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Einwendungen und Gegeneinwendungen zum ... - Airpeace SHA

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9 Landschaftspflegerische<br />

9,1 Bilanzierung<br />

Begleitplanung<br />

0<br />

Komplex Nr.<br />

Komplex<br />

Themen Nr.<br />

Unterthema<br />

Nr.<br />

Thema Unterthema Einwendung / Stellungnahme von<br />

laufende Nr.<br />

Einwendung / Stellungnahme<br />

Gegenäußerung<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

534 (S. 34): Die Darstellung der Entsiegelung bei der Ermittlung des Eingriffs ist nicht zulässig.<br />

Der Hinweis ist an dieser Stelle nur als ergänzender Hinweis zu betrachten. Die<br />

Entsiegelung mindert nicht den Eingriff. Sie stellt eine Ausgleichsmaßnahme dar. Die reale<br />

Neuversiegelung von 7,82 ha wird klar genannt. In der Eingriffs - Ausgleichsbilanz (S: 54)<br />

wird dieser Sachverhalt klar differenziert.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

535<br />

Bei der Darstellung der versiegelten Flächen müssen die mit dem VEP genehmigten<br />

Bereiche ebenfalls berücksichtigt werden.<br />

Der Vorhabens- <strong>und</strong> Erschließungsplan VEP ist ein eigenständiges Rechtsverfahren. Die<br />

baurechtliche Genehmigung für diese Flächen ist unabhängig von der weiteren Planung<br />

erteilt. Sie sind somit rechtsgültiger Bestand. Einer sofortigen Bebauung wäre rechtlich<br />

möglich. Demnach sind sie als versiegelter Bestand berücksichtigt worden.<br />

Naturschutzrechtlicher Ausgleich <strong>und</strong> Ersatz wurden bereits im VEP-Verfahren hergestellt.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

536<br />

(S. 36): Die angeführten ca. 18000 Starts <strong>und</strong> Landungen stimmen nicht mit den Angaben im<br />

Technischen Erläuterungsbericht <strong>und</strong> in der Prognose überein.<br />

Diese Angabe ist der Prognose der Flugbewegungszahlen auf dem Flugplatz Schwäbisch<br />

Hall für das Jahr 2010 (airplan 16.2.2002, S. 43) entnommen. Die Zahl 18000 ist als 18000<br />

Starts <strong>und</strong> 18000 Landungen zu verstehen.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

537<br />

Die Ermittlung der Auswirkungen der Einleitung in den Sonderbach ist nicht ausreichend. Es wird keine Erhöhung der Einleitkapatzität (ca 100l/s) vorgenommen (Änderung des<br />

Wird die Erhöhung der Abflußmengen <strong>und</strong> die Veränderung der Wasserqualität im Sonderbach Stauzieles im RRB). Eine 5jährige (2 mal/Jahr) Messung <strong>und</strong> Untersuchung der<br />

als Folge des Änderungsverfahrens angesehen, sind die Auswirkungen zu ermitteln <strong>und</strong> zu Gewässerqualität des Sonder- <strong>und</strong> Otterbach ist in Auftrag gegeben.<br />

bewerten.<br />

538 Auf S. 44 wird ausgeführt, daß Ersatzmaßnahmen außerhalb des Plangebietes notwendig Rücksprache mit Stadt Schwäbisch Hall, Abteilung Planung <strong>und</strong> Bauen.<br />

sind. Zu prüfen ist, ob hier die Inanspruchnahme fremden Gr<strong>und</strong>eigentums erforderlich ist.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

539<br />

540<br />

Bei der neuen Flächeninanspruchnahme wird die Umwandlung einer Hofstelle in<br />

Verkehrslandeplatzflächen mit 24,71 ha genannt. Worum handelt es sich hier<br />

Bei den baubedingten Beeinträchtigungen auf S. 60 sind die Ausgleichsmaßnahmen<br />

entfallen. Was ist hier gemeint.<br />

In den anlagebedingten Projektwirkungen (s. 34 LBP) ist dargestellt, wie sich die 24,71 ha<br />

zusammensetzen.<br />

Wenn bei Realisierung der Minimierungsmaßnahmen keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten sind, besteht kein Bedarf an weiteren<br />

Ausgleichsmaßnahmen. Daher entfällt dieser Punkt.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

541 Die Bewertung, daß bei baubedingten Beeinträchtigungen keine erheblichen<br />

Behandlung des Bodens ist Auflage der Ausschreibung der Baumaßnahme.<br />

Beeinträchtigungen in den Grünland- <strong>und</strong> Ackerstreifen zu verzeichnen sein sollen, ist<br />

angesichts der Aussage an anderer Stelle, daß diese noch nicht konkret bezifferbar seien, nicht<br />

nachzuvollziehen.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

Fr . RA Fridrich<br />

542<br />

In den Unterlagen ist die Frage der Flächenverfügbarkeit nicht behandelt.<br />

Der Bodenverlust wird durch Entsiegelung im Gelände vollständig ausgeglichen werden.<br />

Dem Entsiegelungsbedarf von 3.1 ha stehen 5,78 ha optional zur Verfügung. Lediglich die<br />

genaue Lage der für die Entsiegelung in Anspruch zu nehmenden Flächen ist noch nicht<br />

konkretisiert. Die Flächen sind verfügbar.<br />

9,2 Minderung Kanzlei Wurster Wirsing<br />

543 Bei den Maßnahmen zur Minderung baubedingter Risiken wird darauf verwiesen, daß sie in Kenntnis<br />

Fr . RA Fridrich<br />

der jetzigen Planungsphase nicht näher räumlich zu konkretisieren sind. Dies ist jedoch<br />

erforderlich <strong>und</strong> ggf. als Auflage im Beschluß zu formulieren.<br />

Kanzlei Wurster Wirsing<br />

544 Die Renaturierung des Wettbaches als funktionale Ersatzmaßnahme für die Beeinträchtigung Ausgleichsmaßnahmen können in diesem Falle nicht durchgeführt werden, da der Lärm<br />

Fr . RA Fridrich<br />

der Erholung ist angesichts der Zunahme der Lärmimmissionen nicht nachzuvollziehen. nicht ausgeglichen werden kann. Es kann lediglich Ersatz durch Erhöhung der räumlichen<br />

Attraktivität des Landschaftsbildes geschaffen werden. Es ist der dort lebenden<br />

Bevölkerung nicht damit gedient, an anderer weniger verlärmter Stelle Ersatzmaßnahmen<br />

durchzuführen, da es sich hier um das direkt Wohnumfeld handelt. Ein kleinerer Bereich<br />

des südlichen Wettbachtales liegt in seiner erwarteten Verlärmung über dem<br />

Orientierungswert für landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholung von 55 dB(A), jedoch wird in diesem<br />

Bereich der Dauerschallpegel für nicht Wohngebiete (tags) nicht wesentlich überschritten.<br />

Der größte Teil des Wettbachtals liegt in einem Verlärmungskorridor von unter 55 dB(A),<br />

bleibt also nach wie vor für die landschaftsorientierte Erholung geeignet. In diesem Bereich<br />

liegt der Großteil der geplanten Ersatzmaßnahmen zur Aufwertung der Erholungseignung.<br />

Durch die Pflanzung von Bäumen entlang des Hauptspazierweges wird durch Abschattung<br />

auch eine eventuelle<br />

Beeinträchtigung durch Überflüge minimiert.<br />

Seite 33 von 41

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