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WOHNEN, ARBEITEN UND STUDIEREN - Berlin.de

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<strong>WOHNEN</strong> IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT<br />

Grundlegen<strong>de</strong><br />

Rechte<br />

Ihre<br />

Familie<br />

Als EU-Bürger haben Sie das Recht, sich in je<strong>de</strong>m EU-Land aufzuhalten<br />

und in je<strong>de</strong>m Mitgliedstaat Ihren Wohnsitz zu nehmen.<br />

Dieses Recht gilt auch für Ihre Familie. Wenn Ihre Familienangehörigen keine<br />

EU-Bürger sind, benötigen sie unter Umstän<strong>de</strong>n ein Einreisevisum für das<br />

betreffen<strong>de</strong> Land.<br />

Bei einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten benötigen Sie lediglich einen<br />

gültigen Pass o<strong>de</strong>r Personalausweis.<br />

Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten haben Sie das Recht, in<br />

einem an<strong>de</strong>ren EU-Land Ihren Wohnsitz zu nehmen, wenn Sie<br />

● im Gastland als Arbeitnehmer o<strong>de</strong>r Selbständiger erwerbstätig sind o<strong>de</strong>r<br />

Aufenthaltsrecht<br />

● bei einer privaten o<strong>de</strong>r öffentlichen Einrichtung zur Absolvierung eines<br />

Studiums, einer Berufsausbildung o. ä. als Hauptzweck eingeschrieben sind<br />

o<strong>de</strong>r<br />

● über ausreichen<strong>de</strong> Mittel verfügen, um für Ihren Lebensunterhalt und <strong>de</strong>n<br />

Ihrer Familie aufzukommen, und eine umfassen<strong>de</strong>, im Aufnahmeland gültige<br />

Krankenversicherung besitzen.<br />

Nähere Informationen enthalten <strong>de</strong>r Leitfa<strong>de</strong>n „Wohnen in einem an<strong>de</strong>ren<br />

Mitgliedstaat“ und die dazugehörigen Merkblätter auf <strong>de</strong>r Website Europa<br />

für Sie.<br />

Wenn Sie einen Neuwagen besitzen, darf beim Umzug in einen an<strong>de</strong>ren<br />

Mitgliedstaat keine technische Kontrolle vorgeschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />

Gebrauchtwagen können unter Umstän<strong>de</strong>n einer technischen Prüfung<br />

unterzogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Auto<br />

In <strong>de</strong>r Regel müssen Sie Ihren Wagen im neuen Wohnsitzland mit normalem<br />

Kennzeichen zulassen und die dortigen Zulassungs- und Kfz-Steuern<br />

bezahlen.<br />

Sie können Ihren Wagen vorübergehend, d. h. während 6 von 12 Monaten,<br />

in je<strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren EU-Land benutzen, ohne dass Steuern fällig wer<strong>de</strong>n. Diese<br />

Regelung gilt jedoch nicht für Grenzgänger, d. h. Personen, die sich je<strong>de</strong>n Tag<br />

zur Arbeit in ein Nachbarland begeben.<br />

Website: http://europa.eu.int/youreurope

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