Gemeindepolizei - Gemeinde Stäfa
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Vernehmlassungsvorlage des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />
Schaffung einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat schlägt vor, eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> zu schaffen. Sie soll<br />
eine Korpsgrösse von 4 bis 5 Korpsangehörigen haben und die heute noch der<br />
Kantonspolizei übertragenen ortspolizeilichen Aufgaben wahrnehmen. Die Kantonspolizei<br />
ist wegen ihrer Beanspruchung für ihre Kernaufgaben und wegen<br />
ihrer beschränkten Kapazität nicht in der Lage, die gemeindepolizeilichen Aufgaben<br />
wunschgemäss zu erfüllen.<br />
Stäfa ist nach Einschätzung des <strong>Gemeinde</strong>rates eine sichere <strong>Gemeinde</strong>. Dennoch<br />
akzentuieren die teilweise negativen Entwicklungen in der öffentlichen Sicherheit<br />
das Bedürfnis nach einer direkt steuerbaren, bedarfsgerecht einsetzbaren Polizei.<br />
Dem legitimen, heute nicht ganz zu gewährleistenden Sicherheitsanspruch der<br />
Bevölkerung kann damit besser Rechnung getragen werden. Die einmaligen Investitionskosten<br />
für eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> betragen 990'000 Franken.<br />
Jährlich ist, abhängig von der konkreten Korpsgrösse, mit laufenden Netto-<br />
Kosten zwischen 472'000 und 610'000 Franken zu rechnen, was gegenüber den<br />
heutigen Ausgaben eine Zunahme der jährlichen Netto-Kosten um 250'000 bis<br />
390'000 Franken bedeutet.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist der Auffassung, dass eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> die öffentliche<br />
Sicherheit positiv und nachhaltig beeinflussen wird. Die dafür einzusetzenden<br />
Kosten sind angemessen und gerechtfertigt.<br />
A. Ausgangslage<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat schlägt der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vor, eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />
mit einer Korpsgrösse von 4 bis 5 Korpsangehörigen zu schaffen.<br />
Heute verfügt die <strong>Gemeinde</strong> Stäfa über eine Halbtagsstelle für einen <strong>Gemeinde</strong>polizisten.<br />
Dessen Aufgabe, unterstützt durch einen im Stundenlohn angestellten Mitarbeiter,<br />
besteht ausschliesslich in der Kontrolle des öffentlichen Parkraums und in der Mithilfe<br />
bei der Verkehrsregelung für grössere Anlässe.
- 2 -<br />
Für den übrigen Teil der gemeindepolizeilichen Aufgaben wurde mit der Kantonspolizei<br />
Zürich ein Vertrag abgeschlossen. Diese übernimmt seit 1968 den überwiegenden<br />
Teil der gemeindepolizeilichen Aufgaben.<br />
B. Gesetzlicher Auftrag<br />
Gemäss § 74 des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes vom 6. Juni 1926 steht dem <strong>Gemeinde</strong>rat, neben<br />
den ihm durch andere Gesetze überwiesenen Aufgaben, insbesondere die Besorgung<br />
der gesamten Ortspolizei zu. In seiner Verantwortung ist demzufolge:<br />
• die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung,<br />
• die Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Eigentum gegen Schädigungen<br />
und Gefahren aller Art sowie<br />
• die richtige Erfüllung der Aufgaben der Ortspolizei.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> hat die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um diese gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Aufgaben zu erfüllen. Dabei steht es ihr grundsätzlich frei, die ortspolizeilichen<br />
Aufgaben mit eigenen Polizeikräften zu erfüllen oder diese Aufgaben zu delegieren.<br />
C. Neues Polizeiorganisationsgesetz<br />
Am 29. November 2004 hat der Kantonsrat das neue Polizeiorganisationsgesetz (POG)<br />
verabschiedet. Es wird voraussichtlich auf Oktober 2005, spätestens jedoch auf Januar<br />
2006 in Kraft treten. Eine Verordnung zum Polizeiorganisationsgesetz ist momentan<br />
in Bearbeitung.<br />
Das neue Gesetz beschränkt sich, wie sein Titel schon aussagt, auf Bestimmungen<br />
über die Organisation und Aufgabenteilung der verschiedenen im Kanton tätigen Polizeikorps,<br />
allgemeine Aussagen über die Aufgabenerfüllung sowie die Zusammenarbeit<br />
zwischen den zuständigen Behörden. Ferner sieht das Gesetz Bestimmungen vor, welche<br />
die Kosten und die Information durch die Polizei regeln sowie den Polizeikorps<br />
erlauben, Datensysteme zu betreiben und Daten auszutauschen.<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong>en können durch das neue Gesetz zusätzliche Aufgabenbereiche<br />
übernehmen. So können neu Verkehrskontrollen auf <strong>Gemeinde</strong>strassen auch durch
- 3 -<br />
eine <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> durchgeführt werden ebenso sie neu sicherheitspolizeiliche<br />
Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung übernehmen<br />
kann.<br />
In der Weisung zum Polizeiorganisationsgesetz kündigte der Regierungsrat an, dass er<br />
in der Legislaturperiode 2003-2007 die Ausarbeitung eines materiellen Polizeigesetzes<br />
in Angriff nehmen wird. Als Ergänzung zum Polizeiorganisation soll das Polizeigesetz<br />
bestimmen, nach welchen Grundsätzen, unter welchen Voraussetzungen und mit<br />
welchen Mitteln die polizeilichen Aufgaben durch diese Behörden zu erfüllen sind.<br />
Polizeiliche Eingriffe, die regelmässig und absehbar sind, sollen auf eine formelle gesetzliche<br />
Grundlage gestellt werden.<br />
