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VMT-Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - JeNah

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Stand: 01.01.2013<br />

<strong>Tarifbestimmungen</strong> <strong>und</strong><br />

Beförderungsbedingungen


Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> (gültig ab 1. Januar 2013) ............................................................................................. 4<br />

1. Geltungsbereich ........................................................................................................................................................... 4<br />

2. Gr<strong>und</strong>sätze der Fahrpreisermittlung ....................................................................................................................... 5<br />

2.1 Allgemeines .......................................................................................................................................................................... 5<br />

2.2 Grenzhaltestellen ................................................................................................................................................................ 5<br />

2.3 Nutzung der 1. Wagenklasse ........................................................................................................................................... 6<br />

2.4 Kombinationen von <strong>VMT</strong>-Tarifangeboten ................................................................................................................. 6<br />

2.4.1 Kombinationen für Zeitkartennutzer .................................................................................................................... 6<br />

2.4.2 Anschlussfahrten für Zeitkartennutzer ................................................................................................................ 6<br />

2.4.3 Weitere Kombinationen ........................................................................................................................................... 6<br />

2.5 Fahrtstreckenbezug ............................................................................................................................................................ 6<br />

3. Verb<strong>und</strong>gebietübergreifende Fahrten .................................................................................................................... 7<br />

4. Erwerb, Ausgabe <strong>und</strong> Entwertung von Fahrausweisen ....................................................................................... 7<br />

4.1 Erwerb .................................................................................................................................................................................... 7<br />

4.2 Ausgabe <strong>und</strong> Entwertung ................................................................................................................................................ 7<br />

5. Tarifsortiment <strong>und</strong> Nutzungsbedingungen ............................................................................................................ 7<br />

5.1 Einzelfahrt/4-Fahrtenkarte ............................................................................................................................................. 7<br />

5.2 Tageskarte/Gruppentageskarte/Großgruppen-Karte ........................................................................................... 8<br />

5.2.1 Tageskarte .................................................................................................................................................................... 8<br />

5.2.2 Gruppentageskarte .................................................................................................................................................... 8<br />

5.2.3 Großgruppen-Karte .................................................................................................................................................... 8<br />

5.3 Zeitkarten .............................................................................................................................................................................. 9<br />

5.3.1 Wochenkarte ................................................................................................................................................................ 9<br />

5.3.2 Monatskarte ................................................................................................................................................................. 9<br />

5.3.3 Abo-Monatskarten ..................................................................................................................................................... 9<br />

5.4 Schüler-Azubi-Zeitkarten ............................................................................................................................................... 10<br />

5.4.1 Schüler-Azubi-Wochenkarte ................................................................................................................................. 10<br />

5.4.2 Schüler-Azubi-Monatskarte .................................................................................................................................. 10<br />

5.4.3 Schüler-Azubi-Abokarte ........................................................................................................................................ 10<br />

5.4.4 Berechtigungskarte ................................................................................................................................................ 10<br />

5.5 Baustein <strong>VMT</strong>-Semesterticket ...................................................................................................................................... 10<br />

6. Nebenbestimmungen ............................................................................................................................................... 11<br />

6.1 Beförderung von Kindern ............................................................................................................................................... 11<br />

6.2 Beförderung von Schwerbehinderten ........................................................................................................................ 11<br />

6.3 Unentgeltliche Beförderung von Bediensteten in Uniform ................................................................................ 11<br />

6.4 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Tieren .......................................................................................................................... 11<br />

6.4.1 Beförderung von Fahrrädern ................................................................................................................................ 11<br />

Inhaltsverzeichnis I Seite 1


6.4.2 Beförderung von Sachen ....................................................................................................................................... 12<br />

6.4.3 Beförderung von Tieren ........................................................................................................................................ 12<br />

6.5 Erstattung von Beförderungsentgelt ......................................................................................................................... 12<br />

7. Zeitlich oder örtlich begrenzte Sonderregelungen ........................................................................................... 12<br />

7.1 Kombi-Tickets ................................................................................................................................................................... 12<br />

7.2 Job-Ticket ........................................................................................................................................................................... 12<br />

7.3 City-Ticket .......................................................................................................................................................................... 13<br />

8. Sonderangebote ........................................................................................................................................................ 13<br />

8.1 Auszug <strong>Tarifbestimmungen</strong> Schönes-Wochenende-Ticket ................................................................................ 13<br />

8.2 Auszug <strong>Tarifbestimmungen</strong> Thüringen-Ticket, Sachsen-Ticket, Sachsen-Anhalt-Ticket .......................... 13<br />

9. Übergangsregelungen bei Tarifänderungen ...................................................................................................... 13<br />

Anlage A: Linienverkehre im Verb<strong>und</strong>gebiet ......................................................................................................... 14<br />

Anlage B: Tarifzonenplan ............................................................................................................................................ 17<br />

Anlage C: Haltestellenverzeichnis ............................................................................................................................ 18<br />

Anlage D: Preistabelle ................................................................................................................................................. 40<br />

Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen ....................................................................................................................... 41<br />

Anlage F: Auszug aus der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im<br />

Straßenpersonennahverkehr (PBefAusglV) ............................................................................................................ 46<br />

Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen ........................................................................................... 47<br />

Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder-<strong>und</strong> Schulgruppen ....................................................................... 51<br />

§ 18 Inkrafttreten ......................................................................................................................................................... 61<br />

Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr bei Zugverspätungen, Zugausfällen <strong>und</strong><br />

resultierenden Anschlussversäumnissen ................................................................................................................. 62<br />

Besondere Beförderungsbedingungen der Erfurter Verkehrsbetriebe AG ...................................................... 72<br />

Besondere Beförderungsbedingungen der Jenaer Nahverkehr GmbH ............................................................. 73<br />

