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Betriebsvereinbarung über die elektronische Zeiterfassung und ...

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<strong>Betriebsvereinbarung</strong><br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>elektronische</strong> <strong>Zeiterfassung</strong> <strong>und</strong> Abwesenheitsbuchung<br />

durch das System „ASES Employee Self Service (ASES Workflow)“<br />

zwischen<br />

der DB Station&Service AG, Regionalbereich Südwest<br />

<strong>und</strong> dem<br />

Betriebsrat DB Station&Service, Wahlbetrieb Südwest<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis 1<br />

Präambel 1<br />

§ 1 Geltungsbereich 1<br />

§ 2 Rolle Mitarbeiter 2<br />

§ 3 Rolle Vorgesetzte 2<br />

§ 4 Zeit<strong>über</strong>träge EDEN 3<br />

§ 4 Schlussbestimmungen 3<br />

Präambel<br />

Mit <strong>die</strong>ser <strong>Betriebsvereinbarung</strong> gestalten <strong>die</strong> Betriebsparteien den ASES Workflow gemäß<br />

§ 7(1) der Gesamtbetriebsvereinbarung <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Zeiterfassung</strong> <strong>und</strong> Abwesenheitsbuchung<br />

durch das System „ASES Employee Self Service (ASES Workflow) vom<br />

31.10.2011 aus. Diese <strong>Betriebsvereinbarung</strong> regelt Beantragungsfristen, <strong>Zeiterfassung</strong>sprozesse<br />

<strong>und</strong> Zugriffsberechtigungen für <strong>die</strong> Arbeits- <strong>und</strong> Ausfallzeitenerfassung im Modul<br />

ASES Workflow des Zeitwirtschaftssystems „ASES“.<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Die <strong>Betriebsvereinbarung</strong> gilt für alle Arbeitnehmer 1 der DB Station&Service AG des<br />

Wahlbetriebs Südwest gemäß § 5(1) BetrVG einschließlich der zugewiesenen Beamten, <strong>die</strong><br />

nicht im operativen Bereich eingesetzt sind <strong>und</strong> deren Arbeitszeitverteilung nicht durch<br />

Disponenten geregelt wird (nachfolgend: Mitarbeiter). Sie gilt jedoch nicht für Auszubildende,<br />

BA-Studenten, Praktikanten, Diplomanden, Werkstudenten <strong>und</strong> (ausgenommen ihrer Vorgesetztenrolle)<br />

für leitende Angestellte.<br />

1 Werden im nachfolgenden Text Bezeichnungen wie „Arbeitnehmer“, „Mitarbeiter“ o. ä. verwendet, beziehen sich<br />

<strong>die</strong>se auf Frauen <strong>und</strong> Männer in gleicher Weise. Dies <strong>die</strong>nt allein der besseren Lesbarkeit <strong>und</strong> sprachlichen Vereinfachung<br />

des Textes; eine geschlechtsbezogene Diskriminierung soll damit nicht erfolgen.


BV ASES Workflow, S&S, RB Südwest Seite 2 23.12.2011<br />

§ 2<br />

Rolle Mitarbeiter<br />

(1) Sobald <strong>die</strong> Zustimmung des Betriebsrats zur Urlaubsplanung vorliegt, gibt der Mitarbeiter<br />

seine eigene Urlaubsplanung entsprechend des zugestimmten Urlaubsplans in ASES ein.<br />

Abwesenheiten aufgr<strong>und</strong> Erholungsurlaub, Gleittag (Arbeitszeitkonto) oder Freizeittag (Freizeitkonto)<br />

<strong>und</strong> nachträgliche Zeitbuchungen beantragt der Mitarbeiter ausschließlich elektronisch.<br />

Im Aktionsmenü (Beantragung Fehlzeiten) sind <strong>die</strong>se Abwesenheiten aufgr<strong>und</strong> Erholungsurlaub,<br />

Gleittag oder Freizeittag <strong>und</strong> Firmenreise so rechtzeitig im Voraus zu beantragen, dass<br />

der Vorgesetzte mit <strong>die</strong>ser Abwesenheit planen kann. Die Buchung nicht erfasster Arbeitszeiten<br />

muss der Mitarbeiter am folgenden, spätestens auf <strong>die</strong>sen folgenden Arbeitstag nachträglich<br />

zu beantragen.<br />

Der Mitarbeiter informiert wie bisher seinen Vertreter, bei kurzfristig erforderlich werdenden<br />

Abwesenheiten auch seinen Vorgesetzten.<br />

(2) Für <strong>die</strong> Mitarbeiter des RB in Stuttgart sowie für <strong>die</strong> Mitarbeiter des RB <strong>und</strong> der SBN in<br />

Stuttgart Hbf, Mannheim Hbf, Karlsruhe Hbf (zwei Geräte), Freiburg Hbf, Basel Badischer<br />

