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Einverständniserklärung - Ssv-heek.de

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S p o r t s c h Ä t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V.<br />

Theo Bolte<br />

1. Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />

MÇhlenfeld 50<br />

D-48619 Heek<br />

E-Mail: theo.bolte@ssv-<strong>heek</strong>.<strong>de</strong><br />

Tel.: 02568-964001 (gesch.)<br />

Fax.: 02568-964002<br />

SSV-Heek 2006 e.V.<br />

MÇhlenfeld 50<br />

D-48619 Heek<br />

Tel.: 02568-964001<br />

www.ssv-<strong>heek</strong>.<strong>de</strong><br />

EinverstÄndniserklÄrung gemÄÅ Ç 27 WaffG<br />

Hiermit erklÄre ich mich/erklÄren wir uns bis auf Wi<strong>de</strong>rruf damit einverstan<strong>de</strong>n,<br />

dass mein/unser Kind<br />

Name:<br />

Vorname:<br />

Geburtsdatum/Geburtsort:<br />

StraÄe:<br />

PLZ / Ort:<br />

Telefonnummer:<br />

am offiziellen SchieÅbetrieb (Training und Wettkampf), sowie an allgemeinen sportlichen und an<br />

Éberfachlichen Veranstaltungen<br />

<strong>de</strong>r SportschÉtzen Heek 2006 e.V. sowie<br />

<strong>de</strong>s BDS (Bund Deutscher SportschÉtzen) und seiner untergeordneten Ebenen<br />

unter Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson,<br />

die zur Kin<strong>de</strong>r- und Jugendarbeit geeignet ist, teilnimmt.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift <strong>de</strong>s<br />

Erziehungsberechtigten *)<br />

Unterschrift <strong>de</strong>s<br />

Erziehungsberechtigten *)<br />

Hinweis<br />

*)<br />

Alleinerziehungsberechtigte haben <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>s alleinigen Sorgerechts vorzulegen!<br />

Diese EinverstÅndniserklÅrung ist fÇr Kin<strong>de</strong>r unter 14 Jahren fÇr das SchieÄen mit Luftgewehr/Luftpistole<br />

und fÇr Jugendliche unter 18 Jahren fÇr das SchieÄen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von<br />

5,6mm lfB (.22 l.r.) und Einzella<strong>de</strong>r-Langwaffe mit glatten LÅufen (hÉchstens 200 Joule (J)) mit Kaliber 12<br />

o<strong>de</strong>r kleiner erfor<strong>de</strong>rlich. Sie ist wÅhrend <strong>de</strong>s SchieÄbetriebes je<strong>de</strong>rzeit griffbereit aufzubewahren und <strong>de</strong>r<br />

zustÅndigen BehÉr<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Beauftragten auf Verlangen zur PrÇfung auszuhÅndigen!<br />

________________________________________________________________________________________________<br />

Anlage zum Aufnahmeantrag „Jugendlicher“ <strong>de</strong>s SSV Heek 2006 e.V. Stand: 17.07.2009<br />

Seite 1 von 3


Ç 27 (WaffG) SchieÅstÄtten, SchieÅen durch Min<strong>de</strong>rjÄhrige auf SchieÅstÄtten<br />

Waffengesetz vom 11.Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970 (4592) (2003, 1957)), das zuletzt durch Artikel 3<br />

Absatz 5 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) geÄn<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n ist.<br />

(1) Wer eine ortsfeste o<strong>de</strong>r ortsverÅn<strong>de</strong>rliche Anlage, die ausschlieÄlich o<strong>de</strong>r neben an<strong>de</strong>ren Zwecken <strong>de</strong>m<br />

SchieÄsport o<strong>de</strong>r sonstigen SchieÄÇbungen mit Schusswaffen, <strong>de</strong>r Erprobung von Schusswaffen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />

SchieÄen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (SchieÄstÅtte), betreiben o<strong>de</strong>r in ihrer Beschaffenheit o<strong>de</strong>r<br />

in <strong>de</strong>r Art ihrer Benutzung wesentlich Ån<strong>de</strong>rn will, bedarf <strong>de</strong>r Erlaubnis <strong>de</strong>r zustÅndigen BehÉr<strong>de</strong>. Die<br />

Erlaubnis darf nur erteilt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Antragsteller die erfor<strong>de</strong>rliche ZuverlÅssigkeit(Ñ 5) und<br />

persÉnliche Eignung (Ñ 6) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht fÇr aus <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r<br />

SchieÄstÅtte resultieren<strong>de</strong> SchÅdigungen in HÉhe von min<strong>de</strong>stens 1 Million Euro- pauschal fÇr Personenund<br />

SachschÅ<strong>de</strong>n –so wie gegen Unfall fÇr aus <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r SchieÄstÅtte resultieren<strong>de</strong> SchÅdigungen<br />

von bei <strong>de</strong>r Organisation <strong>de</strong>s SchieÄbetriebs mitwirken<strong>de</strong>n Personen in HÉhe von min<strong>de</strong>stens10.000 Euro<br />

fÇr <strong>de</strong>n To<strong>de</strong>sfall und 100.000 Euro fÇr <strong>de</strong>n InvaliditÅtsfall bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes<br />

zum GeschÅftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen nachweist. Ñ 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 gilt<br />

entsprechend. Abweichend von Satz 2 richtet sich die Haftpflichtversicherung fÇr SchieÄgeschÅfte, die <strong>de</strong>r<br />

