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Jahresprogramm 2012 - Lebenshilfe Weinheim

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Kurse: Teilnahmebedingungen<br />

1. Jahreskurse<br />

Die Anmeldung ist für den gesamten Ausschreibungszeitraum verbindlich.<br />

Fehltermine können nicht erstattet werden. Eine Ausnahme bildet eine<br />

längerfristige Erkrankung oder sonstige triftige Verhinderungsgründe.<br />

Terminlisten werden ca. 3 Wochen vor Beginn mit der Teilnahmebestätigung<br />

und Sachkostenrechnung übersandt. Assistenzkosten und evtl. Fahrtkosten<br />

werden vierteljährlich abgerechnet. In den baden-württembergischen Ferien<br />

finden keine Jahreskurse statt.Ausnahmen werden vorher abgesprochen.<br />

2. Kompaktkurse<br />

Terminlisten gibt es ebenfalls mit derTeilnahmebestätigung vor Kursbeginn.<br />

3. Sportkurse<br />

Für die Teilnahme an unseren Sportkursen benötigen Sie eine Verordnung<br />

über Rehabilitationssport vom Ihrem Arzt. Das Formular und alle weiteren<br />

Informationen erhalten Sie bei uns.<br />

4. Im Fall der Verhinderung<br />

Die Nichtteilnahme ist bis zum Vortag des Kurses unter 06201-9 86 89-13<br />

abzusagen, bei Krankheit spätestens um 9 Uhr am Morgen des Kurstages.<br />

Unentschuldigte Termine berechnen wir Ihnen privat mit € 10.<br />

Bitte haben Sie (auch die Betreuer in den Wohnheimen) Verständnis für diese<br />

Regelung. Wir planen entsprechend der angemeldeten Teilnehmer Betreuer-<br />

Innen ein. Diesen Mitarbeitern können wir nicht erst dann absagen, wenn zu<br />

Kursbeginn bemerkt wird, dass einigeTeilnehmer weniger erschienen sind.<br />

5. Absage von Kursen durch die <strong>Lebenshilfe</strong>-IKB<br />

Wir behalten uns vor, wegen Krankheit von Mitarbeitern oder anderer Notsituationen<br />

einzelne Kurstage und Fahrdienste abzusagen. Die Teilnehmer<br />

werden in solchen Notfällen unter Umständen sehr kurzfristig informiert.<br />

6. Abbruch von Kursen durch den Teilnehmer<br />

Müssen aus wichtigen Gründen (z. B. längere Krankheit, Umzug) die<br />

gebuchten und begonnenen Jahreskurse abgebrochen werden, erstatten wir<br />

auf Antrag die Sachkosten: Abbruch im ersten Vierteljahr 25 %, nach dem<br />

1. Halbjahr 10 %. Bei Kompaktkursen wird analog verfahren.<br />

7.<br />

Fahrdienste<br />

Bei den Jahreskursen ist der Fahrdienst nach Hause (1 Fahrt bis 5 km<br />

Entfernung) enthalten. Für Entfernungen von 6 - 10 km werden 2 € , von 11 -<br />

20 km € 4 berechnet. Weitere Entfernungen auf Anfrage. Die Fahrtkosten<br />

werden quartalsweise abgerechnet.<br />

Für Fahrgäste der <strong>Lebenshilfe</strong>-Fahrlinien gilt: statt von Schule oder WfbM<br />

nach Hause oder ins Wohnheim kann auch ein Fahrdienst direkt zu einem<br />

anschließenden Kurs in Anspruch genommen werden. (Bitte auf der Anmeldung<br />

vermerken!) Andere Fahrdienste müssen von Eltern / Betreuern<br />

bzw. Wohngruppen selbst<br />

informiert werden.

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