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3. Pädagogik - Schule Häggenschwil

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Führungshandbuch <strong>Schule</strong> <strong>Pädagogik</strong> <strong>3.</strong>01<br />

Einschulungskonzept<br />

Version 2<br />

01.08.2013<br />

Einschulungskonzept<br />

Grundsätze<br />

Leitidee<br />

Ziele<br />

Umsetzung<br />

Der Übertritt vom Kindergarten in die Volksschule ist für alle Beteiligten stets<br />

eine anspruchsvolle Aufgabe und ein sensibler Bereich. Lehrpersonen und Eltern<br />

sind häufig unsicher, was den richtigen Zeitpunkt der Einschulung, die<br />

Rückstellung, die Zuweisung in die Einführungsklasse oder eine allfällige externe<br />

Sonderbeschulung betrifft. Das vorliegende Einschulungskonzept der<br />

<strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong> legt zeitliche Abläufe, Verantwortlichkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten<br />

fest.<br />

Schulfähigkeit - auch Schulbereitschaft oder Schulreife genannt - bezeichnet<br />

keinen fest umrissenen Entwicklungsstand bei einem einzelnen Kind, sondern<br />

das dynamische Zusammenspiel zwischen den persönlichen Lernvoraussetzungen<br />

und den Bedingungen des schulischen und sozialen Umfelds.<br />

Aufbauend auf den bisherigen Erkenntnissen werden nachfolgende Ziele verfolgt:<br />

o Es steht mehr Zeit für einzelne Kinder zur Verfügung.<br />

o Ruhige Kinder dürfen nicht untergehen.<br />

o Die Kinder werden angemessen (individuell) gefördert und gefordert.<br />

o Flexible Lösungen sind möglich.<br />

o In der Regel soll jedes Kind im Dorf zur <strong>Schule</strong> gehen.<br />

o Der Übertritt in die <strong>Schule</strong> soll ein positives Erlebnis sein.<br />

Als Mittel zur Umsetzung bzw. Zielerreichung sind nachfolgende Rahmenbedingungen<br />

wüschenswert:<br />

o optimale Personalressourcen<br />

o Zeit für Kleingruppen<br />

o Binnendifferenzierung, Individualisierung<br />

o alternative, integrative Einschulungsmodelle<br />

o Einsatz Klassenassistenz<br />

Falls die Kindergartenlehrperson aufgrund der Beobachtungs- und Beurteilungsinstrumente<br />

sowie der Gespräche mit den Eltern nicht zu einer klaren<br />

Beurteilung der Schulfähigkeit kommt, stehen ihr zusätzliche Fachpersonen<br />

zur Verfügung. Dies sind in erster Linie der Einschulungsverantwortliche sowie<br />

der Schulpsychologische, der Logopädische oder der Schulärztliche<br />

Dienst.<br />

Bei Elterngesprächen, bei denen die Zuweisung in eine externe <strong>Schule</strong> oder<br />

ein Aufschub des <strong>Schule</strong>intritts beschlossen wird, ist ein Protokoll zu führen.<br />

Das Protokoll wird von Schul- und Elternseite unterschrieben.<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 1 von 26


Beobachtungs- und Beurteilungsinstrumente<br />

Basis<br />

Beobachtungsinstrumente<br />

Wichtigstes Instrument zur Beurteilung der Schulfähigkeit eines Kindes ist die<br />

langfristige Beobachtung des Kindes durch die Kindergartenlehrperson und<br />

die Eltern. Die Zusammenarbeit mit dem Einschulungsverantwortlichen, dem<br />

Schulpsychologischen Dienst sowie allenfalls weiteren Fachpersonen unterstützt<br />

die Entscheidungsfindung. Zur umfassenden Beobachtung über einen<br />

längeren Zeitraum existieren verschiedene Beobachtungsinstrumente, welche<br />

von der Kindergartenlehrperson individuell gewählt werden können.<br />

Es liegt im Ermessen der Kindergartenlehrperson, ob sie vereinzelt zusätzlich<br />

einen Test als Entscheidungshilfe beiziehen will bzw. welche Instrumente sie<br />

aus der Fülle von verschiedensten Beobachtungsbogen verwenden will. Reihenuntersuchungen<br />

mittels Test sind nicht sinnvoll.<br />

Eine gute Entwicklungsdiagnostik sollte ganzheitlich orientiert sein und die<br />

wesentlichen Entwicklungsbereiche beinhalten:<br />

o Lateralität (Händigkeit)<br />

o Motorik (Fein-, Grafo-, Grobmotorik)<br />

o Wahrnehmung (taktil-kinästhetisch, vestibulär, visuell, auditiv)<br />

o Gedächtnis, Merkfähigkeit (visuell und auditiv)<br />

o Sprechen (Lautbildung) und Sprache<br />

o Körperschema<br />

o Aufmerksamkeit, Konzentration<br />

o Ausdauer<br />

o Emotionalität, Affektivität<br />

o Sozialverhalten<br />

Folgende Beobachtungsinstrumente erfüllen diese Bedingungen und können<br />

deshalb auch empfohlen werden:<br />

o Beobachtungsbogen für Kindergartenkinder, Kanton St. Gallen<br />

o Diagnostische Einschätzskalen (DES) von Barth (Screening-Verfahren,<br />

das Lehrpersonen eine Hilfestellung bei der Beurteilung des Entwicklungsstandes<br />

eines Kindes gibt. Die DES bieten eine differenzierte Möglichkeit<br />

zur Beurteilung des Entwicklungsstandes des Kindes, seiner Schulfähigkeit<br />

und zur Früherkennung von schulischen Lernschwierigkeiten. Je nach Aufgabentyp<br />

sind Gruppensituationen möglich bzw. Einzelsituationen nötig.)<br />

o „Räupli-Test“: Dieses Instrument wird im ersten Kindergartenjahr („Räupli“)<br />

vom Schulischen Heilpädagogen als Screening-Verfahren eingesetzt. Es<br />

erlaubt Beobachtungen in den Bereichen Sprache und Sprechen, auditive<br />

und visuelle Merkfähigkeit, Fein- und Grobmotorik, Grafo- und Visuomotorik,<br />

Zählen sowie Lateralität. Die hiermit gewonnenen Ergebnisse geben<br />

Hinweise auf eine gezielte Förderplanung im zweiten Kindergartenjahr.<br />

o Wortgewandt und Zahlenstark: Screening für den sprachlichen und mathematischen<br />

Bereich wird im zweiten Kindergartenjahr vom Schulischen<br />

Heilpädagogen durchgeführt.<br />

Organisation<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 2 von 26


Einschulungsprozess<br />

innerhalb des<br />

Schuljahres<br />

Eintritt in den<br />

Kindergarten<br />

August erster Schultag<br />

September Besuch Kindergartenlehrperson in der 1.Klasse, anschliessend<br />

Feedback<br />

Elternabend 1. Klasse<br />

Oktober Möglichkeit An- bzw. Abmeldung erste Morgenlektion (Kiga 1)<br />

Ende Probezeit (Herbstferien)<br />

November Nachkontrolle Logopädie<br />

gemeinsames Basteln (Laternen)<br />

Dezember Schulischer Heilpädagoge wortgewandt 1<br />

Reihenuntersuch Zahnarzt<br />

Elterngespräch bei gefährdeter Einschulung<br />

Januar Möglichkeit An- bzw. Abmeldung erste Morgenlektion (Kiga 1)<br />

Schulischer Heilpädagoge Räuplitest<br />

Anmeldung Schulpsychologischer Dienst für Abklärung der Sonderschulbedürftigkeit<br />

Februar An-/Abmeldung Kindergarten<br />

Elterninformationsabend Übertritt 1. Klasse<br />

Schulischer Heilpädagoge zahlenstark 1 und Pseudodiktat<br />

März Elterngespräche Einschulung<br />

Anmeldung Sprachheilschule, Heilpädagogischer Verein<br />

Anmeldung Schulpsychologischer Dienst bei unklarem Übertritt in<br />

1. Klasse<br />

April Möglichkeit An- bzw. Abmeldung erste Morgenlektion (Kiga 1)<br />

Schülerzuteilung<br />

Mai<br />

Besuch bei Lehrperson Handarbeit<br />

Besuch Lehrperson Unterstufe im Kindergarten, Informationsaustausch<br />

Pause in der Primarschule (Gotte/Götti)<br />

Reihenuntersuch Logopädie<br />

Reihenuntersuch Schularzt<br />

Juni<br />

Besuch Kindergarten in der 1. Klasse<br />

Schnuppertag im Kindergarten 1<br />

Elterninformationsabend Kindergarten<br />

Schulischer Heilpädagoge wortgewandt 2 und zahlenstark 2<br />

Obligatorische Anmeldung für die Kinder, die vor dem 31. Juli des laufenden<br />

Jahres vier Jahre alt werden.<br />

Im Februar versendet das Schulsekretariat die Anmeldeunterlagen für den<br />

Kindergarteneintritt.<br />

Die Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich.<br />

Bei einer Abmeldung ist eine Begründung beizulegen.<br />

Sind die Eltern und das Kind betreffend Kindergarteneintritt unsicher, können<br />

sie Kontakt mit der Schulleitung aufnehmen.<br />

Im Juni findet der Informationsabend zum Kindergarteneintritt statt. Der Infoabend<br />

soll den Eltern Einblick in den Kindergartenalltag geben, damit sie sich<br />

besser vorstellen können, was auf ihr Kind zu kommen wird und in welchen<br />

Bereichen es gefördert wird.<br />

Eltern von zurückgestellten Kindern erhalten im folgenden Jahr erneut die<br />

Anmeldeunterlagen vom Schulsekretariat.<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 3 von 26


Eintritt in die <strong>Schule</strong><br />

Regelfall: Wird ein Kind von der Kindergartenlehrperson sowie von den am<br />

Einschulungsprozess Beteiligten als schulfähig bezeichnet, wird es in die erste<br />

