<br />

Die Studie wird unter Federführung von DI Thomas Proksch im Auftrag der Stadt-<br />

Umland-Management Wien / Niederösterreich durchgeführt.<br />

Ziel des Landschaftskonto-Modells ist die „Entwicklung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>novativen Modells zur<br />

(regionalen) Abstimmung landschaftsplanerischer und –pflegerischer Maßnahmen auf<br />

<strong>Knollconsult</strong> 89


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

regionaler Ebene, <strong>in</strong>sbesondere der Abstimmung und Bündelung von Ausgleichs- und<br />

Kompensationsmaßnahmen von Groß<strong>in</strong>frastrukturprojekten, über e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zurichtendes<br />

regionales Landschaftskonto.“ 24<br />

Grundtenor ist die Konfliktm<strong>in</strong>imierung <strong>in</strong> Folge von Planungsentscheidungen durch<br />

Harmonisierung unterschiedlicher Interessen, die Kompensation von Qualitätsverlust<br />

und Ausgleich bei nicht kompensierbaren E<strong>in</strong>griffen.<br />

Zusammenfassung der Ergebnisse:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Vorhandense<strong>in</strong> e<strong>in</strong>es verb<strong>in</strong>dlichen Konzeptes für die Landschaftsentwicklung,<br />

Zeitliche und räumliche Entkoppelung E<strong>in</strong>griffs- und Ausgleichsmaßnahmen,<br />

Akkordierte Bewertungsansätze sowohl für den E<strong>in</strong>griff als auch für den Ausgleich,<br />

Umsetzung auf <strong>kommunaler</strong> Ebene <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er aktiven Bodenpolitik und<br />

Bodenbevorratung, Flächenpools,<br />

Effiziente, zielgereichte und frühzeitige Umsetzung prioritärer <strong>kommunaler</strong> wie<br />

<strong>in</strong>ter<strong>kommunaler</strong> Projekte am Sektor Landschaftsentwicklung, Querf<strong>in</strong>anzierung /<br />

Kostenübernahme durch Dritte im Zusammenhang mit großräumigen Vorhaben am<br />

Sektor Landschaftsentwicklung („Ausgleichsregelung“),<br />

Vorteile für Infrastrukturbetreiber / Konsenswerber: Vermeidung langwieriger<br />

Grunde<strong>in</strong>löseverfahren,<br />

− Interessensvertretungen am Sektor Naturschutz / Landschaftsentwicklung:<br />

Aufwertung von Natur- und Landschaftsraum durch räumlich und zeitlich<br />

koord<strong>in</strong>ierte Maßnahmenentwicklung und –umsetzung / Möglichkeit zeitlich<br />

vorgezogener Realisierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

24<br />

Stadt-Umland-Management Wien / Niederösterreich; Handlungskonzept Grünräume im Südraum Wien,<br />

Stand Projektentwicklung,<br />

Quelle: http://www.stadtumland.at/fileadm<strong>in</strong>/sum_adm<strong>in</strong>/Sued/SUM_Forum_M._Lanzendorf/Praesentation_Handlungskonzepte_15<br />

0909_01.pdf<br />

<strong>Knollconsult</strong> 90


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8.9 Anwendung des E<strong>in</strong>griff-Ausgleichspr<strong>in</strong>zips <strong>in</strong> der<br />

örtlichen Raumordnungspraxis <strong>in</strong> Niederösterreich<br />

Das Pr<strong>in</strong>zip der „E<strong>in</strong>griff- und Ausgleichsregelung“ f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> der Strategischen<br />

Umweltprüfung. Der Umweltbericht hat <strong>in</strong> § 4 Abs. 6 NÖ ROG 1976 normierte<br />

Informationen zu enthalten, unter anderem „[…] Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong>derung,<br />

Verr<strong>in</strong>gerung oder zum Ausgleich von erheblichen negativen Umweltauswirkungen“.<br />

E<strong>in</strong>e nähere Def<strong>in</strong>ition der Maßnahmen obliegt den Planungsbeteiligten, sollte aber <strong>in</strong><br />

der Weise erfolgen, dass mit Mitteln der örtlichen Raumordnung unter E<strong>in</strong>beziehung<br />

von privatrechtlichen Vere<strong>in</strong>barungen gemäß § 16 a NÖ ROG 1976 e<strong>in</strong>e Sicherstellung<br />

der Maßnahmenumsetzung gewährleistet werden kann.<br />

Maßnahmen und Folgewirkungen der örtlichen Raumplanung – der Flächenwidmungsund<br />