Besondere Beförderungsbedingungen für den Rufbus-Verkehr der Regionale Verkehrsgemeinschaft<br />

Gotha GmbH ................................................................................................................................................................... 74<br />

Besondere Beförderungsbedingungen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH .................................................... 75<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen ................................................................................................................................ 53<br />

§ 1 Geltungsbereich ...................................................................................................................................................... 53<br />

§ 2 Anspruch auf Beförderung ................................................................................................................................... 53<br />

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen ........................................................................................... 54<br />

§ 4 Verhalten der Fahrgäste ...................................................................................................................................... 54<br />

§ 5 Zuweisung von Wagen <strong>und</strong> Plätzen .................................................................................................................... 55<br />

§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise ................................................................................................................ 56<br />

§ 7 Zahlungsmittel ........................................................................................................................................................ 56<br />

§ 8 Ungültige Fahrausweise ....................................................................................................................................... 57<br />

§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt ............................................................................................................................ 57<br />

§ 10 Erstattung von Beförderungsentgelt .............................................................................................................. 58<br />

§ 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung ....................................................................................... 58<br />

§ 12 Beförderung von Tieren ..................................................................................................................................... 60<br />

§ 13 F<strong>und</strong>sachen ........................................................................................................................................................... 60<br />

§ 14 Haftung .................................................................................................................................................................. 60<br />

§ 15 Verjährung ............................................................................................................................................................ 60<br />

§ 16 Ausschluss von Ersatzansprüchen ................................................................................................................... 61<br />

§ 17 Gerichtsstand ....................................................................................................................................................... 61<br />

Seite 2 I Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis I Seite 3


<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> (gültig ab 1. Januar 2013)<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> (gültig ab 1. Januar 2013)<br />

(Die <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Genehmigungsbehörden.)<br />

(Die <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Genehmigungsbehörden.)<br />

1. Geltungsbereich<br />

1. Die Geltungsbereich<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> gelten für die Beförderung von Personen <strong>und</strong> für die Mitnahme von Sachen<br />

Die <strong>und</strong> <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Tieren auf den im öffentlichen gelten Linienverkehr für die Beförderung eingesetzten von Personen Zügen in <strong>und</strong> der für 2. Wagenklasse die Mitnahme (bei von Zahlung Sachen<br />

<strong>und</strong> eines Tieren Zuschlags auf den in der im 1. öffentlichen Wagenklasse), Linienverkehr Straßenbahnen eingesetzten <strong>und</strong> Kraftfahrzeugen Zügen in der 2. der Wagenklasse in Anlage A (bei aufgelisteten Zahlung<br />

eines Linien Zuschlags <strong>und</strong> Strecken in der folgender 1. Wagenklasse), Unternehmen: Straßenbahnen <strong>und</strong> Kraftfahrzeugen der in Anlage A aufgelisteten<br />

Linien – DB <strong>und</strong> Regio Strecken AG, Regio folgender Südost, Unternehmen:<br />

Verkehrsbetrieb Thüringen (DB Regio AG)<br />

– Am DB Regio Wasserturm AG, Regio 3, 99085 Südost, Erfurt Verkehrsbetrieb Thüringen (DB Regio AG)<br />

– Am Erfurter Wasserturm Bahn GmbH 3, 99085 (EB) Erfurt<br />

– Erfurter Am Rasenrain Bahn GmbH 16, 99086 (EB) Erfurt<br />

– Am Erfurter Rasenrain Verkehrsbetriebe 16, 99086 Erfurt AG (EVAG)<br />

– Erfurter Magdeburger Verkehrsbetriebe Allee 34, 99086 AG (EVAG) Erfurt<br />

– Magdeburger Geraer Verkehrsbetrieb Allee 34, 99086 GmbH (GVB) Erfurt<br />

– Geraer Zoitzbergstraße Verkehrsbetrieb 3, 07551 GmbH Gera (GVB)<br />

– Zoitzbergstraße Jenaer Nahverkehr 3, 07551 GmbH Gera (JNV)<br />

– Jenaer Keßlerstraße Nahverkehr 29, 07745 GmbH Jena (JNV)<br />

– Keßlerstraße JES Verkehrsgesellschaft 29, 07745 Jena mbH (JES)<br />

– JES Borgfeldstraße Verkehrsgesellschaft 4, 07607 mbH Eisenberg (JES)<br />

– Borgfeldstraße Personenverkehrsgesellschaft 4, 07607 Eisenberg mbH Weimarer Land (PVG-WL)<br />

– Personenverkehrsgesellschaft Flurstedter Marktweg 10, 99510 mbH Apolda Weimarer Land (PVG-WL)<br />

– Flurstedter Omnibusverkehrsgesellschaft Marktweg 10, 99510 Weimar Apolda mbH (OVG)<br />

– Omnibusverkehrsgesellschaft [ab 01.01.2013 voraussichtlich Weimar Personenverkehrsgesellschaft mbH (OVG)<br />

mbH Weimarer Land Betriebsteil Weimar]<br />

[ab Wallendorfer 01.01.2013 Straße voraussichtlich 27, 99423 Weimar Personenverkehrsgesellschaft mbH Weimarer Land Betriebsteil Weimar]<br />

– Wallendorfer Regionale Verkehrsgemeinschaft Straße 27, 99423 Weimar Gotha GmbH (RVG)<br />

– Regionale Reinhardsbrunner Verkehrsgemeinschaft Straße 23, 99867 Gotha Gotha GmbH (RVG)<br />

– Reinhardsbrunner Stadtwirtschaft Weimar Straße GmbH 23, 99867 (SWG) Gotha<br />

