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Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA

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3,2<br />

Fehlende<br />

Planrechtfertigung<br />

durch JAR-OPS 1<br />

<strong>und</strong><br />

Hindernisfreiheit<br />

0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

89<br />

Das Argument der Hindernisfreiheit als Begründung für die Maßnahme ist nicht geeignet, da Die Drehung <strong>und</strong> Verlängerung der S-/ LB führt zu einer Erweiterung der Hindernisfreiheit<br />

auch nach Umsetzung der Maßnahmen keine optimale Hindernisfreiheit gewährleistet ist von 75 auf 150 m beidseits des RWY <strong>und</strong> somit mit Einschränkungen der vom BMVBW<br />

(erforderliche Ausnahmegenehmigung des BMVBW). Dies betrifft insbesondere den nördlichen genehmigten Ausnahmen zu einer wesentlichen Verbesserung der Hindernissituation<br />

Rollweg, der bei ILS-Anflügen nicht betrieben werden darf <strong>und</strong> den Hallenkomplex nördlich der gegenüber dem Bestand.<br />

RWY, der in die seitliche Übergangsfläche hineinragt. Inwieweit die nördlich der verschwenkten Bei der Planung der Hindernissituation wurde die Grasbahn berücksichtigt. Allerdings ist<br />

Bahn vorgesehene Grasbahn dabei mit berücksichtigt wurde, läßt sich den Unterlagen nicht ein gleichzeitiger IFR-Betrieb beider Bahnen nicht möglich. In diesem Zusammenhang ist<br />

entnehmen.<br />

das Argument hervorzuheben, daß nach Umsetzung der Maßnahme zwar keine optimale<br />

Hindernisfreiheit gewährleistet ist, aber eine deutlich verbesserte im Vergleich <strong>zum</strong> jetzigen<br />

Zustand.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

90<br />

daher richtigerweise den Planungen zugr<strong>und</strong>egelegt.<br />

3,3 wirtschaftliche<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

91 Die Kosten des Vorhabens werden in den Unterlagen nicht angesprochen. Der Nachweis Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen<br />

Aspekte/<br />

Fr . RA Fridrich<br />

einer gesicherten Finanzierung fehlt. Hierzu gehören auch die Kosten für die<br />

Finanzierung/<br />

Anpassungsmaßnahmen der vorhandenen Infrastruktur.<br />

Ursula <strong>und</strong> Rüdiger Schorpp<br />

Schwäbisch Hall<br />

92 Der Ausbau der Infrastruktur für den VLP belastet den öffentlichen Haushalt erheblich. Die<br />

Subventionierung des Vorhabens mit 6 Mio. € aus öffentlichen Kassen ist nicht gerechtfertigt,<br />

93<br />

94<br />

95<br />

da absehbar ist, daß dies hauptsächlich einer privatwirtschaftlichen Firma zu Gute kommt.<br />

Johannes Sachse Schwäbisch Hall<br />

Dieter Hezel Breitenstein<br />

Dr. Raim<strong>und</strong> Eberhardt Schwäbisch<br />

Hall<br />

Vera Machwirth Schwäbisch Hall<br />

Christoph Weinert Schwäbisch Hall<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Werner Köpf<br />

Schwäbisch Hall<br />

Christa <strong>und</strong> Hans Reber<br />

Schwäbisch Hall<br />

Gerhard Stäfe Breitenstein<br />

Maria <strong>und</strong> Hermann Wegener<br />

Breitenstein<br />

Dorothea Weinert Schwäbisch Hall<br />

Helene <strong>und</strong> Helmut Röger<br />

Schwäbisch Hall<br />

96<br />

97<br />

98<br />

99<br />

100<br />

101<br />

102<br />

103<br />

Die Hindernisrichtlinie des BMVBW sieht gr<strong>und</strong>sätzlich keine Anpassungspflicht bestehender<br />

Flugplätze vor. Außerdem gelten die Richtlinien nur für Flugplätze mit ILS. Dies existiert auf<br />

dem bestehenden Platz lediglich in einer Richtung.<br />

Es ist nicht richtig, dass sich die Richtlinien des BMVBW vom 02.11.2001, sich auf<br />

Flugplätze mit einer ILS Anlage beziehen. Die Richtlinien des BMVBW "Richtlinien über die<br />

