General Terms and Conditions (GT&C) (PDF, 123KB) - Vpb.li
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Depotbestimmungen<br />
Gültig ab 1. Mai 2013
2 | Depotbestimmungen | Gültig ab 1. Mai 2013<br />
1. Depotobjekte<br />
Die Verwaltungs- und Privatbank Aktiengesellschaft<br />
(nachfolgend: VP Bank) übernimmt folgende Objekte<br />
zur Aufbewahrung bzw. Verwaltung ins offene Depot:<br />
• Wertpapiere aller Art, inklusive Bucheffekten<br />
• nicht verbriefte Geld- und Kapitalmarktanlagen<br />
• nicht verbriefte Wertrechte<br />
• Edelmetalle<br />
• Wertsachen<br />
• Derivate<br />
• Dokumente<br />
Es steht der VP Bank frei, die Entgegennahme von Depot -<br />
objekten oder die Eröffnung von Depots ohne Angabe von<br />
Gründen abzulehnen. Sie kann jederzeit die Aufhebung<br />
des Depots oder die Rücknahme einzelner Depotobjekte<br />
verlangen.<br />
Diese Depotbestimmungen gelten für alle Depotobjekte,<br />
unabhängig davon, ob sie von der VP Bank gehalten<br />
werden und/oder bei einer Sammeldepotzentrale, einem<br />
Drittverwahrer (Unterdepotbank) und/oder im Namen<br />
der VP Bank, des Kunden und/oder eines «Nominee»<br />
(vgl. Ziff. 8) eingetragen sind. Für die Miete von Schrankfächern<br />
gilt ein separates Reglement.<br />
2. Prüfung von Depotobjekten<br />
Die VP Bank kann einge<strong>li</strong>eferte Depotobjekte auf Echtheit<br />
und Sperrmeldungen prüfen lassen, ohne dafür haftbar zu<br />
werden. Die VP Bank ist insbesondere nicht verpf<strong>li</strong>chtet,<br />
Verwaltungsh<strong>and</strong>lungen vor abgeschlossener Prüfung vorzunehmen.<br />
Entsprechend muss auch ein Verkaufsauftrag bzw.<br />
ein Geschäft, bei welchem die Depotobjekte gegen Entschädigung<br />
an eine Drittpartei herausgegeben werden sollen,<br />
während der Dauer der Prüfung nicht ausgeführt werden.<br />
3. Aufbewahrung<br />
Die VP Bank verpf<strong>li</strong>chtet sich, die Depotobjekte des Kunden<br />
mit der auch für eigene Werte angew<strong>and</strong>ten Sorgfalt an einem<br />
sicheren Ort aufzubewahren oder verwahren zu lassen.<br />
4. Pf<strong>and</strong>recht<br />
Die VP Bank hat gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
für sämt<strong>li</strong>che gegenwärtigen oder künftigen Forderungen,<br />
ohne Rücksicht auf deren Fäl<strong>li</strong>gkeit oder Währung,<br />
ein Pf<strong>and</strong>recht an allen Depotobjekten, die die VP Bank<br />
auf Rechnung des Kunden bei sich selbst oder <strong>and</strong>ernorts<br />
aufbewahrt.<br />
5. Empfangsschein, Depotschein<br />
Die VP Bank übergibt dem Kunden bei physischer Ein<strong>li</strong>eferung<br />
Empfangsscheine bzw. bei elektronischer Ein<strong>li</strong>eferung<br />
Depotscheine, welche die mög<strong>li</strong>chst genaue Bezeichnung<br />
der zur Aufbewahrung übernommenen Depotobjekte enthalten.<br />
Die Empfangsscheine bzw. die Depotscheine sind<br />
weder übertrag- noch verpfändbar.<br />
6. Versicherungen<br />
Wenn der Kunde nichts <strong>and</strong>eres bestimmt, besorgt die<br />
VP Bank auf seine Kosten die Versicherung der von ihr auszuführenden<br />
Transporte von hinterlegten oder zu hinter -<br />
legenden Depotobjekten, soweit deren Wert bestimmbar<br />
und eine solche Versicherung üb<strong>li</strong>ch ist und im Rahmen der<br />
bankeigenen Versicherung bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft<br />
abgeschlossen werden kann.<br />
Es steht dem Kunden frei, die deponierten Gegenstände<br />
durch eine private Po<strong>li</strong>ce gegen Schäden versichern zu lassen.<br />
Die VP Bank übernimmt auf Wunsch die Vermittlung<br />
einer solchen Versicherung.<br />
