VMT-Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - JeNah
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Stand: 01.01.2013<br />
<strong>Tarifbestimmungen</strong> <strong>und</strong><br />
Beförderungsbedingungen
Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> (gültig ab 1. Januar 2013) ............................................................................................. 4<br />
1. Geltungsbereich ........................................................................................................................................................... 4<br />
2. Gr<strong>und</strong>sätze der Fahrpreisermittlung ....................................................................................................................... 5<br />
2.1 Allgemeines .......................................................................................................................................................................... 5<br />
2.2 Grenzhaltestellen ................................................................................................................................................................ 5<br />
2.3 Nutzung der 1. Wagenklasse ........................................................................................................................................... 6<br />
2.4 Kombinationen von <strong>VMT</strong>-Tarifangeboten ................................................................................................................. 6<br />
2.4.1 Kombinationen für Zeitkartennutzer .................................................................................................................... 6<br />
2.4.2 Anschlussfahrten für Zeitkartennutzer ................................................................................................................ 6<br />
2.4.3 Weitere Kombinationen ........................................................................................................................................... 6<br />
2.5 Fahrtstreckenbezug ............................................................................................................................................................ 6<br />
3. Verb<strong>und</strong>gebietübergreifende Fahrten .................................................................................................................... 7<br />
4. Erwerb, Ausgabe <strong>und</strong> Entwertung von Fahrausweisen ....................................................................................... 7<br />
4.1 Erwerb .................................................................................................................................................................................... 7<br />
4.2 Ausgabe <strong>und</strong> Entwertung ................................................................................................................................................ 7<br />
5. Tarifsortiment <strong>und</strong> Nutzungsbedingungen ............................................................................................................ 7<br />
5.1 Einzelfahrt/4-Fahrtenkarte ............................................................................................................................................. 7<br />
5.2 Tageskarte/Gruppentageskarte/Großgruppen-Karte ........................................................................................... 8<br />
5.2.1 Tageskarte .................................................................................................................................................................... 8<br />
5.2.2 Gruppentageskarte .................................................................................................................................................... 8<br />
5.2.3 Großgruppen-Karte .................................................................................................................................................... 8<br />
5.3 Zeitkarten .............................................................................................................................................................................. 9<br />
5.3.1 Wochenkarte ................................................................................................................................................................ 9<br />
5.3.2 Monatskarte ................................................................................................................................................................. 9<br />
5.3.3 Abo-Monatskarten ..................................................................................................................................................... 9<br />
5.4 Schüler-Azubi-Zeitkarten ............................................................................................................................................... 10<br />
5.4.1 Schüler-Azubi-Wochenkarte ................................................................................................................................. 10<br />
5.4.2 Schüler-Azubi-Monatskarte .................................................................................................................................. 10<br />
5.4.3 Schüler-Azubi-Abokarte ........................................................................................................................................ 10<br />
5.4.4 Berechtigungskarte ................................................................................................................................................ 10<br />
5.5 Baustein <strong>VMT</strong>-Semesterticket ...................................................................................................................................... 10<br />
6. Nebenbestimmungen ............................................................................................................................................... 11<br />
6.1 Beförderung von Kindern ............................................................................................................................................... 11<br />
6.2 Beförderung von Schwerbehinderten ........................................................................................................................ 11<br />
6.3 Unentgeltliche Beförderung von Bediensteten in Uniform ................................................................................ 11<br />
6.4 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Tieren .......................................................................................................................... 11<br />
6.4.1 Beförderung von Fahrrädern ................................................................................................................................ 11<br />
Inhaltsverzeichnis I Seite 1
6.4.2 Beförderung von Sachen ....................................................................................................................................... 12<br />
6.4.3 Beförderung von Tieren ........................................................................................................................................ 12<br />
6.5 Erstattung von Beförderungsentgelt ......................................................................................................................... 12<br />
7. Zeitlich oder örtlich begrenzte Sonderregelungen ........................................................................................... 12<br />
7.1 Kombi-Tickets ................................................................................................................................................................... 12<br />
7.2 Job-Ticket ........................................................................................................................................................................... 12<br />
7.3 City-Ticket .......................................................................................................................................................................... 13<br />
8. Sonderangebote ........................................................................................................................................................ 13<br />
8.1 Auszug <strong>Tarifbestimmungen</strong> Schönes-Wochenende-Ticket ................................................................................ 13<br />
8.2 Auszug <strong>Tarifbestimmungen</strong> Thüringen-Ticket, Sachsen-Ticket, Sachsen-Anhalt-Ticket .......................... 13<br />
9. Übergangsregelungen bei Tarifänderungen ...................................................................................................... 13<br />
Anlage A: Linienverkehre im Verb<strong>und</strong>gebiet ......................................................................................................... 14<br />
Anlage B: Tarifzonenplan ............................................................................................................................................ 17<br />
Anlage C: Haltestellenverzeichnis ............................................................................................................................ 18<br />
Anlage D: Preistabelle ................................................................................................................................................. 40<br />
Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen ....................................................................................................................... 41<br />
Anlage F: Auszug aus der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im<br />
Straßenpersonennahverkehr (PBefAusglV) ............................................................................................................ 46<br />
Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen ........................................................................................... 47<br />
Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder-<strong>und</strong> Schulgruppen ....................................................................... 51<br />
§ 18 Inkrafttreten ......................................................................................................................................................... 61<br />
Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr bei Zugverspätungen, Zugausfällen <strong>und</strong><br />
resultierenden Anschlussversäumnissen ................................................................................................................. 62<br />
Besondere Beförderungsbedingungen der Erfurter Verkehrsbetriebe AG ...................................................... 72<br />
Besondere Beförderungsbedingungen der Jenaer Nahverkehr GmbH ............................................................. 73<br />
Besondere Beförderungsbedingungen für den Rufbus-Verkehr der Regionale Verkehrsgemeinschaft<br />
Gotha GmbH ................................................................................................................................................................... 74<br />
Besondere Beförderungsbedingungen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH .................................................... 75<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen ................................................................................................................................ 53<br />
§ 1 Geltungsbereich ...................................................................................................................................................... 53<br />
§ 2 Anspruch auf Beförderung ................................................................................................................................... 53<br />
§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen ........................................................................................... 54<br />
§ 4 Verhalten der Fahrgäste ...................................................................................................................................... 54<br />
§ 5 Zuweisung von Wagen <strong>und</strong> Plätzen .................................................................................................................... 55<br />
§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise ................................................................................................................ 56<br />
§ 7 Zahlungsmittel ........................................................................................................................................................ 56<br />
§ 8 Ungültige Fahrausweise ....................................................................................................................................... 57<br />
§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt ............................................................................................................................ 57<br />
§ 10 Erstattung von Beförderungsentgelt .............................................................................................................. 58<br />
§ 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung ....................................................................................... 58<br />
§ 12 Beförderung von Tieren ..................................................................................................................................... 60<br />
§ 13 F<strong>und</strong>sachen ........................................................................................................................................................... 60<br />
§ 14 Haftung .................................................................................................................................................................. 60<br />
§ 15 Verjährung ............................................................................................................................................................ 60<br />
§ 16 Ausschluss von Ersatzansprüchen ................................................................................................................... 61<br />
§ 17 Gerichtsstand ....................................................................................................................................................... 61<br />
Seite 2 I Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis I Seite 3
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> (gültig ab 1. Januar 2013)<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> (gültig ab 1. Januar 2013)<br />
(Die <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Genehmigungsbehörden.)<br />
(Die <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Genehmigungsbehörden.)<br />
1. Geltungsbereich<br />
1. Die Geltungsbereich<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> gelten für die Beförderung von Personen <strong>und</strong> für die Mitnahme von Sachen<br />
Die <strong>und</strong> <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Tieren auf den im öffentlichen gelten Linienverkehr für die Beförderung eingesetzten von Personen Zügen in <strong>und</strong> der für 2. Wagenklasse die Mitnahme (bei von Zahlung Sachen<br />
<strong>und</strong> eines Tieren Zuschlags auf den in der im 1. öffentlichen Wagenklasse), Linienverkehr Straßenbahnen eingesetzten <strong>und</strong> Kraftfahrzeugen Zügen in der 2. der Wagenklasse in Anlage A (bei aufgelisteten Zahlung<br />
eines Linien Zuschlags <strong>und</strong> Strecken in der folgender 1. Wagenklasse), Unternehmen: Straßenbahnen <strong>und</strong> Kraftfahrzeugen der in Anlage A aufgelisteten<br />
Linien – DB <strong>und</strong> Regio Strecken AG, Regio folgender Südost, Unternehmen:<br />
Verkehrsbetrieb Thüringen (DB Regio AG)<br />
– Am DB Regio Wasserturm AG, Regio 3, 99085 Südost, Erfurt Verkehrsbetrieb Thüringen (DB Regio AG)<br />
– Am Erfurter Wasserturm Bahn GmbH 3, 99085 (EB) Erfurt<br />
– Erfurter Am Rasenrain Bahn GmbH 16, 99086 (EB) Erfurt<br />
– Am Erfurter Rasenrain Verkehrsbetriebe 16, 99086 Erfurt AG (EVAG)<br />
– Erfurter Magdeburger Verkehrsbetriebe Allee 34, 99086 AG (EVAG) Erfurt<br />
– Magdeburger Geraer Verkehrsbetrieb Allee 34, 99086 GmbH (GVB) Erfurt<br />
– Geraer Zoitzbergstraße Verkehrsbetrieb 3, 07551 GmbH Gera (GVB)<br />
– Zoitzbergstraße Jenaer Nahverkehr 3, 07551 GmbH Gera (JNV)<br />
– Jenaer Keßlerstraße Nahverkehr 29, 07745 GmbH Jena (JNV)<br />
– Keßlerstraße JES Verkehrsgesellschaft 29, 07745 Jena mbH (JES)<br />
– JES Borgfeldstraße Verkehrsgesellschaft 4, 07607 mbH Eisenberg (JES)<br />
– Borgfeldstraße Personenverkehrsgesellschaft 4, 07607 Eisenberg mbH Weimarer Land (PVG-WL)<br />
– Personenverkehrsgesellschaft Flurstedter Marktweg 10, 99510 mbH Apolda Weimarer Land (PVG-WL)<br />
– Flurstedter Omnibusverkehrsgesellschaft Marktweg 10, 99510 Weimar Apolda mbH (OVG)<br />
– Omnibusverkehrsgesellschaft [ab 01.01.2013 voraussichtlich Weimar Personenverkehrsgesellschaft mbH (OVG)<br />
mbH Weimarer Land Betriebsteil Weimar]<br />
[ab Wallendorfer 01.01.2013 Straße voraussichtlich 27, 99423 Weimar Personenverkehrsgesellschaft mbH Weimarer Land Betriebsteil Weimar]<br />
– Wallendorfer Regionale Verkehrsgemeinschaft Straße 27, 99423 Weimar Gotha GmbH (RVG)<br />
– Regionale Reinhardsbrunner Verkehrsgemeinschaft Straße 23, 99867 Gotha Gotha GmbH (RVG)<br />
– Reinhardsbrunner Stadtwirtschaft Weimar Straße GmbH 23, 99867 (SWG) Gotha<br />
– Stadtwirtschaft Industriestraße 14, Weimar 99427 GmbH Weimar (SWG)<br />
– Industriestraße Süd Thüringen Bahn 14, 99427 GmbH Weimar (STB)<br />
– Süd Am Rasenrain Thüringen 16, Bahn 99086 GmbH Erfurt (STB)<br />
– Am Thüringerwaldbahn Rasenrain 16, 99086 <strong>und</strong> Straßenbahn Erfurt Gotha GmbH (TWSB)<br />
– Thüringerwaldbahn Waltershäuser Straße <strong>und</strong> 98, Straßenbahn Postfach 10 04 Gotha 45, GmbH 99854 (TWSB) Gotha<br />
– Waltershäuser Verkehrsunternehmen Straße 98, Andreas Postfach Schröder 10 04 (VUS) 45, 99854 Gotha<br />
– Verkehrsunternehmen Hermsdorfer Höhe 7, 07629 Andreas Hermsdorf Schröder (VUS)<br />
Das Hermsdorfer Verb<strong>und</strong>gebiet Höhe umfasst 7, 07629 die kreisfreien Hermsdorf Städte Erfurt, Weimar, Jena <strong>und</strong> Gera, den Landkreis Gotha, den<br />
Das Saale-Holzland-Kreis Verb<strong>und</strong>gebiet umfasst <strong>und</strong> den die Kreis kreisfreien Weimarer Städte Land Erfurt, sowie Weimar, definierte Jena Teile <strong>und</strong> des Gera, Landkreises den Landkreis Sömmerda Gotha, wie den im<br />
Tarifzonenplan Saale-Holzland-Kreis (Anlage <strong>und</strong> B) den abgebildet. Kreis Weimarer Land sowie definierte Teile des Landkreises Sömmerda wie im<br />
Tarifzonenplan Einzelne Unternehmen (Anlage bieten B) abgebildet. innerhalb des Verb<strong>und</strong>gebiets zusätzlich gesonderte Tarife an. Diese sind den<br />
Einzelne ortsüblichen Unternehmen Veröffentlichungen bieten innerhalb zu entnehmen. des Verb<strong>und</strong>gebiets zusätzlich gesonderte Tarife an. Diese sind den<br />
ortsüblichen Veröffentlichungen zu entnehmen.<br />
2. Gr<strong>und</strong>sätze der Fahrpreisermittlung<br />
2.1 Allgemeines<br />
Das Verb<strong>und</strong>gebiet ist in Tarifzonen (Anlage B) unterteilt. Die Tarifzonen sind nummeriert. Die Zuordnung<br />
der Haltestellen zu den Tarifzonen ist der Anlage C zu entnehmen.<br />
Die Fahrpreise ergeben sich nach Ermittlung der Preisstufen aus der Fahrpreistabelle in Anlage D.<br />
Die Ermittlung der Preisstufen erfolgt durch Auszählen der Tarifzonen, die entlang der Linienverläufe befahren<br />
werden. Tarifzonen, die bei einer Fahrt mehrmals berührt werden, zählen für die Preisbildung nur einmal.<br />
Ab der Preisstufe 12 des CityRegioTarifs kann entsprechend dem jeweiligen Gültigkeitszeitraum des Fahrausweises<br />
das gesamte Verb<strong>und</strong>gebiet befahren werden. Ab der Preisstufe 6 des RegioTarifs können entsprechend<br />
dem jeweiligen Gültigkeitszeitraum des Fahrausweises alle RegioTarif-Zonen (ohne CityTarif-<br />
Zonen) befahren werden.<br />
In den Tarifzonen Erfurt, Weimar, Jena <strong>und</strong> Gera ist der jeweils gültige CityTarif zu lösen. Werden die Tarifzonen<br />
Erfurt, Weimar, Jena oder Gera in Verbindung mit weiteren Tarifzonen befahren, gilt der CityRegio-<br />
Tarif. Werden weder die Tarifzonen Erfurt, Weimar, Jena oder Gera befahren, gilt der RegioTarif.<br />
2.2 Grenzhaltestellen<br />
Endet eine Fahrt an einer Grenzhaltestelle, so zählt diese zu der Tarifzone, die zuletzt durchfahren wurde.<br />
Beginnt eine Fahrt an einer Grenzhaltestelle, so zählt diese zu der Tarifzone, die zuerst durchfahren wird. Im<br />
Verb<strong>und</strong>gebiet existieren folgende Grenzhaltestellen:<br />
Andisleben Gebstedt Nausnitz, B7<br />
Andisleben, Vor dem See Großobringen, B 85 Remstädt, Am Gut<br />
Auerstedt Großobringen, Schulhaltestelle Remstädt, Hohe Straße<br />
Auerstedt (Zug) Hardisleben, Hauptstraße Remstädt, Oststraße<br />
Beulbar Hardisleben, Schulhaltestelle Schloßvippach<br />
Bürgel Hochheim (Kr. Gotha) Schnepfenthal, Tanne<br />
Bürgel, Steingraben Hohenkirchen Schönau vor dem Walde, Engelsbacher Straße<br />
Bürgel, Wendeschleife Hohenkirchen, B 247 Schönau vor dem Walde, (Ortsstraße)<br />
Engelsbach, Abzweig Ilmsdorf Schönau vor dem Walde, Schule<br />
Engelsbach, B 88 Jena-Ilmnitz Schwerstedt b. Buttelstedt, Buttelstedter Straße<br />
Engelsbach, Noth Jena-Ilmnitz, Kreisel Schwerstedt b. Buttelstedt, Ortsmitte<br />
Erfurt, Ermstedt Jena-Isserstedt, B7 Thalbürgel, B7<br />
Erfurt, Ermstedt Teich Jena-Isserstedt, GLOBUS Thalbürgel, Gasthaus Grüne Aue<br />
Erfurt, Haarberg Jena-Isserstedt, Ort Thalbürgel, Langethal<br />
Erfurt, Hochstedt Jena-Kunitz Thalbürgel, Schule<br />
Erfurt-Kleinmölsen, Kreuzung Jena-Kunitz, Wendeschleife Tiefengruben<br />
Erfurt-Vieselbach Jena-Laasan Waltershausen Gleisdreieck<br />
Erfurt-Vieselbach (Zug) Jena-Wogau Waltershausen-Schnepfenthal<br />
Erfurt-Vieselbach, Bahnhof Kapellendorf Waltershausen-Schnepfenthal (Zug)<br />
Erfurt-Vieselbach, Brückenstraße Kleinobringen Waltershausen-Schnepfenthal (TWSB)<br />
Erfurt-Vieselbach, Gewerbestraße Kleinobringen, Plan Waltershausen-Wahlwinkel (TWSB)<br />
Erfurt-Vieselbach, Rathausstraße Kleinrettbach Wohlsborn<br />
Ernstroda<br />
Ernstroda, Kirche<br />
Ernstroda, Oberdorf<br />
Gamstädt<br />
Mönchenholzhausen<br />
Mönchenholzhausen, Möbel-Rieger<br />
Nauendorf (Kr. Weimarer Land)<br />
Nausnitz, Ort<br />
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Seite 4 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
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Verläuft eine Fahrt als Tarifgrenzfahrt auf einer Tarifzonengrenze, so gilt zwischen den Haltestellen auf<br />
diesem Verlauf der Tarif einer der angrenzenden Tarifzonen. Bei angrenzenden Tarifzonen mit unterschiedlichem<br />
Tarifniveau gilt das jeweils höhere Tarifniveau.<br />
2.3 Nutzung der 1. Wagenklasse<br />
Für die Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnen ist zusätzlich zum Fahrausweis eine Zuschlagskarte<br />
1. Wagenklasse zu lösen. Zuschlagskarten werden für Einzelfahrten, Wochen-, Monats- <strong>und</strong> Abo-Karten ausgegeben.<br />
Schüler-Azubi-Zeitkarten sowie Schwerbehindertenausweise (Ausnahme: Schwerkriegsbeschädigte)<br />
berechtigen nicht zu Fahrten in der 1. Wagenklasse, auch wenn eine Zuschlagskarte gelöst wurde.<br />
2.4 Kombinationen von <strong>VMT</strong>-Tarifangeboten<br />
2.4.1 Kombinationen für Zeitkartennutzer<br />
Inhaber der unter Ziffer 5.3, 5.4 <strong>und</strong> 7.2 genannten Zeitkarten können ihre Zeitkarte mit anderen <strong>VMT</strong>-<br />
Tarifangeboten kombinieren <strong>und</strong> damit für das über den Geltungsbereich der Zeitkarte hinausgehende Verb<strong>und</strong>gebiet<br />
eine Fahrtberechtigung erwerben. Ausgangspunkt für die Preisberechnung ist die erste Tarifzone<br />
außerhalb des Geltungsbereiches der Zeitkarte. In Kombination mit anderen Tarifangeboten ist die Zeitkarte<br />
bis zu diesem Ausgangspunkt in der ersten Tarifzone nach dem Geltungsbereich gültig. Die einzelnen<br />
Mitnahmeregelungen der verschiedenen Zeitkarten sind nicht auf andere Tarifprodukte übertragbar.<br />
2.4.2 Anschlussfahrten für Zeitkartennutzer<br />
Weiterhin können Inhaber der unter Ziffer 5.3, 5.4 <strong>und</strong> 7.2 genannten Zeitkarten über den auf ihrer Zeitkarte<br />
angegebenen Geltungsbereich hinaus fahren, wenn sie für den zu ergänzenden Teil der Fahrtstrecke eine<br />
Anschlussfahrt nutzen.<br />
Die Anschlussfahrt gibt es als Einzelfahrt, Kinder-Einzelfahrt, Einzelfahrt BahnCard <strong>und</strong> Kinder-Einzelfahrt<br />
BahnCard, sie ist nur in Verbindung mit einer Zeitkarte gültig <strong>und</strong> wird unter Angabe der Preisstufe ohne<br />
Aufdruck der Relation ausgegeben. Die Preisstufe der Anschlussfahrt richtet sich nach dem zu ergänzenden<br />
Teil der Fahrtstrecke (Ziffer 2.1) <strong>und</strong> berechtigt zu einer Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel.<br />
Die zeitliche Gültigkeit der Anschlussfahrt ergibt sich durch Addition der Preisstufen der Fahrausweiskombination<br />
(Ziffer 5.1 Abs. 3). Sofern eine Fahrausweiskombination mehr als 12 Preisstufen ergibt, beträgt die<br />
Gültigkeitsdauer 360 Minuten.<br />
Der zu ergänzende Teil der Fahrtstrecke kann im Vorlauf oder Nachlauf des Geltungsbereiches der Zeitkarte<br />
liegen. In beiden Fällen ist die Anschlussfahrt vor Antritt der ersten Fahrt der gesamten Fahrtstrecke zu erwerben.<br />
Nicht entwertete Anschlussfahrten sind – sofern auf den Stationen Entwerter vorhanden sind vor,<br />
ansonsten – unverzüglich bei Antritt der ersten Fahrt zu entwerten.<br />
2.4.3 Weitere Kombinationen<br />
Andere als die in Ziffer 2.4.1 <strong>und</strong> 2.4.2 genannten Kombinationen von <strong>VMT</strong>-Tarifangeboten untereinander<br />
sind unzulässig.<br />
2.5 Fahrtstreckenbezug<br />
Gibt es zwischen einem festen Start <strong>und</strong> einem festen Ziel innerhalb des Verb<strong>und</strong>gebietes verschiedene<br />
Fahrtstrecken, dann berechtigt der Kauf der Fahrkarte für die Fahrtstrecke mit dem höheren Tarifniveau<br />
(Fahrpreis) auch zur Nutzung der Fahrtstrecke mit dem niedrigeren Tarifniveau gemäß den <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
des entsprechenden Fahrausweises.<br />
3. Verb<strong>und</strong>gebietübergreifende Fahrten<br />
Der <strong>VMT</strong>-Tarif gilt nur, wenn Start, Ziel <strong>und</strong> die gesamte Fahrtstrecke im Verb<strong>und</strong>gebiet liegen.<br />
Ansonsten gelten die Tarife des jeweils genutzten Unternehmens. Die entsprechenden Fahrausweise können<br />
nur bei dem betreffenden Unternehmen <strong>und</strong> dessen Vertriebspartnern erworben werden <strong>und</strong> berechtigen<br />
ausschließlich zur Nutzung der Verkehrsmittel des ausgebenden Unternehmens.<br />
Gemeinschaftstarife <strong>und</strong> Tarifanerkennungen, welche parallel zum <strong>VMT</strong>-Tarif bestehen <strong>und</strong> auf Gr<strong>und</strong> der<br />
jeweiligen <strong>Tarifbestimmungen</strong> die Nutzung weiterer Verkehrsmittel gestatten, bleiben unberührt.<br />
4. Erwerb, Ausgabe <strong>und</strong> Entwertung von Fahrausweisen<br />
4.1 Erwerb<br />
Das Tarifsortiment des <strong>VMT</strong>-Tarifs wird über die Vertriebswege der unter Ziffer 1 genannten Unternehmen<br />
vertrieben.<br />
Für die Tarifzone 10, 20, 30 oder 40 kann eine City mobil-Einzelfahrt oder City mobil-Tageskarte erworben<br />
werden. Der Vertrieb erfolgt deutschlandweit über die DB AG. Die City mobil-Fahrkarte ist nur in Verbindung<br />
mit einer DB-Fahrkarte gültig. Für die City mobil-Fahrkarte gelten jeweils die entsprechenden Nutzungsbedingungen<br />
für Einzelfahrt (Ziffer 5.1) oder Tageskarte für Einzelpersonen (Ziffer 5.2) des <strong>VMT</strong>-Tarifs.<br />
4.2 Ausgabe <strong>und</strong> Entwertung<br />
Alle Einzelfahrten, Anschlussfahrten, H<strong>und</strong>e-/Fahrrad-Karten, Tages- <strong>und</strong> Gruppentageskarten werden<br />
im Vorverkauf unentwertet,<br />
im Fahrzeug entwertet ausgegeben.<br />
Alle 4-Fahrtenkarten werden<br />
im Vorverkauf unentwertet,<br />
im Fahrzeug entwertet (1. Abschnitt) ausgegeben.<br />
Alle <strong>VMT</strong>-Handy- <strong>und</strong> OnlineTickets werden entwertet ausgegeben.<br />
Alle Zeitkarten <strong>und</strong> Schüler-Azubi-Zeitkarten werden mit Angabe des Gültigkeitsbeginns <strong>und</strong> Gültigkeitsendes<br />
ausgegeben.<br />
Die Entwertung von unentwerteten Fahrausweisen hat – sofern auf den Stationen (Eisenbahnen) Entwerter<br />
vorhanden sind – vor, ansonsten unverzüglich bei Fahrtantritt zu erfolgen.<br />
5. Tarifsortiment <strong>und</strong> Nutzungsbedingungen<br />
5.1 Einzelfahrt/4-Fahrtenkarte<br />
Die Einzelfahrt <strong>und</strong> ein Abschnitt der 4-Fahrtenkarte berechtigen eine Person zu einer Fahrt in Richtung auf<br />
das Fahrtziel gemäß den gelösten Tarifzonen (Start-, Via- <strong>und</strong> Zielzone). Umsteigen <strong>und</strong> Fahrtunterbrechungen<br />
sind beliebig oft – ohne zusätzliches Entwerten – gestattet. R<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Rückfahrten sind nicht zulässig;<br />
eine Ausnahme hiervon bilden in Fahrplänen veröffentlichte Stichfahrten. Für Kinder vom vollendeten 6. bis<br />
zum vollendeten 15. Lebensjahr werden die Kinder-Einzelfahrt <strong>und</strong> die Kinder-4-Fahrtenkarte ausgegeben.<br />
Seite 6 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> I Seite 7
Ab Entwertung gilt die Einzelfahrt, Einzelfahrt BahnCard, Kinder-Einzelfahrt, Kinder-Einzelfahrt BahnCard,<br />
der Einzelabschnitt der 4-Fahrtenkarte <strong>und</strong> der Einzelabschnitt der Kinder-4-Fahrtenkarte der<br />
– Preisstufe 1: maximal 60 Minuten<br />
– Preisstufe 2: maximal 90 Minuten<br />
– Preisstufe 3 bis 4: maximal 120 Minuten<br />
– Preisstufe 5 bis 6: maximal 180 Minuten<br />
– Preisstufe 7 bis 8: maximal 240 Minuten<br />
– Preisstufe 9 bis 10: maximal 300 Minuten<br />
– Preisstufe 11 bis 12: maximal 360 Minuten<br />
Die BahnCard (BahnCard 25, BahnCard 50 <strong>und</strong> BahnCard 100 – auch in ihrer Ausgabeform als Jugend<br />
BahnCard 25, BahnCard 25 First, BahnCard 50 First <strong>und</strong> BahnCard 100 First) berechtigt ihren Inhaber zur<br />
Inanspruchnahme eines Rabattes in Höhe von 25% auf Einzelfahrten (Einzelfahrt <strong>und</strong> Kinder-Einzelfahrt) ab<br />
der Preisstufe 2. Die gültige BahnCard ist als Nachweis der Rabattberechtigung während der Fahrt mitzuführen<br />
<strong>und</strong> auf Verlangen vorzuweisen. Die Nutzung der auf BahnCard ausgegebenen Einzelfahrt unterliegt<br />
den <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen sowie den <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong>. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen<br />
für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), Teil<br />
Tfv 600/C „Bedingungen für den Erwerb <strong>und</strong> die Nutzung von BahnCards (BahnCard)“.<br />
5.2 Tageskarte/Gruppentageskarte/Großgruppen-Karte<br />
Tageskarten werden als Tageskarte für Einzelpersonen (Tageskarte) <strong>und</strong> als Gruppentageskarte ausgegeben.<br />
Tageskarten berechtigen zu einer beliebigen Anzahl Fahrten gemäß dem Geltungsbereich am Geltungstag<br />
bis 3.00 Uhr des Folgetages.<br />
5.2.1 Tageskarte<br />
Die Tageskarte gilt für eine Person.<br />
5.2.2 Gruppentageskarte<br />
Die Gruppentageskarte gilt entweder für:<br />
– bis zu 5 gemeinsam reisende Personen<br />
– oder ein Eltern-/Großelternpaar mit beliebiger Anzahl eigener Kinder/Enkelkinder bis zum vollendeten<br />
15. Lebensjahr<br />
– oder ein Eltern-/Großelternteil mit beliebiger Anzahl eigener Kinder/Enkelkinder bis zum vollendeten<br />
15. Lebensjahr.<br />
An Stelle einer Person kann ein Fahrrad mitgenommen werden. Die Anzahl der Personen reduziert sich entsprechend<br />
der Anzahl der mitgenommenen Fahrräder. Es können maximal 2 Fahrräder je Gruppentageskarte<br />
mitgenommen werden, sofern dies im jeweiligen Verkehrsmittel möglich ist. Die Beförderung von Fahrrädern<br />
erfolgt in den Verkehrsmitteln der Eisenbahnen (DB Regio AG, EB, STB) unentgeltlich.<br />
Die Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch der Personen nach Fahrtantritt ist nicht zugelassen.<br />
5.2.3 Großgruppen-Karte<br />
Das Angebot richtet sich an Großgruppen. Als Großgruppe gelten mindestens 16 berechtigte Personen.<br />
Berechtigte sind Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen von allgemeinbildenden <strong>und</strong> berufsbildenden Schulen. Das<br />
Großgruppen-Angebot berechtigt die Großgruppe zu einer Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt gemäß der gelösten Tarifzonen<br />
im Verkehrsverb<strong>und</strong> Mittelthüringen. Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt können maximal 7 Tage auseinander liegen.<br />
Die Großgruppen-Karte wird nur entwertet ausgegeben mit Angabe des jeweiligen Gültigkeitszeitraumes<br />
<strong>und</strong> der Fahrtstrecke.<br />
Die Großgruppen-Karte muss bis 10 Werktage vor Reisebeginn beim <strong>VMT</strong>-Servicetelefon 01805 130031<br />
(14ct./Min aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.42 ct./Min.) oder in einem der K<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> Servicecenter<br />
der am <strong>VMT</strong> beteiligten Verkehrsunternehmen beantragt werden.<br />
Die <strong>Tarifbestimmungen</strong> <strong>und</strong> die Preistabelle für das Großgruppen-Angebot sind in Anlage H aufgeführt.<br />
5.3 Zeitkarten<br />
Zeitkarten werden als Wochen-, Monats-, Abo-Monats- <strong>und</strong> 9-Uhr-Abo-Monatskarten ausgegeben.<br />
Zeitkarten sind gültig für eine Person.<br />
Zeitkarten berechtigen zu einer beliebigen Anzahl Fahrten gemäß dem Geltungsbereich im jeweiligen Gültigkeitszeitraum<br />
(Ziffer 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3).<br />
Wochen- <strong>und</strong> Monatskarten sind übertragbar. (9-Uhr-)Abo-Monatskarten werden wahlweise übertragbar<br />
oder personengeb<strong>und</strong>en ausgegeben.<br />
5.3.1 Wochenkarte<br />
Die Wochenkarte ist ab dem ersten Geltungstag, 0.00 Uhr, bis zum gleichen Wochentag der darauf folgenden<br />
Woche, 12.00 Uhr, gültig.<br />
5.3.2 Monatskarte<br />
Die Monatskarte ist ab dem ersten Geltungstag, 0.00 Uhr, bis 12.00 Uhr des gleichen Kalendertages des<br />
Folgemonats gültig. Handelt es sich um einen kalendarisch nicht vorhandenen Tag, gilt die Monatskarte bis<br />
zum ersten Kalendertag des übernächsten Monats, 12.00 Uhr. Fällt das Gültigkeitsende auf einen Samstag,<br />
Sonntag oder thüringenweiten Feiertag, gilt die Monatskarte bis 12.00 Uhr des unmittelbar darauf folgenden<br />
Werktages.<br />
Die Monatskarte berechtigt zur kostenlosen Mitnahme von einer Person samstags, sonn- <strong>und</strong> feiertags<br />
ganztägig.<br />
5.3.3 Abo-Monatskarten<br />
Die Vertragslaufzeit zum Bezug der Abo-Karten beträgt mindestens 12 Monate. Die Vertragsbedingungen<br />
zum Abonnement sind in Anlage E aufgeführt.<br />
Die Abo-Monatskarte gilt innerhalb des Gültigkeitszeitraums ohne zeitliche Einschränkungen. Die 9-Uhr-<br />
Abo-Monatskarte gilt von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9.00 Uhr <strong>und</strong> 3.00 Uhr des Folgetages sowie<br />
samstags-, sonn- <strong>und</strong> feiertags ganztägig.<br />
Personengeb<strong>und</strong>ene Abo-Karten werden mit dem Namen des Nutzers versehen <strong>und</strong> sind nur in Verbindung<br />
mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild gültig.<br />
Die Abo-Monatskarte berechtigt zur kostenlosen Mitnahme von zwei Personen Montag bis Freitag ab 19.00<br />
Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages; samstags, sonn- <strong>und</strong> feiertags ganztägig. Die Abo-Monatskarte im CityTarif<br />
Gera (Tarifzone 40, „Stadtkarte“) berechtigt zusätzlich bis 31.12.2014 ganztägig zur Mitnahme von zwei<br />
Kindern im Alter vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ausschließlich in den Verkehrsmitteln<br />
der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH.<br />
Die 9-Uhr-Abo-Monatskarte berechtigt zur kostenlosen Mitnahme von einer Person Montag bis Freitag ab<br />
19.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages; samstags, sonn- <strong>und</strong> feiertags ganztägig.<br />
Seite 8 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> I Seite 9
5.4 Schüler-Azubi-Zeitkarten<br />
Schüler-Azubi-Zeitkarten werden als Schüler-Azubi-Wochenkarten, Schüler-Azubi-Monatskarten <strong>und</strong> Schüler-<br />
Azubi-Abokarten ausgegeben.<br />
Schüler-Azubi-Zeitkarten berechtigen zu einer beliebigen Anzahl Fahrten gemäß dem Geltungsbereich im<br />
jeweiligen Gültigkeitszeitraum (Ziffern 5.4.1, 5.4.2, 5.4.3).<br />
Schüler, Auszubildende <strong>und</strong> weitere Berechtigte gemäß § 1 PBefAusglV (Anlage F) sind nur dann zur Nutzung<br />
einer Schüler-Azubi-Zeitkarte berechtigt, wenn sie im Besitz eines Schülerausweises oder einer Berechtigungskarte<br />
(Ziff. 5.4.4) sind. Für Schüler-Azubi-Zeitkarten mit Lichtbild, die über das Schulverwaltungsamt<br />
bezogen werden, ist keine Berechtigungskarte erforderlich.<br />
Schüler-Azubi-Zeitkarten sind personengeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> nicht übertragbar. Der gültige Schülerausweis oder<br />
die gültige Berechtigungskarte sind bei jeder Fahrt mitzuführen.<br />
5.4.1 Schüler-Azubi-Wochenkarte<br />
Die Schüler-Azubi-Wochenkarte ist ab dem ersten Geltungstag, 0.00 Uhr, bis zum gleichen Wochentag der<br />
darauf folgenden Woche, 12.00 Uhr, gültig.<br />
5.4.2 Schüler-Azubi-Monatskarte<br />
Die Schüler-Azubi-Monatskarte ist ab dem ersten Geltungstag, 0.00 Uhr, bis 12.00 Uhr des gleichen Kalendertages<br />
des Folgemonats gültig. Handelt es sich um einen kalendarisch nicht vorhandenen Tag, gilt die<br />
Schüler-Azubi-Monatskarte bis zum ersten Kalendertag des übernächsten Monats, 12.00 Uhr. Fällt das Gültigkeitsende<br />
auf einen Samstag, Sonntag oder thüringenweiten Feiertag, gilt die Schüler-Azubi-Monatskarte<br />
bis 12.00 Uhr des unmittelbar darauf folgenden Werktages.<br />
Aufsetzend auf diesen Vertrag <strong>und</strong> in Verbindung mit dem Semesterticket des Verkehrsunternehmens am<br />
Hochschulstandort sowie dem Semesterticket Thüringen der DB Regio AG berechtigt der Baustein <strong>VMT</strong>-<br />
Semesterticket dessen Inhaber zur verb<strong>und</strong>weiten Nutzung aller Verkehrsmittel der am <strong>VMT</strong> beteiligten<br />
Unternehmen.<br />
Für die Nutzung des Bausteins <strong>VMT</strong>-Semesterticket ist der Studierendenausweis des Inhabers durch die ausgebende<br />