Primarklasse eingeschult. Fremdsprachige Kinder sowie Kinder mit Teilleistungsschwächen<br />

oder sozialen Defiziten können zusätzlich zum Unterricht in<br />

der Regelklasse mit entsprechendem Förderunterricht oder Therapien unterstützt<br />

werden.<br />

Zusätzliches Kindergartenjahr: Der Schulrat kann ein Kind, das noch einen<br />

geringen Entwicklungsstand aufweist, verspielt ist und wenig schulisches Interesse<br />

zeigt mit Zustimmung der Eltern und nach Anhören der Kindergartenlehrperson<br />

für ein weiteres Jahr dem Kindergarten zuteilen. In diesem Fall wird<br />

ein Gutachten einer Fachstelle eingeholt. Unter Umständen kann auch eine<br />

Veränderung der Rahmenbedingungen (Umteilung in eine andere Gruppe)<br />

sinnvoll sein. Das zurückgestellte Kind wird an einem zusätzlichen Nachmittag<br />

vom Schulischen Heilpädagogen gemäss einem individuellen Förder-plan unterstützt<br />

und auf die <strong>Schule</strong> vorbereitet. Diese Förderung kann auch als Gruppenunterricht<br />

angeboten werden. Kindergartenlehrperson und Schulischer<br />

Heilpädagoge sind um eine differenzierte Förderung dieser Kinder bemüht.<br />

Sonderschulung: Der Schulrat kann bei einem Kind mit Zustimmung der Eltern<br />

und nach Anhörung der Kindergartenlehrperson aus verschiedenen<br />

Gründen eine externe Sonderschulung (Sprachheilschule / Heilpädagogische<br />

<strong>Schule</strong> / Kleinklasse) veranlassen. Ein Gutachten und Antrag einer Fachstelle<br />

ist Voraussetzung für eine externe Sonderschulung.<br />

Zusammenarbeit<br />

Kindergarten - Unterstufe<br />

Die Zusammenarbeit mit allen beteiligten Lehrpersonen ist beim Übergang<br />

vom Kindergarten in die <strong>Schule</strong> von zentraler Bedeutung. Kenntnisse der gegenseitigen<br />

pädagogischen Ziele und Arbeiten erleichtern das lernzielorientierte<br />

Unterrichten sowie die Entscheidungsfindung für eine sinnvolle Form der<br />

Einschulung. Folgende Möglichkeiten geben einen Überblick über verschiedene<br />

Aspekte, die eine erfolgreiche Zusammenarbeit unterstützen.<br />

Formen der Zusammenarbeit:<br />

o Die beteiligten Lehrpersonen geben sich gegenseitig Einblick in ihre pädagogische<br />

Arbeit und tauschen Informationen aus.<br />

o Die beteiligten Lehrpersonen kennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede<br />

in ihrer Arbeitsweise und nutzen diese als Grundlage ihrer gemeinsamen<br />

Arbeit.<br />

o Die Zusammenarbeit geschieht systematisch, regelmässig und auf gemeinsam<br />

vereinbarte Ziele hin.<br />

o Die beteiligten Lehrpersonen legen Unterrichtseinheiten und Aktivitäten<br />

gemeinsam in einer Jahresplanung fest.<br />

o Die beteiligten Lehrpersonen bieten den Kindern ihrer Klassen Möglichkeiten,<br />

Erfahrungen und Erlebnisse auf der nachfolgenden Stufe zu sammeln.<br />

o Die beteiligten Lehrpersonen reflektieren ihre gemeinsame Arbeit regelmässig.<br />

o Die beteiligten Lehrpersonen informieren die Eltern über die gemeinsame<br />

Arbeit und beziehen sie in einzelne Prozessphasen ein.<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 4 von 26


Kindergarten - Eltern<br />

Im Prozess der Einschulung spielen die Eltern eine wichtige Rolle. Es geht<br />

unter anderem um die Frage, ob das eigene Kind den gestellten Anforderungen<br />

genügt oder ob spezielle Massnahmen getroffen werden müssen. Dies<br />

betrifft einen sehr sensiblen Bereich und kann nicht ohne weiteres auf der rein<br />

sachlichen Ebene ausgehandelt werden. Die Entscheidungsfindung für eine<br />

aus der Sicht der Eltern richtige Form der Einschulung ist oft ein längerfristiger<br />

Prozess.<br />

Die Erfahrungen, die Eltern im Zusammenhang mit der Einschulung machen,<br />

können entscheidend sein für den weiteren Verlauf der Zusammenarbeit mit<br />

der <strong>Schule</strong>. Dieser Tatsache gilt es im ganzen Prozess der Einschulung<br />

Rechnung zu tragen. Die Eltern müssen in ihren Einschätzungen und Erwartungen<br />

ernst genommen werden. Sie sind die direktesten Bezugspersonen<br />

des Kindes und haben oft eine sehr differenzierte Wahrnehmung. Die professionellen<br />

Beobachtungen und Einschätzungen der Lehrpersonen und der weiteren<br />

Fachpersonen sind denjenigen der Eltern gleichwertig gegenüberzustellen.<br />

Grundsätze der Zusammenarbeit:<br />

o Die Eltern werden frühzeitig und kontinuierlich einbezogen und über den<br />

Prozess der Einschulung informiert.<br />

o Beobachtungen zum Entwicklungsstand und zu möglichen Fragen in Bezug<br />

auf die Schulfähigkeit des Kindes werden regelmässig ausgetauscht.<br />

Dabei sind die unterschiedlichen Blickwinkel zu berücksichtigen.<br />

o Die Entscheidung über die Form der Einschulung wird gemeinsam getragen.<br />

Dazu ist manchmal ein längerer Prozess und ein Klima der gegenseitigen<br />

Akzeptanz und Wertschätzung notwendig.<br />

o Es wird ein Informationsabend zum Thema Einschulung und Schulfähigkeit<br />

durchgeführt.<br />

Aufgaben Kindergartenlehrperson:<br />

o Sie hält Beobachtungen zur emotionalen, sozialen und intellektuellen Entwicklung<br />

des Kindes fest.<br />

o Bei Bedarf werden individuelle Elterngespräche zum aktuellen Entwicklungsstand<br />

geführt.<br />

o Sie bespricht eigene Beobachtungen mit dem Einschulungsverantwortlichen.<br />

o An der gemeinsamen Sitzung mit den Erstklasslehrpersonen tauscht sie<br />

Informationen aus und klärt offene Fragen.<br />

o Sie gestaltet mit Beteiligung des Einschulungsverantwortlichen und einer<br />

Lehrperson einen Einschulungselternabend, an dem allen interessierten<br />

Eltern das System der Einschulung und die verschiedenen Einschulungsarten<br />

vorgestellt werden.<br />

o Sie führt mit allen Eltern Gespräche. Ziel des Gesprächs ist eine Standortbestimmung<br />

in Bezug auf die Einschulung.<br />

o Sie meldet auffällige Kinder dem Einschulungsverantwortlichen zur Anmeldung<br />

beim Schulpsychologischen Dienst zur Abklärung an (Einverständnis<br />

der Eltern vorausgesetzt).<br />

o Die Art der Einschulung wird gemeinsam mit den Eltern festgelegt. Der<br />

Entscheid wird schriftlich festgehalten.<br />

o Sie organisiert mit den zukünftigen Lehrpersonen einen Besuch im Schulzimmer<br />

oder setzt andere Ideen zur Zusammenarbeit um.<br />

o An einer gemeinsamen Sitzung mit den zukünftigen Lehrpersonen tauscht<br />

sie Informationen aus und gibt wichtige Unterlagen weiter.<br />

Lehrperson:<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 5 von 26


o Sie hält Beobachtungen zur Entwicklung des Kindes fest.<br />

o Sie führt im Verlaufe des ersten Quartals einen Elternabend durch.<br />

o Sie kann den Einschulungsverantwortlichen zur Beobachtung von einzelnen<br />

Kindern sowie zur Beratung beiziehen.<br />

o An der gemeinsamen Sitzung mit den Kindergartenlehrpersonen tauscht<br />

sie Informationen über ihre neuen Schülerinnen und Schüler aus und klärt<br />

offene Fragen mit den Kindergartenlehrpersonen.<br />

o Sie nimmt am Einschulungselternabend teil und stellt sich, ihre Stufe und<br />

ihre Arbeit vor.<br />

o Sie organisiert zusammen mit den Kindergartenlehrpersonen einen Besuch<br />

der Kindergärtler im Schulzimmer oder setzt andere Ideen zur Zusammenarbeit<br />

um.<br />

o Sie nimmt an der Sitzung zum Informationsaustausch mit den Kindergartenlehrpersonen<br />

ihrer zukünftigen Erstklasskinder teil.<br />

Sekretariat:<br />

o Es verschickt die Anmeldeunterlagen an die Eltern, deren Kind in den Kindergarten<br />

eintreten kann.<br />

o Es erstellt die Formulare, die im Zusammenhang mit der Einschulung benötigt<br />

werden.<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 6 von 26


Führungshandbuch <strong>Schule</strong> <strong>Pädagogik</strong> <strong>3.</strong>02<br />

Fördernde Massnahmen<br />

Version 2<br />

01.08.2013<br />

Fördernde Massnahmen<br />

Konzept<br />

Leitidee<br />

Ziele<br />

Fördermassnahmen dienen der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern<br />

mit besonderem Förderbedarf. Dazu gehören Lernende mit Schulschwierigkeiten<br />

und solche mit besonderen Begabungen:<br />

o Entwicklungsverzögerungen und –störungen<br />

o Schwierigkeiten im Lern- und Entwicklungsprozess<br />

o Probleme im Lerntempo<br />

o Schwierigkeiten im Arbeits- und Sozialverhalten<br />

o Teilleistungsschwächen (Legasthenie, Dyskalkulie)<br />

o Bewegungs-, Hör-, Seh- oder Sprechstörungen<br />

o Belastende familiäre Situation<br />

o Selbstwert- und Motivationsprobleme<br />

o Besondere Begabungen<br />

Die Fördermassnahmen umfassen Massnahmen im Rahmen des Klassenunterrichts<br />

und unterrichtsergänzende Massnahmen zusätzlich zum Klassenunterricht.<br />

Schülerinnen und Schüler mit intensivem oder speziellem sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf werden entweder in Sonderschulen oder im Rahmen<br />

des Klassenunterrichts mit zusätzlichen ambulanten Sonderschulmassnahmen<br />

gefördert.<br />

Kinder und Jugendliche sollen möglichst gemeinsam an Erziehung und Bildung<br />

teilhaben. Die Fördermassnahmen sind so ausgerichtet, dass möglichst<br />

viele Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf die <strong>Schule</strong><br />

