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Gemeindepolizei - Gemeinde Stäfa

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Vernehmlassungsvorlage des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />

Schaffung einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat schlägt vor, eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> zu schaffen. Sie soll<br />

eine Korpsgrösse von 4 bis 5 Korpsangehörigen haben und die heute noch der<br />

Kantonspolizei übertragenen ortspolizeilichen Aufgaben wahrnehmen. Die Kantonspolizei<br />

ist wegen ihrer Beanspruchung für ihre Kernaufgaben und wegen<br />

ihrer beschränkten Kapazität nicht in der Lage, die gemeindepolizeilichen Aufgaben<br />

wunschgemäss zu erfüllen.<br />

Stäfa ist nach Einschätzung des <strong>Gemeinde</strong>rates eine sichere <strong>Gemeinde</strong>. Dennoch<br />

akzentuieren die teilweise negativen Entwicklungen in der öffentlichen Sicherheit<br />

das Bedürfnis nach einer direkt steuerbaren, bedarfsgerecht einsetzbaren Polizei.<br />

Dem legitimen, heute nicht ganz zu gewährleistenden Sicherheitsanspruch der<br />

Bevölkerung kann damit besser Rechnung getragen werden. Die einmaligen Investitionskosten<br />

für eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> betragen 990'000 Franken.<br />

Jährlich ist, abhängig von der konkreten Korpsgrösse, mit laufenden Netto-<br />

Kosten zwischen 472'000 und 610'000 Franken zu rechnen, was gegenüber den<br />

heutigen Ausgaben eine Zunahme der jährlichen Netto-Kosten um 250'000 bis<br />

390'000 Franken bedeutet.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist der Auffassung, dass eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> die öffentliche<br />

Sicherheit positiv und nachhaltig beeinflussen wird. Die dafür einzusetzenden<br />

Kosten sind angemessen und gerechtfertigt.<br />

A. Ausgangslage<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat schlägt der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vor, eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />

mit einer Korpsgrösse von 4 bis 5 Korpsangehörigen zu schaffen.<br />

Heute verfügt die <strong>Gemeinde</strong> Stäfa über eine Halbtagsstelle für einen <strong>Gemeinde</strong>polizisten.<br />

Dessen Aufgabe, unterstützt durch einen im Stundenlohn angestellten Mitarbeiter,<br />

besteht ausschliesslich in der Kontrolle des öffentlichen Parkraums und in der Mithilfe<br />

bei der Verkehrsregelung für grössere Anlässe.


- 2 -<br />

Für den übrigen Teil der gemeindepolizeilichen Aufgaben wurde mit der Kantonspolizei<br />

Zürich ein Vertrag abgeschlossen. Diese übernimmt seit 1968 den überwiegenden<br />

Teil der gemeindepolizeilichen Aufgaben.<br />

B. Gesetzlicher Auftrag<br />

Gemäss § 74 des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes vom 6. Juni 1926 steht dem <strong>Gemeinde</strong>rat, neben<br />

den ihm durch andere Gesetze überwiesenen Aufgaben, insbesondere die Besorgung<br />

der gesamten Ortspolizei zu. In seiner Verantwortung ist demzufolge:<br />

• die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung,<br />

• die Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Eigentum gegen Schädigungen<br />

und Gefahren aller Art sowie<br />

• die richtige Erfüllung der Aufgaben der Ortspolizei.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um diese gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Aufgaben zu erfüllen. Dabei steht es ihr grundsätzlich frei, die ortspolizeilichen<br />

Aufgaben mit eigenen Polizeikräften zu erfüllen oder diese Aufgaben zu delegieren.<br />

C. Neues Polizeiorganisationsgesetz<br />

Am 29. November 2004 hat der Kantonsrat das neue Polizeiorganisationsgesetz (POG)<br />

verabschiedet. Es wird voraussichtlich auf Oktober 2005, spätestens jedoch auf Januar<br />

2006 in Kraft treten. Eine Verordnung zum Polizeiorganisationsgesetz ist momentan<br />

in Bearbeitung.<br />

Das neue Gesetz beschränkt sich, wie sein Titel schon aussagt, auf Bestimmungen<br />

über die Organisation und Aufgabenteilung der verschiedenen im Kanton tätigen Polizeikorps,<br />

allgemeine Aussagen über die Aufgabenerfüllung sowie die Zusammenarbeit<br />

zwischen den zuständigen Behörden. Ferner sieht das Gesetz Bestimmungen vor, welche<br />

die Kosten und die Information durch die Polizei regeln sowie den Polizeikorps<br />

erlauben, Datensysteme zu betreiben und Daten auszutauschen.<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong>en können durch das neue Gesetz zusätzliche Aufgabenbereiche<br />

übernehmen. So können neu Verkehrskontrollen auf <strong>Gemeinde</strong>strassen auch durch


- 3 -<br />

eine <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> durchgeführt werden ebenso sie neu sicherheitspolizeiliche<br />

Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung übernehmen<br />

kann.<br />

In der Weisung zum Polizeiorganisationsgesetz kündigte der Regierungsrat an, dass er<br />

in der Legislaturperiode 2003-2007 die Ausarbeitung eines materiellen Polizeigesetzes<br />

in Angriff nehmen wird. Als Ergänzung zum Polizeiorganisation soll das Polizeigesetz<br />

bestimmen, nach welchen Grundsätzen, unter welchen Voraussetzungen und mit<br />

welchen Mitteln die polizeilichen Aufgaben durch diese Behörden zu erfüllen sind.<br />

Polizeiliche Eingriffe, die regelmässig und absehbar sind, sollen auf eine formelle gesetzliche<br />

Grundlage gestellt werden.<br />

D. Abgrenzung zwischen Kantons- und <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />

1. Heutige Rechtslage<br />

Eine gesetzliche Abgrenzung der Polizeiaufgaben und Befugnisse zwischen Kanton<br />

und <strong>Gemeinde</strong> fehlt heute nach wie vor, wird aber mit dem demnächst in Kraft tretenenden<br />

neuen Polizeiorganisationsgesetz geschaffen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen<br />

Ausstattung der <strong>Gemeinde</strong>n mit polizeilichen Mitteln hat sich unter dem bisherigen<br />

Recht in der Praxis eine Zusammenarbeit entwickelt, die in der Verordnung über<br />

die Zusammenarbeit der Kantons- und <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> von 1934 festgehalten ist.<br />