– Stadtwirtschaft Industriestraße 14, Weimar 99427 GmbH Weimar (SWG)<br />

– Industriestraße Süd Thüringen Bahn 14, 99427 GmbH Weimar (STB)<br />

– Süd Am Rasenrain Thüringen 16, Bahn 99086 GmbH Erfurt (STB)<br />

– Am Thüringerwaldbahn Rasenrain 16, 99086 <strong>und</strong> Straßenbahn Erfurt Gotha GmbH (TWSB)<br />

– Thüringerwaldbahn Waltershäuser Straße <strong>und</strong> 98, Straßenbahn Postfach 10 04 Gotha 45, GmbH 99854 (TWSB) Gotha<br />

– Waltershäuser Verkehrsunternehmen Straße 98, Andreas Postfach Schröder 10 04 (VUS) 45, 99854 Gotha<br />

– Verkehrsunternehmen Hermsdorfer Höhe 7, 07629 Andreas Hermsdorf Schröder (VUS)<br />

Das Hermsdorfer Verb<strong>und</strong>gebiet Höhe umfasst 7, 07629 die kreisfreien Hermsdorf Städte Erfurt, Weimar, Jena <strong>und</strong> Gera, den Landkreis Gotha, den<br />

Das Saale-Holzland-Kreis Verb<strong>und</strong>gebiet umfasst <strong>und</strong> den die Kreis kreisfreien Weimarer Städte Land Erfurt, sowie Weimar, definierte Jena Teile <strong>und</strong> des Gera, Landkreises den Landkreis Sömmerda Gotha, wie den im<br />

Tarifzonenplan Saale-Holzland-Kreis (Anlage <strong>und</strong> B) den abgebildet. Kreis Weimarer Land sowie definierte Teile des Landkreises Sömmerda wie im<br />

Tarifzonenplan Einzelne Unternehmen (Anlage bieten B) abgebildet. innerhalb des Verb<strong>und</strong>gebiets zusätzlich gesonderte Tarife an. Diese sind den<br />

Einzelne ortsüblichen Unternehmen Veröffentlichungen bieten innerhalb zu entnehmen. des Verb<strong>und</strong>gebiets zusätzlich gesonderte Tarife an. Diese sind den<br />

ortsüblichen Veröffentlichungen zu entnehmen.<br />

2. Gr<strong>und</strong>sätze der Fahrpreisermittlung<br />

2.1 Allgemeines<br />

Das Verb<strong>und</strong>gebiet ist in Tarifzonen (Anlage B) unterteilt. Die Tarifzonen sind nummeriert. Die Zuordnung<br />

der Haltestellen zu den Tarifzonen ist der Anlage C zu entnehmen.<br />

Die Fahrpreise ergeben sich nach Ermittlung der Preisstufen aus der Fahrpreistabelle in Anlage D.<br />

Die Ermittlung der Preisstufen erfolgt durch Auszählen der Tarifzonen, die entlang der Linienverläufe befahren<br />

werden. Tarifzonen, die bei einer Fahrt mehrmals berührt werden, zählen für die Preisbildung nur einmal.<br />

Ab der Preisstufe 12 des CityRegioTarifs kann entsprechend dem jeweiligen Gültigkeitszeitraum des Fahrausweises<br />

das gesamte Verb<strong>und</strong>gebiet befahren werden. Ab der Preisstufe 6 des RegioTarifs können entsprechend<br />

dem jeweiligen Gültigkeitszeitraum des Fahrausweises alle RegioTarif-Zonen (ohne CityTarif-<br />

Zonen) befahren werden.<br />

In den Tarifzonen Erfurt, Weimar, Jena <strong>und</strong> Gera ist der jeweils gültige CityTarif zu lösen. Werden die Tarifzonen<br />

Erfurt, Weimar, Jena oder Gera in Verbindung mit weiteren Tarifzonen befahren, gilt der CityRegio-<br />

Tarif. Werden weder die Tarifzonen Erfurt, Weimar, Jena oder Gera befahren, gilt der RegioTarif.<br />

2.2 Grenzhaltestellen<br />

Endet eine Fahrt an einer Grenzhaltestelle, so zählt diese zu der Tarifzone, die zuletzt durchfahren wurde.<br />

Beginnt eine Fahrt an einer Grenzhaltestelle, so zählt diese zu der Tarifzone, die zuerst durchfahren wird. Im<br />

Verb<strong>und</strong>gebiet existieren folgende Grenzhaltestellen:<br />

Andisleben Gebstedt Nausnitz, B7<br />

Andisleben, Vor dem See Großobringen, B 85 Remstädt, Am Gut<br />

Auerstedt Großobringen, Schulhaltestelle Remstädt, Hohe Straße<br />

Auerstedt (Zug) Hardisleben, Hauptstraße Remstädt, Oststraße<br />

Beulbar Hardisleben, Schulhaltestelle Schloßvippach<br />

Bürgel Hochheim (Kr. Gotha) Schnepfenthal, Tanne<br />

Bürgel, Steingraben Hohenkirchen Schönau vor dem Walde, Engelsbacher Straße<br />

Bürgel, Wendeschleife Hohenkirchen, B 247 Schönau vor dem Walde, (Ortsstraße)<br />

Engelsbach, Abzweig Ilmsdorf Schönau vor dem Walde, Schule<br />

Engelsbach, B 88 Jena-Ilmnitz Schwerstedt b. Buttelstedt, Buttelstedter Straße<br />

Engelsbach, Noth Jena-Ilmnitz, Kreisel Schwerstedt b. Buttelstedt, Ortsmitte<br />

Erfurt, Ermstedt Jena-Isserstedt, B7 Thalbürgel, B7<br />

Erfurt, Ermstedt Teich Jena-Isserstedt, GLOBUS Thalbürgel, Gasthaus Grüne Aue<br />

