Pilotstudie kommunaler Landschaftsplan in NÃ - Knollconsult
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Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />
5.2 Rechtliche Vorgaben des NÖ Raumordnungsgesetzes<br />
(Bauste<strong>in</strong> B)<br />
Der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> ist <strong>in</strong>tegraler Teil des örtlichen<br />
Raumordnungsprogramms und – ausgehend von den Ergebnissen der<br />
Grundlagenforschung - strategische Basis für die Festlegungen des örtlichen<br />
Entwicklungskonzepts. Der <strong>Landschaftsplan</strong> hat daher zum e<strong>in</strong>en den Zielsetzungen<br />
des NÖ Raumordnungsgesetzes zu entsprechen, zum anderen bildet der<br />
<strong>Landschaftsplan</strong> die Beurteilungsgrundlage für im NÖ ROG def<strong>in</strong>ierte<br />
(verfahrensrechtliche) Vorgaben, die im Zuge der Bearbeitung bzw. bei der Festlegung<br />
des örtlichen Entwicklungskonzepts zu beachten s<strong>in</strong>d.<br />
5.2.1 Nachvollziehbarkeit und Begründung von Aussagen (Bauste<strong>in</strong> B1)<br />
Gemäß § 1 Abs. 1 Z. 9 NÖ ROG 1976 ist das Landschaftskonzept folgendermaßen<br />
def<strong>in</strong>iert:<br />
− Das Landschaftskonzept ist „Bestandteil der Entscheidungsgrundlagen zur<br />
Abgrenzung, Bewertung und Funktionszuteilung der e<strong>in</strong>zelnen Landschaftsräume<br />
(landwirtschaftlich wertvolle Flächen, schützenswerte Landschaftsteile, bespielbare<br />
Freiräume u.dgl.).<br />
−<br />
Das Landschaftskonzept baut auf den naturräumlichen Gegebenheiten, den<br />
Vorgaben (Schutzgegenstand, Erhaltungsziele u.dgl.) von Europaschutzgebieten<br />
gemäß § 9 NÖ Naturschutzgesetz 2000, den vorhandenen Nutzungen, der<br />
Belastung der Landschaft sowie den typischen Eigenarten der Kulturlandschaft auf<br />
[…].“<br />
Das Landschaftskonzept ist gemäß § 13 Abs. 5 NÖ ROG 1976 idgF<br />
−<br />
−<br />
„[…] Teil der der zu dokumentierenden Entscheidungsgrundlagen […]“.<br />
„Die Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen hat alle Umstände und Analysen<br />
zu enthalten, welche die Festlegung des örtlichen Raumordnungsprogramms <strong>in</strong><br />
nachvollziehbarer Weise begründen.“<br />
Strategisches Ziel<br />
Fachliche Aufbereitung<br />
Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die strategische<br />
Basis, dass die Festlegungen des örtlichen<br />
Entwicklungskonzepts nachvollziehbar auf<br />
den aktuellen Grundlagen des<br />
Geme<strong>in</strong>degebietes beruhen.<br />
Die Aussagen im <strong>Landschaftsplan</strong> s<strong>in</strong>d mit<br />
wissenschaftlichen Zitaten bzw. Querverweisen<br />
zu den Ergebnissen der Grundlagenforschung<br />
zu dokumentieren.<br />
Beispiel<br />
Bestandsaufnahme und Analyseergebnis Grundlagenforschung: Landschaftsteil mit e<strong>in</strong>er<br />
reichhaltigen Strukturierung und regionstypischen Ausprägung der Kulturlandschaft. Analyseergebnis:<br />
hohe Sensibilität im H<strong>in</strong>blick auf die Schutzgüter Erholung und Landwirtschaft.<br />
Dokumentation durch Zuordnung von Aussagen<br />
mittels Querverweise oder Zitierung der<br />
Grundlagenforschungsergebnisse.<br />
Vorabgrenzung im <strong>Landschaftsplan</strong>: Funktionszuordnung von Teilräumen mit der Zweckbestimmung<br />
„Extensive Erholung“ und „Landwirtschaft“, <strong>in</strong> Ergänzung dazu Vorabgrenzung von „Offenlandflächen“<br />
zur Vermeidung der Verwaldung der Wiesen- und Bracheflächen, weiters Vorabgrenzung von<br />
„bed<strong>in</strong>gten Freihalteflächen“ (Beschränkung von Bebauung im Grünland zur Sicherung der<br />
regionstypischen Kulturlandschaft).<br />
<strong>Knollconsult</strong> 38