Diese Verordnung regelt die gegenseitige Unterstützung der Polizeikräfte von Kanton<br />

und <strong>Gemeinde</strong>n. Sie hält in Übereinstimmung zu § 74 des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes fest,<br />

dass die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung grundsätzlich Sache der <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />

ist. Die Kantonspolizei dagegen greift nur ein auf Verlangen der <strong>Gemeinde</strong>,<br />

auf Anordnung der Direktion für Soziales und Sicherheit oder wenn die Kantonspolizei<br />

allein anwesend ist und unaufschiebbare Massnahmen nötig sind.<br />

2. Aufgaben der Kantonspolizei<br />

Die Aufgaben der Kantonspolizei sind in § 1 der Verordnung zum Gesetz betreffend<br />

das Kantonspolizeikorps vom 27. Juni 1897 umschrieben. Die Kantonspolizei ist demzufolge<br />

Kriminal-, Sicherheits- und Verkehrspolizei. Dieser Grundsatz wird auch im<br />

neuen Polizeiorganisationsgesetz beibehalten. Ausschliesslich in der Kompetenz der<br />

Kantonspolizei ist die kriminalpolizeiliche Tätigkeit. Diese umfasst das Ermittlungsverfahren<br />

bei Verbrechen (schwere Delikte) und Vergehen (mittelschwere Delikte) sowie<br />

der Staatsschutz, z.B.:<br />

• Vermögensdelikte wie Einbruchdiebstahl, Raub, Betrug Veruntreuung,


- 4 -<br />

• Delikte gegen Leib und Leben wie Mord, Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung,<br />

häusliche Gewalt<br />

• Tatbestände wie Drohungen, Betäubungsmitteldelikte, Terrorismus,<br />

• Verkehrsunfälle mit Verletzten und Toten.<br />

3. Aufgaben der <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> ist vornehmlich zuständig für Tatbestände des Übertretungsstrafrechtes<br />

(leichte Delikte) wie:<br />

• Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG)<br />

• Nachtruhestörungen<br />

• Sachbeschädigungen (Vandalismus, Sprayereien, etc.)<br />

• unsachgemässe Tierhaltung, etc.<br />

Aufgrund ihrer örtlichen Nähe kann die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> im Notfall auch bei Vergehen<br />

und Verbrechen zusammen mit der Kantonspolizei aufgeboten werden, leistet<br />

jedoch lediglich einen Ersteinsatz beziehungsweise Hilfestellung. Die Zuständigkeit<br />

bleibt bei solchen Ereignissen bei der Kantonspolizei. Aufgrund des neuen Polizeiorganisationsgesetzes<br />

wird der Aufgabenbereich der <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> vorab in der Verkehrs-<br />

und Sicherheitspolizei ausgeweitet.<br />

E. Aufgabenübertragung an die Kantonspolizei<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Stäfa hat mit der Kantonspolizei Zürich am 13. Dezember 1968 einen<br />

Vertrag zur Übernahme der gemeindepolizeilichen Aufgaben abgeschlossen. Der Vertrag<br />

stützt sich auf die vom Regierungsrat erlassene Verordnung über die Zusammenarbeit<br />

der Kantons- und <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung<br />

vom 8. Februar 1934. Dieser Vertrag ist heute noch gültig, wird aber durch das<br />

neue Polizeiorganisationsgesetz abgelöst werden.<br />

Die Kantonspolizei übernimmt im Rahmen dieses Vertrages grundsätzlich jene Aufgaben,<br />

die gemäss § 74 Absatz 1 des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes dem <strong>Gemeinde</strong>rat zukommen.<br />

Dazu gehört auch die strafverfolgende Tätigkeit bei Übertretungen, zu deren Untersuchung<br />

und Beurteilung der <strong>Gemeinde</strong>rat zuständig ist. Nicht übernommen werden<br />

unter anderem die Weibelaufgaben, die Polizeistundenkontrolle in den Wirtschaften,<br />

das Fundbüro und zeitlich regelmässig wiederkehrende Verkehrsregelungen, die von<br />

anderen, von der <strong>Gemeinde</strong> bestellten Organen übernommen werden können.


- 5 -<br />

Die Kantonspolizei entscheidet trotz des Vertrages allein über die Stationierung von<br />

Korpsangehörigen. Die <strong>Gemeinde</strong> hat keinen Anspruch auf bestimmte Leistungen der<br />

Kantonspolizei oder darauf, dass ein bestimmter Korpsangehöriger für kommunale<br />

Aufgaben abgestellt wird. Ebenso wenig hat sie irgendwelche Weisungsbefugnisse<br />

gegenüber der Kantonspolizei in gemeindepolizeilichen Angelegenheiten. Sie muss<br />

sich mit ihren Anliegen vollständig der Organisation und Bedürfnissen der Kantonspolizei<br />

unterordnen.<br />

Die Aufgabenübertragung an die Kantonspolizei wird durch die <strong>Gemeinde</strong> entschädigt.<br />

2004 betrug die Entschädigung rund 182'000 Franken.<br />

F. Beurteilung der öffentlichen Sicherheit<br />

1. Einschätzung der Kantonspolizei<br />

Nach Einschätzung der Kantonspolizei Zürich bestehen in Stäfa zur Zeit einige Probleme.<br />

Sie äussern sich vor allem in teilweise massiven Sachbeschädigungen. Ebenso sind<br />

immer wieder Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz festzustellen.<br />

Während den Sommermonaten häufen sich auch Klagen wegen Lärmbelästigungen,<br />

vorwiegend in und um die Seeanlagen. Zudem werden immer öfter Reklamationen im<br />

Zusammenhang mit Hunden laut. Generell kann festgehalten werden, dass die Kantonspolizei<br />

vermehrt mit Anzeigen oder Meldungen wegen Ruhe, Ordnung und Sicherheit<br />

konfrontiert ist, bei denen es sich oftmals um Bagatellfälle handelt. Solche<br />

eher geringfügigen Differenzen können vielfach in einem Gespräch gelöst werden,<br />

das meistens jedoch erst durch Vermittlung der Polizei zustande kommt.<br />

2. Einschätzung aus Sicht der Schulgemeinde<br />

Nach Angaben der Schulgemeinde häufen sich auf den Schulhausarealen die Sachbeschädigungen<br />

sowie die Vandalenakte. Zudem nehmen die Diebstähle und die Bedrohungen<br />

unter und gegenüber den Schülerinnen und Schülern zu. Dasselbe ist teilweise<br />

auch auf den Schulwegen zu beobachten. Fast schon wöchentlich wird von Personen<br />

aus dem Schulbereich die Polizei benötigt, sei es wegen Gewalt untereinander,<br />