7. Form der Aufbewahrung / Settlement<br />
Die VP Bank ist ausdrück<strong>li</strong>ch ermächtigt, die Depotobjekte<br />
bei sich, einer Sammeldepotzentrale oder<br />
einem Drittverwahrer (Unterdepotbank) ihrer Wahl aufbewahren<br />
zu lassen. Sammeldepotzentrale wie auch<br />
Drittverwahrer können sich auch im Ausl<strong>and</strong> befinden.<br />
Depotobjekte, die nur oder vorwiegend im Ausl<strong>and</strong> geh<strong>and</strong>elt<br />
werden, werden in der Regel auch dort aufbewahrt<br />
oder auf Kosten und Gefahr des Kunden dorthin verlagert,<br />
falls sie <strong>and</strong>ernorts einge<strong>li</strong>efert werden. Ist bei bestimmten
Depotobjekten eine Eintragung auf den Kunden am Ort<br />
der Auf bewahrung unüb<strong>li</strong>ch oder nicht mög<strong>li</strong>ch, kann die<br />
VP Bank diese Werte auf den eigenen Namen oder auf<br />
den Namen eines Dritten – jedoch immer auf Rechnung<br />
und Gefahr des Kunden – eintragen lassen (vgl. Ziff. 8).<br />
Ohne ausdrück<strong>li</strong>che <strong>and</strong>erslautende Instruktion ist die<br />
VP Bank berechtigt, Depotobjekte gattungsmässig in ihrem<br />
Sammeldepot oder im Sammeldepot eines Drittverwahrers<br />
oder bei einer Sammeldepotzentrale aufbewahren zu lassen.<br />
Vorbehalten bleiben Depotobjekte, die wegen ihrer Natur<br />
oder aus <strong>and</strong>eren Gründen einzeln verwahrt werden müssen.<br />
Verlangt der Kunde die Einzelverwahrung von sammelverwahrfähigen<br />
Depotobjekten, werden die Depotobjekte<br />
ledig<strong>li</strong>ch im geschlossenen Depot aufbewahrt, und die<br />
VP Bank besorgt keine Verwaltungsh<strong>and</strong>lungen. In beiden<br />
Fällen werden die anfallenden Mehrkosten dem Kunden<br />
weiterbelastet, und er hat die zusätz<strong>li</strong>chen Risiken zu tragen.<br />
Inländische Depotobjekte sowie solche von Schweizer Emittenten,<br />
die zur Sammelverwahrung zugelassen sind, werden<br />
regelmässig bei der Schweizer Effektensammelverwahrstelle<br />
SIS Sega Intersettle verwahrt. Ausländische Depotwerte<br />
werden in der Regel im Heimatmarkt des betreffenden<br />
Papiers oder in dem L<strong>and</strong> verwahrt, in dem der Kauf getätigt<br />
wurde.<br />
Bei einer Sammelverwahrung im Fürstentum Liechtenstein<br />
oder in der Schweiz hat der Kunde im Verhältnis zu den in<br />
seinem Depot verbuchten Depotobjekten Miteigentum am<br />
jewei<strong>li</strong>gen Best<strong>and</strong> des Sammeldepots. Auslosbare Depot -<br />
objekte können ebenfalls im Sammeldepot aufbewahrt werden.<br />
Von einer Auslosung erfasste Depotobjekte verteilt die<br />
VP Bank mittels Zweitauslosung unter den entsprechenden<br />
Kunden. Dabei wendet sie eine Methode an, die allen tangierten<br />
Kunden eine gleichwertige Aussicht auf Berücksich -<br />
tigung wie bei der Erstauslosung bietet. Bei Aus<strong>li</strong>eferung<br />
von Depotobjekten aus einem Sammeldepot besteht kein<br />
Anspruch auf bestimmte Nummern oder Stückelungen.<br />
Bei Aufbewahrung im Ausl<strong>and</strong> unter<strong>li</strong>egen die Depotobjekte<br />
den Gesetzen und Usanzen der entsprechenden ausländischen<br />
Jurisdiktion. Wird der VP Bank die Rückgabe im Ausl<strong>and</strong><br />
aufbewahrter Depotobjekte durch die ausländische Gesetzgebung<br />
verunmög<strong>li</strong>cht oder erschwert, ist die VP Bank<br />
nur verpf<strong>li</strong>chtet, dem Kunden am Ort einer Korrespondenzbank<br />
einen anteilsmässigen Rückgabeanspruch zu verschaffen.<br />
Ausländische Bestimmungen können von den inländischen<br />
insbesondere bezüg<strong>li</strong>ch des Bankgeheimnisses stark<br />
abweichen.<br />