D. Abgrenzung zwischen Kantons- und <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />
1. Heutige Rechtslage<br />
Eine gesetzliche Abgrenzung der Polizeiaufgaben und Befugnisse zwischen Kanton<br />
und <strong>Gemeinde</strong> fehlt heute nach wie vor, wird aber mit dem demnächst in Kraft tretenenden<br />
neuen Polizeiorganisationsgesetz geschaffen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen<br />
Ausstattung der <strong>Gemeinde</strong>n mit polizeilichen Mitteln hat sich unter dem bisherigen<br />
Recht in der Praxis eine Zusammenarbeit entwickelt, die in der Verordnung über<br />
die Zusammenarbeit der Kantons- und <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> von 1934 festgehalten ist.<br />
Diese Verordnung regelt die gegenseitige Unterstützung der Polizeikräfte von Kanton<br />
und <strong>Gemeinde</strong>n. Sie hält in Übereinstimmung zu § 74 des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes fest,<br />
dass die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung grundsätzlich Sache der <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />
ist. Die Kantonspolizei dagegen greift nur ein auf Verlangen der <strong>Gemeinde</strong>,<br />
auf Anordnung der Direktion für Soziales und Sicherheit oder wenn die Kantonspolizei<br />
allein anwesend ist und unaufschiebbare Massnahmen nötig sind.<br />
2. Aufgaben der Kantonspolizei<br />
Die Aufgaben der Kantonspolizei sind in § 1 der Verordnung zum Gesetz betreffend<br />
das Kantonspolizeikorps vom 27. Juni 1897 umschrieben. Die Kantonspolizei ist demzufolge<br />
Kriminal-, Sicherheits- und Verkehrspolizei. Dieser Grundsatz wird auch im<br />
neuen Polizeiorganisationsgesetz beibehalten. Ausschliesslich in der Kompetenz der<br />
Kantonspolizei ist die kriminalpolizeiliche Tätigkeit. Diese umfasst das Ermittlungsverfahren<br />
bei Verbrechen (schwere Delikte) und Vergehen (mittelschwere Delikte) sowie<br />
der Staatsschutz, z.B.:<br />
• Vermögensdelikte wie Einbruchdiebstahl, Raub, Betrug Veruntreuung,
- 4 -<br />
• Delikte gegen Leib und Leben wie Mord, Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung,<br />
häusliche Gewalt<br />
• Tatbestände wie Drohungen, Betäubungsmitteldelikte, Terrorismus,<br />
• Verkehrsunfälle mit Verletzten und Toten.<br />
3. Aufgaben der <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> ist vornehmlich zuständig für Tatbestände des Übertretungsstrafrechtes<br />
(leichte Delikte) wie:<br />
• Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG)<br />
• Nachtruhestörungen<br />
• Sachbeschädigungen (Vandalismus, Sprayereien, etc.)<br />
• unsachgemässe Tierhaltung, etc.<br />
Aufgrund ihrer örtlichen Nähe kann die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> im Notfall auch bei Vergehen<br />
und Verbrechen zusammen mit der Kantonspolizei aufgeboten werden, leistet<br />
jedoch lediglich einen Ersteinsatz beziehungsweise Hilfestellung. Die Zuständigkeit<br />
bleibt bei solchen Ereignissen bei der Kantonspolizei. Aufgrund des neuen Polizeiorganisationsgesetzes<br />
wird der Aufgabenbereich der <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> vorab in der Verkehrs-<br />
und Sicherheitspolizei ausgeweitet.<br />
E. Aufgabenübertragung an die Kantonspolizei<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Stäfa hat mit der Kantonspolizei Zürich am 13. Dezember 1968 einen<br />
Vertrag zur Übernahme der gemeindepolizeilichen Aufgaben abgeschlossen. Der Vertrag<br />
stützt sich auf die vom Regierungsrat erlassene Verordnung über die Zusammenarbeit<br />
der Kantons- und <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung<br />
vom 8. Februar 1934. Dieser Vertrag ist heute noch gültig, wird aber durch das<br />
neue Polizeiorganisationsgesetz abgelöst werden.<br />
Die Kantonspolizei übernimmt im Rahmen dieses Vertrages grundsätzlich jene Aufgaben,<br />
die gemäss § 74 Absatz 1 des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes dem <strong>Gemeinde</strong>rat zukommen.<br />
Dazu gehört auch die strafverfolgende Tätigkeit bei Übertretungen, zu deren Untersuchung<br />
und Beurteilung der <strong>Gemeinde</strong>rat zuständig ist. Nicht übernommen werden<br />
unter anderem die Weibelaufgaben, die Polizeistundenkontrolle in den Wirtschaften,<br />
das Fundbüro und zeitlich regelmässig wiederkehrende Verkehrsregelungen, die von<br />
anderen, von der <strong>Gemeinde</strong> bestellten Organen übernommen werden können.
- 5 -<br />
Die Kantonspolizei entscheidet trotz des Vertrages allein über die Stationierung von<br />
Korpsangehörigen. Die <strong>Gemeinde</strong> hat keinen Anspruch auf bestimmte Leistungen der<br />
Kantonspolizei oder darauf, dass ein bestimmter Korpsangehöriger für kommunale<br />
Aufgaben abgestellt wird. Ebenso wenig hat sie irgendwelche Weisungsbefugnisse<br />
gegenüber der Kantonspolizei in gemeindepolizeilichen Angelegenheiten. Sie muss<br />
sich mit ihren Anliegen vollständig der Organisation und Bedürfnissen der Kantonspolizei<br />
unterordnen.<br />
Die Aufgabenübertragung an die Kantonspolizei wird durch die <strong>Gemeinde</strong> entschädigt.<br />
2004 betrug die Entschädigung rund 182'000 Franken.<br />
F. Beurteilung der öffentlichen Sicherheit<br />
1. Einschätzung der Kantonspolizei<br />
Nach Einschätzung der Kantonspolizei Zürich bestehen in Stäfa zur Zeit einige Probleme.<br />
Sie äussern sich vor allem in teilweise massiven Sachbeschädigungen. Ebenso sind<br />
