Leistungsangebot - Stiftung Kinderheimat Neuhaus
Leistungsangebot - Stiftung Kinderheimat Neuhaus
Leistungsangebot - Stiftung Kinderheimat Neuhaus
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<strong>Leistungsangebot</strong> der <strong>Stiftung</strong><br />
<strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> i. Solling<br />
<strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong><br />
Wiesengrund 1<br />
37603 Holzminden<br />
Tel: 05536-9506-0<br />
Fax: 05536-9506-26<br />
email: <strong>Stiftung</strong>_<strong>Kinderheimat</strong>_<strong>Neuhaus</strong>@t-online.de<br />
www. kinderheimat-neuhaus.de<br />
Ansprechpartner:<br />
Peter Lemfeld<br />
Tel: 05536-9506-12<br />
Beginn der Leistung: 01.07.2012
<strong>Leistungsangebot</strong> der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong><br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
Stammhaus der <strong>Kinderheimat</strong><br />
1. Name der Einrichtung, Adresse, Tel./Fax/E-Mail/Internet 2<br />
2. Bennenung des <strong>Leistungsangebot</strong>es 2<br />
3. Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild 3<br />
4. Standort des Angebotes 4<br />
5. Geschäftsbereich Sozialpädagogik 5<br />
5.1 – 5.7<br />
6. Struktur des Stammhauses 6<br />
6.1.<br />
7. Pädagogische Zielsetzung 7<br />
7.1<br />
8. <strong>Leistungsangebot</strong> 8<br />
8.1 – 8.4<br />
9. Grundleistungen 10<br />
9.1 – 9.6<br />
10. Beschreibung für die koedukative Kindergruppe 17<br />
10.1 – 10.5<br />
Seite
11. Maßmahmen und Instrumente zur Qualitätssicherung 20<br />
11.1 – 11.3<br />
12. Individuelle Sonderleistungen 22<br />
12.1 – 12.4<br />
13. Inobhutnahme 23<br />
13.1 – 13.2<br />
14 Personal 25<br />
14.1 – 14.6
Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
<strong>Leistungsangebot</strong><br />
Die <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> bietet für junge<br />
Menschen ein Spektrum an Hilfen an<br />
Beginn der Leistung: 01.07.2012<br />
1
Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
1.<br />
<strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong><br />
Wiesengrund 1<br />
37603 Holzminden<br />
Telefon<br />
05536.9506.0<br />
Telefax<br />
05536.9506.26<br />
Mail<br />
stiftung_kinderheimat_neuhaus@t-online.de<br />
Internet<br />
www.kinderheimat-neuhaus.de<br />
2.<br />
Geschäftsbereich Sozialpädagogik<br />
Stammhaus der <strong>Kinderheimat</strong><br />
Stationäre Jugendhilfe<br />
Fünf-Tage-Gruppe<br />
Inobhutnahme<br />
2
Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
3.<br />
Aus dem Leitbild<br />
Junge Menschen sind unsere Zukunft.<br />
Wir unterstützen sie heute, da sie morgen unsere Gesellschaft gestalten.<br />
Ihnen gehört unsere ganze Aufmerksamkeit.<br />
Sie stehen deshalb im Mittelpunkt unserer Arbeit.<br />
Wir helfen und begleiten junge Menschen bei der Suche<br />
nach ihrem Platz in unserer Gesellschaft. Wir fördern die<br />
Stärken und Fähigkeiten jedes einzelnen.<br />
Wir nehmen Kinde, Jugendliche und deren Eltern als Menschen<br />
an, die einer besonderen Förderung und Unterstützung bedürfen.<br />
Wir wollen ihnen mit ihrem persönlichen und kulturellen Umfeld und im Sinne einer<br />
ganzheitlichen Sichtweise gerecht werden.<br />
Unser Engagement ist gemeinsam mit den Jugendämtern und anderen Institutionen<br />
darauf ausgerichtet, durch ein partnerschaftliches Miteinander gemeinsam zu<br />
handeln.<br />
„Wir selbst müssen die Veränderung sein,<br />
die wir in der Welt sehen wollen.“<br />
Leitideen unserer Arbeit<br />
Wir haben für die Probleme der uns anvertrauten Kinder und Jugendliche keine<br />
Patentrezepte; d.h. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>Kinderheimat</strong> sehen ihre<br />
Aufgabe darin, mit allen Betroffenen nach neuen, weniger leidvollen Lösungen<br />
schwieriger Probleme zu suchen. Wir wissen, dass die Lösung dieser Probleme<br />
meist im eigenen Kontext der Betroffenen zu suchen und zu finden ist.<br />
Wir haben viel Erfahrung darin, wie wir in den unterschiedlichsten<br />
Problemkonstellationen hilfreich sein können und sind zuversichtlich, dass sich<br />
gemeinsam vieles ändern und leichter machen lässt.<br />
3
Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
Die Verantwortung für die Kinder und deren Lebensperspektive bleibt weiterhin bei<br />
ihrer Familie bzw. nachrangig bei den betreuenden Personen. Wir sehen uns nicht<br />
als Alternative zum elterlichen zuhause an. Auch wollen wir nicht mit den Eltern um<br />
die Zuneigung ihrer Kinder konkurrieren.<br />
Eher sehen wir uns als Kooperationspartner der Eltern an. Wir stellen dabei unsere<br />
Erfahrungen und Kenntnisse zur Verfügung. Wie der dann eingeschlagene Weg<br />
aussieht, ist vorwiegend Entscheidung der Eltern.<br />
Im Alltag werden die Kinder und Jugendlichen bei uns sowohl Erfahrungen mit<br />
Freiräumen, als auch mit Grenzen und Regeln machen. Sie werden sich sowohl in<br />
Gruppen als auch im Einzelkontakt erleben. Sie können Sicherheit finden, ebenso<br />
werden sie Anforderungen und Anregungen erleben. Wir stellen uns den Kindern und<br />
Jugendlichen als Wegbegleiter zur Verfügung. Wegbegleiter in traurigen wie<br />
schwierigen Zeiten; aber auch dann, wenn es gilt, kleine oder große Fortschritte zu<br />
bemerken und stolz auf das zu sein, was erreicht ist.<br />
In regelmäßigen Familiengesprächen und Jugendamtsgesprächen<br />
( Hilfeplangesprächen ) werden alle Perspektiven über die Situation des<br />
Kindes/Jugendlichen zusammengeführt, neue Ziele festgelegt und schließlich auch<br />
das Ende der pädagogischen Begleitung vereinbart.<br />
Als erfolgreich sehen wir unsere Arbeit dann, wenn die Familie und ihr Kind die<br />
gesteckten Ziele erreicht haben und sich die Räume in Richtung größere<br />
Entwicklungschancen erweitern konnten.<br />
4.<br />
Das Stammhaus der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> ist in <strong>Neuhaus</strong>, einem Kurort ca.<br />
12 km von der Kreisstadt Holzminden entfernt, mit 3000 Einwohnern und mitten im<br />
Solling gelegen. Durch seine zentrale Naturlage hat <strong>Neuhaus</strong> einen hohen<br />
Erholungs- und Freizeitwert.<br />
<strong>Neuhaus</strong> verfügt über einen Kinderspielkreis und eine Grundschule, hat einen<br />
Allgemeinmediziner vor Ort und bietet neben einem Wildpark vielfältige<br />
Freizeitmöglichkeiten durch den Solling.<br />
