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Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA

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Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

<strong>und</strong> Bergbau Baden-Württemberg<br />

500<br />

Die Aussagen hinsichtlich der geringen Ergiebigkeit des Gr<strong>und</strong>wasserleiters im Unterkeuper mit Die Angabe stammt aus den Erläuterungen zur geologischen Karte 6824 Schwäbisch Hall<br />

etwa 0.2-0.5 l/s sind unzutreffend. Im Mittel beträgt die Schüttung zwischen 2.6 <strong>und</strong> 4 l/s, das S. 116. Unterlagen, die von einer höheren Ergiebigkeit des Gr<strong>und</strong>wasserleiters im<br />

Gr<strong>und</strong>wasserdargebot ist relativ bedeutsam.<br />

Wasserschutzgebiet Wettbachtal ausgehen, lagen nicht vor. Die Ergebnisse der in 07/03 in<br />

Auftrag gegbenen Baugr<strong>und</strong>untersuchung werden zur Verfügung gestellt <strong>und</strong> bei der<br />

Bauausführung beachtet.<br />

Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

<strong>und</strong> Bergbau Baden-Württemberg<br />

501<br />

Die Bewertungen der möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Gr<strong>und</strong>wasser sind nicht<br />

belegt <strong>und</strong> nicht nachvollziehbar. Dem LGRB sind das Baugr<strong>und</strong>gutachten <strong>und</strong> das<br />

hydrogeologische Gutachten vorzulegen.<br />

Eine Baugr<strong>und</strong>untersuchung liegt für den Bereich der geplanten Hangarflächen an der<br />

Tüngentalerstraße vor (V+E-Planbereich). Die Aussagen zu den<br />

Gr<strong>und</strong>wasserverhältnissen wurden berücksichtigt. Ein spezielles hydrogeologisches<br />

Gutachten <strong>zum</strong> Bauvorhaben ist vom Vorhabensträger in 07/03 beauftragt.<br />

Als wichtige Minimierungsmaßnahmen ist im Planungsprozess eine Gradientenanpassung<br />

vorgenommen worden, mit dem Ziel der Reduktion von Eingriffen in den Boden (UVS S.<br />

106/107).<br />

Ulrike Körting-Göller Breitenstein 502 Vorhabensbedingt wird sich eine Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wassers einstellen. Durch die Erfassung der Niederschlagswässer der Flugbetriebsflächen <strong>und</strong> deren<br />

anschließende Reinigung, durch die Sanierung der Altlasten <strong>und</strong> durch die<br />

Wolfgang Häffner Tüngental 503<br />

Entmunitionierung im Rahmen des Umbaus ist eine Verbesserung der Schadstoffbelastung<br />

des Gr<strong>und</strong>wassers zu erwarten (UVS S. 106).<br />

Renate Seitz Schwäbisch Hall 504<br />

8,5 Schutzgut<br />

Ortschaftsrat Eltershofen<br />

505 Die allgemeine Lebensqualität wird beeinträchtigt. Es stellt sich ein Verlust von<br />

Die Lärmbelastung stellt ein wichtiges Kriterium bei der Betrachtung der Lebensqualität<br />

Landschaft<br />

Naherholungsräumen ein.<br />

dar. Für Eltershofen ist eine gleichbleibende Lärmbelastung zu erwarten (Lärmgutachten<br />

4050/1 Kurz <strong>und</strong> Fischer), da die Zunahme des Lärms durch steigende Flugbewegungen<br />

um 1 dB(A) durch die Drehung der Start-Landebahn, die eine Verringerung des Lärms um<br />

1dB(A) zur Folge hat, ausgeglichen wird (Lärmgutachten 4050/1 Kurz <strong>und</strong> Fischer, S. 19 u.<br />

22). Eine Beeinträchtigung der Lebensqualität ist deshalb nicht zu befürchten.<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

506<br />

zu 3.1.2.2: Der 400 m-Radius des Betrachtungsraumes ist deutlich zu klein. Eine pauschale<br />

Abgrenzung eines Naherholungsraumes ist nicht sachgerecht. Die Erfassung hätte mit einer<br />

Ortsbegehung durchgeführt werden müssen, in die auch Flächen für die Naherholung<br />

eingeflossen wären, die vorhabensbedingt erheblich verlärmt werden.<br />

In der UVS ist die Naherholungsfunktion dem Schutzgut Mensch zugeordnet. Für die<br />