Drogen oder Sachbeschädigungen. Laufend werden auch Verstösse gegen Ruhe und<br />

Ordnung aus der Nachbarschaft von Schularealen oder schuleigener Liegenschaften<br />

gemeldet. Sorge bereitet der Schulpflege wie dem <strong>Gemeinde</strong>rat auch das Verhalten<br />

der Jugendlichen im Umgang mit Alkohol und anderen Suchtmitteln.<br />

3. Einschätzung aus Sicht des <strong>Gemeinde</strong>rates


- 6 -<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> Stäfa ist nach Auffassung des <strong>Gemeinde</strong>rates kein gravierendes oder<br />

alarmierendes Sicherheitsdefizit festzustellen. Nach seiner Einschätzung ist Stäfa eine<br />

sichere <strong>Gemeinde</strong>. Auf der anderen Seite sind immer mehr Ereignisse und Situationen<br />

zu verzeichnen, bei denen es auch zu Übertretungen oder Delikten kommt. Vor allem<br />

bei Sachbeschädigungen und Vandalenakten an öffentlichem wie privaten Eigentum<br />

sind zunehmende Tendenzen festzustellen. Während den Sommermonaten stehen<br />

daneben die Lärmbelästigungen und Nachtruhestörungen im Vordergrund. Diese treten<br />

häufig in Verbindung mit einem Anlass auf. An Orten wie Kehlhof, Ötikon, Kirchbühl<br />

und Bahnhof sind während des Sommers zudem manchmal grössere und kleinere<br />

Szenen junger Erwachsener festzustellen. Verbale Belästigungen bis hin zu Bedrohungen<br />

von Passanten und die Verschmutzung und Verunreinigung der Anlagen und<br />

Plätze sind immer wieder registrierte Auswirkungen solcher Szenen. Die Sicherheitslage<br />

ist nicht über die ganze <strong>Gemeinde</strong> gleich: Einige Quartiere in Stäfa sind von den<br />

negativen Seiten deutlich stärker betroffen als andere.<br />

Für den <strong>Gemeinde</strong>rat ergibt sich aus dieser Einschätzung zusammengefasst das Bedürfnis<br />

nach verstärkter polizeilicher Präsenz. Die Aufgabe ist allerdings nicht nur polizeilicher<br />

Natur. Zur präventiven Entschärfung solcher negativer Situationen ist beispielsweise<br />

auch ein Ausbau des Engagements in der Jugendarbeit notwendig. Letztlich<br />

aber werden sich trotz allen polizeilichen und sonstigen Massnahmen derartige<br />

Erscheinungen nicht vollständig vermeiden lassen. Sie müssen auch als Teil einer offene<br />

und sozial durchmischten <strong>Gemeinde</strong> wie Stäfa verstanden werden.<br />

4. Kriminalstatistik<br />

Wichtiger Indikator für die Beurteilung einer Sicherheitslage in der <strong>Gemeinde</strong> ist die<br />

Kriminalstatistik des Kantons Zürich. Diese weist seit dem Jahr 2000 über den ganzen<br />

Kanton wieder eine Zunahme an polizeilich erfassten Straftaten auf. Dieser Trend ist<br />

auch in der <strong>Gemeinde</strong> Stäfa feststellbar, wie die Kriminalstatistik der Kantonspolizei<br />

Zürich aufzeigt:


- 7 -<br />

StGB und BM-Gesetz<br />

Vermögensdelikte insgesamt<br />

StGB insgesamt<br />

Diebstahl insgesamt<br />

Anzahl<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />

Jahr<br />

Kriminalstatistik seit 1999: Delikte Strafgesetzbuch (StGB), Betäubungsmittel (BM), Vermögen und<br />

Diebstal<br />

Leib und Leben Raub Drohung<br />

Nötigung<br />

Sexualdelikte<br />

30<br />

25<br />

Anzahl<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />

Jahr<br />

Kantonale Kriminalstatistik seit 1999: Delikte Leib und Leben, Raub, Drohung, Nötigung und Sexualdelikte<br />

G. Bedeutung der öffentlichen Sicherheit<br />

Für den <strong>Gemeinde</strong>rat stellt die öffentliche Sicherheit eine zentrale Grundlage für eine<br />

gesunde Entwicklung der Dorfgemeinschaft dar. Sicherheit ist eine subjektive Empfindung<br />

und keine konkret messbare Grösse. Sie ist dynamisch, das Bedürfnis nach Si-


- 8 -<br />

cherheit verändert sich ständig. Eine Situation, die von einer Person als schwere Einschränkung<br />

ihrer Sicherheit empfunden wird, kann von einer anderen Person als unproblematisch<br />

erfahren werden. Die Faktoren, welche das Sicherheitsgefühl einer Person<br />

beeinflussen, sind vielfältig. Dazu zählen äussere Faktoren wie Tages- und Nachtzeiten,<br />

Witterung, Verkehr, belebte oder einsame Umgebung, bauliches Umfeld. Subjektive<br />

Gesichtspunkte können sein: Erfahrungen, Wertvorstellungen, Selbstbewusstsein<br />

und -sicherheit, Eigenverantwortung.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat will damit deutlich machen, dass öffentliche Sicherheit nicht allein<br />

von den zur Verfügung stehenden Polizeikräften abhängig sein kann. Diese leisten<br />

dazu zweifellos einen wichtigen Beitrag und sie stellen eine der wenigen konkreten<br />

Massnahmen dar, die eine <strong>Gemeinde</strong> für die Sicherheit ihrer Einwohnerinnen und<br />

Einwohner ergreifen kann.<br />

In den Augen des <strong>Gemeinde</strong>rates ist die Solidarität in der Gesellschaft oder in der<br />