Bei der Ausführung von H<strong>and</strong>elsaufträgen des Kunden bezüg<strong>li</strong>ch<br />
Depotobjekten erfolgt die Einbuchung gekaufter<br />
Titel bzw. die Gutschrift des Verkaufserlöses jeweils unter<br />
Vorbehalt des ansch<strong>li</strong>essenden Settlements, das heisst vorbehalt<strong>li</strong>ch<br />
der effektiven Titel<strong>li</strong>eferung bzw. des effektiven<br />
Zahlungseingangs. Die VP Bank ist nicht verpf<strong>li</strong>chtet, H<strong>and</strong>elsaufträge<br />
auszuführen, die Titel bzw. Guthaben betreffen,<br />
die noch nicht effektiv ge<strong>li</strong>efert bzw. gutgeschrieben wurden.<br />
8. Eintragung der Depotobjekte – «Nominee»<br />
Die VP Bank ist berechtigt, die Depotobjekte des Kunden<br />
in ihrem eigenen Namen, dem Namen des Kunden oder<br />
auf den Namen einer im Auftrag der VP Bank h<strong>and</strong>elnden<br />
Drittperson («Nominee») eintragen zu lassen. Dies stets<br />
auf Rechnung und Gefahr des Kunden.<br />
Der Nominee ist einzig der Bank gegenüber verpf<strong>li</strong>chtet und<br />
übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden. Eine<br />
Eintragung der Depotobjekte im Namen der VP Bank (oder<br />
des Nominee), aber auf Rechnung und Gefahr des Kunden,<br />
hat keine Auswirkungen auf die in den vor<strong>li</strong>egenden Depotbestimmungen<br />
oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
der VP Bank festgesetzten Pf<strong>li</strong>chten oder die Verantwort<strong>li</strong>chkeit<br />
der VP Bank.<br />
Die VP Bank hat jederzeit das Recht, den Nominee für die<br />
gehaltenen Depotobjekte zu ändern, ohne den Kunden<br />
vorgängig informieren zu müssen.<br />
Die VP Bank kann den Emittenten der Depotobjekte und/<br />
oder Dritte (zum Beispiel Sammeldepotzentralen, Drittverwahrer,<br />
Aufsichtsbehörden usw.) informieren, dass sie<br />
oder der Nominee als treuhänderischer Inhaber auf ihren/<br />
seinen Namen, jedoch auf Rechnung und Gefahr des Kunden<br />
und gegebenenfalls auf Rechnung und Gefahr von <strong>and</strong>eren<br />
3 | Depotbestimmungen | Gültig ab 1. Mai 2013
4 | Depotbestimmungen | Gültig ab 1. Mai 2013<br />
Bankkunden, h<strong>and</strong>elt. Ohne vorgängige Genehmigung<br />
durch den Kunden darf die VP Bank die Identität und<br />
jeg<strong>li</strong>che <strong>and</strong>ere vertrau<strong>li</strong>che Information über den Kunden<br />
(die Identität des wirtschaft<strong>li</strong>ch Berechtigten eingeschlossen)<br />
nur in folgenden Fällen bekannt geben:<br />
• Die auf die VP Bank oder auf die Depotobjekte anwendbaren<br />
gesetz<strong>li</strong>chen Vorschriften oder Reglemente sehen<br />
eine entsprechende Offenlegung vor.<br />
• Die Offenlegung ist notwendig, um die gute Erfüllung<br />
der vom Kunden erhaltenen Weisungen sicherzustellen.<br />
• Die Offenlegung ist notwendig, damit die VP Bank<br />
ihre aus der Geschäftsbeziehung resultierenden<br />
Rechte geltend machen bzw. ihre berechtigten Interessen<br />
wahrnehmen kann.<br />
• Wenn gegen die VP Bank bzw. eine ihrer Gruppengesellschaften,<br />
Mitarbeiter, Organe oder jewei<strong>li</strong>ge Vertreter<br />
sowie Nominees Ansprüche gemäss Ziff. 15 Abs. 2<br />
dieser Depotbestimmungen geltend gemacht werden.<br />
Dieser Fall ist nicht gegeben, wenn der Kunde ausreichende<br />
Garantien in einer von der VP Bank akzeptierten<br />
Form <strong>li</strong>efert, um den Betrag der Ansprüche decken<br />
zu können.<br />
9. Marktüberwachung/Offenlegung<br />
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die VP Bank die Entgegennahme<br />
und Ausführung von Aufträgen für bestimmte<br />