Bebauungsplanung – s<strong>in</strong>d nicht unmittelbar „ausgleichspflichtig“, wenngleich der<br />

Umweltbericht bei der Entscheidungsf<strong>in</strong>dung im Geme<strong>in</strong>derat zu berücksichtigen ist.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs ist die im Umweltbericht dargestellte umweltverträglichste Planungsvariante<br />

nicht zw<strong>in</strong>gend für die Beschlussfassung durch den Geme<strong>in</strong>derat heranzuziehen, wenn<br />

schlüssig begründet werden kann, warum e<strong>in</strong>e weniger umweltverträgliche Variante<br />

gewählt wird. Die gewählte Planungsvariante ist genehmigungsfähig, wenn sie nicht<br />

den gesetzlichen Vorgaben des NÖ Raumordnungsgesetzes bzw. sonstigen<br />

übergeordneten Nutzungsbeschränkungen widerspricht.<br />

In der Planungspraxis gibt es Beispiele für so genannte „<strong>in</strong>formelle“<br />

Ausgleichsmaßnahmen. Zu nennen wären z.B.:<br />

−<br />

Beachtung des Leitziels gemäß NÖ Raumordnungsgesetz e<strong>in</strong>er flächensparenden<br />

Siedlungsentwicklung bzw. e<strong>in</strong>er Baulandentwicklung mit möglichst ger<strong>in</strong>gem<br />

zusätzlichem Landschaftsverbrauch. Der Nachweis hierfür ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Flächenbilanz und dem Grundlagenplan „Baulandausnutzung“ zu dokumentieren.<br />

Bei bestehender „hoher“ Baulandreserve s<strong>in</strong>d im Falle beabsichtigter zusätzlicher<br />

Baulandwidmungen Maßnahmen zur weitgehenden Stabilisierung oder<br />

Verr<strong>in</strong>gerung der Baulandreserve anderenorts zu setzen.<br />

− Festlegung von geeigneten Flächen für optionale Baulanderweiterungen,<br />

gleichzeitig Rückwidmung von Baulandflächen <strong>in</strong> ungünstigen Lagen;<br />

−<br />

−<br />

Def<strong>in</strong>ition e<strong>in</strong>er Eignungsfläche für e<strong>in</strong> Gewerbegebiet, gleichzeitig Def<strong>in</strong>ition von<br />

Entwicklungsgrenzen e<strong>in</strong>er weiteren Baulandentwicklung anderenorts;<br />

Def<strong>in</strong>ition von Standorten für landwirtschaftliche Hofstellen, gleichzeitig Festlegung<br />

von Freihalteflächen zur Vermeidung e<strong>in</strong>er Grünlandverbauung <strong>in</strong> aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht sensiblen Gebieten;<br />

− Baulückenschließen von orts<strong>in</strong>tegrierten Freiflächen mit Potenzial für die<br />

Erholungsnutzung e<strong>in</strong>erseits, Sicherung der Naherholungsqualität durch Freihalten<br />

von Offenlandflächen vor Verwaldung und Verbauung andererseits;<br />

− Baulandwidmung e<strong>in</strong>er unattraktiven Grünlandfläche gekoppelt mit der<br />

Verpflichtung der Sicherstellung von Maßnahmen zur Verbesserung der<br />

Baulandqualität (Vertragsraumordnung gemäß § 16a NÖ ROG 1976), gleichzeitig<br />

Sicherung von attraktiven Grünlandflächen anderenorts für die Erholungsnutzung<br />

und zur Sicherung des Orts- und Landschaftsbildes.<br />

Diese Planungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e systematische und formale Struktur<br />

e<strong>in</strong>gebunden, schon gar nicht erfolgt e<strong>in</strong>e monetäre Gegenrechnung von E<strong>in</strong>griff und<br />

Ausgleich. Aber sie s<strong>in</strong>d Beispiel zur Wahrung des Gleichgewichts zwischen<br />

Inanspruchnahme von Landschaftsraum e<strong>in</strong>erseits und Qualitätssicherung von<br />

Landschaftraum andererseits mit Mitteln der örtlichen Raumordnung.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 91


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

Auch zeigt sich hier, dass E<strong>in</strong>griff und Ausgleich nicht zw<strong>in</strong>gend gleichartig, aber<br />

gleichwertig se<strong>in</strong> sollten.<br />

Voraussetzung für die Umsetzung der Planungsmaßnahmen ist im Regelfall e<strong>in</strong>e<br />