Nachbarschaft und das Mittragen gemeinsamer Aufgaben über den eigenen Gartenhag<br />

hinweg entscheidend für eine sichere <strong>Gemeinde</strong>. Hier ist generell eine eher gegenteilig<br />

verlaufende Tendenz feststellbar, die ausserdem gleichzeitig zur Folge hat,<br />

dass die Ansprüche an die von der <strong>Gemeinde</strong> zu gewährleistenden Sicherheit stetig<br />

wachsen.<br />

Mit der Vorlage für eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> verfolgt der <strong>Gemeinde</strong>rat das Ziel,<br />

mit angemessenen Mitteln konkrete Defizite zu beheben und das subjektive Sicherheitsgefühl<br />

zu stärken. In Stäfa soll sich jede Person sicher fühlen können.<br />

H. Beurteilung der heutigen Lösung<br />

1. Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei<br />

Die Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei ist grundsätzlich sehr gut und eingespielt.<br />

Dennoch befriedigt heute die Wahrnehmung gemeindepolizeilicher Aufgaben durch<br />

die Kantonspolizei nicht mehr. Die Kantonspolizei sieht sich heute kantonsweit mit<br />

steigender Gewaltbereitschaft und einer Zunahme der Straftaten konfrontiert. Praktisch<br />

ausschliesslich als Interventionspolizei bei Straftatbeständen im Einsatz, kann sie<br />

die polizeilichen Aufgaben der <strong>Gemeinde</strong> nicht mehr ausreichend zu erfüllen.<br />

Die Kantonspolizei nimmt die gemeindepolizeilichen Aufgaben heute nicht mehr aus<br />

eigenem Antrieb wahr, sondern sie erledigt diese nur noch aufgrund der Meldungen<br />

aus der Bevölkerung. Zudem versehen die Stationierten des Polizeipostens Stäfa ihren<br />

Dienst heute in Zivilkleidern und einem zivilen Einsatzfahrzeug, damit ihre kriminalpo-


- 9 -<br />

lizeilichen Tätigkeiten ohne Aufsehen erfolgen können. Andererseits wird die Polizei<br />

deswegen bei der Ausübung der sicherheitspolizeilichen Aufgaben nicht mehr entsprechend<br />

wahrgenommen, was sich ungünstig auf die Prävention auswirkt und nicht<br />

zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung beiträgt.<br />

Hinzu kommt, dass auch die kantonalen Polizeikräfte von den Sparprogrammen des<br />

Regierungsrates erfasst werden. Dabei werden nicht nur Aufgaben wie die Verkehrserziehung<br />

neu auf die <strong>Gemeinde</strong>n abgewälzt, sondern soll auch Personalkapazität<br />

abgebaut werden. Die Kantonspolizei muss gemäss Regierungsauftrag bis zum Jahre<br />

2009 zweihundert Stellen aus Spargründen streichen. Als Folge dieser Massnahme ist<br />

mit einer noch weiter steigenden Kriminalitätsrate zu rechnen. Abstriche werden auch<br />

in der Grundversorgung hinzunehmen sein, was für <strong>Gemeinde</strong>n ohne eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />

einen weiteren, schmerzlichen Leistungsabbau im Bereich der gemeindepolizeilichen<br />

Aufgabenerfüllung bedeutet.<br />

Zudem werden von Seiten der Kantonspolizei weitere Postenzusammenlegungen geprüft.<br />

Dies könnte zur Verlegung oder Aufhebung des heutigen Postens der Kantonspolizei<br />

in Stäfa führen, was erneut Abstriche in der polizeilichen Versorgung zur Folge<br />

hätte.<br />

Zusammenfassend steht für den <strong>Gemeinde</strong>rat fest, dass die heutige Lösung nicht erlaubt,<br />

die gemeindepolizeilichen Aufgaben im notwendigen oder erwünschten Umfang<br />

wahrzunehmen. Aussichten, dass sich dieser unbefriedigende Zustand durch entsprechende<br />

Massnahmen bei der Kantonspolizei verbessern kann, sind nicht vorhanden.<br />

Im Gegenteil droht ein weiterer, genereller Leistungsabbau bei der Kantonspolizei,<br />

der zwangsläufig zu Lasten gemeindepolizeilicher Bedürfnisse ginge.<br />

2. Private Sicherheitsdienste<br />

Grundsätzlich ist die Übertragung polizeilicher Aufgaben an private Sicherheitsdienste<br />

zulässig, jedoch eng beschränkt. Ihre Tätigkeit reduziert sich auf die Verkehrsregelung,<br />

die Erhebung von Ordnungsbussen im ruhenden Verkehr und bei Nachtruhestörungen,<br />

Kontrollgänge (beobachten und melden) und Hilfeleistungen.<br />

Seit 2002 setzte der <strong>Gemeinde</strong>rat während der Sommermonate als Folge abnehmender<br />

Leistungen der Kantonspolizei private Sicherheitsdienste ein. Die Kosten dafür variieren<br />

zwischen 30'000 bis 50'000 Franken pro Jahr. Der Schwerpunkt in der Tätigkeit<br />

der privaten Dienste bestand in der Prävention, indem sie sichtbar in der <strong>Gemeinde</strong><br />

patroullieren und in der punktuellen Bekämpfung von Problemen wie Vandalismus,<br />

Einhaltung der Nachtruhe, Sauberkeit und Ordnung.<br />

Diese Lösung erfüllt die Erwartungen und Bedürfnisse jedoch nicht vollständig. Durch<br />

ihre eingeschränkten Handlungskompetenzen, die grundsätzlich jeder Person in Ausnahmefällen<br />

(Notwehr, Hilfestellung und Ähnliches) zustehen, ist ihre Wirkung zum<br />

vornherein begrenzt. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, sieht doch das<br />

neue Polizeiorganisationsgesetz keine Ausweitung der Kompetenzen vor.


- 10 -<br />

I. Handlungsbedarf auf <strong>Gemeinde</strong>ebene<br />

Mit der heutigen Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und den punktuellen Einsätzen<br />

von privaten Sicherheitsdiensten Sicherheitsfirmen können die gesetzlichen Aufgaben<br />

der Ortspolizei nach Meinung des <strong>Gemeinde</strong>rates nur ungenügend erfüllt werden.<br />

Es gelingt nicht mehr, allen Fällen von Nachtruhestörungen, Sachbeschädigungen,<br />

Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, Verstössen gegen das<br />

Gastgewerbegesetz (Verkauf Alkohol an Jugendliche) oder Auflagen bei Anlässen usw<br />

polizeilich angemessen zu begegnen. Die Unterstützung der Schule in ihrer Aufgabe,<br />

einen sicheren Betrieb für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten und die<br />

Vandalenakte an öffentlichen Einrichtungen einzudämmen, kann nur punktuell stattfinden.<br />