Börsenplätze von einer vorgängigen separaten und schrift<strong>li</strong>chen<br />
Erklärung abhängig machen kann, worin der Kunde<br />
die VP Bank ausdrück<strong>li</strong>ch vom Bankgeheimnis entbindet und<br />
diese dazu ermächtigt, sämt<strong>li</strong>chen im entsprechenden L<strong>and</strong><br />
gesetz<strong>li</strong>ch oder aufsichtsrecht<strong>li</strong>ch verlangten Offenlegungspf<strong>li</strong>chten<br />
nachzukommen. Ohne Vor<strong>li</strong>egen einer solchen<br />
Erklärung ist die VP Bank berechtigt, aber nicht verpf<strong>li</strong>chtet,<br />
sämt<strong>li</strong>che Aufträge für die betroffenen Börsenplätze abzulehnen.<br />
Der Kunde trägt den Schaden, der ihm dadurch<br />
entstehen kann, dass sein Auftrag bis zum Vor<strong>li</strong>egen seiner<br />
schrift<strong>li</strong>chen Erklärung nicht ausgeführt wird.<br />
Es ob<strong>li</strong>egt aussch<strong>li</strong>ess<strong>li</strong>ch dem Kunden, sich bei den<br />
Emittenten und/oder den zuständigen Behörden über<br />
eine allfäl<strong>li</strong>ge Meldepf<strong>li</strong>cht für bedeutende Betei<strong>li</strong>gungen<br />
zu informieren und einer allfäl<strong>li</strong>gen Meldepf<strong>li</strong>cht, insbesondere<br />
bei Überschreitung einer Meldepf<strong>li</strong>chtschwelle,<br />
nachzukommen. Der Kunde entschädigt die VP Bank für<br />
jeg<strong>li</strong>chen Schaden, der ihr aus der Nichteinhaltung seiner<br />
Meldepf<strong>li</strong>cht entstehen könnte. Die VP Bank ist nicht verpf<strong>li</strong>chtet,<br />
den Kunden bezüg<strong>li</strong>ch seiner Meldepf<strong>li</strong>chten zu<br />
informieren oder Weisungen auszuführen, von denen sie<br />
annehmen könnte, dass sie eine solche Meldepf<strong>li</strong>cht auslösen<br />
oder die diesbezüg<strong>li</strong>ch anwendbaren regulatorischen<br />
Vorschriften verletzen könnten.<br />
10. Emittenten<br />
Im Zusammenhang mit der Aufbewahrung und Verwaltung<br />
von Depotobjekten kann die VP Bank zur Ausübung von<br />
Rechten im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden<br />
befugt sein. Hat der Kunde Depotobjekte einer Gesellschaft<br />
erworben, die zahlungsunfähig oder Gegenst<strong>and</strong> eines Vergleichs-,<br />
eines Konkurs-, eines Sanierungsverfahrens oder<br />
einer «Class-/Corporate-/Derivative-Action» (Sammelklage /<br />
Klage eines Aktionärs / Nebenklage) ist, kann die VP Bank<br />
nach ihrem Ermessen die mit diesen Depotobjekten verbundenen<br />
Rechte (Forderungsrechte sowie sämt<strong>li</strong>che damit zusammenhängende<br />
Nebenrechte) an den Kunden zur direkten<br />
Ausübung abtreten. (Bei einer «Class-/Corporate-/Derivative-<br />
Action» h<strong>and</strong>elt es sich um Klagen einer Gruppe von Aktionären<br />
oder Anleihensgläubigern gegen die Gesellschaft oder<br />
im Namen der Gesellschaft gegen Dritte, im Allgemeinen<br />
wegen einer finanziellen Benachtei<strong>li</strong>gung.).<br />
Der Kunde erklärt sich unwiderruf<strong>li</strong>ch damit einverst<strong>and</strong>en,<br />
beim ersten Ersuchen der VP Bank diese Forderung und allfäl<strong>li</strong>ge<br />
Nebenrechte auf seinen Namen oder auf den Namen<br />
einer dritten Person zurückzunehmen. Nennt der Kunde<br />
der VP Bank innerhalb der ihm gesetzten Frist keinen Namen<br />
einer Drittperson, erfolgt die Übertragung auf seinen eigenen<br />
Namen, damit er selbst alle erforder<strong>li</strong>chen Massnahmen<br />
einleiten kann, um im Rahmen des Vergleichs-, Konkurs-,<br />
Sanierungsverfahrens oder einer «Class-/Corporate-/<br />
Derivative-Action» seine Interessen wahren zu können.