Betrachtung der Bedeutung der Landschaft für die Naherholung wurde ein Radius von bis<br />

zu 1000m gewählt. Dieser umfasst das engere (bis 400m) <strong>und</strong> das weitere Wohnumfeld<br />

(bis 1000m) (UVS Kap. 3.1.2.2 S. 18). Die eignungsmindernden Lärmkorridore entlang der<br />

Hauptverkehrsstraßen sind im Plan 418/2 dargestellt. In diesem Bereich ist von einer<br />

hohen Lärmbelastung durch KFZ-Verkehr auszugehen.<br />

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch<br />

Hall<br />

507<br />

zu 6.3.7: Die Landschaftsbelastung durch die Befeuerungseinrichtungen als gering<br />

einzuschätzen, weil sie nahe einer Straße liegt, ist fachlich nicht nachvollziehbar.<br />

Durch die Straße ist die Landschaft bereits mit technischer Infrastruktur, (Alte<br />

Anflugbefeuerung, Blitze) die lichtgebende Verkehrsbewegungen zur Folge hat,<br />

vorbelastet. Daher ist keine relevante Zusatzbeeinträchtigung durch eine im gleichen<br />

Erlebnisraum um ca. 250m verlagerte Befeuerungsanlage zu erwarten. (Nacht: Gerichtete<br />

Lichtquellen; Tag: Sichtbarkeit der baulichen Anlagen der Befeuerung <strong>und</strong> Einzäunung)<br />

8,6 Schutzgut Kultur-<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

508 (S. 99): Ist die Hofstelle südlich von Altenhausen im Gr<strong>und</strong>erwerbsverzeichnis mit Hofstelle ist schon Jahre nicht mehr bewirtschaftet. Wohnraum wird aufgegeben. Haus<br />

<strong>und</strong> Sachgüter<br />

Fr . RA Fridrich<br />

aufgeführt<br />

wird rückgebaut.<br />

8,7 Bauphase<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

509 Nicht betrachtet wurde der Lärm während der Bauphase. Hier müßten die<br />

Erdmassenbewegungen dargestellt werden sowie ein Baustellenkonzept erstellt werden.<br />

Minimierung der Belästigung <strong>und</strong> Beeinträchtigung bei Bautätigkeit wird beachtet.<br />

( Bestandteil der Ausschreibung)<br />

RP Stuttgart<br />

510 Gefordert werden Maßnahmen zur Staubminderung während der Bauphase:<br />

Der Hinweis wird beachtet.<br />

Ref 55<br />

An allen Ausfahrten <strong>und</strong> Baustraßen sind LKW-Radwaschanlagen einzurichten, die zwingend<br />

genutzt werden müssen. Alle Baustraßen sind mit einem tragfähigen Belag herzustellen,<br />

Beschädigungen in Straßenoberflächen sind umgehend zu reparieren. Baustraßen sind<br />

während der Bauzeit zu reinigen. Auch kurzfristige unbefestigte Bauverkehrsbereiche müssen<br />

asphaltiert oder mit geeignetem Material fixiert werden. Bei Lagerflächen ist die Nutzung<br />

gewachsener Oberfläche zu minimieren <strong>und</strong> nach der Nutzung umgehend wieder zu begrünen.<br />

Offene Ausbruchsmaterialläger sind mit Wasserberieselungsanlagen zu versehen. An<br />

Lagerflächen von <strong>zum</strong> stauben neigenden Schüttgütern sind stationäre <strong>und</strong> mobile<br />

Wassersprüheinrichtungen vorzuhalten <strong>und</strong> bei Bedarf einzusetzen. Die Lagerflächen sind mit<br />

Boxen- bzw. Schutzwänden zur Chargentrennung auszustatten.<br />

8,8 Sonstiges Kanzlei Wurster Wirsing<br />

511<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Abzulehnen ist bei der Beurteilung der anlagenbedingten Wirkungen der Hinweis, daß die<br />

geplanten Hangarflächen Bauabschnitt II als Bestand vorausgesetzt werden.<br />

Bei Planungsverfahren werden baurechtlich (<strong>und</strong> in dem Falle auch luftrechtlich)<br />

genehmigte Planungen als Bestand vorauszusetzen. Die Wahrscheinlichkeit, daß das<br />

Vorhaben umgesetzt ist, wenn die Realisierung der neuen Start- / Landebahn ansteht, ist<br />

gegeben.<br />

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