Hindernifreiheit für Start- <strong>und</strong> Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb" sind zunächst<br />

einmal unabhängig von der Anzahl der ILS-Anlagen anzuwenden. Die Richtlinien<br />

unterscheiden in Präzisionsbahnen <strong>und</strong> Nicht-Präzisionsbahnen. Für Präzisionsbahnen ist<br />

die Installation <strong>zum</strong>indest einer ILS-ANlage erforderlich. Für Nicht-Präzisionsbahnen ist<br />

eine ILS-Anlage nicht erforderlich. Nicht-Präzisionsanflugverfahren sind unter<br />

Zuhilfenahme von NDB/DME möglich. Die genannten Richtlinien des BMVBW wurden<br />

Die Frage eventueller Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten für die Verwirklichung des<br />

Vorhabens ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.<br />

Bei einer Verdrehung der S-/ LB müßte die Straße K 2665 zwischen Tüngental <strong>und</strong> Schwäbisch Die vorgesehene Verdrehung der S-/ LB macht eine Verlegung der K 2665 nicht<br />

Hall verlegt werden. Dies führt zu erheblichen Kosten.<br />

erforderlich. Dies wird bestätigt durch die Stellungnahme des Straßenbauamtes<br />

Schwäbisch Hall vom 28.5.2003.<br />

3,4 Standorteignung Gisela Malsam Breitenstein 104 Durch die umgebenden Ortschaften <strong>und</strong> Wohngebiete Hessental, Weckrieden, Breitenstein,<br />

105<br />

106<br />

Eckhard Moser Weckrieden<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Ulrich Kübler<br />

Schwäbisch Hall<br />

Heini Kübler Schwäbisch Hall<br />

Hartmut Radtke Schwäbisch Hall<br />

Susanne <strong>und</strong> Jürgen Pohl<br />

107<br />

108<br />

109<br />

Schwäbisch Hall<br />

Dr. Thomas Pfisterer Tüngental<br />

Helmut Klenk Schwäbisch Hall<br />

Ingrid <strong>und</strong> Stefan Holl Schwäbisch<br />

110<br />

111<br />

112<br />

Hall<br />

3,5 Verkehrsbedarf/<br />

Ursula <strong>und</strong> Rüdiger Schorpp 113<br />

Schwäbisch Hall<br />

Verhältnis zu<br />

anderen<br />

Flugplätzen<br />

Eltershofen, Kreuzäckersiedlung, Tüngental <strong>und</strong> Matheshörlebach <strong>und</strong> dem<br />

Diakoniekrankenhaus ist der Standort für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes in der<br />

geplanten Größe ungeeignet. Die An- <strong>und</strong> Abflugwege führen direkt über dicht besiedeltes<br />

Gebiet, das zudem noch als "grüne Lunge" <strong>und</strong> wichtiges Erholungsgebiet funktioniert.<br />

Die Nähe <strong>zum</strong> Flugplatz Niederstetten läßt die Maßnahme unnötig erscheinen.<br />

Die in den <strong>Einwendungen</strong> geäußerte Sicht in bezug auf die Lage des VLP in dicht<br />

besiedelter Umgebung kann nicht geteilt werden. Die dem Antrag beigefügten Gutachten<br />

zeigen, daß in bezug auf Lärm <strong>und</strong> anderen Umweltwirkungen keine un<strong>zum</strong>utbare<br />

Belastung für Menschen in der Umgebung des VLP besteht oder entstehen wird.<br />

Mögliche Beeinträchtigungen von Erholungsgebieten sind in der UVS dargestellt <strong>und</strong><br />

bewertet. Als potentielle Beeinträchtigungen sind direkte Einflüsse z.B. durch<br />

Flächeneingriffe <strong>und</strong> direkte Einflüsse durch visuell wahrnehmbare Veränderungen oder<br />

Schall- <strong>und</strong> Geruchsimmissionen zu nennen. Eine erhebliche Beeinträchtigung von<br />

Naherholungsgebieten ist durch das geplante Vorhaben nicht zu erwarten.<br />

Wesentliche Verkehrsfunktion des VLP Schwäbisch Hall ist die Anbindung des Raumes<br />

Schwäbisch Hall an den Luftverkehr. Schwerpunkt des Einzugsgebietes liegt in einem<br />

Umkreis von 20 km. Daher kann der FP Niederstetten, der ca. 40 km entfernt <strong>und</strong><br />

wesentlich schlechter in das Straßenverkehrsnetz eingeb<strong>und</strong>en ist, die Verkehrsfunktion<br />

des VLP Schwäbisch Hall-Hessental nicht übernehmen. Die Forderungen der JAR OPS 1<br />

werden in Niederstetten nicht erfüllt.<br />

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