Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA
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Komplex Nr.<br />
Komplex<br />
6,2<br />
Themen Nr.<br />
Kritik am<br />
lärmphysikalischen<br />
Gutachten<br />
Unterthema<br />
Nr.<br />
Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />
laufende Nr.<br />
0<br />
Einwendung / Stellungnahme<br />
Gegenäußerung<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
Fr . RA Fridrich<br />
300<br />
Die Abflugrouten sind, wie auch schon in Scoping-Verfahren gefordert, konkret darzustellen. Die Platzr<strong>und</strong>enführung sowie dieAn- / Abflugruten werden nach Vorgabe der<br />
Planfesstellung von den zuständigen Stellen (Sichtflug: RP Stuttgart Ref 46,<br />
Instrumentenflug: DFS) festgelegt. (Entwurf liegt vor <strong>und</strong> bildete die Gr<strong>und</strong>lage für die<br />
Gutachten)<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
Fr . RA Fridrich<br />
301<br />
Die Eingabedaten der lärmtechnischen Berechnungen sind nicht dargestellt.<br />
Sämtliche für die schalltechnischen Berechnungen notwendigen Daten sind im Abschnitt<br />
3.2. im Gutachten 4050/1 vom 18.03.2002 dargestellt <strong>und</strong> ausführlich beschrieben. Die<br />
Herkunft der Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen sind zitiert.<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
Fr . RA Fridrich<br />
302<br />
Es ist nicht dargestellt, welcher Prognoseflugplan den Berechnungen zu Gr<strong>und</strong>e gelegt wurde. In der Tabelle 3 im Abschnitt 3.2.2. in unserem Gutachten 4050/1 sind die zu erwartenden<br />
Flugzeugbewegungen auf Gr<strong>und</strong>lage der Prognose der Airplan GmbH dargstellt.<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
Fr . RA Fridrich<br />
303<br />
Mögliche Beeinträchtigungen der Kommunikation im Außenbereich wurde nicht berechnet.<br />
Insbesondere die in der Nähe des Verkehrslandeplatzes gelegene Schule wäre zu<br />
berücksichtigen.<br />
Auf besondere Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser etc. wurde im<br />
fluglärmmedizinischen Gutachten eingegangen, sofern sie nach Auskunft der<br />
Flughafengesellschaft in den Lärmkonturen des lärmtechnischen Gutachtens lagen.<br />
Eine Gegenüberstellung der Veränderung der Lärmbelastungen zwischen Bestand -<br />
Prognose 2010 in der UVS S. 82 zeigt, daß die Schenkenbergschule <strong>und</strong> der Kindergarten<br />
im Mischgebiet Solpark erheblich entlastet werden. Relevante nachteilige Auswirkungen<br />
sind dort nicht zu befürchten.<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
Fr . RA Fridrich<br />
6,3 Kritik am<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
305<br />
lärmmedizinischen<br />
Fr . RA Fridrich<br />
Gutachten<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
Fr . RA Fridrich<br />
304<br />
306<br />
Die planungsrechtliche Einstufung der Wohnbebauung Fam. Traub/ Haalwiesenweg 7 als<br />
MD ist nicht zutreffend. Stattdessen wäre WA als Gr<strong>und</strong>lage der Bewertung heranzuziehen.<br />
Der vom LAI erarbeitete Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes <strong>zum</strong> Schutz gegen<br />
Fluglärm wurde nicht beachtet (Malus von 5 dB(A)).<br />
Die Bewertungsmatrix für die direkte, indirekte Gefährdung sowie die Präventivmedizin basieren<br />
auf Werten, die insgesamt zu hoch sind.<br />
Nach den neuesten vorliegenden Studien des UBA sind folgende Wertstufen/ Schwellenwerte<br />
zu verwenden:<br />
1. >50/40 dB(A) (tag/nacht): i.d.R. nicht erhebliche Belästigungen, abwägungsrelevant<br />
2. >55/45 dB(A): erhebliche Belästigung im Sinne BImSchG, Anspruch auf Schutzvorkehrungen<br />
3. >60/50 dB(A): nicht mehr tolerable Belästigungen, Ges<strong>und</strong>heitsgefahr,<br />
präventivmedizinischer Grenzwert für Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen.<br />
Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />
307 Spitzenschall über 90 dB(A) ist unerträglich <strong>und</strong> der deutlich erhöhte Dauerschall ist<br />
Schwäbisch Hall<br />
ges<strong>und</strong>heitsschädlich.<br />
Wolfgang Schneider Schwäbisch Hall 308 Eine Studie zeigt, daß nicht die physikalisch messbare Schallenergie, sondern die psychische<br />
Wirkung ausschlaggebend für die Beeinträchtigung durch Lärm ist. Unvorhersehbarer Lärm, der<br />
sich aus lauten Einzelereignissen zusammensetzt, wird vom Organismus als Weck- <strong>und</strong><br />
Alarmsignal interpretiert. Im mittleren Schallpegel kommt dies nicht <strong>zum</strong> Ausdruck.<br />