Einkaufsmöglichkeiten sind nicht vorhanden.<br />
4
Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
5.<br />
Geschäftsbereich Sozialpädagogik<br />
Bereich: Stammhaus der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong><br />
Gemäß Sozialgesetzbuch VIII/Kinder- und Jugendhilfegesetz §2, Abs. 2 Ziffer 4-6 bietet die<br />
<strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> stationäre Hilfen für junge Menschen an. Vorliegende<br />
Leistungsbeschreibung stellt die Angebotsgruppe Heimerziehung/Betreuung über Tag und<br />
Nacht vor und beschreibt auf Grundlage der §§ 34,41 und 42 SGB VIII die Angebotsform.<br />
5.1 Art der Einrichtung<br />
Die <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> ist eine selbstständige <strong>Stiftung</strong> und koperatives Mitglied<br />
des Kreisverbandes des Deutschen Roten Kreuzes in Holzminden.<br />
Die Einrichtung gliedert sich in ein Stammhaus mit 32 stationären Plätzen<br />
(einschließlich 2 Inobhutnahmeplätzen)<br />
5.2 Zielgruppe<br />
Kinder und Jugendliche beider Geschlechter.<br />
5.3 Aufnahmealter<br />
In der Regel ab dem Schulalter, wobei Ausnahmen möglich sind.<br />
5.4 Aufnahmekriterien<br />
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit einer Verhaltensstörung. Wir<br />
verstehen diesen Begriff als sprachliches Konstrukt und definieren Verhaltensstörung<br />
nach Norbert Myschker:<br />
„Verhaltensstörung ist ein von den zeit-und kulturspezifischen Erwartungen abweichendes<br />
maladptives Verhalten, das organogen und/oder milieureaktiv bedingt ist, wegen der<br />
Mehrdimensionalität, der Häufigkeit und des Schweregrades die Entwicklungs-, Lern- und<br />
Arbeitsfähigkeit sowie das Interaktionsgeschehen in der Umwelt beeinträchtigt und ohne besondere<br />
pädagogisch-therapeutische Hilfe nicht oder nur unzureichend überwunden werden kann.“<br />
5
Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
5.5 Ausschließende Kriterien<br />
A: Starke geistige und körperliche Behinderung<br />
B: Mittlere bis schwere psychiatrische Störungsbilder (Borderlinestörungen und<br />
Psychosen)<br />
C: Akute Suchtproblematik<br />
5.6. Einzugsbereich<br />
Keine wesentliche Beschränkung, wobei Elternarbeit aufgrund der Entfernung<br />
gewährleistet und durchführbar sein sollte.<br />
5.7 Räumliche Gegebenheiten, Bewirtschaftung der <strong>Kinderheimat</strong><br />
Das Gelände des Stammhauses der <strong>Kinderheimat</strong> in <strong>Neuhaus</strong> umfasst eine Fläche<br />
von 15.000 qm.<br />
Auf dem Gelände befinden sich ein großzügig angelegter Spielplatz, ein Fußballfeld<br />
mit Badmintonfeld, eine Beachvolleyball- und Basketballanlage, sowie ein<br />
Hochseilgarten mit mehreren Kletterelementen.<br />
Weiterhin steht auf dem Gelände ein „Bungalow“. Am Bungalow angeschlossen ist<br />
eine kleine Turnhalle die für Sportmöglichkeiten aller Art.<br />
Im Sommer 2008 wurde ein Jugendcafe in den Räumlichkeiten der Einrichtung unter<br />
der Regie von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Kindern und Jugendlichen<br />
eröffnet.<br />
Im Stammhaus selbst, sind neben den Gruppenräumen, die Leitungs- (Verwaltung)<br />
und die Funktionsräume, (Musikraum, Werk- und Bastelraum, Entspannungsraum, Fitnessraum,<br />
Spiel- und Billardraum sowie das Arzt- und Lehrerzimmer) untergebracht.<br />
6. Die Struktur des Stammhauses<br />
3 Gruppen mit insgesamt 30 stationären Plätzen zzgl. 2 Inobhutnahmeplätze<br />
Jungengruppe 10 Plätze 3 Dipl. Sozialpädagogen/Innen<br />
1 Erzieher<br />
Mädchengruppe 10 Plätze 3 Dipl. Sozialpädagoginnen<br />
1 Erzieherin<br />
6
Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
Peanutsgruppe 10 Plätze 2 Dipl. Sozialpädagogen/Innen<br />
2 ErzieherInnen<br />
6.1 Aufteilung der Zimmer:<br />
Die Wohngruppen sind in der Mehrzahl mit Einzelzimmern, (12qm ) und jeweils<br />
2 Badezimmern mit Dusche und Badewanne, einer Wohnküche, einem Spielzimmer,<br />
einem Wohnzimmer, sowie einem Esszimmer ausgestattet.<br />
Jungengruppe: 8 Einzelzimmer, 1 Doppelzimmer<br />
Mädchengruppe: 8 Einzelzimmer, 1 Doppelzimmer<br />
Peanutsgruppe: 6 Einzelzimmer, 2 Doppelzimmer<br />
Darüber hinaus können die gruppenübergreifenden Räumlichkeiten des Hauses, wie<br />
Computer- Fitness-, Bastel-, Werk-, Billard-, Tischtennis- und Spielraum, sowie die<br />
Turnhalle, von allen genutzt werden.<br />
7. Pädagogische Zielsetzung und Auftrag<br />
7.1 Beschreibung für die Jungen- und Mädchengruppe<br />
Durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischer Arbeit soll unter<br />
Einbeziehung aller am Hilfeprozess Beteiligten (Eltern, junger Mensch, Einrichtung<br />
und Jugendamt) auf folgende Ziele hingearbeitet werden:<br />
� eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen<br />
� eine auf Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbstständiges<br />
eigenverantwortliches Leben vorbereiten<br />
� eine Wiedereingliederung ins Lebensumfeld und Teilnahme am Leben in der<br />
Gemeinschaft zu erreichen versuchen<br />
Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich am Hilfeplan, in dem die Ziele der<br />
Maßnahme nach dem Bedarf des Einzelfalles vereinbart werden. Sie münden in<br />
Erziehungszielen sowie konkreten Arbeitsaufträgen für einzelne am Hilfeprozess<br />
Beteiligte ( Erzieher, Therapeuten, Lehrer etc.). Der Auftrag wird im Rahmen der<br />
Regelbetreuung, der konzeptionsbedingten Leistung und im Einzelfall<br />
festzulegenden individuellen Zusatzleistungen realisiert.<br />
7
Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
Folgende Kernziele sind damit verbunden:<br />
� (Neu)-strukturierung des Tagesablaufes der jungen Menschen, um im Alltag<br />
mit den sich wiederholenden Aufgaben und Verpflichtungen besser zu Recht<br />
zu kommen.<br />
� Mobilisierung der Ressourcen, Entfaltung der Persönlichkeit<br />
� Förderung des familiären Umfeldes und seiner Erziehungsbedingungen durch<br />
Eltern- und Familienarbeit<br />
� Erhalt und Entwicklung wichtiger und förderlicher Bezüge außerhalb der<br />
Familie<br />
� Schulische Integration<br />
� Soziale Integration im Gemeinwesen<br />
� Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven<br />
� Überwindung von Störungen und Entwicklungsdefiziten im Bereich<br />
emotionaler, kognitiver, psychischer und körperlicher Entwicklung<br />
� Abbau und Vermeidung von negativen Karieren<br />
� Hilfe zur Selbsthilfe<br />
