Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA
Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA
Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
0<br />
Komplex Nr.<br />
Komplex<br />
Themen Nr.<br />
Unterthema<br />
Nr.<br />
Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />
laufende Nr.<br />
Einwendung / Stellungnahme<br />
Gegenäußerung<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
Fr . RA Fridrich<br />
124<br />
Die Variantenuntersuchungen sind unzureichend. Externe Varianten werden nicht geprüft.<br />
Die Ablehnung von internen Varianten ist nicht nachvollziehbar, da die wesentlichen Aussagen<br />
<strong>zum</strong>indest in den Planfeststellungsunterlagen nicht untermauert wurden.<br />
Die Ausschlußgründe für eine Verlegung in den Bereich Flugplatz Weckrieden sind nicht<br />
nachvollziehbar.<br />
Die Aussage, dass die Variantenuntersuchung unzureichend ist kann nicht geteilt werden.<br />
Insgesamt wurden drei alternative Varianten zur beantragten Verlängerung der Start-/<br />
Landebahn geprüft <strong>und</strong> vom weiteren Planungsfortschritt ausgeschlossen. Hierbei handelt<br />
es sich um<br />
a) Verlängerung der bestehenden Start-Landebahn, welche aus Gründen des<br />
Lärmschutzes verworfen wurde.<br />
b) Verlegung der Start-/Landebahn in den Bereich Flugplatz Weckrieden, welche aus<br />
Gründen der Nicht-Gewährleistung der erforderlichen Hindernisfreiheit<br />
(Hochspannungsleitung) <strong>und</strong> somit aus Sicherheitsgründen verworfen wurde.<br />
c) Betrieb der jetzigen Flugplatzanlage ohne Drehung <strong>und</strong> Verlängerung, was bedeuten<br />
würde, dass bedeutende Teile des gewerblichen Verkehrs nicht bedient werden können<br />
<strong>und</strong> der Flugplatz somit nur schwer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben<br />
werden kann.<br />
Die Auffassung, dass die Ausschlußgründe nicht nachvollziehbar sind kann nicht geteilt<br />
werden. Externe Varianten wurden zwar im einzelnen nicht geprüft, sie wurden jedoch<br />
angesprochen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der großen Entfernungen abgelehnt. Auch werden die<br />
Ausschlußgründe für eine Verlegung in den Flugplatz Weckrieden angegeben, wobei es<br />
nicht entscheidend ist, ob diese für die Einwender nachvollziehbar sind oder nicht,<br />
entscheidend ist, daß sie für das RPS nachvollziehbar sind.<br />
Klaus Fischer Weckrieden 125<br />
Anita <strong>und</strong> Herbert Walford<br />
126<br />
Schwäbisch Hall<br />
Jürgen Deininger Tüngental 127<br />
Simone Welz Schwäbisch Hall 128<br />
Sylvia <strong>und</strong> Detlev Neumann 129<br />
Schwäbisch Hall<br />
Christa Keith Schwäbisch Hall 130<br />
Helmut Klenk Schwäbisch Hall 131<br />
Dr. Raim<strong>und</strong> Eberhardt Schwäbisch 132<br />
Hall<br />
Karlheinz Welz Schwäbisch Hall 133<br />
Siegfried Rebstock Schwäbisch Hall 134<br />
Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />
135<br />
Schwäbisch Hall<br />
Klaus Keith Schwäbisch Hall 136<br />
Vera Machwirth Schwäbisch Hall 137<br />
Gerda <strong>und</strong> Jürgen Schiele<br />
138<br />
Schwäbisch Hall<br />
Günter Hertel Schwäbisch Hall<br />
139<br />
Gerhard Stäfe Breitenstein<br />
140<br />
Wolfgang Schneider Schwäbisch Hall 141<br />
Dorothea Bader Breitenstein 142<br />
Hans Blank Schwäbisch Hall 143<br />
144<br />
145<br />
Christoph Weinert Schwäbisch Hall<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
Fr . RA Fridrich<br />
Die Notwendigkeit des Vorhabens konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Es besteht kein<br />
öffentliches Interesse. Es werden keine Arbeitsplätze gesichert bzw. neu geschaffen. Der<br />
wirtschaftliche Nutzen steht in keinem Verhältnis zu den Nachteilen. Die Technik der<br />
Telekommunikation ersetzt bereits jetzt <strong>und</strong> künftig zunehmend Geschäftsflüge.<br />
Zu prüfen ist, inwieweit die vorhandene Hindernissituation im Bestand durch<br />
Baumaßnahmen verschärft wurde. Es kann nicht angehen, daß bewußt in die<br />
Hindernisbereiche der Start- <strong>und</strong> Landebahn hineingebaut wurde, um eine Änderung der<br />
bestehenden Bahn zu begründen.<br />
Zentrales Ziel des Vorhabens ist eine Verbesserung der Flugsicherheit am VLP<br />
Schwäbisch Hall-Hessental, daneben Belange der Wirtschaftsförderung <strong>und</strong> des<br />
Umweltschutzes (Vermeidung des Überflugs von dicht besiedelten Gebieten sowie<br />
Verbesserung der Entwässerung).<br />
Die Befürchtung, daß moderne Telekommunikation den Geschäftsreiseverkehr wesentlich<br />
ersetzen kann, trifft nicht zu: der Luftverkehr wird durch Telekommunikation (laut<br />
internationaler Studien) höchstens bis zu 10 % Marktanteil verlieren. Experten sehen<br />
allerdings deutliche Grenzen dieser Entwicklung, da bei solchen Verhandlungen der<br />
persönliche Kontakt, der Austausch von Papieren <strong>und</strong> Warenproben sowie eine<br />
gleichzeitige Berücksichtigung mehrerer Verhandlungspartner nicht gegeben ist. Bei<br />
Verhandlungen über größere Entfernungen kommt noch erschwerend der Zeitunterschied<br />
hinzu. Die zwischenzeitlich widerlegte Behauptung, daß die moderne Telekommunikation<br />
in Zukunft z.B. auch große Messen überflüssig machen wird hier angmerkt. Die Umsätze<br />
der deutschen Messegesellschaften beweisen das Gegenteil.<br />
Die Hindernissituation am bestehenden VLP Schwäbisch Hall-Hessental weist eine Reihe<br />
von Unzulänglichkeiten auf. Die meisten bestehen bereits seit vielen Jahren. Schon der<br />
militärische Flugplatz besaß einen Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG der bislang<br />
beibehalten wurde. Hinzukommende Bebauung mußte sich jeweilis den<br />
Flugsicherheitsbelangen unterordnen. Dies gilt auch für die Bebauungspläne des Solparks.<br />
Das beantragte Vorhaben ist nicht ursächlich durch hinzugekommene Bebauung<br />
begründet.<br />
Seite 9 von 41