immer wieder Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz festzustellen.<br />
Während den Sommermonaten häufen sich auch Klagen wegen Lärmbelästigungen,<br />
vorwiegend in und um die Seeanlagen. Zudem werden immer öfter Reklamationen im<br />
Zusammenhang mit Hunden laut. Generell kann festgehalten werden, dass die Kantonspolizei<br />
vermehrt mit Anzeigen oder Meldungen wegen Ruhe, Ordnung und Sicherheit<br />
konfrontiert ist, bei denen es sich oftmals um Bagatellfälle handelt. Solche<br />
eher geringfügigen Differenzen können vielfach in einem Gespräch gelöst werden,<br />
das meistens jedoch erst durch Vermittlung der Polizei zustande kommt.<br />
2. Einschätzung aus Sicht der Schulgemeinde<br />
Nach Angaben der Schulgemeinde häufen sich auf den Schulhausarealen die Sachbeschädigungen<br />
sowie die Vandalenakte. Zudem nehmen die Diebstähle und die Bedrohungen<br />
unter und gegenüber den Schülerinnen und Schülern zu. Dasselbe ist teilweise<br />
auch auf den Schulwegen zu beobachten. Fast schon wöchentlich wird von Personen<br />
aus dem Schulbereich die Polizei benötigt, sei es wegen Gewalt untereinander,<br />
Drogen oder Sachbeschädigungen. Laufend werden auch Verstösse gegen Ruhe und<br />
Ordnung aus der Nachbarschaft von Schularealen oder schuleigener Liegenschaften<br />
gemeldet. Sorge bereitet der Schulpflege wie dem <strong>Gemeinde</strong>rat auch das Verhalten<br />
der Jugendlichen im Umgang mit Alkohol und anderen Suchtmitteln.<br />
3. Einschätzung aus Sicht des <strong>Gemeinde</strong>rates
- 6 -<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> Stäfa ist nach Auffassung des <strong>Gemeinde</strong>rates kein gravierendes oder<br />
alarmierendes Sicherheitsdefizit festzustellen. Nach seiner Einschätzung ist Stäfa eine<br />
sichere <strong>Gemeinde</strong>. Auf der anderen Seite sind immer mehr Ereignisse und Situationen<br />
zu verzeichnen, bei denen es auch zu Übertretungen oder Delikten kommt. Vor allem<br />
bei Sachbeschädigungen und Vandalenakten an öffentlichem wie privaten Eigentum<br />
sind zunehmende Tendenzen festzustellen. Während den Sommermonaten stehen<br />
daneben die Lärmbelästigungen und Nachtruhestörungen im Vordergrund. Diese treten<br />
häufig in Verbindung mit einem Anlass auf. An Orten wie Kehlhof, Ötikon, Kirchbühl<br />
und Bahnhof sind während des Sommers zudem manchmal grössere und kleinere<br />
Szenen junger Erwachsener festzustellen. Verbale Belästigungen bis hin zu Bedrohungen<br />
von Passanten und die Verschmutzung und Verunreinigung der Anlagen und<br />
Plätze sind immer wieder registrierte Auswirkungen solcher Szenen. Die Sicherheitslage<br />
ist nicht über die ganze <strong>Gemeinde</strong> gleich: Einige Quartiere in Stäfa sind von den<br />
negativen Seiten deutlich stärker betroffen als andere.<br />
Für den <strong>Gemeinde</strong>rat ergibt sich aus dieser Einschätzung zusammengefasst das Bedürfnis<br />
nach verstärkter polizeilicher Präsenz. Die Aufgabe ist allerdings nicht nur polizeilicher<br />
Natur. Zur präventiven Entschärfung solcher negativer Situationen ist beispielsweise<br />
auch ein Ausbau des Engagements in der Jugendarbeit notwendig. Letztlich<br />
aber werden sich trotz allen polizeilichen und sonstigen Massnahmen derartige<br />
Erscheinungen nicht vollständig vermeiden lassen. Sie müssen auch als Teil einer offene<br />
und sozial durchmischten <strong>Gemeinde</strong> wie Stäfa verstanden werden.<br />
4. Kriminalstatistik<br />
Wichtiger Indikator für die Beurteilung einer Sicherheitslage in der <strong>Gemeinde</strong> ist die<br />
Kriminalstatistik des Kantons Zürich. Diese weist seit dem Jahr 2000 über den ganzen<br />
Kanton wieder eine Zunahme an polizeilich erfassten Straftaten auf. Dieser Trend ist<br />
auch in der <strong>Gemeinde</strong> Stäfa feststellbar, wie die Kriminalstatistik der Kantonspolizei<br />
Zürich aufzeigt:
- 7 -<br />
StGB und BM-Gesetz<br />
Vermögensdelikte insgesamt<br />
StGB insgesamt<br />
Diebstahl insgesamt<br />
Anzahl<br />
900<br />
800<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />
Jahr<br />
Kriminalstatistik seit 1999: Delikte Strafgesetzbuch (StGB), Betäubungsmittel (BM), Vermögen und<br />
Diebstal<br />
Leib und Leben Raub Drohung<br />
Nötigung<br />
Sexualdelikte<br />
30<br />
25<br />
Anzahl<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />
Jahr<br />
Kantonale Kriminalstatistik seit 1999: Delikte Leib und Leben, Raub, Drohung, Nötigung und Sexualdelikte<br />
G. Bedeutung der öffentlichen Sicherheit<br />
Für den <strong>Gemeinde</strong>rat stellt die öffentliche Sicherheit eine zentrale Grundlage für eine<br />
gesunde Entwicklung der Dorfgemeinschaft dar. Sicherheit ist eine subjektive Empfindung<br />
und keine konkret messbare Grösse. Sie ist dynamisch, das Bedürfnis nach Si-
- 8 -<br />
cherheit verändert sich ständig. Eine Situation, die von einer Person als schwere Einschränkung<br />
ihrer Sicherheit empfunden wird, kann von einer anderen Person als unproblematisch<br />
erfahren werden. Die Faktoren, welche das Sicherheitsgefühl einer Person<br />
beeinflussen, sind vielfältig. Dazu zählen äussere Faktoren wie Tages- und Nachtzeiten,<br />
Witterung, Verkehr, belebte oder einsame Umgebung, bauliches Umfeld. Subjektive<br />
Gesichtspunkte können sein: Erfahrungen, Wertvorstellungen, Selbstbewusstsein<br />
und -sicherheit, Eigenverantwortung.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat will damit deutlich machen, dass öffentliche Sicherheit nicht allein<br />
