Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA
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Komplex Nr.<br />
Komplex<br />
Themen Nr.<br />
Unterthema<br />
Nr.<br />
Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />
laufende Nr.<br />
Einwendung / Stellungnahme<br />
Gegenäußerung<br />
Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />
<strong>und</strong> Bergbau Baden-Württemberg<br />
500<br />
Die Aussagen hinsichtlich der geringen Ergiebigkeit des Gr<strong>und</strong>wasserleiters im Unterkeuper mit Die Angabe stammt aus den Erläuterungen zur geologischen Karte 6824 Schwäbisch Hall<br />
etwa 0.2-0.5 l/s sind unzutreffend. Im Mittel beträgt die Schüttung zwischen 2.6 <strong>und</strong> 4 l/s, das S. 116. Unterlagen, die von einer höheren Ergiebigkeit des Gr<strong>und</strong>wasserleiters im<br />
Gr<strong>und</strong>wasserdargebot ist relativ bedeutsam.<br />
Wasserschutzgebiet Wettbachtal ausgehen, lagen nicht vor. Die Ergebnisse der in 07/03 in<br />
Auftrag gegbenen Baugr<strong>und</strong>untersuchung werden zur Verfügung gestellt <strong>und</strong> bei der<br />
Bauausführung beachtet.<br />
Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />
<strong>und</strong> Bergbau Baden-Württemberg<br />
501<br />
Die Bewertungen der möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Gr<strong>und</strong>wasser sind nicht<br />
belegt <strong>und</strong> nicht nachvollziehbar. Dem LGRB sind das Baugr<strong>und</strong>gutachten <strong>und</strong> das<br />
hydrogeologische Gutachten vorzulegen.<br />
Eine Baugr<strong>und</strong>untersuchung liegt für den Bereich der geplanten Hangarflächen an der<br />
Tüngentalerstraße vor (V+E-Planbereich). Die Aussagen zu den<br />
Gr<strong>und</strong>wasserverhältnissen wurden berücksichtigt. Ein spezielles hydrogeologisches<br />
Gutachten <strong>zum</strong> Bauvorhaben ist vom Vorhabensträger in 07/03 beauftragt.<br />
Als wichtige Minimierungsmaßnahmen ist im Planungsprozess eine Gradientenanpassung<br />
vorgenommen worden, mit dem Ziel der Reduktion von Eingriffen in den Boden (UVS S.<br />
106/107).<br />
Ulrike Körting-Göller Breitenstein 502 Vorhabensbedingt wird sich eine Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wassers einstellen. Durch die Erfassung der Niederschlagswässer der Flugbetriebsflächen <strong>und</strong> deren<br />
anschließende Reinigung, durch die Sanierung der Altlasten <strong>und</strong> durch die<br />
Wolfgang Häffner Tüngental 503<br />
Entmunitionierung im Rahmen des Umbaus ist eine Verbesserung der Schadstoffbelastung<br />
des Gr<strong>und</strong>wassers zu erwarten (UVS S. 106).<br />
Renate Seitz Schwäbisch Hall 504<br />
8,5 Schutzgut<br />
Ortschaftsrat Eltershofen<br />
505 Die allgemeine Lebensqualität wird beeinträchtigt. Es stellt sich ein Verlust von<br />
Die Lärmbelastung stellt ein wichtiges Kriterium bei der Betrachtung der Lebensqualität<br />
Landschaft<br />
Naherholungsräumen ein.<br />
dar. Für Eltershofen ist eine gleichbleibende Lärmbelastung zu erwarten (Lärmgutachten<br />
4050/1 Kurz <strong>und</strong> Fischer), da die Zunahme des Lärms durch steigende Flugbewegungen<br />
um 1 dB(A) durch die Drehung der Start-Landebahn, die eine Verringerung des Lärms um<br />
1dB(A) zur Folge hat, ausgeglichen wird (Lärmgutachten 4050/1 Kurz <strong>und</strong> Fischer, S. 19 u.<br />
22). Eine Beeinträchtigung der Lebensqualität ist deshalb nicht zu befürchten.<br />
Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />
Hall<br />
506<br />
zu 3.1.2.2: Der 400 m-Radius des Betrachtungsraumes ist deutlich zu klein. Eine pauschale<br />
Abgrenzung eines Naherholungsraumes ist nicht sachgerecht. Die Erfassung hätte mit einer<br />
Ortsbegehung durchgeführt werden müssen, in die auch Flächen für die Naherholung<br />