Der junge Mensch<br />
8. <strong>Leistungsangebot</strong><br />
Körper und Psyche heilen Regelleistung<br />
Die Leistungsbereiche nach SGB VIII<br />
8.1 Alltagspädagogische Leistungen<br />
Freizeit gestalten Konzeptionsleistung<br />
Teilhabe an der Gesellschaft Individuelle Leistung<br />
Die Alltagsbewältigung ist für junge Menschen in einer stationären Maßnahme von<br />
zentraler Bedeutung, da sie für einen wichtigen Entwicklungszeitraum dort ihr<br />
Zuhause haben.<br />
Daher gehört die Gestaltung des Wohnumfeldes, in dem sie sich wohl fühlen können<br />
genauso dazu, wie eine Strukturierung des Alltags mit wiederkehrenden Abläufen,<br />
Aufgaben und Standardsituationen, die den Grundbedürfnissen eines jungen<br />
Menschen entsprechen.<br />
8
Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
Das Beziehungssystem ist auf Zeit angelegt, es soll die elterliche Beziehung nicht<br />
ersetzen, sondern ergänzen und in besonderem Maße<br />
� Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit der Bezugs- und Beziehungspersonen<br />
gewährleisten sowie<br />
� Wertschätzung und Achtung gegenüber dem jungen Menschen und das Recht<br />
auf Intimsphäre sicherstellen<br />
Die individualpädagogischen Ansätze im Umgang mit dem Einzelnen ( je nach Alter,<br />
Entwicklungsreife, Ansprachefähigkeit ) werden im Kontext der Gruppe einbezogen<br />
in einen gestalteten Alltag. Der gestaltete Alltag unter Beteiligung der jungen<br />
Menschen wird somit zugleich zum Übungsfeld für ihre zukünftige, eigenständige<br />
Lebensführung.<br />
8.2 Pädagogische Leistungen<br />
Pädagogische Leistungen im Sinne des SGB VIII haben zum Ziel, durch<br />
sozialpädagogisches Handeln individuelle Entwicklung, Sozialisation und<br />
gesellschaftliche Integration zu ermöglichen und beziehen andere Arten der<br />
Pädagogik wie z.B. heilpädagogisches Handeln oder schulpädagogisches Handeln<br />
mit ein. Sie umfassen die Gesamtheit des Erziehungs-, Förderungs- und<br />
Bildungsgeschehens in unserer Einrichtung. Sie wirken in den Alltag hinein und sind<br />
somit mit dem sozialpädagogischen <strong>Leistungsangebot</strong> der Einrichtung<br />
rückgebunden.<br />
Der sozialpädagogische Ansatz der <strong>Kinderheimat</strong> und die daraus abgeleiteten<br />
konzeptionellen Angebote beruhen auf folgenden fachlichen Ansätzen:<br />
� tiefenpsychologische Ansätze<br />
� lerntheoretische und verhaltensorientierte Ansätze<br />
� systemische Ansätze<br />
� situative, lebensweltorientierte Ansätze<br />
� handlungsorientierte und erlebnisorientierte Ansätze<br />
� integrative oder klientenzentrierte Ansätze<br />
Pädagogik ist strukturiertes, zielorientiertes Handeln mit dem jungen Menschen und<br />
in der Gruppe. Sie ermöglicht dadurch eine am Hilfeplan orientierte und kontrollierte<br />
Erziehungs- und Betreuungspraxis.<br />
9
Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
8.3 Fachliche Voraussetzungen des pädagogischen Personals<br />
Grundsätzlich liegt in allen drei Gruppen die berufliche Qualifikation der<br />
pädagogischen Fachkräfte im Ausbildungsnachweis von Diplompädagogen/<br />
Sozialpädagogen bzw. Erzieher/innen.<br />
Das in der <strong>Kinderheimat</strong> bzw. in den einzelnen Gruppen pädagogische Personal<br />
weist sich durch nachfolgende Kenntnisse und Erfahrungen aus:<br />
a. Kenntnisse in Entwicklungspsychologie und –pädagogik des Kinder- und<br />
Jugendalters.<br />
b. Kenntnisse über die konkret vorliegenden Störungen und über fachdidaktische<br />
Grundlagen in diesem Bereich<br />
c. Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten<br />
d. Kenntnisse in der Mitwirkung bei der Hilfeplangestaltung<br />
e. Teilnahme an geeigneten weiterführenden Fortbildungsmaßnahmen<br />
f. Einleitung von ärztlicher bzw. psychiatrischer Maßnahmen<br />
8.4 Räumliche Gegebenheiten<br />
Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Funktionsräumen des Stammhauses steht<br />
dem genannten Personenkreis ein „Entspannungsraum“ zur Verfügung.<br />
8.4.1 Besonderheiten ( bezogen auf die Durchführung der Hilfen)<br />
Die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Albert-Schweitzer-<br />
Therapeutikums in Holzminden ( ca. 12km von <strong>Neuhaus</strong> entfernt ) und der Kinder-<br />
und Jugendpsychiatrie in Maasberg/ Außenstelle in Höxter ( ca. 15km von <strong>Neuhaus</strong><br />
entfernt) ist sichergestellt.<br />
Ergänzend:<br />
- Gesundheitliche Betreuung durch ortsansässige Fachärzte/eigene Hausärztin.<br />
- Schulische Betreuung durch die Fachlehrerin des Stammhauses<br />
- Zusätzliche pädagogische Betreuung durch den Einsatz zusätzlicher<br />
Fachkräfte: z.B. Künstlerin<br />
9. Grundleistungen<br />
9.1 Leistungen zur Verbesserung der Erziehungsbedingungen in<br />
der Herkunftsfamilie<br />
Eine auf den Erziehungshilfebedarf abgestimmte Eltern- und Familienarbeit, die<br />
10
Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
Rückbindung der pädagogischen Prozesse an den Personenberechtigten sowie die<br />
Bearbeitung der Erziehungsprobleme in der Familie, trägt zur Verbesserung der<br />
Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie bei. Die in der Einrichtung für die<br />
Erziehung verantwortlichen Personen und die Eltern arbeiten zum Wohl des<br />
Kindes/Jugendlichen zusammen durch<br />
� im Hilfeplan abgesprochene Kontaktpflege<br />
� auf den Hilfebedarf der Familie und die Möglichkeiten der Einrichtung<br />
abgestimmte Leistungen der Eltern- und Familienarbeit<br />
� im Wesentlichen dafür verantwortlich ist der/die Bezugserzieher/in des<br />
jeweiligen Kindes/Jugendlichen<br />
Für die Beratung der Eltern/Sorgeberechtigen der Kinder und Jugendlichen<br />
werden Elterngespräche in der <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> und/oder im häuslichen<br />
Kontext angeboten ( „Geh- und Kommstruktur“ ). Ein Austausch in kurzfristigen<br />
Absprachen und im Rahmen des Informationsaustausches findet über das<br />
fernmündliche Gespräch statt. In besonderen Fällen wird schriftlich kommuniziert,<br />
um den Sachverhalt für die Aktenlage sicherzustellen.<br />
Halbjährlich werden die Eltern/Sorgeberechtigten zu einem<br />
Informationsnachmittag geladen („Elternkaffee“).<br />
Grundsätzlich stehen die Mitarbeiter der <strong>Kinderheimat</strong> in Krisensituationen auch<br />
den Eltern bei Gesprächsbedarf zur Verfügung, sodass bei Heimfahrten oder<br />
