3. Pädagogik - Schule Häggenschwil
3. Pädagogik - Schule Häggenschwil
3. Pädagogik - Schule Häggenschwil
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Führungshandbuch <strong>Schule</strong> <strong>Pädagogik</strong> <strong>3.</strong>01<br />
Einschulungskonzept<br />
Version 2<br />
01.08.2013<br />
Einschulungskonzept<br />
Grundsätze<br />
Leitidee<br />
Ziele<br />
Umsetzung<br />
Der Übertritt vom Kindergarten in die Volksschule ist für alle Beteiligten stets<br />
eine anspruchsvolle Aufgabe und ein sensibler Bereich. Lehrpersonen und Eltern<br />
sind häufig unsicher, was den richtigen Zeitpunkt der Einschulung, die<br />
Rückstellung, die Zuweisung in die Einführungsklasse oder eine allfällige externe<br />
Sonderbeschulung betrifft. Das vorliegende Einschulungskonzept der<br />
<strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong> legt zeitliche Abläufe, Verantwortlichkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten<br />
fest.<br />
Schulfähigkeit - auch Schulbereitschaft oder Schulreife genannt - bezeichnet<br />
keinen fest umrissenen Entwicklungsstand bei einem einzelnen Kind, sondern<br />
das dynamische Zusammenspiel zwischen den persönlichen Lernvoraussetzungen<br />
und den Bedingungen des schulischen und sozialen Umfelds.<br />
Aufbauend auf den bisherigen Erkenntnissen werden nachfolgende Ziele verfolgt:<br />
o Es steht mehr Zeit für einzelne Kinder zur Verfügung.<br />
o Ruhige Kinder dürfen nicht untergehen.<br />
o Die Kinder werden angemessen (individuell) gefördert und gefordert.<br />
o Flexible Lösungen sind möglich.<br />
o In der Regel soll jedes Kind im Dorf zur <strong>Schule</strong> gehen.<br />
o Der Übertritt in die <strong>Schule</strong> soll ein positives Erlebnis sein.<br />
Als Mittel zur Umsetzung bzw. Zielerreichung sind nachfolgende Rahmenbedingungen<br />
wüschenswert:<br />
o optimale Personalressourcen<br />
o Zeit für Kleingruppen<br />
o Binnendifferenzierung, Individualisierung<br />
o alternative, integrative Einschulungsmodelle<br />
o Einsatz Klassenassistenz<br />
Falls die Kindergartenlehrperson aufgrund der Beobachtungs- und Beurteilungsinstrumente<br />
sowie der Gespräche mit den Eltern nicht zu einer klaren<br />
Beurteilung der Schulfähigkeit kommt, stehen ihr zusätzliche Fachpersonen<br />
zur Verfügung. Dies sind in erster Linie der Einschulungsverantwortliche sowie<br />
der Schulpsychologische, der Logopädische oder der Schulärztliche<br />
Dienst.<br />
Bei Elterngesprächen, bei denen die Zuweisung in eine externe <strong>Schule</strong> oder<br />
ein Aufschub des <strong>Schule</strong>intritts beschlossen wird, ist ein Protokoll zu führen.<br />
Das Protokoll wird von Schul- und Elternseite unterschrieben.<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 1 von 26
Beobachtungs- und Beurteilungsinstrumente<br />
Basis<br />
Beobachtungsinstrumente<br />
Wichtigstes Instrument zur Beurteilung der Schulfähigkeit eines Kindes ist die<br />
langfristige Beobachtung des Kindes durch die Kindergartenlehrperson und<br />
die Eltern. Die Zusammenarbeit mit dem Einschulungsverantwortlichen, dem<br />
Schulpsychologischen Dienst sowie allenfalls weiteren Fachpersonen unterstützt<br />
die Entscheidungsfindung. Zur umfassenden Beobachtung über einen<br />
längeren Zeitraum existieren verschiedene Beobachtungsinstrumente, welche<br />
von der Kindergartenlehrperson individuell gewählt werden können.<br />
Es liegt im Ermessen der Kindergartenlehrperson, ob sie vereinzelt zusätzlich<br />
einen Test als Entscheidungshilfe beiziehen will bzw. welche Instrumente sie<br />
aus der Fülle von verschiedensten Beobachtungsbogen verwenden will. Reihenuntersuchungen<br />
mittels Test sind nicht sinnvoll.<br />
Eine gute Entwicklungsdiagnostik sollte ganzheitlich orientiert sein und die<br />
wesentlichen Entwicklungsbereiche beinhalten:<br />
o Lateralität (Händigkeit)<br />
o Motorik (Fein-, Grafo-, Grobmotorik)<br />
o Wahrnehmung (taktil-kinästhetisch, vestibulär, visuell, auditiv)<br />
o Gedächtnis, Merkfähigkeit (visuell und auditiv)<br />
o Sprechen (Lautbildung) und Sprache<br />
o Körperschema<br />
o Aufmerksamkeit, Konzentration<br />
o Ausdauer<br />
o Emotionalität, Affektivität<br />
o Sozialverhalten<br />
Folgende Beobachtungsinstrumente erfüllen diese Bedingungen und können<br />
deshalb auch empfohlen werden:<br />
o Beobachtungsbogen für Kindergartenkinder, Kanton St. Gallen<br />
o Diagnostische Einschätzskalen (DES) von Barth (Screening-Verfahren,<br />
das Lehrpersonen eine Hilfestellung bei der Beurteilung des Entwicklungsstandes<br />
eines Kindes gibt. Die DES bieten eine differenzierte Möglichkeit<br />
zur Beurteilung des Entwicklungsstandes des Kindes, seiner Schulfähigkeit<br />
und zur Früherkennung von schulischen Lernschwierigkeiten. Je nach Aufgabentyp<br />
sind Gruppensituationen möglich bzw. Einzelsituationen nötig.)<br />
o „Räupli-Test“: Dieses Instrument wird im ersten Kindergartenjahr („Räupli“)<br />
vom Schulischen Heilpädagogen als Screening-Verfahren eingesetzt. Es<br />
erlaubt Beobachtungen in den Bereichen Sprache und Sprechen, auditive<br />
und visuelle Merkfähigkeit, Fein- und Grobmotorik, Grafo- und Visuomotorik,<br />
Zählen sowie Lateralität. Die hiermit gewonnenen Ergebnisse geben<br />
Hinweise auf eine gezielte Förderplanung im zweiten Kindergartenjahr.<br />
o Wortgewandt und Zahlenstark: Screening für den sprachlichen und mathematischen<br />
Bereich wird im zweiten Kindergartenjahr vom Schulischen<br />
Heilpädagogen durchgeführt.<br />
Organisation<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 2 von 26
Einschulungsprozess<br />
innerhalb des<br />
Schuljahres<br />
Eintritt in den<br />
Kindergarten<br />
August erster Schultag<br />
September Besuch Kindergartenlehrperson in der 1.Klasse, anschliessend<br />
Feedback<br />
Elternabend 1. Klasse<br />
Oktober Möglichkeit An- bzw. Abmeldung erste Morgenlektion (Kiga 1)<br />
Ende Probezeit (Herbstferien)<br />
November Nachkontrolle Logopädie<br />
gemeinsames Basteln (Laternen)<br />
Dezember Schulischer Heilpädagoge wortgewandt 1<br />
Reihenuntersuch Zahnarzt<br />
Elterngespräch bei gefährdeter Einschulung<br />
Januar Möglichkeit An- bzw. Abmeldung erste Morgenlektion (Kiga 1)<br />
Schulischer Heilpädagoge Räuplitest<br />
Anmeldung Schulpsychologischer Dienst für Abklärung der Sonderschulbedürftigkeit<br />
Februar An-/Abmeldung Kindergarten<br />
Elterninformationsabend Übertritt 1. Klasse<br />
Schulischer Heilpädagoge zahlenstark 1 und Pseudodiktat<br />
März Elterngespräche Einschulung<br />
Anmeldung Sprachheilschule, Heilpädagogischer Verein<br />
Anmeldung Schulpsychologischer Dienst bei unklarem Übertritt in<br />
1. Klasse<br />
April Möglichkeit An- bzw. Abmeldung erste Morgenlektion (Kiga 1)<br />
Schülerzuteilung<br />
Mai<br />
Besuch bei Lehrperson Handarbeit<br />
Besuch Lehrperson Unterstufe im Kindergarten, Informationsaustausch<br />
Pause in der Primarschule (Gotte/Götti)<br />
Reihenuntersuch Logopädie<br />
Reihenuntersuch Schularzt<br />
Juni<br />
Besuch Kindergarten in der 1. Klasse<br />
Schnuppertag im Kindergarten 1<br />
Elterninformationsabend Kindergarten<br />
Schulischer Heilpädagoge wortgewandt 2 und zahlenstark 2<br />
Obligatorische Anmeldung für die Kinder, die vor dem 31. Juli des laufenden<br />
Jahres vier Jahre alt werden.<br />
Im Februar versendet das Schulsekretariat die Anmeldeunterlagen für den<br />
Kindergarteneintritt.<br />
Die Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich.<br />
Bei einer Abmeldung ist eine Begründung beizulegen.<br />
Sind die Eltern und das Kind betreffend Kindergarteneintritt unsicher, können<br />
sie Kontakt mit der Schulleitung aufnehmen.<br />
Im Juni findet der Informationsabend zum Kindergarteneintritt statt. Der Infoabend<br />
soll den Eltern Einblick in den Kindergartenalltag geben, damit sie sich<br />
besser vorstellen können, was auf ihr Kind zu kommen wird und in welchen<br />
Bereichen es gefördert wird.<br />
Eltern von zurückgestellten Kindern erhalten im folgenden Jahr erneut die<br />
Anmeldeunterlagen vom Schulsekretariat.<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 3 von 26
Eintritt in die <strong>Schule</strong><br />
Regelfall: Wird ein Kind von der Kindergartenlehrperson sowie von den am<br />
Einschulungsprozess Beteiligten als schulfähig bezeichnet, wird es in die erste<br />
Primarklasse eingeschult. Fremdsprachige Kinder sowie Kinder mit Teilleistungsschwächen<br />
oder sozialen Defiziten können zusätzlich zum Unterricht in<br />