Im Übrigen übernimmt die VP Bank keine weiteren Schritte<br />
gegenüber der betreffenden Gesellschaft oder der Gruppe<br />
von Aktionären, auch im Fall, dass sie die hier erwähnten<br />
Rechte nicht abgetreten oder ihre Abtretung nicht vorgeschlagen<br />
hat. Es ob<strong>li</strong>egt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen<br />
der Gerichtsverfahren, der Zwangsvollstreckung oder<br />
Liquidierung (zum Beispiel Konkurs, Vergleich usw.)<br />
selbst geltend zu machen und die hierfür nötigen Informationen<br />
selbst zusammenzutragen.<br />
11. Verwaltung<br />
Auch ohne ausdrück<strong>li</strong>chen Auftrag des Kunden besorgt die<br />
VP Bank vom Tage der Deponierung an:<br />
• den Einzug oder gegebenenfalls die bestmög<strong>li</strong>che Verwertung<br />
fäl<strong>li</strong>ger Zinsen und Dividenden sowie rückzahlbarer<br />
Titel;<br />
• die Überwachung von Auslosungen, Kündigungen, Konversionen,<br />
Bezugsrechten und Amortisationen von Wertpapieren<br />
aufgrund der bei der VP Bank vor<strong>li</strong>egenden<br />
Pub<strong>li</strong>kationen, ohne dass die VP Bank eine Verantwortung<br />
übernimmt;<br />
• den Bezug neuer Couponbogen und den Umtausch von<br />
Interimsscheinen gegen definitive Titel.<br />
Die VP Bank übernimmt ferner auf rechtzeitig erfolgten<br />
Auftrag des Kunden:<br />
• die Besorgung von Konversionen;<br />
• die Vermittlung von Einzahlungen auf nicht voll einbezahlte<br />
Wertschriften;<br />
• die Entgegennahme von Zinsen und Kapitalabzahlungen<br />
auf Hypothekartiteln;<br />
• die Kündigung und das Inkasso von Hypothekartiteln;<br />
• die Ausübung oder den Verkauf von Bezugsrechten.<br />
Sofern die VP Bank innert angemessener Frist keinen<br />
abweichenden Auftrag des Kunden entgegengenommen<br />
hat, ist sie berechtigt, das Bezugsrecht nach Ablauf des<br />
dem Kunden mitgeteilten Zeitpunktes bestens zu verkaufen;<br />
• Den Kauf, Verkauf und die Ausübung von <strong>and</strong>eren<br />
Rechten.<br />
Ohne Auftrag ist die VP Bank nicht verpf<strong>li</strong>chtet, interessewahrende<br />
Folgeh<strong>and</strong>lungen auszuführen.<br />
12. Bewertung<br />
Bewertungen des Depotinhalts beruhen auf Kursen und<br />
Kurswerten aus banküb<strong>li</strong>chen Informationsquellen. Einige<br />
dieser Angaben werden mög<strong>li</strong>cherweise nur periodisch<br />
aktua<strong>li</strong>siert, etwa vom Emittenten selbst oder von an ihn gebundenen,<br />
in keiner Weise unabhängigen Dritten. Stehen<br />
die Angaben der VP Bank nicht oder nicht mehr zur Verfügung,<br />
kann diese nach eigenem Ermessen die letzten Schätzungen<br />
im Auszug der Depotobjekte beibehalten oder<br />
auf eine Wertangabe der betreffenden Position verzichten.<br />
In jedem Fall gelten die angegebenen Werte bloss als<br />
Richt<strong>li</strong>nien und sind für die VP Bank nicht verbind<strong>li</strong>ch.<br />
13. Übergabe<br />
Depotobjekte, die verschlossen ins offene Depot übergeben<br />
werden, sind mit einer Wertdeklaration zu versehen; sie<br />
müssen auf der Umhüllung die genaue Adresse des Kunden<br />
sowie eine Inhaltserklärung tragen. Die VP Bank ist berechtigt,<br />
