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1 IDPA Leitfaden mit Titelblatt Mai 08.pdf - Max Sager

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Interdisziplinäre Projektarbeit – HMS Thun-Schadau<br />

5. Bewertung der <strong>IDPA</strong><br />

Die für die <strong>IDPA</strong> verantwortlichen Lehrpersonen bewerten das Produkt und das Arbeitsjournal. In<br />

der DIN-Woche 47 eröffnen sie dem Team die Teilnoten vor der mündlichen Präsentation und<br />

begründen ihre Bewertung. Im Anschluss an die mündliche Präsentation wird die Schlussnote<br />

bekannt gegeben.<br />

Die interdisziplinären Projektarbeiten werden auf Grund von einheitlichen Bewertungskriterien<br />

beurteilt.<br />

Die Bewertung erfolgt durch die Lehrpersonen der zwei betroffenen Fächer. Bewertet werden<br />

Produkt, Arbeitsjournal und Präsentation <strong>mit</strong> folgender Gewichtung:<br />

Produkt = 40%<br />

Arbeitsjournal = 20%<br />

Präsentation = 40%<br />

Die Präsentation wird durch mindestens eine betreuende Lehrkraft plus eine weitere Lehrkraft<br />

der Handels<strong>mit</strong>telschule beurteilt und bewertet.<br />

Die Gesamtnote ist keine Gruppennote, sondern enthält auch individuelle Beurteilungen und<br />

Bewertungen.<br />

5.1 Berücksichtigung der <strong>IDPA</strong>-Note<br />

a) Einfliessen der <strong>IDPA</strong>-Bewertung in die Erfahrungsnoten<br />

Die Bewertung der <strong>IDPA</strong> wird im 5. Semester in die Semesternote der an der <strong>IDPA</strong> beteiligten<br />

Fächer eingerechnet und beeinflusst so die Erfahrungsnote der betroffenen<br />

Fächer.<br />

b) Eintrag im Diplom- bzw. Berufsmaturitätszeugnis<br />

Der Eintrag von Titel und Note der <strong>IDPA</strong> erfolgt ohne Einfluss auf die Schlussnote im<br />

Diplom- bzw. Berufsmaturitätszeugnis.<br />

Der Eintrag ist Bedingung für den Erhalt des Diploms.<br />

5.2 Bewertung unzureichender Arbeiten<br />

Kann die schriftliche Arbeit zum Abgabetermin in der Woche 45 nicht akzeptiert und daher nicht<br />

beurteilt werden (z.B. Plagiat, grundlegende Form- und Inhaltsvorgaben verletzt usw.) wird sie<br />

den Verfassern / den Verfasserinnen <strong>mit</strong> den nötigen Hinweisen für eine Überarbeitung oder Ergänzung<br />

zurückgegeben. Die Gruppe hat daraufhin 8 Wochen Zeit, die Arbeit nachzubessern<br />

oder zu ergänzen. Die Rückweisung erfolgt in Absprache <strong>mit</strong> der Schulleitung.<br />

Wird die überarbeitete Fassung akzeptiert, erhält sie höchstens die Note 4. Die mündliche Präsentation<br />

erfolgt in diesem Fall erst nach der Annahme der überarbeiteten Fassung im Januar.<br />

Das Betreuungs-Team regelt die neuen Termine in Absprach <strong>mit</strong> der Schulleitung.<br />

Wird die schriftliche Arbeit definitiv zurückgewiesen und kann aufgrund der vorliegenden Unterlagen<br />

keine Präsentation durchgeführt werden, erhält die gesamte <strong>IDPA</strong> die Note 1.<br />

Bewertung der <strong>IDPA</strong> 5

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