der Regelklasse mit entsprechendem Förderunterricht oder Therapien unterstützt<br />
werden.<br />
Zusätzliches Kindergartenjahr: Der Schulrat kann ein Kind, das noch einen<br />
geringen Entwicklungsstand aufweist, verspielt ist und wenig schulisches Interesse<br />
zeigt mit Zustimmung der Eltern und nach Anhören der Kindergartenlehrperson<br />
für ein weiteres Jahr dem Kindergarten zuteilen. In diesem Fall wird<br />
ein Gutachten einer Fachstelle eingeholt. Unter Umständen kann auch eine<br />
Veränderung der Rahmenbedingungen (Umteilung in eine andere Gruppe)<br />
sinnvoll sein. Das zurückgestellte Kind wird an einem zusätzlichen Nachmittag<br />
vom Schulischen Heilpädagogen gemäss einem individuellen Förder-plan unterstützt<br />
und auf die <strong>Schule</strong> vorbereitet. Diese Förderung kann auch als Gruppenunterricht<br />
angeboten werden. Kindergartenlehrperson und Schulischer<br />
Heilpädagoge sind um eine differenzierte Förderung dieser Kinder bemüht.<br />
Sonderschulung: Der Schulrat kann bei einem Kind mit Zustimmung der Eltern<br />
und nach Anhörung der Kindergartenlehrperson aus verschiedenen<br />
Gründen eine externe Sonderschulung (Sprachheilschule / Heilpädagogische<br />
<strong>Schule</strong> / Kleinklasse) veranlassen. Ein Gutachten und Antrag einer Fachstelle<br />
ist Voraussetzung für eine externe Sonderschulung.<br />
Zusammenarbeit<br />
Kindergarten - Unterstufe<br />
Die Zusammenarbeit mit allen beteiligten Lehrpersonen ist beim Übergang<br />
vom Kindergarten in die <strong>Schule</strong> von zentraler Bedeutung. Kenntnisse der gegenseitigen<br />
pädagogischen Ziele und Arbeiten erleichtern das lernzielorientierte<br />
Unterrichten sowie die Entscheidungsfindung für eine sinnvolle Form der<br />
Einschulung. Folgende Möglichkeiten geben einen Überblick über verschiedene<br />
Aspekte, die eine erfolgreiche Zusammenarbeit unterstützen.<br />
Formen der Zusammenarbeit:<br />
o Die beteiligten Lehrpersonen geben sich gegenseitig Einblick in ihre pädagogische<br />
Arbeit und tauschen Informationen aus.<br />
o Die beteiligten Lehrpersonen kennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede<br />
in ihrer Arbeitsweise und nutzen diese als Grundlage ihrer gemeinsamen<br />
Arbeit.<br />
o Die Zusammenarbeit geschieht systematisch, regelmässig und auf gemeinsam<br />
vereinbarte Ziele hin.<br />
o Die beteiligten Lehrpersonen legen Unterrichtseinheiten und Aktivitäten<br />
gemeinsam in einer Jahresplanung fest.<br />
o Die beteiligten Lehrpersonen bieten den Kindern ihrer Klassen Möglichkeiten,<br />
Erfahrungen und Erlebnisse auf der nachfolgenden Stufe zu sammeln.<br />
o Die beteiligten Lehrpersonen reflektieren ihre gemeinsame Arbeit regelmässig.<br />
o Die beteiligten Lehrpersonen informieren die Eltern über die gemeinsame<br />
Arbeit und beziehen sie in einzelne Prozessphasen ein.<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 4 von 26
Kindergarten - Eltern<br />
Im Prozess der Einschulung spielen die Eltern eine wichtige Rolle. Es geht<br />
unter anderem um die Frage, ob das eigene Kind den gestellten Anforderungen<br />
genügt oder ob spezielle Massnahmen getroffen werden müssen. Dies<br />
betrifft einen sehr sensiblen Bereich und kann nicht ohne weiteres auf der rein<br />
sachlichen Ebene ausgehandelt werden. Die Entscheidungsfindung für eine<br />
aus der Sicht der Eltern richtige Form der Einschulung ist oft ein längerfristiger<br />
Prozess.<br />
Die Erfahrungen, die Eltern im Zusammenhang mit der Einschulung machen,<br />
können entscheidend sein für den weiteren Verlauf der Zusammenarbeit mit<br />
der <strong>Schule</strong>. Dieser Tatsache gilt es im ganzen Prozess der Einschulung<br />
Rechnung zu tragen. Die Eltern müssen in ihren Einschätzungen und Erwartungen<br />
ernst genommen werden. Sie sind die direktesten Bezugspersonen<br />
des Kindes und haben oft eine sehr differenzierte Wahrnehmung. Die professionellen<br />
Beobachtungen und Einschätzungen der Lehrpersonen und der weiteren<br />
Fachpersonen sind denjenigen der Eltern gleichwertig gegenüberzustellen.<br />
Grundsätze der Zusammenarbeit:<br />
o Die Eltern werden frühzeitig und kontinuierlich einbezogen und über den<br />
Prozess der Einschulung informiert.<br />
o Beobachtungen zum Entwicklungsstand und zu möglichen Fragen in Bezug<br />
auf die Schulfähigkeit des Kindes werden regelmässig ausgetauscht.<br />
Dabei sind die unterschiedlichen Blickwinkel zu berücksichtigen.<br />
o Die Entscheidung über die Form der Einschulung wird gemeinsam getragen.<br />
Dazu ist manchmal ein längerer Prozess und ein Klima der gegenseitigen<br />
Akzeptanz und Wertschätzung notwendig.<br />
o Es wird ein Informationsabend zum Thema Einschulung und Schulfähigkeit<br />
durchgeführt.<br />
Aufgaben Kindergartenlehrperson:<br />
o Sie hält Beobachtungen zur emotionalen, sozialen und intellektuellen Entwicklung<br />
des Kindes fest.<br />
o Bei Bedarf werden individuelle Elterngespräche zum aktuellen Entwicklungsstand<br />
geführt.<br />
o Sie bespricht eigene Beobachtungen mit dem Einschulungsverantwortlichen.<br />
o An der gemeinsamen Sitzung mit den Erstklasslehrpersonen tauscht sie<br />
Informationen aus und klärt offene Fragen.<br />
o Sie gestaltet mit Beteiligung des Einschulungsverantwortlichen und einer<br />
Lehrperson einen Einschulungselternabend, an dem allen interessierten<br />
Eltern das System der Einschulung und die verschiedenen Einschulungsarten<br />
vorgestellt werden.<br />
o Sie führt mit allen Eltern Gespräche. Ziel des Gesprächs ist eine Standortbestimmung<br />
in Bezug auf die Einschulung.<br />
o Sie meldet auffällige Kinder dem Einschulungsverantwortlichen zur Anmeldung<br />
beim Schulpsychologischen Dienst zur Abklärung an (Einverständnis<br />
der Eltern vorausgesetzt).<br />
o Die Art der Einschulung wird gemeinsam mit den Eltern festgelegt. Der<br />
Entscheid wird schriftlich festgehalten.<br />
o Sie organisiert mit den zukünftigen Lehrpersonen einen Besuch im Schulzimmer<br />
oder setzt andere Ideen zur Zusammenarbeit um.<br />
o An einer gemeinsamen Sitzung mit den zukünftigen Lehrpersonen tauscht<br />
sie Informationen aus und gibt wichtige Unterlagen weiter.<br />
Lehrperson:<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 5 von 26
o Sie hält Beobachtungen zur Entwicklung des Kindes fest.<br />
o Sie führt im Verlaufe des ersten Quartals einen Elternabend durch.<br />
o Sie kann den Einschulungsverantwortlichen zur Beobachtung von einzelnen<br />
Kindern sowie zur Beratung beiziehen.<br />
o An der gemeinsamen Sitzung mit den Kindergartenlehrpersonen tauscht<br />
sie Informationen über ihre neuen Schülerinnen und Schüler aus und klärt<br />
offene Fragen mit den Kindergartenlehrpersonen.<br />
o Sie nimmt am Einschulungselternabend teil und stellt sich, ihre Stufe und<br />
ihre Arbeit vor.<br />
o Sie organisiert zusammen mit den Kindergartenlehrpersonen einen Besuch<br />
der Kindergärtler im Schulzimmer oder setzt andere Ideen zur Zusammenarbeit<br />
um.<br />
o Sie nimmt an der Sitzung zum Informationsaustausch mit den Kindergartenlehrpersonen<br />
ihrer zukünftigen Erstklasskinder teil.<br />
Sekretariat:<br />
o Es verschickt die Anmeldeunterlagen an die Eltern, deren Kind in den Kindergarten<br />
eintreten kann.<br />
o Es erstellt die Formulare, die im Zusammenhang mit der Einschulung benötigt<br />
werden.<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 6 von 26
Führungshandbuch <strong>Schule</strong> <strong>Pädagogik</strong> <strong>3.</strong>02<br />
Fördernde Massnahmen<br />
Version 2<br />
01.08.2013<br />
Fördernde Massnahmen<br />
Konzept<br />
Leitidee<br />
Ziele<br />
Fördermassnahmen dienen der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern<br />
mit besonderem Förderbedarf. Dazu gehören Lernende mit Schulschwierigkeiten<br />
und solche mit besonderen Begabungen:<br />
o Entwicklungsverzögerungen und –störungen<br />
o Schwierigkeiten im Lern- und Entwicklungsprozess<br />
o Probleme im Lerntempo<br />
o Schwierigkeiten im Arbeits- und Sozialverhalten<br />
o Teilleistungsschwächen (Legasthenie, Dyskalkulie)<br />
o Bewegungs-, Hör-, Seh- oder Sprechstörungen<br />
o Belastende familiäre Situation<br />
o Selbstwert- und Motivationsprobleme<br />
o Besondere Begabungen<br />
Die Fördermassnahmen umfassen Massnahmen im Rahmen des Klassenunterrichts<br />
und unterrichtsergänzende Massnahmen zusätzlich zum Klassenunterricht.<br />
Schülerinnen und Schüler mit intensivem oder speziellem sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf werden entweder in Sonderschulen oder im Rahmen<br />
