29.01.2015 Aufrufe

General Terms and Conditions (GT&C) (PDF, 123KB) - Vpb.li

General Terms and Conditions (GT&C) (PDF, 123KB) - Vpb.li

General Terms and Conditions (GT&C) (PDF, 123KB) - Vpb.li

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Depotbestimmungen<br />

Gültig ab 1. Mai 2013


2 | Depotbestimmungen | Gültig ab 1. Mai 2013<br />

1. Depotobjekte<br />

Die Verwaltungs- und Privatbank Aktiengesellschaft<br />

(nachfolgend: VP Bank) übernimmt folgende Objekte<br />

zur Aufbewahrung bzw. Verwaltung ins offene Depot:<br />

• Wertpapiere aller Art, inklusive Bucheffekten<br />

• nicht verbriefte Geld- und Kapitalmarktanlagen<br />

• nicht verbriefte Wertrechte<br />

• Edelmetalle<br />

• Wertsachen<br />

• Derivate<br />

• Dokumente<br />

Es steht der VP Bank frei, die Entgegennahme von Depot -<br />

objekten oder die Eröffnung von Depots ohne Angabe von<br />

Gründen abzulehnen. Sie kann jederzeit die Aufhebung<br />

des Depots oder die Rücknahme einzelner Depotobjekte<br />

verlangen.<br />

Diese Depotbestimmungen gelten für alle Depotobjekte,<br />

unabhängig davon, ob sie von der VP Bank gehalten<br />

werden und/oder bei einer Sammeldepotzentrale, einem<br />

Drittverwahrer (Unterdepotbank) und/oder im Namen<br />

der VP Bank, des Kunden und/oder eines «Nominee»<br />

(vgl. Ziff. 8) eingetragen sind. Für die Miete von Schrankfächern<br />

gilt ein separates Reglement.<br />

2. Prüfung von Depotobjekten<br />

Die VP Bank kann einge<strong>li</strong>eferte Depotobjekte auf Echtheit<br />

und Sperrmeldungen prüfen lassen, ohne dafür haftbar zu<br />

werden. Die VP Bank ist insbesondere nicht verpf<strong>li</strong>chtet,<br />

Verwaltungsh<strong>and</strong>lungen vor abgeschlossener Prüfung vorzunehmen.<br />

Entsprechend muss auch ein Verkaufsauftrag bzw.<br />

ein Geschäft, bei welchem die Depotobjekte gegen Entschädigung<br />

an eine Drittpartei herausgegeben werden sollen,<br />

während der Dauer der Prüfung nicht ausgeführt werden.<br />

3. Aufbewahrung<br />

Die VP Bank verpf<strong>li</strong>chtet sich, die Depotobjekte des Kunden<br />

mit der auch für eigene Werte angew<strong>and</strong>ten Sorgfalt an einem<br />

sicheren Ort aufzubewahren oder verwahren zu lassen.<br />

4. Pf<strong>and</strong>recht<br />

Die VP Bank hat gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

für sämt<strong>li</strong>che gegenwärtigen oder künftigen Forderungen,<br />

ohne Rücksicht auf deren Fäl<strong>li</strong>gkeit oder Währung,<br />

ein Pf<strong>and</strong>recht an allen Depotobjekten, die die VP Bank<br />

auf Rechnung des Kunden bei sich selbst oder <strong>and</strong>ernorts<br />

aufbewahrt.<br />

5. Empfangsschein, Depotschein<br />

Die VP Bank übergibt dem Kunden bei physischer Ein<strong>li</strong>eferung<br />

Empfangsscheine bzw. bei elektronischer Ein<strong>li</strong>eferung<br />

Depotscheine, welche die mög<strong>li</strong>chst genaue Bezeichnung<br />

der zur Aufbewahrung übernommenen Depotobjekte enthalten.<br />

Die Empfangsscheine bzw. die Depotscheine sind<br />

weder übertrag- noch verpfändbar.<br />

6. Versicherungen<br />

Wenn der Kunde nichts <strong>and</strong>eres bestimmt, besorgt die<br />

VP Bank auf seine Kosten die Versicherung der von ihr auszuführenden<br />

Transporte von hinterlegten oder zu hinter -<br />

legenden Depotobjekten, soweit deren Wert bestimmbar<br />

und eine solche Versicherung üb<strong>li</strong>ch ist und im Rahmen der<br />

bankeigenen Versicherung bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft<br />

abgeschlossen werden kann.<br />

Es steht dem Kunden frei, die deponierten Gegenstände<br />

durch eine private Po<strong>li</strong>ce gegen Schäden versichern zu lassen.<br />