eingeflossen wären, die vorhabensbedingt erheblich verlärmt werden.<br />
In der UVS ist die Naherholungsfunktion dem Schutzgut Mensch zugeordnet. Für die<br />
Betrachtung der Bedeutung der Landschaft für die Naherholung wurde ein Radius von bis<br />
zu 1000m gewählt. Dieser umfasst das engere (bis 400m) <strong>und</strong> das weitere Wohnumfeld<br />
(bis 1000m) (UVS Kap. 3.1.2.2 S. 18). Die eignungsmindernden Lärmkorridore entlang der<br />
Hauptverkehrsstraßen sind im Plan 418/2 dargestellt. In diesem Bereich ist von einer<br />
hohen Lärmbelastung durch KFZ-Verkehr auszugehen.<br />
Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />
Hall<br />
507<br />
zu 6.3.7: Die Landschaftsbelastung durch die Befeuerungseinrichtungen als gering<br />
einzuschätzen, weil sie nahe einer Straße liegt, ist fachlich nicht nachvollziehbar.<br />
Durch die Straße ist die Landschaft bereits mit technischer Infrastruktur, (Alte<br />
Anflugbefeuerung, Blitze) die lichtgebende Verkehrsbewegungen zur Folge hat,<br />
vorbelastet. Daher ist keine relevante Zusatzbeeinträchtigung durch eine im gleichen<br />
Erlebnisraum um ca. 250m verlagerte Befeuerungsanlage zu erwarten. (Nacht: Gerichtete<br />
Lichtquellen; Tag: Sichtbarkeit der baulichen Anlagen der Befeuerung <strong>und</strong> Einzäunung)<br />
8,6 Schutzgut Kultur-<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
508 (S. 99): Ist die Hofstelle südlich von Altenhausen im Gr<strong>und</strong>erwerbsverzeichnis mit Hofstelle ist schon Jahre nicht mehr bewirtschaftet. Wohnraum wird aufgegeben. Haus<br />
<strong>und</strong> Sachgüter<br />
Fr . RA Fridrich<br />
aufgeführt<br />
wird rückgebaut.<br />
8,7 Bauphase<br />
Kanzlei Wurster Wirsing<br />
Fr . RA Fridrich<br />
509 Nicht betrachtet wurde der Lärm während der Bauphase. Hier müßten die<br />
Erdmassenbewegungen dargestellt werden sowie ein Baustellenkonzept erstellt werden.<br />
Minimierung der Belästigung <strong>und</strong> Beeinträchtigung bei Bautätigkeit wird beachtet.<br />
( Bestandteil der Ausschreibung)<br />
RP Stuttgart<br />
510 Gefordert werden Maßnahmen zur Staubminderung während der Bauphase:<br />
Der Hinweis wird beachtet.<br />
Ref 55<br />
An allen Ausfahrten <strong>und</strong> Baustraßen sind LKW-Radwaschanlagen einzurichten, die zwingend<br />
genutzt werden müssen. Alle Baustraßen sind mit einem tragfähigen Belag herzustellen,<br />
Beschädigungen in Straßenoberflächen sind umgehend zu reparieren. Baustraßen sind<br />
während der Bauzeit zu reinigen. Auch kurzfristige unbefestigte Bauverkehrsbereiche müssen<br />
asphaltiert oder mit geeignetem Material fixiert werden. Bei Lagerflächen ist die Nutzung<br />
gewachsener Oberfläche zu minimieren <strong>und</strong> nach der Nutzung umgehend wieder zu begrünen.<br />
Offene Ausbruchsmaterialläger sind mit Wasserberieselungsanlagen zu versehen. An<br />
Lagerflächen von <strong>zum</strong> stauben neigenden Schüttgütern sind stationäre <strong>und</strong> mobile<br />
Wassersprüheinrichtungen vorzuhalten <strong>und</strong> bei Bedarf einzusetzen. Die Lagerflächen sind mit<br />
Boxen- bzw. Schutzwänden zur Chargentrennung auszustatten.<br />
8,8 Sonstiges Kanzlei Wurster Wirsing<br />
511<br />
Fr . RA Fridrich<br />
Abzulehnen ist bei der Beurteilung der anlagenbedingten Wirkungen der Hinweis, daß die<br />
geplanten Hangarflächen Bauabschnitt II als Bestand vorausgesetzt werden.<br />
Bei Planungsverfahren werden baurechtlich (<strong>und</strong> in dem Falle auch luftrechtlich)<br />
genehmigte Planungen als Bestand vorauszusetzen. Die Wahrscheinlichkeit, daß das<br />
Vorhaben umgesetzt ist, wenn die Realisierung der neuen Start- / Landebahn ansteht, ist<br />
gegeben.<br />
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