Selbst unter der Annahme, daß der genannte Bereich als WA (Allgemeines Wohngebiet)<br />
einzustufen ist, wird der anzustrebende Immissionsrichtwert für WA von 55 dB(A) von dem<br />
erwartenden Dauerschallpegel von rd. 52 dB(A) noch deutlich unterschritten.<br />
Der zu erwartende Maximalpegel von 89 dB(A) liegt 4 dB(A) über den anzustrebenden<br />
Wert von 85 dB(A) für Wohngebiete. Dennoch ist festzustellen, daß dieser Wert in nur sehr<br />
seltenen Fällen auftreten wird (siehe Anlage 11, Blatt 3 im Gutachten 4050/1: im<br />
ungünstigsten Fall nur 1 mal pro Tag).<br />
Der Vorschlag zur Novellierung hat keinen Gesetzescharakter. Das fluglärmmedizinische<br />
Gutachten hat alle gültigen Vorgaben berücksichtigt, die bis zur Erstellung verfügbar<br />
waren.<br />
Die Aufgabenstellung des fluglärmmedizinischen Gutachtens lag in der Beurteilung, ob die<br />
prognostizierten Flugbewegungen medizinische Auswirkungen haben können. Die dazu<br />
verwendeten Wertstufen „direkt verursachte Ges<strong>und</strong>heitsschäden“, „indirekt verursachte<br />
Ges<strong>und</strong>heitsschäden“ <strong>und</strong> „präventivmedizinischer Schwellenwert“ sind aus medizinischer<br />
Sicht sinnvoll <strong>und</strong> beziehen auch nicht organische (indirekte) Wirkungen mit ein. Das<br />
fluglärmmedizinische Gutachten hat in erster Linie Ges<strong>und</strong>heitsgefahren abzuschätzen.<br />
Die verwandten Wertstufen in der Publikation des UBA (2001) beziehen sich in erster Linie<br />
auf Belästigungen <strong>und</strong> nicht auf Ges<strong>und</strong>heitsgefahren. Es sei nachdrücklich darauf<br />
verwiesen, das die gleiche Studie des UBA einen Schwellenwert von 60 bzw. 65 dB (A)<br />
nennt, unter dem keine ges<strong>und</strong>heitlichen Beeinträchtigungen auftreten (siehe UBA Studie<br />
2001, Seite 10).<br />
Die lärmmedizinische Begutachtung ergab: Aus den Lärmkonturen des lärmtechnischen<br />
Gutachtens lassen sich keine ges<strong>und</strong>heitlichen Beeinträchtigungen ableiten.<br />
Im fluglärmmedizinischen Gutachten wurde ausführlich auf die indirekte <strong>und</strong> subjektive<br />
Wirkung von Lärm eingegangen (siehe Kapitel 1.2.1., 2.2 <strong>und</strong> 5.9.2). Im Gutachten wurden<br />
sowohl Spitzenpegel <strong>und</strong> mittlere Spitzenpegel als auch Mittelungspegel bewertet.<br />
Hermann M. Thomann Weckrieden 309 Fluglärm löst traumatische Erinnerungen an Bombenangriffe des 2. WK aus. Militärischer Fluglärm unterscheidet sich nach Art, Intensität <strong>und</strong> im zeitlichen Verlauf stark<br />
vom Fluglärm ziviler Flugzeuge. Eine Verwechslung ist wenig wahrscheinlich. Im übrigen<br />
unterschreiten am Wohnort des Einwenders die Schallimmissionen die relevanten<br />
Grenzwerte.(Grenzwerte für Dauerschallpegel <strong>und</strong> Maximalpegel werden eingehalten)<br />
Renate Seitz Schwäbisch Hall<br />
Gisela Malsam Breitenstein<br />
Eckhard Moser Weckrieden<br />
Susanne <strong>und</strong> Jürgen Pohl<br />
Schwäbisch Hall<br />
Gerlinde <strong>und</strong> Ulrich Kübler<br />
Schwäbisch Hall<br />
Helmut Klenk Schwäbisch Hall<br />
310<br />
311<br />
312<br />
313<br />
314<br />
315<br />
Durch die vorhabensbedingte Lärmzunahme (u.a. durch größere Flugzeuge) ergibt sich eine<br />
erhöhte Lärmbelastung für das Diakoniekrankenhaus, die Schulen <strong>und</strong> Kindergärten. Die<br />
Konzentrations- <strong>und</strong> Lernfähigkeit der Kinder wird gemindert. Damit ist die Qualität des<br />
Unterrichts <strong>und</strong> eine konkurrenzfähige Ausbildung in Gefahr. Der Unterricht wird erheblich<br />
durch den Lärm gestört.<br />
Auf besondere Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser etc. wurde im<br />
fluglärmmedizinischen Gutachten eingegangen, sofern sie in den Lärmkonturen des<br />
lärmtechnischen Gutachtens lagen. Relevante nachteilige Auswirkungen sind dort nicht zu<br />
befürchten. Für die Schenkenbergschule <strong>und</strong> den Kindergarten im Mischgebiet Solpark ist<br />
sogar eine Entlastung zu erwarten (s. Gegenüberstellung Bestand - Prognose 2010 ist in<br />
der UVS S. 82). Für das Diakoniekrankenhaus ergibt sich eine geringe Zunahme der<br />
Belastung. Selbst unter der Annahme ungünstiger Bedingungen wird am Tage der niedrige<br />
Nacht-Grenzwert für Wohngebiete von 49 dB(A) erreicht. Der Grenzwert (57 dB(A) )<strong>und</strong><br />
der vorsorgeorientierte Richtwert (53 dB(A)) für Krankenhäuser wird nach wie vor deutlich<br />
unterschritten.<br />
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