Die VP Bank übernimmt auf Wunsch die Vermittlung<br />

einer solchen Versicherung.<br />

7. Form der Aufbewahrung / Settlement<br />

Die VP Bank ist ausdrück<strong>li</strong>ch ermächtigt, die Depotobjekte<br />

bei sich, einer Sammeldepotzentrale oder<br />

einem Drittverwahrer (Unterdepotbank) ihrer Wahl aufbewahren<br />

zu lassen. Sammeldepotzentrale wie auch<br />

Drittverwahrer können sich auch im Ausl<strong>and</strong> befinden.<br />

Depotobjekte, die nur oder vorwiegend im Ausl<strong>and</strong> geh<strong>and</strong>elt<br />

werden, werden in der Regel auch dort aufbewahrt<br />

oder auf Kosten und Gefahr des Kunden dorthin verlagert,<br />

falls sie <strong>and</strong>ernorts einge<strong>li</strong>efert werden. Ist bei bestimmten


Depotobjekten eine Eintragung auf den Kunden am Ort<br />

der Auf bewahrung unüb<strong>li</strong>ch oder nicht mög<strong>li</strong>ch, kann die<br />

VP Bank diese Werte auf den eigenen Namen oder auf<br />

den Namen eines Dritten – jedoch immer auf Rechnung<br />

und Gefahr des Kunden – eintragen lassen (vgl. Ziff. 8).<br />

Ohne ausdrück<strong>li</strong>che <strong>and</strong>erslautende Instruktion ist die<br />

VP Bank berechtigt, Depotobjekte gattungsmässig in ihrem<br />

Sammeldepot oder im Sammeldepot eines Drittverwahrers<br />

oder bei einer Sammeldepotzentrale aufbewahren zu lassen.<br />

Vorbehalten bleiben Depotobjekte, die wegen ihrer Natur<br />

oder aus <strong>and</strong>eren Gründen einzeln verwahrt werden müssen.<br />

Verlangt der Kunde die Einzelverwahrung von sammelverwahrfähigen<br />

Depotobjekten, werden die Depotobjekte<br />

ledig<strong>li</strong>ch im geschlossenen Depot aufbewahrt, und die<br />

VP Bank besorgt keine Verwaltungsh<strong>and</strong>lungen. In beiden<br />

Fällen werden die anfallenden Mehrkosten dem Kunden<br />

weiterbelastet, und er hat die zusätz<strong>li</strong>chen Risiken zu tragen.<br />

Inländische Depotobjekte sowie solche von Schweizer Emittenten,<br />

die zur Sammelverwahrung zugelassen sind, werden<br />

regelmässig bei der Schweizer Effektensammelverwahrstelle<br />

SIS Sega Intersettle verwahrt. Ausländische Depotwerte<br />

werden in der Regel im Heimatmarkt des betreffenden<br />

Papiers oder in dem L<strong>and</strong> verwahrt, in dem der Kauf getätigt<br />

wurde.<br />

Bei einer Sammelverwahrung im Fürstentum Liechtenstein<br />

oder in der Schweiz hat der Kunde im Verhältnis zu den in<br />

seinem Depot verbuchten Depotobjekten Miteigentum am<br />

jewei<strong>li</strong>gen Best<strong>and</strong> des Sammeldepots. Auslosbare Depot -<br />

objekte können ebenfalls im Sammeldepot aufbewahrt werden.<br />

Von einer Auslosung erfasste Depotobjekte verteilt die<br />

VP Bank mittels Zweitauslosung unter den entsprechenden<br />

Kunden. Dabei wendet sie eine Methode an, die allen tangierten<br />

Kunden eine gleichwertige Aussicht auf Berücksich -<br />

tigung wie bei der Erstauslosung bietet. Bei Aus<strong>li</strong>eferung<br />

von Depotobjekten aus einem Sammeldepot besteht kein<br />

Anspruch auf bestimmte Nummern oder Stückelungen.<br />

Bei Aufbewahrung im Ausl<strong>and</strong> unter<strong>li</strong>egen die Depotobjekte<br />

