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Jahresprogramm 2012 - Lebenshilfe Weinheim

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N<br />

Finanzierungsmöglichkeiten<br />

eben Zuschüssen vom Land Baden-Württemberg wie auch vom<br />

Rhein-Neckar-Kreis wird ein großer Teil unserer Ausgaben durch<br />

Spenden getragen. Daneben verlangen wir für fast alle Angebote eine<br />

Eigenbeteiligung der Eltern. Die Assistenzkosten können als Verhinderungspflege<br />

oder zusätzliche Betreuungsleistung den Pflegekassen in<br />

Rechnung gestellt werden. Wenn Sie die Kosten so nicht abrechnen<br />

können oder auch in Härtefällen ist eine Ermäßigung durch den Verein<br />

möglich. Folgende Finanzierungsmöglichkeiten bestehen:<br />

Privatzahler<br />

Teilnehmern ohne Pflegeeinstufung durch die Pflegekasse, oder deren<br />

Budgets der Pflegekasse aufgebraucht sind, berechnen wir eine Eigenbeteiligung.<br />

Zusätzliche<br />

Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI)<br />

Menschen mit geistiger, körperlicher, psychischer oder dementieller<br />

Behinderung können für Einzel- und Gruppenbetreuungen über ein<br />

Budget von 100 € bzw. 200 € pro Monat verfügen. Der Anspruch für<br />

diese Leistungen muss bei der Pflegekasse einmalig beantragt werden.<br />

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen prüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen<br />

erfüllt werden. Eine Einstufung ist möglich, wenn die<br />

Pflegestufe 0 oder höher vorliegt und ein erheblicher Betreuungsbedarf<br />

nachgewiesen werden kann.<br />

Verhinderungspflege<br />

(§ 39 SGB XI)<br />

Teilnehmer, die aufgrund ihrer Behinderung eine Pflegeeinstufung<br />

haben, können für Einzel- und Gruppenbetreuungen über ein Budget von<br />

1.510 € pro Jahr verfügen. Eine Erstattung der Sachkosten kann im<br />

Rahmen der Verhinderungspflege nicht erfolgen. Der Anspruch auf Verhinderungspflege<br />

besteht, wenn eine Pflegestufe vorliegt und bereits 6<br />

Monate Pflege geleistet wurde. Vor Inanspruchnahme dieser Leistung<br />

muss einAntrag bei der Pflegekasse gestellt werden.<br />

Kurzzeitpflege<br />

(§ 42 SGB XI)<br />

Jugendliche unter 18 Jahren, die aufgrund ihrer Behinderung die Pflegestufe<br />

I, II oder III haben, können in Einrichtungen der Behindertenhilfe für<br />

die Betreuung von 4 Wochen im Kalenderjahr zusätzlich über 1.510 €<br />

pro Jahr verfügen. Diese Gesetzesänderung ist neu und bei den Kassen<br />

häufig noch unbekannt.<br />

An<br />

den Kosten soll es aber nicht scheitern<br />

In Härtefällen unterstützten die Damen vom Aktiv-Club. Ein Antrag ist<br />

allerdings vor der Maßnahme nötig.Auch Ratenzahlung ist möglich.<br />

Wenn<br />

Sie Fragen haben<br />

oder sich im Detail informieren möchten, rufen Sie an:<br />

06201-9 86 89-13 oder -16.

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