<strong>Häggenschwil</strong> besuchen können.<br />

Die Unterschiedlichkeit von Kindern und Jugendlichen ist eine Gegebenheit.<br />

Die Fördermassnahmen stärken und unterstützen die Regelklassen im Umgang<br />

mit der Heterogenität.<br />

Die Fördermassnahmen bauen auf einer ganzheitlichen Sichtweise auf und<br />

respektieren die individuellen Grenzen und die Grenzen des Umfelds.<br />

Die Fördermassnahmen und der Unterricht in Kindergarten und <strong>Schule</strong> sind<br />

aufeinander abgestimmt. Alle Beteiligten arbeiten zusammen.<br />

Die Beteiligten legen die Ziele der Fördermassnahme gemeinsam und verbindlich<br />

fest. Sie sind mitverantwortlich für die Qualitätssicherung.<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 7 von 26


Grundsätze<br />

Bevor eine Massnahme eingeleitet wird, wird der Förderbedarf ermittelt. Dazu<br />

werden die Beteiligten (Eltern, Schüler, Lehrperson) und die notwendigen<br />

Fachpersonen (Schulpsychologischer Dienst, Logopädie, Schulischer Heilpädagoge,<br />

Kinderarzt) beigezogen.<br />

Bevor umfassende und weitergehende Massnahmen eingeleitet werden, sind<br />

vorgängig niederschwellige Lösungen zu prüfen und durchzuführen. Erst<br />

wenn diese niederschwelligen Massnahmen keine oder nicht die erwünschte<br />

Wirkung zeigen, werden weitergehende Fördermassnahmen (Sonderschulung)<br />

eingeleitet:<br />

o Das Ziel der Klassenlehrperson ist es, alle Schülerinnen und Schüler der<br />

Klasse optimal zu fördern und spezielle Förderbedürfnisse von Kindern zu<br />

erkennen und zu berücksichtigen. Der Klassenunterricht ist der Ort zur<br />

Durchführung erster Fördermassnahmen.<br />

o Zeigen die Massnahmen im Rahmen des Klassenunterrichts nicht den erwünschten<br />

Erfolg, nimmt die KLLP das Gespräch mit den Beteiligten und<br />

mit den schulintern zur Verfügung stehenden Fachpersonen auf. Gemeinsam<br />

werden mögliche Formen der Förderung geprüft und festgelegt.<br />

o Kann auf der Ebene des Klassenunterrichts mit zusätzlicher Unterstützung<br />

keine ausreichende Förderung für ein Kind sichergestellt werden, können<br />

zusätzlich externe Stellen zur Beratung und zur Förderung beigezogen<br />

werden. Der SHP koordiniert.<br />

Zu Beginn einer Massnahme werden aufgrund des ermittelten Förderbedarfs<br />

die Förderziele festgelegt. Diese Ziele werden regelmässig überprüft und neu<br />

festgelegt. Daraus erfolgt eine regelmässige Anpassung oder die Beendigung<br />

der Fördermassnahme.<br />

Die Ziele der Fördermassnahmen und der Lernstand der Schülerin oder des<br />

Schülers werden dokumentiert.<br />

Angebote<br />

Logopädie (extern)<br />

Die Logopädie-Therapie befasst sich mit Sprachentwicklung und Kommunikation.<br />

Sie unterstützt Kinder und Jugendliche mit Störungen oder Auffälligkeiten<br />

der geschriebenen und gesprochenen Sprache. Eine Spracherwerbsstörung<br />

führt zu Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich. Die Beratung<br />

der Bezugspersonen ist ein wichtiger Bestandteil der Logopädie.<br />

Die Logopädie-Therapie in der <strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong> richtet sich an alle Kinder<br />

und Jugendlichen, die in ihrem Sprachgebrauch und damit in ihren Kommunikations-<br />

und Beziehungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Ihre persönliche<br />

Entwicklung im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich ist dadurch erschwert.<br />

Sie haben Schwierigkeiten beim Sprachverständnis, beim Spracherwerb oder<br />

beim Lesen und Schreiben, beim Redefluss und in der Wahrnehmung.<br />

Ziel ist es, Blockaden in der Sprachentwicklung zu lösen, Sprachdefizite aufzuarbeiten<br />

sowie die Sprach- und Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.<br />

Ebenso geht es darum, das familiäre und schulische Umfeld für die Schwierigkeiten<br />

und individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu sensibilisieren.<br />

Dabei ist der Umsetzung der neu erworbenen Sprachkompetenzen<br />

in die Alltags- und Schulsituation besondere Beachtung zu schenken. Je nach<br />

Ursache und Ausprägung einer Störung werden die Möglichkeiten und Grenzen<br />

der Therapie bewusst gemacht. Es werden Bewältigungs- oder Kompensationsstrategien<br />

erarbeitet.<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 8 von 26


Legasthenie (intern)<br />

Die Legasthenietherapie richtet sich an Kinder, die besondere Schwierigkeiten<br />

in den Grundlagen der geschriebenen oder gelesenen Sprache aufweisen<br />

(Rückstand auf die Schulstufe mindestens ein Jahr), die Probleme in der<br />

Wahrnehmungsverarbeitung sowie Schwierigkeiten in der Aufmerksamkeitsspanne,<br />

in der Konzentrationsfähigkeit oder im Arbeitstempo haben. Es<br />

besteht meistens eine Diskrepanz zwischen guten Leistungen im mathematischen<br />

Bereich und ungenügenden Leistungen in der Rechtschreibung oder im<br />

Lesen.<br />

Der Schulische Heilpädagoge fördert das Kind auf verschiedenen Ebenen<br />

(Lese- oder Rechtschreibkompetenz, Basisfunktionen, Wahrnehmung, Denkund<br />

Lernstrategien). Auch vermittelt er dem Kind praktische Hinweise, wie es<br />

mit seinen Schwierigkeiten umgehen kann.<br />

Dyskalkulie (intern)<br />

In der Dyskalkulietherapie werden Kinder mit einer umschriebenen Störung in<br />

den mathematischen Grundlagen und Schwierigkeiten in der Wahrnehmungsverarbeitung<br />

gefördert. Es wird gezielt an den Wahrnehmungsfunktionen gearbeitet,<br />

Lernstrategien und Arbeitstechniken werden erarbeitet. Je nach Bedarf<br />

werden die Grundlagen des Mathematikunterrichts aufgearbeitet oder<br />

vertieft. Das Kind wird auf der emotionalen Ebene und in seinem Selbstvertrauen<br />

unterstützt und gestärkt. Der SHP berät die Eltern und LP und arbeitet<br />

eng mit der KLLP zusammen.<br />

Die Dyskalkulietherapie richtet sich an Kinder, die besondere Schwierigkeiten<br />

in den mathematischen Grundlagen aufweisen (Rückstand auf die Schulstufe<br />

mindestens 1 Jahr), die Probleme in der Wahrnehmungsverarbeitung sowie<br />

Schwierigkeiten in der Aufmerksamkeitsspanne, in der Konzentrationsfähigkeit<br />

und/oder im Arbeitstempo haben. Es können auch psychisch bedingte<br />

Rechenstörungen auftreten. Es besteht meistens eine Diskrepanz zwischen<br />

guten Leistungen im sprachlichen Bereich und ungenügenden Leistungen in<br />

der Mathematik.<br />

Der Schulische Heilpädagoge fördert das Kind auf verschiedenen Ebenen<br />

(Grundlagen des Mathematikunterrichts, Rechenfertigkeiten, Basisfunktionen,<br />

Wahrnehmung, Denk- und Lernstrategien). Auch vermittelt er praktische Hinweise,<br />

wie es mit seinen Schwierigkeiten umgehen kann.<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 9 von 26


Psychomotorik (extern)<br />

Rhythmik (extern)<br />

Psychomotorik stellt die Bewegung des Menschen als Ausdruck der Beziehung<br />

zwischen Körper, Seele und Geist ins Zentrum. Sie geht davon aus,<br />

dass Körper- und Bewegungserfahrungen eine wesentliche Voraussetzung für<br />

die motorische, sensorische, emotionale, kognitive und soziale Entwicklung<br />

des Kindes darstellen. In der Psychomotoriktherapie wird diese Entwicklung<br />

unterstützt und gefördert.<br />

Psychomotoriktherapie richtet sich vorwiegend an Kinder und Jugendliche, die<br />

in ihrem Bewegungsverhalten und damit in ihren Beziehungs- und Ausdrucksmöglichkeiten<br />

eingeschränkt sind. Ihre gesamte Entwicklung und auch<br />

ihr Lernen in anderen Bereichen können dadurch erschwert sein. Sie haben<br />

Schwierigkeiten, sich angemessen zu bewegen und fallen beim Turnen,<br />

Schreiben und im Sozialverhalten auf. Dies drückt sich durch vielfältige und<br />

unterschiedliche Erscheinungsbilder wie Unruhe, Ungeschicktheit, Gehemmtheit,<br />

Ängstlichkeit, kleinkindliches, aggressives oder unkonzentriertes Verhalten<br />

usw. aus.<br />

Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu erweitern,<br />

die Wahrnehmungs- und Bewegungsentwicklung zu fördern, Rückstände aufzuholen<br />

oder mit bleibenden Schwierigkeiten einen guten Umgang zu finden.<br />

Über ressourcenorientiertes Arbeiten werden das Selbstwertgefühl und die<br />

Persönlichkeit gestärkt. Ebenso geht es darum, das familiäre und schulische<br />