den Gesetzen und Usanzen der entsprechenden ausländischen<br />

Jurisdiktion. Wird der VP Bank die Rückgabe im Ausl<strong>and</strong><br />

aufbewahrter Depotobjekte durch die ausländische Gesetzgebung<br />

verunmög<strong>li</strong>cht oder erschwert, ist die VP Bank<br />

nur verpf<strong>li</strong>chtet, dem Kunden am Ort einer Korrespondenzbank<br />

einen anteilsmässigen Rückgabeanspruch zu verschaffen.<br />

Ausländische Bestimmungen können von den inländischen<br />

insbesondere bezüg<strong>li</strong>ch des Bankgeheimnisses stark<br />

abweichen.<br />

Bei der Ausführung von H<strong>and</strong>elsaufträgen des Kunden bezüg<strong>li</strong>ch<br />

Depotobjekten erfolgt die Einbuchung gekaufter<br />

Titel bzw. die Gutschrift des Verkaufserlöses jeweils unter<br />

Vorbehalt des ansch<strong>li</strong>essenden Settlements, das heisst vorbehalt<strong>li</strong>ch<br />

der effektiven Titel<strong>li</strong>eferung bzw. des effektiven<br />

Zahlungseingangs. Die VP Bank ist nicht verpf<strong>li</strong>chtet, H<strong>and</strong>elsaufträge<br />

auszuführen, die Titel bzw. Guthaben betreffen,<br />

die noch nicht effektiv ge<strong>li</strong>efert bzw. gutgeschrieben wurden.<br />

8. Eintragung der Depotobjekte – «Nominee»<br />

Die VP Bank ist berechtigt, die Depotobjekte des Kunden<br />

in ihrem eigenen Namen, dem Namen des Kunden oder<br />

auf den Namen einer im Auftrag der VP Bank h<strong>and</strong>elnden<br />

Drittperson («Nominee») eintragen zu lassen. Dies stets<br />

auf Rechnung und Gefahr des Kunden.<br />

Der Nominee ist einzig der Bank gegenüber verpf<strong>li</strong>chtet und<br />

übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden. Eine<br />

Eintragung der Depotobjekte im Namen der VP Bank (oder<br />

des Nominee), aber auf Rechnung und Gefahr des Kunden,<br />

hat keine Auswirkungen auf die in den vor<strong>li</strong>egenden Depotbestimmungen<br />

oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

der VP Bank festgesetzten Pf<strong>li</strong>chten oder die Verantwort<strong>li</strong>chkeit<br />

der VP Bank.<br />

Die VP Bank hat jederzeit das Recht, den Nominee für die<br />

gehaltenen Depotobjekte zu ändern, ohne den Kunden<br />

vorgängig informieren zu müssen.<br />

Die VP Bank kann den Emittenten der Depotobjekte und/<br />

oder Dritte (zum Beispiel Sammeldepotzentralen, Drittverwahrer,<br />

Aufsichtsbehörden usw.) informieren, dass sie<br />

oder der Nominee als treuhänderischer Inhaber auf ihren/<br />

seinen Namen, jedoch auf Rechnung und Gefahr des Kunden<br />

und gegebenenfalls auf Rechnung und Gefahr von <strong>and</strong>eren<br />

3 | Depotbestimmungen | Gültig ab 1. Mai 2013


4 | Depotbestimmungen | Gültig ab 1. Mai 2013<br />

Bankkunden, h<strong>and</strong>elt. Ohne vorgängige Genehmigung<br />

durch den Kunden darf die VP Bank die Identität und<br />

jeg<strong>li</strong>che <strong>and</strong>ere vertrau<strong>li</strong>che Information über den Kunden<br />

