Pilotstudie kommunaler Landschaftsplan in NÃ - Knollconsult
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Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
2.2 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> Niederösterreich<br />
siehe Anhang unter Pkt. 8.4.1 - Rechtliche Stellung der kommunalen<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der NÖ Raumordnung.<br />
Die aufzubereitenden Inhalte s<strong>in</strong>d im Wesentlichen aus den im NÖ<br />
Raumordnungsgesetz 1976 (NÖ ROG) normierten Leitzielen abzuleiten und nicht – wie<br />
bei den anderen Grundlagenplänen – taxativ <strong>in</strong> der NÖ Planzeichenverordnung<br />
aufgelistet.<br />
Die Planungsziele des NÖ ROG betonen das Nachhaltigkeitspr<strong>in</strong>zip im H<strong>in</strong>blick auf den<br />
Schutz des Naturraums als Lebensgrundlage des Menschen. Die vielfältigen<br />
Naturraumpotenziale s<strong>in</strong>d im S<strong>in</strong>ne des Vorsorgepr<strong>in</strong>zips ihrer Eignung gemäß zu<br />
sichern und vor Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu bewahren. Der funktionalen Vernetzung von<br />
ökologischen Strukturen wird durch Beachtung von überörtlichen Planungen und der<br />
Biotopvernetzung Rechnung getragen.<br />
Die Vorgaben zum örtlichen Landschaftskonzept s<strong>in</strong>d aus Sicht der Verfasser aus<br />
folgenden Gründen missverständlich aufzufassen:<br />
−<br />
Zum e<strong>in</strong>en wird im NÖ ROG der Anspruch gestellt, dass gemäß § 1 Abs. 1 Z. 9 NÖ<br />
ROG aufbauend auf den naturräumlichen Gegebenheiten (die im Grundlagenplan<br />
„Naturräumliche Gegebenheiten“ darzustellen s<strong>in</strong>d), e<strong>in</strong>e „Abgrenzung, Bewertung<br />
und Funktionszuteilung der e<strong>in</strong>zelnen Landschaftsräume […]“ zu erfolgen hat. Auch<br />
hat die Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen gemäß § 13 Abs. 5 NÖ ROG<br />
„[…] alle Umstände und Analysen zu enthalten, welche die Festlegung des<br />
örtlichen Raumordnungsprogramms <strong>in</strong> nachvollziehbarer Weise begründen.“<br />
− Andererseits ist <strong>in</strong> der NÖ Planzeichenverordnung lediglich festgelegt, dass<br />
„markante grundlegende Reliefbed<strong>in</strong>gungen wie Kuppen, Gipfel, Geländekanten,<br />
Plateaus“ darzustellen s<strong>in</strong>d.<br />
Dies führt – wie die Untersuchung von mehreren Landschaftskonzepten zeigt - zu<br />
unterschiedlichen Herangehensweisen und Ergebnissen 7 von kommunalen<br />
Landschaftsplänen (detaillierte Ausführungen siehe unter Pkt. 8.2).<br />
Zusammenfassendes Analyseergebnis ist, dass sich drei Typologien von<br />
Landschaftskonzepten herauskristallisieren:<br />
− E<strong>in</strong>ige Landschaftskonzepte def<strong>in</strong>ieren sehr konkrete Planungsziele und –<br />
maßnahmen, die das Entwicklungskonzept vorwegnehmen;<br />
−<br />
−<br />
E<strong>in</strong>ige Konzepte leiten aus der Grundlagendarstellung sehr allgeme<strong>in</strong> gehaltene<br />
H<strong>in</strong>weise im H<strong>in</strong>blick auf landschaftsraumbezogene Nutzungen ab;<br />
E<strong>in</strong>ige Konzepte nehmen <strong>in</strong> Ableitung e<strong>in</strong>er sehr sorgfältigen Untersuchung und<br />
Bewertung von verschiedenen naturräumlichen Faktoren e<strong>in</strong>e Klassifizierung der<br />
Standorteigenschaften des Landschaftsraums im H<strong>in</strong>blick für die Eignung von<br />
Bauland- und Landwirtschaftsnutzungen vor bzw. e<strong>in</strong>e Bewertung von aus<br />
naturschutzfachlicher Sicht erhaltenswerten Teilräumen des Landschaftsraumes.<br />
7<br />
Untersucht wurden sieben verschiedene Landschaftskonzepte betreffend Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> verschiedenen<br />
Regionen Niederösterreichs und zudem erstellt von verschiedenen Planungsbüros. Sechs<br />
Landschaftskonzepte betreffen Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> ländlich strukturierten Regionen, e<strong>in</strong> Landschaftskonzept e<strong>in</strong>e<br />
Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Knollconsult</strong> 8