14.11.2012 Aufrufe

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bestätigung zur Lebensmittelunbedenklichkeitserklärung<br />

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />

aufgrund der uns vorliegenden Bestätigung unseres Lieferanten bestätigen wir Ihnen die<br />

Lebensmittelunbedenklichkeit für folgende Artikel:<br />

HDPE-Seitenfaltensack<br />

Art.Nr. 32400194<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

MOOSMANN & CO. RAVENSBURG<br />

Stand: Januar 2007


Moosmann & Co.<br />

Herrn Markus Grieser<br />

Kreuzäcker 19<br />

88214 Ravensburg<br />

<strong>Unbedenklichkeitsbescheinigung</strong><br />

Sehr geehrter Herr Grieser,<br />

05. Januar 2007<br />

gerne bestätigen wir Ihnen, daß die von uns gelieferten Folien den gesetzlichen Vorschriften der<br />

Lebensmittelhygiene entsprechen und keine schädlichen Einflüsse auf darin verpackte Lebens-<br />

mittel ausüben.<br />

PE FOLIEN = Polyäthylenfolien (auch als Käse/Frischhaltefolie bezeichnet) sind zum Verpacken<br />

von Lebensmitteln zugelassen – UNIVERSALFOLIE – überall einsetzbar. Für a l l e Lebensmittel,<br />

d.h. auch für fetthaltige Produkte (z.B. Wurst, Käse usw.) darf die Folie verwendet werden.<br />

Wir bestätigen Ihnen, daß in den von uns hergestellten Frischhaltefolien keinerlei Schadstoffe<br />

bzw. Weichmacher enthalten sind, die gegen bestehende Gesetze, Bestimmungen oder Verord-<br />

nungen verstoßen könnten.<br />

Es handelt sich um einen Rohstoff, der sich bzgl. Geruch und Geschmack völlig neutral verhält<br />

und weder bei der Herstellung noch bei der Beseitigung giftige Stoffe entwickelt.<br />

Polyäthylenfolien sowie Hähnchen/Thermobeutel, PE Zupfebeutel, PE- und PPN Zuschnitte<br />

sind lebensmittelrechtlich unbedenklich einzusetzen. Diese Folien sind aus umweltfreundlichem<br />

Material und haften aus eigener Kraft. Sie sind atmungsaktiv und daher bestens geeignet zum<br />

Abdecken, Verpacken und aufbewahren von Speisen.<br />

In der Deponie und bei der Kompostierung verhalten sich die Rohstoffe vollkommen neutral. Sie<br />

vergiften weder Boden noch Grundwasser und stören den Kompostiervorgang nicht.<br />

Aluminiumfolien - In den von uns hergestellten Aluminiumfolien aus 99 % reinem Aluminium sind<br />

keinerlei Schadstoffe enthalten, die gegen bestehende Gesetze, Bestimmungen oder Verordnungen<br />

verstoßen könnten.


-2-<br />

Die quickpack Aluminiumfolie ist geschmacks- und geruchsneutral, unbedenklich zum Verpacken<br />

jeglicher Lebensmittel, zum Braten, Grillen, Backen und Aufbewahung von Speisen geeignet .<br />

Die Oberflächenoxydschicht ist temperaturunempfindlich. Nur beim Abdecken von sehr säure-<br />

oder salzhaltige Lebensmittel auf Servierplatten bzw. Schalen aus Metall können sich die Folien<br />

infolge Lokalelementbildung auflösen. Die dadurch an Lebensmittel abgebenen Aluminiumteil-<br />

chen sind nicht gesundheitsschädlich.<br />

Die quickpack Aluminiumfolie ist für Lebensmittel unbedenklich einzusetzen und bestens geeignet<br />

zum Abdecken und Aufbewahren von Speisen, ferner zum Braten, Grillen oder Backen.<br />

Bei sachgerechter Lagerung in Räumen frei von Fremdgerüchen, beeinflußt unsere Folie die<br />

Lebensmittel weder gerüchlich noch vom Geschmack her.<br />

Mit freundlichen Grüßen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!