Hochschule mit dem Aufdruck „Semesterticket + <strong>VMT</strong>“ zu versehen. Studierendenausweise ohne<br />
diesen Aufdruck gelten nicht als Fahrtberechtigung. Ausnahmen hiervon können vertraglich zwischen dem<br />
Studentenwerk, dem Verkehrsunternehmen <strong>und</strong> der <strong>VMT</strong> GmbH vereinbart werden.<br />
Sofern der Studierendenausweis kein Lichtbild enthält, gilt dieser nur in Verbindung mit einem amtlichen<br />
Ausweis mit Lichtbild als Fahrtberechtigung.<br />
Der Preis für den Baustein <strong>VMT</strong>-Semesterticket beträgt 8,50 €/Semester für die Studierenden der<br />
Bauhaus-Universität Weimar vom 01.10.2012 – 30.09.2014<br />
Berufsakademie Gera vom 01.10.2012 – 30.09.2014.<br />
6. Nebenbestimmungen<br />
6.1 Beförderung von Kindern<br />
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unentgeltlich <strong>und</strong> ausschließlich in Begleitung Erwachsener<br />
befördert.<br />
Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr können die Tarifangebote Kinder-Einzelfahrt<br />
<strong>und</strong> Kinder-4-Fahrtenkarte <strong>und</strong> als schulpflichtige Personen zusätzlich die Tarifangebote Schüler-Azubi-<br />
Wochenkarte, Schüler-Azubi-Monatskarte <strong>und</strong> Schüler-Azubi-Abokarte in Anspruch nehmen.<br />
5.4.3 Schüler-Azubi-Abokarte<br />
Das Schüler-Azubi-Abo kann jeweils am 1. eines Monats begonnen werden <strong>und</strong> besteht über insgesamt 12<br />
aufeinander folgende Monate (Mindestvertragslaufzeit). Das Schüler-Azubi-Abo kann vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit<br />
gekündigt werden. Bei Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird der Differenzbetrag<br />
zwischen dem Schüler-Azubi-Abo-Monatsbetrag <strong>und</strong> dem Preis der Schüler-Azubi-Monatskarte<br />
nacherhoben. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist das Schüler-Azubi-Abo zum Ende eines jeden<br />
Kalendermonats kündbar.<br />
Die Vertragsbedingungen zum Schüler-Azubi-Abo sind in Anlage G aufgeführt.<br />
5.4.4 Berechtigungskarte<br />
Der Antrag auf Ausstellung einer Berechtigungskarte ist über die Verkaufs- <strong>und</strong> Servicestellen der Unternehmen<br />
erhältlich.<br />
Der vollständig ausgefüllte <strong>und</strong> von der Schul- bzw. Ausbildungsstätte bestätigte Antrag kann bei den Verkaufs-<br />
<strong>und</strong> Servicestellen eines der genutzten Unternehmen abgeben werden. Die Bestätigung durch die<br />
Ausbildungsstätte darf nicht älter als 30 Tage sein. Das Unternehmen macht die Berechtigungskarte gültig,<br />
indem das Gültigkeitsende auf der Berechtigungskarte eingetragen <strong>und</strong> diese abgestempelt wird.<br />
Sofern die Berechtigungskarte kein Lichtbild enthält, ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres zusätzlich ein<br />
amtlicher Ausweis mit Lichtbild erforderlich.<br />
5.5 Baustein <strong>VMT</strong>-Semesterticket<br />
Studierende der Hochschulen im <strong>VMT</strong>-Verb<strong>und</strong>gebiet <strong>und</strong> der Berufsakademie Gera – vertreten durch das<br />
Studentenwerk Thüringen – können mit einem der am <strong>VMT</strong> beteiligten Unternehmen sowie der <strong>VMT</strong> GmbH<br />
einen Vertrag über die Ausgabe eines Bausteins <strong>VMT</strong>-Semesterticket abschließen.<br />
6.2 Beförderung von Schwerbehinderten<br />
Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch<br />
IX in der jeweils gültigen Fassung. Die genehmigte Begleitperson – Kennzeichen B auf dem Ausweis –<br />
kann frei fahren, auch wenn der Schwerbehinderte selbst zahlen muss.<br />
Der Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt <strong>und</strong> gültiger Wertmarke ist bei jeder Fahrt zum Nachweis der<br />
Anspruchsberechtigung mitzuführen.<br />
Blindenführh<strong>und</strong>e werden kostenlos befördert; das Gleiche gilt für einen H<strong>und</strong>, den ein schwerbehinderter<br />
Mensch mitführt, in dessen Ausweis die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung eingetragen ist <strong>und</strong> der<br />
ohne Begleitperson fährt.<br />
6.3 Unentgeltliche Beförderung von Bediensteten in Uniform<br />
Angehörige der Polizei <strong>und</strong> B<strong>und</strong>espolizei in Uniform werden, wenn sie ihre Legitimation durch einen<br />
Dienstausweis nachweisen können, im Geltungsbereich des <strong>VMT</strong>-Tarifs unentgeltlich befördert, jedoch in<br />
den Zügen des Nahverkehrs nur in der 2. Klasse. Das Mitführen von Diensth<strong>und</strong>en ist ebenfalls unentgeltlich<br />
gestattet.<br />
6.4 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Tieren<br />
6.4.1 Beförderung von Fahrrädern<br />
Für die Mitnahme von Fahrrädern ist für Fahrrad sowie Fahrradanhänger jeweils eine H<strong>und</strong>e-/Fahrrad-Karte<br />
je Fahrt zu erwerben.<br />
Seite 10 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> I Seite 11
Die H<strong>und</strong>e-/Fahrrad-Karte gilt ab Entwertung 360 Minuten. Die Beförderung von Fahrrädern erfolgt in den<br />
Verkehrsmitteln der Eisenbahnen (DB Regio AG, EB, STB) unentgeltlich.<br />
Für die Fahrradmitnahme gelten die Bestimmungen des § 11 Abs. 6 der <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen.<br />
6.4.2 Beförderung von Sachen<br />
Kinderwagen, Rollstühle, medizinische Hilfsmittel, Hand- <strong>und</strong> Reisegepäck werden unentgeltlich befördert.<br />
Für die Mitnahme von gewerblich genutzten Transportbehältern <strong>und</strong> -wagen (z. B. Postzustellwagen) sind<br />
gesonderte vertragliche, entgeltliche Vereinbarungen mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen zu treffen.<br />
6.4.3 Beförderung von Tieren<br />
Für die Mitnahme von H<strong>und</strong>en ist je H<strong>und</strong> eine H<strong>und</strong>e-/Fahrrad-Karte zu lösen.<br />
Für H<strong>und</strong>e gilt insbesondere § 12 Abs. 2 der <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen (Maulkorbpflicht).<br />
Inhaber einer Zeitkarte gemäß Ziffer 5.3.2 oder 5.3.3 können statt einer Person einen H<strong>und</strong> kostenfrei mitnehmen.<br />
Blindenführh<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Behindertenbegleith<strong>und</strong>e werden gemäß Ziffer 6.2 unentgeltlich befördert.<br />
6.5 Erstattung von Beförderungsentgelt<br />
Die Erstattung von Beförderungsentgelt erfolgt gemäß § 10 der <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen.<br />
Bei Verlust wird das Beförderungsentgelt für übertragbare Fahrausweise nicht erstattet.<br />
Auf Gr<strong>und</strong> der spezifischen Ausgabeform der übertragbaren Abo-Monatskarte im CityTarif Gera (Stadtkarte),<br />
wird diese bei Verlust einmalig ersetzt (vgl. Anlage E, Ziffer 9.2).<br />
7. Zeitlich oder örtlich begrenzte Sonderregelungen<br />
7.1 Kombi-Tickets<br />
Wird mit Veranstaltern oder Beherbergungsstätten vereinbart, dass Eintrittskarten oder Gästeausweise zur<br />
Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel berechtigen, gelten diese als Kombi-Tickets, wenn sie<br />
– über eine fortlaufende Registriernummer verfügen,<br />
– das Logo „<strong>VMT</strong>“ tragen,<br />
– den Geltungsbereich <strong>und</strong> die Geltungsdauer <strong>und</strong><br />
– den Benutzungsberechtigten eindeutig<br />
ausweisen.<br />
7.3 City-Ticket<br />
In den CityZonen des Verkehrsverb<strong>und</strong>es Mittelthüringen gelten DB-Fahrkarten mit dem Aufdruck<br />
„Erfurt+City“, „Weimar+City“, „Jena+City“ oder „Gera+City“ in Verbindung mit der BahnCard 25, BahnCard<br />
50 oder der Mobility BahnCard 100 als Fahrtberechtigung für eine Fahrt innerhalb der jeweiligen CityZone<br />
in Richtung Ausgangsbahnhof oder vom Zielbahnhof in Richtung des entgültigen Fahrtzieles am aufgedruckten<br />
Hin- <strong>und</strong> Rückfahrtdatum der DB-Fahrkarte.<br />
Die Mobility BahnCard 100 gilt für beliebig viele Fahrten in den oben benannten CityZonen.<br />
8. Sonderangebote<br />
Die Sonderangebote Schönes-Wochenende-Ticket, Thüringen-Ticket, Sachsen-Ticket <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt-<br />
Ticket, werden von den am <strong>VMT</strong>-Tarif beteiligten Unternehmen anerkannt.<br />
Es können nur die Fahrten der beteiligten Unternehmen benutzt werden, auch wenn in den Fahrplänen ggf.<br />
Fahrten anderer Betreiber ergänzend veröffentlicht sind. Es gelten die <strong>Tarifbestimmungen</strong> <strong>und</strong> Beförderungsbedingungen<br />
des jeweiligen Unternehmens.<br />
8.1 Auszug <strong>Tarifbestimmungen</strong> Schönes-Wochenende-Ticket<br />
Ein Schönes-Wochenende-Ticket kann genutzt werden von bis zu fünf Personen oder Eltern <strong>und</strong>/oder Großeltern<br />
(maximal 2 Erwachsene) mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren.<br />
Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Ein Schönes-Wochenende-<br />
Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, <strong>und</strong> zwar Samstag<br />
<strong>und</strong> Sonntag ab 0.00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3.00 Uhr des Folgetages. Nach Fahrtantritt ist<br />
die Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch von Personen ausgeschlossen.<br />
8.2 Auszug <strong>Tarifbestimmungen</strong> Thüringen-Ticket, Sachsen-Ticket, Sachsen-Anhalt-Ticket<br />
Es gelten die genehmigten <strong>Tarifbestimmungen</strong> des Thüringen-Ticket, Sachsen-Ticket <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt-<br />
Ticket.<br />
9. Übergangsregelungen bei Tarifänderungen<br />
Der Verkauf unentwerteter Fahrausweise erfolgt bis einen Tag vor Tarifänderung. Unentwertete Einzelfahrten<br />
, Anschlussfahrten, H<strong>und</strong>e-/Fahrrad-Karten, 4-Fahrtenkarten (nur Karten mit vier unentwerteten Abschnitten),<br />
Tages- <strong>und</strong> Gruppentageskarten können innerhalb von drei Monaten nach Tarifwechsel abgefahren<br />
<strong>und</strong> anschließend innerhalb von einem weiteren Monat bei dem Verkehrsunternehmen umgetauscht<br />
werden, bei dem sie erworben wurden, danach verlieren sie ihre Gültigkeit. Ein Umtausch ist dann nicht mehr<br />
möglich.<br />
Der letztmögliche Gültigkeitsbeginn von Tages- <strong>und</strong> Zeitkarten ist der Tag vor Tarifänderung. Tages- <strong>und</strong><br />
Zeitkarten mit erstem Geltungstag ab Tarifänderung werden zum neuen Tarif ausgegeben. Dies gilt insbesondere<br />
auch, wenn die Fahrausweise vor der Tarifänderung im Vorverkauf ausgegeben werden.<br />
7.2 Job-Ticket<br />
Mit Unternehmen, Behörden <strong>und</strong> Institutionen können Vereinbarungen über die Ausgabe von Job-Tickets<br />
zur Weitergabe an die Mitarbeiter getroffen werden. Die Ausgabe von Fahrausweisen <strong>und</strong> die Bezahlung<br />
unterliegen besonderen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Verkehrsunternehmen <strong>und</strong> dem beteiligten<br />
Unternehmen, für dessen Arbeitnehmer das Job-Ticket angeboten wird. Preisbasis ist die Abo-<br />
Monatskarte. Job-Tickets sind personengeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> berechtigen entsprechend der Regelung der Abo-<br />
Monatskarte zur Mitnahme weiterer Personen (Ziffer 5.3.3 Abs. 4).<br />
Seite 12 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> I Seite 13
Anlage A: Linienverkehre im Verb<strong>und</strong>gebiet<br />
KBS 1 /<br />
Linie<br />
Linie<br />
Linienabschnitt im Verb<strong>und</strong>gebiet<br />
KBS 1 /<br />
Linie<br />
Linie<br />
Linienabschnitt im Verb<strong>und</strong>gebiet<br />
604 Gotha – Bad Langensalza – Leinefelde – Kassel Gotha – Bad Langensalza<br />
DB Regio AG<br />
540 Gera – Schmölln – Altenburg/Gößnitz – Werdau –<br />
Zwickau/Glauchau<br />
Gera Hbf – Gera Süd<br />
540.1 Göttingen – Erfurt – Gera – Gößnitz Bad Langensalza – Gera Süd<br />
558 Gera – Gera Süd – Weida Gera Hbf – Gera-Zwötzen<br />
560 Naumburg – Jena – Saalfeld Großheringen – Orlamünde<br />
565 Erfurt – Weimar – Jena West – Jena-Göschwitz – Gera volle Integration<br />
570 Erfurt – Arnstadt – Grimmenthal – Schweinfurt –<br />
Würzburg<br />
Erfurt Hbf – Neudietendorf<br />
571 Erfurt – Neudietendorf – Arnstadt – Plaue Erfurt Hbf – Neudietendorf<br />
580 Erfurt – Weimar – Großheringen – Naumburg Erfurt Hbf – Großheringen<br />
583 Erfurt – Weimar volle Integration<br />
594 Großheringen – Sömmerda Großheringen –Buttstädt<br />
595 Erfurt – Sömmerda – Sangerhausen Erfurt Hbf – Stotternheim<br />
601 Erfurt – Straußfurt – Sondershausen – Nordhausen Erfurt Hbf – Ringleben-Gebesee<br />
603 Erfurt – Kühnhausen – Bad Langensalza volle Integration<br />
604 Gotha – Bad Langensalza – Leinefelde Gotha – Bad Langensalza<br />
605 Erfurt – Gotha – Eisenach – Bebra Erfurt Hbf –Mechterstädt<br />
606 Fröttstädt – Waltershausen – Friedrichroda Fröttstädt – Friedrichroda<br />
Erfurter Bahn GmbH<br />
546 Gera – Weida – Mehltheuer – Hof Gera Hbf – Gera-Zwötzen<br />
550 Gera – Zeitz – Leipzig Gera Hbf – Crossen Ort 2<br />
555 Gera – Weida – Saalfeld Gera Hbf – Gera-Zwötzen<br />
559 Jena – Orlamünde – Pößneck unt Bf Jena Saalbf – Freienorla 3<br />
561 Erfurt – Neudietendorf – Arnstadt – Saalfeld Erfurt Hbf – Neudietendorf 2<br />
565 (Erfurt) – Weimar – Jena West – Jena-Göschwitz – Gera volle Integration<br />
566 Erfurt – Ilmenau 4 Erfurt Hbf – Neudietendorf<br />
579 Weimar – Kranichfeld volle Integration<br />
580 Erfurt – Weimar – Apolda volle Integration<br />
603 Erfurt – Kühnhausen – Bad Langensalza volle Integration<br />
Erfurter Verkehrsbetriebe AG<br />
Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />
Geraer Verkehrsbetrieb GmbH<br />
Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />
Jenaer Nahverkehr GmbH<br />
Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />
JES Verkehrsgesellschaft mbH<br />
Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />
Omnibusverkehrsgesellschaft Weimar mbH<br />
[ab 01.01.2013 voraussichtlich Personenverkehrsgesellschaft<br />
mbH Weimarer Land Betriebsteil Weimar]<br />
Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />
Personenverkehrsgesellschaft mbH Weimarer Land<br />
Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />
Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH<br />
Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />
Stadtwirtschaft Weimar GmbH<br />
Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />
Süd Thüringen Bahn GmbH<br />
570 5 Erfurt – Arnstadt – Grimmenthal– Meiningen Erfurt Hbf – Neudietendorf<br />
Thüringerwaldbahn <strong>und</strong> Straßenbahn Gotha GmbH<br />
Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />
Verkehrsunternehmen Andreas Schröder<br />
Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />
1<br />
KBS = Kursbuchstrecke<br />
2<br />
als Gesamtfahrplan 550/555 abgebildet<br />
3<br />
teilweise Fahrten der KBS 560 abgebildet<br />
4<br />
Fahrten werden teilweise durch die Süd Thüringen Bahn im Auftrag der Erfurter Bahn erbracht.<br />
5<br />
Gesamtverkehre siehe KBS 571<br />
Seite 14 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage A: Linienverkehre im Verb<strong>und</strong>gebiet<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage A: Linienverkehre im Verb<strong>und</strong>gebiet I Seite 15
KBS 1 /<br />
Linie<br />
Linie<br />
Linienabschnitt im Verb<strong>und</strong>gebiet<br />
Anlage B: Tarifzonenplan<br />
Omnibusverkehr Saale-Orla-Rudolstadt GmbH<br />
(Linienabschnitte beachten)<br />
113 Erfurt – Remda – Rudolstadt Erfurt – Barchfeld<br />
114 Weimar – Teichel – Rudolstadt Weimar – Neckeroda<br />
810 Gera – Mittelpöllnitz – Auma – Schleiz Gera – Dürrenebersdorf<br />
964 Jena – Kahla – Langenorla – Pößneck Jena – Freienorla<br />
801<br />
895<br />
894<br />
893<br />
890<br />
891<br />
800<br />
EISENBERG<br />
840 880<br />
40<br />
GERA<br />
Omnibusverkehr Oberland GmbH<br />
(Linienabschnitt beachten)<br />
820 Jena – Stadtroda – Stanau – Neustadt – Moßbach –<br />
Schleiz<br />
Jena – Wolfersdorf<br />
748<br />
747<br />
746<br />
10<br />
850<br />
744 743<br />
745<br />
724<br />
ERFURT<br />
20<br />
WEIMAR<br />
500<br />
APOLDA<br />
30<br />
JENA<br />
723<br />
732<br />
742<br />
752<br />
700<br />
GOTHA<br />
522<br />
523<br />
Tarifzonen <strong>und</strong> Tarife<br />
CityZonen – der jeweilige CityTarif gilt.<br />
RegioZonen – der jeweilige RegioTarif gilt.<br />
Der CityRegioTarif verbindet den CityTarif<br />
<strong>und</strong> den RegioTarif <strong>und</strong> gilt, wenn sowohl<br />
City- als auch RegioZonen durchfahren werden.<br />
RegioZonen, in denen nur Linien, der am <strong>VMT</strong> beteiligten<br />
Verkehrsunternehmen befahren werden können.<br />
852 851<br />
855 853<br />
872<br />
874 873<br />
876 877<br />
86o 866 875<br />
865<br />
861<br />
863<br />
864<br />
501<br />
521<br />
512<br />
524<br />
511<br />
515 513<br />
858<br />
514<br />
856<br />
862<br />
881<br />
870<br />
871<br />
878<br />
504<br />
821<br />
823<br />
831<br />
822<br />
834 833 832<br />
842<br />
755<br />
843<br />
756<br />
722<br />
795<br />
794<br />
601 603 532 531<br />
602<br />
502<br />
503<br />
813<br />
505<br />
812 811<br />
810<br />
820<br />
501<br />
830<br />
507<br />
506<br />
713<br />
712 796<br />
721 711 791 793<br />
731<br />
792<br />
772 773<br />
771<br />
751<br />
761<br />
753<br />
762<br />
754<br />
763<br />
859<br />
892<br />
841<br />
714<br />
765<br />
604<br />
541<br />
542<br />
867<br />
868<br />
869<br />
Seite 16 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage A: Linienverkehre im Verb<strong>und</strong>gebiet<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage B: Tarifzonenplan I Seite 17
Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Abzw. n. Altdörnfeld 514<br />
Abzw. n. Dürrengleina 856<br />
Abzw. n. Egendorf 514<br />
Abzw. n. Ettersburg 20<br />
Abzw. n. Geitersdorf 541<br />
Abzw. n. Göritzberg 830<br />
Abzw. n. Greuda (Kahla) 860<br />
Abzw. n. Gröben 843<br />
Abzw. n. Großkochberg 541<br />
Abzw. n. Großpürschütz 860<br />
Abzw. n. Hainichen 823<br />
Abzw. n. Hainspitz 840<br />
Abzw. n. Karlsdorf 876<br />
Abzw. n. Karsdorfberg 830<br />
Abzw. n. Keßlar 514<br />
Abzw. n. Kleineutersdorf 860<br />
Abzw. n. Laasdorf 843<br />
Abzw. n. Langendembach 865<br />
Abzw. n. Lotschen (b. Stadtoda) 852<br />
Abzw. n. Mannsdorf 894<br />
Abzw. n. Meusebach 873<br />
Abzw. n. Naulitz 40<br />
Abzw. n. Neuengönna 822<br />
Abzw. n. Nischwitz 830<br />
Abzw. n. Oppurg 867<br />
Abzw. n. Oßmaritz 858<br />
Abzw. n. Podelsatz 843<br />
Abzw. n. Reichenbach 870<br />
Abzw. n. Reisdorf 503<br />
Abzw. n. Remderoda 30<br />
Abzw. n. Renthendorf 877<br />
Abzw. n. Rodias 856<br />
Abzw. n. Röttelmisch 861<br />
Abzw. n. Rutha 30<br />
Abzw. n. Saalborn 514<br />
Abzw. n. Scheiditz 842<br />
Abzw. n. Schöten 500<br />
Abzw. n. Schwabsdorf (b. Gebstedt) 503<br />
Abzw. n. Seitenbrück 866<br />
Abzw. n. Siebshaus 866<br />
Abzw. n. Utzberg 522<br />
Abzw. n. Vierzehnheiligen 501<br />
Abzw. n. Waltersdorf (b. Hermsdorf) 872<br />
Abzw. n. Weißbach 872<br />
Abzw. n. Wittersroda 514<br />
Abzw. n. Zöllnitz 843<br />
Ahlendorf 891<br />
Albersdorf (b. Stadtroda) 841<br />
Alperstedt 601<br />
Breite Gasse 601<br />
Siedlung 601<br />
Sömmerdaer Str. 601<br />
Altdörnfeld 514<br />
Altenberga<br />
Wendeschleife 855<br />
Altendorf 855<br />
Altengönna 823<br />
Ammelstädt 541<br />
Andisleben 794, 795<br />
Vor dem See 794, 795<br />
Apfelstädt 773<br />
Bahnübergang 773<br />
Fiege Logistik 773<br />
Wandersleber Str. 773<br />
Apolda 500<br />
A.-Berger-Straße 500<br />
Abzweig nach Schöten 500<br />
Albstädter Straße 500<br />
An der Goethebrücke 500<br />
AOK 500<br />
Apolda [Zug] 500<br />
Asylbewerberheim 500<br />
August-Bebel-Straße 500<br />
Bahnhof 500<br />
Bahnhofstraße 500<br />
Bernhardstraße 500<br />
Burkhardtstraße 500<br />
Busbahnhof 500<br />
Carolinenheim 500<br />
Compterstraße 500<br />
Darrplatz 500<br />
Dornburger Str./Mehrgenerationenhaus 500<br />
Dr.-Theodor-Neubauer-Str. 500<br />
Erfurter Straße 500<br />
Faulborn/Herrmannstr. 500<br />
Freitreppe 500<br />
Friedhof 500<br />
Gewerbepark B 87, Papalina 500<br />
Gewerbepark B 87, R+S 500<br />
Gewerbepark B 87, Werkstatt 500<br />
Gewerbepark, Direkt a.d. B 87 500<br />
Glockenhofcenter/Appartementhaus 500<br />
Glockenmuseum 500<br />
Herressener 500<br />
Herressener Straße 500<br />
Jannis 500<br />
Jenaer Straße 500<br />
Kantplatz 500<br />
Karl-August-Straße 500<br />
Laborchemie 500<br />
Lessingstraße 500<br />
Louis-Opel-Straße 500<br />
Marienhof 500<br />
Nauendorf, Birkenhof 500<br />
Nauendorf, Dorf 500<br />
Nauendorf, Str. 500<br />
Niederroßlaer Straße 500<br />
Oberroßla 500<br />
Paul-Schneider-Straße 500<br />
Robert-Koch-Krankenhaus 500<br />
Schlachthof 500<br />
Schöten 500<br />
Schwimmhalle 500<br />
Stadtbetriebshof 500<br />
Stobraer Straße 500<br />
Sulzbach 500<br />
Thüringer Hof 500<br />
Utenbach, Höhe 500<br />
Utenbach, Ortsmitte 500<br />
Utenbacher Straße 500<br />
Wartburg 500<br />
Weimarer Berg 500<br />
Wiener Weg 500<br />
Zottelstedt 500<br />
Ascherhütte, Gh.Waldfrieden 841<br />
Aspach 731<br />
Sonneborner Str. 731<br />
Aubitz<br />
Ort 800<br />
Auerstedt 503, 504<br />
Auerstedt [Zug] 503, 504<br />
Bad Berka<br />
Bad Berka [Zug] 515<br />
Bad Berka Zeughausplatz [Zug] 515<br />
Busbahnhof 515<br />
Hexenberg 515<br />
J.-Scholz-Straße 515<br />
Martinswerk 515<br />
Sonnenhöhe 515<br />
Wohnheim 515<br />
Zentralklinik 515<br />
Zentralklinik/Nord 515<br />
Zeughausplatz 515<br />
Bad Klosterlausnitz<br />
Abzweig Weißenborn 850<br />
Birkenlinie 850<br />
Jugendwaldheim 850<br />
Köstritzer Straße 850<br />
Kurpark 850<br />
Schule 850<br />
Bad Köstritz<br />
Bad Köstritz [Zug] 881<br />
Bad Langensalza<br />
Bad Langensalza [Zug] 714<br />
Bad Sulza<br />
Bad 504<br />
Bad Sulza [Zug] 504<br />
Bad Sulza Nord [Zug] 504<br />
diska-Markt 504<br />
Gr<strong>und</strong>schule 504<br />
Kirchstraße 504<br />
Regelschule 504<br />
Toskana-Therme 504<br />
Ballstädt 711<br />
Ballstädt [Zug] 711<br />
Ballstedt 532<br />
Barchfeld (Ilm) 523<br />
B 87 523<br />
Ort 523<br />
Bechstedtstraß 522<br />
Ort 522<br />
Utzberger Weg 522<br />
Behringen b. Bad Langensalza 724<br />
Abzweig 724<br />
Schule 724<br />
Bergern 515<br />
Bergsulza 504<br />
Dorf 504<br />
Berlstedt 532<br />
Hauptstraße 532<br />
Markt 532<br />
Ottmannshäuser Straße 532<br />
REWE 532<br />
Schule 532<br />
Beulbar 833, 842<br />
Beutnitz,<br />
Wendeschleife 822<br />
Bibra<br />
Abzweig n. Zwabitz 860<br />
Bienstädt 793<br />
Blankenhain<br />
A.-Bebel-Str. 514<br />
A.-Bebel-Str./Friedrichstraße 514<br />
Abzw. n. Egendorf 514<br />
Am Hopfberge 514<br />
Förderschule 514<br />
Gr<strong>und</strong>schule 514<br />
Obere Karlstraße 514<br />
Weimarer Straße 514<br />
Seite 18 I TEIL 4 <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 19
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Bobeck<br />
Ort 841<br />
Weißer Berg 841<br />
Böhlitz<br />
Böhlitz 801<br />
Bollberg 851<br />
Boxberg (bei Gotha) 731<br />
Bremsnitz 876<br />
Brotterode<br />
Berggarten 745<br />
Busbahnhof 745<br />
Brüheim 721<br />
Bucha<br />
Kulturhaus 858<br />
Wartehalle 858<br />
Buchfart 511<br />
Buchheim 890<br />
Mühle 890<br />
Bufleben 711<br />
Bahnhof 711<br />
Bufleben [Zug] 711<br />
Bürgel 832/833<br />
Steingraben 832/833<br />
Wendeschleife 832/833<br />
Burgtonna<br />
Alter Bahnhof 713<br />
Kirschwiese 713<br />
Schenksplatz 713<br />
Buttelstedt<br />
B 85 531<br />
Kölledaer Str. 531<br />
Schule 531<br />
Buttstädt<br />
Am Roßplatz 506<br />
Bahnhof 506<br />
Buttstädt [Zug] 506<br />
Gewerbegebiet 506<br />
Hospitalberg 506<br />
Camburg<br />
Camburg [Zug] 505<br />
Camburg, Bahnhof 505<br />
Georgstr. [PVG-WL] 505<br />
Schießplatz 505<br />
Schmiedehäuser Straße 505<br />
Catterfeld 753<br />
Catterfeld/Altenbergen 753<br />
Schule 753<br />
Cobstädt 792<br />
Coppanz 858<br />
Crawinkel<br />
An der Schwemme 763<br />
Crawinkel [Zug] 763<br />
Bahnhofstraße 763<br />
Schule 763<br />
Crossen a. d. Elster 891<br />
Bahnhof 891<br />
Bahnhofstraße 891<br />
Crossen an der Elster Ort [Zug] 891<br />
Markt 891<br />
Schule 891<br />
Cumbach 751<br />
Daasdorf am Berge 521<br />
Daasdorf b. Buttelst.<br />
Am Rohrbacher 531<br />
B 85 531<br />
Dachwig 796<br />
Dachwig [Zug] 796<br />
Darnstedt 504<br />
Denstedt<br />
Alte Schule 20<br />
Burg 20<br />
Dielsdorf 603<br />
Dienstädt 863<br />
Döbrichau<br />
Abzweig 505<br />
Döbritschen (Camb.) 505<br />
Döbritschen (b. Magdala) 512<br />
Döllschütz 830<br />
Döllstädt 796<br />
Allee 796<br />
Bahnhof 796<br />
Döllstädt [Zug] 796<br />
Dorna (b. Quirla) 852<br />
Dornburg 501<br />
B 88 501<br />
Dornburg (Saale) [Zug] 501<br />
Dornburg, Zimmern 501<br />
Dorndorf<br />
Naschhausen 501<br />
Schule 501<br />
Dothen 810<br />
Droschka 832<br />
Drößnitz<br />
Ort 514<br />
Droyßig<br />
Busplatz 893<br />
Markt 893<br />
Dürrengleina<br />
Ort 856<br />
Ebenheim 723<br />
Eberstädt 721<br />
Eberstedt 501<br />
Eckartsberga<br />
Am tegutmarkt 503<br />
Bahnhof 503<br />
Eckartsberga (Thür.) [Zug] 503<br />
Hauptstraße 503<br />
Neue Straße 503<br />
Eckhardtsleben [Zug] 712<br />
Eckolstädt<br />
Dorf 505<br />
Kaufhalle 505<br />
Eckstedt 602<br />
Eichelborn 522<br />
Landstraße 522<br />
Eichenberg<br />
Dehnamühle 863<br />
Ort 863<br />
Eineborn<br />
Burg 877<br />
Gewerbegebiet 877<br />
Ort 877<br />
Straße des Friedens 877<br />
Eisenach<br />
Busbahnhof [RVG] 748<br />
Rothenhof 748<br />
Eisenberg<br />
Altenheim Bethesda 800<br />
AOK/Hallenbad 800<br />
Arbeitsamt/Jahnstraße 800<br />
Armaturenwerk Kludi 800<br />
Bahnhof 800<br />
Bahnhof Ost 800<br />
Bahnhofstraße 800<br />
Beuche 800<br />
Busbahnhof 800<br />
Butte 800<br />
Festplatz 800<br />
Freibad 800<br />
GA Ziegelteich 800<br />
Gewerbegebiet Eon/JES 800<br />
Gewerbegebiet Kaufland 800<br />
Gewerbegebiet OBI 800<br />
Gewerbegebiet Petersberg 800<br />
Gewerbegebiet Petersberg WS 800<br />
Großer Brühl 800<br />
Jenaer Straße 800<br />
Kindergarten Klosterlausnitzer Straße 800<br />
Kirschberg 800<br />
Königshofener Straße 1 800<br />
Landratsamt 800<br />
Malzplan 800<br />
Markt 800<br />
Mohren/Mühlenstraße 800<br />
Ossietzkystraße/Aldi 800<br />
Roßplatz 800<br />
Saasa 800<br />
Saasa Am Nordhang 800<br />
Saasa Hirsch 800<br />
Schützenplatz/Busbahnhof 800<br />
Siedlung 800<br />
Silberberg 800<br />
Tierheim 800<br />
Tonteich 800<br />
Waldkrankenhaus 800<br />
Westschule 800<br />
Zeilbäume 800<br />
Elxleben (a. d. Gera) 794<br />
Elxleben, Am Untertor 794<br />
Elxleben, Finke 794<br />
Elxleben, Osterlange 794<br />
Elxleben [Zug] 794<br />
Emleben 761<br />
Emleben [Zug] 761<br />
Gartenstraße 761<br />
Engelsbach<br />
Abzweig 742, 751, 752, 753<br />
B 88 742, 751, 752, 753<br />
Noth 742, 751, 752, 753<br />
Erdmannsdorf 872<br />
Gasthaus 872<br />
Erfurt<br />
Abzweig B 4 10<br />
Abzweig Töttelstädt 10<br />
Abzweig Wiesenhügel 10<br />
Agentur für Arbeit 10<br />
Akazienallee 10<br />
Alach 10<br />
Alach, Schule 10<br />
Alacher Chaussee 10<br />
Alperstedter See 601<br />
Alte Försterei 10<br />
Alte Oper 10<br />
Alter Stadtweg 10<br />
Am Elsterberg 10<br />
Am Kirchberg 10<br />
Am Knotenberg 10<br />
Am Kreuzchen 10<br />
Am Rosenberg 10<br />
Am Roten Hof 10<br />
Am Schwemmbach 10<br />
Am Turnplatz 10<br />
Am Waldkasino 10<br />
Am Wasserturm 10<br />
Seite 20 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 21
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
An der Lache 10<br />
Anger 10<br />
Angerbrunnen 10<br />
Anklamer Straße 10<br />
Apoldaer Straße 10<br />
Auf den Lösern 10<br />
Auf der großen Mühle 10<br />
August-Frölich-Straße 10<br />
Augustinerkloster 10<br />
August-Röbling-Straße 10<br />
Azmannsdorf 10<br />
Azmannsdorfer Weg 10<br />
Bahnhof Erfurt Ost 10<br />
Baumerstraße 10<br />
Bautzener Weg 10<br />
Bei den Froschäckern 10<br />
Benaryplatz 10<br />
Bergfeldstraße 10<br />
Bergrat-Voigt-Straße 10<br />
Bergstraße 10<br />
Berliner Straße 10<br />
Bernauer Straße 10<br />
Berufsschulen 10<br />
Bindersleben 10<br />
Bindersleben, Große Schenkgasse 10<br />
Bischleben 10<br />
Blücherstraße 10<br />
Blumenstraße 10<br />
Bodenfeldallee 10<br />
Bonhoefferstraße 10<br />
Boyneburgufer 10<br />
Brühler Garten 10<br />
Brühler Garten/Lutherstr. 10<br />
Bukarester Straße 10<br />
B<strong>und</strong>esarbeitsgericht 10<br />
Bunsenstraße 10<br />
Büropark AIRFURT 10<br />
Büropark Waltersleben 10<br />
Busbahnhof 10<br />
Büßleben 10<br />
Büßleben, Denkmal 10<br />
Büßleben, Siedlung 10<br />
Butterberg 10<br />
Daberstedt 10<br />
Deponie 10<br />
Dieselstraße 10<br />
Dittelstedt 10<br />
Domplatz Nord 10<br />
Domplatz Süd 10<br />
Dornheimstraße 10<br />
Dorstbornstraße 10<br />
Drosselberg 10<br />
E.ON Thüringer Energie AG 10<br />
ega 10<br />
Egstedt 10<br />
Egstedt, Wiesengr<strong>und</strong> 10<br />
Eiche (Büßleben) 10<br />
Einkaufszentrum 10<br />
Eisenberger Str. 10<br />
Eislebener Straße 10<br />
Erfurt Hbf [Zug] 10<br />
Erfurt Nord [Zug] 10<br />
Erfurt Ost [Zug] 10<br />
Erfurt-Bischleben [Zug] 10<br />
Erfurt-Gispersleben [Zug] 10<br />
Ermstedt 10, 792<br />
Ermstedt, Teich 10, 792<br />
Eugen-Richter-Straße 10<br />
Europaplatz 10<br />
Färberwaidweg 10<br />
Fichtenweg 10<br />
Finanzamt 10<br />
Finanzzentrum 10<br />
Fischmarkt/Rathaus 10<br />
Flughafen/Airport Parkhaus 10<br />
Forelle 10<br />
Freibad Möbisburg 10<br />
Frienstedt 10<br />
Fritz-Büchner-Straße 10<br />
Gamstädter Weg 10<br />
Gefahrenschutzzentrum 10<br />
Geraer Straße 10<br />
Geschwister-Scholl-Str. 10<br />
Gewerbegebiet Nord 10<br />
Gewerbegebiet Ost 10<br />
Gewerbegebiet Stotternheim 10<br />
Gispersleben 10<br />
Gispersleben, Schule 10<br />
Gorkistraße 10<br />
Gothaer Platz 10<br />
Gothaer Platz/Tettaustr. 10<br />
Gottstedt 10<br />
Greifswalder Straße 10<br />
Grubenstraße 10<br />
Günterstraße 10<br />
Gutenbergplatz 10<br />
Güterbahnhof 10<br />
Güterverkehrszentrum 10<br />
Haarberg 10, 522<br />
Hanoier Straße 10<br />
Hanseplatz/Fachhochschule 10<br />
Häßlerstraße 10<br />
Hauptbahnhof 10<br />
Hauptfriedhof 10<br />
Hauptfriedhof Schule 10<br />
Henne, Gasthaus 10<br />
Henne, Siedlung 10<br />
Heyderstraße 10<br />
Hirnzigenweg 10<br />
Hochheim 10<br />
Hochheimer Straße 10<br />
Hochstedt 10, 522<br />
Höffner Möbelhaus 10<br />
Hollerith-Straße 10<br />
Hubertus 10<br />
Hugo-John-Straße 10<br />
IKEA 10<br />
Ilmenauer Straße 10<br />
Ilversgehofener Platz 10<br />
Im Gebreite 10<br />
Jenaer Straße 10<br />
Julius-Leber-Ring 10<br />
Justizzentrum 10<br />
Kaffeetrichter 10<br />
Kalkreiße 10<br />
Kamenzer Straße 10<br />
Kammweg 10<br />
Karl-Reimann-Ring 10<br />
Katholisches Krankenhaus 10<br />
Kerspleben 10<br />
Kerspleben, Schule 10<br />
Kerspleben, Zum Kleinen Dorfplan 10<br />
Kleine Herrengasse 10<br />
Klinikum 10<br />
Konrad-Zuse-Straße 10<br />
Körnerstraße 10<br />
Krämpfer Gärten 10<br />
Krämpferflurweg 10<br />
Krämpfertor 10<br />
Krautländerstraße 10<br />
Kühnhausen 10<br />
Kühnhausen [Zug] 10<br />
Kühnhausen, Friedhof 10<br />
Landtag/IHK 10<br />
Lange Brücke 10<br />
Langer Graben 10<br />
Leipziger Platz 10<br />
Linde 10<br />
Linderbach 10<br />
Linderbach, B 7 10<br />
Linderbach Einkaufsmarkt 10<br />
Linderbacher Weg 10<br />
Löberstraße 10<br />
Luisenhof 10<br />
Luisenstraße 10<br />
Lutherkirche/SWE 10<br />
Mainzer Straße 10<br />
Marbach 10<br />
Marbach, Schlößchen 10<br />
Marcel-Breuer-Ring 10<br />
Märchensiedlung 10<br />
Märchenweg 10<br />
Marienhof 10<br />
Marienthal 10<br />
mdr/Kinderkanal 10<br />
Melchendorf 10<br />
Melchendorfer Markt 10<br />
Messe 10<br />
Meuselwitzer Straße 10<br />
Milchinselstraße 10<br />
Mittelhausen 10<br />
Mittelhausen Einkaufsmarkt 10<br />
Mittelhausen, Kirche 10<br />
Mittelhäuser Kreuz 10<br />
Mittelhäuser Straße 10<br />
Mittelhäuser Tonweg 10<br />
Möbisburg 10<br />
Möbisburg, Denkmal 10<br />
Möbisburg, Schule 10<br />
Molsdorf 10<br />
Moskauer Platz 10<br />
Mühlhäuser Straße 10<br />
Neusißstraße 10<br />
Neuwerkstraße 10<br />
Nibelungenweg 10<br />
Niedernissa 10<br />
Nordbahnhof 10<br />
Obertor 10<br />
Orionstraße 10<br />
Otto-Lilienthal-Schule 10<br />
P+R-Platz, Messe 10<br />
Paul-Schäfer-Straße 10<br />
Puschkinstraße 10<br />
Rembrandtstraße 10<br />
Rhoda/Steiger 10<br />
Rhodaer Chaussee 10<br />
Rieth 10<br />
Riethstraße 10<br />
Ringelberg 10<br />
Robert-Koch-Straße 10<br />
Rochlitzer Straße 10<br />
Rohda/Haarberg 10<br />
Rosengasse 10<br />
Rosenküche 10<br />
Seite 22 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 23
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Rostocker Straße 10<br />
Roter Berg 10<br />
Roter Stein 10<br />
Rudolstädter Straße 10<br />
Ruhrstraße 10<br />
Saline 10<br />
Salinenstraße 10<br />
Salomonsborn 10<br />
Salomonsborn, In der Muld 10<br />
Samuel-Beck-Weg 10<br />
Schaderode 10<br />
Schloss Molsdorf 10<br />
Schmira 10<br />
Schwerborn 10<br />
Schwimmhalle Johannesplatz 10<br />
Singerstraße 10<br />
Sommerweg 10<br />
Sondershäuser Straße 10<br />
Sozialversicherungszentrum 10<br />
Spielbergtor 10<br />
SPOT 10<br />
Stadtmuseum/Kaisersaal 10<br />
Stadtrain 10<br />
Stedten 10<br />
Steigerstraße 10<br />
Steigerwaldstadion 10<br />
Steinplatz 10<br />
Stöberhaus 10<br />
Stollbergsiedlung 10<br />
Stotternheim [Zug] 10<br />
Stotternheim, Am Teiche 10<br />
Stotternheim, Bahnhof 10<br />
Stotternheim, Erlhofstr. 10<br />
Stotternheim, Logistikzentrum 10<br />
Stotternheim, Schule 10<br />
Strandbad Stotternheim 10<br />
Straße der Nationen 10<br />
Straße des Friedens 10<br />
Suhle Quelle 10<br />
Sulzer See 10<br />
Sulzer Siedlung 10<br />
Tannenwäldchen 10<br />
Teichgasse 10<br />
Theater 10<br />
Thielenstraße 10<br />
Thomaseck 10<br />
Thüringenhalle 10<br />
Thüringen-Park 10<br />
Tiefthal 10<br />
Töttelstädt 10<br />
Töttleben 10<br />
Tschaikowskistraße 10<br />
Tungerstraße 10<br />
Über den Krautländern 10<br />
Universität 10<br />
Universitätsbibliothek 10<br />
Urbich 10<br />
Urbich, Schule 10<br />
Urbicher Kreuz 10<br />
Vieselbach 10, 522<br />
Vieselbach [Zug] 10, 522<br />
Vieselbach, Bahnhof 10, 522<br />
Vieselbach, Brückenstr. 10, 522<br />
Vieselbach, Gewerbestraße 10, 522<br />
Vieselbach, Rathausstraße 10, 522<br />
Vilniuser Straße 10<br />
Volkenroder Weg 10<br />
Vor den Salzwiesen 10<br />
Wagenfeldstraße 10<br />
Waldhaus 10<br />
Wallichen 10<br />
Waltersleben 10<br />
Waltersleben, Wassergraben 10<br />
Warschauer Straße 10<br />
Wartburgstraße 10<br />
Wartburgstraße, Schule 10<br />
Wasserweg 10<br />
Webergasse/Andreaskirche 10<br />
Wendenstraße 10<br />
Werner-Kühne-Straße 10<br />
Wiesenhügel 10<br />
Wilhelm-Busch-Straße 10<br />
Wilhelm-Wolff-Straße 10<br />
Willroder Forst 10<br />
Windischholzhausen/X-FAB 10<br />
Wohngebiet Zeckensee 10<br />
Wohnpark Frienstedt 10<br />
Zoopark 10<br />
Zum Pferderieth 10<br />
Zum Weiher 10<br />
Zum Zoopark 10<br />
Ernstroda 742, 751<br />
Kirche 742, 751<br />
Oberdorf 742, 751<br />
Eschenbergen 791<br />
Eßleben (b. Buttstädt) 506<br />
Ettersburg<br />
Am Keßling 20<br />
Einnahme 20<br />
Schloß 20<br />
Wohnheim 20<br />
Etzdorf 890<br />
Finsterbergen 752<br />
Steigermühle 752<br />
Fischbach 744<br />
Floh<br />
Bahnhofstraße 755<br />
Kaufhalle 755<br />
Oberdorf 755<br />
Rondell 755<br />
Flurstedt 501<br />
Frankendorf<br />
B 7 512<br />
Ort 512<br />
Frauenprießnitz 812<br />
Freienorla 864<br />
Freienorla [Zug] 864<br />
Gasthaus Schwan 864<br />
Gewerbegebiet 864<br />
Weinschänke 864<br />
Freudenthal 772<br />
Friedrichroda 742<br />
Alexandrinenstraße 742<br />
Bahnhofstraße 742<br />
Friedrichroda [Zug] 742<br />
Friedrichroda [TWSB] 742<br />
Gr<strong>und</strong>schule 742<br />
Gymnasium 742<br />
Kirche 742<br />
Friedrichswerth 723<br />
Friemar 791<br />
Gärtnerei 791<br />
Schule 791<br />
Fröttstädt<br />
Fröttstädt [Zug] 731<br />
Gamstädt 10, 792<br />
Gebesee<br />
Denkmal 795<br />
Gr<strong>und</strong>schule 795<br />
Gymnasium 795<br />
Neubau 795<br />
Rathaus 795<br />
Siedlung 795<br />
Gebstedt 502, 503<br />
Geisenhain 852<br />
Georgenthal<br />
Auestraße 753<br />
Bahnhof 753<br />
Bahnhofstraße 753<br />
Georgenthal [Zug] 753<br />
Ohrdrufer Straße 753<br />
Ort 753<br />
Querweg 753<br />
Gera<br />
Gera Hbf [Zug] 40<br />
Gera-Langenberg [Zug] 40<br />
Gera-Zwötzen [Zug] 40<br />
Gera Süd [Zug] 40<br />
Abzweig Collis 40<br />
Abzweig Großaga 40<br />
Abzweig Lessen 40<br />
Abzweig Mühlenweg (Rusitz) 40<br />
Abzweig Seligenstädt 40<br />
Ahornstraße 40<br />
Altenburger Straße 40<br />
Am Ernseer Berg 40<br />
Am Kalkberg 40<br />
Am Lerchenberg 40<br />
Am Rotgraben 40<br />
Am Steinertsberg 40<br />
Am Trotz 40<br />
An der Eibe 40<br />
An der Spielwiese 40<br />
Autobahn 40<br />
Bahnhof Zwötzen 40<br />
Bauvereinsstraße 40<br />
Berufsakademie 40<br />
Berufs- <strong>und</strong> Technologiezentrum 40<br />
Betriebshof GVB 40<br />
Bieblach-Ost 40<br />
Bieblach-Ost, Kurpark 40<br />
Bieblacher Straße 40<br />
Biohof, Aga 40<br />
Bruno-Brause-Straße 40<br />
Busbahnhof 40<br />
Collis 40<br />
Conradstraße 40<br />
Cretzschwitz 40<br />
Dahliengarten/Tierpark 40<br />
Dorna 40<br />
Dr.-Semmelweis-Weg 40<br />
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 40<br />
Dürrenebersdorf 40<br />
Erfurtstraße 40<br />
Erich-Weinert-Straße 40<br />
Ernsee 40<br />
Ernst-Abbe-Straße 40<br />
Ernststraße 40<br />
Erzhammerweg 40<br />
Fichtenweg 40<br />
Flugplatz 40<br />
Forstgarten 40<br />
Frankenthal 40<br />
Frankenthal, Ort 40<br />
Seite 24 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 25
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Friedensbrücke 40<br />
Friedrich-Engels-Straße 40<br />
Friedrich-Naumann-Platz 40<br />
Fußgängerbrücke 40<br />
Gerhard-Hauptmann-Straße 40<br />
Gewerbegebiet Am Vogelherd 40<br />
Gewerbegebiet Leumnitz 40<br />
Gewerbegebiet Pforten 40<br />
Gewerbegebiet Trebnitz 40<br />
Gewerbepark Keplerstraße 1 40<br />
Gewerbepark Keplerstraße 2 40<br />
Gewerbepark Leibnitzstraße 40<br />
Gewerbepark Rusitz 40<br />
Gleisdreieck Lusan 40<br />
Glück-Auf-Weg 40<br />
Großaga 40<br />
Großfalka 40<br />
Grüner Weg 40<br />
Hain 40<br />
Hammelburg 40<br />
Harpersdorf 40<br />
Hauptbahnhof/Theater 40<br />
Heidecksburgstraße 40<br />
Heinrichstraße 40<br />
Herderstraße 40<br />
Hermsdorf 40<br />
Hermsdorf, Ort 40<br />
Hilde-Coppi-Straße 40<br />
Hofer Straße 40<br />
Industriestraße 40<br />
J.-R.-Becher-Str. 40<br />
Kaimberg 40<br />
Karl-Matthes-Straße 40<br />
Kauern 40<br />
Keplerstraße 40<br />
Keplerstraße, Westkurve 40<br />
Kleinaga 40<br />
Kleinaga, Schule 40<br />
Kleinfalke 40<br />
Klinikum 40<br />
Klinikum, Haupteingang 40<br />
Körnerstraße 40<br />
Kuchenholz 40<br />
Laasener Straße 40<br />
Lange Straße 40<br />
Langenberg 40<br />
Langenberger Straße 40<br />
Lärchenstraße 40<br />
Lasurstraße 40<br />
Lauenhain 40<br />
Leipziger Straße 40<br />