Kooperation zwischen der Geme<strong>in</strong>de und den betroffenen Liegenschaftseigentümern.<br />

Zur Sicherstellung von längerfristigen Planungsprojekten bzw. der Verfügbarkeit von<br />

hierfür benötigten Grundstücken bedienen sich manche Geme<strong>in</strong>den vorvertraglicher<br />

Vere<strong>in</strong>barungen und treten auch als Vermittler zwischen Liegenschaftseigentümer und<br />

Rechtsnachfolger auf. Die Verhandlungen s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs – vor allem bei e<strong>in</strong>er Vielzahl<br />

von betroffenen Grundbesitzern - oftmals kompliziert, langwierig und nicht immer<br />

erfolgreich.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 92


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

8.10 Überlegungen für e<strong>in</strong>e Implementierung der E<strong>in</strong>griffs-<br />

Ausgleichsregelung <strong>in</strong> den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Wie aus den Studienergebnissen zum Thema Landschaftskonto-Modell zu ersehen,<br />

besteht <strong>in</strong> mehreren Punkten Abklärungsbedarf, bis dieses Instrument –<br />

möglicherweise nach e<strong>in</strong>er Testphase anhand e<strong>in</strong>er oder mehrerer Pilotregionen - als<br />

Planungs<strong>in</strong>strument <strong>in</strong> Niederösterreich e<strong>in</strong>gesetzt werden kann. So ist z.B. das Thema<br />

(monetäre) Bewertung von E<strong>in</strong>griffs- und Ausgleichmaßnahmen e<strong>in</strong> noch ungelöstes -<br />

<strong>in</strong>sbesondere für Flächen, die zwar ke<strong>in</strong>e hohe naturschutzfachliche Bedeutung haben,<br />

jedoch als Aktionsraum des Menschen Bedeutung haben.<br />

8.10.1 Funktionen der E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichsregelung<br />

• Konfliktm<strong>in</strong>imierung und Interessensausgleich bei kommunalen Planungen<br />

Dieses Modell wird als wichtig und gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>gend für die Geme<strong>in</strong>deplanung bewertet,<br />

da das dah<strong>in</strong>ter steckende Pr<strong>in</strong>zip des Ausgleichs von E<strong>in</strong>griffen - umgelegt auf die<br />

örtliche Raumplanung - als strategische Maßnahme zur Konfliktm<strong>in</strong>imierung genützt<br />

werden kann.<br />

Wenn e<strong>in</strong>e kommunalpolitische Entscheidung für e<strong>in</strong>e bestimmte Flächennutzung <strong>in</strong> der<br />

Folge zu e<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>trächtigung e<strong>in</strong>es anderen im öffentlichen Interesse gelegenen<br />

Nutzungsanspruchs für dasselbe Gebiet führt, ist e<strong>in</strong>e konfliktm<strong>in</strong>imierende Maßnahme<br />

z.B. die Aufwertung der Nutzungsqualität des benachbarten Gebietes für denselben<br />

Zweck. Diese Strategie erhöht die Akzeptanz seitens der Bürger für<br />

kommunalpolitische Entscheidungen.<br />

E<strong>in</strong>e „klassische“ Anwendung ist der Flächenausgleich der Inanspruchnahme von aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht sensiblen Flächen <strong>in</strong> Form von Ersatzflächen. Hierzu ist<br />

hilfreich, wenn schon frühzeitig geeignete Flächen identifiziert und seitens der<br />

Geme<strong>in</strong>de die Verfügbarkeit dieser Flächen mit den betroffenen<br />

Liegenschaftseigentümern abgeklärt wird.<br />

• Ke<strong>in</strong>e Beschränkung auf naturschutzfachliche Aspekte<br />

Es darf ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>seitige Betrachtung ausschließlich von naturschutzfachlichen<br />

Aspekten erfolgen, sondern es s<strong>in</strong>d auch die Nutzungsansprüche des Menschen an<br />

den Landschaftsraum als Lebens- und Wirtschaftsraum e<strong>in</strong>zubeziehen. Die Entwertung<br />

von Lebensraum für bestimmte „Wohlfahrts“-Funktionen für den Menschen – z.B. die<br />

