Jahresprogramm 2012 - Lebenshilfe Weinheim
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N<br />
Finanzierungsmöglichkeiten<br />
eben Zuschüssen vom Land Baden-Württemberg wie auch vom<br />
Rhein-Neckar-Kreis wird ein großer Teil unserer Ausgaben durch<br />
Spenden getragen. Daneben verlangen wir für fast alle Angebote eine<br />
Eigenbeteiligung der Eltern. Die Assistenzkosten können als Verhinderungspflege<br />
oder zusätzliche Betreuungsleistung den Pflegekassen in<br />
Rechnung gestellt werden. Wenn Sie die Kosten so nicht abrechnen<br />
können oder auch in Härtefällen ist eine Ermäßigung durch den Verein<br />
möglich. Folgende Finanzierungsmöglichkeiten bestehen:<br />
Privatzahler<br />
Teilnehmern ohne Pflegeeinstufung durch die Pflegekasse, oder deren<br />
Budgets der Pflegekasse aufgebraucht sind, berechnen wir eine Eigenbeteiligung.<br />
Zusätzliche<br />
Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI)<br />
Menschen mit geistiger, körperlicher, psychischer oder dementieller<br />
Behinderung können für Einzel- und Gruppenbetreuungen über ein<br />
Budget von 100 € bzw. 200 € pro Monat verfügen. Der Anspruch für<br />
diese Leistungen muss bei der Pflegekasse einmalig beantragt werden.<br />
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen prüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen<br />
erfüllt werden. Eine Einstufung ist möglich, wenn die<br />
Pflegestufe 0 oder höher vorliegt und ein erheblicher Betreuungsbedarf<br />
nachgewiesen werden kann.<br />
Verhinderungspflege<br />
(§ 39 SGB XI)<br />
Teilnehmer, die aufgrund ihrer Behinderung eine Pflegeeinstufung<br />
haben, können für Einzel- und Gruppenbetreuungen über ein Budget von<br />
1.510 € pro Jahr verfügen. Eine Erstattung der Sachkosten kann im<br />
Rahmen der Verhinderungspflege nicht erfolgen. Der Anspruch auf Verhinderungspflege<br />
besteht, wenn eine Pflegestufe vorliegt und bereits 6<br />
Monate Pflege geleistet wurde. Vor Inanspruchnahme dieser Leistung<br />
muss einAntrag bei der Pflegekasse gestellt werden.<br />
Kurzzeitpflege<br />
(§ 42 SGB XI)<br />
Jugendliche unter 18 Jahren, die aufgrund ihrer Behinderung die Pflegestufe<br />
I, II oder III haben, können in Einrichtungen der Behindertenhilfe für<br />
die Betreuung von 4 Wochen im Kalenderjahr zusätzlich über 1.510 €<br />
pro Jahr verfügen. Diese Gesetzesänderung ist neu und bei den Kassen<br />
häufig noch unbekannt.<br />
An<br />
den Kosten soll es aber nicht scheitern<br />
In Härtefällen unterstützten die Damen vom Aktiv-Club. Ein Antrag ist<br />
allerdings vor der Maßnahme nötig.Auch Ratenzahlung ist möglich.<br />
Wenn<br />
Sie Fragen haben<br />
oder sich im Detail informieren möchten, rufen Sie an:<br />
06201-9 86 89-13 oder -16.