einen Ausweis über die Natur der deponierten Gegenstände<br />
zu verlangen.<br />
14. Inhalt<br />
Depotobjekte, die verschlossen ins offene Depot übergeben<br />
werden, dürfen keine feuer- oder <strong>and</strong>erweitig gefähr<strong>li</strong>chen<br />
oder zur Aufbewahrung in einem Bankgebäude ungeeigneten<br />
Sachen enthalten. Der Kunde haftet für jeden Schaden,<br />
der infolge Zuwiderh<strong>and</strong>lung gegen diese Bestimmungen<br />
entsteht.<br />
15. Haftung / Schadloshaltung durch den Kunden<br />
Die VP Bank lehnt insbesondere die jedenfalls betragsmässig<br />
durch den deklarierten Wert des Depotobjekts begrenzte<br />
Haftung für Schäden ab, die durch atmosphärische Einflüsse<br />
oder durch im Auftrag des Kunden vorgenommene Manipulation<br />
irgendwelcher Art an deponierten Sachen entstehen.<br />
Mit der Rückgabe ist die VP Bank von jeg<strong>li</strong>cher Haftung befreit.<br />
5 | Depotbestimmungen | Gültig ab 1. Mai 2013
Der Kunde verpf<strong>li</strong>chtet sich, die VP Bank bzw. ihre Gruppengesellschaften,<br />
Mitarbeitenden, Organe oder jewei<strong>li</strong>ge<br />
Vertreter sowie «Nominees» (vgl. Ziff. 8) von jeder / für<br />
jede Art von Haftung, Anspruch, Kosten, Schaden, Forderung,<br />
Verlust, Aus -lagen, Nachteil und Schadensersatz<br />
(die «Ansprüche») zu entbinden, zu schützen und zu entschädigen,<br />
der sich diese Personen im Zusammenhang<br />
mit der Aufbewahrung und/oder der Verwaltung der<br />
Depotobjekte aussetzen, sofern diese Ansprüche nicht<br />
auf eine vorsätz<strong>li</strong>che oder grobfahrlässige Verletzung<br />
von Sorgfaltspf<strong>li</strong>chten gründen.<br />
Der Kunde verpf<strong>li</strong>chtet sich weiter, jeder der oben genannten<br />
Personen auf erste Aufforderung hin sämt<strong>li</strong>che<br />
von der betreffenden Person bezahlte oder zu bezahlende<br />
Vorschüsse und Rechtskosten für ein Verfahren im<br />
Zusammenhang mit den hier beschriebenen Ansprüchen<br />
zurückzuerstatten und/oder sie vorzuschiessen.<br />
Der Kunde ermächtigt die VP Bank, sämt<strong>li</strong>che Summen<br />
im Zusammenhang der hier beschriebenen Ansprüche<br />
seinem Konto zu belasten. Jede der hier genannten Personen<br />
ist berechtigt, die Ausübung dieser Entschädigungsklausel<br />
gemäss § 881 ABGB persön<strong>li</strong>ch einzufordern.<br />
6 | Depotbestimmungen | Gültig ab 1. Mai 2013<br />
16. Änderung der Depotbestimmungen<br />
Die VP Bank behält sich jederzeitige Änderungen der Depotbestimmungen<br />
vor. Diese werden dem Kunden auf geeignete<br />
Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch<br />
innert Monatsfrist als genehmigt.<br />
17. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VP Bank bleiben<br />
vorbehalten. Es gelten insbesondere die Bestimmungen<br />
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das anwendbare<br />
Recht, den Gerichtsst<strong>and</strong> und den Betreibungsort.<br />
18. Gültigkeit<br />
Diese Depotbestimmungen wurden von der Geschäftsleitung<br />
am 29. Oktober 2012 beschlossen, treten am 1. Mai 2013 in<br />
Kraft und ersetzen die bisherigen Bestimmungen.