von den zur Verfügung stehenden Polizeikräften abhängig sein kann. Diese leisten<br />
dazu zweifellos einen wichtigen Beitrag und sie stellen eine der wenigen konkreten<br />
Massnahmen dar, die eine <strong>Gemeinde</strong> für die Sicherheit ihrer Einwohnerinnen und<br />
Einwohner ergreifen kann.<br />
In den Augen des <strong>Gemeinde</strong>rates ist die Solidarität in der Gesellschaft oder in der<br />
Nachbarschaft und das Mittragen gemeinsamer Aufgaben über den eigenen Gartenhag<br />
hinweg entscheidend für eine sichere <strong>Gemeinde</strong>. Hier ist generell eine eher gegenteilig<br />
verlaufende Tendenz feststellbar, die ausserdem gleichzeitig zur Folge hat,<br />
dass die Ansprüche an die von der <strong>Gemeinde</strong> zu gewährleistenden Sicherheit stetig<br />
wachsen.<br />
Mit der Vorlage für eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> verfolgt der <strong>Gemeinde</strong>rat das Ziel,<br />
mit angemessenen Mitteln konkrete Defizite zu beheben und das subjektive Sicherheitsgefühl<br />
zu stärken. In Stäfa soll sich jede Person sicher fühlen können.<br />
H. Beurteilung der heutigen Lösung<br />
1. Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei<br />
Die Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei ist grundsätzlich sehr gut und eingespielt.<br />
Dennoch befriedigt heute die Wahrnehmung gemeindepolizeilicher Aufgaben durch<br />
die Kantonspolizei nicht mehr. Die Kantonspolizei sieht sich heute kantonsweit mit<br />
steigender Gewaltbereitschaft und einer Zunahme der Straftaten konfrontiert. Praktisch<br />
ausschliesslich als Interventionspolizei bei Straftatbeständen im Einsatz, kann sie<br />
die polizeilichen Aufgaben der <strong>Gemeinde</strong> nicht mehr ausreichend zu erfüllen.<br />
Die Kantonspolizei nimmt die gemeindepolizeilichen Aufgaben heute nicht mehr aus<br />
eigenem Antrieb wahr, sondern sie erledigt diese nur noch aufgrund der Meldungen<br />
aus der Bevölkerung. Zudem versehen die Stationierten des Polizeipostens Stäfa ihren<br />
Dienst heute in Zivilkleidern und einem zivilen Einsatzfahrzeug, damit ihre kriminalpo-
- 9 -<br />
lizeilichen Tätigkeiten ohne Aufsehen erfolgen können. Andererseits wird die Polizei<br />
deswegen bei der Ausübung der sicherheitspolizeilichen Aufgaben nicht mehr entsprechend<br />
wahrgenommen, was sich ungünstig auf die Prävention auswirkt und nicht<br />
zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung beiträgt.<br />
Hinzu kommt, dass auch die kantonalen Polizeikräfte von den Sparprogrammen des<br />
Regierungsrates erfasst werden. Dabei werden nicht nur Aufgaben wie die Verkehrserziehung<br />
neu auf die <strong>Gemeinde</strong>n abgewälzt, sondern soll auch Personalkapazität<br />
abgebaut werden. Die Kantonspolizei muss gemäss Regierungsauftrag bis zum Jahre<br />
2009 zweihundert Stellen aus Spargründen streichen. Als Folge dieser Massnahme ist<br />
mit einer noch weiter steigenden Kriminalitätsrate zu rechnen. Abstriche werden auch<br />
in der Grundversorgung hinzunehmen sein, was für <strong>Gemeinde</strong>n ohne eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />
einen weiteren, schmerzlichen Leistungsabbau im Bereich der gemeindepolizeilichen<br />
Aufgabenerfüllung bedeutet.<br />
Zudem werden von Seiten der Kantonspolizei weitere Postenzusammenlegungen geprüft.<br />
Dies könnte zur Verlegung oder Aufhebung des heutigen Postens der Kantonspolizei<br />
in Stäfa führen, was erneut Abstriche in der polizeilichen Versorgung zur Folge<br />
hätte.<br />
Zusammenfassend steht für den <strong>Gemeinde</strong>rat fest, dass die heutige Lösung nicht erlaubt,<br />
die gemeindepolizeilichen Aufgaben im notwendigen oder erwünschten Umfang<br />
wahrzunehmen. Aussichten, dass sich dieser unbefriedigende Zustand durch entsprechende<br />
Massnahmen bei der Kantonspolizei verbessern kann, sind nicht vorhanden.<br />
Im Gegenteil droht ein weiterer, genereller Leistungsabbau bei der Kantonspolizei,<br />
der zwangsläufig zu Lasten gemeindepolizeilicher Bedürfnisse ginge.<br />
2. Private Sicherheitsdienste<br />
Grundsätzlich ist die Übertragung polizeilicher Aufgaben an private Sicherheitsdienste<br />
zulässig, jedoch eng beschränkt. Ihre Tätigkeit reduziert sich auf die Verkehrsregelung,<br />
die Erhebung von Ordnungsbussen im ruhenden Verkehr und bei Nachtruhestörungen,<br />
Kontrollgänge (beobachten und melden) und Hilfeleistungen.<br />
Seit 2002 setzte der <strong>Gemeinde</strong>rat während der Sommermonate als Folge abnehmender<br />
Leistungen der Kantonspolizei private Sicherheitsdienste ein. Die Kosten dafür variieren<br />
zwischen 30'000 bis 50'000 Franken pro Jahr. Der Schwerpunkt in der Tätigkeit<br />
der privaten Dienste bestand in der Prävention, indem sie sichtbar in der <strong>Gemeinde</strong><br />
patroullieren und in der punktuellen Bekämpfung von Problemen wie Vandalismus,<br />
Einhaltung der Nachtruhe, Sauberkeit und Ordnung.<br />
Diese Lösung erfüllt die Erwartungen und Bedürfnisse jedoch nicht vollständig. Durch<br />
ihre eingeschränkten Handlungskompetenzen, die grundsätzlich jeder Person in Ausnahmefällen<br />
(Notwehr, Hilfestellung und Ähnliches) zustehen, ist ihre Wirkung zum<br />
vornherein begrenzt. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, sieht doch das<br />
neue Polizeiorganisationsgesetz keine Ausweitung der Kompetenzen vor.
