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WHI – Paper 2/02 DIE DREI DIMENSIONEN DER ... - WHI-Berlin

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Franz C. Mayer<br />

tragstext beigefügten "Erklärung zur [*578] Zukunft der Union" heißt es, dass im Rahmen der<br />

Diskussion über die künftige Entwicklung der Union ('Post-Nizza Prozess' 2 ) bis 2004 "unter<br />

anderem" die Frage zu behandeln sein wird, "wie eine genauere, dem Subsidiaritätsprinzip<br />

entsprechende Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den<br />

Mitgliedstaaten hergestellt und danach aufrechterhalten werden kann" 3 .<br />

Der folgende Beitrag unternimmt den Versuch, dieses Thema der Kompetenzverteilung<br />

zwischen EU und Mitgliedstaaten einer näheren Analyse zu unterziehen. Kompetenzverteilungsfragen<br />

sind nicht nur für die EU/EG 4 in der Vergangenheit bereits kontrovers diskutiert<br />

worden, sie sind auch ein klassisches Thema der Bundesstaatstheorie, so dass an Ansichten<br />

und Äußerungen zu Kompetenzfragen kein Mangel besteht. Dies nicht zuletzt weil mit der<br />

bundesstaatlichen Ordnung in den USA eines der ältesten Verfassungssysteme der Welt gerade<br />

zu Kompetenzfragen reiches Anschauungsmaterial liefert. Daraus ergeben sich auch für<br />

die Verfassungsentwicklung in der EU/EG wichtige Hinweise, die im folgenden mit angesprochen<br />

werden sollen.<br />

Im einzelnen soll versucht werden, die Kompetenzdebatte in der EU/EG unter verschiedenen<br />

Blickwinkeln näher zu beleuchten, um die Dimensionen der Kompetenzdebatte deutlich<br />

zu machen. Ausgangspunkt ist dabei die rechtliche Dimension (I.). In einem zweiten Teil soll<br />

die politische Dimension angesprochen werden (II.), um in einem dritten Teil den Bogen zur<br />

konstitutionellen Dimension zu schlagen (III.). Der Beitrag schließt mit einem zusammenfassenden<br />

Ausblick auf die sich stellenden Fragen im Lichte der Weiterentwicklung des europäischen<br />

Verfassungsrechts nach dem Vertrag von Nizza.<br />

I. Die rechtliche Dimension der Kompetenzdebatte: Die Abgrenzung von Zuständigkeiten<br />

und die Überwachung ihrer Einhaltung<br />

Nähert man sich dem Begriff der Kompetenz aus rechtlicher Sicht, so lassen sich im wesentlichen<br />

zwei Problemaspekte unterscheiden: einmal die Frage der näheren Bestimmung des<br />

Begriffs der Kompetenz als rechtliche Kategorie (dazu 1.), zum anderen die Frage, wie das<br />

Recht mit Kompetenzkonflikten umgeht (dazu 2.).<br />

1. Kompetenz als rechtliche Kategorie<br />

'Kompetenz' gehört zu den rechtlichen Begriffen, die im alltäglichen juristischen Sprachgebrauch<br />

mit großer Selbstverständlichkeit verwendet werden, so [*579] dass vielfach ein<br />

trügerisches Gefühl der Vertrautheit und der Bedeutungsgewissheit besteht, nämlich dass es<br />

bei Kompetenzfragen lediglich darum geht, 'wer was macht' bzw. 'wer was darf'.<br />

2 Der Sache nach meint ‚Post-Nizza Prozess’ nicht anderes als die Verfassungsdebatte zur Zukunft der Union.<br />

3 Dies der amtliche Wortlaut der Erklärung Nr. 23, im Konferenzdokument (Fn. 1) heißt es noch „[...] Abgrenzung<br />

der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten geschaffen und ihre Einhaltung<br />

überwacht werden kann“.<br />

4 Im folgenden wird zur Beschreibung der durch verschiedene Verträge errichteten Europäischen Gemeinschaften<br />

und Europäischen Union die Sammelbezeichnung EU/EG verwendet.<br />

(2)<br />

ZaöRV 61 (2001), Heft Nr. 2/3, S. 577 – 640

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