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Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA

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Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

9,3 Ausgleich RP Stuttgart<br />

545 Entsiegelung (Maßnahme A1):<br />

Hinweis wird beachtet<br />

Ref 54<br />

Um eine Bewertung der Bodenfunktion vornehmen <strong>und</strong> nachvollziehen zu können, sind die<br />

Angaben nicht ausreichend. Darzustellen ist, wie die Rekultivierung im Einzelnen erfolgen soll<br />

(Auskoffern des Unterbaus, Lockerung des Untergr<strong>und</strong>s) <strong>und</strong> welches Bodenmaterial<br />

aufgetragen werden soll. Der Auftrag hat nach den Vorgaben des § 12 BBodSchV i.V. mit DIN<br />

19731 zu erfolgen.<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

546<br />

Es ist fachlich nicht korrekt, den nicht ausgeglichenen Bodenverlust von 3,1 ha damit zu<br />

begründen, daß 11 ha Acker in Wiese umgewandelt werden. Entscheidend hierfür wäre die<br />

Lage dieser Ackerflächen.<br />

Der Bodenverlust wird durch Entsiegelung im Gelände vollständig ausgeglichen werden.<br />

Dem Entsiegelungsbedarf von 3.1 ha stehen 5,78 ha optional zur Verfügung. Lediglich die<br />

genaue Lage der für die Entsiegelung in Anspruch zu nehmenden Flächen ist noch nicht<br />

konkretisiert.<br />

RP Stuttgart<br />

Ref 32<br />

RP Stuttgart<br />

Ref 32<br />

547<br />

548<br />

Boden (Seite 43): Ein Resteingriff von 0.5 ha soll durch Umwandlung von 11 ha Acker in<br />

Dauergrünland kompensiert werden. Dies ist eine Überkompensation.<br />

2710 m² Feldhecken sollen zur Kompensation des temporären Ausgleichsdefizites durch<br />

die Anlage von 6400 m² Feldhecken ersetzt werden. Außerdem sollen 72 Bäume entlang von<br />

Feldwegen <strong>und</strong> bachbegleitende Gehölze entlang des Wettbaches gepflanzt werden.<br />

Das temporäre Ausgleichsdefizit sollte aber durch temporäre Maßnahmen kompensiert werden,<br />

um eine Überkompensation zu vermeiden. Dafür sollten die 6400 m² Feldhecken als<br />

Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahme angesehen werden für die Entfernung von Hecken <strong>und</strong><br />

Bäumen. Verzichtet werden sollte auf die Pflanzung von 72 Bäumen <strong>und</strong> die Anlage von<br />

10 m breiten Gewässerrandstreifen, die bei 400 m Länge einem Flächenbedarf von 0.8 ha<br />

(nicht 800 m²) entsprechen.<br />

Diese Flächen müssen vorhabensbedingt umgewandelt werden. Eine extensive<br />

Bewirtschaftung ist aus Flugsicherungsgründen (Hindernisfrei-, Antennenschutzbereich)<br />

nicht mehr möglich. Die Umwandlung in Dauergrünland ruft einen positiven Effekt auf den<br />

Naturhaushalt hervor. Durch diese Maßnahme kann zudem sichergestellt werden, daß<br />

auch bei geringfügigen zusätzlichen Belastungen (z.B. durch baubedingte temporäre<br />

Bodeninanspruchnahmen im künftigen Flugplatzgelände) weiterhin eine Kompensation der<br />

Auswirkungen gewahrt bleibt.<br />

Die 72 Bäume sind die Ausgleichsmaßnahme für den Verlust von 72 mittelalten - alten ,<br />

teilweise schönen Solitärbäumen (Biotop 18 UVS). Diese können in ihren Funktionen für<br />

die Fauna <strong>und</strong> für das Landschaftsbild nicht durch niedrige Feldhecken ausgeglichen<br />

werden! Die höhere Fläche an Feldhecken dient nicht nur der Kompensation für den<br />

Verlust von Feldhecken, sondern auch dem Landschaftsbild <strong>und</strong> dem Wohnumfeld<br />

(Gärten) der Altenhausener. Die Betonung des Wettbachs durch extensive Bewirtschaftung<br />

<strong>und</strong> Anlage weiterer bachbegleitender Gehölze dient der landschaftlichen Aufwertung der<br />