Umfeld für die Schwierigkeiten und individuellen Bedürfnisse der Kinder und<br />

Jugendlichen zu sensibilisieren.<br />

Im Rhythmikunterricht wird mit Musik, Bewegung und verschiedenen Spielmaterialien<br />

die motorische Differenzierung, die Wahrnehmung, die Persönlichkeitsentwicklung,<br />

die Beziehungsfähigkeit sowie die allgemeine Lernfähigkeit<br />

unterstützt und gefördert.<br />

Schulische Heilpädagogik<br />

als integrative Schülerinnen-<br />

und Schülerförderung<br />

Der Rhythmikunterricht richtet sich an Kinder mit Entwicklungsverzögerungen,<br />

Wahrnehmungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Defiziten<br />

im Bewegungs- und Sozialbereich. Der Rhythmikunterricht wird im Kindergarten<br />

und in der Unterstufe angeboten.<br />

Ziel ist die Schulung der Sinneswahrnehmung, der motorischen und musikalischen<br />

Fertigkeiten sowie die Förderung der sozialen Fähigkeiten. Durch<br />

die aktive und gestaltende Auseinandersetzung mit sich und der Umwelt<br />

wird das Selbstvertrauen gestärkt.<br />

In der integrativen Schulungsform besuchen Schülerinnen und Schüler mit<br />

Schulschwierigkeiten die Regelklasse und werden durch eine Fachperson<br />

zusätzlich unterstützt. Die integrative Schulungsform ersetzt den Besuch einer<br />

Kleinklasse. Die Fachperson für Schulische Heilpädagogik berät und unterstützt<br />

die LP.<br />

In der integrativen Schulungsform werden Schülerinnen und Schüler mit<br />

Schwierigkeiten in den Lern-, Leistungs-, Sozial- und Selbstkompetenzen<br />

unterstützt. Es werden auch Kinder mit besonderen Begabungen gefördert.<br />

Die integrative Schulform unterstützt Kinder mit Schulschwierigkeiten im<br />

schulischen und sozialen Bereich und ermöglicht ihnen so in der Regelklasse<br />

zu verbleiben. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern, LP und<br />

weiteren Fachpersonen von besonderer Bedeutung. Ein weiterer Schwerpunkt<br />

ist das frühzeitige Erkennen von Schwierigkeiten und besonderen Fähigkeiten.<br />

Dadurch kann ein Beitrag zur Prävention geleistet werden. Im<br />

Kindergarten geht es vor allem darum, Entwicklungsverzögerungen aufzufangen<br />

und die Vor-aussetzungen für einen regulären Übertritt in die 1. Primarklasse<br />

zu schaffen. Auf der Unter- und Mittelstufe werden die Schülerin-<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 10 von 26


nen und Schüler mit Schulschwierigkeiten und besonderen Begabungen in<br />

ihrem schulischen und sozialen Lernen unterstützt.<br />

Die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern findet integriert in der Klasse, in<br />

kleinen Gruppen oder mit einzelnen Kindern statt. Die Arbeitsweise in der integrativen<br />

Schulungsform entspricht den Grundsätzen einer heilpädagogischen<br />

Unterrichtsgestaltung:<br />

o Förderdiagnostik und Förderplanung<br />

o Handlungsorientiertes und ganzheitliches Lernen<br />

o Individualisierung und Differenzierung<br />

o Orientierung an den Ressourcen des einzelnen Kindes<br />

Die Lehrpersonen, die Fördermassnahmen in der integrativen Schulungsform<br />

erteilen, verfügen über eine pädagogische Grundausbildung und eine<br />

zusätzliche heilpädagogische Ausbildung.<br />

Individuelle Lernzielvereinbarungen<br />

(iLz)<br />

Die Ziele der Förderung werden in einem gemeinsamen Gespräch mit den<br />

Eltern, der KLLP und dem SHP festgelegt und überprüft. Die konkrete Planung<br />

der Förderung ist Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen der KLLP<br />

und dem SHP. Der Stoffplan richtet sich nach den Stufenzielen des Lehrplans.<br />

In den Fachbereichen, in denen die Schülerinnen und Schüler die Stufenziele<br />

nicht erreichen, werden iLz festgelegt.<br />

Kinder, deren Lernvoraussetzungen und intellektuellen Ressourcen gemäss<br />

einer schulpsychologischen Untersuchung für die Meisterung der jetzigen und<br />

kommenden Anforderungen der <strong>Schule</strong> nicht ausreichen und die unter den<br />

daraus resultierenden Misserfolgen leiden.<br />

Nachhilfeunterricht und<br />

Aufgabenhilfe<br />

Begabungs- und<br />

Begabtenförderung<br />

Im Nachhilfeunterricht bzw. bei der Aufgabenhilfe werden Schülerinnen und<br />

Schüler bei schulischen Schwierigkeiten zusätzlich zum Klassenunterricht gefördert<br />

und unterstützt. Es handelt sich dabei um eine befristete Massnahme<br />

zur Überbrückung von besonderen Situationen.<br />

Der Nachhilfeunterricht unterstützt Schülerinnen und Schüler, die wegen ihres<br />

Migrationshintergrundes, wegen Krankheit, Wohnortswechsel, besonderer<br />

familiärer Verhältnisse oder aus ähnlichen Gründen Schulschwierigkeiten haben.<br />

Ziel des Nachhilfeunterrichts ist das Aufarbeiten von schulischen Lücken und<br />

Rückständen, um die Lernziele der entsprechenden Klasse wieder zu erreichen.<br />

Die <strong>Schule</strong> unterstützt die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich in organisierte<br />

Freizeitbeschäftigungen. Dazu zählen Aktivitäten in sportlichen, musikalischen<br />

und gestalterischen Bereichen.<br />

Einzeldispense / Urlaube für Wettkämpfe, Vorführungen, Intensivtrainings u.ä.<br />

sollen frühzeitig schriftlich durch Eltern bzw. Verein / Verband beantragt werden.<br />

Regelmässige Dispense für Trainingseinheiten sollen den Schulunterricht nur<br />

in Ausnahmen tangieren:<br />

o Schülerinnen und Schüler sind leistungsmässig mindestens genügend<br />

(Minimal-Notenschnitt: 4.0) und zeigen eine gute Arbeitshaltung.<br />

o Eltern übernehmen die Verantwortung, falls durch die vermehrte Beanspruchung<br />

(Aufarbeitung Schulstoff, Hausaufgaben, Leistungsstand) Nachteile<br />

für das Kind entstehen.<br />

o Regelmässige Dispense in Leistungsfächern (Dt, Mth, Frz, Engl) sind nicht<br />

möglich.<br />

Der Besuch von Talentschulen wird ermöglicht, wenn:<br />

o eine Hochbegabung sich an der <strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong> nicht entfalten kann.<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 11 von 26


o die Talentschule den Erziehungs- und Bildungsauftrag erfüllt und am<br />

Standort öffentlich anerkannt ist.<br />

Deutschunterricht für<br />

Kinder mit Migrationshintergrund<br />

Sonderschulung und<br />

ambulante Sonderschulmassnahmen<br />

Medizinischtherapeutische<br />

Masnahmen<br />

Organisation<br />

Grundlagen<br />

Im Deutschunterricht werden Schülerinnen und Schüler im Erwerb von<br />

Grundkenntnissen der deutschen Sprache unterstützt und gefördert. Ziel ist<br />

das Erarbeiten mündlicher und schriftlicher Deutschkenntnisse, damit sich das<br />

Kind im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht in der Klasse folgen kann.<br />

Die Lerninhalte werden einerseits auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder<br />

und andererseits auf die Themen der Klasse abgestimmt.<br />

Der Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund fördert und unterstützt<br />

aus dem Ausland zugezogene Kinder ohne Kenntnisse der deutschen<br />

Sprache oder Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen.<br />

Ziel des Deutschunterrichts für Kinder mit Migrationshintergrund ist das Erarbeiten<br />

schriftlicher und mündlicher Deutschkenntnisse, damit sich das Kind im<br />

Alltag zurechtfinden und dem Unterricht im Klassenverband folgen kann.<br />

Schülerinnen und Schüler mit intensivem oder spezifischem sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf werden entweder in Sonderschulen oder im Rahmen des<br />

Klassenunterrichts mit zusätzlichen ambulanten Sonderschulmassnahmen unterstützt.<br />

Die Förderung erfolgt aufgrund der individuellen Bedürfnisse und<br />

Fähigkeiten des Kindes, möglichst in Anlehnung an den Lehrplan der Volksschule.<br />

Die Kinder mit besonderen Bedürfnissen bzw. Behinderungen besuchen die<br />

regional organisierte Tagessonderschule.<br />

Für Kinder, die aufgrund des Schulweges keine Tagessonderschule besuchen<br />

können oder die neben der schulischen auch einer sozialpädagogischen Förderung<br />

bedürfen, werden Heimsonderschulen geführt.<br />

Ambulante Dienste unterstützen und begleiten Kinder, die trotz spezifischem<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung die Volksschule besuchen.<br />

Die ambulanten Dienste sind einerseits zuständig für die individuelle<br />

behinderungsspezifische Unterstützung der Kinder, aber auch für die Beratung<br />

der Eltern, der LP und der Schulbehörde.<br />

Sonderschulen im Kanton St. Gallen sind auf der Homepage des Bildungsdepartements<br />

aufgelistet: www.sg.ch<br />

Ambulante Dienste unterstützen und begleiten Kinder, die trotz spezifischem<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung die Volksschule besuchen.<br />

Die ambulanten Dienste sind einerseits zuständig für die individuelle<br />

behinderungsspezifische Unterstützung der Kinder, aber auch für die Beratung<br />

der Eltern, der Lehrperson und der Schulbehörde..<br />

Für fördernde Massnahmen steht der <strong>Schule</strong> ein Pensenpool nach den kantonalen<br />