- 10 -<br />
I. Handlungsbedarf auf <strong>Gemeinde</strong>ebene<br />
Mit der heutigen Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und den punktuellen Einsätzen<br />
von privaten Sicherheitsdiensten Sicherheitsfirmen können die gesetzlichen Aufgaben<br />
der Ortspolizei nach Meinung des <strong>Gemeinde</strong>rates nur ungenügend erfüllt werden.<br />
Es gelingt nicht mehr, allen Fällen von Nachtruhestörungen, Sachbeschädigungen,<br />
Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, Verstössen gegen das<br />
Gastgewerbegesetz (Verkauf Alkohol an Jugendliche) oder Auflagen bei Anlässen usw<br />
polizeilich angemessen zu begegnen. Die Unterstützung der Schule in ihrer Aufgabe,<br />
einen sicheren Betrieb für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten und die<br />
Vandalenakte an öffentlichen Einrichtungen einzudämmen, kann nur punktuell stattfinden.<br />
Prävention ist nur noch in sehr untergeordnetem Ausmass möglich. Durch die<br />
starke Beanspruchung der Kantonspolizei in ihren Kernaufgaben fehlt heute der Bevölkerung<br />
zudem ein direkter Ansprechpartner vor Ort.<br />
Ursache dieser nicht befriedigenden Situation ist hauptsächlich die ungenügende Kapazität<br />
bei der Kantonspolizei für die Übernahme der gemeindepolizeilichen Aufgaben.<br />
Diese ungenügende Kapazität hat auch zur Folge, dass für Sofort- oder Begleitmassnahmen<br />
im Bereich der gemeindepolizeilichen Aufgaben kaum Raum besteht,<br />
weil nicht auf die Dienstleistungen der Kantonspolizei zurück gegriffen werden kann.<br />
In einigen Belangen besteht so heute ein eigentlicher Vollzugsnotstand.<br />
Die Situation bedarf nach Auffassung des <strong>Gemeinde</strong>rates einer nachhaltigen Verbesserung.<br />
Dazu hat die <strong>Gemeinde</strong> unter den gegenwärtigen Umständen nur die Möglichkeit,<br />
wenn sie eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> mit ausreichendem Personalbestand<br />
schafft.<br />
K. Frühere Vorstösse für eine <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />
Im Juni 1998 reichte die FDP Stäfa einen Antrag für die Schaffung einer <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />
ein. Nach eingehenden Abklärungen kam der <strong>Gemeinde</strong>rat am 13. April 1999<br />
zum Schluss, dass mit einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> trotz vergleichsweise hoher Kosten<br />
kein wesentlicher Sicherheitsgewinn zu erwarten sei. Aus diesem Grund lehnte er<br />
damals den Antrag der FDP ab.
- 11 -<br />
Im Januar 2000 wurde die Einzelinitiative "für mehr Sicherheit in Stäfa" eingereicht.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erklärte sie als gültig und war bereit, seinen ablehnenden Entscheid<br />
vom Vorjahr im Lichte neuer Erkenntnisse und neuer gesetzlicher Grundlagen zu<br />
überprüfen. Daher beantragte er der <strong>Gemeinde</strong>versammlung, die Initiative erheblich<br />
zu erklären. An der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 5. Juni 2000 wurde die Initiative jedoch<br />
nicht für erheblich erklärt. Damit war die Initiative abgeschrieben.<br />
Weitere politische Vorstösse zur Schaffung einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> fanden<br />
danach nicht statt. Hingegen verfolgte der <strong>Gemeinde</strong>rat das Thema intensiv weiter<br />
und beurteilte die Lage regelmässig neu.<br />
L. Zielsetzungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Öffentliche Sicherheit hat für den <strong>Gemeinde</strong>rat hohe Priorität. In seiner Legislaturplanung<br />
2004-2008 hat er den Leitgedanken formuliert, dass zum Schutz der Bevölkerung<br />
eine möglichst umfassende, subjektiv wahrnehmbare öffentliche Sicherheit mit<br />
angemessenen Mitteln geschaffen werden soll. Dazu soll aber nicht nur eine eigene<br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> gehören. Der <strong>Gemeinde</strong>rat will auch die Eigenverantwortung, die<br />
gegenseitige Solidarität sowie die Prävention und Aufklärung fördern.<br />
Trotz der ablehnenden Haltung der <strong>Gemeinde</strong>versammlung gegenüber Einzelinitiative<br />
"für mehr Sicherheit in Stäfa" blieb der <strong>Gemeinde</strong>rat am Thema dran und kündigte<br />
an, eine Neubeurteilung vorzunehmen, sofern sich die Situation verändern oder das<br />
neue Polizeiorganisationsgesetz erlassen würde. Beides ist heute der Fall. Das neue<br />
Polizeiorganisationsgesetz wird spätestens anfangs nächstes Jahr in Kraft treten, und<br />
die Sicherheitslage muss heute etwas kritischer beurteilt werden, als noch vor wenigen<br />
Jahren.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat will eine <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> schaffen, die es erlaubt, unabhängig von<br />
den Möglichkeiten der Kantonspolizei gemeindepolizeiliche Aufgaben wirkungsvoll<br />
wahrzunehmen. Seine Konzeption geht davon aus, dass eine <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> Stäfa<br />
das volle Aufgabengebiet abdecken soll, also in den Bereichen Sicherheits-, Verkehrsund<br />
Verwaltungspolizei tätig sein soll.<br />
M. Projekt für eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />
1. Grundsatz
- 12 -<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat schlägt vor, eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> zu schaffen. Sie soll einen<br />
Personalbestand von 4 oder 5 Korpsangehörigen haben, um eine optimale und wirkungsvolle<br />
Aufgabenerfüllung zu ermöglichen.<br />
Der heutige Vertrag mit der Kantonspolizei würde aufgelöst. Eine Abgeltung an den<br />
Kanton, die 2004 noch rund 182'000 Franken betrug, entfiele.<br />
2. Eigene Lösung<br />
Im Verlaufe des bisherigen Projektprozesses hat der <strong>Gemeinde</strong>rat geprüft, ob statt<br />
einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> eine Verbundlösung mit einer anderen <strong>Gemeinde</strong> oder<br />
der Anschluss an eine bestehendes, benachbartes Polizeikorps zu bevorzugen wäre. Er<br />
ist dabei zum klaren Schluss gekommen, dass nur eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> den<br />