Wettbachaue als Wohnumfeld (Ersatzmaßnahme für die Erholung). Gleichzeitig hat es<br />

eine positive Wirkung für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere. Eine Abstimmung mit dem Landkreis <strong>SHA</strong><br />

(Naturschutz) <strong>und</strong> der Stadt <strong>SHA</strong> (Bauen <strong>und</strong> Planen) hat im Vorfeld stattgef<strong>und</strong>en.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

549<br />

Auf S. 43 wird für die Ausgleichsmaßnahme auf 3,1 ha von 5.78 ha als optional zur Verfügung Der Bodenverlust wird durch Entsiegelung im Gelände vollständig ausgeglichen werden.<br />

stehende versiegelte Fläche verwiesen. Diese Aussage ist nicht nachvollziehbar.<br />

Dem Entsiegelungsbedarf von 3.1 ha stehen 5,78 ha zur Verfügung. Lediglich die genaue<br />

Lage der für die Entsiegelung in Anspruch zu nehmenden Flächen ist noch nicht<br />

konkretisiert.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

550<br />

Bei der Maßnahmenbeschreibung für die Maßnahme A 1 wird davon ausgegangen, daß eine<br />

Entmunitionierung nicht notwendig ist. Dies ist nicht nachvollziehbar <strong>und</strong> unter<br />

Sicherheitsaspekten zu prüfen.<br />

Die Entfernung von Altlasten ist vom Eingriffsverursacher (Rechtsnachfolger) zu erledigen,<br />

nicht von dem jetzigen Pächter/Besitzer der Flächen (Verhandlung <strong>zum</strong> Gr<strong>und</strong>erwerb mit<br />

Stadt <strong>SHA</strong>). Die Belastung mit Altlasten entspricht der Bestandssituation.<br />

Eine Eingriffs- Ausgleichsbilanz zielt auf den Erhalt der bestehenden Situation ab. Bedingt<br />

durch das geplante Vorhaben ist die Neuversiegelung <strong>und</strong> die Störungen des<br />

Bodengefüges, sowie die Belastungen durch Schadstoffeinträge in der Eingriffs-<br />

Ausgleichsbilanz zu betrachten. Diese Auswirkungen werden entsprechend kompensiert.<br />

Eine Entsiegelung wird mit baubegleitender Entmunitionierung durchgeführt. Die<br />

Verantwortlichkeit wird im Kaufvertrag des Geländes festgelegt.<br />

9,4 Ersatz Umweltzentrum Kreis Schwäbisch 551<br />

Hall<br />

Die erholungsrelevante Biotopaufwertung soll gerade dort durchgeführt werden, wo künftig<br />

der landebahnnächste Abschnitt der Einflug-/Abflugschneise liegt. Dies ist nicht sachgerecht.<br />

Die Wettbachaue hat im engeren Umfeld im Vergleich das bedeutendste<br />

Aufwertungspotential, weil es im Senkenbereich deutlich als räumliche Einheit mit<br />

interessanten Landschaftsstrukturen wahrgenommen wird <strong>und</strong> direktes Wohnumfeld ist.<br />

Der dort lebenden Bevölkerung ist nicht mit Ersatzmaßnahmen an anderer weniger<br />

verlärmter Stelle gedient. Ein kleinerer Bereich des südlichen Wettbachtales liegt in seiner<br />

erwarteten Verlärmung über dem Orientierungswert für landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholung<br />

von 55 dB(A), jedoch wird in diesem Bereich der Dauerschallpegel für nicht Wohngebiete<br />

(Tags) nicht wesentlich überschritten. Zusätzlich ist er bereits durch die Tüngentaler Straße<br />

verlärmt. Der größte Teil des Wettbachtals liegt in einem Dauerschallpegelbereich von<br />

unter 55 dB(A), bleibt also nach wie vor für die landschaftsorientierte Erholung geeignet. In<br />

diesem Bereich liegt der Großteil der geplanten Ersatzmaßnahmen zur Aufwertung der<br />

Erholungseignung. Durch die Pflanzung von Bäumen entlang des Hauptspazierweges wird<br />

auch eine eventuellen Beeinträchtigung durch Überflüge minimiert.<br />

Seite 34 von 41

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