Weisungen der fördernden Massnahmen zur Verfügung. Grundsätzlich<br />

steht allen Stufen der <strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong> ein Förderpensum zur Verfügung.<br />

Die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind im Pflichtenheft geregelt. Die<br />

Verteilung der Förderpensen richtet sich nach den Schwerpunkten unter Berücksichtigung<br />

des tatsächlichen Bedarfs.<br />

Präventive Massnahmen<br />

Die <strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong> geht davon aus, dass insbesondere jüngere Kinder<br />

innerhalb eines Jahres grosse Entwicklungsschritte machen können. Der<br />

Früherfassung und -förderung wird deshalb ein besonderes Augenmerk geschenkt:<br />

o Training der phonologischen Bewusstheit<br />

o Mathematische Frühförderung<br />

o Beratung von Lehrpersonen und Eltern<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 12 von 26


Unterrichtsergänzende<br />

Fördermassnahmen<br />

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Begabungen<br />

gehört zum Grundauftrag der <strong>Schule</strong> und somit der einzelnen Lehrperson,<br />

des Schulhausteams oder der gesamten <strong>Schule</strong>. Schülerinnen und<br />

Schüler mit Schulschwierigkeiten werden, soweit möglich, im Rahmen des unterrichtsergänzenden<br />

Förderangebots unterstützt:<br />

o Differenzierung und Individualisierung durch die Lehrperson im Klassenzimmer<br />

o Einzel-, Gruppen-, oder Klassenförderung durch den Schulischen Heilpädagogen<br />

o Einzelförderung durch externe Fachpersonen (Logopädie, Psychomotorik,<br />

Rhythmik)<br />

o Differenzierung und Individualisierung (Projektunterricht) von besonders<br />

begabten Schülerinnen und Schülern durch die Lehrperson im Klassenzimmer<br />

o Unterstützung und Beratung der Lehrperson durch den Schulischen Heilpädagogen<br />

Fördersituation (Form,<br />

Dauer, Stundenplan)<br />

Die Form soll möglichst flexibel sein. Die Förderung kann in Einzel-, Gruppenoder<br />

Klassenstunden stattfinden. Sprechen nicht wichtige Gründe dagegen,<br />

erfolgt die Förderung im Gruppen- oder Klassenunterricht. Logopädie und<br />

Psychomotorik werden in der Regel im Einzelunterricht erteilt.<br />

Die Förderung wird in ganzen oder halben Lektionen erteilt. Eine ganze Lektion<br />

dauert 50 Minuten. Die Fördermassnahmen durch den Schulischen Heilpädagogen<br />

finden während dem regulären Schulunterricht statt. Zur Gewährleistung<br />

von Unterrichtszeiten, in denen alle Kinder in der Klasse anwesend<br />

sind, kann es sinnvoll sein, bei der Stundenplanung Zeitgefässe zu schaffen,<br />

in denen kein Förderunterricht stattfindet. Fördermassnahmen während Sportund<br />

Gestaltungsunterricht sind möglichst zu vermeiden. Es sind auch für die<br />

Förderlehrperson sinnvolle Arbeitszeiten sicherzustellen. Frühzeitige Absprachen<br />

und die Bereitschaft zu Kompromisslösungen sind nötig.<br />

Die externe Einzelförderung (Logopädie, Psychomotorik etc.) soll dem Stundenplan<br />

der Kinder angepasst sein. Die Kinder des Kindergartens können<br />

während den Blockzeiten am Vormittag oder an ihren freien Nachmittagen<br />

aufgeboten werden. Für die Kinder ab der 1. Klasse sollen die externen Therapielektionen<br />

möglichst nicht während den Blockzeiten stattfinden sondern<br />

auf die Nachmittage gelegt werden.<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 13 von 26


Abklärungen<br />

Schulpsychologischer Dienst: Der Schulpsychologische Dienst in Rorschach<br />

ist die zuständige Abklärungsstelle für die <strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong>. Die<br />

Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst für alle Abklärungen erfolgt<br />

ausschliesslich durch den Schulischen Heilpädagogen und per Post. Der<br />

Schulrat kann keine schulpädagogische Abklärung verfügen. Wollen die Eltern<br />

keine Abklärung, muss der Schulrat auf Grund der vorhandenen Akten entscheiden.<br />

Der Schulrat kann gegen eine schulpsychologische Empfehlung<br />

entscheiden.<br />

Logopädische Reihenuntersuche: Die Logopädiestelle der <strong>Schule</strong> Wittenbach<br />

führt im 1. Kindergartenjahr den Reihenuntersuch durch. Die Logopädin<br />

erstattet dem Pädagogischen Ausschuss (PA) mit dem entsprechenden Formular<br />

schriftlich Bericht über die Ergebnisse des Untersuchs. Bei Bedarf finden<br />

im 2. Kindergartenjahr oder in der Unterstufe Nachkontrollen statt.<br />

Logopädische Erstabklärung: Bei einer kurzfristigen Massnahme ist die Logopädiestelle<br />

der <strong>Schule</strong> Wittenbach zuständig. Mit dem Formular „Förderbericht<br />

Anfang“ der <strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong> stellt die Logopädin einen Förderantrag<br />

an den PA mit Informationen zur Diagnose und zum Ziel der Fördertherapie.<br />

Frühbereich (Vorschule): Bei Massnahmen im Frühbereich erfolgt die Abklärung<br />

und Antragsstellung in der Regel durch eine von der Durchführungsstelle<br />

unabhängige Abklärungsstelle.<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 14 von 26


Führungshandbuch <strong>Schule</strong> <strong>Pädagogik</strong> <strong>3.</strong>03<br />

Disziplinarkonzept<br />

Version 6<br />

01.08.2013<br />

Disziplinarkonzept<br />

Grundlagen<br />

Konzept<br />

Dieses Konzept soll die <strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong> in aussergewöhnlichen Schulsituationen<br />

unterstützen. Die Formulierung ermöglicht eine einheitliche Handhabung<br />

im Umgang mit schwierigen Situationen und soll eine Entlastung der<br />

Lehrpersonen ermöglichen.<br />

Es ist sehr wichtig, dass alle betroffenen Personen gut bereut sind und eine<br />

klare Ansprechperson erhalten. Die Ereignisse müssen mit den Betroffenen<br />

aufgearbeitet werden. Es sollen frühzeitig kompetente Fachpersonen beigezogen<br />

werden.<br />

In der Regel erhalten die involvierten Personen eine Rückmeldung nach Abschluss<br />

des Ereignisses.<br />

Die Eltern sind, nach Möglichkeit, in die Verantwortung mit ein zu binden. Die<br />

Auswirkungen in der Klasse, im Schulhaus dürfen nicht unterschätzt werden.<br />

Es macht Sinn ein Ereignis frühzeitig zu thematisieren.<br />

Die gesammelten Dokumente dürfen nicht vernichtet werden. Es muss allenfalls<br />

zu einem späteren Zeitpunkt wieder darauf Bezug genommen werden<br />

können. Alle Dokumente ab Stufe 3 werden bei der Schulleitung aufbewahrt.<br />

5 Stufen Ereignisse sind Vorfälle, die im Klassenzimmer, auf dem Schulareal, auf dem<br />

Schulweg, bei Exkursionen, in Schullagern auffallen oder auf anderen Wegen<br />

an die Lehrpersonen herangetragen werden. Die Ereignisse werden in 5 Stufen<br />

eingeteilt, wobei insbesondere Stufe 4 und 5 als Krisenfälle zu betrachten<br />

sind. Die Lehrperson kann in Krisenfällen nicht mehr alleine die Verantwortung<br />

tragen.<br />

Stufe 1<br />

Ereignisse<br />

Zuständigkeit<br />

Verstösse gegen Schulhaus- bzw. Pausenplatzordnung<br />

Lehrperson<br />

Meldepflicht ---<br />

Massnahmen<br />

Sanktionen<br />

ev. Elterngespräch<br />

ev. Thematisierung in der Klasse<br />

Dokumentation/Abschluss ---<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 15 von 26


Stufe 2<br />

Ereignisse<br />

fortwährende Verstösse gegen Schulhaus- bzw. Pausenplatzordnung<br />

massive Unterrichtsstörung (nach mündlicher Verwarnung)<br />

leichte Körperverletzungen / Schlägereien<br />

leichte Sachbeschädigung<br />

rassistische bzw. sexistische Äusserungen (nach mündlicher Verwarnung)<br />

verbale Grobheiten gegenüber Personen<br />

Ausgrenzungen<br />

Zuständigkeit<br />

Meldepflicht<br />

Massnahmen<br />

Dokumentation/Abschluss<br />

Lehrperson mit Dokumentationspflicht<br />

z.H. Schulleitung<br />

Sanktionen<br />

Elterngespräch<br />

ev. Thematisierung in der Klasse<br />

ev. Einbezug einer Vertrauensperson<br />

Rückmeldung an betroffene/n Schüler/in<br />

Archivierung der Dokumente bis zum Klassenwechsel<br />

Stufe 3<br />

Ereignisse<br />

Zuständigkeit<br />

Meldepflicht<br />

Massnahmen<br />

Dokumentation/Abschluss<br />

Diebstahl<br />

schwere Sachbeschädigung<br />

Konsum von illegalen Drogen/Alkohol während der Schulzeit oder auf dem<br />

Schulweg<br />

Bedrohungen<br />

Mobbing<br />

Verwahrlosung<br />

Suizidäusserungen<br />

Schwere Unglücksfälle<br />

Schulleitung mit Dokumentationspflicht<br />

umgehende Orientierung der Schulleitung durch die Lehrperson<br />

Orientierung der Betroffenen durch die Schulleitung<br />

allfällige Medienauskunft durch Schulleitung<br />

Sanktionen durch Schulleitung<br />

Elterngespräch mit Lehrperson und Schulleitung<br />

schriftlicher Verweis<br />

Beiziehen von Fachpersonen<br />

ev. Thematisierung in der Klasse<br />

ev. Einbezug einer Vertrauensperson<br />

ev. Involvierung anderer Behörden<br />

Archivierung der Dokumente für fünf Jahre, längstens bis Ende Schulpflicht<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 16 von 26


