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Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA

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Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

552<br />

Maßnahme E 2 hat die Aufwertung des Landschaftsbildes <strong>zum</strong> Ziel. Hier soll funktionaler Die Wettbachaue hat im engeren Umfeld im Vergleich das bedeutendste<br />

Ersatz für die Verlärmung durch Aufwertung des Landschaftsbildes erfolgen. Dies ist angesichts Aufwertungspotential, weil es im Senkenbereich deutlich als räumliche Einheit mit<br />

der Lärmimmissionen, die eine Naherholung kaum noch möglich machen, nicht<br />

interessanten Landschaftsstrukturen wahrgenommen wird <strong>und</strong> direktes Wohnumfeld ist.<br />

nachvollziehbar.<br />

Der dort lebenden Bevölkerung ist nicht mit Ersatzmaßnahmen an anderer weniger<br />

verlärmter Stelle gedient. Ein kleinerer Bereich des südlichen Wettbachtales liegt in seiner<br />

erwarteten Verlärmung über dem Orientierungswert für landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholung<br />

von 55 dB(A), jedoch wird in diesem Bereich der Dauerschallpegel für nicht Wohngebiete<br />

(Tags) nicht wesentlich überschritten. Zusätzlich ist er bereits durch die Tüngentaler Straße<br />

verlärmt. Der größte Teil des Wettbachtals liegt in einem Dauerschallpegelbereich von<br />

unter 55 dB(A), bleibt also nach wie vor für die landschaftsorientierte Erholung geeignet. In<br />

diesem Bereich liegt der Großteil der geplanten Ersatzmaßnahmen zur Aufwertung der<br />

Erholungseignung. Durch die Pflanzung von Bäumen entlang des Hauptspazierweges wird<br />

auch eine eventuellen Beeinträchtigung durch Überflüge minimiert.<br />

9,5 Alternativvorschläge<br />

RP Stuttgart<br />

553<br />

für<br />

Ref 55<br />

Maßnahmen<br />

Weitere Flächen (2.68 ha) stehen zur Entsiegelung zur Verfügung. Die Entsiegelung dieser<br />

Flächen sollte anderen Maßnahmen, z.B. Extensivierungsmaßnahmen, vorgezogen werden.<br />

Für den Ausgleich der Eingriffe in den Boden reichen die 3,1 ha aus. Die restlichen<br />

Flächen könnten, falls sie nicht mehr betriebsbedingt benötigt werden durchaus zusätzlich<br />

entsiegelt werden <strong>und</strong> in ein stadteigenes Ökokonto eingestellt werden. Dies wäre<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zu begrüßen.<br />

9,6 Sonstiges Landratsamt Schwäbisch Hall 554<br />

Der LBP sieht neben der betriebsbedingten Entsiegelung von 4,72 ha eine weitere<br />

Entsiegelung von<br />

3.1 ha <strong>zum</strong> vollständigen Ausgleich vor. Dieser Vorgabe ist im Lageplan Nr. 9 nicht in vollem<br />

Umfang Rechnung getragen. In diesem Plan werden lediglich die betriebsnotwendigen 4.7 ha<br />

zur Entsiegelung vorgesehen. Es ist erforderlich, die darüber hinaus gehenden<br />

Entsiegelungsflächen in diesem Plan festzulegen.<br />

Die konkreten Entsiegelungsflächen können erst, wenn alle Planungen <strong>und</strong><br />

Betriebsabläufe feststehen, im Landschaftspflegerischen Ausführungsplan festgelegt<br />

werden.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

555<br />

Konkrete Untersuchungen zur Bodenstruktur liegen nicht vor. Insbesondere hinsichtlich der<br />

noch erforderlichen Entmunitionierung <strong>und</strong> der Frage, welche Entsiegelungen wirksamen<br />

Ausgleich bieten, sind diese Untersuchungen erforderlich.<br />

Ein spezielles hydrogeologisches Gutachten <strong>zum</strong> Bauvorhaben ist vom Vorhabensträger<br />

in 07/03 beauftragt. Die Entmunitionierung ist bei Entsiegelung zwar erforderlich, aber nicht<br />

