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Lehrgangsplan 2011 - Behinderten-Sportverband Berlin e.v.

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Allgemeine Hinweise – Saarland / Sachsen<br />

4. Besonderheiten<br />

Reanimation:<br />

Zur Verlängerung der Lizenz im Bereich des Blockes 40 (Innere Organe) ist der Nachweis von<br />

4 Punkten notwendig, die mit dem Thema „Reanimation in Herzsportgruppen“ erworben<br />

wurden<br />

Sachsen<br />

- 32 -<br />

Sächsischer <strong>Behinderten</strong>- und<br />

Rehabilitationssportverband e.V.<br />

Am Sportforum 10, Haus 2<br />

04105 Leipzig<br />

Tel.: 0341 - 2113865<br />

Fax: 0341 - 2113893<br />

Mail: sbv@behindertensport-sachsen.de<br />

Internet: www.behindertensport-sachsen.de<br />

1. Anmeldung<br />

Die Teilnehmer /innen müssen die allgemeinen Teilnehmerregelungen einhalten und die<br />

Voraussetzungen für die jeweiligen Aus- und Fortbildungslehrgänge erfüllen.<br />

Die Anmeldung erfolgt (Anmeldeformular <strong>2011</strong>: www.behindertensport-sachsen.de -Aus- und<br />

Fortbildung) über einen Mitgliedsverein bzw. Abteilung <strong>Behinderten</strong>sport des SBV oder über<br />

Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte bzw. Verbände der<br />

<strong>Behinderten</strong>selbsthilfe bis zum jeweiligen Meldeschluss. Für später eingehende Meldungen kann eine<br />

Teilnahme nicht garantiert werden. Übersteigt der Bedarf die Lehrgangskapazität, so entscheidet die<br />

Reihenfolge der Anmeldung. Grundsätzlich erhalten Teilnehmer aus Mitgliedsvereinen des SBV den<br />

Vorrang.<br />

Nach Ablauf des Meldetermins erhalten die Teilnehmer entsprechende Lehrgangsmaterialien.<br />

Die Anmeldung wird nach Eingang der Überweisungssumme (SBV – Konto 3 07 97 79 74; BLZ 860<br />

956 04 bei der Volksbank Leipzig – Zweck: LG-Nr./ Name, Vorname) spätestens 4 Wochen vor dem<br />

Lehrgangstermin wirksam. Die Teilnahme kann separat für Grundlagenlehrgänge und Fortbildung<br />

gebucht werden.<br />

Ausnahme bilden die Ausbildungslehrgänge 30, 40, 70 und 80. Hier ist der Besuch einzelner Module<br />

nur in Form einer Einzelfallentscheidung möglich.<br />

Die Durchführung des Lehrganges ist von einer ausreichenden Anzahl von Teilnehmern abhängig. Die<br />

Mindestteilnehmerzahl beträgt 12. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, muss der Lehrgang<br />

abgesagt werden. In diesen Fällen wird die Lehrgangsgebühr zurückgezahlt.<br />

2. Rücktritt/ Abmeldung<br />

Eine Abmeldung ist in schriftlicher Form mitzuteilen. Bei unentschuldigtem Fehlen und Absagen, die<br />

nicht mindestens 2 Wochen vor LG Termin mitgeteilt wurden, wird die Teilnehmergebühr als<br />

Ausfallentschädigung( Lehrgangsplatzblockierung) verlangt. Bei Vorlage eines Krankenscheines bzw.<br />

triftigen Gründen wird keine Gebühr erhoben.<br />

3. Zeitraum für den Lizenzerwerb<br />

Die zeitliche Abfolge der Lehrgänge in den einzelnen Blöcken wird nicht vom Verband bzw. der<br />

Geschäftsstelle vorgegeben. Es ist aber ratsam für das Verständnis des Lehrstoffes die Blöcke 10 - 30 -<br />

... nacheinander zu absolvieren. Jeder Teilnehmer muss sich für jeden Lehrgang neu anmelden und<br />

bestimmt damit selbst in welchem zeitlichen Rahmen er die Ausbildung realisiert. Es besteht die<br />

Möglichkeit, für Personen mit weniger Urlaub, eine Lizenz über einen größeren Zeitraum zu erlangen,<br />

ebenso wie andere innerhalb sehr kurzer Zeit in den Besitz der Fachübungsleiterlizenz kommen<br />

können. Es sollte innerhalb von 2 Jahren ein Abschluss angestrebt werden.

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