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Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA

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0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

1 Verfahrensfragen<br />

1,1 Antragsunterlagen<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

1<br />

Fr . RA<br />

Friedrich<br />

Heidi <strong>und</strong> Gerd Geier Eltershofen<br />

Walter Göller Breitenstein<br />

Johannes Sachse Schwäbisch Hall<br />

Helmut Klenk Schwäbisch Hall<br />

E. Klenk Eltershofen<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Manfred Henn<br />

Breitenstein<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Dieter Quost<br />

9<br />

Schwäbisch Hall<br />

Gerhard Otterbach Schwäbisch Hall<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Ralf Lang Breitenstein<br />

10<br />

11<br />

Monika <strong>und</strong> Ingo Kluger Schwäbisch 12<br />

Hall<br />

Christa Keith Schwäbisch Hall<br />

Alexander Stang Schwäbisch Hall<br />

Rud. Klenk Eltershofen<br />

Hildegard <strong>und</strong> Roland Klein<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

Schwäbisch Hall<br />

Klaus Keith Schwäbisch Hall<br />

Sonja <strong>und</strong> Werner Stang<br />

17<br />

18<br />

Schwäbisch Hall<br />

R. Birkler Eltershofen<br />

Barbara u. Reinhold Bürkle<br />

19<br />

20<br />

Schwäbisch Hall<br />

Viola <strong>und</strong> Thomas Busse<br />

21<br />

Schwäbisch Hall<br />

1,2 sonstige<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

22<br />

Verfahrensfragen<br />

Fr . RA Fridrich<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

H. u. M. Eßler Schwäbisch Hall 2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

Die Bürger wurden nicht ausreichend informiert. Die Gutachten sind für Laien nicht<br />

nachvollziehbar. Die Folgen des Ausbaus <strong>und</strong> der Ausweitung des Flugverkehrs sind nicht klar.<br />

Gefordert werden Erörterungstermin(e), die die Maßnahme <strong>und</strong> deren Auswirkungen für den<br />

Laien verständlich erklären.<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

23<br />

Ein konkreter Antrag auf Planfeststellung fehlt in den Unterlagen.<br />

Unklar ist insbesondere, ob ein Nachtbetrieb planfestgestellt werden soll. Der VLP soll für den<br />

Tag- <strong>und</strong> den Nachtbetrieb ertüchtigt werden. Die Ermittlung der Auswirkungen erfolgt lediglich<br />

für den Tagbetrieb. Gefordert wird die Genehmigung des VLP ausschließlich für den Tagbetrieb<br />

auszusprechen. Sofern auch der Nachtbetrieb angestrebt wird, sind die entsprechenden<br />

Unterlagen zu ergänzen.<br />

Ungeklärt ist, ob der Verkehrslandeplatz Weckrieden bis <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Beschlusses <strong>zum</strong><br />

Sonderlandeplatz herabgestuft wird. Hintergr<strong>und</strong> ist, daß die Bahnen im Falle der Umsetzung<br />

der Maßnahmen nicht mehr parallel zueinander liegen würden. Zu klären sind die daraus<br />

resultierenden Konsequenzen einer Umwidmung des Landeplatzes Weckrieden zu einem<br />

Sonderlandeplatz. Die Herabstufung ist für einen Planfeststellungsbeschluß zwingend<br />

Voraussetzung.<br />

Gegenäußerung<br />

Ob diese <strong>Einwendungen</strong> zur Unbestimmtheit des Antrages führen, ist eine Wertungsfrage.<br />

Selbst wenn die <strong>Einwendungen</strong> berechtigt wären, könnten diese durch eine Ergänzung der<br />

bisherigen Begründung des Planfeststellungsantrages ausgeräumt werden. Bei der<br />

ergänzenden Begründung handelt es sich dann wiederum nicht um die Beantwortung von<br />

Rechtsfragen, sondern um ergänzenden Tatsachenvortrag.<br />

Antrag auf Tag <strong>und</strong> Nachtflugbetrieb bezieht sich auf die Betriebsart <strong>und</strong> nicht auf die<br />

Betriebszeit. Der Betreiber schränkt sich freiwillig auf eine Regelbetriebszeit von 06:00 bis<br />

22:00 Uhr ein (Gutachten wurden dem entsprechend erstellt). Ausnahmen sollen durch<br />

eine PPR-Regelung streng limitiert werden.<br />

Die einzelnen Gutachten <strong>und</strong> Unterlagen sind so abgefaßt, daß sie allgemein, fachlich <strong>und</strong><br />

inhaltlich verständlich sind. Allerdings muß berücksichtigt werden, daß diese Studien<br />

wissenschaftliche Arbeiten sind, die naturgemäß Fachbegriffe beinhalten müssen. Nur eine<br />

wissenschaftliche <strong>und</strong> fachspezifische Darstellung der Probleme erlaubt eine objektive<br />

Bewertung durch die Träger der öffentlichen Belange. Es sind öffentliche<br />

Eröterungstermine zur Klärung von <strong>Einwendungen</strong> vorgesehen.<br />

Für den Flugplatz Weckrieden sind aus Sicherheitsgründen betriebliche Einschränkungen<br />

erforderlich. Im Wesentlichen ist davon auszugehen, daß nach dem Aus- bzw. vor dem<br />

Einhallen jeweils lediglich ein Start bzw. eine Landung für die am Platz stationierten<br />

Flugzeuge zulässig ist. Der Segelflug <strong>und</strong> Ultraleichtbetrieb ist weiterhin ohne Auflagen<br />

möglich. Der VLP Schwäbisch Hall-Weckrieden soll spätestens bis zur Aufnahme des<br />

Flugbetriebes auf der Verschwenkten S-/ LB für die Betriebsart Motorflug als<br />

Sonderlandeplatz zurückgestuft werden. Es existiert ein Entwurf zur Regelung<br />

gemeinsames Fliegen am VLP Schwäbisch Hall <strong>und</strong> SLP Weckrieden (RP Stuttgart Ref.<br />

46 aus 09/03) mit Festlegung der neuen Platzr<strong>und</strong>enführung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

24<br />

In einem gesonderten Verfahren muß gesichert werden, daß die Betriebspflicht des<br />

Verkehrslandeplatzes auch in Zukunft gewährleistet werden kann.<br />

Der Verkauf der Betriebsflächen des VLP von der Stadt Schwäbisch Hall an die Fa. Würth ist<br />

absehbar. Damit gerät der VLP in eine private Trägerschaft.<br />

Ein Hinweis darauf gibt z.B. die Beauftragung des Meteorologischen Gutachtens durch die<br />

Flugplatz Schwäbisch Hall GmbH "c/o Adolf Würth GmbH & Co. KG" .<br />

Bei Genehmigung als Verkehrslandeplatz ist die Betriebspflicht während der<br />

veröffentlichten Zeiten (ohne PPR-Zeiten) obligatorisch. Wenn es zu einem Verkauf der<br />

Betriebsflächen des VLP von der Stadt Schwäbisch Hall an die Firma Würth kommen<br />

sollte, kann in dem Kaufvertrag durch Bestellung einer entsprechenden Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit<br />

bzw. einer Baulast die Betriebspflicht des VLP auch in Zukunft rechtlich gewährleistet<br />

werden.<br />

Seite 1 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

25<br />

Das Vorhaben erfordert die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens. Bis dahin ist das Das RP Stuttgart bestätigte in seinem Schreiben vom 28.09.2000, daß ein<br />

Planfeststellungsverfahren einzustellen.<br />

Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Verlegung der Start-/Landebahn auf dem<br />

Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall" nicht notwendig ist, sofern eine raumordnerische<br />

Abstimmung unter Beteiligung des zuständigen Regionalverbandes <strong>und</strong> der zuständigen<br />

höheren Raumordnungsbehörde erfolgt. Nach Kenntnis des Antragstellers hat die<br />

Planfeststellungsbehörde eine derartige raumordnerische Abstimmung veranlaßt.<br />

Hierzu existiert nicht nur das Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) vom<br />

28.09.2000, sondern auch die als Anlage beigefügte Stellungnahme des Regionalverband<br />

Heilbronn-Franken vom 06.06.2003. Da dem Vorhaben offenbar keine<br />

regionalplanerischen Ziele entgegenstehen, ist auch kein Raumordnungsverfahren im<br />

Sinne eines Zielabweichungsverfahrens notwendig.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

26<br />

Die Rechtsauffassung der Genehmigung der Vorfeldflächen im Nordosten über einen VEP aus<br />

dem Jahr 2000 ist falsch. Planfestgestellt werden muß die Flugplatzanlage. Zur Anlage von<br />

Flugplätzen gehören alle Flächen, die für die Benutzung durch Luftfahrzeuge vorgesehen sind,<br />

so auch die Vorfeldflächen. Die auf der Basis des VEP 2000 errichteten Gebäude <strong>und</strong><br />

Bereiche für Hallen <strong>und</strong> Vorfeldflächen sind planfeststellungspflicht <strong>und</strong> bislang nicht<br />

planfestgestellt.<br />

Zurecht wird festgestellt, daß die im Rahmen des VEP zugelassenen Vorfeldflächen <strong>und</strong><br />

zugeordnete Gebäudebereiche einer luftrechtlichen Zulassung bedürfen. Daher wurde<br />

parallel <strong>zum</strong> VEP-Verfahren ein luftrechtliche Genehmigung beantragt, die vom RP<br />

Stuttgart (Ref 46) positiv beschieden worden ist. Daher ist auch eine luftrechtliche<br />

Planfeststellung für diese Vorfeldflächen <strong>und</strong> zugeordnete Gebäudebereiche nicht<br />

erforderlich.<br />

2 übergeordnete 2,1 Widmung Renate Seitz Schwäbisch Hall 27 Im Falle eines Krieges erfolgt möglicherweise die Umwandlung in einen Militärflugplatz. Nach der geplanten Umgestaltung in einen zivilen Flugplatz, ist eine militärische Nutzung<br />

Planung/<br />

im Krisenfall weniger wahrscheinlich als bisher.<br />

Planungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Sylvia <strong>und</strong> Detlev Neumann 28 Ein Ausbau <strong>zum</strong> Regional-Flugplatz ist zu befürchten. Die erforderliche Infrastruktur dafür ist Ein Ausbau zu einem Regionalflughafen ist nicht vorgesehen. Hierfür fehlt ein<br />

Schwäbisch Elke Glasbrenner Hall Tüngental<br />

Hermann M. Thomann Weckrieden<br />

29<br />

30<br />

nicht vorhanden.<br />

entsprechendes Marktpotential für Touristik- <strong>und</strong> Linienflüge.<br />

2,2 Belange der<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

31<br />

Raumordnung <strong>und</strong><br />

Fr . RA Fridrich<br />

Landesplanung<br />

Der Landesentwicklungsplan 2002 sieht für bestimmte Verkehrslandeplätze, die unter Ziffer<br />

4.1.14 erfaßt sind, eine Sicherung <strong>und</strong> Weiterentwicklung vor. Der Verkehrslandeplatz<br />

Schäbisch Hall-Hessental ist hier nicht mit aufgeführt. Das Erfordernis eines Ausbaus läßt sich<br />

hiermit nicht stützen.<br />

Der LEP 2002 sieht unter Ziffer 4.1.14 zunächst die generelle Weiterentwicklung von<br />

Regionalflughäfen <strong>und</strong> Verkehrslandeplätzen (dazu gehört auch der VLP Schwäbisch Hall-<br />

Hessental) vor. Der Ausbau einer bestehenden Anlage ist dabei als Teil des<br />

Gesamtverkehrsnetzes zu beurteilen. Wesentliche Verkehrsfunktion des VLP Schwäbisch<br />

Hall-Hessental ist die Anbindung des Raumes Schwäbisch Hall an den Luftverkehr. Der<br />

Schwerpunkt des Einzugsbereiches liegt in einem Umkreis von 20 km. Daher können<br />

andere FP wie z.B. Niederstetten (ca. 40 km entfernt) diese Verkehrsfunktion für den<br />

Raum Schwäbisch Hall nicht übernehmen. Ziffer 4.1.14 des LEP 2002 stützt somit das<br />

geplante Vorhaben. Die Weiterentwicklung der Flughäfen Friedrichshafen <strong>und</strong><br />

Karlsruhe/Baden-Baden wird im LEP hervorgehoben, da diese eine besondere Stellung bei<br />

der Weiterentwicklung der luftverkehrlichen Infrastruktur haben. Die namentliche<br />

Erwähnung dieser beiden Flughäfen zielt jedoch nicht darauf ab, andere FP von einer<br />

Weiterentwicklung auszuschließen.<br />

2,3 Belange der<br />

Regionalverband Heilbronn-Franken 32 Aus regionaler Sicht stärkt der Ausbau des VLP Schwäbisch Hall-Hessental das Mittelzentrum Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Regionalplanung<br />

Schwäbisch Hall im Verdichtungsbereich im ländlichen Raum, das in den vergangenen Jahren<br />

ein starkes Bevölkerungs- <strong>und</strong> Wirtschaftswachstum erlebt hat. Insbesondere die stark<br />

exportorientierte, vorwiegend mittelständisch geprägte Wirtschaft in diesem Wirtschaftsraum<br />

wird von einem Ausbau des Platzes zu einem leistungsstarken Landeplatz für<br />

Geschäftsreiseverkehr <strong>und</strong> Werksverkehr profitieren können.<br />

Daher sieht der derzeit gültigen Regionalplan Franken 1995 im Plansatz 4.1.5.1. den Erhalt<br />

des bisher militärisch genutzten Landeplatzes in Schwäbisch Hall-Hessental als zivilen<br />

Verkehrslandeplatz sowie dessen Ausbau vor. Insbesondere erwartet er eine wirksame<br />

Verbesserung der Standortqualität des umgebenden Wirtschaftsraumes.<br />

Der Regionalverband Heilbronn-Franken begrüßt daher den adäquaten Ausbau des VLP<br />

Schwäbisch Hall-Hessental.<br />

Regionalverband Heilbronn-Franken<br />

33 Hingewiesen wird auf die im Regionalplan Franken/ Raumnutzungskarte nachrichtlich Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Einschränkung zu befürchten<br />

eingetragene Richtfunkstrecke, die im Nordwesten das Vorhabensgebiet berührt.<br />

Seite 2 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

34<br />

35<br />

Die Kennzeichnungen im Regionalplan Nr. 4.1.5.1, die einen Erhalt <strong>und</strong> Ausbau des<br />

Verkehrslandeplatzes vorsehen, sind lediglich als Vorschlag (ohne Bindungswirkung)<br />

ausgewiesen. Es wäre ein ROV erforderlich gewesen.<br />

Die Umwidmung des Verkehrslandeplatzes Weckrieden widerspricht den Vorgaben des<br />

Regionalplanes Franken 1995, Nr. 4.1.5.1, der einen Erhalt <strong>und</strong> Ausbau des Platzes<br />

vorschlägt.<br />

Das RP Stuttgart bestätigte in seinem Schreiben vom 28.09.2000, daß ein<br />

Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Verlegung der Start-/Landebahn auf dem<br />

Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall" nicht notwendig ist, sofern eine raumordnerische<br />

Abstimmung unter Beteiligung des zuständigen Regionalverbandes <strong>und</strong> der zuständigen<br />

höheren Raumordnungsbehörde erfolgt. Nach Kenntnis des Antragstellers hat die<br />

Planfeststellungsbehörde eine derartige raumordnerische Abstimmung veranlaßt.<br />

Hierzu existiert nicht nur das Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) vom<br />

28.09.2000, sondern auch die als Anlage beigefügte Stellungnahme des Regionalverband<br />

Heilbronn-Franken vom 06.06.2003. Da dem Vorhaben offenbar keine<br />

regionalplanerischen Ziele entgegenstehen, ist auch kein Raumordnungsverfahren im<br />

Sinne eines Zielabweichungsverfahrens notwendig.<br />

Nach Plansatz 4.1.5.1. des derzeit gültigen Regionalplanes Franken 1995 ist sowohl der<br />

jetzige VLP Schwäbisch Hall-Hessental als auch der VLP-Weckrieden zu erhalten <strong>und</strong><br />

auszubauen. Gr<strong>und</strong>sätzlich soll dadurch soll die Standortqualität des umgebenden<br />

Wirtschaftsraumes verbessert werden. Der gleichzeitige Ausbau beider VLP ist jedoch<br />

nicht sinnvoll <strong>und</strong> unter Flugsicherungsaspekten nicht zu vertreten. In logischer<br />

Konsequenz wird der Ausbau eines der beiden VLP stets zu Lasten des anderen VLP<br />

erfolgen. In Anbetracht der momentanen Ausbausituation der beiden VLP ist die<br />

Anpassung des VLP Schwäbisch Hall-Hessental zielführender bezüglich der Zielsetzung<br />

des Regionalplanes Franken 1995. Nach Absprachen mit dem Halter des VLP Weckrieden<br />

( Motorfliegerclub Schwäbisch Hall e. V. ) ist ein Ausbau des LP Weckrieden bei<br />

Verwirklichung des Vorhabens in Hessental nicht mehr geplant. Eine uneingeschränkte<br />

Nutzung der Einrichtungen des VLP Hessental durch auf dem SLP Weckrieden stationierte<br />

LFZ ist gewärleistet.<br />

2,4 Kommunale<br />

Ortschaftsrat Eltershofen<br />

36<br />

Belange/<br />

Bauleitplanung<br />

Vorhabensbedingt ergeben sich Einschränkungen bei der sinnvollen Erweiterung der<br />

Siedlungsbereiche von Breitenstein <strong>und</strong> eine Beeinträchtigung des Wohnwertes in<br />

Flächenreserven.<br />

Nach dem Technischen Lärmgutachten liegt im Bereich der bestehenden Bebauung des<br />

Ortsteils Eltershofen auch im Prognosejahr 2010 der energieäquivalente Dauerschallpegel<br />

an Werktagen bei weniger als Leq = 55 dB(A) tagsüber.<br />

Nach dem lärmmedizinischen Gutachten sind außerhalb der 55 dB(A)-Zone selbst für<br />

lärmsensible Einrichtungen keine nachteiligen Wirkungen durch den Fluglärm zu erwarten.<br />

Auch aus der Hindernissituation lassen sich keine Beschränkungen der Bebauung im<br />

Bereich des Ortsteiles Eltershofen ableiten. Es verbleiben ausreichende Möglichkeiten der<br />

weiteren Siedlungsentwicklung auch in der Arrondierung bestehender Siedlungsflächen.<br />

2,5 Sonstige<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

37<br />

Planungen <strong>und</strong><br />

Fr . RA Fridrich<br />

Konzepte<br />

Das im Erläuterungsbericht zitierte Stadtleitbild Schwäbisch Hall 2010 ist keine Vorgabe der<br />

Raumordnung <strong>und</strong> kommt allenfalls bei der Abwägung der Frage der städtebaulichen Belange<br />

in Betracht.<br />

In diesem Stadtleitbild formuliert die Stadt Schwäbisch Hall ihre Vorstellungen zur<br />

städtebaulichen Gestaltung des Stadtgebietes. Auch wenn das Stadtleitbild keine<br />

rechtliche Vorgabe für die Raumordnung darstellt, ist es doch ein wichtiges<br />

Abwägungskriterium bei der Beurteilung raumordnerischer Belange.<br />

3 Planrechtfertigung/<br />

3,1 Prognose 3.1.1 Methodik Umweltzentrum Kreis Schwäbisch 38<br />

Hall<br />

Bedarf<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

39<br />

Der Prognosezeitraum von 9 Jahren ist zu kurz. Der Prognosehorizont sollte einen Zeitraum<br />

von mindestens 10 Jahren ab Antragstellung umfassen.<br />

Der Prognosezeitraum umfaßt den absehbaren Entwicklungsbedarf des<br />

Verkehrslandeplatzes (Scoping RP Stuttgart). Wesentliche Veränderungen der<br />

Bedingungen <strong>und</strong> der Entwicklung nach dem Prognosejahr 2010 sind nicht absehbar. Bis<br />

<strong>zum</strong> Jahr 2014 muß bei Eintreten des unteren Entwicklungspfades mit einer Stagnation<br />

gerechnet werden. Bei Eintreten des oberen Entwicklungspfades ist eine mittlere jährliche<br />

Steigerungsrate entsprechend den allg. Prognosen für Deutschland mit 2 % für den<br />

Geschäftsreiseverkehr zu erwarten. Die Erarbeitung der Prognose wurde im Jahre 1999<br />

begonnen <strong>und</strong> mit den aktuellen Daten bis 2001 weitergeführt. Wie aus den Berichten an<br />

das Statistische B<strong>und</strong>esamt 2000 - 2002 <strong>und</strong> den vorläufigen Zahlen 2003 zu ersehen ist,<br />

liegen die Starts / Jahr konjunkturell bedingt weit unter der ursprünglichen Prognose.<br />

Daraus ergibt sich, daß bei Betrachtung eines neuen 10 jährigen Zeitraumes keine<br />

anderen Maximalwerte als Gr<strong>und</strong>lage für die Gutachten zu beachten wären. Selbst der von<br />

airplan pognostizierte obere Entwicklungspfad mit 3,8% Steigerung / Jahr wäre nicht zu<br />

erreichen. Insbesondere werden keine relevanten<br />

Änderungen im Bezug auf die Umweltauswirkungen (Fluglärm, Luftschadstoffe, etc.)<br />

eintreten.<br />

Seite 3 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

40<br />

41<br />

Die angenommene Steigerung der Flugbewegungszahlen ist unrealistisch hoch:<br />

Der Ansatz von jährlich 1.5% bis 2.0% Wirtschaftswachstum in den nächsten 10 Jahre ist zu<br />

hoch.<br />

Das behauptete überdurchschnittliche Wachstum der Wirtschaft im Einzugsgebiet wurde nur<br />

pauschal dargestellt. Es fehlt eine konkrete Betrachtung der Betriebe, deren<br />

Arbeitsplatzangebot, deren Anteil des luftverkehrsbedingten Umsatzes <strong>und</strong> deren<br />

Entwicklungsperspektiven. Insbesondere fehlen Angaben zur Exportorientierung (K<strong>und</strong>en- <strong>und</strong><br />

Lieferantenbeziehungen) <strong>und</strong> wie diese auf die gewerbsmäßige Beförderung von Personen <strong>und</strong><br />

Sachen angewiesen sind.<br />

Die Entwicklung von luftverkehrsnahem Gewerbe (z.B. im Solpark), die einen Anschluß an den<br />

Luftverkehr brauchen, bleibt unbelegt.<br />

Der Ansatz einer jährlichen Steigerungsrate der Flugbewegungen von 3.8 % fraglich. Die<br />

Entwicklung des Taxiflugs am Verkehrslandeplatz bleibt z.B. unbelegt.<br />

Die Wirtschaftsentwicklung in den nächsten 10 Jahren ist in der Tat nicht genau<br />

vorherzusagen. Daher unterscheidet das Prognosegutachten zwischen einem oberen <strong>und</strong><br />

einem unteren Entwicklungspfad.<br />

Im günstigen Fall wird eine Steigerung der volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von 2<br />

bis 3 % unterstellt, im ungünstigen Fall eine nur geringe Steigerung, wobei auch Jahre mit<br />

rückläufiger Entwicklung eintreten. Die tatsächliche Entwicklung liegt aller<br />

Wahrscheinlichkeit nach in diesem Entwicklungskorridor.Die Prognose berücksichtigt auch<br />

die Entwicklungspotentiale des bereits vorhandenen Gewerbegebietes Solpark (s. Kap.<br />

5.3.2). Ein Ausbau des VLP würde die gezielte Akquisition von luftverkehrsrelevanten<br />

Betrieben <strong>und</strong> Branchen mit hohem Reisebedarf ermöglichen. Die Entwicklung<br />

desTaxiflugverkehrs ist in Kap. 6.3.1 der Prognose dargestellt. Die Etablierung eines<br />

nennenswerten Taxi-/ Kurierfrachtbetriebes wird nur im oberen Entwicklungspfad<br />

unterstellt <strong>und</strong> setzt die Ansiedlung eines entsprechenden Luftfahrtunternehmens <strong>und</strong> die<br />

beantragte Anpassung der S-/ LB an die flugsicherheitlichen Anforderungen voraus.<br />

Zu berücksichtigen gilt, daß es sich um einen Umbau eines existierenden<br />

Geschäftsreiseflugplatz handelt dessen Existenzberechtigung nicht nachgewiesen<br />

werden muß, sondern nur die Veränderung (siehe Bergündung des Vorhabens<br />

- Erläuterungsbericht airplan).<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

42<br />

Die Erstellung der Prognose für den gesamten Flugverkehr ohne Differenzierung der am<br />

stärksten die Umwelt beeinträchtigenden Flugzeugklassen ist nicht sachgerecht. Die eher<br />

abnehmende Zahl von Flugzeugen der Klasse P 1.1 bis P 1.4 kaschiert die erheblichen<br />

Zunahmen der P 2.1.<br />

Die Prognose bildete die Gr<strong>und</strong>lage des Fluglärmgutachtens <strong>und</strong> kaschiert nicht. Die<br />

Prognose differenziert soweit wie möglich die Entwicklung in den verschiedenen<br />

Flugzeugklassen. Tabelle 7.1 (Zusammenfassung der Prognoseergebnisse für Schwäbisch<br />

Hall) unterscheidet zwischen Ultra Lights, Flugzeugen < 2 t mtow, 2 bis<br />

5.7 t - Prop, > 5.7 t - Prop, Strahlflugzeuge, Hubschrauber <strong>und</strong> Luftschiffe.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Dr. Raim<strong>und</strong> Eberhardt Schwäbisch<br />

Hall<br />

43<br />

44<br />

Es fehlt die Betrachtung des Prognose-Nullfalls. Dies wird insbesondere relevant bei der Der Betrieb von Luftfahrzeugen, die den Bestimmungen der JAR-OPS 1 unterliegen, ist eine wesentliche<br />

Frage, welche Flugzeuge im Prognosejahr nicht mehr auf dem Verkehslandeplatz werden Verkehrsleistung des VLP Schwäbisch Hall-Hessental. Inwieweit sich die Flugbewegungszahlen von<br />

Luftfahrzeugen, die den Bestimmungen der JAR-OPS 1 unterliegen, sich in den nächsten 10 Jahren<br />

starten <strong>und</strong> landen dürfen, wenn er nicht mehr den Anforderungen der JAR-OPS 1 entspricht.<br />

erhöhen werden, ist nicht genau vorhersehbar. Deshalb unterscheidet die Prognose zwischen einem<br />

Es ist nicht ersichtlich, welche Flugzeuge derzeit <strong>und</strong> künftig unter die gewerbsmäßige<br />

oberen <strong>und</strong> unteren Entwicklungspfad, die die Bandbreite der zukünftigen Verkehrsentwicklungs<br />

Beförderung von Personen <strong>und</strong> Sachen in Flugzeugen nach JAR-OPS 1 fallen. Heute seien in beschreiben. Die genannten Zahlen beziehen sich auf den unteren Entwicklungspfad, der das gleichzeitige<br />

Schwäbisch Hall insgesamt 9 Flugzeuge mit einer MTOM > 2 t stationiert. Es fehlt die Aussage, Auftreten verschiedener ungünstiger Entwicklungsfaktoren beschreibt. Im Vergleich dazu ist mit einer<br />

welche MTOM die Flugzeuge haben.<br />

deutlichen Zunahme des gewerblichen Verkehrs zu rechnen, wenn positive Entwicklungsfaktoren<br />

9800 der prognostizierten 11700 Flugbewegungen (Prognose unterer Entwicklungspfad) fallen zusammentreffen, wie die Prognose für den oberen Entwicklungspfad aufzeigt. In jedem Fall ist mit einer<br />

Steigerung der gewerblichen Flugbewegungen, welche der JAR-OPS1 unterliegen, zu rechnen. Die<br />

keinesfalls unter die Anforderungen der JAR-OPS 1. Es müßte dargelegt werden, wieviele der<br />

einseitige Betrachtung der in Schwäbisch Hall stationierten LFZ ist nicht sinnvoll, es wird auf den<br />

verbleibenden 1900 Bewegungen ohne Umsetzung der Maßnahmen künftig nicht mehr starten gewerblichen Geschäftsreiseverkehr von außerhalb verwiesen.<br />

dürften.<br />

In der Stellungnahme wird auf die JAR OPS 2 für den Werkverkehr bezug genommen.<br />

Diese ist noch nicht gültig <strong>und</strong> kann von uns nicht als Begründung angeführt werden.<br />

Gleichwohl ist mit einer Angleichung an die JAR OPS 1-Forderungen zu rechnen.<br />

Dies bedeutet einen Zuschlag auf die Start- <strong>und</strong> Landestrecken von ca. 30-43% auch bei<br />

den bisher operierenden mehrmotorigen Geschäftsreiseflugzeugen.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

45<br />

Bei der Darstellung wird nicht zwischen dem Verkehrslandeplatz Hessental <strong>und</strong> dem<br />

Verkehrslandeplatz Weckrieden unterschieden.<br />

Die Prognose geht davon aus, daß der SLP Weckrieden lediglich zur Nutzung der<br />

Unterstellkapazitäten angeflogen werden kann. Jeglicher sonstiger Flugverkehr wird über<br />

den VLP Schwäbisch Hall-Hessental abgewickelt (s. Kap.1). Die Herabstufung des<br />

Flugplatzes Weckrieden zu einem Sonderlandeplatz wird parallel betrieben.<br />

Entsprechende Vereinbarungen mit dem Platzhalter des VLP Weckrieden, dem<br />

Motorfliegerclub Schwäbisch Hall e.V., liegen vor. Da im Moment bereits über 80 % der<br />

eingehallten LFZ den VLP Hessental <strong>zum</strong> Start <strong>und</strong> zur Landung nutzen, wird sich der<br />

Verkehr in Weckrieden auf Ultraleichtbetrieb beschränken. Ausnahmen werden die<br />

abgestellten Spornradflugzeuge sein ca 100 Starts / Jahr<br />

Seite 4 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

46<br />

47<br />

48<br />

Bei der Definition des Einzugsbereiches wurde eine evtl. Überlappung mit dem Einzugsbereich<br />

anderer Flugplätze nicht betrachtet. Insbesondere die Plätze Backnang-Welsheim <strong>und</strong><br />

Baumerlenbach sind im Sektor der UL's <strong>und</strong> dem nicht gewerblichen Individualverkehr eine<br />

bedeutende Konkurrenz für den Verkehrslandeplatz. Um beurteilen zu können, ob diese<br />

kleineren Plätze tatsächlich unbedeutend <strong>und</strong> klein sind, hätte eine Bestandsaufnahme unter<br />

Berücksichtigung von Ausbau- oder Änderungsplanungen erfolgen müssen.<br />

Die Einbeziehung der am Rande des Einzugsgebietes liegenden Flugplätze Moosbach-<br />

Lorbach, Heubach, Stuttgart <strong>und</strong> Aalen ist nicht nachvollziehbar.<br />

Zu bemängeln ist, daß bei der Entwicklung der Startzahlen in Deutschland nicht nach<br />

Verkehrslandeplätzen, Flughäfen <strong>und</strong> sonstigen Flugplätzen unterschieden wird. Inwieweit die<br />

Entwicklung in der B<strong>und</strong>esrepublik Anhaltspunkte für die Entwicklung des VLP<br />

Schwäbisch Hall bietet, ist nicht nachvollziehbar.<br />

Kap. 3.2 der Prognose betrachtet auch den Verkehrslandeplatz Backnang <strong>und</strong> die<br />

Segelfluggelände Welzheim <strong>und</strong> Baumerlenbach, die im Einzugsbereich des VLP<br />

Schwäbisch Hall liegen. Diese stellen allenfalls für den nichtgewerblichen Individualverkehr<br />

mit Flugzeugen bis zu 2 t MTOM sowie Ultra-Lights eine gewisse Konkurrenz dar. Die für<br />

den Geschäftsreiseverkehr unabdingbare ganzjährige <strong>und</strong> Allwetteranfliegbarkeit ist nicht<br />

gegeben. Da die Erfahrung zeigt, daß die Halter dieser Flugzeuge relativ standorttreu sind<br />

<strong>und</strong> nur selten ihr Flugzeug auf benachbarten Flugplätzen stationieren, werden diese in der<br />

Studie nicht weiter betrachtet.<br />

Aus der Betrachtung der benachbarten Flugplätze (s. Kap. 3.3) geht hervor, daß der VLP<br />

Schwäbisch Hall durch den Ausbau deutlich an Attraktivität gegenüber diesen gewinnen<br />

kann. Der Vergleich zeigt deutlich die Entwicklungspotentiale des VLP Schwäbisch Hall<br />

besonders im Bereich des Schulflugs aber auch bei den Ultra-Lights.<br />

Die Prognose basiert auf globalen Entwicklungstrends in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

unter Berücksichtigung der Erfahrungen in der Verkehrsentwicklung der letzten Jahre am<br />

Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall <strong>und</strong> den langfristigen Entwicklungsstrategien.<br />

Hierdurch soll eine Vorausschau der Entwicklung vom Globalen ins Detail (VLP<br />

Schwäbisch Hall) ermöglicht werden, indem bei der Darstellung der Entwicklung der<br />

Startzahlen in der BRD immer wieder der Vergleich zu den Verhältnissen am VLP<br />

Schwäbisch Hall hergestellt wird.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

49<br />

Der Hinweis auf die negativen Auswirkungen der fehlenden Beschilderungen ist angesichts Eine fehlende Beschilderung kann schon bei einem Einzugsgebiet von wenigen Kilometern<br />

des geringen Einzugsgebietes von 20 km nicht nachvollziehbar.<br />

zu deutlichen Wettbewerbsnachteilen führen. Zur Verdeutlichung sei hier auf Beispiele wie<br />

Ausflugsziele, Museen, Campingplätze o. ä. hingewiesen.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

3.1.2 nicht<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

berücksichtigte Fr . RA Fridrich<br />

Parameter<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

50<br />

51<br />

52<br />

Auf Seite 35 wird dargelegt, daß ein geschlossenes mathematisches Verfahren zu keinem<br />

besseren im Sinne von plausibleren Ergebnis führt. Die Berechnung ist nicht dargelegt.<br />