des Klassenunterrichts mit zusätzlichen ambulanten Sonderschulmassnahmen<br />
gefördert.<br />
Kinder und Jugendliche sollen möglichst gemeinsam an Erziehung und Bildung<br />
teilhaben. Die Fördermassnahmen sind so ausgerichtet, dass möglichst<br />
viele Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf die <strong>Schule</strong><br />
<strong>Häggenschwil</strong> besuchen können.<br />
Die Unterschiedlichkeit von Kindern und Jugendlichen ist eine Gegebenheit.<br />
Die Fördermassnahmen stärken und unterstützen die Regelklassen im Umgang<br />
mit der Heterogenität.<br />
Die Fördermassnahmen bauen auf einer ganzheitlichen Sichtweise auf und<br />
respektieren die individuellen Grenzen und die Grenzen des Umfelds.<br />
Die Fördermassnahmen und der Unterricht in Kindergarten und <strong>Schule</strong> sind<br />
aufeinander abgestimmt. Alle Beteiligten arbeiten zusammen.<br />
Die Beteiligten legen die Ziele der Fördermassnahme gemeinsam und verbindlich<br />
fest. Sie sind mitverantwortlich für die Qualitätssicherung.<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 7 von 26
Grundsätze<br />
Bevor eine Massnahme eingeleitet wird, wird der Förderbedarf ermittelt. Dazu<br />
werden die Beteiligten (Eltern, Schüler, Lehrperson) und die notwendigen<br />
Fachpersonen (Schulpsychologischer Dienst, Logopädie, Schulischer Heilpädagoge,<br />
Kinderarzt) beigezogen.<br />
Bevor umfassende und weitergehende Massnahmen eingeleitet werden, sind<br />
vorgängig niederschwellige Lösungen zu prüfen und durchzuführen. Erst<br />
wenn diese niederschwelligen Massnahmen keine oder nicht die erwünschte<br />
Wirkung zeigen, werden weitergehende Fördermassnahmen (Sonderschulung)<br />
eingeleitet:<br />
o Das Ziel der Klassenlehrperson ist es, alle Schülerinnen und Schüler der<br />
Klasse optimal zu fördern und spezielle Förderbedürfnisse von Kindern zu<br />
erkennen und zu berücksichtigen. Der Klassenunterricht ist der Ort zur<br />
Durchführung erster Fördermassnahmen.<br />
o Zeigen die Massnahmen im Rahmen des Klassenunterrichts nicht den erwünschten<br />
Erfolg, nimmt die KLLP das Gespräch mit den Beteiligten und<br />
mit den schulintern zur Verfügung stehenden Fachpersonen auf. Gemeinsam<br />
werden mögliche Formen der Förderung geprüft und festgelegt.<br />
o Kann auf der Ebene des Klassenunterrichts mit zusätzlicher Unterstützung<br />
keine ausreichende Förderung für ein Kind sichergestellt werden, können<br />
zusätzlich externe Stellen zur Beratung und zur Förderung beigezogen<br />
werden. Der SHP koordiniert.<br />
Zu Beginn einer Massnahme werden aufgrund des ermittelten Förderbedarfs<br />
die Förderziele festgelegt. Diese Ziele werden regelmässig überprüft und neu<br />
festgelegt. Daraus erfolgt eine regelmässige Anpassung oder die Beendigung<br />
der Fördermassnahme.<br />
Die Ziele der Fördermassnahmen und der Lernstand der Schülerin oder des<br />
Schülers werden dokumentiert.<br />
Angebote<br />
Logopädie (extern)<br />
Die Logopädie-Therapie befasst sich mit Sprachentwicklung und Kommunikation.<br />
Sie unterstützt Kinder und Jugendliche mit Störungen oder Auffälligkeiten<br />
der geschriebenen und gesprochenen Sprache. Eine Spracherwerbsstörung<br />
führt zu Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich. Die Beratung<br />
der Bezugspersonen ist ein wichtiger Bestandteil der Logopädie.<br />
Die Logopädie-Therapie in der <strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong> richtet sich an alle Kinder<br />
und Jugendlichen, die in ihrem Sprachgebrauch und damit in ihren Kommunikations-<br />
und Beziehungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Ihre persönliche<br />
Entwicklung im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich ist dadurch erschwert.<br />
Sie haben Schwierigkeiten beim Sprachverständnis, beim Spracherwerb oder<br />
beim Lesen und Schreiben, beim Redefluss und in der Wahrnehmung.<br />
Ziel ist es, Blockaden in der Sprachentwicklung zu lösen, Sprachdefizite aufzuarbeiten<br />
sowie die Sprach- und Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.<br />
Ebenso geht es darum, das familiäre und schulische Umfeld für die Schwierigkeiten<br />
und individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu sensibilisieren.<br />
Dabei ist der Umsetzung der neu erworbenen Sprachkompetenzen<br />
in die Alltags- und Schulsituation besondere Beachtung zu schenken. Je nach<br />
Ursache und Ausprägung einer Störung werden die Möglichkeiten und Grenzen<br />
der Therapie bewusst gemacht. Es werden Bewältigungs- oder Kompensationsstrategien<br />
erarbeitet.<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 8 von 26
Legasthenie (intern)<br />
Die Legasthenietherapie richtet sich an Kinder, die besondere Schwierigkeiten<br />
in den Grundlagen der geschriebenen oder gelesenen Sprache aufweisen<br />
(Rückstand auf die Schulstufe mindestens ein Jahr), die Probleme in der<br />
Wahrnehmungsverarbeitung sowie Schwierigkeiten in der Aufmerksamkeitsspanne,<br />
in der Konzentrationsfähigkeit oder im Arbeitstempo haben. Es<br />
besteht meistens eine Diskrepanz zwischen guten Leistungen im mathematischen<br />
Bereich und ungenügenden Leistungen in der Rechtschreibung oder im<br />
Lesen.<br />
Der Schulische Heilpädagoge fördert das Kind auf verschiedenen Ebenen<br />
(Lese- oder Rechtschreibkompetenz, Basisfunktionen, Wahrnehmung, Denkund<br />
Lernstrategien). Auch vermittelt er dem Kind praktische Hinweise, wie es<br />
mit seinen Schwierigkeiten umgehen kann.<br />
Dyskalkulie (intern)<br />
In der Dyskalkulietherapie werden Kinder mit einer umschriebenen Störung in<br />
den mathematischen Grundlagen und Schwierigkeiten in der Wahrnehmungsverarbeitung<br />
gefördert. Es wird gezielt an den Wahrnehmungsfunktionen gearbeitet,<br />
Lernstrategien und Arbeitstechniken werden erarbeitet. Je nach Bedarf<br />
werden die Grundlagen des Mathematikunterrichts aufgearbeitet oder<br />
vertieft. Das Kind wird auf der emotionalen Ebene und in seinem Selbstvertrauen<br />
unterstützt und gestärkt. Der SHP berät die Eltern und LP und arbeitet<br />
eng mit der KLLP zusammen.<br />
Die Dyskalkulietherapie richtet sich an Kinder, die besondere Schwierigkeiten<br />
in den mathematischen Grundlagen aufweisen (Rückstand auf die Schulstufe<br />
mindestens 1 Jahr), die Probleme in der Wahrnehmungsverarbeitung sowie<br />
Schwierigkeiten in der Aufmerksamkeitsspanne, in der Konzentrationsfähigkeit<br />
und/oder im Arbeitstempo haben. Es können auch psychisch bedingte<br />
Rechenstörungen auftreten. Es besteht meistens eine Diskrepanz zwischen<br />
guten Leistungen im sprachlichen Bereich und ungenügenden Leistungen in<br />
der Mathematik.<br />
Der Schulische Heilpädagoge fördert das Kind auf verschiedenen Ebenen<br />
(Grundlagen des Mathematikunterrichts, Rechenfertigkeiten, Basisfunktionen,<br />
Wahrnehmung, Denk- und Lernstrategien). Auch vermittelt er praktische Hinweise,<br />
wie es mit seinen Schwierigkeiten umgehen kann.<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 9 von 26
Psychomotorik (extern)<br />
Rhythmik (extern)<br />
Psychomotorik stellt die Bewegung des Menschen als Ausdruck der Beziehung<br />
zwischen Körper, Seele und Geist ins Zentrum. Sie geht davon aus,<br />
dass Körper- und Bewegungserfahrungen eine wesentliche Voraussetzung für<br />
die motorische, sensorische, emotionale, kognitive und soziale Entwicklung<br />
des Kindes darstellen. In der Psychomotoriktherapie wird diese Entwicklung<br />
unterstützt und gefördert.<br />
Psychomotoriktherapie richtet sich vorwiegend an Kinder und Jugendliche, die<br />
in ihrem Bewegungsverhalten und damit in ihren Beziehungs- und Ausdrucksmöglichkeiten<br />
eingeschränkt sind. Ihre gesamte Entwicklung und auch<br />
ihr Lernen in anderen Bereichen können dadurch erschwert sein. Sie haben<br />
Schwierigkeiten, sich angemessen zu bewegen und fallen beim Turnen,<br />
Schreiben und im Sozialverhalten auf. Dies drückt sich durch vielfältige und<br />
unterschiedliche Erscheinungsbilder wie Unruhe, Ungeschicktheit, Gehemmtheit,<br />
Ängstlichkeit, kleinkindliches, aggressives oder unkonzentriertes Verhalten<br />
usw. aus.<br />
Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu erweitern,<br />
die Wahrnehmungs- und Bewegungsentwicklung zu fördern, Rückstände aufzuholen<br />
oder mit bleibenden Schwierigkeiten einen guten Umgang zu finden.<br />
Über ressourcenorientiertes Arbeiten werden das Selbstwertgefühl und die<br />