Prävention ist nur noch in sehr untergeordnetem Ausmass möglich. Durch die<br />

starke Beanspruchung der Kantonspolizei in ihren Kernaufgaben fehlt heute der Bevölkerung<br />

zudem ein direkter Ansprechpartner vor Ort.<br />

Ursache dieser nicht befriedigenden Situation ist hauptsächlich die ungenügende Kapazität<br />

bei der Kantonspolizei für die Übernahme der gemeindepolizeilichen Aufgaben.<br />

Diese ungenügende Kapazität hat auch zur Folge, dass für Sofort- oder Begleitmassnahmen<br />

im Bereich der gemeindepolizeilichen Aufgaben kaum Raum besteht,<br />

weil nicht auf die Dienstleistungen der Kantonspolizei zurück gegriffen werden kann.<br />

In einigen Belangen besteht so heute ein eigentlicher Vollzugsnotstand.<br />

Die Situation bedarf nach Auffassung des <strong>Gemeinde</strong>rates einer nachhaltigen Verbesserung.<br />

Dazu hat die <strong>Gemeinde</strong> unter den gegenwärtigen Umständen nur die Möglichkeit,<br />

wenn sie eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> mit ausreichendem Personalbestand<br />

schafft.<br />

K. Frühere Vorstösse für eine <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />

Im Juni 1998 reichte die FDP Stäfa einen Antrag für die Schaffung einer <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />

ein. Nach eingehenden Abklärungen kam der <strong>Gemeinde</strong>rat am 13. April 1999<br />

zum Schluss, dass mit einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> trotz vergleichsweise hoher Kosten<br />

kein wesentlicher Sicherheitsgewinn zu erwarten sei. Aus diesem Grund lehnte er<br />

damals den Antrag der FDP ab.


- 11 -<br />

Im Januar 2000 wurde die Einzelinitiative "für mehr Sicherheit in Stäfa" eingereicht.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erklärte sie als gültig und war bereit, seinen ablehnenden Entscheid<br />

vom Vorjahr im Lichte neuer Erkenntnisse und neuer gesetzlicher Grundlagen zu<br />

überprüfen. Daher beantragte er der <strong>Gemeinde</strong>versammlung, die Initiative erheblich<br />

zu erklären. An der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 5. Juni 2000 wurde die Initiative jedoch<br />

nicht für erheblich erklärt. Damit war die Initiative abgeschrieben.<br />

Weitere politische Vorstösse zur Schaffung einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> fanden<br />

danach nicht statt. Hingegen verfolgte der <strong>Gemeinde</strong>rat das Thema intensiv weiter<br />

und beurteilte die Lage regelmässig neu.<br />

L. Zielsetzungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Öffentliche Sicherheit hat für den <strong>Gemeinde</strong>rat hohe Priorität. In seiner Legislaturplanung<br />

2004-2008 hat er den Leitgedanken formuliert, dass zum Schutz der Bevölkerung<br />

eine möglichst umfassende, subjektiv wahrnehmbare öffentliche Sicherheit mit<br />

angemessenen Mitteln geschaffen werden soll. Dazu soll aber nicht nur eine eigene<br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> gehören. Der <strong>Gemeinde</strong>rat will auch die Eigenverantwortung, die<br />

gegenseitige Solidarität sowie die Prävention und Aufklärung fördern.<br />

Trotz der ablehnenden Haltung der <strong>Gemeinde</strong>versammlung gegenüber Einzelinitiative<br />

"für mehr Sicherheit in Stäfa" blieb der <strong>Gemeinde</strong>rat am Thema dran und kündigte<br />

an, eine Neubeurteilung vorzunehmen, sofern sich die Situation verändern oder das<br />

neue Polizeiorganisationsgesetz erlassen würde. Beides ist heute der Fall. Das neue<br />

Polizeiorganisationsgesetz wird spätestens anfangs nächstes Jahr in Kraft treten, und<br />

die Sicherheitslage muss heute etwas kritischer beurteilt werden, als noch vor wenigen<br />

Jahren.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat will eine <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> schaffen, die es erlaubt, unabhängig von<br />

den Möglichkeiten der Kantonspolizei gemeindepolizeiliche Aufgaben wirkungsvoll<br />

wahrzunehmen. Seine Konzeption geht davon aus, dass eine <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> Stäfa<br />

das volle Aufgabengebiet abdecken soll, also in den Bereichen Sicherheits-, Verkehrsund<br />

Verwaltungspolizei tätig sein soll.<br />

M. Projekt für eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />

1. Grundsatz


- 12 -<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat schlägt vor, eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> zu schaffen. Sie soll einen<br />

Personalbestand von 4 oder 5 Korpsangehörigen haben, um eine optimale und wirkungsvolle<br />

Aufgabenerfüllung zu ermöglichen.<br />

Der heutige Vertrag mit der Kantonspolizei würde aufgelöst. Eine Abgeltung an den<br />

Kanton, die 2004 noch rund 182'000 Franken betrug, entfiele.<br />

2. Eigene Lösung<br />

Im Verlaufe des bisherigen Projektprozesses hat der <strong>Gemeinde</strong>rat geprüft, ob statt<br />

einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> eine Verbundlösung mit einer anderen <strong>Gemeinde</strong> oder<br />

der Anschluss an eine bestehendes, benachbartes Polizeikorps zu bevorzugen wäre. Er<br />

ist dabei zum klaren Schluss gekommen, dass nur eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> den<br />

Bedarf nach polizeilichen Dienstleistungen wirklich decken kann. Für den Einsatz bei<br />

Ereignissen und für die Erreichbarkeit der Bevölkerung ist ein Posten in der eigenen<br />

<strong>Gemeinde</strong> von grosser Bedeutung, weil so keine Zeit für Anfahrtswege verloren geht.<br />

Als <strong>Gemeinde</strong> mit einer Einwohnerzahl von bald 13'000 besteht zudem ein Bedarf, für<br />

den ein Korps mit einer eigenständigen Grösse benötigt wird. Eine Verbundlösung<br />

oder der Anschluss an eine andere Organisation brächte daher keine signifikanten<br />

Einsparungen bei den Kosten.<br />

Bei einem Anschluss an eine andere Organisation wäre eine unmittelbare Führung der<br />

Polizei durch den <strong>Gemeinde</strong>rat nicht mehr möglich, sein Weisungsrecht eingeschränkt.<br />

