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Die G26-3 - beim Kreisfeuerwehrverband Cloppenburg

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Rechtsvorschriften<br />

<strong>Die</strong> körperliche Eignung von Atemschutzgeräteträgern muss durch<br />

arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem<br />

berufsgenossenschaftlichen Grundsatz „G 26 Atemschutzgeräte“<br />

festgestellt und überwacht werden, siehe UVV „Feuerwehren“ (GUV-V<br />

C53), UVV „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (GUV-V A4) und Feuerwehr-<br />

<strong>Die</strong>nstvorschrift 7 „Atemschutz“ (FwDV 7).<br />

Seit dem 24.12.2009 gilt die Arbmed.VV,<br />

In der G-Untersuchung ist kein rechtsverbindliches Gesetz.…

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