Persönlichkeit gestärkt. Ebenso geht es darum, das familiäre und schulische<br />
Umfeld für die Schwierigkeiten und individuellen Bedürfnisse der Kinder und<br />
Jugendlichen zu sensibilisieren.<br />
Im Rhythmikunterricht wird mit Musik, Bewegung und verschiedenen Spielmaterialien<br />
die motorische Differenzierung, die Wahrnehmung, die Persönlichkeitsentwicklung,<br />
die Beziehungsfähigkeit sowie die allgemeine Lernfähigkeit<br />
unterstützt und gefördert.<br />
Schulische Heilpädagogik<br />
als integrative Schülerinnen-<br />
und Schülerförderung<br />
Der Rhythmikunterricht richtet sich an Kinder mit Entwicklungsverzögerungen,<br />
Wahrnehmungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Defiziten<br />
im Bewegungs- und Sozialbereich. Der Rhythmikunterricht wird im Kindergarten<br />
und in der Unterstufe angeboten.<br />
Ziel ist die Schulung der Sinneswahrnehmung, der motorischen und musikalischen<br />
Fertigkeiten sowie die Förderung der sozialen Fähigkeiten. Durch<br />
die aktive und gestaltende Auseinandersetzung mit sich und der Umwelt<br />
wird das Selbstvertrauen gestärkt.<br />
In der integrativen Schulungsform besuchen Schülerinnen und Schüler mit<br />
Schulschwierigkeiten die Regelklasse und werden durch eine Fachperson<br />
zusätzlich unterstützt. Die integrative Schulungsform ersetzt den Besuch einer<br />
Kleinklasse. Die Fachperson für Schulische Heilpädagogik berät und unterstützt<br />
die LP.<br />
In der integrativen Schulungsform werden Schülerinnen und Schüler mit<br />
Schwierigkeiten in den Lern-, Leistungs-, Sozial- und Selbstkompetenzen<br />
unterstützt. Es werden auch Kinder mit besonderen Begabungen gefördert.<br />
Die integrative Schulform unterstützt Kinder mit Schulschwierigkeiten im<br />
schulischen und sozialen Bereich und ermöglicht ihnen so in der Regelklasse<br />
zu verbleiben. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern, LP und<br />
weiteren Fachpersonen von besonderer Bedeutung. Ein weiterer Schwerpunkt<br />
ist das frühzeitige Erkennen von Schwierigkeiten und besonderen Fähigkeiten.<br />
Dadurch kann ein Beitrag zur Prävention geleistet werden. Im<br />
Kindergarten geht es vor allem darum, Entwicklungsverzögerungen aufzufangen<br />
und die Vor-aussetzungen für einen regulären Übertritt in die 1. Primarklasse<br />
zu schaffen. Auf der Unter- und Mittelstufe werden die Schülerin-<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 10 von 26
nen und Schüler mit Schulschwierigkeiten und besonderen Begabungen in<br />
ihrem schulischen und sozialen Lernen unterstützt.<br />
Die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern findet integriert in der Klasse, in<br />
kleinen Gruppen oder mit einzelnen Kindern statt. Die Arbeitsweise in der integrativen<br />
Schulungsform entspricht den Grundsätzen einer heilpädagogischen<br />
Unterrichtsgestaltung:<br />
o Förderdiagnostik und Förderplanung<br />
o Handlungsorientiertes und ganzheitliches Lernen<br />
o Individualisierung und Differenzierung<br />
o Orientierung an den Ressourcen des einzelnen Kindes<br />
Die Lehrpersonen, die Fördermassnahmen in der integrativen Schulungsform<br />
erteilen, verfügen über eine pädagogische Grundausbildung und eine<br />
zusätzliche heilpädagogische Ausbildung.<br />
Individuelle Lernzielvereinbarungen<br />
(iLz)<br />
Die Ziele der Förderung werden in einem gemeinsamen Gespräch mit den<br />
Eltern, der KLLP und dem SHP festgelegt und überprüft. Die konkrete Planung<br />
der Förderung ist Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen der KLLP<br />
und dem SHP. Der Stoffplan richtet sich nach den Stufenzielen des Lehrplans.<br />
In den Fachbereichen, in denen die Schülerinnen und Schüler die Stufenziele<br />
nicht erreichen, werden iLz festgelegt.<br />
Kinder, deren Lernvoraussetzungen und intellektuellen Ressourcen gemäss<br />
einer schulpsychologischen Untersuchung für die Meisterung der jetzigen und<br />
kommenden Anforderungen der <strong>Schule</strong> nicht ausreichen und die unter den<br />
daraus resultierenden Misserfolgen leiden.<br />
Nachhilfeunterricht und<br />
Aufgabenhilfe<br />
Begabungs- und<br />
Begabtenförderung<br />
Im Nachhilfeunterricht bzw. bei der Aufgabenhilfe werden Schülerinnen und<br />
Schüler bei schulischen Schwierigkeiten zusätzlich zum Klassenunterricht gefördert<br />
und unterstützt. Es handelt sich dabei um eine befristete Massnahme<br />
zur Überbrückung von besonderen Situationen.<br />
Der Nachhilfeunterricht unterstützt Schülerinnen und Schüler, die wegen ihres<br />
Migrationshintergrundes, wegen Krankheit, Wohnortswechsel, besonderer<br />
familiärer Verhältnisse oder aus ähnlichen Gründen Schulschwierigkeiten haben.<br />
Ziel des Nachhilfeunterrichts ist das Aufarbeiten von schulischen Lücken und<br />
Rückständen, um die Lernziele der entsprechenden Klasse wieder zu erreichen.<br />
Die <strong>Schule</strong> unterstützt die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich in organisierte<br />
Freizeitbeschäftigungen. Dazu zählen Aktivitäten in sportlichen, musikalischen<br />
und gestalterischen Bereichen.<br />
Einzeldispense / Urlaube für Wettkämpfe, Vorführungen, Intensivtrainings u.ä.<br />
sollen frühzeitig schriftlich durch Eltern bzw. Verein / Verband beantragt werden.<br />
Regelmässige Dispense für Trainingseinheiten sollen den Schulunterricht nur<br />
in Ausnahmen tangieren:<br />
o Schülerinnen und Schüler sind leistungsmässig mindestens genügend<br />
(Minimal-Notenschnitt: 4.0) und zeigen eine gute Arbeitshaltung.<br />
o Eltern übernehmen die Verantwortung, falls durch die vermehrte Beanspruchung<br />
(Aufarbeitung Schulstoff, Hausaufgaben, Leistungsstand) Nachteile<br />
für das Kind entstehen.<br />
o Regelmässige Dispense in Leistungsfächern (Dt, Mth, Frz, Engl) sind nicht<br />
möglich.<br />
Der Besuch von Talentschulen wird ermöglicht, wenn:<br />
o eine Hochbegabung sich an der <strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong> nicht entfalten kann.<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 11 von 26
o die Talentschule den Erziehungs- und Bildungsauftrag erfüllt und am<br />
Standort öffentlich anerkannt ist.<br />
Deutschunterricht für<br />
Kinder mit Migrationshintergrund<br />
Sonderschulung und<br />
ambulante Sonderschulmassnahmen<br />
Medizinischtherapeutische<br />
Masnahmen<br />
Organisation<br />
Grundlagen<br />
Im Deutschunterricht werden Schülerinnen und Schüler im Erwerb von<br />
Grundkenntnissen der deutschen Sprache unterstützt und gefördert. Ziel ist<br />
das Erarbeiten mündlicher und schriftlicher Deutschkenntnisse, damit sich das<br />
Kind im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht in der Klasse folgen kann.<br />
Die Lerninhalte werden einerseits auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder<br />
und andererseits auf die Themen der Klasse abgestimmt.<br />
Der Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund fördert und unterstützt<br />
aus dem Ausland zugezogene Kinder ohne Kenntnisse der deutschen<br />
Sprache oder Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen.<br />
Ziel des Deutschunterrichts für Kinder mit Migrationshintergrund ist das Erarbeiten<br />
schriftlicher und mündlicher Deutschkenntnisse, damit sich das Kind im<br />
Alltag zurechtfinden und dem Unterricht im Klassenverband folgen kann.<br />
Schülerinnen und Schüler mit intensivem oder spezifischem sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf werden entweder in Sonderschulen oder im Rahmen des<br />
Klassenunterrichts mit zusätzlichen ambulanten Sonderschulmassnahmen unterstützt.<br />
Die Förderung erfolgt aufgrund der individuellen Bedürfnisse und<br />
Fähigkeiten des Kindes, möglichst in Anlehnung an den Lehrplan der Volksschule.<br />
Die Kinder mit besonderen Bedürfnissen bzw. Behinderungen besuchen die<br />
regional organisierte Tagessonderschule.<br />
Für Kinder, die aufgrund des Schulweges keine Tagessonderschule besuchen<br />
können oder die neben der schulischen auch einer sozialpädagogischen Förderung<br />
bedürfen, werden Heimsonderschulen geführt.<br />
Ambulante Dienste unterstützen und begleiten Kinder, die trotz spezifischem<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung die Volksschule besuchen.<br />
Die ambulanten Dienste sind einerseits zuständig für die individuelle<br />
behinderungsspezifische Unterstützung der Kinder, aber auch für die Beratung<br />
der Eltern, der LP und der Schulbehörde.<br />
Sonderschulen im Kanton St. Gallen sind auf der Homepage des Bildungsdepartements<br />