Erholungsfunktion – muss ebenso ausgeglichen werden wie der Flächenverlust von<br />

naturschutzfachlich sensiblen Flächen.<br />

E<strong>in</strong> klares übergeordnetes und vorrangiges Ziel bleiben der Schutz des Naturraums<br />

und das Gebot e<strong>in</strong>es sorgsamen Umgangs des Menschen mit dem Naturraum.<br />

• Zeitliche Entkoppelung bzw. frühzeitige Flächenvorsorge<br />

E<strong>in</strong>e frühzeitige Sicherung von geeigneten Flächen für spätere im Anlassfall benötigte<br />

Ausgleichsmaßnahmen („Flächenpool“) erspart zum e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>e zeitraubende<br />

„Flächensuche“ im konkreten Bedarfsfall und zum anderen e<strong>in</strong>e Entwertung geeigneter<br />

Flächen durch zwischenzeitlich erfolgte Nutzungen (z.B. im Falle von<br />

landwirtschaftlichen Wohngebäuden, die aufgrund der Erforderlichkeit e<strong>in</strong>er<br />

Abstandszone zu W<strong>in</strong>dkraftanlagen e<strong>in</strong>en Radius von mehreren hundert Metern um<br />

dieses Wohngebäude die Aufstellung von W<strong>in</strong>dkraftanlagen <strong>in</strong> diesem Gebiet<br />

verunmöglichen).<br />

<strong>Knollconsult</strong> 93


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

• Räumliche Entkoppelung bzw. bedarfsgerechter Ausgleich<br />

Ausgleichsmaßnahmen s<strong>in</strong>d dann s<strong>in</strong>nvoll, wenn sie dort e<strong>in</strong>gesetzt werden, wo sie<br />

benötigt werden und e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> übergeordnetes Konzept der<br />

Landschaftsraumentwicklung erzielt wird.<br />

Daher ist e<strong>in</strong>e Kenntlichmachung bzw. Def<strong>in</strong>ition erforderlich<br />

− von Flächen mit Bedarf für Pflegemaßnahmen zur Qualitätsverbesserung<br />

bestehender und zu bewahrender Nutzungen und Funktionen (z.B.<br />

Retentionsraum),<br />

−<br />

−<br />

von Eignungsflächen für spezifische Nutzungen und Funktionen, die vor e<strong>in</strong>er<br />

Entwertung zu schützen s<strong>in</strong>d (z.B. ke<strong>in</strong>e Aufforstungsmaßnahmen von Lichtungen<br />

entlang von Erholungswegen),<br />

von Freiflächen für gegenwärtig noch nicht näher bestimmbare Nutzungen und<br />

Funktionen (z.B. Energiegew<strong>in</strong>nungsflächen),<br />

− von Potenzialflächen für naturschutzfachliche Vernetzungsstrukturen oder<br />

Ersatzflächen (z.B. Biotopverbund entlang von Gewässern, Ruderalflächen),<br />

−<br />

von bee<strong>in</strong>trächtigten und kontam<strong>in</strong>ierten Flächen, die e<strong>in</strong>er Sanierung bedürfen<br />

(z.B. Altlasten, Intensivlandwirtschaft),<br />

− von Freihalteflächen zur Sicherung e<strong>in</strong>er Abstandszone zu bestehenden<br />

bee<strong>in</strong>trächtigungsempf<strong>in</strong>dlichen Nutzungen (z.B. Sicherung Wohnqualität durch<br />

Abstandszonen zu emittierenden Grünlandnutzungen, Vermeidung von Störungen<br />

auf naturschutzfachlich hochsensible Lebensräumen).<br />

− von bestehenden Nutzungen und von aus naturschutzfachlicher Sicht<br />

erhaltenswerten Lebensräumen, die vor e<strong>in</strong>er Nutzungsveränderung zu bewahren<br />

s<strong>in</strong>d (z.B. Erholungsgebiete, hochsensible Lebensräume für spezifische Arten<br />

außerhalb von Schutzgebieten).<br />

• Funktionale Entkoppelung bzw. gleichwertige Alternativen<br />

Nicht immer s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>griffe durch e<strong>in</strong>en gleichartigen Ausgleich kompensierbar oder<br />

s<strong>in</strong>nvoll. Für Planungsvorhaben werden manchmal Standortentscheidungen getroffen,<br />

die im H<strong>in</strong>blick auf ihre Umweltauswirkungen nicht die optimale Standortvariante<br />

darstellen, aber aus anderen Erwägungen heraus gewählt werden.<br />

Ersatzflächen für dieselbe Nutzung an e<strong>in</strong>em Standort, der funktional außerhalb des<br />