Bestandteil der Eingriffs- Ausgleichsbilanz.<br />

10 Betroffenheiten<br />

10,1 Gr<strong>und</strong>stücksbetroff<br />

RP Stuttgart<br />

556<br />

enheiten/Wertverlu<br />

Ref 32<br />

st<br />

Amt für Landwirtschaft, Landschafts- 557<br />

<strong>und</strong> Bodenkultur Ilshofen<br />

Die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen wird erheblich eingeschränkt durch<br />

die Entstehung von Missformen. Betroffen sind die Flst. 355, 574, 574/1, 575/1, 575/2 westlich<br />

des VLP <strong>und</strong> die Flst. 476, 480, 561 <strong>und</strong> 562 östlich des VLP. Durch eine Änderung der<br />

Grenzziehung im Westen parallel <strong>zum</strong> Feldweg Flst. 356 könnte die Bewirtschaftung der<br />

Parzellen erleichtert werden. Die Beeinträchtigungen sind angemessen zu entschädigen. Das<br />

Amt für Landwirtschaft, Landschafts- <strong>und</strong> Bodenkultur Ilshofen fordert insbesondere für die FlSt.<br />

476, 480, 561, 562 <strong>und</strong> 574/1 auf 20 Jahre kapitalisierte Entschädigungen.<br />

Flurstücke oder Teilflächen die innerhalb des Sicherheitsstreifens liegen werden aus<br />

Gründen der Flugsicherheit benötigt <strong>und</strong> nicht mehr extensiv bewirtschaftet. Entstehende<br />

Restflächen werden in Absprache mit den derzeitigen Pächtern neu geordnet. Entstehende<br />

Flächen ohne Zufahrt werden mit neuem Betriebsweg hergerichtet. Die Entgeltung von<br />

Dienstbarkeiten wird wie vogeschlagen kapitalisiert.<br />

Ortschaftsrat Eltershofen<br />

558<br />

Thomas Ernst Schwäbisch Hall 559<br />

Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />

560<br />

Schwäbisch Hall<br />

H. u. M. Eßler Schwäbisch Hall 561<br />

Ingrid <strong>und</strong> Stefan Holl Schwäbisch 562<br />

Hall<br />

Dieter Otterbach Schwäbisch Hall 563<br />

Hartmut Radtke Schwäbisch Hall 564<br />

Liselotte Willi <strong>und</strong> Hans-Ulrich 565<br />

Otterbach Schwäbisch Hall<br />

Werner Noll Schwäbisch Hall 566<br />

Vera Machwirth Schwäbisch Hall 567<br />

Michael Meid Schwäbisch Hall 568<br />

Schwäbisch Hall<br />

Susanne <strong>und</strong> Jürgen Pohl<br />

569<br />

Schwäbisch Hall<br />

Klara Offenhäußer Schwäbisch Hall 570<br />

Christa Keith Schwäbisch Hall 571<br />

Horst Leu Eltershofen<br />

572<br />

Heidrun <strong>und</strong> Uwe Langenohl 573<br />

Schwäbisch Hall<br />

Herta Lung Schwäbisch Hall 574<br />

Es wird eine Wertminderung bestehender Immobilien in Breitenstein <strong>und</strong> Eltershofen<br />

befürchtet. Dadurch wird z.T. auch die Altersvorsorge gefährdet. Deshalb wird ein Ausgleich<br />

von Wertverlusten für die Bewohner der Ortschaften gefordert.<br />

Die dem Antrag beigefügten Gutachten zeigen, daß keine un<strong>zum</strong>utbare Belastung für<br />

Menschen in der Umgebung des VLP besteht oder entstehen wird. Daher sind<br />

Wertverluste für Wohnhäuser, Eigentumswohungen, Gr<strong>und</strong>stücke, Boden- <strong>und</strong><br />

Bausubstanz, Immobilien <strong>und</strong> Mietwohnungen, verursacht durch den Luftverkehr am VLP<br />

Schwäbisch Hall-Hessental nicht zu erwarten.<br />

Anhand der Ergebnisse der UVS kann abgeleitet werden, daß die Lebensqualität in den<br />

umliegenden Gemeinden nicht in dem genannten Ausmaß abnehmen wird. Eine monetäre<br />

Wertminderung für Immobilien durch das geplante Vorhaben wird nicht beobachtet. Im<br />

Gegenteil kann von einer Wertsteigerung von Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Immobilien welche in den<br />

letzten 10 Jahren ( z. B. im Bereich Tüngental ) entstanden sind ausgegangen werden. Zu<br />

bedenken ist auch, dass viele der Einwender Immobilien in der Zeit des amerikanischen<br />

Heeresfliegerplatzes mit bedeutend höherem Flugaufkommen am Tage <strong>und</strong> in der Nacht<br />

angeschafft haben.<br />

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