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General Terms and Conditions (GT&C) (PDF, 123KB) - Vpb.li

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Der Kunde verpf<strong>li</strong>chtet sich, die VP Bank bzw. ihre Gruppengesellschaften,<br />

Mitarbeitenden, Organe oder jewei<strong>li</strong>ge<br />

Vertreter sowie «Nominees» (vgl. Ziff. 8) von jeder / für<br />

jede Art von Haftung, Anspruch, Kosten, Schaden, Forderung,<br />

Verlust, Aus -lagen, Nachteil und Schadensersatz<br />

(die «Ansprüche») zu entbinden, zu schützen und zu entschädigen,<br />

der sich diese Personen im Zusammenhang<br />

mit der Aufbewahrung und/oder der Verwaltung der<br />

Depotobjekte aussetzen, sofern diese Ansprüche nicht<br />

auf eine vorsätz<strong>li</strong>che oder grobfahrlässige Verletzung<br />

von Sorgfaltspf<strong>li</strong>chten gründen.<br />

Der Kunde verpf<strong>li</strong>chtet sich weiter, jeder der oben genannten<br />

Personen auf erste Aufforderung hin sämt<strong>li</strong>che<br />

von der betreffenden Person bezahlte oder zu bezahlende<br />

Vorschüsse und Rechtskosten für ein Verfahren im<br />

Zusammenhang mit den hier beschriebenen Ansprüchen<br />

zurückzuerstatten und/oder sie vorzuschiessen.<br />

Der Kunde ermächtigt die VP Bank, sämt<strong>li</strong>che Summen<br />

im Zusammenhang der hier beschriebenen Ansprüche<br />

seinem Konto zu belasten. Jede der hier genannten Personen<br />

ist berechtigt, die Ausübung dieser Entschädigungsklausel<br />

gemäss § 881 ABGB persön<strong>li</strong>ch einzufordern.<br />

6 | Depotbestimmungen | Gültig ab 1. Mai 2013<br />

16. Änderung der Depotbestimmungen<br />

Die VP Bank behält sich jederzeitige Änderungen der Depotbestimmungen<br />

vor. Diese werden dem Kunden auf geeignete<br />

Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch<br />

innert Monatsfrist als genehmigt.<br />

17. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VP Bank bleiben<br />

vorbehalten. Es gelten insbesondere die Bestimmungen<br />

der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das anwendbare<br />

Recht, den Gerichtsst<strong>and</strong> und den Betreibungsort.<br />

18. Gültigkeit<br />

Diese Depotbestimmungen wurden von der Geschäftsleitung<br />

am 29. Oktober 2012 beschlossen, treten am 1. Mai 2013 in<br />

Kraft und ersetzen die bisherigen Bestimmungen.

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