Das Gutachten berücksichtigt nicht die Auswirkungen des 11.09.2001, die Entwicklung im<br />

Billigflugsektor, die Auswirkungen des Irak-Krieges <strong>und</strong> von SARS.<br />

Die mögliche Kerosinbesteuerung sowie die Entwicklung emissionsabhängiger Start- <strong>und</strong><br />

Landegebühren wurde nicht berücksichtigt.<br />

Geschlossene mathematische Verfahren führen bei großräumigen Betrachtungsweisen zu<br />

plausibleren Ergebnissen, weisen aber Schwächen bei kleinräumigen Betrachtungen auf.<br />

Die Vorhersagegüte der Prognose hängt im Wesentlichen von der Einschätzung der<br />

Randbedingungen ab. Im Rahmen kleinräumiger Betrachtungen führen daher Prognosen<br />

auf der Basis mathematischer Modelle nicht zu besseren Ergebnissen als die hier<br />

vorgenommenen.<br />

Die Entwicklungen im sog. Billigflugsektor betrifft den Touristikverkehr. Dieser ist für den<br />

VLP Schwäbisch Hall jedoch ohne Bedeutung <strong>und</strong> hat keinen Einfluß auf die Prognosen.<br />

Die Studie wurde vor dem Eintritt der anderen erwähnten Ereignisse erstellt. Es steht<br />

jedoch fest, daß die Auswirkungen des 11.09.2001 <strong>und</strong> des Irak-Krieges für den<br />

Flugverkehr des VLP Schwäbisch Hall aufgr<strong>und</strong> seines geringen Fluggastaufkommens von<br />

untergeordneter Bedeutung sind. Die Auswirkungen der Krankheit SARS auf den<br />

Flugverkehr wären im Falle des VLP Schwäbisch Hall für geschäftliche Auslandsflüge von<br />

möglicher Relevanz gewesen. Durch die inzwischen erfolgreiche Bekämpfung der<br />

Krankheit, sind für den VLP Schwäbisch Hall keine langfristigen Auswirkungen hinsichtlich<br />

der Flugverkehrsprognose zu erwarten.<br />

Die Einführung einer Kerosinbesteuerung ist zur Zeit nicht absehbar. Emissionsabhängige<br />

Start- <strong>und</strong> Landegebühren betreffen die auf dem VLP Schwäbisch Hall verkehrenden<br />

Flugzeugtypen nur geringfügig.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

53<br />

Die Einflußfaktoren globaler Art, insbesondere die wirtschaftlichen Faktoren sind an die<br />

Gegebenheiten am Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall-Hessental abzustimmen,<br />

insbesondere da der Einzugsbereich des Verkehrslandeplatzes ca. 20 km um den Standort<br />

herum beträgt.<br />

Die Prognose basiert einerseits auf globalen Entwicklungstrends in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland <strong>und</strong> berücksichtigt anderseits die Verkehrsentwicklung der letzten Jahre am<br />

Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall <strong>und</strong> den langfristigen Entwicklungsstrategien. Dazu<br />

wurde die Entwicklung in der BRD immer wieder mit den Verhältnissen am VLP<br />

Schwäbisch Hall abgeglichen (s. Kap. 4).<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

54<br />

Bei einer Rückstufung des Platzes Weckrieden <strong>zum</strong> Sonderlandeplatz sind erhebliche Die Prognose geht davon aus, daß der VLP Weckrieden lediglich zur Nutzung der<br />

Verlagerungen des Flugbetriebes auf den Verkehrslandeplatz zu erwarten. Dies wurde in den Unterstellkapazitäten angeflogen wird. Jeglicher sonstiger Flugverkehr wird über den VLP<br />

Unterlagen nicht berücksichtigt.<br />

Schwäbisch Hall-Hessental abgewickelt (s. Kap.1). (Siehe Gegenäußeung zu Pkt. 45)<br />

Dr Ludger Graf v. Westerholt 55<br />

Schwäbisch Hall<br />

Wolfgang Schneider Schwäbisch Hall 56<br />

Anemarie <strong>und</strong> Günter Limbacher 57<br />

Schwäbisch Hall<br />

Christa Keith Schwäbisch Hall 58<br />

Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />

59<br />

Schwäbisch Hall<br />

Dr. Raim<strong>und</strong> Eberhardt Schwäbisch 60<br />

Hall<br />

Die angenommene Steigerung der Flugbewegungszahlen ist unrealistisch niedrig:<br />

Die Prognosen basieren nicht auf einer Wirtschaftlichkeitsberechnung. Bei einem neu<br />

ausgebauten <strong>und</strong> gewerblich betriebenen Verkehrslandeplatz kann nicht der heutige Zustand<br />

fortgeschrieben <strong>und</strong> hochgerechnet werden. Mit Sicherheit ist eine andere Qualität des<br />

Flugverkehrs zu erwarten. Die Prognose müßte sich an einer Auslastung des<br />

Verkehrslandeplatzes orientieren, welche die geplanten Investitionen über die<br />

Gebühreneinnahmen <strong>und</strong> sonstige Einnahmen wieder einspielt <strong>und</strong> die Investitionen rentabel<br />

erscheinen läßt.<br />

Seite 5 von 41<br />

Die Prognose basiert auf der absehbaren Entwicklung der Flugbewegungen bis <strong>zum</strong> Jahr<br />

2010 sowie auf Erfahrungen in der Verkehrsentwicklung der letzten Jahre am<br />

Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall <strong>und</strong> den langfristigen Entwicklungsstrategien.<br />

Setzt man eine Entwicklung gemäß dem oberen Entwicklungspfad voraus, wird sich ein<br />

deutlicher Anstieg des Flugverkehrs im Bereich der schwereren Flugzeuge einstellen<br />

(jährliche Steigerung > 10 % pro Jahr, s. Tab. 7.1 Kap. 7). Für die Taxiflüge prognostiziert<br />

der obere Entwicklungspfad für das Jahr 2010 ca. 800 Starts.<br />

Noch größeres Verkehrsaufkommen als im oberen Entwicklungspfad prognostiziert ist<br />

nicht absehbar. Insbesondere ist für Taxi- <strong>und</strong> Frachtdienste sowie für größere Flugzeuge<br />

(2 - 14 t MTOM) - auch bei privater Trägerschaft des VLP Schwäbisch Hall - keine<br />

stärkere Flugverkehrszunahme als prognostiziert zu erwarten. Die Gebühren- <strong>und</strong><br />

Landeentgelte pro Lärmereignis werden bei Zulassung von Geschäftsreiseflugzeugen in<br />

der beantragten Tonnage zu einer Verbesserung der Kostendeckung führen.<br />

Das Ziel des Antragstellers, durch Schaffung vonVerkehrsinfrastruktur, <strong>zum</strong> größten<br />

Teil privat finanziert, einen Beitrag zur Förderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> Attraktivität der Region zu leisten, ist vorrangig vor einer kompletten Refinanzierung


Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

E. Klenk Eltershofen<br />

61<br />

Fr. Frank Weckrieden 62<br />

Gisela Malsam Breitenstein 63<br />

Hans Blank Schwäbisch Hall 64<br />

Heini Kübler Schwäbisch Hall 65<br />

Helmut Klenk Schwäbisch Hall 66<br />

Inge <strong>und</strong> Robert Frank Weckrieden 67<br />

Ingrid <strong>und</strong> Lothar Wild Schwäbisch 68<br />

Hall<br />

Jörg Pfänder Schwäbisch Hall 69<br />

Klara Offenhäußer Schwäbisch Hall 70<br />

Klaus Fischer Weckrieden 71<br />

Klaus Keith Schwäbisch Hall 72<br />

Manfred Zimmer Schwäbisch Hall 73<br />

Maria <strong>und</strong> Rudolf Hartung<br />

Schwäbisch Hall<br />

Melanie Weinmann Breitenstein<br />

Monika <strong>und</strong> Ingo Kluger Schwäbisch<br />

Hall<br />

Viola <strong>und</strong> Thomas Busse<br />

Schwäbisch Hall<br />

74<br />

75<br />

76<br />

77<br />

Wolfgang Häffner Tüngental 78<br />

Wolfgang Schneider Schwäbisch Hall 79<br />

Wolfgang Schneider Schwäbisch Hall 80<br />

Harald Bauer Tüngental<br />

81<br />

Helga u. Richard Weinmann 82<br />

Breitenstein<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

83<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Die angenommene Steigerung der Flugbewegungszahlen ist unrealistisch niedrig:<br />

Die Prognosen basieren nicht auf einer 0 Wirtschaftlichkeitsberechnung. Bei einem neu<br />

ausgebauten <strong>und</strong> gewerblich betriebenen Verkehrslandeplatz kann nicht der heutige Zustand<br />

fortgeschrieben <strong>und</strong> hochgerechnet werden. Mit Sicherheit ist eine andere Qualität des<br />

Flugverkehrs zu erwarten. Die Prognose müßte sich an einer Auslastung des<br />

Verkehrslandeplatzes orientieren, welche die geplanten Investitionen über die<br />

Gebühreneinnahmen <strong>und</strong> sonstige Einnahmen wieder einspielt <strong>und</strong> die Investitionen rentabel<br />

erscheinen läßt.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Eine Darstellung der sozioökonomischen Daten im Untersuchungsgebiet fehlt.<br />

Die Prognose basiert auf der absehbaren Entwicklung der Flugbewegungen bis <strong>zum</strong> Jahr<br />

2010 sowie auf Erfahrungen in der Verkehrsentwicklung der letzten Jahre am<br />

Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall <strong>und</strong> den langfristigen Entwicklungsstrategien.<br />

Setzt man eine Entwicklung gemäß dem oberen Entwicklungspfad voraus, wird sich ein<br />

deutlicher Anstieg des Flugverkehrs im Bereich der schwereren Flugzeuge einstellen<br />

(jährliche Steigerung > 10 % pro Jahr, s. Tab. 7.1 Kap. 7). Für die Taxiflüge prognostiziert<br />

der obere Entwicklungspfad für das Jahr 2010 ca. 800 Starts.<br />

Noch größeres Verkehrsaufkommen als Gegenäußerung<br />

im oberen Entwicklungspfad prognostiziert ist<br />

nicht absehbar. Insbesondere ist für Taxi- <strong>und</strong> Frachtdienste sowie für größere Flugzeuge<br />

(2 - 14 t MTOM) - auch bei privater Trägerschaft des VLP Schwäbisch Hall - keine<br />

stärkere Flugverkehrszunahme als prognostiziert zu erwarten. Die Gebühren- <strong>und</strong><br />

Landeentgelte pro Lärmereignis werden bei Zulassung von Geschäftsreiseflugzeugen in<br />

der beantragten Tonnage zu einer Verbesserung der Kostendeckung führen.<br />

Das Ziel des Antragstellers, durch Schaffung vonVerkehrsinfrastruktur, <strong>zum</strong> größten<br />

Teil privat finanziert, einen Beitrag zur Förderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> Attraktivität der Region zu leisten, ist vorrangig vor einer kompletten Refinanzierung<br />

der Investition zu verstehen.<br />

Die sozioökonomischen Daten liegen aufgr<strong>und</strong> der Erfassung <strong>und</strong> Bearbeitung der Daten<br />

entsprechend der verwaltungstechnischen Einteilung in Kreise vor. Diese sind nicht<br />

decklungsgleich mit dem Einzugsgebiet des VLP Schwäbisch Hall. Die sozioökonomischen<br />

Daten des Kreises Schwäbisch Hall repräsentieren jedoch näherungsweise die<br />

Kenngrößen für das Einzugsgebiet des VLP Schwäbisch Hall.<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

84<br />

85<br />

Die im Erläuterungsbericht dargestellte Außenlandeerlaubnis für Flugzeuge > 20 t ist nicht<br />

berücksichtigt worden.<br />

Die Tatsache, daß der Verkehrslandeplatz neben dem FH Stuttgart der einzige in der<br />

Region mit einem ILS sein wird, wurde nicht berücksichtigt. Das ILS bedeutet eine deutliche<br />

Attraktivitätszunahme des VLP. In diesem Zusammenhang fehlt z.B. die Betrachtung der<br />

Auswirkungen schlechter Witterungsbedingungen am Flughafen Stuttgart auf das<br />

Verkehrsaufkommen am VLP Schwäbisch Hall.<br />

Bei der genannten Außenlandegenehmigung handelt es sich um die Möglichkeit einer<br />

ausnahmsweisen Zulassung einzelner Flüge.<br />

Im Einzelfall durch die Luftfahrtbehörde (RP Stuttgart) vgl. Es handelt sich nicht um einen<br />

regelmäßigen Betrieb. Das angesprochene LFZ ist zur Zeit in Niederstetten stationiert.<br />

Kap. 3.3 der Prognose berücksichtigt, daß neben dem internationalen Verkehrsflughafen<br />

Stuttgart lediglich der VLP Schwäbisch Hall über ein ILS (bereits seit über 10 Jahren)<br />

verfügt <strong>und</strong> somit einen weitestgehend wetterunabhängigen Betrieb ermöglicht. Dies führt<br />

jedoch erst in Verbindungen mit anderen Ausbaumaßnahmen zu einem deutlichen<br />

Wettbewerbsvorteil. Daher ist bei Verwirklichung des Vorhabens eine Verkehrsverlagerung<br />

geschäftlicher Flüge <strong>zum</strong> VLP Schwäbisch Hall-Hessental zu erwarten.<br />

Ein Ausweichen von größeren Verkehrsmaschinen bei Schlechtwetter in Stuttgart auf den<br />

VLP Schwäbisch Hall erlaubt die Auslegung der S-/ LB nicht.<br />

3,2 Fehlende<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

86<br />

Planrechtfertigung<br />

Fr . RA Fridrich<br />

durch JAR-OPS 1<br />

<strong>und</strong><br />

Helene <strong>und</strong> Helmut Röger<br />

Hindernisfreiheit<br />

Schwäbisch Hall<br />

87<br />

Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />

Schwäbisch Hall<br />

88<br />

Der lediglich pauschale Verweis auf die JAR-OPS 1 begründet nicht den Änderungsbedarf<br />

(u.a. Verlängerung der Startbahn). Die Zielsetzung ist nicht nur die Bestandssicherung. Dies<br />

zeigt sich insbesondere an der angestrebten Erhöhung der MTOM. Die Unterlagen sehen eine<br />

Erweiterung des bisherigen VLP <strong>zum</strong>indest für weitere, andere Flugzeugmuster vor.<br />

Im Zuge der europaweiten Vereinheitlichung der Luftfahrzeug-Betriebsvorschriften werden<br />

für den gewerblichen Verkehr mit Flugzeugen der Leistungsklasse B gegenüber den<br />

bisherigen Vorschriften zusätzliche Sicherheitszuschläge bei Starts <strong>und</strong> Landungen<br />

gefordert. Es handelt sich bei Starts um Zuschläge von 15 - 30 % bzw.<br />

43 % bei Landungen. Die Erweiterung der Stoppflächen, die zusätzliche Startvorlauf- <strong>und</strong><br />

Startabbruchstrecken bieten, schafft die Voraussetzung, den bestehenden<br />

Flugverkehrsbedarf auch in Zukunft befriedigen zu können. Die zusätzlich erforderlichen<br />

Sicherheitszuschläge bei Starts <strong>und</strong> Landungen nach der JAR-OPS 1 sind auf der<br />

vorhandenen Start- <strong>und</strong> Landebahn nicht zu realisieren.<br />

Seite 6 von 41


3,2<br />

Fehlende<br />

Planrechtfertigung<br />

durch JAR-OPS 1<br />

<strong>und</strong><br />

Hindernisfreiheit<br />

0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

89<br />

Das Argument der Hindernisfreiheit als Begründung für die Maßnahme ist nicht geeignet, da Die Drehung <strong>und</strong> Verlängerung der S-/ LB führt zu einer Erweiterung der Hindernisfreiheit<br />

auch nach Umsetzung der Maßnahmen keine optimale Hindernisfreiheit gewährleistet ist von 75 auf 150 m beidseits des RWY <strong>und</strong> somit mit Einschränkungen der vom BMVBW<br />

(erforderliche Ausnahmegenehmigung des BMVBW). Dies betrifft insbesondere den nördlichen genehmigten Ausnahmen zu einer wesentlichen Verbesserung der Hindernissituation<br />

Rollweg, der bei ILS-Anflügen nicht betrieben werden darf <strong>und</strong> den Hallenkomplex nördlich der gegenüber dem Bestand.<br />

RWY, der in die seitliche Übergangsfläche hineinragt. Inwieweit die nördlich der verschwenkten Bei der Planung der Hindernissituation wurde die Grasbahn berücksichtigt. Allerdings ist<br />

Bahn vorgesehene Grasbahn dabei mit berücksichtigt wurde, läßt sich den Unterlagen nicht ein gleichzeitiger IFR-Betrieb beider Bahnen nicht möglich. In diesem Zusammenhang ist<br />

entnehmen.<br />

das Argument hervorzuheben, daß nach Umsetzung der Maßnahme zwar keine optimale<br />

Hindernisfreiheit gewährleistet ist, aber eine deutlich verbesserte im Vergleich <strong>zum</strong> jetzigen<br />

Zustand.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

90<br />

daher richtigerweise den Planungen zugr<strong>und</strong>egelegt.<br />

3,3 wirtschaftliche<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

91 Die Kosten des Vorhabens werden in den Unterlagen nicht angesprochen. Der Nachweis Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen<br />

Aspekte/<br />

Fr . RA Fridrich<br />

einer gesicherten Finanzierung fehlt. Hierzu gehören auch die Kosten für die<br />

Finanzierung/<br />

Anpassungsmaßnahmen der vorhandenen Infrastruktur.<br />

Ursula <strong>und</strong> Rüdiger Schorpp<br />

Schwäbisch Hall<br />

92 Der Ausbau der Infrastruktur für den VLP belastet den öffentlichen Haushalt erheblich. Die<br />

Subventionierung des Vorhabens mit 6 Mio. € aus öffentlichen Kassen ist nicht gerechtfertigt,<br />

93<br />

94<br />

95<br />

da absehbar ist, daß dies hauptsächlich einer privatwirtschaftlichen Firma zu Gute kommt.<br />

Johannes Sachse Schwäbisch Hall<br />

Dieter Hezel Breitenstein<br />

Dr. Raim<strong>und</strong> Eberhardt Schwäbisch<br />

Hall<br />

Vera Machwirth Schwäbisch Hall<br />

Christoph Weinert Schwäbisch Hall<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Werner Köpf<br />

Schwäbisch Hall<br />

Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />

Schwäbisch Hall<br />

Gerhard Stäfe Breitenstein<br />

Maria <strong>und</strong> Hermann Wegener<br />

Breitenstein<br />

Dorothea Weinert Schwäbisch Hall<br />

Helene <strong>und</strong> Helmut Röger<br />

Schwäbisch Hall<br />

96<br />

97<br />

98<br />

99<br />

100<br />

101<br />

102<br />

103<br />

Die Hindernisrichtlinie des BMVBW sieht gr<strong>und</strong>sätzlich keine Anpassungspflicht bestehender<br />

Flugplätze vor. Außerdem gelten die Richtlinien nur für Flugplätze mit ILS. Dies existiert auf<br />

dem bestehenden Platz lediglich in einer Richtung.<br />

Es ist nicht richtig, dass sich die Richtlinien des BMVBW vom 02.11.2001, sich auf<br />

Flugplätze mit einer ILS Anlage beziehen. Die Richtlinien des BMVBW "Richtlinien über die<br />

Hindernifreiheit für Start- <strong>und</strong> Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb" sind zunächst<br />

einmal unabhängig von der Anzahl der ILS-Anlagen anzuwenden. Die Richtlinien<br />

unterscheiden in Präzisionsbahnen <strong>und</strong> Nicht-Präzisionsbahnen. Für Präzisionsbahnen ist<br />

die Installation <strong>zum</strong>indest einer ILS-ANlage erforderlich. Für Nicht-Präzisionsbahnen ist<br />

eine ILS-Anlage nicht erforderlich. Nicht-Präzisionsanflugverfahren sind unter<br />

Zuhilfenahme von NDB/DME möglich. Die genannten Richtlinien des BMVBW wurden<br />

Die Frage eventueller Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten für die Verwirklichung des<br />

Vorhabens ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.<br />

Bei einer Verdrehung der S-/ LB müßte die Straße K 2665 zwischen Tüngental <strong>und</strong> Schwäbisch Die vorgesehene Verdrehung der S-/ LB macht eine Verlegung der K 2665 nicht<br />

Hall verlegt werden. Dies führt zu erheblichen Kosten.<br />

erforderlich. Dies wird bestätigt durch die Stellungnahme des Straßenbauamtes<br />

Schwäbisch Hall vom 28.5.2003.<br />

3,4 Standorteignung Gisela Malsam Breitenstein 104 Durch die umgebenden Ortschaften <strong>und</strong> Wohngebiete Hessental, Weckrieden, Breitenstein,<br />

105<br />

106<br />

Eckhard Moser Weckrieden<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Ulrich Kübler<br />

Schwäbisch Hall<br />

Heini Kübler Schwäbisch Hall<br />

Hartmut Radtke Schwäbisch Hall<br />

Susanne <strong>und</strong> Jürgen Pohl<br />

107<br />

108<br />

109<br />

Schwäbisch Hall<br />

Dr. Thomas Pfisterer Tüngental<br />

Helmut Klenk Schwäbisch Hall<br />

Ingrid <strong>und</strong> Stefan Holl Schwäbisch<br />

110<br />

111<br />

112<br />

Hall<br />

3,5 Verkehrsbedarf/<br />

Ursula <strong>und</strong> Rüdiger Schorpp 113<br />

Schwäbisch Hall<br />

Verhältnis zu<br />

anderen<br />

Flugplätzen<br />

Eltershofen, Kreuzäckersiedlung, Tüngental <strong>und</strong> Matheshörlebach <strong>und</strong> dem<br />

Diakoniekrankenhaus ist der Standort für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes in der<br />

geplanten Größe ungeeignet. Die An- <strong>und</strong> Abflugwege führen direkt über dicht besiedeltes<br />

Gebiet, das zudem noch als "grüne Lunge" <strong>und</strong> wichtiges Erholungsgebiet funktioniert.<br />

Die Nähe <strong>zum</strong> Flugplatz Niederstetten läßt die Maßnahme unnötig erscheinen.<br />

Die in den <strong>Einwendungen</strong> geäußerte Sicht in bezug auf die Lage des VLP in dicht<br />

besiedelter Umgebung kann nicht geteilt werden. Die dem Antrag beigefügten Gutachten<br />

zeigen, daß in bezug auf Lärm <strong>und</strong> anderen Umweltwirkungen keine un<strong>zum</strong>utbare<br />

Belastung für Menschen in der Umgebung des VLP besteht oder entstehen wird.<br />

Mögliche Beeinträchtigungen von Erholungsgebieten sind in der UVS dargestellt <strong>und</strong><br />

bewertet. Als potentielle Beeinträchtigungen sind direkte Einflüsse z.B. durch<br />

Flächeneingriffe <strong>und</strong> direkte Einflüsse durch visuell wahrnehmbare Veränderungen oder<br />

Schall- <strong>und</strong> Geruchsimmissionen zu nennen. Eine erhebliche Beeinträchtigung von<br />

Naherholungsgebieten ist durch das geplante Vorhaben nicht zu erwarten.<br />

Wesentliche Verkehrsfunktion des VLP Schwäbisch Hall ist die Anbindung des Raumes<br />

Schwäbisch Hall an den Luftverkehr. Schwerpunkt des Einzugsgebietes liegt in einem<br />

Umkreis von 20 km. Daher kann der FP Niederstetten, der ca. 40 km entfernt <strong>und</strong><br />

wesentlich schlechter in das Straßenverkehrsnetz eingeb<strong>und</strong>en ist, die Verkehrsfunktion<br />

des VLP Schwäbisch Hall-Hessental nicht übernehmen. Die Forderungen der JAR OPS 1<br />

werden in Niederstetten nicht erfüllt.<br />

Seite 7 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

3,5<br />

Themen Nr.<br />

Verkehrsbedarf/<br />

Verhältnis zu<br />

anderen<br />

Flugplätzen<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

DFS<br />

Dorothea Bader Breitenstein<br />

Helene <strong>und</strong> Helmut Röger<br />

Schwäbisch Hall<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

114<br />

115<br />

116<br />

117<br />

Angesichts konvergierender Betriebsrichtungen im Verhältnis Weckrieden/Hessental wird die<br />

beabsichtige Umwidmung des Landeplatzes zu einem Sonderlandeplatz unterstützt.<br />

In Stuttgart <strong>und</strong> Nürnberg gibt es große Flughäfen, die gut in das Verkehrsnetz eingeb<strong>und</strong>en<br />

sind. Es gibt somit keinen Bedarf für einen Ausbau des VLP Schwäbisch Hall-Hessental.<br />

In Schwäbisch Hall <strong>und</strong> im Landkreis gibt es keinen Betrieb, der ein Flugzeug > 5.7 t<br />

besitzt, bzw. sich ein solches anschaffen möchte. Schwerere Flugzeuge im Hohenlohekreis<br />

können den VLP Niederstetten benutzen. Firmen aus dem Raum Heilbronn können wie bisher<br />

den FH Stuttgart benutzen. Positive Auswirkungen auf die Attraktivität des Standortes<br />

Schwäbisch Hall sind nicht zu erwarten. Es hat sich gezeigt, daß Betriebe, wenn sie gute<br />

Arbeitskräfte benötigen, sich nur dort ansiedeln, wo keine Lärmbelästigung vorhanden <strong>und</strong> auch<br />

nicht zu erwarten ist. Während in Wolpertshausen die Ansiedlung von Betrieben floriert,<br />

wandern sie von Schwäbisch Hall ab.<br />

Mit dem Halter des Landeplatzes Weckrieden, Motorfliegerclub Schwäbisch Hall e.V.,<br />

wurde beim RP Stuttgart, Ref. 46, im Jahr 1999 eine entsprechende Vereinbarung<br />

vorbereitet.<br />

Wesentliche Verkehrsfunktion des VLP Schwäbisch Hall ist die Anbindung des Raumes<br />

Schwäbisch Hall an den Luftverkehr. Schwerpunkt des Einzugsgebietes liegt in einem<br />

Umkreis von 20 km. Daher können die Flughäfen Stuttgart <strong>und</strong> Nürnberg die<br />

Verkehrsfunktion des VLP Schwäbisch Hall-Hessental nicht übernehmen.<br />

Für die Ansiedlung von Betrieben ist eine gute Verkehrsinfrastruktur eine wichtige<br />

Voraussetzung. Die geplanten Maßnahmen würden die Qualität der Verkehrsinfrastruktur<br />

Schwäbisch Halls verbessern. Dadurch erhöht sich die Attraktivität Schwäbisch Halls für<br />

bereits bestehende <strong>und</strong> neue Betriebe. (Aussagen zu Abwanderungen usw. im<br />

Zusammenhang mit Flugbetrieb äußerst fraglich <strong>und</strong> nicht nachzuweisen)<br />

Fr. Frank Weckrieden Schwäbisch<br />

Hall<br />

118<br />

Das Verhältnis zwischen Investitionsaufwand <strong>und</strong> Verkehrsaufkommen (nur wenige<br />

Flugzeuge die z.Z. auf dem Platz stationiert sind) ist nicht nachvollziehbar.<br />

Das geplante Vorhaben dient der Erhaltung bzw. Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur,<br />

die zu einer Zunahme des Luftverkehrsaufkommens in Schwäbsich Hall insbesondere im<br />

gewerblichen Bereich führt. Die Maßnahme kommt der Standortsicherung heimischer<br />

Betriebe mit Exportorientierung zugute.<br />

3,6 Sonstiges Kanzlei Wurster Wirsing<br />

119<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Aus Sicherheitsgründen <strong>und</strong> aus Gründen der Funktionalität ist die K 2665 zu verlegen. Dies<br />

ist als notwendige Folgemaßnahme gemäß § 75 VwVfG in den Antrag aufzunehmen.<br />

Die vorgesehene Verdrehung der SLB macht eine Verlegung der K 2665 nicht erforderlich.<br />

Dies wird bestätigt durch die Stellungnahme des Straßenbauamtes Schwäbisch Hall vom<br />

28.5.2003.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Helene <strong>und</strong> Helmut Röger<br />

Schwäbisch Hall<br />

120<br />

121<br />

Der Ausschluß der Weiternutzung der bestehenden Bahn ohne Verdrehung (Nullvariante)<br />

ist nicht nachvollziehbar. Die Begründung der Sanierung ist nicht hinreichend, Kosten hierfür<br />

sind nicht dargestellt. Kosten für die Entmunitionierung werden nicht quantifiziert, sind aber bei<br />

den zur Planfeststellung beantragten Maßnahmen zu erwarten.<br />

Die Ausschlußkriterien der Nullvariante sind in der Anlage 1 "Variantenuntersuchung Start-/<br />

Landebahn" nachvollziehbar dargestellt. Sollte die bestehende Start-/Landebahn nicht<br />

verlängert werden würde der Flugplatz Schwäbisch Hall-Hessental für das prognostizierte<br />

Fluggerät nicht den neuen europaweiten Anforderungen an Luftfahrzeuge im gwerblichen<br />

Betrieb (JAR-OPS 1) entsprechen. Als Folge wären zu nennen, dass bedeutende Teile des<br />

Geschäftsreiseverkehrs (Anfragen von Firmen ohne eigenes Fluggerät) den Flugplatz nicht<br />

nutzen können. Der Flugplatz könnte nur schwer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

betrieben werden (Gebührenordnung tonnageabhängig - Einahmen pro Lärmereignis).<br />

Der bestehende Flugplatz ist für den zivilen Flugbetrieb geeignet. Ein militärischer Charakter S-/ LB, Vorfeldflächen, Rollbahnsystem <strong>und</strong> Flugsicherheitssysteme des VLP Schwäbsich<br />

der Start- <strong>und</strong> Landebahn ist nicht zu erkennen. Eine Änderung ist deshalb nicht gerechtfertigt. Hall-Hessental entstammen der militärischen Nutzung <strong>und</strong> entsprechen nicht den heutigen<br />

Anforderungen eines zivilen Flugbetriebes.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

122<br />

Der Bedarf der Änderung der Grasbahn wird nicht begründet.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Drehung der Start-/Landebahn ist eine entsprechende Anpassung der<br />

Grasbahn erforderlich. Bei der Änderung handelt es sich um die Drehung der Grasbahn.<br />

Vorangige Nutzung durch Segelflugbetrieb (Segelfliegerclub <strong>SHA</strong> .e.V.)<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

123<br />

Inwieweit die beantragte Erhöhung der MTOM die Verlängerung der Bahn auf 1540 m<br />

bedingt, ist nicht ersichtlich.<br />

Die beantragte Erhöhung der MTOM bedingt nicht zwangsläufig eine Verlängerung der<br />

Start-/Landebahn. Vielmehr ist es so, dass das prognostizierte Luftverkehrssegment mit<br />

Luftfahrzeugen durchgeführt wird, die entsprechende Startbahnlängen erforderlich machen<br />

(JAR OPS 1).<br />

Seite 8 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

124<br />

Die Variantenuntersuchungen sind unzureichend. Externe Varianten werden nicht geprüft.<br />

Die Ablehnung von internen Varianten ist nicht nachvollziehbar, da die wesentlichen Aussagen<br />

<strong>zum</strong>indest in den Planfeststellungsunterlagen nicht untermauert wurden.<br />

Die Ausschlußgründe für eine Verlegung in den Bereich Flugplatz Weckrieden sind nicht<br />

nachvollziehbar.<br />

Die Aussage, dass die Variantenuntersuchung unzureichend ist kann nicht geteilt werden.<br />

Insgesamt wurden drei alternative Varianten zur beantragten Verlängerung der Start-/<br />

Landebahn geprüft <strong>und</strong> vom weiteren Planungsfortschritt ausgeschlossen. Hierbei handelt<br />

es sich um<br />

a) Verlängerung der bestehenden Start-Landebahn, welche aus Gründen des<br />

Lärmschutzes verworfen wurde.<br />

b) Verlegung der Start-/Landebahn in den Bereich Flugplatz Weckrieden, welche aus<br />

Gründen der Nicht-Gewährleistung der erforderlichen Hindernisfreiheit<br />

(Hochspannungsleitung) <strong>und</strong> somit aus Sicherheitsgründen verworfen wurde.<br />

c) Betrieb der jetzigen Flugplatzanlage ohne Drehung <strong>und</strong> Verlängerung, was bedeuten<br />

würde, dass bedeutende Teile des gewerblichen Verkehrs nicht bedient werden können<br />

<strong>und</strong> der Flugplatz somit nur schwer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben<br />

werden kann.<br />

Die Auffassung, dass die Ausschlußgründe nicht nachvollziehbar sind kann nicht geteilt<br />

werden. Externe Varianten wurden zwar im einzelnen nicht geprüft, sie wurden jedoch<br />

angesprochen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der großen Entfernungen abgelehnt. Auch werden die<br />

Ausschlußgründe für eine Verlegung in den Flugplatz Weckrieden angegeben, wobei es<br />

nicht entscheidend ist, ob diese für die Einwender nachvollziehbar sind oder nicht,<br />

entscheidend ist, daß sie für das RPS nachvollziehbar sind.<br />

Klaus Fischer Weckrieden 125<br />

Anita <strong>und</strong> Herbert Walford<br />

126<br />

Schwäbisch Hall<br />

Jürgen Deininger Tüngental 127<br />

Simone Welz Schwäbisch Hall 128<br />

Sylvia <strong>und</strong> Detlev Neumann 129<br />

Schwäbisch Hall<br />

Christa Keith Schwäbisch Hall 130<br />

Helmut Klenk Schwäbisch Hall 131<br />

Dr. Raim<strong>und</strong> Eberhardt Schwäbisch 132<br />

Hall<br />

Karlheinz Welz Schwäbisch Hall 133<br />

Siegfried Rebstock Schwäbisch Hall 134<br />

Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />

135<br />

Schwäbisch Hall<br />

Klaus Keith Schwäbisch Hall 136<br />

Vera Machwirth Schwäbisch Hall 137<br />

Gerda <strong>und</strong> Jürgen Schiele<br />

138<br />

Schwäbisch Hall<br />

Günter Hertel Schwäbisch Hall<br />

139<br />

Gerhard Stäfe Breitenstein<br />

140<br />

Wolfgang Schneider Schwäbisch Hall 141<br />

Dorothea Bader Breitenstein 142<br />

Hans Blank Schwäbisch Hall 143<br />

144<br />

145<br />

Christoph Weinert Schwäbisch Hall<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Die Notwendigkeit des Vorhabens konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Es besteht kein<br />

