Einverständniserklärung - Ssv-heek.de
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S p o r t s c h Ä t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V.<br />
Theo Bolte<br />
1. Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />
MÇhlenfeld 50<br />
D-48619 Heek<br />
E-Mail: theo.bolte@ssv-<strong>heek</strong>.<strong>de</strong><br />
Tel.: 02568-964001 (gesch.)<br />
Fax.: 02568-964002<br />
SSV-Heek 2006 e.V.<br />
MÇhlenfeld 50<br />
D-48619 Heek<br />
Tel.: 02568-964001<br />
www.ssv-<strong>heek</strong>.<strong>de</strong><br />
EinverstÄndniserklÄrung gemÄÅ Ç 27 WaffG<br />
Hiermit erklÄre ich mich/erklÄren wir uns bis auf Wi<strong>de</strong>rruf damit einverstan<strong>de</strong>n,<br />
dass mein/unser Kind<br />
Name:<br />
Vorname:<br />
Geburtsdatum/Geburtsort:<br />
StraÄe:<br />
PLZ / Ort:<br />
Telefonnummer:<br />
am offiziellen SchieÅbetrieb (Training und Wettkampf), sowie an allgemeinen sportlichen und an<br />
Éberfachlichen Veranstaltungen<br />
<strong>de</strong>r SportschÉtzen Heek 2006 e.V. sowie<br />
<strong>de</strong>s BDS (Bund Deutscher SportschÉtzen) und seiner untergeordneten Ebenen<br />
unter Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson,<br />
die zur Kin<strong>de</strong>r- und Jugendarbeit geeignet ist, teilnimmt.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift <strong>de</strong>s<br />
Erziehungsberechtigten *)<br />
Unterschrift <strong>de</strong>s<br />
Erziehungsberechtigten *)<br />
Hinweis<br />
*)<br />
Alleinerziehungsberechtigte haben <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>s alleinigen Sorgerechts vorzulegen!<br />
Diese EinverstÅndniserklÅrung ist fÇr Kin<strong>de</strong>r unter 14 Jahren fÇr das SchieÄen mit Luftgewehr/Luftpistole<br />
und fÇr Jugendliche unter 18 Jahren fÇr das SchieÄen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von<br />
5,6mm lfB (.22 l.r.) und Einzella<strong>de</strong>r-Langwaffe mit glatten LÅufen (hÉchstens 200 Joule (J)) mit Kaliber 12<br />
o<strong>de</strong>r kleiner erfor<strong>de</strong>rlich. Sie ist wÅhrend <strong>de</strong>s SchieÄbetriebes je<strong>de</strong>rzeit griffbereit aufzubewahren und <strong>de</strong>r<br />
zustÅndigen BehÉr<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Beauftragten auf Verlangen zur PrÇfung auszuhÅndigen!<br />
________________________________________________________________________________________________<br />
Anlage zum Aufnahmeantrag „Jugendlicher“ <strong>de</strong>s SSV Heek 2006 e.V. Stand: 17.07.2009<br />
Seite 1 von 3
Ç 27 (WaffG) SchieÅstÄtten, SchieÅen durch Min<strong>de</strong>rjÄhrige auf SchieÅstÄtten<br />
Waffengesetz vom 11.Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970 (4592) (2003, 1957)), das zuletzt durch Artikel 3<br />
Absatz 5 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) geÄn<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n ist.<br />
(1) Wer eine ortsfeste o<strong>de</strong>r ortsverÅn<strong>de</strong>rliche Anlage, die ausschlieÄlich o<strong>de</strong>r neben an<strong>de</strong>ren Zwecken <strong>de</strong>m<br />
SchieÄsport o<strong>de</strong>r sonstigen SchieÄÇbungen mit Schusswaffen, <strong>de</strong>r Erprobung von Schusswaffen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />
SchieÄen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (SchieÄstÅtte), betreiben o<strong>de</strong>r in ihrer Beschaffenheit o<strong>de</strong>r<br />
in <strong>de</strong>r Art ihrer Benutzung wesentlich Ån<strong>de</strong>rn will, bedarf <strong>de</strong>r Erlaubnis <strong>de</strong>r zustÅndigen BehÉr<strong>de</strong>. Die<br />
Erlaubnis darf nur erteilt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Antragsteller die erfor<strong>de</strong>rliche ZuverlÅssigkeit(Ñ 5) und<br />
persÉnliche Eignung (Ñ 6) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht fÇr aus <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r<br />
SchieÄstÅtte resultieren<strong>de</strong> SchÅdigungen in HÉhe von min<strong>de</strong>stens 1 Million Euro- pauschal fÇr Personenund<br />
SachschÅ<strong>de</strong>n –so wie gegen Unfall fÇr aus <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r SchieÄstÅtte resultieren<strong>de</strong> SchÅdigungen<br />
von bei <strong>de</strong>r Organisation <strong>de</strong>s SchieÄbetriebs mitwirken<strong>de</strong>n Personen in HÉhe von min<strong>de</strong>stens10.000 Euro<br />
fÇr <strong>de</strong>n To<strong>de</strong>sfall und 100.000 Euro fÇr <strong>de</strong>n InvaliditÅtsfall bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes<br />
zum GeschÅftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen nachweist. Ñ 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 gilt<br />