Ferienbeurlaubungen eine Kontakt- und eine Austauschmöglickeit besteht.<br />
9.2 Leistungen der schulischen Förderung und Ausbildung<br />
Leistungen und Förderung, Begleitung und Unterstützung bei Schulbesuch und<br />
Ausbildung umfassen<br />
� Betreuungs- und Förderangebote in der Einrichtung<br />
� eine kontinuierliche Zusammenarbeit und Abstimmung mit den externen<br />
Schulen<br />
� eine Abstimmung und Vernetzung der Hilfen mit der schulischen Förderung in<br />
der Schule<br />
Die Schüler und Schülerinnen der <strong>Kinderheimat</strong> werden durch eine festangestellte<br />
Lehrkraft, die in der <strong>Kinderheimat</strong> nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr, je nach<br />
individuellem schulproblematischem Bedarf, unterrichtet ( Hausaufgabenbetreuung,<br />
Nachhilfe ).<br />
9.3 Gruppenbezogene Leistungen<br />
9.3.1. Regelleistung<br />
11
Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
Regelleistungen umfassen alle geeigneten und notwendigen Leistungen im Bereich<br />
der Betreuung, Erziehung, Hilfe, Versorgung und Unterstützung, die für alle jungen<br />
Menschen und deren Familien erbracht werden.<br />
9.3.1.1 Regelbetreuung<br />
Die Regelbetreuung umfasst folgende Leistungen:<br />
� Alltagsbetreuung und Alltagsbewältigung durch:<br />
- ganzjährige Betreuung an 365 Tagen im Jahr<br />
- Strukturierung des Tages- und Wochenablaufes ( gemeinsamer Zeitrahmen,<br />
Mahlzeiten, Aktivitäten in der Gesamtgruppe, Programmpunkte,<br />
Teambesprechungen)<br />
- Versorgung in der Gruppe ( Frühstück, Mittagessen, Abendessen,<br />
Wochenenden, Freizeiten), jugendgerechte, gesunde, abwechslungsreiche<br />
Ernährung<br />
- Anleitung zur Zimmerpflege, Wäscheversorgung, Kochen<br />
- Schaffung einer Lernzeitstruktur<br />
- Setzen notwendiger Grenzen durch konsequente und zuverlässige<br />
Bezugspersonen<br />
- erzieherische Auseinandersetzung mit dem jungen Menschen<br />
- Anleitung zur Ordnung, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit<br />
- Nachtbereitschaft<br />
� Pädagogische Grundleistungen und allgemeine Förderung im<br />
alltäglichen Zusammenleben<br />
- Unterstützung bei der praktischen Lebensbewältigung<br />
- Gestaltung des gemeinsamen Lebens und Lernens in der Gruppe, in der<br />
Schule<br />
- Unterstützung der persönlichen Gestaltung des Zimmers<br />
- Sexual- und Hygieneerziehung<br />
- Erschließen geeigneter Erfahrungsfelder zum Einüben sozialer<br />
Wahrnehmungen, Fertigkeiten und Verhaltensweisen<br />
- allgemeine Förderung im sportlichen, musischen und praktischhandwerklichen<br />
Bereich z.B. im Rahmen von Gruppenaktivitäten, anknüpfend<br />
an den Interessen des jungen Menschen<br />
- Vermittlung sozialer Kompetenzen und Wertevorstellungen<br />
- altersentsprechende Auseinandersetzung mit staatsbürgerlichen Rechten und<br />
Pflichten<br />
- Unterstützung von gewaltfreien Konflikt- und Problemlösungen<br />
12
Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
- Nutzung örtlicher und regionaler Angebote zur bedürfnisgerechten<br />
Freizeitgestaltung ( Vereine, Jugendzentren u.ä.m.)<br />
Wir favorisieren in der <strong>Kinderheimat</strong> das Prinzip des „Bezugserziehers“. D.h. der<br />
Pädagoge in seiner jeweiligen Gruppe hat die Verantwortung für mindestens zwei<br />
Kinder/Jugendliche. Dies impliziert:<br />
a. Durchführung und Handhabung der im Hilfeplan besprochenen<br />
Erziehungsziele und –aufgaben.<br />
b. Die unter dem Punkt Alltagsbetreuung, notwendigen Leistungen<br />
c. Kommunikation mit allen relevanten Personen ( Schule, Ämter, Vereine ), die<br />
indirekt oder direkt mit seinem Bezugskind zu tun haben<br />
d. Elterngespräche, sofern diese den Rahmen von gewünschter fachlich<br />
ausgerichteter Elternarbeit nicht übersteigen.<br />
9.3.1.2 Zusammenarbeit mit Eltern bzw. Sorgeberechtigten<br />
Die Arbeit mit den Eltern und Sorgeberechtigten umfasst Leistungen der<br />
Kontaktpflege wie z.B.<br />
� Abklärung der Mitwirkung und Sicherstellung der im Hilfeplan vereinbarten<br />
Beteiligungsrechte<br />
� Rückbindung der Erziehungsarbeit an die Erziehungsverantwortung der Eltern<br />
� Erfahrungs- und Informationsaustausch<br />
� Halbjährlich finden sonntäglich in den Gruppen Elternnachmittage statt. Im<br />
Rahmen dieser Treffen soll einerseits den Eltern die Gelegenheit gegeben<br />
werden mit dem Erziehungspersonal alle „auf dem Herzen“ liegenden Fragen<br />
zu besprechen und andererseits sollen die Eltern sich untereinander kennen-<br />
lernen und austauschen.<br />
9.3.1.3 Leistungen zur Abklärung des Hilfe- und Erziehungsbedarfs<br />
� Ergänzende sozialpädagogische Diagnostik ( mindestens 6 Monate )<br />
� Pädagogische Verlaufs- und Abschlussdiagnostik<br />
9.3.1.4 Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, Schule<br />
Auf der Grundlage des Hilfeplanes arbeiten Einrichtung und Jugendamt eng<br />
zusammen. Leistungen der Kooperation sind z.B:<br />
� situationsbezogene und regelmäßige Abstimmungen des<br />
Erziehungsprozesses<br />
� Information bei Familienkontakten<br />
� Allgemeine Information im Rahmen der Hilfeplanung<br />
� Entwicklung und Realisierung eines sinnvollen Hilfekonzeptes<br />
13
Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung werden vom gruppenpädagogischen<br />
Dienst mit unterschiedlichen Anteilen erbracht. Der Fachdienst ist beteiligt.<br />
Grundsätzlich wird von Seiten der <strong>Kinderheimat</strong> eine offene und partnerschaftliche<br />
Zusammenarbeit mit den Schulen angestrebt. Wöchentliche Telefonkontakte, per-<br />
sönliche Gespräche bei Krisensituationen oder die Teilnahme an Elternabenden der<br />
Schulen sind Inhalte dieser Zusammenarbeit. Des Weiteren werden die Lehr-<br />
kräfte der jeweiligen Schulen in die <strong>Kinderheimat</strong> eingeladen, um den Alltag der<br />
Kinder kennen zu lernen und den jeweiligen Kontext ihrer Biographie verstehend<br />
interpretieren zu können.<br />
9.4 Leistungen der Leitung<br />
Die Gesamtleitungsfunktion wird durch die Leitung der Einrichtung ( Leitung und<br />
stellvertretende Leitung ) wahrgenommen.<br />
Zu den Leistungen der Leitung gehören:<br />
� Wahrnehmung der Leitungsfunktionen im Rahmen von u.a.<br />
Dienstbesprechungen, Teambesprechungen, Dienstaufsicht<br />
� Personalführung und –steuerung<br />
� Organisation und Management<br />