öffentliches Interesse. Es werden keine Arbeitsplätze gesichert bzw. neu geschaffen. Der<br />

wirtschaftliche Nutzen steht in keinem Verhältnis zu den Nachteilen. Die Technik der<br />

Telekommunikation ersetzt bereits jetzt <strong>und</strong> künftig zunehmend Geschäftsflüge.<br />

Zu prüfen ist, inwieweit die vorhandene Hindernissituation im Bestand durch<br />

Baumaßnahmen verschärft wurde. Es kann nicht angehen, daß bewußt in die<br />

Hindernisbereiche der Start- <strong>und</strong> Landebahn hineingebaut wurde, um eine Änderung der<br />

bestehenden Bahn zu begründen.<br />

Zentrales Ziel des Vorhabens ist eine Verbesserung der Flugsicherheit am VLP<br />

Schwäbisch Hall-Hessental, daneben Belange der Wirtschaftsförderung <strong>und</strong> des<br />

Umweltschutzes (Vermeidung des Überflugs von dicht besiedelten Gebieten sowie<br />

Verbesserung der Entwässerung).<br />

Die Befürchtung, daß moderne Telekommunikation den Geschäftsreiseverkehr wesentlich<br />

ersetzen kann, trifft nicht zu: der Luftverkehr wird durch Telekommunikation (laut<br />

internationaler Studien) höchstens bis zu 10 % Marktanteil verlieren. Experten sehen<br />

allerdings deutliche Grenzen dieser Entwicklung, da bei solchen Verhandlungen der<br />

persönliche Kontakt, der Austausch von Papieren <strong>und</strong> Warenproben sowie eine<br />

gleichzeitige Berücksichtigung mehrerer Verhandlungspartner nicht gegeben ist. Bei<br />

Verhandlungen über größere Entfernungen kommt noch erschwerend der Zeitunterschied<br />

hinzu. Die zwischenzeitlich widerlegte Behauptung, daß die moderne Telekommunikation<br />

in Zukunft z.B. auch große Messen überflüssig machen wird hier angmerkt. Die Umsätze<br />

der deutschen Messegesellschaften beweisen das Gegenteil.<br />

Die Hindernissituation am bestehenden VLP Schwäbisch Hall-Hessental weist eine Reihe<br />

von Unzulänglichkeiten auf. Die meisten bestehen bereits seit vielen Jahren. Schon der<br />

militärische Flugplatz besaß einen Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG der bislang<br />

beibehalten wurde. Hinzukommende Bebauung mußte sich jeweilis den<br />

Flugsicherheitsbelangen unterordnen. Dies gilt auch für die Bebauungspläne des Solparks.<br />

Das beantragte Vorhaben ist nicht ursächlich durch hinzugekommene Bebauung<br />

begründet.<br />

Seite 9 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

4 Planung/ 4,1 Start- <strong>und</strong><br />

Helene <strong>und</strong> Helmut Röger<br />

146<br />

technische Landebahn<br />

Schwäbisch Hall<br />

Fragen<br />

UVM BW<br />

Abt. 3, Ref 35<br />

UVM BW<br />

Abt. 3, Ref 35<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

laufende Nr.<br />

147<br />

148<br />

149<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Der VLP Schwäbisch Hall-Weckrieden soll zu einem Sonderlandeplatz zurückgestuft werden.<br />

Es fehlt eine Flugsicherheitsbetrachtung, die den gleichzeitigen Betrieb der nun nicht mehr<br />

parallelen Bahnen untersucht (Kreuzungsbereich). Der VLP Weckrieden sollte aus<br />

Sicherheitsgründen geschlossen werden.<br />

Sofern durch bauliche Maßnahmen am Turm die Hindernissituation entschärft werden<br />

könnte, ist ggf. eine Verdrehung der Bahn aus Gründen der Hindernisfreiheit nicht weiter<br />

zu begründen. Außerdem besteht in südwestlicher Richtung in Verlängerung der Bahn aus der<br />

militärischen Nutzung bereits ein Unterbau für die Verlängerung auf eine Gesamtlänge von ca.<br />

1720 m. In Bezug auf die Ansiedlung des Solparkes muß bei der Genehmigung eine<br />

immissionsschutzrechtliche Auseinandersetzung mit dem genehmigten Flugbetrieb<br />

stattgef<strong>und</strong>en haben.<br />

Aus dem flugklimatologischen Gutachten des DWD ergibt sich die Ausrichtung 09/27 als<br />

optimale Lage der Bahn.<br />

Die Ausrichtung der neuen Bahn ist nach Aussagen des Gutachtens "weniger günstig".<br />

Darzustellen sind die hieraus resultierenden evt. Veränderungen der<br />

Betriebsrichtungsverteilung. Es ist durch das RP zu prüfen, ob aus dem Ergebnis des<br />

flugklimatologischen Gutachtens des DWD Bedenken gegen die Geeignetheit des<br />

Verkehrslandeplatzes angezeigt sind.<br />

Die Übertragbarkeit der Meßergebnisse des Meteorologischen Gutachtens am Standort<br />

Öhringen auf den Vorhabensstandort müßte näher quantifiziert werden.<br />

Gegenäußerung<br />

Für den Flugplatz Weckrieden sind aus Sicherheitsgründen betriebliche Einschränkungen<br />

erforderlich. Im Wesentlichen ist davon auszugehen, daß nach dem Aus- bzw. vor dem<br />

Einhallen jeweils lediglich ein Start bzw. eine Landung für die am Platz stationierten<br />

Flugzeuge zulässig ist. Der Segelflug <strong>und</strong> Ultraleichtbetrieb ist weiterhin ohne Auflagen<br />

möglich. Der VLP Schwäbisch Hall-Weckrieden soll für die Betriebsart Motorflug als<br />

Sonderlandeplatz zurückgestuft werden. Eine Schließung ist aus Sicherheitstechnischen<br />

Gründen jedoch nicht erforderlich. Dies wird durch die Stellungnahme der Deutschen<br />

Flugsicherung <strong>und</strong> des UVM-BW bestätigt.<br />

Die aus Gründen der Flugsicherheit erforderliche Festlegungen <strong>zum</strong> Flugbetrieb beider<br />

Plätze werden rechtzeitig vor Aufnahme des Flugbetriebes auf der verschwenkten S-/ LB<br />

von der DSF getroffen.<br />

Bei einer Verlängerung der S-/ LB in Richtung Südwest, würde der Abstand des Start- bzw.<br />

Landepunktes der Flugzeuge zu den südlich der S-/ LB gelegenen Wohngebäuden im<br />

Solpark nur noch ca. 80 m betragen. Zusätzlich führt die S- / LB-Achse der bestehenden<br />

Bahn in weniger als 1 km Entfernung über das Schul- <strong>und</strong> Wohngebiet<br />

"Kreuzäckersiedlung von Schwäbisch Hall. (Siehe Gespräch im RP Stuttgart <strong>und</strong> im<br />

BMVBW)<br />

Mit einer Bahnausrichtung 10/28 weicht die geplante Bahn nur um 10° von der optimalen<br />

Lage ab. Diese Abweichung führt nicht zu relevanten flugbetrieblichen Einschränkungen.<br />

Die Planung entspricht, wie das Gutachten des DWD ausführt, den flugmeteorologischen<br />

Anforderungen.<br />

Das meteorologische Gutachten vom 22.08.2001 basiert auf einer sogenannten<br />

"Qualifizierten<br />

Übertragbarkeitsprüfung" von Windmessdaten von Windmesstellen auf andere<br />

Standorte, für die die Windmessdaten repräsentativ sind.<br />

Dieses Verfahren wird zur Vorlage bei Genehmigungsbehörden mit langjähriger<br />

Erfahrung praktiziert <strong>und</strong> ist insbesondere für Planungszwecke gedacht (z.B.<br />

"Ausbreitungsrechnungen nach der TA Luft, Immissionsschutz" )<br />

<strong>und</strong> folgt einem vorgeschriebenen Schema, das die Übertragbarkeit von Windmessdaten<br />

(langjährige Messungen) einer Windmessstelle des DWD auf<br />

den gewünschten Standort prüft. Die Windmessdaten basieren auf kontrollierten Daten<br />

einer Messstation des DWD, die alle Anforderungen<br />

der WMO (World Meteorological Organisation - Weltorganisation für Meteorologie) erfüllt.<br />

Geprüft wird insbesondere, ob die Windrichtungsverteilung (Häufigkeit der<br />

Windrichtungen) an einer Windmesstelle bezüglich der Hauptwindrichtungen, sowie der<br />

Windrichtungen mit minimalen Häufigkeiten auch am Standort eine annähernd gleiche<br />

Windrichtungsverteilung aufweisen (topographische Einflüsse am Standort-hier Flugplatzauf<br />

die Luftströmungen). Geprüft wird auch, ob die Windgeschwindigkeitsstruktur der<br />

Windmessdaten der Windmessstelle von der am Standort erwarteten sich nach<br />

vorgegeben Schwellenwerten im Rahmen vorgegebener Schwellenwerte nicht<br />

unterscheidet. Insbesondere berücksichtigt die Übertragbarkeitsprüfung regionale<br />

Windrichtungs- <strong>und</strong> Geschwindigkeitsverteilungen des Standortes Flugplatzes<br />

Schwäbisch Hall-Hessental, die verschiedenen Veröffentlichungen entnommen werden<br />

können. Die Einflüsse der Topographie werden in der Übertragbarkeitsprüfung genauer<br />

untersucht <strong>und</strong> unterliegen aufgr<strong>und</strong> kleinräumiger topographischer Einflusse auch einer<br />

Einschätzung des Gutachters, die im Zweifelsfall auch die Nichtübertragbarkeit von<br />

Windstärkerosen feststellt. Wird kein geeignete Windmesstelle gef<strong>und</strong>en, kann als<br />

Alternative eine Windmessung am Standort (mindestens ein Jahr) durchgeführt werden.<br />

Die Daten werden dann mit einem Reduktionsverfahren auf eine längjährige Messreihe<br />

reduziert. Das Verfahren der Übertragbarkeitsprüfung ist ein Schätzverfahren aufgr<strong>und</strong><br />

eines<br />

vorgegeben Schemas. Die Ergebnisse sind deshalb nur qualitativ zu werten.<br />

Eine Quantifizierung von Abweichungen ist im Rahmen der "Qualifizierten<br />

Übertragbarkeitsprüfung" nicht vorgesehen <strong>und</strong> auch nicht möglich.<br />

Seite 10 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

DFS<br />

UVM BW<br />

Abt. 3, Ref 35<br />

150<br />

151<br />

Die Hindernisfreiheit der neu ausgerichteten S-/ LB ist eingeschränkt, da der Taxiway <strong>und</strong> die<br />

Frontseite des Vorfeldes samt Hochbauten im seitlichen Hindernisstreifen liegen. Durch eine<br />

Verschiebung der S-/ LB um ca. 30 m nach Süden ließe sich die Hindernissituation im<br />

Norden bezüglich der Hallen verbessern. Gleichzeitig läge der Parallelrollweg außerhalb des<br />

seitlichen Hindernisstreifens <strong>und</strong> wäre somit voll nutzbar. Die Bahnrichtung 10/28 führt über<br />

höheres Gelände. Andererseits würde sich damit die Hindernissituation des Towers<br />

verschärfen.<br />

Die Lage der S-/ LB wurde nach Gesichtspunkten der Hindernisfreiheit <strong>und</strong> des<br />

Lärmschutzes sowie der Zukunftssicherheit bezüglich einer später möglichen Verlängerung<br />

in der beantragten Form <strong>und</strong> Lage geplant. Die Planung der nördlichen Vorfelder, Rollwege<br />

<strong>und</strong> des VEP-Verfahrens (Hangars) im Hindernisstreifen resultiert aus der Eingrenzung<br />

durch die K2665 im Norden. Am 11. November 2002 wurden nach Vorabstimmung mit<br />

DFS vom BMVBW Ausnahmegenehemigungen für diese Bereiche erteilt. Inhaltlich gelten<br />

sie fort. Auf diese kann im weiteren Planfeststellungverfahren Bezug genommen werden.<br />

Mit einer Verschiebung der S-/ LB nach Süden wären die Schutzzonen der geplanten<br />

Gleitpfadantennen nicht möglich. Zudem würden sich erhebliche Einschränkungen in das<br />

bestehende Baurecht des Solparkes ergeben (zulässige Bauhöhen). Dies würde zu einer<br />

erheblichen Wertminderung der Flächen führen. Außerdem würde die geplante<br />

Ortsumfahrung südlich des VLP durch die Verschiebung erheblich beeinträchtigt.<br />

Zurecht wird auf einen weiteren Nachteil der Verschiebung hingewiesen: die Verschärfung<br />

der Hindernissituation in Bezug auf den Turm <strong>und</strong> die bestehenden<br />

Hangar (siehe Gespräche im BMVBW 09/03).<br />

4,2 Vorfeldflächen<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

152<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Deutscher Wetterdienst 153<br />

Ob die bestehenden Vorfeldflächen im Bereich des Towers weiter genutzt werden sollen,<br />

ist aus den Unterlagen nicht zu ersehen. Eine Festlegung ist jedoch zur Bedarfsermittlung der<br />

Vorfeldflächen erforderlich.<br />

Der Freiraum zur Aufstellung meteorologischer Sensoren entsprechend der Richtlinie für<br />

den Allwetterflugbetrieb (NFL I-1/99) ist in der Planung zu berücksichtigen<br />

4,3 sonstige<br />

Straßenbauamt Schwäbisch Hall 154 Die geplanten Gebäude entlang der K 2665 müssen einen Mindestabstand von 15 m (§ 22<br />

hochbauliche<br />

Straßengesetz Baden-Württemberg) aufweisen.<br />

Anlagen<br />

Die Flächen werden nicht weiter genutzt <strong>und</strong> bei Notwendigeit (Flächenbilanz)<br />

entmunitioniert <strong>und</strong> entsiegelt.<br />

Die geplante Start-/Landebahn soll für CAT I ausgerüstet werden. Die dazu erforderlichen<br />

Anlagen werden gem. den Richtlinien für den Allwetterflugbetrieb bzw. in erforderlichen<br />

Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem DWD geplant.<br />

Hinweis wird zur Kentnis genommen, wobei jedoch festzustellen ist, dass bestehende<br />

Gebäude im Bereich nördlich des Vorfeld West sich in einem Abstand von deutlich unter<br />

15 m zur K2665 befinden.(Vorort-Termin mit Strassenbauamt)<br />

UVM BW<br />

Abt. 3, Ref 35<br />

155<br />

Mittelfristig soll das Flugplatzgelände sowie der Turm von der Stadt Schwäbisch Hall an den<br />

Fluplatzbetreiber übertragen werden. In Anbetracht der Hindernissituation <strong>und</strong> des Zustands<br />

der Anlage wird ein Neu- oder Umbau des Turms angeregt.<br />

Im Falle eines Beschlusses der mit vorliegendem Antrag zur Planfeststellung beantragten<br />

Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausbau des Verkehrslandeplatzes besteht ein Interesse des<br />

Flugplatzbetreibers, die Flächen samt hochbaulicher Anlagen von der Stadt Schwäbisch<br />

Hall zu erwerben. Hierzu laufen Vorverhandlungen. (Siehe Gespräche im BMVBW 09/03)<br />

RP Stuttgart<br />

156 Zur Beurteilung der Betankungsanlagen sind die Unterlagen nicht ausreichend. Zur Erlaubnis Hinweis wird beachtet.<br />

Ref 55<br />

der Betankungsanlagen sind die entsprechenden Unterlagen dem GAA Heilbronn vorzulegen<br />

bzw. ggf. als Auflage in den Beschluß aufzunehmen.<br />

4,4 Entwässerung Gewässerdirektion Neckar<br />

157 Regenrückhaltebecken Flugplatz Weckrieden: das Becken ist noch zu bauen<br />

Hinweis wird beachtet.<br />

Ellwangen<br />

4,5 Verkehrserschließung/<br />

Straßenbauamt<br />

158 Die K 2665 wird wie bisher auch durch rollende Flugzeuge gekreuzt. Der Kreuzungsvorgang Hinweis wird beachtet.<br />

Schwäbisch Hall<br />

muß weiterhin durch eine Ampelanlage abgesichert werden. Diese Bedingung kann nach Bau<br />

Parkflächen etc.<br />

der Ostumfahrung im Zuge der K 2665 <strong>und</strong> Abstufung der alten K 2665 im Flugplatzbereich<br />

entfallen.<br />

Straßenbauamt<br />

Schwäbisch Hall<br />

159 Weitere Zufahrten zur K 2665 werden nicht gestattet. Zufahrten, die nicht mehr benötigt<br />

werden, müssen entfernt werden.<br />

Vorgesehene weitere Zufahrten zur K 2665 (Feuerwehr "crashgates") werden mit dem<br />

Strassenbauamt abgesprochen.<br />

Landratsamt Schwäbisch Hall 160 Das Landratsamt schließt sich der Stellungnahme des Straßenbauamtes Schwäbisch Hall an.<br />

-<br />

4,6 Rollwege DFS 161 Die Lage der parallelen Rollbahnen im seitlichen Hindernisstreifen der befestigten Start-/ Eine Verlegung der Taxiways nach Norden ist aufgr<strong>und</strong> der beengten Lage nicht möglich.<br />

Landebahn macht rollende Flugzeuge zu Luftfahrthindernissen.<br />

Alle Bereiche, auf denen Flugzeuge geparkt werden (Abstellflächen <strong>und</strong> Tankstelle) liegen<br />

außerhalb des seitlichen Hindernisstreifens.<br />

Seite 11 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

4,6 Rollwege<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

DFS<br />

162<br />

Laut Vorgabe seitens BMVBW im Schreiben LS 11 vom 11.11.2002 soll bei IFR-Anflügen die<br />

betreffende Rollbahn nicht genutzt werden. Diese Vorgabe ist nicht umsetzbar, da Piloten vom<br />

Boden aus Anflüge nach IFR od. VFR weder erkennen noch unterscheiden können.<br />

Außerdem müßte dann jeglicher Rollbetrieb unter PPR gestellt, d.h. abrollende Flugzeuge<br />

auf dem Vorfeld zunächst festgehalten werden. Für einen Flugplatz ohne Bewegungslenkung<br />

ist eine solche Praxis nicht zu befürworten.<br />

Luftfahrzeuge in Bewegung sind über Funk jederzeit ansprechbar. In der Luft befindliche<br />

Flugzeuge nach IFR <strong>und</strong> nach VFR sind ebenfalls auf der INFO-Frequenz. Die im<br />

Schreiben des BMVBW vom 11.11.2002 angesprochene betriebliche Regelungen könnte<br />

wir folgt aussehen:<br />

a) Veröffentlichung im AIP "Kontakt mit EDTY INFO vor dem Rollen"<br />

b) entsprechende Beschilderung<br />

c) Ampellösung.<br />

Die Einschränkungen gelten nur während der Aktivierung des Luftraums F. Dieser<br />

Luftraum wird temporär über Funkr<strong>und</strong>ruf ca. 5 Minuten vor der Landung <strong>und</strong> beim Start<br />

von Luftfahrzeugen nach IFR aktiviert (Betriebsabsprache DFS Center Mitte Langen mit<br />

dem VLP Schwäbisch Hall vom 01.04.2002, Anhang C Ziffer 2.6). Eine mögliche<br />

Verzögerung des IFR-Luftverkehrs ist dort unter Ziffer 2.3 ebenfalls geregelt.<br />

In Anbetracht der erwartenen IFR Flugbewegungen (Prognose airplan) ist die<br />

beschriebene Regelung tolerierbar. Bei IFR-Flugbetrieb steht ausreichend Halteraum auf<br />

dem geplanten Vorfeld West (a.


4,8 Sonstiges<br />

0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

UVM BW<br />

Abt. 3, Ref 35<br />

DFS<br />

170<br />

171<br />

Die bisherige Regelung des Bauschutzbereiches nach § 12 LuftVG bot eine optimale<br />

Ausgangslage für sichere IFR-An- <strong>und</strong> Abflugverfahren. Der beantragte Bauschutzbereich nach<br />

§ 17 LuftVG bietet nur unzulänglichen Schutz. Flugplätze mit rechtlich ungenügendem<br />

Bauschutz sind gegenüber expansiven Bauentwicklungen sehr verw<strong>und</strong>bar (z.B.<br />

Windenergieanlagen).<br />

Das UVMBW regt daher an, zunächst die Bezugsebene nicht in den Startbahn-/<br />

Flugplatzbezugspunkt einzubinden, sondern in den niedrigstgelegenen Punkt des<br />

Flugplatzgeländes, um auch diejenigen potentiellen Luftfahrthindernisse überwachen zu<br />

können, die sich unterhalb der Bezugsebene des Bezugspunktes befinden. Zumindest Teile des<br />

seither festgesetzten Bauschutzbereiches gem. § 12 LuftVG sollten genehmigungsrechtlich<br />

fixiert werden. Eine entsprechende Anpassung der Sektoren für An- <strong>und</strong> Abflug wird hierbei<br />

vorausgesetzt.<br />

Die DFS regt an, entsprechend dem Vorgehen an anderen Flugplätzen (z.B. Flugplatz Lahr),<br />

den Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG unverändert beizubehalten.<br />

Der Antragsteller ist gr<strong>und</strong>sätzlich an der Übernahme des bisherigen Bauschutzbereiches<br />

nach § 12 LuftVG interessiert. Insbesondere für den kritschen Bereich (Radius 1,5 km) ist<br />

eine Beibehaltung denkbar. Für die weniger kritischen Bereiche des An- <strong>und</strong> Abflugs,<br />

könnte eine Anpassung nach § 17 LuftVG erfolgen. Dies würde auch dem Vorschlag des<br />

UVMBW (Protokoll vom 19.06.01, Punkt 29) entsprechen. Eine Regelung der Übernahme<br />

des Bauschutzbereiches nach § 12 LuftVG analog der Landeplätze Bremgarten, Lahr oder<br />

Neuhausen ob Eck wird vom Vorhabensträger begrüßt (vgl. Schreiben der Flugplatz<br />

Schwäbisch Hall GmbH vom 05.06.2003).<br />

UVM BW<br />

Abt. 3, Ref 35<br />

172<br />

Aus den Unterlagen ist nicht erkennbar, ob von der weiteren Ausnahme zur Verkürzung der<br />

Anflugbefeuerung in beiden Betriebsrichtungen Gebrauch gemacht werden soll. Dies wäre<br />

mit dem BMVBW nochmals in Hinblick auf die zwischenzeitlich erlassenen Gr<strong>und</strong>sätze des<br />

B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder über die Markierung <strong>und</strong> die Befeuerung von Flugplätzen mit<br />

Instrumentenflugverkehr (NfL I- 95/03) abzustimmen.<br />

Die neu erlasenen Gr<strong>und</strong>sätze des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder über die Markierung <strong>und</strong> die<br />

Befeuerung von Flugplätzen mit Instrumentenflugverkehr (NfL I- 95/03) entsprechen<br />

weitestgehend den früheren Bestimmungen des ICAO Annex 14, die auch den Anträgen<br />

beim BMVBW zu Gr<strong>und</strong>e gelegt wurden. Diese erlauben für Präzisionsanflüge der Cat. I<br />

eine Verkürzung im Ausnahmefall auf 420 m (s. Ziff. 1 ff).<br />

DFS<br />

173<br />

Für einen Allwetterflugbetrieb mittels ILS CAT I ist die projektierte Anflugbefeuerung von nur<br />

420 m Länge zu kurz. Erforderlich wären 900 m. Das Abweichkriterium nach ICAO "physical<br />

reasons" ist in diesem Fall nicht anwendbar.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der starken Parzellierung wäre zur Realisierung einer 900 m-Anflugbefeuerung<br />

der Erwerb von 12 Gr<strong>und</strong>stücken erforderlich. Dieser Erwerb wird angestrebt, ist aber mit<br />

sehr hohen Kosten verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> wird im Verlauf des Verfahrens nicht realisiert werden<br />

können.<br />

Ausnahmen von der 900 m-Anflugbefeuerung sind nach ICAO Annex 14 Ziffer 5.3.5.10<br />

<strong>und</strong> Anlage A, Ziffer 11.4 möglich. Die Anflugbefeuerung wurde deshalb nach Abstimmung<br />

mit dem UVMBW (Herrn Voit) sowie der DFS (Herrn Honekamp <strong>und</strong> Herrn Groth) auf einer<br />

reduzierten Länge von 420 m geplant. Zur Realisierung einer verkürzten Anflugbefeuerung<br />

wurde eine Ausnahmegenehmigung beim BMVBW beantragt. Eine entsprechende<br />

Ausnahmegenehmigung des BMVBW liegt mit Schreiben vom 11.11.2002 vor.<br />

DFS<br />

DFS<br />

174<br />

175<br />

Entsprechend den Planunterlagen soll der neue Landeplatz mit einem ILS Betriebsstufe (CAT<br />

I) in beiden Betriebsrichtungen ohne Voreinflugzeichen (OM), ggf. zunächst in<br />

Hauptbetriebsrichtung RWA 28 sowie eine platzmittig auf einem Vorfeldgebäude installierten<br />

Entfernungsmessanlage DME ausgestattet werden. Das bisherige Funkfeuer soll entfallen.<br />

Anträge für die Betriebsfrequenzen wären vom Platzbetreiber über die Landesluftfahrtbehörde<br />

an die DFS zu richten.<br />

Die Antennen beider Landekurssender LLZ 28 <strong>und</strong> LLZ 10 stehen zu nahe vor der<br />

Landebahn. LDA, TORA, RWY 10, Schwellen <strong>und</strong> Zu-/Abrollwege ragen in die frontseitigen<br />

Schutzzonen hinein. Betrieb auf Flugbetriebsflächen, der die ILS-Schutzzonen berührt,<br />

gefährdet einen ILS-Anflug während der gesamten Flugphase (Ausfall von Bordsignalen).<br />

Das ILS (CAT I) wurde für beide Landerichtungen beantragt. Die Einrichtung ist von einem<br />

site-survey des Anlagenerrichters <strong>und</strong> einer Prüfung von der zuständigen Stelle (DFS)<br />

abhängig. Nach Abstimmung mit der DFS soll die Entscheidung für einen precision oder<br />

non-precision approach auf der kritischen RWY 10 nach der Ausschreibung, vorbehaltlich<br />

einer Prüfung durch die DFS, erfolgen.<br />

Die Kriterien für die Freihaltung der Schutzzonen LLZ 28, GP 28 werden eingehalten. Die<br />

Abstände der Monitor- <strong>und</strong> LOC-Antenne von den Flugbetriebsflächen wurden im Vorfeld<br />

mit der DFS abgestimmt <strong>und</strong> entsprechend beantragt. Die beantragten Maßnahmen<br />

wurden in Kenntnis der CAT B-Flugzeuge, auf welche das Layout ausgelegt ist, festgelegt.<br />

Bei den Hinweisen zur Vermeidung des Rollverkehrs innerhalb der Schutzzone LLZ 28 ist<br />

zu berücksichtigen, daß die zugr<strong>und</strong>eliegende Richtlinie für die Aufstellung von ILS-<br />

Anlagen vom 01.11.1996 die Critical Area/ Sensitive Area für Flugzeuge bis einschließlich<br />

Airbus A320 festgelegt wurde. Darunter wird keine Differenzierung getroffen. CAT B-<br />

Flugzeuge besitzen kleinere Rückstrahlflächen, weshalb nach Absprache mit<br />

Anlagenherstellern das vorliegende Layout gewählt wurde.<br />

Bezüglich LLZ 10 ist der Abstand Monitor LLZ mit 60 m für eine Nahfeldmonitorlösung zu<br />

gering. Im Fortgang der Planung wird mit Anlagenherstellern <strong>und</strong> der DFS eine Nächstfeldoder<br />

Fernfeldmonitor-Lösung untersucht. Wie bereits im Vorfeld signalisiert, kann aufgr<strong>und</strong><br />

der Nichteinhaltung der erforderlichen Schutzzonen für die<br />

Nebenlanderichtung auf ein Präzisionslandeverfahren zugunsten eines<br />

non-precision approach verzichtet werden.<br />

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0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

DFS 176 Die DFS regt deshalb an:<br />

a) Versetzung der äußeren Abrollwege bahneinwärts (im östlichen Bereich auf Kosten der<br />

Grasbahn)<br />

b) eingerückter, zusätzlicher Abrollweg im östlichen Bereich (auf Kosten der Grasbahn)<br />

c) Verkürzung der LDA RWY 28 <strong>und</strong> TORA RWA 10<br />

d) Fahrzeuge <strong>und</strong> Parker haben Schutzzonen zu meiden.<br />

zu a) <strong>und</strong> b) Eine Verlagerung des nordwestlichen Abrollweges ist gr<strong>und</strong>sätzlich möglich<br />

<strong>und</strong> kann in der<br />

Ausführungsplanung berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen wäre ggf. auch im<br />

Osten möglich.<br />

Ein Rollen von gelandeten Leichtflugzeugen in die Schutzzone kann bei Aktivierung<br />

des Luftraums F<br />

über Funk wirksam verhindert werden.<br />

zu c) Aus Gründen der Einhaltung der Kriterien der JAR-OPS 1 ist die angeregte<br />

Verkürzung der LDA RWY 28<br />

oder der TORA RWY 10 nicht möglich.<br />

zu d) Das Eindringen von Fahrzeugen, Parkern kann über eine Ampelregelung wirksam<br />

verhindert werden.<br />

DFS<br />

177<br />

Beim Landekurssender LLZ 10 ragt eine rückseitige Schutzzone über die<br />

Flugplat<strong>zum</strong>zäunung hinaus <strong>und</strong> wird von der K 2665 gekreuzt. Für eine LLZ-Antenne mit<br />

unterdrückter Rückstrahlung müssen mind. 40 m hinter der Antenne hindernisfrei sein<br />

(Ampelanlage)<br />

In Hinblick auf die Schutzzone LLZ 10 erfolgen im Rahmen der Ausführungsplanung<br />

weitere Absprachen vorbehaltlich der Entscheidung precision oder non-precision approach<br />

auf die RWY 10. Der Vorschlag einer Ampelanlage auf der K 2665 wird begrüßt.<br />

5 Betrieb 5,1 Start- <strong>und</strong><br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

181<br />

Landebahnnutzung<br />

Fr . RA Fridrich<br />

DFS<br />

Straßenbauamt Schwäbisch Hall<br />

178 Die in den Unterlagen angesetzten Hindernisfreiflächen sind richtlinienkonform. Jedoch ist<br />

der Landeplatz in seiner Neu-Anlage mit wesentlichen Einschränkungen der Hindernisfreiheit<br />

Die Drehung <strong>und</strong> Verlängerung der Start- <strong>und</strong> Landebahn führt zu einer Erweiterung der<br />

Hindernisfreiheit von 75 auf 150 m beidseits des RWY <strong>und</strong> somit zu einer wesentlichen<br />

behaftet. Diese sind mit Ausnahmebescheid des BMVBW LS 11 vom B<strong>und</strong> toleriert.<br />

Verbesserung der Hindernissituation gegenüber dem Bestand. Verbleibende<br />

Einschränkungen wurden vom BMVBW als Ausnahmen genehmigt werden.<br />

179 Aufgr<strong>und</strong> der geplanten Ortsumfahrung soll die K 2600 ausgebaut werden. Der<br />

Hinweis wird beachtet. Die Frage der Kosten bleibt offen.<br />

Mindestabstand der Anflugbefeuerung vom Fahrbahnrand muß 6.0 m betragen. Wird nach<br />

dem Ausbau der Kreisstraße der Abstand kleiner als 4.50 m ist auf Kosten des<br />

Flugplatzbetreibers ein Anprallschutz (Schutzplanken) zu errichten.<br />

Straßenbauamt Schwäbisch Hall 180 Von der Anflugbefeuerung darf keinerlei Blendwirkung auf die Verkehrsteilnehmer der K 2600<br />

Dr. Thomas Pfisterer Tüngental<br />

182<br />

<strong>und</strong> der<br />

K 2665 ausgehen.<br />

Die 100/100-Regelung wurde nicht berücksichtigt. Insbesondere das BVerwG hat die 100/100-<br />

Regelung bestätigt.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich befinden sich die Lichquellen der Anflugbefeuerung auf Masten ca. 5m über<br />

Gr<strong>und</strong>. Die Beleuchtung erfolgt nach oben (3-8°) zielgerichtet in Richtung der anfliegenden<br />

Flugzeuge. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist keine erhebliche Beeinträchtigung der<br />

Verkehrsteilnehmer ableitbar.<br />

Die "Vollauslastung", "Beton-Kapazität" bzw. "100/100%-Regelung" wird nach dem<br />

bisherigen Kenntnisstand nur bei Raumordnungsprogrammen, -verfahren,<br />

Landesentwicklungs-, Gebietsentwicklungs- bzw. Bauleitplänen berücksichtigt, d.h. wenn<br />

aus der Sicht des Immissionschutzes wichtige raumordnerische <strong>und</strong> städtebauliche<br />

Schutzziele betroffen sind (siehe z. B. auch die "Leitlinie zur Beurteilung von Fluglärm<br />

durch die Immissionsschutzbehörden der Länder" in der Fassung des Beschlusses des<br />

Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 14. Mai 1997).<br />

In dem Entwurf der "Leitlinie zur Berechnung <strong>und</strong> Beurteilung der Fluglärmimmissionen in<br />

der Umgebung von Landeplätzen durch die Immissionsschutzbehörden der Länder<br />

(Landeplatz-Fluglärmleitlinie)" sollen im Falle von luftrechtlichen Genehmigungen (wie hier)<br />

alle Betriebsrichtungen anteilsmäßig berücksichtigt werden.<br />

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wendet sich in seinem Urteil vom<br />

04. Juni 2002 (vgl. Anlage) in Ziffer 10 der Leitsätze gegen das Urteil des BayVGH<br />

vom 04.11.1997. Danach müssen Fluglärmberechnungen nicht von der<br />

unrealistischen Annahme ausgehen, eine Start- <strong>und</strong> Landebahn<br />

werde in beiden Betriebsrichtungen jeweils zu 100 % genutzt.<br />

Seite 14 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

183<br />

Die Ermittlung hätte für die Vollauslastung der S-/ LB erfolgen müssen. Der Obere<br />

Entwicklungspfad der Prognose spiegelt nicht die wirtschaftlichen Interessen des Betreibers<br />

wider. Zu unterstellen ist deshalb die sogenannte Beton-Kapazität.<br />

Die "Vollauslastung", "Beton-Kapazität" bzw. "100/100%-Regelung" wird nach dem bisherigen<br />

Kenntnisstand nur bei Raumordnungsprogrammen, -verfahren, Landesentwicklungs-,<br />

Gebietsentwicklungs- bzw. Bauleitplänen berücksichtigt, d.h. wenn aus der Sicht des Immissionschutzes<br />

wichtige raumordnerische <strong>und</strong> städtebauliche Schutzziele betroffen sind (siehe z. B. auch die "Leitlinie zur<br />

Beurteilung von Fluglärm durch die Immissionsschutzbehörden der Länder" in der Fassung des<br />

Beschlusses des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 14. Mai 1997).<br />

In dem Entwurf der "Leitlinie zur Berechnung <strong>und</strong> Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung<br />

von Landeplätzen durch die Immissionsschutzbehörden der Länder (Landeplatz-Fluglärmleitlinie)" sollen<br />

im Falle von luftrechtlichen Genehmigungen (wie hier) alle Betriebsrichtungen anteilsmäßig berücksichtigt<br />

werden.<br />

Insoweit verweisen wir auf den als Anlage beigefügten Beschluß des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts vom 07.<br />

Februar 2001 auf S. 2, 4. Absatz. Danach ist bei einer Prognose auf die Vollauslastung einer Anlage nur<br />

dann abzustellen, wenn - etwa im<br />

gewerblichen Bereich - die Annahme nahe liegt, daß vorhandene Nutzungsmöglichkeiten<br />

auch voll ausgenutzt werden. Verneint wurde dieses für Schienenwege <strong>und</strong> Straßen, bei<br />

Flughäfen sei dies eine Frage des Einzelfalles. Sind Kapazitätsreserven eingeplant,<br />

muß nicht von der Vollauslastung ausgegangen werden. Die vorliegende Prognose<br />

geht offenbar nicht von einer Vollauslastung aus.<br />

DFS<br />

DFS<br />

184<br />

185<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Drehung der S-/ LB sind die IFR-Flugverfahren umzugestalten, der Landeplatz Der Hinweis wird zu Kenntnis genommen. Siehe Entwurf der Platzr<strong>und</strong>e (RP Ref 46)<br />

in das Flugverkehrsstreckennetz neu einzubinden <strong>und</strong> die Ausrichtung des Luftraums F<br />

anzupassen. Um im Luftraum F die Ausweichregeln nach Sicht zu gewährleisten, werden IFR-<br />

An- wie Abflüge auf die verlängerte Bahnachse ausgerichtet, um so für Sichtflüge am Platz <strong>und</strong><br />

in der Umgebung berechenbar zu sein.<br />

Die entsprechenden Entwürfe werden im Fortgang der Planung von der DFS vorgelegt.<br />

Um kreuzende IFR/VFR-Flüge zu vermeiden, sollte Sichtanflügen aus Süden eine südliche Die im schalltechnischen Gutachten dargestellten Sichtanflugrouten entsprechen den<br />

Platzr<strong>und</strong>e angeboten werden - <strong>zum</strong>indest fallweise als Initiative <strong>und</strong> Service der örtlichen Flugbewegungen der am 18.06.2001 abgesprochenen Verkehrsführung.<br />

Luftaufsicht via Funk. Ansonsten münden südliche Sichtanflüge, nach einem Überflug des Die dargestellten VFR An- <strong>und</strong> Abflugwege haben sich im genehmigten Betrieb als<br />

Platzes quer zur Landebahn, in die einseitige Nord-Platzr<strong>und</strong>e. Das Verfahren midfieldcrossing<br />

ist übergreifender Standard, gehört <strong>zum</strong> Gr<strong>und</strong>verständnis von Piloten <strong>und</strong> braucht Platzr<strong>und</strong>e durch das RP Stuttgart.<br />

sinnvoll, sicher <strong>und</strong> lärmarm bewährt. Sie entsprechen der derzeitigen Festlegung der<br />

daher nicht festgelegt werden. Größe <strong>und</strong> Form der Platzr<strong>und</strong>e sind den üblichen Standards Eine Kennzeichnung der lärmsensitiven Bereiche innerhalb der Platzr<strong>und</strong>e <strong>und</strong>/oder<br />

anzugleichen, der diesbezügliche Entwurf aus 2001 wäre angemesen.<br />

festlegung von An- <strong>und</strong> Abflugrouten ist nicht erforderlich. Eine südliche Platzr<strong>und</strong>e ist<br />

Die heutige Sichtflugregelung ist zu starr <strong>und</strong> unsicher, da sie im Norden gegenläufige Flüge aufgr<strong>und</strong> der Hindernissituation, des Immissionsschutzes <strong>und</strong> der Vermeidung von<br />

verursacht, im Osten IFR-Flüge überschneidet. Sie kann Piloten mit den Ausweichregeln in Überflügen über das Schulzentrum Schenkensee nicht geplant. Ein midfield crossing wird<br />

kritischen Flugphasen überfordern.<br />

bereits auf dem bestehenden Platz bei Anflügen von Süden praktiziert. Siehe Entwurf der<br />

Platzr<strong>und</strong>e (RP Ref 46)<br />

5,2 An-/ Abflugrouten,<br />

-winkel, -flächen<br />

H. u. M. Eßler Schwäbisch Hall 186<br />

187<br />

An- <strong>und</strong> Abflüge werden sehr häufig nicht über den bezeichneten Flugkorridoren geflogen <strong>und</strong><br />

führen z.B. direkt über Breitenstein. Der Betreiber des Landeplatzes dann offenbar die<br />

Flugdisziplin in Bezug auf die Flugrouten nicht wirksam gewährleisten. Beschwerden beim<br />

188 Betreiber wegen permanenter Abweichungen von den Flugrouten gingen <strong>und</strong> gehen ins<br />

Leere. Es ist nicht zu erwarten, daß derselbe Betreiber bei umfangreicherem Flugverkehr die<br />

189 Flugrouten besser im Griff haben wird.<br />

Die heute bereits <strong>und</strong> somit auch erwartungsgemäß künftig permanent zu beobachtenden<br />

190<br />

Abweichungen von den festgelegten Flugrouten sind in den Immissionsgutachten nicht<br />

191 berücksichtigt.<br />

Inge <strong>und</strong> Dietmar Mross Schwäbisch<br />

Hall<br />

Anita <strong>und</strong> Herbert<br />

Walford Schwäbisch Hall<br />

Gerda <strong>und</strong> Jürgen Schiele<br />

Schwäbisch Hall<br />

Karlheinz Welz Schwäbisch Hall<br />

Sylivia <strong>und</strong> Detlev Neumann<br />

Schwäbisch Hall<br />

Gisela Malsam Breitenstein<br />

Dr. Ludger Graf v. Westerholt<br />

Schwäbisch Hall<br />

Dr. Ludger Graf v. Westerholt<br />

Schwäbisch Hall<br />

192<br />

193<br />

194<br />

Bei Landungen, die mit relativ niedrigen Überflügen von besiedelten Bereichen verb<strong>und</strong>en<br />

sind, sind den Piloten feste Flugkorridore zugewiesen. Die Piloten werden auf die<br />

Einhaltung hingewiesen.<br />

Mit der beantragten Einrichtung des Instrumentenanflugs auf der Nebenlanderichtung<br />

(RWY 10) werden die Flugzeuge, die Instrumentenflugverfahren nutzen, auf der<br />

vorgegebenen Anfluggr<strong>und</strong>linie in Verlängerung der S-/ LB den VLP anfliegen. Dies<br />

vermeidet den Überflug dicht besiedelter Gebiete in der Platzr<strong>und</strong>e in niedrigen Höhen. Die<br />

Verantwortung für den Flugweg insbesondere nach Sichtflugregeln trägt der<br />

Luftfahrzeugführer <strong>und</strong> nicht der Platzbetreiber!!!<br />

Seite 15 von 41


5,2<br />

An-/ Abflugrouten,<br />

-winkel, -flächen<br />

0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Inge <strong>und</strong> Robert Frank Weckrieden 195 Großflugzeuge fliegen über die Ortsmitte von Weckrieden auf den Landeplatz zu. Bei Landungen, die mit relativ niedrigen Überflügen von besiedelten Bereichen verb<strong>und</strong>en<br />

sind, sind den Piloten feste Flugkorridore zugewiesen. Die Piloten werden auf die<br />

Einhaltung hingewiesen.<br />

Mit der beantragten Einrichtung des Instrumentenanflugs auf der Nebenlanderichtung<br />

(RWY 10) werden die Flugzeuge, die Instrumentenflugverfahren nutzen, auf der<br />

vorgegebenen Anfluggr<strong>und</strong>linie in Verlängerung der S-/ LB den VLP anfliegen. Dies<br />

vermeidet den Überflug dicht besiedelter Gebiete in der Platzr<strong>und</strong>e in niedrigen Höhen. Die<br />

Verantwortung für den Flugweg insbesondere nach Sichtflugregeln trägt der<br />

Luftfahrzeugführer <strong>und</strong> nicht der Platzbetreiber!!!<br />

Seite 16 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Ortschaftsrat Eltershofen<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Ulrich Kübler<br />

Schwäbisch Hall<br />

Heini Kübler Schwäbisch Hall<br />

Ingrid <strong>und</strong> Stefan Holl Schwäbisch<br />

Hall<br />

196<br />

197<br />

198<br />

199<br />

Die im Lärmgutachten erhobenen Flugwege auf der Nordschleife sind nicht korrekt<br />

eingezeichnet. Diese Korridore werden nicht eingehalten, An- <strong>und</strong> Abflüge erfolgen gerade bei<br />

größeren Maschinen direkt über Breitenstein<br />

Mit der beantragten Einrichtung des Instrumentenanflugs werden die Flugzeuge, die<br />

Instrumentenflugverfahren nutzen, auf der vorgegebenen Anfluggr<strong>und</strong>linie in Verlängerung<br />

der S-/ LB den VLP anfliegen. Dies vermeidet den Überflug dicht besiedelter Gebiete in<br />

niedrigen Höhen.<br />

Die neue Anfluggr<strong>und</strong>linie für größere Flugzeuge verläuft nicht wie bisher (bei ILS RWY 26<br />

<strong>und</strong> anschließender Landung RWY 26) über Breitenstein.<br />

Auch in dem hypothetischen Fall ("Verdrehung der Lärmkontur"): Selbst wenn, wie<br />

behauptet die Flugzeuge regelmäßig über Breitenstein an- <strong>und</strong> abfliegen würden, wäre für<br />

Breitenstein auch zukünftig ein äquivalenter Dauerschallpegel von unter 55 bzw. 50 dB(A)<br />

bzw. einem Maximalpegel von unter 85 dB(A) tags zu erwarten, so daß die<br />

anzustrebenden Immissionsrichtwerte für Wohnbebauung eingehalten werden können.<br />

Dies ergibt sich aus den für den Bereich der Anfluggr<strong>und</strong>linie vorhergesagten Pegel.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

DFS<br />

200<br />

201<br />

Die in Anlage 4 des lärmtechnischen Gutachtens dargelegten Sichtflugrouten, sind nicht<br />

nachvollziebar. Eine entsprechende Regelung nach § 21a LuftVO ist nicht zu befürworten.<br />

Die im schalltechnischen Gutachten dargestellten Sichtanflugrouten entsprechen den<br />

Flugbewegungen der am 18.06.2001 abgesprochenen Verkehrsführung.<br />

Die dargestellten VFR An- <strong>und</strong> Abflugwege haben sich im genehmigten Betrieb als<br />

sinnvoll, sicher <strong>und</strong> lärmarm bewährt. Sie entsprechen der derzeitigen Festlegung der<br />

Platzr<strong>und</strong>e durch das RP Stuttgart.<br />

Eine Kennzeichnung der lärmsensitiven Bereiche innerhalb der Platzr<strong>und</strong>e <strong>und</strong>/oder<br />

Festlegung von An- <strong>und</strong> Abflugrouten ist nicht erforderlich. Eine südliche Platzr<strong>und</strong>e ist<br />

aufgr<strong>und</strong> der Hindernissituation, des Immissionsschutzes <strong>und</strong> der Vermeidung von<br />

Überflügen über das Schulzentrum Schenkensee nicht geplant. Ein midfield crossing wird<br />

bereits auf dem bestehenden Platz bei Anflügen von Süden praktiziert.<br />

Stellungnahme K+F: Aus schalltechnsicher Sicht kann die Platzr<strong>und</strong>e unter den<br />

gegebenen Umständen nicht weiter optimiert werden.<br />

5,3 Überflug-/<br />

Christoph Weinert Schwäbisch Hall, 202<br />

Mindestflughöhen<br />

Gmelinweg 30, 74523 <strong>SHA</strong><br />

Dorothea Weinert Schwäbisch Hall<br />

203<br />

Düsenflugzeuge überfliegen bereits heute in zu niedriger Flughöhe das Wohngebiet des<br />

Einwenders. Die Kinder erschrecken <strong>und</strong> halten sich die Ohren zu.<br />

Lärm <strong>und</strong> Gefahr durch zu niedrig fliegende Piloten über den Hochhäusern trotz wiederholter<br />

Beschwerden beim Tower.<br />

Mit der beantragten Einrichtung des Instrumentenanflugs werden größere Flugzeuge, die<br />

Instrumentenflugverfahren nutzen, auf der vorgegebenen Anfluggr<strong>und</strong>linie in Verlängerung<br />

der S-/ LB den VLP anfliegen. Dies vermeidet den Überflug von besiedelten Gebieten in zu<br />

niedrigen Höhen.<br />

5,4 Nachtflug,<br />

Stadt Schwäbisch Hall 204 Es wird davon ausgegangen, daß der Regelbetrieb von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr stattfindet. Kenntnis<br />

Verspätungsflüge<br />

Thomas Ernst Schwäbisch Hall 205 Der Antrag auf Planfeststellung sieht keine Beschränkung von Zeit Anzahl <strong>und</strong> Zeitraum von Kenntnis<br />

Start <strong>und</strong> Landung vor.<br />

Dr. Raim<strong>und</strong> Eberhardt Schwäbisch 206 Es besteht keine Notwendigkeit für Nachtflugbetrieb am VLP.<br />

Nachtflugbetrieb ist Luftverkehr von 30 min nach Sonnenuntergang bis 30 min vor<br />

Hall<br />

Sonnenaufgang <strong>und</strong> in unseren Breiten vor allem im Winter für Geschäftsreiseflüge<br />

unabdingbar notwendig.<br />

Dr. Ludger Graf v. Westerholt 207 Zur Planfeststellung wird ein gewerblicher <strong>und</strong> nicht gewerblicher Flugbetrieb am Tage <strong>und</strong> in<br />

Schwäbisch Hall<br />

der Nacht beantragt. Das lärmtechnische <strong>und</strong> das lärmmedizinische Gutachten gehen hingegen<br />

davon aus, daß keine Flüge zwischen 22 <strong>und</strong> 6 Uhr stattfinden werden. Der untersuchte<br />

Sachverhalt kann nicht die beantragte Planfeststellung tragen.<br />

5,5 Sonstiges Deutscher Wetterdienst 208 Bei der Durchführung von Allwetterflugbetrieb wird künftig die Verbreitung der<br />

Der Hinweis wird beachtet.<br />

Beobachtungsdaten im internationalen Datennetz erforderlich. Entsprechende<br />

Einrichtungen müssen mit dem DWD abgestimmt werden.<br />

6 Lärm 6,1 Lärmbetroffenheiten<br />

Ortschaftsrat Eltershofen<br />

209<br />

Die Siedlungsbereiche Eltershofen <strong>und</strong> Breitenstein werden durch den Ausbau mit<br />

Lärmimmissionen belastet. Die Werte im Lärmschutzgutachten liegen oberhalb der<br />

Grenzwerte <strong>und</strong> werden heute als ges<strong>und</strong>heitsschädlich betrachtet.<br />

Genehmigter Regelflugbetrieb von 06:00 bis 22:00 mit der Möglichkeit von Ausnahmen<br />

(wie seit 10 Jahren) wird akzeptiert.<br />

Die zu erwartenden Fluglärmimmissionen liegen bei den Siedlungsbereichen Eltershofen<br />

<strong>und</strong> Breitenstein deutlich unter den z. Zt. diskutierten lärmmedizinischen<br />

Beurteilungswerten bzw. Bewertungsgrenzen für die umweltmedizinische Beurteilung von<br />

Fluglärmimmissionen bei wesentlichen Änderungen oder Neuanlagen von<br />

Flughäfen/Flugplätzen.<br />

Gisela Malsam Breitenstein<br />

Hartmut Radtke Schwäbisch Hall<br />

Susanne <strong>und</strong> Jürgen Pohl<br />

Schwäbisch Hall<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Ulrich Kübler<br />

Schwäbisch Hall<br />

Ingrid <strong>und</strong> Stefan Holl Schwäbisch<br />

Hall<br />

210<br />

211<br />

212<br />

213<br />

214<br />

Auch nur zeitweise nächtliche Fluggeräusche verringern die Schlaftiefe in einem Ausmaß,<br />

welches während der restlichen Nachtst<strong>und</strong>en nicht wieder ausgeglichen werden kann<br />

(Rohrmann u.a.). Die Folgen von Fluglärm wird als ernste Beeinträchtigung der Ges<strong>und</strong>heit<br />

gewertet. Durch den Ausbau wird der Betrieb von Taxidiensten <strong>und</strong> Frachtdiensten bei Tag <strong>und</strong><br />

Nacht ermöglicht. Ges<strong>und</strong>heitliche Beeinträchtigungen durch Störungen des Nachtschlafs<br />

sind bereits bei Einzelschallereignissen mit Pegeln über 53 dB(A) zu befürchten. Dieser<br />

Grenzwert wird künftig erheblich häufiger überschritten werden. Dadurch erhöht sich die<br />

Gefahr, daß der Fluglärm zu Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen führt.<br />

Das Lämmedizinische Gutachten basierte auf den Lärmkonturen des Lärmtechnischen<br />

Gutachtens. Ein Regelflugbetrieb zwischen 22:00 <strong>und</strong> 6:00 Uhr ist gemäß den<br />

Eingangsdaten, die dem Gutachten zugr<strong>und</strong>e liegen nicht vorgesehen. Störungen des<br />

Nachtschlafes sind deshalb nicht zu erwarten.<br />

Seite 17 von 41


heiten<br />

0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Alexander Stang Schwäbisch Hall<br />

Anemarie <strong>und</strong> Günter Limbacher<br />

Schwäbisch Hall<br />

Anita <strong>und</strong> Herbert Walford<br />

Schwäbisch Hall<br />

Christa Keith Schwäbisch Hall<br />

Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />

Schwäbisch Hall<br />

Ortschaftsrat Eltershofen<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Ulrich Kübler<br />

Schwäbisch Hall<br />

Cornelia <strong>und</strong> Jürgen Salzer<br />

Breitenstein<br />

D. u. G. Schnurr Breitenstein<br />

Dagmar <strong>und</strong> Werner Dammann<br />

Schwäbisch Hall<br />

Dieter Hezel Breitenstein<br />

Dieter Otterbach Schwäbisch Hall<br />

Dietmar Hofmann Schwäbisch Hall<br />

Dorothea Bader Breitenstein<br />

Dr. Raim<strong>und</strong> Eberhardt Schwäbisch<br />

Hall<br />

Elke Glasbrenner Tüngental<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Dieter Quost<br />

Schwäbisch Hall<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Manfred Henn<br />

Breitenstein<br />

Gerda <strong>und</strong> Jürgen Schiele<br />

215<br />

216<br />

217<br />

218<br />

219<br />

220<br />

221<br />

222<br />

223<br />

224<br />

225<br />

226<br />

227<br />

228<br />

229<br />

230<br />

231<br />

232<br />

233<br />

Schwäbisch Hall<br />

Gerhard Hörner Weckrieden 234<br />

Gerhard Otterbach Schwäbisch Hall 235<br />

Gerhard Stäfe Breitenstein<br />

236<br />

Gisela Malsam Breitenstein 237<br />

Günter Haberl Schwäbisch Hall 238<br />

H. u. M. Eßler Schwäbisch Hall 239<br />

Hans Blank Schwäbisch Hall 240<br />

Heidi <strong>und</strong> Gerd Geier Eltershofen<br />

Heidrun <strong>und</strong> Uwe Langenohl<br />

Schwäbisch Hall<br />

Helmut Klenk Schwäbisch Hall<br />

Herta Lung Schwäbisch Hall<br />

Hildegard <strong>und</strong> Roland Klein<br />

Schwäbisch Hall<br />

Horst Leu Eltershofen<br />

Inge <strong>und</strong> Dietmar Mross Schwäbisch<br />

Hall<br />

Inge <strong>und</strong> Gerhard Müller Breitenstein<br />

Ingeborg <strong>und</strong> Heinz Heier<br />

Breitenstein<br />

Ingrid <strong>und</strong> Lothar Wild Schwäbisch<br />

Hall<br />

Ingrid <strong>und</strong> Stefan Holl Schwäbisch<br />

Hall<br />

241<br />

242<br />

243<br />

244<br />

245<br />

246<br />

247<br />

248<br />

249<br />

250<br />

251<br />

Johannes Sachse Schwäbisch Hall 252<br />

Jörg Pfänder Schwäbisch Hall 253<br />

Karl Wolpert Breitenstein<br />

254<br />

Karlheinz Welz Schwäbisch Hall 255<br />

Klara Offenhäußer Schwäbisch Hall 256<br />

Klaus Keith Schwäbisch Hall 257<br />

Margit <strong>und</strong> Klemens Berner 258<br />

Schwäbisch Hall<br />

Maria <strong>und</strong> Rudolf Hartung<br />

259<br />

Schwäbisch Hall<br />

Durch Zunahme des Flugverkehrs <strong>und</strong> Zulassung schwererer Flugzeuge (wirtschaftlicher<br />

Betrieb => mehr Starts <strong>und</strong> Landungen als prognostiziert) erfolgt eine deutliche Zunahme der<br />

Lärmbelastung - besonders bei Tag- <strong>und</strong> Nachtbetrieb. Durch VLP-bedingten zusätzlichen<br />

Verkehr <strong>und</strong> die Ostumfahrung stellt sich eine weitere Erhöhung der Belastung ein. Die<br />

Kreisstraße wird als Umgehungsstraße der Stadt Schwäbisch Hall <strong>und</strong> Anbindung des<br />

Verkehrslandeplatzes <strong>und</strong> des Industriestandortes Solpark an die BAB A6 ausgebaut.<br />

Die Unterlagen treffen keine Aussage über die Gesamtbelastung. Beeinträchtigungen der<br />

Ges<strong>und</strong>heit sind zu befürchten. Besonders betroffen sind Kinder, alte Menschen, die Patienten<br />

des Diakoniekrankenhaus, der Kindergarten <strong>und</strong> das Schulzentrum. Verschiedene Krankheiten<br />

wie z.B. Tinnitusleiden können sich verschlechtern.<br />

Vorhabensbedingt wird das Kfz-Verkehrsaufkommen durch den Zu- <strong>und</strong> Abfahrtsverkehr<br />

zu <strong>und</strong> vom VLP sich ähnlich wie die Flugbewegungszahlen entwickeln. Eine stark<br />

überproportionale Zunahme des Kfz-Verkehrs ist auszuschließen, da ein Linien- oder<br />

Charterverkehr mit hohen Passagierzahlen am VLP Schwäbisch Hall auch nach<br />

Verwirklichung des Vorhabens nicht möglich ist. Daher wird sich das vorhabensbedingte<br />

Kfz-Aufkommen auf der Zufahrtsstraße so geringfügig ändern, daß es keine relevanten<br />

Auswirkungen auf die Lärm- <strong>und</strong> Luftschadstoffimissionen in der Umgebung hat.<br />

Ein Regelflugbetrieb zwischen 22:00 <strong>und</strong> 6:00 Uhr ist gemäß den Eingangsdaten, die dem<br />

fluglärmmedizinischen Gutachten zugr<strong>und</strong>e liegen nicht vorgesehen. Damit sind auch<br />

keine Störungen des Nachtschlafes absehbar.<br />

Auf besondere Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser etc. wurde im<br />

fluglärmmedizinischen Gutachten eingegangen, sofern sie nach Auskunft der<br />

Flughafengesellschaft in den Lärmkonturen des lärmtechnischen Gutachtens lagen.<br />

Die Ursachen von Tinnitus sind multifaktoriell (siehe Studie von Vogt & Kastner, 2002).<br />

Über die Notwendigkeit von Gesamtgeräuschbetrachtungen wird schon seit geraumer Zeit<br />

diskutiert <strong>und</strong> es wird allgemein hinsichtlich ges<strong>und</strong>heitlicher Gefährdung für richtig <strong>und</strong><br />

notwendig erachtet.<br />

Bis dato gibt es allerdings noch kein abgesichertes Verfahren, mit dem der Gesamtlärm<br />

hinsichtlich einer verstärkenden Zusammenwirkung einzelner auftretender Geräuscharten<br />

aus schalltechnsicher Sicht ermittelt oder beurteilt werden kann. Entsprechende<br />

Forschungsarbeiten laufen z. Zt. i. W. auf Ebene der Lärmwirkungsforschung.<br />

Seite 18 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Marion <strong>und</strong> Bernhard Dalheiser 260<br />

Schwäbisch Hall<br />

Melanie Weinmann Breitenstein 261<br />

Meyer Schwäbisch Hall 262<br />

Michael Meid Schwäbisch Hall 263<br />

Monika Fischer Weckrieden 264<br />

265<br />

Monika <strong>und</strong> Ingo Kluger Schwäbisch<br />

Hall<br />

Ortschaftsrat Eltershofen<br />

266<br />

Renate Seitz Schwäbisch Hall 267<br />

Rolf Weber Schwäbisch Hall 268<br />

Rud. Klenk Eltershofen<br />

S. u. M Breuningr, M. u. K. Schneider<br />

Schwäbisch Hall<br />

Siegfried Rebstock Schwäbisch Hall<br />

Simone <strong>und</strong> Armin Handel<br />

Eltershofen<br />

Simone Welz Schwäbisch Hall<br />

Sonja <strong>und</strong> Werner Stang<br />

Schwäbisch Hall<br />

Sylivia <strong>und</strong> Detlev Neumann<br />

269<br />

270<br />

271<br />

272<br />

273<br />

274<br />

275<br />

Schwäbisch Hall<br />

Thomas Ernst Schwäbisch Hall 276<br />

277<br />

278<br />

Ulrike Körting-Göller Breitenstein<br />

Ursula <strong>und</strong> Rüdiger Schorpp<br />

Schwäbisch Hall<br />

Vera Machwirth Schwäbisch Hall<br />

Viola <strong>und</strong> Thomas Busse<br />

Schwäbisch Hall<br />

Viola <strong>und</strong> Thomas Busse Schwäbisch<br />

Hall<br />

Walter Göller Breitenstein<br />

Wilfried Schneider Breitenstein<br />

Wolfgang Häffner Tüngental<br />

Helene <strong>und</strong> Helmut Röger<br />

Schwäbisch Hall<br />

279<br />

280<br />

281<br />

282<br />

283<br />

284<br />

285<br />

Durch den zur Planfeststellung beantragten Flugbetrieb sind Ruhestörung abends, nachts, am<br />

frühen Morgen <strong>und</strong> in der Mittagszeit zu erwarten. Insbesondere ist der Verkehr von größeren<br />

<strong>und</strong> schwereren Flugzeugen, Lufttaxis, Postflugzeuge, Charterflugzeuge sowie der<br />

Nachtflugbetrieb zu befürchten. Wird der VLP unter wirtschaftlichen Aspekten betrieben, wird<br />

möglichst eine Auslastung angestrebt werden. Die Lärmvorbelastung am Wohnort der<br />

Einwender ist bereits jetzt sehr hoch (Glascontainer, Bolzplatz). Bei einer Zunahme des<br />

Flugverkehrs sind weitere ges<strong>und</strong>heitliche Beeinträchtigungen zu den bereits vorhandenen<br />

(Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Tinnitus,...) nicht auszuschließen. Ggf. müßte der Wohnort<br />

aufgegeben werden.<br />

Der Wohnort (Kreuzäcker) liegt auch zukünftig (Prognosejahr 2010) außerhalb der Leq =<br />

55 dB(A)-Kontur (Immissionsrichtwert für Wohngebiete). Eine Gefährdung der Ges<strong>und</strong>heit<br />

ist deshalb nicht zu befürchten.<br />

Über die Notwendigkeit von Gesamtgeräuschbetrachtungen wird schon seit geraumer Zeit<br />

diskutiert <strong>und</strong> es wird allgemein hinsichtlich ges<strong>und</strong>heitlicher Gefährdung für richtig <strong>und</strong><br />

notwendig erachtet.<br />

Bis dato gibt es allerdings noch kein abgesichertes Verfahren, mit dem der Gesamtlärm<br />

hinsichtlich<br />

einer verstärkenden Zusammenwirkung einzelner auftretender Geräuscharten aus<br />

schalltechnischer Sicht ermittelt oder beurteilt werden kann. Entsprechende<br />

Forschungsarbeiten laufen z. Zt. i. W. auf Ebene der Lärmwirkungsforschung.<br />

Dr. Raim<strong>und</strong> Eberhardt Schwäbisch<br />

Hall<br />

286<br />

Zu untersuchen sind die Auswirkungen der Lärmbelastung für die Schüler des<br />

Schulzentrum Ost.<br />

Für das Schulzentrum Ost (Schenkensee) wird sich durch die geplante Verdrehung der<br />

S/L-Bahn eine deutliche Verbesserung vor allem hinsichtlich des auftretenden mittleren<br />

Maximalpegels ergeben (zukünftig: Lmax = rd. 77 dB(A)).<br />

Es ist nicht zu erwarten, daß, in Anbetracht des bereits vorhandenen Geräuschpegels<br />

während des Unterrichts, diese kurzzeitige Maximalpegel außen auch während sehr<br />

ruhigen Phasen zu Störungen des Unterrichts führen, da sie größtenteils durch die<br />

eigenproduzierten Geräusche verdeckt werden.<br />

Seite 19 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Hermann M. Thomann Weckrieden<br />

Ingrid <strong>und</strong> Lothar Wild Schwäbisch<br />

Hall-Weckrieden<br />

287<br />

288<br />

Der Ortsteil Weckrieden liegt nach Verschwenkung der S-/ LB unmittelbar im Start- <strong>und</strong><br />

Landebereich der Flugzeuge. Zusätzlich wächst die Belastung durch Straßenlärm durch den<br />

Ausbau des VLP un<strong>zum</strong>utbar an.<br />

Weckrieden liegt auch zukünftig (Prognosejahr 2010) deutlich unter der 55 dB(A)-Kontur<br />

für den äquivalenten Dauerschallpegel <strong>und</strong> somit auch deutlich unter den z. Zt. diskutierten<br />

Eckwerten bzw. Bewertungsgrenzen für die umweltmedizinische Beurteilung von<br />

Fluglärmimmissionen bei wesentlichen Änderungen oder Neuanlagen von<br />

Flughäfen/Flugplätzen. Vorhabensbedingt wird das Kfz-Verkehrsaufkommen durch den Zu<strong>und</strong><br />

Abfahrtsverkehr zu <strong>und</strong> vom VLP sich ähnlich wie die Flugbewegungszahlen<br />

entwickeln. Eine stark überproportionale Zunahme des Kfz-Verkehrs ist auszuschließen,<br />

da ein Linien- oder Charterverkehr mit hohen Passagierzahlen am VLP Schwäbisch Hall<br />

auch nach Verwirklichung des Vorhabens nicht möglich ist. Daher wird sich das<br />

vorhabensbedingte Kfz-Aufkommen auf der Zufahrtsstraße so geringfügig ändern, daß es<br />

keine relevanten Auswirkungen auf die Lärm- <strong>und</strong> Luftschadstoffimissionen in der<br />

Umgebung hat.<br />

Über die Notwendigkeit von Gesamtgeräuschbetrachtungen wird schon seit geraumer Zeit<br />

diskutiert <strong>und</strong> es wird allgemein hinsichtlich ges<strong>und</strong>heitlicher Gefährdung für richtig <strong>und</strong><br />

notwendig erachtet.<br />

Bis dato gibt es allerdings noch kein abgesichertes Verfahren, mit dem der Gesamtlärm<br />

hinsichtlich einer verstärkenden Zusammenwirkung einzelner auftretender<br />

Geräuscharten aus schalltechnsicher Sicht ermittelt oder beurteilt werden kann.<br />

Entsprechende Forschungsarbeiten laufen z. Zt. i. W. auf Ebene der<br />

Lärmwirkungsforschung.<br />

Gisela Malsam Breitenstein<br />

Hartmut Radtke Schwäbisch Hall<br />

Susanne <strong>und</strong> Jürgen Pohl<br />

Schwäbisch Hall<br />

Dr. Thomas Pfisterer Tüngental<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Ulrich Kübler<br />

