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Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA

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Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Ortschaftsrat Eltershofen<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Ulrich Kübler<br />

Schwäbisch Hall<br />

Heini Kübler Schwäbisch Hall<br />

Ingrid <strong>und</strong> Stefan Holl Schwäbisch<br />

Hall<br />

196<br />

197<br />

198<br />

199<br />

Die im Lärmgutachten erhobenen Flugwege auf der Nordschleife sind nicht korrekt<br />

eingezeichnet. Diese Korridore werden nicht eingehalten, An- <strong>und</strong> Abflüge erfolgen gerade bei<br />

größeren Maschinen direkt über Breitenstein<br />

Mit der beantragten Einrichtung des Instrumentenanflugs werden die Flugzeuge, die<br />

Instrumentenflugverfahren nutzen, auf der vorgegebenen Anfluggr<strong>und</strong>linie in Verlängerung<br />

der S-/ LB den VLP anfliegen. Dies vermeidet den Überflug dicht besiedelter Gebiete in<br />

niedrigen Höhen.<br />

Die neue Anfluggr<strong>und</strong>linie für größere Flugzeuge verläuft nicht wie bisher (bei ILS RWY 26<br />

<strong>und</strong> anschließender Landung RWY 26) über Breitenstein.<br />

Auch in dem hypothetischen Fall ("Verdrehung der Lärmkontur"): Selbst wenn, wie<br />

behauptet die Flugzeuge regelmäßig über Breitenstein an- <strong>und</strong> abfliegen würden, wäre für<br />

Breitenstein auch zukünftig ein äquivalenter Dauerschallpegel von unter 55 bzw. 50 dB(A)<br />

bzw. einem Maximalpegel von unter 85 dB(A) tags zu erwarten, so daß die<br />

anzustrebenden Immissionsrichtwerte für Wohnbebauung eingehalten werden können.<br />

Dies ergibt sich aus den für den Bereich der Anfluggr<strong>und</strong>linie vorhergesagten Pegel.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

DFS<br />

200<br />

201<br />

Die in Anlage 4 des lärmtechnischen Gutachtens dargelegten Sichtflugrouten, sind nicht<br />

nachvollziebar. Eine entsprechende Regelung nach § 21a LuftVO ist nicht zu befürworten.<br />

Die im schalltechnischen Gutachten dargestellten Sichtanflugrouten entsprechen den<br />

Flugbewegungen der am 18.06.2001 abgesprochenen Verkehrsführung.<br />

Die dargestellten VFR An- <strong>und</strong> Abflugwege haben sich im genehmigten Betrieb als<br />

sinnvoll, sicher <strong>und</strong> lärmarm bewährt. Sie entsprechen der derzeitigen Festlegung der<br />

Platzr<strong>und</strong>e durch das RP Stuttgart.<br />

Eine Kennzeichnung der lärmsensitiven Bereiche innerhalb der Platzr<strong>und</strong>e <strong>und</strong>/oder<br />

Festlegung von An- <strong>und</strong> Abflugrouten ist nicht erforderlich. Eine südliche Platzr<strong>und</strong>e ist<br />

aufgr<strong>und</strong> der Hindernissituation, des Immissionsschutzes <strong>und</strong> der Vermeidung von<br />

Überflügen über das Schulzentrum Schenkensee nicht geplant. Ein midfield crossing wird<br />

bereits auf dem bestehenden Platz bei Anflügen von Süden praktiziert.<br />

Stellungnahme K+F: Aus schalltechnsicher Sicht kann die Platzr<strong>und</strong>e unter den<br />

gegebenen Umständen nicht weiter optimiert werden.<br />

5,3 Überflug-/<br />

Christoph Weinert Schwäbisch Hall, 202<br />

Mindestflughöhen<br />

Gmelinweg 30, 74523 <strong>SHA</strong><br />

Dorothea Weinert Schwäbisch Hall<br />

203<br />

Düsenflugzeuge überfliegen bereits heute in zu niedriger Flughöhe das Wohngebiet des<br />

Einwenders. Die Kinder erschrecken <strong>und</strong> halten sich die Ohren zu.<br />

Lärm <strong>und</strong> Gefahr durch zu niedrig fliegende Piloten über den Hochhäusern trotz wiederholter<br />

Beschwerden beim Tower.<br />

Mit der beantragten Einrichtung des Instrumentenanflugs werden größere Flugzeuge, die<br />

Instrumentenflugverfahren nutzen, auf der vorgegebenen Anfluggr<strong>und</strong>linie in Verlängerung<br />

der S-/ LB den VLP anfliegen. Dies vermeidet den Überflug von besiedelten Gebieten in zu<br />

niedrigen Höhen.<br />

5,4 Nachtflug,<br />

Stadt Schwäbisch Hall 204 Es wird davon ausgegangen, daß der Regelbetrieb von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr stattfindet. Kenntnis<br />

