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Pilotstudie kommunaler Landschaftsplan in NÖ - Knollconsult

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Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

3.4 Schlussfolgerung: Impulse und Herausforderungen für<br />

die <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />

Notwendig ist e<strong>in</strong>e gesamtheitliche Betrachtung im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er vorsorglichen und<br />

strategisch geschickten Platzierung von Handlungserfordernissen für Maßnahmen im<br />

Grünland.<br />

Die E<strong>in</strong>griffs–Ausgleichsregelung sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> patentes Instrument zur<br />

Konfliktm<strong>in</strong>imierung zu se<strong>in</strong>, bedarf aber <strong>in</strong> Niederösterreich vertiefender methodischer<br />

Untersuchungen dieses Themas, bevor e<strong>in</strong>e etwaige Implementierung <strong>in</strong> das<br />

Rechtssystem bzw. e<strong>in</strong>e konkrete Anwendung dieses Instruments erfolgen kann. Durch<br />

e<strong>in</strong>e zeitliche Entkopplung kann e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de bereits frühzeitig Ausgleichsflächen <strong>in</strong><br />

Betracht ziehen und langfristig planen.<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>ung gew<strong>in</strong>nt zunehmend an Bedeutung als Fachgrundlage für andere<br />

Fachplanungen (z.B. Beitrag zur sachgerechten Lösung von Raumnutzungskonflikten,<br />

Grundlage für SUP und UVP, Grundlage für örtliches Entwicklungskonzept). Damit<br />

wachsen die Qualitätsanforderungen im H<strong>in</strong>blick auf effiziente, nachhaltige,<br />

vorausschauende Planung mit dem Ziel der Implementierung und Überführung <strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />

Umsetzungs- und Handlungskonzept.<br />

Insbesondere besteht durch die europäischen Anforderungen die Herausforderung der<br />

Verzahnung der <strong>Landschaftsplan</strong>ung mit europarechtlichen Instrumenten des Naturund<br />

Umweltschutzes, Gesamtplanung und Fachplanungen, anderen Instrumenten von<br />

naturschutz- und umweltrelevanten Zuständigkeiten.<br />

Aufgrund des Kooperationsbedarfs mit betroffenen Liegenschaftseigentümern s<strong>in</strong>d<br />

Bodenmanagementmaßnahmen gefordert, damit e<strong>in</strong>e Umsetzung von Zielsetzungen<br />

gel<strong>in</strong>gt. Hier s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs die rechtlichen Möglichkeiten für Grünlandflächen zur<br />

raumplanerischen Absicherung von Planungsentscheidungen begrenzt.<br />

Allgeme<strong>in</strong>e wesentliche Herausforderungen werden die Abschätzung von<br />

Folgewirkungen für den kommunalen Haushalt, H<strong>in</strong>weise für <strong>in</strong>vestive Maßnahmen,<br />

für Förderungen und für Kooperationen mit anderen Raumakteuren se<strong>in</strong>.<br />

Deutlich wird, dass der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> all diese Herausforderungen<br />

alle<strong>in</strong>e nicht bewältigen kann, da das System Landschaftraum nicht auf das Gebiet<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Verwaltungsgrenze e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de beschränkt ist.<br />

Der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> kann se<strong>in</strong>en Teil der Verantwortung nur dann<br />

erfüllen, wenn Überfrachtungen und Redundanzen vermieden werden, Synergien<br />

mit anderen wichtigen landschaftsraumrelevanten Instrumenten genützt werden und<br />

die Inhalte auf relevante Aspekte konzentriert werden.<br />

Das bedeutet zum e<strong>in</strong>en, dass e<strong>in</strong>e deutliche Abgrenzung zu anderen<br />

Fachplanungen und somit e<strong>in</strong>e Def<strong>in</strong>ition e<strong>in</strong>es Katalogs von zu bearbeitenden<br />

Inhalten zu erfolgen hat. Zum anderen bedeutet dies e<strong>in</strong>e methodische<br />

Harmonisierung mit Fachplanungen wie SUP und UVP.<br />

Um als Planungs<strong>in</strong>strument wirkungsvoll <strong>in</strong> das System der örtlichen Raumordnung<br />

implementiert werden zu können, ist e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong> verständliche Aufbereitung und<br />

Darstellung der Inhalte e<strong>in</strong>e wesentliche Grundvoraussetzung.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 18

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