Schwäbisch Hall<br />

Heini Kübler Schwäbisch Hall<br />

Ingrid <strong>und</strong> Stefan Holl Schwäbisch<br />

Hall<br />

Ev. Diakoniewerk Schwäbisch Hall<br />

e.V.<br />

Eckhard Moser Weckrieden<br />

289<br />

290<br />

291<br />

292<br />

293<br />

294<br />

295<br />

296<br />

297<br />

Untersuchungen von Prof. Hecht (B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsblatt 2001, 1001 ff.) zeigen, daß der<br />

Mensch von Einzelschallereignissen des Luftverkehrs ab 48 dB(A) am Ohr aufwacht.<br />

Vegetative Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen beginnen bei Einzelpegeln von 53 dB(A). Solche<br />

Maximalpegel am Ohr des Schläfers werden lt. Gutachten an Wohnorten in Breitenstein<br />

überschritten. Für Wohngebiete gelten tagsüber 55 dB(A) <strong>und</strong> nachts 45 dB(A) als Grenzwert.<br />

Diese Grenzwerte werden durch den zusätzlichen Fluglärm überschritten.<br />

Es erfolgt eine Verlegung der Ein- <strong>und</strong> Ausflugschneise über das Diakonie-Krankenhaus. Die<br />

Richtwerte für Krankenhäuser <strong>und</strong> Altenheime im Dauerschallpegel von 57 dB(A) tags <strong>und</strong><br />

47 dB(A) nachts sowie der Maximalpegel von 83 dB(A) sind unbedingt einzuhalten. Lt.<br />

Gutachten ist eine Überschreitung des Maximalpegels um 4 dB(A) zu erwarten.<br />

Eine wesentliche Erhöhung der Lärmbelastung wird sich durch die Ansiedlung von Taxi-/<br />

Frachtdiensten <strong>und</strong> Flugschule - bedingt durch einen wirtschaftlichen Betrieb des VLP <strong>und</strong><br />

den Verkehr von wesentlich größeren Maschinen einstellen. Entsprechend sind ges<strong>und</strong>heitliche<br />

Beeinträchtigung zu erwarten.<br />

Ein Regelflugbetrieb zwischen 22:00 <strong>und</strong> 6:00 Uhr ist nicht vorgesehen. Regelmäßige oder<br />

häufige Störungen des Nachtschlafes sind deshalb nicht zu erwarten.<br />

Bei Einzelereignissen weden Grenzwerte nicht überschritten (Keine Messung am Ohr<br />

sondern am Fenster).<br />

Die genannte Überschreitung des Maximalpegels ist nur in sehr seltenen Fällen (geringe<br />

Anzahl "lauter" Flugzeuge) zu erwarten (siehe dazu die Häufigkeitsverteilung für den<br />

Maximalpegel in Anlage 11, Blatt 8 unten im Schalltechnischen Gutachten 4050/1). Der<br />

Betrieb der genannten Flugzeuge wäre durch betriebliche Regelungen zu unterbindenn<br />

(Tonnagebeschränkung auf 20 t).<br />

Unter Berücksichtigung des oberen Entwicklungspfades der Prognose, der auch die<br />

Ansiedlung von Taxidiensten <strong>und</strong> einer Flugschule darstellt, kommen das Technische<br />

Fluglärmgutachten <strong>und</strong> das Technische Luftschadstoffgutachten zu dem Ergebnis, daß<br />

sich vorhabensbedingt aufgr<strong>und</strong> der Zunahme des Luftverkehrs eine Erhöhung der<br />

Emissionen durch den Betrieb des VLP Schwäbisch Hall ergibt.<br />

Die Immissionsbeiträge des Verkehrslandeplatz sind jedoch auch an den höchstbelasteten<br />

Bereichen mit schutzbedürftiger Bebauung i.d.R. unterhalb der Irrelevanzschwellen der<br />

maßgeblichen Beurteilungsquellen. In jedem Fall jedoch bleiben die maßgeblichen Grenz-,<br />

Richt-, Ziel- <strong>und</strong> Leitwerte zur Beurteilung der Gesamtbelastung auch nach Umsetzung des<br />

Vorhabens unterschritten. Ges<strong>und</strong>heitsgefährdungen durch vorhabensbedingte<br />

Immissionen im Umfeld des VLP sind deshalb auszuschließen.<br />

6,2 Kritik am<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

298<br />

lärmphysikalischen<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Gutachten<br />

Triebwerksprobeläufe <strong>und</strong> weitere Bodenlärm-Quellen (z.B. Warmlaufzeiten der<br />

Flugzeugmotoren) wurden nicht mit betrachtet.<br />

Nach der Erfahrung sind Triebwerksstandläufe, Startchecks <strong>und</strong> Bodenlärm innerhalb<br />

eines gewissen Zeitrahmens (lt. Flugzeugservice <strong>SHA</strong> < 15min) von untergeordneter<br />

Bedeutung.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

299<br />

Der Aufpunkt zur Bewertung der Immissionen in der Ortschaft Breitenstein liegt außerhalb der<br />

Ortschaft.<br />

Dieser Aufpunkt liegt näher an der Flugroute <strong>und</strong> stellt somit den ungünstigeren Fall dar<br />

(nach Auskunft Bauamt: Immissionsort liegt an der Grenze eines geplanten neuen<br />

Wohngebietes in diesem Bereich) Verweis auf graphische Darstellung.<br />

Seite 20 von 41


Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

6,2<br />

Themen Nr.<br />

Kritik am<br />

lärmphysikalischen<br />

Gutachten<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

0<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

300<br />

Die Abflugrouten sind, wie auch schon in Scoping-Verfahren gefordert, konkret darzustellen. Die Platzr<strong>und</strong>enführung sowie dieAn- / Abflugruten werden nach Vorgabe der<br />

Planfesstellung von den zuständigen Stellen (Sichtflug: RP Stuttgart Ref 46,<br />

Instrumentenflug: DFS) festgelegt. (Entwurf liegt vor <strong>und</strong> bildete die Gr<strong>und</strong>lage für die<br />

Gutachten)<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

301<br />

Die Eingabedaten der lärmtechnischen Berechnungen sind nicht dargestellt.<br />

Sämtliche für die schalltechnischen Berechnungen notwendigen Daten sind im Abschnitt<br />

3.2. im Gutachten 4050/1 vom 18.03.2002 dargestellt <strong>und</strong> ausführlich beschrieben. Die<br />

Herkunft der Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen sind zitiert.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

302<br />

Es ist nicht dargestellt, welcher Prognoseflugplan den Berechnungen zu Gr<strong>und</strong>e gelegt wurde. In der Tabelle 3 im Abschnitt 3.2.2. in unserem Gutachten 4050/1 sind die zu erwartenden<br />

Flugzeugbewegungen auf Gr<strong>und</strong>lage der Prognose der Airplan GmbH dargstellt.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

303<br />

Mögliche Beeinträchtigungen der Kommunikation im Außenbereich wurde nicht berechnet.<br />

Insbesondere die in der Nähe des Verkehrslandeplatzes gelegene Schule wäre zu<br />

berücksichtigen.<br />

Auf besondere Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser etc. wurde im<br />

fluglärmmedizinischen Gutachten eingegangen, sofern sie nach Auskunft der<br />

Flughafengesellschaft in den Lärmkonturen des lärmtechnischen Gutachtens lagen.<br />

Eine Gegenüberstellung der Veränderung der Lärmbelastungen zwischen Bestand -<br />

Prognose 2010 in der UVS S. 82 zeigt, daß die Schenkenbergschule <strong>und</strong> der Kindergarten<br />

im Mischgebiet Solpark erheblich entlastet werden. Relevante nachteilige Auswirkungen<br />

sind dort nicht zu befürchten.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

6,3 Kritik am<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

305<br />

lärmmedizinischen<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Gutachten<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

304<br />

306<br />

Die planungsrechtliche Einstufung der Wohnbebauung Fam. Traub/ Haalwiesenweg 7 als<br />

MD ist nicht zutreffend. Stattdessen wäre WA als Gr<strong>und</strong>lage der Bewertung heranzuziehen.<br />

Der vom LAI erarbeitete Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes <strong>zum</strong> Schutz gegen<br />

Fluglärm wurde nicht beachtet (Malus von 5 dB(A)).<br />

Die Bewertungsmatrix für die direkte, indirekte Gefährdung sowie die Präventivmedizin basieren<br />

auf Werten, die insgesamt zu hoch sind.<br />

Nach den neuesten vorliegenden Studien des UBA sind folgende Wertstufen/ Schwellenwerte<br />

zu verwenden:<br />

1. >50/40 dB(A) (tag/nacht): i.d.R. nicht erhebliche Belästigungen, abwägungsrelevant<br />

2. >55/45 dB(A): erhebliche Belästigung im Sinne BImSchG, Anspruch auf Schutzvorkehrungen<br />

3. >60/50 dB(A): nicht mehr tolerable Belästigungen, Ges<strong>und</strong>heitsgefahr,<br />

präventivmedizinischer Grenzwert für Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen.<br />

Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />

307 Spitzenschall über 90 dB(A) ist unerträglich <strong>und</strong> der deutlich erhöhte Dauerschall ist<br />

Schwäbisch Hall<br />

ges<strong>und</strong>heitsschädlich.<br />

Wolfgang Schneider Schwäbisch Hall 308 Eine Studie zeigt, daß nicht die physikalisch messbare Schallenergie, sondern die psychische<br />

Wirkung ausschlaggebend für die Beeinträchtigung durch Lärm ist. Unvorhersehbarer Lärm, der<br />

sich aus lauten Einzelereignissen zusammensetzt, wird vom Organismus als Weck- <strong>und</strong><br />

Alarmsignal interpretiert. Im mittleren Schallpegel kommt dies nicht <strong>zum</strong> Ausdruck.<br />

Selbst unter der Annahme, daß der genannte Bereich als WA (Allgemeines Wohngebiet)<br />

einzustufen ist, wird der anzustrebende Immissionsrichtwert für WA von 55 dB(A) von dem<br />

erwartenden Dauerschallpegel von rd. 52 dB(A) noch deutlich unterschritten.<br />

Der zu erwartende Maximalpegel von 89 dB(A) liegt 4 dB(A) über den anzustrebenden<br />

Wert von 85 dB(A) für Wohngebiete. Dennoch ist festzustellen, daß dieser Wert in nur sehr<br />

seltenen Fällen auftreten wird (siehe Anlage 11, Blatt 3 im Gutachten 4050/1: im<br />

ungünstigsten Fall nur 1 mal pro Tag).<br />

Der Vorschlag zur Novellierung hat keinen Gesetzescharakter. Das fluglärmmedizinische<br />

Gutachten hat alle gültigen Vorgaben berücksichtigt, die bis zur Erstellung verfügbar<br />

waren.<br />

Die Aufgabenstellung des fluglärmmedizinischen Gutachtens lag in der Beurteilung, ob die<br />

prognostizierten Flugbewegungen medizinische Auswirkungen haben können. Die dazu<br />

verwendeten Wertstufen „direkt verursachte Ges<strong>und</strong>heitsschäden“, „indirekt verursachte<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschäden“ <strong>und</strong> „präventivmedizinischer Schwellenwert“ sind aus medizinischer<br />

Sicht sinnvoll <strong>und</strong> beziehen auch nicht organische (indirekte) Wirkungen mit ein. Das<br />

fluglärmmedizinische Gutachten hat in erster Linie Ges<strong>und</strong>heitsgefahren abzuschätzen.<br />

Die verwandten Wertstufen in der Publikation des UBA (2001) beziehen sich in erster Linie<br />

auf Belästigungen <strong>und</strong> nicht auf Ges<strong>und</strong>heitsgefahren. Es sei nachdrücklich darauf<br />

verwiesen, das die gleiche Studie des UBA einen Schwellenwert von 60 bzw. 65 dB (A)<br />

nennt, unter dem keine ges<strong>und</strong>heitlichen Beeinträchtigungen auftreten (siehe UBA Studie<br />

2001, Seite 10).<br />

Die lärmmedizinische Begutachtung ergab: Aus den Lärmkonturen des lärmtechnischen<br />

Gutachtens lassen sich keine ges<strong>und</strong>heitlichen Beeinträchtigungen ableiten.<br />

Im fluglärmmedizinischen Gutachten wurde ausführlich auf die indirekte <strong>und</strong> subjektive<br />

Wirkung von Lärm eingegangen (siehe Kapitel 1.2.1., 2.2 <strong>und</strong> 5.9.2). Im Gutachten wurden<br />

sowohl Spitzenpegel <strong>und</strong> mittlere Spitzenpegel als auch Mittelungspegel bewertet.<br />

Hermann M. Thomann Weckrieden 309 Fluglärm löst traumatische Erinnerungen an Bombenangriffe des 2. WK aus. Militärischer Fluglärm unterscheidet sich nach Art, Intensität <strong>und</strong> im zeitlichen Verlauf stark<br />

vom Fluglärm ziviler Flugzeuge. Eine Verwechslung ist wenig wahrscheinlich. Im übrigen<br />

unterschreiten am Wohnort des Einwenders die Schallimmissionen die relevanten<br />

Grenzwerte.(Grenzwerte für Dauerschallpegel <strong>und</strong> Maximalpegel werden eingehalten)<br />

Renate Seitz Schwäbisch Hall<br />

Gisela Malsam Breitenstein<br />

Eckhard Moser Weckrieden<br />

Susanne <strong>und</strong> Jürgen Pohl<br />

Schwäbisch Hall<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Ulrich Kübler<br />

Schwäbisch Hall<br />

Helmut Klenk Schwäbisch Hall<br />

310<br />

311<br />

312<br />

313<br />

314<br />

315<br />

Durch die vorhabensbedingte Lärmzunahme (u.a. durch größere Flugzeuge) ergibt sich eine<br />

erhöhte Lärmbelastung für das Diakoniekrankenhaus, die Schulen <strong>und</strong> Kindergärten. Die<br />

Konzentrations- <strong>und</strong> Lernfähigkeit der Kinder wird gemindert. Damit ist die Qualität des<br />

Unterrichts <strong>und</strong> eine konkurrenzfähige Ausbildung in Gefahr. Der Unterricht wird erheblich<br />

durch den Lärm gestört.<br />

Auf besondere Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser etc. wurde im<br />

fluglärmmedizinischen Gutachten eingegangen, sofern sie in den Lärmkonturen des<br />

lärmtechnischen Gutachtens lagen. Relevante nachteilige Auswirkungen sind dort nicht zu<br />

befürchten. Für die Schenkenbergschule <strong>und</strong> den Kindergarten im Mischgebiet Solpark ist<br />

sogar eine Entlastung zu erwarten (s. Gegenüberstellung Bestand - Prognose 2010 ist in<br />

der UVS S. 82). Für das Diakoniekrankenhaus ergibt sich eine geringe Zunahme der<br />

Belastung. Selbst unter der Annahme ungünstiger Bedingungen wird am Tage der niedrige<br />

Nacht-Grenzwert für Wohngebiete von 49 dB(A) erreicht. Der Grenzwert (57 dB(A) )<strong>und</strong><br />

der vorsorgeorientierte Richtwert (53 dB(A)) für Krankenhäuser wird nach wie vor deutlich<br />

unterschritten.<br />

Seite 21 von 41


Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

Ingrid <strong>und</strong> Stefan Holl Schwäbisch<br />

Hall<br />

laufende Nr.<br />

316<br />

Durch die vorhabensbedingte Lärmzunahme (u.a. durch größere Flugzeuge) ergibt sich eine<br />

erhöhte Lärmbelastung für das Diakoniekrankenhaus, 0<br />

die Schulen <strong>und</strong> Kindergärten. Die<br />

Konzentrations- <strong>und</strong> Lernfähigkeit der Kinder wird gemindert. Damit ist die Qualität des<br />

Unterrichts <strong>und</strong> eine konkurrenzfähige Ausbildung in Gefahr. Der Unterricht wird erheblich<br />

durch den Lärm gestört.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Auf besondere Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser etc. wurde im<br />

fluglärmmedizinischen Gutachten eingegangen, sofern sie in den Lärmkonturen des<br />

lärmtechnischen Gutachtens lagen. Relevante nachteilige Auswirkungen sind dort nicht zu<br />

befürchten. Für die Schenkenbergschule <strong>und</strong> den Kindergarten im Mischgebiet Solpark ist<br />

sogar eine Entlastung zu erwarten (s. Gegenüberstellung Bestand - Prognose 2010 ist in<br />

der UVS S. 82). Für das Diakoniekrankenhaus ergibt sich eine geringe Zunahme der<br />

Belastung. Selbst unter der Annahme ungünstiger Bedingungen wird am Tage der niedrige<br />

Nacht-Grenzwert für Wohngebiete von Gegenäußerung<br />

49 dB(A) erreicht. Der Grenzwert (57 dB(A) )<strong>und</strong><br />

der vorsorgeorientierte Richtwert (53 dB(A)) für Krankenhäuser wird nach wie vor deutlich<br />

unterschritten.<br />

Seite 22 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

7 Luftschadstofftroffenheiten<br />

7,1 Schadstoffbe-<br />

Thomas Ernst Schwäbisch Hall 317<br />

Monika Fischer Weckrieden 318<br />

319<br />

320<br />

321<br />

Heidi <strong>und</strong> Gerd Geier Eltershofen<br />

Herta Lung Schwäbisch Hall<br />

Anita <strong>und</strong> Herbert Walford<br />

Schwäbisch Hall<br />

Simone Welz Schwäbisch Hall<br />

Dr. Raim<strong>und</strong> Eberhardt Schwäbisch<br />

Hall<br />

Johannes Sachse Schwäbisch Hall<br />

Dorothea Bader Breitenstein<br />

Helga u. Richard Weinmann<br />

Breitenstein<br />

Karlheinz Welz Schwäbisch Hall<br />

Renate Seitz Schwäbisch Hall<br />

Ursula <strong>und</strong> Rüdiger Schorpp<br />

Schwäbisch Hall<br />

Sylvia <strong>und</strong> Detlev Neumann<br />

Schwäbisch Hall<br />

laufende Nr.<br />

322<br />

323<br />

324<br />

325<br />

326<br />

327<br />

328<br />

329<br />

330<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Durch erhöhte Luftverschmutzung aufgr<strong>und</strong> der Zunahme des Flugaufkommens sind<br />

Ges<strong>und</strong>heitsgefährdungen zu erwarten, die besonders für Kinder <strong>und</strong> ältere Menschen relevant<br />

sind.<br />

Nach Landevorgängen von Düsenjets ist ein erheblicher Kerosingeruch (ca. 1/4h) in der<br />

Wohnung feststellbar.<br />

Gegenäußerung<br />

Vorhabensbedingt ergibt sich zwar aufgr<strong>und</strong> der Zunahme des Luftverkehrs eine Erhöhung<br />

der Schadstoffemissionen durch den Betrieb des VLP Schwäbisch Hall. Die<br />

Immissionsbeiträge des Verkehrslandeplatz sind jedoch auch an den höchstbelasteten<br />

Bereichen mit schutzbedürftiger Bebauung i.d.R. unterhalb der Irrelevanzschwellen der<br />

maßgeblichen Beurteilungsquellen. In jedem Fall jedoch bleiben die maßgeblichen Grenz-,<br />

Richt-, Ziel- <strong>und</strong> Leitwerte zur Beurteilung der Gesamtbelastung auch nach Umsetzung des<br />

Vorhabens unterschritten. Ges<strong>und</strong>heitsgefährdungen durch vorhabensbedingte<br />

Luftschadstoffe im Umfeld des VLP sind deshalb auszuschließen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich kann beim Landen von Düsenjets die Freisetzung von Kerosindämpfen nicht<br />

ausgeschlossen werden. Dabei handelt es sich jedoch um sehr geringe Mengen. Bekannt<br />

ist an größereren Flughäfen, daß beim Starten <strong>und</strong> Warmlaufen von Triebwerken<br />

(Kaltstart) Emissionen von Kohlenwasserstoffen auftreten, die als "Kerosingerüche"<br />

wahrgenommen werden können.<br />

Derartige Kerosingerüche können am VLP Schwäbisch Hall-Hessental nur sehr selten in<br />

der Nachbarschaft wahrnehmbar sein:<br />

- Die am VLP verkehrenden Flugzeuge sind weisen verhältnismäßig kleine<br />

Triebwerksleistungen auf.<br />

- Die Anzahl der Flugbewegungen von turbinengetriebenen Flugzeuge - nur diese werden<br />

mit Turbinentreibstoff Jet-A 1, d.h. Kerosin betankt - ist sehr gering.<br />

- Die Wahrscheinlichkeit, daß diese Emissionszeiten mit Zeiten von ungünstigen<br />

Ausbreitungsverhältnissen <strong>und</strong> Verfrachtung zu einem Immissionsort zusammenfallen, ist<br />

sehr gering. Die derart ungünstige Verfrachtungsverhältnisse setzen gleichzeitig die<br />

entsprechende Windrichtung, geringe Windgeschwindigkeiten <strong>und</strong> ungünstige<br />

Ausbreitungsklassen I <strong>und</strong> II auf.<br />

Insgesamt liegt die Wahrscheinlichkeit des zeitgleichen Auftretens aller Bedingungen<br />

- ohne Berücksichtigung der Verdünnung der emittierten Geruchsstoffe<br />

- bei weniger als 1% der Jahresst<strong>und</strong>en. Damit bleibt die jährliche<br />

Geruchswahrnehmungshäufigkeit sicher unter der Irrelevanzschwelle der<br />

Geruchsimmissions-Richtlinie von 2 % der Jahresst<strong>und</strong>en. Die Erheblichkeitsschwelle<br />

von 10 % der Geruchsimmissions-Richtlinie für Wohn-/Mischgebiete wird<br />

sicher deutlich unterschreiten.<br />

7,2 Kritik am<br />

Technischen<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

331 Bei der Ermittlung der Luftschadstoffimmissionen muß der obere Entwicklungspfad<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt werden.<br />

Luftschadstoffgutac<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

332 Welcher induzierte flugbetriebsbedingte luftseitige Kfz-Verkehr dem Gutachten zugr<strong>und</strong>e<br />

hten<br />

Fr . RA Fridrich<br />

gelegt wurde, ist nicht nachvollziehbar.<br />

Die Ermittlung erfolgt auf Basis des oberen Entwicklungspfades, wie aus Abschnitt 4 <strong>und</strong><br />

Tabelle 2 des technischen Luftschadstoffgutachtens zu ersehen ist.<br />

In Abschnitt 4.1.2 <strong>und</strong> Tabelle 4 des Technischen Luftschadstoffgutachtens sind die Kfz-<br />

Bewegungen pro Luftfahrzeugabfertigung je Flugzeugstart dargestellt. Die Ansätze<br />

beruhen auf betrieblichen Erfahrungswerten der Flugplatz Schwäbisch Hall GmbH <strong>und</strong><br />

von anderen Verkehrslandeplätzen.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

333<br />

Nach Erstellung des Gutachtens ist die neue TA Luft in Kraft getreten. Entsprechendes gilt<br />

auch für die überarbeitete 22. BImSchV. Wir gehen davon aus, daß die Ergebnisse des<br />

Luftverunreinigungsgutachtens entsprechend nach diesen neuen rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen gemessen <strong>und</strong> beurteilt werden.<br />

Das Technische Luftschadstoffgutachten entspricht den Anforderungen der TA Luft 2002.<br />

Die Untersuchungen wurden auf der Basis des Kabinettsbeschlusses vom 12.12.2001 zur<br />

Novellierung der TA Luft angefertigt. Mit dem Inkrafttreten der TA Luft 2002 wurde dieser<br />

Kabinettsbeschluß in allen für den vorliegenden Fall maßgeblichen Aspekten in geltendes<br />

Recht überführt.<br />

In Vorgriff auf die Anpassungen der 22. <strong>und</strong> 23. BImSchV an die neuen europäische<br />

Rahmengesetzgebung wurde im Technischen Luftschadstoffgutachten eine Bewertung der<br />

Immissionsbeiträge anhand der EU-Richtlinien 1999/30/EG <strong>und</strong> 2000/69/EG durchgeführt.<br />

Eine Anpassung an die Novellierung der genannten Verwaltungsvorschrift <strong>und</strong><br />

Verordnungen ist deshalb nicht erforderlich.<br />

Seite 23 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

334<br />

Auf Blatt 15 des Gutachtens wird ausgeführt, daß die Emissionen des LTU-Zyklus in großer<br />

Höhe (über 100 m) in der bodennahen Luftschicht nicht mehr zu Immissionsbelastung des<br />

Verkehrslandeplatzes ausweisbar beitragen. Begründet wird diese Auffassung jedoch nicht.<br />

Bei der Berechnung der Emissionen am VLP wurden für die Szenarien 0, 1 <strong>und</strong> 2 die<br />

Bewegungszustände bis zu einer Flughöhe von 300 m berücksichtigt (s. S. 15 Kap. 4.1.3).<br />

Die Ergebnisse zeigen, daß Emissionen des LTO-Zyklus in großen Höhen (> 100 m) zur<br />

Immissionsbelastung des VLP in bodennahen Luftschichten nicht mehr ausweisbar<br />

beitragen.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

335<br />

Bei der Ermittlung der Immissionskenngrößen wird bei der Gr<strong>und</strong>belastung der Einfluß des<br />

übergeordneten Straßennetzes im Umfeld des Verkehrslandeplatzes nicht berücksichtigt.<br />

Bei der Berechnung der Immissionskenngrößen der Langzeitbelastung wurden die<br />

Immissionsbeiträge des Kfz-Verkehrs auf dem übergeordneten Straßennetz berücksichtigt.<br />

Die Kenngrößen ergeben sich aus der Summe der Hintergr<strong>und</strong>belastung, der<br />

Immissionsbeiträge des Kfz-Verkehrs auf dem übergeordneten Straßennetz im jeweiligen<br />

Bezugsjahr <strong>und</strong> den Immissionsbeiträgen des Flugbetriebs des jeweiligen Szenarios.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

336<br />

Das Rechengebiet umfaßt einen Bereich von 5 x 7 km. Wurden die jeweiligen Entfernungen<br />

vom künftigen Flughafenbezugspunkt aus gerechnet<br />

Als Untersuchungsgebiet wurde ein Bereich von 7x5 km² mit dem Bereich der<br />

Vorfeldflächen des VLP im Zentrum gewählt, da diese wesentliche Emissionsquellen<br />

darstellen. Die räumlichen Verhältnisse gehen aus den Abbildungen 5 bis 16 im<br />

technischen Luftschadstoffgutachten hervor.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

337<br />

338<br />

339<br />

340<br />

Auf Blatt 28 des Luftverunreinigungsgutachtens wurde die Lage der Berechnungspunkte<br />

dargestellt. Hierbei fällt auf, daß insbesondere im östlichen Bereich <strong>und</strong> zwar beispielsweise in<br />

Matheshörlebach <strong>und</strong> Sulzdorf keine Berechnungspunkte liegen.<br />

Zu klären ist, ob bei der festgestellten Gr<strong>und</strong>belastung der derzeitige Flugbetrieb am<br />

Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall/ Hessental <strong>und</strong> am Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall/<br />

Weckrieden mit eingerechnet wurden. Dies kann unter Umständen erhebliche Auswirkungen<br />

auf die zusätzlichen Schadstoffbelastungen haben.<br />

Es wird gefordert, daß die im Zusammenhang mit der Änderung der am Flugplatz stehenden<br />

weiteren Bauten, insbesondere im nördlichen Bereich, hinsichtlich der Schadstoffbelastung<br />

mit als Zusatzbelastung, verursacht durch den Änderungsfall, mit berücksichtigt werden.<br />

Dem Luftverunreinigungsgutachten wurde noch ein Gutachten zur Übertragbarkeit auf den<br />

Planungsstand des Antrags auf die Planfeststellung beigefügt. Auf Blatt 4 wurden die<br />

jeweiligen Veränderungen dargestellt. Unklar ist, inwieweit diese Änderung auf den<br />

festzulegenden Untersuchungsrahmen im Scoping Auswirkungen hat.<br />

Matheshönlebach befindet sich ca. 2.3 km vom Ende der zur Planfeststellung beantragten<br />

S-/ LB entfernt. Die Entfernung von Sulzdorf von diesem Bereich beträgt ca. 2.9 km.<br />

Relevante Immissionsbeiträge des Luftverkehrs zur Langzeitbelastung sowie<br />

Überschreitung <strong>und</strong> Kurzzeit-Beurteilungswerten sind hier auszuschließen. Dies belegen<br />

die Darstellung zur räumlichen Verteilung der Immissionskenngrößen in den Abbildungen 5<br />

bis 16 im technischen Luftschadstoffgutachten.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist hierbei an<strong>zum</strong>erken, daß die Hintergr<strong>und</strong>belastung nicht Ergebnis einer<br />

Immissionsberechnung ist, sondern sich auf eine Meßkampagne der Umeg im Bereich<br />

Schwäbisch Hall stützt. Die zur Beurteilung der Immissionsbeiträge herangezogenen<br />

Kenngrößen ergeben sich aus einer Überlagerung der Hintergr<strong>und</strong>belastung, der<br />

Immissionsbeiträge des Kfz-Verkehrs auf dem übergeordneten Straßennetz <strong>und</strong> der<br />

Immissionsbeiträge des Verkehrslandeplatzes.<br />

Die Einwendung ist unklar.<br />

Soweit Emissionen auf den genannten Flächen angesprochen werden, sind diese bei<br />

Ermittlung der vorhabensbedingten Immissionsbeiträge als Betriebsvorgänge auf den<br />

Vorfeldern in die Emissionsprognose eingegangen. Weitere erhebliche Emissionen sind<br />

aus diesen Bereichen nicht zu erwarten.M535Soweit die Auswirkungen der der<br />

gebäudebedingten Turbulenz auf die Ausbreitung von Luftverunreinigungen gemeint ist,<br />

kann diese bei den verhältnismäßig großen Entfernungen zu den Immissionsorten <strong>und</strong> den<br />

geringen Quellhöhen außer Acht bleiben.<br />

Der in dem Gutachten zur Übertragbarkeit dargestellte Planungsstand entspricht dem<br />

Planungsstand des Scoping-Verfahrens.<br />

7,3 Kritik am<br />

Irmtrud Hörner Weckrieden 341<br />

Medizinischen<br />

Luftschadstoffgutachten<br />

8 Umweltverträglichkeit<br />

8,1 Schutzgut Mensch 8.1.1 Lufthygiene Ulrike Körting-Göller Breitenstein 342<br />

Wolfgang Häffner Tüngental<br />

Dietmar Hofmann Schwäbisch Hall<br />

343<br />

344<br />

Durch den Flugverkehr wird sich eine Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung durch Luftverschmutzung<br />

einstellen. Durch die steigende Belastung sind Asthmatiker besonders gefährdet (Anraten von<br />

Fachärzten zu einem Wohnortwechsel).<br />

Vorhabensbedingt ergibt sich zwar aufgr<strong>und</strong> der Zunahme des Luftverkehrs eine Erhöhung<br />

der Schadstoffemissionen durch den Betrieb des VLP Schwäbisch Hall. Die<br />

Immissionsbeiträge des Verkehrslandeplatz sind jedoch auch an den höchstbelasteten<br />

Bereichen mit schützenswerter Bebauung i.d.R. unterhalb der Irrelevanzschwellen der<br />

maßgeblichen Beurteilungsquellen. In jedem Fall jedoch bleiben die maßgeblichen Grenz-,<br />

Richt-, Ziel- <strong>und</strong> Leitwerte zur Beurteilung der Gesamtbelastung auch nach Umsetzung des<br />

Vorhabens unterschritten. Diese Berücksichtigen auch die erhöhte Empfindlichkeit von<br />

Kindern, Alten <strong>und</strong> Kranken.<br />

Ges<strong>und</strong>heitsgefährdungen durch vorhabensbedingte Luftschadstoffe im Umfeld des VLP<br />

sind deshalb nicht zu erwarten.<br />

Irmtrud Hörner Weckrieden<br />

345<br />

Durch Verdrehung der S-/ LB werden höhere Kerosinablassung über eigenem Wohn- <strong>und</strong><br />

Lebensbereich stattfinden. Besonders betroffen sind Asthmatiker (Anraten von Fachärzten zu<br />

einem Wohnortwechsel)<br />

Das als "Fuel Dumping" bezeichnete Treibstoffablassverfahren beschränkt sich auf<br />

Notsituationen <strong>und</strong> wird nur bei Langstrecken Flugzeugen wie Airbus A 340 oder Boeing<br />

747 angewendet, da diese im vollgetankten Zustand für ein Landemanöver zu schwer sind.<br />

Am VLP Schwäbisch Hall ist die Durchführung dieses Verfahrens in Notsituationen nicht<br />

erforderlich <strong>und</strong> bei den <strong>zum</strong> Betrieb zugelassenen LFZ technisch nicht möglich<br />

Seite 24 von 41


8 Umweltverträglichkeit<br />

8,1 Schutzgut Mensch 8.1.1 Lufthygiene<br />

0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Gerhard Hörner Weckrieden 346<br />

Zu besorgen ist eine Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung durch unverbranntes Kerosin.<br />

Das Ablassen von Kerosin kann im Falle des VLP Schwäbisch Hall nahezu<br />

ausgeschlossen werden, da das sog. "Fuel Dumping" in Notsituationen nur bei schweren<br />

Langstreckenflugzeugen (z.B. Airbus A 340, Boeing 747) angewandt wird. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

kann beim Umschlag von Kerosin (z.B. Tankvorgänge) die Freisetzung von<br />

Kerosindämpfen nicht vollständig unterb<strong>und</strong>en werden. Dabei handelt es sich jedoch um<br />

vernachlässigbar geringe Mengen. Neben diesen Emissionen können beim Starten <strong>und</strong><br />

Warmlaufen von Triebwerken (Kaltstart) Emissionen von Kohlenwasserstoffen auftreten.<br />

Kaltstarts finden nur ein einem sehr begrenzten Zeitraum statt. Die Immissionsbeiträge des<br />