Aktionsradius` der betroffenen Bevölkerung liegt, wird vermutlich nicht als<br />

gleichwertiger Ausgleich akzeptiert.<br />

Alternative Ausgleichsmaßnahmen s<strong>in</strong>d jedenfalls zu verknüpfen mit der durch e<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>griffsmaßnahme betroffenen Bevölkerung bzw. dem betroffenen Schutzgut.<br />

Anwendungsbeispiele:<br />

−<br />

Schutzgut Mensch: Der Entwertung der landschaftsgebundenen Erholungsqualität<br />

e<strong>in</strong>es Gebietes durch e<strong>in</strong>e flächen<strong>in</strong>tensive und emissions<strong>in</strong>tensive andere<br />

Nutzung kann durch e<strong>in</strong>e wesentliche Verbesserung der Freizeit- und<br />

Wohnumfeldqualität mittels Maßnahmen im Bereich des Siedlungsgebietes<br />

kompensiert werden.<br />

− Schutzgut Landschaftsbild: der Bee<strong>in</strong>trächtigung des Landschaftsbildes durch<br />

Standortbestimmung für landwirtschaftliche Hofstellen kann durch<br />

landschaftsstrukturelle Aufwertung e<strong>in</strong>es bisher ausgeräumten Landschaftsteils<br />

kompensiert werden.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 94


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

• Mehrwert für die Geme<strong>in</strong>de<br />

Der Vorteil für Geme<strong>in</strong>den bei frühzeitiger Flächenvorsorge für Ausgleichsmaßnahmen<br />

besteht <strong>in</strong> der Vermeidung von unerwünschten Entwicklungen und Entwertung von<br />

Flächen, die als Element e<strong>in</strong>es „Flächenpools“ für spätere Ausgleichsmaßnahmen<br />

geeignet s<strong>in</strong>d.<br />

Ausgleichsmaßnahmen werden im Anlassfall dort e<strong>in</strong>gesetzt, wo sie benötigt werden<br />

und Bauste<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>es gesamtheitlichen Konzeptes bilden. Isolierte<br />

Ausgleichsmaßnahmen ohne funktionale E<strong>in</strong>bettung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Planungskonzept werden<br />

vermieden.<br />

Das Vorhandense<strong>in</strong> von verfügbaren Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (unter der<br />

Voraussetzung e<strong>in</strong>er erfolgreich durchgeführten Kooperation mit den betroffenen<br />

Grundbesitzern) erleichtert und beschleunigt den Verfahrensablauf von<br />

konfliktträchtigen kommunalen Planungen und von Projektplanungen sonstiger<br />

Planungsträger. Dieses Instrument sche<strong>in</strong>t daher geeignet, als e<strong>in</strong> wirkungsvolles<br />

kommunales Steuerungs- und Management<strong>in</strong>strument für e<strong>in</strong>e frühzeitige,<br />

vorausschauende und gesamtheitliche Gestaltung und Entwicklung des<br />

Landschaftsraumes e<strong>in</strong>gesetzt zu werden.<br />

8.10.2 Modellansatz zur Implementierung <strong>in</strong> den <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Bei der Umlegung dieses Modells auf die Geme<strong>in</strong>deebene stellt sich die Frage, wie das<br />

Pr<strong>in</strong>zip Flächenvorsorge für Ausgleichsmaßnahmen als kommunales Planungs– und<br />

Steuerungs<strong>in</strong>strument <strong>in</strong> den <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong>tegriert werden kann.<br />

E<strong>in</strong>e frühzeitige Flächenvorsorge ist erforderlich, damit im Bedarfsfall diese Flächen<br />

nicht zwischenzeitlich durch andere Entwicklungen entwertet werden. Im Rahmen der<br />

vorliegenden Studie werden daher Planungsansätze für e<strong>in</strong>e – vorläufig „<strong>in</strong>formelle“ –<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung dieses Pr<strong>in</strong>zips im <strong>Landschaftsplan</strong> vorgeschlagen.<br />