Nach den Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei sieht<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat einen entscheidenden Vorteil jedoch darin, die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> direkt<br />

und entsprechend den sich jeweils zeigenden Bedürfnissen führen zu können und<br />

dabei auf die Koordination und Absprache mit anderen Trägern angewiesen zu sein.<br />

3. Grundsätzliche Ausrichtung der <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />

Die Polizei ist primär ein repressives Instrumentarium. Sie soll sich aber als Erbringerin<br />

bürgernaher Dienstleistungen verstehen (Publikumskontakte ausser Haus, Telefondienst,<br />

Schalterauskünfte, etc.). Die moderne Polizei soll sich in einer Kombination von<br />

Prävention - Intervention - Repression bewegen. Sie soll auch versuchen, den verwaltungspolizeilichen<br />

(Innen-)Dienst so gering wie möglich aber so effizient wie nötig zu<br />

gestalten, um die dadurch frei werdenden Kapazitäten in die Sicherheitspolizei investieren<br />

zu können. Die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> soll auch ein jederzeit verfügbares Instrument<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates sein.<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong>, wie sie der <strong>Gemeinde</strong>rat plant, versteht ihre Tätigkeit als ein<br />

dem Gesetz und den Bürgerinnen und Bürgern verpflichteter Dienstleistungsbetrieb.<br />

Sie erfüllt ihren Auftrag in Zusammenarbeit mit ihren Partnern qualitätsbewusst,<br />

menschlich, objektiv, transparent und professionell. Da sie sofort erreichbar ist, schafft


- 13 -<br />

sie die notwendige Sicherheit und leistet Hilfe dort, wo dies erforderlich ist. Wo angezeigt,<br />

interveniert sie angemessen und zielgerichtet.<br />

Die Leistungen der <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> sollen massgeschneidert die Sicherheitsbedürfnisse<br />

der <strong>Gemeinde</strong> abdecken. Ihr Zweck besteht nicht darin, möglichst hohe Bussenerträge<br />

zu generieren und bestimmte Bereiche wie zum Beispiel die öffentlichen Parkplätze<br />

übermässig zu kontrollieren. Es soll ein Niveau der polizeilichen Grundversorgung<br />

gefunden werden, das den gesetzlichen Zustand möglichst optimal gewährleistet<br />

und darüber hinaus die speziellen Sicherheitsbedürfnisse erfüllt.<br />

4. Leistungsauftrag<br />

Der Leistungsauftrag an eine <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> Stäfa orientiert sich an den bestehenden<br />

gesetzlichen Grundlagen, weiter an der Zielrichtung des neuen Polizeiorganisationsgesetzes<br />

(POG) sowie an den Leistungsaufträgen vergleichbarer <strong>Gemeinde</strong>n, die<br />

kommunale Polizeikorps unterhalten.<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> Stäfa soll die folgenden Leistungen erbringen:<br />

• Gewährleisten der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Rahmen und<br />

in Anwendung der bestehenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Beschlüsse.<br />

• Ahnden von Gesetzesübertretungen, unter Wahrung des Ermessens.<br />

• Abwenden drohender Gefahren durch rechtzeitiges und adäquates Einschreiten.<br />

• Leisten der Hilfe bei Unglücken und ausserordentlichen Ereignissen.<br />

• Überwachen des Vollzuges der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen<br />

Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse, soweit dies zu den Obliegenheiten der<br />

<strong>Gemeinde</strong> gehört und polizeiliche Funktionen bedingt.<br />

Spezielle, sich situativ ergebende Bedürfnisse aus Sicht <strong>Gemeinde</strong>rat oder Schulpflege<br />

sind Teil des Leistungsauftrags für die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong>. Dazu gehören, wenn ein ausreichender<br />

Korpsbestand geschaffen wird:<br />

• Patrouillendienste in der ganzen <strong>Gemeinde</strong><br />

• Gezielte Kontrollen und Betreuung öffentlicher Räume<br />

• Überwachung und Kontrolle des Verkehrs an verkehrstechnisch heiklen Stellen,<br />

bei Schul- und Kindergartenanlagen und in Quartieren<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> wird bewaffnet sein und tritt in der Regel uniformiert auf.<br />

5. Grösse des Polizeikorps<br />

Optimal auf die Bedürfnisse zugeschnitten wäre ein Korpsbestand von 4 oder 5 Personen.<br />

Ein solcher ermöglicht bedarfs- und anforderungsgerechten Tages- und Nacht-


- 14 -<br />

dienst sowie Einsätze an Wochenenden und für besondere Aufgaben. Für Sofort- und<br />

Begleitmassnahmen wäre Kapazität vorhanden. Eine solche Korpsgrösse würde ermöglichen,<br />

dass die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> während den üblichen Bürozeiten persönlich<br />

erreichbar wäre.<br />

Ein Korpsbestand von 3 Personen dagegen würde nur eine minimale Grundversorgung<br />

sicherstellen. Die Präsenz- und Einsatzzeiten eines Korps dieser Grösse wären<br />

eingeschränkt, vor allem was die Nacht- und Wochenendpatrouillen anginge. Auch<br />

Sonderaufgaben und Begleitmassnahmen könnten nur in sehr reduziertem Ausmass<br />

wahrgenommen werden.<br />

Die Korpsgrösse entscheidet auch darüber, ob die <strong>Gemeinde</strong> Stäfa der Kantonspolizei<br />

für deren Leistungen weiterhin eine finanzielle Abgeltung entrichten muss. Eine <strong>Gemeinde</strong><br />

kann sich von dieser Abgabe nur befreien, wenn sie eigene Polizeikräfte unterhält.<br />

Dabei wird pro 3'000 Einwohner ein Polizist angerechnet. Bei einem Korpsbestand<br />

von 4 oder mehr Personen würde für Stäfa daher eine kantonale Abgabe entfallen,<br />

während bei einem kleineren Korps eine solche noch (in reduziertem Umfang)<br />

geschuldet wäre.<br />

6. Standort<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> soll im <strong>Gemeinde</strong>haus an der Goethestrasse eingerichtet werden.<br />

Dieses liegt sehr zentral, in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs sowie grösserer Einkaufszentren<br />

und ist über den öffentlichen Verkehr gut erschlossen. Die Publikumsnähe<br />

ist dadurch garantiert.<br />

Bei der damaligen Planung des etwas über zehn Jahre alten <strong>Gemeinde</strong>hauses ist bereits<br />

auf eine mögliche <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> Rücksicht genommen worden. Im Nordflügel<br />

des <strong>Gemeinde</strong>hauses stehen genügend grosse, momentan zwar noch fremdvermietete<br />