Verkehrslandeplatz sind jedoch auch an den höchstbelasteten Bereichen mit<br />

schützenswerter Bebauung i.d.R. unterhalb der Irrelevanzschwellen der maßgeblichen<br />

Beurteilungsquellen. In jedem Fall jedoch bleiben die maßgeblichen Grenz-, Richt-, Ziel<strong>und</strong><br />

Leitwerte zur Beurteilung der Gesamtbelastung auch nach Umsetzung des Vorhabens<br />

unterschritten. Ges<strong>und</strong>heitsgefährdungen durch vorhabensbedingte Luftschadstoffe im<br />

Umfeld des VLP sind deshalb nicht zu erwarten.<br />

8.1.2 Havariegefahr Ursula <strong>und</strong> Rüdiger Schorpp 347<br />

Schwäbisch Hall<br />

Gerhard Hörner Weckrieden<br />

Wolfgang Häffner Tüngental<br />

Dieter Hezel Breitenstein<br />

Gerda <strong>und</strong> Jürgen Schiele<br />

348<br />

349<br />

350<br />

351<br />

Schwäbisch Hall<br />

Monika Fischer Weckrieden 352<br />

Sylvia <strong>und</strong> Detlev Neumann 353<br />

Schwäbisch Hall<br />

Anita <strong>und</strong> Herbert Walford<br />

354<br />

Schwäbisch Hall<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Werner Köpf<br />

355<br />

Schwäbisch Hall<br />

Ingeborg <strong>und</strong> Heinz Heier<br />

356<br />

Breitenstein<br />

Klara Offenhäußer Schwäbisch Hall 357<br />

Klaus Keith Schwäbisch Hall 358<br />

Maria <strong>und</strong> Rudolf Hartung<br />

359<br />

Schwäbisch Hall<br />

Heidi <strong>und</strong> Gerd Geier Eltershofen<br />

360<br />

Walter Göller Breitenstein<br />

361<br />

Rolf Weber Schwäbisch Hall 362<br />

Renate Seitz Schwäbisch Hall 363<br />

Gerhard Stäfe Breitenstein<br />

364<br />

Karl Wolpert Breitenstein<br />

365<br />

Harald Bauer Tüngental<br />

366<br />

Hans Blank Schwäbisch Hall 367<br />

Helene <strong>und</strong> Helmut Röger<br />

368<br />

Schwäbisch Hall<br />

8.1.3 Sonstiges Umweltzentrum Kreis Schwäbisch 369<br />

Hall<br />

Über 80 % aller Flugunfälle ereignen sich im Einzugsbereich (Start <strong>und</strong> Landung) eines<br />

Flugplatzes. Durch das erhöhte Flugverkehrsaufkommen nimmt das Unfallrisiko deutlich zu.<br />

Der VLP liegt sehr nahe an bebauten Gebieten. Besonders betroffen sind Wohngebiete, das<br />

Diakoniekrankenhaus <strong>und</strong> das Schulzentrum Ost.<br />

UVU zu 3.1.6: Die Auswirkungen auf rechtliche <strong>und</strong> planerische Vorgaben werden nicht<br />

betrachtet.<br />

Die allgemeine Sicherheit in der Luftfahrt, insbesondere in den westlichen Ländern ist auf<br />

einem sehr hohen Standard. Das Sicherheitsrisiko des Fliegens liegt statistisch gesehen<br />

weit unterhalb des Risikos im Straßenverkehr. Das Überfliegen von Gr<strong>und</strong>stücken ist als<br />

allgemeines Risiko akzeptierbar (RP Stuttgart (Scoping)). Der Einsatz moderner Flugzeuge<br />

<strong>und</strong> Technik am VLP (ILS) wird das Absturzrisiko weiter reduzieren. Das Vorhaben dient<br />

vorwiegend der Steigerung der Flugsicherheit des VLP Schwäbisch Hall-Hessental. Der<br />

Überflug des Stadkerns <strong>SHA</strong> wird durch die Drehung minimiert.<br />

Auf die Auswirkungen der inhaltlichen Themen Erholungs- <strong>und</strong> Wohnumfeld wird<br />

eingegangen (UVS S. 85). Die rechtlichen <strong>und</strong> planerischen Vorgaben der regionalen<br />

Grünzäsur zw. Kreuzäcker <strong>und</strong> Hessental werden nicht tangiert, vielmehr profitiert dieser<br />

Bereich von der Planung, da Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffbelastung voraussichtlich zurückgehen<br />

werden.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

370<br />

Die Anpflanzung mehrerer Bäume führt, insbesondere vor dem Hintergr<strong>und</strong> der<br />

Lärmimmissionen, nicht zu einer Verbesserung der Naherholungsbedingungen.<br />

Durch die vorgeschlagene Kompensationsmaßnahme soll der Zustand einer<br />

Landschaftsfunktion nicht verbessert, sondern ausgeglichen oder anderweitig kompensiert<br />

werden (s. §19 (2) BNatschG). Die Erhöhung der Lärmimmissionen kann durch das<br />

Anpflanzen von Bäumen nicht ausgeglichen werden, sondern es wird damit eine<br />

Kompensation durch Aufwertung des nach wie vor bestehenden Wohnumfeldes<br />

angestrebt. Daß Lärm einer Erholungsnutzung nicht unbedingt abträglich ist, zeigen stark<br />

frequentierte Erholungsräume in anderen Städten wie z.B. in Freiburg der Opfinger<br />

Badesee mit direkter Lage an der Autobahn.<br />

Seite 25 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

371<br />

Zur Beurteilung der Vorbelastung durch Lärm <strong>und</strong> Luftschadstoffe wird ein 100 m Korridor<br />

entlang der Hauptverkehrsstraße gezogen. Dieses Vorgehen ist nicht nachvollziehbar.<br />

Da für die Straßen lediglich vergleichende Aussagen zu den Schadstoffimmissionen,<br />

jedoch nicht zur aktuellen Lärmbelastungen vorliegen, wird auf Basis der<br />

Verkehrsbelastung <strong>und</strong> Schadstoffemissionen ein pauschalierter Bereich angegeben, in<br />

dem mit einer hohen Lärm- <strong>und</strong> / oder Schadstoffbelastung zu rechnen ist. Der Korridor<br />

basiert auf einer überschlägigen Ermittlung der freien Schallausbreitung entlang der L<br />

2218, K 2665 <strong>und</strong> K 2600 nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90).<br />

Cornelia <strong>und</strong> Jürgen Salzer<br />

Breitenstein<br />

Günter Haberl Schwäbisch Hall<br />

E. Klenk Eltershofen<br />

Sylivia <strong>und</strong> Detlev Neumann<br />

Schwäbisch Hall<br />

Christa Keith Schwäbisch Hall<br />

Joachim Walter Tüngental<br />

Heidrun <strong>und</strong> Uwe Langenohl<br />

Schwäbisch Hall<br />

Dr. Thomas Pfisterer Tüngental<br />

Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />

Schwäbisch Hall<br />

Heini Kübler Schwäbisch Hall<br />

Heini Kübler Schwäbisch Hall<br />

Horst Leu Eltershofen<br />

Hartmut Radtke Schwäbisch Hall<br />

Helga u. Richard Weinmann<br />

Breitenstein<br />

Susanne <strong>und</strong> Jürgen Pohl<br />

Schwäbisch Hall<br />

Liselotte Willi <strong>und</strong> Hans-Ulrich<br />

Otterbach Schwäbisch Hall<br />

Dieter Otterbach Schwäbisch Hall<br />

Ruth <strong>und</strong> Michael Druckenmüller<br />

Schwäbisch Hall<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Ulrich Kübler<br />

Schwäbisch Hall<br />

Karlheinz Welz Schwäbisch Hall<br />

Klaus Keith Schwäbisch Hall<br />

Günter Hertel Schwäbisch Hall<br />

Ingrid <strong>und</strong> Stefan Holl Schwäbisch<br />

Hall<br />

Dietmar Hofmann Schwäbisch Hall<br />

Inge <strong>und</strong> Gerhard Müller Breitenstein<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Dieter Quost<br />

Schwäbisch Hall<br />

Inge <strong>und</strong> Dietmar Mross Schwäbisch<br />

Hall<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Werner Köpf<br />

Schwäbisch Hall<br />

Herta Lung Schwäbisch Hall<br />

Michael Meid Schwäbisch Hall<br />

Monika <strong>und</strong> Ingo Kluger Schwäbisch<br />

Hall<br />

Vera Machwirth Schwäbisch Hall<br />

Helmut Klenk Schwäbisch Hall<br />

Johannes Sachse Schwäbisch Hall<br />

Gerhard Otterbach Schwäbisch Hall<br />

Alexander Stang Schwäbisch Hall<br />

Dieter Hezel Breitenstein<br />

Maria <strong>und</strong> Rudolf Hartung<br />

Schwäbisch Hall<br />

Sonja <strong>und</strong> Werner Stang<br />

Schwäbisch Hall<br />

372<br />

373<br />

374<br />

375<br />

376<br />

377<br />

378<br />

379<br />

380<br />

381<br />

382<br />

383<br />

384<br />

385<br />

386<br />

387<br />

388<br />

389<br />

390<br />

391<br />

392<br />

393<br />

394<br />

395<br />

396<br />

397<br />

398<br />

399<br />

400<br />

401<br />

402<br />

403<br />

404<br />

405<br />

406<br />

407<br />

408<br />

409<br />

410<br />

Befürchtet werden Nutzungseinschränkungen von Außenbereichen (Balkon, Terrasse,<br />

Garten); besonders durch den Nachtflugverkehr werden Erholungs- <strong>und</strong> Ruhepausen nicht<br />

mehr möglich, was die Wohn- <strong>und</strong> Lebensqualität in sehr hohem Maße beeinträchtigt.<br />

Unter Berücksichtigung des oberen Entwicklungspfades der Prognose kommen das<br />

Technische Fluglärmgutachten <strong>und</strong> das Technische Luftschadstoffgutachten zu dem<br />

Ergebnis, daß sich vorhabensbedingt aufgr<strong>und</strong> der Zunahme des Luftverkehrs eine<br />

Erhöhung der Emissionen durch den Betrieb des VLP Schwäbisch Hall ergibt.<br />

Die Immissionsbeiträge des Verkehrslandeplatz sind jedoch auch an den höchstbelasteten<br />

Bereichen mit schutzbedürftiger Bebauung i.d.R. unterhalb der Irrelevanzschwellen der<br />

maßgeblichen Beurteilungsquellen. In jedem Fall jedoch bleiben die maßgeblichen Grenz-,<br />

Richt-, Ziel- <strong>und</strong> Leitwerte zur Beurteilung der Gesamtbelastung auch nach Umsetzung des<br />

Vorhabens unterschritten. Ges<strong>und</strong>heitsgefährdungen durch vorhabensbedingte<br />

Immissionen im Umfeld des VLP sind deshalb auszuschließen. Befürchtungen über<br />

Nutzungseinschränkungen von Außenbereichen gegenüber dem jetzigen Zustand sind<br />

anzuzweifeln <strong>und</strong> nicht belegt. Das Lämmedizinische Gutachten basierte auf den<br />

Lärmkonturen des Lärmtechnischen Gutachtens. Ein Regelflugbetrieb zwischen 22:00 <strong>und</strong><br />

6:00 Uhr ist gemäß den Eingangsdaten, die dem Gutachten zugr<strong>und</strong>e liegen nicht<br />

vorgesehen.<br />

Störungen des Nachtschlafes<br />

sind deshalb nicht zu erwarten.<br />

Seite 26 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Wolfgang Schneider Schwäbisch Hall 411<br />

Dieter Hermann Schwäbisch Hall 412<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Ralf Lang Breitenstein 413<br />

Karl Wolpert Breitenstein<br />

414<br />

Manfred Zimmer Schwäbisch Hall 415<br />

Ingeborg <strong>und</strong> Heinz Heier<br />

416<br />

Breitenstein<br />

Harald Bauer Tüngental<br />

417<br />

Christoph Weinert Schwäbisch Hall 418<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Manfred Henn<br />

419<br />

Breitenstein<br />

Gisela Malsam Breitenstein 420<br />

Eckhard Moser Weckrieden 421<br />

Ingrid <strong>und</strong> Lothar Wild Schwäbisch 422<br />

Hall<br />

Marion <strong>und</strong> Bernhard Dalheiser 423<br />

Schwäbisch Hall<br />

Viola <strong>und</strong> Thomas Busse<br />

424<br />

Schwäbisch Hall<br />

Miriam Schröder Schwäbisch Hall 425<br />

Hans Blank Schwäbisch Hall 426<br />

427<br />

428<br />

Melanie Weinmann Breitenstein<br />

Ursula <strong>und</strong> Rüdiger Schorpp<br />

Schwäbisch Hall<br />

Birgit <strong>und</strong> Ulrich Wahl Tüngental<br />

429<br />

S. u. M Breuningr, M. u. K. Schneider 430<br />

Schwäbisch Hall<br />

Klaus Fischer Weckrieden 431<br />

Wilfried Schneider Breitenstein 432<br />

Renate Seitz Schwäbisch Hall 433<br />

Alexander Stang Schwäbisch Hall 434<br />

435<br />

436<br />

Karlheinz Welz Schwäbisch Hall<br />

Marion <strong>und</strong> Bernhard Dalheiser<br />

Schwäbisch Hall<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Dieter Quost<br />

437<br />

Schwäbisch Hall<br />

Siegfried Rebstock Schwäbisch Hall 438<br />

Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />

439<br />

Schwäbisch Hall<br />

Liselotte Willi <strong>und</strong> Hans-Ulrich 440<br />

Otterbach Schwäbisch Hall<br />

Horst Leu Eltershofen<br />

441<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Ralf Lang Breitenstein 442<br />

Helmut Klenk Schwäbisch Hall 443<br />

Hildegard <strong>und</strong> Roland Klein 444<br />

Schwäbisch Hall<br />

Dieter Hermann Schwäbisch Hall 445<br />

446<br />

Heidrun <strong>und</strong> Uwe Langenohl<br />

Schwäbisch Hall<br />

Jürgen Deininger Tüngental 447<br />

Ruth <strong>und</strong> Michael Druckenmüller 448<br />

Schwäbisch Hall<br />

Dr. Thomas Pfisterer Tüngental 449<br />

Sonja <strong>und</strong> Werner Stang<br />

450<br />

Schwäbisch Hall<br />

Wolfgang Schneider Schwäbisch Hall 451<br />

Karl Wolpert Breitenstein<br />

452<br />

Manfred Zimmer Schwäbisch Hall 453<br />

454<br />

Viola <strong>und</strong> Thomas Busse Schwäbisch<br />

Hall<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Manfred Henn<br />

Breitenstein<br />

455<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Mehrbelastung (u.a. durch Nachtflüge, Flugtaxis,...) sind<br />

Ges<strong>und</strong>heitsgefährdungen durch Luftschadstoffe, Lärm <strong>und</strong> Unfälle zu erwarten.<br />

Das medizinische Luftverunreinigungsgutachten (Prof. Dr. Schrenk) kommt eindeutig zu<br />

dem Ergebnis, daß "von dem geplanten Ausbau des Verkehrslandeplatzes Schwäbisch<br />

Hall-Hessental aufgr<strong>und</strong> von Immissionen relevanter Luftschadstoffe keine signifikante<br />

Gefährdung der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit (einschließlich sensibler Personengruppen wie<br />

Alte, Kinder <strong>und</strong> Kranke) in der Umgebung ausgeht" (S. 31). Das medizinische<br />

Fluglärmgutachten (Prof. Dr. Kastner) kommt zu der Aussage, daß die prognostizierte<br />

Tageslärmbelastung durch den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Schwäbisch Hall<br />

deutlich unter der Schwelle für eine direkte <strong>und</strong> für eine indirekte Gefährdung liegt (s. S.<br />

42). Als Schwellenwerte werden 60 dB(A) bzw. 55 dB(A) zur Vorsorge genannt (S. 44).<br />

Diese werden durch das geplante Vorhaben in keinem Siedlungsbereich erreicht. Im<br />

bestehenden Zustand der Verkehrslandebahn liegt der Geschoßwohnungsbau des<br />

Mischgebietes Solpark im 60 dB(A) - Lärmkorridor. Nachts sind bis auf Ausnahmen ab<br />

22:00 Uhr bis früh 06:00 Uhr keine Flüge geplant.<br />

Seite 27 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

456<br />

Visuelle Störungen durch Überflüge wurden nicht betrachtet. Auswirkungen durch visuelle Strörungen geringer als durch Lärm, da visuelle Störungen<br />

eine Sichtbeziehung <strong>zum</strong> Flugzeug voraussetzen, die meist nicht gegegebn ist, wenn man<br />

ein Flugzeug hört. Auch bei entsprechender Blickrichtung ist Blickfeld meist nach unten<br />

gerichtet. Auch Störungen durch Überflugschatten sind von untergeordneter Bedeutung:<br />

sie sind kleinräumig begrenzt <strong>und</strong> treten bei der geringen Zahl von Überflügen <strong>und</strong> sich<br />

stets ändernden Beleuchtungsverhältnissen auch an Orten unter der Einflugschneise nur<br />

selten auf.<br />

8,2 Schutzgut<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch 457<br />

Flora+Fauna<br />

Hall<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

458<br />

zu 1.3.2: Insbesondere in Anbetracht der zu erwartenden Lärmemissionen wird bestritten, daß<br />

sich keine wesentlichen vorhabensbedingten Veränderungen der Belastung der Vogelwelt<br />

einstellen werden.<br />

zu 3.2.2: Eine Bewertung der Laufkäfer <strong>und</strong> Fledermäusen anhand von Gefährdungslisten<br />

(z.B. Rote Liste) fehlt.<br />

Die Auswirkungen auf die Vogelwelt werden innerhalb eines 500m - Radius betrachtet, da<br />

außerhalb dieses Bereichs - nach heutigem Kenntnisstand - davon ausgegangen wird, daß<br />

durch die bis dahin bereits erreichte Flughöhe keine nachvollziehbaren Auswirkungen<br />

mehr durch Überflugschatten auf Vögel zu erwarten sind.<br />

Zur Bewertung der Fledermäuse s. UVS Anhang S. 38. Für Aussagen zur Gefährdung der<br />

Laufkäfer s. UVS S. 30. An dieser Stelle fehlt in der UVS der Hinweis aus dem<br />

Faunistischen Gutachten zu den Artengruppen der Heuschrecken <strong>und</strong> Laufkäfer<br />

(Scheckeler 15.6.2002), daß die im Anhang S. 37 zur UVS fett markierte Art Carabus<br />

ulrichii als gefährdet in den Roten Listen der gefährdeten Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten<br />

Deutschlands geführt wird. Auf Seite 110 der UVS wird dieser Hinweis jedoch gegeben.<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

459<br />

zu 3.3.2: Die Behauptung, daß aufgr<strong>und</strong> des Flugbetriebes keine Defizite bei den Vögeln<br />

aus<strong>zum</strong>achen sind, ist nicht belegt.<br />

Verweis auf KEMPF <strong>und</strong> HÜPPOPP (1998), die eine große Anzahl von Arbeiten zur<br />

Störwirkung von Flugzeugen auf Vögel ausgewertet haben, mit dem Ergebnis, daß die<br />

Störwirkung des Fluglärms gegenüber den visuellen Reizen eine sehr untergeordnete<br />

Rolle spielt<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

460<br />

zu 3.3.2: Es wird nicht klar zwischen Laufkäfern <strong>und</strong> Heuschrecken differenziert.<br />

In der UVS auf der S. 30 (Mitte) ist der Begriff "Arten" als "Heuschreckenarten" zu<br />

verstehen. Fehlbeurteilungen sind ausgeschlossen, da insbesondere das der UVS<br />

zugr<strong>und</strong>e liegende faunistische Gutachten klar zwischen beiden Artengruppen differenziert.<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

461<br />

462<br />

463<br />

464<br />

465<br />

466<br />

zu 3.3.2: Bewertung der Ist-Situation ist nicht konsistent, obwohl als "erstaunlich artenreich" Der Ausdruck "erstaunlich artenreich" beruht auf der Tatsache, daß intensiv genutzte<br />

<strong>und</strong> "wichtiges Brut- <strong>und</strong> Nahrungsgebiet für Vögel" beschrieben, erfolgt nur eine mittlere Agrarlandschaften erfahrungsgemäß eine relativ artenarme Avifauna aufweisen. Diese<br />

Einstufung.<br />

werden deshalb häufig in ihrer Bedeutung für die Vogelwelt als gering eingestuft. In diesem<br />

Zusammenhang schließen sich die Aussage "erstaunlich artenreich" <strong>und</strong> die insgesamt<br />

mittlere Bedeutung der Flugplatzflächen nicht aus.<br />

zu 3.2.4: Der Beobachtungszeitraum (1 Nacht) der Fledermäuse ist für die Beurteilung nicht<br />

hinreichend.<br />

Bei der Begehung wurde mit vier Fledermausarten ein artenreicher Bestand beobachtet.<br />

Der Erfassungsgrad an im Gebiet brütenden Fledermäusen ist als hoch einzustufen. Das<br />

Vorkommen eventuell noch nicht erfasster Arten hätte keine wesentlichen Auswirkungen<br />

auf die Beurteilung von Eingriff <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen. Die Bestandserhebungen<br />

waren somit als Gr<strong>und</strong>lage für die naturschutzrechtliche Bwertung des Vorhabens<br />

ausreichend.<br />

zu 6.3.3: Bei der Betrachtung des Lebensraumverlustes für Vögel wurde nur eine kleine Eine komplette Artenliste aller beobachteter Vogelarten inklusive ihrer Gefährdung befindet<br />

Auswahl betrachtet. Ein ornithologisches Fachgutachten fehlt.<br />

sich im Anhang der UVS (S.33). Sie ist dem faunistischen Gutachten zur Artengruppe<br />

Die Zusammenstellung der Arten in der UVU ist deutlich geringer als im LBP, insbesondere Vögel vom Diplom-Biologen Scheckeler (15.6.2002) entnommen. Im Text wurden die<br />

treten hier weitere Rote Liste Arten auf. Aussagen <strong>zum</strong> Kollisionsaufkommen (insbesondere der Arten betrachtet, die von der Erweiterung des Verkehrslandeplatzes direkt betroffen sind.<br />

Großvögel) <strong>und</strong> zur Empfindlichkeit der Arten sind nicht ausreichend.<br />

zu 6.3.3: Verdrängungen von Vögeln aufgr<strong>und</strong> von Schadstoffimmissionen: Aussagen von<br />

Kämpf <strong>und</strong> Hüppop treffen nicht bei dem erheblichen Anstieg großer Flugzeuge zu.<br />

Die Darstellung von Ausweichräumen auf andere Flächen ist nicht sachgerecht.<br />

zu 6.6.1: Die Prüfung der Erhaltung des Biotops 18 ist darzustellen<br />

zu 6.6.2: Entgegen der Aussagen in der UVU führt sporadische Schafbeweidung zu einer<br />

Ausmagerung des Bodens <strong>und</strong> ist deshalb als extensive Nutzungsform erwünscht.<br />

Innerhalb des 500m - Radius werden die Auswirkungen auf die Vogelwelt betrachtet.<br />

Außerhalb dieses Bereichs wird auf eine Analyse verzichtet, da ab einer gewissen<br />

Flughöhe die Relevanz des ausschlaggebenden Überflugschatten für Vögel nicht mehr<br />

eindeutig als Ursache für bestimmte Verhaltensweise nachvollziehbar ist.<br />

Die Möglichkeit des Teilerhaltes der Bäume im Biotop 18 wurde geprüft. Limitierende<br />

Faktoren sind der Hindernisstreifen <strong>und</strong> der Antennenschutzbereich LLZ 28. Nach<br />

Anlageninstallation wird über den teilweisen Erhalt entschieden (DFS). Die<br />

Kompensationsmaßnahmen werden jedoch unabhängig davon vollständig durchgeführt.<br />

Durch Schafbeweidung erfolgt im Vergleich zur reinen Mahd durch die Ausscheidungen<br />

der Tiere eine erhöhte Nährstoffzufuhr. Das Biotop Nr. 17 , Grünlandflächen im<br />

Flugplatzgelände, zeigt deutliche Eutrophierungstendenzen durch zu intensive<br />

Schafbeweidung. Im Plangebiet handelt es sich um relativ nährstoffreiche Böden.<br />

Schafbeweidung findet <strong>zum</strong>eist auf deutlich weniger nährstoffreichen flachen Böden statt.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

467 Datum, Umfang <strong>und</strong> Zeitraum der Kartierungen sind nicht nachvollziehbar. Diese Angaben sind aus den Faunistischen <strong>und</strong> Floristischen Gutachten ersichtlich. (365°)<br />

Seite 28 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

468 Die zitierten Unterlagen des Dipl.-Biologen Bernauer <strong>und</strong> des Dipl.-Biologen Schekeler sind<br />

den Unterlagen nicht beigelegt.<br />

469 (S. 32) Der dargestellte Gewöhnungseffekt bei Vögeln ist für ggf. vorkommende Zugvögel<br />

nicht zutreffend.<br />

Die Aussagen liegen dem Vorhabensträger vor <strong>und</strong> können zur Verfügung gestellt werden.<br />

(365°)<br />

Widespricht den Beobachtungen (z.Bsp. Stare), Einwendung nicht spezifiziert.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

470<br />

(S. 89): Zu prüfen ist, ob die Restflächen der teilweise entfernten Habitate Nr. 17, 20 <strong>und</strong> 25<br />

für die jeweiligen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten ausreichen.<br />

Für die Arten werden sie ausreichen, da keine seltenen Arten betroffen sind <strong>und</strong> die<br />

Biotopstrukturen der Feldgehölze im funktionalen Zusammenhang wieder angelegt<br />

werden. Die Biotopfläche der Feldhecken nimmt sogar zu. Ein hohes Entwicklungspotential<br />

haben die geplanten Feldhecken südlich Altenhausen.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Ursula <strong>und</strong> Rüdiger Schorpp<br />

Schwäbisch Hall<br />

Birgit <strong>und</strong> Ulrich Wahl Tüngental<br />

Helene <strong>und</strong> Helmut Röger<br />

Schwäbisch Hall<br />

Anemarie <strong>und</strong> Günter Limbacher<br />

Schwäbisch Hall<br />

Renate Seitz Schwäbisch Hall<br />

Dorothea Bader Breitenstein<br />

Wolfgang Häffner Tüngental<br />

Dorothea Weinert Schwäbisch Hall<br />

Christoph Weinert Schwäbisch Hall<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Manfred Henn<br />

Breitenstein<br />

471<br />

472<br />

473<br />

474<br />

475<br />

476<br />

477<br />

478<br />

479<br />

480<br />

481<br />

Die F<strong>und</strong>stelle des Fledermausgutachtens fehlt.<br />

Im Rahmen der UVS durch Diplom - Biologen U. + H.-J. Scheckeler durchgeführt.<br />

Vorhabensbedingt sollen 160 Bäume <strong>und</strong> zahlreiche Hecken abgeholzt werden. Hiermit stellt Der Verlust <strong>und</strong> die Kompensation sind in der UVS dargestellt.<br />

sich ein erheblicher Verlust von Lebensraum für viele Tierarten ein.<br />

Vorhabensbedingt sind erhebliche Beeinträchtigungen von tierischen <strong>und</strong> pflanzlichen Die Deposition von Luftschadstoffen durch den Flugbetrieb am Verkehrslandeplatz<br />

landwirtschaftlichen bzw. gärtnerischen Erzeugnissen durch die Abgase der Flugzeuge / Schwäbisch Hall-Hessental ist im Bestand wie auch in der Prognose für die Umsetzung der<br />

Kerosin zu erwarten.<br />

zur Planfeststellung beantragten Maßnahmen irrelevant in Hinblick auf die maßgeblichen<br />

Beurteilungswerte. Erhebliche Auswirkungen auf die Qualität von tierischen <strong>und</strong><br />

pflanzlichen landwirtschaftlichen Erzeugnissen sind deshalb nicht zu besorgen.<br />

Die Schadstoffemissionen schädigen Flora <strong>und</strong> Fauna <strong>und</strong> haben nachteilige Auswirkungen Wird in der UVS dargestellt: Kap. 6.2, S. 79 (Überblick), Kap. 6.3 ab S. 91ff (Auswirkungen<br />

auf die Ökologie.<br />

von Lärm <strong>und</strong> Schadstoffimmissionen auf Tiere <strong>und</strong> Pflanzen).<br />

Haustiere werden durch niedrige Überflüge gestört<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Ralf Lang Breitenstein<br />

Horst Leu Eltershofen<br />

Helmut Klenk Schwäbisch Hall<br />

Rud. Klenk Eltershofen<br />

482<br />

483<br />

484<br />

485<br />

8,3 Schutzgut Boden<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe 486 In der weiteren Umgebung des Planungsgebietes können aufgr<strong>und</strong> des geologischen<br />

<strong>und</strong> Bergbau Baden-Württemberg Untergr<strong>und</strong>es Erdfälle <strong>und</strong> Dolinen auftreten. Außerdem kann das Auftreten von<br />

Schichtgr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> Gesteinen der Bodenklassen 6 <strong>und</strong> 7 (DIN 18300) in Baugruben<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

Haustiere sind gemäß UVPG, BNatschG, LNatschG nicht Untersuchungsgegenstand der<br />

UVS.<br />

Jedoch sind bei domestizierten gegenüber nicht domestizierten Arten keine anderen als<br />

die dargestellten Auswirkungen zu erwarten.<br />

Bisher war eine Tendenz zu Dolinen <strong>und</strong> Erdfällen im engeren Untersuchungsraum um das<br />

Plangebiet nicht bekannt. Bekannt ist jedoch, dass im südlich von Hessental anstehenden<br />

Gipskeuper mit dem Auftreten von Dolinen <strong>und</strong> Erdfällen zu rechnen ist. Dieser Bereich ist<br />

aber aufgr<strong>und</strong> der Entfernung für das Vorhaben ohne Bedeutung. Das Auftreten von<br />

Schichtgr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> Gesteinslagen in Baugruben wird erwartet.Die Hinweise werden<br />

bei der weiteren Planung beachtet. Der Abgleich mit den Baugr<strong>und</strong>gutachten wird<br />

erfolgen.<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

RP Stuttgart<br />

Ref 15<br />

487<br />

488<br />

zu 5: Angaben zu den Erdmassenbewegungen sind zwingend erforderlich.<br />

Die bestehende S-/ LB, sowie die Abflugsektoren sind bislang noch nicht entmunitioniert<br />

worden. Es besteht die Gefahr des Selbstdetonation von Bomben mit chemischen<br />

Langzeitzündern in diesem Bereich. Deshalb wird die Entmunitionierung empfohlen.<br />

Wird als Ergebnis der Baugr<strong>und</strong>untersuchung <strong>und</strong> bei der Ausführungsplanung zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Entmunitionierung der zu entsiegelnden Flächen erfolg baubegleitend. Restflächen sind<br />

bereits entmunitioniert.<br />

Seite 29 von 41


8,3<br />

Schutzgut Boden<br />

0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

489<br />

Da für die bestehenden südlichen Vorfeldflächen eine optionale Weiternutzung vorgesehen<br />

ist, kann keine Entsiegelung erfolgen.<br />

Zur Entsiegelung stehen optional 5,78 ha zur Verfügung (im LBP Maßnahmenplan weiß<br />

schraffiert). Für Ausgleichsmaßnahmen ist die Entsiegelung von 3,1 ha erforderlich. Es<br />

verbleiben also 2,68 ha versiegelte Restfläche. Welche Flächen zur Erfüllung der<br />

erforderlichen Ausgleichsmaßnahme entsiegelt werden, liegt im Ermessen des<br />

Vorhabensträgers (s. LBP Kap. 6.2 S. 48 Maßnahmenverzeichnis Maßnahme A1). Eine<br />

Weiternutzung als Flugbetriebsfläche wird nicht erfolgen. (Ergebnis der Verhandlungen<br />

über den Gr<strong>und</strong>erwerb mit Stadt Schwäbisch Hall)<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

490<br />

Die Entsiegelung von Flächen soll wegen der Entmunitionerung problematisch sein. Dies war<br />

Argument für die Ablehnung einer anderen Variante. Nun sollen so die Eingriffe in das<br />

Schutzgut Boden minimiert werden.<br />

Die Aussage ist aus dem Zusammenhang gegriffen <strong>und</strong> nicht schlüssig. Die<br />

angesprochene Variante wurde wegen Kosten-Nutzen-Verhältnis abgelehnt. Eine<br />

Entsiegelung wird aus Sicherheits- <strong>und</strong> Flächenbilanzgründen durchgeführt. Die<br />

Entsiegelung erfolgt zusammen mit einer baubegleitenden Entmunitionierung.<br />

Wolfgang Häffner Tüngental 491 Vorhabensbedingt wird wertvolles Ackerland versiegelt <strong>und</strong> der Nutzung entzogen. Es handelt sich ackerbaulich um Standorte von mittlerer landbaulicher Eignung mit<br />

Bodenzahlen zwischen 40 <strong>und</strong> 60. Versiegelt wird nur relativ wenig Ackerboden sondern<br />

vorrangig Ruderalflächen. Die meisten beanspruchten Ackerflächen bleiben offen <strong>und</strong><br />

werden extensiviert (Gras).<br />

Renate Seitz Schwäbisch Hall<br />

492<br />

Vorhabensbedingt erfolgt eine Verunreinigung des Bodens durch Schadstoffe der<br />

Flugzeuge.<br />

Die Entwässerungslösung wird für Havariesicherheit (Tankflächen) <strong>und</strong> bedeutende<br />

Verbesserung des Bodens führen. Die Deposition von Luftschadstoffen durch den<br />

Flugbetrieb am Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall-Hessental ist im Bestand wie auch in<br />

der Prognose für die Umsetzung der zur Planfeststellung beantragten Maßnahmen<br />

irrelevant in Hinblick auf die maßgeblichen Beurteilungswerte. Auch sind erhebliche<br />

Auswirkungen auf die Qualität von tierischen <strong>und</strong> pflanzlichen landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnissen deshalb nicht zu besorgen.<br />

