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Leitfaden: Wegleitung zum Konkurrenzverfahren für gemeinnützige ...

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1. Beauftragung für Vorbereitung und Durchführung<br />

Die Förderstelle empfiehlt, zur Vorbereitung und Durchführung eines <strong>Konkurrenzverfahren</strong>s<br />

eine Fachperson od. ein Planungsbüro mit Erfahrung im genossenschaftlichen Wohnungsbau zu<br />

beauftragen. Bei grossen Projekten wird zudem empfohlen eine Ausschreibung unter mehreren<br />

Planungsbüros zu machen. Dies erlaubt aus verschiedenen Angeboten auswählen zu können.<br />

Denn nicht nur der Preis sondern auch die „Chemie“ zwischen Vorbereitern und Bauträger<br />

muss stimmen, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu ermöglichen.<br />

Die Vorbereitung, Durchführung und der Abschluss eines <strong>Konkurrenzverfahren</strong>s ist eine verantwortungsvolle<br />

Aufgabe die mit grosser Sorgfalt wahrgenommen werden muss. Zum Beispiel<br />

müssen planerische sowie baurechtliche Vorabklärungen und weitere entwurfsrelevante Rahmenbedingungen<br />

(Lärm, Baugrund, Altlasten usw.) abgeklärt werden. Dann gilt es mit dem gemeinnützigen<br />

Bauträger oder der Gemeinde die Zielsetzung und das Raumprogramm des Projekts<br />

zu erarbeiten, das geeignete Verfahren zu definieren und die Jurymitglieder und teilnehmenden<br />

Architekturbüros zu bestimmen. Vor der Beurteilung durch die Jury muss die gewählte<br />

Fachperson (oder das gewählte Planungsbüro) prüfen, ob die Eingaben der Architekturbüros<br />

die Wettbewerbsvorgaben erfüllen. Sie muss die Jurierungstage organisieren und einen Abschlussbericht<br />

verfassen. Ausserdem muss die Fachperson od. das Planungsbüro mit den für<br />

das Verfahren wichtigen Ämtern und Fachstellen (Amt für Städtebau, Amt für Baubewilligungen<br />

und weitere) Kontakt aufnehmen und falls nötig zur Beurteilung der Eingaben Experten beiziehen<br />

(Akustik/Lärm, Kostenplaner, Ökologie/ Nachhaltigkeit). Schliesslich können die mit dem<br />

Verfahren beauftragen Fachpersonen den Bauträger auch bei der Kommunikation <strong>zum</strong> Projekt<br />

gegenüber den Mitgliedern und BewohnerInnen unterstützen.<br />

Die Förderstelle kann Wohnbaugenossenschaften und Gemeinden bei der Wahl geeigneter<br />

Fachpersonen od. Planungsbüros unterstützen. Die Förderstelle bietet zudem an, die Vorbereitung<br />

und Durchführung eines <strong>Konkurrenzverfahren</strong>s (z.B. Hilfestellung bei Formulierung WW<br />

Programm, Begleitung in Jury u.a.) auf Mandatsbasis zu begleiten.<br />

2. Wahl der Wettbewerbsart und des Verfahrens<br />

Bereits im Rahmen der strategischen Planung für ein Grundstück oder eine bestehende Liegenschaft<br />

wird oft eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, um dessen Potenzial zu ermitteln. Sollte<br />

dies noch nicht geschehen sein, empfehlen wir bei grösseren Projektvorhaben, dies als Vorbereitung<br />

des <strong>Konkurrenzverfahren</strong>s zu tun, damit die baurechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen<br />

geklärt sind. Eine solche Testplanung oder Machbarkeitsstudie wird in der Regel<br />

im Direktaufrag vergeben.<br />

Bei der Wahl der Wettbewerbsart und des Verfahrens steht einerseits die städtebauliche und<br />

architektonische Qualität des Bauprojektes im Vordergrund; anderseits muss das Verfahren<br />

natürlich gewährleisten, dass die Ziele und Bedürfnisse des Auftraggebers erfüllt werden. Der<br />

Entscheid für Art und Verfahren hängt vom Stand der Projektentwicklung, von der Fragestellung<br />

und von der Grösse und Komplexität des Bauprojektes ab.<br />

<strong>Wegleitung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Konkurrenzverfahren</strong> für genossenschaftliche / gemeinnützige Bauprojekte – SVW BeSo 07-2012

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