Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA
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Komplex Nr.<br />
Komplex<br />
Themen Nr.<br />
Unterthema<br />
Nr.<br />
Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />
laufende Nr.<br />
Einwendung / Stellungnahme<br />
Gegenäußerung<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
Fr . RA Fridrich<br />
552<br />
Maßnahme E 2 hat die Aufwertung des Landschaftsbildes <strong>zum</strong> Ziel. Hier soll funktionaler Die Wettbachaue hat im engeren Umfeld im Vergleich das bedeutendste<br />
Ersatz für die Verlärmung durch Aufwertung des Landschaftsbildes erfolgen. Dies ist angesichts Aufwertungspotential, weil es im Senkenbereich deutlich als räumliche Einheit mit<br />
der Lärmimmissionen, die eine Naherholung kaum noch möglich machen, nicht<br />
interessanten Landschaftsstrukturen wahrgenommen wird <strong>und</strong> direktes Wohnumfeld ist.<br />
nachvollziehbar.<br />
Der dort lebenden Bevölkerung ist nicht mit Ersatzmaßnahmen an anderer weniger<br />
verlärmter Stelle gedient. Ein kleinerer Bereich des südlichen Wettbachtales liegt in seiner<br />
erwarteten Verlärmung über dem Orientierungswert für landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholung<br />
von 55 dB(A), jedoch wird in diesem Bereich der Dauerschallpegel für nicht Wohngebiete<br />
(Tags) nicht wesentlich überschritten. Zusätzlich ist er bereits durch die Tüngentaler Straße<br />
verlärmt. Der größte Teil des Wettbachtals liegt in einem Dauerschallpegelbereich von<br />
unter 55 dB(A), bleibt also nach wie vor für die landschaftsorientierte Erholung geeignet. In<br />
diesem Bereich liegt der Großteil der geplanten Ersatzmaßnahmen zur Aufwertung der<br />
Erholungseignung. Durch die Pflanzung von Bäumen entlang des Hauptspazierweges wird<br />
auch eine eventuellen Beeinträchtigung durch Überflüge minimiert.<br />
9,5 Alternativvorschläge<br />
RP Stuttgart<br />
553<br />
für<br />
Ref 55<br />
Maßnahmen<br />
Weitere Flächen (2.68 ha) stehen zur Entsiegelung zur Verfügung. Die Entsiegelung dieser<br />
Flächen sollte anderen Maßnahmen, z.B. Extensivierungsmaßnahmen, vorgezogen werden.<br />
Für den Ausgleich der Eingriffe in den Boden reichen die 3,1 ha aus. Die restlichen<br />
Flächen könnten, falls sie nicht mehr betriebsbedingt benötigt werden durchaus zusätzlich<br />
entsiegelt werden <strong>und</strong> in ein stadteigenes Ökokonto eingestellt werden. Dies wäre<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich zu begrüßen.<br />
9,6 Sonstiges Landratsamt Schwäbisch Hall 554<br />
Der LBP sieht neben der betriebsbedingten Entsiegelung von 4,72 ha eine weitere<br />
Entsiegelung von<br />
3.1 ha <strong>zum</strong> vollständigen Ausgleich vor. Dieser Vorgabe ist im Lageplan Nr. 9 nicht in vollem<br />
Umfang Rechnung getragen. In diesem Plan werden lediglich die betriebsnotwendigen 4.7 ha<br />
zur Entsiegelung vorgesehen. Es ist erforderlich, die darüber hinaus gehenden<br />
Entsiegelungsflächen in diesem Plan festzulegen.<br />
Die konkreten Entsiegelungsflächen können erst, wenn alle Planungen <strong>und</strong><br />
Betriebsabläufe feststehen, im Landschaftspflegerischen Ausführungsplan festgelegt<br />
werden.<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
Fr . RA Fridrich<br />
555<br />
Konkrete Untersuchungen zur Bodenstruktur liegen nicht vor. Insbesondere hinsichtlich der<br />
noch erforderlichen Entmunitionierung <strong>und</strong> der Frage, welche Entsiegelungen wirksamen<br />
Ausgleich bieten, sind diese Untersuchungen erforderlich.<br />
Ein spezielles hydrogeologisches Gutachten <strong>zum</strong> Bauvorhaben ist vom Vorhabensträger<br />
in 07/03 beauftragt. Die Entmunitionierung ist bei Entsiegelung zwar erforderlich, aber nicht<br />
Bestandteil der Eingriffs- Ausgleichsbilanz.<br />