aufgelistet: www.sg.ch<br />
Ambulante Dienste unterstützen und begleiten Kinder, die trotz spezifischem<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung die Volksschule besuchen.<br />
Die ambulanten Dienste sind einerseits zuständig für die individuelle<br />
behinderungsspezifische Unterstützung der Kinder, aber auch für die Beratung<br />
der Eltern, der Lehrperson und der Schulbehörde..<br />
Für fördernde Massnahmen steht der <strong>Schule</strong> ein Pensenpool nach den kantonalen<br />
Weisungen der fördernden Massnahmen zur Verfügung. Grundsätzlich<br />
steht allen Stufen der <strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong> ein Förderpensum zur Verfügung.<br />
Die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind im Pflichtenheft geregelt. Die<br />
Verteilung der Förderpensen richtet sich nach den Schwerpunkten unter Berücksichtigung<br />
des tatsächlichen Bedarfs.<br />
Präventive Massnahmen<br />
Die <strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong> geht davon aus, dass insbesondere jüngere Kinder<br />
innerhalb eines Jahres grosse Entwicklungsschritte machen können. Der<br />
Früherfassung und -förderung wird deshalb ein besonderes Augenmerk geschenkt:<br />
o Training der phonologischen Bewusstheit<br />
o Mathematische Frühförderung<br />
o Beratung von Lehrpersonen und Eltern<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 12 von 26
Unterrichtsergänzende<br />
Fördermassnahmen<br />
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Begabungen<br />
gehört zum Grundauftrag der <strong>Schule</strong> und somit der einzelnen Lehrperson,<br />
des Schulhausteams oder der gesamten <strong>Schule</strong>. Schülerinnen und<br />
Schüler mit Schulschwierigkeiten werden, soweit möglich, im Rahmen des unterrichtsergänzenden<br />
Förderangebots unterstützt:<br />
o Differenzierung und Individualisierung durch die Lehrperson im Klassenzimmer<br />
o Einzel-, Gruppen-, oder Klassenförderung durch den Schulischen Heilpädagogen<br />
o Einzelförderung durch externe Fachpersonen (Logopädie, Psychomotorik,<br />
Rhythmik)<br />
o Differenzierung und Individualisierung (Projektunterricht) von besonders<br />
begabten Schülerinnen und Schülern durch die Lehrperson im Klassenzimmer<br />
o Unterstützung und Beratung der Lehrperson durch den Schulischen Heilpädagogen<br />
Fördersituation (Form,<br />
Dauer, Stundenplan)<br />
Die Form soll möglichst flexibel sein. Die Förderung kann in Einzel-, Gruppenoder<br />
Klassenstunden stattfinden. Sprechen nicht wichtige Gründe dagegen,<br />
erfolgt die Förderung im Gruppen- oder Klassenunterricht. Logopädie und<br />
Psychomotorik werden in der Regel im Einzelunterricht erteilt.<br />
Die Förderung wird in ganzen oder halben Lektionen erteilt. Eine ganze Lektion<br />
dauert 50 Minuten. Die Fördermassnahmen durch den Schulischen Heilpädagogen<br />
finden während dem regulären Schulunterricht statt. Zur Gewährleistung<br />
von Unterrichtszeiten, in denen alle Kinder in der Klasse anwesend<br />
sind, kann es sinnvoll sein, bei der Stundenplanung Zeitgefässe zu schaffen,<br />
in denen kein Förderunterricht stattfindet. Fördermassnahmen während Sportund<br />
Gestaltungsunterricht sind möglichst zu vermeiden. Es sind auch für die<br />
Förderlehrperson sinnvolle Arbeitszeiten sicherzustellen. Frühzeitige Absprachen<br />
und die Bereitschaft zu Kompromisslösungen sind nötig.<br />
Die externe Einzelförderung (Logopädie, Psychomotorik etc.) soll dem Stundenplan<br />
der Kinder angepasst sein. Die Kinder des Kindergartens können<br />
während den Blockzeiten am Vormittag oder an ihren freien Nachmittagen<br />
aufgeboten werden. Für die Kinder ab der 1. Klasse sollen die externen Therapielektionen<br />
möglichst nicht während den Blockzeiten stattfinden sondern<br />
auf die Nachmittage gelegt werden.<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 13 von 26
Abklärungen<br />
Schulpsychologischer Dienst: Der Schulpsychologische Dienst in Rorschach<br />
ist die zuständige Abklärungsstelle für die <strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong>. Die<br />
Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst für alle Abklärungen erfolgt<br />
ausschliesslich durch den Schulischen Heilpädagogen und per Post. Der<br />
Schulrat kann keine schulpädagogische Abklärung verfügen. Wollen die Eltern<br />
keine Abklärung, muss der Schulrat auf Grund der vorhandenen Akten entscheiden.<br />
Der Schulrat kann gegen eine schulpsychologische Empfehlung<br />
entscheiden.<br />
Logopädische Reihenuntersuche: Die Logopädiestelle der <strong>Schule</strong> Wittenbach<br />
führt im 1. Kindergartenjahr den Reihenuntersuch durch. Die Logopädin<br />
erstattet dem Pädagogischen Ausschuss (PA) mit dem entsprechenden Formular<br />
schriftlich Bericht über die Ergebnisse des Untersuchs. Bei Bedarf finden<br />
im 2. Kindergartenjahr oder in der Unterstufe Nachkontrollen statt.<br />
Logopädische Erstabklärung: Bei einer kurzfristigen Massnahme ist die Logopädiestelle<br />
der <strong>Schule</strong> Wittenbach zuständig. Mit dem Formular „Förderbericht<br />
Anfang“ der <strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong> stellt die Logopädin einen Förderantrag<br />
an den PA mit Informationen zur Diagnose und zum Ziel der Fördertherapie.<br />
Frühbereich (Vorschule): Bei Massnahmen im Frühbereich erfolgt die Abklärung<br />
und Antragsstellung in der Regel durch eine von der Durchführungsstelle<br />
unabhängige Abklärungsstelle.<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 14 von 26
Führungshandbuch <strong>Schule</strong> <strong>Pädagogik</strong> <strong>3.</strong>03<br />
Disziplinarkonzept<br />
Version 6<br />
01.08.2013<br />
Disziplinarkonzept<br />
Grundlagen<br />
Konzept<br />
Dieses Konzept soll die <strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong> in aussergewöhnlichen Schulsituationen<br />
unterstützen. Die Formulierung ermöglicht eine einheitliche Handhabung<br />
im Umgang mit schwierigen Situationen und soll eine Entlastung der<br />
Lehrpersonen ermöglichen.<br />
Es ist sehr wichtig, dass alle betroffenen Personen gut bereut sind und eine<br />
klare Ansprechperson erhalten. Die Ereignisse müssen mit den Betroffenen<br />
aufgearbeitet werden. Es sollen frühzeitig kompetente Fachpersonen beigezogen<br />
werden.<br />
In der Regel erhalten die involvierten Personen eine Rückmeldung nach Abschluss<br />
des Ereignisses.<br />
Die Eltern sind, nach Möglichkeit, in die Verantwortung mit ein zu binden. Die<br />
Auswirkungen in der Klasse, im Schulhaus dürfen nicht unterschätzt werden.<br />
Es macht Sinn ein Ereignis frühzeitig zu thematisieren.<br />
Die gesammelten Dokumente dürfen nicht vernichtet werden. Es muss allenfalls<br />
zu einem späteren Zeitpunkt wieder darauf Bezug genommen werden<br />
können. Alle Dokumente ab Stufe 3 werden bei der Schulleitung aufbewahrt.<br />
5 Stufen Ereignisse sind Vorfälle, die im Klassenzimmer, auf dem Schulareal, auf dem<br />
Schulweg, bei Exkursionen, in Schullagern auffallen oder auf anderen Wegen<br />
an die Lehrpersonen herangetragen werden. Die Ereignisse werden in 5 Stufen<br />
eingeteilt, wobei insbesondere Stufe 4 und 5 als Krisenfälle zu betrachten<br />
sind. Die Lehrperson kann in Krisenfällen nicht mehr alleine die Verantwortung<br />
tragen.<br />
Stufe 1<br />
Ereignisse<br />
Zuständigkeit<br />
Verstösse gegen Schulhaus- bzw. Pausenplatzordnung<br />
Lehrperson<br />
Meldepflicht ---<br />
Massnahmen<br />
Sanktionen<br />
ev. Elterngespräch<br />
ev. Thematisierung in der Klasse<br />
Dokumentation/Abschluss ---<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 15 von 26
Stufe 2<br />
Ereignisse<br />
fortwährende Verstösse gegen Schulhaus- bzw. Pausenplatzordnung<br />
massive Unterrichtsstörung (nach mündlicher Verwarnung)<br />
leichte Körperverletzungen / Schlägereien<br />
leichte Sachbeschädigung<br />
rassistische bzw. sexistische Äusserungen (nach mündlicher Verwarnung)<br />
verbale Grobheiten gegenüber Personen<br />
Ausgrenzungen<br />
Zuständigkeit<br />
Meldepflicht<br />
Massnahmen<br />
Dokumentation/Abschluss<br />
Lehrperson mit Dokumentationspflicht<br />
z.H. Schulleitung<br />
Sanktionen<br />
Elterngespräch<br />
ev. Thematisierung in der Klasse<br />
ev. Einbezug einer Vertrauensperson<br />
Rückmeldung an betroffene/n Schüler/in<br />
Archivierung der Dokumente bis zum Klassenwechsel<br />
Stufe 3<br />
Ereignisse<br />
Zuständigkeit<br />
Meldepflicht<br />
Massnahmen<br />
Dokumentation/Abschluss<br />