(die Identität des wirtschaft<strong>li</strong>ch Berechtigten eingeschlossen)<br />

nur in folgenden Fällen bekannt geben:<br />

• Die auf die VP Bank oder auf die Depotobjekte anwendbaren<br />

gesetz<strong>li</strong>chen Vorschriften oder Reglemente sehen<br />

eine entsprechende Offenlegung vor.<br />

• Die Offenlegung ist notwendig, um die gute Erfüllung<br />

der vom Kunden erhaltenen Weisungen sicherzustellen.<br />

• Die Offenlegung ist notwendig, damit die VP Bank<br />

ihre aus der Geschäftsbeziehung resultierenden<br />

Rechte geltend machen bzw. ihre berechtigten Interessen<br />

wahrnehmen kann.<br />

• Wenn gegen die VP Bank bzw. eine ihrer Gruppengesellschaften,<br />

Mitarbeiter, Organe oder jewei<strong>li</strong>ge Vertreter<br />

sowie Nominees Ansprüche gemäss Ziff. 15 Abs. 2<br />

dieser Depotbestimmungen geltend gemacht werden.<br />

Dieser Fall ist nicht gegeben, wenn der Kunde ausreichende<br />

Garantien in einer von der VP Bank akzeptierten<br />

Form <strong>li</strong>efert, um den Betrag der Ansprüche decken<br />

zu können.<br />

9. Marktüberwachung/Offenlegung<br />

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die VP Bank die Entgegennahme<br />

und Ausführung von Aufträgen für bestimmte<br />

Börsenplätze von einer vorgängigen separaten und schrift<strong>li</strong>chen<br />

Erklärung abhängig machen kann, worin der Kunde<br />

die VP Bank ausdrück<strong>li</strong>ch vom Bankgeheimnis entbindet und<br />

diese dazu ermächtigt, sämt<strong>li</strong>chen im entsprechenden L<strong>and</strong><br />

gesetz<strong>li</strong>ch oder aufsichtsrecht<strong>li</strong>ch verlangten Offenlegungspf<strong>li</strong>chten<br />

nachzukommen. Ohne Vor<strong>li</strong>egen einer solchen<br />

Erklärung ist die VP Bank berechtigt, aber nicht verpf<strong>li</strong>chtet,<br />

sämt<strong>li</strong>che Aufträge für die betroffenen Börsenplätze abzulehnen.<br />

Der Kunde trägt den Schaden, der ihm dadurch<br />

entstehen kann, dass sein Auftrag bis zum Vor<strong>li</strong>egen seiner<br />

schrift<strong>li</strong>chen Erklärung nicht ausgeführt wird.<br />

Es ob<strong>li</strong>egt aussch<strong>li</strong>ess<strong>li</strong>ch dem Kunden, sich bei den<br />

Emittenten und/oder den zuständigen Behörden über<br />

eine allfäl<strong>li</strong>ge Meldepf<strong>li</strong>cht für bedeutende Betei<strong>li</strong>gungen<br />

zu informieren und einer allfäl<strong>li</strong>gen Meldepf<strong>li</strong>cht, insbesondere<br />

bei Überschreitung einer Meldepf<strong>li</strong>chtschwelle,<br />

nachzukommen. Der Kunde entschädigt die VP Bank für<br />

jeg<strong>li</strong>chen Schaden, der ihr aus der Nichteinhaltung seiner<br />

Meldepf<strong>li</strong>cht entstehen könnte. Die VP Bank ist nicht verpf<strong>li</strong>chtet,<br />

den Kunden bezüg<strong>li</strong>ch seiner Meldepf<strong>li</strong>chten zu<br />

informieren oder Weisungen auszuführen, von denen sie<br />

annehmen könnte, dass sie eine solche Meldepf<strong>li</strong>cht auslösen<br />

oder die diesbezüg<strong>li</strong>ch anwendbaren regulatorischen<br />

Vorschriften verletzen könnten.<br />

10. Emittenten<br />

Im Zusammenhang mit der Aufbewahrung und Verwaltung<br />

von Depotobjekten kann die VP Bank zur Ausübung von<br />

Rechten im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden<br />

befugt sein. Hat der Kunde Depotobjekte einer Gesellschaft<br />

erworben, die zahlungsunfähig oder Gegenst<strong>and</strong> eines Vergleichs-,<br />

eines Konkurs-, eines Sanierungsverfahrens oder<br />

einer «Class-/Corporate-/Derivative-Action» (Sammelklage /<br />

Klage eines Aktionärs / Nebenklage) ist, kann die VP Bank<br />

nach ihrem Ermessen die mit diesen Depotobjekten verbundenen<br />

Rechte (Forderungsrechte sowie sämt<strong>li</strong>che damit zusammenhängende<br />

