Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA
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Komplex Nr.<br />
Komplex<br />
Themen Nr.<br />
Unterthema<br />
Nr.<br />
Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />
laufende Nr.<br />
Einwendung / Stellungnahme<br />
Gegenäußerung<br />
DFS<br />
UVM BW<br />
Abt. 3, Ref 35<br />
150<br />
151<br />
Die Hindernisfreiheit der neu ausgerichteten S-/ LB ist eingeschränkt, da der Taxiway <strong>und</strong> die<br />
Frontseite des Vorfeldes samt Hochbauten im seitlichen Hindernisstreifen liegen. Durch eine<br />
Verschiebung der S-/ LB um ca. 30 m nach Süden ließe sich die Hindernissituation im<br />
Norden bezüglich der Hallen verbessern. Gleichzeitig läge der Parallelrollweg außerhalb des<br />
seitlichen Hindernisstreifens <strong>und</strong> wäre somit voll nutzbar. Die Bahnrichtung 10/28 führt über<br />
höheres Gelände. Andererseits würde sich damit die Hindernissituation des Towers<br />
verschärfen.<br />
Die Lage der S-/ LB wurde nach Gesichtspunkten der Hindernisfreiheit <strong>und</strong> des<br />
Lärmschutzes sowie der Zukunftssicherheit bezüglich einer später möglichen Verlängerung<br />
in der beantragten Form <strong>und</strong> Lage geplant. Die Planung der nördlichen Vorfelder, Rollwege<br />
<strong>und</strong> des VEP-Verfahrens (Hangars) im Hindernisstreifen resultiert aus der Eingrenzung<br />
durch die K2665 im Norden. Am 11. November 2002 wurden nach Vorabstimmung mit<br />
DFS vom BMVBW Ausnahmegenehemigungen für diese Bereiche erteilt. Inhaltlich gelten<br />
sie fort. Auf diese kann im weiteren Planfeststellungverfahren Bezug genommen werden.<br />
Mit einer Verschiebung der S-/ LB nach Süden wären die Schutzzonen der geplanten<br />
Gleitpfadantennen nicht möglich. Zudem würden sich erhebliche Einschränkungen in das<br />
bestehende Baurecht des Solparkes ergeben (zulässige Bauhöhen). Dies würde zu einer<br />
erheblichen Wertminderung der Flächen führen. Außerdem würde die geplante<br />
Ortsumfahrung südlich des VLP durch die Verschiebung erheblich beeinträchtigt.<br />
Zurecht wird auf einen weiteren Nachteil der Verschiebung hingewiesen: die Verschärfung<br />
der Hindernissituation in Bezug auf den Turm <strong>und</strong> die bestehenden<br />
Hangar (siehe Gespräche im BMVBW 09/03).<br />
4,2 Vorfeldflächen<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
152<br />
Fr . RA Fridrich<br />
Deutscher Wetterdienst 153<br />
Ob die bestehenden Vorfeldflächen im Bereich des Towers weiter genutzt werden sollen,<br />
ist aus den Unterlagen nicht zu ersehen. Eine Festlegung ist jedoch zur Bedarfsermittlung der<br />
Vorfeldflächen erforderlich.<br />
Der Freiraum zur Aufstellung meteorologischer Sensoren entsprechend der Richtlinie für<br />
den Allwetterflugbetrieb (NFL I-1/99) ist in der Planung zu berücksichtigen<br />
4,3 sonstige<br />
Straßenbauamt Schwäbisch Hall 154 Die geplanten Gebäude entlang der K 2665 müssen einen Mindestabstand von 15 m (§ 22<br />
hochbauliche<br />
Straßengesetz Baden-Württemberg) aufweisen.<br />
Anlagen<br />
Die Flächen werden nicht weiter genutzt <strong>und</strong> bei Notwendigeit (Flächenbilanz)<br />
entmunitioniert <strong>und</strong> entsiegelt.<br />
Die geplante Start-/Landebahn soll für CAT I ausgerüstet werden. Die dazu erforderlichen<br />
Anlagen werden gem. den Richtlinien für den Allwetterflugbetrieb bzw. in erforderlichen<br />
Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem DWD geplant.<br />
Hinweis wird zur Kentnis genommen, wobei jedoch festzustellen ist, dass bestehende<br />
Gebäude im Bereich nördlich des Vorfeld West sich in einem Abstand von deutlich unter<br />
15 m zur K2665 befinden.(Vorort-Termin mit Strassenbauamt)<br />
UVM BW<br />
Abt. 3, Ref 35<br />
155<br />
Mittelfristig soll das Flugplatzgelände sowie der Turm von der Stadt Schwäbisch Hall an den<br />
Fluplatzbetreiber übertragen werden. In Anbetracht der Hindernissituation <strong>und</strong> des Zustands<br />
der Anlage wird ein Neu- oder Umbau des Turms angeregt.<br />
Im Falle eines Beschlusses der mit vorliegendem Antrag zur Planfeststellung beantragten<br />
Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausbau des Verkehrslandeplatzes besteht ein Interesse des<br />
Flugplatzbetreibers, die Flächen samt hochbaulicher Anlagen von der Stadt Schwäbisch<br />
Hall zu erwerben. Hierzu laufen Vorverhandlungen. (Siehe Gespräche im BMVBW 09/03)<br />
RP Stuttgart<br />
156 Zur Beurteilung der Betankungsanlagen sind die Unterlagen nicht ausreichend. Zur Erlaubnis Hinweis wird beachtet.<br />
Ref 55<br />
der Betankungsanlagen sind die entsprechenden Unterlagen dem GAA Heilbronn vorzulegen<br />
bzw. ggf. als Auflage in den Beschluß aufzunehmen.<br />
4,4 Entwässerung Gewässerdirektion Neckar<br />
157 Regenrückhaltebecken Flugplatz Weckrieden: das Becken ist noch zu bauen<br />
Hinweis wird beachtet.<br />
Ellwangen<br />
4,5 Verkehrserschließung/<br />
Straßenbauamt<br />
158 Die K 2665 wird wie bisher auch durch rollende Flugzeuge gekreuzt. Der Kreuzungsvorgang Hinweis wird beachtet.<br />
Schwäbisch Hall<br />
muß weiterhin durch eine Ampelanlage abgesichert werden. Diese Bedingung kann nach Bau<br />
Parkflächen etc.<br />
der Ostumfahrung im Zuge der K 2665 <strong>und</strong> Abstufung der alten K 2665 im Flugplatzbereich<br />
entfallen.<br />
Straßenbauamt<br />
Schwäbisch Hall<br />
159 Weitere Zufahrten zur K 2665 werden nicht gestattet. Zufahrten, die nicht mehr benötigt<br />
werden, müssen entfernt werden.<br />
Vorgesehene weitere Zufahrten zur K 2665 (Feuerwehr "crashgates") werden mit dem<br />
Strassenbauamt abgesprochen.<br />
Landratsamt Schwäbisch Hall 160 Das Landratsamt schließt sich der Stellungnahme des Straßenbauamtes Schwäbisch Hall an.<br />
-<br />
4,6 Rollwege DFS 161 Die Lage der parallelen Rollbahnen im seitlichen Hindernisstreifen der befestigten Start-/ Eine Verlegung der Taxiways nach Norden ist aufgr<strong>und</strong> der beengten Lage nicht möglich.<br />
Landebahn macht rollende Flugzeuge zu Luftfahrthindernissen.<br />
Alle Bereiche, auf denen Flugzeuge geparkt werden (Abstellflächen <strong>und</strong> Tankstelle) liegen<br />
außerhalb des seitlichen Hindernisstreifens.<br />
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