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Download - Evangelische Kirchengemeinde Bad Nauheim

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Erklärung zur Organ- und Gewebespende<br />

Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur<br />

Transplantation in Frage kommt, erkläre ich:<br />

oder<br />

oder<br />

oder<br />

oder<br />

Name, Vorname<br />

Straße<br />

Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise<br />

DATUM<br />

JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem<br />

Körper Organe und Gewebe entnommen werden.<br />

JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe:<br />

JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe:<br />

NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.<br />

Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden:<br />

PLZ, Wohnort<br />

Telefon<br />

UNTERSCHRIFT<br />

Organspendeausweis<br />

nach § 2 des Transplantationsgesetzes<br />

Unser Brief<br />

Organspende<br />

Name, Vorname<br />

Straße<br />

BZgA<br />

Bundeszentrale<br />

für gesundheitliche<br />

Aufklärung<br />

PLZ, Wohnort<br />

Geburtsdatum<br />

rganspende<br />

schenkt Leben.<br />

Antwort auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie beim Infotelefon Organspende unter<br />

der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 90 40 400.<br />

• Spender kann man auch noch im<br />

hohen Lebensalter werden; entschei-<br />

Organspendeausweis. Weitere Informationen unter:<br />

www.fuers-leben.de Klicken Sie einfach in und das http://apps.facebook.com/organspende-app/<br />

Feld, das Sie ausfüllen oder auswählen möchten. Nachdem Sie den<br />

Ausweis vollständig ausgefüllt haben, klicken Sie bitte auf den „Drucken“-Button am Ende dieser<br />

Seite. Wenn alle Angaben in Ordnung sind, erfolgt der dend Ausdruck. ist Bitte ein intaktes beachten Sie, Spenderorgan.<br />

dass einige<br />

Browser den Start des Ausdrucks über diese Option nicht unterstützen. Nutzen Sie dann einfach die<br />

Druckoption, die Ihnen in der Menüleiste des Adobe Reader angeboten wird.<br />

hat die Bereitschaft zur Organspende in<br />

Deutschland seit 2007 von 1313 auf<br />

1200 Fälle im Jahr 2011 abgenommen.<br />

Eine sehr betrübliche Bilanz!<br />

Um die Spenderzahlen effektiv zu erhöhen,<br />

hat der deutsche Bundestag am<br />

Drucken<br />

15.Juni 2012 die lange angekündigte<br />

Organspenderreform parteiübergreifend<br />

mit breitem Konsens verabschiedet:<br />

Die bisher geltende „erweiterte<br />

Zustimmungsregelung“ wird in Zukunft<br />

durch die sogenannte „Entscheidungslösung“<br />

ersetzt. Danach werden alle<br />

Bundesbürger ab dem 16. Lebensjahr<br />

in regelmäßigen Abständen in einem<br />

Brief nach ihrer Bereitschaft zu einer<br />

postmortalen Organspende befragt.<br />

Sie können sich jedesmal klar aber ohne<br />

Zwang dafür oder dagegen entscheiden.<br />

Zudem sollen gesetzliche und<br />

private Krankenkassen ihren Mitgliedern<br />

Organspenderausweise mit entsprechenden<br />

Informationen zusenden.<br />

Darüberhinaus werden in den entsprechenden<br />

Kliniken mehr Transplantationsbeauftragte<br />

ausgebildet und eingesetzt,<br />

die als Ansprechpartner beraten<br />

und im Spenderfall die nötigen Schritte<br />

einleiten, mit den Angehörigen reden<br />

und sie betreuen können.<br />

Wer kommt als Organspender infrage<br />

und welche Voraussetzungen gelten<br />

• Das dokumentierte Einverständnis<br />

des Verstorbenen muss vorliegen,<br />

seine Angehörigen werden verständigt<br />

und können seiner Entscheidung<br />

zustimmen.<br />

• Eine Organentnahme darf grundsätzlich<br />

nicht vorgenommen werden,<br />

wenn der Spender an akuter Krebserkrankung,<br />

positivem HIV Befund, ansteckender<br />

TBC oder an einer nicht<br />

behandelbaren Infektionskrankheit<br />

leidet. Darüber muss ärztlicherseits<br />

entschieden werden.<br />

• Organ- bzw. Gewebsentnahmen<br />

dürfen nach Vorschrift der Bundesärztekammer<br />

erst erfolgen, wenn<br />

der Tod des Spenders von zwei unabhängigen<br />

Ärzten, die nicht dem<br />

Entnahme- und Transplantationsteam<br />

angehören dürfen, durch eindeutige<br />

Kriterien der Hirntodesdiagnostik als<br />

irreversibles Hirnversagen festgestellt<br />

und dokumentiert worden ist.<br />

• Bis zu einer Organentnahme wird das<br />

Herz- Kreislauflaufsystem des Hirntoten<br />

durch künstliche Beatmung und<br />

Medikamente aufrechterhalten um<br />

die Organe für die Transplantation lebensfrisch<br />

zu halten.<br />

• Die explantierten Organe werden<br />

medizinisch auf ihre Tauglichkeit<br />

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