� Marketing und Leistungsentwicklung<br />
� Qualitätsentwicklung<br />
� Außenvertretung<br />
� Öffentlichkeitsarbeit<br />
� Fachbezogene Gesprächsforen<br />
9.5 Leistungen der Unterkunft, Verpflegung und Hauswirtschaft<br />
Diese Leistungen umfassen u.a.<br />
� zur Verfügung stellen von Wohn- und Schlaf-, Funktions- und<br />
Gemeinschaftsräumen<br />
� Einkauf und Zubereitung von Mahlzeiten<br />
� Hausreinigung<br />
� Haustechnische Leistungen<br />
9.6 Individuelle Zusatzleistungen<br />
Individuelle Zusatzleistungen umfassen Leistungen, die nach dem individuellen<br />
Bedarf des jungen Menschen im Rahmen des Hilfeplanes nach § 36 SGB VIII<br />
vereinbart werden und durch die Regelleistungen und konzeptionsbedingten<br />
Leistungen nicht abgedeckt werden.<br />
14
Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
9.6.1 Konzeptionsbedingte Leistungen<br />
9.6.1.1 Ziele<br />
Problematische Symptome haben für die jungen Menschen eine Funktion. Mit ihnen<br />
schützen sie sich, rufen um Hilfe oder es ist ihr Weg, Kontakt zur Umwelt und ihren<br />
Mitmenschen herzustellen.<br />
Daher ist das Erziehungsziel nicht nur das „Löschen“ der Symptome - sie könnten<br />
beliebig durch andere ersetzt werden – sondern insbesondere auch die Arbeit an den<br />
Ursachen, um den jungen Menschen „Werkzeuge“ an die Hand zu geben, durch das<br />
sie sich mit sich und den Problematiken, die sie betreffen, umgehen können. Dies<br />
können sozialpädagogische Methoden sein:<br />
� psychologischer Art ( z.B. lernen, sich Selbstinstruktionen zu geben oder<br />
Verhalten zu analysieren und zu stoppen, durch Rollenspiel die Perspektive zu<br />
ändern) oder<br />
� musisch-kreativ-künstlerischer Art ( z.B. sich gestalterisch oder musikalisch<br />
auszudrücken), je nachdem, welche Formen den jungen Menschen<br />
ansprechen<br />
� bewegungs- oder erlebnispädagogischer Art ( z.B. beim Klettern, Kanu fahren<br />
oder Mountainbiken Erfolgserlebnisse haben und realistische<br />
Selbsteinschätzung üben)<br />
Junge Menschen mit multiplen Störungsbildern und häufig aggressivem Verhalten<br />
gegen Personen oder Sachen brauchen in besonderem Maße<br />
- neue Konfliktlösungsmöglichkeiten in ihrem Alltag<br />
- den Aufbau gewaltfreier Beziehung<br />
- Auseinandersetzung mit dem Thema Selbstwert<br />
- Umgang mit Problemen und Finden alternativer Verhaltensweisen<br />
Ihre eigenen Bedürfnisse werden häufig hinter „coolen“ Verhaltensweisen versteckt,<br />
die keinen Zugang zu ihren Wünschen und Gefühlen zulassen. Ängste und<br />
Enttäuschungen gibt es nicht, die Verhaltensmuster sind zumeist so aufgebaut, dass<br />
die Umwelt davon nichts erfährt, die jungen Menschen sich immer stärker isolieren<br />
(Beziehungen bestehen über „coole“ Gemeinsamkeiten).<br />
Daher braucht es Wege, Gefühle zu erkennen und (gefahrlos) zulassen zu dürfen.<br />
Dazu setzen wir andere als kognitive Methoden (zum Beispiel: Theater- und<br />
Musikunterricht, erlebnispädagogische Aktionen u.a. Klettergarten, Waldspiele,<br />
Zeltlager, Mountainbike, Kanufahrten ) ein, zumal viele der jungen Menschen<br />
Intelligenzminderungen aufweisen. Detailziele sind:<br />
- Sich selbst kennen lernen<br />
- Zulassen und Eingestehen von Gefühlen, Ängsten und emotionale<br />
Desorientierung<br />
15
Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
- Selbstwert entwickeln, Wahrnehmung fördern, Selbstreflexion anregen<br />
Hinzu kommen mangelnde Fertigkeiten, so dass eine konstruktive<br />
Freizeitbeschäftigung erschwert wird. Zusammen mit den anderen Faktoren und<br />
Schwierigkeiten, sich konstruktiv in eine Gemeinschaft einzubringen, entsteht eine<br />
„reizbare Langeweile“, die neuem destruktivem und delinquentem Verhalten<br />
Vorschub leistet. Freizeitgestaltung ( Hobbies und Freizeitalternativen aufbauen) und<br />
konstruktive Teilhabe an der Gesellschaft fördern und begleiten, muss deshalb<br />
zukunftsweisendes Ziel der Erziehungsarbeit sein. Detailziele sind:<br />
- Fertigkeiten aufbauen, Handlungsrepertoire erweitern<br />
- neues Entdecken und das Durchsetzen eigener Fähigkeiten und Grenzen<br />
ermöglichen<br />
- Verantwortungsbewusst handeln lernen<br />
- begleitet konstruktive gesellschaftliche Erprobungsfelder erleben<br />
Die jungen Menschen sollen mit der stationären Hilfe nicht isoliert werden, sondern<br />
aus der Gruppe heraus und mit ihr werden sie Bestandteil ihres sozialen Umfeldes<br />
und erarbeiten eigene Lebensvorstellungen, erproben ihre Rolle als junger Mann<br />
oder junge Frau. Dazu bedarf es einer gesellschaftlichen Plattform und der<br />
Zusammenarbeit mit Gruppen und Angeboten des Gemeinwesens. Detailziele sind:<br />
- Zugehörigkeitsgefühl erfahren, gruppenfähig werden<br />
- Sozialverhalten lernen und seinen Nutzen erfahren<br />
- sich kulturell orientieren<br />
- die eigene Rolle definieren<br />
9.6.1.2 <strong>Leistungsangebot</strong><br />
Mit unseren pädagogischen Programmen und Angeboten wollen wir dem jungen<br />
Menschen sein „Coolsein“ nicht nehmen, sondern ihm die Möglichkeit geben,<br />
„Coolness“ anders zu definieren z.B. im Sinne von „cool bleiben“ ohne Gewalt und<br />
Legalitätsüberschreitung Unser Programm beinhaltet:<br />
- Erlebnispädagogische Maßnahmen wie Mountainbiken, Kanufahrten und<br />
Klettern am Hochseilgarten mit ausgebildeten Trainern<br />
- Künstlerisches Arbeiten mit einer Kunsterzieherin<br />
- Leiten und Führen eines Cafes mit päd. Begleitung<br />
- Zelten, Städtetouren sowie:<br />
- Regelmäßige Einzelsitzungen und Gruppensitzungen<br />
- Gespräche mit spezifischen Problemlagen und Bewältigungsmöglichkeiten<br />
- Angebote zur Auseinandersetzung mit spezifischen Themen ( Drogen,<br />
Gewalt) vor dem Hintergrund der familiären Situation des jungen Menschen<br />
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Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
10 Beschreibung für die koedukative Kindergruppe<br />
10.1. Alltagspädagogische Leistungen<br />
Die alltagstagspädagogischen Leistungen in den beiden Kindergruppen ergeben sich<br />
aus dem grundsätzlichen Leistungsbereich wie in den vorhergehenden Ziffern.<br />
10.2 Betreuungsumfang<br />
Die Kindergruppen betreuen ihre Kinder an 365 Tagen im Jahr und sind rund um die<br />
Uhr besetzt.<br />
Die Betreuung der Kinder entspricht deren Entwicklungsstand und orientiert sich an<br />
