Pilotstudie kommunaler Landschaftsplan in NÃ - Knollconsult
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Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
6 Prüfliste<br />
Die Aufsichtsbehörde hat gemäß § 21 Abs. 5 letzter Satz NÖ ROG 1976 den Entwurf<br />
des örtlichen Raumordnungsprogramms <strong>in</strong> fachlicher und technischer H<strong>in</strong>sicht zu<br />
überprüfen. Die Entscheidungsgrundlagen s<strong>in</strong>d Teil der Überprüfung, um die<br />
Vollständigkeit und Richtigkeit der Entscheidungsgrundlagen und die Schlüssigkeit von<br />
Planungsentscheidungen beurteilen zu können.<br />
Die Überprüfung wird erleichtert, wenn der <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> der Weise gegliedert<br />
und aufbereitet ist, dass e<strong>in</strong>e zügige Qualitätskontrolle anhand e<strong>in</strong>er Prüfliste durch die<br />
Behörde möglich ist.<br />
Strategisches Ziel<br />
Fachliche Aufbereitung<br />
E<strong>in</strong>e formalisierte Prüfliste dient der<br />
zügigen Qualitätskontrolle des<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>s durch die<br />
Landesbehörde.<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> wird <strong>in</strong> der Weise aufbereitet bzw.<br />
strukturiert, dass e<strong>in</strong>e zügige fachliche Überprüfung<br />
anhand der Prüfliste möglich ist.<br />
Dies geschieht zum e<strong>in</strong>en durch e<strong>in</strong>e Aufbereitung<br />
anhand der formaltechnischen Anforderungen, zum<br />
anderen wird die fachliche Überprüfung durch die<br />
e<strong>in</strong>heitliche Regelung der Sachthemen und der<br />
Plan<strong>in</strong>halte erleichtert.<br />
Anhand der Prüfliste wird der <strong>Landschaftsplan</strong> im H<strong>in</strong>blick auf die Erfüllung der<br />
<strong>in</strong>haltlichen Kriterien bzw. der Qualitätsanforderungen geprüft.<br />
• Die Umsetzungsmaßnahmen (vgl. Pkt. 4.3 – Bauste<strong>in</strong> A4) s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong><br />
Prüfkriterium, da sie nicht obligatorischer Bestandteil des kommunalen<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>s s<strong>in</strong>d.<br />
• Die formaltechnischen Kriterien (vgl. 5.3– Bauste<strong>in</strong> C) stellen ebenfalls ke<strong>in</strong><br />
Prüfkriterium dar, da e<strong>in</strong>e Ausführung des <strong>Landschaftsplan</strong>s gemäß den<br />
genannten Kriterien Voraussetzung ist für die fachliche Beurteilung des<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>s.<br />
<strong>Knollconsult</strong> 42