Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA
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Komplex Nr.<br />
Komplex<br />
Themen Nr.<br />
Unterthema<br />
Nr.<br />
Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />
laufende Nr.<br />
Einwendung / Stellungnahme<br />
Gegenäußerung<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
Fr . RA Fridrich<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
Fr . RA Fridrich<br />
34<br />
35<br />
Die Kennzeichnungen im Regionalplan Nr. 4.1.5.1, die einen Erhalt <strong>und</strong> Ausbau des<br />
Verkehrslandeplatzes vorsehen, sind lediglich als Vorschlag (ohne Bindungswirkung)<br />
ausgewiesen. Es wäre ein ROV erforderlich gewesen.<br />
Die Umwidmung des Verkehrslandeplatzes Weckrieden widerspricht den Vorgaben des<br />
Regionalplanes Franken 1995, Nr. 4.1.5.1, der einen Erhalt <strong>und</strong> Ausbau des Platzes<br />
vorschlägt.<br />
Das RP Stuttgart bestätigte in seinem Schreiben vom 28.09.2000, daß ein<br />
Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Verlegung der Start-/Landebahn auf dem<br />
Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall" nicht notwendig ist, sofern eine raumordnerische<br />
Abstimmung unter Beteiligung des zuständigen Regionalverbandes <strong>und</strong> der zuständigen<br />
höheren Raumordnungsbehörde erfolgt. Nach Kenntnis des Antragstellers hat die<br />
Planfeststellungsbehörde eine derartige raumordnerische Abstimmung veranlaßt.<br />
Hierzu existiert nicht nur das Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) vom<br />
28.09.2000, sondern auch die als Anlage beigefügte Stellungnahme des Regionalverband<br />
Heilbronn-Franken vom 06.06.2003. Da dem Vorhaben offenbar keine<br />
regionalplanerischen Ziele entgegenstehen, ist auch kein Raumordnungsverfahren im<br />
Sinne eines Zielabweichungsverfahrens notwendig.<br />
Nach Plansatz 4.1.5.1. des derzeit gültigen Regionalplanes Franken 1995 ist sowohl der<br />
jetzige VLP Schwäbisch Hall-Hessental als auch der VLP-Weckrieden zu erhalten <strong>und</strong><br />
auszubauen. Gr<strong>und</strong>sätzlich soll dadurch soll die Standortqualität des umgebenden<br />
Wirtschaftsraumes verbessert werden. Der gleichzeitige Ausbau beider VLP ist jedoch<br />
nicht sinnvoll <strong>und</strong> unter Flugsicherungsaspekten nicht zu vertreten. In logischer<br />
Konsequenz wird der Ausbau eines der beiden VLP stets zu Lasten des anderen VLP<br />
erfolgen. In Anbetracht der momentanen Ausbausituation der beiden VLP ist die<br />
Anpassung des VLP Schwäbisch Hall-Hessental zielführender bezüglich der Zielsetzung<br />
des Regionalplanes Franken 1995. Nach Absprachen mit dem Halter des VLP Weckrieden<br />
( Motorfliegerclub Schwäbisch Hall e. V. ) ist ein Ausbau des LP Weckrieden bei<br />
Verwirklichung des Vorhabens in Hessental nicht mehr geplant. Eine uneingeschränkte<br />
Nutzung der Einrichtungen des VLP Hessental durch auf dem SLP Weckrieden stationierte<br />
LFZ ist gewärleistet.<br />
2,4 Kommunale<br />
Ortschaftsrat Eltershofen<br />
36<br />
Belange/<br />
Bauleitplanung<br />
Vorhabensbedingt ergeben sich Einschränkungen bei der sinnvollen Erweiterung der<br />
Siedlungsbereiche von Breitenstein <strong>und</strong> eine Beeinträchtigung des Wohnwertes in<br />
