Die G26-3 - beim Kreisfeuerwehrverband Cloppenburg
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Rechtsvorschriften<br />
<strong>Die</strong> körperliche Eignung von Atemschutzgeräteträgern muss durch<br />
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem<br />
berufsgenossenschaftlichen Grundsatz „G 26 Atemschutzgeräte“<br />
festgestellt und überwacht werden, siehe UVV „Feuerwehren“ (GUV-V<br />
C53), UVV „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (GUV-V A4) und Feuerwehr-<br />
<strong>Die</strong>nstvorschrift 7 „Atemschutz“ (FwDV 7).<br />
Seit dem 24.12.2009 gilt die Arbmed.VV,<br />
In der G-Untersuchung ist kein rechtsverbindliches Gesetz.…