Bedarf nach polizeilichen Dienstleistungen wirklich decken kann. Für den Einsatz bei<br />
Ereignissen und für die Erreichbarkeit der Bevölkerung ist ein Posten in der eigenen<br />
<strong>Gemeinde</strong> von grosser Bedeutung, weil so keine Zeit für Anfahrtswege verloren geht.<br />
Als <strong>Gemeinde</strong> mit einer Einwohnerzahl von bald 13'000 besteht zudem ein Bedarf, für<br />
den ein Korps mit einer eigenständigen Grösse benötigt wird. Eine Verbundlösung<br />
oder der Anschluss an eine andere Organisation brächte daher keine signifikanten<br />
Einsparungen bei den Kosten.<br />
Bei einem Anschluss an eine andere Organisation wäre eine unmittelbare Führung der<br />
Polizei durch den <strong>Gemeinde</strong>rat nicht mehr möglich, sein Weisungsrecht eingeschränkt.<br />
Nach den Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei sieht<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat einen entscheidenden Vorteil jedoch darin, die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> direkt<br />
und entsprechend den sich jeweils zeigenden Bedürfnissen führen zu können und<br />
dabei auf die Koordination und Absprache mit anderen Trägern angewiesen zu sein.<br />
3. Grundsätzliche Ausrichtung der <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />
Die Polizei ist primär ein repressives Instrumentarium. Sie soll sich aber als Erbringerin<br />
bürgernaher Dienstleistungen verstehen (Publikumskontakte ausser Haus, Telefondienst,<br />
Schalterauskünfte, etc.). Die moderne Polizei soll sich in einer Kombination von<br />
Prävention - Intervention - Repression bewegen. Sie soll auch versuchen, den verwaltungspolizeilichen<br />
(Innen-)Dienst so gering wie möglich aber so effizient wie nötig zu<br />
gestalten, um die dadurch frei werdenden Kapazitäten in die Sicherheitspolizei investieren<br />
zu können. Die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> soll auch ein jederzeit verfügbares Instrument<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates sein.<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong>, wie sie der <strong>Gemeinde</strong>rat plant, versteht ihre Tätigkeit als ein<br />
dem Gesetz und den Bürgerinnen und Bürgern verpflichteter Dienstleistungsbetrieb.<br />
Sie erfüllt ihren Auftrag in Zusammenarbeit mit ihren Partnern qualitätsbewusst,<br />
menschlich, objektiv, transparent und professionell. Da sie sofort erreichbar ist, schafft
- 13 -<br />
sie die notwendige Sicherheit und leistet Hilfe dort, wo dies erforderlich ist. Wo angezeigt,<br />
interveniert sie angemessen und zielgerichtet.<br />
Die Leistungen der <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> sollen massgeschneidert die Sicherheitsbedürfnisse<br />
der <strong>Gemeinde</strong> abdecken. Ihr Zweck besteht nicht darin, möglichst hohe Bussenerträge<br />
zu generieren und bestimmte Bereiche wie zum Beispiel die öffentlichen Parkplätze<br />
übermässig zu kontrollieren. Es soll ein Niveau der polizeilichen Grundversorgung<br />
gefunden werden, das den gesetzlichen Zustand möglichst optimal gewährleistet<br />
und darüber hinaus die speziellen Sicherheitsbedürfnisse erfüllt.<br />
4. Leistungsauftrag<br />
Der Leistungsauftrag an eine <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> Stäfa orientiert sich an den bestehenden<br />
gesetzlichen Grundlagen, weiter an der Zielrichtung des neuen Polizeiorganisationsgesetzes<br />
(POG) sowie an den Leistungsaufträgen vergleichbarer <strong>Gemeinde</strong>n, die<br />
kommunale Polizeikorps unterhalten.<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> Stäfa soll die folgenden Leistungen erbringen:<br />
• Gewährleisten der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Rahmen und<br />
in Anwendung der bestehenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Beschlüsse.<br />
• Ahnden von Gesetzesübertretungen, unter Wahrung des Ermessens.<br />
• Abwenden drohender Gefahren durch rechtzeitiges und adäquates Einschreiten.<br />
• Leisten der Hilfe bei Unglücken und ausserordentlichen Ereignissen.<br />
• Überwachen des Vollzuges der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen<br />
Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse, soweit dies zu den Obliegenheiten der<br />
<strong>Gemeinde</strong> gehört und polizeiliche Funktionen bedingt.<br />
Spezielle, sich situativ ergebende Bedürfnisse aus Sicht <strong>Gemeinde</strong>rat oder Schulpflege<br />
sind Teil des Leistungsauftrags für die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong>. Dazu gehören, wenn ein ausreichender<br />
Korpsbestand geschaffen wird:<br />
• Patrouillendienste in der ganzen <strong>Gemeinde</strong><br />
• Gezielte Kontrollen und Betreuung öffentlicher Räume<br />
• Überwachung und Kontrolle des Verkehrs an verkehrstechnisch heiklen Stellen,<br />
bei Schul- und Kindergartenanlagen und in Quartieren<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> wird bewaffnet sein und tritt in der Regel uniformiert auf.<br />
5. Grösse des Polizeikorps<br />
Optimal auf die Bedürfnisse zugeschnitten wäre ein Korpsbestand von 4 oder 5 Personen.<br />
Ein solcher ermöglicht bedarfs- und anforderungsgerechten Tages- und Nacht-
- 14 -<br />
dienst sowie Einsätze an Wochenenden und für besondere Aufgaben. Für Sofort- und<br />
Begleitmassnahmen wäre Kapazität vorhanden. Eine solche Korpsgrösse würde ermöglichen,<br />
dass die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> während den üblichen Bürozeiten persönlich<br />
erreichbar wäre.<br />
Ein Korpsbestand von 3 Personen dagegen würde nur eine minimale Grundversorgung<br />
sicherstellen. Die Präsenz- und Einsatzzeiten eines Korps dieser Grösse wären<br />
eingeschränkt, vor allem was die Nacht- und Wochenendpatrouillen anginge. Auch<br />
Sonderaufgaben und Begleitmassnahmen könnten nur in sehr reduziertem Ausmass<br />
wahrgenommen werden.<br />
Die Korpsgrösse entscheidet auch darüber, ob die <strong>Gemeinde</strong> Stäfa der Kantonspolizei<br />