deren Bedürfnissen. Bei den Dingen des täglichen Lebens werden sie eng begleitet<br />
und erfahren Anleitung in lebenspraktischen Aufgaben wie z.B. beim Umgang mit<br />
Messer und Gabel, bei der Hygiene, den Hausaufgaben usw.<br />
Auch in ihrem Spielverhalten erhalten sie eine enge Begleitung, aber auch<br />
Möglichkeiten des Experimentierens und der Erkundung „neuer Räume“.<br />
Die medizinische Betreuung wird durch unsere Heimärztin abgedeckt und überprüft.<br />
Weitere notwendige ärztliche Untersuchungen werden von dort aus in die Wege<br />
geleitet.<br />
Selbstverständlich steht dem Kind bzw. dem Jugendlichen auch die Möglichkeit der<br />
freien Arztwahl zur Verfügung.<br />
Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Schichtdienst nach<br />
einem Rahmendienstplan der wöchentlich auf die speziellen Bedürfnisse der<br />
Gruppen und Kinder abgestimmt ist.<br />
Tagsüber werden die Kinder von mindestens zwei pädagogischen<br />
Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen betreut, wobei eine von montags bis freitags<br />
kontinuierlich in der Zeit von 14.30 bis 18.00 Uhr anwesend ist.<br />
10.3 Aufgaben<br />
Die Aufgaben der päd. Mitarbeiterinnen ergeben sich wie folgt:<br />
- Pädagogische Begleitung der Kinder durch den Tag<br />
- Förderung der Kinder im Lebensalltag, über das Spiel<br />
- heilpädagogische/psychomotorische Kleingruppenarbeit<br />
- Betreuung der Hausaufgaben, Betreuung aller Schulen<br />
- Koordination und Begleitung der Kinder zu den anstehenden Arztterminen<br />
- Gemeinsame Gruppenpflege, Durchführung von Ritualen<br />
- Regelmäßige Dokumentation und Überprüfung der Hilfeplanziele<br />
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Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
10.4. Sozialpädagogische Methoden<br />
10.4.1 Methodische Grundlagen/ methodisches Vorgehen<br />
Die päd. Mitarbeiterinnen arbeiten nach einem ganzheitlichen pädagogischen Ansatz<br />
Die Methodenwahl erfolgt unter der folgenden Fragestellung und den Ressourcen<br />
der Pädagoginnen:<br />
- Welche Hilfen und Förderungen benötigt das Kind?<br />
- Wie lauten die im Hilfeplan vereinbarten Ziele?<br />
- Wie kann das Kind seine vorhandenen Ressourcen nutzen?<br />
- Welche Medien und Inhalte sprechen das Kind an?<br />
- Welche Arbeitsform soll gewählt werden?<br />
- Woran erkenne ich, dass ich das Ziel erreicht habe?<br />
Wählen der Arbeitsform/ - technik:<br />
- Einzelfallhilfe<br />
- Gruppenarbeit<br />
Wählen des Verfahrens:<br />
- Gruppenpädagogik<br />
- Gruppendynamik<br />
- Heilpädagogische Förderung<br />
- Lernen am Modell<br />
Wählen der Methode:<br />
- Rollenspiele<br />
- Planspiele<br />
- Spielen<br />
- Erlebnisorientiertes Arbeiten<br />
- Wahrnehmungsförderung<br />
- Ressourcenorientierte Vorgehensweise<br />
- Strukturierter Rahmen<br />
- Situatives Arbeiten<br />
- Modellhaftes Arbeiten wie Einüben lebenspraktischer Fähigkeiten<br />
- Regeln<br />
- Kriseninterventionen<br />
10.4.2 Gestaltung des Zusammenlebens, der Gruppenatmosphäre<br />
Die Kinder der Wohngruppen leben in einem klar strukturierten Rahmen zusammen,<br />
der ihnen Kontinuität und Sicherheit vermittelt. Dieser verlässliche Rahmen bietet für<br />
die Kinder den nötigen Schutzraum, in dem sie sich entwickeln dürfen, Vertrauen<br />
erfahren und Beziehungen erleben.<br />
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Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
Die Wohngruppe ist geprägt durch ihre Lebendigkeit und kindgerechte Gestaltung.<br />
Jeder Raum der Gruppe ist individuell gestaltet und bietet ein für das Kind<br />
ansprechendes Umfeld.<br />
Die Kinder leben in Einzel- bzw. Doppelzimmer ( je nach Wunsch ) zusammen. Sie<br />
beteiligen sich aktiv an der Gestaltung ihres Zimmers sowie an der Ausstattung der<br />
Funktionsräume.<br />
Weiterhin bietet die Gruppe ( Haus ) viele Rückzugsmöglichkeiten für<br />
Einzelförderung bzw. Kleingruppenaktivitäten. So gibt es u.a. einen<br />
Entspannungsraum, einen Werk-Bastelzimmer, ein Musikzimmer, weiterhin ein<br />
Spiele- und Kommunikationsraum, die von den Erziehern genutzt werden können.<br />
Auch außerhalb des Hauses auf dem Heimgelände haben die Kinder Möglichkeiten<br />
zum freien Spielen. So finden sich auf dem Gelände neben dem Sandkasten mit<br />
zusätzlich zweiter Ebene und verschiedener Spielgeräte u.a. auch ein Trampolin,<br />
genügte Platz für Ballspiele und der Möglichkeit Inliner, Roller oder Fahrrad zu<br />
fahren.<br />
10.4.3 Pädagogische Regelleistungen<br />
Die Kinder erhalten eine intensive Betreuung und Aufsicht. D.h. aufgrund der<br />
oftmaligen Entwicklungsrückstände der Kinder ist es zunächst erforderlich, dass sie<br />
intensive Hilfestellungen z.B. bei der Erledigung der Hausaufgaben bekommen.<br />
Anfallende Arztbesuche werden vom päd. Personal begleitet und dokumentiert.<br />
Damit sich die Kinder altersgerecht entwickeln können schaffen wir einen Rahmen<br />
der die Kinder ganzheitlich fördern soll.<br />
Die Erzieher achten auf die psychische und physische Entwicklung und unterstützen<br />
diese durch eine gesunde ausgewogenen Ernährung, durch körperliche Bewegung,<br />
sie schaffen Anreize für eine differenzierte Wahrnehmung, bieten<br />
Fördermöglichkeiten und stellen die Ressourcen des Kindes in der Vordergrund ihrer<br />
Aufmerksamkeit.<br />
Durch immer wiederkehrende Rituale, klare übersichtliche Strukturen, Förderung und<br />
Übung verfestigt sich im Alltag das Erlernte beim Kind. Lernen ist das Aufnehmen,<br />
Verarbeiten und Umsetzen von Informationen. Wenn wir von einer<br />
Verhaltensänderung sprechen, meinen wir eine Vertiefung von neu Erlebtem, sowie<br />
die Entfaltung und Aktivierung der Selbstregulierungskräfte des Kindes.<br />
10.4.4 Individuelle Förderung<br />
Nach Aufnahme des Kindes in der Wohngruppe werden unterschiedliche<br />
Förderprogramme angeboten:<br />
� Pädagogische Kleingruppenarbeit<br />
� Förderung der Motorik ( Schwimmen, Bastelarbeiten, Werkarbeiten,<br />
Kunstunterricht)<br />
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Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
� Hausaufgaben/ Schulförderung<br />
� Kreativangebote<br />
� Psychomotorik<br />
10.5. Arbeiten mit der Herkunftsfamilie<br />
Es finden regelmäßige Kontakte zu den Eltern statt:<br />
� in Abhol- und Bringsituationen zum Wochenende<br />
� in Telefonaten mit dem Bezugserzieher<br />
