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Pilotstudie kommunaler Landschaftsplan in NÖ - Knollconsult

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Qualitätskriterien für den kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong> <strong>in</strong> NÖ<br />

4 Naturraumpotenzial<br />

Siedlungsraum<br />

5 Tiere / Pflanzen /<br />

Lebensräume und<br />

Ausgleichsflächen<br />

• Gewässerkorridor quert das<br />

Siedlungsgebiet.<br />

Entwicklungspotenzial Renaturierung<br />

und siedlungs<strong>in</strong>tegrierte<br />

Erholungsachse.<br />

• Bestand an Brachflächen,<br />

Waldrandzonen, landwirtschaftliche<br />

Ungunstlagen >> Potenzialflächen<br />

für ökologische Ausgleichsflächen<br />

bzw. -maßnahmen.<br />

6 Landschaftsbild<br />

und äußeres<br />

Ortsbild<br />

• Bedarf Aufwertung der<br />

Landschaftsstrukturausstattung<br />

7 Boden Nicht relevant für das Sachthema Boden:<br />

• die hochwertigen Böden liegen<br />

abseits von Gebieten mit alternativen<br />

Nutzungsansprüchen oder –<br />

potenzialen;<br />

• Siedlungsraum bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong><br />

ebener Lage,<br />

>> Sachthema<br />

„Naturraumpotenzial<br />

Landwirtschaft“<br />

8 Wasser • Konfliktpotenzial Retentionsraum mit<br />

Entwicklungsanspruch Erweiterung<br />

Gewerbezone<br />

9 Luft und Klima • Gewässerkorridor im<br />

Siedlungsgebiet, W<strong>in</strong>dschutzgürtel<br />

10 Kulturgüter Nicht relevant:<br />

• Ke<strong>in</strong>e Kulturgüter außerhalb des<br />

Siedlungsraumes vorhanden. Es<br />

besteht ke<strong>in</strong>e Sichtbeziehung<br />

zwischen Landschaftsraum und<br />

siedlungs<strong>in</strong>tegrierte Kulturgüter.<br />

>> Strategieplan<br />

„Siedlungsraum“<br />

5.1.3.2 Abschichtung nach gebiets- bzw. flächenbezogenen Kriterien<br />

Grundsätzlich hat die Plandarstellung des kommunalen <strong>Landschaftsplan</strong>s Aussagen für<br />

alle Teilbereiche des Geme<strong>in</strong>degebietes zu treffen. E<strong>in</strong>e Abschichtung nach<br />

flächenbezogenen Kriterien kann jedoch s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong> (vgl. Erläuterung zu den „Weißen<br />

Flecken“ unter Pkt. 5.1.2), was durch folgende Beispiele verdeutlicht wird:<br />

Beispiele für Abschichtungslayer<br />

• Zonen und Flächen, die kompetenzrechtlich Angelegenheit des Bundes s<strong>in</strong>d<br />

und für die aus Sicht der <strong>Landschaftsplan</strong>ung ke<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>despezifischen<br />

Erhaltungs- oder Entwicklungsziele bestehen (z.B. Wirtschaftswald ohne<br />

Bedeutung für die Naherholung; Bundesstraßen- oder Eisenbahntrasse);<br />

• Zonen, die sich aufgrund der topografischen Verhältnisse weitgehend<br />

anthropogenen E<strong>in</strong>griffen entziehen (z.B. Steilhänge <strong>in</strong> Bergregionen,<br />

Schluchten);<br />

• Nicht zugängliche Sperrzonen (z.B. Militärisches Sperrgebiet);<br />

• Teilbereiche, für welche aus Sicht der <strong>Landschaftsplan</strong>ung ke<strong>in</strong>e spezifische<br />

Vorrangfunktion zukommt und die daher neutral bewertet werden (z.B.<br />

landwirtschaftliche Flächen auf nur mittelwertigen Böden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gebiet, das<br />

ke<strong>in</strong>e relevante Bedeutung hat für die Schutz<strong>in</strong>teressen der Schutzgüter<br />

Erholung, Landschaftsbild etc. Diese Zone hat möglicherweise Bedeutung für<br />

andere Raumfunktionen wie z.B. für die erneuerbare Energiegew<strong>in</strong>nung <strong>in</strong> Form<br />

von W<strong>in</strong>denergieanlagen).<br />

<strong>Knollconsult</strong> 36

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