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Pilotstudie kommunaler Landschaftsplan in NÖ - Knollconsult

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Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

6 Prüfliste<br />

Die Aufsichtsbehörde hat gemäß § 21 Abs. 5 letzter Satz NÖ ROG 1976 den Entwurf<br />

des örtlichen Raumordnungsprogramms <strong>in</strong> fachlicher und technischer H<strong>in</strong>sicht zu<br />

überprüfen. Die Entscheidungsgrundlagen s<strong>in</strong>d Teil der Überprüfung, um die<br />

Vollständigkeit und Richtigkeit der Entscheidungsgrundlagen und die Schlüssigkeit von<br />

Planungsentscheidungen beurteilen zu können.<br />

Die Überprüfung wird erleichtert, wenn der <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> der Weise gegliedert<br />

und aufbereitet ist, dass e<strong>in</strong>e zügige Qualitätskontrolle anhand e<strong>in</strong>er Prüfliste durch die<br />

Behörde möglich ist.<br />

Strategisches Ziel<br />

Fachliche Aufbereitung<br />

E<strong>in</strong>e formalisierte Prüfliste dient der<br />

zügigen Qualitätskontrolle des<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>s durch die<br />

Landesbehörde.<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> wird <strong>in</strong> der Weise aufbereitet bzw.<br />

strukturiert, dass e<strong>in</strong>e zügige fachliche Überprüfung<br />

anhand der Prüfliste möglich ist.<br />

Dies geschieht zum e<strong>in</strong>en durch e<strong>in</strong>e Aufbereitung<br />

anhand der formaltechnischen Anforderungen, zum<br />

anderen wird die fachliche Überprüfung durch die<br />

e<strong>in</strong>heitliche Regelung der Sachthemen und der<br />

Plan<strong>in</strong>halte erleichtert.<br />

Anhand der Prüfliste wird der <strong>Landschaftsplan</strong> im H<strong>in</strong>blick auf die Erfüllung der<br />

<strong>in</strong>haltlichen Kriterien bzw. der Qualitätsanforderungen geprüft.<br />

• Die Umsetzungsmaßnahmen (vgl. Pkt. 4.3 – Bauste<strong>in</strong> A4) s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong><br />

Prüfkriterium, da sie nicht obligatorischer Bestandteil des kommunalen<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>s s<strong>in</strong>d.<br />

• Die formaltechnischen Kriterien (vgl. 5.3– Bauste<strong>in</strong> C) stellen ebenfalls ke<strong>in</strong><br />

Prüfkriterium dar, da e<strong>in</strong>e Ausführung des <strong>Landschaftsplan</strong>s gemäß den<br />

genannten Kriterien Voraussetzung ist für die fachliche Beurteilung des<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>s.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 42

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