8,4 Schutzgut Wasser Landratsamt Schwäbisch Hall 493 Im Bereich Vorfeld West liegt die Altlast KVS 22 (ehemalige Hubschrauberstellplätze) mit Eine Sachgerechte Sanierung der Altlasten wurde bei der Entmunitionierung 1998-2001<br />

Handlungsbedarf Sanierung. Die Sanierung ist noch nicht erfolgt. Es wurden erhöhte PAK- durch die Stadt <strong>SHA</strong> durchgeführt <strong>und</strong> wird in Absprache durch den Vorhabenträger<br />

Gehalte im Oberboden festgestellt. Eine Separierung, Beprobung <strong>und</strong> getrennte Entsorgung ist weitergeführt.<br />

erforderlich.<br />

Landratsamt Schwäbisch Hall<br />

494 Beim Auftreten von Bodenverunreinigungen ist ein Ingenieurbüro für Altlasten <strong>und</strong><br />

Der Hinweis wird beachtet.<br />

Schadensfälle mit der gutachterlichen Überwachung der Aushubmaßnahme zu beauftragen.<br />

Das Landratsamt ist zu informieren. Für die fachgerechte Entsorgung des Aushubmaterials sind<br />

Deklarationsanalysen durchzuführen. Die abfallrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.<br />

Landratsamt Schwäbisch Hall<br />

Landratsamt Schwäbisch Hall<br />

Landratsamt Schwäbisch Hall<br />

Landratsamt Schwäbisch Hall<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

<strong>und</strong> Bergbau Baden-Württemberg<br />

495 Die vorhandenen Gr<strong>und</strong>wassermeßstellen GWM 19, GWM 1 <strong>und</strong> GWM 2 müssen erhalten Hinweis wird beachtet.<br />

werden<br />

496 Lagerung wassergefährdender Stoffe: die hierzu geplanten Maßnahmen sind nur<br />

Hinweis wird beachtet.<br />

angedeutet; für die Errichtung der Tankanlage müssen gesonderte Detailpläne vorgelegt<br />

497 Eine Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung ist nicht zulässig <strong>und</strong> derzeit nicht geplant. Sollten sich hier Hinweis wird beachtet.<br />

Änderungen ergeben, wird ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich.<br />

498 Die Unterlagen zur Flugplatzentwässerung sind nicht ausreichend. Die hierzu vorgelegten Die Ausführungen zur geplanten Entwässerung sind in den Unterlagen schematisch<br />

Planunterlagen zur Abwasserbeseitigung <strong>und</strong> Regenwasserrückhaltung bzw. -behandlung dargestellt <strong>und</strong> beschrieben. Dies bezieht sich sowohl auf die Regenwasserableitung als<br />

müssen noch ergänzt werden.<br />

auch auf die Schmutzwasserableitung. Die detaillierte Entwässerungsplanung ist in einem,<br />

<strong>zum</strong> Planfeststellungsverfahren parallel verlaufenden Wasserrechtsverfahren,<br />

durchgeführt, auf welche auch verwiesen ist. Diese Unterlagen sollten ausreichend sein.<br />

Die Notwendigkeit einer Ergänzung kann daher nur bedingt gefolgt werden. (Beschluß in<br />

10/03)<br />

499<br />

Zum Vorhaben wurde mit Schreiben vom 21.02.2001 <strong>und</strong> 20.11.2001 Stellung genommen. Die<br />

hier angeregten Untersuchungen sind in den Planfeststellungsunterlagen nicht ausreichend<br />

dargelegt.<br />

Die Anregung ist in die Bearbeitung mit eingeflossen. Zur Beurteilung der Auswirkungen<br />

auf die Gr<strong>und</strong>wasserneubildung wird u.a. Eingriff <strong>und</strong> Ausgleich gegenübergestellt. Es<br />

verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen der Gr<strong>und</strong>wasserneubildung, da der<br />

Versiegelung von 7,48 ha im gleichen Funktionsraum eine Entsiegelung von 7,48 ha<br />

gegenüber stehen (LBP Kap. 7.2 S. 56). Die bisher seitlich der Landebahn <strong>und</strong> der<br />

Rollfelder versickernden Niederschlagswässer werden künftig gesammelt, abgeleitet,<br />

gereinigt <strong>und</strong> ab einer gewissen Schadstoffbelastung der Kanalisation zugeführt. Es ist<br />

daher eher mit einer Verbesserung der Schadstoffbelastung des Gr<strong>und</strong>wassers zu<br />

erwarten. Positive Auswirkungen auf die Gr<strong>und</strong>wasserqualität wird auch die erforderliche<br />

Altlastensanierung <strong>und</strong> Entmunitionierungen im Rahmen des Umbaus haben.<br />

Seite 30 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

<strong>und</strong> Bergbau Baden-Württemberg<br />

500<br />

Die Aussagen hinsichtlich der geringen Ergiebigkeit des Gr<strong>und</strong>wasserleiters im Unterkeuper mit Die Angabe stammt aus den Erläuterungen zur geologischen Karte 6824 Schwäbisch Hall<br />

etwa 0.2-0.5 l/s sind unzutreffend. Im Mittel beträgt die Schüttung zwischen 2.6 <strong>und</strong> 4 l/s, das S. 116. Unterlagen, die von einer höheren Ergiebigkeit des Gr<strong>und</strong>wasserleiters im<br />

Gr<strong>und</strong>wasserdargebot ist relativ bedeutsam.<br />

Wasserschutzgebiet Wettbachtal ausgehen, lagen nicht vor. Die Ergebnisse der in 07/03 in<br />

Auftrag gegbenen Baugr<strong>und</strong>untersuchung werden zur Verfügung gestellt <strong>und</strong> bei der<br />

Bauausführung beachtet.<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

<strong>und</strong> Bergbau Baden-Württemberg<br />

501<br />

Die Bewertungen der möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Gr<strong>und</strong>wasser sind nicht<br />

belegt <strong>und</strong> nicht nachvollziehbar. Dem LGRB sind das Baugr<strong>und</strong>gutachten <strong>und</strong> das<br />

hydrogeologische Gutachten vorzulegen.<br />

Eine Baugr<strong>und</strong>untersuchung liegt für den Bereich der geplanten Hangarflächen an der<br />

Tüngentalerstraße vor (V+E-Planbereich). Die Aussagen zu den<br />

Gr<strong>und</strong>wasserverhältnissen wurden berücksichtigt. Ein spezielles hydrogeologisches<br />

Gutachten <strong>zum</strong> Bauvorhaben ist vom Vorhabensträger in 07/03 beauftragt.<br />

Als wichtige Minimierungsmaßnahmen ist im Planungsprozess eine Gradientenanpassung<br />

vorgenommen worden, mit dem Ziel der Reduktion von Eingriffen in den Boden (UVS S.<br />

106/107).<br />

Ulrike Körting-Göller Breitenstein 502 Vorhabensbedingt wird sich eine Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wassers einstellen. Durch die Erfassung der Niederschlagswässer der Flugbetriebsflächen <strong>und</strong> deren<br />

anschließende Reinigung, durch die Sanierung der Altlasten <strong>und</strong> durch die<br />

Wolfgang Häffner Tüngental 503<br />

Entmunitionierung im Rahmen des Umbaus ist eine Verbesserung der Schadstoffbelastung<br />

des Gr<strong>und</strong>wassers zu erwarten (UVS S. 106).<br />

Renate Seitz Schwäbisch Hall 504<br />

8,5 Schutzgut<br />

Ortschaftsrat Eltershofen<br />

505 Die allgemeine Lebensqualität wird beeinträchtigt. Es stellt sich ein Verlust von<br />

Die Lärmbelastung stellt ein wichtiges Kriterium bei der Betrachtung der Lebensqualität<br />

Landschaft<br />

Naherholungsräumen ein.<br />

dar. Für Eltershofen ist eine gleichbleibende Lärmbelastung zu erwarten (Lärmgutachten<br />

4050/1 Kurz <strong>und</strong> Fischer), da die Zunahme des Lärms durch steigende Flugbewegungen<br />

um 1 dB(A) durch die Drehung der Start-Landebahn, die eine Verringerung des Lärms um<br />

1dB(A) zur Folge hat, ausgeglichen wird (Lärmgutachten 4050/1 Kurz <strong>und</strong> Fischer, S. 19 u.<br />

22). Eine Beeinträchtigung der Lebensqualität ist deshalb nicht zu befürchten.<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

506<br />

zu 3.1.2.2: Der 400 m-Radius des Betrachtungsraumes ist deutlich zu klein. Eine pauschale<br />

Abgrenzung eines Naherholungsraumes ist nicht sachgerecht. Die Erfassung hätte mit einer<br />

Ortsbegehung durchgeführt werden müssen, in die auch Flächen für die Naherholung<br />

eingeflossen wären, die vorhabensbedingt erheblich verlärmt werden.<br />

In der UVS ist die Naherholungsfunktion dem Schutzgut Mensch zugeordnet. Für die<br />

Betrachtung der Bedeutung der Landschaft für die Naherholung wurde ein Radius von bis<br />

zu 1000m gewählt. Dieser umfasst das engere (bis 400m) <strong>und</strong> das weitere Wohnumfeld<br />

(bis 1000m) (UVS Kap. 3.1.2.2 S. 18). Die eignungsmindernden Lärmkorridore entlang der<br />

Hauptverkehrsstraßen sind im Plan 418/2 dargestellt. In diesem Bereich ist von einer<br />

hohen Lärmbelastung durch KFZ-Verkehr auszugehen.<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

507<br />

zu 6.3.7: Die Landschaftsbelastung durch die Befeuerungseinrichtungen als gering<br />

einzuschätzen, weil sie nahe einer Straße liegt, ist fachlich nicht nachvollziehbar.<br />

Durch die Straße ist die Landschaft bereits mit technischer Infrastruktur, (Alte<br />

Anflugbefeuerung, Blitze) die lichtgebende Verkehrsbewegungen zur Folge hat,<br />

vorbelastet. Daher ist keine relevante Zusatzbeeinträchtigung durch eine im gleichen<br />

Erlebnisraum um ca. 250m verlagerte Befeuerungsanlage zu erwarten. (Nacht: Gerichtete<br />

Lichtquellen; Tag: Sichtbarkeit der baulichen Anlagen der Befeuerung <strong>und</strong> Einzäunung)<br />

8,6 Schutzgut Kultur-<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

508 (S. 99): Ist die Hofstelle südlich von Altenhausen im Gr<strong>und</strong>erwerbsverzeichnis mit Hofstelle ist schon Jahre nicht mehr bewirtschaftet. Wohnraum wird aufgegeben. Haus<br />

<strong>und</strong> Sachgüter<br />

Fr . RA Fridrich<br />

aufgeführt<br />

wird rückgebaut.<br />

8,7 Bauphase<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

509 Nicht betrachtet wurde der Lärm während der Bauphase. Hier müßten die<br />

Erdmassenbewegungen dargestellt werden sowie ein Baustellenkonzept erstellt werden.<br />

Minimierung der Belästigung <strong>und</strong> Beeinträchtigung bei Bautätigkeit wird beachtet.<br />

( Bestandteil der Ausschreibung)<br />

RP Stuttgart<br />

510 Gefordert werden Maßnahmen zur Staubminderung während der Bauphase:<br />

Der Hinweis wird beachtet.<br />

Ref 55<br />

An allen Ausfahrten <strong>und</strong> Baustraßen sind LKW-Radwaschanlagen einzurichten, die zwingend<br />

genutzt werden müssen. Alle Baustraßen sind mit einem tragfähigen Belag herzustellen,<br />

Beschädigungen in Straßenoberflächen sind umgehend zu reparieren. Baustraßen sind<br />

während der Bauzeit zu reinigen. Auch kurzfristige unbefestigte Bauverkehrsbereiche müssen<br />

asphaltiert oder mit geeignetem Material fixiert werden. Bei Lagerflächen ist die Nutzung<br />

gewachsener Oberfläche zu minimieren <strong>und</strong> nach der Nutzung umgehend wieder zu begrünen.<br />

Offene Ausbruchsmaterialläger sind mit Wasserberieselungsanlagen zu versehen. An<br />

Lagerflächen von <strong>zum</strong> stauben neigenden Schüttgütern sind stationäre <strong>und</strong> mobile<br />

Wassersprüheinrichtungen vorzuhalten <strong>und</strong> bei Bedarf einzusetzen. Die Lagerflächen sind mit<br />

Boxen- bzw. Schutzwänden zur Chargentrennung auszustatten.<br />

8,8 Sonstiges Kanzlei Wurster Wirsing<br />

511<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Abzulehnen ist bei der Beurteilung der anlagenbedingten Wirkungen der Hinweis, daß die<br />

geplanten Hangarflächen Bauabschnitt II als Bestand vorausgesetzt werden.<br />

Bei Planungsverfahren werden baurechtlich (<strong>und</strong> in dem Falle auch luftrechtlich)<br />

genehmigte Planungen als Bestand vorauszusetzen. Die Wahrscheinlichkeit, daß das<br />

Vorhaben umgesetzt ist, wenn die Realisierung der neuen Start- / Landebahn ansteht, ist<br />

gegeben.<br />

Seite 31 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

8,8 Sonstiges<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

512 Die Kreuzungssituation K 2665 mit rollenden Flugzeugen wurde nicht berücksichtigt.<br />

Es ist keine Verschärfung der jetzigen Situation zu erwarten. Durch den bereits<br />

begonnenen Bau der Hangars auf dem Verkehrslandeplatzes ist es bereits zu einer<br />

Verminderung der Querungen kommen.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />

Schwäbisch Hall<br />

Joachim Walter Tüngental<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Manfred Henn<br />

Breitenstein<br />

Harald Bauer Tüngental<br />

Viola <strong>und</strong> Thomas Busse<br />

Schwäbisch Hall<br />

Horst Leu Eltershofen<br />

513<br />

514<br />

515<br />

516<br />

517<br />

518<br />

519<br />

Die UVU geht von einem Flugbetrieb bei Tag <strong>und</strong> bei Nacht aus. Dies widerspricht den<br />

Darstellungen in den anderen Antragsunterlagen.<br />

Das Ruhebedürfnis wird insbesondere durch die angestreben Nachtflüge <strong>und</strong> Flugzeuge bis<br />

20 t erheblich beeinträchtigt.<br />

Der Ausbau des VLP führt zu einer Konfliktsituation mit der dicht besiedelten Umgebung <strong>und</strong><br />

besonders sensiblen Bereichen wie Schulzentrum, Diakoniekrankenhaus <strong>und</strong> Kindergarten.<br />

Durch die unmittelbare Nähe des VPL zu Schulzentrum <strong>und</strong> Kindergarten werden z.B.<br />

Kinder beim Lernen gestört.<br />

Nachtflugbetrieb ist Luftverkehr von 30 min nach Sonnenuntergang bis 30 min vor<br />

Sonnenaufgang <strong>und</strong> in unseren Breiten vor allem im Winter für Geschäftsreiseflüge<br />

unabdingbar notwendig. Nachtflug im Sinne von Immisionen gilt von 22:00 bis 06:00.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist vom RP momentan eine Erlaubnis für Nachtflüge erteilt (NFL I - 164/94<br />

im Jahre 1994) vom Betreiber des VLP werden jedoch keine regulären Nachtflüge<br />

durchgeführt <strong>und</strong> auch nicht angestrebt. Diese sind nur auf seltene Fällen beschränkt . Das<br />

Lärmgutachten (Kurz <strong>und</strong> Fischer) geht ebenfalls von dieser Maßgabe des Betreibers aus.<br />

Eine Störung der Nachtruhe ist deshalb nicht zu erwarten.<br />

Eine Gegenüberstellung der Veränderung der Lärmbelastungen zwischen Bestand -<br />

Prognose 2010 ist in der UVS S. 82 zusammengestellt. Die Schenkenbergschule <strong>und</strong> der<br />

Kindergarten im Mischgebiet Solpark werden demnach erheblich entlastet werden. Das<br />

bedeutet, dass durch das Vorhaben die Störung vermindert wird. Für das<br />

Diakoniekrankenhaus ergibt sich eine geringe Zunahme der Belastung. Minderung ist<br />

durch Regelungen möglich (Beschränkung auf lärmärmere Flugzeuge in der<br />

Genehmigung, Startrichtungswahl, keine Direktabflüge). Zu bedenken ist die Hohe<br />

Gr<strong>und</strong>belastung durch den Hubschrauberlandeplatz auf Parkdeck sowie die Verlegepläne<br />

des Krankenhauses.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

520<br />

Sek<strong>und</strong>äreffekte (Ansiedlung von zusätzlichen Gewerbebetrieben) wurden nicht in die<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen aufgenommen.<br />

Durch den großen Bestand an genehmigten, aber noch nicht bebauten Gewerbeflächen im<br />

Gebiet Solpark ist in planungsrelevanten Zeiträumen kaum mit einem weiteren Bedarf an<br />

Gewerbeflächen zu rechnen. Im FNP sind für die Umgebung des Verkehrslandeplatzes<br />

keine weiteren Entwicklungsflächen für Gewerbe vorgesehen. Die Verdichtung der<br />

Bebauung im Solpark ist bereits ein baurechtlich genehmigter Eingriff <strong>und</strong> somit nur<br />

indirekt als Sek<strong>und</strong>ärwirkung des Verkehrslandeplatzes zu betrachten. Die Linienführung<br />

einer Umfahrung von Altenhausen ist als eigenständiges Verfahren in der Planung <strong>und</strong><br />

unabhängig vom Verkehrslandeplatz zu sehen. Ihre Umweltauswirkungen sind nicht<br />

Bestandteil des PFV <strong>und</strong> nicht vom Vorhabenträger zu erfassen <strong>und</strong> zu bewerten.<br />

Inge <strong>und</strong> Robert Frank Weckrieden<br />

Ingeborg <strong>und</strong> Heinz Heier<br />

Breitenstein<br />

521<br />

522<br />

Das Vorhaben führt zu steigender Umweltbelastung <strong>und</strong> sinkender Lebensqualität. Die verschiedenartigen Aspekte der Umwelt- Be- <strong>und</strong> Entlastungen werden in der UVS <strong>und</strong><br />

dem LBP abgehandelt. (Siehe Schutzgüterbetrachtung)<br />

Walter Göller Breitenstein<br />

523<br />

Jörg Pfänder Schwäbisch Hall<br />

Gerhard Stäfe Breitenstein<br />

E. Klenk Eltershofen<br />

524<br />

525<br />

526<br />

S. u. M Breuningr, M. u. K. Schneider 527<br />

Schwäbisch Hall<br />

Adelhaid Jung Schwäbisch Hall<br />

Anita <strong>und</strong> Herbert Walford<br />

528<br />

529<br />

Schwäbisch Hall<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch 530<br />

Hall<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

531<br />

zu 4.3: Die Nullvariante beschreibt nicht die Auswirkungen auf die Umwelt, sondern stellt nur Die Beschreibung der Nullvariante ist in der Beschreibung des aktuellen Zustandes der<br />

wirtschaftliche Nachteile für den Betreiber dar. Insbesondere ist die Ablehnung der Nullvariante Schutzgüter impliziert. Auch ohne Durchführung des geplanten Vorhabens ist<br />

aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist nicht nachvollziehbar (S. 64).<br />

anzunehmen, daß die bisher schon belasteten Wohn- , Misch-, Dorf- <strong>und</strong> Sondergebiete<br />

durch ein Flugverkehrsaufkommen weiterhin belastet werden (insbesondere Altenhausen,<br />

Kreuzäckersiedlung, Schulzentrum ...) <strong>und</strong> die angestrebte <strong>und</strong> aufgezeigte Entlastung<br />

nicht stattfindet..<br />

9 Landschaftspflegerische<br />

9,1 Bilanzierung RP Stuttgart<br />

532<br />

Ref 53<br />

Begleitplanung<br />

Nach der Scopingvorlage sollten die Funktionsverluste qualitativ erfaßt <strong>und</strong> in<br />

Die Bodenfunktionen wurden qualitativ erfaßt <strong>und</strong> dort wo erforderlich auch quantifiziert<br />

Hektarwerteinheiten angegeben werden. In gleicher Weise sollten die Funktionsgewinne durch (UVS Kap. 7.2).<br />

Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen nach einer prognostizierten Bewertung nach Heft 31<br />

ermittelt werden, um Eingriff <strong>und</strong> Ausgleich bilanzieren zu können. Diese Vorgehensweise<br />

findet sich nicht in den Unterlagen. Die Leistungsfähigkeit der Böden wurde bei der Bilanzierung<br />

nicht berücksichtigt. Die Berechnungen sind nachzureichen.<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

533<br />

Warum wurde bei einem Restentsiegelungspotential von 5.78 ha die Negativdifferenz von 3.1<br />

ha Bodenversiegelung nicht vollständig kompensiert<br />

Zur Entsiegelung stehen optional 5,78 ha zur Verfügung (im LBP Maßnahmenplan weiß<br />

schraffiert). Für Ausgleichsmaßnahmen ist die Entsiegelung von 3,1 ha erforderlich <strong>und</strong><br />

geplant (LBP Kap 6.2 Maßnahmenbeschreibung A1).<br />

Seite 32 von 41


9 Landschaftspflegerische<br />

9,1 Bilanzierung<br />

Begleitplanung<br />

0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

534 (S. 34): Die Darstellung der Entsiegelung bei der Ermittlung des Eingriffs ist nicht zulässig.<br />

Der Hinweis ist an dieser Stelle nur als ergänzender Hinweis zu betrachten. Die<br />

Entsiegelung mindert nicht den Eingriff. Sie stellt eine Ausgleichsmaßnahme dar. Die reale<br />

Neuversiegelung von 7,82 ha wird klar genannt. In der Eingriffs - Ausgleichsbilanz (S: 54)<br />

wird dieser Sachverhalt klar differenziert.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

535<br />

Bei der Darstellung der versiegelten Flächen müssen die mit dem VEP genehmigten<br />

Bereiche ebenfalls berücksichtigt werden.<br />

Der Vorhabens- <strong>und</strong> Erschließungsplan VEP ist ein eigenständiges Rechtsverfahren. Die<br />

baurechtliche Genehmigung für diese Flächen ist unabhängig von der weiteren Planung<br />

erteilt. Sie sind somit rechtsgültiger Bestand. Einer sofortigen Bebauung wäre rechtlich<br />

möglich. Demnach sind sie als versiegelter Bestand berücksichtigt worden.<br />

Naturschutzrechtlicher Ausgleich <strong>und</strong> Ersatz wurden bereits im VEP-Verfahren hergestellt.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

536<br />

(S. 36): Die angeführten ca. 18000 Starts <strong>und</strong> Landungen stimmen nicht mit den Angaben im<br />

Technischen Erläuterungsbericht <strong>und</strong> in der Prognose überein.<br />

Diese Angabe ist der Prognose der Flugbewegungszahlen auf dem Flugplatz Schwäbisch<br />

Hall für das Jahr 2010 (airplan 16.2.2002, S. 43) entnommen. Die Zahl 18000 ist als 18000<br />

Starts <strong>und</strong> 18000 Landungen zu verstehen.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

537<br />

Die Ermittlung der Auswirkungen der Einleitung in den Sonderbach ist nicht ausreichend. Es wird keine Erhöhung der Einleitkapatzität (ca 100l/s) vorgenommen (Änderung des<br />

Wird die Erhöhung der Abflußmengen <strong>und</strong> die Veränderung der Wasserqualität im Sonderbach Stauzieles im RRB). Eine 5jährige (2 mal/Jahr) Messung <strong>und</strong> Untersuchung der<br />

als Folge des Änderungsverfahrens angesehen, sind die Auswirkungen zu ermitteln <strong>und</strong> zu Gewässerqualität des Sonder- <strong>und</strong> Otterbach ist in Auftrag gegeben.<br />

bewerten.<br />

538 Auf S. 44 wird ausgeführt, daß Ersatzmaßnahmen außerhalb des Plangebietes notwendig Rücksprache mit Stadt Schwäbisch Hall, Abteilung Planung <strong>und</strong> Bauen.<br />

sind. Zu prüfen ist, ob hier die Inanspruchnahme fremden Gr<strong>und</strong>eigentums erforderlich ist.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

539<br />

540<br />

Bei der neuen Flächeninanspruchnahme wird die Umwandlung einer Hofstelle in<br />

Verkehrslandeplatzflächen mit 24,71 ha genannt. Worum handelt es sich hier<br />

Bei den baubedingten Beeinträchtigungen auf S. 60 sind die Ausgleichsmaßnahmen<br />

entfallen. Was ist hier gemeint.<br />

In den anlagebedingten Projektwirkungen (s. 34 LBP) ist dargestellt, wie sich die 24,71 ha<br />

zusammensetzen.<br />

Wenn bei Realisierung der Minimierungsmaßnahmen keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten sind, besteht kein Bedarf an weiteren<br />

Ausgleichsmaßnahmen. Daher entfällt dieser Punkt.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

541 Die Bewertung, daß bei baubedingten Beeinträchtigungen keine erheblichen<br />

Behandlung des Bodens ist Auflage der Ausschreibung der Baumaßnahme.<br />

Beeinträchtigungen in den Grünland- <strong>und</strong> Ackerstreifen zu verzeichnen sein sollen, ist<br />

angesichts der Aussage an anderer Stelle, daß diese noch nicht konkret bezifferbar seien, nicht<br />

nachzuvollziehen.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

542<br />

In den Unterlagen ist die Frage der Flächenverfügbarkeit nicht behandelt.<br />

Der Bodenverlust wird durch Entsiegelung im Gelände vollständig ausgeglichen werden.<br />

Dem Entsiegelungsbedarf von 3.1 ha stehen 5,78 ha optional zur Verfügung. Lediglich die<br />

genaue Lage der für die Entsiegelung in Anspruch zu nehmenden Flächen ist noch nicht<br />

konkretisiert. Die Flächen sind verfügbar.<br />

9,2 Minderung Kanzlei Wurster Wirsing<br />

543 Bei den Maßnahmen zur Minderung baubedingter Risiken wird darauf verwiesen, daß sie in Kenntnis<br />

Fr . RA Fridrich<br />

der jetzigen Planungsphase nicht näher räumlich zu konkretisieren sind. Dies ist jedoch<br />

erforderlich <strong>und</strong> ggf. als Auflage im Beschluß zu formulieren.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

544 Die Renaturierung des Wettbaches als funktionale Ersatzmaßnahme für die Beeinträchtigung Ausgleichsmaßnahmen können in diesem Falle nicht durchgeführt werden, da der Lärm<br />

Fr . RA Fridrich<br />

der Erholung ist angesichts der Zunahme der Lärmimmissionen nicht nachzuvollziehen. nicht ausgeglichen werden kann. Es kann lediglich Ersatz durch Erhöhung der räumlichen<br />

Attraktivität des Landschaftsbildes geschaffen werden. Es ist der dort lebenden<br />

Bevölkerung nicht damit gedient, an anderer weniger verlärmter Stelle Ersatzmaßnahmen<br />

durchzuführen, da es sich hier um das direkt Wohnumfeld handelt. Ein kleinerer Bereich<br />

des südlichen Wettbachtales liegt in seiner erwarteten Verlärmung über dem<br />

Orientierungswert für landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholung von 55 dB(A), jedoch wird in diesem<br />

Bereich der Dauerschallpegel für nicht Wohngebiete (tags) nicht wesentlich überschritten.<br />

Der größte Teil des Wettbachtals liegt in einem Verlärmungskorridor von unter 55 dB(A),<br />

bleibt also nach wie vor für die landschaftsorientierte Erholung geeignet. In diesem Bereich<br />

liegt der Großteil der geplanten Ersatzmaßnahmen zur Aufwertung der Erholungseignung.<br />

Durch die Pflanzung von Bäumen entlang des Hauptspazierweges wird durch Abschattung<br />

auch eine eventuelle<br />

Beeinträchtigung durch Überflüge minimiert.<br />

Seite 33 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

9,3 Ausgleich RP Stuttgart<br />

545 Entsiegelung (Maßnahme A1):<br />

Hinweis wird beachtet<br />

Ref 54<br />

Um eine Bewertung der Bodenfunktion vornehmen <strong>und</strong> nachvollziehen zu können, sind die<br />

Angaben nicht ausreichend. Darzustellen ist, wie die Rekultivierung im Einzelnen erfolgen soll<br />

(Auskoffern des Unterbaus, Lockerung des Untergr<strong>und</strong>s) <strong>und</strong> welches Bodenmaterial<br />

aufgetragen werden soll. Der Auftrag hat nach den Vorgaben des § 12 BBodSchV i.V. mit DIN<br />

19731 zu erfolgen.<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

546<br />

Es ist fachlich nicht korrekt, den nicht ausgeglichenen Bodenverlust von 3,1 ha damit zu<br />

begründen, daß 11 ha Acker in Wiese umgewandelt werden. Entscheidend hierfür wäre die<br />

Lage dieser Ackerflächen.<br />

Der Bodenverlust wird durch Entsiegelung im Gelände vollständig ausgeglichen werden.<br />

Dem Entsiegelungsbedarf von 3.1 ha stehen 5,78 ha optional zur Verfügung. Lediglich die<br />

genaue Lage der für die Entsiegelung in Anspruch zu nehmenden Flächen ist noch nicht<br />

konkretisiert.<br />

RP Stuttgart<br />

Ref 32<br />

RP Stuttgart<br />

Ref 32<br />

547<br />

548<br />

Boden (Seite 43): Ein Resteingriff von 0.5 ha soll durch Umwandlung von 11 ha Acker in<br />

Dauergrünland kompensiert werden. Dies ist eine Überkompensation.<br />

2710 m² Feldhecken sollen zur Kompensation des temporären Ausgleichsdefizites durch<br />

die Anlage von 6400 m² Feldhecken ersetzt werden. Außerdem sollen 72 Bäume entlang von<br />

Feldwegen <strong>und</strong> bachbegleitende Gehölze entlang des Wettbaches gepflanzt werden.<br />

Das temporäre Ausgleichsdefizit sollte aber durch temporäre Maßnahmen kompensiert werden,<br />

um eine Überkompensation zu vermeiden. Dafür sollten die 6400 m² Feldhecken als<br />

Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahme angesehen werden für die Entfernung von Hecken <strong>und</strong><br />

Bäumen. Verzichtet werden sollte auf die Pflanzung von 72 Bäumen <strong>und</strong> die Anlage von<br />

10 m breiten Gewässerrandstreifen, die bei 400 m Länge einem Flächenbedarf von 0.8 ha<br />

(nicht 800 m²) entsprechen.<br />

Diese Flächen müssen vorhabensbedingt umgewandelt werden. Eine extensive<br />

Bewirtschaftung ist aus Flugsicherungsgründen (Hindernisfrei-, Antennenschutzbereich)<br />

nicht mehr möglich. Die Umwandlung in Dauergrünland ruft einen positiven Effekt auf den<br />

Naturhaushalt hervor. Durch diese Maßnahme kann zudem sichergestellt werden, daß<br />

auch bei geringfügigen zusätzlichen Belastungen (z.B. durch baubedingte temporäre<br />

Bodeninanspruchnahmen im künftigen Flugplatzgelände) weiterhin eine Kompensation der<br />

Auswirkungen gewahrt bleibt.<br />

Die 72 Bäume sind die Ausgleichsmaßnahme für den Verlust von 72 mittelalten - alten ,<br />

teilweise schönen Solitärbäumen (Biotop 18 UVS). Diese können in ihren Funktionen für<br />

die Fauna <strong>und</strong> für das Landschaftsbild nicht durch niedrige Feldhecken ausgeglichen<br />

werden! Die höhere Fläche an Feldhecken dient nicht nur der Kompensation für den<br />

Verlust von Feldhecken, sondern auch dem Landschaftsbild <strong>und</strong> dem Wohnumfeld<br />

(Gärten) der Altenhausener. Die Betonung des Wettbachs durch extensive Bewirtschaftung<br />

<strong>und</strong> Anlage weiterer bachbegleitender Gehölze dient der landschaftlichen Aufwertung der<br />

Wettbachaue als Wohnumfeld (Ersatzmaßnahme für die Erholung). Gleichzeitig hat es<br />

eine positive Wirkung für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere. Eine Abstimmung mit dem Landkreis <strong>SHA</strong><br />

(Naturschutz) <strong>und</strong> der Stadt <strong>SHA</strong> (Bauen <strong>und</strong> Planen) hat im Vorfeld stattgef<strong>und</strong>en.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

549<br />

Auf S. 43 wird für die Ausgleichsmaßnahme auf 3,1 ha von 5.78 ha als optional zur Verfügung Der Bodenverlust wird durch Entsiegelung im Gelände vollständig ausgeglichen werden.<br />

stehende versiegelte Fläche verwiesen. Diese Aussage ist nicht nachvollziehbar.<br />

Dem Entsiegelungsbedarf von 3.1 ha stehen 5,78 ha zur Verfügung. Lediglich die genaue<br />

Lage der für die Entsiegelung in Anspruch zu nehmenden Flächen ist noch nicht<br />

konkretisiert.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

550<br />

Bei der Maßnahmenbeschreibung für die Maßnahme A 1 wird davon ausgegangen, daß eine<br />

Entmunitionierung nicht notwendig ist. Dies ist nicht nachvollziehbar <strong>und</strong> unter<br />

Sicherheitsaspekten zu prüfen.<br />

Die Entfernung von Altlasten ist vom Eingriffsverursacher (Rechtsnachfolger) zu erledigen,<br />

nicht von dem jetzigen Pächter/Besitzer der Flächen (Verhandlung <strong>zum</strong> Gr<strong>und</strong>erwerb mit<br />

Stadt <strong>SHA</strong>). Die Belastung mit Altlasten entspricht der Bestandssituation.<br />

Eine Eingriffs- Ausgleichsbilanz zielt auf den Erhalt der bestehenden Situation ab. Bedingt<br />

durch das geplante Vorhaben ist die Neuversiegelung <strong>und</strong> die Störungen des<br />

Bodengefüges, sowie die Belastungen durch Schadstoffeinträge in der Eingriffs-<br />

