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Pilotstudie kommunaler Landschaftsplan in NÖ - Knollconsult

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Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

1.2 Kommunaler <strong>Landschaftsplan</strong> - Quo fueris et quo vadis?<br />

Gesellschafts- und raumrelevante Veränderungen von Rahmenbed<strong>in</strong>gungen führen zu<br />

e<strong>in</strong>er „Entgrenzung“ von Raume<strong>in</strong>heiten und Aktionsradien, deren Folgewirkung<br />

bezüglich Raumausprägung und Raumansprüchen noch nicht gänzlich abgeschätzt<br />

werden können und die die Planungsdiszipl<strong>in</strong>en vor neue Aufgaben stellt.<br />

Im Gegensatz dazu stehen die vergleichsweise starr ersche<strong>in</strong>enden Postulate der<br />

theoretischen Grundsätze der Raumordnung, mit denen die Generation der heute<br />

tätigen und etablierten Raumplaner aufwuchs.<br />

Das "Entwicklungsrecht" 1 (samt den staatlichen Förderungsanreizen) für Technik und<br />

Infrastruktur wurde bereits im 19. Jahrhundert und das ganze 20. Jahrhundert h<strong>in</strong>durch<br />

ausgebaut. Das auf Bewahrung und Schutz ausgerichtete "Lebensraum-Recht" 2<br />

h<strong>in</strong>gegen wurde erst <strong>in</strong> jüngster Zeit geschaffen und aufgebaut und es hatte –<br />

verständlicherweise – stets mit erheblichen Akzeptanz-Problemen zu kämpfen 3 . Die<br />

aktuelle Deregulierungs- und Liberalisierungstendenz verstärkt dieses Ungleichgewicht<br />

noch mehr.<br />

Hatte <strong>in</strong> der „klassischen“ Raumordnungsdiszipl<strong>in</strong> die <strong>Landschaftsplan</strong>ung e<strong>in</strong>e<br />

allenfalls begleitende Rolle <strong>in</strong>ne, so ist <strong>in</strong> den letzten drei Jahrzehnten e<strong>in</strong> markanter<br />

Bedeutungswandel des Natur- und Umweltschutzaspekts zu verzeichnen – nicht zuletzt<br />

aufgrund von Groß<strong>in</strong>frastrukturprojekten mit damit verbundenen Folgewirkungen wie<br />

Zersiedelung, Zerschneidung von funktionalen Zusammenhängen und das Verdrängen<br />

von naturnahen oder sensiblen Lebensräumen. Veränderungen und Konflikte wie etwa<br />

der aktuell stattf<strong>in</strong>dende Wandel <strong>in</strong> der Landwirtschaft, der voranschreitende Verlust an<br />

Biodiversität und ökologischer Funktionsfähigkeit von Landschaftsteilräumen oder die<br />

zunehmende Inanspruchnahme des Landschaftsraums für die Gew<strong>in</strong>nung erneuerbarer<br />

Energie belegen die gesellschaftspolitische Brisanz des Themenbereichs Landschaft.<br />

Neben der Verkehrs- und Infrastrukturplanung entwickelte sich der Natur- und<br />

Umweltschutz als zweiter wesentlicher raumbestimmender Faktor, den es <strong>in</strong> der<br />

hoheitlichen Planung und der Projektplanung zu berücksichtigen gilt.<br />

Die Implementierung zahlreicher naturschutz- und umweltrelevanter europäischer<br />

Richtl<strong>in</strong>ien <strong>in</strong> nationales Recht (z.B. Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie und Fauna-Flora-Habitat-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie, Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie, Richtl<strong>in</strong>ie über die Prüfung der<br />

Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, Umgebungslärmrichtl<strong>in</strong>ie)<br />

führte zu e<strong>in</strong>em deutlichen Image- und Bedeutungsgew<strong>in</strong>n von <strong>Landschaftsplan</strong>ung.<br />

Damit e<strong>in</strong>hergehend ist allgeme<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Stärkung des Instruments <strong>Landschaftsplan</strong> als<br />

zentrale Handlungsgrundlage für zahlreiche Fachplanungen zu beobachten – sowohl<br />

(verfahrens)rechtlich als auch <strong>in</strong> der gelebten Praxis der Raumplanung.<br />

In Niederösterreich sche<strong>in</strong>t angesichts dieser Entwicklung e<strong>in</strong>e gewisse „Lähmung“ <strong>in</strong><br />

der örtlichen Raumplanung e<strong>in</strong>getreten zu se<strong>in</strong>: der Ermessens- und<br />

Entscheidungsspielraum von Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich der Geme<strong>in</strong>de<br />

reduziert sich vielerorts auf wenig raumwirksame Nutzungszuweisungen <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Siedlungsgebietes. Dem Gestaltungsfreiraum und Entwicklungsspielraum s<strong>in</strong>d nach<br />

Ansicht so mancher Geme<strong>in</strong>devertreter zu enge Grenzen gesetzt. Naturschutzrechtlich<br />

begründete Nutzungsbeschränkungen werden entsprechend diesem vielfach<br />

1<br />

Mart<strong>in</strong> Boesch, <strong>Landschaftsplan</strong>ung <strong>in</strong> der Schweiz: Planungssystem und Rechtsordnung, Universität St.<br />

Gallen/Schweiz, <strong>in</strong>:<br />

https://docs.google.com/viewer?url=http://www.uibk.ac.at/alp<strong>in</strong>erraum/publications/vol2/05_borsdorf_falk.pdf<br />

&embedded=true&chrome=true<br />

2<br />

ebd.<br />

3<br />

ebd.<br />

<strong>Knollconsult</strong> 4

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