• Modell<br />

<strong>Landschaftsplan</strong><br />

Ausgleich<br />

Analyseergebnis<br />

Fachliche Position / Empfehlung<br />

E<strong>in</strong>griff<br />

Fläche 1:<br />

Flächen, die für spezifische<br />

Nutzungen und Funktionen geeignet<br />

s<strong>in</strong>d<br />

Fläche 2:<br />

Flächen mit Bedarf an<br />

(landschaftspflegerischen)<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der<br />

landschaftsstrukturellen<br />

Ausstattung<br />

Def<strong>in</strong>ition des spezifischen Nutzungsbzw.<br />

Funktionsvorrangs<br />

Def<strong>in</strong>ition als Potenzialfläche für<br />

spezifische Nutzungen und Funktionen<br />

Freihalten dieser Fläche von Bebauung<br />

/ von Verwaldung<br />

Vorabgrenzung von Freihalteflächen<br />

bzw. von Offenlandflächen als<br />

fachliche Grundlage zur verb<strong>in</strong>dlichen<br />

Festlegung im örtlichen<br />

Entwicklungskonzept<br />

Bei Inanspruchnahme durch e<strong>in</strong><br />

Projektvorhaben mit negativen<br />

Auswirkungen auf den def<strong>in</strong>ierten<br />

kommunalen Nutzungsvorrang wird<br />

der Bedarf nach<br />

Ausgleichsmaßnahmen ersichtlich.<br />

Element des Flächenpools für<br />

Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

dort, wo diese s<strong>in</strong>nvoll und<br />

erwünscht s<strong>in</strong>d und somit e<strong>in</strong>en<br />

höheren Wert für die Geme<strong>in</strong>de<br />

haben.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 95


Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

• Beispiel 1<br />

<strong>Landschaftsplan</strong><br />

Ausgleich<br />

Analyseergebnis<br />

Fachliche Position / Empfehlung<br />

E<strong>in</strong>griff<br />

Fläche 1:<br />

Naherholungsfläche außerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Schutzgebietes (das daher nicht<br />

denselben Schutzstatus hat wie e<strong>in</strong>e<br />

Naherholungsfläche <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Landschaftsschutzgebietes)<br />

Def<strong>in</strong>ition des Nutzungsvorrangs<br />

Naherholung<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung der<br />

Erholungsqualität durch mit e<strong>in</strong>em<br />

großvolumigen gewerblichen Betrieb<br />

verbundenen Emissionen<br />

Fläche 2:<br />

„Ausgeräumter“ Landschaftsteil mit<br />

<strong>in</strong>tensiver landwirtschaftlicher<br />

Nutzung <strong>in</strong> Nähe e<strong>in</strong>es<br />

Siedlungsgebietes<br />

Def<strong>in</strong>ition als Potenzialfläche für<br />

extensvie Naherholung und Erhöhung<br />

der Biodiversität<br />

Freihalten dieser Fläche von Bebauung<br />

Vorabgrenzung von Freihalteflächen<br />

als fachliche Grundlage zur<br />

verb<strong>in</strong>dlichen Festlegung im örtlichen<br />

Entwicklungskonzept<br />

Verbesserung der Erholungsqualität<br />

(und zugleich auch der<br />

Lebensraumqualität für Fauna und<br />

Flora) durch<br />

• Baumreihen entlang von<br />

Güterwegen<br />

• Durchgängigen<br />

Vegetationsgürtel entlang e<strong>in</strong>es<br />

Baches<br />

• Wiesenrückführung<br />

• Beispiel 2<br />

<strong>Landschaftsplan</strong><br />

Ausgleich<br />

Analyseergebnis<br />

Fachliche Position<br />

E<strong>in</strong>griff<br />

Fläche 1:<br />

Naturschutzfachlich sensible Fläche<br />

Def<strong>in</strong>ition des Nutzungsvorrangs<br />

Biotopschutz<br />

Störung bzw. Flächenverlust durch<br />

e<strong>in</strong>e Siedlungserweiterung<br />

Fläche 2:<br />

Landwirtschaftliche Flächen <strong>in</strong><br />

Ungunstlagen und stillgelegte<br />

Flächen<br />

Def<strong>in</strong>ition als Potenzialfläche für die<br />

Entwicklung von Sekundärbiotopen<br />

Freihalten dieser Fläche von Bebauung<br />

und von Verwaldung<br />

Verbesserung der<br />

Lebensraumqualität für spezifische<br />

Arten durch<br />

Renaturierungsmaßnahmen und<br />

Pflegemaßnahmen<br />

Vorabgrenzung von Freihalteflächen<br />

bzw. von Offenlandflächen als<br />

fachliche Grundlage zur verb<strong>in</strong>dlichen<br />

Festlegung im örtlichen<br />

Entwicklungskonzept<br />

<strong>Knollconsult</strong> 96

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