Erfurt, Haarberg Jena-Isserstedt, Ort Thalbürgel, Langethal<br />

Erfurt, Hochstedt Jena-Kunitz Thalbürgel, Schule<br />

Erfurt-Kleinmölsen, Kreuzung Jena-Kunitz, Wendeschleife Tiefengruben<br />

Erfurt-Vieselbach Jena-Laasan Waltershausen Gleisdreieck<br />

Erfurt-Vieselbach (Zug) Jena-Wogau Waltershausen-Schnepfenthal<br />

Erfurt-Vieselbach, Bahnhof Kapellendorf Waltershausen-Schnepfenthal (Zug)<br />

Erfurt-Vieselbach, Brückenstraße Kleinobringen Waltershausen-Schnepfenthal (TWSB)<br />

Erfurt-Vieselbach, Gewerbestraße Kleinobringen, Plan Waltershausen-Wahlwinkel (TWSB)<br />

Erfurt-Vieselbach, Rathausstraße Kleinrettbach Wohlsborn<br />

Ernstroda<br />

Ernstroda, Kirche<br />

Ernstroda, Oberdorf<br />

Gamstädt<br />

Mönchenholzhausen<br />

Mönchenholzhausen, Möbel-Rieger<br />

Nauendorf (Kr. Weimarer Land)<br />

Nausnitz, Ort<br />

Seite 4 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

Seite 4 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> I Seite 5


Verläuft eine Fahrt als Tarifgrenzfahrt auf einer Tarifzonengrenze, so gilt zwischen den Haltestellen auf<br />

diesem Verlauf der Tarif einer der angrenzenden Tarifzonen. Bei angrenzenden Tarifzonen mit unterschiedlichem<br />

Tarifniveau gilt das jeweils höhere Tarifniveau.<br />

2.3 Nutzung der 1. Wagenklasse<br />

Für die Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnen ist zusätzlich zum Fahrausweis eine Zuschlagskarte<br />

1. Wagenklasse zu lösen. Zuschlagskarten werden für Einzelfahrten, Wochen-, Monats- <strong>und</strong> Abo-Karten ausgegeben.<br />

Schüler-Azubi-Zeitkarten sowie Schwerbehindertenausweise (Ausnahme: Schwerkriegsbeschädigte)<br />

berechtigen nicht zu Fahrten in der 1. Wagenklasse, auch wenn eine Zuschlagskarte gelöst wurde.<br />

2.4 Kombinationen von <strong>VMT</strong>-Tarifangeboten<br />

2.4.1 Kombinationen für Zeitkartennutzer<br />

Inhaber der unter Ziffer 5.3, 5.4 <strong>und</strong> 7.2 genannten Zeitkarten können ihre Zeitkarte mit anderen <strong>VMT</strong>-<br />

Tarifangeboten kombinieren <strong>und</strong> damit für das über den Geltungsbereich der Zeitkarte hinausgehende Verb<strong>und</strong>gebiet<br />

eine Fahrtberechtigung erwerben. Ausgangspunkt für die Preisberechnung ist die erste Tarifzone<br />

außerhalb des Geltungsbereiches der Zeitkarte. In Kombination mit anderen Tarifangeboten ist die Zeitkarte<br />

bis zu diesem Ausgangspunkt in der ersten Tarifzone nach dem Geltungsbereich gültig. Die einzelnen<br />

Mitnahmeregelungen der verschiedenen Zeitkarten sind nicht auf andere Tarifprodukte übertragbar.<br />

2.4.2 Anschlussfahrten für Zeitkartennutzer<br />

Weiterhin können Inhaber der unter Ziffer 5.3, 5.4 <strong>und</strong> 7.2 genannten Zeitkarten über den auf ihrer Zeitkarte<br />

angegebenen Geltungsbereich hinaus fahren, wenn sie für den zu ergänzenden Teil der Fahrtstrecke eine<br />

Anschlussfahrt nutzen.<br />

Die Anschlussfahrt gibt es als Einzelfahrt, Kinder-Einzelfahrt, Einzelfahrt BahnCard <strong>und</strong> Kinder-Einzelfahrt<br />

BahnCard, sie ist nur in Verbindung mit einer Zeitkarte gültig <strong>und</strong> wird unter Angabe der Preisstufe ohne<br />

Aufdruck der Relation ausgegeben. Die Preisstufe der Anschlussfahrt richtet sich nach dem zu ergänzenden<br />

Teil der Fahrtstrecke (Ziffer 2.1) <strong>und</strong> berechtigt zu einer Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel.<br />

Die zeitliche Gültigkeit der Anschlussfahrt ergibt sich durch Addition der Preisstufen der Fahrausweiskombination<br />

(Ziffer 5.1 Abs. 3). Sofern eine Fahrausweiskombination mehr als 12 Preisstufen ergibt, beträgt die<br />

Gültigkeitsdauer 360 Minuten.<br />

Der zu ergänzende Teil der Fahrtstrecke kann im Vorlauf oder Nachlauf des Geltungsbereiches der Zeitkarte<br />

liegen. In beiden Fällen ist die Anschlussfahrt vor Antritt der ersten Fahrt der gesamten Fahrtstrecke zu erwerben.<br />

Nicht entwertete Anschlussfahrten sind – sofern auf den Stationen Entwerter vorhanden sind vor,<br />

ansonsten – unverzüglich bei Antritt der ersten Fahrt zu entwerten.<br />

2.4.3 Weitere Kombinationen<br />

Andere als die in Ziffer 2.4.1 <strong>und</strong> 2.4.2 genannten Kombinationen von <strong>VMT</strong>-Tarifangeboten untereinander<br />

sind unzulässig.<br />

2.5 Fahrtstreckenbezug<br />

Gibt es zwischen einem festen Start <strong>und</strong> einem festen Ziel innerhalb des Verb<strong>und</strong>gebietes verschiedene<br />

Fahrtstrecken, dann berechtigt der Kauf der Fahrkarte für die Fahrtstrecke mit dem höheren Tarifniveau<br />

