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GEMEINDE THAYNGEN

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>THAYNGEN</strong><br />

ALTERSWOHNHEIM<br />

ANMERKUNGEN<br />

Bemerkungen zum Abstimmungsbogen:<br />

Die Vergleiche und Abwägungen sind in der Vorlage eingebracht<br />

und können dort nachgelesen werden.<br />

Die Sacheinlagen a) bis d) werden als zinsloses Darlehen mit<br />

Rangrücktritt***) in die Stiftung eingebracht.<br />

*) Das Areal „Betzel“ muss noch in die Zone für öffentliche Bauten<br />

überführt werden<br />

**) Übertrag ins Finanzvermögen<br />

***) Rangrücktrittserklärung: Durch eine Rangrücktrittserklärung<br />

verzichtet der Darlehensgeber auf die Befriedigung seiner Forderung<br />

im Falle einer Überschuldung solange andere Geld- bzw. Kreditgeber<br />

nicht befriedigt werden können. Beim qualifizierten Rangrücktritt tritt<br />

die Forderung somit hinter die Forderungen aller übrigen Gläubiger<br />

zurück. Mit dieser Erklärung erhalten Fremdkapitalpositionen bzw.<br />

Verpflichtungen den Charakter von wirtschaftlichem Eigenkapital.<br />

Haftungsgesetz / Kreditsicherungsgarantie<br />

Der Gemeinderat weist auf das Haftungsgesetz, Art. 2 a hin, wonach<br />

die Gemeinden für öffentlich-rechtliche Aufgaben, die an Private in<br />

selbständiger Erwerbstätigkeit übertragen wurden, subsidiär haftet.<br />

Im Weiteren verpflichtet sich die Einwohnergemeinde Thayngen, die<br />

Zins- und Amortisationsverpflichtung der Stiftung Alterswohnheim<br />

Thayngen gegenüber den Banken zu übernehmen, sofern die Stiftung<br />

die Verpflichtungen nicht termingerecht erfüllt. Die Banken prüfen eine<br />

Aufhebung der Garantie zwei Jahre nach Vollendung des Um- und<br />

Erweiterungsbaus anhand der effektiv erzielten Einnahmen und<br />

der dann zumal gültigen gesetzlichen Bestimmungen.<br />

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