Verspätungsflüge<br />

Thomas Ernst Schwäbisch Hall 205 Der Antrag auf Planfeststellung sieht keine Beschränkung von Zeit Anzahl <strong>und</strong> Zeitraum von Kenntnis<br />

Start <strong>und</strong> Landung vor.<br />

Dr. Raim<strong>und</strong> Eberhardt Schwäbisch 206 Es besteht keine Notwendigkeit für Nachtflugbetrieb am VLP.<br />

Nachtflugbetrieb ist Luftverkehr von 30 min nach Sonnenuntergang bis 30 min vor<br />

Hall<br />

Sonnenaufgang <strong>und</strong> in unseren Breiten vor allem im Winter für Geschäftsreiseflüge<br />

unabdingbar notwendig.<br />

Dr. Ludger Graf v. Westerholt 207 Zur Planfeststellung wird ein gewerblicher <strong>und</strong> nicht gewerblicher Flugbetrieb am Tage <strong>und</strong> in<br />

Schwäbisch Hall<br />

der Nacht beantragt. Das lärmtechnische <strong>und</strong> das lärmmedizinische Gutachten gehen hingegen<br />

davon aus, daß keine Flüge zwischen 22 <strong>und</strong> 6 Uhr stattfinden werden. Der untersuchte<br />

Sachverhalt kann nicht die beantragte Planfeststellung tragen.<br />

5,5 Sonstiges Deutscher Wetterdienst 208 Bei der Durchführung von Allwetterflugbetrieb wird künftig die Verbreitung der<br />

Der Hinweis wird beachtet.<br />

Beobachtungsdaten im internationalen Datennetz erforderlich. Entsprechende<br />

Einrichtungen müssen mit dem DWD abgestimmt werden.<br />

6 Lärm 6,1 Lärmbetroffenheiten<br />

Ortschaftsrat Eltershofen<br />

209<br />

Die Siedlungsbereiche Eltershofen <strong>und</strong> Breitenstein werden durch den Ausbau mit<br />

Lärmimmissionen belastet. Die Werte im Lärmschutzgutachten liegen oberhalb der<br />

Grenzwerte <strong>und</strong> werden heute als ges<strong>und</strong>heitsschädlich betrachtet.<br />

Genehmigter Regelflugbetrieb von 06:00 bis 22:00 mit der Möglichkeit von Ausnahmen<br />

(wie seit 10 Jahren) wird akzeptiert.<br />

Die zu erwartenden Fluglärmimmissionen liegen bei den Siedlungsbereichen Eltershofen<br />

<strong>und</strong> Breitenstein deutlich unter den z. Zt. diskutierten lärmmedizinischen<br />

Beurteilungswerten bzw. Bewertungsgrenzen für die umweltmedizinische Beurteilung von<br />

Fluglärmimmissionen bei wesentlichen Änderungen oder Neuanlagen von<br />

Flughäfen/Flugplätzen.<br />

Gisela Malsam Breitenstein<br />

Hartmut Radtke Schwäbisch Hall<br />

Susanne <strong>und</strong> Jürgen Pohl<br />

Schwäbisch Hall<br />

Gerlinde <strong>und</strong> Ulrich Kübler<br />

Schwäbisch Hall<br />

Ingrid <strong>und</strong> Stefan Holl Schwäbisch<br />

Hall<br />

210<br />

211<br />

212<br />

213<br />

214<br />

Auch nur zeitweise nächtliche Fluggeräusche verringern die Schlaftiefe in einem Ausmaß,<br />

welches während der restlichen Nachtst<strong>und</strong>en nicht wieder ausgeglichen werden kann<br />

(Rohrmann u.a.). Die Folgen von Fluglärm wird als ernste Beeinträchtigung der Ges<strong>und</strong>heit<br />

gewertet. Durch den Ausbau wird der Betrieb von Taxidiensten <strong>und</strong> Frachtdiensten bei Tag <strong>und</strong><br />

Nacht ermöglicht. Ges<strong>und</strong>heitliche Beeinträchtigungen durch Störungen des Nachtschlafs<br />

sind bereits bei Einzelschallereignissen mit Pegeln über 53 dB(A) zu befürchten. Dieser<br />

Grenzwert wird künftig erheblich häufiger überschritten werden. Dadurch erhöht sich die<br />

Gefahr, daß der Fluglärm zu Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen führt.<br />

Das Lämmedizinische Gutachten basierte auf den Lärmkonturen des Lärmtechnischen<br />

Gutachtens. Ein Regelflugbetrieb zwischen 22:00 <strong>und</strong> 6:00 Uhr ist gemäß den<br />

Eingangsdaten, die dem Gutachten zugr<strong>und</strong>e liegen nicht vorgesehen. Störungen des<br />

Nachtschlafes sind deshalb nicht zu erwarten.<br />

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