Ausgleichsbilanz zu betrachten. Diese Auswirkungen werden entsprechend kompensiert.<br />

Eine Entsiegelung wird mit baubegleitender Entmunitionierung durchgeführt. Die<br />

Verantwortlichkeit wird im Kaufvertrag des Geländes festgelegt.<br />

9,4 Ersatz Umweltzentrum Kreis Schwäbisch 551<br />

Hall<br />

Die erholungsrelevante Biotopaufwertung soll gerade dort durchgeführt werden, wo künftig<br />

der landebahnnächste Abschnitt der Einflug-/Abflugschneise liegt. Dies ist nicht sachgerecht.<br />

Die Wettbachaue hat im engeren Umfeld im Vergleich das bedeutendste<br />

Aufwertungspotential, weil es im Senkenbereich deutlich als räumliche Einheit mit<br />

interessanten Landschaftsstrukturen wahrgenommen wird <strong>und</strong> direktes Wohnumfeld ist.<br />

Der dort lebenden Bevölkerung ist nicht mit Ersatzmaßnahmen an anderer weniger<br />

verlärmter Stelle gedient. Ein kleinerer Bereich des südlichen Wettbachtales liegt in seiner<br />

erwarteten Verlärmung über dem Orientierungswert für landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholung<br />

von 55 dB(A), jedoch wird in diesem Bereich der Dauerschallpegel für nicht Wohngebiete<br />

(Tags) nicht wesentlich überschritten. Zusätzlich ist er bereits durch die Tüngentaler Straße<br />

verlärmt. Der größte Teil des Wettbachtals liegt in einem Dauerschallpegelbereich von<br />

unter 55 dB(A), bleibt also nach wie vor für die landschaftsorientierte Erholung geeignet. In<br />

diesem Bereich liegt der Großteil der geplanten Ersatzmaßnahmen zur Aufwertung der<br />

Erholungseignung. Durch die Pflanzung von Bäumen entlang des Hauptspazierweges wird<br />

auch eine eventuellen Beeinträchtigung durch Überflüge minimiert.<br />

Seite 34 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

552<br />

Maßnahme E 2 hat die Aufwertung des Landschaftsbildes <strong>zum</strong> Ziel. Hier soll funktionaler Die Wettbachaue hat im engeren Umfeld im Vergleich das bedeutendste<br />

Ersatz für die Verlärmung durch Aufwertung des Landschaftsbildes erfolgen. Dies ist angesichts Aufwertungspotential, weil es im Senkenbereich deutlich als räumliche Einheit mit<br />

der Lärmimmissionen, die eine Naherholung kaum noch möglich machen, nicht<br />

interessanten Landschaftsstrukturen wahrgenommen wird <strong>und</strong> direktes Wohnumfeld ist.<br />

nachvollziehbar.<br />

Der dort lebenden Bevölkerung ist nicht mit Ersatzmaßnahmen an anderer weniger<br />

verlärmter Stelle gedient. Ein kleinerer Bereich des südlichen Wettbachtales liegt in seiner<br />

erwarteten Verlärmung über dem Orientierungswert für landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholung<br />

von 55 dB(A), jedoch wird in diesem Bereich der Dauerschallpegel für nicht Wohngebiete<br />

(Tags) nicht wesentlich überschritten. Zusätzlich ist er bereits durch die Tüngentaler Straße<br />

verlärmt. Der größte Teil des Wettbachtals liegt in einem Dauerschallpegelbereich von<br />

unter 55 dB(A), bleibt also nach wie vor für die landschaftsorientierte Erholung geeignet. In<br />

diesem Bereich liegt der Großteil der geplanten Ersatzmaßnahmen zur Aufwertung der<br />

Erholungseignung. Durch die Pflanzung von Bäumen entlang des Hauptspazierweges wird<br />

auch eine eventuellen Beeinträchtigung durch Überflüge minimiert.<br />

9,5 Alternativvorschläge<br />

RP Stuttgart<br />

553<br />

für<br />

Ref 55<br />

Maßnahmen<br />

Weitere Flächen (2.68 ha) stehen zur Entsiegelung zur Verfügung. Die Entsiegelung dieser<br />

Flächen sollte anderen Maßnahmen, z.B. Extensivierungsmaßnahmen, vorgezogen werden.<br />

Für den Ausgleich der Eingriffe in den Boden reichen die 3,1 ha aus. Die restlichen<br />

Flächen könnten, falls sie nicht mehr betriebsbedingt benötigt werden durchaus zusätzlich<br />

entsiegelt werden <strong>und</strong> in ein stadteigenes Ökokonto eingestellt werden. Dies wäre<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zu begrüßen.<br />

9,6 Sonstiges Landratsamt Schwäbisch Hall 554<br />

Der LBP sieht neben der betriebsbedingten Entsiegelung von 4,72 ha eine weitere<br />

Entsiegelung von<br />

3.1 ha <strong>zum</strong> vollständigen Ausgleich vor. Dieser Vorgabe ist im Lageplan Nr. 9 nicht in vollem<br />

Umfang Rechnung getragen. In diesem Plan werden lediglich die betriebsnotwendigen 4.7 ha<br />

zur Entsiegelung vorgesehen. Es ist erforderlich, die darüber hinaus gehenden<br />

Entsiegelungsflächen in diesem Plan festzulegen.<br />

Die konkreten Entsiegelungsflächen können erst, wenn alle Planungen <strong>und</strong><br />

Betriebsabläufe feststehen, im Landschaftspflegerischen Ausführungsplan festgelegt<br />

werden.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

555<br />

Konkrete Untersuchungen zur Bodenstruktur liegen nicht vor. Insbesondere hinsichtlich der<br />

noch erforderlichen Entmunitionierung <strong>und</strong> der Frage, welche Entsiegelungen wirksamen<br />

Ausgleich bieten, sind diese Untersuchungen erforderlich.<br />

Ein spezielles hydrogeologisches Gutachten <strong>zum</strong> Bauvorhaben ist vom Vorhabensträger<br />

in 07/03 beauftragt. Die Entmunitionierung ist bei Entsiegelung zwar erforderlich, aber nicht<br />

Bestandteil der Eingriffs- Ausgleichsbilanz.<br />

10 Betroffenheiten<br />

10,1 Gr<strong>und</strong>stücksbetroff<br />

RP Stuttgart<br />

556<br />

enheiten/Wertverlu<br />

Ref 32<br />

st<br />

Amt für Landwirtschaft, Landschafts- 557<br />

<strong>und</strong> Bodenkultur Ilshofen<br />

Die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen wird erheblich eingeschränkt durch<br />

die Entstehung von Missformen. Betroffen sind die Flst. 355, 574, 574/1, 575/1, 575/2 westlich<br />

des VLP <strong>und</strong> die Flst. 476, 480, 561 <strong>und</strong> 562 östlich des VLP. Durch eine Änderung der<br />

Grenzziehung im Westen parallel <strong>zum</strong> Feldweg Flst. 356 könnte die Bewirtschaftung der<br />

Parzellen erleichtert werden. Die Beeinträchtigungen sind angemessen zu entschädigen. Das<br />

Amt für Landwirtschaft, Landschafts- <strong>und</strong> Bodenkultur Ilshofen fordert insbesondere für die FlSt.<br />

476, 480, 561, 562 <strong>und</strong> 574/1 auf 20 Jahre kapitalisierte Entschädigungen.<br />

Flurstücke oder Teilflächen die innerhalb des Sicherheitsstreifens liegen werden aus<br />

Gründen der Flugsicherheit benötigt <strong>und</strong> nicht mehr extensiv bewirtschaftet. Entstehende<br />

Restflächen werden in Absprache mit den derzeitigen Pächtern neu geordnet. Entstehende<br />

Flächen ohne Zufahrt werden mit neuem Betriebsweg hergerichtet. Die Entgeltung von<br />

Dienstbarkeiten wird wie vogeschlagen kapitalisiert.<br />

Ortschaftsrat Eltershofen<br />

558<br />

Thomas Ernst Schwäbisch Hall 559<br />

Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />

560<br />

Schwäbisch Hall<br />

H. u. M. Eßler Schwäbisch Hall 561<br />

Ingrid <strong>und</strong> Stefan Holl Schwäbisch 562<br />

Hall<br />

Dieter Otterbach Schwäbisch Hall 563<br />

Hartmut Radtke Schwäbisch Hall 564<br />

Liselotte Willi <strong>und</strong> Hans-Ulrich 565<br />

Otterbach Schwäbisch Hall<br />

Werner Noll Schwäbisch Hall 566<br />

Vera Machwirth Schwäbisch Hall 567<br />

Michael Meid Schwäbisch Hall 568<br />

Schwäbisch Hall<br />

Susanne <strong>und</strong> Jürgen Pohl<br />

569<br />

Schwäbisch Hall<br />

Klara Offenhäußer Schwäbisch Hall 570<br />

Christa Keith Schwäbisch Hall 571<br />

Horst Leu Eltershofen<br />

572<br />

Heidrun <strong>und</strong> Uwe Langenohl 573<br />

Schwäbisch Hall<br />

Herta Lung Schwäbisch Hall 574<br />

Es wird eine Wertminderung bestehender Immobilien in Breitenstein <strong>und</strong> Eltershofen<br />

befürchtet. Dadurch wird z.T. auch die Altersvorsorge gefährdet. Deshalb wird ein Ausgleich<br />

von Wertverlusten für die Bewohner der Ortschaften gefordert.<br />

Die dem Antrag beigefügten Gutachten zeigen, daß keine un<strong>zum</strong>utbare Belastung für<br />

Menschen in der Umgebung des VLP besteht oder entstehen wird. Daher sind<br />

Wertverluste für Wohnhäuser, Eigentumswohungen, Gr<strong>und</strong>stücke, Boden- <strong>und</strong><br />

Bausubstanz, Immobilien <strong>und</strong> Mietwohnungen, verursacht durch den Luftverkehr am VLP<br />

Schwäbisch Hall-Hessental nicht zu erwarten.<br />

Anhand der Ergebnisse der UVS kann abgeleitet werden, daß die Lebensqualität in den<br />

umliegenden Gemeinden nicht in dem genannten Ausmaß abnehmen wird. Eine monetäre<br />

Wertminderung für Immobilien durch das geplante Vorhaben wird nicht beobachtet. Im<br />

Gegenteil kann von einer Wertsteigerung von Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Immobilien welche in den<br />

letzten 10 Jahren ( z. B. im Bereich Tüngental ) entstanden sind ausgegangen werden. Zu<br />

bedenken ist auch, dass viele der Einwender Immobilien in der Zeit des amerikanischen<br />

Heeresfliegerplatzes mit bedeutend höherem Flugaufkommen am Tage <strong>und</strong> in der Nacht<br />

angeschafft haben.<br />

Seite 35 von 41


edenken ist auch, dass viele der Einwender Immobilien in der Zeit des amerikanischen<br />

Heeresfliegerplatzes mit bedeutend höherem Flugaufkommen am Tage <strong>und</strong> in der Nacht<br />

angeschafft haben.<br />

0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Dieter Quost<br />

Schwäbisch Hall<br />

575<br />

Seite 36 von 41


angeschafft haben.<br />

0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Meyer Schäbisch Hall<br />

576<br />

Gerhard Otterbach Schwäbisch Hall 577<br />

Dieter Hezel Breitenstein<br />

578<br />

Dr. Thomas Pfisterer Tüngental 579<br />

Inge <strong>und</strong> Dietmar Mross Schwäbisch 580<br />

Hall<br />

Hildegard <strong>und</strong> Roland Klein 581<br />

Schwäbisch Hall<br />

Irmtrud Hörner Weckrieden 582<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Ralf Lang Breitenstein 583<br />

Klaus Keith Schwäbisch Hall 584<br />

Monika <strong>und</strong> Ingo Kluger Schwäbisch 585<br />

Hall<br />

Ingeborg <strong>und</strong> Heinz Heier<br />

586<br />

Breitenstein<br />

Dietmar Hofmann Schwäbisch Hall 587<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Werner Köpf<br />

588<br />

Schwäbisch Hall<br />

Adelhaid Jung Schwäbisch Hall 589<br />

E. Klenk Eltershofen<br />

590<br />

Günter Hertel Schwäbisch Hall 591<br />

Inge <strong>und</strong> Robert Frank Weckrieden 592<br />

Maria <strong>und</strong> Rudolf Hartung<br />

593<br />

Schwäbisch Hall<br />

Heidi <strong>und</strong> Gerd Geier Eltershofen 594<br />

Heini Kübler Schwäbisch Hall 595<br />

Elke Glasbrenner Tüngental 596<br />

Walter Göller Breitenstein<br />

597<br />

Ulrike Körting-Göller Breitenstein 598<br />

Ingrid <strong>und</strong> Lothar Wild Schwäbisch 599<br />

Hall<br />

Günter Haberl Schwäbisch Hall 600<br />

Anita <strong>und</strong> Herbert Walford<br />

601<br />

Schwäbisch Hall<br />

Rolf Weber Schwäbisch Hall 602<br />

603<br />

Dagmar <strong>und</strong> Werner Dammann<br />

Schwäbisch Hall<br />

Jürgen Deininger Tüngental<br />

Ruth <strong>und</strong> Michael Druckenmüller<br />

Schwäbisch Hall<br />

Karlheinz Welz Schwäbisch Hall<br />

Wilfried Schneider Breitenstein<br />

D. u. G. Schnurr Breitenstein<br />

Gerda <strong>und</strong> Jürgen Schiele<br />

Schwäbisch Hall<br />

Helmut Klenk Schwäbisch Hall<br />

Ursula <strong>und</strong> Rüdiger Schorpp<br />

604<br />

605<br />

606<br />

607<br />

608<br />

609<br />

610<br />

611<br />

Schwäbisch Hall<br />

Miriam Schröder Schwäbisch Hall 612<br />

613<br />

614<br />

615<br />

616<br />

Hermann M. Thomann Weckrieden<br />

Birgit <strong>und</strong> Ulrich Wahl Tüngental<br />

Johannes Sachse Schwäbisch Hall<br />

Cornelia <strong>und</strong> Jürgen Salzer<br />

Breitenstein<br />

Renate Seitz Schwäbisch Hall 617<br />

Alexander Stang Schwäbisch Hall 618<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Ulrich Kübler<br />

619<br />

Schwäbisch Hall<br />

Sonja <strong>und</strong> Werner Stang<br />

620<br />

Schwäbisch Hall<br />

Gerhard Stäfe Breitenstein<br />

621<br />

Wolfgang Schneider Schwäbisch Hall 622<br />

Seite 37 von 41


0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Karl Wolpert Breitenstein<br />

623<br />

Harald Bauer Tüngental<br />

624<br />

Margit <strong>und</strong> Klemens Berner 625<br />

Schwäbisch Hall<br />

Hans Blank Schwäbisch Hall 626<br />

627<br />

S. u. M Breuningr, M. u. K. Schneider<br />

Schwäbisch Hall<br />

Viola <strong>und</strong> Thomas Busse<br />

628<br />

Schwäbisch Hall<br />

Maria <strong>und</strong> Hermann Wegener 629<br />

Breitenstein<br />

Monika <strong>und</strong> Ingo Kluger Schwäbisch 630<br />

Hall<br />

Christoph Weinert Schwäbisch Hall<br />

Helga u. Richard Weinmann<br />

631<br />

632<br />

Breitenstein<br />

Gisela Malsam Breitenstein<br />

Eckhard Moser Weckrieden<br />

Helene <strong>und</strong> Helmut Röger<br />

633<br />

634<br />

635<br />

Schwäbisch Hall<br />

Marion <strong>und</strong> Bernhard Dalheiser 636<br />

Schwäbisch Hall<br />

Manfred Zimmer Schwäbisch Hall<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

637<br />

638<br />

Fr . RA Fridrich<br />

10,2 Sachschäden Ruth <strong>und</strong> Michael Druckenmüller 639<br />

Schwäbisch Hall<br />

643<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Vorhabensbedingt erhöht sich die Unfallgefahr. Daraus ergibt sich eine Gefährdung des<br />

Eigentums. Schadensersatzansprüche <strong>und</strong> Versicherungsleistungen sind nicht bekannt<br />

gegeben.<br />

Margit <strong>und</strong> Klemens Berner 640 Bedingt durch den Einsatz größerer Flugzeuge sind Gebäudeschäden durch<br />

Schwäbisch Hall<br />

Erschütterungen, Wirbelschleppen o. ä. zu erwarten.<br />

10,3 Sonstige<br />

Betroffenheiten<br />

Harald Bauer Tüngental<br />

641 Die direkte Verkehrsanbindung Tüngentals an Schwäbisch Hall, z.B. an das Schulzentrum<br />

Ost <strong>und</strong> die städtischen Einrichtungen über die Altenhausener Straße ist durch die vorliegende<br />

Planung nicht mehr gewährleistet. Folge wäre eine negative Auswirkung auf Umwelt <strong>und</strong><br />

Dr. Thomas Pfisterer Tüngental 642 Wohnsituation durch größere Fahrtstrecken.<br />

Helene <strong>und</strong> Helmut Röger<br />

Schwäbisch Hall<br />

Die Unterrichtung von Fahrschülern wird durch den Fluglärm erheblich gestört, da sich der<br />

Unterrichtsraum in der Ein- <strong>und</strong> Abflugschneise des VLP befindet.<br />

Gegenäußerung<br />

Die allgemeine Sicherheit in der Luftfahrt, insbesondere in den westlichen Ländern ist auf<br />

einem sehr hohen Standard. Das Sicherheitsrisiko des Fliegens liegt statistisch gesehen<br />

weit unterhalb des Risikos im Straßenverkehr. Der Einsatz moderner Flugzeuge <strong>und</strong><br />

Technik am VLP (ILS) wird das Absturzrisiko weiter reduzieren. Das Vorhaben dient<br />

vorwiegend der Steigerung der Flugsicherheit des VLP Schwäbisch Hall-Hessental.<br />

Eine besondere Gefahrenlage ist nicht zu erkennen. Entsprechend den gesetzlichen<br />

Vorgaben hat die Flugplatz Schwäbisch Hall GmbH eine Haftpflichtversicherung<br />

abgeschlossen. Bei Schäden durch LFZ haftet deren Halter mit der gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Summe (in Millionenhöhe) <strong>und</strong> nicht der Betreiber des Flugplatzes.<br />

Durch die Sicherheitsstreifen unwahrscheinlich <strong>und</strong> nicht belegt, bei Unterschallflügen nicht<br />

bekannt .<br />

Im Rahmen dieses Vorhabens ist keine Verlegung der K 2665, die als Verbindung<br />

zwischen Tüngental <strong>und</strong> Schäbisch Hall dient, geplant. Umwege werden deshalb nicht<br />

anfallen.<br />

Durch die Verschwenkung der S-/ LB werden die Schallimmissionen durch Fluglärm im<br />

Bereich der Kreuzäckersiedlung, die heute unter der Anfluglinie liegt, deutlich gemindert.<br />

Die Immissionsbeiträge des Verkehrslandeplatz sind jedoch auch an den höchstbelasteten<br />

Bereichen mit schutzbedürftiger Bebauung i.d.R. unterhalb der Irrelevanzschwellen der<br />

maßgeblichen Beurteilungsquellen. In jedem Fall jedoch bleiben die maßgeblichen Grenz-,<br />

Richt-, Ziel- <strong>und</strong> Leitwerte zur Beurteilung der Gesamtbelastung auch nach Umsetzung des<br />

Vorhabens unterschritten. Eine erhebliche Störung durch vorhabensbedingte Immissionen<br />

im Umfeld des VLP ist deshalb auszuschließen.<br />

Dorothea Weinert Schwäbisch Hall<br />

644<br />

Die Nutzung der Feldwege durch Benutzer des VLP führt zu einer Belästigung von<br />

Spaziergängern.<br />

Die Zufahrt <strong>zum</strong> LP-Weckrieden wird über eine Anbindung von der K 2665 bedient. Eine<br />

Nutzung von Feldwegen zur Zufahrt findet zur Zeit nicht statt <strong>und</strong> ist auch in Zukunft nicht<br />

geplant.<br />

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0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

646<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

11 Forderungen 11,1 Auflagen an den<br />

Stadt Vellberg<br />

645 Das bisher freiwillig bestehende Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sollte - mit Kenntnis<br />

nach<br />

Flugbetrieb<br />

Ausnahme von technischen <strong>und</strong> menschlichen Notsituationen - über dem Stadtgebiet Vellberg<br />

Genehmigungs<br />

in der Betriebsgenehmigung offiziell festgesetzt werden.<br />

-auflagen<br />

Ortschaftsrat Eltershofen<br />

Aufgr<strong>und</strong> von erheblichen Lärmimmissionen (Spitzenpegel über 48 dB(A)) muß bei der<br />

Genehmigung der Erweiterung des Verkehrslandeplatzes ein generelles Nachtflugverbot von<br />

19:00 Uhr bis 06:00 Uhr erfolgen. Zudem führt die Anflugschneise direkt über ein<br />

Krankenhaus, Nachbarschaft zu zahlreichen Wohngebieten. Das Startgewicht der<br />

zugelassenen Maschinen ist zu beschränken.<br />

Gegenäußerung<br />

Verhältnismäßigkeit nicht gegeben (erhebliche Lärmimmissionen), Freiwillige<br />

Beschränkung auf Regelflugbetrieb von 06:00-22:00 Uhr, Beschränkung des Startgewichts<br />

wie beantragt auf 20 t, Ausnahmen nur durch RP Stuttgart<br />

RP Stuttgart<br />

Ref 55<br />

647<br />

R. Birkler Eltershofen 648 Gefordert wird eine Begrenzung der Maschinengröße sowie die Festschreibung von<br />

649 Flugkorridoren <strong>und</strong> eines Nachtflugverbots zwischen 20:00 <strong>und</strong> 6:00 Uhr.<br />

650<br />

Ortschaftsrat Weckrieden<br />

Dr. Raim<strong>und</strong> Eberhardt Schwäbisch<br />

Hall<br />

Heidi <strong>und</strong> Gerd Geier Eltershofen 651<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Werner Köpf<br />

652<br />

Schwäbisch Hall<br />

Klara Offenhäußer Schwäbisch Hall 653<br />

Anemarie <strong>und</strong> Günter Limbacher 654<br />

Schwäbisch Hall<br />

Monika <strong>und</strong> Ingo Kluger Schwäbisch 655<br />

Hall<br />

Walter Göller Breitenstein<br />

656<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Ralf Lang Breitenstein 657<br />

Ulrike Körting-Göller Breitenstein 658<br />

E. Klenk Eltershofen<br />

659<br />

Hildegard <strong>und</strong> Roland Klein 660<br />

Schwäbisch Hall<br />

Klaus Keith Schwäbisch Hall 661<br />

Dr. Thomas Pfisterer Tüngental 662<br />

Dieter Otterbach Schwäbisch Hall 663<br />

Vera Machwirth Schwäbisch Hall 664<br />

Christa Keith Schwäbisch Hall 665<br />

Dieter Hezel Breitenstein<br />

666<br />

Hermann M. Thomann Weckrieden 667<br />

Birgit <strong>und</strong> Ulrich Wahl Tüngental 668<br />

Johannes Sachse Schwäbisch Hall 669<br />

Horst Leu Eltershofen<br />

670<br />

Alexander Stang Schwäbisch Hall 671<br />

Helmut Klenk Schwäbisch Hall 672<br />

Sonja <strong>und</strong> Werner Stang<br />

673<br />

Schwäbisch Hall<br />

Wolfgang Schneider Schwäbisch Hall 674<br />

675<br />

Dr Ludger Graf v. Westerholt<br />

Schwäbisch Hall<br />

Harald Bauer Tüngental<br />

Viola <strong>und</strong> Thomas Busse<br />

Schwäbisch Hall<br />

Melanie Weinmann Breitenstein<br />

Helga u. Richard Weinmann<br />

Breitenstein<br />

Elsbeth <strong>und</strong> Manfred Henn<br />

Breitenstein<br />

Ev. Diakoniewerk Schwäbisch Hall<br />

e.V.<br />

676<br />

677<br />

678<br />

679<br />

680<br />

681<br />

Immissionsschutz-Gutachten gehen nicht von Nachtflugbetrieb aus. Aussagen gelten daher<br />

im wesentlichen für den Tagbetrieb. Es wird empfohlen, diesen Vorbehalt in den PF-Bescheid<br />

aufzunehmen.<br />

Beschränkung auf Regelflugbetrieb von 06:00-22:00 Uhr, Ausnahmen mit PPR-Regelung<br />

bei ausreichender Begründung <strong>und</strong> streng restrikiver Handhabung (Ambulanzflüge <strong>und</strong><br />

ähnliche, Anpassung Gebührenordnung)<br />

Freiwillige Beschränkung auf Regelflugbetrieb von 06:00-22:00 Uhr, Beschränkung des<br />

Startgewichts wie beantragt auf 20 t, Ausnahmen nur durch RP Stuttgart, "Flugkorridore"<br />

werden nicht in der Planfesstellung sondern in der Betriebsgenehmigung (RP Stuttgart Ref<br />

46) sowie in den IFR-Verfahren (DFS) beschrieben<br />

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0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Ortschaftsrat Eltershofen<br />

Ev. Diakoniewerk Schwäbisch Hall<br />

e.V.<br />

682<br />

683<br />

Der Betrieb von Flugschulen ist aus Immissionsschutzgründen (insbesondere aufgr<strong>und</strong> der<br />

großen Anzahl an Starts <strong>und</strong> Landungen) einzuschränken. Weiterhin soll die Ansiedlung von<br />

Taxi- oder Frachtverkehr <strong>und</strong> untersagt werden. Start <strong>und</strong> Landung auf dem VLP sollte nur<br />

Flugzeugen mit Lärmschutzzeugnis erlaubt sein.<br />

Die Ergebnisse der Immissions-Betrachtungen zu Lärm <strong>und</strong> Luftschadstoffen zeigen, daß<br />

eine betriebliche Einschränkung von Schulflugzeugen nicht erforderlich ist.<br />

Der VLP besitzt eine allgemeine Betriebspflicht. Diese erlaubt es nicht bestimmte<br />

Flugarten, wie Taxi- Kurier- oder Frachtfliger oder Schulflugzeuge auszuschließen. Auch<br />

Flugzeuge ohne Lärmschutzzeugnis können nicht gr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschlossen werden,<br />

solange keine nationale Regelung den Betrieb solcher Luftfahrzeuge untersagt. Steuerung<br />

über Gebührenordnung wird, wie schon jetzt, erfolgen (gestaffelt nach Lärmkategorie <strong>und</strong><br />

Gewicht)<br />

11,2 Sonstige Auflagen RP Stuttgart<br />

684 Kontinuierliche schalltechnische Überwachung der Immissionsorte Kreuzäckersiedlung Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Ref 55<br />

Nord <strong>und</strong> Diakonissenkrankenhaus aufgr<strong>und</strong> hoher Maximalpegel (Kreuzäcker-Nord;<br />

Maximalpegel bis 92 dB(A) überschreiten den gebietsbezogenen Richtwert von Wohngebieten<br />

von 85 dB(A)). Monats- <strong>und</strong> Jahresberichterstattung <strong>und</strong> Vorlage bei den Aufsichtsbehörden.<br />

Abstimmung der Messungen mit der Aufsichtsbehörde. Erfassung LAS max, Darstellung als<br />

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt 685 Pegelhäufigkeitsverteilung. Sachk<strong>und</strong>ige Prüfung der Funktion der Meßeinrichtung<br />

Heilbronn<br />

(Wartungsvertrag).<br />

RP Stuttgart<br />

Ref 55<br />

Gewässerdirektion Neckar<br />

Ellwangen<br />

686 Während der Bauphase sind die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift <strong>zum</strong> Schutz<br />

vor Baulärm (AVV Baulärm) einzuhalten. Hinweis: Es dürfen nur Baumaschinen eingesetzt<br />

werden, die der Baumaschinenlärmverordnung - 15. BImSchV entsprechen.<br />

687 Einleitung der Niederschlagswässer: Maßnahmen, die als Auflage in den Beschluß Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

aufgenommen werden sollten:<br />

1.) Güteuntersuchungen am Zusammenlauf Sonderbach/Roßbach <strong>und</strong> am Otterbach<br />

oberhalb der Sammelkläranlage Tüngental jährlich 2x (Frühjahr <strong>und</strong> Herbst) von 2003 bis 2005<br />

2.) weitere 3-jährige Untersuchung nach Umsetzung der Planung<br />

3.) Einvernehmliche Entscheidung über eine Verlängerung oder Beendigung der<br />

Untersuchungsreihen<br />

4.) Parameter: biol. Gewässergüte, Temp., Sauerstoffgehalt, el. Leitfähigkeit, pH-Wert,<br />

Ammonium-Stickstoff, TOC<br />

Es wird die 32. BImSchV vom 29. August 2002 beachtet, da mit dieser die 15. BImSchV<br />

aufgehoben wurde.<br />

Gewässerdirektion Neckar<br />

Ellwangen<br />

Landratsamt Schwäbisch Hall<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

RP Stuttgart<br />

Ref 21<br />

RP Stuttgart<br />

Ref 52<br />

RP Stuttgart<br />

Ref 55<br />

688 Das Enteisungsabwasser muß die Qualität eines natürlichen Gewässers der Gütestufe II Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

aufweisen. Der Einleitungsgrenzwert an den Übergabestellen wird auf 20 mg/l TOC<br />

festgelegt. Wenn die Gewässergüteuntersuchungen gravierende Verschlechterungen<br />

aufzeigen, ist der Grenzwert auf 7 mg/l TOC abzusenken. Der Grenzwert TOC gilt nur bei<br />

Verwendung des Enteisungsmittels Safeway KF HOT. Der pH-Wert sollte zwischen 6.5 <strong>und</strong> 8.0<br />

liegen. Bei Kohlenwasserstoffen sind 10 mg/l einzuhalten. Abfiltrierbare Stoffe werden auf 100<br />

mg/l begrenzt.<br />

689 Der LBP muß verbindlicher Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses werden, die Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Ausgleichsmaßnahmen müssen verbindlich festgelegt werden (insbesondere die Maßnahmen<br />

außerhalb des eigentlichen Flugplatzgeländes)<br />

690 Gefordert wird die Festsetzung der Entsiegelung weiterer 3,1 ha Fläche.<br />

Die LBP hat ergeben, daß der naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleich durch andere<br />

Maßnahmen zu verwirklichen ist. Der Träger des Verfahrens wird diesen Ausgleich<br />

antragsgemäß leisten.<br />

691 Die geforderte Hindernisfreiheit des Luftverkehrs bitten wir im Zulassungsverfahren<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

herbeizuführen <strong>und</strong> zu gewährleisten<br />

692 Innerhalb des Plangebietes befindet sich eine Altlastenverdachtsfläche (Al-Nr. As 00703). Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Vom Landratsamt sind die zur Erk<strong>und</strong>ung notwendigen Maßnahmen zu benennen <strong>und</strong> in den<br />

Planfeststellungsbeschluß aufzunehmen<br />

693 Zum Schutz der Allgemeinheit <strong>und</strong> der Nachbarschaft vor schädlichen Einwirkungen durch Der Hinweis wird insbesondere in Bezug auf Minderungsmaßnahmen bei der<br />

Erschütterungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch<br />

Bauausführung beachtet. Soweit möglich werden erschütterungsarme Verfahren <strong>zum</strong><br />

Erschütterungen sind die Imissionswerte durch Schutzmaßnahmen der "Leitlinie zur Messung, Einsatz kommen.<br />

Beurteilung <strong>und</strong> Verminderung von Erschütterungsimmissionen" des LAI einzuhalten.<br />

11,3 Hinweise RP Stuttgart<br />

Ref 55<br />

694 Die geplante Flugzeugwerft ist als eigenständige Anlage nach § 22 BImSchG separat auf<br />

Lärmimmissionen durch mechanische Arbeiten etc. nach TA Lärm zu bewerten.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Straßenbauamt Schwäbisch Hall 695 Die Errichtung eines Zauns <strong>und</strong> der dahinterliegenden Bepflanzung darf nur im Einvernehmen Hinweis wird beachtet<br />

mit dem Straßenbauamt Schwäbisch Hall erfolgen.<br />

12 keine<br />

Gewässerdirektion Neckar<br />

696 Stellungnahme wurde durch die Gewässerdirektion Neckar, Bereich Ellwangen abgegeben Kenntnis<br />

Zuständigkeit<br />

Besigheim<br />

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0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

12 keine<br />

Zuständigkeit<br />

Schwarzwaldverein e.V.<br />

697 Außerhalb des Vereinsgebietes<br />

Kenntnis<br />

Freiburg<br />

13 keine Einwände Schutzgemeinschaft Deutscher Wald 698 Schließt sich der Stellungnahme des Umweltzentrums Schwäbisch Hall an.<br />

Kenntnis<br />

Kreis Schwäbisch Hall<br />

RP Stuttgart<br />

699 Sofern die Maßnahmen im LBP realisiert werden, ist der mit dem Vorhaben verb<strong>und</strong>ene Eingriff Kenntnis<br />

Ref 56<br />

in Natur <strong>und</strong> Landschaft kompensiert.<br />

RP Stuttgart<br />

700 - Kenntnis<br />

Ref 46<br />

Deutsche Telekom 701 - Kenntnis<br />

Gegenäußerung<br />

Amt für Flurneuordnung <strong>und</strong> 702 - Kenntnis<br />

Landentwicklung Crailsheim -<br />

Außenstelle Schwäbisch Hall<br />

Motorfliegerclub Schwäbisch Hall e.V. 703 - Kenntnis<br />

Stadt Vellberg<br />

704 - Kenntnis<br />

Stadt Schwäbisch Hall 705 - Kenntnis<br />

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt<br />

Heilbronn<br />

RP Stuttgart<br />

Ref 55<br />

Bezirksstelle für Naturschutz <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege Stuttgart<br />

Regionalverband Heilbronn-Franken<br />

706 - Kenntnis<br />

707 - Kenntnis<br />

708 - Kenntnis<br />

709 - Kenntnis<br />

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