(Fahrpreis) auch zur Nutzung der Fahrtstrecke mit dem niedrigeren Tarifniveau gemäß den <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

des entsprechenden Fahrausweises.<br />

3. Verb<strong>und</strong>gebietübergreifende Fahrten<br />

Der <strong>VMT</strong>-Tarif gilt nur, wenn Start, Ziel <strong>und</strong> die gesamte Fahrtstrecke im Verb<strong>und</strong>gebiet liegen.<br />

Ansonsten gelten die Tarife des jeweils genutzten Unternehmens. Die entsprechenden Fahrausweise können<br />

nur bei dem betreffenden Unternehmen <strong>und</strong> dessen Vertriebspartnern erworben werden <strong>und</strong> berechtigen<br />

ausschließlich zur Nutzung der Verkehrsmittel des ausgebenden Unternehmens.<br />

Gemeinschaftstarife <strong>und</strong> Tarifanerkennungen, welche parallel zum <strong>VMT</strong>-Tarif bestehen <strong>und</strong> auf Gr<strong>und</strong> der<br />

jeweiligen <strong>Tarifbestimmungen</strong> die Nutzung weiterer Verkehrsmittel gestatten, bleiben unberührt.<br />

4. Erwerb, Ausgabe <strong>und</strong> Entwertung von Fahrausweisen<br />

4.1 Erwerb<br />

Das Tarifsortiment des <strong>VMT</strong>-Tarifs wird über die Vertriebswege der unter Ziffer 1 genannten Unternehmen<br />

vertrieben.<br />

Für die Tarifzone 10, 20, 30 oder 40 kann eine City mobil-Einzelfahrt oder City mobil-Tageskarte erworben<br />

werden. Der Vertrieb erfolgt deutschlandweit über die DB AG. Die City mobil-Fahrkarte ist nur in Verbindung<br />

mit einer DB-Fahrkarte gültig. Für die City mobil-Fahrkarte gelten jeweils die entsprechenden Nutzungsbedingungen<br />

für Einzelfahrt (Ziffer 5.1) oder Tageskarte für Einzelpersonen (Ziffer 5.2) des <strong>VMT</strong>-Tarifs.<br />

4.2 Ausgabe <strong>und</strong> Entwertung<br />

Alle Einzelfahrten, Anschlussfahrten, H<strong>und</strong>e-/Fahrrad-Karten, Tages- <strong>und</strong> Gruppentageskarten werden<br />

im Vorverkauf unentwertet,<br />

im Fahrzeug entwertet ausgegeben.<br />

Alle 4-Fahrtenkarten werden<br />

im Vorverkauf unentwertet,<br />

im Fahrzeug entwertet (1. Abschnitt) ausgegeben.<br />

Alle <strong>VMT</strong>-Handy- <strong>und</strong> OnlineTickets werden entwertet ausgegeben.<br />

Alle Zeitkarten <strong>und</strong> Schüler-Azubi-Zeitkarten werden mit Angabe des Gültigkeitsbeginns <strong>und</strong> Gültigkeitsendes<br />

ausgegeben.<br />

Die Entwertung von unentwerteten Fahrausweisen hat – sofern auf den Stationen (Eisenbahnen) Entwerter<br />

vorhanden sind – vor, ansonsten unverzüglich bei Fahrtantritt zu erfolgen.<br />

5. Tarifsortiment <strong>und</strong> Nutzungsbedingungen<br />

5.1 Einzelfahrt/4-Fahrtenkarte<br />

Die Einzelfahrt <strong>und</strong> ein Abschnitt der 4-Fahrtenkarte berechtigen eine Person zu einer Fahrt in Richtung auf<br />

das Fahrtziel gemäß den gelösten Tarifzonen (Start-, Via- <strong>und</strong> Zielzone). Umsteigen <strong>und</strong> Fahrtunterbrechungen<br />

sind beliebig oft – ohne zusätzliches Entwerten – gestattet. R<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Rückfahrten sind nicht zulässig;<br />

eine Ausnahme hiervon bilden in Fahrplänen veröffentlichte Stichfahrten. Für Kinder vom vollendeten 6. bis<br />

zum vollendeten 15. Lebensjahr werden die Kinder-Einzelfahrt <strong>und</strong> die Kinder-4-Fahrtenkarte ausgegeben.<br />

Seite 6 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> I Seite 7


Ab Entwertung gilt die Einzelfahrt, Einzelfahrt BahnCard, Kinder-Einzelfahrt, Kinder-Einzelfahrt BahnCard,<br />

der Einzelabschnitt der 4-Fahrtenkarte <strong>und</strong> der Einzelabschnitt der Kinder-4-Fahrtenkarte der<br />

– Preisstufe 1: maximal 60 Minuten<br />

– Preisstufe 2: maximal 90 Minuten<br />

– Preisstufe 3 bis 4: maximal 120 Minuten<br />

– Preisstufe 5 bis 6: maximal 180 Minuten<br />

– Preisstufe 7 bis 8: maximal 240 Minuten<br />

– Preisstufe 9 bis 10: maximal 300 Minuten<br />

– Preisstufe 11 bis 12: maximal 360 Minuten<br />

Die BahnCard (BahnCard 25, BahnCard 50 <strong>und</strong> BahnCard 100 – auch in ihrer Ausgabeform als Jugend<br />

BahnCard 25, BahnCard 25 First, BahnCard 50 First <strong>und</strong> BahnCard 100 First) berechtigt ihren Inhaber zur<br />

Inanspruchnahme eines Rabattes in Höhe von 25% auf Einzelfahrten (Einzelfahrt <strong>und</strong> Kinder-Einzelfahrt) ab<br />

der Preisstufe 2. Die gültige BahnCard ist als Nachweis der Rabattberechtigung während der Fahrt mitzuführen<br />