Nebenrechte) an den Kunden zur direkten<br />

Ausübung abtreten. (Bei einer «Class-/Corporate-/Derivative-<br />

Action» h<strong>and</strong>elt es sich um Klagen einer Gruppe von Aktionären<br />

oder Anleihensgläubigern gegen die Gesellschaft oder<br />

im Namen der Gesellschaft gegen Dritte, im Allgemeinen<br />

wegen einer finanziellen Benachtei<strong>li</strong>gung.).<br />

Der Kunde erklärt sich unwiderruf<strong>li</strong>ch damit einverst<strong>and</strong>en,<br />

beim ersten Ersuchen der VP Bank diese Forderung und allfäl<strong>li</strong>ge<br />

Nebenrechte auf seinen Namen oder auf den Namen<br />

einer dritten Person zurückzunehmen. Nennt der Kunde<br />

der VP Bank innerhalb der ihm gesetzten Frist keinen Namen<br />

einer Drittperson, erfolgt die Übertragung auf seinen eigenen<br />

Namen, damit er selbst alle erforder<strong>li</strong>chen Massnahmen<br />

einleiten kann, um im Rahmen des Vergleichs-, Konkurs-,<br />

Sanierungsverfahrens oder einer «Class-/Corporate-/<br />

Derivative-Action» seine Interessen wahren zu können.


Im Übrigen übernimmt die VP Bank keine weiteren Schritte<br />

gegenüber der betreffenden Gesellschaft oder der Gruppe<br />

von Aktionären, auch im Fall, dass sie die hier erwähnten<br />

Rechte nicht abgetreten oder ihre Abtretung nicht vorgeschlagen<br />

hat. Es ob<strong>li</strong>egt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen<br />

der Gerichtsverfahren, der Zwangsvollstreckung oder<br />

Liquidierung (zum Beispiel Konkurs, Vergleich usw.)<br />

selbst geltend zu machen und die hierfür nötigen Informationen<br />

selbst zusammenzutragen.<br />

11. Verwaltung<br />

Auch ohne ausdrück<strong>li</strong>chen Auftrag des Kunden besorgt die<br />

VP Bank vom Tage der Deponierung an:<br />

• den Einzug oder gegebenenfalls die bestmög<strong>li</strong>che Verwertung<br />

fäl<strong>li</strong>ger Zinsen und Dividenden sowie rückzahlbarer<br />

Titel;<br />

• die Überwachung von Auslosungen, Kündigungen, Konversionen,<br />

Bezugsrechten und Amortisationen von Wertpapieren<br />

aufgrund der bei der VP Bank vor<strong>li</strong>egenden<br />

Pub<strong>li</strong>kationen, ohne dass die VP Bank eine Verantwortung<br />

übernimmt;<br />

• den Bezug neuer Couponbogen und den Umtausch von<br />

Interimsscheinen gegen definitive Titel.<br />

Die VP Bank übernimmt ferner auf rechtzeitig erfolgten<br />

Auftrag des Kunden:<br />

• die Besorgung von Konversionen;<br />

• die Vermittlung von Einzahlungen auf nicht voll einbezahlte<br />

Wertschriften;<br />

• die Entgegennahme von Zinsen und Kapitalabzahlungen<br />

auf Hypothekartiteln;<br />

• die Kündigung und das Inkasso von Hypothekartiteln;<br />

• die Ausübung oder den Verkauf von Bezugsrechten.<br />

Sofern die VP Bank innert angemessener Frist keinen<br />

abweichenden Auftrag des Kunden entgegengenommen<br />

hat, ist sie berechtigt, das Bezugsrecht nach Ablauf des<br />

dem Kunden mitgeteilten Zeitpunktes bestens zu verkaufen;<br />

• Den Kauf, Verkauf und die Ausübung von <strong>and</strong>eren<br />

Rechten.<br />

Ohne Auftrag ist die VP Bank nicht verpf<strong>li</strong>chtet, interessewahrende<br />