für deren Leistungen weiterhin eine finanzielle Abgeltung entrichten muss. Eine <strong>Gemeinde</strong><br />
kann sich von dieser Abgabe nur befreien, wenn sie eigene Polizeikräfte unterhält.<br />
Dabei wird pro 3'000 Einwohner ein Polizist angerechnet. Bei einem Korpsbestand<br />
von 4 oder mehr Personen würde für Stäfa daher eine kantonale Abgabe entfallen,<br />
während bei einem kleineren Korps eine solche noch (in reduziertem Umfang)<br />
geschuldet wäre.<br />
6. Standort<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> soll im <strong>Gemeinde</strong>haus an der Goethestrasse eingerichtet werden.<br />
Dieses liegt sehr zentral, in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs sowie grösserer Einkaufszentren<br />
und ist über den öffentlichen Verkehr gut erschlossen. Die Publikumsnähe<br />
ist dadurch garantiert.<br />
Bei der damaligen Planung des etwas über zehn Jahre alten <strong>Gemeinde</strong>hauses ist bereits<br />
auf eine mögliche <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> Rücksicht genommen worden. Im Nordflügel<br />
des <strong>Gemeinde</strong>hauses stehen genügend grosse, momentan zwar noch fremdvermietete<br />
Räume zur Verfügung, die zudem einen separaten Eingang haben. Die Räume müssen,<br />
um den Bedürfnissen der Polizei gerecht zu werden, umgebaut werden.<br />
7. Führung und Organisation<br />
Angesichts der öffentlichen Bedeutung und Wirkung einer <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> misst der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat ihrer politischen Führung hohe Priorität bei. Diese würde daher von ihm<br />
und der Polizeibehörde wahrgenommen, ebenso wie die strategische Führung der<br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> und die Gesamtverantwortung für den Bereich. Im Tagesgeschäft<br />
und in der operativen Tätigkeit läge die politische Führung in den Händen des Sicherheitsvorstandes.<br />
In fachlicher und betrieblicher Hinsicht wird die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> von<br />
ihrem Kommandanten geleitet. Die <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> wird administrativ und organisatorisch<br />
einer heute noch nicht bestimmten Stelle der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung unterstellt.<br />
8. Zusammenarbeit mit anderen Polizeikorps
- 15 -<br />
Eine enge Zusammenarbeit der <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> mit den anderen Polizeikorps im Bezirk<br />
wird von Anfang an angestrebt. Dazu gehören gemeinsame Sondereinsätze, gegenseitige<br />
Hilfe und gemeinsame Aktionen (wie zum Beispiel gemeinsame Nachtpatrouillen).<br />
N. Kosten einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />
Der Aufbau einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> erfordert eine einmalige grössere Investition<br />
und verursacht jährliche Betriebskosten.<br />
1. Einmalige Investitionskosten<br />
Bereich Massnahmen Kosten CHF<br />
Gebäude Umbau <strong>Gemeinde</strong>haus / Teil Nord mit separatem 650'000<br />
Eingang (Sicherheitsverglasung, Sicherheitsrollläden,<br />
Abstandszimmer, Duschen, Garderoben,<br />
WC, etc.)<br />
Einrichtungen Büromöblierung 5 Arbeitsplätze (à Fr. 15'000) 75'000<br />
Elektronische Datenverarbeitung 20'000<br />
Telekommunikation für Arbeitsplätze und Fahrzeuge<br />
25'000<br />
(6 Handfunkgeräte / 1 Kapo-Funk / Fahr-<br />
zeugstation / Zentrale / 2 Handy's)<br />
Fahrzeuge 1 beschriftetes Dienstfahrzeug 60'000<br />
1 neutrales Dienstfahrzeug 50'000<br />
Persönliche Ausrüstunson<br />
Bekleidung 5 Personen mit Bewaffnung (pro Per-<br />
50'000<br />
Fr. 10'000<br />
Material 1 OBV-Erfassungsgerät 6'000<br />
1 Geschwindigkeitsmessgerät (komplett mit Kamera<br />
40'000<br />
und Auswertungssystem)<br />
Diverses Markierung Parkplätze / Absperrung Parkplätze<br />
14'000<br />
UNG / etc.<br />
Total 990'000<br />
Die Investitionskosten für die Schaffung einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> basieren auf<br />
einem Korpsbestand von fünf Personen. Der Umbau des <strong>Gemeinde</strong>hauses wird flächenmässig<br />
sogar auf einen Personalbestand von acht Personen ausgelegt, um bei<br />
einer allfälligen, späteren Aufstockung keine baulichen Massnahmen mehr vornehmen<br />
zu müssen.
- 16 -<br />
2. Betriebskosten<br />
Die geschätzten zukünftigen Betriebskosten werden den effektiven des Jahres 2004<br />
gegenüber gestellt. Sie differieren im wesentlichen bei den Löhnen und Sozialleistungen<br />
und werden gegenüber den heutigen Ausgaben um jährlich 250'000 bis 390'000<br />
Franken höher ausfallen:<br />
Position<br />
Rechnung<br />
2004<br />
3 Korpsangehörige<br />
4 Korpsangehörige<br />
5 Korpsangehörige<br />
Besoldungen 101'200 405'000 497'000 614'000<br />
Kontrollaufgaben 41'000 0 0 0<br />
Sozialleistungen 16'600 70'000 87'000 108'000<br />
Büromaterial 3'800 4'000 4'000 4'000<br />
Anschaffungen 10'300 15'000 15'000 15'000<br />
Betriebsmaterial 5'200 5'000 5'000 5'000<br />
Unterhalt 11'300 15'000 15'000 15'000<br />
Spesen 6'300 6'000 6'000 6'000<br />
Beratungen 900 1'000 1'000 1'000<br />
Dienstleist.Dritter 7'300 7'000 7'000 7'000<br />
Versicherungen 700 2'000 2'000 2'000<br />
Übr. Sachaufwand 1'600 2'000 2'000 2'000<br />
Entschädigung Kanton<br />
181'700 0 0 0<br />
Entsch. Gemeinwesen<br />
41'800 42'000 42'000 42'000<br />
Anteil Pers.Aufwand 84'000 84'000 84'000 84'000<br />
Strassensignalisation 80'400 80'000 80'000 80'000<br />
Total Aufwand 594'100 738'000 847'000 985'000<br />
Markt- und Plakatgebühren<br />
12'900 13'000 13'000 13'000<br />
Gebührenerträge 5'300 5'000 5'000 5'000<br />
Bussenerträge <strong>Gemeinde</strong><br />
80'800 120'000 120'000 120'000<br />
Bussenerträge Kantonspolizei<br />
38'100 0 0 0<br />
Hunde- und Schiffssteuer,<br />
Wirtschaftsabgaben<br />
66'500 67'000 67'000 67'000
- 17 -<br />
Parkuhrenerträge 169'600 170'000 170'000 170'000<br />
Total Erträge 373'200 375'000 375'000 375'000<br />
Netto pro Jahr 220'900 363'000 472'000 610'000<br />
Zunahme CHF 142'100 251'100 389'100<br />
Zunahme % 164% 193% 276%<br />
