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Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA

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Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

124<br />

Die Variantenuntersuchungen sind unzureichend. Externe Varianten werden nicht geprüft.<br />

Die Ablehnung von internen Varianten ist nicht nachvollziehbar, da die wesentlichen Aussagen<br />

<strong>zum</strong>indest in den Planfeststellungsunterlagen nicht untermauert wurden.<br />

Die Ausschlußgründe für eine Verlegung in den Bereich Flugplatz Weckrieden sind nicht<br />

nachvollziehbar.<br />

Die Aussage, dass die Variantenuntersuchung unzureichend ist kann nicht geteilt werden.<br />

Insgesamt wurden drei alternative Varianten zur beantragten Verlängerung der Start-/<br />

Landebahn geprüft <strong>und</strong> vom weiteren Planungsfortschritt ausgeschlossen. Hierbei handelt<br />

es sich um<br />

a) Verlängerung der bestehenden Start-Landebahn, welche aus Gründen des<br />

Lärmschutzes verworfen wurde.<br />

b) Verlegung der Start-/Landebahn in den Bereich Flugplatz Weckrieden, welche aus<br />

Gründen der Nicht-Gewährleistung der erforderlichen Hindernisfreiheit<br />

(Hochspannungsleitung) <strong>und</strong> somit aus Sicherheitsgründen verworfen wurde.<br />

c) Betrieb der jetzigen Flugplatzanlage ohne Drehung <strong>und</strong> Verlängerung, was bedeuten<br />

würde, dass bedeutende Teile des gewerblichen Verkehrs nicht bedient werden können<br />

<strong>und</strong> der Flugplatz somit nur schwer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben<br />

werden kann.<br />

Die Auffassung, dass die Ausschlußgründe nicht nachvollziehbar sind kann nicht geteilt<br />

werden. Externe Varianten wurden zwar im einzelnen nicht geprüft, sie wurden jedoch<br />

angesprochen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der großen Entfernungen abgelehnt. Auch werden die<br />

Ausschlußgründe für eine Verlegung in den Flugplatz Weckrieden angegeben, wobei es<br />

nicht entscheidend ist, ob diese für die Einwender nachvollziehbar sind oder nicht,<br />

entscheidend ist, daß sie für das RPS nachvollziehbar sind.<br />

Klaus Fischer Weckrieden 125<br />

Anita <strong>und</strong> Herbert Walford<br />

126<br />

Schwäbisch Hall<br />

Jürgen Deininger Tüngental 127<br />

Simone Welz Schwäbisch Hall 128<br />

Sylvia <strong>und</strong> Detlev Neumann 129<br />

Schwäbisch Hall<br />

Christa Keith Schwäbisch Hall 130<br />

Helmut Klenk Schwäbisch Hall 131<br />

Dr. Raim<strong>und</strong> Eberhardt Schwäbisch 132<br />

Hall<br />

Karlheinz Welz Schwäbisch Hall 133<br />

Siegfried Rebstock Schwäbisch Hall 134<br />

Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />

135<br />

Schwäbisch Hall<br />

Klaus Keith Schwäbisch Hall 136<br />

Vera Machwirth Schwäbisch Hall 137<br />

Gerda <strong>und</strong> Jürgen Schiele<br />

138<br />

Schwäbisch Hall<br />

Günter Hertel Schwäbisch Hall<br />

139<br />

Gerhard Stäfe Breitenstein<br />

140<br />

Wolfgang Schneider Schwäbisch Hall 141<br />

Dorothea Bader Breitenstein 142<br />

Hans Blank Schwäbisch Hall 143<br />

144<br />

145<br />

Christoph Weinert Schwäbisch Hall<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Die Notwendigkeit des Vorhabens konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Es besteht kein<br />

öffentliches Interesse. Es werden keine Arbeitsplätze gesichert bzw. neu geschaffen. Der<br />

wirtschaftliche Nutzen steht in keinem Verhältnis zu den Nachteilen. Die Technik der<br />

Telekommunikation ersetzt bereits jetzt <strong>und</strong> künftig zunehmend Geschäftsflüge.<br />

Zu prüfen ist, inwieweit die vorhandene Hindernissituation im Bestand durch<br />

Baumaßnahmen verschärft wurde. Es kann nicht angehen, daß bewußt in die<br />

Hindernisbereiche der Start- <strong>und</strong> Landebahn hineingebaut wurde, um eine Änderung der<br />

bestehenden Bahn zu begründen.<br />

Zentrales Ziel des Vorhabens ist eine Verbesserung der Flugsicherheit am VLP<br />

Schwäbisch Hall-Hessental, daneben Belange der Wirtschaftsförderung <strong>und</strong> des<br />

Umweltschutzes (Vermeidung des Überflugs von dicht besiedelten Gebieten sowie<br />

Verbesserung der Entwässerung).<br />

Die Befürchtung, daß moderne Telekommunikation den Geschäftsreiseverkehr wesentlich<br />

ersetzen kann, trifft nicht zu: der Luftverkehr wird durch Telekommunikation (laut<br />

internationaler Studien) höchstens bis zu 10 % Marktanteil verlieren. Experten sehen<br />

allerdings deutliche Grenzen dieser Entwicklung, da bei solchen Verhandlungen der<br />

persönliche Kontakt, der Austausch von Papieren <strong>und</strong> Warenproben sowie eine<br />

gleichzeitige Berücksichtigung mehrerer Verhandlungspartner nicht gegeben ist. Bei<br />

Verhandlungen über größere Entfernungen kommt noch erschwerend der Zeitunterschied<br />

hinzu. Die zwischenzeitlich widerlegte Behauptung, daß die moderne Telekommunikation<br />

in Zukunft z.B. auch große Messen überflüssig machen wird hier angmerkt. Die Umsätze<br />

der deutschen Messegesellschaften beweisen das Gegenteil.<br />

Die Hindernissituation am bestehenden VLP Schwäbisch Hall-Hessental weist eine Reihe<br />

von Unzulänglichkeiten auf. Die meisten bestehen bereits seit vielen Jahren. Schon der<br />

militärische Flugplatz besaß einen Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG der bislang<br />

beibehalten wurde. Hinzukommende Bebauung mußte sich jeweilis den<br />

Flugsicherheitsbelangen unterordnen. Dies gilt auch für die Bebauungspläne des Solparks.<br />

Das beantragte Vorhaben ist nicht ursächlich durch hinzugekommene Bebauung<br />

begründet.<br />

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