Schaustellerhaftpflichtverordnung unterliegen, nach Ñ 1 Abs. 2 Nr. 2 dieser Verordnung. Bei<br />

ortsverÅn<strong>de</strong>rlichen SchieÄstÅtten ist eine einmalige Erlaubnis vor <strong>de</strong>r erstmaligen Aufstellung ausreichend.<br />

Der Inhaber einer Erlaubnis nach Satz 5 hat Aufnahme und Beendigung <strong>de</strong>s Betriebs <strong>de</strong>r SchieÄstÅtte <strong>de</strong>r<br />

Értlich zustÅndigen BehÉr<strong>de</strong> zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.<br />

(2) Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwen<strong>de</strong>n auf SchieÄstÅtten, bei <strong>de</strong>nen in geschlossenen RÅumen<br />

ausschlieÄlich zur Erprobung von Schusswaffen o<strong>de</strong>r Munition durch Waffen- o<strong>de</strong>r Munitionshersteller,<br />

durch Waffen- o<strong>de</strong>r MunitionssachverstÅndige o<strong>de</strong>r durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.<br />

Der Betreiber hat die Aufnahme und Beendigung <strong>de</strong>s Betriebs <strong>de</strong>r SchieÄstÅtte <strong>de</strong>r zustÅndigen BehÉr<strong>de</strong><br />

zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.<br />

(3) Unter Obhut <strong>de</strong>s zur AufsichtsfÉhrung berechtigten Sorgeberechtigten o<strong>de</strong>r verantwortlicher und<br />

zur Kin<strong>de</strong>r- und Jugendarbeit fÉr das SchieÅen geeigneter Aufsichtspersonen darf<br />

1. Kin<strong>de</strong>rn, die das zwÑlfte Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das<br />

SchieÅen in SchieÅstÄtten mit Druckluft-, Fe<strong>de</strong>rdruckwaffen und Waffen, bei <strong>de</strong>nen zum Antrieb<br />

<strong>de</strong>r Geschosse kalte Treibgase verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1<br />

und 1.2),<br />

2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das<br />

SchieÅen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6mm lfB (.22 l.r.) fÉr Munition<br />

mit RandfeuerzÉndung, wenn die MÉndungsenergie hÑchstens 200 Joule (J) betrÄgt und<br />

Einzella<strong>de</strong>r-Langwaffen mit glatten LÄufen mit Kaliber 12 o<strong>de</strong>r kleiner<br />

gestattet wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Sorgeberechtigte schriftlich sein EinverstÄndnis erklÄrt hat o<strong>de</strong>r beim<br />

SchieÅen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen<br />

EinverstÅndniserklÅrungen <strong>de</strong>r Sorgeberechtigten vor <strong>de</strong>r Aufnahme <strong>de</strong>s SchieÄens entgegenzunehmen<br />

und wÅhrend <strong>de</strong>s SchieÄens aufzubewahren. Sie sind <strong>de</strong>r zustÅndigen BehÉr<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Beauftragten auf<br />

Verlangen zur PrÇfung auszuhÅndigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kin<strong>de</strong>rund<br />

Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten beson<strong>de</strong>ren Obhut bedarf es nicht beim<br />

SchieÄen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und<br />

nicht beim SchieÄen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t<br />

haben.<br />

(4) Die zustÅndige BehÉr<strong>de</strong> kann einem Kind zur FÉr<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Leistungssports eine Ausnahme von <strong>de</strong>m<br />

Min<strong>de</strong>stalter <strong>de</strong>s Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt wer<strong>de</strong>n, wenn durch eine Årztliche<br />

Bescheinigung die geistige und kÉrperliche Eignung und durch eine Bescheinigung <strong>de</strong>s Vereins die<br />

schieÄsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.<br />

(5) Personen in <strong>de</strong>r Ausbildung zum JÅger dÇrfen in <strong>de</strong>r Ausbildung ohne Erlaubnis mit Jagdwaffen<br />

schieÄen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben und <strong>de</strong>r Sorgeberechtigte und <strong>de</strong>r Ausbildungsleiter<br />

ihr EinverstÅndnis in einer von bei<strong>de</strong>n unterzeichneten Berechtigungsbescheinigung erklÅrt haben. Die<br />

Person hat in <strong>de</strong>r Ausbildung die Berechtigungsbescheinigung mit sich zu fÇhren.<br />

(6) An ortsverÅn<strong>de</strong>rlichen SchieÄstÅtten, die <strong>de</strong>m SchieÄen zur Belustigung dienen, darf von einer<br />

verantwortlichen Aufsichtsperson Min<strong>de</strong>rjÅhrigen das SchieÄen mit Druckluft-, Fe<strong>de</strong>rdruckwaffen und<br />

