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Pilotstudie kommunaler Landschaftsplan in NÖ - Knollconsult

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Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

5.2 Rechtliche Vorgaben des NÖ Raumordnungsgesetzes<br />

(Bauste<strong>in</strong> B)<br />

Der kommunale <strong>Landschaftsplan</strong> ist <strong>in</strong>tegraler Teil des örtlichen<br />

Raumordnungsprogramms und – ausgehend von den Ergebnissen der<br />

Grundlagenforschung - strategische Basis für die Festlegungen des örtlichen<br />

Entwicklungskonzepts. Der <strong>Landschaftsplan</strong> hat daher zum e<strong>in</strong>en den Zielsetzungen<br />

des NÖ Raumordnungsgesetzes zu entsprechen, zum anderen bildet der<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> die Beurteilungsgrundlage für im NÖ ROG def<strong>in</strong>ierte<br />

(verfahrensrechtliche) Vorgaben, die im Zuge der Bearbeitung bzw. bei der Festlegung<br />

des örtlichen Entwicklungskonzepts zu beachten s<strong>in</strong>d.<br />

5.2.1 Nachvollziehbarkeit und Begründung von Aussagen (Bauste<strong>in</strong> B1)<br />

Gemäß § 1 Abs. 1 Z. 9 NÖ ROG 1976 ist das Landschaftskonzept folgendermaßen<br />

def<strong>in</strong>iert:<br />

− Das Landschaftskonzept ist „Bestandteil der Entscheidungsgrundlagen zur<br />

Abgrenzung, Bewertung und Funktionszuteilung der e<strong>in</strong>zelnen Landschaftsräume<br />

(landwirtschaftlich wertvolle Flächen, schützenswerte Landschaftsteile, bespielbare<br />

Freiräume u.dgl.).<br />

−<br />

Das Landschaftskonzept baut auf den naturräumlichen Gegebenheiten, den<br />

Vorgaben (Schutzgegenstand, Erhaltungsziele u.dgl.) von Europaschutzgebieten<br />

gemäß § 9 NÖ Naturschutzgesetz 2000, den vorhandenen Nutzungen, der<br />

Belastung der Landschaft sowie den typischen Eigenarten der Kulturlandschaft auf<br />

[…].“<br />

Das Landschaftskonzept ist gemäß § 13 Abs. 5 NÖ ROG 1976 idgF<br />

−<br />

−<br />

„[…] Teil der der zu dokumentierenden Entscheidungsgrundlagen […]“.<br />

„Die Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen hat alle Umstände und Analysen<br />

zu enthalten, welche die Festlegung des örtlichen Raumordnungsprogramms <strong>in</strong><br />

nachvollziehbarer Weise begründen.“<br />

Strategisches Ziel<br />

Fachliche Aufbereitung<br />

Der <strong>Landschaftsplan</strong> ist die strategische<br />

Basis, dass die Festlegungen des örtlichen<br />

Entwicklungskonzepts nachvollziehbar auf<br />

den aktuellen Grundlagen des<br />

Geme<strong>in</strong>degebietes beruhen.<br />

Die Aussagen im <strong>Landschaftsplan</strong> s<strong>in</strong>d mit<br />

wissenschaftlichen Zitaten bzw. Querverweisen<br />

zu den Ergebnissen der Grundlagenforschung<br />

zu dokumentieren.<br />

Beispiel<br />

Bestandsaufnahme und Analyseergebnis Grundlagenforschung: Landschaftsteil mit e<strong>in</strong>er<br />

reichhaltigen Strukturierung und regionstypischen Ausprägung der Kulturlandschaft. Analyseergebnis:<br />

hohe Sensibilität im H<strong>in</strong>blick auf die Schutzgüter Erholung und Landwirtschaft.<br />

Dokumentation durch Zuordnung von Aussagen<br />

mittels Querverweise oder Zitierung der<br />

Grundlagenforschungsergebnisse.<br />

Vorabgrenzung im <strong>Landschaftsplan</strong>: Funktionszuordnung von Teilräumen mit der Zweckbestimmung<br />

„Extensive Erholung“ und „Landwirtschaft“, <strong>in</strong> Ergänzung dazu Vorabgrenzung von „Offenlandflächen“<br />

zur Vermeidung der Verwaldung der Wiesen- und Bracheflächen, weiters Vorabgrenzung von<br />

„bed<strong>in</strong>gten Freihalteflächen“ (Beschränkung von Bebauung im Grünland zur Sicherung der<br />

regionstypischen Kulturlandschaft).<br />

<strong>Knollconsult</strong> 38

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