Die Angaben haben provisorischen Charakter. Sie sollen die Grössenordnung der Kosten<br />
vermitteln, die mit der Schaffung einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> verbunden sind.<br />
Für eine Korpsgrösse von 4 oder 5 Personen, die für den Gemeindrat im Vordergrund<br />
steht, wächst der zukünftige Nettoaufwand um das 2 bis 2,5-fache der heutigen Ausgaben<br />
im Bereich Polizei.<br />
3. Bisherige Entwicklung der Betriebskosten<br />
Die bisherigen laufenden Kosten im Polizeibereich (ohne Feuerwehr) sind in den vergangenen<br />
sechs Jahren stetig gestiegen. Mittlerweile wird bei einer Einwohnerzahl<br />
von 12'404 (Jahr 2004) ein Betrag von 17.62 Franken pro Person für die öffentliche<br />
Sicherheit aufgewendet. Im Jahre 1998 lag dieser Betrag noch bei 4.71 Franken. Die<br />
Einwohnerzahl ist im Verhältnis zu den Kosten nur gering angestiegen, nämlich um<br />
12,1%, während die Nettobelastung um 319,2% angewachsen ist, wie die nachfolgende<br />
Tabelle zeigt:<br />
Jahresvergleich<br />
52'500<br />
96'400<br />
155'100<br />
84'800<br />
176'500<br />
184'100<br />
220'100<br />
11'146<br />
11'273<br />
11'456<br />
11'654<br />
12'018<br />
12'305<br />
12'494<br />
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />
Nettobelastung<br />
Einwohnerzahlen<br />
O. Alternative Szenarien
- 18 -<br />
Gegenüber dem Modell einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> besteht eine Alternative nur in<br />
der Fortführung der heutigen Lösung. Dies stellt nach Meinung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
aber keine wirkliche Alternative dar, weil wesentliche Bedürfnisse auf der Strecke bleiben<br />
würden:<br />
• Der Vertrag mit der Kantonspolizei fiele wegen des spätestens auf den 1. Januar<br />
2006 in Kraft tretenden Polizeiorganisationsgesetzes dahin. Diese Ausgangslage<br />
brächte jedoch nicht die erwünschte Wirkung, nämlich eine bessere Abdeckung<br />
der ortspolizeilichen Aufgaben, da der Kantonspolizei die Ressourcen für<br />
eine Ausweitung ihrer Tätigkeit zugunsten ortspolizeilicher Belange nach wie<br />
vor fehlen. Zudem würde die finanzielle Abgeltung der <strong>Gemeinde</strong> an die Kantonspolizei<br />
sogar noch um etwa 20'000 Franken höher ausfallen als zum heutigen<br />
Zeitpunkt. Es entstünden also Mehrkosten ohne jeden Nutzen für die <strong>Gemeinde</strong>.<br />
• Weiter wäre möglich, die Einsätze von privaten Sicherheitsfirmen zu erhöhen.<br />
Den damit verbundenen erheblich höheren Kosten stünden zwar mehr Präsenzzeiten,<br />
jedoch aus Mangel an polizeilichen Kompetenzen keine besseren<br />
Wirkungen der Leistungen gegenüber.<br />
Angesichts der politischen Entwicklungen beim Kanton und dessen Kostenabwälzungen<br />
auf die <strong>Gemeinde</strong>, kann bei einem Verzicht auf eine eigene, ausgebaute <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />
nicht damit gerechnet werden, dass sich der gegenwärtige Zustand beibehalten<br />
lässt: Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass in einem solchen Fall die<br />
heute schon nur in sehr reduziertem Umfang erbrachten Leistungen in Zukunft nochmals<br />
geringer ausfallen werden.<br />
P. Zeitplan der Realisierung<br />
Im Anschluss an die Vernehmlassung will der <strong>Gemeinde</strong>rat über die definitive Vorlage<br />
für eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> entscheiden und diese der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
vom Dezember 2005 vorlegen.<br />
Stimmt die <strong>Gemeinde</strong>versammlung der Schaffung einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> zu,<br />
kann deren Aufbau im Jahr 2006 beginnen. Angesichts der aktuellen Arbeitsmarktlage<br />
darf mit einem raschen Vollbestand des Korps gerechnet werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
geht davon aus, dass im Jahre 2007 der volle Dienstbetrieb der <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />
erreicht werden kann.
- 19 -<br />
Q. Schlussbemerkungen<br />
Für den <strong>Gemeinde</strong>rat ist der Zeitpunkt gekommen, um eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong><br />
einzurichten. Die Entwicklungen in der öffentlichen Sicherheit und die legitimen Ansprüche<br />
der Bevölkerung erfordern nach seiner Meinung eine aktivere Politik und ein<br />
wirkungsvolles Element im Dienste der öffentlichen Sicherheit. Als echte Alternative<br />
besteht nach seiner Einschätzung nur die Möglichkeit eines eigenen Polizeikorps. Die<br />
Kosten dafür sind beträchtlich, aber öffentliche Sicherheit ist nicht zum Nulltarif zu<br />
haben.<br />
Es wäre falsch, anzunehmen, mit einer eigenen <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> wären alle Probleme<br />
und Defizite im Sicherheitsbereich zu lösen. Dies wird nicht der Fall sein. Auch zukünftig<br />
werden die negativen Seiten der Gesellschaft in Stäfa festzustellen sein. Eine eigene<br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> erlaubt aber, angemessen auf solche Situation zu reagieren, darüber<br />
hinaus präventiv tätig zu sein und betroffenen Personen schneller und besser zu<br />
helfen; alles wichtige Anliegen, die heute nicht zu erfüllen sind.<br />
Eine eigene, in der <strong>Gemeinde</strong> präsente und sichtbare Polizei wird das subjektive Sicherheitsgefühl<br />
von vielen Personen positiv verstärken. Mit ihr können Massnahmen<br />
über längere Zeit begleitet werden, wodurch diese wirkungsvoller und nachhaltiger<br />
werden.<br />
Stäfa als eine offene und sozial durchmischte <strong>Gemeinde</strong> mit bald 13'000 Einwohnerinnen<br />
und Einwohnern verdient auch ein deutlich stärkeres Engagement in der öffentlichen<br />
Sicherheit. Eine eigene <strong><strong>Gemeinde</strong>polizei</strong> stellt dazu einen wichtigen Pfeiler<br />
dar. Der dafür zu leistende Aufwand ist gerechtfertigt.<br />
- - -<br />
Stäfa, 5. April 2005<br />
IM NAMEN DES GEMEINDERATES STÄFA
- 20 -<br />
Karl Rahm<br />
<strong>Gemeinde</strong>präsident<br />
Daniel Scheidegger<br />
<strong>Gemeinde</strong>schreiber