Stufe 4<br />

Ereignisse<br />

Zuständigkeit<br />

Meldepflicht<br />

schwere Körperverletzung<br />

Waffengebrauch<br />

Sexualdelikt/Missbrauch<br />

Erpressung<br />

Drogendelikt<br />

Tötungsdelikt<br />

Bedrohung/Attentat<br />

Schulleitung und Schulrat mit Dokumentationspflicht<br />

umgehende Alarmierung<br />

Orientierung der Schulleitung durch die Lehrperson<br />

Orientierung des Schulrats durch die Schulleitung<br />

Orientierung der Betroffenen durch den Schulrat<br />

Medienauskunft durch den Schulrat<br />

Massnahmen<br />

Dokumentation/Abschluss<br />

Sanktionen durch Schulleitung<br />

Elterngespräch mit Schulleitung und Schulrat<br />

schriftlicher Verweis, Androhung auf Schulausschluss<br />

Beiziehen von Fachpersonen<br />

Involvierung anderer Behörden<br />

ev. Pressemitteilung/Pressekonferenz<br />

ev. Elternveranstaltung<br />

ev. Thematisierung in der Klasse<br />

Archivierung der Dokumente für fünf Jahre, längstens bis Ende Schulpflicht<br />

Stufe 5<br />

Ereignisse<br />

Zuständigkeit<br />

Meldepflicht<br />

Massnahmen<br />

Dokumentation/Abschluss<br />

Stufe 4 mit hohem öffentlichen Interesse<br />

Schulrat mit Dokumentationspflicht<br />

umgehende Alarmierung<br />

Orientierung der Schulleitung durch die Lehrperson<br />

Orientierung des Schulrats innerhalb einer Stunde<br />

Pressemitteilung/Pressekonferenz durch den Schulrat<br />

Festlegung der Eskalationsstufe<br />

Beiziehen von Fachpersonen<br />

Involvierung anderer Behörden<br />

ev. Elternveranstaltung<br />

ev. Thematisierung in der <strong>Schule</strong><br />

Pressemitteilung<br />

Archivierung der Dokumente für fünf Jahre, längstens bis Ende Schulpflicht<br />

Local Case Team<br />

Aufgabe<br />

Zusammensetzung<br />

Das Local Case Team regelt die Kommunikation nach aussen. Es entscheidet<br />

ausserdem, wer zu welcher Zeit welche Informationen zu erhalten hat.<br />

Die Schulleitung sowie das Schulratspräsidium bilden zusammen das Local<br />

Case Team und müssen innert einer Stunde erreichbar sein. Als Stellvertreter<br />

gilt bei der Schulleitung die Lehrervertretung bzw. beim Schulratspräsidium<br />

das Gemeindepräsidium.<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 17 von 26


Führungshandbuch <strong>Schule</strong> <strong>Pädagogik</strong> <strong>3.</strong>04<br />

Lager und Schulreisen<br />

Version 5<br />

01.08.2013<br />

Lager und Schulreisen<br />

Lager<br />

Lagerkonzept <strong>Schule</strong> <strong>Häggenschwil</strong><br />

Lager und Schulverlegungen sind eine sinnvolle Abwechslung zum Schulalltag und zeigen sich als Bereicherung<br />

für alle Beteiligten. Die Lehrpersonen erleben ihre Schülerinnen und Schüler in einer anderen Umgebung<br />

mit anderen Aufträgen. Auch die Lehrpersonen werden von den Kindern in einer anderen Situation wahrgenommen.<br />

Versteckte Ressourcen, Kompetenzen und der Umgang mit veränderten Aufgaben werden sichtbar<br />

und stärken das Zusammenleben.<br />

Während einer Lagerwoche werden die sozialen Kompetenzen stark sichtbar. Die Schülerinnen und Schüler<br />

lernen sich in einer ausserfämiliären Gemeinschaft zurechtzufinden. Ihre Selbständigkeit sowie ihr Verantwortungsbewusstsein<br />

werden gefordert und gefördert. Das Zusammenleben im Lager beeinflusst das Klassenklima.<br />

Schwierige Situationen werden direkt mit allen Beteiligten angesprochen, Freundschaften werden auf die<br />

Probe gestellt und die Mitbestimmung und Mitbeteiligung von Tagesabläufen wird geprüft.<br />

Im Lager kann in vielen Bereichen wie Sport, Kultur, etc. Gemeinschaft gestärkt, Neugier geweckt und Neues<br />

entdeckt werden.<br />

Lager mit altersdurchmischten Klassen<br />

Altersdurchmischte Lerngruppen haben einen positiven Einfluss auf das Lernen und die Sozial-, Selbst- und<br />

Kommunikationskompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Ein Lagererlebnis im altersdurchmischten Modell<br />

erleben die Kinder in der Schulverlegung/Landschulwoche.<br />

Für die Kinder ist es aber auch wichtig, sich in Jahrgangsgruppen zu messen. Die Lagerorganisation ermöglicht<br />

Lagererlebnisse in Jahrgangsstufen. Die Kinder/Klassen, die nicht am Lager teilnehmen, werden in der<br />

Lagerwoche von einer anderen Mittelstufenlehrperson unterrichtet. Es wird Wert darauf gelegt, dass jede<br />

Klassenlehrperson in irgend einer Form mindestens einmal an einem Lager teilnimmt.<br />

4./5./6. Klasse Schulverlegung/Landschulwoche alle 3 Jahre<br />

4. und 5. Klasse Winterlager jedes Jahr<br />

6. Klasse Polysportlager Tenero jedes Jahr<br />

Lagerkosten<br />

Die Lager werden durch Elternbeiträge und Beiträge der <strong>Schule</strong> finanziert.<br />

Sportlager werden, wenn möglich, über J&S organisiert. Die J&S Beiträge werden jeweils in der Lagerabrechnung<br />

berücksichtigt.<br />

Elternbeitrag Winterlager höchstens CHF. 150.-<br />

Elternbeitrag Sommerlager höchstens CHF 100.-<br />

Begleitpersonen<br />

Die Anzahl der erwachsenen Begleitpersonen richtet sich nach der Zahl der Schüler und Schülerinnen. Es<br />

müssen beide Geschlechter vertreten sein. Je nach Situation und Anzahl Anfänger gilt in den Winterlagern die<br />

Richtzahl von einer Begleitperson (ohne Küche) pro 6 bis 9 Schüler und Schülerinnen. Zusätzlich wird eine<br />

Hausbetreuung organisiert. Für Selbstkocherlager wird die Zahl des Küchenpersonals mit der Schulleitung<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 18 von 26


abgesprochen. In der Regel werden zuerst die Lehrpersonen/Personen aus dem Schulbetrieb angefragt. Sind<br />

diese Personen aus betrieblichen Gründen verhindert, werden auswärtige Personen angefragt.<br />

Die Begleitpersonen werden vor dem Lager über ihre Verantwortung während dem Lager aufgeklärt. Die<br />

Lagerleitung meldet der Schulleitung vor Beginn des Lagers Name und Adresse der Begleitpersonen.<br />

Entschädigung der Begleitpersonen<br />

Für Lehrpersonen gehört die Lagerwoche in den Berufsauftrag und ist damit durch die normale Besoldung<br />

bezahlt. Es gibt keine zusätzlichen Abgeltungen durch J&S – Beiträge. Skiabonnement oder nachweisbare<br />

Unkosten im Zusammenhang mit dem Lager werden vergütet.<br />

Begleitpersonen mit J&S – Anerkennung erhalten die ihnen zustehenden J&S - Leiterbeiträge für die Lagerwoche<br />

vollumfänglich ausbezahlt.<br />

Begleitpersonen ohne J&S – Anerkennung erhalten eine Entschädigung von CHF 150.- pro Lagerwoche.<br />

Zusätzlich erhalten sie das Skiabonnement oder nachweisbare Unkosten im Zusammenhang mit dem Lager<br />

vergütet.<br />

Das Küchenpersonal wird mit CHF 300.-- entschädigt.<br />

Pro Lager werden höchstens für ein Privatauto Fahrspesen zum üblichen Tarif vergütet.<br />

Planung der Lager<br />

Für Lagerhäuser sind jeweils nur einjährige Mietverträge abzuschliessen.<br />

Die Schulleitung erhält rechtzeitig das detaillierte Lagerprogramm zur Bewilligungserteilung.<br />

Die Eltern werden mit einem Brief oder am Elternabend ausführlich über das Lager informiert.<br />

Allgemeine Bedingungen<br />

Lager sind in der Regel obligatorisch. Begründete Dispensationen seitens der Eltern sowie auch der <strong>Schule</strong><br />

sind möglich. Schülerinnen und Schüler, die begründet nicht am Lager teilnehmen, besuchen zusammen mit<br />

den anderen Klassen den Unterricht bei der zugeteilten Lehrperson. Grundsätzlich ist eine Lagerteilnahme<br />

für alle Schülerinnen und Schüler möglich.<br />

Schulreisen<br />

Art und Dauer der Schulreisen<br />

Für Kindergarten, Unter- und Mittelstufe findet pro Schuljahr eine eintägige Schulreise statt. Folgender Beitrag<br />

steht pro Kind zur Verfügung:<br />

Kindergarten CHF 20.-<br />

Unterstufe CHF 30.-<br />

Mittelstufe CHF 35.-<br />

In der Mittelstufe wird alle drei Jahre eine Landschulwoche durchgeführt. Die Schulreise wird in die Landschulwoche<br />

integriert.<br />

Schulbeginn am Tag nach der Schulreise<br />

Am Tag nach einer Schulreise beginnt der Unterricht wie folgt:<br />

Vor 19.00 Uhr zu Hause (Bhf): am nächsten Tag keinen Lektionenausfall<br />

Um 19.00 Uhr oder später zu Hause: am nächsten Tag 1. Lektion Schulausfall<br />

Programm<br />

Das Programm ist der Schulleitung rechtzeitig zur Bewilligung vorzulegen.<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 19 von 26