Flächenreserven.<br />
Nach dem Technischen Lärmgutachten liegt im Bereich der bestehenden Bebauung des<br />
Ortsteils Eltershofen auch im Prognosejahr 2010 der energieäquivalente Dauerschallpegel<br />
an Werktagen bei weniger als Leq = 55 dB(A) tagsüber.<br />
Nach dem lärmmedizinischen Gutachten sind außerhalb der 55 dB(A)-Zone selbst für<br />
lärmsensible Einrichtungen keine nachteiligen Wirkungen durch den Fluglärm zu erwarten.<br />
Auch aus der Hindernissituation lassen sich keine Beschränkungen der Bebauung im<br />
Bereich des Ortsteiles Eltershofen ableiten. Es verbleiben ausreichende Möglichkeiten der<br />
weiteren Siedlungsentwicklung auch in der Arrondierung bestehender Siedlungsflächen.<br />
2,5 Sonstige<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
37<br />
Planungen <strong>und</strong><br />
Fr . RA Fridrich<br />
Konzepte<br />
Das im Erläuterungsbericht zitierte Stadtleitbild Schwäbisch Hall 2010 ist keine Vorgabe der<br />
Raumordnung <strong>und</strong> kommt allenfalls bei der Abwägung der Frage der städtebaulichen Belange<br />
in Betracht.<br />
In diesem Stadtleitbild formuliert die Stadt Schwäbisch Hall ihre Vorstellungen zur<br />
städtebaulichen Gestaltung des Stadtgebietes. Auch wenn das Stadtleitbild keine<br />
rechtliche Vorgabe für die Raumordnung darstellt, ist es doch ein wichtiges<br />
Abwägungskriterium bei der Beurteilung raumordnerischer Belange.<br />
3 Planrechtfertigung/<br />
3,1 Prognose 3.1.1 Methodik Umweltzentrum Kreis Schwäbisch 38<br />
Hall<br />
Bedarf<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
Fr . RA Fridrich<br />
39<br />
Der Prognosezeitraum von 9 Jahren ist zu kurz. Der Prognosehorizont sollte einen Zeitraum<br />
von mindestens 10 Jahren ab Antragstellung umfassen.<br />
Der Prognosezeitraum umfaßt den absehbaren Entwicklungsbedarf des<br />
Verkehrslandeplatzes (Scoping RP Stuttgart). Wesentliche Veränderungen der<br />
Bedingungen <strong>und</strong> der Entwicklung nach dem Prognosejahr 2010 sind nicht absehbar. Bis<br />
<strong>zum</strong> Jahr 2014 muß bei Eintreten des unteren Entwicklungspfades mit einer Stagnation<br />
gerechnet werden. Bei Eintreten des oberen Entwicklungspfades ist eine mittlere jährliche<br />
Steigerungsrate entsprechend den allg. Prognosen für Deutschland mit 2 % für den<br />
Geschäftsreiseverkehr zu erwarten. Die Erarbeitung der Prognose wurde im Jahre 1999<br />
begonnen <strong>und</strong> mit den aktuellen Daten bis 2001 weitergeführt. Wie aus den Berichten an<br />
das Statistische B<strong>und</strong>esamt 2000 - 2002 <strong>und</strong> den vorläufigen Zahlen 2003 zu ersehen ist,<br />
liegen die Starts / Jahr konjunkturell bedingt weit unter der ursprünglichen Prognose.<br />
Daraus ergibt sich, daß bei Betrachtung eines neuen 10 jährigen Zeitraumes keine<br />
anderen Maximalwerte als Gr<strong>und</strong>lage für die Gutachten zu beachten wären. Selbst der von<br />
airplan pognostizierte obere Entwicklungspfad mit 3,8% Steigerung / Jahr wäre nicht zu<br />
erreichen. Insbesondere werden keine relevanten<br />
Änderungen im Bezug auf die Umweltauswirkungen (Fluglärm, Luftschadstoffe, etc.)<br />
eintreten.<br />
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