entsprechend. Abweichend von Satz 2 richtet sich die Haftpflichtversicherung fÇr SchieÄgeschÅfte, die <strong>de</strong>r<br />
Schaustellerhaftpflichtverordnung unterliegen, nach Ñ 1 Abs. 2 Nr. 2 dieser Verordnung. Bei<br />
ortsverÅn<strong>de</strong>rlichen SchieÄstÅtten ist eine einmalige Erlaubnis vor <strong>de</strong>r erstmaligen Aufstellung ausreichend.<br />
Der Inhaber einer Erlaubnis nach Satz 5 hat Aufnahme und Beendigung <strong>de</strong>s Betriebs <strong>de</strong>r SchieÄstÅtte <strong>de</strong>r<br />
Értlich zustÅndigen BehÉr<strong>de</strong> zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.<br />
(2) Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwen<strong>de</strong>n auf SchieÄstÅtten, bei <strong>de</strong>nen in geschlossenen RÅumen<br />
ausschlieÄlich zur Erprobung von Schusswaffen o<strong>de</strong>r Munition durch Waffen- o<strong>de</strong>r Munitionshersteller,<br />
durch Waffen- o<strong>de</strong>r MunitionssachverstÅndige o<strong>de</strong>r durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.<br />
Der Betreiber hat die Aufnahme und Beendigung <strong>de</strong>s Betriebs <strong>de</strong>r SchieÄstÅtte <strong>de</strong>r zustÅndigen BehÉr<strong>de</strong><br />
zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.<br />
(3) Unter Obhut <strong>de</strong>s zur AufsichtsfÉhrung berechtigten Sorgeberechtigten o<strong>de</strong>r verantwortlicher und<br />
zur Kin<strong>de</strong>r- und Jugendarbeit fÉr das SchieÅen geeigneter Aufsichtspersonen darf<br />
1. Kin<strong>de</strong>rn, die das zwÑlfte Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das<br />
SchieÅen in SchieÅstÄtten mit Druckluft-, Fe<strong>de</strong>rdruckwaffen und Waffen, bei <strong>de</strong>nen zum Antrieb<br />
<strong>de</strong>r Geschosse kalte Treibgase verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1<br />
und 1.2),<br />
2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das<br />
SchieÅen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6mm lfB (.22 l.r.) fÉr Munition<br />
mit RandfeuerzÉndung, wenn die MÉndungsenergie hÑchstens 200 Joule (J) betrÄgt und<br />
Einzella<strong>de</strong>r-Langwaffen mit glatten LÄufen mit Kaliber 12 o<strong>de</strong>r kleiner<br />
gestattet wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Sorgeberechtigte schriftlich sein EinverstÄndnis erklÄrt hat o<strong>de</strong>r beim<br />
SchieÅen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen<br />
EinverstÅndniserklÅrungen <strong>de</strong>r Sorgeberechtigten vor <strong>de</strong>r Aufnahme <strong>de</strong>s SchieÄens entgegenzunehmen<br />
und wÅhrend <strong>de</strong>s SchieÄens aufzubewahren. Sie sind <strong>de</strong>r zustÅndigen BehÉr<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Beauftragten auf<br />
Verlangen zur PrÇfung auszuhÅndigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kin<strong>de</strong>rund<br />
Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten beson<strong>de</strong>ren Obhut bedarf es nicht beim<br />
SchieÄen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und<br />
nicht beim SchieÄen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t<br />
haben.<br />
(4) Die zustÅndige BehÉr<strong>de</strong> kann einem Kind zur FÉr<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Leistungssports eine Ausnahme von <strong>de</strong>m<br />
Min<strong>de</strong>stalter <strong>de</strong>s Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt wer<strong>de</strong>n, wenn durch eine Årztliche<br />
Bescheinigung die geistige und kÉrperliche Eignung und durch eine Bescheinigung <strong>de</strong>s Vereins die<br />
schieÄsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.<br />
(5) Personen in <strong>de</strong>r Ausbildung zum JÅger dÇrfen in <strong>de</strong>r Ausbildung ohne Erlaubnis mit Jagdwaffen<br />
schieÄen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben und <strong>de</strong>r Sorgeberechtigte und <strong>de</strong>r Ausbildungsleiter<br />
ihr EinverstÅndnis in einer von bei<strong>de</strong>n unterzeichneten Berechtigungsbescheinigung erklÅrt haben. Die<br />
Person hat in <strong>de</strong>r Ausbildung die Berechtigungsbescheinigung mit sich zu fÇhren.<br />
(6) An ortsverÅn<strong>de</strong>rlichen SchieÄstÅtten, die <strong>de</strong>m SchieÄen zur Belustigung dienen, darf von einer<br />
verantwortlichen Aufsichtsperson Min<strong>de</strong>rjÅhrigen das SchieÄen mit Druckluft-, Fe<strong>de</strong>rdruckwaffen und<br />
Waffen, bei <strong>de</strong>nen zum Antrieb <strong>de</strong>r Geschosse kalte Treibgase verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n (Anlage 2 Abschnitt 2<br />