Räume zur Verfügung, die zudem einen separaten Eingang haben. Die Räume müssen,<br />

um den Bedürfnissen der Polizei gerecht zu werden, umgebaut werden.<br />

7. Führung und Organisation<br />

Angesichts der öffentlichen Bedeutung und Wirkung einer <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> misst der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat ihrer politischen Führung hohe Priorität bei. Diese würde daher von ihm<br />

und der Polizeibehörde wahrgenommen, ebenso wie die strategische Führung der<br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> und die Gesamtverantwortung für den Bereich. Im Tagesgeschäft<br />

und in der operativen Tätigkeit läge die politische Führung in den Händen des Sicherheitsvorstandes.<br />

In fachlicher und betrieblicher Hinsicht wird die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> von<br />

ihrem Kommandanten geleitet. Die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> wird administrativ und organisatorisch<br />

einer heute noch nicht bestimmten Stelle der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung unterstellt.<br />

8. Zusammenarbeit mit anderen Polizeikorps


- 15 -<br />

Eine enge Zusammenarbeit der <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> mit den anderen Polizeikorps im Bezirk<br />

wird von Anfang an angestrebt. Dazu gehören gemeinsame Sondereinsätze, gegenseitige<br />

Hilfe und gemeinsame Aktionen (wie zum Beispiel gemeinsame Nachtpatrouillen).<br />

N. Kosten einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />

Der Aufbau einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> erfordert eine einmalige grössere Investition<br />

und verursacht jährliche Betriebskosten.<br />

1. Einmalige Investitionskosten<br />

Bereich Massnahmen Kosten CHF<br />

Gebäude Umbau <strong>Gemeinde</strong>haus / Teil Nord mit separatem 650'000<br />

Eingang (Sicherheitsverglasung, Sicherheitsrollläden,<br />

Abstandszimmer, Duschen, Garderoben,<br />

WC, etc.)<br />

Einrichtungen Büromöblierung 5 Arbeitsplätze (à Fr. 15'000) 75'000<br />

Elektronische Datenverarbeitung 20'000<br />

Telekommunikation für Arbeitsplätze und Fahrzeuge<br />

25'000<br />

(6 Handfunkgeräte / 1 Kapo-Funk / Fahr-<br />

zeugstation / Zentrale / 2 Handy's)<br />

Fahrzeuge 1 beschriftetes Dienstfahrzeug 60'000<br />

1 neutrales Dienstfahrzeug 50'000<br />

Persönliche Ausrüstunson<br />

Bekleidung 5 Personen mit Bewaffnung (pro Per-<br />

50'000<br />

Fr. 10'000<br />

Material 1 OBV-Erfassungsgerät 6'000<br />

1 Geschwindigkeitsmessgerät (komplett mit Kamera<br />

40'000<br />

und Auswertungssystem)<br />

Diverses Markierung Parkplätze / Absperrung Parkplätze<br />

14'000<br />

UNG / etc.<br />

Total 990'000<br />

Die Investitionskosten für die Schaffung einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> basieren auf<br />

einem Korpsbestand von fünf Personen. Der Umbau des <strong>Gemeinde</strong>hauses wird flächenmässig<br />

sogar auf einen Personalbestand von acht Personen ausgelegt, um bei<br />

einer allfälligen, späteren Aufstockung keine baulichen Massnahmen mehr vornehmen<br />

zu müssen.


- 16 -<br />

2. Betriebskosten<br />

Die geschätzten zukünftigen Betriebskosten werden den effektiven des Jahres 2004<br />

gegenüber gestellt. Sie differieren im wesentlichen bei den Löhnen und Sozialleistungen<br />

und werden gegenüber den heutigen Ausgaben um jährlich 250'000 bis 390'000<br />

Franken höher ausfallen:<br />

Position<br />

Rechnung<br />

2004<br />

3 Korpsangehörige<br />

4 Korpsangehörige<br />

5 Korpsangehörige<br />

Besoldungen 101'200 405'000 497'000 614'000<br />

Kontrollaufgaben 41'000 0 0 0<br />

Sozialleistungen 16'600 70'000 87'000 108'000<br />

Büromaterial 3'800 4'000 4'000 4'000<br />

Anschaffungen 10'300 15'000 15'000 15'000<br />

Betriebsmaterial 5'200 5'000 5'000 5'000<br />

Unterhalt 11'300 15'000 15'000 15'000<br />

Spesen 6'300 6'000 6'000 6'000<br />

Beratungen 900 1'000 1'000 1'000<br />

Dienstleist.Dritter 7'300 7'000 7'000 7'000<br />

Versicherungen 700 2'000 2'000 2'000<br />

Übr. Sachaufwand 1'600 2'000 2'000 2'000<br />

Entschädigung Kanton<br />

181'700 0 0 0<br />

Entsch. Gemeinwesen<br />

41'800 42'000 42'000 42'000<br />

Anteil Pers.Aufwand 84'000 84'000 84'000 84'000<br />

Strassensignalisation 80'400 80'000 80'000 80'000<br />

Total Aufwand 594'100 738'000 847'000 985'000<br />

Markt- und Plakatgebühren<br />

12'900 13'000 13'000 13'000<br />

Gebührenerträge 5'300 5'000 5'000 5'000<br />

Bussenerträge <strong>Gemeinde</strong><br />

80'800 120'000 120'000 120'000<br />

Bussenerträge Kantonspolizei<br />

38'100 0 0 0<br />

Hunde- und Schiffssteuer,<br />

Wirtschaftsabgaben<br />

66'500 67'000 67'000 67'000


- 17 -<br />

Parkuhrenerträge 169'600 170'000 170'000 170'000<br />

Total Erträge 373'200 375'000 375'000 375'000<br />

Netto pro Jahr 220'900 363'000 472'000 610'000<br />

Zunahme CHF 142'100 251'100 389'100<br />

Zunahme % 164% 193% 276%<br />

Die Angaben haben provisorischen Charakter. Sie sollen die Grössenordnung der Kosten<br />

vermitteln, die mit der Schaffung einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> verbunden sind.<br />