Lessen 40<br />
Leumnitz 40<br />
Liebestraße 40<br />
Liebschwitz 40<br />
Lobensteiner Straße 40<br />
Lusan/Brüte 40<br />
Lusan/Laune 40<br />
Lusan/Zeulsdorf 40<br />
Martins Höhe 40<br />
Meuselwitzer Straße 40<br />
Milbitz 40<br />
Mitschurinstraße 40<br />
Naulitz 40<br />
Naulitzer Straße 40<br />
Negis 40<br />
Niebra 40<br />
Niebraer Weg 40<br />
Oberröppisch 40<br />
Ochsenbrücke 40<br />
Ostfriedhof 40<br />
Oststraße 40<br />
Otticha 40<br />
Otto Dix 40<br />
Otto-Hahn-Straße 40<br />
Park der Jugend 40<br />
Pasternakstraße 40<br />
Pforten 40<br />
Pionierkaserne 40<br />
Puschkinplatz 40<br />
Reichenbach 40<br />
Reuß-Park 40<br />
Richard-Wagner-Straße 40<br />
Roben 40<br />
Ronneburger Straße 40<br />
Röpsen 40<br />
Röpsen, Schule 40<br />
Roschütz 40<br />
Roschütz, Friedhof 40<br />
Roter Weg 40<br />
Rubitz 40<br />
Ruckdeschelstraße 40<br />
Rusitz 40<br />
Salzstraße 40<br />
Schafpreskeln 40<br />
Scheibe 40<br />
Schenkendorfstraße 40<br />
Scherperstraße 40<br />
Scheubengrobsdorf 40<br />
Schiefergasse 40<br />
Schillerstraße 40<br />
Schmelzhüttenstraße 40<br />
Schoßbachstraße 40<br />
Siedlung Elstertal 40<br />
Silvener Straße 40<br />
Söllmnitz 40<br />
Sorge/Markt 40<br />
Sportplatz Brüte 40<br />
Stadtgraben 40<br />
Stadtring 40<br />
Steinbrücken 40<br />
Steinstraße 40<br />
Strandbad 40<br />
Straße des Bergmanns 40<br />
Südbahnhof 40<br />
Südfriedhof 40<br />
Taubestraße 40<br />
Thränitz 40<br />
Thränitz, Stern 40<br />
Tinz 40<br />
Trebnitz 40<br />
Trebnitz/Laasen 40<br />
Untermhaus 40<br />
Untermhaus, Friedhof 40<br />
Untermhäuser Straße 40<br />
Unterröppisch 40<br />
Untitzer Straße 40<br />
Vorspanneberg 40<br />
Wacholderbaum 40<br />
Wacholderbaum B2 40<br />
Wehrstraße 40<br />
Weißig 40<br />
Wernsdorf 40<br />
Windischenbernsdorf 40<br />
Windmühlenweg 40<br />
Wintergarten 40<br />
Zeulenrodaer Straße 40<br />
Zeulsdorfer Straße 40<br />
Zschippern 40<br />
Zur Quelle 40<br />
Zwötzen 40<br />
Zwötzener Straße 40<br />
Gerega 842<br />
Gernewitz 843<br />
Geunitz<br />
Obermühle 862<br />
Ort 862<br />
Gierstädt 796<br />
Gewerbegebiet 796<br />
Gleichenhof 791<br />
Goldbach (b. Apolda) 501<br />
Goldbach (Landkr. Gotha) 721<br />
Schule 721<br />
Golmsdorf 822<br />
Kirche 822<br />
Gösen 800<br />
Gösen, Abzweig Törpla 800<br />
Gospiteroda 751<br />
Gotha<br />
18.-März-Straße 700<br />
Alter Schlachthof 700<br />
Am hagewe-Markt/Inselsbergstraße 700<br />
Am Lindenhügel 700<br />
Am Peter 700<br />
Am Schmalen Rain 700<br />
Am ZOB 700<br />
Arndtstraße 700<br />
August-Creutzburg-Straße 700<br />
Bahnhofstraße 700<br />
Bendastraße 700<br />
Bergallee 700<br />
Berta-Schneyer-Straße/Ges<strong>und</strong>heitsz. 700<br />
Bertha-von-Suttner-Platz 700<br />
Berufsschulzentrum 700<br />
Betriebshof Steinbrück 700<br />
Betriebshof [TWSB] 700<br />
Boilstädt 700<br />
Brieglebstraße 700<br />
Buflebener Straße 700<br />
Burbachstraße 700<br />
Clara-Zetkin-Straße 700<br />
Coburger Platz 700<br />
Dr.-Troch-Straße 700<br />
Eisenacher Straße 700<br />
Erfurter Landstraße 700<br />
Ernststraße 700<br />
Eschleber Straße 700<br />
Fliegerstraße 700<br />
Fre<strong>und</strong>warte 700<br />
Friedensteinkaserne 700<br />
Friedrich-Perthes-Straße 700<br />
Friemarer Straße 700<br />
Gadollastraße/Landratsamt 700<br />
Gartenstraße 700<br />
Gewerbegebiet Luftschiffhafen 700<br />
Gleichenstraße 700<br />
Goldbacher Siedlung 700<br />
Goldbacher Straße 700<br />
Gotha [Zug] 700<br />
Gotha Ost [Zug] 700<br />
Gothaer Straße 700<br />
Harjesstraße 700<br />
Hauptbahnhof 700<br />
Seite 26 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 27
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Hauptfriedhof 700<br />
Hersdorfplatz 700<br />
Hersdorfstraße 700<br />
Huttenstraße 700<br />
Kieswerk 700<br />
Kindleben 700<br />
Kindleber Feld 700<br />
Krahnberg 700<br />
Kreiskrankenhaus 700<br />
Leinastraße 700<br />
Leinefelder Straße 700<br />
Ludwigstraße 700<br />
Mönchallee 700<br />
Molschleber Straße 700<br />
Mozartstraße 700<br />
Müllersweg 700<br />
Myconiusplatz 700<br />
Orangerie 700<br />
Oskar-Gründler-Straße 700<br />
Ostbahnhof 700<br />
Oststraße 700<br />
Pestalozzistraße 700<br />
Reinhardsbrunnerstraße 700<br />
Reuterstraße 700<br />
Reyerstraße 700<br />
Rudloffstraße 700<br />
Schlegelstraße 700<br />
Schöne Aussicht 700<br />
Seniorenresidenz 700<br />
Siebleben 700<br />
Siebleben Gymnasium 700<br />
Siebleben, Seeberger Landstraße 700<br />
Stadion 700<br />
Stadthalle 700<br />
Städtischer Hof 700<br />
Steinstraße 700<br />
Südstraße/Hauptbahnhof 700<br />
S<strong>und</strong>hausen 700<br />
S<strong>und</strong>hausen, Inselsbergstraße 700<br />
S<strong>und</strong>hausen, Schule 700<br />
Töpfleben 700<br />
Uelleben, Am Steinborn 700<br />
Uelleben, Ernst-Thälmann-Straße 700<br />
Uelleben, Marktstraße 700<br />
Uelleber Straße/F.-Ebert-Str. 700<br />
Von-Zach-Straße 700<br />
Wagenhalle 700<br />
Waltershäuser Straße 700<br />
Weimarer Straße 700<br />
Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) 700<br />
Zeppelinstraße 700<br />
Göttern 513<br />
Grabsdorf 811<br />
Grabsleben 791<br />
Gräfenhain 762<br />
Gräfentonna<br />
Bahnhof 713<br />
Gräfentonna [Zug] 713<br />
JVA 713<br />
Markt 713<br />
Schule 713<br />
Graitschen auf der Höhe 811<br />
Graitschen bei Bürgel 831<br />
Grana 894<br />
Gewerbegebiet Grana 894<br />
Grana, Näthern 894<br />
Greuda 860<br />
Gröben<br />
Wendeschleife 843<br />
Großbockedra 853<br />
Großeutersdorf<br />
Großeutersdorf, B 88 860<br />
Großeutersdorf, Kirche 860<br />
Großfahner 796<br />
Großhelmsdorf 801<br />
Großheringen<br />
Bahnhof 504<br />
Großheringen [Zug] 504<br />
Unterdorf 504<br />
Großkröbitz 859<br />
Großlöbichau 834<br />
Großlöbichau, Wendeschleife 834<br />
Großlohma 513<br />
Großmölsen 602<br />
Großobringen<br />
Großobringen, B 85 20, 531<br />
Großobringen, Schulhaltestelle 20, 531<br />
Großpürschütz 860<br />
Großrettbach 792<br />
Großromstedt 501<br />
Großschwabhausen<br />
Bahnhof 512<br />
Großschwabhausen [Zug] 512<br />
Großschwabhausen, Am Anger 512<br />
Großschwabhausen, Schule 512<br />
Gumperda<br />
Gumperda, Gumpertal 861<br />
Gumperda, Ort 861<br />
Günthersleben 771<br />
Sicklerstraße 771<br />
Gutendorf 524<br />
Haina 723<br />
Haina, Friedrichswerther Straße 723<br />
Hainbücht<br />
Brücke 852<br />
Hainchen 811<br />
Haindorf 531<br />
Haindorfer Mühle 531<br />
Hainichen 823<br />
Hainichen, Ort 823<br />
Hainspitz 830<br />
Schule 830<br />
Hammerstedt 511<br />
Hand, Abzweig Saasa 800<br />
Hapersdorf<br />
Hapersdorf, Denkmal 40<br />
Hapersdorf, Gasthof 40<br />
Hardisleben<br />
Hardisleben, Hauptstraße 506, 507<br />
Hardisleben, Schulhaltestelle 506, 507<br />
Hartmannsdorf 891<br />
Flutgraben 891<br />
Wendeschleife 891<br />
Hauenthal 531<br />
Hausen b. Gotha 711<br />
Hayn 522<br />
Heichelheim 531<br />
Hellborn 878<br />
Hermsdorf<br />
Alte Regensburger Straße 850<br />
Am Stadthaus 850<br />
Bahnhof 850<br />
Eisenberger Straße 850<br />
Fußweg zum Rasthof 870<br />
GLOBUS 850<br />
Grünstädter Platz 850<br />
Gymnasium 850<br />
Hermsdorf-Klosterlausnitz [Zug] 850<br />
Holzbau 850<br />
Keramikerstraße 850<br />
Regelschule 850<br />
Schulstraße 850<br />
Siedlung 850<br />
Hermstedt 501<br />
Herrenhof 753<br />
Hetschburg<br />
Hetschburg [Zug] 515<br />
Hetzdorf 830<br />
Heusdorf 500<br />
Hirschroda 501<br />
Hochdorf (Blankenh.) 514<br />
Hochheim (Kr. Gotha) 711, 721<br />
Hohendorf 832<br />
Hohenfelden 523<br />
Hohenfelden, Campingplatz 523<br />
Hohenfelden, Freilichtmuseum 523<br />
Hohenfelden, Freizeitpark (Stausee) 523<br />
Hohenfelden, Kreuzung 523<br />
Hohenfelden, Waldstraße (Stausee) 523<br />
Hohenkirchen 761, 762<br />
B 247 761, 762<br />
Hohlstedt 512<br />
B 7 512<br />
Ort 512<br />
Hopfgarten 521<br />
Hopfgarten (b. Weimar) [Zug] 521<br />
Hörselgau<br />
Fröttstädter Straße 731<br />
Hörselgau [Zug] 731<br />
Schule 731<br />
Hottelstedt 532<br />
Hummelshain 865<br />
Ilmsdorf 832, 833<br />
Ingersleben 773<br />
Zitzmannmühle 773<br />
Isseroda<br />
Friedhof 521<br />
Schlossgasse 521<br />
Schule 521<br />
Jägersdorf 855<br />
Jena<br />
A.-Bruckner-Weg 30<br />
Abbe Gymn./Buchenweg 30<br />
Alte Burgauer Brücke 30<br />
Altenburger Str. 30<br />
Am Klinikum 30<br />
Am Paradiesbahnhof 30<br />
Am Steiger 30<br />
Am Steinbach 30<br />
Am Zementwerk 30<br />
Ammerbach 30<br />
Ammerbach, Ort 30<br />
Ammerbacher Straße 30<br />
An der Eule 30<br />
An der Trebe 30<br />
B.-Brecht-Str. 30<br />
Beutenberg Campus 30<br />
Bf. Göschwitz 30<br />
Bf. Neue Schenke 30<br />
Brückenstr. 30<br />
Buchenweg 30<br />
Burgaupark 30<br />
Seite 28 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 29
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Burgau, Keßlerstr. 30<br />
Burgau, Lobedaer Str./Keßlerstr. 30<br />
Busbahnhof 30<br />
Carl August 30<br />
Closewitz 30<br />
Closewitzer Str. 30<br />
Cospeda 30<br />
Damaschkeweg 30<br />
Dammstr. 30<br />
E.-Kuithan-Str. 30<br />
Ebertstr. 30<br />
Einhügelquelle 30<br />
Emil-Wölk-Str. 30<br />
Ernst-Abbe-Platz 30<br />
Ernst-Ruska-Ring 30<br />
Eschenplatz 30<br />
Fachhochschule 30<br />
Felsbachstr. 30<br />
Felsenkeller 30<br />
Flutgraben 30<br />
Freizeitbad 30<br />
F.-Zucker-Str. 30<br />
Fuchslöcherstraße 30<br />
Gabelsbergerstr. 30<br />
Geschw.-Scholl-Str. 30<br />
Gleisdreieck Burgau 30<br />
Göschw. Kirche 30<br />
Göschwitz, Schleife 30<br />
Göschwitzer Str. 30<br />
Grüne Aue 30<br />
Gustav-Fischer-Str. 30<br />
Hautklinik 30<br />
Herrmann-Löns-Str. 30<br />
H.-Schrade-Str. 30<br />
Humboldtstr. 30<br />
Huttenstr. 30<br />
Ilmnitz 30, 843<br />
Ilmnitz, Kreisel 30, 843<br />
Isserstedt, B 7 30, 501, 512<br />
Isserstedt, GLOBUS 30, 501, 512<br />
Isserstedt, Ort 30, 501, 512<br />
Jena-Göschwitz [Zug] 30<br />
Jena Ost 30<br />
Jena Paradies [Zug] 30<br />
Jena Saalbf [Zug] 30<br />
Jena West [Zug] 30<br />
Jena-Zwätzen [Zug] 30<br />
Jenertal 30<br />
Jenoptik 30<br />
Jenzigweg 30<br />
Johannisplatz 30<br />
Katharinenstr. 30<br />
Kernbergstr. 30<br />
Kieshügel 30<br />
Krippendorf 30<br />
Kunitz 30, 822<br />
Kunitz, Wendeschleife 30, 822<br />
Laasan 30, 822<br />
Langetal 30<br />
Leutra 30<br />
Leutra, Untermühle 30<br />
Leutra, Wendeschleife 30<br />
Lobeda 30<br />
Lobeda-Ost 30<br />
Lobeda-Ost Drackendorfer Weg 30<br />
Lobeda-West 30<br />
Löbichauer Str. 30<br />
Löbstedt 30<br />
Löbstedter Str. 30<br />
Loquitzweg 30<br />
Lucas-Cranach-Allee 30<br />
Lützeroda 30<br />
Maua 30<br />
Maua, B 88 30<br />
Maua, Siedlung 30<br />
Maua, Unterm Sande 30<br />
Merseburger Str. 30<br />
Mozartweg 30<br />
Mühlenstr. 30<br />
Mühltal 30<br />
Münchenroda 30<br />
Naumburger Str. 30<br />
Neue Schenke [Zug] 30<br />
Neulobeda 30<br />
Neuwöllnitz 30<br />
Nordschule 30<br />
Ostschule 30<br />
Oßmaritzer Str. 30<br />
Paradiesbahnhof 30<br />
Pfälzer Straße 30<br />
Platanenstr. 30<br />
Rautal 30<br />
Remderoda 30<br />
Richard-Sorge-Str. 30<br />
Riedstr. 30<br />
Ringwiese 30<br />
Rödigenweg 30<br />
Saalbahnhof 30<br />
Saalepark 30<br />
Saaleufer 30<br />
Scharnhorststr. 30<br />
Schlachthofstr. 30<br />
Schlegelsberg 30<br />
Schlegelstr. 30<br />
Schlippenstr. 30<br />
Schützenhofstr. 30<br />
Sonnenblick 30<br />
Spittelplatz 30<br />
Sportforum 30<br />
Stadtzentrum, Holzmarkt 30<br />
Stadtzentrum, Löbdergraben 30<br />
Stadtzentrum, Teichgraben 30<br />
Steinborn 30<br />
Steinweg/Universität 30<br />
Stifterstr. 30<br />
Talschule 30<br />
Talstr. 30<br />
Universität 30<br />
Vierzehnheiligen 30<br />
Volkshaus 30<br />
Westbahnhof 30<br />
Westbahnhofstr. 30<br />
Wiesenstr. 30<br />
Winzergasse 30<br />
Winzerla 30<br />
Wochenendsiedlung 30<br />
Wogau 30, 834<br />
Wöllnitz 30<br />
Wöllnitz, Hinterweg 30<br />
Wöllnitz, Im Krähmer 30<br />
Wöllnitzer Str. 30<br />
Zeiss-Werk 30<br />
Ziegenhain 30<br />
Ziegenhainer Tal 30<br />
Zwätzen 30<br />
Zwätzen, Schleife 30<br />
Jenalöbnitz 831<br />
Kaatschen-Weichau 504<br />
Kahla 860<br />
Kahla [Zug] 860<br />
Am Langen Bürgel 860<br />
Bahnhof 860<br />
Heinketal 860<br />
Im Carmisch 860<br />
Löbschütz 860<br />
Löbschütz, Förderschule 860<br />
Porzellanwerk 860<br />
Schulstraße 860<br />
Vogelbauer 860<br />
Kämmeritz 810<br />
Kaltenborn (b. Niederndorf 40<br />
Kapellendorf 501, 512<br />
Karlsdorf 876<br />
Brücke 876<br />
Keßlar 514<br />
Kiliansroda 511<br />
Kleinbockedra 853<br />
Kleinbucha 863<br />
Kleinebersdorf 877<br />
Kleiner Inselsberg 745<br />
Kleineutersdorf 860<br />
Wendeschleife 860<br />
Kleinfahner 796<br />
Kleinhelmsdorf 801<br />
Kleinkröbitz 859<br />
Kleinlöbichau 834<br />
Kleinlohma 513<br />
Kleinmölsen 602<br />
Kreuzung 10, 602<br />
Kleinobringen<br />
Plan 20, 531<br />
Kleinprießnitz<br />
Wendeschleife 812<br />
Kleinpürschütz 860<br />
Schlossberg 860<br />
Kleinrettbach 773, 792<br />
Kleinromstedt 501<br />
Schule 501<br />
Kleinschwabhausen 512<br />
Klengel 830<br />
Klettbach 522<br />
Ködderitzsch 501<br />
Königshofen 800<br />
Schule 800<br />
Kösnitz 501<br />
Kottendorf 523<br />
Köttendorf 511<br />
Kraftsdorf<br />
Kraftsdorf [Zug] 881<br />
Krakendorf 514<br />
Kranichfeld<br />
Kranichfeld [Zug] 523<br />
Bahnhof 523<br />
Lindental 523<br />
Meininger Hof 523<br />
Neumalsweg 523<br />
Obergasse 523<br />
Sandbergstr. 523<br />
Krautheim 531<br />
Kromsdorf<br />
Kromsdorf-Nord, Eselsweg 20<br />
Kromsdorf-Nord, Schloss 20<br />
Kromsdorf-Süd 20<br />
Seite 30 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 31
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Kursdorf 800<br />
Laasdorf 843<br />
Lachstedt 505<br />
Langendembach 865<br />
Laucha 732<br />
Teutleber Straße 732<br />
Launewitz 810<br />
Lehesten 823<br />
Lehnstedt 511<br />
Leina 731<br />
Hauptstraße 731<br />
Lengefeld<br />
B 85 514<br />
Hochdorfer Straße 514<br />
Leutenthal 531<br />
Lichtenau (b. Neustadt) 867<br />
Liebschwitz<br />
Berufsschule 40<br />
Friedensbrücke 40<br />
Friedbr. RVG 40<br />
Liebstedt 501<br />
Linda b. Magdala 511<br />
Lindau 890<br />
Neue Schenke 890<br />
Lindig 860<br />
Lippersdorf 872<br />
Löberschütz<br />
Kulturhaus 831<br />
Wartehalle 831<br />
Lohmühle 753<br />
Loßnitz 513<br />
Lotschen b. Blankenh. 514<br />
Lotschen b. Stadtroda 852<br />
Lucka 833<br />
Luisenthal<br />
Bahnhof 763<br />
Luisenthal (Thür.) [Zug] 763<br />
Ohratal 763<br />
Sparkasse 763<br />
Talsperre 763<br />
Magdala<br />
Am Stadtpark 513<br />
Autobahn 513<br />
Blankenhainer Str. 513<br />
Göttern 513<br />
Johannisring 513<br />
Lohmaer Straße 513<br />
Ort 513<br />
Magersdorf 874<br />
Maina 511<br />
Marienglashöhle 743<br />
Markvippach<br />
Gemeindeverwaltung 603<br />
Mattstedt 500<br />
Mechelroda 511<br />
Mechterstädt 732<br />
Mechterstädt [Zug] 732<br />
Schule 732<br />
Meckfeld b. Bad Berka 524<br />
Meckfeld bei Blankenhain 514<br />
Mellingen<br />
Burgkeller 511<br />
Mellingen (Thür) [Zug] 511<br />
Schule 511<br />
Weimarische Straße 511<br />
Mennewitz 843<br />
Mertendorf 820<br />
Metebach 731<br />
Meusebach<br />
Ort 873<br />
Milda<br />
Schule 859<br />
Wendeschleife 859<br />
Möckern 852<br />
Molau 813<br />
Molschleben 791<br />
Schule 791<br />
Mönchenholzhausen 10, 522<br />
Möbel-Rieger 10, 522<br />
Mörsdorf<br />
Gasthaus 851<br />
Gewerbegebiet 851<br />
Windmühle 851<br />
Mühlberg 772<br />
München b. Bad Berka 523<br />
B 87 523<br />
München bei Bad Berka [Zug] 523<br />
Tonndorfer Str. 523<br />
Münchengosserstädt 505<br />
Nauendorf (b. Ohrdruf) 753<br />
Nauendorf (b. Kranichfeld) 522, 523<br />
Nausnitz<br />
B 7 832, 833<br />
Ort 832, 833<br />
Nautschütz 801<br />
Neckeroda 514<br />
Nennsdorf 858<br />
Nerkewitz 823<br />
Wartehalle 823<br />
Nermsdorf 531<br />
Nesselberg Neue Ausspanne 754<br />
Nesselberghaus 754<br />
Nesselhof 754<br />
Neudietendorf<br />
Bahnhof 773<br />
Feuerwehr 773<br />
Gymnasium 773<br />
Kornhochheim 773<br />
Kornhochheim, Gewerbegebiet 773<br />
Neudietendorf [Zug] 773<br />
Regelschule 773<br />
Neudörnfeld 514<br />
Neuengönna<br />
Ort 822<br />
Wendeschleife 822<br />
Neufrankenroda 723<br />
Neumark<br />
Markt 532<br />
Vippachedelhäuser Straße 532<br />
Neustadt an der Orla<br />
Busbahnhof 869<br />
Ernst-Thälmann-Straße 869<br />
Friedhof Waldfrieden 869<br />
Friedhofstraße 869<br />
Goethestraße 869<br />
Neustedt 503<br />
Niedermühle 501<br />
Niederndorf 40<br />
Kaltenborner Weg 40<br />
Niederreißen 502<br />
Niederroßla<br />
Dorf 500<br />
Siedlung 500<br />
Niedersynderstedt 513<br />
Niedertrebra<br />
Kindergarten 501<br />
Mitte 501<br />
Niedertrebra [Zug] 501<br />
Niederzimmern 522<br />
Gr<strong>und</strong>schule 522<br />
Regelschule 522<br />
Nirmsdorf 502<br />
Nohra<br />
B 7 (untere Haltestelle) 521<br />
Flur 521<br />
Gewerbepark U.N.O 521<br />
Nohra (Weimar) [Zug] 20<br />
obere Haltestelle 521<br />
Schlachthof 521<br />
Sperlingsberg 521<br />
Nottleben 792<br />
Oberbodnitz 874<br />
Obergneus 853<br />
Obergrunstedt 20<br />
Obergrunstedt [Zug] 20<br />
Oberhof<br />
Friedensplatz 765<br />
Oberndorf 501<br />
Obernissa 522<br />
Oberreißen 502<br />
Oberroßla 500<br />
Obersynderstedt 513<br />
Obertrebra 501<br />
Oelknitz 855<br />
Oesterbehringen 724<br />
Oettern 511<br />
Ohrdruf<br />
A.-Schauder-Straße 762<br />
Am Gehrengraben 762<br />
Arnstädter Straße 762<br />
Bahnhof 762<br />
Bahnhofstraße 762<br />
Berufsschule 762<br />
Felsenkeller 762<br />
Feuerwache 762<br />
Gartenstadt 762<br />
Gr<strong>und</strong>schule 762<br />
Gymnasium 762<br />
Hauptwache 762<br />
Hermes-Logistik 762<br />
Kirche 762<br />
Ohrdruf [Zug] 762<br />
Seniorenheim 762<br />
Steinstraße 762<br />
Weststraße 762<br />
Ollendorf 602<br />
Orlamünde<br />
Bahnhof 864<br />
Bahnhofstraße 864<br />
Naschhausen 864<br />
Orlamünde [Zug] 864<br />
Schule 864<br />
Stadttor 864<br />
Oßmannstedt 501<br />
Oßmannstedt [Zug] 501<br />
Oßmaritz<br />
Ort 858<br />
Ottendorf<br />
Hirsch 877<br />
Markt 877<br />
Schule 877<br />
Ottmannshausen 532<br />
Flugplatz 532<br />
Ottstedt (bei Magdala) 511<br />
Seite 32 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 33
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Ottstedt am Berge 522<br />
Papiermühle (Stadtr.) [Zug] 851<br />
Petersberg<br />
Gewerbegebiet 800<br />
Gewerbegebiet, Wendeschleife 800<br />
Wartehalle 800<br />
Petriroda 761<br />
Petriroda [Zug] 761<br />
Pferdingsleben 791<br />
Pfiffelbach 501<br />
Regelschule 501<br />
Verwalt.-gem. 501<br />
Pflanzwirbach 542<br />
Pfuhlsborn 501<br />
Pfullendorf 711<br />
Poche 500<br />
Poppendorf 810<br />
Porstendorf 822<br />
Porstendorf [Zug] 822<br />
Posewitz 505<br />
Pötewitz 892<br />
Poxdorf 831<br />
Pratschütz 801<br />
Pretschwitz 830<br />
Quirla<br />
Abzweig n. Dorna 852<br />
Altenburger Hof 852<br />
Rabis 843<br />
Ramsla 532<br />
Waage 532<br />
Rannstedt 501<br />
Rastenberg 507<br />
Bad 507<br />
Finneck 507<br />
Hinter der Burg 507<br />
Schule 507<br />
Untertorstr. 507<br />
Rattelsdorf 876<br />
Rauda 891<br />
Rauschenburg 515<br />
Rauschwitz 830<br />
Abzweig n. Schmörschwitz 830<br />
Pretschwitzer-Straße 830<br />
Rausdorf 853<br />
Reichenbach (bei Gotha) 724<br />
Reichenbach b. Hermsdorf<br />
Markt 870<br />
Porzellanwerk 870<br />
Reinhardsbrunn<br />
Bahnhof 742<br />
Reinhardsbrunn-Friedrichroda [Zug] 742<br />
Reinhardsbrunner Teiche 742<br />
Reinstädt 862<br />
Gasthaus 862<br />
Reisdorf 503<br />
Remstädt<br />
Am Gut 711, 721<br />
Hohe Straße 711, 721<br />
Oststraße 711, 721<br />
Renthendorf<br />
Agrargenossenschaft 877<br />
Kindergarten 877<br />
Wendeschleife 877<br />
Rettwitz 514<br />
Riechheim 523<br />
Riechheimer Berg 523<br />
Ringleben 795<br />
Ringleben-Gebesee [Zug] 795<br />
Rittersdorf 523<br />
Rockau 820<br />
Rodameuschel 505<br />
Rodebachsmühle 753<br />
Rodias<br />
Ort 856<br />
Rodigast 833<br />
Abzweig n. Lucka 833<br />
Rödigen 823<br />
Rödigsdorf 501<br />
Rohrbach (bei Buttelstedt) 531<br />
Rothenstein<br />
Ort 855<br />
Rothenstein (Saale) [Zug] 855<br />
Schule 855<br />
Rottdorf 514<br />
Blankenhainer Straße 514<br />
Dorfstraße 514<br />
Röttelmisch 861<br />
Rudelsdorf 890<br />
Rudersdorf 506<br />
Rudolstadt<br />
A.-Sommer-Str. 542<br />
Bahnhof 542<br />
Gartenstr. 542<br />
Nordfriedhof 542<br />
Rudolstadt-Center 542<br />
Teichschänke 542<br />
Rutha<br />
Ort 853<br />
Ruttersdorf 852<br />
Gemeinde 852<br />
Saalborn 514<br />
Sachsenhausen 531<br />
Scheiditz<br />
Ort 842<br />
Schellroda 522<br />
Gaststätte 522<br />
Schinditz 505<br />
Schirnewitz 855<br />
Schkölen<br />
Taubenherd 811<br />
Ziegelei 811<br />
Zschorgulaer Straße 811<br />
Schleifreisen 850<br />
Schleuskau 812<br />
Schlöben 843<br />
Gemeinde 843<br />
Schule 843<br />
Schloßvippach 603, 604<br />
Schmalkalden<br />
Busbahnhof 756<br />
Geschwister-Scholl-Straße 756<br />
Gothaer Straße 756<br />
Happelshütte 756<br />
Herrentälchen 756<br />
Krankenhaus 756<br />
Recklinghäuser Straße 756<br />
Wilhelm-Külz-Straße 756<br />
Schmerbach 744<br />
Schmiedehausen 505<br />
Schmölln (bei Hummelsheim)<br />
Abzweig 865<br />
Schmörschwitz 830<br />
Schnellbach 755<br />
Schnepfenthal<br />
Tanne 732, 742<br />
Waltershausen-Schnepfenthal [Zug] 732, 742<br />
Waltershausen-Schnepfenthal 732, 742<br />
Schönau vor dem Walde<br />
Engelsbacher Straße 742, 751<br />
Ortsstraße 742, 751<br />
Schule 742, 751<br />
Schöngleina 842<br />
Obstbau 842<br />
Wendeschleife 842<br />
Schoppendorf 524<br />
Schöps<br />
Altendorfer Straße 855<br />
B 88 855<br />
Ort 855<br />
Schorba 858<br />
Industriepark 858<br />
Schwaara (b. Gera) 40<br />
Schwabhausen 761<br />
Wechmaer Straße 761<br />
Schwabsdorf (b. Weimar)<br />
B 87 501<br />
Ort 501<br />
Schwarza 514<br />
Schwarzhausen 744<br />
Gewerbegebiet 744<br />
Schule 744<br />
Schwerstedt (b. Buttelstedt) 531, 532<br />
Buttelstedter Str. 531, 532<br />
Seebach<br />
Ort 746<br />
Unterdorf 746<br />
Seebergen 772<br />
Bahnhof 772<br />
Berg 772<br />
Seebergen [Zug] 772<br />
Seifartsdorf<br />
Am Gemeindeamt 880<br />
Unterdorf 880<br />
Seitenbrück<br />
Wendeschleife 866<br />
Seitenroda 866<br />
Seligenthal<br />
Kreuzung 755<br />
Serba<br />
Kirschallee 830<br />
Serba, Ort 830<br />
Sieglitz 813<br />
Silbertal 830<br />
Silbitz<br />
Heizhaus 891<br />
Schule 891<br />
Sohnstedt 522<br />
Söllnitz 513<br />
Sömmerda<br />
Busbahnhof 604<br />
Hugo-Schmidt-Str. 604<br />
Moritz-Wandt-Str. 604<br />
Stadtring 604<br />
Ziegeleipark 604<br />
Sonneborn 721<br />
Sonnendorf 504<br />
Sorga<br />
Abzweig 868<br />
St. Gangloff<br />
Kreuzstraße 870<br />
Seite 34 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 35
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Platz der Einheit 871<br />
Schule 871<br />
Stadtroda<br />
Aufgang zum Bahnhof 852<br />
Bahnhof 852<br />
Goetheweg 852<br />
Gymnasium 852<br />
Neustädter Straße 852<br />
Rathaus (Str. d. Friedens) 852<br />
Rodamarkt 852<br />
Sportplatz 852<br />
Stadtroda [Zug] 852<br />
Stedten am Ettersberg 532<br />
Stedten an der Ilm 523<br />
Steudnitz<br />
REWE 501<br />
Teich 501<br />
Wartehalle 501<br />
Stiebritz<br />
Schule 823<br />
Stöben 505<br />
Stobra<br />
Dorfplatz 501<br />
Siedlung 501<br />
Sulza<br />
Wendeschleife 853<br />
Tabarz 743<br />
Busbahnhof 743<br />
Erlebnisbad 743<br />
Inselsbergstraße 743<br />
Wäscherei 743<br />
Tambach-Dietharz<br />
Bahnhofstraße 754<br />
Hauptstraße 754<br />
Schule 754<br />
Tammichgr<strong>und</strong> 754<br />
Tannroda 523<br />
Bahnhof 523<br />
Markt 523<br />
Schule 523<br />
Tannroda [Zug] 523<br />
Tauchlitz 891<br />
Taupadel 833<br />
Tautenburg 821<br />
Tautendorf<br />
Wartehalle 878<br />
Wendeschleife 878<br />
Tautenhain<br />
(Gasthaus) Kanone 880<br />
Waldsiedlung 880<br />
Teichel 541<br />
Teichröda 541<br />
Teutleben (b. Buttstädt) 506<br />
Teutleben (Kr. Gotha) 731<br />
Anger 731<br />
Thal<br />
Eiche 746<br />
Post 746<br />
Thalborn 532<br />
Thalbürgel<br />
B 7 832, 833<br />
Gasthaus Grüne Aue 832, 833<br />
Langetal 832, 833<br />
Schule 832, 833<br />
Thangelstedt 514<br />
Thiemendorf 890<br />
Timoburgstraße 890<br />
Thierschneck 812<br />
Thieschitz<br />
Autohaus 40<br />
Wartehalle 40<br />
Tiefengruben 515, 523<br />
Tissa 852<br />
Tobiashammer 762<br />
Tonndorf<br />
Breitenstraße 523<br />
Palmanger 523<br />
Töppeln 40<br />
Abzweig n. Frankenthal 40<br />
Sanitätshaus 40<br />
Töppeln [Zug] 40<br />
Törpla<br />
Stünzmühle 800<br />
Wendeschleife 800<br />
Trebnitz (b. Eisenberg) 892<br />
Tröbnitz<br />
Mohr 852<br />
Schule 852<br />
Tröchtelborn 791<br />
Trockenborn 875<br />
Waldsiedlung 875<br />
Trockhausen<br />
Abzweig n. Mennewitz 843<br />
Ort 843<br />
Troistedt 524<br />
Tromlitz 513<br />
Tromsdorf<br />
Tromsdorf [Zug] 506<br />
Trotz 830<br />
Hermsdorfer Straße 830<br />
Trügleben 731<br />
Ort 731<br />
Tümpling 505<br />
Tüngeda 722<br />
Tünschütz 810<br />
Tüttleben 791<br />
Am Marbach 791<br />
Udestedt 602<br />
Ulla<br />
Ulla, B 7 (Bahnhof Nohra) 20<br />
Ulla, Ort 521<br />
Ulrichshalben 501<br />
Ulrichswalde 852<br />
Umpferstedt 501<br />
B 7 501<br />
Plan 501<br />
Unterbodnitz 874<br />
Untergneus 853<br />
Utzberg 522<br />
Vippachedelhausen 532<br />
Vollersroda 20<br />
Vollradisroda 512<br />
Waldeck 841<br />
Teich 841<br />
Walpernhain 890<br />
Walschleben 794<br />
Am See 794<br />
Neue Gasse 794<br />
Schule 794<br />
Walschleben [Zug] 794<br />
Waltersdorf (b. Stadtroda)<br />
Ort 872<br />
Tälermühle 872<br />
Waltershausen<br />
Albrechtstraße 732<br />
Bahnhof 732<br />
Fabrikstraße 732<br />
Gewerbegebiet 732<br />
Gleisdreieck 732<br />
Goethestraße 732<br />
Hörselgauer Straße 732<br />
Ibenhain 732<br />
Langenhain 732<br />
Lauchaer Höhe 732<br />
Multicar 732<br />
Oberes Waldtor 732<br />
Ohrdrufer Straße 732<br />
Phönix 732<br />
Schnepfenthal [TWSB] 732, 742<br />
Schnepfenthal, Gymnasium 732<br />
Schulplatz 732<br />
Wahlwinkel [TWSB] 732, 742<br />
Waltershausen [Zug] 732<br />
Wandersleben<br />
August-Bebel-Str. 772<br />
Gewerbegebiet 772<br />
Gr<strong>und</strong>schule 772<br />
Menantestraße 772<br />
Wandersleben [Zug] 772<br />
Wangenhain 721<br />
Goldbacher Straße 721<br />
Warza<br />
Ort 711<br />
Schule 711<br />
Wechmar 771<br />
Gewerbegebiet 771<br />
Mühlenstraße 771<br />
Schule 771<br />
Wegscheide (b. Oberhof) 765<br />
Weiden 531<br />
Weimar<br />
Abzw. Klinikum 20<br />
Abzw. n. Niedergrunstedt 20<br />
Abzw. n. Süßenborn 20<br />
Albert-Kuntz-Straße 20<br />
Allstedter Straße 20<br />
Altschöndorf, Dorfstraße 20<br />
Altschöndorf, Gut 20<br />
Altschöndorf, Hauptstraße 20<br />
Am Burgholz 20<br />
Am Herrenrödchen 20<br />
Am Poseckschen Garten 20<br />
An der Trift 20<br />
Arbeitsamt 20<br />
Äußere Schwanseestraße 20<br />
Bauhaus-Universität 20<br />
Belvedere 20<br />
Berkaer Bahnhof 20<br />
Berkaer Straße 20<br />
Bertuchstraße 20<br />
Bodelschwinghstraße 20<br />
Bonhoefferstraße 20<br />
Brahmsstraße 20<br />
Bruno-Apitz-Straße 20<br />
Buchenwald, Gedenkstätte 20<br />
Buchenwald, Glockenturm 20<br />
Buchenwaldstraße 20<br />
Budapester Straße 20<br />
Busbahnhof 20<br />
Carl-August-Allee 20<br />
Carl-von-Ossietzky-Straße 20<br />
Carl-Zeiss-Straße 20<br />
Cranachstraße 20<br />
Damaschkestraße 20<br />
Seite 36 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 37
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Gemeinde/Ort<br />
Haltestelle<br />
Tarifzone(n)<br />
Döbereinerstraße 20<br />
Dürrenbacher Hütte 20<br />
Dürrer Bach 20<br />
E.-Thälmann-Str./Meyerstr. 20<br />
Eduard-Mörike-Straße 20<br />
Eduard-Rosenthal-Straße 20<br />
Ehringsdorf, Am Anger 20<br />
Ehringsdorf, Kippergasse 20<br />
Einkaufszentrum Humboldtstr. 20<br />
Erfurter Straße 20<br />
Ernst-Busse-Straße 20<br />
Ettersbergsiedlung 20<br />
Ettersburger Str./Rießnerstr. 20<br />
Ettersburger Straße 20<br />
F.-Naumann-Straße 20<br />
Falkenburg 20<br />
Friedensstraße/Atrium 20<br />
Friedhof 20<br />
Friedrich-Ebert-Straße 20<br />
Gaberndorf, Daasdorfer Str. 20<br />
Gaberndorf, Im Dorfe 20<br />
Gaberndorf, Lützendorfer Weg 20<br />
Gaberndorf, Neubaugebiet 20<br />
Gedenkweg Buchenwaldbahn 20<br />
Gelmeroda 20<br />
Gewerbegebiet Legefeld 20<br />
Gewerbegebiet Süßenborn 20<br />
Goetheplatz 20<br />
Gropiusstraße 20<br />
Grossestraße 20<br />
Großmutterleite 20<br />
Gutenbergstraße 20<br />
Hainfels 20<br />
Hauptbahnhof 20<br />
Heldrunger Straße 20<br />
Hellerweg/EJBW 20<br />
Helmholtzstraße 20<br />
Hermann-Brill-Platz 20<br />
Holzdorf (b. Weimar) [Zug] 20<br />
Holzdorfer Kreuz 20<br />
Holzdorfer Straße 20<br />
Hufelandstraße 20<br />
Humboldtstraße 20<br />
Ilmschlößchen 20<br />
Im Winkel 20<br />
Industriegebiet West 20<br />
Industriestraße/SWG 20<br />
Jahnstraße 20<br />
Jenaer Str. 20<br />
Karl-Haußknecht-Straße 20<br />
Katholische Kirche (Busbf.) 20<br />
Kaunaser Straße 20<br />
Klinikum 20<br />
Klinikum, Abzweig 20<br />
Kromsdorfer Straße 20<br />
Landfried 20<br />
Legefeld [Zug] 20<br />
Legefeld, Hauptstraße 20<br />
Legefeld, Kastanienallee 20<br />
Legefeld, Lindenallee 20<br />
Legefeld, Parkallee 20<br />
Legefeld, Schule 20<br />
Legefeld, Service-Center 20<br />
Lindenberg 20<br />
Lucas-Cranach-Schule 20<br />
Lützendorf 20<br />
Lützendorfer Straße 20<br />
Lyonel-Feininger-Straße 20<br />
Martin-Andersen-Nexö-Straße 20<br />
Max-Greil-Siedlung 20<br />
Merketal 20<br />
Meyerstraße 20<br />
Milchhofstraße 20<br />
Moskauer Straße 20<br />
Mozartstraße 20<br />
Neu-Ehringsdorf 20<br />
Neuwallendorf 20<br />
Niedergrunstedt, Abzweig 20<br />
Niedergrunstedt, An der Linde 20<br />
Niedergrunstedt, Lindenstraße 20<br />
Nordbahnhof 20<br />
Nordstraße 20<br />
Obelisk 20<br />
Oberweimar [Zug] 20<br />
Papiergraben 20<br />
Pestalozzischule 20<br />
Plan Oberweimar 20<br />
Possendorf 20<br />
Prager Straße 20<br />
Rainer-Maria-Rilke-Straße 20<br />
Rastenberger Tunnel 20<br />
Richard-Wagner-Straße 20<br />
Rießnerstraße 20<br />
Rödchenweg 20<br />
Röhrstraße 20<br />
Rosenweg 20<br />
Rudolf-Breitscheid-Straße 20<br />
Schlachthofstraße 20<br />
Schopenhauerstraße 20<br />
Schwanseestr./Stadtverwaltung 20<br />
Schwanseestraße 20<br />
Shakespearestraße 20<br />
Siedlung Schöndorf 20<br />
Soproner Straße 20<br />
Stadtring 20<br />
Stauffenbergstraße 20<br />
Süßenborn, Abzweig 20<br />
Süßenborn, Dorfplatz 20<br />
Süßenborn, Gewerbegebiet 20<br />
Taubach, Beim Teiche 20<br />
Taubach, Kirche 20<br />
Taubach, Schatzgrube 20<br />
Thomas-Müntzer-Straße 20<br />
Tiefurt, Friedensplatz 20<br />
Tiefurt, Schloß 20<br />
Tiefurter Allee 20<br />
Tröbsdorf 20<br />
Tröbsdorf B 7 20<br />
Tröbsdorf, Kirche 20<br />
Tröbsdorf, Weimarer Straße 20<br />
Umspannwerk 20<br />
Waldfried 20<br />
Warschauer Straße 20<br />
Webichtallee 20<br />
Weimar [Zug] 20<br />
Weimar Berkaer Bf [Zug] 20<br />
Weimarische Straße 20<br />
Weimar West [Zug] 20<br />
Weimar-Werk 20<br />
Wielandplatz 20<br />
Wilder Graben 20<br />
Wilhelm-Külz-Straße 20<br />
Zeppelinplatz 20<br />
Zum Hospitalgraben 20<br />
Zur Warte 20<br />
Weingarten<br />
Kirche 723<br />
Kreuzung 723<br />
Weißbach<br />
Abzweig n. Rattelsdorf 876<br />
Weißenborn<br />
Abzweig Mühltal 850<br />
Ort 850<br />
Wersdorf 501<br />
Westhausen<br />
Hauptstraße 711<br />
Langensalzaer Straße 711<br />
Wetterzeube<br />
Wetterzeube [ JES] 892<br />
Wetzdorf 820<br />
Wichmar 505<br />
Wickerstedt<br />
Anker 500<br />
Ara 500<br />
Schule 500<br />
Unterdorf 500<br />
Wiegendorf 501<br />
Willerstedt 502<br />
Willschütz 810<br />
Windmühle 890<br />
Wilsdorf 501<br />
Windischenbernsdorf, Kreuzung 40<br />
Winterstein<br />
Feuerwehr 744<br />
Fischbacher Straße 744<br />
Kirche 744<br />
Wipperoda 751<br />
Witterda 794<br />
Breite Straße 794<br />
Wittersroda 514<br />
Wohlsborn 20, 531<br />
Wolfersdorf<br />
Gasthaus 875<br />
Rothehofsmühle 875<br />
Wölfis<br />
Bahnhofstraße 762<br />
Schule 762<br />
Wolfsbehringen 724<br />
Wonnitz 505<br />
Wormstedt 501<br />
Wutha-Farnroda<br />
Bahnhof 747<br />
Eichrodt 747<br />
Hörselberghalle 747<br />
Mölmen 747<br />
Petkus 747<br />
Ruhlaer Straße 747<br />
Zeitz<br />
Berufsschulzentrum [JES] 895<br />
Busbahnhof [JES] 895<br />
Zimmern<br />
Zimmern 501<br />
Zimmernsupra 793<br />
Zimmritz 856<br />
Zöllnitz 843<br />
Zöthen 505<br />
Zöttnitz<br />
Abzweig 843<br />
Zschorgula 801<br />
Zwabitz 860<br />
Zwabitzer Tal 860<br />
Zweifelbach 861<br />
Seite 38 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 39
Anlage D: Preistabelle<br />
Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen<br />
Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen<br />
1 Voraussetzung für ein Abonnement<br />
1<br />
1.1<br />
Voraussetzung<br />
Der Abo-Vertrag<br />
für<br />
kann<br />
ein<br />
mit<br />
Abonnement<br />
einem der folgenden Unternehmen geschlossen werden:<br />
1.1 – Der Deutsche Abo-Vertrag Bahn kann AG (DB mit einem AG) der folgenden Unternehmen geschlossen werden:<br />
– Erfurter Deutsche Verkehrsbetriebe Bahn AG (DB AG) AG (EVAG)<br />
– Geraer Erfurter Verkehrsbetriebe GmbH AG (EVAG) (GVB)<br />
– Jenaer Geraer Nahverkehr Verkehrsbetrieb GmbH GmbH (JNV) (GVB)<br />
– Regionale Jenaer Nahverkehr Verkehrsgemeinschaft GmbH (JNV) Gotha GmbH (RVG)<br />
– Stadtwirtschaft Regionale Verkehrsgemeinschaft Weimar GmbH (SWG) Gotha GmbH (RVG)<br />
– Thüringerwaldbahn Stadtwirtschaft Weimar <strong>und</strong> GmbH Straßenbahn (SWG) Gotha GmbH (TWSB)<br />
Änderungen, – Thüringerwaldbahn Verlustmeldung <strong>und</strong> Straßenbahn <strong>und</strong> Kündigung Gotha sowie GmbH die (TWSB) Anzeigepflicht gemäß Ziffer 10 erfolgen immer<br />
an das Unternehmen, Verlustmeldung mit <strong>und</strong> dem Kündigung der Abo-Vertrag sowie geschlossen die Anzeigepflicht wurde. gemäß Ziffer 10 erfolgen im-<br />
Änderungen,<br />
1.2 mer Voraussetzung an das Unternehmen, für den Abschluss mit dem eines der Abo-Vertrags geschlossen ist, dass das wurde. Unternehmen ermächtigt wird, das<br />
1.2 jeweilige Voraussetzung tarifliche für den Fahrgeld Abschluss in 12 eines Abo-Monatsbeträgen Abo-Vertrags ist, (bzw. dass das einem Unternehmen Jahresbetrag ermächtigt bei Vertragsabschluss<br />
bei tarifliche der DB AG Fahrgeld oder der in 12 EVAG) Abo-Monatsbeträgen pro Jahr von einem (bzw. in der einem B<strong>und</strong>esrepublik Jahresbetrag Deutschland bei Vertragsab-<br />
geführ-<br />
wird, das<br />
jeweilige<br />
schluss ten Girokonto bei der abzubuchen.<br />
DB AG oder der EVAG) pro Jahr von einem in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland geführten<br />
Das Girokonto Eigentum abzubuchen.<br />
an der Abo-Karte erwirbt der Fahrgast erst, wenn der Abo-Monatsbetrag (bzw. Jahres-<br />
1.3<br />
1.3 betrag) Das Eigentum durch das an der Unternehmen Abo-Karte erwirbt abgebucht der Fahrgast werden konnte. erst, wenn der Abo-Monatsbetrag (bzw. Jahresbetrag)<br />
Verkaufs-/Servicestellen durch das Unternehmen der Unternehmen:<br />
abgebucht werden konnte.<br />
1.4<br />
1.4 – Verkaufs-/Servicestellen Deutsche Bahn AG: der Unternehmen:<br />
– Deutsche DB ReiseZentren Bahn AG: (Hbf. Gotha, Hbf. Erfurt, Bf. Weimar, Bf. Jena West, Bf. Jena Paradies <strong>und</strong> Hbf. Gera);<br />
ReiseZentren (Hbf. Gotha, Hbf. Erfurt, Bf. Weimar, Bf. Jena West, Bf. Jena Paradies <strong>und</strong> Hbf. Ge-<br />
DB<br />
ra); DB Vertrieb GmbH, Abo-Center Berlin, Koppenstraße 3, 10243 Berlin<br />
– Erfurter DB Vertrieb Verkehrsbetriebe GmbH, Abo-Center AG: Berlin, Koppenstraße 3, 10243 Berlin<br />
– Erfurter EVAG-Mobilitätszentrum Verkehrsbetriebe am AG: Anger<br />
– Geraer EVAG-Mobilitätszentrum Verkehrsbetrieb GmbH: am Anger<br />
– Geraer K<strong>und</strong>enservice Verkehrsbetrieb in den Gera-Arcaden<br />
GmbH:<br />
– Jenaer K<strong>und</strong>enservice Nahverkehr in den GmbH: Gera-Arcaden<br />
– Jenaer JNV ServiceCenter Nahverkehr (HolzMarktPassage)<br />
GmbH:<br />
– Regionale JNV ServiceCenter Verkehrsgemeinschaft (HolzMarktPassage) Gotha GmbH:<br />
– Regionale K<strong>und</strong>enzentrum Verkehrsgemeinschaft von RVG <strong>und</strong> TWSB Gotha am Gothaer GmbH: Hauptbahnhof<br />
K<strong>und</strong>enzentrum Geschäftsstelle Reinhardsbrunner von RVG <strong>und</strong> TWSB Straße am Gothaer Hauptbahnhof<br />
– Stadtwirtschaft Geschäftsstelle Reinhardsbrunner Weimar GmbH: Straße<br />
– Stadtwirtschaft K<strong>und</strong>encenter am Weimar Goetheplatz GmbH: <strong>und</strong> Industriestraße<br />
– Thüringerwaldbahn K<strong>und</strong>encenter am Goetheplatz <strong>und</strong> Straßenbahn <strong>und</strong> Industriestraße<br />
Gotha GmbH:<br />
– Thüringerwaldbahn K<strong>und</strong>enzentrum von <strong>und</strong> RVG Straßenbahn <strong>und</strong> TWSB am Gotha Gothaer GmbH: Hauptbahnhof<br />
K<strong>und</strong>enzentrum Betriebshof Waltershäuser von RVG <strong>und</strong> Straße TWSB am Gothaer Hauptbahnhof<br />
Betriebshof Waltershäuser Straße<br />
2 Gesamtschuldnerhaftung<br />
2<br />
Ist der Fahrgast<br />
Gesamtschuldnerhaftung<br />
nicht Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Kontos, so haften der Fahrgast<br />
Ist <strong>und</strong> der der Fahrgast Kontoinhaber nicht Inhaber als Gesamtschuldner des in der Einzugsermächtigung für die Einhaltung aller genannten Verpflichtungen Kontos, so des haften Fahrgastes der Fahrgast <strong>und</strong> des<br />
<strong>und</strong> Kontoinhabers der Kontoinhaber aus dem als Abo-Vertrag.<br />
Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen des Fahrgastes <strong>und</strong> des<br />
Kontoinhabers aus dem Abo-Vertrag.<br />
<strong>VMT</strong>-Tarifübersicht<br />
CityTarif B CityRegioTarif D<br />
Erfurt Weimar Jena Gera<br />
Preisstufe A 1 1 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 ab 12<br />
Einzelfahrt 1,90 1,90 1,90 1,90 2,50 3,60 5,10 5,60 7,20 9,00 10,30 11,50 12,60 13,90 16,00<br />
Einzelfahrt BahnCard – – – – 1,90 2,70 3,80 4,20 5,40 6,80 7,80 8,60 9,40 10,40 12,00<br />
Kinder-Einzelfahrt 1,40 1,40 1,40 1,40 1,80 2,50 3,60 4,00 5,10 6,40 7,30 8,10 8,90 9,90 11,30<br />
Kinder-Einzelfahrt BahnCard – – – – 1,40 1,90 2,70 3,00 3,90 4,80 5,50 6,10 6,70 7,40 8,50<br />
4-Fahrtenkarte 6,80 6,10 6,80 6,80 9,10 12,90 18,30 20,30 26,10 32,50 37,20 41,30 45,30 50,10 57,50<br />
Kinder-4-Fahrtenkarte 4,90 4,40 4,90 4,90 6,50 9,10 13,00 14,40 18,50 23,10 26,40 28,90 32,20 35,60 40,80<br />
Tageskarte 4,50 4,50 4,50 4,50 5,60 7,90 11,60 12,40 15,90 17,10 19,00 19,00 19,00 19,00 19,00<br />
Gruppentageskarte 9,20 9,20 9,20 9,20 12,40 17,50 26,00 26,00 26,00 26,00 26,00 26,00 26,00 26,00 26,00<br />
Wochenkarte 16,90 11,90 16,90 16,90 19,50 26,40 37,60 41,70 47,00 58,70 65,10 71,10 75,60 82,10 87,90<br />
Monatskarte 52,60 37,10 52,60 52,60 60,90 85,70 121,80 135,40 161,40 198,50 206,80 229,40 243,10 257,40 258,90<br />
Abo-Monatskarte 43,90 30,90 43,90 43,90 50,80 71,40 101,50 112,80 134,50 165,40 172,30 191,10 202,60 214,50 215,70<br />