________________________________________________________________________________________________<br />
Anlage zum Aufnahmeantrag „Jugendlicher“ <strong>de</strong>s SSV Heek 2006 e.V. Stand: 17.07.2009<br />
Seite 2 von 3
Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2), gestattet wer<strong>de</strong>n. Bei Kin<strong>de</strong>rn hat <strong>de</strong>r Betreiber sicherzustellen, dass die<br />
verantwortliche Aufsichtsperson in je<strong>de</strong>m Fall nur einen SchÇtzen bedient.<br />
(7) Das kampfmÅÄige SchieÄen auf SchieÄstÅtten ist nicht zulÅssig. Das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>s Innern wird<br />
ermÅchtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates zur Abwehr von Gefahren fÇr die<br />
Éffentliche Sicherheit o<strong>de</strong>r Ordnung sowie von sonstigen Gefahren o<strong>de</strong>r erheblichen Nachteilen fÇr die<br />
Benutzer einer SchieÄstÅtte, die Bewohner <strong>de</strong>s GrundstÇcks, die Nachbarschaft o<strong>de</strong>r die Allgemeinheit<br />
1. die Benutzung von SchieÄstÅtten einschlieÄlich <strong>de</strong>r Aufsicht Çber das SchieÄen und <strong>de</strong>r<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an das Aufsichtspersonal und <strong>de</strong>ssen beson<strong>de</strong>re Ausbildung fÇr die Kin<strong>de</strong>r- und<br />
Jugendarbeit zu regeln,<br />
2. Vorschriften Çber <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Verpflichtungen zu erlassen, die bei LehrgÅngen zur Ausbildung<br />
in <strong>de</strong>r Verteidigung mit Schusswaffen und bei SchieÄÇbungen dieser Art einzuhalten sind; darin<br />
kann bestimmt wer<strong>de</strong>n,<br />
a) dass die DurchfÇhrung dieser Veranstaltungen einer Anzeige bedarf,<br />
b) dass und in welcher Weise <strong>de</strong>r Veranstalter die Einstellung und das Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
verantwortlichen Aufsichtsperson und <strong>de</strong>r Ausbil<strong>de</strong>r anzuzeigen hat,<br />
c) dass nur Personen an <strong>de</strong>n Veranstaltungen teilnehmen dÇrfen, die aus GrÇn<strong>de</strong>n<br />
persÉnlicher GefÅhrdung, aus dienstlichen o<strong>de</strong>r beruflichen GrÇn<strong>de</strong>n zum Besitz o<strong>de</strong>r<br />
zum FÇhren von Schusswaffen einer Erlaubnis bedÇrfen,<br />
d) dass und in welcher Weise <strong>de</strong>r Veranstalter Aufzeichnungen zu fÇhren, aufzubewahren<br />
und <strong>de</strong>r zustÅndigen BehÉr<strong>de</strong> vorzulegen hat,<br />
e) dass die zustÅndige BehÉr<strong>de</strong> die Veranstaltungen untersagen darf, wenn <strong>de</strong>r<br />
Veranstalter, die verantwortliche Aufsichtsperson o<strong>de</strong>r ein Ausbil<strong>de</strong>r die erfor<strong>de</strong>rliche<br />
ZuverlÅssigkeit, die persÉnliche Eignung o<strong>de</strong>r Sachkun<strong>de</strong> nicht o<strong>de</strong>r nicht mehr besitzt,<br />
3. Vorschriften Çber die sicherheitstechnische PrÇfung von SchieÄstÅtten zu erlassen<br />
Anlage 2 (WaffG) Waffenliste<br />
Abschnitt 2, Unterabschnitt 2:<br />
Erlaubnisfreie Arten <strong>de</strong>s Umgangs<br />
1.<br />
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz<br />
1.1<br />
Druckluft-, Fe<strong>de</strong>rdruckwaffen und Waffen, bei <strong>de</strong>nen zum Antrieb <strong>de</strong>r Geschosse kalte Treibgase<br />
Verwendung fin<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>n Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird<br />
und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom<br />
24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes gelten<strong>de</strong>n<br />
Fassung o<strong>de</strong>r ein durch Rechtsverordnung nach Ñ 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;<br />
1.2<br />
Druckluft-, Fe<strong>de</strong>rdruckwaffen und Waffen, bei <strong>de</strong>nen zum Antrieb <strong>de</strong>r Geschosse kalte Treibgase<br />
Verwendung fin<strong>de</strong>n, die vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1970 o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>m in Artikel 3 <strong>de</strong>s Einigungsvertrages genannten<br />
Gebiet vor <strong>de</strong>m 2. April 1991 hergestellt und entsprechend <strong>de</strong>n zu diesem Zeitpunkt gelten<strong>de</strong>n<br />
Bestimmungen in <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l gebracht wor<strong>de</strong>n sind;<br />
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Anlage zum Aufnahmeantrag „Jugendlicher“ <strong>de</strong>s SSV Heek 2006 e.V. Stand: 17.07.2009<br />
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