Für eine Korpsgrösse von 4 oder 5 Personen, die für den Gemeindrat im Vordergrund<br />

steht, wächst der zukünftige Nettoaufwand um das 2 bis 2,5-fache der heutigen Ausgaben<br />

im Bereich Polizei.<br />

3. Bisherige Entwicklung der Betriebskosten<br />

Die bisherigen laufenden Kosten im Polizeibereich (ohne Feuerwehr) sind in den vergangenen<br />

sechs Jahren stetig gestiegen. Mittlerweile wird bei einer Einwohnerzahl<br />

von 12'404 (Jahr 2004) ein Betrag von 17.62 Franken pro Person für die öffentliche<br />

Sicherheit aufgewendet. Im Jahre 1998 lag dieser Betrag noch bei 4.71 Franken. Die<br />

Einwohnerzahl ist im Verhältnis zu den Kosten nur gering angestiegen, nämlich um<br />

12,1%, während die Nettobelastung um 319,2% angewachsen ist, wie die nachfolgende<br />

Tabelle zeigt:<br />

Jahresvergleich<br />

52'500<br />

96'400<br />

155'100<br />

84'800<br />

176'500<br />

184'100<br />

220'100<br />

11'146<br />

11'273<br />

11'456<br />

11'654<br />

12'018<br />

12'305<br />

12'494<br />

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />

Nettobelastung<br />

Einwohnerzahlen<br />

O. Alternative Szenarien


- 18 -<br />

Gegenüber dem Modell einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> besteht eine Alternative nur in<br />

der Fortführung der heutigen Lösung. Dies stellt nach Meinung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

aber keine wirkliche Alternative dar, weil wesentliche Bedürfnisse auf der Strecke bleiben<br />

würden:<br />

• Der Vertrag mit der Kantonspolizei fiele wegen des spätestens auf den 1. Januar<br />

2006 in Kraft tretenden Polizeiorganisationsgesetzes dahin. Diese Ausgangslage<br />

brächte jedoch nicht die erwünschte Wirkung, nämlich eine bessere Abdeckung<br />

der ortspolizeilichen Aufgaben, da der Kantonspolizei die Ressourcen für<br />

eine Ausweitung ihrer Tätigkeit zugunsten ortspolizeilicher Belange nach wie<br />

vor fehlen. Zudem würde die finanzielle Abgeltung der <strong>Gemeinde</strong> an die Kantonspolizei<br />

sogar noch um etwa 20'000 Franken höher ausfallen als zum heutigen<br />

Zeitpunkt. Es entstünden also Mehrkosten ohne jeden Nutzen für die <strong>Gemeinde</strong>.<br />

• Weiter wäre möglich, die Einsätze von privaten Sicherheitsfirmen zu erhöhen.<br />

Den damit verbundenen erheblich höheren Kosten stünden zwar mehr Präsenzzeiten,<br />

jedoch aus Mangel an polizeilichen Kompetenzen keine besseren<br />

Wirkungen der Leistungen gegenüber.<br />

Angesichts der politischen Entwicklungen beim Kanton und dessen Kostenabwälzungen<br />

auf die <strong>Gemeinde</strong>, kann bei einem Verzicht auf eine eigene, ausgebaute <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />

nicht damit gerechnet werden, dass sich der gegenwärtige Zustand beibehalten<br />

lässt: Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass in einem solchen Fall die<br />

heute schon nur in sehr reduziertem Umfang erbrachten Leistungen in Zukunft nochmals<br />

geringer ausfallen werden.<br />

P. Zeitplan der Realisierung<br />

Im Anschluss an die Vernehmlassung will der <strong>Gemeinde</strong>rat über die definitive Vorlage<br />

für eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> entscheiden und diese der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

vom Dezember 2005 vorlegen.<br />

Stimmt die <strong>Gemeinde</strong>versammlung der Schaffung einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> zu,<br />

kann deren Aufbau im Jahr 2006 beginnen. Angesichts der aktuellen Arbeitsmarktlage<br />

darf mit einem raschen Vollbestand des Korps gerechnet werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

geht davon aus, dass im Jahre 2007 der volle Dienstbetrieb der <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />

erreicht werden kann.


- 19 -<br />

Q. Schlussbemerkungen<br />

Für den <strong>Gemeinde</strong>rat ist der Zeitpunkt gekommen, um eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />

einzurichten. Die Entwicklungen in der öffentlichen Sicherheit und die legitimen Ansprüche<br />

der Bevölkerung erfordern nach seiner Meinung eine aktivere Politik und ein<br />

wirkungsvolles Element im Dienste der öffentlichen Sicherheit. Als echte Alternative<br />

besteht nach seiner Einschätzung nur die Möglichkeit eines eigenen Polizeikorps. Die<br />

Kosten dafür sind beträchtlich, aber öffentliche Sicherheit ist nicht zum Nulltarif zu<br />

haben.<br />

Es wäre falsch, anzunehmen, mit einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> wären alle Probleme<br />

und Defizite im Sicherheitsbereich zu lösen. Dies wird nicht der Fall sein. Auch zukünftig<br />

werden die negativen Seiten der Gesellschaft in Stäfa festzustellen sein. Eine eigene<br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> erlaubt aber, angemessen auf solche Situation zu reagieren, darüber<br />

hinaus präventiv tätig zu sein und betroffenen Personen schneller und besser zu<br />

helfen; alles wichtige Anliegen, die heute nicht zu erfüllen sind.<br />

Eine eigene, in der <strong>Gemeinde</strong> präsente und sichtbare Polizei wird das subjektive Sicherheitsgefühl<br />

von vielen Personen positiv verstärken. Mit ihr können Massnahmen<br />

über längere Zeit begleitet werden, wodurch diese wirkungsvoller und nachhaltiger<br />

werden.<br />

Stäfa als eine offene und sozial durchmischte <strong>Gemeinde</strong> mit bald 13'000 Einwohnerinnen<br />

und Einwohnern verdient auch ein deutlich stärkeres Engagement in der öffentlichen<br />

Sicherheit. Eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> stellt dazu einen wichtigen Pfeiler<br />

dar. Der dafür zu leistende Aufwand ist gerechtfertigt.<br />

- - -<br />

Stäfa, 5. April 2005<br />

IM NAMEN DES GEMEINDERATES STÄFA


- 20 -<br />

Karl Rahm<br />

<strong>Gemeinde</strong>präsident<br />

Daniel Scheidegger<br />

<strong>Gemeinde</strong>schreiber

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