<strong>und</strong> auf Verlangen vorzuweisen. Die Nutzung der auf BahnCard ausgegebenen Einzelfahrt unterliegt<br />

den <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen sowie den <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong>. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen<br />

für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), Teil<br />

Tfv 600/C „Bedingungen für den Erwerb <strong>und</strong> die Nutzung von BahnCards (BahnCard)“.<br />

5.2 Tageskarte/Gruppentageskarte/Großgruppen-Karte<br />

Tageskarten werden als Tageskarte für Einzelpersonen (Tageskarte) <strong>und</strong> als Gruppentageskarte ausgegeben.<br />

Tageskarten berechtigen zu einer beliebigen Anzahl Fahrten gemäß dem Geltungsbereich am Geltungstag<br />

bis 3.00 Uhr des Folgetages.<br />

5.2.1 Tageskarte<br />

Die Tageskarte gilt für eine Person.<br />

5.2.2 Gruppentageskarte<br />

Die Gruppentageskarte gilt entweder für:<br />

– bis zu 5 gemeinsam reisende Personen<br />

– oder ein Eltern-/Großelternpaar mit beliebiger Anzahl eigener Kinder/Enkelkinder bis zum vollendeten<br />

15. Lebensjahr<br />

– oder ein Eltern-/Großelternteil mit beliebiger Anzahl eigener Kinder/Enkelkinder bis zum vollendeten<br />

15. Lebensjahr.<br />

An Stelle einer Person kann ein Fahrrad mitgenommen werden. Die Anzahl der Personen reduziert sich entsprechend<br />

der Anzahl der mitgenommenen Fahrräder. Es können maximal 2 Fahrräder je Gruppentageskarte<br />

mitgenommen werden, sofern dies im jeweiligen Verkehrsmittel möglich ist. Die Beförderung von Fahrrädern<br />

erfolgt in den Verkehrsmitteln der Eisenbahnen (DB Regio AG, EB, STB) unentgeltlich.<br />

Die Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch der Personen nach Fahrtantritt ist nicht zugelassen.<br />

5.2.3 Großgruppen-Karte<br />

Das Angebot richtet sich an Großgruppen. Als Großgruppe gelten mindestens 16 berechtigte Personen.<br />

Berechtigte sind Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen von allgemeinbildenden <strong>und</strong> berufsbildenden Schulen. Das<br />

Großgruppen-Angebot berechtigt die Großgruppe zu einer Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt gemäß der gelösten Tarifzonen<br />

im Verkehrsverb<strong>und</strong> Mittelthüringen. Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt können maximal 7 Tage auseinander liegen.<br />

Die Großgruppen-Karte wird nur entwertet ausgegeben mit Angabe des jeweiligen Gültigkeitszeitraumes<br />

<strong>und</strong> der Fahrtstrecke.<br />

Die Großgruppen-Karte muss bis 10 Werktage vor Reisebeginn beim <strong>VMT</strong>-Servicetelefon 01805 130031<br />

(14ct./Min aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.42 ct./Min.) oder in einem der K<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> Servicecenter<br />

der am <strong>VMT</strong> beteiligten Verkehrsunternehmen beantragt werden.<br />

Die <strong>Tarifbestimmungen</strong> <strong>und</strong> die Preistabelle für das Großgruppen-Angebot sind in Anlage H aufgeführt.<br />

5.3 Zeitkarten<br />

Zeitkarten werden als Wochen-, Monats-, Abo-Monats- <strong>und</strong> 9-Uhr-Abo-Monatskarten ausgegeben.<br />

Zeitkarten sind gültig für eine Person.<br />

Zeitkarten berechtigen zu einer beliebigen Anzahl Fahrten gemäß dem Geltungsbereich im jeweiligen Gültigkeitszeitraum<br />

(Ziffer 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3).<br />

Wochen- <strong>und</strong> Monatskarten sind übertragbar. (9-Uhr-)Abo-Monatskarten werden wahlweise übertragbar<br />

oder personengeb<strong>und</strong>en ausgegeben.<br />

5.3.1 Wochenkarte<br />

Die Wochenkarte ist ab dem ersten Geltungstag, 0.00 Uhr, bis zum gleichen Wochentag der darauf folgenden<br />

Woche, 12.00 Uhr, gültig.<br />

5.3.2 Monatskarte<br />

Die Monatskarte ist ab dem ersten Geltungstag, 0.00 Uhr, bis 12.00 Uhr des gleichen Kalendertages des<br />

Folgemonats gültig. Handelt es sich um einen kalendarisch nicht vorhandenen Tag, gilt die Monatskarte bis<br />

zum ersten Kalendertag des übernächsten Monats, 12.00 Uhr. Fällt das Gültigkeitsende auf einen Samstag,<br />

Sonntag oder thüringenweiten Feiertag, gilt die Monatskarte bis 12.00 Uhr des unmittelbar darauf folgenden<br />

Werktages.<br />

Die Monatskarte berechtigt zur kostenlosen Mitnahme von einer Person samstags, sonn- <strong>und</strong> feiertags<br />

ganztägig.<br />

5.3.3 Abo-Monatskarten<br />

Die Vertragslaufzeit zum Bezug der Abo-Karten beträgt mindestens 12 Monate. Die Vertragsbedingungen<br />

zum Abonnement sind in Anlage E aufgeführt.<br />

Die Abo-Monatskarte gilt innerhalb des Gültigkeitszeitraums ohne zeitliche Einschränkungen. Die 9-Uhr-<br />

Abo-Monatskarte gilt von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9.00 Uhr <strong>und</strong> 3.00 Uhr des Folgetages sowie<br />

samstags-, sonn- <strong>und</strong> feiertags ganztägig.<br />

Personengeb<strong>und</strong>ene Abo-Karten werden mit dem Namen des Nutzers versehen <strong>und</strong> sind nur in Verbindung<br />

mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild gültig.<br />

Die Abo-Monatskarte berechtigt zur kostenlosen Mitnahme von zwei Personen Montag bis Freitag ab 19.00<br />

Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages; samstags, sonn- <strong>und</strong> feiertags ganztägig. Die Abo-Monatskarte im CityTarif<br />

Gera (Tarifzone 40, „Stadtkarte“) berechtigt zusätzlich bis 31.12.2014 ganztägig zur Mitnahme von zwei<br />

Kindern im Alter vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ausschließlich in den Verkehrsmitteln<br />

der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH.<br />

Die 9-Uhr-Abo-Monatskarte berechtigt zur kostenlosen Mitnahme von einer Person Montag bis Freitag ab<br />

19.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages; samstags, sonn- <strong>und</strong> feiertags ganztägig.<br />

Seite 8 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> I Seite 9


5.4 Schüler-Azubi-Zeitkarten<br />

Schüler-Azubi-Zeitkarten werden als Schüler-Azubi-Wochenkarten, Schüler-Azubi-Monatskarten <strong>und</strong> Schüler-<br />

Azubi-Abokarten ausgegeben.<br />

Schüler-Azubi-Zeitkarten berechtigen zu einer beliebigen Anzahl Fahrten gemäß dem Geltungsbereich im<br />

jeweiligen Gültigkeitszeitraum (Ziffern 5.4.1, 5.4.2, 5.4.3).<br />

Schüler, Auszubildende <strong>und</strong> weitere Berechtigte gemäß § 1 PBefAusglV (Anlage F) sind nur dann zur Nutzung<br />

einer Schüler-Azubi-Zeitkarte berechtigt, wenn sie im Besitz eines Schülerausweises oder einer Berechtigungskarte<br />

(Ziff. 5.4.4) sind. Für Schüler-Azubi-Zeitkarten mit Lichtbild, die über das Schulverwaltungsamt<br />

bezogen werden, ist keine Berechtigungskarte erforderlich.<br />

Schüler-Azubi-Zeitkarten sind personengeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> nicht übertragbar. Der gültige Schülerausweis oder<br />

die gültige Berechtigungskarte sind bei jeder Fahrt mitzuführen.<br />

5.4.1 Schüler-Azubi-Wochenkarte<br />

Die Schüler-Azubi-Wochenkarte ist ab dem ersten Geltungstag, 0.00 Uhr, bis zum gleichen Wochentag der<br />

darauf folgenden Woche, 12.00 Uhr, gültig.<br />

5.4.2 Schüler-Azubi-Monatskarte<br />

Die Schüler-Azubi-Monatskarte ist ab dem ersten Geltungstag, 0.00 Uhr, bis 12.00 Uhr des gleichen Kalendertages<br />

des Folgemonats gültig. Handelt es sich um einen kalendarisch nicht vorhandenen Tag, gilt die<br />

Schüler-Azubi-Monatskarte bis zum ersten Kalendertag des übernächsten Monats, 12.00 Uhr. Fällt das Gültigkeitsende<br />

auf einen Samstag, Sonntag oder thüringenweiten Feiertag, gilt die Schüler-Azubi-Monatskarte<br />

bis 12.00 Uhr des unmittelbar darauf folgenden Werktages.<br />

Aufsetzend auf diesen Vertrag <strong>und</strong> in Verbindung mit dem Semesterticket des Verkehrsunternehmens am<br />

Hochschulstandort sowie dem Semesterticket Thüringen der DB Regio AG berechtigt der Baustein <strong>VMT</strong>-<br />

Semesterticket dessen Inhaber zur verb<strong>und</strong>weiten Nutzung aller Verkehrsmittel der am <strong>VMT</strong> beteiligten<br />

Unternehmen.<br />

Für die Nutzung des Bausteins <strong>VMT</strong>-Semesterticket ist der Studierendenausweis des Inhabers durch die ausgebende<br />

Hochschule mit dem Aufdruck „Semesterticket + <strong>VMT</strong>“ zu versehen. Studierendenausweise ohne<br />

diesen Aufdruck gelten nicht als Fahrtberechtigung. Ausnahmen hiervon können vertraglich zwischen dem<br />

Studentenwerk, dem Verkehrsunternehmen <strong>und</strong> der <strong>VMT</strong> GmbH vereinbart werden.<br />

Sofern der Studierendenausweis kein Lichtbild enthält, gilt dieser nur in Verbindung mit einem amtlichen<br />

Ausweis mit Lichtbild als Fahrtberechtigung.<br />

Der Preis für den Baustein <strong>VMT</strong>-Semesterticket beträgt 8,50 €/Semester für die Studierenden der<br />

Bauhaus-Universität Weimar vom 01.10.2012 – 30.09.2014<br />

Berufsakademie Gera vom 01.10.2012 – 30.09.2014.<br />

6. Nebenbestimmungen<br />

6.1 Beförderung von Kindern<br />

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unentgeltlich <strong>und</strong> ausschließlich in Begleitung Erwachsener<br />

befördert.<br />

Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr können die Tarifangebote Kinder-Einzelfahrt<br />

<strong>und</strong> Kinder-4-Fahrtenkarte <strong>und</strong> als schulpflichtige Personen zusätzlich die Tarifangebote Schüler-Azubi-<br />

Wochenkarte, Schüler-Azubi-Monatskarte <strong>und</strong> Schüler-Azubi-Abokarte in Anspruch nehmen.<br />