Bahnhof, Ulm Hbf <strong>und</strong> Friedrichshafen werden <strong>elektronische</strong> <strong>Zeiterfassung</strong>sgeräte installiert.<br />

Das <strong>elektronische</strong> <strong>Zeiterfassung</strong>sgerät ist bei Arbeitsbeginn <strong>und</strong> –ende <strong>und</strong> bei Pausenzeiten,<br />

<strong>die</strong> außerhalb des Gebäudes genommen werden, zu betätigen.<br />

(3) Mitarbeiter des sog. administrativen Bereichs an Standorten ohne <strong>elektronische</strong>s <strong>Zeiterfassung</strong>sgerät<br />

(Tübingen, Singen, Offenburg, Heidelberg, Heilbronn) müssen im zusätzlichen<br />

Menü des Aktionsmenüs (Erfassung Zeitbuchungen) <strong>die</strong> täglichen Zeitbuchungen zeitnah<br />

(max. bis spätestens den 2. folgenden Arbeitstag) vornehmen, um den Monatsabschluss für<br />

<strong>die</strong> Entgeltzahlung sicher zu stellen.<br />

(4) Die Mitarbeiter können Ihre Monats<strong>über</strong>sichten eigenständig in ASES einsehen. Eine<br />

monatliche Versendung ist nicht notwendig.<br />

§ 3<br />

Rolle Vorgesetzter<br />

(1) In den Bahnhofsmanagements erhalten <strong>die</strong> Leiter Bahnhofsmanagement <strong>und</strong> <strong>die</strong> in der<br />

Anlage 1 benannten Vertreter einen Vorgesetztenzugriff. Im Regionalbereich erhalten <strong>die</strong><br />

Leiter der Organisationseinheiten <strong>und</strong> deren jeweils in der Anlage 1 benannten Vertreter<br />

<strong>und</strong>/oder Beauftragten einen Vorgesetztenzugriff.<br />

(2) Die Mitarbeiteranträge für Abwesenheiten sind so rechtzeitig zu entscheiden, dass der<br />

Mitarbeiter <strong>die</strong> Abwesenheit planen kann, spätestens jedoch nach zwei Arbeitstagen.<br />

Ablehnungen kommuniziert der Vorgesetzte in geeigneter Form gegen<strong>über</strong> dem Mitarbeiter.<br />

Der Mitarbeiter vergewissert sich im Falle unbearbeiteter Anträge in geeigneter Form beim<br />

Vorgesetzten, ob der Vorgesetzte genehmigen wird.


BV ASES Workflow, S&S, RB Südwest Seite 3 23.12.2011<br />

§ 4<br />

Festlegung Zeit<strong>über</strong>träge Eden / bisheriger Zeiten ohne Gleitzeiterfassungsgerät<br />

Für den Zeit<strong>über</strong>trag Eden in ASES erfolgt eine Festlegung des Vorgesetzten in Abstimmung<br />

mit dem Personalmanagement <strong>und</strong> mit Zustimmung des Betriebsrats, inwieweit in<br />

Eden erfasste <strong>und</strong> <strong>die</strong> Gleitzeitschwellen der BV Gleitzeit <strong>über</strong>schreitende St<strong>und</strong>en von<br />

Eden zum Jahreswechsel 2011/2012 in ASES <strong>über</strong>nommen werden <strong>und</strong> <strong>die</strong> bis spätestens<br />

zum 30.06.2012 abgebaut werden müssen (Zeitkonten<strong>über</strong>trag).<br />

§ 5<br />

Meinungsverschiedenheiten<br />

Wenn in der Anwendung <strong>die</strong>ser <strong>Betriebsvereinbarung</strong> nach erfolglosen Verhandlungen keine<br />

Einigung erzielt wird, wird innerhalb von 14 Tagen eine paritätisch besetzte Kommission aus<br />

je drei Mitgliedern des Betriebsrats <strong>und</strong> des Arbeitgebers tätig. Wird kein tragfähiges Ergebnis<br />

erzielt, entscheidet <strong>die</strong> Einigungsstelle.<br />

§ 6<br />

Gültigkeit <strong>und</strong> Dauer<br />

Diese <strong>Betriebsvereinbarung</strong> tritt zum 01.01.2012 in Kraft. Sie gilt in Abhängigkeit zur<br />

Gesamtbetriebsvereinbarung <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Zeiterfassung</strong> <strong>und</strong><br />

Abwesenheitsbuchung durch das System „ASES Employee Self Service (ASES Workflow)“<br />

Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.<br />

Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.<br />

Nach der Kündigung sind unverzüglich Verhandlungen <strong>über</strong> den Abschluss einer neuen <strong>Betriebsvereinbarung</strong><br />

aufzunehmen.<br />

Stuttgart, den 23.12.2011<br />

DB Station&Service AG<br />

RB Südwest<br />

DB Station&Service AG<br />

Betriebsratsvorsitzender

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