� bei Gruppenveranstaltungen<br />
� Elternarbeit<br />
Hier findet ein Informationsaustausch über die Belange des Kindes statt.<br />
Schriftlich erhalten die Eltern sowie das Jugendamt zu den Hilfeplangesprächen<br />
einen Verlaufsbericht/Situationsbereicht über ihr Kind, der die Hilfe eines<br />
Entwicklungszeitraumes, die Entwicklungsfortschritte des Kindes sowie die weitere<br />
Perspektive aus Sicht des Erziehers beschreibt.<br />
11. Maßnahmen und Instrumente zur Qualitätssicherung<br />
11.1 Qualität in der Einrichtung<br />
Die Aufrechterhaltung und Entwicklung von Qualität ist ein ständiger Prozess der<br />
Leistung-, Personal- und Qualitätsentwicklung. Sie umfasst die Gesamtheit der<br />
Struktur unserer Einrichtung mit Organisationsgefüge, Konzeption, Betriebserlaubnis<br />
und sonstigen rechtlichen Erfordernissen sowie die in der Leistungsbeschreibung<br />
vereinbarten Merkmalen. Im Weiteren umfasst sie den Prozess der<br />
Leistungserbringung nach der Leistungsvereinbarung, den Vereinbarungen des<br />
Hilfeplans und der kontinuierlichen Zusammenarbeit aller am Hilfeprozess<br />
Beteiligten. Die Qualität der Ergebnisse im Sinne der Zielerreichung manifestiert sich<br />
im (fortgeschriebenen) Hilfeplan und den daraus abgeleiteten Erwartungen und<br />
Zielen der beteiligten Partner.<br />
Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität werden zukünftig in den<br />
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen festgehalten und in den Qualitätsberichten<br />
kontinuierlich beleuchtet werden.<br />
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Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
11.2 Sächliche Ausstattung der Gruppen<br />
Jedem Kind/Jugendlichen wird ein Grundmobiliar zur Einrichtung des eigenen<br />
Zimmers zur Verfügung gestellt: Bett, Schrank, Schreibtisch und Schreibtischstuhl<br />
Die Kinder/Jugendlichen gestalten ihr Zimmer selbst und können dabei auf Wunsch<br />
weitere Kleinmöbel wie z.B. Regale, Konsolen, Bilder hinzubekommen sowie eigene<br />
Möbel und Einrichtungsgegenstände verwenden.<br />
Jeder Gruppe stehen Küchen- und Badezimmerausstattung zur Verfügung,<br />
Ausstattung für den Wohnbereich mit Sitzgarnitur, Tisch, Fernseher sowie Esstisch<br />
und Stühle zum gemeinsamen Essen mit den Kindern/Jugendlichen und Betreuern.<br />
Darüber hinaus kann jede Gruppe einen Verfügungsetat einsetzen, um die Gruppe<br />
individuell zu gestalten.<br />
11.3 Qualifikation des Personals<br />
Das vorgehaltene pädagogische Personal entspricht den Anforderungen des KJHG<br />
bzw. den Landesverordnungen.<br />
Gruppenpädagogischer Dienst<br />
� Diplompädagogen/innen, Diplomsozialpädagogen/innen und Erzieher/innen<br />
� Die Qualifizierung des pädagogischen Personals wird durch wöchentliche<br />
Teamsitzungen in den jeweiligen Teams und einer monatlichen<br />
Dienstbesprechung mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährleistet.<br />
� Supervision übernimmt eine externe Fachkraft<br />
� Die Gruppenleiter der 3 Teams sind im ständigen Austausch mit der<br />
Heimleitung, u. a . durch die wöchentliche Gruppenleitersitzung<br />
� Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in externen Ausbildungsstätten<br />
ihren Neigungen und Wünschen entsprechend weiter- und fortgebildet.<br />
� Ebenso werden interne Fortbildung angeboten<br />
Fachdienst<br />
� Lehrerin<br />
� Die Heimlehrerin steht mit den ortsansässigen Schulen im regelmäßigen<br />
Austausch über schulproblematische Besonderheiten der Kinder und<br />
Jugendlichen der <strong>Kinderheimat</strong><br />
Leitung<br />
� Sozialwissenschaftliche Kraft ( Diplom Soziologe ) mit Ausbildung in Kinder-<br />
und Jugendlichenpsychotherapie<br />
� Pädagogische Kraft ( Diplom Pädagoge ) mit systemischer Ausbildung ( DGSF )<br />
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Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
Verwaltung<br />
� Administrative Kraft<br />
Sonstige Bereiche<br />
� Technisches Personal entsprechend dem im Bereich gängigen Berufsprofils<br />
12. Individuelle Sonderleistungen<br />
12.1 „Fünf-Tage-Gruppe“<br />
Die nachfolgend beschriebene Leistung bezieht sich auf Kinder und Jugendliche, die<br />
in der Regel nur in der Schulzeit und dann auch nur von Montag bis Freitag, in der<br />
<strong>Kinderheimat</strong> untergebracht sind (sog. Fünftagebetreuung)<br />
12.2 Art der Unterbringung<br />
Die <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> bietet für Kinder und Jugendliche eine „Fünf-Tage-<br />
Unterbringung“ im Stammhaus der <strong>Kinderheimat</strong> an. Diese Form der Unterbringung<br />
impliziert, dass die Kinder und Jugendliche jeweils von Montag bis Freitag in einer<br />
der drei Gruppen untergebracht und in der Gemeinschaft der jeweiligen Gruppe<br />
pädagogisch betreut werden.<br />
Am Wochenende, von Freitagnachmittag bis Sonntagnachmittag, ebenso in den<br />
Ferien (Anderweitige Regelungen sind jederzeit möglich), kehren die Kinder in ihre<br />
Herkunftsfamilie zurück.<br />
An einem Wochenende in einem Monat verbleiben die Kinder jedoch in der Gruppe<br />
und fahren nicht nach Hause. Das ist das sog. Gruppenwochenende für alle in der<br />
Wohngruppe lebenden Kinder und Jugendliche.<br />
Die „Fünf-Tage-Gruppe“, ist eine Differenzierungsform innerhalb der Heimerziehung<br />
und soll die Lücke zwischen einem stationär Familien ersetzenden und ambulant<br />
beratenden Hilfsangebot schließen.<br />
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Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
12.3 Pädagogische Leistungen<br />
Die pädagogischen Leistungen entsprechen bei dieser Art der Unterbringung dem<br />
<strong>Leistungsangebot</strong> einer vollstationären Unterbringung, wie sie an anderer Stelle der<br />
Leistungsbeschreibung vorgestellt wurden.<br />
Die Kinder und Jugendlichen werden in der jeweiligen Gruppe von vier<br />
pädagogischen Mitarbeiterinnen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 21.30 Uhr betreut.<br />
Nachts steht eine Nachtwache für das ganze Haus zur Verfügung.<br />
Der Betreuungsauftrag impliziert einerseits die erzieherische Begleitung des<br />
Kindes in der Bewältigung von Alltagsaufgaben, dem Lernen von Sozialtechniken<br />
im Umgang mit anderen in der Gruppe und außerhalb der Einrichtung, sowie der<br />
Förderung des Kindes/Jugendlichen durch gezielte Freizeitaktivitäten.<br />