Führungshandbuch <strong>Schule</strong> <strong>Pädagogik</strong> <strong>3.</strong>05<br />

Konzept Sexualpädagogik<br />

Version 2<br />

01.08.2013<br />

Konzept Sexualpädagogik<br />

Verantwortlichkeit<br />

Wesentliche Elemente<br />

Ziele<br />

Voraussetzungen<br />

Zusammenarbeit mit<br />

Eltern und Fachstellen<br />

Die Hauptverantwortung für die Sexualerziehung liegt bei den Eltern bzw. den<br />

Erziehungsverantwortlichen der Kinder und Jugendlichen. Die Volksschule unterstützt<br />

und ergänzt im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages. Dies<br />

bedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und <strong>Schule</strong> mit dem<br />

Ziel, die Jugendlichen in die Lage zu versetzen, ihr Leben selbstverantwortlich in<br />

die Hand zu nehmen.<br />

Sexualpädagogik wird als integrierender Teil der Gesamterziehung von Kindern<br />

und Jugendlichen betrachtet. Wesentliche Elemente der Sexualpädagogik sind<br />

Impulse für einen verantwortungsbewussten Umgang mit sich selber und mit Anderen,<br />

Impulse zur Auseinandersetzung mit den Rollenbildern von Mann und<br />

Frau, Impulse zu Freundschaft, Liebe und Sexualität.<br />

Eine sinnvolle Sexualpädagogik umfasst Bemühungen zur Persönlichkeitsstärkung,<br />

aber auch zur Enttabuisierung heikler Themen wie Sexualität und Macht,<br />

Homosexualität oder Aids. Die Vertiefung des Wissens und das Hinführen zu<br />

persönlichen Wertvorstellungen sollen zu einer wirksamen Bewusstseinsbildung<br />

führen, wodurch Sexualität als wichtiger, natürlicher und positiver Aspekt unseres<br />

Menschseins erfahrbar wird.<br />

Voraussetzung zur Erreichung dieser Erziehungsziele ist eine dem Entwicklungsstand<br />

der Kinder und Jugendlichen angepasste Sexualpädagogik. Auf<br />

die Informationsbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen<br />

Altersstufen, auf ihre individuelle Situation und die jeweilige Sozialstruktur<br />

der Klasse/Gruppe ist Rücksicht zu nehmen. Ein getrennter Unterricht von<br />

Schülerinnen und Schülern kann - je nach den pädagogischen Erfordernissen<br />

und Entwicklungsstufe - Anwendung finden.<br />

Der Unterricht zu Fragen der Sexualität und Partnerschaft soll in einer Atmosphäre<br />

des Vertrauens sachlich und frei von jeglichem Pathos geführt werden.<br />

Dabei ist eine offene und natürliche Sprache zu pflegen, die Ausdrucksfähigkeit<br />

für den Sexualbereich aufzubauen und ein entsprechendes Sprachverhalten<br />

zu entwickeln.<br />

Die Eltern sind über die Inhalte der Sexualpädagogik und die Art der Durchführung<br />

im Rahmen der üblichen Elternkontakte (Elternabende, Elterngespräche)<br />

zu informieren. Die Schülerinnen und Schüler können in Ausnahmefällen<br />

vom Schulrat auf begründetes Gesuch hin von diesem Unterricht ganz oder<br />

teilweise dispensiert werden.<br />

Es ist auch sinnvoll den Sexualkundeunterricht mit den Aktivitäten der Religionslehrkräfte<br />

zu koordinieren.<br />

Für medizinische Informationen ist eine Zusammenarbeit mit entsprechenden<br />

Fachkräften anzustreben.<br />

Für den sexualpädagogischen Unterricht können nach Bedarf externe Fachstellen<br />

oder Personen beigezogen werden.<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 20 von 26


Rahmenbedingung für<br />

den Unterricht auf allen<br />

Stufen<br />

Grobziele<br />

Sexualpädagogik<br />

Die Sexualpädagogik im Kindergarten und auf der Unterstufe geht von der<br />

Aufnahmebereitschaft und den aktuellen Interessen der Kinder aus. Die Entwicklung<br />

eines positiven Körpergefühls, die Identifikation mit dem Geschlecht<br />

und der Auseinandersetzung mit der Geschlechterrolle wird gefördert. Das<br />

Lernen erfolgt ganzheitlich über die Sinne und trägt dazu bei, angenehme und<br />

unangenehme Gefühle in Bezug auf Zärtlichkeiten und Körperkontakte wahrzunehmen<br />

und benennen zu können.<br />

Die Sexualpädagogik auf der Mittelstufe soll Themen der sexuellen Gesundheit<br />

behandeln, die Offenheit und Akzeptanz bezüglich verschiedener Lebensund<br />

Beziehungsformen fördern, die Auseinandersetzung mit Rollenbildern und<br />

-verhalten ermöglichen und einen positiven Zugang zur eigenen Sexualität<br />

schaffen.<br />

Kindergarten / Unterstufe 1. – <strong>3.</strong> Klasse<br />

mit dem eigenen Körper vertraut werden:<br />

o den eigenen Körper entdecken<br />

o Kenntnisse über Teile des eigenen Körpers erwerben<br />

o positive Einstellung zum Körper gewinnen<br />

o Selbstbewusstsein stärken<br />

o Eigene Gefühle, Empfindungen und Bedürfnisse erkennen, äussern und<br />

kritisch hinterfragen<br />

o andere respektieren<br />

o Gefühle bei mir/Gefühle bei andern erkennen<br />

Grenzen wahrnehmen:<br />

o Intimsphäre als Schutzschild<br />

o Nein sagen lernen (Kinder haben Rechte)<br />

o angenehme/unangenehme Berührungen<br />

o gute und schlechte Geheimnisse<br />

Rollenverhalten Mädchen/Knaben:<br />

o Anerkennung des anderen Geschlechts<br />

o sich mit der eigenen und fremden Körperlichkeit und Geschlechtlichkeit<br />

vertraut machen<br />

o unterschiedliche Lebensformen<br />

Zeugung, Schwangerschaft, Geburt:<br />

o kindsgemässe, natürliche und sachliche Antworten auf Fragen betreffend<br />

Zeugung, Schwangerschaft, Geburt, Sexualität<br />

Mittelstufe 4. – 6. Klasse<br />

Fragen nach der eigenen Herkunft stellen:<br />

o Schwangerschaft und Geburt<br />

Sich vor sexuellen Übergriffen schützen:<br />

o angenehme/unangenehme Berührungen<br />

o Nein sagen<br />

o Vorbeugende und schützende Verhaltensweise<br />

o Verbale Übergriffe (Sprache)<br />

Über Freundschaft, Liebe und Sexualität nachdenken und sprechen:<br />

o Gefühle, Verliebtheit, Liebe, Zärtlichkeit<br />

Einblick in den Bau des Körpers gewinnen:<br />

o Organe, Skelett<br />

Körperliche und seelische Vorgänge erkennen:<br />

o Geschlechtsreife, Pubertät<br />

Kurse:<br />

o PPP-Kurs: Mädchen 5. Kl./Knaben 6. Kl.<br />

o Wen-Do Kurs (Selbstverteidigung): Mädchen 6. Kl.<br />

Elternarbeit<br />

Die Eltern werden an allgemeinen Elternabenden oder an Elterngesprächen<br />

informiert.<br />

Für den PPP-Kurs (Pickel, Petting, Pariser) wird eine Einverständniserklärung<br />

der Eltern verlangt.<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 21 von 26


Führungshandbuch <strong>Schule</strong> <strong>Pädagogik</strong> <strong>3.</strong>06<br />

Ärztliche Dienste<br />

Version 2<br />

01.08.2013<br />

Ärztliche Dienste<br />

Allgemeine Informationen für die Lehrpersonen zum Schularztdienst<br />

Die schulärztlichen Untersuchungen finden jeweils im grossen Kindergarten und der 5. Klasse statt.<br />

Die schulärztlichen Untersuchungen werden vom Schularzt, Dr. med. Thomas Ammann aus Waldkirch,<br />

durchgeführt. Die Eltern haben aber die Möglichkeit, ihr Kind „privat“ bei einer Ärztin oder einem Arzt der eigenen<br />

Wahl untersuchen zu lassen. Die Kosten einer Untersuchung beim Privatarzt werden von den Eltern getragen.<br />

Für die <strong>Schule</strong> bedeutet dies:<br />

1. Alle Erziehungsberechtigten müssen bezüglich Arztwahl angefragt werden.<br />

2. Dem Schularzt sind die Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler zu melden, die die Untersuchungen<br />

und Impfungen bei ihm durchzuführen wünschen.<br />

<strong>3.</strong> Die Eltern, deren Kinder „privat“ untersucht werden, erhalten einen Laufzettel, auf dem die Untersuchung<br />

durch den gewählten Arzt bestätigt wird. Dieser Zettel muss vom Arzt an die <strong>Schule</strong> zurück geschickt werden.<br />

Hat die Untersuchung nicht stattgefunden, muss die Schülerin/ der Schüler beim Schularzt zur Untersuchung<br />

nachgemeldet werden.<br />

4. Für Impfungen müssen die Eltern beim schulärztlichen Untersuch ihr Einverständnis geben.<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 22 von 26


Führungshandbuch <strong>Schule</strong> <strong>Pädagogik</strong> <strong>3.</strong>07<br />