Waffen, bei <strong>de</strong>nen zum Antrieb <strong>de</strong>r Geschosse kalte Treibgase verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n (Anlage 2 Abschnitt 2<br />

________________________________________________________________________________________________<br />

Anlage zum Aufnahmeantrag „Jugendlicher“ <strong>de</strong>s SSV Heek 2006 e.V. Stand: 17.07.2009<br />

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Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2), gestattet wer<strong>de</strong>n. Bei Kin<strong>de</strong>rn hat <strong>de</strong>r Betreiber sicherzustellen, dass die<br />

verantwortliche Aufsichtsperson in je<strong>de</strong>m Fall nur einen SchÇtzen bedient.<br />

(7) Das kampfmÅÄige SchieÄen auf SchieÄstÅtten ist nicht zulÅssig. Das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>s Innern wird<br />

ermÅchtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates zur Abwehr von Gefahren fÇr die<br />

Éffentliche Sicherheit o<strong>de</strong>r Ordnung sowie von sonstigen Gefahren o<strong>de</strong>r erheblichen Nachteilen fÇr die<br />

Benutzer einer SchieÄstÅtte, die Bewohner <strong>de</strong>s GrundstÇcks, die Nachbarschaft o<strong>de</strong>r die Allgemeinheit<br />

1. die Benutzung von SchieÄstÅtten einschlieÄlich <strong>de</strong>r Aufsicht Çber das SchieÄen und <strong>de</strong>r<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen an das Aufsichtspersonal und <strong>de</strong>ssen beson<strong>de</strong>re Ausbildung fÇr die Kin<strong>de</strong>r- und<br />

Jugendarbeit zu regeln,<br />

2. Vorschriften Çber <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Verpflichtungen zu erlassen, die bei LehrgÅngen zur Ausbildung<br />

in <strong>de</strong>r Verteidigung mit Schusswaffen und bei SchieÄÇbungen dieser Art einzuhalten sind; darin<br />

kann bestimmt wer<strong>de</strong>n,<br />

a) dass die DurchfÇhrung dieser Veranstaltungen einer Anzeige bedarf,<br />

b) dass und in welcher Weise <strong>de</strong>r Veranstalter die Einstellung und das Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

verantwortlichen Aufsichtsperson und <strong>de</strong>r Ausbil<strong>de</strong>r anzuzeigen hat,<br />

c) dass nur Personen an <strong>de</strong>n Veranstaltungen teilnehmen dÇrfen, die aus GrÇn<strong>de</strong>n<br />

persÉnlicher GefÅhrdung, aus dienstlichen o<strong>de</strong>r beruflichen GrÇn<strong>de</strong>n zum Besitz o<strong>de</strong>r<br />

zum FÇhren von Schusswaffen einer Erlaubnis bedÇrfen,<br />

d) dass und in welcher Weise <strong>de</strong>r Veranstalter Aufzeichnungen zu fÇhren, aufzubewahren<br />

und <strong>de</strong>r zustÅndigen BehÉr<strong>de</strong> vorzulegen hat,<br />

e) dass die zustÅndige BehÉr<strong>de</strong> die Veranstaltungen untersagen darf, wenn <strong>de</strong>r<br />

Veranstalter, die verantwortliche Aufsichtsperson o<strong>de</strong>r ein Ausbil<strong>de</strong>r die erfor<strong>de</strong>rliche<br />

ZuverlÅssigkeit, die persÉnliche Eignung o<strong>de</strong>r Sachkun<strong>de</strong> nicht o<strong>de</strong>r nicht mehr besitzt,<br />

3. Vorschriften Çber die sicherheitstechnische PrÇfung von SchieÄstÅtten zu erlassen<br />

Anlage 2 (WaffG) Waffenliste<br />

Abschnitt 2, Unterabschnitt 2:<br />

Erlaubnisfreie Arten <strong>de</strong>s Umgangs<br />

1.<br />

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz<br />

1.1<br />

Druckluft-, Fe<strong>de</strong>rdruckwaffen und Waffen, bei <strong>de</strong>nen zum Antrieb <strong>de</strong>r Geschosse kalte Treibgase<br />

Verwendung fin<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>n Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird<br />

und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom<br />

24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes gelten<strong>de</strong>n<br />

Fassung o<strong>de</strong>r ein durch Rechtsverordnung nach Ñ 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;<br />

1.2<br />

Druckluft-, Fe<strong>de</strong>rdruckwaffen und Waffen, bei <strong>de</strong>nen zum Antrieb <strong>de</strong>r Geschosse kalte Treibgase<br />

Verwendung fin<strong>de</strong>n, die vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1970 o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>m in Artikel 3 <strong>de</strong>s Einigungsvertrages genannten<br />

Gebiet vor <strong>de</strong>m 2. April 1991 hergestellt und entsprechend <strong>de</strong>n zu diesem Zeitpunkt gelten<strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen in <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l gebracht wor<strong>de</strong>n sind;<br />

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Anlage zum Aufnahmeantrag „Jugendlicher“ <strong>de</strong>s SSV Heek 2006 e.V. Stand: 17.07.2009<br />

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