Pilotstudie kommunaler Landschaftsplan in NÃ - Knollconsult
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Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
3.4 Schlussfolgerung: Impulse und Herausforderungen für<br />
die <strong>Landschaftsplan</strong>ung<br />
Notwendig ist e<strong>in</strong>e gesamtheitliche Betrachtung im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er vorsorglichen und<br />
strategisch geschickten Platzierung von Handlungserfordernissen für Maßnahmen im<br />
Grünland.<br />
Die E<strong>in</strong>griffs–Ausgleichsregelung sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> patentes Instrument zur<br />
Konfliktm<strong>in</strong>imierung zu se<strong>in</strong>, bedarf aber <strong>in</strong> Niederösterreich vertiefender methodischer<br />
Untersuchungen dieses Themas, bevor e<strong>in</strong>e etwaige Implementierung <strong>in</strong> das<br />
Rechtssystem bzw. e<strong>in</strong>e konkrete Anwendung dieses Instruments erfolgen kann. Durch<br />
e<strong>in</strong>e zeitliche Entkopplung kann e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de bereits frühzeitig Ausgleichsflächen <strong>in</strong><br />
Betracht ziehen und langfristig planen.<br />
<strong>Landschaftsplan</strong>ung gew<strong>in</strong>nt zunehmend an Bedeutung als Fachgrundlage für andere<br />
Fachplanungen (z.B. Beitrag zur sachgerechten Lösung von Raumnutzungskonflikten,<br />
Grundlage für SUP und UVP, Grundlage für örtliches Entwicklungskonzept). Damit<br />
wachsen die Qualitätsanforderungen im H<strong>in</strong>blick auf effiziente, nachhaltige,<br />
vorausschauende Planung mit dem Ziel der Implementierung und Überführung <strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />
Umsetzungs- und Handlungskonzept.<br />
Insbesondere besteht durch die europäischen Anforderungen die Herausforderung der<br />
Verzahnung der <strong>Landschaftsplan</strong>ung mit europarechtlichen Instrumenten des Naturund<br />
Umweltschutzes, Gesamtplanung und Fachplanungen, anderen Instrumenten von<br />
naturschutz- und umweltrelevanten Zuständigkeiten.<br />
Aufgrund des Kooperationsbedarfs mit betroffenen Liegenschaftseigentümern s<strong>in</strong>d<br />
Bodenmanagementmaßnahmen gefordert, damit e<strong>in</strong>e Umsetzung von Zielsetzungen<br />
gel<strong>in</strong>gt. Hier s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs die rechtlichen Möglichkeiten für Grünlandflächen zur<br />
raumplanerischen Absicherung von Planungsentscheidungen begrenzt.<br />
Allgeme<strong>in</strong>e wesentliche Herausforderungen werden die Abschätzung von<br />
Folgewirkungen für den kommunalen Haushalt, H<strong>in</strong>weise für <strong>in</strong>vestive Maßnahmen,<br />
für Förderungen und für Kooperationen mit anderen Raumakteuren se<strong>in</strong>.<br />
Deutlich wird, dass der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> all diese Herausforderungen<br />
alle<strong>in</strong>e nicht bewältigen kann, da das System Landschaftraum nicht auf das Gebiet<br />
<strong>in</strong>nerhalb der Verwaltungsgrenze e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de beschränkt ist.<br />
Der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> kann se<strong>in</strong>en Teil der Verantwortung nur dann<br />
erfüllen, wenn Überfrachtungen und Redundanzen vermieden werden, Synergien<br />
mit anderen wichtigen landschaftsraumrelevanten Instrumenten genützt werden und<br />
die Inhalte auf relevante Aspekte konzentriert werden.<br />
Das bedeutet zum e<strong>in</strong>en, dass e<strong>in</strong>e deutliche Abgrenzung zu anderen<br />
Fachplanungen und somit e<strong>in</strong>e Def<strong>in</strong>ition e<strong>in</strong>es Katalogs von zu bearbeitenden<br />
Inhalten zu erfolgen hat. Zum anderen bedeutet dies e<strong>in</strong>e methodische<br />
Harmonisierung mit Fachplanungen wie SUP und UVP.<br />
Um als Planungs<strong>in</strong>strument wirkungsvoll <strong>in</strong> das System der örtlichen Raumordnung<br />
implementiert werden zu können, ist e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong> verständliche Aufbereitung und<br />
Darstellung der Inhalte e<strong>in</strong>e wesentliche Grundvoraussetzung.<br />
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