Folgeh<strong>and</strong>lungen auszuführen.<br />

12. Bewertung<br />

Bewertungen des Depotinhalts beruhen auf Kursen und<br />

Kurswerten aus banküb<strong>li</strong>chen Informationsquellen. Einige<br />

dieser Angaben werden mög<strong>li</strong>cherweise nur periodisch<br />

aktua<strong>li</strong>siert, etwa vom Emittenten selbst oder von an ihn gebundenen,<br />

in keiner Weise unabhängigen Dritten. Stehen<br />

die Angaben der VP Bank nicht oder nicht mehr zur Verfügung,<br />

kann diese nach eigenem Ermessen die letzten Schätzungen<br />

im Auszug der Depotobjekte beibehalten oder<br />

auf eine Wertangabe der betreffenden Position verzichten.<br />

In jedem Fall gelten die angegebenen Werte bloss als<br />

Richt<strong>li</strong>nien und sind für die VP Bank nicht verbind<strong>li</strong>ch.<br />

13. Übergabe<br />

Depotobjekte, die verschlossen ins offene Depot übergeben<br />

werden, sind mit einer Wertdeklaration zu versehen; sie<br />

müssen auf der Umhüllung die genaue Adresse des Kunden<br />

sowie eine Inhaltserklärung tragen. Die VP Bank ist berechtigt,<br />

einen Ausweis über die Natur der deponierten Gegenstände<br />

zu verlangen.<br />

14. Inhalt<br />

Depotobjekte, die verschlossen ins offene Depot übergeben<br />

werden, dürfen keine feuer- oder <strong>and</strong>erweitig gefähr<strong>li</strong>chen<br />

oder zur Aufbewahrung in einem Bankgebäude ungeeigneten<br />

Sachen enthalten. Der Kunde haftet für jeden Schaden,<br />

der infolge Zuwiderh<strong>and</strong>lung gegen diese Bestimmungen<br />

entsteht.<br />

15. Haftung / Schadloshaltung durch den Kunden<br />

Die VP Bank lehnt insbesondere die jedenfalls betragsmässig<br />

durch den deklarierten Wert des Depotobjekts begrenzte<br />

Haftung für Schäden ab, die durch atmosphärische Einflüsse<br />

oder durch im Auftrag des Kunden vorgenommene Manipulation<br />

irgendwelcher Art an deponierten Sachen entstehen.<br />

Mit der Rückgabe ist die VP Bank von jeg<strong>li</strong>cher Haftung befreit.<br />

5 | Depotbestimmungen | Gültig ab 1. Mai 2013


Der Kunde verpf<strong>li</strong>chtet sich, die VP Bank bzw. ihre Gruppengesellschaften,<br />

Mitarbeitenden, Organe oder jewei<strong>li</strong>ge<br />

Vertreter sowie «Nominees» (vgl. Ziff. 8) von jeder / für<br />

jede Art von Haftung, Anspruch, Kosten, Schaden, Forderung,<br />

Verlust, Aus -lagen, Nachteil und Schadensersatz<br />

(die «Ansprüche») zu entbinden, zu schützen und zu entschädigen,<br />

der sich diese Personen im Zusammenhang<br />

mit der Aufbewahrung und/oder der Verwaltung der<br />

Depotobjekte aussetzen, sofern diese Ansprüche nicht<br />

auf eine vorsätz<strong>li</strong>che oder grobfahrlässige Verletzung<br />

von Sorgfaltspf<strong>li</strong>chten gründen.<br />

Der Kunde verpf<strong>li</strong>chtet sich weiter, jeder der oben genannten<br />

Personen auf erste Aufforderung hin sämt<strong>li</strong>che<br />

von der betreffenden Person bezahlte oder zu bezahlende<br />

Vorschüsse und Rechtskosten für ein Verfahren im<br />

Zusammenhang mit den hier beschriebenen Ansprüchen<br />

zurückzuerstatten und/oder sie vorzuschiessen.<br />

Der Kunde ermächtigt die VP Bank, sämt<strong>li</strong>che Summen<br />

im Zusammenhang der hier beschriebenen Ansprüche<br />

seinem Konto zu belasten. Jede der hier genannten Personen<br />

ist berechtigt, die Ausübung dieser Entschädigungsklausel<br />

gemäss § 881 ABGB persön<strong>li</strong>ch einzufordern.<br />

6 | Depotbestimmungen | Gültig ab 1. Mai 2013<br />

16. Änderung der Depotbestimmungen<br />

Die VP Bank behält sich jederzeitige Änderungen der Depotbestimmungen<br />

vor. Diese werden dem Kunden auf geeignete<br />

Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch<br />

innert Monatsfrist als genehmigt.<br />

17. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VP Bank bleiben<br />

vorbehalten. Es gelten insbesondere die Bestimmungen<br />

der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das anwendbare<br />

Recht, den Gerichtsst<strong>and</strong> und den Betreibungsort.<br />

18. Gültigkeit<br />

Diese Depotbestimmungen wurden von der Geschäftsleitung<br />

am 29. Oktober 2012 beschlossen, treten am 1. Mai 2013 in<br />

Kraft und ersetzen die bisherigen Bestimmungen.


