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Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA

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Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

DFS<br />

UVM BW<br />

Abt. 3, Ref 35<br />

150<br />

151<br />

Die Hindernisfreiheit der neu ausgerichteten S-/ LB ist eingeschränkt, da der Taxiway <strong>und</strong> die<br />

Frontseite des Vorfeldes samt Hochbauten im seitlichen Hindernisstreifen liegen. Durch eine<br />

Verschiebung der S-/ LB um ca. 30 m nach Süden ließe sich die Hindernissituation im<br />

Norden bezüglich der Hallen verbessern. Gleichzeitig läge der Parallelrollweg außerhalb des<br />

seitlichen Hindernisstreifens <strong>und</strong> wäre somit voll nutzbar. Die Bahnrichtung 10/28 führt über<br />

höheres Gelände. Andererseits würde sich damit die Hindernissituation des Towers<br />

verschärfen.<br />

Die Lage der S-/ LB wurde nach Gesichtspunkten der Hindernisfreiheit <strong>und</strong> des<br />

Lärmschutzes sowie der Zukunftssicherheit bezüglich einer später möglichen Verlängerung<br />

in der beantragten Form <strong>und</strong> Lage geplant. Die Planung der nördlichen Vorfelder, Rollwege<br />

<strong>und</strong> des VEP-Verfahrens (Hangars) im Hindernisstreifen resultiert aus der Eingrenzung<br />

durch die K2665 im Norden. Am 11. November 2002 wurden nach Vorabstimmung mit<br />

DFS vom BMVBW Ausnahmegenehemigungen für diese Bereiche erteilt. Inhaltlich gelten<br />

sie fort. Auf diese kann im weiteren Planfeststellungverfahren Bezug genommen werden.<br />

Mit einer Verschiebung der S-/ LB nach Süden wären die Schutzzonen der geplanten<br />

Gleitpfadantennen nicht möglich. Zudem würden sich erhebliche Einschränkungen in das<br />

bestehende Baurecht des Solparkes ergeben (zulässige Bauhöhen). Dies würde zu einer<br />

erheblichen Wertminderung der Flächen führen. Außerdem würde die geplante<br />

Ortsumfahrung südlich des VLP durch die Verschiebung erheblich beeinträchtigt.<br />

Zurecht wird auf einen weiteren Nachteil der Verschiebung hingewiesen: die Verschärfung<br />

der Hindernissituation in Bezug auf den Turm <strong>und</strong> die bestehenden<br />

Hangar (siehe Gespräche im BMVBW 09/03).<br />

4,2 Vorfeldflächen<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

152<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Deutscher Wetterdienst 153<br />

Ob die bestehenden Vorfeldflächen im Bereich des Towers weiter genutzt werden sollen,<br />

ist aus den Unterlagen nicht zu ersehen. Eine Festlegung ist jedoch zur Bedarfsermittlung der<br />

Vorfeldflächen erforderlich.<br />

Der Freiraum zur Aufstellung meteorologischer Sensoren entsprechend der Richtlinie für<br />

den Allwetterflugbetrieb (NFL I-1/99) ist in der Planung zu berücksichtigen<br />

4,3 sonstige<br />

Straßenbauamt Schwäbisch Hall 154 Die geplanten Gebäude entlang der K 2665 müssen einen Mindestabstand von 15 m (§ 22<br />

hochbauliche<br />

Straßengesetz Baden-Württemberg) aufweisen.<br />

Anlagen<br />

Die Flächen werden nicht weiter genutzt <strong>und</strong> bei Notwendigeit (Flächenbilanz)<br />

entmunitioniert <strong>und</strong> entsiegelt.<br />

Die geplante Start-/Landebahn soll für CAT I ausgerüstet werden. Die dazu erforderlichen<br />

Anlagen werden gem. den Richtlinien für den Allwetterflugbetrieb bzw. in erforderlichen<br />

Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem DWD geplant.<br />

Hinweis wird zur Kentnis genommen, wobei jedoch festzustellen ist, dass bestehende<br />

Gebäude im Bereich nördlich des Vorfeld West sich in einem Abstand von deutlich unter<br />

15 m zur K2665 befinden.(Vorort-Termin mit Strassenbauamt)<br />

UVM BW<br />

Abt. 3, Ref 35<br />

155<br />

Mittelfristig soll das Flugplatzgelände sowie der Turm von der Stadt Schwäbisch Hall an den<br />

Fluplatzbetreiber übertragen werden. In Anbetracht der Hindernissituation <strong>und</strong> des Zustands<br />

der Anlage wird ein Neu- oder Umbau des Turms angeregt.<br />

Im Falle eines Beschlusses der mit vorliegendem Antrag zur Planfeststellung beantragten<br />

Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausbau des Verkehrslandeplatzes besteht ein Interesse des<br />

Flugplatzbetreibers, die Flächen samt hochbaulicher Anlagen von der Stadt Schwäbisch<br />

Hall zu erwerben. Hierzu laufen Vorverhandlungen. (Siehe Gespräche im BMVBW 09/03)<br />

RP Stuttgart<br />

156 Zur Beurteilung der Betankungsanlagen sind die Unterlagen nicht ausreichend. Zur Erlaubnis Hinweis wird beachtet.<br />

Ref 55<br />

der Betankungsanlagen sind die entsprechenden Unterlagen dem GAA Heilbronn vorzulegen<br />

bzw. ggf. als Auflage in den Beschluß aufzunehmen.<br />

4,4 Entwässerung Gewässerdirektion Neckar<br />

157 Regenrückhaltebecken Flugplatz Weckrieden: das Becken ist noch zu bauen<br />

Hinweis wird beachtet.<br />

Ellwangen<br />

4,5 Verkehrserschließung/<br />

Straßenbauamt<br />

158 Die K 2665 wird wie bisher auch durch rollende Flugzeuge gekreuzt. Der Kreuzungsvorgang Hinweis wird beachtet.<br />

Schwäbisch Hall<br />

muß weiterhin durch eine Ampelanlage abgesichert werden. Diese Bedingung kann nach Bau<br />

Parkflächen etc.<br />

der Ostumfahrung im Zuge der K 2665 <strong>und</strong> Abstufung der alten K 2665 im Flugplatzbereich<br />

entfallen.<br />

Straßenbauamt<br />

Schwäbisch Hall<br />

159 Weitere Zufahrten zur K 2665 werden nicht gestattet. Zufahrten, die nicht mehr benötigt<br />

werden, müssen entfernt werden.<br />

Vorgesehene weitere Zufahrten zur K 2665 (Feuerwehr "crashgates") werden mit dem<br />

Strassenbauamt abgesprochen.<br />

Landratsamt Schwäbisch Hall 160 Das Landratsamt schließt sich der Stellungnahme des Straßenbauamtes Schwäbisch Hall an.<br />

-<br />

4,6 Rollwege DFS 161 Die Lage der parallelen Rollbahnen im seitlichen Hindernisstreifen der befestigten Start-/ Eine Verlegung der Taxiways nach Norden ist aufgr<strong>und</strong> der beengten Lage nicht möglich.<br />

Landebahn macht rollende Flugzeuge zu Luftfahrthindernissen.<br />

Alle Bereiche, auf denen Flugzeuge geparkt werden (Abstellflächen <strong>und</strong> Tankstelle) liegen<br />

außerhalb des seitlichen Hindernisstreifens.<br />

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