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20120323 Erlass Feuerwehr Gefahrgut - beim ...

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5. Ausnahmen<br />

Werden Einsätze erforderlich, bei denen die mitgeführten Gefahrgüter nicht freigestellt<br />

befördert werden können, muss bei Bedarf eine Einzelausnahme <strong>beim</strong> MI nach § 5 Abs. 7<br />

GGVSEB beantragt werden.<br />

6. Inkrafttreten<br />

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 23.03. 2012 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2017<br />

außer Kraft.<br />

An die<br />

Polizeidirektionen<br />

Region Hannover, Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden,<br />

Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz

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