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Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA

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Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

7 Luftschadstofftroffenheiten<br />

7,1 Schadstoffbe-<br />

Thomas Ernst Schwäbisch Hall 317<br />

Monika Fischer Weckrieden 318<br />

319<br />

320<br />

321<br />

Heidi <strong>und</strong> Gerd Geier Eltershofen<br />

Herta Lung Schwäbisch Hall<br />

Anita <strong>und</strong> Herbert Walford<br />

Schwäbisch Hall<br />

Simone Welz Schwäbisch Hall<br />

Dr. Raim<strong>und</strong> Eberhardt Schwäbisch<br />

Hall<br />

Johannes Sachse Schwäbisch Hall<br />

Dorothea Bader Breitenstein<br />

Helga u. Richard Weinmann<br />

Breitenstein<br />

Karlheinz Welz Schwäbisch Hall<br />

Renate Seitz Schwäbisch Hall<br />

Ursula <strong>und</strong> Rüdiger Schorpp<br />

Schwäbisch Hall<br />

Sylvia <strong>und</strong> Detlev Neumann<br />

Schwäbisch Hall<br />

laufende Nr.<br />

322<br />

323<br />

324<br />

325<br />

326<br />

327<br />

328<br />

329<br />

330<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Durch erhöhte Luftverschmutzung aufgr<strong>und</strong> der Zunahme des Flugaufkommens sind<br />

Ges<strong>und</strong>heitsgefährdungen zu erwarten, die besonders für Kinder <strong>und</strong> ältere Menschen relevant<br />

sind.<br />

Nach Landevorgängen von Düsenjets ist ein erheblicher Kerosingeruch (ca. 1/4h) in der<br />

Wohnung feststellbar.<br />

Gegenäußerung<br />

Vorhabensbedingt ergibt sich zwar aufgr<strong>und</strong> der Zunahme des Luftverkehrs eine Erhöhung<br />

der Schadstoffemissionen durch den Betrieb des VLP Schwäbisch Hall. Die<br />

Immissionsbeiträge des Verkehrslandeplatz sind jedoch auch an den höchstbelasteten<br />

Bereichen mit schutzbedürftiger Bebauung i.d.R. unterhalb der Irrelevanzschwellen der<br />

maßgeblichen Beurteilungsquellen. In jedem Fall jedoch bleiben die maßgeblichen Grenz-,<br />

Richt-, Ziel- <strong>und</strong> Leitwerte zur Beurteilung der Gesamtbelastung auch nach Umsetzung des<br />

Vorhabens unterschritten. Ges<strong>und</strong>heitsgefährdungen durch vorhabensbedingte<br />

Luftschadstoffe im Umfeld des VLP sind deshalb auszuschließen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich kann beim Landen von Düsenjets die Freisetzung von Kerosindämpfen nicht<br />

ausgeschlossen werden. Dabei handelt es sich jedoch um sehr geringe Mengen. Bekannt<br />

ist an größereren Flughäfen, daß beim Starten <strong>und</strong> Warmlaufen von Triebwerken<br />

(Kaltstart) Emissionen von Kohlenwasserstoffen auftreten, die als "Kerosingerüche"<br />

wahrgenommen werden können.<br />

Derartige Kerosingerüche können am VLP Schwäbisch Hall-Hessental nur sehr selten in<br />

der Nachbarschaft wahrnehmbar sein:<br />

- Die am VLP verkehrenden Flugzeuge sind weisen verhältnismäßig kleine<br />

Triebwerksleistungen auf.<br />

- Die Anzahl der Flugbewegungen von turbinengetriebenen Flugzeuge - nur diese werden<br />

mit Turbinentreibstoff Jet-A 1, d.h. Kerosin betankt - ist sehr gering.<br />

- Die Wahrscheinlichkeit, daß diese Emissionszeiten mit Zeiten von ungünstigen<br />

Ausbreitungsverhältnissen <strong>und</strong> Verfrachtung zu einem Immissionsort zusammenfallen, ist<br />

sehr gering. Die derart ungünstige Verfrachtungsverhältnisse setzen gleichzeitig die<br />

entsprechende Windrichtung, geringe Windgeschwindigkeiten <strong>und</strong> ungünstige<br />

Ausbreitungsklassen I <strong>und</strong> II auf.<br />

Insgesamt liegt die Wahrscheinlichkeit des zeitgleichen Auftretens aller Bedingungen<br />

- ohne Berücksichtigung der Verdünnung der emittierten Geruchsstoffe<br />

- bei weniger als 1% der Jahresst<strong>und</strong>en. Damit bleibt die jährliche<br />

Geruchswahrnehmungshäufigkeit sicher unter der Irrelevanzschwelle der<br />

Geruchsimmissions-Richtlinie von 2 % der Jahresst<strong>und</strong>en. Die Erheblichkeitsschwelle<br />

von 10 % der Geruchsimmissions-Richtlinie für Wohn-/Mischgebiete wird<br />

sicher deutlich unterschreiten.<br />

7,2 Kritik am<br />

Technischen<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

331 Bei der Ermittlung der Luftschadstoffimmissionen muß der obere Entwicklungspfad<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt werden.<br />

Luftschadstoffgutac<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

332 Welcher induzierte flugbetriebsbedingte luftseitige Kfz-Verkehr dem Gutachten zugr<strong>und</strong>e<br />

hten<br />

Fr . RA Fridrich<br />

gelegt wurde, ist nicht nachvollziehbar.<br />

Die Ermittlung erfolgt auf Basis des oberen Entwicklungspfades, wie aus Abschnitt 4 <strong>und</strong><br />

Tabelle 2 des technischen Luftschadstoffgutachtens zu ersehen ist.<br />

In Abschnitt 4.1.2 <strong>und</strong> Tabelle 4 des Technischen Luftschadstoffgutachtens sind die Kfz-<br />

Bewegungen pro Luftfahrzeugabfertigung je Flugzeugstart dargestellt. Die Ansätze<br />

beruhen auf betrieblichen Erfahrungswerten der Flugplatz Schwäbisch Hall GmbH <strong>und</strong><br />

von anderen Verkehrslandeplätzen.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

333<br />

Nach Erstellung des Gutachtens ist die neue TA Luft in Kraft getreten. Entsprechendes gilt<br />

auch für die überarbeitete 22. BImSchV. Wir gehen davon aus, daß die Ergebnisse des<br />

Luftverunreinigungsgutachtens entsprechend nach diesen neuen rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen gemessen <strong>und</strong> beurteilt werden.<br />

Das Technische Luftschadstoffgutachten entspricht den Anforderungen der TA Luft 2002.<br />

Die Untersuchungen wurden auf der Basis des Kabinettsbeschlusses vom 12.12.2001 zur<br />

Novellierung der TA Luft angefertigt. Mit dem Inkrafttreten der TA Luft 2002 wurde dieser<br />

Kabinettsbeschluß in allen für den vorliegenden Fall maßgeblichen Aspekten in geltendes<br />

Recht überführt.<br />

In Vorgriff auf die Anpassungen der 22. <strong>und</strong> 23. BImSchV an die neuen europäische<br />

Rahmengesetzgebung wurde im Technischen Luftschadstoffgutachten eine Bewertung der<br />

Immissionsbeiträge anhand der EU-Richtlinien 1999/30/EG <strong>und</strong> 2000/69/EG durchgeführt.<br />

Eine Anpassung an die Novellierung der genannten Verwaltungsvorschrift <strong>und</strong><br />

Verordnungen ist deshalb nicht erforderlich.<br />

Seite 23 von 41

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