9-Uhr-Abo-Monatskarte 39,50 27,80 39,50 39,50 45,70 64,30 91,40 101,50 121,10 148,90 155,10 172,00 182,30 193,00 194,20<br />
Schüler-Azubi-Wochenkarte 12,70 8,90 12,70 12,70 14,70 19,80 28,20 31,30 35,30 45,30 48,90 53,30 56,70 61,60 65,90<br />
Schüler-Azubi-Monatskarte 39,50 27,80 39,50 39,50 45,70 64,30 91,40 101,50 121,10 148,90 155,10 172,00 182,30 193,00 194,20<br />
Schüler-Azubi-Abokarte 35,20 24,80 35,20 35,20 40,70 57,30 81,50 90,50 107,90 132,80 138,30 153,40 162,60 172,10 173,10<br />
Alle Preise sind in Euro angegeben. Gültig ab 01. 01. 2013. Es gelten die von den Genehmigungsbehörden genehmigten Tarife, <strong>Tarifbestimmungen</strong> <strong>und</strong> Beförderungsbedingungen. Änderungen vorbehalten. Einzelangaben ohne Gewähr.<br />
Erläuterungen<br />
Zuschlag für die<br />
1. Wagenklasse (DB/ EB/ STB) E<br />
RegioTarif C<br />
A Ermittlung der Preisstufe: Entlang des Linienverlaufs im Tarifzonenplan<br />
die Anzahl der zu befahrenden Tarifzonen auszählen.<br />
B Der CityTarif gilt in der jeweiligen CityZone Erfurt, Weimar,<br />
Jena oder Gera.<br />
Preisstufen 1 – 12<br />
Zuschlag Einzelfahrt 2,00 1<br />
Zuschlag Wochenkarte 10,00 1<br />
Zuschlag Monatskarte 35,00 1<br />
Zuschlag Abo-Karte 17,50 1<br />
C Der RegioTarif gilt in den grün gekennzeichneten RegioZonen. Ab<br />
Preisstufe 6 im RegioTarif können alle RegioZonen befahren werden.<br />
H<strong>und</strong>e-/Fahrrad-Karte<br />
D Der CityRegioTarif verbindet City- <strong>und</strong> RegioZonen. Er gilt,<br />
wenn der Linienverlauf sowohl CityZonen als auch RegioZonen<br />
berührt. Ab Preisstufe 12 kann das gesamte Verb<strong>und</strong>gebiet<br />
befahren werden.<br />
Preisstufen 1 – 12<br />
H<strong>und</strong>e-/Fahrrad-Karte 1,40 1<br />
E Schüler-Zeitkarten sowie Schwerbehindertenausweise (Ausnahme:<br />
Schwerkriegsbeschädigte) berechtigen nicht zu Fahrten<br />
in der 1. Wagenklasse, auch wenn eine Zuschlagkarte gelöst wurde.<br />
Ab Entwertung 360 Minuten gültig. In den<br />
Nahverkehrszügen der DB Regio AG, Erfurter<br />
Bahn GmbH <strong>und</strong> Süd Thüringen Bahn<br />
GmbH ist die Fahrradmitnahme kostenfrei<br />
im Rahmen freier Kapazitäten möglich.<br />
Preisstufe A 1 2 3 4 5 ab 6<br />
Einzelfahrt 1,40 1,90 3,10 4,30 5,50 6,80<br />
Einzelfahrt BahnCard – 1,40 2,30 3,20 4,20 5,10<br />
Kinder-Einzelfahrt 1,00 1,40 2,20 3,00 3,90 4,80<br />
Kinder-Einzelfahrt BahnCard – 1,00 1,60 2,30 2,90 3,60<br />
4-Fahrtenkarte 5,00 6,60 10,90 15,20 19,50 23,80<br />
Kinder-4-Fahrtenkarte 3,50 4,70 7,60 10,80 13,90 16,90<br />
Tageskarte 2,90 3,90 6,50 9,10 11,60 14,20<br />
Gruppentageskarte 6,90 9,20 15,20 21,20 26,00 26,00<br />
Wochenkarte 12,00 16,20 21,70 29,00 37,20 45,30<br />
Monatskarte 38,10 50,80 71,30 99,50 127,60 155,70<br />
Abo-Monatskarte 31,70 42,30 59,50 82,90 106,30 129,70<br />
9-Uhr-Abo-Monatskarte – – – – – –<br />
Schüler-Azubi-Wochenkarte 9,00 12,20 16,30 21,70 27,90 34,00<br />
Schüler-Azubi-Monatskarte 28,60 38,10 53,50 74,60 95,70 116,70<br />
Schüler-Azubi-Abokarte 25,50 33,90 47,70 66,50 85,30 104,10<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen I Seite 41<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage D: Preistabelle I Seite 40<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen I Seite 41
3 Vertragsabschluss<br />
3 Vertragsabschluss<br />
3.1 Der Abo-Vertrag kommt durch die Übergabe der Abo-Karte zustande. Das Unternehmen ist berechtigt,<br />
Der Abo-Vertrag eine Bonitätsprüfung kommt durchzuführen.<br />
die Übergabe der Abo-Karte zustande. Das Unternehmen ist berech-<br />
3.1<br />
tigt, eine Bonitätsprüfung durchzuführen.<br />
3.2 Das Abonnement kann jeweils am 1. eines Monats begonnen werden. Die Gültigkeit des Abonnements<br />
Das Abonnement beginnt bei kann einem jeweils Bestelleingang am 1. eines bis Monats spätestens begonnen zum 10. werden. des Monats Die Gültigkeit (Posteingang) des Abonne-<br />
am 1. des<br />
3.2<br />
ments Folgemonats beginnt <strong>und</strong> bei besteht einem Bestelleingang über insgesamt bis 12 spätestens aufeinander zum folgende 10. des Monate Monats (Mindestvertragslaufzeit).<br />
(Posteingang) am 1. Folgemonats Der Abo-Vertrag <strong>und</strong> verlängert besteht über sich insgesamt automatisch 12 aufeinander unbestimmte folgende Zeit, Monate sofern nicht (Mindestvertragslaufzeit).<br />
gemäß Ziffer 7.1<br />
Der fristgemäß Abo-Vertrag gekündigt verlängert wurde. sich automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern nicht gemäß Ziffer 7.1<br />
fristgemäß Der Fahrgast gekündigt ist verpflichtet, wurde. im Abo-Antrag eine entsprechende Kontoverbindung mitzuteilen <strong>und</strong><br />
Der eine Fahrgast Einzugsermächtigung ist verpflichtet, für im dieses Abo-Antrag Konto durch eine entsprechende sich oder einen Kontoverbindung Dritten an das Unternehmen mitzuteilen <strong>und</strong> zu erteilen.<br />
Einzugsermächtigung Der Fahrgast ist verpflichtet, für dieses den Konto Abo-Monatsbetrag durch sich oder einen bzw. den Dritten Jahresbetrag an das Unternehmen bei Einmalzahlung zu er-<br />
eine<br />
teilen. auf dem Der Konto Fahrgast bereitzuhalten. ist verpflichtet, Der Antrag den Abo-Monatsbetrag ermächtigt das Unternehmen, bzw. den Jahresbetrag den jeweiligen bei Einmalzahlung<br />
Aboauf<br />
Monatsbetrag dem Konto bis bereitzuhalten. auf Weiteres, Der mindestens Antrag ermächtigt jedoch für die das Dauer Unternehmen, von 12 Monaten, den jeweiligen vom angegebenen<br />
Abo-<br />
Monatsbetrag Konto per Lastschriftverfahren bis auf Weiteres, abzubuchen.<br />
mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten, vom angegebenen<br />
Konto per Lastschriftverfahren abzubuchen.<br />
3.3 Bei der GVB, der EVAG <strong>und</strong> der DB AG kann das Abonnement auch zu jedem beliebigen Tag eines<br />
3.3 Monats Bei der GVB, begonnen der EVAG werden. <strong>und</strong> der DB AG kann das Abonnement auch zu jedem beliebigen Tag eines<br />
Monats begonnen werden.<br />
Bei der GVB erfolgt die Abbuchung des anteiligen Betrages im Folgemonat zusammen mit dem laufenden<br />
der GVB Monatsbetrag. erfolgt die Abbuchung des anteiligen Betrages im Folgemonat zusammen mit dem lau-<br />
Bei<br />
fenden Monatsbetrag.<br />
Bei der EVAG wird eine Abo-Startkarte mit Gültigkeit bis zum letzten Kalendertag des Ausgabemonats<br />
der ausgegeben. EVAG wird Die eine Gültigkeit Abo-Startkarte der auf mit die Gültigkeit Abo-Startkarte bis zum folgenden letzten Kalendertag Abo-Karten des beginnt Ausgabemo-<br />
gemäß Zif-<br />
Bei<br />
nats fer 3.2 ausgegeben. jeweils am 1. Die des Gültigkeit Folgemonats. der auf Der die bei Abo-Startkarte der EVAG für folgenden die Abo-Startkarte Abo-Karten pro beginnt Tag zu zahlende gemäß Ziffer<br />
Preis 3.2 ergibt jeweils sich am aus 1. der des anteiligen Folgemonats. Berechnung Der bei der bezogen EVAG für auf die den Abo-Startkarte Preis der jeweiligen pro Tag Abo-Karte zu zahlende <strong>und</strong><br />
Preis die Anzahl ergibt der sich Kalendertage aus anteiligen eines Berechnung Jahres. Bei der bezogen EVAG beginnt auf den das Preis Abbuchungsverfahren der jeweiligen Abo-Karte bei Abgabe<br />
Anzahl des Abo-Antrages der Kalendertage bis zum eines 10. Jahres. des Monats Bei der zum EVAG 1. des beginnt Folgemonats. das Abbuchungsverfahren Erfolgt die Abgabe bei nach Ab-<br />
<strong>und</strong><br />
die<br />
gabe dem 10. des des Abo-Antrages Monats, beginnt bis zum das 10. Abbuchungsverfahren des Monats zum 1. des zum Folgemonats. 1. des zweiten Erfolgt Folgemonats. die Abgabe Der nach Betrag<br />
dem für die 10. Abo-Startkarte des Monats, beginnt besteht das dann Abbuchungsverfahren aus dem anteiligen Abo-Monatsbetrag zum 1. des zweiten für Folgemonats. den laufenden Der sowie Betrag<br />
für den die vollen Abo-Startkarte Abo-Monatsbetrag besteht dann für den aus darauf dem anteiligen folgenden Abo-Monatsbetrag Monat.<br />
für den laufenden sowie<br />
den vollen Abo-Monatsbetrag für den darauf folgenden Monat.<br />
Bei der DB wird das Abo-Sofort mit der Gültigkeit für einen Monat ausgegeben. Die Gültigkeit der auf<br />
Bei das der Abo-Sofort DB wird folgenden das Abo-Sofort Abo-Karten mit der beginnt Gültigkeit gemäß für einen Ziffer Monat 3.2 jeweils ausgegeben. am 1. des Die Folgemonats. Gültigkeit der Für auf<br />
das Abo-Sofort folgenden ist der Abo-Monatsbetrag Abo-Karten beginnt zu zahlen. gemäß Für Ziffer das Abo-Sofort 3.2 jeweils am ggf. 1. zuviel des Folgemonats. entrichtetes Fahrgeld<br />
das Abo-Sofort wird im Nachgang ist der Abo-Monatsbetrag durch das Abo-Center zu zahlen. Berlin Für erstattet. das Abo-Sofort ggf. zuviel entrichtetes Fahr-<br />
Für<br />
geld wird im Nachgang durch das Abo-Center Berlin erstattet.<br />
Die Abo-Startkarte bzw. das Abo-Sofort können nur gegen sofortige Barzahlung bezogen werden. Sie<br />
sind Die Abo-Startkarte von Erstattung, bzw. Rücknahme das Abo-Sofort <strong>und</strong> Umtausch können nur ausgeschlossen.<br />
gegen sofortige Barzahlung bezogen werden. Sie<br />
sind von Erstattung, Rücknahme <strong>und</strong> Umtausch ausgeschlossen.<br />
4 Abo-Fahrkarten<br />
4 Abo-Fahrkarten<br />
4.1 Für die Abo-Karte gelten die von der Genehmigungsbehörde genehmigten Tarife, <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
4.1 <strong>und</strong> Für die Beförderungsbedingungen.<br />
Abo-Karte gelten die von der Genehmigungsbehörde genehmigten Tarife, <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
<strong>und</strong> Beförderungsbedingungen.<br />
4.2 Die Abo-Karte wird auf entsprechenden Antrag als Abo-Monatskarte oder 9-Uhr-Abo-Monatskarte<br />
4.2 ausgegeben Die Abo-Karte <strong>und</strong> wird berechtigt auf entsprechenden zu einer beliebigen Antrag Anzahl als Abo-Monatskarte Fahrten gemäß oder dem 9-Uhr-Abo-Monatskarte<br />
Geltungsbereich im jeweiligen<br />
Gültigkeitszeitraum.<br />
<strong>und</strong> berechtigt zu einer beliebigen Anzahl Fahrten gemäß dem Geltungsbereich im je-<br />
ausgegeben<br />
weiligen Die Abo-Karte Gültigkeitszeitraum.<br />
ist gültig für eine Person <strong>und</strong> wird wahlweise personengeb<strong>und</strong>en oder übertragbar<br />
Die ausgegeben. Abo-Karte Die ist personengeb<strong>und</strong>ene gültig für eine Person Abo-Karte <strong>und</strong> wird wahlweise ist nur in Verbindung personengeb<strong>und</strong>en mit einem oder amtlichen übertragbar Ausweis<br />
ausgegeben. mit Lichtbild gültig. Die personengeb<strong>und</strong>ene Abo-Karte ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis<br />
mit Die Lichtbild Abo-Monatskarte gültig. gilt innerhalb des Gültigkeitszeitraums ohne zeitliche Einschränkungen. Die<br />
Die 9-Uhr-Abo-Monatskarte gilt gilt innerhalb von Montag des Gültigkeitszeitraums bis Freitag jeweils zwischen ohne zeitliche 9.00 Uhr Einschränkungen. <strong>und</strong> 3.00 Uhr des Die Folgetages<br />
(d.h. Ausschluss gilt der von Nutzung Montag von bis Montag Freitag bis jeweils Freitag zwischen 9.00 3.00 Uhr Uhr <strong>und</strong> <strong>und</strong> 3.00 9.00 Uhr Uhr) des sowie Fol-<br />
9-Uhr-Abo-Monatskarte<br />
getages samstags-, (d.h. sonn- Ausschluss <strong>und</strong> feiertags der Nutzung ganztägig. von Montag bis Freitag zwischen 3.00 Uhr <strong>und</strong> 9.00 Uhr) sowie<br />
samstags-, sonn- <strong>und</strong> feiertags ganztägig.<br />
4.3 Die Abo-Zuschlagskarte 1. Wagenklasse berechtigt zusammen mit einer gültigen Abo-Monatskarte<br />
oder 9-Uhr-Abo-Monatskarte zur Nutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnen. Die Zuschlagskarte<br />
wird personengeb<strong>und</strong>en oder übertragbar ausgegeben.<br />
4.4 Die Abo-Monatskarte berechtigt zur kostenlosen Mitnahme von zwei Personen Montag bis Freitag ab<br />
19.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages; samstags, sonn- <strong>und</strong> feiertags ganztägig.<br />
Die 9-Uhr-Abo-Monatskarte berechtigt zur kostenlosen Mitnahme von einer Person Montag bis Freitag<br />
ab 19.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages; samstags, sonn- <strong>und</strong> feiertags ganztägig.<br />
4.5 Inhaber von Abo-Karten einschließlich der mitgenommenen Person(en) können bei Nutzung des<br />
Radwanderbusses der EVAG (Linie 155) jeweils ein Fahrrad kostenfrei mitnehmen.<br />
4.6 Die Abo-Karte sowie die Abo-Zuschlagskarte 1. Wagenklasse sind bei jeder Fahrt mitzuführen <strong>und</strong><br />
dem Kontrollpersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Kann der Fahrgast die Abo-Karte (bei personengeb<strong>und</strong>ener<br />
Ausgabe in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild) oder bei Nutzung der<br />
1. Wagenklasse der Eisenbahnen zusätzlich die Abo-Zuschlagskarte bei einer Fahrausweiskontrolle<br />
nicht vorzeigen, ist er zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts gemäß § 9 der <strong>VMT</strong>-<br />
Beförderungsbedingungen verpflichtet.<br />
4.7 Die Abo-Karte sowie die Abo-Zuschlagskarte 1. Wagenklasse werden für einen Nutzungszeitraum von<br />
maximal 12 Monaten ausgegeben.<br />
5 Fahrgeld/Fälligkeit<br />
5.1 Der Abo-Monatsbetrag (inklusive des Betrages für eine bestellte Abo-Zuschlagskarte 1. Wagenklasse<br />
<strong>und</strong> ein bei der DB AG bestelltes Abo Sofort) ist zum 1. des Monats fällig. Die Lastschrift erfolgt zwischen<br />
dem 1. <strong>und</strong> 10. des Monats. Bei der DB AG, der EVAG <strong>und</strong> der GVB besteht darüber hinaus die<br />
Möglichkeit, den jährlichen Abo-Gesamtbetrag zu Beginn des Abonnements als Einmalzahlung abbuchen<br />
zu lassen. Der Fahrgast verpflichtet sich, den jeweils gültigen Abo-Monatsbetrag (bzw. Jahresbetrag)<br />
auf dem Konto bereitzuhalten. Wenn Fahrgast <strong>und</strong> Kontoinhaber auseinanderfallen, ist auch der<br />
Kontoinhaber verpflichtet, den jeweils gültigen Abo-Monatsbetrag (bzw. Jahresbetrag) auf dem Konto<br />
bereitzuhalten.<br />
5.2 Ziffer 5.1, Satz 3 <strong>und</strong> 4 gelten entsprechend für sonstige fällige Forderungen aus dem Abo-Vertrag.<br />
Kosten, die insbesondere aus nicht ausreichender Kontendeckung, Kontenauflösung oder durch einen<br />
anderen nicht von dem Unternehmen zu vertretenden Gr<strong>und</strong> entstehen, hat der Fahrgast/Kontoinhaber,<br />
bei Auseinanderfallen beide gesamtschuldnerisch, zu tragen. Sie sind sofort fällig.<br />
6 Änderungen<br />
6.1 Änderungen der persönlichen Daten sowie Änderungen der Bankverbindung sind dem Unternehmen<br />
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung ist die Einzugsermächtigung<br />
mit Unterschrift vorzulegen. Geht diese Mitteilung nach dem 10. des Monats (Posteingang) ein, so<br />
wird der Betrag im Folgemonat nochmals vom bisherigen Konto abgebucht. Für hieraus entstehende<br />
Kosten (z.B. Rückbuchung) haftet der Fahrgast/Kontoinhaber, bei Auseinanderfallen beide gesamtschuldnerisch.<br />
6.2 Änderungen des Geltungsbereichs sind schriftlich bis zum 10. des Monats (Posteingang) für den Folgemonat<br />
mitzuteilen. Führen die Änderungen gleichfalls zur Änderung des Abo-Monatsbetrages, ist<br />
der neue Abo-Monatsbetrag Bestandteil des Abo-Vertrages <strong>und</strong> wird ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />
der Änderung vom Konto abgebucht.<br />
Die ursprünglich ausgegebene Abo-Karte wird mit Inkrafttreten der Änderung ungültig <strong>und</strong> ist bis<br />
zum 5. Tag nach Inkrafttreten der Änderung an das Unternehmen zurückzugeben. Kommt der Fahrgast<br />
dieser Verpflichtung erst später nach, so wird der volle Abo-Monatsbetrag für die ursprüngliche<br />
Abo-Karte für den jeweiligen Monat neben dem für die geänderte Abo-Karte fällig werdenden Abo-<br />
Monatsbetrag fällig <strong>und</strong> wird vom Konto abgebucht. Dies gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem die<br />
bereits ausgegebene ursprüngliche Abo-Karte zeitlich ihre Geltung verliert.<br />
Seite 42 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen<br />
Seite 42 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen I Seite 43
Die neue Abo-Karte wird dem Fahrgast per Post bis zum Ende des Vormonats des Inkrafttretens der<br />
Die Änderung neue Abo-Karte zugestellt. wird dem Fahrgast per Post bis zum Ende des Vormonats des Inkrafttretens der<br />
Änderung zugestellt.<br />
7 Kündigung<br />
7 Kündigung<br />
7.1 Der Abo-Vertrag kann zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (siehe Ziffer 3.2) gekündigt werden.<br />
7.1 Die Der Kündigung Abo-Vertrag muss kann spätestens zum Ablauf am der 10. Mindestvertragslaufzeit letzten Monats der (siehe Mindestvertragslaufzeit Ziffer 3.2) gekündigt (Posteingang)<br />
werden.<br />
Die schriftlich Kündigung beim muss Unternehmen spätestens vorliegen. am 10. des Für letzten die Rechtzeitigkeit Monats der Mindestvertragslaufzeit ist der Zugang beim Unternehmen<br />
(Posteingang)<br />
schriftlich maßgebend. beim Nach Unternehmen Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vorliegen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Abo-Vertrag ist der Zugang zum beim Ende Unternehmen<br />
eines jeden Kalendermonats<br />
Nach kündbar. Ablauf Die der Kündigung Mindestvertragslaufzeit muss spätestens ist bis der zum Abo-Vertrag 10. des Monats zum Ende (Posteingang), eines jeden zu Ka-<br />
maßgebend.<br />
lendermonats dessen Ende der kündbar. Abo-Vertrag Die Kündigung gekündigt muss wird, spätestens dem Unternehmen bis zum 10. schriftlich des Monats zugehen. (Posteingang), zu<br />
dessen Die Abo-Karte Ende der muss Abo-Vertrag bis spätestens gekündigt dem 5. wird, Tag dem nach Unternehmen Ablauf des Monats, schriftlich zu dessen zugehen. Ende gekündigt<br />
Die wurde, Abo-Karte beim Unternehmen muss bis spätestens vorliegen dem (Posteingang).<br />
5. Tag nach Ablauf des Monats, zu dessen Ende gekündigt<br />
wurde, Geht diese beim erst Unternehmen nach dem 5. vorliegen Tag ein, endet (Posteingang). der Abo-Vertrag erst zum auf die Rückgabe folgenden<br />
Geht Monatsende. diese erst Die nach bis dem zu diesem 5. Tag Zeitpunkt ein, endet fällig der Abo-Vertrag werdenden Abo-Monatsbeträge erst zum auf die Rückgabe werden folgenden vom Konto<br />
Monatsende. abgebucht. Die bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Abo-Monatsbeträge werden vom Konto<br />
abgebucht.<br />
7.2 Der Abo-Vertrag kann vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Bei Kündigung des<br />
7.2 Abo-Vertrags Der vor kann Ablauf vor der Ablauf Mindestvertragslaufzeit der wird der Differenzbetrag gekündigt werden. zwischen Bei Kündigung dem Abo- des<br />
Abo-Vertrags Monatsbetrag vor <strong>und</strong> Ablauf dem Preis der Mindestvertragslaufzeit der Monatskarte nacherhoben wird der (Ausnahme Differenzbetrag Todesfall). zwischen dem Abo-<br />
Monatsbetrag <strong>und</strong> dem Preis der Monatskarte nacherhoben (Ausnahme Todesfall).<br />
Die Kündigung muss spätestens bis zum 10. des Monats (Posteingang), zu dessen Ende der Abo-<br />
Vertrag Die Kündigung gekündigt muss wird, spätestens schriftlich bis beim zum Unternehmen 10. des Monats vorliegen. (Posteingang), zu dessen Ende der Abo-<br />
Vertrag gekündigt wird, schriftlich beim Unternehmen vorliegen.<br />
7.3 Bei Tarifänderungen sind die ortsüblichen Veröffentlichungen zu beachten. Ab dem Inkrafttreten des<br />
7.3 neuen Bei Tarifänderungen Tarifs wird sind entsprechend die ortsüblichen neue Abo-Monatsbetrag Veröffentlichungen vom zu beachten. Konto abgebucht. Ab dem Inkrafttreten Erfolgt eine Tarifänderung<br />
Tarifs nicht wird der zum entsprechend 1. des Monats, neue tritt Abo-Monatsbetrag die Tarifänderung für vom Abo-Verträge Konto abgebucht. erst zum Erfolgt 1. des eine Folge-<br />
Ta-<br />
des<br />
neuen<br />
rifänderung monats in Kraft. nicht Im zum Fall 1. einer des Monats, Tarifänderung tritt die besteht Tarifänderung die Möglichkeit für Abo-Verträge einer außerordentlichen erst zum 1. des schriftlichen<br />
Kündigung in Kraft. Im bis Fall zum einer Ende Tarifänderung des 1. Monats besteht des Inkrafttretens die Möglichkeit der Tarifänderung einer außerordentlichen gemäß Satz schriftli-<br />
3 an<br />
Folgemonatchen<br />
das Unternehmen Kündigung bis ohne zum Erhebung Ende des von 1. Monats Nachforderungen des Inkrafttretens gemäß der Ziffer Tarifänderung 7.2. gemäß Satz 3 an<br />
das Unternehmen ohne Erhebung von Nachforderungen gemäß Ziffer 7.2.<br />
8 Außerordentliche Kündigung durch das Unternehmen<br />
8 Außerordentliche Kündigung durch das Unternehmen<br />
8.1 Ist die Abbuchung eines fälligen Abo-Monatsbetrages aus Gründen, die nicht durch das Unternehmen<br />
8.1 zu Ist vertreten die Abbuchung sind, nicht eines möglich, fälligen so Abo-Monatsbetrages besteht für das Unternehmen aus Gründen, das die Recht nicht der durch fristlosen das Unternehmen<br />
Kündigung<br />
zu <strong>und</strong> vertreten des Einzugs sind, des nicht Fahrausweises. möglich, so besteht Begleicht für der das Fahrgast/Kontoinhaber Unternehmen das Recht diesen der fristlosen Betrag nicht Kündigung innerhalb<br />
des von Einzugs 7 Tagen des nach Fahrausweises. Mahnung, ist Begleicht der gesamte der Fahrgast/Kontoinhaber verbleibende Restbetrag diesen für den Betrag Gültigkeitszeit-<br />
nicht inner-<br />
<strong>und</strong><br />
halb raum von der 7 ausgegebenen Tagen nach Mahnung, Abo-Karte ist in der einer gesamte Summe verbleibende sofort fällig. Restbetrag Erfolgt die Rückgabe für den Gültigkeitszeitraum<br />
so erfolgt der ausgegebenen eine Gutschrift Abo-Karte nur für volle in Monate einer Summe des Gültigkeitszeitraums, sofort fällig. Erfolgt die welche Rückgabe auf die der Zeit Abo-Karte, nach<br />
der Abo-Karte,<br />
so Rückgabe erfolgt eine der Abo-Karte Gutschrift entfallen. nur für volle Monate des Gültigkeitszeitraums, welche auf die Zeit nach<br />
Rückgabe der Abo-Karte entfallen.<br />
8.2 Kann der Abo-Monatsbetrag nicht fristgemäß abgebucht werden, sind zusätzlich entstehende Gebühren<br />
für der Mahnungen Abo-Monatsbetrag <strong>und</strong> Rücklastschriften nicht fristgemäß vom abgebucht Fahrgast/Kontoinhaber werden, sind zusätzlich übernehmen. entstehende Pro Mahnung Gebüh-<br />
8.2 Kann<br />
ren wird für eine Mahnungen Mahngebühr <strong>und</strong> von Rücklastschriften 5,00 € fällig. vom Fahrgast/Kontoinhaber zu übernehmen. Pro Mahnung<br />
wird eine Mahngebühr von 5,00 € fällig.<br />
8.3 Bestand der Abo-Vertrag zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung noch nicht mindestens 12 Monate,<br />
8.3 Bestand wird für der die Abo-Vertrag bestehende Vertragsdauer zum Zeitpunkt des der Abonnements fristlosen Kündigung der Differenzbetrag noch nicht mindestens zwischen Abo-Karte 12 Monate,<br />
wird <strong>und</strong> der für Monatskarte die bestehende nacherhoben. Vertragsdauer Der des verbleibende Abonnements Restbetrag der Differenzbetrag einschließlich zwischen aller aufgelaufenen<br />
Abo-Karte<br />
<strong>und</strong> Rücklastschrift- der Monatskarte <strong>und</strong> Mahngebühren nacherhoben. Der wird verbleibende in einer Summe Restbetrag sofort fällig. einschließlich aller aufgelaufenen<br />
Rücklastschrift- <strong>und</strong> Mahngebühren wird in einer Summe sofort fällig.<br />
8.4 Wird der durch die GVB gekündigte <strong>und</strong> in der Sperrliste als gesperrt vermerkte Fahrausweis weiterhin<br />
8.4 Wird genutzt, der durch ist die die GVB GVB berechtigt, gekündigte für <strong>und</strong> den in Zeitraum der Sperrliste der Kündigung als gesperrt bis vermerkte zur festgestellten Fahrausweis Nutzung weiterhin als fiktiven<br />
Schadenersatz ist die GVB berechtigt, den Preis zu für verlangen, den Zeitraum der gemäß der Kündigung dem Tarif bis angefallen zur festgestellten wäre. Dem Nutzung K<strong>und</strong>en als fik-<br />
genutzt,<br />
tiven bleibt Schadenersatz vorbehalten, der den GVB Preis einen zu verlangen, geringeren der Schaden gemäß nachzuweisen. dem Tarif angefallen Die separate wäre. Dem Berechnung K<strong>und</strong>en eines<br />
bleibt erhöhten vorbehalten, Beförderungsentgeltes GVB einen bleibt geringeren davon Schaden unberührt. nachzuweisen. Die separate Berechnung eines<br />
erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt davon unberührt.<br />
9 Verlust <strong>und</strong> Beschädigung<br />
9.1 Der Verlust einer personengeb<strong>und</strong>enen Abo-Karte sowie die Beschädigung einer Abo-Karte ist dem<br />
Unternehmen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Fahrgast erhält gegen eine Gebühr von<br />
10,00 € einmalig einen Ersatz für die verlorene oder beschädigte Abo-Karte. Es wird maximal die Anzahl<br />
der je Postsendung versandten Abo-Karten ersetzt. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind<br />
ausgeschlossen. Bei Verlust von übertragbaren Abo-Karten wird kein Ersatz geleistet.<br />
9.2 Auf Gr<strong>und</strong> der spezifischen Ausgabeform der übertragbaren Abo-Monatskarte im CityTarif Gera<br />
(Stadtkarte) wird diese bei Verlust einmalig ersetzt. Der Verlust ist unverzüglich beim GVB K<strong>und</strong>enservice<br />
anzuzeigen. Der alte Fahrausweis wird damit ungültig. Im Falle einer weiteren Verlustmeldung<br />
ist die GVB zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Wird der als verloren gegangene Fahrausweis<br />
genutzt, ist die GVB berechtigt, für den Zeitraum von der Verlustmeldung bis zur Nutzung als<br />
fiktiven Schadensersatz den Preis zu verlangen, der gemäß Tarif angefallen wäre. Dem K<strong>und</strong>en bleibt<br />
vorbehalten, der GVB einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />
10 Versand<br />
10.1 Das Unternehmen sendet dem Fahrgast die Abo-Karte rechtzeitig per Post zu.<br />
10.2 Erhält der Fahrgast die Abo-Karte nicht bis zum 26. des jeweiligen Zusendemonats, so hat der Fahrgast<br />
die Verpflichtung, dies unverzüglich dem Unternehmen schriftlich mitzuteilen.<br />
10.3 Aufgr<strong>und</strong> der spezifischen Ausgabeform der von der GVB ausgegebenen Abo-Monatskarte im CityTarif<br />
Gera, behält sich die GVB vor, dem/-r Vertragspartner/-in in unregelmäßigen Abständen neue<br />
Abo-Karten zuzusenden. Alte GVB Abo-Monatskarten im CityTarif Gera verlieren zu diesem Zeitpunkt<br />
ihre Gültigkeit. Wird der ungültig gewordene Fahrausweis weiterhin genutzt werden, ist die GVB berechtigt,<br />
für den Zeitraum des Austausches bis zur festgestellten Nutzung als fiktiven Schadenersatz<br />
den Preis zu verlangen, der gemäß Tarif angefallen wäre. Dem K<strong>und</strong>en bleibt vorbehalten, der GVB<br />
einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die separate Berechnung eines erhöhten Beförderungsentgeltes<br />
bleibt davon unberührt.<br />
11 Datenschutz<br />
11.1 Die persönlichen Daten auf dem Abo-Antrag werden durch das Unternehmen im Rahmen datenschutzrechtlicher<br />
Bestimmungen für die Vertragsrealisierung <strong>und</strong> für Informationszwecke im Interesse<br />
des Unternehmens genutzt.<br />
11.2 Das Unternehmen ist berechtigt, Auskünfte über offene Zahlungsverpflichtungen an die in Ziffer 1<br />
genannten Unternehmen im Rahmen von Abo-Anträgen des <strong>VMT</strong>-Tarifs gemäß datenschutzrechtlicher<br />
Bestimmungen zu erteilen.<br />
Seite 44 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen<br />
Seite 44 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen I Seite 45
Anlage F: Auszug aus der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen<br />
im Straßenpersonennahverkehr (PBefAusglV)<br />
Anlage (i.d.F. vom 2. F: August Auszug 1977 (BGBI. aus der I S. 1460), Verordnung zuletzt geändert über durch den Art. 5 Ausgleich Nr. 3 Berufsbildungsreformgesetz gemeinwirtschaftlicher vom 23. März 2005 Leistungen<br />
(BGBl. I S. 931, im 965)) Straßenpersonennahverkehr (PBefAusglV)<br />
(i.d.F. vom 2. August 1977 (BGBI. I S. 1460), zuletzt geändert durch Art. 5 Nr. 3 Berufsbildungsreformgesetz vom 23. März 2005<br />
§(BGBl. 1 Auszubildende<br />
I S. 931, 965))<br />
(1) Auszubildende im Sinne des § 45a Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetztes sind<br />
§ 1 Auszubildende<br />
1. schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;<br />
(1) 2. Auszubildende nach Vollendung im Sinne des des 15. § Lebensjahres<br />
45a Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetztes sind<br />
1. a) schulpflichtige Schüler <strong>und</strong> Personen Studenten bis öffentlicher, zur Vollendung staatlich des 15. genehmigter Lebensjahres; oder staatlich anerkannter privater<br />
2. nach – Vollendung allgemeinbildender des 15. Lebensjahres<br />
Schulen,<br />
a) – Schüler berufsbildender <strong>und</strong> Studenten Schulen, öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater<br />
– allgemeinbildender Einrichtungen des zweiten Schulen, Bildungsweges,<br />
– berufsbildender Hochschulen, Akademien Schulen, mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen<br />
<strong>und</strong> Landesvolkshochschulen;<br />
– Einrichtungen des zweiten Bildungsweges,<br />
b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe<br />
–<br />
a) fallen,<br />
Hochschulen,<br />
besuchen,<br />
Akademien<br />
sofern sie<br />
mit<br />
auf<br />
Ausnahme<br />
Gr<strong>und</strong> des<br />
der<br />
Besuchs<br />
Verwaltungsakademien,<br />
dieser Schulen oder<br />
Volkshochschulen<br />
Bildungseinrichtungen<br />
<strong>und</strong><br />
von<br />
Landesvolkshochschulen;<br />
der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen <strong>und</strong> sonstigen<br />
b) Personen, privaten Bildungseinrichtungen die private Schulen oder nach sonstige dem B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz Bildungseinrichtungen, die nicht unter förderungsfähig<br />
fallen, ist; besuchen, sofern sie auf Gr<strong>und</strong> des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtun-<br />
Buchstabe<br />
a)<br />
c)<br />
gen<br />
Personen,<br />
von der<br />
die<br />
Berufsschulpflicht<br />
an einer Volkshochschule<br />
befreit sind<br />
oder<br />
oder<br />
einer<br />
sofern<br />
anderen<br />
der Besuch<br />
Einrichtung<br />
dieser<br />
der<br />
Schulen<br />
Weiterbildung<br />
<strong>und</strong> sonstigen<br />
Kurse<br />
zum nachträglichen<br />
privaten Bildungseinrichtungen<br />
Erwerb des<br />
nach<br />
Hauptschuldem<br />
B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz<br />
oder Realschulabschlusses besuchen;<br />
förderungsfähig<br />
ist;<br />
d) Personen, die in einem Berufsbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in<br />
c) Personen,<br />
einem anderen<br />
die an<br />
Vertragsverhältnis<br />
einer Volkshochschule<br />
im Sinne<br />
oder<br />
des<br />
einer<br />
§ 26<br />
anderen<br />
des Berufsbildungsgesetzes<br />
Einrichtung der Weiterbildung<br />
stehen, sowie<br />
Kurse<br />
Personen,<br />
zum nachträglichen<br />
die in einer Einrichtung<br />
Erwerb des<br />
außerhalb<br />
Hauptschulder<br />
oder<br />
betrieblichen<br />
Realschulabschlusses<br />
Berufsausbildung<br />
besuchen;<br />
im Sinne des<br />
d) Personen, § 43 Abs. 2 die des in Berufsbildungsgesetzes, einem Berufsbildungsverhältnis § 36 Abs. im 2 Sinne der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes ausgebildet oder werden;<br />
anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie<br />
in<br />
einem<br />
e)<br />
Personen,<br />
Personen, die<br />
die<br />
einen<br />
in einer<br />
staatlich<br />
Einrichtung<br />
anerkannten<br />
außerhalb<br />
Berufsvorbereitungslehrgang<br />
der betrieblichen Berufsausbildung<br />
besuchen;<br />
im Sinne des<br />
§ 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;<br />
Praktikanten <strong>und</strong> Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor,<br />
f)<br />
während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer<br />
e) Personen,<br />
Hochschule<br />
die<br />
nach<br />
einen<br />
den<br />
staatlich<br />
für Ausbildung<br />
anerkannten<br />
<strong>und</strong> Studium<br />
Berufsvorbereitungslehrgang<br />
geltenden Bestimmungen<br />
besuchen;<br />
vorgesehen ist;<br />
f)<br />
g)<br />
Praktikanten<br />
Beamtenanwärter<br />
<strong>und</strong> Volontäre,<br />
des einfachen<br />
sofern<br />
<strong>und</strong><br />
die<br />
mittleren<br />
Ableistung<br />
Dienstes<br />
eines<br />
sowie<br />
Praktikums<br />
Praktikanten<br />
oder Volontariats<br />
<strong>und</strong> Personen,<br />
vor,<br />
die<br />
während<br />
durch Besuch<br />
oder<br />
eines<br />
im Anschluss<br />
Verwaltungslehrganges<br />
an eine staatlich<br />
die<br />
geregelte<br />
Qualifikation<br />
Ausbildung<br />
für die<br />
oder<br />
Zulassung<br />
ein Studium<br />
als Beamtenanwärter<br />
des<br />
an einer<br />
Hochschule nach<br />
einfachen<br />
den für<br />
oder<br />
Ausbildung<br />
mittleren<br />
<strong>und</strong><br />
Dienstes<br />
Studium<br />
erst<br />
geltenden<br />
erwerben<br />
Bestimmungen<br />
müssen, sofern<br />
vorgesehen<br />
sie keinen Fahrtkostenersatz<br />
von der des Verwaltung einfachen <strong>und</strong> erhalten; mittleren Dienstes sowie Praktikanten <strong>und</strong> Personen, die<br />
ist;<br />
g) Beamtenanwärter<br />
h)<br />
durch<br />
Teilnehmer<br />
Besuch<br />
an<br />
eines<br />
einem<br />
Verwaltungslehrganges<br />
freiwilligen sozialen Jahr<br />
die<br />
oder<br />
Qualifikation<br />
an einem<br />
für<br />
freiwilligen<br />
die Zulassung<br />
ökologischen<br />
als Beamtenanwärter<br />
Jahr<br />
oder vergleichbaren<br />
des einfachen<br />
sozialen<br />
oder mittleren<br />
Diensten.<br />
Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz<br />
von der Verwaltung erhalten;<br />
(2) Die Berechtigung zum Erwerb von Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs hat sich der Verkehrsunternehmer<br />
h) Teilnehmer<br />
vom Auszubildenden<br />
an einem freiwilligen<br />
nachweisen<br />
sozialen<br />
zu lassen.<br />
Jahr<br />
In<br />
oder<br />
den<br />
an<br />
Fällen<br />
einem<br />
des<br />
freiwilligen<br />
Absatzes 1<br />
ökologischen<br />
Nr. 2 Buchstabe<br />
Jahr<br />
a<br />
bis g geschieht<br />
oder vergleichbaren<br />
dies durch Vorlage<br />
sozialen<br />
einer<br />
Diensten.<br />
Bescheinigung der Ausbildungsstätte oder des Ausbildenden,<br />
(2) Die in den Berechtigung Fällen des Absatzes zum Erwerb 1 Nr. von 2 Buchstabe Zeitfahrausweisen h durch Vorlage des Ausbildungsverkehrs einer Bescheinigung hat sich des Trägers der Verkehrsunternehmeweiligen<br />
sozialen vom Auszubildenden Dienste. In der nachweisen Bescheinigung zu lassen. ist zu bestätigen, In den Fällen dass des die Absatzes Voraussetzung 1 Nr. 2 Buchstabe des Absatzes a<br />
der je-<br />
bis 1 Nr. g geschieht 2 gegeben dies ist. durch Die Bescheinigung Vorlage einer gilt Bescheinigung längstens ein der Jahr. Ausbildungsstätte oder des Ausbildenden,<br />
in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe h durch Vorlage einer Bescheinigung des Trägers der jeweiligen<br />
sozialen Dienste. In der Bescheinigung ist zu bestätigen, dass die Voraussetzung des Absatzes<br />
1 Nr. 2 gegeben ist. Die Bescheinigung gilt längstens ein Jahr.<br />
Seite 46 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage F: Auszug aus der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im<br />
Straßenpersonennahverkehr (PBefAusglV)<br />
Seite 46 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage F: Auszug aus der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im<br />
Straßenpersonennahverkehr (PBefAusglV)<br />
Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen<br />
Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen<br />
1 Voraussetzungen für ein Abonnement<br />
1<br />
1.1 Der<br />
Voraussetzungen<br />
Schüler-Azubi-Abo-Vertrag<br />
für ein Abonnement<br />
kann mit einem der folgenden Unternehmen geschlossen werden:<br />
1.1 Der – Deutsche Schüler-Azubi-Abo-Vertrag Bahn AG (DB AG) kann mit einem der folgenden Unternehmen geschlossen werden:<br />
– Erfurter Deutsche Verkehrsbetriebe Bahn AG (DB AG) AG (EVAG)<br />
– Geraer Erfurter Verkehrsbetriebe GmbH AG (EVAG) (GVB)<br />
– Jenaer Geraer Nahverkehr Verkehrsbetrieb GmbH GmbH (JNV) (GVB)<br />
– Regionale Jenaer Nahverkehr Verkehrsgemeinschaft GmbH (JNV) Gotha GmbH (RVG)<br />
– Stadtwirtschaft Regionale Verkehrsgemeinschaft Weimar GmbH (SWG) Gotha GmbH (RVG)<br />
– Thüringerwaldbahn Stadtwirtschaft Weimar <strong>und</strong> GmbH Straßenbahn (SWG) Gotha GmbH (TWSB)<br />
Änderungen, – Thüringerwaldbahn Verlustmeldung <strong>und</strong> Straßenbahn <strong>und</strong> Kündigung Gotha sowie GmbH die (TWSB) Anzeigepflicht gemäß Ziffer 9 erfolgen immer<br />
Änderungen, an das Unternehmen, Verlustmeldung mit dem <strong>und</strong> der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag Kündigung sowie die Anzeigepflicht geschlossen gemäß wurde. Ziffer 9 erfolgen immer<br />
1.2 an Voraussetzung das Unternehmen, für den mit Abschluss dem der des Schüler-Azubi-Abo-Vertrages geschlossen ist, dass wurde. das Unternehmen ermächtigt<br />
wird, den für den jeweiligen Abschluss Schüler-Azubi-Abo-Monatsbetrag des Schüler-Azubi-Abo-Vertrages von ist, einem dass in das der Unternehmen B<strong>und</strong>esrepublik er-<br />
1.2 Voraussetzung<br />
mächtigt Deutschland wird, geführten den jeweiligen Girokonto Schüler-Azubi-Abo-Monatsbetrag abzubuchen.<br />
von einem in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
1.3 Deutschland Verkaufs-/Servicestellen geführten Girokonto der Unternehmen: abzubuchen.<br />
1.3 Verkaufs-/Servicestellen – Deutsche Bahn AG: der Unternehmen:<br />
– Deutsche DB ReiseZentren Bahn AG: (Hbf. Gotha, Hbf. Erfurt, Bf. Weimar, Bf. Jena West, Bf. Jena Paradies <strong>und</strong> Hbf. Gera);<br />
ReiseZentren (Hbf. Gotha, Hbf. Erfurt, Bf. Weimar, Bf. Jena West, Bf. Jena Paradies <strong>und</strong> Hbf. Ge-<br />
DB<br />
ra); DB Vertrieb GmbH, Abo-Center Berlin, Koppenstraße 3, 10243 Berlin<br />
– Erfurter DB Vertrieb Verkehrsbetriebe GmbH, Abo-Center AG: Berlin, Koppenstraße 3, 10243 Berlin<br />
– Erfurter EVAG-Mobilitätszentrum Verkehrsbetriebe am AG: Anger<br />
– Geraer EVAG-Mobilitätszentrum Verkehrsbetrieb GmbH: am Anger<br />
– Geraer K<strong>und</strong>enservice Verkehrsbetrieb in den Gera-Arcaden<br />
GmbH:<br />
– Jenaer K<strong>und</strong>enservice Nahverkehr in den GmbH: Gera-Arcaden<br />
– Jenaer JNV ServiceCenter Nahverkehr (HolzMarktPassage)<br />
GmbH:<br />
– Regionale JNV ServiceCenter Verkehrsgemeinschaft (HolzMarktPassage) Gotha GmbH:<br />
– Regionale K<strong>und</strong>enzentrum Verkehrsgemeinschaft von RVG <strong>und</strong> TWSB Gotha am Gothaer GmbH: Hauptbahnhof<br />
Geschäftsstelle K<strong>und</strong>enzentrum Reinhardsbrunner von RVG <strong>und</strong> TWSB Straße am Gothaer Hauptbahnhof<br />
– Stadtwirtschaft Geschäftsstelle Reinhardsbrunner Weimar GmbH: Straße<br />