10 Betroffenheiten<br />
10,1 Gr<strong>und</strong>stücksbetroff<br />
RP Stuttgart<br />
556<br />
enheiten/Wertverlu<br />
Ref 32<br />
st<br />
Amt für Landwirtschaft, Landschafts- 557<br />
<strong>und</strong> Bodenkultur Ilshofen<br />
Die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen wird erheblich eingeschränkt durch<br />
die Entstehung von Missformen. Betroffen sind die Flst. 355, 574, 574/1, 575/1, 575/2 westlich<br />
des VLP <strong>und</strong> die Flst. 476, 480, 561 <strong>und</strong> 562 östlich des VLP. Durch eine Änderung der<br />
Grenzziehung im Westen parallel <strong>zum</strong> Feldweg Flst. 356 könnte die Bewirtschaftung der<br />
Parzellen erleichtert werden. Die Beeinträchtigungen sind angemessen zu entschädigen. Das<br />
Amt für Landwirtschaft, Landschafts- <strong>und</strong> Bodenkultur Ilshofen fordert insbesondere für die FlSt.<br />
476, 480, 561, 562 <strong>und</strong> 574/1 auf 20 Jahre kapitalisierte Entschädigungen.<br />
Flurstücke oder Teilflächen die innerhalb des Sicherheitsstreifens liegen werden aus<br />
Gründen der Flugsicherheit benötigt <strong>und</strong> nicht mehr extensiv bewirtschaftet. Entstehende<br />
Restflächen werden in Absprache mit den derzeitigen Pächtern neu geordnet. Entstehende<br />
Flächen ohne Zufahrt werden mit neuem Betriebsweg hergerichtet. Die Entgeltung von<br />
Dienstbarkeiten wird wie vogeschlagen kapitalisiert.<br />
Ortschaftsrat Eltershofen<br />
558<br />
Thomas Ernst Schwäbisch Hall 559<br />
Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />
560<br />
Schwäbisch Hall<br />
H. u. M. Eßler Schwäbisch Hall 561<br />
Ingrid <strong>und</strong> Stefan Holl Schwäbisch 562<br />
Hall<br />
Dieter Otterbach Schwäbisch Hall 563<br />
Hartmut Radtke Schwäbisch Hall 564<br />
Liselotte Willi <strong>und</strong> Hans-Ulrich 565<br />
Otterbach Schwäbisch Hall<br />
Werner Noll Schwäbisch Hall 566<br />
Vera Machwirth Schwäbisch Hall 567<br />
Michael Meid Schwäbisch Hall 568<br />
Schwäbisch Hall<br />
Susanne <strong>und</strong> Jürgen Pohl<br />
569<br />
Schwäbisch Hall<br />
Klara Offenhäußer Schwäbisch Hall 570<br />
Christa Keith Schwäbisch Hall 571<br />
Horst Leu Eltershofen<br />
572<br />
Heidrun <strong>und</strong> Uwe Langenohl 573<br />
Schwäbisch Hall<br />
Herta Lung Schwäbisch Hall 574<br />
Es wird eine Wertminderung bestehender Immobilien in Breitenstein <strong>und</strong> Eltershofen<br />
befürchtet. Dadurch wird z.T. auch die Altersvorsorge gefährdet. Deshalb wird ein Ausgleich<br />
von Wertverlusten für die Bewohner der Ortschaften gefordert.<br />
Die dem Antrag beigefügten Gutachten zeigen, daß keine un<strong>zum</strong>utbare Belastung für<br />
Menschen in der Umgebung des VLP besteht oder entstehen wird. Daher sind<br />
Wertverluste für Wohnhäuser, Eigentumswohungen, Gr<strong>und</strong>stücke, Boden- <strong>und</strong><br />
Bausubstanz, Immobilien <strong>und</strong> Mietwohnungen, verursacht durch den Luftverkehr am VLP<br />
Schwäbisch Hall-Hessental nicht zu erwarten.<br />
Anhand der Ergebnisse der UVS kann abgeleitet werden, daß die Lebensqualität in den<br />
umliegenden Gemeinden nicht in dem genannten Ausmaß abnehmen wird. Eine monetäre<br />
Wertminderung für Immobilien durch das geplante Vorhaben wird nicht beobachtet. Im<br />
Gegenteil kann von einer Wertsteigerung von Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Immobilien welche in den<br />
letzten 10 Jahren ( z. B. im Bereich Tüngental ) entstanden sind ausgegangen werden. Zu<br />
bedenken ist auch, dass viele der Einwender Immobilien in der Zeit des amerikanischen<br />
Heeresfliegerplatzes mit bedeutend höherem Flugaufkommen am Tage <strong>und</strong> in der Nacht<br />
angeschafft haben.<br />
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