Großer Wert soll auf die schulische Förderung des Kindes gelegt werden. Die<br />
Internatskinder/-jugendlichen besuchen grundsätzlich öffentliche Schulen in<br />
<strong>Neuhaus</strong> und Holzminden. Die nachschulische Betreuung erfolgt durch die<br />
Lehrkraft im Haus sowie dem Erzieher in der Gruppe.<br />
12.4 Elternarbeit<br />
Bei einer „Fünf-Tage-Belegung“ ist die Elternarbeit obligatorisch. Alleine aus der<br />
besonderen Betreuungssituation ergibt sich eine enge Zusammenarbeit mit Eltern<br />
und <strong>Kinderheimat</strong>. Die Eltern sollen am Wochenende nicht nur einen „Besuchsraum“<br />
für ihr Kind bieten, sondern die in der <strong>Kinderheimat</strong>, in der Gruppe erprobten<br />
Erziehungswege, auch im häuslichen Rahmen weiterentwickeln. Dazu bedarf es<br />
einer engen Absprache und konfliktfreien Kommunikation.<br />
Den Eltern bieten wir dadurch Gelegenheit neue erzieherische Wege gemeinsam mit<br />
ihrem Kind zu beschreiten und doch nicht die gesamte „Verantwortung“ für ihr Kind<br />
tragen zu müssen.<br />
Gemeinsam mit dem Jugendamt und den Eltern werden im Hilfeplan die dafür<br />
notwendigen Schritte und Ziele besprochen und dokumentiert.<br />
13. Inobhutnahme<br />
13.1. Inobhutnahmeplatz<br />
Die <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> stellt im Stammhaus der Einrichtung 2 Inobhutnahmeplätze<br />
zur Verfügung.<br />
Die aufzunehmende bzw. abzulehnende Klientel ist mit dem in der<br />
Leistungsbeschreibung aufgeführten Personenkreis identisch.<br />
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Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
Die Inobhutnahmeplätze sind in separaten Räumlichkeiten des Hauses<br />
untergebracht. Einer, der dafür zur Verfügung gestellten Räume, ist ein 18 qm großer<br />
Raum, mit angrenzendem Bad und Toilette. Der andere ist ein 12 qm großer Raum<br />
mit angrenzender Dusche.<br />
Das jeweilige untergebrachte Kind/Jugendlicher wird entweder in der Mädchen -, der<br />
Jungen- oder Peanutsgruppe zugeordnet und von dem dortigen pädagogischen<br />
Personal mitbetreut.<br />
In einem Erstgespräch durch den für die Inobhutnahme zuständigen Pädagogen wird<br />
dem/der Jugendlichen die Situation seiner Unterbringung in der Einrichtung erklärt<br />
und ihn auf alle Rechte und Pflichten hingewiesen.<br />
13.2. Die Grundversorgung beinhaltet<br />
Die Inobhutnahme wird gesondert dokumentiert und dem jeweiligen Jugendamt in<br />
Berichtform mitgeteilt.<br />
Die Betreuung des Kindes/Jugendlichen erstreckt sich auf die Dauer seiner<br />
Unterbringung in der <strong>Kinderheimat</strong> und umfasst neben den Angeboten der<br />
Regelleistung (Alltagsbetreuung):<br />
a. Alters- und geschlechtsspezifische Unterbringung in Einzelzimmer<br />
b. Pflege der Wäsche und Kleidung, ggf. kann auch Wäsche und Kleidung aus<br />
dem Kleidungsbestand des Hauses angeboten werden<br />
c. Klärende Gespräche in der jeweiligen (Krisen) -situation<br />
d. Situations- und Perspektivenklärung<br />
e. Kontakt zu den Eltern und Sorgeberechtigten<br />
f. Klärung weiterer Verfahrensweisen mit Jugendamt, Eltern und Jugendlicher<br />
g. Ggf. Einbeziehung anderer Fachdienste<br />
h. Die ärztliche Betreuung erfolgt durch die Heimärztin, die auch die<br />
medizinische Erstversorgung leistet.<br />
Der für die Inobhutnahme zuständige Pädagoge hat die Aufgabe, gemeinsam mit der<br />
Heimärztin und dem/der Jugendlichen, die notwendige Hilfestellung bei der ärztlichen<br />
Indikation zu leisten<br />
13.2.1 Pädagogische Voraussetzungen<br />
Für die Inobhutnahme wird aus der jeweiligen „Heimatgruppe“ eine<br />
Erziehungsperson dem Kind/Jugendlichen konstant zur Seite gestellt. Die vorläufige<br />
Unterbringung in Form der Inobhutnahme wird mit dem zuständigen Sachbearbeiter<br />
des zuständigen Jugendamtes besprochen.<br />
Die wesentliche pädagogische Aufgabe liegt in der akuten Krisenbewältigung und<br />
der Bereitstellung eines „safer place“ ( Schutz- und Deeskalationsraum/-zeit ) als<br />
erste Maßnahme. Dazu gehört:<br />
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Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
a. Das Kind/ Jugendliche hat eine konstante Ansprechperson<br />
b. Im Gruppenalltag wird das Kind/Jugendlicher von dieser päd. Fachkraft<br />
begleitet und unterstützt.<br />
c. Die päd. Fachkraft hat die Aufgabe alle weiteren zukünftigen<br />
Hilfemöglichkeiten und Entscheidungen mit dem relevanten Umfeld zu führen<br />
d. Planung der Entlassung und der Verabschiedung<br />
e. Die personelle Ausstattung obliegt einer sozialpädagogischen Fachkraft mit<br />
langjähriger Erfahrung in Krisensituationen und einer regelmäßigen Schulung<br />
im Umgang mit der pädagogischen Vorgehensweise bei Inobhutnahmen.<br />
f. Die Aufnahme, die weitere Betreuung, sowie auch die Entlassung nach Hause<br />
oder in eine andere Einrichtung, werden von dem Bezugspädagogen<br />
dokumentiert.<br />
g. Besondere pädagogische Maßnahmen, die auf Grund der Notwendigkeit der<br />
Unterbringung einen erweiterten Personaleinsatz erforderlich machen werden,<br />
in Absprache mit dem jeweiligen Jugendamt, das für die Inobhutnahme<br />
zuständig ist, gesondert berechnet.<br />
14. Personal<br />
14.1 Leitung und stellv. Leitung<br />
� Diplom Soziologe mit kinder- und jugendtherapeutischer Zusatzausbildung<br />
� Diplom Pädagoge mit Zusatzausbildung zum Systemischen Berater ( DGSF )<br />
14..2. Verwaltung<br />
� Verwaltungsfachkraft<br />
� Telefonistin<br />
14.3. Pädagogischer Dienst<br />
� Diplom Pädagoge/in<br />
� Diplom Soz.- Päd. ( w, m )<br />
� Master of Arts ( w )<br />
� Bachelor ( w, m )<br />
� Erzieher/in<br />
� Lehrerin mit Lehramtsabschluß<br />
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Leistungsbeschreibung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kinderheimat</strong> <strong>Neuhaus</strong> nach §§ 34, 41 und 42 SGB VIII<br />
14.4. Hauswirtschaftskräfte<br />
� Leitung<br />
� Hauswirtschaftspersonal<br />
� Reinigungskräfte<br />
� Hausmeister<br />
14.5. weitere Dienste<br />
� Berufspraktikanten/innen<br />
� Studiumspraktikanten/innen<br />
� Erzieher Praktikanten<br />
� Honorarkräfte für den künstlerischen, musischen und sportlichen Bereich<br />
14.6. Fuhrpark<br />
� VW Golf<br />
� VW Bus ( 9-Sitzer )<br />
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