Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA
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Komplex Nr.<br />
Komplex<br />
Themen Nr.<br />
Unterthema<br />
Nr.<br />
Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />
laufende Nr.<br />
Einwendung / Stellungnahme<br />
Gegenäußerung<br />
Ortschaftsrat Eltershofen<br />
Gerlinde <strong>und</strong> Ulrich Kübler<br />
Schwäbisch Hall<br />
Heini Kübler Schwäbisch Hall<br />
Ingrid <strong>und</strong> Stefan Holl Schwäbisch<br />
Hall<br />
196<br />
197<br />
198<br />
199<br />
Die im Lärmgutachten erhobenen Flugwege auf der Nordschleife sind nicht korrekt<br />
eingezeichnet. Diese Korridore werden nicht eingehalten, An- <strong>und</strong> Abflüge erfolgen gerade bei<br />
größeren Maschinen direkt über Breitenstein<br />
Mit der beantragten Einrichtung des Instrumentenanflugs werden die Flugzeuge, die<br />
Instrumentenflugverfahren nutzen, auf der vorgegebenen Anfluggr<strong>und</strong>linie in Verlängerung<br />
der S-/ LB den VLP anfliegen. Dies vermeidet den Überflug dicht besiedelter Gebiete in<br />
niedrigen Höhen.<br />
Die neue Anfluggr<strong>und</strong>linie für größere Flugzeuge verläuft nicht wie bisher (bei ILS RWY 26<br />
<strong>und</strong> anschließender Landung RWY 26) über Breitenstein.<br />
Auch in dem hypothetischen Fall ("Verdrehung der Lärmkontur"): Selbst wenn, wie<br />
behauptet die Flugzeuge regelmäßig über Breitenstein an- <strong>und</strong> abfliegen würden, wäre für<br />
Breitenstein auch zukünftig ein äquivalenter Dauerschallpegel von unter 55 bzw. 50 dB(A)<br />
bzw. einem Maximalpegel von unter 85 dB(A) tags zu erwarten, so daß die<br />
anzustrebenden Immissionsrichtwerte für Wohnbebauung eingehalten werden können.<br />
Dies ergibt sich aus den für den Bereich der Anfluggr<strong>und</strong>linie vorhergesagten Pegel.<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
Fr . RA Fridrich<br />
DFS<br />
200<br />
201<br />
Die in Anlage 4 des lärmtechnischen Gutachtens dargelegten Sichtflugrouten, sind nicht<br />
nachvollziebar. Eine entsprechende Regelung nach § 21a LuftVO ist nicht zu befürworten.<br />
Die im schalltechnischen Gutachten dargestellten Sichtanflugrouten entsprechen den<br />
Flugbewegungen der am 18.06.2001 abgesprochenen Verkehrsführung.<br />
Die dargestellten VFR An- <strong>und</strong> Abflugwege haben sich im genehmigten Betrieb als<br />
sinnvoll, sicher <strong>und</strong> lärmarm bewährt. Sie entsprechen der derzeitigen Festlegung der<br />
Platzr<strong>und</strong>e durch das RP Stuttgart.<br />
Eine Kennzeichnung der lärmsensitiven Bereiche innerhalb der Platzr<strong>und</strong>e <strong>und</strong>/oder<br />
Festlegung von An- <strong>und</strong> Abflugrouten ist nicht erforderlich. Eine südliche Platzr<strong>und</strong>e ist<br />
aufgr<strong>und</strong> der Hindernissituation, des Immissionsschutzes <strong>und</strong> der Vermeidung von<br />
Überflügen über das Schulzentrum Schenkensee nicht geplant. Ein midfield crossing wird<br />
bereits auf dem bestehenden Platz bei Anflügen von Süden praktiziert.<br />
Stellungnahme K+F: Aus schalltechnsicher Sicht kann die Platzr<strong>und</strong>e unter den<br />
gegebenen Umständen nicht weiter optimiert werden.<br />
5,3 Überflug-/<br />
Christoph Weinert Schwäbisch Hall, 202<br />
Mindestflughöhen<br />
Gmelinweg 30, 74523 <strong>SHA</strong><br />
Dorothea Weinert Schwäbisch Hall<br />
203<br />
Düsenflugzeuge überfliegen bereits heute in zu niedriger Flughöhe das Wohngebiet des<br />
Einwenders. Die Kinder erschrecken <strong>und</strong> halten sich die Ohren zu.<br />
Lärm <strong>und</strong> Gefahr durch zu niedrig fliegende Piloten über den Hochhäusern trotz wiederholter<br />
Beschwerden beim Tower.<br />
Mit der beantragten Einrichtung des Instrumentenanflugs werden größere Flugzeuge, die<br />
Instrumentenflugverfahren nutzen, auf der vorgegebenen Anfluggr<strong>und</strong>linie in Verlängerung<br />