– Stadtwirtschaft K<strong>und</strong>encenter am Weimar Goetheplatz GmbH: <strong>und</strong> Industriestraße<br />
– Thüringerwaldbahn K<strong>und</strong>encenter am Goetheplatz <strong>und</strong> Straßenbahn <strong>und</strong> Industriestraße<br />
Gotha GmbH:<br />
– Thüringerwaldbahn K<strong>und</strong>enzentrum von <strong>und</strong> RVG Straßenbahn <strong>und</strong> TWSB am Gotha Gothaer GmbH: Hauptbahnhof<br />
K<strong>und</strong>enzentrum Betriebshof Waltershäuser von RVG <strong>und</strong> Straße TWSB am Gothaer Hauptbahnhof<br />
Betriebshof Waltershäuser Straße<br />
2 Gesamtschuldnerhaftung<br />
2<br />
Ist<br />
Gesamtschuldnerhaftung<br />
der Fahrgast nicht Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Kontos, so haften der Fahrgast<br />
der <strong>und</strong> Fahrgast der Kontoinhaber nicht Inhaber als des Gesamtschuldner in der Einzugsermächtigung für die Einhaltung genannten aller Verpflichtungen Kontos, so haften des der Fahrgas-<br />
Fahr-<br />
Ist<br />
gast tes <strong>und</strong> <strong>und</strong> des der Kontoinhabers aus als Gesamtschuldner dem Schüler-Azubi-Abo-Vertrag.<br />
für die Einhaltung aller Verpflichtungen des Fahrgastes<br />
<strong>und</strong> des Kontoinhabers aus dem Schüler-Azubi-Abo-Vertrag.<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen I Seite 47<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen I Seite 47
3 Vertragsabschluss<br />
3.1 Der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag kommt durch die Übergabe der Schüler-Azubi-Abokarte zustande. Das<br />
3<br />
Unternehmen<br />
Vertragsabschluss<br />
ist berechtigt eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Die Berechtigung zur Nutzung der<br />
3.1 Schüler-Azubi-Zeitkarte Der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag gemäß Ziffer kommt 5.4 durch <strong>und</strong> die 5.4.4 Übergabe der <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> der Schüler-Azubi-Abokarte muss bei zustande. Vertragsabschluss<br />
<strong>und</strong> für ist berechtigt die gesamte eine Vertragsdauer Bonitätsprüfung nachgewiesen durchzuführen. werden. Die Bei Berechtigung Minderjährigen zur Nutzung ist der An-<br />
der<br />
Das<br />
Unternehmen<br />
Schüler-Azubi-Zeitkarte trag durch einen Erziehungsberechtigten gemäß Ziffer 5.4 <strong>und</strong> zu unterzeichnen.<br />
5.4.4 der <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> muss bei Vertragsabschluss<br />
Das Schüler-Azubi-Abo <strong>und</strong> für die gesamte kann jeweils Vertragsdauer am 1. eines nachgewiesen Monats begonnen werden. werden. Bei Minderjährigen Die Gültigkeit ist des der Schü-<br />
An-<br />
3.2<br />
trag ler-Azubi-Abos durch einen beginnt Erziehungsberechtigten bei einem Bestelleingang zu unterzeichnen. bis spätestens zum 10. des Vormonats (Posteingang)<br />
Schüler-Azubi-Abo am 1. des Folgemonats kann jeweils <strong>und</strong> besteht am 1. über eines insgesamt Monats begonnen 12 aufeinander werden. folgende Die Gültigkeit Monate des (Min-<br />
Schü-<br />
3.2 Das<br />
ler-Azubi-Abos destvertragslaufzeit). beginnt Der bei Abo-Vertrag einem Bestelleingang verlängert bis sich spätestens automatisch zum bis 10. zum des voraussichtlichen Vormonats (Posteingang)<br />
der Schul- am 1. oder des Ausbildungszeit, Folgemonats <strong>und</strong> sofern besteht nicht über gemäß insgesamt Ziffer 7.1 12 aufeinander fristgerecht gekündigt folgende Monate wurde. (Min-<br />
Ende<br />
destvertragslaufzeit). Das voraussichtliche Ende Der Abo-Vertrag der Schul- oder verlängert Ausbildungszeit sich automatisch ist im Abo-Antrag bis zum voraussichtlichen zu vermerken. Ende<br />
der Schul- oder Ausbildungszeit, sofern nicht gemäß Ziffer 7.1 fristgerecht gekündigt wurde.<br />
4<br />
Das<br />
Schüler-Azubi-Abokarten<br />
voraussichtliche Ende der Schul- oder Ausbildungszeit ist im Abo-Antrag zu vermerken.<br />
4.1 Für das Schüler-Azubi-Abo gelten die von der Genehmigungsbehörde genehmigten Tarife, <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
4 Schüler-Azubi-Abokarten<br />
<strong>und</strong> Beförderungsbedingungen.<br />
4.1 4.2 Die Für das Schüler-Azubi-Abokarte gelten ist nicht die übertragbar.<br />
von der Genehmigungsbehörde genehmigten Tarife, <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
<strong>und</strong> Beförderungsbedingungen.<br />
4.3 Die Schüler-Azubi-Abokarte berechtigt zu einer beliebigen Anzahl Fahrten gemäß dem Geltungsbereich<br />
Die Schüler-Azubi-Abokarte im jeweiligen Gültigkeitszeitraum. ist nicht übertragbar. Die Schüler-Azubi-Abokarte ist bei jeder Fahrt mitzuführen<br />
4.2<br />
4.3 <strong>und</strong> Die Schüler-Azubi-Abokarte dem Kontrollpersonal auf berechtigt Verlangen zu vorzuzeigen. einer beliebigen Kann Anzahl der Fahrgast Fahrten die gemäß Schüler-Azubi-Abokarte<br />
dem Geltungsbereich<br />
in Verbindung im jeweiligen mit einem Gültigkeitszeitraum. gültigen Schülerausweis Die Schüler-Azubi-Abokarte oder der gültigen Berechtigungskarte ist bei jeder Fahrt mitzuführen<br />
(sofern diese<br />
<strong>und</strong> kein dem Lichtbild Kontrollpersonal enthält ist ab auf Vollendung Verlangen des vorzuzeigen. 16. Lebensjahres Kann der zusätzlich Fahrgast ein die amtlicher Schüler-Azubi-Abokarte<br />
Ausweis mit<br />
in Lichtbild Verbindung erforderlich) mit einem bei gültigen einer Fahrausweiskontrolle Schülerausweis oder nicht der vorweisen, gültigen Berechtigungskarte ist zur Zahlung eines (sofern erhöhten<br />
Beförderungsentgeltes Lichtbild enthält ist ab gemäß Vollendung § 9 der des <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen 16. Lebensjahres zusätzlich ein verpflichtet.<br />
amtlicher Ausweis mit<br />
diese<br />
kein<br />
Lichtbild erforderlich) bei einer Fahrausweiskontrolle nicht vorweisen, ist er zur Zahlung eines erhöhten<br />
5 Fahrgeld/Fälligkeit<br />
Beförderungsentgeltes gemäß § 9 der <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen verpflichtet.<br />
5.1 Der Schüler-Azubi-Abo-Monatsbetrag ist zum 1. des Monats fällig. Die Lastschrift erfolgt zwischen<br />
5<br />
dem<br />
Fahrgeld/Fälligkeit<br />
1. <strong>und</strong> 10. des Monats. Der Fahrgast ist verpflichtet, im Schüler-Azubi-Abo-Antrag eine entsprechende<br />
Der Schüler-Azubi-Abo-Monatsbetrag Kontoverbindung mitzuteilen <strong>und</strong> ist zum eine 1. Einzugsermächtigung des Monats fällig. Die für Lastschrift dieses Konto erfolgt durch zwischen sich oder<br />
5.1<br />
dem einen 1. Dritten <strong>und</strong> 10. an des das Monats. Unternehmen Der Fahrgast zu erteilen. ist verpflichtet, Der Fahrgast im Schüler-Azubi-Abo-Antrag verpflichtet sich, den jeweils eine gültigen entsprechende<br />
Schüler-Azubi-Abo-Monatsbetrag Kontoverbindung mitzuteilen auf <strong>und</strong> dem eine Konto Einzugsermächtigung bereitzuhalten. Wenn für Fahrgast dieses Konto <strong>und</strong> Kontoinhaber<br />
durch sich oder<br />
einen auseinanderfallen, Dritten an das ist Unternehmen auch der Kontoinhaber zu erteilen. verpflichtet, Der Fahrgast den verpflichtet jeweils gültigen sich, den Monatsbetrag jeweils gültigen auf dem<br />
Schüler-Azubi-Abo-Monatsbetrag Konto bereitzuhalten. Der Antrag auf ermächtigt dem Konto das bereitzuhalten. Unternehmen, den Wenn jeweiligen Fahrgast Schüler-Azubi-Abo-<br />
<strong>und</strong> Kontoinhaber<br />
auseinanderfallen, Monatsbetrag bis auf ist Weiteres auch der Kontoinhaber vom angegebenen verpflichtet, Konto per den Lastschrift jeweils gültigen abzubuchen. Monatsbetrag auf dem<br />
5.2 Konto Ziffer 5.1 bereitzuhalten. Satz 4 <strong>und</strong> 5 Der gelten Antrag entsprechend ermächtigt für das sonstige Unternehmen, fällige Forderungen den jeweiligen aus Schüler-Azubi-Abo-<br />
dem Vertragsverhältnis.<br />
Kosten, bis die auf insbesondere Weiteres vom aus angegebenen nicht ausreichender Konto per Kontendeckung, Lastschrift abzubuchen. Kontenauflösung oder<br />
Monatsbetrag<br />
5.2 durch Ziffer 5.1 einen Satz anderen 4 <strong>und</strong> 5 nicht gelten von entsprechend dem Unternehmen für sonstige zu vertretenden fällige Forderungen Gr<strong>und</strong> entstehen, aus dem hat Vertragsverhältnisgast/Kontoinhaber,<br />
Kosten, die insbesondere bei Auseinanderfallen aus nicht ausreichender beide gesamtschuldnerisch Kontendeckung, zu tragen. Kontenauflösung Sie sind sofort oder fällig.<br />
der Fahr-<br />
durch einen anderen nicht von dem Unternehmen zu vertretenden Gr<strong>und</strong> entstehen, hat der Fahrgast/Kontoinhaber,<br />
6 Änderungen<br />
bei Auseinanderfallen beide gesamtschuldnerisch zu tragen. Sie sind sofort fällig.<br />
6.1 Änderungen der persönlichen Daten – insbesondere auch der Berechtigung der Inanspruchnahme<br />
6<br />
eines<br />
Änderungen<br />
Schüler-Azubi-Abos – sowie Änderungen der Bankverbindung sind dem Unternehmen unverzüglich<br />
Änderungen schriftlich der persönlichen mitzuteilen. Daten Bei Änderung – insbesondere Bankverbindung auch der Berechtigung ist die Einzugsermächtigung der Inanspruchnahme mit<br />
6.1<br />
eines Unterschrift Schüler-Azubi-Abos vorzulegen. Geht – sowie diese Änderungen Mitteilung nach der Bankverbindung dem 10. des Monats sind dem (Posteingang) Unternehmen ein, wird unverzüglich<br />
Betrag im schriftlich Folgemonat mitzuteilen. nochmals Bei vom Änderung bisherigen der Bankverbindung Konto abgebucht. ist Für die hieraus Einzugsermächtigung entstehende Kosten mit<br />
der<br />
Unterschrift vorzulegen. Geht diese Mitteilung nach dem 10. des Monats (Posteingang) ein, wird der<br />
Betrag im Folgemonat nochmals vom bisherigen Konto abgebucht. Für hieraus entstehende Kosten<br />
(z.B. Rückbuchung) haftet der Fahrgast/Kontoinhaber, bei Auseinanderfallen beide gesamtschuldnerisch.<br />
6.2 Änderungen des Geltungsbereichs sind schriftlich bis zum 10. des Monats (Posteingang) für den Folgemonat<br />
mitzuteilen. Führen die Änderungen gleichfalls zur Änderung des Monatsbetrages, ist der<br />
neue Monatsbetrag Bestandteil des Vertrages <strong>und</strong> wird ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung<br />
vom Konto abgebucht.<br />
Die ursprünglich ausgegebene Schüler-Azubi-Abokarte wird mit Inkrafttreten der Änderung ungültig<br />
<strong>und</strong> ist bis zum 5. Tag nach Inkrafttreten der Änderung an das Unternehmen zurückzugeben. Kommt<br />
der Fahrgast dieser Verpflichtung erst später nach, so wird der volle Monatsbetrag für die ursprüngliche<br />
Schüler-Azubi-Abokarte für den jeweiligen Monat neben dem für die geänderte Schüler-Azubi-<br />
Abokarte fällig werdenden Monatsbetrag fällig <strong>und</strong> wird vom Konto abgebucht. Dies gilt bis zu dem<br />
Zeitpunkt, zu welchem die bereits ausgegebene ursprüngliche Schüler-Azubi-Abokarte zeitlich ihre<br />
Geltung verliert.<br />
Die neue Schüler-Azubi-Abokarte wird dem Fahrgast per Post bis zum Ende des Vormonats des Inkrafttretens<br />
der Änderung zugestellt.<br />
7 Kündigung<br />
7.1 Der Schüler-Azubi-Abo-Vertag kann zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (siehe Ziffer 3.2) gekündigt<br />
werden. Die Kündigung muss spätestens am 10. des letzten Monats der Mindestvertragslaufzeit<br />
(Posteingang) schriftlich beim Unternehmen vorliegen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang beim<br />
Unternehmen maßgebend.<br />
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag zum Ende eines jeden Kalendermonats<br />
kündbar. Die Kündigung muss spätestens bis zum 10. des Monats (Posteingang), zu<br />
dessen Ende der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag gekündigt wird, dem Unternehmen schriftlich zugehen.<br />
Die Schüler-Azubi-Abokarte muss spätestens an dem 5. Tag nach Ablauf des Monats, zu dessen Ende<br />
gekündigt wurde, beim Unternehmen vorliegen (Posteingang). Geht diese erst nach dem 5. Tag ein,<br />
endet der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag erst zum auf die Rückgabe folgenden Monatsende. Die bis zu<br />
diesem Zeitpunkt fällig werdenden Abo-Monatsbeträge werden vom Konto abgebucht.<br />
7.2 Der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag kann vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Bei<br />
Kündigung des Schüler-Azubi-Abo-Vertrages vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird der Differenzbetrag<br />
zwischen dem Schüler-Azubi-Abo-Monatsbetrag <strong>und</strong> dem Preis der Schüler-Azubi-<br />
Monatskarte nacherhoben (Ausnahme Todesfall).<br />
7.3 Bei Tarifänderungen sind die ortsüblichen Veröffentlichungen zu beachten. Ab dem Inkrafttreten des<br />
neuen Tarifs wird der entsprechend neue Monatsbetrag vom Konto abgebucht. Erfolgt eine Tarifänderung<br />
nicht zum 1. des Monats, tritt die Tarifänderung für das Vertragsverhältnis im Lastschrifteinzugsverfahren<br />
erst zum 1. des Folgemonats in Kraft. Im Fall einer Tarifänderung besteht die Möglichkeit<br />
einer außerordentlichen schriftlichen Kündigung bis zum Ende des 1. Monats des Inkrafttretens<br />
der Tarifänderung gemäß Satz 3 an das Unternehmen.<br />
8 Außerordentliche Kündigung durch das Unternehmen<br />
8.1 Ist die Abbuchung eines fälligen Monatsbetrages aus Gründen, die nicht durch das Unternehmen zu<br />
vertreten sind, nicht möglich, so besteht für das Unternehmen das Recht der fristlosen Kündigung <strong>und</strong><br />
des Einzugs der Schüler-Azubi-Abokarte. Begleicht der Fahrgast/Kontoinhaber diesen Betrag nicht<br />
innerhalb von 7 Tagen nach Mahnung, ist der gesamte verbleibende Restbetrag für den Gültigkeitszeitraum<br />
der ausgegebenen Schüler-Azubi-Abokarte in einer Summe sofort fällig. Erfolgt die Rückgabe<br />
der Schüler-Azubi-Abokarte, so erfolgt eine Gutschrift nur für volle Monate des Gültigkeitszeitraums,<br />
welche auf die Zeit nach Rückgabe der Schüler-Azubi-Abokarte entfallen.<br />
8.2 Kann der Abo-Monatsbetrag nicht fristgemäß abgebucht werden, sind zusätzlich entstehende Gebühren<br />
für Mahnungen <strong>und</strong> Rücklastschriften vom Fahrgast/Kontoinhaber zu übernehmen. Pro Mahnung<br />
wird eine Mahngebühr von 5,00 € fällig.<br />
Seite 48 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen<br />
Seite 48 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen I Seite 49
8.3 Bestand der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung noch nicht mindestens<br />
12 Monate der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag wird für die bestehende zum Vertragsdauer Zeitpunkt der des fristlosen Abonnements Kündigung der Differenzbetrag noch nicht mindes-<br />
zwi-<br />
8.3 Bestand<br />
tens schen 12 Schüler-Azubi-Abokarte Monate wird für die bestehende <strong>und</strong> der Schüler-Azubi-Monatskarte Vertragsdauer des Abonnements nacherhoben. der Differenzbetrag Der verbleibende zwischen<br />
Restbetrag Schüler-Azubi-Abokarte einschließlich aller aufgelaufenen <strong>und</strong> der Schüler-Azubi-Monatskarte Rücklastschrift- <strong>und</strong> Mahngebühren nacherhoben. Der wird verbleibende<br />
in einer Summe<br />
sofort fällig. einschließlich aller aufgelaufenen Rücklastschrift- <strong>und</strong> Mahngebühren wird in einer Sum-<br />
Restbetrag<br />
me sofort fällig.<br />
8.4 Wird der durch die GVB gekündigte <strong>und</strong> in der Sperrliste als gesperrt vermerkte Fahrausweis weiterhin<br />
8.4 Wird genutzt, der ist durch die die GVB GVB berechtigt, gekündigte für den <strong>und</strong> Zeitraum in der Sperrliste der Kündigung als gesperrt bis zur vermerkte festgestellten Fahrausweis Nutzung weiterhin als fiktiven<br />
Schadenersatz ist die GVB berechtigt, den Preis zu für verlangen, den Zeitraum der gemäß der Kündigung dem Tarif bis angefallen zur festgestellten wäre. Dem Nutzung K<strong>und</strong>en als fik-<br />
genutzt,<br />
tiven bleibt Schadenersatz vorbehalten, der den GVB Preis einen zu verlangen, geringeren der Schaden gemäß nachzuweisen. dem Tarif angefallen Die separate wäre. Dem Berechnung K<strong>und</strong>en eines<br />
bleibt erhöhten vorbehalten, Beförderungsentgeltes GVB einen bleibt geringeren davon Schaden unberührt. nachzuweisen. Die separate Berechnung eines<br />
erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt davon unberührt.<br />
9 Verlust <strong>und</strong> Beschädigung<br />
9 Verlust <strong>und</strong> Beschädigung<br />
9.1 Der Verlust sowie die Beschädigung einer Schüler-Azubi-Abokarte sind dem Unternehmen unverzüglich<br />
Der schriftlich Verlust sowie anzuzeigen. die Beschädigung Der Fahrgast einer erhält Schüler-Azubi-Abokarte gegen eine Gebühr von sind 10,00 dem Unternehmen € einmalig einen unverzüg-<br />
Ersatz<br />
9.1<br />
lich für die schriftlich verlorenen anzuzeigen. Schüler-Azubi-Abokarte. Der Fahrgast erhält Es wird gegen maximal eine Gebühr die Anzahl von 10,00 der je € Postsendung einmalig einen versandten<br />
die Schüler-Azubi-Abokarten verlorenen Schüler-Azubi-Abokarte. ersetzt. Darüber Es wird hinaus maximal gehende die Ansprüche Anzahl der sind je Postsendung ausgeschlossen. versand-<br />
Ersatz<br />
für<br />
ten Schüler-Azubi-Abokarten ersetzt. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />
9.2 Auf Gr<strong>und</strong> der spezifischen Ausgabeform der Schüler-Azubi-Abokarte im CityTarif Gera wird diese bei<br />
9.2 Auf Verlust Gr<strong>und</strong> einmalig der spezifischen ersetzt. Der Ausgabeform Verlust ist unverzüglich der Schüler-Azubi-Abokarte beim GVB K<strong>und</strong>enservice im CityTarif anzuzeigen. Gera wird Der diese alte bei<br />
Verlust Fahrausweis einmalig wird ersetzt. damit ungültig. Der Verlust Im Falle ist unverzüglich einer weiteren beim Verlustmeldung GVB K<strong>und</strong>enservice ist die anzuzeigen. GVB zur fristlosen Der alte<br />
Fahrausweis Kündigung des wird Vertrages damit ungültig. berechtigt. Im Falle Wird einer der als weiteren verloren Verlustmeldung gegangene Fahrausweis ist die GVB genutzt, zur fristlosen<br />
die<br />
Kündigung GVB berechtigt, des Vertrages für den Zeitraum berechtigt. von Wird der Verlustmeldung der als verloren bis gegangene zur Nutzung Fahrausweis als fiktiven genutzt, Schadensersatz ist die<br />
GVB den Preis berechtigt, zu verlangen, für den der Zeitraum gemäß von Tarif der angefallen Verlustmeldung wäre. Dem bis zur K<strong>und</strong>en Nutzung bleibt als vorbehalten, fiktiven Schadensersatz<br />
der GVB<br />
den einen Preis geringeren zu verlangen, Schaden der nachzuweisen.<br />
gemäß Tarif angefallen wäre. Dem K<strong>und</strong>en bleibt vorbehalten, der GVB<br />
einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />
10 Versand<br />
10 Versand<br />
10.1 Das Unternehmen sendet dem Fahrgast die Schüler-Azubi-Abokarte rechtzeitig per Post zu.<br />
10.1 Das Unternehmen sendet dem Fahrgast die Schüler-Azubi-Abokarte rechtzeitig per Post zu.<br />
10.2 Erhält der Fahrgast die Schüler-Azubi-Abokarte nicht bis zum 26. des jeweiligen Zusendemonats, so<br />
10.2 Erhält hat der der Fahrgast die die Verpflichtung, Schüler-Azubi-Abokarte dies unverzüglich nicht bis dem zum Unternehmen 26. des jeweiligen schriftlich Zusendemonats, mitzuteilen. so<br />
hat der Fahrgast die Verpflichtung, dies unverzüglich dem Unternehmen schriftlich mitzuteilen.<br />
10.3 Aufgr<strong>und</strong> der spezifischen Ausgabeform der von der GVB ausgegebenen Schüler-Azubi-Abokarte im<br />
10.3 CityTarif Aufgr<strong>und</strong> Gera, der spezifischen behält sich die Ausgabeform GVB vor, dem/-r der von Vertragspartner/-in der GVB ausgegebenen in unregelmäßigen Schüler-Azubi-Abokarte Abständen im<br />
CityTarif neue Schüler-Azubi-Abo-Karten Gera, behält sich die GVB zuzusenden. vor, dem/-r Alte Vertragspartner/-in GVB Schüler-Azubi-Abokarten in unregelmäßigen im CityTarif Abständen Gera<br />
neue verlieren Schüler-Azubi-Abo-Karten diesem Zeitpunkt ihre zuzusenden. Gültigkeit. Alte Wird GVB der ungültig Schüler-Azubi-Abokarten gewordene Fahrausweis im CityTarif weiterhin Gera<br />
verlieren genutzt werden, zu diesem ist die Zeitpunkt GVB berechtigt, ihre Gültigkeit. für den Wird Zeitraum der ungültig des Austausches gewordene bis Fahrausweis zur festgestellten weiterhin Nutzung<br />
als werden, fiktiven Schadenersatz ist die GVB berechtigt, den Preis für zu den verlangen, Zeitraum der des gemäß Austausches Tarif angefallen bis zur festgestellten wäre. Dem Kun-<br />
Nut-<br />
genutzt<br />
zung den bleibt als fiktiven vorbehalten, Schadenersatz der GVB den einen Preis geringeren zu verlangen, Schaden der gemäß nachzuweisen. Tarif angefallen Die separate wäre. Berechnung<br />
Dem K<strong>und</strong>en<br />
eines bleibt erhöhten vorbehalten, Beförderungsentgeltes GVB einen geringeren bleibt davon Schaden unberührt. nachzuweisen. Die separate Berechnung<br />
eines erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt davon unberührt.<br />
11 Datenschutz<br />
11 Datenschutz<br />
11.1 Die persönlichen Daten auf dem Antrag werden durch das Unternehmen im Rahmen datenschutzrechtlicher<br />
persönlichen Bestimmungen Daten auf für dem die Antrag Vertragsrealisierung werden durch das <strong>und</strong> Unternehmen für Informationszwecke im Rahmen im datenschutz-<br />
Interesse des<br />
11.1 Die<br />
rechtlicher Unternehmens Bestimmungen genutzt. für die Vertragsrealisierung <strong>und</strong> für Informationszwecke im Interesse des<br />
Unternehmens genutzt.<br />
11.2 Das Unternehmen ist berechtigt, Auskünfte über offene Zahlungsverpflichtungen an die in Ziffer 1<br />
11.2 Das genannten Unternehmen Unternehmen ist berechtigt, im Rahmen Auskünfte von Anträgen über offene auf Schüler-Azubi-Zeitkarten Zahlungsverpflichtungen im an Abonnement die in Ziffer 1 des<br />
genannten <strong>VMT</strong>-Tarifs Unternehmen gemäß datenschutzrechtlicher im Rahmen von Anträgen Bestimmungen auf Schüler-Azubi-Zeitkarten erteilen.<br />
im Abonnement des<br />
<strong>VMT</strong>-Tarifs gemäß datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu erteilen.<br />
Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder-<strong>und</strong> Schulgruppen<br />
1 Anlage Berechtigte H: Großgruppen-Angebot für Kinder-<strong>und</strong> Schulgruppen<br />
Berechtigte sind Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen von allgemeinbildenden <strong>und</strong> berufsbildenden Schulen.<br />
1 Das Berechtigte Angebot richtet sich an Großgruppen. Als Großgruppe gelten mindestens 16 berechtigte Personen.<br />
Pro 5 berechtigten Personen ist eine Begleitperson berechtigt, ebenfalls zu den Konditionen des<br />
Großgruppen-Tarifs Berechtigte sind Kinder- mit der <strong>und</strong> Großgruppe Schulgruppen zu reisen. von allgemeinbildenden <strong>und</strong> berufsbildenden Schulen.<br />
Das Angebot richtet sich an Großgruppen. Als Großgruppe gelten mindestens 16 berechtigte Personen.<br />
Pro 5 berechtigten Personen ist eine Begleitperson berechtigt, ebenfalls zu den Konditionen des<br />
2 Geltungsbereich Großgruppen-Tarifs <strong>und</strong> mit Gültigkeitsdauer<br />
der Großgruppe zu reisen.<br />
2.1 Das Großgruppen-Angebot berechtigt die Großgruppe zu einer Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt gemäß der gelösten<br />
Geltungsbereich Tarifzonen im <strong>und</strong> Verkehrsverb<strong>und</strong> Gültigkeitsdauer Mittelthüringen. Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt können maximal 7 Tage<br />
2<br />
auseinander liegen. Beide Fahrten müssen gemeinsam beantragt werden. Fahrtunterbrechungen <strong>und</strong><br />
2.1 R<strong>und</strong>fahrten Das Großgruppen-Angebot sind nicht gestattet. berechtigt Die Gültigkeitsdauer die Großgruppe zu der einer Großgruppen-Karte Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt richtet gemäß sich der nach gelösten<br />
Tarifzonen <strong>und</strong> ist im den Verkehrsverb<strong>und</strong> <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Mittelthüringen. Ziffer Hin- 5 Abs. <strong>und</strong> 1 Rückfahrt zu entnehmen. können maximal 7 Tage<br />
der<br />
Preisstufe<br />
auseinander liegen. Beide Fahrten müssen gemeinsam beantragt werden. Fahrtunterbrechungen <strong>und</strong><br />
2.2 R<strong>und</strong>fahrten Der Fahrpreis sind für eine nicht Großgruppe gestattet. Die richtet Gültigkeitsdauer sich nach der der Preisstufe, Großgruppen-Karte dem Tarif <strong>und</strong> richtet der Gruppengröße.<br />
sich nach der<br />
Die Preisstufe Preisstufe <strong>und</strong> <strong>und</strong> ist den der <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Tarif werden nach den Gr<strong>und</strong>sätzen Ziffer 5 Abs. der 1 zu Fahrpreisermittlung entnehmen. (<strong>VMT</strong>-<br />
<strong>Tarifbestimmungen</strong> Ziffer 2) ermittelt. Der Fahrpreis für eine Person ist der Preistabelle in Ziffer 5 zu<br />
2.2 entnehmen. Der Fahrpreis Der für Preis eine der Großgruppe Großgruppen-Karte richtet sich ergibt nach der aus Preisstufe, dem Fahrpreis dem pro Tarif Person <strong>und</strong> der <strong>und</strong> Gruppengröße.<br />
der Anzahl der<br />
Die berechtigten Preisstufe Personen. <strong>und</strong> der Tarif werden nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der Fahrpreisermittlung (<strong>VMT</strong>-<br />
<strong>Tarifbestimmungen</strong> Ziffer 2) ermittelt. Der Fahrpreis für eine Person ist der Preistabelle in Ziffer 5 zu<br />
2.3 entnehmen. Entgeltfrei befördert Der Preis werden der Großgruppen-Karte Kinder bis zum vollendeten ergibt aus dem 6. Lebensjahr Fahrpreis sowie pro Person Begleitpersonen <strong>und</strong> der Anzahl von der<br />
schwerbehinderten berechtigten Personen. Personen, wenn die Notwenigkeit der Begleitung im Ausweis der schwerbehinderten<br />
Person eingetragen ist.<br />
2.3 Entgeltfrei befördert werden Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Begleitpersonen von<br />
2.4 schwerbehinderten Die Großgruppen-Karte Personen, wird nur wenn entwertet die Notwenigkeit ausgegeben der mit Begleitung Angabe des im Ausweis jeweiligen der Gültigkeitszeitraumesten<br />
Person eingetragen ist.<br />
schwerbehinder-<br />
2.4 Die Großgruppen-Karte wird nur entwertet ausgegeben mit Angabe des jeweiligen Gültigkeitszeitraumes.<br />
<strong>und</strong> Verkaufsschluss<br />
3 Anmeldung<br />
3.1 Die Großgruppen-Karte muss bis 10 Werktage vor Reisebeginn beim <strong>VMT</strong>-Servicetelefon 01805<br />
3 130031 Anmeldung (14ct./Min <strong>und</strong> Verkaufsschluss<br />
aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.42 ct./Min.) oder in einem der K<strong>und</strong>en-<br />
<strong>und</strong> Servicecenter der am <strong>VMT</strong> beteiligten Verkehrsunternehmen beantragt werden.<br />
3.1 Die Großgruppen-Karte muss bis 10 Werktage vor Reisebeginn beim <strong>VMT</strong>-Servicetelefon 01805<br />
3.2 130031 Bei einer (14ct./Min Bestellung in aus den dem K<strong>und</strong>en- Festnetz, <strong>und</strong> Tarif Servicecentern bei Mobilfunk erfassen max.42 die ct./Min.) Mitarbeiter oder nur in einem die K<strong>und</strong>endaten<br />
der K<strong>und</strong>en-<br />
<strong>und</strong> 1 – Servicecenter 4 des Bestellformulars) der am <strong>VMT</strong> <strong>und</strong> beteiligten leiten diese Verkehrsunternehmen zur Bearbeitung an das beantragt <strong>VMT</strong>-Servicetelefon werden. weiter.<br />
(Block<br />
3.3 3.2 Das Bei einer <strong>VMT</strong>-Servicetelefon Bestellung in den prüft K<strong>und</strong>en- die Fahrzeugkapazitäten <strong>und</strong> Servicecentern bei erfassen den befördernden die Mitarbeiter Verkehrsunternehmen,<br />
nur die K<strong>und</strong>endaten<br />
(Block berechnet 1 – 4 den des Fahrpreis, Bestellformulars) bereitet gemäß <strong>und</strong> leiten K<strong>und</strong>enwunsch diese zur Bearbeitung die Bezahlung an das <strong>und</strong> <strong>VMT</strong>-Servicetelefon Abholung der Großgruppenkarte<br />
vor <strong>und</strong> informiert den K<strong>und</strong>en über die Bereitstellung <strong>und</strong> Abholungsort der Großgruppen-<br />
weiter.<br />
3.3 karte. Das <strong>VMT</strong>-Servicetelefon prüft die Fahrzeugkapazitäten bei den befördernden Verkehrsunternehmen,<br />
berechnet den Fahrpreis, bereitet gemäß K<strong>und</strong>enwunsch die Bezahlung <strong>und</strong> Abholung der Großgruppenkarte<br />
Die Großgruppen-Karte vor <strong>und</strong> informiert kann den persönlich K<strong>und</strong>en gegen über die Bezahlung Bereitstellung bei einem <strong>und</strong> Abholungsort Verkehrsunternehmen der Großgruppen-<br />
abgeholt<br />
3.4<br />
werden. karte. Ein postalischer Versand der Großgruppen-Karte durch das Verkehrsunternehmen ist nach<br />
Zahlungseingang beim Verkehrsunternehmen ebenfalls möglich.<br />
3.4 Die Großgruppen-Karte kann persönlich gegen Bezahlung bei einem Verkehrsunternehmen abgeholt<br />
werden. Ein postalischer Versand der Großgruppen-Karte durch das Verkehrsunternehmen ist nach<br />
4 Rücknahme Zahlungseingang <strong>und</strong> Erstattung<br />
beim Verkehrsunternehmen ebenfalls möglich.<br />
Eine Rücknahme der Großgruppen-Karte <strong>und</strong> die Erstattung des bereits gezahlten Fahrpreises ist<br />
4 unter Rücknahme Einhaltung <strong>und</strong> Erstattung<br />
der nachstehenden Fristen <strong>und</strong> einer Gebühr von 8,00 € pro Fahrkarte möglich. Bei<br />
einer Teilstornierung fallen pro Person 1,40 € (max. jedoch 8,00 €) Gebühren an. Die Rücknahmefrist<br />
endet Eine Rücknahme 7 Tage vor der Fahrtantritt. Großgruppen-Karte Eine Erstattung <strong>und</strong> die ist Erstattung nach Ablauf des der bereits Frist nicht gezahlten mehr Fahrpreises möglich. ist<br />
unter Einhaltung der nachstehenden Fristen <strong>und</strong> einer Gebühr von 8,00 € pro Fahrkarte möglich. Bei<br />
einer Teilstornierung fallen pro Person 1,40 € (max. jedoch 8,00 €) Gebühren an. Die Rücknahmefrist<br />
endet 7 Tage vor Fahrtantritt. Eine Erstattung ist nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich.<br />
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Seite 50 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen<br />
Seite 50 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen<br />
<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen I Seite 51
5 Preistabelle Großgruppen-Angebot<br />
5 Preistabelle Großgruppen-Angebot<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />
(Die <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Genehmigungsbehörden.)<br />
(Die <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Genehmigungsbehörden.)<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
(1) § 1 Geltungsbereich<br />
Die <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen <strong>und</strong> die Mitnahme von<br />
(1) Die Sachen <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen <strong>und</strong> Tieren im Straßenbahnverkehr, gelten im für Linienverkehr die Beförderung mit von Kraftfahrzeugen Personen <strong>und</strong> <strong>und</strong> die Mitnahme für die Linien von<br />
bzw. Sachen Linienabschnitte <strong>und</strong> Tieren im Straßenbahnverkehr, im Geltungsbereich des im <strong>VMT</strong>-Tarifs Linienverkehr des mit Eisenbahnverkehrs Kraftfahrzeugen folgender <strong>und</strong> für die Unternehmen:<br />
bzw. Linienabschnitte im Geltungsbereich des <strong>VMT</strong>-Tarifs des Eisenbahnverkehrs folgender Unterneh-<br />
Linien<br />
– men: DB Regio AG, Regio Südost, Verkehrsbetrieb Thüringen<br />
– Erfurter DB Regio Bahn AG, GmbH Regio Südost, Verkehrsbetrieb Thüringen<br />
– Erfurter Verkehrsbetriebe Bahn GmbH AG<br />
– Geraer Erfurter Verkehrsbetriebe GmbH AG<br />
– Jenaer Geraer Nahverkehr Verkehrsbetrieb GmbH GmbH<br />
– JES Jenaer Verkehrsgesellschaft Nahverkehr GmbH mbH<br />
– Omnibusverkehrsgesellschaft JES Verkehrsgesellschaft mbH Weimar mbH<br />
– [ab Omnibusverkehrsgesellschaft 01.01.2013 voraussichtlich Weimar Personenverkehrsgesellschaft mbH<br />
mbH Weimarer Land Betriebsteil<br />
Weimar] [ab 01.01.2013 voraussichtlich Personenverkehrsgesellschaft mbH Weimarer Land Betriebsteil<br />
– Personenverkehrsgesellschaft Weimar]<br />
mbH Weimarer Land<br />
– Regionale Personenverkehrsgesellschaft Verkehrsgemeinschaft mbH Gotha Weimarer GmbH Land<br />
– Süd Regionale Thüringen Verkehrsgemeinschaft Bahn GmbH Gotha GmbH<br />
– Stadtwirtschaft Süd Thüringen Bahn Weimar GmbH GmbH/Verkehrsbetrieb<br />
– Thüringerwaldbahn Stadtwirtschaft Weimar <strong>und</strong> GmbH/Verkehrsbetrieb<br />
Straßenbahn Gotha GmbH<br />
– Verkehrsunternehmen Thüringerwaldbahn <strong>und</strong> Andreas Straßenbahn Schröder Gotha GmbH<br />
(2) – Der Beförderungsvertrag Verkehrsunternehmen kommt Andreas mit dem Schröder die Beförderungsleistung erbringenden Unternehmen zustande.<br />
Der Beförderungsvertrag kommt mit dem die Beförderungsleistung erbringenden Unternehmen zu-<br />
(2)<br />
(3) Diese stande. Beförderungsbedingungen werden mit dem Erwerb des Fahrausweises, spätestens jedoch mit<br />
(3) dem Diese Betreten Beförderungsbedingungen des öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Bestandteil Erwerb des des Fahrausweises, Beförderungsvertrages. spätestens jedoch mit<br />
(4) Besondere dem Betreten Beförderungsbedingungen des öffentlichen Verkehrsmittels der Unternehmen Bestandteil werden des Beförderungsvertrages.<br />
ortsüblich bekannt gegeben.<br />
(4) Besondere Beförderungsbedingungen der Unternehmen werden ortsüblich bekannt gegeben.<br />
§ 2 Anspruch auf Beförderung<br />
(1) § 2 Anspruch Anspruch auf auf Beförderung<br />
Beförderung besteht, soweit nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes<br />
(1) (PBefG), Anspruch des auf Allgemeinen Beförderung Eisenbahngesetzes besteht, soweit nach (AEG) den <strong>und</strong> Vorschriften den auf Gr<strong>und</strong> des Personenbeförderungsgesetzes<br />
dieser Gesetze erlassenen<br />
Rechtsvorschriften<br />
(PBefG), des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) <strong>und</strong> den auf Gr<strong>und</strong> dieser Gesetze erlassenen<br />
1. Rechtsvorschriften<br />
eine Beförderungspflicht gegeben ist,<br />
2. 1. die eine Beförderungspflicht nach diesen gegeben Beförderungsbedingungen ist,<br />
nicht ausgeschlossen ist <strong>und</strong><br />
2. 3. die Beförderung nicht nach diesen durch Umstände Beförderungsbedingungen behindert wird, welche nicht ausgeschlossen die Unternehmen ist nicht <strong>und</strong> abwenden<br />
3. <strong>und</strong> die Beförderung denen sie auch nicht nicht durch abhelfen Umstände konnten. behindert wird, welche die Unternehmen nicht abwenden<br />
(2) Sachen <strong>und</strong> <strong>und</strong> denen Tiere sie werden auch nicht nur nach abhelfen Maßgabe konnten. der §§ 11 <strong>und</strong> 12 befördert.<br />
(2) Sachen <strong>und</strong> Tiere werden nur nach Maßgabe der §§ 11 <strong>und</strong> 12 befördert.<br />
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<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen I Seite 53<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen I Seite 53
§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen<br />
§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen<br />
(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Fahrgäste<br />
darstellen die eine oder Gefahr die den für die Anordnungen Sicherheit <strong>und</strong> des Betriebspersonals Ordnung des Betriebes nicht oder folgen, für sind die Sicherheit von der Beförde-<br />
der Fahr-<br />
(1) Personen,<br />
gäste rung ausgeschlossen. darstellen oder die Soweit den diese Anordnungen Voraussetzungen des Betriebspersonals vorliegen, sind nicht insbesondere folgen, sind ausgeschlossen:<br />
von der Beförderung<br />
1. Personen,<br />
ausgeschlossen.<br />
die übermäßig<br />
Soweit diese<br />
unter<br />
Voraussetzungen<br />
dem Einfluss von<br />
vorliegen,<br />
Alkohol oder<br />
sind<br />
anderer<br />
insbesondere<br />
berauschender<br />
ausgeschlossen:<br />
Mittel stehen,<br />
die übermäßig unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel ste-<br />
1. Personen,<br />
2.<br />
hen,<br />
Personen mit ansteckenden Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz,<br />
3.<br />
2.<br />
Personen<br />
Personen mit<br />
mit<br />
ansteckenden<br />
unverpackten Waffen<br />
Krankheiten<br />
<strong>und</strong> geladenen<br />
gemäß Infektionsschutzgesetz,<br />
Schusswaffen, ausgenommen Polizei <strong>und</strong> vom<br />
3. Unternehmen Personen mit unverpackten beauftragte Sicherheitsdienste,<br />
Waffen <strong>und</strong> geladenen Schusswaffen, ausgenommen Polizei <strong>und</strong> vom<br />
4.<br />
Unternehmen<br />
Personen, die Gewaltbereitschaft<br />
beauftragte Sicherheitsdienste,<br />
zeigen oder Gewalt ausüben,<br />
4.<br />
5.<br />
Personen,<br />
Personen,<br />
die<br />
die<br />
Gewaltbereitschaft<br />
durch erhebliche Geruchsbelästigung<br />
zeigen oder Gewalt<br />
oder<br />
ausüben,<br />
extrem verschmutzte Kleidung auffallen.<br />
(2)<br />
5.<br />
Kinder,<br />
Personen,<br />
die das 6.<br />
die<br />
Lebensjahr<br />
durch erhebliche<br />
noch nicht<br />
Geruchsbelästigung<br />
vollendet haben,<br />
oder<br />
können<br />
extrem<br />
nur mit<br />
verschmutzte<br />
einer Aufsichtsperson<br />
Kleidung auffallen.<br />
befördert<br />
Kinder, werden. die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur mit einer Aufsichtsperson beför-<br />
(2)<br />
(3)<br />
dert<br />
Über<br />
werden.<br />
den Ausschluss von der Beförderung entscheidet das Betriebspersonal. Auf dessen Aufforderung<br />
(3) Über hin sind den das Ausschluss Fahrzeug von bzw. der die Beförderung Betriebsanlagen entscheidet zu verlassen. das Betriebspersonal. Auf dessen Aufforderung<br />
(4)<br />
hin<br />
Der<br />
sind<br />
rechtmäßige<br />
das Fahrzeug<br />
Ausschluss<br />
bzw. die<br />
von<br />
Betriebsanlagen<br />
der Fahrt oder der<br />
zu verlassen.<br />
rechtmäßige Verweis einer Person aus dem Fahrzeug<br />
Der rechtmäßige oder von der Ausschluss Betriebsanlage von der begründet Fahrt oder keinen der rechtmäßige Anspruch auf Verweis Schadenersatz. einer Person aus dem Fahr-<br />
(4)<br />
zeug oder von der Betriebsanlage begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz.<br />
§ 4 Verhalten der Fahrgäste<br />
§ 4 Verhalten der Fahrgäste<br />
(1) Betriebsanlagen <strong>und</strong> Fahrzeuge sind so zu benutzen, dass die Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung des Betriebes,<br />
(1) Betriebsanlagen das Eigentum des <strong>und</strong> Unternehmens Fahrzeuge sind sowie zu die benutzen, Sicherheit dass der Fahrgäste die Sicherheit nicht <strong>und</strong> beeinträchtigt Ordnung des werden. Betriebes, Jeder<br />
das Fahrgast Eigentum hat sich des so Unternehmens zu verhalten, sowie dass andere die Sicherheit Fahrgäste der nicht Fahrgäste geschädigt, nicht beeinträchtigt gefährdet oder werden. mehr als Jeder<br />
nach Fahrgast den hat Umständen sich so zu vermeidbar verhalten, dass gestört andere werden; Fahrgäste dies ist nicht insbesondere geschädigt, beim gefährdet Abspielen oder von mehr Tonträgern als<br />
