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Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA

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Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

6,2<br />

Themen Nr.<br />

Kritik am<br />

lärmphysikalischen<br />

Gutachten<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

0<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

300<br />

Die Abflugrouten sind, wie auch schon in Scoping-Verfahren gefordert, konkret darzustellen. Die Platzr<strong>und</strong>enführung sowie dieAn- / Abflugruten werden nach Vorgabe der<br />

Planfesstellung von den zuständigen Stellen (Sichtflug: RP Stuttgart Ref 46,<br />

Instrumentenflug: DFS) festgelegt. (Entwurf liegt vor <strong>und</strong> bildete die Gr<strong>und</strong>lage für die<br />

Gutachten)<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

301<br />

Die Eingabedaten der lärmtechnischen Berechnungen sind nicht dargestellt.<br />

Sämtliche für die schalltechnischen Berechnungen notwendigen Daten sind im Abschnitt<br />

3.2. im Gutachten 4050/1 vom 18.03.2002 dargestellt <strong>und</strong> ausführlich beschrieben. Die<br />

Herkunft der Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen sind zitiert.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

302<br />

Es ist nicht dargestellt, welcher Prognoseflugplan den Berechnungen zu Gr<strong>und</strong>e gelegt wurde. In der Tabelle 3 im Abschnitt 3.2.2. in unserem Gutachten 4050/1 sind die zu erwartenden<br />

Flugzeugbewegungen auf Gr<strong>und</strong>lage der Prognose der Airplan GmbH dargstellt.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

303<br />

Mögliche Beeinträchtigungen der Kommunikation im Außenbereich wurde nicht berechnet.<br />

Insbesondere die in der Nähe des Verkehrslandeplatzes gelegene Schule wäre zu<br />

berücksichtigen.<br />

Auf besondere Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser etc. wurde im<br />

fluglärmmedizinischen Gutachten eingegangen, sofern sie nach Auskunft der<br />

Flughafengesellschaft in den Lärmkonturen des lärmtechnischen Gutachtens lagen.<br />

Eine Gegenüberstellung der Veränderung der Lärmbelastungen zwischen Bestand -<br />

Prognose 2010 in der UVS S. 82 zeigt, daß die Schenkenbergschule <strong>und</strong> der Kindergarten<br />

im Mischgebiet Solpark erheblich entlastet werden. Relevante nachteilige Auswirkungen<br />

sind dort nicht zu befürchten.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

6,3 Kritik am<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

305<br />

lärmmedizinischen<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Gutachten<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

304<br />

306<br />

Die planungsrechtliche Einstufung der Wohnbebauung Fam. Traub/ Haalwiesenweg 7 als<br />

MD ist nicht zutreffend. Stattdessen wäre WA als Gr<strong>und</strong>lage der Bewertung heranzuziehen.<br />

Der vom LAI erarbeitete Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes <strong>zum</strong> Schutz gegen<br />

Fluglärm wurde nicht beachtet (Malus von 5 dB(A)).<br />

Die Bewertungsmatrix für die direkte, indirekte Gefährdung sowie die Präventivmedizin basieren<br />

auf Werten, die insgesamt zu hoch sind.<br />

Nach den neuesten vorliegenden Studien des UBA sind folgende Wertstufen/ Schwellenwerte<br />

zu verwenden:<br />

1. >50/40 dB(A) (tag/nacht): i.d.R. nicht erhebliche Belästigungen, abwägungsrelevant<br />

2. >55/45 dB(A): erhebliche Belästigung im Sinne BImSchG, Anspruch auf Schutzvorkehrungen<br />

3. >60/50 dB(A): nicht mehr tolerable Belästigungen, Ges<strong>und</strong>heitsgefahr,<br />

präventivmedizinischer Grenzwert für Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen.<br />

Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />

307 Spitzenschall über 90 dB(A) ist unerträglich <strong>und</strong> der deutlich erhöhte Dauerschall ist<br />

Schwäbisch Hall<br />

ges<strong>und</strong>heitsschädlich.<br />

Wolfgang Schneider Schwäbisch Hall 308 Eine Studie zeigt, daß nicht die physikalisch messbare Schallenergie, sondern die psychische<br />

Wirkung ausschlaggebend für die Beeinträchtigung durch Lärm ist. Unvorhersehbarer Lärm, der<br />

sich aus lauten Einzelereignissen zusammensetzt, wird vom Organismus als Weck- <strong>und</strong><br />

Alarmsignal interpretiert. Im mittleren Schallpegel kommt dies nicht <strong>zum</strong> Ausdruck.<br />

Selbst unter der Annahme, daß der genannte Bereich als WA (Allgemeines Wohngebiet)<br />

einzustufen ist, wird der anzustrebende Immissionsrichtwert für WA von 55 dB(A) von dem<br />

erwartenden Dauerschallpegel von rd. 52 dB(A) noch deutlich unterschritten.<br />

Der zu erwartende Maximalpegel von 89 dB(A) liegt 4 dB(A) über den anzustrebenden<br />

