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Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA

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Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

34<br />

35<br />

Die Kennzeichnungen im Regionalplan Nr. 4.1.5.1, die einen Erhalt <strong>und</strong> Ausbau des<br />

Verkehrslandeplatzes vorsehen, sind lediglich als Vorschlag (ohne Bindungswirkung)<br />

ausgewiesen. Es wäre ein ROV erforderlich gewesen.<br />

Die Umwidmung des Verkehrslandeplatzes Weckrieden widerspricht den Vorgaben des<br />

Regionalplanes Franken 1995, Nr. 4.1.5.1, der einen Erhalt <strong>und</strong> Ausbau des Platzes<br />

vorschlägt.<br />

Das RP Stuttgart bestätigte in seinem Schreiben vom 28.09.2000, daß ein<br />

Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Verlegung der Start-/Landebahn auf dem<br />

Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall" nicht notwendig ist, sofern eine raumordnerische<br />

Abstimmung unter Beteiligung des zuständigen Regionalverbandes <strong>und</strong> der zuständigen<br />

höheren Raumordnungsbehörde erfolgt. Nach Kenntnis des Antragstellers hat die<br />

Planfeststellungsbehörde eine derartige raumordnerische Abstimmung veranlaßt.<br />

Hierzu existiert nicht nur das Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) vom<br />

28.09.2000, sondern auch die als Anlage beigefügte Stellungnahme des Regionalverband<br />

Heilbronn-Franken vom 06.06.2003. Da dem Vorhaben offenbar keine<br />

regionalplanerischen Ziele entgegenstehen, ist auch kein Raumordnungsverfahren im<br />

Sinne eines Zielabweichungsverfahrens notwendig.<br />

Nach Plansatz 4.1.5.1. des derzeit gültigen Regionalplanes Franken 1995 ist sowohl der<br />

jetzige VLP Schwäbisch Hall-Hessental als auch der VLP-Weckrieden zu erhalten <strong>und</strong><br />

auszubauen. Gr<strong>und</strong>sätzlich soll dadurch soll die Standortqualität des umgebenden<br />

Wirtschaftsraumes verbessert werden. Der gleichzeitige Ausbau beider VLP ist jedoch<br />

nicht sinnvoll <strong>und</strong> unter Flugsicherungsaspekten nicht zu vertreten. In logischer<br />

Konsequenz wird der Ausbau eines der beiden VLP stets zu Lasten des anderen VLP<br />

erfolgen. In Anbetracht der momentanen Ausbausituation der beiden VLP ist die<br />

Anpassung des VLP Schwäbisch Hall-Hessental zielführender bezüglich der Zielsetzung<br />

des Regionalplanes Franken 1995. Nach Absprachen mit dem Halter des VLP Weckrieden<br />

( Motorfliegerclub Schwäbisch Hall e. V. ) ist ein Ausbau des LP Weckrieden bei<br />

Verwirklichung des Vorhabens in Hessental nicht mehr geplant. Eine uneingeschränkte<br />

Nutzung der Einrichtungen des VLP Hessental durch auf dem SLP Weckrieden stationierte<br />

LFZ ist gewärleistet.<br />

2,4 Kommunale<br />

Ortschaftsrat Eltershofen<br />

36<br />

Belange/<br />

Bauleitplanung<br />

Vorhabensbedingt ergeben sich Einschränkungen bei der sinnvollen Erweiterung der<br />

Siedlungsbereiche von Breitenstein <strong>und</strong> eine Beeinträchtigung des Wohnwertes in<br />

Flächenreserven.<br />

Nach dem Technischen Lärmgutachten liegt im Bereich der bestehenden Bebauung des<br />

Ortsteils Eltershofen auch im Prognosejahr 2010 der energieäquivalente Dauerschallpegel<br />

an Werktagen bei weniger als Leq = 55 dB(A) tagsüber.<br />

Nach dem lärmmedizinischen Gutachten sind außerhalb der 55 dB(A)-Zone selbst für<br />

lärmsensible Einrichtungen keine nachteiligen Wirkungen durch den Fluglärm zu erwarten.<br />

Auch aus der Hindernissituation lassen sich keine Beschränkungen der Bebauung im<br />

Bereich des Ortsteiles Eltershofen ableiten. Es verbleiben ausreichende Möglichkeiten der<br />

weiteren Siedlungsentwicklung auch in der Arrondierung bestehender Siedlungsflächen.<br />

2,5 Sonstige<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

37<br />

Planungen <strong>und</strong><br />

Fr . RA Fridrich<br />

Konzepte<br />

Das im Erläuterungsbericht zitierte Stadtleitbild Schwäbisch Hall 2010 ist keine Vorgabe der<br />

Raumordnung <strong>und</strong> kommt allenfalls bei der Abwägung der Frage der städtebaulichen Belange<br />

in Betracht.<br />

In diesem Stadtleitbild formuliert die Stadt Schwäbisch Hall ihre Vorstellungen zur<br />

städtebaulichen Gestaltung des Stadtgebietes. Auch wenn das Stadtleitbild keine<br />

rechtliche Vorgabe für die Raumordnung darstellt, ist es doch ein wichtiges<br />

Abwägungskriterium bei der Beurteilung raumordnerischer Belange.<br />

3 Planrechtfertigung/<br />

3,1 Prognose 3.1.1 Methodik Umweltzentrum Kreis Schwäbisch 38<br />

Hall<br />

Bedarf<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

39<br />

Der Prognosezeitraum von 9 Jahren ist zu kurz. Der Prognosehorizont sollte einen Zeitraum<br />

von mindestens 10 Jahren ab Antragstellung umfassen.<br />

Der Prognosezeitraum umfaßt den absehbaren Entwicklungsbedarf des<br />

Verkehrslandeplatzes (Scoping RP Stuttgart). Wesentliche Veränderungen der<br />

Bedingungen <strong>und</strong> der Entwicklung nach dem Prognosejahr 2010 sind nicht absehbar. Bis<br />

<strong>zum</strong> Jahr 2014 muß bei Eintreten des unteren Entwicklungspfades mit einer Stagnation<br />

gerechnet werden. Bei Eintreten des oberen Entwicklungspfades ist eine mittlere jährliche<br />

Steigerungsrate entsprechend den allg. Prognosen für Deutschland mit 2 % für den<br />

Geschäftsreiseverkehr zu erwarten. Die Erarbeitung der Prognose wurde im Jahre 1999<br />

begonnen <strong>und</strong> mit den aktuellen Daten bis 2001 weitergeführt. Wie aus den Berichten an<br />

das Statistische B<strong>und</strong>esamt 2000 - 2002 <strong>und</strong> den vorläufigen Zahlen 2003 zu ersehen ist,<br />

liegen die Starts / Jahr konjunkturell bedingt weit unter der ursprünglichen Prognose.<br />

Daraus ergibt sich, daß bei Betrachtung eines neuen 10 jährigen Zeitraumes keine<br />

anderen Maximalwerte als Gr<strong>und</strong>lage für die Gutachten zu beachten wären. Selbst der von<br />

airplan pognostizierte obere Entwicklungspfad mit 3,8% Steigerung / Jahr wäre nicht zu<br />

erreichen. Insbesondere werden keine relevanten<br />

Änderungen im Bezug auf die Umweltauswirkungen (Fluglärm, Luftschadstoffe, etc.)<br />

eintreten.<br />

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