nach zu berücksichtigen.<br />
den Umständen vermeidbar gestört werden; dies ist insbesondere beim Abspielen von Tonträgern<br />
(2)<br />
zu<br />
Fahrgästen<br />
berücksichtigen.<br />
ist aus Sicherheitsgründen insbesondere untersagt,<br />
(2) Fahrgästen<br />
1. sich mit<br />
ist<br />
dem<br />
aus<br />
Fahrzeugführer<br />
Sicherheitsgründen<br />
während<br />
insbesondere<br />
der Fahrt<br />
untersagt,<br />
zu unterhalten,<br />
1.<br />
2.<br />
sich<br />
die Türen<br />
mit dem<br />
während<br />
Fahrzeugführer<br />
der Fahrt <strong>und</strong><br />
während<br />
außerhalb<br />
der Fahrt<br />
der Haltestellen<br />
zu unterhalten,<br />
eigenmächtig zu öffnen, ohne dass<br />
2. die ein Türen Notfall während vorliegt, der Fahrt <strong>und</strong> außerhalb der Haltestellen eigenmächtig zu öffnen, ohne dass<br />
3.<br />
ein<br />
Gegenstände<br />
Notfall vorliegt,<br />
aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen,<br />
3.<br />
4.<br />
Gegenstände<br />
während der Fahrt<br />
aus den<br />
auf-<br />
Fahrzeugen<br />
oder abzuspringen,<br />
zu werfen oder hinausragen zu lassen,<br />
4.<br />
5.<br />
während<br />
ein nicht zur<br />
der<br />
allgemeinen<br />
Fahrt auf- oder<br />
Benutzung<br />
abzuspringen,<br />
freigegebenes Fahrzeug zu betreten,<br />
5.<br />
6.<br />
ein<br />
die Benutzbarkeit<br />
nicht zur allgemeinen<br />
der Betriebseinrichtungen,<br />
Benutzung freigegebenes<br />
der Durchgänge<br />
Fahrzeug zu<br />
<strong>und</strong><br />
betreten,<br />
der Ein- <strong>und</strong> Ausstiege z.B.<br />
6. die durch Benutzbarkeit sperrige Gegenstände der Betriebseinrichtungen, zu beeinträchtigen, der Durchgänge <strong>und</strong> der Ein- <strong>und</strong> Ausstiege z.B.<br />
7.<br />
durch<br />
in nicht<br />
sperrige<br />
hierfür<br />
Gegenstände<br />
besonders gekennzeichneten<br />
zu beeinträchtigen,<br />
Fahrzeugen sowie in anderen gekennzeichneten<br />
7. in Nichtraucherbereichen nicht hierfür besonders zu gekennzeichneten rauchen, Fahrzeugen sowie in anderen gekennzeichneten<br />
8.<br />
Nichtraucherbereichen<br />
Gleisanlagen im besonderen<br />
zu rauchen,<br />
Bahnkörper außerhalb von Übergängen zu betreten oder zu überqueren,<br />
im besonderen Bahnkörper außerhalb von Übergängen zu betreten oder zu überque-<br />
8. Gleisanlagen<br />
9.<br />
ren,<br />
nicht für den Fahrgast zur Benutzung dienende Betriebseinrichtungen zu öffnen oder zu betätigen,<br />
für den Fahrgast zur Benutzung dienende Betriebseinrichtungen zu öffnen oder zu betäti-<br />
9. nicht<br />
10. in<br />
gen,<br />
Fahrzeugen <strong>und</strong> auf Haltestellenanlagen Rollschuhe, Skateboards, Inlineskater <strong>und</strong> dergleichen<br />
10. in zu Fahrzeugen benutzen. <strong>und</strong> auf Haltestellenanlagen Rollschuhe, Skateboards, Inlineskater <strong>und</strong> dergleichen<br />
(2a) In den<br />
zu<br />
Verkehrsmitteln<br />
benutzen.<br />
(mit Ausnahme der Eisenbahnen) ist das Mitführen von offenen Speisen <strong>und</strong><br />
(2a) In Getränken den Verkehrsmitteln untersagt. (mit Ausnahme der Eisenbahnen) ist das Mitführen von offenen Speisen <strong>und</strong><br />
Getränken untersagt.<br />
(3) Das Betriebspersonal ist berechtigt, Verstöße der Fahrgäste gegen Abs. 1, 2 <strong>und</strong> 2a abzumahnen. Bei<br />
hartnäckiger Weigerung oder bei Bestehen einer die Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit gefährdenden Situation<br />
kann der Fahrgast von der weiteren Beförderung ausgeschlossen werden. Den Anweisungen des Betriebspersonals<br />
ist zu folgen.<br />
(4) Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge nur an den Haltestellen betreten <strong>und</strong> verlassen; Ausnahmen bedürfen<br />
der Zustimmung des Betriebspersonals. Soweit besonders gekennzeichnete Eingänge oder Ausgänge<br />
vorhanden sind, sind diese beim Betreten oder Verlassen der Fahrzeuge zu benutzen. Beim Einoder<br />
Ausfahren eines Fahrzeugs in oder aus einer Haltestellenanlage ist ein genügend großer Sicherheitsabstand<br />
zum Fahrzeug einzuhalten. Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließt<br />
sich eine Tür, darf das Fahrzeug nicht mehr betreten oder verlassen werden. Jeder Fahrgast ist verpflichtet,<br />
sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. Kinder bedürfen der besonderen Aufsicht<br />
ihrer Begleiter.<br />
(5) Bei Verunreinigungen oder Beschädigungen von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen wird eine Vertragsstrafe<br />
in Höhe von 20,00 € erhoben. Das gilt auch, wenn ein Fahrgast seinen Fuß oder seine Füße mit<br />
getragenen Schuhen auf dem Sitz ablegt. Davon unberührt bleiben Schadensersatzansprüche gegenüber<br />
dem Verursacher. Die Vertragsstrafe wird sofort nach Feststellung des Sachverhaltes fällig<br />
(§ 271 BGB). Wird der Betrag nicht sofort bezahlt, wird dem Fahrgast eine Zahlungsaufforderung ausgestellt.<br />
Der Fahrgast ist verpflichtet, der Zahlungsaufforderung innerhalb einer Frist von einer Woche<br />
nach Feststellung nachzukommen. Wird die Frist nicht eingehalten, beträgt die Gebühr für die erste<br />
Mahnung 5,00 €. Bei jeder weiteren Mahnung kommen jeweils 5,00 € hinzu. Weitere Ansprüche bleiben<br />
unberührt.<br />
(6) Sind bei Tätlichkeiten, Beleidigungen, Hausfriedensbruch, Beschädigungen von Fahrzeugen, Betriebsanlagen<br />
<strong>und</strong> -einrichtungen, bei Schäden, die durch die Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Tieren verursacht<br />
werden, bei der Einziehung von Fahrausweisen sowie bei der Ablehnung der sofortigen Zahlung des erhöhten<br />
Beförderungsentgeltes oder einer Vertragsstrafe die Personalien des Fahrgastes nicht glaubwürdig<br />
feststellbar, kann er zu diesem Zweck gem. §§ 229 BGB bzw. 127 Abs. 1 <strong>und</strong> 3 StPO festgehalten<br />
oder veranlasst werden, die nächste Polizeiwache aufzusuchen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.<br />
(7) Beschwerden sind – außer in den Fällen des § 6 Abs. 1 <strong>und</strong> des § 7 Abs. 3 – nicht an das Fahr-, sondern<br />
an das Aufsichtspersonal zu richten. Soweit die Beschwerden nicht durch das Aufsichtspersonal erledigt<br />
werden können, sind sie unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Ort, Fahrtrichtung, Wagen- <strong>und</strong> Linienbezeichnung<br />
sowie möglichst unter Beifügung des Fahrausweises an die Verwaltung des Unternehmens<br />
zu richten. Auf Verlangen des Fahrgastes haben die Bediensteten des Unternehmens ihre Dienstnummer<br />
oder ersatzweise ihren Namen anzugeben.<br />
(8) Wer missbräuchlich die Notbremse oder andere Sicherungseinrichtungen – mit Ausnahme bei den<br />
Eisenbahnen – betätigt, hat – unbeschadet einer Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren <strong>und</strong> weitergehender<br />
zivilrechtlicher Ansprüche – eine Vertragsstrafe von 50,00 € zu zahlen. Dasselbe gilt,<br />
wenn die nach Abs. 2 Nr. 3, Nr. 7 oder Nr. 10 obliegenden Pflichten verletzt werden.<br />
Erfolgt der in Satz 1 genannte Missbrauch bei den Eisenbahnen, ist ein Betrag in Höhe von 200,- € zur<br />
Zahlung fällig, dem Fahrgast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden<br />
entstanden ist.<br />
(9) In den Fahrzeugen <strong>und</strong> auf den Betriebsanlagen dürfen nur mit Genehmigung des Unternehmens Waren<br />
<strong>und</strong> Dienstleistungen angeboten, Sammlungen <strong>und</strong> Werbung durchgeführt bzw. musiziert werden;<br />
Betteln ist untersagt.<br />
§ 5 Zuweisung von Wagen <strong>und</strong> Plätzen<br />
(1) Das Betriebspersonal kann Fahrgäste auf bestimmte Wagen verweisen, wenn dies aus betrieblichen<br />
Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist.<br />
(2) Das Betriebspersonal ist berechtigt, Fahrgästen Plätze zuzuweisen; Anspruch auf einen Sitzplatz besteht<br />
nicht. Sitzplätze sind für Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis, in der Gehfähigkeit offensicht-<br />
Seite 54 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />
Seite 54 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen I Seite 55
lich Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter <strong>und</strong> Fahrgäste mit kleinen<br />
lich Kindern Beeinträchtigte, freizugeben. ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter <strong>und</strong> Fahrgäste mit kleinen<br />
Kindern freizugeben.<br />
(3) An Endstellen ist das Fahrpersonal zur Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten berechtigt, keine<br />
(3) An Fahrgäste Endstellen zusteigen ist das zu Fahrpersonal lassen. zur Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten berechtigt, keine<br />
Fahrgäste zusteigen zu lassen.<br />
§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise<br />
§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise<br />
(1) Für die Beförderung von Personen, mitgeführten Kindern sowie mitgeführten Sachen bzw. H<strong>und</strong>en sind<br />
(1) Für die festgesetzten die Beförderung Beförderungsentgelte von Personen, mitgeführten zu entrichten. Kindern Hierfür sowie werden mitgeführten Fahrausweise Sachen ausgegeben, bzw. H<strong>und</strong>en von sind<br />
die deren festgesetzten Richtigkeit Beförderungsentgelte sich Fahrgast zu überzeugen zu entrichten. hat. Hierfür Bei elektronischen werden Fahrausweisen ausgegeben, ist immer von das<br />
deren elektronische Richtigkeit Medium sich der Fahrgast Fahrausweis; zu überzeugen der Fahrgast hat. muss Bei elektronischen die Quittung auf Fahrausweisen Richtigkeit des ist gespeicherten<br />
Fahrausweises Medium überprüfen. der Fahrausweis; Beanstandungen der Fahrgast des Fahrausweises muss die Quittung sind auf unverzüglich Richtigkeit vorzubringen.<br />
des gespeicher-<br />
immer das<br />
elektronische<br />
ten Spätere Fahrausweises Beanstandungen überprüfen. werden Beanstandungen außer beim Fahrausweisverkauf des Fahrausweises am sind Fahrausweisautomaten unverzüglich vorzubringen. nicht berücksichtigt.<br />
Beanstandungen werden außer beim Fahrausweisverkauf am Fahrausweisautomaten nicht be-<br />
Spätere<br />
rücksichtigt.<br />
(2) Der Fahrgast muss vom Antritt bis zur Beendigung der Fahrt im Besitz eines zur Fahrt gültigen Fahrausweises<br />
Fahrgast sein. muss Die vom Fahrt Antritt gilt als bis beendet, zur Beendigung wenn der der Fahrgast Fahrt im an Besitz seiner eines Zielhaltestelle zur Fahrt gültigen angekommen Fahr-<br />
ist<br />
(2) Der<br />
ausweises <strong>und</strong> das Fahrzeug sein. Die verlassen Fahrt gilt hat. als Je beendet, nach betrieblicher wenn der Fahrgast Regelung an sind seiner Fahrausweise Zielhaltestelle vor angekommen Fahrtantritt oder ist<br />
<strong>und</strong> sofort das beim Fahrzeug Betreten verlassen des Fahrzeuges hat. Je nach zu erwerben. betrieblicher Bei Regelung elektronischen sind Fahrausweisen vor muss Fahrtantritt sich der oder<br />
sofort Fahrgast beim durch Betreten ein akustisches des Fahrzeuges Signal zu von erwerben. der elektronischen Bei elektronischen Prüfung Fahrausweisen des Fahrausweises muss überzeugen.<br />
sich der<br />
Fahrgast Das akustische durch Signal ein akustisches bestätigt, Signal dass der von Fahrausweis der elektronischen beim Antritt Prüfung der des Fahrt Fahrausweises gültig ist, sofern überzeugen. der Fahrgast<br />
akustische in seiner Person Signal etwaige bestätigt, im dass Beförderungstarif Fahrausweis vorgesehene beim Antritt Voraussetzungen der Fahrt gültig erfüllt. ist, sofern der Fahr-<br />
Das<br />
gast in seiner Person etwaige im Beförderungstarif vorgesehene Voraussetzungen erfüllt.<br />
(3) Ist der Fahrgast beim Antritt der Fahrt mit einem Fahrausweis versehen, der zu entwerten ist – bzw. hat<br />
(3) Ist er diesen der Fahrgast beim Betreten beim Antritt des Fahrzeugs der Fahrt mit erworben einem –, Fahrausweis so hat er den versehen, Fahrausweis der zu unverzüglich entwerten ist zu – entwerten.<br />
diesen Bei Fahrzeugen beim Betreten ohne des Entwerter Fahrzeugs hat erworben der Fahrgast –, so den hat Fahrausweis er den Fahrausweis unverzüglich unverzüglich <strong>und</strong> unaufgefor-<br />
zu entwer-<br />
bzw. hat<br />
er<br />
ten. dert Bei dem Fahrzeugen Betriebspersonal ohne Entwerter zur Entwertung hat der auszuhändigen. Fahrgast den Fahrausweis Auf Bahnhöfen unverzüglich oder Haltepunkten <strong>und</strong> unaufgeforderwertertechnik<br />
dem Betriebspersonal ist im Geltungsbereich zur Entwertung des <strong>VMT</strong>-Tarifs auszuhändigen. der Verb<strong>und</strong>fahrausweis Auf Bahnhöfen oder vor Haltepunkten Fahrtantritt zu mit ent-<br />
Ent-<br />
mit Entwertertechniwerten.<br />
Der Fahrgast ist im Geltungsbereich hat sich in jedem des Falle <strong>VMT</strong>-Tarifs von der Entwertung der Verb<strong>und</strong>fahrausweis durch Inaugenscheinnahme vor Fahrtantritt <strong>und</strong> zu entwerten.<br />
akustisches Der Signal Fahrgast zu überzeugen.<br />
hat sich in jedem Falle von der Entwertung durch Inaugenscheinnahme <strong>und</strong> durch<br />
durch<br />
akustisches Signal zu überzeugen.<br />
(4) Der Fahrgast hat den Fahrausweis bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren <strong>und</strong> ihn dem Betriebs-<br />
(4) Der <strong>und</strong> Fahrgast Kontrollpersonal hat den auf Fahrausweis Verlangen bis zur zur Prüfung Beendigung vorzuzeigen der Fahrt <strong>und</strong> aufzubewahren auszuhändigen. <strong>und</strong> ihn dem Betriebs<strong>und</strong><br />
Kontrollpersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen <strong>und</strong> auszuhändigen.<br />
(5) Kommt der Fahrgast seiner Pflicht nach den Abs. 2 bis 4 trotz Aufforderung nicht nach, kann er von der<br />
(5) Kommt Beförderung Fahrgast ausgeschlossen seiner Pflicht werden; nach die den Pflicht Abs. zur 2 bis Zahlung 4 trotz eines Aufforderung erhöhten nicht Beförderungsentgelts nach, kann er von nach der<br />
Beförderung § 9 bleibt unberührt. ausgeschlossen werden; die Pflicht zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts nach<br />
§ 9 bleibt unberührt.<br />
§ 7 Zahlungsmittel<br />
§ 7 Zahlungsmittel<br />
(1) Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Fahrpersonal, soweit es Fahrausweise verkauft,<br />
(1) Das ist nicht Fahrgeld verpflichtet, soll abgezählt Geldbeträge bereitgehalten über 10,00 werden. € zu wechseln. Das Fahrpersonal, Vom Fahr- soweit <strong>und</strong> Verkaufspersonal es Fahrausweise werden verkauft,<br />
ist Ein- nicht <strong>und</strong> verpflichtet, Zwei-Cent-Stücke Geldbeträge im Betrag über von 10,00 mehr € als zu 0,10 wechseln. € nicht Vom angenommen. Fahr- <strong>und</strong> Verkaufspersonal Erheblich beschädigte werden<br />
Ein- Geldscheine <strong>und</strong> Zwei-Cent-Stücke <strong>und</strong> Münzen, deren im Betrag Gültigkeit von mehr in Frage als 0,10 gestellt € nicht sind, angenommen. werden nicht Erheblich angenommen beschädigte bzw. dürfen<br />
nicht verwendet <strong>und</strong> Münzen, werden. deren Es werden Gültigkeit nur in die Frage am jeweiligen gestellt sind, Fahrausweisautomaten werden nicht angenommen angegebenen bzw. dür-<br />
Geldscheine<br />
fen Zahlungsmittel nicht verwendet akzeptiert. werden. Erfolgt Es werden der Verkauf nur die aus am Fahrausweisautomaten jeweiligen Fahrausweisautomaten im Fahrzeug, angegebenen<br />
wechselt das<br />
Zahlungsmittel Fahrpersonal nicht. akzeptiert. Hierauf Erfolgt hat sich der der Verkauf Fahrgast aus vor Fahrausweisautomaten Fahrtantritt einzustellen. im Fahrzeug, wechselt das<br />
Fahrpersonal nicht. Hierauf hat sich der Fahrgast vor Fahrtantritt einzustellen.<br />
(2) Soweit das Fahrausweise verkaufende Fahrpersonal Geldbeträge über 10,00 € nicht wechseln kann,<br />
(2) wird Soweit dem das Fahrgast Fahrausweise eine Quittung verkaufende über Fahrpersonal den zurückbehaltenen Geldbeträge Betrag über ausgestellt. 10,00 € nicht Der wechseln Fahrgast kann, erhält<br />
wird das Wechselgeld dem Fahrgast unter eine Vorlage Quittung der über Quittung den zurückbehaltenen innerhalb von 4 Wochen Betrag ausgestellt. (Ausschlussfrist) Der Fahrgast bei der Verwaltung<br />
Wechselgeld des Unternehmens unter Vorlage zurück. der Ist der Quittung Fahrgast innerhalb mit dieser von Regelung 4 Wochen nicht (Ausschlussfrist) einverstanden, bei kann der Verwal-<br />
die<br />
erhält<br />
das<br />
tung Fahrt des nicht Unternehmens antreten bzw. zurück. weiterführen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, kann er die<br />
Fahrt nicht antreten bzw. weiterführen.<br />
(3) Beanstandungen des Wechselgeldes oder der vom Fahrpersonal ausgestellten Quittung müssen unverzüglich<br />
vorgebracht des werden. Wechselgeldes oder der vom Fahrpersonal ausgestellten Quittung müssen unver-<br />
(3) Beanstandungen<br />
züglich vorgebracht werden.<br />
Seite 56 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />
Seite 56 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />
§ 8 Ungültige Fahrausweise<br />
(1) Fahrausweise, die entgegen den Vorschriften der <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen oder des Beförderungstarifs<br />
benutzt werden, sind ungültig <strong>und</strong> werden eingezogen; dies gilt insbesondere für Fahrausweise,<br />
die<br />
1. nicht vorschriftsmäßig oder vollständig ausgefüllt sind <strong>und</strong> trotz Aufforderung nicht sofort ausgefüllt<br />
werden,<br />
2. nicht mit erforderlicher Wertmarke versehen sind,<br />
3. zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark beschmutzt, unleserlich oder eigenmächtig<br />
eingeschweißt sind, so dass sie nicht mehr geprüft werden können,<br />
4. eigenmächtig geändert, nachgeahmt oder kopiert sind,<br />
5. von Nichtberechtigten benutzt werden,<br />
6. zu anderen als den zulässigen Fahrten benutzt werden,<br />
7. wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen verfallen sind,<br />
8. ohne das erforderliche Lichtbild benutzt werden.<br />
Das Fahrgeld wird nicht erstattet.<br />
(2) Ein Fahrausweis, der nur in Verbindung mit einem im Beförderungstarif vorgesehenen amtlichen Ausweis<br />
mit Lichtbild <strong>und</strong>/oder einem Berechtigungsdokument zur Beförderung berechtigt, gilt als ungültig<br />
<strong>und</strong> kann eingezogen werden, wenn der amtliche Ausweis mit Lichtbild oder das Berechtigungsdokument<br />
nicht oder nicht vollständig ausgefüllt oder abgelaufen ist oder auf Verlangen nicht vorgezeigt<br />
wird.<br />
§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt<br />
(1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er<br />
1. keinen gültigen Fahrausweis im Sinne des § 6 Abs. 1 für sich <strong>und</strong>/oder mitgeführte Kinder sowie<br />
mitgeführte Sachen bzw. Tiere beschafft hat oder einen ungültigen Fahrausweis im Sinne des § 8<br />
vorweist,<br />
2. einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen<br />
kann,<br />
3. den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich im Sinne des § 6 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 erworben <strong>und</strong> entwertet<br />
hat oder erwerben <strong>und</strong> entwerten ließ oder<br />
4. den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt <strong>und</strong> aushändigt.<br />
Ein Straftatbestand nach § 265a StGB kann zur Anzeige gebracht werden.<br />
Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt unberührt. Die Vorschriften unter den Nummern<br />
1 <strong>und</strong> 3 werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen unter Beachtung der ortsüblichen Regelung<br />
oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu<br />
vertreten hat.<br />
(2) In den Fällen des Abs. 1 erhebt das Unternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40,00 €. Es<br />
kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgeltes für eine einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten<br />
Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt; hierbei<br />
kann das erhöhte Beförderungsentgelt nach dem Ausgangspunkt der Linie berechnet werden, wenn der<br />
Fahrgast die zurückgelegte Strecke nicht nachweisen kann.<br />
(3) Das erhöhte Beförderungsentgelt wird sofort nach Feststellung des Sachverhaltes fällig (§ 271 BGB).<br />
Wird das erhöhte Beförderungsentgelt nicht sofort bezahlt, wird dem Fahrgast eine Zahlungsaufforderung<br />
übergeben. Der Fahrgast ist verpflichtet, der Zahlungsaufforderung innerhalb einer Frist von einer<br />
Woche nach Feststellung nachzukommen. Wird auch diese Frist nicht eingehalten, beträgt die Gebühr<br />
für die 1. Mahnung 5,00 €. Bei jeder weiteren Mahnung kommen jeweils 5,00 € hinzu. Weitere Ansprü-<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen I Seite 57
che bleiben unberührt. Wird das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt oder zum Teil bezahlt, erhält der<br />
che Fahrgast bleiben hierüber unberührt. eine Quittung. Wird das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt oder zum Teil bezahlt, erhält der<br />
(4)<br />
Fahrgast<br />
Das erhöhte<br />
hierüber<br />
Beförderungsentgelt<br />
eine Quittung.<br />
ermäßigt sich im Falle von Abs. 1 Ziff. 2 auf 7,00 €, wenn der Fahrgast<br />
erhöhte innerhalb Beförderungsentgelt einer Woche ab dem ermäßigt Feststellungstag sich im Falle bei von der Verwaltung Abs. 1 Ziff. 2 des auf Unternehmens 7,00 €, wenn der nachweist, Fahr-<br />
(4) Das<br />
gast dass innerhalb im Zeitpunkt einer der Woche Feststellung ab dem Feststellungstag Inhaber einer gültigen bei der persönlichen Verwaltung des Zeitkarte Unternehmens war <strong>und</strong> das nachweist, ermäßigte<br />
er erhöhte im Zeitpunkt Beförderungsentgelt Feststellung sogleich Inhaber gezahlt einer gültigen wird. persönlichen Zeitkarte war <strong>und</strong> das ermä-<br />
dass<br />
(5)<br />
ßigte<br />
Bei Verwendung<br />
erhöhte Beförderungsentgelt<br />
von ungültigen Zeitkarten<br />
sogleich<br />
bleiben<br />
gezahlt<br />
weitergehende<br />
wird.<br />
Ansprüche des Unternehmens unberührt.<br />
Verwendung von ungültigen Zeitkarten bleiben weitergehende Ansprüche des Unternehmens un-<br />
(5) Bei<br />
(6)<br />
berührt.<br />
Will der Fahrgast die Fahrt fortsetzen, so ist ein Fahrausweis zu lösen, dem ein neuer Beförderungsvertrag<br />
der zu Gr<strong>und</strong>e Fahrgast liegt. die Fahrt fortsetzen, so ist ein Fahrausweis zu lösen, dem ein neuer Beförderungsver-<br />
(6) Will<br />
trag zu Gr<strong>und</strong>e liegt.<br />
§ 10 Erstattung von Beförderungsentgelt<br />
§ 10 Erstattung von Beförderungsentgelt<br />
(1) Wird ein Fahrausweis nicht zur Fahrt benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag gegen Vorlage<br />
des ein Fahrausweises nicht erstattet. zur Fahrt Beweispflichtig benutzt, so für wird die das Nichtbenutzung Beförderungsentgelt des Fahrausweises auf Antrag gegen ist der Vorla-<br />
Fahr-<br />
(1) Wird<br />
ge gast. des Fahrausweises erstattet. Beweispflichtig für die Nichtbenutzung des Fahrausweises ist der Fahrgast.<br />
(2) Wird ein Fahrausweis nur auf einem Teil der Strecke zur Fahrt benutzt, so wird der Unterschied zwischen<br />
(2) Wird dem gezahlten ein Fahrausweis Beförderungsentgelt nur auf einem Teil <strong>und</strong> der dem Strecke für die zurückgelegte Fahrt benutzt, Strecke so wird erforderlichen Unterschied Beförderungsentgelt<br />
gezahlten entsprechend Beförderungsentgelt den <strong>Tarifbestimmungen</strong> <strong>und</strong> dem für die auf zurückgelegte Antrag gegen Strecke Vorlage erforderlichen des Fahrausweises Beförde-errungsentgelstattet.<br />
Beweispflichtig entsprechend für die den nur <strong>Tarifbestimmungen</strong> teilweise Benutzung auf des Antrag Fahrausweises gegen Vorlage ist der des Fahrgast. Fahrausweises er-<br />
zwischen<br />
dem<br />
(3)<br />
stattet.<br />
Wird eine<br />
Beweispflichtig<br />
Zeitkarte nicht<br />
für<br />
oder<br />
die<br />
nur<br />
nur<br />
teilweise<br />
teilweise<br />
benutzt,<br />
Benutzung<br />
so wird<br />
des Fahrausweises<br />
das Beförderungsentgelt<br />
ist der Fahrgast.<br />
für die Zeitkarte<br />
(3) Wird unter eine Anrechnung Zeitkarte des nicht Beförderungsentgeltes oder nur teilweise benutzt, für die so durchgeführten wird das Beförderungsentgelt Einzelfahrten auf für Antrag die Zeitkarte gegen<br />
unter Vorlage Anrechnung des Fahrausweises des Beförderungsentgeltes erstattet. Für die Feststellung für die durchgeführten des Zeitpunktes, Einzelfahrten bis zu dem auf Einzelfahrten Antrag gegen – je<br />
Vorlage Kalendertag des Fahrausweises zwei Fahrten – erstattet. als durchgeführt Für die Feststellung gelten, ist der des Tag Zeitpunktes, der Rückgabe bis zu oder dem Hinterlegung Einzelfahrten der – je<br />
Kalendertag Zeitkarte oder zwei das Fahrten Datum des – als Poststempels durchgeführt der gelten, Übersendung ist der Tag der der Zeitkarte Rückgabe mit oder Post Hinterlegung maßgeblich. der Ein<br />
Zeitkarte früherer Zeitpunkt oder das Datum kann nur des bei Poststempels persönlichen der Zeitkarten Übersendung berücksichtigt der Zeitkarte werden, mit der wenn Post die maßgeblich. Bescheinigung<br />
eines Zeitpunkt Arztes, eines kann nur Krankenhauses bei persönlichen oder Zeitkarten einer Krankenkasse berücksichtigt über Krankheit, werden, wenn Unfall die oder Bescheini-<br />
Tod des<br />
Ein<br />
früherer<br />
gung Fahrgastes eines vorgelegt Arztes, eines wird. Krankenhauses Bei Anrechnung oder des einer Beförderungsentgelts Krankenkasse über für Krankheit, die durchgeführten Unfall oder Einzelfahrten<br />
wird vorgelegt eine Ermäßigung wird. Bei nur Anrechnung bei Vorliegen des Beförderungsentgelts hierfür erforderlichen für die Voraussetzungen, durchgeführten im Einzel-<br />
Übri-<br />
Tod des<br />
Fahrgastes<br />
fahrten gen das wird Beförderungsentgelt eine Ermäßigung für nur die bei einfache Vorliegen Fahrt der zugr<strong>und</strong>e hierfür erforderlichen gelegt. Voraussetzungen, im Übrigen<br />
(4) Anträge<br />
das Beförderungsentgelt<br />
nach den Abs. 1 bis 3<br />
für<br />
sind<br />
die<br />
unverzüglich,<br />
einfache Fahrt<br />
spätestens<br />
zugr<strong>und</strong>e<br />
innerhalb<br />
gelegt.<br />
einer Woche nach Ablauf der<br />
(4) Anträge Gültigkeit nach des den Fahrausweises Abs. 1 bis 3 bei sind der unverzüglich, Verwaltung spätestens des Unternehmens innerhalb zu einer stellen, Woche das den nach Fahrausweis<br />
Ablauf der<br />
Gültigkeit verkauft hat. des Fahrausweises bei der Verwaltung des Unternehmens zu stellen, das den Fahrausweis<br />
(5)<br />
verkauft<br />
Von dem<br />
hat.<br />
zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,00 € sowie eine etwaige<br />
(5) Von Überweisungsgebühr dem zu erstattenden abgezogen. Betrag wird Das ein Bearbeitungsentgelt <strong>und</strong> in eine Höhe etwaige von 2,00 Überweisungsgebühr<br />
€ sowie eine etwaige<br />
Überweisungsgebühr werden nicht abgezogen, abgezogen. wenn die Das Erstattung Bearbeitungsentgelt auf Gr<strong>und</strong> von <strong>und</strong> Umständen eine etwaige beantragt Überweisungsgebühr<br />
wird, die das Unternehmen<br />
nicht zu abgezogen, vertreten hat. wenn die Erstattung auf Gr<strong>und</strong> von Umständen beantragt wird, die das Un-<br />
werden<br />
(6)<br />
ternehmen<br />
Bei Ausschluss<br />
zu vertreten<br />
von der Beförderung<br />
hat.<br />
besteht, ausgenommen § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, kein Anspruch auf<br />
(6) Bei Erstattung Ausschluss des entrichteten von der Beförderung Entgelts. besteht, ausgenommen § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, kein Anspruch auf<br />
(7)<br />
Erstattung<br />
Bei der Erstattung<br />
des entrichteten<br />
von Beförderungsentgelt<br />
Entgelts.<br />
bei den Unternehmen DB Regio AG, Erfurter Bahn GmbH<br />
(7) Bei <strong>und</strong> der Süd Erstattung Thüringen von Bahn Beförderungsentgelt GmbH aufgr<strong>und</strong> von bei Zugverspätungen, den Unternehmen Zugausfällen DB Regio AG, <strong>und</strong> Erfurter Anschlussversäumnissen<br />
Süd gilt Thüringen Anlage A Bahn „Fahrgastrechte GmbH aufgr<strong>und</strong> im SPNV von bei Zugverspätungen, Zugausfällen <strong>und</strong> <strong>und</strong> Anschlussversäum-<br />
resultierenden<br />
Bahn GmbH<br />
<strong>und</strong><br />
nissen Anschlussversäumnissen“.<br />
gilt Anlage A „Fahrgastrechte im SPNV bei Zugverspätungen, Zugausfällen <strong>und</strong> resultierenden<br />
Anschlussversäumnissen“.<br />
§ 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />
§ 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />
(1) Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht. Handgepäck <strong>und</strong> sonstige Sachen werden bei<br />
(1) Ein gleichzeitiger Anspruch auf Mitfahrt Beförderung des Fahrgastes von Sachen <strong>und</strong> besteht nur dann nicht. befördert, Handgepäck wenn dadurch <strong>und</strong> sonstige die Sicherheit Sachen werden <strong>und</strong> Ordnung<br />
des Betriebes Mitfahrt nicht des gefährdet Fahrgastes <strong>und</strong> <strong>und</strong> andere nur dann Fahrgäste befördert, nicht wenn belästigt dadurch werden die Sicherheit können. Eine <strong>und</strong> Mit-<br />
Ord-<br />
bei<br />
gleichzeitiger<br />
nung nahme des von Betriebes Sachen scheidet nicht gefährdet aus, wenn <strong>und</strong> hierdurch andere Fahrgäste der Haltestellenaufenthalt nicht belästigt werden über können. das übliche Eine Maß Mit-vernahme<br />
von Sachen scheidet aus, wenn hierdurch der Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß ver-<br />
Seite 58 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />
Seite 58 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />
längert wird oder die Gefahr besteht, dass auf Gr<strong>und</strong> der Mitnahme der Sache andere Fahrgäste keinen<br />
Platz im Fahrzeug finden. Die Fahrgäste haben wegen der Unterbringung der Sachen die Anordnungen<br />
des Betriebspersonals zu befolgen.<br />
(2) Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe <strong>und</strong> gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere<br />
1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende <strong>und</strong> ätzende Stoffe,<br />
2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt oder verschmutzt werden<br />
können,<br />
3. Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.<br />
(3) Die Pflicht zur Beförderung von Kleinkindern in Kinderwagen <strong>und</strong> zur Beförderung von Rollstuhlfahrern<br />
richtet sich nach den Vorschriften des § 2 Abs. 1, wenn die Beschaffenheit des Fahrzeugs dies zulässt.<br />
Zugänge für Kinderwagen <strong>und</strong> Rollstühle sind entsprechend ausgewiesen. Nach Möglichkeit soll das<br />
Betriebspersonal dafür sorgen, dass Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen <strong>und</strong> Rollstuhlfahrer nicht zurückgewiesen<br />
werden. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Betriebspersonal.<br />
(4) Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen <strong>und</strong> zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit <strong>und</strong><br />
Ordnung des Betriebes nicht gefährdet <strong>und</strong> andere Fahrgäste nicht belästigt oder geschädigt <strong>und</strong> die<br />
Sachen selbst nicht beschädigt werden. Für Schäden, die durch mitgeführte Sachen verursacht werden,<br />
haftet der Fahrgast nach den allgemeinen Vorschriften.<br />
(5) Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden <strong>und</strong> an<br />
welcher Stelle sie unterzubringen sind.<br />
(6) Die Mitnahme von Fahrrädern ist nicht bei allen Unternehmen <strong>und</strong> auf allen Linien möglich. Für eine<br />
Fahrradbeförderung zugelassene Linien oder Linienfahrten sind mit einem Fahrradsymbol im Fahrplan<br />
ausgewiesen. Bei den Eisenbahnen ist die Mitnahme von Fahrrädern in den Zügen des Nahverkehrs<br />
möglich.<br />
Ein Rechtsanspruch auf die Fahrradbeförderung besteht nicht. Das trifft auch dann zu, wenn aus betrieblichen<br />
Gründen entgegen der Fahrplanveröffentlichung ein Verkehrsmittel eingesetzt wird, das in<br />
seiner Bauart dafür nicht geeignet ist. Fahrgäste mit Kleinkindern in Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer<br />
haben Vorrang vor der Mitnahme von Fahrrädern. Die Fahrradbeförderung kann bei Platzmangel abgelehnt<br />
werden. Im Einzelfall gilt die Entscheidung des Betriebspersonals.<br />
Soweit keine weiteren Hinweise in Fahrplänen der einzelnen Unternehmen gegeben werden, gilt auf<br />
Linien mit Fahrradbeförderung folgendes:<br />
– Es können je Fahrzeug in der Regel bis zu zwei Fahrräder befördert werden, es sei denn, dass die<br />
Bauart mehr zulässt.<br />
– Zum Einstieg sind – sofern vorhanden – die mit einem Fahrrad- oder Kinderwagen-Symbol versehenen<br />
Türen zu nutzen. Bei den Eisenbahnen dürfen Fahrräder nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen,<br />
in Traglastbereichen mit Klappsitzen, in Fahrradabteilen <strong>und</strong> in Gepäckwagen untergebracht<br />
werden.<br />
– Jeder Fahrgast darf nur 1 Fahrrad mitnehmen.<br />
– Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit eigenem Fahrrad müssen von einer Aufsichtsperson<br />
begleitet werden.<br />
– Fahrradsonderkonstruktionen, wie z.B. Fahrräder mit Hilfsmotoren oder Tandems, sind von der Beförderung<br />
ausgeschlossen.<br />
– Sind spezielle Haltevorrichtungen für Fahrräder vorhanden, sind diese zu nutzen. Ansonsten ist der<br />
Fahrgast verpflichtet, sein Fahrrad ständig festzuhalten <strong>und</strong> auf den für Kinderwagen vorgesehenen<br />
Plätzen so unterzubringen, dass die Anforderungen nach § 4 Abs. 1 erfüllt werden. Anderenfalls<br />
haftet der Fahrgast für durch ihn verursachte Schäden.<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen I Seite 59
§ 12 Beförderung von Tieren<br />
§ 12 Beförderung von Tieren<br />
(1) Auf die Beförderung von Tieren ist § 11 Abs. 1, 4 <strong>und</strong> 5 anzuwenden.<br />
(1) Auf die Beförderung von Tieren ist § 11 Abs. 1, 4 <strong>und</strong> 5 anzuwenden.<br />
(2) H<strong>und</strong>e werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. H<strong>und</strong>e, welche nicht in<br />
(2) einem H<strong>und</strong>e gesonderten werden nur unter Transportbehälter Aufsicht einer oder hierzu in einer geeigneten Tragetasche Person untergebracht befördert. H<strong>und</strong>e, sind, welche haben nicht vom Betreten<br />
des gesonderten Fahrzeugs bis Transportbehälter zum Verlassen des oder Fahrzeugs in einer einen Tragetasche Maulkorb untergebracht zu tragen <strong>und</strong> sind, sind haben während vom der Betre-<br />
Be-<br />
in<br />
einem<br />
ten förderung des Fahrzeugs an einer bis kurzen zum Leine Verlassen zu führen. des Fahrzeugs Für Schäden, einen die Maulkorb durch mitgeführte zu tragen H<strong>und</strong>e sind verursacht während der werden,<br />
haftet an der einer Fahrgast. kurzen Leine zu führen. Für Schäden, die durch mitgeführte H<strong>und</strong>e verursacht wer-<br />
Beförder<strong>und</strong>en,<br />
haftet der Fahrgast.<br />
(3) Kann die h<strong>und</strong>eführende Person trotz Ermahnung durch das Kontroll- <strong>und</strong> Betriebspersonal die Anforderungen<br />
die h<strong>und</strong>eführende nach § 12 Abs. Person 2 nicht trotz gewährleisten, Ermahnung wird durch sie das im Sinne Kontroll- von <strong>und</strong> § 4 Abs. Betriebspersonal 1 der <strong>VMT</strong>- die Anfor-<br />
(3) Kann<br />
derungen Beförderungsbedingungen nach § 12 Abs. 2 von nicht der gewährleisten, Beförderung ausgeschlossen wird sie im Sinne <strong>und</strong> von hat § 4 in Abs. diesem 1 der Sinne <strong>VMT</strong>- den Aufforderungen<br />
des Personals Folge von zu leisten. der Beförderung Zusätzlich ausgeschlossen wird eine Vertragsstrafe <strong>und</strong> hat in diesem Höhe von Sinne 20,00 den € Aufforde-<br />
erho-<br />
Beförderungsbedingungen<br />
rungen ben. Die des Vertragsstrafe Personals Folge wird zu sofort leisten. nach Zusätzlich Feststellung wird des eine Sachverhaltes Vertragsstrafe fällig in Höhe (§ 271 von BGB). 20,00 Wird € erhobentrag<br />
nicht Die Vertragsstrafe sofort bezahlt, wird sofort dem Fahrgast nach Feststellung eine Zahlungsaufforderung des Sachverhaltes fällig ausgestellt. (§ 271 BGB). Wird der Be-<br />
der Betrag<br />
nicht sofort bezahlt, wird dem Fahrgast eine Zahlungsaufforderung ausgestellt.<br />
Der Fahrgast ist verpflichtet, der Zahlungsaufforderungen innerhalb einer Frist von einer Woche nach<br />
Der Feststellung Fahrgast nachzukommen. ist verpflichtet, der Wird Zahlungsaufforderungen die Frist nicht eingehalten, innerhalb beträgt einer die Gebühr Frist von für einer die erste Woche Mahnung<br />
5,00 €. nachzukommen. Bei jeder weiteren Wird Mahnung die Frist kommen nicht eingehalten, jeweils 5,00 beträgt € hinzu. die Weitere Gebühr Ansprüche für die erste bleiben Mah-<br />
nach<br />
Feststellung<br />
unberührt.<br />
nung 5,00 €. Bei jeder weiteren Mahnung kommen jeweils 5,00 € hinzu. Weitere Ansprüche bleiben<br />
unberührt.<br />
(4) Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.<br />
(4) Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.<br />
(5) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.<br />
(5) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.<br />
(6) Bei Zuwiderhandlung der Abs. 1 bis 5 bleiben zivilrechtliche Ansprüche unberührt.<br />
(6) Bei Zuwiderhandlung der Abs. 1 bis 5 bleiben zivilrechtliche Ansprüche unberührt.<br />
(7) Blindenführh<strong>und</strong>e, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. Sie sind von der<br />
(7) Blindenführh<strong>und</strong>e, Pflicht einen Maulkorb die einen zu tragen Blinden befreit. begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. Sie sind von der<br />
Pflicht einen Maulkorb zu tragen befreit.<br />
§ 16 Ausschluss von Ersatzansprüchen<br />
Abweichungen von Fahrplänen – insbesondere durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder<br />
-unterbrechungen – sowie Platzmangel, <strong>und</strong> unrichtige Auskünfte <strong>und</strong> Ausfall von Fahrten begründen keine<br />
Ersatzansprüche; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Der<br />
Anspruch auf Beförderung gilt auch als erfüllt, wenn der Unternehmer aus betrieblichen Gründen andere als<br />
im Fahrplan angegebene Fahrzeuge bereit stellt oder Umleitungsstrecken gefahren werden.<br />
Sofern es sich bei den Unternehmen DB Regio AG, Erfurter Bahn GmbH <strong>und</strong> Süd Thüringen Bahn GmbH um<br />
Zugverspätungen, Zugausfälle <strong>und</strong> Anschlussversäumnisse handelt, gelten die in Anlage A „Fahrgastrechte<br />
im SPNV bei Zugverspätungen, Zugausfällen <strong>und</strong> resultierenden Anschlussversäumnissen“ getroffenen Regelungen.<br />
§ 17 Gerichtsstand<br />
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des Unternehmens.<br />