Konzept Zahngesundheit<br />

Version 2<br />

01.08.2013<br />

Konzept Zahngesundheit<br />

Allgemeines<br />

Organisation<br />

Kosten<br />

Um die Zahngesundheit der Schülerinnen und Schüler zu erhalten oder zu<br />

verbessern, ist eine kontinuierliche, systematische Aufklärung und Prophylaxe<br />

wichtig. Während die Untersuchung und die Behandlung der Schulkinder<br />

durch die Zahnärzte erfolgen, ist die Prophylaxe Aufgabe der Lehrpersonen.<br />

Forschungsergebnisse zeigen, dass besonders bei kleinen Kindern die Karies<br />

stark ansteigt. Deshalb muss Elternaufklärung früh, also bereits im Kindergarten,<br />

erfolgen. Somit können auch jüngere Geschwister profitieren.<br />

Optimale Zahngesundheit wird erreicht durch:<br />

o gesunde Ernährung<br />

o gründliche Zahnreinigung<br />

o regelmässige Fluoranwendung<br />

o regelmässige zahnärztliche Untersuchung<br />

Die <strong>Schule</strong> setzt eine Zahnpflegeperson fest, die die Organisation der Schulzahnpflege<br />

übernimmt und Weiterbildungsveranstaltungen im Rahmen der<br />

allgemeinen Weiterbildungspflicht besucht.<br />

Die <strong>Schule</strong> bestimmt den Schulzahnarzt und teilt dies der Zahnpflegeperson<br />

mit.<br />

Die Eltern können die Untersuchung durch einen anderen Zahnarzt durchführen<br />

lassen, wenn sie die Kosten selber tragen. Sie teilen der <strong>Schule</strong> mit, bei<br />

welchem Zahnarzt die Untersuchung durchgeführt wird.<br />

Für jedes Kind stellt die Schulzahnpflegeperson ein Schulzahnpflegeheft bereit.<br />

Diese Hefte werden von der Klassenlehrperson aufbewahrt und zur Untersuchung<br />

und Behandlung dem zuständigen Schul- oder Privatzahnarzt<br />

übergeben. Nach der Behandlung wird das Schulzahnpflegeheft der Klassenlehrperson<br />

zurückgegeben und von derselben kontrolliert..<br />

Die <strong>Schule</strong> trägt die Kosten für die jährliche Gebissuntersuchung, wenn der<br />

Schulzahnarzt sie durchführt.<br />

Die Eltern tragen die Behandlungskosten.<br />

Falls die Behandlung beim Schulzahnarzt durchgeführt wird, stellt dieser die<br />

Behandlungskosten den Eltern in Rechnung.<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 23 von 26


Grobziele<br />

Zahngesundheit<br />

Kindergarten<br />

Hinführung zu gesunder Ernährung und Zahnpflege:<br />

Schriftliche Information an die Eltern über gesunden Znüni<br />

Elterninformation über die richtige Zahnpflege:<br />

Information und Instruktion durch die Zahnhygienefachfrau<br />

Einüben von Massnahmen, die die Zahngesundheit fördern:<br />

Alle zwei Wochen Zähneputzen mit Fluor<br />

Zähneputzen nach süssem Znüni<br />

Jährliche zahnärztliche Untersuchung<br />

Primarschule<br />

Gesundheitsfördernde Verhaltensweisen kennen<br />

Zahnhygiene:<br />

14-täglich Zahnreinigung mit Fluorid-Gelée unter Anleitung<br />

2. und 5. Klasse: Zahnprophylaxe (2 Lekt.)<br />

Jährliche zahnärztliche Untersuchung<br />

Angebote für Eltern (Referat, Elternabend, usw.)<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 24 von 26


Führungshandbuch <strong>Schule</strong> <strong>Pädagogik</strong> <strong>3.</strong>08<br />

Suchtprävention<br />

Version 2<br />

01.08.2013<br />

Suchtprävention<br />

Grundzüge des Konzepts<br />

Prävention<br />

Früherkennung<br />

Wesentliche Elemente<br />

Grundhaltung<br />

Ziele des Unterrichts<br />

Die Volksschule unterstützt die Eltern in der Erziehung des Kindes zu einem lebensbejahenden,<br />

tüchtigen und gemeinschaftsfähigen Menschen.<br />

Dieses Konzept soll einen Rahmen für den Unterricht im Bereich Suchtprävention<br />

bieten. Es enthält eine Themensammlung und Unterrichtsideen für jede Stufe. Es<br />

enthält Angaben zur gemeinsamen Haltung der Lehrkräfte, zur Weiterbildung, zu<br />

den nötigen Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen,<br />

Eltern und Behörden.<br />

Prävention heisst so viel wie „Zuvorkommen“, eine Krankheit oder einen Zustand<br />

gar nicht erst entstehen lassen. Sie setzt vor dem Auftreten eines unerwünschten<br />

Zustands an und versucht, die Ursachen desselben zu bekämpfen.<br />

Die meisten Kinder und Jugendlichen kennen Suchtverhalten aus ihrem sozialen<br />

Umfeld oder aus eigenen Erfahrungen. Es ist daher wichtig, mit ihnen offen über<br />

Sucht und über alle Gefühle, die dahinter stecken, zu reden.<br />

Impulse für eine sinnvolle, nicht konsumorientierte Freizeitgestaltung wie Spiel<br />

und Sport sowie Natur- und Gemeinschaftserlebnisse tragen zur Suchtprävention<br />

bei.<br />

Die Prävention ist ein Bestandteil der Gesundheitsförderung und beinhaltet<br />

Bemühungen zur Persönlichkeitsstärkung und zur Verbesserung des sozialen<br />

Umfeldes.<br />

Nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern mit der Förderung der Selbstkompetenz<br />

und sozialer Kompetenzen will unsere <strong>Schule</strong> die Suchtproblematik angehen.<br />

Dem heranwachsenden Kind oder Jugendlichen sollte in der <strong>Schule</strong> ein Umfeld<br />

geschaffen werden, das ihm die Möglichkeit gibt, sich seinen Eigenschaften,<br />

Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechend zu entwickeln und zu einem selbständigen,<br />

verantwortungsbewussten Menschen zu werden.<br />

Werte und Haltungen vermitteln,<br />

Umgang mit Konflikten üben,<br />

Gemeinschaft und soziale Kompetenzen fördern,<br />

sinnvolle Freizeitaktivitäten (Spiel, Sport, Hobbys) aufzeigen,<br />

Naturerlebnisse vermitteln,<br />

soziales Umfeld verbessern,<br />

Wissen und Einsichten entwickeln,<br />

über Gefahren aufklären,<br />

Gesundheit fördern,<br />

Persönlichkeit stärken,<br />

Kinder und Jugendliche zu lebensbejahenden, gemeinschaftsfähigen und belastbaren<br />

Menschen erziehen.<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 25 von 26


Suchtprävention an<br />

unserer <strong>Schule</strong><br />

Zusammenarbeit mit<br />

Eltern und Fachstellen<br />

Grobziele<br />

Suchtprävention<br />

liegt in der Verantwortlichkeit der Lehrerschaft;<br />

ist klassenübergreifend und konstant anzugehen;<br />

kann durch den Beizug von externen Fachpersonen unterstützt werden;<br />

bezieht Eltern bzw. Erziehungsverantwortliche ein;<br />

richtet sich nach dem Entwicklungsstand des Kindes, der Klasse;<br />

ist kein Schulfach, sondern ein Unterrichtsprinzip, das alle Fächer und Stufen<br />

durchzieht;<br />

setzt dennoch thematische Schwerpunkte.<br />

Die Eltern werden bei Elternabenden und Elterngesprächen über wichtige Unterrichtsinhalte<br />

informiert.<br />

Die <strong>Schule</strong> bietet bei aktuellem Bedarf eine Plattform für Gespräche zwischen<br />

Jugendlichen, Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen und Behördenmitgliedern.<br />

Für medizinische Informationen wird die Zusammenarbeit mit entsprechenden<br />

Fachkräften angestrebt.<br />

Nach Bedarf werden externe Fachstellen oder Fachpersonen beigezogen<br />

(z.B. zu besonderen Unterrichtstagen oder -wochen).<br />

Kindergarten / Unterstufe 1. – <strong>3.</strong> Klasse<br />

mit dem eigenen Körper vertraut werden:<br />

o Freude an Bewegung und gesunder Lebensweise<br />

o Bedingungen für Wohlbefinden und Krankheit<br />

Gesund leben:<br />

o Ich und mein Körper<br />

o Gesunde Ernährung<br />

o Kennen lernen von gesundheitsfördernden Verhaltensweisen<br />

o Zahnhygiene<br />

Sich mit der eigenen und fremden Alltagsgestaltung auseinandersetzen:<br />

o Versch. Möglichkeiten der Freizeitgestaltung kennen lernen<br />

o Eigene Kreativität fördern<br />

Grundlegende gesellschaftliche Zusammenhänge erleben:<br />

o Den bewussten Umgang mit Konsumgütern üben<br />

Bewusst mit Massenmedien umgehen:<br />

o Sich kritisch mit dem Konsum von Unterhaltung und Information in den<br />

Massenmedien auseinandersetzen<br />

Stärkung der Persönlichkeit:<br />

o Mit den eigenen Gefühlen sinnvoll umgehen<br />

o Wünsche und Bedürfnisse<br />

o Wahrnehmen der eigenen Bedürfnisse<br />

o Erkennen von Stärken und Schwächen<br />

o Die eigenen Gefühle ausdrücken lernen<br />

o Nein sagen lernen<br />

Mittelstufe 4. – 6. Klasse<br />

Lebensweisen aufzeigen:<br />

o Essgewohnheiten: z.B. Lieblingsessen, „Gefahren“ des Lieblingsessens,<br />

Bettmümpfeli, etc.<br />

Gesundsein und Kranksein beschreiben:<br />

o Ich und mein Körper<br />

o Gesund sein, gesund bleiben, gesund werden<br />

Über sich selbst nachdenken, sich mitteilen:<br />

o Wünsche und Bedürfnisse<br />

Gefahrenquellen, gesundheitsgefährdendes Verhalten und Vorsichtsmassnahmen<br />

beschreiben:<br />

o Genuss- und Suchtmittel (legale Drogen)<br />

o Unterhaltungselektronik<br />

Sich gesundheitsfördernde Verhaltensweisen aneignen<br />

LFHB <strong>3.</strong>6.2 Ersetzt Version 1 vom 19.08.2004 Seite 26 von 26

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