Diebstahl<br />
schwere Sachbeschädigung<br />
Konsum von illegalen Drogen/Alkohol während der Schulzeit oder auf dem<br />
Schulweg<br />
Bedrohungen<br />
Mobbing<br />
Verwahrlosung<br />
Suizidäusserungen<br />
Schwere Unglücksfälle<br />
Schulleitung mit Dokumentationspflicht<br />
umgehende Orientierung der Schulleitung durch die Lehrperson<br />
Orientierung der Betroffenen durch die Schulleitung<br />
allfällige Medienauskunft durch Schulleitung<br />
Sanktionen durch Schulleitung<br />
Elterngespräch mit Lehrperson und Schulleitung<br />
schriftlicher Verweis<br />
Beiziehen von Fachpersonen<br />
ev. Thematisierung in der Klasse<br />
ev. Einbezug einer Vertrauensperson<br />
ev. Involvierung anderer Behörden<br />
Archivierung der Dokumente für fünf Jahre, längstens bis Ende Schulpflicht<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 16 von 26
Stufe 4<br />
Ereignisse<br />
Zuständigkeit<br />
Meldepflicht<br />
schwere Körperverletzung<br />
Waffengebrauch<br />
Sexualdelikt/Missbrauch<br />
Erpressung<br />
Drogendelikt<br />
Tötungsdelikt<br />
Bedrohung/Attentat<br />
Schulleitung und Schulrat mit Dokumentationspflicht<br />
umgehende Alarmierung<br />
Orientierung der Schulleitung durch die Lehrperson<br />
Orientierung des Schulrats durch die Schulleitung<br />
Orientierung der Betroffenen durch den Schulrat<br />
Medienauskunft durch den Schulrat<br />
Massnahmen<br />
Dokumentation/Abschluss<br />
Sanktionen durch Schulleitung<br />
Elterngespräch mit Schulleitung und Schulrat<br />
schriftlicher Verweis, Androhung auf Schulausschluss<br />
Beiziehen von Fachpersonen<br />
Involvierung anderer Behörden<br />
ev. Pressemitteilung/Pressekonferenz<br />
ev. Elternveranstaltung<br />
ev. Thematisierung in der Klasse<br />
Archivierung der Dokumente für fünf Jahre, längstens bis Ende Schulpflicht<br />
Stufe 5<br />
Ereignisse<br />
Zuständigkeit<br />
Meldepflicht<br />
Massnahmen<br />
Dokumentation/Abschluss<br />
Stufe 4 mit hohem öffentlichen Interesse<br />
Schulrat mit Dokumentationspflicht<br />
umgehende Alarmierung<br />
Orientierung der Schulleitung durch die Lehrperson<br />
Orientierung des Schulrats innerhalb einer Stunde<br />
Pressemitteilung/Pressekonferenz durch den Schulrat<br />
Festlegung der Eskalationsstufe<br />
Beiziehen von Fachpersonen<br />
Involvierung anderer Behörden<br />
ev. Elternveranstaltung<br />
ev. Thematisierung in der <strong>Schule</strong><br />
Pressemitteilung<br />
Archivierung der Dokumente für fünf Jahre, längstens bis Ende Schulpflicht<br />
Local Case Team<br />
Aufgabe<br />
Zusammensetzung<br />
Das Local Case Team regelt die Kommunikation nach aussen. Es entscheidet<br />
ausserdem, wer zu welcher Zeit welche Informationen zu erhalten hat.<br />
Die Schulleitung sowie das Schulratspräsidium bilden zusammen das Local<br />
Case Team und müssen innert einer Stunde erreichbar sein. Als Stellvertreter<br />
gilt bei der Schulleitung die Lehrervertretung bzw. beim Schulratspräsidium<br />
das Gemeindepräsidium.<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 17 von 26
Führungshandbuch <strong>Schule</strong> <strong>Pädagogik</strong> <strong>3.</strong>04<br />
Lager und Schulreisen<br />
Version 5<br />
01.08.2013<br />
Lager und Schulreisen<br />
Lager<br />
Lagerkonzept <strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong><br />
Lager und Schulverlegungen sind eine sinnvolle Abwechslung zum Schulalltag und zeigen sich als Bereicherung<br />
für alle Beteiligten. Die Lehrpersonen erleben ihre Schülerinnen und Schüler in einer anderen Umgebung<br />
mit anderen Aufträgen. Auch die Lehrpersonen werden von den Kindern in einer anderen Situation wahrgenommen.<br />
Versteckte Ressourcen, Kompetenzen und der Umgang mit veränderten Aufgaben werden sichtbar<br />
und stärken das Zusammenleben.<br />
Während einer Lagerwoche werden die sozialen Kompetenzen stark sichtbar. Die Schülerinnen und Schüler<br />
lernen sich in einer ausserfämiliären Gemeinschaft zurechtzufinden. Ihre Selbständigkeit sowie ihr Verantwortungsbewusstsein<br />
werden gefordert und gefördert. Das Zusammenleben im Lager beeinflusst das Klassenklima.<br />
Schwierige Situationen werden direkt mit allen Beteiligten angesprochen, Freundschaften werden auf die<br />
Probe gestellt und die Mitbestimmung und Mitbeteiligung von Tagesabläufen wird geprüft.<br />
Im Lager kann in vielen Bereichen wie Sport, Kultur, etc. Gemeinschaft gestärkt, Neugier geweckt und Neues<br />
entdeckt werden.<br />
Lager mit altersdurchmischten Klassen<br />
Altersdurchmischte Lerngruppen haben einen positiven Einfluss auf das Lernen und die Sozial-, Selbst- und<br />
Kommunikationskompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Ein Lagererlebnis im altersdurchmischten Modell<br />
erleben die Kinder in der Schulverlegung/Landschulwoche.<br />
Für die Kinder ist es aber auch wichtig, sich in Jahrgangsgruppen zu messen. Die Lagerorganisation ermöglicht<br />
Lagererlebnisse in Jahrgangsstufen. Die Kinder/Klassen, die nicht am Lager teilnehmen, werden in der<br />
Lagerwoche von einer anderen Mittelstufenlehrperson unterrichtet. Es wird Wert darauf gelegt, dass jede<br />
Klassenlehrperson in irgend einer Form mindestens einmal an einem Lager teilnimmt.<br />
4./5./6. Klasse Schulverlegung/Landschulwoche alle 3 Jahre<br />
4. und 5. Klasse Winterlager jedes Jahr<br />
6. Klasse Polysportlager Tenero jedes Jahr<br />
Lagerkosten<br />
Die Lager werden durch Elternbeiträge und Beiträge der <strong>Schule</strong> finanziert.<br />
Sportlager werden, wenn möglich, über J&S organisiert. Die J&S Beiträge werden jeweils in der Lagerabrechnung<br />
berücksichtigt.<br />
Elternbeitrag Winterlager höchstens CHF. 150.-<br />
Elternbeitrag Sommerlager höchstens CHF 100.-<br />
Begleitpersonen<br />
Die Anzahl der erwachsenen Begleitpersonen richtet sich nach der Zahl der Schüler und Schülerinnen. Es<br />
müssen beide Geschlechter vertreten sein. Je nach Situation und Anzahl Anfänger gilt in den Winterlagern die<br />
Richtzahl von einer Begleitperson (ohne Küche) pro 6 bis 9 Schüler und Schülerinnen. Zusätzlich wird eine<br />
Hausbetreuung organisiert. Für Selbstkocherlager wird die Zahl des Küchenpersonals mit der Schulleitung<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 18 von 26
abgesprochen. In der Regel werden zuerst die Lehrpersonen/Personen aus dem Schulbetrieb angefragt. Sind<br />
diese Personen aus betrieblichen Gründen verhindert, werden auswärtige Personen angefragt.<br />
Die Begleitpersonen werden vor dem Lager über ihre Verantwortung während dem Lager aufgeklärt. Die<br />
Lagerleitung meldet der Schulleitung vor Beginn des Lagers Name und Adresse der Begleitpersonen.<br />
Entschädigung der Begleitpersonen<br />
Für Lehrpersonen gehört die Lagerwoche in den Berufsauftrag und ist damit durch die normale Besoldung<br />
bezahlt. Es gibt keine zusätzlichen Abgeltungen durch J&S – Beiträge. Skiabonnement oder nachweisbare<br />
Unkosten im Zusammenhang mit dem Lager werden vergütet.<br />
Begleitpersonen mit J&S – Anerkennung erhalten die ihnen zustehenden J&S - Leiterbeiträge für die Lagerwoche<br />
vollumfänglich ausbezahlt.<br />
Begleitpersonen ohne J&S – Anerkennung erhalten eine Entschädigung von CHF 150.- pro Lagerwoche.<br />
Zusätzlich erhalten sie das Skiabonnement oder nachweisbare Unkosten im Zusammenhang mit dem Lager<br />
vergütet.<br />
Das Küchenpersonal wird mit CHF 300.-- entschädigt.<br />
Pro Lager werden höchstens für ein Privatauto Fahrspesen zum üblichen Tarif vergütet.<br />
Planung der Lager<br />
Für Lagerhäuser sind jeweils nur einjährige Mietverträge abzuschliessen.<br />
Die Schulleitung erhält rechtzeitig das detaillierte Lagerprogramm zur Bewilligungserteilung.<br />
Die Eltern werden mit einem Brief oder am Elternabend ausführlich über das Lager informiert.<br />
Allgemeine Bedingungen<br />
Lager sind in der Regel obligatorisch. Begründete Dispensationen seitens der Eltern sowie auch der <strong>Schule</strong><br />
sind möglich. Schülerinnen und Schüler, die begründet nicht am Lager teilnehmen, besuchen zusammen mit<br />
den anderen Klassen den Unterricht bei der zugeteilten Lehrperson. Grundsätzlich ist eine Lagerteilnahme<br />
für alle Schülerinnen und Schüler möglich.<br />
Schulreisen<br />
Art und Dauer der Schulreisen<br />
Für Kindergarten, Unter- und Mittelstufe findet pro Schuljahr eine eintägige Schulreise statt. Folgender Beitrag<br />
steht pro Kind zur Verfügung:<br />
Kindergarten CHF 20.-<br />
Unterstufe CHF 30.-<br />
Mittelstufe CHF 35.-<br />