§ 18 Inkrafttreten<br />
Diese Beförderungsbedingungen treten am 12.06.2011 in Kraft.<br />
§ 13 F<strong>und</strong>sachen<br />
§ 13 F<strong>und</strong>sachen<br />
F<strong>und</strong>sachen sind gemäß § 978 BGB unverzüglich dem Betriebspersonal abzuliefern. Hat die gef<strong>und</strong>ene Sa-<br />
F<strong>und</strong>sachen einen Wert sind über gemäß 50,00 § 978 €, hält BGB das unverzüglich Betriebspersonal dem Betriebspersonal auf Verlangen des abzuliefern. Finders dessen Hat die Namen gef<strong>und</strong>ene den Sache<br />
einen Wert über schriftlich 50,00 €, fest. hält Eine das F<strong>und</strong>sache Betriebspersonal wird an auf den Verlangen Verlierer durch des Finders das für dessen das Unternehmen Namen <strong>und</strong> den zu-<br />
F<strong>und</strong>gegenstand<br />
ständige F<strong>und</strong>gegenstand F<strong>und</strong>büro schriftlich gegen Zahlung fest. Eine eines F<strong>und</strong>sache Entgelts wird für die an den Aufbewahrung Verlierer durch zurückgegeben. das für das Unternehmen Sofortige Rückgabe zuständige<br />
an den Verlierer F<strong>und</strong>büro durch gegen das Zahlung Betriebspersonal eines Entgelts ist zulässig, für die wenn Aufbewahrung er sich einwandfrei zurückgegeben. als Verlierer Sofortige ausweisen Rückgabe<br />
kann. den Der Verlierer durch hat das den Betriebspersonal Empfang der Sache ist zulässig, schriftlich wenn zu bestätigen. er sich einwandfrei als Verlierer ausweisen<br />
kann. Der Verlierer hat den Empfang der Sache schriftlich zu bestätigen.<br />
§ 14 Haftung<br />
§ 14 Haftung<br />
Das Unternehmen haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes <strong>und</strong> für Schäden an Sachen, die<br />
Das der Fahrgast Unternehmen an sich haftet trägt für oder die mit Tötung sich führt, oder nach Verletzung den allgemein eines Fahrgastes geltenden <strong>und</strong> Bestimmungen. für Schäden an Für Sachen, Sachschäden<br />
Fahrgast haftet das an Unternehmen sich trägt oder gegenüber mit sich führt, jeder nach beförderten den allgemein Person geltenden nur bis zum Bestimmungen. Höchstbetrag von Für Sachschä-<br />
1.000,- €;<br />
die<br />
der<br />
den die Begrenzung haftet das Unternehmen von Haftpflicht gegenüber gilt nicht, jeder wenn beförderten die Sachschäden Person auf nur Vorsatz bis zum oder Höchstbetrag grobe Fahrlässigkeit von 1.000,- zurückzuführen<br />
Begrenzung sind. von Haftpflicht gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu-<br />
€;<br />
die<br />
rückzuführen sind.<br />
§ 15 Verjährung<br />
§ 15 Verjährung<br />
(1) Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung<br />
des Anspruchs. aus dem Beförderungsvertrag Dieser ist in Verbindung verjähren mit dem in 2 gültigen Jahren. Fahrausweis Die Verjährung sofort beginnt anzuzeigen mit der <strong>und</strong> Entste-<br />
in-<br />
(1) Ansprüche<br />
hung nerhalb des von Anspruchs. 4 Wochen Dieser geltend ist in zu Verbindung machen. Beweispflichtig mit dem gültigen für Ansprüche Fahrausweis ist sofort der Fahrgast. anzuzeigen <strong>und</strong> innerhalb<br />
von 4 Wochen geltend zu machen. Beweispflichtig für Ansprüche ist der Fahrgast.<br />
(2) Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften.<br />
(2) Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften.<br />
Seite 60 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />
Seite 60 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen I Seite 61
Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr bei Zugverspätungen, Zugausfällen<br />
<strong>und</strong> resultierenden im Schienenpersonennahverkehr Anschlussversäumnissen bei Zugverspätungen, Zug-<br />
Anlage A: Fahrgastrechte<br />
ausfällen <strong>und</strong> resultierenden Anschlussversäumnissen<br />
1. Geltungsbereich<br />
1.1 Geltungsbereich<br />
Eisenbahnverkehr<br />
1.1 Diese Eisenbahnverkehr<br />
Fahrgastrechte <strong>und</strong> Entschädigungsbedingungen gelten für den Schienenpersonennahverkehr<br />
(SPNV)<br />
Diese Fahrgastrechte<br />
der Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
<strong>und</strong> Entschädigungsbedingungen<br />
(EVU)<br />
gelten für den Schienenpersonennahverkehr<br />
–(SPNV) Deutsche der Eisenbahnverkehrsunternehmen Bahn AG<br />
(EVU)<br />
– Erfurter Deutsche Bahn GmbH AG<br />
– Süd Erfurter Thüringen Bahn GmbH Bahn GmbH<br />
für – Süd Verkehrsleistungen Thüringen Bahn GmbH im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) im<br />
<strong>VMT</strong>-Tarif.<br />
für Verkehrsleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) im<br />
Sie <strong>VMT</strong>-Tarif. gelten nicht für die Beförderung mit anderen Schienenbahnen (Stadtbahnen, Straßenbahnen) sowie<br />
Sie gelten<br />
ebenfalls<br />
nicht<br />
nicht<br />
für<br />
für<br />
die<br />
die<br />
Beförderung<br />
Beförderung<br />
mit<br />
mit<br />
anderen<br />
anderen<br />
Schienenbahnen<br />
Verkehrsmitteln<br />
(Stadtbahnen,<br />
(z.B. Busse, Anruf-Sammel-Taxi).<br />
Straßenbahnen) sowie<br />
Fahrten ebenfalls mit nicht schienengeb<strong>und</strong>enen für die Beförderung Fahrzeugen mit anderen gelten Verkehrsmitteln diese Fahrgastrechte (z.B. Busse, nur Anruf-Sammel-Taxi).<br />
für Strecken <strong>und</strong><br />
Für<br />
Beförderungsleistungen,<br />
Für Fahrten mit schienengeb<strong>und</strong>enen<br />
deren Betrieb<br />
Fahrzeugen<br />
nach Eisenbahnrecht<br />
gelten diese<br />
(AEG,<br />
Fahrgastrechte<br />
EVO) erfolgt.<br />
nur für Strecken <strong>und</strong><br />
Diese Beförderungsleistungen, Fahrgastrechte gelten deren ferner Betrieb nicht nach für Verkehrsdienstleistungen Eisenbahnrecht (AEG, EVO) des erfolgt. Schienenpersonennahverkehrs,<br />
Diese Fahrgastrechte gelten<br />
soweit<br />
ferner<br />
diese<br />
nicht<br />
überwiegend<br />
für Verkehrsdienstleistungen<br />
aus Gründen historischen<br />
des Schienenpersonennahverkehrs,<br />
Interesses oder zu touristischen<br />
Zwecken betrieben<br />
soweit<br />
werden.<br />
diese überwiegend aus Gründen historischen Interesses oder zu touristischen<br />
Beförderungsvertrag<br />
Zwecken betrieben werden.<br />
1.2<br />
1.2 Basis Beförderungsvertrag<br />
einer Inanspruchnahme dieser Fahrgastrechte ist ein gültiger Beförderungsvertrag gemäß dem<br />
<strong>VMT</strong>-Tarif.<br />
Basis einer Inanspruchnahme<br />
Ein Beförderungsvertrag<br />
dieser<br />
kann<br />
Fahrgastrechte<br />
sich auf einen<br />
ist ein<br />
oder<br />
gültiger<br />
mehrere<br />
Beförderungsvertrag<br />
vertragliche Beförderer<br />
gemäß<br />
im<br />
dem<br />
Eisenbahnverkehr<br />
<strong>VMT</strong>-Tarif. Ein Beförderungsvertrag<br />
(Beförderer) beziehen.<br />
kann<br />
Enthält<br />
sich auf<br />
ein<br />
einen<br />
Beförderungsvertrag<br />
oder mehrere vertragliche<br />
mehrere unterschiedliche<br />
Beförderer im Eisenbahnverkehr<br />
vertragliche Beförderer<br />
(Beförderer)<br />
hintereinander,<br />
beziehen. Enthält<br />
werden<br />
ein<br />
diese<br />
Beförderungsvertrag<br />
als „aufeinander folgende<br />
mehrere<br />
Beförderer“<br />
unterschiedliche<br />
bezeichnet.<br />
vertragliche<br />
Vorbehaltlich<br />
Beförderer<br />
der nachstehenden<br />
hintereinander,<br />
Absätze<br />
werden<br />
entspricht<br />
diese als „aufeinander<br />
ein Fahrausweis<br />
folgende<br />
einem<br />
Beförderer“<br />
Beförderungsvertrag.<br />
bezeichnet.<br />
Vorbehaltlich der nachstehenden Absätze entspricht ein Fahrausweis einem Beförderungsvertrag.<br />
besonders geregelt, verkörpern mehrere Fahrausweise einen einzigen Beförderungsvertrag,<br />
Soweit<br />
wenn<br />
Soweit<br />
sie<br />
besonders<br />
zur selben<br />
geregelt,<br />
Zeit <strong>und</strong><br />
verkörpern<br />
am selben<br />
mehrere<br />
Ort für dieselbe<br />
Fahrausweise<br />
Fahrt ausgestellt<br />
einen einzigen<br />
sind<br />
Beförderungsvertrag,<br />
<strong>und</strong> sofern sie<br />
I. wenn in einem sie zur hierfür selben vorgesehenen Zeit <strong>und</strong> am selben Umschlag Ort für oder dieselbe einer Fahrt Fahrausweistasche ausgestellt sind zusammengefügt <strong>und</strong> sofern sie sind,<br />
II. I. dauerhaft in einem hierfür zusammengeheftet vorgesehenen sind, Umschlag oder einer Fahrausweistasche zusammengefügt sind,<br />
III. II. alphanumerisch dauerhaft zusammengeheftet verkettet sind, sind,<br />
IV. III. alphanumerisch nur einen Gesamtpreis verkettet angeben, sind, oder<br />
IV. nur in anderer einen Gesamtpreis Weise aufgr<strong>und</strong> angeben, einer Regelung oder in Besonderen Beförderungsbedingungen der EVU miteinander<br />
V. in anderer<br />
verb<strong>und</strong>en<br />
Weise aufgr<strong>und</strong><br />
sind.<br />
einer Regelung in Besonderen Beförderungsbedingungen der EVU miteinander<br />
besonders verb<strong>und</strong>en geregelt, sind. kann ein einziger Fahrausweis auch mehrere selbständige Beförderungs-<br />
Soweit<br />
verträge<br />
Soweit besonders<br />
dokumentieren.<br />
geregelt,<br />
Dies<br />
kann<br />
ist<br />
ein<br />
insbesondere<br />
einziger Fahrausweis<br />
der Fall bei<br />
auch<br />
Fahrausweisen,<br />
mehrere selbständige<br />
die neben der<br />
Beförderungsverträge<br />
Benutzung<br />
von Eisenbahnen<br />
dokumentieren.<br />
aufgr<strong>und</strong><br />
Dies<br />
dieser<br />
ist insbesondere<br />
Beförderungsbedingungen<br />
der Fall bei Fahrausweisen,<br />
auch die Benutzung<br />
die neben<br />
anderer<br />
der Benutzung<br />
Verkehrsmittel<br />
von Eisenbahnen<br />
einschließen,<br />
aufgr<strong>und</strong><br />
z.B. im Bereich<br />
dieser Beförderungsbedingungen<br />
des <strong>VMT</strong>-Tarif.<br />
auch die Benutzung anderer Verkehrsmittel<br />
Übergang einschließen, zwischen z.B. im Bahnhöfen, Bereich des z.B. <strong>VMT</strong>-Tarif. im gleichen Ballungsraum mit anderen Verkehrsträgern als<br />
Der<br />
der<br />
Der<br />
Eisenbahn<br />
Übergang<br />
(wie<br />
zwischen<br />
etwa<br />
Bahnhöfen,<br />
Bus, Straßenbahn)<br />
z.B. im gleichen<br />
oder zu Fuß<br />
Ballungsraum<br />
ist nicht Gegenstand<br />
mit anderen<br />
des<br />
Verkehrsträgern<br />
Eisenbahnbeförderungsvertrages.<br />
als<br />
der Eisenbahn (wie etwa Bus, Straßenbahn) oder zu Fuß ist nicht Gegenstand des Eisenbahnbeförderungsvertrages.<br />
der Regel bezeichnet der Fahrausweis den oder die an der Durchführung des Beförderungsvertrags<br />
In<br />
beteiligten<br />
In der Regel<br />
Beförderer,<br />
bezeichnet<br />
das<br />
der<br />
den<br />
Fahrausweis<br />
Fahrausweis<br />
den<br />
ausgebende<br />
oder die an der<br />
Unternehmen,<br />
Durchführung<br />
die<br />
des<br />
zulässigen<br />
Beförderungsvertrags<br />
Wegstrecken<br />
(Wegevorschrift),<br />
beteiligten Beförderer,<br />
den Preis,<br />
das den<br />
die Geltungsdauer<br />
Fahrausweis ausgebende<br />
des Fahrausweises,<br />
Unternehmen,<br />
die anwendbaren<br />
die zulässigen<br />
Beförderungsbe-<br />
Wegstrecken<br />
(Wegevorschrift), den Preis, die Geltungsdauer des Fahrausweises, die anwendbaren Beförderungsbe-<br />
dingungen, die Wagenklasse <strong>und</strong> gegebenenfalls den Reisetag, die Zugnummer <strong>und</strong> den reservierten<br />
Platz. Die Angaben können dabei auch in verkürzter Form oder durch Symbole erfolgen.<br />
Kann die Beförderung durch mehrere Beförderer nach Wahl des Reisenden erbracht werden, kommt<br />
der Beförderungsvertrag jeweils mit dem Beförderer zustande, dessen Beförderungsleistung der Reisende<br />
dann tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Beförderer ist mit einem vierstelligen Code in der<br />
Wegevorschrift auf der Vorderseite des Fahrausweises angegeben. Fehlt der Code oder ist als Code<br />
„1080“ angegeben, kann der Reisende über die Auflistung der vertraglichen Beförderer mit den von<br />
ihnen bedienten Strecken auf der Website www.DieBefoerderer.de feststellen, welches EVU den von<br />
ihm gewählten Zug betreibt <strong>und</strong> also sein Beförderer ist. Als Beförderer verantwortlich ist das EVU,<br />
dessen vom Reisenden gemäß Beförderungsvertrag gewählter Zug ausgefallen oder verspätet war.<br />
Der Fahrausweis basiert gr<strong>und</strong>sätzlich auf einem gültigen <strong>und</strong> veröffentlichten Tarif. Die dort angegebene<br />
Relation bildet die „Reisekette“ des Fahrgastes. Fahrausweise, auf denen Start- <strong>und</strong> Zielstation<br />
im Eisenbahnverkehr angegeben sind, werden nachfolgend als „relationsbezogen“ bezeichnet.<br />
Maßgebend für die Inanspruchnahme der Fahrgastrechte ist gr<strong>und</strong>sätzlich die im Fahrausweis angegebene<br />
Relation (Startstation im Eisenbahnverkehr - Zielstation im Eisenbahnverkehr).<br />
1.3 Verkehre mit verschiedenen Verkehrsmitteln<br />
Berechtigt ein Fahrausweis zur Fahrt mit verschiedenen Verkehrsmitteln (z.B. Fahrt im <strong>VMT</strong>-Tarif mit<br />
einem Zug der EVU <strong>und</strong> vorherige oder anschließende Fahrt mit Bus oder Straßenbahn), werden die<br />
Fahrgastrechte nur wirksam, soweit die Verspätung im Bereich der tatsächlichen bzw. geplanten Eisenbahnbeförderung<br />
eingetreten ist.<br />
2. Haftungsbefreiende Sachverhalte<br />
2.1 Betriebsfremde Umstände, Verschulden des Reisenden <strong>und</strong> Verhalten Dritter<br />
Der vertragliche Beförderer ist von der Haftung befreit, wenn der Ausfall, die Verspätung oder das<br />
Anschlussversäumnis auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen ist:<br />
I. außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegende (betriebsfremde) Umstände, die das betreibende EVU<br />
trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden <strong>und</strong> deren Folgen<br />
es nicht abwenden konnte;<br />
II. Verschulden des Reisenden;<br />
III. Verhalten eines Dritten, das das betreibende EVU trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen<br />
Sorgfalt nicht vermeiden <strong>und</strong> dessen Folgen es nicht abwenden konnte.<br />
2.2 Infrastrukturbetreiber <strong>und</strong> andere Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
Der Betreiber der Eisenbahninfrastruktur, auf der die Beförderung erfolgt, sowie ein anderes EVU, das<br />
dieselbe Infrastruktur benutzt, gelten nicht als Dritte.<br />
3. Ermittlung einer zu erwartenden Verspätung <strong>und</strong> Anschlussverbindungen<br />
3.1 Informationsmedien<br />
Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünftigerweise mit einer im Sinne<br />
dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere<br />
folgende Medien zu berücksichtigen:<br />
I. Aushangfahrpläne <strong>und</strong> ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Stationen<br />
II. elektronische Anzeigen <strong>und</strong> Lautsprecheransagen in Zügen <strong>und</strong> Stationen<br />
III. Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen<br />
IV. verfügbare Fahrplaninformations- <strong>und</strong> Reisendeninformationsmedien<br />
Seite 62 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />
Seite 62 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrecht im Schienenpersonennahverkehr I Seite 63
3.2 Anschlussverbindungen<br />
3.2 Anschlussverbindungen<br />
Ob es sich bei einem Zug um einen planmäßigen Anschlusszug (Anschlussverbindung) handelt, orientiert<br />
Ob es sich sich an bei der einem Übergangszeit, Zug um einen die planmäßigen für Anschlusszug einen Umstieg (Anschlussverbindung) zur Verfügung steht <strong>und</strong> handelt, umsteigewilligen<br />
sich Reisenden an der Übergangszeit, üblicherweise die einen planmäßig problemlosen für einen Umstieg ermöglicht. zur Verfügung Maßgebend steht <strong>und</strong> sind umsteige-<br />
die Fahr-<br />
orientierwilligeplanauskunftssysteme<br />
Reisenden üblicherweise der vertraglichen einen problemlosen Beförderer unter Umstieg der Internetadresse<br />
ermöglicht. Maßgebend sind die Fahrplanauskunftssysteme<br />
www.fahrgastrechte.info. der vertraglichen Beförderer unter der Internetadresse<br />
www.fahrgastrechte.info.<br />
4. Weiterreise bei Verspätungen <strong>und</strong> alternative Zugwahl<br />
4. Weiterreise bei Verspätungen <strong>und</strong> alternative Zugwahl<br />
4.1 Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise auf einer anderen Strecke<br />
4.1 Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise auf einer anderen Strecke<br />
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass die Verspätung des Fahrgastes am Zielbahnhof<br />
vernünftigerweise einer Reisekette davon gemäß ausgegangen Fahrausweis werden, mehr als dass 60 Minuten die Verspätung betragen des wird, Fahrgastes so hat er am unverzüg-<br />
Ziel-<br />
Muss<br />
bahnhof lich die Wahl einer zwischen Reisekette folgenden gemäß Fahrausweis Alternativen, mehr um seinen als 60 Zielort Minuten schnellstmöglich betragen wird, zu so hat erreichen:<br />
unverzüglich<br />
die Wahl zwischen folgenden Alternativen, um seinen Zielort schnellstmöglich zu erreichen:<br />
I. Fortsetzung der Fahrt auf der gleichen Strecke mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof bei<br />
I. Fortsetzung nächster Gelegenheit der Fahrt auf der gleichen Strecke mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof bei<br />
nächster Gelegenheit<br />
II. Fortsetzung der Fahrt auf der gleichen Strecke mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof zu<br />
II. Fortsetzung einem späteren der Zeitpunkt Fahrt auf der nach gleichen Wahl des Strecke Fahrgastes mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof zu<br />
einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgastes<br />
III. Weiterreise mit geänderter Streckenführung <strong>und</strong> mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof<br />
III. Weiterreise bei nächster mit Gelegenheit geänderter Streckenführung <strong>und</strong> mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof<br />
bei nächster Gelegenheit<br />
IV. Weiterreise mit geänderter Streckenführung <strong>und</strong> mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof<br />
IV. Weiterreise zu einem späteren mit geänderter Zeitpunkt Streckenführung nach Wahl des Fahrgastes<br />
<strong>und</strong> mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof<br />
zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgastes<br />
Die Wahl einer Weiterreise zu einem späteren Zeitpunkt nach II. <strong>und</strong> IV. kann erfolgen, wenn dem<br />
Die Fahrgast Wahl dadurch einer Weiterreise die zügige zu Weiterreise einem späteren erleichtert Zeitpunkt wird, nach z.B. durch II. <strong>und</strong> ein IV. früheres kann erfolgen, Erreichen wenn seines dem Zielortes<br />
als dadurch bei einer die Fortsetzung zügige Weiterreise oder Weiterreise erleichtert bei wird, nächster z.B. Gelegenheit.<br />
durch ein früheres Erreichen seines Zie-<br />
Fahrgast<br />
lortes als bei einer Fortsetzung oder Weiterreise bei nächster Gelegenheit.<br />
4.2 Nutzung eines alternativen Zuges <strong>und</strong> Ersatz der erforderlichen Aufwendungen<br />
4.2 Nutzung eines alternativen Zuges <strong>und</strong> Ersatz der erforderlichen Aufwendungen<br />
Besitzt ein Reisender einen Fahrausweis gemäß dem <strong>VMT</strong>-Tarif, der ausschließlich im öffentlichen<br />
Besitzt Personennahverkehr ein Reisender (ÖPNV) einen Fahrausweis gilt <strong>und</strong> muss gemäß vernünftigerweise dem <strong>VMT</strong>-Tarif, davon der ausschließlich ausgegangen werden, im öffentlichen dass der<br />
Personennahverkehr Reisende aufgr<strong>und</strong> des (ÖPNV) Ausfalls gilt oder <strong>und</strong> einer muss Verspätung vernünftigerweise des von davon ihm gem. ausgegangen Beförderungsvertrag werden, dass gewählten<br />
Zuges aufgr<strong>und</strong> mindestens Ausfalls 20 Minuten oder einer verspätet Verspätung am Zielort des von seines ihm Beförderungsvertrages gem. ankommen ge-<br />
der<br />
Reisende<br />
wählten wird, kann Zuges er die mindestens Fahrt mit einem 20 Minuten anderen verspätet Zug durchführen, am Zielort sofern seines für Beförderungsvertrages diesen Zug keine Reservierungspflicht<br />
kann er besteht die Fahrt <strong>und</strong> mit dieser einem Zug anderen keine Sonderfahrt Zug durchführen, durchführt. sofern Soweit für diesen der Zug Reisende keine für Reservie-<br />
den er-<br />
ankommen<br />
wird,<br />
rungspflicht satzweise genutzten besteht <strong>und</strong> Zug dieser weitere Zug Fahrausweise keine Sonderfahrt erwerben durchführt. muss, kann Soweit er von der dem Reisende EVU, dessen für den ausgefallener<br />
oder genutzten verspäteter Zug Zug weitere die alternative Fahrausweise Nutzung erwerben eines muss, anderen kann Zuges er von notwendig dem EVU, dessen machte, ausge-<br />
den<br />
ersatzweisfallener<br />
Ersatz der oder erforderlichen verspäteter Aufwendungen Zug die alternative verlangen. Nutzung eines anderen Zuges notwendig machte, den<br />
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.<br />
Handelt es sich bei dem Fahrausweis des verspäteten Reisenden um einen Fahrausweis mit einem erheblich<br />
ermäßigten es sich bei dem Beförderungsentgelt, Fahrausweis des verspäteten besteht der Reisenden Anspruch auf um die einen Durchführung Fahrausweis der mit Fahrt einem er-<br />
ei-<br />
Handelt<br />
heblich nem anderen ermäßigten Zug nicht. Beförderungsentgelt, Fahrausweise mit besteht einem erheblich der Anspruch ermäßigten auf die Beförderungsentgelt Durchführung Fahrt sind in einem<br />
Fahrausweise anderen Zug mit einer nicht. Ermäßigung Fahrausweise von mit mehr einem als erheblich 50 % gegenüber ermäßigten dem Beförderungsentgelt gewöhnlichen Fahrpreis sind des<br />
Fahrausweise Tarifs desjenigen mit EVU, einer das Ermäßigung der K<strong>und</strong>e von ursprünglich mehr als 50 nutzen % gegenüber wollte. Fahrausweise dem gewöhnlichen mit einem Fahrpreis erheblich des<br />
Tarifs ermäßigten desjenigen Beförderungsentgelt EVU, das K<strong>und</strong>e gemäß ursprünglich dem <strong>VMT</strong>-Tarif nutzen sind: wollte. Fahrausweise mit einem erheblich<br />
ermäßigten Beförderungsentgelt gemäß dem <strong>VMT</strong>-Tarif sind:<br />
– Tageskarte<br />
Tageskarte<br />
– Gruppentageskarte<br />
Gruppentageskarte<br />
– Kombitickets<br />
– Kombitickets<br />
4.3 Einschränkungen für die Nutzung eines alternativen Zuges<br />
4.3 Einschränkungen für die Nutzung eines alternativen Zuges<br />
Reisende, die gem. Nr. 4.2 aufgr<strong>und</strong> des Ausfalls oder einer Verspätung des von ihm gem. Beförderungsvertrag<br />
Reisende, die gewählten gem. Nr. 4.2 Zuges aufgr<strong>und</strong> mit einem des Ausfalls anderen oder Zug einer fahren Verspätung wollen, können des von von ihm der gem. Beförderung Beförderungsvertrag<br />
mit einem bestimmten gewählten anderen Zuges mit Zug einem ausgeschlossen anderen Zug werden, fahren wenn wollen, ansonsten können eine von der erhebliche Beförderung Störung<br />
mit des einem Betriebsablaufs bestimmten zu erwarten anderen Zug ist. ausgeschlossen werden, wenn ansonsten eine erhebliche Störung<br />
des Betriebsablaufs zu erwarten ist.<br />
Seite 64 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />
Seite 64 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />
4.4 Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels<br />
Besitzt ein Reisender einen Fahrausweis, der ausschließlich im öffentlichen Personennahverkehr<br />
(ÖPNV) gilt, fällt die vertragsgemäße Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0.00 Uhr <strong>und</strong> 5.00 Uhr<br />
<strong>und</strong> muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgr<strong>und</strong> des Ausfalls<br />
oder einer Verspätung des von ihm gem. Beförderungsvertrag gewählten Zuges mindestens 60 Minuten<br />
verspätet am Zielort ankommen wird, kann der Reisende die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort<br />
mit einem anderen Verkehrsmittel durchführen. Das Gleiche gilt, wenn es sich um die letzte fahrplanmäßige<br />
Verbindung des Tages handelt <strong>und</strong> der Reisende aufgr<strong>und</strong> eines Ausfalls dieses Zuges<br />
den vertragsgemäßen Zielort ohne Nutzung des alternativen Verkehrsmittels nicht mehr bis um<br />
24.00 Uhr erreichen kann. Stehen für die Weiterfahrt des Reisenden vom vertragsgemäßen Zielort bis<br />
zu seinem tatsächlichen Ziel keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr zur Verfügung, kann der Reisende<br />
stattdessen das alternative Verkehrsmittel unter Beachtung des Höchstbetrages nach Nr. 4.5 auch<br />
bis zu seinem tatsächlichen Ziel nutzen.<br />
4.5 Ersatz der Aufwendungen bei Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels<br />
Macht der K<strong>und</strong>e von seinem Recht nach Nr. 4.4 Gebrauch, kann er von dem EVU, dessen ausgefallener<br />
oder verspäteter Zug zu der alternativen Nutzung eines anderen Verkehrsmittels führte, den Ersatz<br />
der erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 80,00 Euro verlangen. Für den<br />
Reisenden besteht eine Schadensminderungspflicht. Dies bedeutet, dass ein Ersatz der erforderlichen<br />
Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht verlangt werden kann, wenn seitens<br />
der Eisenbahn eine alternative Beförderungsmöglichkeit (z.B. Bus, Sammeltaxi) zur Verfügung<br />
gestellt wurde. Ist dies nicht der Fall, besteht ein Anspruch auf den Ersatz der Aufwendungen für das<br />
preisgünstigste alternativ tatsächlich nutzbare Verkehrsmittel.<br />
4.6 Haftungsbefreiung der Eisenbahnen bei alternativer Verkehrsmittelnutzung<br />
Ein Erstattungsanspruch für Aufwendungen bei Inanspruchnahme anderer Züge oder anderer Verkehrsmittel<br />
nach Nr. 4.4 <strong>und</strong> Nr. 4.5 besteht nicht, wenn ein haftungsbefreiender Tatbestand gem. Nr.<br />
2.1 vorliegt <strong>und</strong> die Eisenbahn im Fall von Nr. 2.1 Buchst. I. oder III. die Reisenden über die Ursache<br />
rechtzeitig unterrichtet hat oder die Ursache offensichtlich war. Die Unterrichtung erfolgt über einen<br />
oder mehrere der unter Nr. 3.1 dargestellten Wege.<br />
5. Gr<strong>und</strong>sätze für Erstattungen <strong>und</strong> Entschädigungen im Verspätungsfall<br />
5.1 Erstattung <strong>und</strong> Entschädigung<br />
Der Fahrgast hat bei Ausfall oder Verspätung von Zügen sowie bei resultierenden Anschlussversäumnissen<br />
einen Anspruch<br />
I. auf Erstattung, wenn er die Reise aufgr<strong>und</strong> einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von<br />
mehr als 60 Minuten vorzeitig beendet hat (Nr. 6) oder<br />
II. auf Entschädigung, wenn er die Reise bis zum Zielbahnhof durchgeführt hat <strong>und</strong> dabei mindestens<br />
60 Minuten verspätet an Zielbahnhof angekommen ist (Nr. 7).<br />
Eine gleichzeitige Erstattung <strong>und</strong> Entschädigung für die gleiche Fahrt ist ausgeschlossen.<br />
5.2 Erstattungs- <strong>und</strong> entschädigungsfähige Fahrausweise<br />
Erstattungs- bzw. entschädigungsfähig sind Fahrausweise, die von einer Eisenbahn oder einem von ihr<br />
beauftragten Fahrausweisverkäufer im Namen <strong>und</strong> auf Rechnung der Eisenbahn verkauft wurden,<br />
<strong>und</strong> Fahrausweise des <strong>VMT</strong>-Tarifs, die auch auf Eisenbahnstrecken im Verb<strong>und</strong>gebiet gültig sind.<br />
Fahrausweisverkäufer im Sinne von Art. 3 Nr. 7 der Verordnung (EG) 1371/2007 ist jeder Vermittler<br />
von Eisenbahnverkehrsdiensten, der für ein Eisenbahnunternehmen oder für eigene Rechnung Beförderungsverträge<br />
schließt <strong>und</strong> Fahrausweise verkauft.<br />
5.3 Erstattungs- <strong>und</strong> entschädigungsberechtigte Personen<br />
Erstattungs- bzw. entschädigungsberechtigt ist, abgesehen von Nr. 5.4, der Fahrgast, sein Rechtsnachfolger,<br />
sein gesetzlicher Vertreter oder derjenige, an den der Fahrgast seinen Anspruch abgetreten<br />
hat. Der entschädigungs- bzw. erstattungspflichtige Beförderer, der Fahrausweisverkäufer oder<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrecht im Schienenpersonennahverkehr I Seite 65
das Servicecenter der EVU können für die Abtretung einen Nachweis verlangen. Auch wenn ein Fahrausweis<br />
das Servicecenter für mehrere der Personen EVU können gilt, für besteht die Abtretung der Anspruch einen nur Nachweis einmal. Soweit verlangen. es sich Auch um wenn einen ein personengeb<strong>und</strong>enen<br />
für mehrere Fahrausweis Personen handelt, gilt, besteht muss der für Anspruch die Erstattung nur einmal. oder Entschädigung Soweit es sich gr<strong>und</strong>sätzlich um einen perso-<br />
ein<br />
Fahrausweinengeb<strong>und</strong>enen<br />
Identitätsnachweis Fahrausweis mit einem handelt, gültigen muss amtlichen für die Lichtbildausweis Erstattung oder erfolgen. Entschädigung Entschädigungen gr<strong>und</strong>sätzlich für ein relationslose<br />
Zeitfahrausweise mit einem erfolgen gültigen gr<strong>und</strong>sätzlich amtlichen Lichtbildausweis durch das „Servicecenter erfolgen. Entschädigungen Fahrgastrechte“ der für E- re-<br />
Identitätsnachweis<br />
lationslose VU, soweit in Zeitfahrausweise Nr. 11.3 keine abweichende erfolgen gr<strong>und</strong>sätzlich Regelung durch getroffen das „Servicecenter wurde. Fahrgastrechte“ der E-<br />
VU, soweit in Nr. 11.3 keine abweichende Regelung getroffen wurde.<br />
5.4 Entgeltliche <strong>und</strong> unentgeltliche Beförderung<br />
5.4 Entgeltliche <strong>und</strong> unentgeltliche Beförderung<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Entschädigung ist der Fahrpreis, den der Reisende für die Fahrt tatsächlich entrichtet<br />
Gr<strong>und</strong>lage hat. Besteht der ein Entschädigung Anspruch auf unentgeltliche ist der Fahrpreis, Beförderung den Reisende aufgr<strong>und</strong> für gesetzlicher die Fahrt tatsächlich Regelungen entrichtet oder<br />
hat. wurde Besteht der Reisende ein Anspruch aufgr<strong>und</strong> anderer unentgeltliche Regelungen Beförderung unentgeltlich aufgr<strong>und</strong> befördert, gesetzlicher besteht Regelungen kein Anspruch oder auf<br />
wurde eine Erstattung der Reisende oder aufgr<strong>und</strong> Entschädigung. anderer Ist Regelungen auf dem Fahrausweis unentgeltlich kein befördert, Preis eingetragen, besteht kein so ist Anspruch durch den auf<br />
eine Reisenden Erstattung ein Zahlungsbeleg oder Entschädigung. über den Ist gezahlten auf dem Fahrausweis Fahrpreis beizubringen, kein Preis eingetragen, ausgenommen so ist bei durch der Mobility<br />
BahnCard ein Zahlungsbeleg 100 <strong>und</strong> der Mobility über den BahnCard gezahlten 100 Fahrpreis First. beizubringen, ausgenommen bei der Mo-<br />
den<br />
Reisenden<br />
bility BahnCard 100 <strong>und</strong> der Mobility BahnCard 100 First.<br />
5.5 Definition „Zeitfahrkarten“<br />
5.5 Definition „Zeitfahrkarten“<br />
Eine Zeitfahrkarte des <strong>VMT</strong>-Tarifs im Sinne dieser Fahrgastrechte ist ein für eine unbegrenzte Anzahl<br />
Eine von Fahrten Zeitfahrkarte gültiger des Fahrausweis, <strong>VMT</strong>-Tarifs im der Sinne es dem dieser berechtigten Fahrgastrechte Inhaber ist erlaubt, ein für eine auf einer unbegrenzte bestimmten Anzahl<br />
von Strecke Fahrten oder gültiger in einem Fahrausweis, bestimmten der Netz es während dem berechtigten eines festgelegten Inhaber erlaubt, Zeitraums auf mit einer der bestimmten<br />
Eisenbahn zu<br />
Strecke reisen. Darunter oder in einem fallen bestimmten Tageskarten Netz <strong>und</strong> während alle Fahrausweise, eines festgelegten die länger Zeitraums als einen mit Tag der gültig Eisenbahn sind, wenn zu<br />
sie reisen. eine Darunter Fahrtberechtigung fallen Tageskarten entsprechend <strong>und</strong> alle Satz Fahrausweise, 1 beinhalten. die Eine länger Fahrtberechtigung als einen Tag gültig bis zum sind, Betriebsschluss<br />
eine bzw. Fahrtberechtigung bis drei Uhr des entsprechend Folgetages zählt Satz zum 1 beinhalten. Gültigkeitstag. Eine Fahrtberechtigung bis zum Betriebs-<br />
wenn<br />
sie<br />
schluss bzw. bis drei Uhr des Folgetages zählt zum Gültigkeitstag.<br />
6. Fahrpreiserstattungen bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis<br />
6. Fahrpreiserstattungen bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis<br />
6.1 Umfang der Erstattung<br />
6.1 Umfang der Erstattung<br />
Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Nr. 4<br />
Statt hat der einer Fahrgast Fortsetzung unter der Voraussetzung, Fahrt oder einer dass Weiterreise vernünftigerweise mit geänderter davon Streckenführung ausgegangen werden nach Nr. muss, 4<br />
hat dass der seine Fahrgast Verspätung unter am der Zielbahnhof Voraussetzung, seiner dass Reisekette vernünftigerweise gemäß Fahrausweis davon ausgegangen mehr als 60 werden Minuten muss,<br />
dass betragen seine wird, Verspätung die Möglichkeit, am Zielbahnhof die Reise seiner vor Erreichen Reisekette des gemäß Zielbahnhofs Fahrausweis zu beenden. mehr als In 60 diesem Minuten Fall<br />
betragen hat der Fahrgast wird, die einen Möglichkeit, Anspruch die auf Reise entgeltfreie vor Erreichen Erstattung des Zielbahnhofs des für diese zu Fahrt beenden. entrichteten In diesem Fahrpreises,<br />
der <strong>und</strong> Fahrgast zwar: einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrprei-<br />
Fall<br />
hat<br />
ses, <strong>und</strong> zwar:<br />
I. für die nicht durchfahrene Strecke oder<br />
I. für die nicht durchfahrene Strecke oder<br />
II. für die nicht durchfahrene Strecke <strong>und</strong> für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach<br />
II. für seinen die nicht ursprünglichen durchfahrene Reiseplänen Strecke <strong>und</strong> sinnlos für die geworden bereits durchfahrene ist oder Strecke, wenn die Fahrt nach<br />
seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist oder<br />
III. für die nicht durchfahrene Strecke <strong>und</strong> für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach<br />
III. für seinen die nicht ursprünglichen durchfahrene Reiseplänen Strecke <strong>und</strong> sinnlos für die geworden bereits durchfahrene ist, sowie für die Strecke, Rückfahrt wenn zum die ersten Fahrt nach Ausgangsbahnhof<br />
ursprünglichen seiner Reisekette Reiseplänen bei sinnlos nächster geworden Gelegenheit. ist, sowie für die Rückfahrt zum ersten Aus-<br />
seinen<br />
gangsbahnhof seiner Reisekette bei nächster Gelegenheit.<br />
6.2 Verantwortlichkeit für die Erstattung<br />
6.2 Verantwortlichkeit für die Erstattung<br />
Eine Erstattung wegen der vorgenannten Gründe ist nur möglich, wenn der Fahrgast belegen kann,<br />
Eine dass er Erstattung vernünftigerweise wegen der davon vorgenannten ausgehen Gründe musste, ist von nur der möglich, als Gr<strong>und</strong> wenn des der Reiseabbruchs Fahrgast belegen benannten kann,<br />
dass Ursache er vernünftigerweise (Zugausfall, Zugverspätung davon ausgehen oder resultierendem musste, von der Anschlussverlust) als Gr<strong>und</strong> des Reiseabbruchs betroffen zu werden benannten oder<br />
Ursache tatsächlich (Zugausfall, davon betroffen Zugverspätung war. Erstattungen oder resultierendem aufgr<strong>und</strong> von Anschlussverlust) Zugverspätungen, betroffen Zugausfällen zu werden <strong>und</strong> oder Anschlussversäumnissen<br />
davon betroffen erfolgen: war. Erstattungen aufgr<strong>und</strong> von Zugverspätungen, Zugausfällen <strong>und</strong> An-<br />
tatsächlich<br />
schlussversäumnissen erfolgen:<br />
I. bei Nichtantritt der Reise durch das Unternehmen, das die Fahrkarte ausgegeben hat<br />
I. bei Nichtantritt der Reise durch das Unternehmen, das die Fahrkarte ausgegeben hat<br />
II. bei Abbruch der Reise auf Antrag durch das Servicecenter Fahrgastrechte<br />
II. bei Abbruch der Reise auf Antrag durch das Servicecenter Fahrgastrechte<br />
7. Fahrpreisentschädigungen bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis<br />
7.1 Anspruch auf Fahrpreisentschädigung<br />
Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung,<br />
wenn er aufgr<strong>und</strong> Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden Anschlussversäumnis<br />
zwischen der auf seinem Fahrausweis eingetragenen Start- <strong>und</strong> Zielstation eine<br />
Verspätung von mindestens 60 Minuten erleidet.<br />
7.2 Berechnung der Entschädigung für Fahrkarten zur einfachen Fahrt<br />
Die Entschädigung beträgt bei relationsbezogenen Fahrausweisen für eine einfache Fahrt bei einer<br />
erlittenen Verspätung am Zielort des Fahrausweises<br />
I. ab 60 Minuten: 25 % des tatsächlich entrichteten Fahrpreises<br />
II. ab 120 Minuten: 50 % des tatsächlich entrichteten Fahrpreises<br />
7.3 Berechnung der Entschädigung für Fahrkarten zur Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt<br />
Bei Fahrausweisen für eine Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt bildet je Fahrtrichtung der halbe tatsächlich entrichtete<br />
Fahrpreis die Berechnungsbasis, die Berechnung einer Fahrpreisentschädigung erfolgt gem. Nr. 7.2,<br />
Buchstaben I. <strong>und</strong> II. entsprechend. Der Entschädigungsbetrag wird auf einen durch fünf Cent teilbaren<br />
Betrag aufger<strong>und</strong>et. Der Entschädigungsanspruch kann pro Fahrausweis - bei Fahrausweisen für<br />
eine Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt pro Fahrtrichtung - jeweils nur einmal geltend gemacht werden.<br />
7.4 Entschädigungsbeträge unter 4,00 Euro<br />
Fahrpreisentschädigungen für relationsbezogene Fahrausweise für eine einfache Fahrt sowie für eine<br />
Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt unterhalb einer Auszahlungsuntergrenze von 4,00 Euro werden nicht ausgezahlt.<br />
7.5 Berechnung der Entschädigung für Zeitfahrkarten<br />
Für Zeitfahrausweise des <strong>VMT</strong>-Tarifs im Sinne der Fahrgastrechte finden die nachfolgenden Berechnungskriterien<br />
Anwendung:<br />
Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitszeitraum seines Zeitfahrausweises<br />
am Fahrtziel innerhalb des Geltungsbereichs seines Fahrausweises wiederholt Verspätungen<br />
von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung beträgt dabei für Zeitfahrausweise<br />
des Schienenpersonennahverkehrs:<br />
I. 1,50 Euro je Fall bei Zeitfahrausweis für die 2. Wagenklasse<br />
II. 2,25 Euro je Fall bei Zeitfahrausweis für die 1. Wagenklasse<br />
Auszahlungsbeträge für Entschädigungen unterhalb der Auszahlungsuntergrenze von zusammen<br />
weniger als 4,00 Euro für einen Zeitfahrausweis werden nicht ausgezahlt. Eine Kumulation der Entschädigungsbeträge<br />
erfolgt nur, wenn die Entschädigungsforderungen gesammelt eingereicht werden,<br />
bei Wochen-, Monatskarten, Abo-Monatskarten sowie Zeitfahrausweisen mit einer kürzeren Geltungsdauer<br />
(Tageskarten) gesammelt für den Geltungszeitraum nach Ablauf der Geltungsdauer des<br />
Zeitfahrausweises.<br />
Für Zeitfahrausweise des <strong>VMT</strong>-Tarifs im Sinne der Fahrgastrechte mit einer Geltungsdauer von mehr<br />