Die VP Bank Gruppe<br />

Die Verwaltungs- und Privat-Bank Aktiengesellschaft ist eine in Liechtenstein domizi<strong>li</strong>erte Bank und untersteht der Finanzmarktaufsicht<br />

Liechtenstein (FMA), L<strong>and</strong>strasse 109, Postfach 279, LI-9490 Vaduz, www.fma-<strong>li</strong>.<strong>li</strong><br />

Verwaltungs- und Privat-Bank Aeulestrasse 6<br />

Aktiengesellschaft<br />

LI-9490 Vaduz - Liechtenstein<br />

Tel +423 235 66 55 - Fax +423 235 65 00<br />

info@vpbank.com - www.vpbank.com<br />

MwSt.-Nr. 51.263 - Reg.-Nr. FL-0001.007.080<br />

VP Bank (Schweiz) AG Bahnhofstrasse 3 - Postfach 2993<br />

CH-8022 Zürich - Schweiz<br />

Tel +41 44 226 24 24 - Fax +41 44 226 25 24 - info.ch@vpbank.com<br />

VP Bank (Luxembourg) S.A.<br />

26, Avenue de la Liberté<br />

L-1930 Luxembourg - Luxembourg<br />

Tel +352 404 770-1 - Fax +352 481 117 - info.lu@vpbank.com<br />

VP Bank (BVI) Limited 3076 Sir Francis Drake’s Highway - P.O. Box 3463<br />

Road Town, Tortola VG1110 - British Virgin Isl<strong>and</strong>s<br />

Tel +1 284 494 11 00 - Fax +1 284 494 11 44 - info.bvi@vpbank.com<br />

VP Bank (Singapore) Ltd.<br />

VP Wealth Management (Hong Kong) Ltd.<br />

Verwaltungs- und Privat-Bank<br />

Aktiengesellschaft<br />

Hong Kong Representative Office<br />

VP Bank (Switzerl<strong>and</strong>) Ltd.<br />

Moscow Representative Office<br />

VPB Finance S.A.<br />

9 Raffles Place - #49-01 Repub<strong>li</strong>c Plaza<br />

Singapore 048619 - Singapore<br />

Tel +65 6305 0050 - Fax +65 6305 0051 - info.sg@vpbank.com<br />

33/F - Suite 3305 - Two Exchange Square<br />

8 Connaught Place - Central - Hong Kong<br />

Tel +852 3628 99 00 - Fax +852 3628 99 55 - info.hkwm@vpbank.com<br />

33/F - Suite 3305 - Two Exchange Square<br />

8 Connaught Place - Central - Hong Kong<br />

Tel +852 3628 99 99 - Fax +852 3628 99 11 - info.hk@vpbank.com<br />

World Trade Center - Entrance 7 - 5th Floor - Office 511 - 12 Krasnopresnenskaya Emb.<br />

RU-123610 Moscow - Russian Federation<br />

Tel +7 495 967 00 95 - Fax +7 495 967 00 98 - info.ru@vpbank.com<br />

26, Avenue de la Liberté<br />

L-1930 Luxembourg - Luxembourg<br />

Tel +352 404 777 383 - Fax +352 404 777 389 - vpbfinance@vpbank.com<br />

IFOS Internationale Fonds Service Aeulestrasse 6<br />

Aktiengesellschaft<br />

LI-9490 Vaduz - Liechtenstein<br />

Tel +423 235 67 67 - Fax +423 235 67 77 - ifos@vpbank.com


Verwaltungs- und Privat-Bank Aktiengesellschaft<br />

Aeulestrasse 6 - LI-9490 Vaduz - Liechtenstein - Tel +423 235 66 55 - Fax +423 235 65 00<br />

info@vpbank.com - www.vpbank.com<br />

12.2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!