Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA
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3,2<br />
Fehlende<br />
Planrechtfertigung<br />
durch JAR-OPS 1<br />
<strong>und</strong><br />
Hindernisfreiheit<br />
0<br />
Komplex Nr.<br />
Komplex<br />
Themen Nr.<br />
Unterthema<br />
Nr.<br />
Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />
laufende Nr.<br />
Einwendung / Stellungnahme<br />
Gegenäußerung<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
Fr . RA Fridrich<br />
89<br />
Das Argument der Hindernisfreiheit als Begründung für die Maßnahme ist nicht geeignet, da Die Drehung <strong>und</strong> Verlängerung der S-/ LB führt zu einer Erweiterung der Hindernisfreiheit<br />
auch nach Umsetzung der Maßnahmen keine optimale Hindernisfreiheit gewährleistet ist von 75 auf 150 m beidseits des RWY <strong>und</strong> somit mit Einschränkungen der vom BMVBW<br />
(erforderliche Ausnahmegenehmigung des BMVBW). Dies betrifft insbesondere den nördlichen genehmigten Ausnahmen zu einer wesentlichen Verbesserung der Hindernissituation<br />
Rollweg, der bei ILS-Anflügen nicht betrieben werden darf <strong>und</strong> den Hallenkomplex nördlich der gegenüber dem Bestand.<br />
RWY, der in die seitliche Übergangsfläche hineinragt. Inwieweit die nördlich der verschwenkten Bei der Planung der Hindernissituation wurde die Grasbahn berücksichtigt. Allerdings ist<br />
Bahn vorgesehene Grasbahn dabei mit berücksichtigt wurde, läßt sich den Unterlagen nicht ein gleichzeitiger IFR-Betrieb beider Bahnen nicht möglich. In diesem Zusammenhang ist<br />
entnehmen.<br />
das Argument hervorzuheben, daß nach Umsetzung der Maßnahme zwar keine optimale<br />
Hindernisfreiheit gewährleistet ist, aber eine deutlich verbesserte im Vergleich <strong>zum</strong> jetzigen<br />
Zustand.<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
Fr . RA Fridrich<br />
90<br />
daher richtigerweise den Planungen zugr<strong>und</strong>egelegt.<br />
3,3 wirtschaftliche<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
91 Die Kosten des Vorhabens werden in den Unterlagen nicht angesprochen. Der Nachweis Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen<br />
Aspekte/<br />
Fr . RA Fridrich<br />
einer gesicherten Finanzierung fehlt. Hierzu gehören auch die Kosten für die<br />
Finanzierung/<br />
Anpassungsmaßnahmen der vorhandenen Infrastruktur.<br />
Ursula <strong>und</strong> Rüdiger Schorpp<br />
Schwäbisch Hall<br />
92 Der Ausbau der Infrastruktur für den VLP belastet den öffentlichen Haushalt erheblich. Die<br />
Subventionierung des Vorhabens mit 6 Mio. € aus öffentlichen Kassen ist nicht gerechtfertigt,<br />
93<br />
94<br />
95<br />
da absehbar ist, daß dies hauptsächlich einer privatwirtschaftlichen Firma zu Gute kommt.<br />
Johannes Sachse Schwäbisch Hall<br />
Dieter Hezel Breitenstein<br />
Dr. Raim<strong>und</strong> Eberhardt Schwäbisch<br />
Hall<br />
Vera Machwirth Schwäbisch Hall<br />
Christoph Weinert Schwäbisch Hall<br />
Gerlinde <strong>und</strong> Werner Köpf<br />
Schwäbisch Hall<br />
Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />
Schwäbisch Hall<br />
Gerhard Stäfe Breitenstein<br />
Maria <strong>und</strong> Hermann Wegener<br />
Breitenstein<br />
Dorothea Weinert Schwäbisch Hall<br />
Helene <strong>und</strong> Helmut Röger<br />
Schwäbisch Hall<br />
96<br />
97<br />
98<br />
99<br />
100<br />
101<br />
102<br />
103<br />
Die Hindernisrichtlinie des BMVBW sieht gr<strong>und</strong>sätzlich keine Anpassungspflicht bestehender<br />
Flugplätze vor. Außerdem gelten die Richtlinien nur für Flugplätze mit ILS. Dies existiert auf<br />
dem bestehenden Platz lediglich in einer Richtung.<br />
Es ist nicht richtig, dass sich die Richtlinien des BMVBW vom 02.11.2001, sich auf<br />
Flugplätze mit einer ILS Anlage beziehen. Die Richtlinien des BMVBW "Richtlinien über die<br />