als einem Monat erfolgen die Entschädigungszahlungen jeweils auf Antrag, wenn der Entschädigungsanspruch<br />
der gesammelt eingereichten Entschädigungsansprüche den Betrag von mindestens<br />
4,00 Euro (Auszahlungsuntergrenze) erreicht. Der Tarif eines Angebotes kann für bestimmte Zeitfahrkarten<br />
mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Monat eine gesammelte Einreichung der Entschädigungsforderungen<br />
nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrausweises vorsehen. Bei Zeitfahrausweisen<br />
werden insgesamt jedoch höchstens 25 % des tatsächlich gezahlten Zeitfahrausweispreises entschädigt.<br />
7.6 Betroffensein von einem anspruchsbegründenden Ereignis<br />
Insbesondere bei relationslosen Zeitfahrausweisen ist eine Entschädigung aufgr<strong>und</strong> von Ausfall, Verspätung<br />
oder resultierenden Anschlussversäumnissen nur möglich, wenn der Fahrgast beweisen kann,<br />
Seite 66 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />
Seite 66 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrecht im Schienenpersonennahverkehr I Seite 67
dass er von der als Gr<strong>und</strong> der verspäteten Ankunft am Zielort seiner Fahrt benannten Ursache tatsächlich<br />
er von betroffen der als war. Gr<strong>und</strong> der verspäteten Ankunft am Zielort seiner Fahrt benannten Ursache tat-<br />
dass<br />
sächlich betroffen war.<br />
7.7 Ausnahmen von der Fahrpreisentschädigung<br />
7.7 Ausnahmen von der Fahrpreisentschädigung<br />
Ein Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung besteht nicht, wenn der Reisende bereits vor dem Kauf<br />
Ein des Anspruch Fahrausweises auf eine über Fahrpreisentschädigung eine Verspätung informiert besteht wurde nicht, oder wenn wenn der seine Reisende Verspätung bereits am vor vertragsgemäßen<br />
Fahrausweises Zielort aufgr<strong>und</strong> über eine der Verspätung Fortsetzung informiert der Reise wurde auf einer oder anderen wenn seine Strecke, Verspätung mit einem am anderen vertrags-<br />
dem Kauf<br />
des<br />
gemäßen Zug oder mit Zielort einem aufgr<strong>und</strong> von der der Eisenbahn Fortsetzung gestellten der Reise oder auf einem einer von anderen ihm selbst Strecke, gewählten mit einem alternativen anderen<br />
Zug Verkehrsmittel oder einem weniger von als der 60 Eisenbahn Minuten gestellten beträgt. oder einem von ihm selbst gewählten alternativen<br />
Verkehrsmittel weniger als 60 Minuten beträgt.<br />
8. Hilfeleistungen bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis<br />
8. Hilfeleistungen bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis<br />
8.1 Übernachtungs- <strong>und</strong> Benachrichtigungskosten<br />
8.1 Übernachtungs- <strong>und</strong> Benachrichtigungskosten<br />
Der vertragliche Beförderer, dessen Ausfall oder Verspätung dafür verantwortlich ist, dass der Reisende<br />
seine vertragliche Fahrt nicht Beförderer, am selben dessen Tag fortsetzen Ausfall oder kann Verspätung oder eine dafür Fortsetzung verantwortlich am selben ist, Tag dass nicht der Reisen-<br />
zu-<br />
Der<br />
de mutbar seine ist, Fahrt haftet nicht dem am Reisenden selben Tag für fortsetzen den entstehenden kann oder Schaden. eine Fortsetzung Der Schadenersatz am selben Tag umfasst nicht die zumutbar<br />
Reisenden ist, im haftet Zusammenhang dem Reisenden mit für der den Übernachtung entstehenden <strong>und</strong> Schaden. mit der Benachrichtigung Der Schadenersatz ihn umfasst erwartender die dem<br />
dem<br />
Reisenden Personen entstandenen im Zusammenhang angemessenen mit der Übernachtung Kosten. Der vertragliche <strong>und</strong> mit der Beförderer Benachrichtigung ist von einer ihn erwartender<br />
Haftung befreit,<br />
wenn entstandenen ein haftungsbefreiender angemessenen Tatbestand Kosten. Der gem. vertragliche Nr. 2.1 vorliegt. Beförderer ist von einer Haftung be-<br />
Personen<br />
freit, wenn ein haftungsbefreiender Tatbestand gem. Nr. 2.1 vorliegt.<br />
8.2 Kostenlose Unterkunft<br />
8.2 Kostenlose Unterkunft<br />
Sofern dies praktisch durchführbar ist, bietet der vertragliche Beförderer, dessen Ausfall oder Verspätung<br />
Sofern dies dafür praktisch verantwortlich durchführbar ist, dass ist, ein bietet Aufenthalt der vertragliche von einer Beförderer, oder mehreren dessen Nächten Ausfall notwendig<br />
oder Verspätung<br />
wird, die dafür kostenlose verantwortlich Unterbringung ist, dass in einem Aufenthalt Hotel oder von einer anderweitigen oder mehreren Unterkunft Nächten notwendig an. Soweit<br />
wird, praktisch die kostenlose durchführbar, Unterbringung kann auch ein einem kostenloser Hotel alternativer oder einer anderweitigen Beförderungsdienst Unterkunft an Stelle an. Soweit einer<br />
praktisch Übernachtung durchführbar, angeboten kann werden. auch ein kostenloser alternativer Beförderungsdienst an Stelle einer<br />
Übernachtung angeboten werden.<br />
8.3 Organisation alternativer Beförderungsdienste<br />
8.3 Organisation alternativer Beförderungsdienste<br />
Ist ein Zug auf der Strecke blockiert oder besteht keine Möglichkeit zur Fortsetzung eines Verkehrsdienstes<br />
ein Zug mehr, auf der organisiert Strecke blockiert die Eisenbahn oder besteht so rasch keine wie möglich Möglichkeit einen zur kostenlosen Fortsetzung alternativen eines Verkehrs-<br />
Beför-<br />
Ist<br />
dienstes derungsdienst mehr, zum organisiert Bahnhof, die zu Eisenbahn einem alternativen so rasch wie Abfahrtort möglich einen oder zum kostenlosen Zielort des alternativen Verkehrsdienstes, Beförderungsdienst<br />
sofern dies praktisch zum Bahnhof, durchführbar zu einem ist. alternativen Abfahrtort oder zum Zielort des Verkehrsdienstes,<br />
sofern dies praktisch durchführbar ist.<br />
8.4 Verspätungsbestätigung<br />
8.4 Verspätungsbestätigung<br />
Die EVU haben auf Anfrage des Fahrgastes auf dem Fahrausweis im jeweiligen Fall zu bestätigen,<br />
Die dass EVU der Verkehrsdienst haben auf Anfrage verspätet des Fahrgastes war, zum Verpassen auf dem Fahrausweis eines Anschlusses im jeweiligen geführt Fall hat zu oder bestätigen, ausgefallen<br />
ist. der Soweit Verkehrsdienst dies aufgr<strong>und</strong> verspätet der Art war, oder zum Beschaffenheit Verpassen eines des Anschlusses Fahrausweises geführt nicht hat möglich oder oder ausgefal-<br />
nicht<br />
dass<br />
len zweckmäßig ist. Soweit ist, dies kann aufgr<strong>und</strong> diese Bestätigung der Art oder auch Beschaffenheit durch eine des separate Fahrausweises Verspätungsbescheinigung nicht möglich oder oder nicht<br />
zweckmäßig auf einem Vordruck ist, kann erfolgen, diese Bestätigung der den Reisenden auch durch zur eine Geltendmachung separate Verspätungsbescheinigung seiner Ansprüche berechtigt. oder<br />
auf Kann einem das Zugbegleitpersonal Vordruck erfolgen, der zwar den eine Reisenden entstandene zur Geltendmachung Verspätung, nicht seiner jedoch Ansprüche das Verpassen berechtigt. eines<br />
Kann Anschlusses das Zugbegleitpersonal aus eigener Kenntnis zwar heraus eine entstandene bestätigen, Verspätung, hat es dieses nicht zu bescheinigen.<br />
jedoch das Verpassen eines<br />
Anschlusses aus eigener Kenntnis heraus bestätigen, hat es dieses zu bescheinigen.<br />
9. Personen mit Behinderungen <strong>und</strong> Personen mit eingeschränkter Mobilität<br />
9. Personen mit Behinderungen <strong>und</strong> Personen mit eingeschränkter Mobilität<br />
9.1 Rechtsgr<strong>und</strong>lage der unentgeltlichen Beförderung<br />
9.1 Rechtsgr<strong>und</strong>lage der unentgeltlichen Beförderung<br />
Die Beförderung schwerbehinderter Menschen <strong>und</strong> ihrer Begleitpersonen erfolgt nach Maßgabe der<br />
Die §§ 145 Beförderung ff. Sozialgesetzbuch schwerbehinderter - Neuntes Menschen Buch - (SGB <strong>und</strong> IX). ihrer Begleitpersonen erfolgt nach Maßgabe der<br />
§§ 145 ff. Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX).<br />
9.2 Zugangsregeln nach der TSI PRM<br />
9.2 Zugangsregeln nach der TSI PRM<br />
Orthopädische Hilfsmittel werden in den Zügen unter Berücksichtigung der technischen Voraussetzungen<br />
befördert. Hilfsmittel Rollstühle werden müssen in den dem Zügen internationalen unter Berücksichtigung Standard ISO der 7193 technischen (Länge: 1.200 Vorausset-<br />
mm + 50<br />
Orthopädische<br />
zungen mm für die befördert. Füße, Breite: Rollstühle 700 müssen mm + min. dem 100 internationalen mm für die Hände Standard am Rad) ISO 7193 entsprechen. (Länge: Informationen<br />
1.200 mm + 50<br />
mm zu fahrzeuggeb<strong>und</strong>enen für die Füße, Breite: 700 oder mm mobilen + min. Einstiegshilfen 100 mm für die der Hände DB AG am sind Rad) erhältlich entsprechen. im Internet Informationen unter<br />
zu fahrzeuggeb<strong>und</strong>enen oder mobilen Einstiegshilfen der DB AG sind erhältlich im Internet unter<br />
www.bahn.de sowie telefonisch unter der Service-Rufnummer 01805-512512 der DB AG (14 ct/Min.<br />
aus dem Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend).<br />
9.3 Hilfeleistungen<br />
Zur Gewährleistung von Hilfeleistungen vor, während oder nach der Beförderung, z. B. Ein- <strong>und</strong> Ausstiegshilfe,<br />
kann die Anmeldung für Hilfeleistungen durch die DB AG 48 St<strong>und</strong>en vor Reiseantritt bei<br />
der Service-Rufnummer 01805-512512 der DB AG (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend)<br />
erfolgen. In besonderen Fällen, z. B. Hilfeleistungen durch Dritte, können abweichende<br />
Anmeldefristen gelten. Alle Informationen über Hilfeleistungen können über www.bahn.de sowie telefonisch<br />
unter der Service-Rufnummer 01805-512512 der DB AG (14 ct/Min. aus dem Festnetz,<br />
Mobilfunk ggf. abweichend) eingeholt werden.<br />
Reisende in den Zügen der Erfurter Bahn GmbH, die eine Hilfestellung beim Ein- <strong>und</strong> Ausstieg wünschen,<br />
können Ihren Fahrtwunsch unter 0361-74207 250 bzw. info@erfurter-bahn.de anmelden.<br />
Reisende in den Zügen der Süd Thüringen Bahn GmbH, die eine Hilfestellung beim Ein- <strong>und</strong> Ausstieg<br />
wünschen, können Ihren Fahrtwunsch unter 03693-5086 0 bzw. info@sued-thueringen-bahn.de anmelden.<br />
9.4 Erstattung/Entschädigung<br />
Für Erstattungen <strong>und</strong> Entschädigungen aufgr<strong>und</strong> von Ausfall oder Verspätung von Zügen gelten die<br />
Regelungen aus Nr. 5.4, zweiter Satz.<br />
10. Beförderung von Reisegepäck<br />
10.1 Preise <strong>und</strong> Konditionen<br />
Konditionen <strong>und</strong> Preise für die Beförderung von Reisegepäck ergeben sich aus den Beförderungsbedingungen<br />
des bzw. der vertraglichen Beförderer/s.<br />
10.2 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Auf die Beförderung von Reisegepäck <strong>und</strong> die Haftung sind die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.<br />
1371/2007 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte <strong>und</strong><br />
Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl. EU Nr. L 315 S. 14) Kapitel III, Artikel 11 sowie<br />
Anhang I Titel IV Kapitel I, III <strong>und</strong> IV sowie Titel VI <strong>und</strong> Titel VII anzuwenden.<br />
11. Beschwerden, Verfahren zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen<br />
11.1 K<strong>und</strong>eneingaben allgemeiner Art<br />
K<strong>und</strong>eneingaben, Anregungen <strong>und</strong> Beschwerden allgemeiner Art sind an den jeweils betroffenen vertraglichen<br />
Beförderer zu richten, dieser bearbeitet bzw. beantwortet die an ihn gerichteten <strong>und</strong> ihn<br />
selbst betreffenden Eingaben.<br />
11.2 Anträge auf Fahrpreiserstattung<br />
Soll ein Fahrpreis gem. Nr. 6 erstattet werden, ist ein Erstattungsantrag bei demjenigen Fahrausweisverkäufer<br />
zu stellen, bei dem der Fahrausweis erworben wurde, soweit die Reise aufgr<strong>und</strong> des Ausfalls<br />
oder der Verspätung eines Zuges nicht angetreten wurde. Wurde die Reise aufgr<strong>und</strong> eines Verspätungsereignisses<br />
abgebrochen, sind Erstattungsanträge mit einem vollständig ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular<br />
<strong>und</strong> Originalunterlagen an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt<br />
am Main zu richten.<br />
11.3 Anträge auf Fahrpreisentschädigung<br />
Anträge auf eine Fahrpreisentschädigung gem. Nr. 7 aufgr<strong>und</strong> von Ausfall oder Verspätung von Zügen<br />
oder resultierendem Anschlussversäumnis sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten<br />
Fahrgastrechte-Formular <strong>und</strong> beigefügten Originalbelegen bei folgender Stelle einzureichen.<br />
a) für Fahrten, bei denen die Züge mehrerer EVU benutzt wurden:<br />
Seite 68 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />
Seite 68 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrecht im Schienenpersonennahverkehr I Seite 69
Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main (Entschädigungsdienstleister)<br />
Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main (Entschädigungsdienstleister)<br />
b) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der DB Regio benutzt wurden:<br />
b) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der DB Regio benutzt wurden:<br />
Servicecenter Fahrgastrechte 60647 Frankfurt am Main (Entschädigungsdienstleister)<br />
Servicecenter Fahrgastrechte 60647 Frankfurt am Main (Entschädigungsdienstleister)<br />
c) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der Erfurter Bahn GmbH benutzt wurden:<br />
c) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der Erfurter Bahn GmbH benutzt wurden:<br />
Servicecenter K<strong>und</strong>enbetreuung, Am Rasenrain 16, 99086 Erfurt<br />
Servicecenter K<strong>und</strong>enbetreuung, Am Rasenrain 16, 99086 Erfurt<br />
d) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der Süd Thüringen Bahn GmbH benutzt wurden:<br />
d) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der Süd Thüringen Bahn GmbH benutzt wurden:<br />
Servicecenter K<strong>und</strong>enbetreuung, Am Rasenrain 16, 99086 Erfurt<br />
Servicecenter K<strong>und</strong>enbetreuung, Am Rasenrain 16, 99086 Erfurt<br />
Erstattungs- <strong>und</strong> Entschädigungsanträge müssen in deutscher Sprache mit einem Fahrgastrechte-<br />
Erstattungs- Formular <strong>und</strong> <strong>und</strong> den Entschädigungsanträge die Fahrt sowie den Entschädigungs- müssen in deutscher bzw. Erstattungsanspruch Sprache mit einem begründenden Fahrgastrechte- Unterlagen<br />
(Fahrausweise, <strong>und</strong> den die Fahrt Belege sowie etc.) den eingereicht Entschädigungs- werden. bzw. Erstattungsanspruch begründenden Un-<br />
Formular<br />
terlagen (Fahrausweise, Belege etc.) eingereicht werden.<br />
Statt der Originalbelege können Kopien der Belege beigefügt werden, wenn die Originale vom Reisenden<br />
der noch Originalbelege benötigt werden können (z.B. Kopien Strecken-/Schülerzeitfahrausweis). der Belege beigefügt werden, wenn Zur Prüfung die Originale der Richtigkeit vom Rei-desenden<br />
Originale noch bleibt benötigt die Verpflichtung werden (z.B. zur Strecken-/Schülerzeitfahrausweis). Vorlage der Originalbelege auf Anforderung Zur Prüfung des der vertraglichen<br />
Richtigkeit der<br />
Statt<br />
Originale Beförderers bleibt davon die unberührt. Verpflichtung Bei Erstattungen zur Vorlage der nach Originalbelege Nr. 4.2, 4.4 <strong>und</strong> auf 4.5 Anforderung müssen die des Originalbelege<br />
vertraglichen<br />
Beförderers eingereicht werden. davon unberührt. Bei Erstattungen nach Nr. 4.2, 4.4 <strong>und</strong> 4.5 müssen die Originalbelege<br />
eingereicht werden.<br />
11.4 Wahl der Art einer Erstattung/Entschädigung<br />
11.4 Wahl der Art einer Erstattung/Entschädigung<br />
Eine Auszahlung von Erstattungs- <strong>und</strong> Entschädigungsansprüchen erfolgt entsprechend dem Wunsch<br />
Eine des Reisenden Auszahlung per von Überweisung, Erstattungs- als <strong>und</strong> Gutschein Entschädigungsansprüchen oder in Bargeld. Eine erfolgt Barauszahlung entsprechend ist nur dem bei Wunsch stationären<br />
Reisenden personalbedienten Überweisung, Verkaufsstellen als Gutschein der an oder dem in Beförderungsvertrag Bargeld. Eine Barauszahlung beteiligten ist nur vertraglichen bei statio-<br />
des<br />
nären Beförderer personalbedienten mit einem vollständig Verkaufsstellen ausgefüllten der an <strong>und</strong> dem mit Beförderungsvertrag bestätigter Verspätung beteiligten versehenen vertraglichen Fahrgastrechte-Formulars<br />
mit einem <strong>und</strong> vollständig Abgabe der ausgefüllten Originalbelege <strong>und</strong> möglich. mit bestätigter Eine Verspätungsentschädigung versehenen Fahrgast-<br />
kann nur<br />
Beförderer<br />
rechte-Formulars für Fälle gem. Nr. <strong>und</strong> 7.2 <strong>und</strong> Abgabe 7.3 erfolgen. der Originalbelege Soweit es sich möglich. um einen Eine personengeb<strong>und</strong>enen Verspätungsentschädigung Fahrausweis kann nur<br />
für handelt, Fälle gem. ist ein Nr. Identitätsnachweis 7.2 <strong>und</strong> 7.3 erfolgen. erforderlich. Soweit es Stimmen sich um Identität einen personengeb<strong>und</strong>enen des Einreichenden <strong>und</strong> Fahrausweis des berechtigten<br />
Inhabers ist ein Identitätsnachweis eines personengeb<strong>und</strong>enen erforderlich. Fahrausweises Stimmen Identität nicht überein, des Einreichenden ist eine Abtretungs-<br />
<strong>und</strong> des berech-<br />
handelt,<br />
tigten erklärung Inhabers des berechtigten eines personengeb<strong>und</strong>enen Inhabers beizufügen. Fahrausweises nicht überein, ist eine Abtretungserklärung<br />
des berechtigten Inhabers beizufügen.<br />
11.5 Informationen zu den Fahrgastrechten <strong>und</strong> zum Fahrgastrechte-Formular im Internet<br />
11.5 Informationen zu den Fahrgastrechten <strong>und</strong> zum Fahrgastrechte-Formular im Internet<br />
Weitergehende Informationen zu den Fahrgastrechten <strong>und</strong> dem Entschädigungsverfahren sind u.a. im<br />
Weitergehende Internet unter www.fahrgastrechte.info Informationen zu den Fahrgastrechten verfügbar. Dort <strong>und</strong> ist auch dem der Entschädigungsverfahren Vordruck Fahrgastrechte- sind u.a. im<br />
Internet Formular unter als Download www.fahrgastrechte.info bzw. zum Ausdrucken verfügbar. abrufbar. Dort ist auch der Vordruck Fahrgastrechte-<br />
Formular als Download bzw. zum Ausdrucken abrufbar.<br />
11.6 Auszahlung von Entschädigungsansprüchen<br />
11.6 Auszahlung von Entschädigungsansprüchen<br />
Bei Abgabe des vom Reisenden ausgefüllten <strong>und</strong> mit Zangen- oder Stempelabdruck der ausgebenden<br />
Bei Stelle Abgabe bestätigten des vom Fahrgastrechte-Formulars Reisenden ausgefüllten <strong>und</strong> dem mit Zangen- dazugehörigen oder Stempelabdruck Originalfahrausweis der ausgebenden<br />
bei einer<br />
Stelle stationären bestätigten personalbedienten Fahrgastrechte-Formulars Verkaufsstelle <strong>und</strong> der dem an dem dazugehörigen Beförderungsvertrag Originalfahrausweis beteiligten bei vertraglichen<br />
Beförderer personalbedienten erhält der Reisende Verkaufsstelle Wunsch der den an Entschädigungsbetrag dem Beförderungsvertrag ausgezahlt, beteiligten soweit vertragli-<br />
die<br />
einer<br />
stationären<br />
chen Verkaufsstelle Beförderer zur erhält technischen der Reisende Abwicklung auf Wunsch in der den Lage Entschädigungsbetrag ist <strong>und</strong> ausreichende ausgezahlt, Bargeldmittel soweit vorhanden die<br />
Verkaufsstelle sind. Ein vertraglicher zur technischen Beförderer Abwicklung kann eine in Auszahlung der Lage ist auch <strong>und</strong> bei ausreichende anderen Stellen Bargeldmittel als bei den vorhanden eigenen<br />
sind. Verkaufsstellen Ein vertraglicher vorsehen. Beförderer In den übrigen kann eine Fällen Auszahlung wird der auch Entschädigungsanspruch bei anderen Stellen als unter bei Beifügung<br />
den eigenen<br />
Verkaufsstellen des Fahrgastrechte-Formulars vorsehen. In den <strong>und</strong> übrigen des Fahrausweises Fällen wird der bzw. Entschädigungsanspruch einer Fahrausweiskopie unter beim Servicecenter<br />
Beifügung<br />
des Fahrgastrechte-Formulars bearbeitet. Der <strong>und</strong> Anspruch des Fahrausweises muss innerhalb bzw. eines einer Jahres Fahrausweiskopie nach Ablauf beim der Geltungsdauer<br />
Servicecenter<br />
Fahrgastrechte des Fahrausweises bearbeitet. geltend gemacht Der Anspruch werden. muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer<br />
des Fahrausweises geltend gemacht werden.<br />
12.2 Nationale Durchsetzungsstellen/Eisenbahnb<strong>und</strong>esamt<br />
Den Eisenbahnaufsichtsbehörden nach § 5 Abs. 1 a AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) obliegt die<br />
Bearbeitung von Beschwerden über mutmaßliche Verstöße von Eisenbahnen, Reiseveranstaltern <strong>und</strong><br />
Fahrausweisverkäufern gegen die gesetzlich normierten Fahrgastrechte.<br />
Beschwerden können auch gerichtet werden an das:<br />
Eisenbahn-B<strong>und</strong>esamt<br />
Referat Fahrgastrechte/Tarifaufsicht<br />
Postfach 20 05 65<br />
D - 53135 Bonn<br />
12. Schlichtung <strong>und</strong> nationale Durchsetzungsstellen<br />
12. Schlichtung <strong>und</strong> nationale Durchsetzungsstellen<br />
12.1 Schlichtung<br />
12.1 Schlichtung<br />
Im Falle von Streitigkeiten aus der Beförderung durch EVU kann der Reisende eine geeignete Schlichtungsstelle<br />
Falle von anrufen. Streitigkeiten Streitigkeiten aus der Beförderung liegen vor, wenn durch zuvor EVU einer kann schriftlichen der Reisende Beschwerde eine geeignete des Reisen-<br />
Schlich-<br />
Im<br />
tungsstelle den vom vertraglichen anrufen. Streitigkeiten Beförderer nicht liegen binnen vor, wenn eines zuvor Monats einer abgeholfen schriftlichen wurde. Beschwerde des Reisenden<br />
vom vertraglichen Beförderer nicht binnen eines Monats abgeholfen wurde.<br />
Seite 70 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />
Seite 70 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />
<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrecht im Schienenpersonennahverkehr I Seite 71
Besondere Beförderungsbedingungen der Erfurter Verkehrsbetriebe AG<br />
Besondere Beförderungsbedingungen der Erfurter Verkehrsbetriebe AG<br />
Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten für die Erfurter Verkehrsbetriebe AG folgende<br />
Ergänzungen in Kraft:<br />
Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten für die Erfurter Verkehrsbetriebe AG folgende<br />
Ergänzungen in Kraft:<br />
zu § 4 Verhalten der Fahrgäste<br />
Der Ausstiegswunsch ist rechtzeitig anzuzeigen.<br />
zu § 4 Verhalten der Fahrgäste<br />
Ist die Möglichkeit des Haltens auf Wunsch zwischen den Haltestellen zugelassen, kann nur an der ersten Tür<br />
ausgestiegen Der Ausstiegswunsch werden. ist rechtzeitig anzuzeigen.<br />
Ist die Möglichkeit des Haltens auf Wunsch zwischen den Haltestellen zugelassen, kann nur an der ersten Tür<br />
ausgestiegen werden.<br />
zu § 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />
Von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 9.00 Uhr ist eine Fahrradbeförderung ausgeschlossen.<br />
zu § 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />
Von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 9.00 Uhr ist eine Fahrradbeförderung ausgeschlossen.<br />
§ 16a Anschlussgarantie<br />
(1) Bei der EVAG wird ab 21.00 Uhr am Anger <strong>und</strong> an 7 weiteren Umsteigepunkten (Europaplatz, Büropark<br />
Airfurt, P+R-Platz Messe, Marcel-Breuer-Ring, Urbicher Kreuz, Grubenstraße, Universität, Rieth)<br />
§ 16a Anschlussgarantie<br />
(1) Bei eine der Anschlussgarantie EVAG wird ab 21.00 übernommen. Uhr am Anger Wenn <strong>und</strong> die an fahrplanmäßige 7 weiteren Umsteigepunkten Weiterfahrt nicht (Europaplatz, innerhalb von Büropark<br />
Minuten Airfurt, erfolgt, P+R-Platz wird durch Messe, die Marcel-Breuer-Ring, EVAG ein Taxi bis zur Urbicher Zielhaltestelle Kreuz, Grubenstraße, im EVAG-Stadtverkehr Universität, bestellt. Rieth)<br />
20<br />
eine Die EVAG Anschlussgarantie übernimmt die übernommen. Taxirechnung. Wenn die fahrplanmäßige Weiterfahrt nicht innerhalb von 20<br />
(2) Eine Minuten Garantie erfolgt, wird wird nicht durch übernommen die EVAG ein bei Taxi bis zur Zielhaltestelle im EVAG-Stadtverkehr bestellt.<br />
Die EVAG übernimmt die Taxirechnung.<br />
– Umständen höherer Gewalt (z.B. extreme Witterungsverhältnisse),<br />
(2) Eine Garantie wird nicht übernommen bei<br />
– Vorliegen eines für die EVAG unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignisses (z.B. Polizeieinsätze<br />
– Umständen oder andere höherer außerhalb Gewalt des Einflusses (z.B. extreme der EVAG Witterungsverhältnisse),<br />
gesetzte Umstände),<br />
– Vorliegen angekündigten eines Umleitungen für die EVAG oder unvorhersehbaren veröffentlichten oder Fahrplanänderungen.<br />
unabwendbaren Ereignisses (z.B. Polizeieinsätze<br />
oder andere außerhalb des Einflusses der EVAG gesetzte Umstände),<br />
(3) Für den besonderen Fall der im § 16a Abs. 1 fixierten Anschlussgewährung gilt der § 16 der Beförderungsbedingungen<br />
Umleitungen insoweit nicht. oder veröffentlichten Fahrplanänderungen.<br />
– angekündigten<br />
(3) Für den besonderen Fall der im § 16a Abs. 1 fixierten Anschlussgewährung gilt der § 16 der Beförderungsbedingungen<br />
insoweit nicht.<br />
Besondere Beförderungsbedingungen der Jenaer Nahverkehr GmbH<br />
Besondere Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Jenaer treten Nahverkehr für die Jenaer Nahverkehr GmbH GmbH folgende<br />
Neben Ergänzungen den geltenden in Kraft: <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten für die Jenaer Nahverkehr GmbH folgende<br />
Ergänzungen in Kraft:<br />
Besondere Beförderungsbedingungen für Anruf-Sammel-Taxi (AST)<br />
Besondere Beförderungsbedingungen für Anruf-Sammel-Taxi (AST)<br />
zu § 2 Anspruch auf Beförderung<br />
zu<br />
Anspruch<br />
§ 2 Anspruch<br />
auf Beförderung<br />
auf Beförderung<br />
von Personen besteht nur dann, wenn die Fahrt mindestens 30 Minuten vor<br />
Anspruch Fahrtbeginn auf in Beförderung Einsatzzentrale von Personen angemeldet besteht wurde. nur dann, wenn die Fahrt mindestens 30 Minuten vor<br />
Fahrtbeginn in der Einsatzzentrale angemeldet wurde.<br />
zu § 4 Verhalten der Fahrgäste<br />
zu Die § Fahrgäste 4 Verhalten dürfen der in Fahrgäste die AST-Fahrzeuge nur an den Haltestellen einsteigen.<br />
Die Fahrgäste dürfen in die AST-Fahrzeuge nur an den Haltestellen einsteigen.<br />
zu § 5 Zuweisung von Wagen <strong>und</strong> Plätzen<br />
zu<br />
Das<br />
§<br />
Betriebspersonal<br />
5 Zuweisung von<br />
ist<br />
Wagen<br />
berechtigt,<br />
<strong>und</strong> Plätzen<br />
beim Einsatz von mehreren AST-Fahrzeugen Fahrgästen Plätze zuzuweisen.<br />
Betriebspersonal Die Zuordnung erfolgt ist berechtigt, vor Fahrtbeginn beim Einsatz bereits von über mehreren die Einsatzzentrale. AST-Fahrzeugen Jeder Fahrgästen Fahrgast hat Plätze Anspruch zuzuwei-<br />
Das<br />
sen. auf einen Die Zuordnung Sitzplatz. erfolgt vor Fahrtbeginn bereits über die Einsatzzentrale. Jeder Fahrgast hat Anspruch<br />
auf einen Sitzplatz.<br />
zu § 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />
zu Die § beabsichtigte 11 Beförderung Mitnahme von Sachen von Kinderwagen, <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />
Rollstühlen <strong>und</strong> Fahrrädern ist bei Bestellung der Fahrt der<br />
Einsatzzentrale Die beabsichtigte mitzuteilen. Mitnahme Die von Beförderung Kinderwagen, von Rollstühlen Kinderwagen, <strong>und</strong> Krankenfahrstühlen Fahrrädern ist bei Bestellung <strong>und</strong> Fahrrädern Fahrt kann der<br />
nur Einsatzzentrale erfolgen, wenn mitzuteilen. diese zusammengeklappt Die Beförderung werden von Kinderwagen, können <strong>und</strong> Krankenfahrstühlen im Kofferraum Platz <strong>und</strong> finden. Fahrrädern kann<br />
nur erfolgen, wenn diese zusammengeklappt werden können <strong>und</strong> im Kofferraum Platz finden.<br />
zu § 12 Beförderung von Tieren<br />
zu<br />
Die<br />
§<br />
beabsichtigte<br />
12 Beförderung<br />
Mitnahme<br />
von Tieren<br />
von Tieren ist bei Bestellung der Fahrt der Einsatzzentrale mitzuteilen. Ein Anspruch<br />
beabsichtigte auf Beförderung Mitnahme besteht von nicht. Tieren ist bei Bestellung der Fahrt der Einsatzzentrale mitzuteilen. Ein An-<br />
Die<br />
spruch auf Beförderung besteht nicht.<br />
Besondere Beförderungsbedingungen für die Mitnahme von Fahrrädern <strong>und</strong> Elektromobilen im Linienverkehr<br />
Besondere der Beförderungsbedingungen Jenaer Nahverkehr GmbH für die Mitnahme von Fahrrädern <strong>und</strong> Elektromobilen im Linienverkehr<br />
Neben den der geltenden Jenaer Nahverkehr <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen GmbH<br />
treten für die Mitnahme von Fahrrädern <strong>und</strong> Elektromobilen<br />
den im geltenden Linienverkehr <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Jenaer Nahverkehr GmbH treten folgende für die Ergänzungen Mitnahme von in Kraft: Fahrrädern <strong>und</strong> Elekt-<br />
Neben<br />
romobilen im Linienverkehr der Jenaer Nahverkehr GmbH folgende Ergänzungen in Kraft:<br />
zu § 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />
zu Auf § allen 11 Beförderung Linien des Jenaer von Sachen Nahverkehrs <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />
ist die Fahrradmitnahme künftig nur noch außerhalb folgender<br />
Auf Zeiten allen möglich: Linien Mo-Fr: des Jenaer 7 bis Nahverkehrs 10 Uhr <strong>und</strong> 14 ist bis die 18 Fahrradmitnahme Uhr. Elektromobile künftig <strong>und</strong> nur andere noch Fahrzeuge außerhalb sind folgender gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
von möglich: der Beförderung Mo-Fr: 7 bis ausgeschlossen. 10 Uhr <strong>und</strong> 14 Die bis Nutzung 18 Uhr. Elektromobile von Hilfsmitteln <strong>und</strong> nach andere § 33SGB Fahrzeuge V (5. Buch) sind gr<strong>und</strong>sätz-<br />
ist weiter-<br />
Zeiten<br />
hin lich möglich. von der Beförderung ausgeschlossen. Die Nutzung von Hilfsmitteln nach § 33SGB V (5. Buch) ist weiterhin<br />
Achten möglich. Sie bei der Beförderung auf festen Halt Ihres Fahrrades <strong>und</strong> sorgen Sie dafür, dass Mitreisende nicht<br />
Achten beschmutzt, Sie bei verletzt der Beförderung oder beim Ein- auf festen <strong>und</strong> Aussteigen Halt Ihres behindert Fahrrades werden. <strong>und</strong> sorgen Sie dafür, dass Mitreisende nicht<br />
Bitte beschmutzt, haben Sie verletzt Verständnis oder beim dafür, Ein- dass <strong>und</strong> Kinderwagen Aussteigen behindert <strong>und</strong> Rollstühle werden. Vorrang haben <strong>und</strong> deshalb das Fahrpersonal<br />
haben das Sie Recht Verständnis hat, einen dafür, Zustieg dass mit Kinderwagen Fahrrad abzulehnen. <strong>und</strong> Rollstühle Vorrang haben <strong>und</strong> deshalb das Fahr-<br />
Bitte<br />
personal das Recht hat, einen Zustieg mit Fahrrad abzulehnen.<br />
Seite 72 I Besondere Beförderungsbedingungen<br />
Seite 72 I Besondere Beförderungsbedingungen<br />
Besondere Beförderungsbedingungen I Seite 73<br />
Besondere Beförderungsbedingungen I Seite 73
Besondere Beförderungsbedingungen für den Rufbus-Verkehr der Regionale Verkehrsgemeinschaft<br />
Besondere Beförderungsbedingungen Gotha GmbH<br />
für den Rufbus-Verkehr der Regionale Verkehrsgemeinschaft<br />
Gotha GmbH<br />
Ergänzend zu den jeweils gültigen <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen gelten für den Rufbus-Verkehr der Regionale<br />
Verkehrsgemeinschaft zu den jeweils gültigen Gotha <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen folgende Bedingungen: gelten für den Rufbus-Verkehr der Regi-<br />
Ergänzend<br />
onale Verkehrsgemeinschaft Gotha folgende Bedingungen:<br />
zu § 2 Anspruch auf Beförderung<br />
zu § 2 Anspruch auf Beförderung<br />
Im Fahrplan gekennzeichnete Rufbusfahrten werden bei Bedarf durchgeführt. Anspruch auf Beförderung<br />
besteht Im Fahrplan nur dann, gekennzeichnete wenn der Fahrtwunsch Rufbusfahrten spätestens werden 2 bei St<strong>und</strong>en Bedarf vor durchgeführt. planmäßiger Anspruch Abfahrt auf unter Beförderung<br />
im Fahrplan<br />
besteht angegebenen nur dann, wenn Telefonnummer der Fahrtwunsch angemeldet spätestens wird. 2 St<strong>und</strong>en vor planmäßiger Abfahrt unter der im Fahrplan<br />
angegebenen Telefonnummer angemeldet wird.<br />
Besondere Beförderungsbedingungen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH<br />
Besondere Beförderungsbedingungen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH<br />
Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten folgende Ergänzungen in Kraft:<br />
Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten folgende Ergänzungen in Kraft:<br />
Rufbus<br />
Rufbus<br />
Der Rufbus ist ein zusätzliches Angebot im Stadtverkehr Weimar, welcher den Linienbus zu bestimmten Zeiten<br />
ersetzt. Rufbus ist Die ein Fahrten zusätzliches werden Angebot generell im als Stadtverkehr Bedarfsfahrten Weimar, durchgeführt. welcher den Linienbus zu bestimmten Zei-<br />
Der<br />
ten ersetzt. Die Fahrten werden generell als Bedarfsfahrten durchgeführt.<br />
zu § 2 Anspruch auf Beförderung<br />
zu § 2 Anspruch auf Beförderung<br />
Anspruch auf Beförderung besteht nur dann, wenn Sie Ihre Fahrt entweder telefonisch bis spätestens<br />
Anspruch 30 Minuten auf vor Beförderung Fahrtbeginn besteht unter 03643 nur dann, 434 wenn 17-0 Sie anmelden Ihre Fahrt oder entweder Sie Ihren telefonisch Fahrtwunsch bis spätestens beim Einsteigen<br />
30 direkt Minuten dem Fahrpersonal vor Fahrtbeginn mitteilen. unter 03643 Bitten geben 434 17-0 Sie eventuelle anmelden oder Rückfahrten Sie Ihren bei Fahrtwunsch Ihrem Fahrtwunsch beim Einsteigen mit an.<br />
direkt dem Fahrpersonal mitteilen. Bitten geben Sie eventuelle Rückfahrten bei Ihrem Fahrtwunsch mit an.<br />
Fahrten, die mit einem Rufbus durchgeführt werden, sind im Fahrplanheft <strong>und</strong> im Aushangfahrplan an der<br />
Fahrten, Haltestelle die durch mit einem „R“ Rufbus gekennzeichnet.<br />
durchgeführt werden, sind im Fahrplanheft <strong>und</strong> im Aushangfahrplan an der<br />
Haltestelle durch ein „R“ gekennzeichnet.<br />
Für Fahrten mit dem Rufbus gelten die jeweils gültigen <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong>.<br />
Für Fahrten mit dem Rufbus gelten die jeweils gültigen <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong>.<br />
Fahrradmitnahme<br />
Fahrradmitnahme<br />
Zu § 11 <strong>und</strong> 4 der <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen wird die Fahrradmitnahme in den Linienbussen der<br />
Zu Stadtwirtschaft § 11 <strong>und</strong> 4 der Weimar <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen GmbH wie folgt geregelt: wird die Fahrradmitnahme in den Linienbussen der<br />
Stadtwirtschaft Weimar GmbH wie folgt geregelt:<br />
Eine Fahrradmitnahme in den Linienbussen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH ist in den Nebenverkehrszeiten<br />
Eine Fahrradmitnahme in den Linienbussen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH ist in den Nebenverkehrszeiten<br />
Montag – Freitag ab 18.00 Uhr bis Betriebsende <strong>und</strong><br />
Samstag, Montag – Sonntag, Freitag ab Feiertag 18.00 Uhr ganztägig bis Betriebsende <strong>und</strong><br />
Samstag, Sonntag, Feiertag ganztägig<br />
unter folgenden Bedingungen möglich:<br />
unter folgenden Bedingungen möglich:<br />
– Es können bis zu 2 Fahrräder befördert werden. Der Einstieg erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich an Tür II. Das Fahrrad<br />
– darf Es können nur auf bis dem zu 2 Kinderwagen-/Rollstuhlplatz Fahrräder befördert werden. unter Der Einstieg Aufsicht erfolgt abgestellt gr<strong>und</strong>sätzlich werden. Ist an der Tür Kinderwagen-<br />
II. Das Fahrrad<br />
darf /Rollstuhlplatz nur auf dem besetzt, Kinderwagen-/Rollstuhlplatz ist eine Fahrradmitnahme unter ausgeschlossen.<br />
Aufsicht abgestellt werden. Ist der Kinderwagen-<br />
/Rollstuhlplatz besetzt, ist eine Fahrradmitnahme ausgeschlossen.<br />
– Die Fahrradmitnahme ist kostenpflichtig gemäß den <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong>.<br />
– Die Fahrradmitnahme ist kostenpflichtig gemäß den <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong>.<br />
– Der Fahrgast hat sein Fahrrad sicher auf dem Kinderwagen- /Rollstuhlplatz abzustellen <strong>und</strong> ständig<br />
– Der festzuhalten. Fahrgast hat Durch sein das Fahrrad sicher dürfen auf andere dem Kinderwagen- Fahrgäste nicht /Rollstuhlplatz geschädigt oder abzustellen gefährdet <strong>und</strong> werden. ständig<br />
festzuhalten. Auch das Betriebseigentum Durch das Fahrrad der Stadtwirtschaft dürfen andere Fahrgäste Weimar GmbH nicht darf geschädigt nicht geschädigt oder gefährdet werden. werden. Verstößt<br />
Auch ein Fahrgast das Betriebseigentum gegen diese Bestimmung, der Stadtwirtschaft haftet er Weimar für auftretende GmbH darf Schäden. nicht geschädigt werden. Verstößt<br />
ein Fahrgast gegen diese Bestimmung, haftet er für auftretende Schäden.<br />
– Je Fahrgast wird nur ein Fahrrad befördert.<br />
– Je Fahrgast wird nur ein Fahrrad befördert.<br />
– Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit eigenem Fahrrad werden nur gemeinsam mit einer Aufsichtsperson<br />
Kinder bis zum befördert. vollendeten 12. Lebensjahr mit eigenem Fahrrad werden nur gemeinsam mit einer Auf-<br />
–<br />
sichtsperson befördert.<br />
– Fahrradsonderkonstruktionen (Tandem etc.) sind von der Beförderung ausgeschlossen.<br />
– Fahrradsonderkonstruktionen (Tandem etc.) sind von der Beförderung ausgeschlossen.<br />
Seite 74 I Besondere Beförderungsbedingungen<br />
Seite 74 I Besondere Beförderungsbedingungen<br />
Besondere Beförderungsbedingungen I Seite 75<br />
Besondere Beförderungsbedingungen I Seite 75
Herausgeber<br />
<strong>VMT</strong> GmbH<br />
Magdeburger Allee 34<br />
99086 Erfurt<br />
Informationen zum Verkehrsverb<strong>und</strong> Mittelthüringen<br />
Fahrplan- <strong>und</strong> Tarifauskunft 01805 13 00 31 *<br />
E-Mail info@vmt-thueringen.de<br />
Internet www.vmt-thueringen.de<br />
Partner im <strong>VMT</strong><br />
DB Regio AG, Erfurter Bahn GmbH, Erfurter Verkehrsbetriebe AG, Geraer Verkehrsbetrieb GmbH, Jenaer Nahverkehr<br />
GmbH, JES Verkehrsgesellschaft mbH, Personenverkehrsgesellschaft mbH Weimarer Land, Regionale<br />
Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH, Süd Thüringen Bahn GmbH, Stadtwirtschaft Weimar GmbH, Thüringerwaldbahn<br />
<strong>und</strong> Straßenbahn Gotha GmbH, Verkehrsunternehmen Andreas Schröder<br />
* 14 ct./Min. aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct./Min. · Diese Publikation wurde gefördert durch den Freistaat Thüringen.<br />
www.leissnerritter.de