Wert von 85 dB(A) für Wohngebiete. Dennoch ist festzustellen, daß dieser Wert in nur sehr<br />

seltenen Fällen auftreten wird (siehe Anlage 11, Blatt 3 im Gutachten 4050/1: im<br />

ungünstigsten Fall nur 1 mal pro Tag).<br />

Der Vorschlag zur Novellierung hat keinen Gesetzescharakter. Das fluglärmmedizinische<br />

Gutachten hat alle gültigen Vorgaben berücksichtigt, die bis zur Erstellung verfügbar<br />

waren.<br />

Die Aufgabenstellung des fluglärmmedizinischen Gutachtens lag in der Beurteilung, ob die<br />

prognostizierten Flugbewegungen medizinische Auswirkungen haben können. Die dazu<br />

verwendeten Wertstufen „direkt verursachte Ges<strong>und</strong>heitsschäden“, „indirekt verursachte<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschäden“ <strong>und</strong> „präventivmedizinischer Schwellenwert“ sind aus medizinischer<br />

Sicht sinnvoll <strong>und</strong> beziehen auch nicht organische (indirekte) Wirkungen mit ein. Das<br />

fluglärmmedizinische Gutachten hat in erster Linie Ges<strong>und</strong>heitsgefahren abzuschätzen.<br />

Die verwandten Wertstufen in der Publikation des UBA (2001) beziehen sich in erster Linie<br />

auf Belästigungen <strong>und</strong> nicht auf Ges<strong>und</strong>heitsgefahren. Es sei nachdrücklich darauf<br />

verwiesen, das die gleiche Studie des UBA einen Schwellenwert von 60 bzw. 65 dB (A)<br />

nennt, unter dem keine ges<strong>und</strong>heitlichen Beeinträchtigungen auftreten (siehe UBA Studie<br />

2001, Seite 10).<br />

Die lärmmedizinische Begutachtung ergab: Aus den Lärmkonturen des lärmtechnischen<br />

Gutachtens lassen sich keine ges<strong>und</strong>heitlichen Beeinträchtigungen ableiten.<br />

Im fluglärmmedizinischen Gutachten wurde ausführlich auf die indirekte <strong>und</strong> subjektive<br />

Wirkung von Lärm eingegangen (siehe Kapitel 1.2.1., 2.2 <strong>und</strong> 5.9.2). Im Gutachten wurden<br />

sowohl Spitzenpegel <strong>und</strong> mittlere Spitzenpegel als auch Mittelungspegel bewertet.<br />

Hermann M. Thomann Weckrieden 309 Fluglärm löst traumatische Erinnerungen an Bombenangriffe des 2. WK aus. Militärischer Fluglärm unterscheidet sich nach Art, Intensität <strong>und</strong> im zeitlichen Verlauf stark<br />

vom Fluglärm ziviler Flugzeuge. Eine Verwechslung ist wenig wahrscheinlich. Im übrigen<br />

unterschreiten am Wohnort des Einwenders die Schallimmissionen die relevanten<br />

Grenzwerte.(Grenzwerte für Dauerschallpegel <strong>und</strong> Maximalpegel werden eingehalten)<br />

Renate Seitz Schwäbisch Hall<br />

Gisela Malsam Breitenstein<br />

Eckhard Moser Weckrieden<br />

Susanne <strong>und</strong> Jürgen Pohl<br />

Schwäbisch Hall<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Ulrich Kübler<br />

Schwäbisch Hall<br />

Helmut Klenk Schwäbisch Hall<br />

310<br />

311<br />

312<br />

313<br />

314<br />

315<br />

Durch die vorhabensbedingte Lärmzunahme (u.a. durch größere Flugzeuge) ergibt sich eine<br />

erhöhte Lärmbelastung für das Diakoniekrankenhaus, die Schulen <strong>und</strong> Kindergärten. Die<br />

Konzentrations- <strong>und</strong> Lernfähigkeit der Kinder wird gemindert. Damit ist die Qualität des<br />

Unterrichts <strong>und</strong> eine konkurrenzfähige Ausbildung in Gefahr. Der Unterricht wird erheblich<br />

durch den Lärm gestört.<br />

Auf besondere Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser etc. wurde im<br />

fluglärmmedizinischen Gutachten eingegangen, sofern sie in den Lärmkonturen des<br />

lärmtechnischen Gutachtens lagen. Relevante nachteilige Auswirkungen sind dort nicht zu<br />

befürchten. Für die Schenkenbergschule <strong>und</strong> den Kindergarten im Mischgebiet Solpark ist<br />

sogar eine Entlastung zu erwarten (s. Gegenüberstellung Bestand - Prognose 2010 ist in<br />

der UVS S. 82). Für das Diakoniekrankenhaus ergibt sich eine geringe Zunahme der<br />

Belastung. Selbst unter der Annahme ungünstiger Bedingungen wird am Tage der niedrige<br />

Nacht-Grenzwert für Wohngebiete von 49 dB(A) erreicht. Der Grenzwert (57 dB(A) )<strong>und</strong><br />

der vorsorgeorientierte Richtwert (53 dB(A)) für Krankenhäuser wird nach wie vor deutlich<br />

unterschritten.<br />

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