Hindernifreiheit für Start- <strong>und</strong> Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb" sind zunächst<br />
einmal unabhängig von der Anzahl der ILS-Anlagen anzuwenden. Die Richtlinien<br />
unterscheiden in Präzisionsbahnen <strong>und</strong> Nicht-Präzisionsbahnen. Für Präzisionsbahnen ist<br />
die Installation <strong>zum</strong>indest einer ILS-ANlage erforderlich. Für Nicht-Präzisionsbahnen ist<br />
eine ILS-Anlage nicht erforderlich. Nicht-Präzisionsanflugverfahren sind unter<br />
Zuhilfenahme von NDB/DME möglich. Die genannten Richtlinien des BMVBW wurden<br />
Die Frage eventueller Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten für die Verwirklichung des<br />
Vorhabens ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.<br />
Bei einer Verdrehung der S-/ LB müßte die Straße K 2665 zwischen Tüngental <strong>und</strong> Schwäbisch Die vorgesehene Verdrehung der S-/ LB macht eine Verlegung der K 2665 nicht<br />
Hall verlegt werden. Dies führt zu erheblichen Kosten.<br />
erforderlich. Dies wird bestätigt durch die Stellungnahme des Straßenbauamtes<br />
Schwäbisch Hall vom 28.5.2003.<br />
3,4 Standorteignung Gisela Malsam Breitenstein 104 Durch die umgebenden Ortschaften <strong>und</strong> Wohngebiete Hessental, Weckrieden, Breitenstein,<br />
105<br />
106<br />
Eckhard Moser Weckrieden<br />
Gerlinde <strong>und</strong> Ulrich Kübler<br />
Schwäbisch Hall<br />
Heini Kübler Schwäbisch Hall<br />
Hartmut Radtke Schwäbisch Hall<br />
Susanne <strong>und</strong> Jürgen Pohl<br />
107<br />
108<br />
109<br />
Schwäbisch Hall<br />
Dr. Thomas Pfisterer Tüngental<br />
Helmut Klenk Schwäbisch Hall<br />
Ingrid <strong>und</strong> Stefan Holl Schwäbisch<br />
110<br />
111<br />
112<br />
Hall<br />
3,5 Verkehrsbedarf/<br />
Ursula <strong>und</strong> Rüdiger Schorpp 113<br />
Schwäbisch Hall<br />
Verhältnis zu<br />
anderen<br />
Flugplätzen<br />
Eltershofen, Kreuzäckersiedlung, Tüngental <strong>und</strong> Matheshörlebach <strong>und</strong> dem<br />
Diakoniekrankenhaus ist der Standort für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes in der<br />
geplanten Größe ungeeignet. Die An- <strong>und</strong> Abflugwege führen direkt über dicht besiedeltes<br />
Gebiet, das zudem noch als "grüne Lunge" <strong>und</strong> wichtiges Erholungsgebiet funktioniert.<br />
Die Nähe <strong>zum</strong> Flugplatz Niederstetten läßt die Maßnahme unnötig erscheinen.<br />
Die in den <strong>Einwendungen</strong> geäußerte Sicht in bezug auf die Lage des VLP in dicht<br />
besiedelter Umgebung kann nicht geteilt werden. Die dem Antrag beigefügten Gutachten<br />
zeigen, daß in bezug auf Lärm <strong>und</strong> anderen Umweltwirkungen keine un<strong>zum</strong>utbare<br />
Belastung für Menschen in der Umgebung des VLP besteht oder entstehen wird.<br />
Mögliche Beeinträchtigungen von Erholungsgebieten sind in der UVS dargestellt <strong>und</strong><br />
bewertet. Als potentielle Beeinträchtigungen sind direkte Einflüsse z.B. durch<br />
Flächeneingriffe <strong>und</strong> direkte Einflüsse durch visuell wahrnehmbare Veränderungen oder<br />
Schall- <strong>und</strong> Geruchsimmissionen zu nennen. Eine erhebliche Beeinträchtigung von<br />
Naherholungsgebieten ist durch das geplante Vorhaben nicht zu erwarten.<br />
Wesentliche Verkehrsfunktion des VLP Schwäbisch Hall ist die Anbindung des Raumes<br />
Schwäbisch Hall an den Luftverkehr. Schwerpunkt des Einzugsgebietes liegt in einem<br />
Umkreis von 20 km. Daher kann der FP Niederstetten, der ca. 40 km entfernt <strong>und</strong><br />
wesentlich schlechter in das Straßenverkehrsnetz eingeb<strong>und</strong>en ist, die Verkehrsfunktion<br />
des VLP Schwäbisch Hall-Hessental nicht übernehmen. Die Forderungen der JAR OPS 1<br />
werden in Niederstetten nicht erfüllt.<br />
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