In der Mittelstufe wird alle drei Jahre eine Landschulwoche durchgeführt. Die Schulreise wird in die Landschulwoche<br />
integriert.<br />
Schulbeginn am Tag nach der Schulreise<br />
Am Tag nach einer Schulreise beginnt der Unterricht wie folgt:<br />
Vor 19.00 Uhr zu Hause (Bhf): am nächsten Tag keinen Lektionenausfall<br />
Um 19.00 Uhr oder später zu Hause: am nächsten Tag 1. Lektion Schulausfall<br />
Programm<br />
Das Programm ist der Schulleitung rechtzeitig zur Bewilligung vorzulegen.<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 19 von 26
Führungshandbuch <strong>Schule</strong> <strong>Pädagogik</strong> <strong>3.</strong>05<br />
Konzept Sexualpädagogik<br />
Version 2<br />
01.08.2013<br />
Konzept Sexualpädagogik<br />
Verantwortlichkeit<br />
Wesentliche Elemente<br />
Ziele<br />
Voraussetzungen<br />
Zusammenarbeit mit<br />
Eltern und Fachstellen<br />
Die Hauptverantwortung für die Sexualerziehung liegt bei den Eltern bzw. den<br />
Erziehungsverantwortlichen der Kinder und Jugendlichen. Die Volksschule unterstützt<br />
und ergänzt im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages. Dies<br />
bedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und <strong>Schule</strong> mit dem<br />
Ziel, die Jugendlichen in die Lage zu versetzen, ihr Leben selbstverantwortlich in<br />
die Hand zu nehmen.<br />
Sexualpädagogik wird als integrierender Teil der Gesamterziehung von Kindern<br />
und Jugendlichen betrachtet. Wesentliche Elemente der Sexualpädagogik sind<br />
Impulse für einen verantwortungsbewussten Umgang mit sich selber und mit Anderen,<br />
Impulse zur Auseinandersetzung mit den Rollenbildern von Mann und<br />
Frau, Impulse zu Freundschaft, Liebe und Sexualität.<br />
Eine sinnvolle Sexualpädagogik umfasst Bemühungen zur Persönlichkeitsstärkung,<br />
aber auch zur Enttabuisierung heikler Themen wie Sexualität und Macht,<br />
Homosexualität oder Aids. Die Vertiefung des Wissens und das Hinführen zu<br />
persönlichen Wertvorstellungen sollen zu einer wirksamen Bewusstseinsbildung<br />
führen, wodurch Sexualität als wichtiger, natürlicher und positiver Aspekt unseres<br />
Menschseins erfahrbar wird.<br />
Voraussetzung zur Erreichung dieser Erziehungsziele ist eine dem Entwicklungsstand<br />
der Kinder und Jugendlichen angepasste Sexualpädagogik. Auf<br />
die Informationsbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen<br />
Altersstufen, auf ihre individuelle Situation und die jeweilige Sozialstruktur<br />
der Klasse/Gruppe ist Rücksicht zu nehmen. Ein getrennter Unterricht von<br />
Schülerinnen und Schülern kann - je nach den pädagogischen Erfordernissen<br />
und Entwicklungsstufe - Anwendung finden.<br />
Der Unterricht zu Fragen der Sexualität und Partnerschaft soll in einer Atmosphäre<br />
des Vertrauens sachlich und frei von jeglichem Pathos geführt werden.<br />
Dabei ist eine offene und natürliche Sprache zu pflegen, die Ausdrucksfähigkeit<br />
für den Sexualbereich aufzubauen und ein entsprechendes Sprachverhalten<br />
zu entwickeln.<br />
Die Eltern sind über die Inhalte der Sexualpädagogik und die Art der Durchführung<br />
im Rahmen der üblichen Elternkontakte (Elternabende, Elterngespräche)<br />
zu informieren. Die Schülerinnen und Schüler können in Ausnahmefällen<br />
vom Schulrat auf begründetes Gesuch hin von diesem Unterricht ganz oder<br />
teilweise dispensiert werden.<br />
Es ist auch sinnvoll den Sexualkundeunterricht mit den Aktivitäten der Religionslehrkräfte<br />
zu koordinieren.<br />
Für medizinische Informationen ist eine Zusammenarbeit mit entsprechenden<br />
Fachkräften anzustreben.<br />
Für den sexualpädagogischen Unterricht können nach Bedarf externe Fachstellen<br />
oder Personen beigezogen werden.<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 20 von 26
Rahmenbedingung für<br />
den Unterricht auf allen<br />
Stufen<br />
Grobziele<br />
Sexualpädagogik<br />
Die Sexualpädagogik im Kindergarten und auf der Unterstufe geht von der<br />
Aufnahmebereitschaft und den aktuellen Interessen der Kinder aus. Die Entwicklung<br />
eines positiven Körpergefühls, die Identifikation mit dem Geschlecht<br />
und der Auseinandersetzung mit der Geschlechterrolle wird gefördert. Das<br />
Lernen erfolgt ganzheitlich über die Sinne und trägt dazu bei, angenehme und<br />
unangenehme Gefühle in Bezug auf Zärtlichkeiten und Körperkontakte wahrzunehmen<br />
und benennen zu können.<br />
Die Sexualpädagogik auf der Mittelstufe soll Themen der sexuellen Gesundheit<br />
behandeln, die Offenheit und Akzeptanz bezüglich verschiedener Lebensund<br />
Beziehungsformen fördern, die Auseinandersetzung mit Rollenbildern und<br />
-verhalten ermöglichen und einen positiven Zugang zur eigenen Sexualität<br />
schaffen.<br />
Kindergarten / Unterstufe 1. – <strong>3.</strong> Klasse<br />
mit dem eigenen Körper vertraut werden:<br />
o den eigenen Körper entdecken<br />
o Kenntnisse über Teile des eigenen Körpers erwerben<br />
o positive Einstellung zum Körper gewinnen<br />
o Selbstbewusstsein stärken<br />
o Eigene Gefühle, Empfindungen und Bedürfnisse erkennen, äussern und<br />
kritisch hinterfragen<br />
o andere respektieren<br />
o Gefühle bei mir/Gefühle bei andern erkennen<br />
Grenzen wahrnehmen:<br />
o Intimsphäre als Schutzschild<br />
o Nein sagen lernen (Kinder haben Rechte)<br />
o angenehme/unangenehme Berührungen<br />
o gute und schlechte Geheimnisse<br />
Rollenverhalten Mädchen/Knaben:<br />
o Anerkennung des anderen Geschlechts<br />
o sich mit der eigenen und fremden Körperlichkeit und Geschlechtlichkeit<br />
vertraut machen<br />
o unterschiedliche Lebensformen<br />
Zeugung, Schwangerschaft, Geburt:<br />
o kindsgemässe, natürliche und sachliche Antworten auf Fragen betreffend<br />
Zeugung, Schwangerschaft, Geburt, Sexualität<br />
Mittelstufe 4. – 6. Klasse<br />
Fragen nach der eigenen Herkunft stellen:<br />
o Schwangerschaft und Geburt<br />
Sich vor sexuellen Übergriffen schützen:<br />
o angenehme/unangenehme Berührungen<br />
o Nein sagen<br />
o Vorbeugende und schützende Verhaltensweise<br />
o Verbale Übergriffe (Sprache)<br />
Über Freundschaft, Liebe und Sexualität nachdenken und sprechen:<br />
o Gefühle, Verliebtheit, Liebe, Zärtlichkeit<br />
Einblick in den Bau des Körpers gewinnen:<br />
o Organe, Skelett<br />
Körperliche und seelische Vorgänge erkennen:<br />
o Geschlechtsreife, Pubertät<br />
Kurse:<br />
o PPP-Kurs: Mädchen 5. Kl./Knaben 6. Kl.<br />
o Wen-Do Kurs (Selbstverteidigung): Mädchen 6. Kl.<br />
Elternarbeit<br />
Die Eltern werden an allgemeinen Elternabenden oder an Elterngesprächen<br />
informiert.<br />
Für den PPP-Kurs (Pickel, Petting, Pariser) wird eine Einverständniserklärung<br />
der Eltern verlangt.<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 21 von 26
Führungshandbuch <strong>Schule</strong> <strong>Pädagogik</strong> <strong>3.</strong>06<br />
Ärztliche Dienste<br />
Version 2<br />
01.08.2013<br />
Ärztliche Dienste<br />
Allgemeine Informationen für die Lehrpersonen zum Schularztdienst<br />
Die schulärztlichen Untersuchungen finden jeweils im grossen Kindergarten und der 5. Klasse statt.<br />
Die schulärztlichen Untersuchungen werden vom Schularzt, Dr. med. Thomas Ammann aus Waldkirch,<br />
durchgeführt. Die Eltern haben aber die Möglichkeit, ihr Kind „privat“ bei einer Ärztin oder einem Arzt der eigenen<br />
Wahl untersuchen zu lassen. Die Kosten einer Untersuchung beim Privatarzt werden von den Eltern getragen.<br />
Für die <strong>Schule</strong> bedeutet dies:<br />
1. Alle Erziehungsberechtigten müssen bezüglich Arztwahl angefragt werden.<br />
2. Dem Schularzt sind die Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler zu melden, die die Untersuchungen<br />
und Impfungen bei ihm durchzuführen wünschen.<br />
<strong>3.</strong> Die Eltern, deren Kinder „privat“ untersucht werden, erhalten einen Laufzettel, auf dem die Untersuchung<br />
durch den gewählten Arzt bestätigt wird. Dieser Zettel muss vom Arzt an die <strong>Schule</strong> zurück geschickt werden.<br />
Hat die Untersuchung nicht stattgefunden, muss die Schülerin/ der Schüler beim Schularzt zur Untersuchung<br />
nachgemeldet werden.<br />
4. Für Impfungen müssen die Eltern beim schulärztlichen Untersuch ihr Einverständnis geben.<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 22 von 26
Führungshandbuch <strong>Schule</strong> <strong>Pädagogik</strong> <strong>3.</strong>07<br />
Konzept Zahngesundheit<br />
Version 2<br />
01.08.2013<br />
Konzept Zahngesundheit<br />
Allgemeines<br />