Die VP Bank Gruppe<br />
Die Verwaltungs- und Privat-Bank Aktiengesellschaft ist eine in Liechtenstein domizi<strong>li</strong>erte Bank und untersteht der Finanzmarktaufsicht<br />
Liechtenstein (FMA), L<strong>and</strong>strasse 109, Postfach 279, LI-9490 Vaduz, www.fma-<strong>li</strong>.<strong>li</strong><br />
Verwaltungs- und Privat-Bank Aeulestrasse 6<br />
Aktiengesellschaft<br />
LI-9490 Vaduz - Liechtenstein<br />
Tel +423 235 66 55 - Fax +423 235 65 00<br />
info@vpbank.com - www.vpbank.com<br />
MwSt.-Nr. 51.263 - Reg.-Nr. FL-0001.007.080<br />
VP Bank (Schweiz) AG Bahnhofstrasse 3 - Postfach 2993<br />
CH-8022 Zürich - Schweiz<br />
Tel +41 44 226 24 24 - Fax +41 44 226 25 24 - info.ch@vpbank.com<br />
VP Bank (Luxembourg) S.A.<br />
26, Avenue de la Liberté<br />
L-1930 Luxembourg - Luxembourg<br />
Tel +352 404 770-1 - Fax +352 481 117 - info.lu@vpbank.com<br />
VP Bank (BVI) Limited 3076 Sir Francis Drake’s Highway - P.O. Box 3463<br />
Road Town, Tortola VG1110 - British Virgin Isl<strong>and</strong>s<br />
Tel +1 284 494 11 00 - Fax +1 284 494 11 44 - info.bvi@vpbank.com<br />
VP Bank (Singapore) Ltd.<br />
VP Wealth Management (Hong Kong) Ltd.<br />
Verwaltungs- und Privat-Bank<br />
Aktiengesellschaft<br />
Hong Kong Representative Office<br />
VP Bank (Switzerl<strong>and</strong>) Ltd.<br />
Moscow Representative Office<br />
VPB Finance S.A.<br />
9 Raffles Place - #49-01 Repub<strong>li</strong>c Plaza<br />
Singapore 048619 - Singapore<br />
Tel +65 6305 0050 - Fax +65 6305 0051 - info.sg@vpbank.com<br />
33/F - Suite 3305 - Two Exchange Square<br />
8 Connaught Place - Central - Hong Kong<br />
Tel +852 3628 99 00 - Fax +852 3628 99 55 - info.hkwm@vpbank.com<br />
33/F - Suite 3305 - Two Exchange Square<br />
8 Connaught Place - Central - Hong Kong<br />
Tel +852 3628 99 99 - Fax +852 3628 99 11 - info.hk@vpbank.com<br />
World Trade Center - Entrance 7 - 5th Floor - Office 511 - 12 Krasnopresnenskaya Emb.<br />
RU-123610 Moscow - Russian Federation<br />
Tel +7 495 967 00 95 - Fax +7 495 967 00 98 - info.ru@vpbank.com<br />
26, Avenue de la Liberté<br />
L-1930 Luxembourg - Luxembourg<br />
Tel +352 404 777 383 - Fax +352 404 777 389 - vpbfinance@vpbank.com<br />
IFOS Internationale Fonds Service Aeulestrasse 6<br />
Aktiengesellschaft<br />
LI-9490 Vaduz - Liechtenstein<br />
Tel +423 235 67 67 - Fax +423 235 67 77 - ifos@vpbank.com
Verwaltungs- und Privat-Bank Aktiengesellschaft<br />
Aeulestrasse 6 - LI-9490 Vaduz - Liechtenstein - Tel +423 235 66 55 - Fax +423 235 65 00<br />
info@vpbank.com - www.vpbank.com<br />
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