WOHNEN, ARBEITEN UND STUDIEREN - Berlin.de
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<strong>WOHNEN</strong> IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT<br />
Grundlegen<strong>de</strong><br />
Rechte<br />
Ihre<br />
Familie<br />
Als EU-Bürger haben Sie das Recht, sich in je<strong>de</strong>m EU-Land aufzuhalten<br />
und in je<strong>de</strong>m Mitgliedstaat Ihren Wohnsitz zu nehmen.<br />
Dieses Recht gilt auch für Ihre Familie. Wenn Ihre Familienangehörigen keine<br />
EU-Bürger sind, benötigen sie unter Umstän<strong>de</strong>n ein Einreisevisum für das<br />
betreffen<strong>de</strong> Land.<br />
Bei einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten benötigen Sie lediglich einen<br />
gültigen Pass o<strong>de</strong>r Personalausweis.<br />
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten haben Sie das Recht, in<br />
einem an<strong>de</strong>ren EU-Land Ihren Wohnsitz zu nehmen, wenn Sie<br />
● im Gastland als Arbeitnehmer o<strong>de</strong>r Selbständiger erwerbstätig sind o<strong>de</strong>r<br />
Aufenthaltsrecht<br />
● bei einer privaten o<strong>de</strong>r öffentlichen Einrichtung zur Absolvierung eines<br />
Studiums, einer Berufsausbildung o. ä. als Hauptzweck eingeschrieben sind<br />
o<strong>de</strong>r<br />
● über ausreichen<strong>de</strong> Mittel verfügen, um für Ihren Lebensunterhalt und <strong>de</strong>n<br />
Ihrer Familie aufzukommen, und eine umfassen<strong>de</strong>, im Aufnahmeland gültige<br />
Krankenversicherung besitzen.<br />
Nähere Informationen enthalten <strong>de</strong>r Leitfa<strong>de</strong>n „Wohnen in einem an<strong>de</strong>ren<br />
Mitgliedstaat“ und die dazugehörigen Merkblätter auf <strong>de</strong>r Website Europa<br />
für Sie.<br />
Wenn Sie einen Neuwagen besitzen, darf beim Umzug in einen an<strong>de</strong>ren<br />
Mitgliedstaat keine technische Kontrolle vorgeschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />
Gebrauchtwagen können unter Umstän<strong>de</strong>n einer technischen Prüfung<br />
unterzogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Auto<br />
In <strong>de</strong>r Regel müssen Sie Ihren Wagen im neuen Wohnsitzland mit normalem<br />
Kennzeichen zulassen und die dortigen Zulassungs- und Kfz-Steuern<br />
bezahlen.<br />
Sie können Ihren Wagen vorübergehend, d. h. während 6 von 12 Monaten,<br />
in je<strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren EU-Land benutzen, ohne dass Steuern fällig wer<strong>de</strong>n. Diese<br />
Regelung gilt jedoch nicht für Grenzgänger, d. h. Personen, die sich je<strong>de</strong>n Tag<br />
zur Arbeit in ein Nachbarland begeben.<br />
Website: http://europa.eu.int/youreurope