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Leitfaden: Wegleitung zum Konkurrenzverfahren für gemeinnützige ...

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7<br />

h. Weiterberarbeitung<br />

Das <strong>Konkurrenzverfahren</strong> wird in der Regel mit der Empfehlung der Jury zur Weiterbearbeitung<br />

des Gewinnerprojektes abgeschlossen. Wir empfehlen, die Modalitäten für die<br />

Weiterbearbeitung und die Auftragserteilung bereits im Wettbewerbsprogramm festzulegen.<br />

Dazu gehören etwa Aussagen zu folgenden Fragen:<br />

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<br />

<br />

Einfluss auf die Zusammensetzung der Planerteams<br />

Festlegung der Honorarkonditionen<br />

Vorbehalte bei der Ausführung im TU- oder GU-Modell<br />

Besonders bei der Festlegung der Honorarkonditionen lohnt es sich im Umfeld Erfarungen<br />

einzuholen. Insbesondere auch die Honorare an die Kostenziele zu binden<br />

um falsche Anreize zu verhindern (die SIA sieht mit steigenden Kosten steigende Honorare<br />

vor).<br />

i. Beurteilungskriterien<br />

Mit Bekanntgabe der Beurteilungskriterien signalisiert die Bauträgerschaft ihre Schwerpunkte.<br />

Wir empfehlen, neben Städtebau und Architektur folgende Kriterien massgeblich zu<br />

berücksichtigen:<br />

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Erfüllung des geforderten Raumprogrammes<br />

Gebrauchswert der Gesamtanlage<br />

Gebrauchswert und Flächeneffizienz der Wohnungen<br />

Nachweis der Wirtschaftlichkeit im gegebenen Kostenrahmen<br />

Ökologie/Nachhaltigkeit/Betriebskosten<br />

Umgebungs- und Aussenraumqualitäten<br />

Gemeinschaftsfördernder Siedlungsbau<br />

ev. Etappierbarkeit<br />

Auf Wunsch berät Sie die Förderstelle bei der Wahl geeigneter Fachpersonen zur Vorbereitung<br />

und Durchführung eines Wettbewerbs sowie von Architekturteams und Jurymitgliedern<br />

mit Erfahrung im genossenschaftlichen Wohnungsbau.<br />

Es ist auch möglich, dass die Förderstelle in der Jury Einsitze nimmt um die Bauherrschaft in<br />

ihrem Juryprozess zu unterstützen. Die Förderstelle bietet zudem an, Gemeinden und Fachpersonen<br />

bei der Vorbereitung und Durchführung eines <strong>Konkurrenzverfahren</strong>s auf Mandatsbasis<br />

zu begleiten.<br />

Förderstelle Gemeinnütziger Wohnungsbau Kanton Bern<br />

Elfenauweg 73, Postfach 269, 3000 Bern 15 | Tel. 031 351 43 70 | daniel.blumer@svw-beso.ch<br />

<strong>Wegleitung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Konkurrenzverfahren</strong> für genossenschaftliche / gemeinnützige Bauprojekte – SVW BeSo 07-2012

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