Organisation<br />
Kosten<br />
Um die Zahngesundheit der Schülerinnen und Schüler zu erhalten oder zu<br />
verbessern, ist eine kontinuierliche, systematische Aufklärung und Prophylaxe<br />
wichtig. Während die Untersuchung und die Behandlung der Schulkinder<br />
durch die Zahnärzte erfolgen, ist die Prophylaxe Aufgabe der Lehrpersonen.<br />
Forschungsergebnisse zeigen, dass besonders bei kleinen Kindern die Karies<br />
stark ansteigt. Deshalb muss Elternaufklärung früh, also bereits im Kindergarten,<br />
erfolgen. Somit können auch jüngere Geschwister profitieren.<br />
Optimale Zahngesundheit wird erreicht durch:<br />
o gesunde Ernährung<br />
o gründliche Zahnreinigung<br />
o regelmässige Fluoranwendung<br />
o regelmässige zahnärztliche Untersuchung<br />
Die <strong>Schule</strong> setzt eine Zahnpflegeperson fest, die die Organisation der Schulzahnpflege<br />
übernimmt und Weiterbildungsveranstaltungen im Rahmen der<br />
allgemeinen Weiterbildungspflicht besucht.<br />
Die <strong>Schule</strong> bestimmt den Schulzahnarzt und teilt dies der Zahnpflegeperson<br />
mit.<br />
Die Eltern können die Untersuchung durch einen anderen Zahnarzt durchführen<br />
lassen, wenn sie die Kosten selber tragen. Sie teilen der <strong>Schule</strong> mit, bei<br />
welchem Zahnarzt die Untersuchung durchgeführt wird.<br />
Für jedes Kind stellt die Schulzahnpflegeperson ein Schulzahnpflegeheft bereit.<br />
Diese Hefte werden von der Klassenlehrperson aufbewahrt und zur Untersuchung<br />
und Behandlung dem zuständigen Schul- oder Privatzahnarzt<br />
übergeben. Nach der Behandlung wird das Schulzahnpflegeheft der Klassenlehrperson<br />
zurückgegeben und von derselben kontrolliert..<br />
Die <strong>Schule</strong> trägt die Kosten für die jährliche Gebissuntersuchung, wenn der<br />
Schulzahnarzt sie durchführt.<br />
Die Eltern tragen die Behandlungskosten.<br />
Falls die Behandlung beim Schulzahnarzt durchgeführt wird, stellt dieser die<br />
Behandlungskosten den Eltern in Rechnung.<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 23 von 26
Grobziele<br />
Zahngesundheit<br />
Kindergarten<br />
Hinführung zu gesunder Ernährung und Zahnpflege:<br />
Schriftliche Information an die Eltern über gesunden Znüni<br />
Elterninformation über die richtige Zahnpflege:<br />
Information und Instruktion durch die Zahnhygienefachfrau<br />
Einüben von Massnahmen, die die Zahngesundheit fördern:<br />
Alle zwei Wochen Zähneputzen mit Fluor<br />
Zähneputzen nach süssem Znüni<br />
Jährliche zahnärztliche Untersuchung<br />
Primarschule<br />
Gesundheitsfördernde Verhaltensweisen kennen<br />
Zahnhygiene:<br />
14-täglich Zahnreinigung mit Fluorid-Gelée unter Anleitung<br />
2. und 5. Klasse: Zahnprophylaxe (2 Lekt.)<br />
Jährliche zahnärztliche Untersuchung<br />
Angebote für Eltern (Referat, Elternabend, usw.)<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 24 von 26
Führungshandbuch <strong>Schule</strong> <strong>Pädagogik</strong> <strong>3.</strong>08<br />
Suchtprävention<br />
Version 2<br />
01.08.2013<br />
Suchtprävention<br />
Grundzüge des Konzepts<br />
Prävention<br />
Früherkennung<br />
Wesentliche Elemente<br />
Grundhaltung<br />
Ziele des Unterrichts<br />
Die Volksschule unterstützt die Eltern in der Erziehung des Kindes zu einem lebensbejahenden,<br />
tüchtigen und gemeinschaftsfähigen Menschen.<br />
Dieses Konzept soll einen Rahmen für den Unterricht im Bereich Suchtprävention<br />
bieten. Es enthält eine Themensammlung und Unterrichtsideen für jede Stufe. Es<br />
enthält Angaben zur gemeinsamen Haltung der Lehrkräfte, zur Weiterbildung, zu<br />
den nötigen Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen,<br />
Eltern und Behörden.<br />
Prävention heisst so viel wie „Zuvorkommen“, eine Krankheit oder einen Zustand<br />
gar nicht erst entstehen lassen. Sie setzt vor dem Auftreten eines unerwünschten<br />
Zustands an und versucht, die Ursachen desselben zu bekämpfen.<br />
Die meisten Kinder und Jugendlichen kennen Suchtverhalten aus ihrem sozialen<br />
Umfeld oder aus eigenen Erfahrungen. Es ist daher wichtig, mit ihnen offen über<br />
Sucht und über alle Gefühle, die dahinter stecken, zu reden.<br />
Impulse für eine sinnvolle, nicht konsumorientierte Freizeitgestaltung wie Spiel<br />
und Sport sowie Natur- und Gemeinschaftserlebnisse tragen zur Suchtprävention<br />
bei.<br />
Die Prävention ist ein Bestandteil der Gesundheitsförderung und beinhaltet<br />
Bemühungen zur Persönlichkeitsstärkung und zur Verbesserung des sozialen<br />
Umfeldes.<br />
Nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern mit der Förderung der Selbstkompetenz<br />
und sozialer Kompetenzen will unsere <strong>Schule</strong> die Suchtproblematik angehen.<br />
Dem heranwachsenden Kind oder Jugendlichen sollte in der <strong>Schule</strong> ein Umfeld<br />
geschaffen werden, das ihm die Möglichkeit gibt, sich seinen Eigenschaften,<br />
Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechend zu entwickeln und zu einem selbständigen,<br />
verantwortungsbewussten Menschen zu werden.<br />
Werte und Haltungen vermitteln,<br />
Umgang mit Konflikten üben,<br />
Gemeinschaft und soziale Kompetenzen fördern,<br />
sinnvolle Freizeitaktivitäten (Spiel, Sport, Hobbys) aufzeigen,<br />
Naturerlebnisse vermitteln,<br />
soziales Umfeld verbessern,<br />
Wissen und Einsichten entwickeln,<br />
über Gefahren aufklären,<br />
Gesundheit fördern,<br />
Persönlichkeit stärken,<br />
Kinder und Jugendliche zu lebensbejahenden, gemeinschaftsfähigen und belastbaren<br />
Menschen erziehen.<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 25 von 26
Suchtprävention an<br />
unserer <strong>Schule</strong><br />
Zusammenarbeit mit<br />
Eltern und Fachstellen<br />
Grobziele<br />
Suchtprävention<br />
liegt in der Verantwortlichkeit der Lehrerschaft;<br />
ist klassenübergreifend und konstant anzugehen;<br />
kann durch den Beizug von externen Fachpersonen unterstützt werden;<br />
bezieht Eltern bzw. Erziehungsverantwortliche ein;<br />
richtet sich nach dem Entwicklungsstand des Kindes, der Klasse;<br />
ist kein Schulfach, sondern ein Unterrichtsprinzip, das alle Fächer und Stufen<br />
durchzieht;<br />
setzt dennoch thematische Schwerpunkte.<br />
Die Eltern werden bei Elternabenden und Elterngesprächen über wichtige Unterrichtsinhalte<br />
informiert.<br />
Die <strong>Schule</strong> bietet bei aktuellem Bedarf eine Plattform für Gespräche zwischen<br />
Jugendlichen, Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen und Behördenmitgliedern.<br />
Für medizinische Informationen wird die Zusammenarbeit mit entsprechenden<br />
Fachkräften angestrebt.<br />
Nach Bedarf werden externe Fachstellen oder Fachpersonen beigezogen<br />
(z.B. zu besonderen Unterrichtstagen oder -wochen).<br />
Kindergarten / Unterstufe 1. – <strong>3.</strong> Klasse<br />
mit dem eigenen Körper vertraut werden:<br />
o Freude an Bewegung und gesunder Lebensweise<br />
o Bedingungen für Wohlbefinden und Krankheit<br />
Gesund leben:<br />
o Ich und mein Körper<br />
o Gesunde Ernährung<br />
o Kennen lernen von gesundheitsfördernden Verhaltensweisen<br />
o Zahnhygiene<br />
Sich mit der eigenen und fremden Alltagsgestaltung auseinandersetzen:<br />
o Versch. Möglichkeiten der Freizeitgestaltung kennen lernen<br />
o Eigene Kreativität fördern<br />
Grundlegende gesellschaftliche Zusammenhänge erleben:<br />
o Den bewussten Umgang mit Konsumgütern üben<br />
Bewusst mit Massenmedien umgehen:<br />
o Sich kritisch mit dem Konsum von Unterhaltung und Information in den<br />
Massenmedien auseinandersetzen<br />
Stärkung der Persönlichkeit:<br />
o Mit den eigenen Gefühlen sinnvoll umgehen<br />
o Wünsche und Bedürfnisse<br />
o Wahrnehmen der eigenen Bedürfnisse<br />
o Erkennen von Stärken und Schwächen<br />
o Die eigenen Gefühle ausdrücken lernen<br />
o Nein sagen lernen<br />
Mittelstufe 4. – 6. Klasse<br />
Lebensweisen aufzeigen:<br />
o Essgewohnheiten: z.B. Lieblingsessen, „Gefahren“ des Lieblingsessens,<br />
Bettmümpfeli, etc.<br />
Gesundsein und Kranksein beschreiben:<br />
o Ich und mein Körper<br />
o Gesund sein, gesund bleiben, gesund werden<br />
Über sich selbst nachdenken, sich mitteilen:<br />
o Wünsche und Bedürfnisse<br />
Gefahrenquellen, gesundheitsgefährdendes Verhalten und Vorsichtsmassnahmen<br />
beschreiben:<br />
o Genuss- und Suchtmittel (legale Drogen)<br />
o Unterhaltungselektronik<br />
Sich gesundheitsfördernde Verhaltensweisen aneignen<br />
LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 26 von 26