der S-/ LB den VLP anfliegen. Dies vermeidet den Überflug von besiedelten Gebieten in zu<br />
niedrigen Höhen.<br />
5,4 Nachtflug,<br />
Stadt Schwäbisch Hall 204 Es wird davon ausgegangen, daß der Regelbetrieb von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr stattfindet. Kenntnis<br />
Verspätungsflüge<br />
Thomas Ernst Schwäbisch Hall 205 Der Antrag auf Planfeststellung sieht keine Beschränkung von Zeit Anzahl <strong>und</strong> Zeitraum von Kenntnis<br />
Start <strong>und</strong> Landung vor.<br />
Dr. Raim<strong>und</strong> Eberhardt Schwäbisch 206 Es besteht keine Notwendigkeit für Nachtflugbetrieb am VLP.<br />
Nachtflugbetrieb ist Luftverkehr von 30 min nach Sonnenuntergang bis 30 min vor<br />
Hall<br />
Sonnenaufgang <strong>und</strong> in unseren Breiten vor allem im Winter für Geschäftsreiseflüge<br />
unabdingbar notwendig.<br />
Dr. Ludger Graf v. Westerholt 207 Zur Planfeststellung wird ein gewerblicher <strong>und</strong> nicht gewerblicher Flugbetrieb am Tage <strong>und</strong> in<br />
Schwäbisch Hall<br />
der Nacht beantragt. Das lärmtechnische <strong>und</strong> das lärmmedizinische Gutachten gehen hingegen<br />
davon aus, daß keine Flüge zwischen 22 <strong>und</strong> 6 Uhr stattfinden werden. Der untersuchte<br />
Sachverhalt kann nicht die beantragte Planfeststellung tragen.<br />
5,5 Sonstiges Deutscher Wetterdienst 208 Bei der Durchführung von Allwetterflugbetrieb wird künftig die Verbreitung der<br />
Der Hinweis wird beachtet.<br />
Beobachtungsdaten im internationalen Datennetz erforderlich. Entsprechende<br />
Einrichtungen müssen mit dem DWD abgestimmt werden.<br />
6 Lärm 6,1 Lärmbetroffenheiten<br />
Ortschaftsrat Eltershofen<br />
209<br />
Die Siedlungsbereiche Eltershofen <strong>und</strong> Breitenstein werden durch den Ausbau mit<br />
Lärmimmissionen belastet. Die Werte im Lärmschutzgutachten liegen oberhalb der<br />
Grenzwerte <strong>und</strong> werden heute als ges<strong>und</strong>heitsschädlich betrachtet.<br />
Genehmigter Regelflugbetrieb von 06:00 bis 22:00 mit der Möglichkeit von Ausnahmen<br />
(wie seit 10 Jahren) wird akzeptiert.<br />
Die zu erwartenden Fluglärmimmissionen liegen bei den Siedlungsbereichen Eltershofen<br />
<strong>und</strong> Breitenstein deutlich unter den z. Zt. diskutierten lärmmedizinischen<br />
Beurteilungswerten bzw. Bewertungsgrenzen für die umweltmedizinische Beurteilung von<br />
Fluglärmimmissionen bei wesentlichen Änderungen oder Neuanlagen von<br />
Flughäfen/Flugplätzen.<br />
Gisela Malsam Breitenstein<br />
Hartmut Radtke Schwäbisch Hall<br />
Susanne <strong>und</strong> Jürgen Pohl<br />
Schwäbisch Hall<br />
Gerlinde <strong>und</strong> Ulrich Kübler<br />
Schwäbisch Hall<br />
Ingrid <strong>und</strong> Stefan Holl Schwäbisch<br />
Hall<br />
210<br />
211<br />
212<br />
213<br />
214<br />
Auch nur zeitweise nächtliche Fluggeräusche verringern die Schlaftiefe in einem Ausmaß,<br />
welches während der restlichen Nachtst<strong>und</strong>en nicht wieder ausgeglichen werden kann<br />
(Rohrmann u.a.). Die Folgen von Fluglärm wird als ernste Beeinträchtigung der Ges<strong>und</strong>heit<br />
gewertet. Durch den Ausbau wird der Betrieb von Taxidiensten <strong>und</strong> Frachtdiensten bei Tag <strong>und</strong><br />
Nacht ermöglicht. Ges<strong>und</strong>heitliche Beeinträchtigungen durch Störungen des Nachtschlafs<br />
sind bereits bei Einzelschallereignissen mit Pegeln über 53 dB(A) zu befürchten. Dieser<br />
Grenzwert wird künftig erheblich häufiger überschritten werden. Dadurch erhöht sich die<br />
Gefahr, daß der Fluglärm zu Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen führt.<br />
Das Lämmedizinische Gutachten basierte auf den Lärmkonturen des Lärmtechnischen<br />
Gutachtens. Ein Regelflugbetrieb zwischen 22:00 <strong>und</strong> 6:00 Uhr ist gemäß den<br />
Eingangsdaten, die dem Gutachten zugr<strong>und</strong>e liegen nicht vorgesehen. Störungen des<br />
Nachtschlafes sind deshalb nicht zu erwarten.<br />
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