Jahresprogramm 2012 - Lebenshilfe Weinheim
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Kurse: Teilnahmebedingungen<br />
1. Jahreskurse<br />
Die Anmeldung ist für den gesamten Ausschreibungszeitraum verbindlich.<br />
Fehltermine können nicht erstattet werden. Eine Ausnahme bildet eine<br />
längerfristige Erkrankung oder sonstige triftige Verhinderungsgründe.<br />
Terminlisten werden ca. 3 Wochen vor Beginn mit der Teilnahmebestätigung<br />
und Sachkostenrechnung übersandt. Assistenzkosten und evtl. Fahrtkosten<br />
werden vierteljährlich abgerechnet. In den baden-württembergischen Ferien<br />
finden keine Jahreskurse statt.Ausnahmen werden vorher abgesprochen.<br />
2. Kompaktkurse<br />
Terminlisten gibt es ebenfalls mit derTeilnahmebestätigung vor Kursbeginn.<br />
3. Sportkurse<br />
Für die Teilnahme an unseren Sportkursen benötigen Sie eine Verordnung<br />
über Rehabilitationssport vom Ihrem Arzt. Das Formular und alle weiteren<br />
Informationen erhalten Sie bei uns.<br />
4. Im Fall der Verhinderung<br />
Die Nichtteilnahme ist bis zum Vortag des Kurses unter 06201-9 86 89-13<br />
abzusagen, bei Krankheit spätestens um 9 Uhr am Morgen des Kurstages.<br />
Unentschuldigte Termine berechnen wir Ihnen privat mit € 10.<br />
Bitte haben Sie (auch die Betreuer in den Wohnheimen) Verständnis für diese<br />
Regelung. Wir planen entsprechend der angemeldeten Teilnehmer Betreuer-<br />
Innen ein. Diesen Mitarbeitern können wir nicht erst dann absagen, wenn zu<br />
Kursbeginn bemerkt wird, dass einigeTeilnehmer weniger erschienen sind.<br />
5. Absage von Kursen durch die <strong>Lebenshilfe</strong>-IKB<br />
Wir behalten uns vor, wegen Krankheit von Mitarbeitern oder anderer Notsituationen<br />
einzelne Kurstage und Fahrdienste abzusagen. Die Teilnehmer<br />
werden in solchen Notfällen unter Umständen sehr kurzfristig informiert.<br />
6. Abbruch von Kursen durch den Teilnehmer<br />
Müssen aus wichtigen Gründen (z. B. längere Krankheit, Umzug) die<br />
gebuchten und begonnenen Jahreskurse abgebrochen werden, erstatten wir<br />
auf Antrag die Sachkosten: Abbruch im ersten Vierteljahr 25 %, nach dem<br />
1. Halbjahr 10 %. Bei Kompaktkursen wird analog verfahren.<br />
7.<br />
Fahrdienste<br />
Bei den Jahreskursen ist der Fahrdienst nach Hause (1 Fahrt bis 5 km<br />
Entfernung) enthalten. Für Entfernungen von 6 - 10 km werden 2 € , von 11 -<br />
20 km € 4 berechnet. Weitere Entfernungen auf Anfrage. Die Fahrtkosten<br />
werden quartalsweise abgerechnet.<br />
Für Fahrgäste der <strong>Lebenshilfe</strong>-Fahrlinien gilt: statt von Schule oder WfbM<br />
nach Hause oder ins Wohnheim kann auch ein Fahrdienst direkt zu einem<br />
anschließenden Kurs in Anspruch genommen werden. (Bitte auf der Anmeldung<br />
vermerken!) Andere Fahrdienste müssen von Eltern / Betreuern<br />
bzw. Wohngruppen selbst<br />
informiert werden.