5.4.3 Schüler-Azubi-Abokarte<br />

Das Schüler-Azubi-Abo kann jeweils am 1. eines Monats begonnen werden <strong>und</strong> besteht über insgesamt 12<br />

aufeinander folgende Monate (Mindestvertragslaufzeit). Das Schüler-Azubi-Abo kann vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit<br />

gekündigt werden. Bei Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird der Differenzbetrag<br />

zwischen dem Schüler-Azubi-Abo-Monatsbetrag <strong>und</strong> dem Preis der Schüler-Azubi-Monatskarte<br />

nacherhoben. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist das Schüler-Azubi-Abo zum Ende eines jeden<br />

Kalendermonats kündbar.<br />

Die Vertragsbedingungen zum Schüler-Azubi-Abo sind in Anlage G aufgeführt.<br />

5.4.4 Berechtigungskarte<br />

Der Antrag auf Ausstellung einer Berechtigungskarte ist über die Verkaufs- <strong>und</strong> Servicestellen der Unternehmen<br />

erhältlich.<br />

Der vollständig ausgefüllte <strong>und</strong> von der Schul- bzw. Ausbildungsstätte bestätigte Antrag kann bei den Verkaufs-<br />

<strong>und</strong> Servicestellen eines der genutzten Unternehmen abgeben werden. Die Bestätigung durch die<br />

Ausbildungsstätte darf nicht älter als 30 Tage sein. Das Unternehmen macht die Berechtigungskarte gültig,<br />

indem das Gültigkeitsende auf der Berechtigungskarte eingetragen <strong>und</strong> diese abgestempelt wird.<br />

Sofern die Berechtigungskarte kein Lichtbild enthält, ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres zusätzlich ein<br />

amtlicher Ausweis mit Lichtbild erforderlich.<br />

5.5 Baustein <strong>VMT</strong>-Semesterticket<br />

Studierende der Hochschulen im <strong>VMT</strong>-Verb<strong>und</strong>gebiet <strong>und</strong> der Berufsakademie Gera – vertreten durch das<br />

Studentenwerk Thüringen – können mit einem der am <strong>VMT</strong> beteiligten Unternehmen sowie der <strong>VMT</strong> GmbH<br />

einen Vertrag über die Ausgabe eines Bausteins <strong>VMT</strong>-Semesterticket abschließen.<br />

6.2 Beförderung von Schwerbehinderten<br />

Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch<br />

IX in der jeweils gültigen Fassung. Die genehmigte Begleitperson – Kennzeichen B auf dem Ausweis –<br />

kann frei fahren, auch wenn der Schwerbehinderte selbst zahlen muss.<br />

Der Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt <strong>und</strong> gültiger Wertmarke ist bei jeder Fahrt zum Nachweis der<br />

Anspruchsberechtigung mitzuführen.<br />

Blindenführh<strong>und</strong>e werden kostenlos befördert; das Gleiche gilt für einen H<strong>und</strong>, den ein schwerbehinderter<br />

Mensch mitführt, in dessen Ausweis die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung eingetragen ist <strong>und</strong> der<br />

ohne Begleitperson fährt.<br />

6.3 Unentgeltliche Beförderung von Bediensteten in Uniform<br />

Angehörige der Polizei <strong>und</strong> B<strong>und</strong>espolizei in Uniform werden, wenn sie ihre Legitimation durch einen<br />

Dienstausweis nachweisen können, im Geltungsbereich des <strong>VMT</strong>-Tarifs unentgeltlich befördert, jedoch in<br />

den Zügen des Nahverkehrs nur in der 2. Klasse. Das Mitführen von Diensth<strong>und</strong>en ist ebenfalls unentgeltlich<br />

gestattet.<br />

6.4 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Tieren<br />

6.4.1 Beförderung von Fahrrädern<br />

Für die Mitnahme von Fahrrädern ist für Fahrrad sowie Fahrradanhänger jeweils eine H<strong>und</strong>e-/Fahrrad-Karte<br />

je Fahrt zu erwerben.<br />

Seite 10 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> I Seite 11


Die H<strong>und</strong>e-/Fahrrad-Karte gilt ab Entwertung 360 Minuten. Die Beförderung von Fahrrädern erfolgt in den<br />

Verkehrsmitteln der Eisenbahnen (DB Regio AG, EB, STB) unentgeltlich.<br />

Für die Fahrradmitnahme gelten die Bestimmungen des § 11 Abs. 6 der <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen.<br />

6.4.2 Beförderung von Sachen<br />

Kinderwagen, Rollstühle, medizinische Hilfsmittel, Hand- <strong>und</strong> Reisegepäck werden unentgeltlich befördert.<br />

Für die Mitnahme von gewerblich genutzten Transportbehältern <strong>und</strong> -wagen (z. B. Postzustellwagen) sind<br />

gesonderte vertragliche, entgeltliche Vereinbarungen mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen zu treffen.<br />

6.4.3 Beförderung von Tieren<br />

Für die Mitnahme von H<strong>und</strong>en ist je H<strong>und</strong> eine H<strong>und</strong>e-/Fahrrad-Karte zu lösen.<br />

Für H<strong>und</strong>e gilt insbesondere § 12 Abs. 2 der <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen (Maulkorbpflicht).<br />

Inhaber einer Zeitkarte gemäß Ziffer 5.3.2 oder 5.3.3 können statt einer Person einen H<strong>und</strong> kostenfrei mitnehmen.<br />

Blindenführh<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Behindertenbegleith<strong>und</strong>e werden gemäß Ziffer 6.2 unentgeltlich befördert.<br />

6.5 Erstattung von Beförderungsentgelt<br />

Die Erstattung von Beförderungsentgelt erfolgt gemäß § 10 der <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen.<br />

Bei Verlust wird das Beförderungsentgelt für übertragbare Fahrausweise nicht erstattet.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der spezifischen Ausgabeform der übertragbaren Abo-Monatskarte im CityTarif Gera (Stadtkarte),<br />

wird diese bei Verlust einmalig ersetzt (vgl. Anlage E, Ziffer 9.2).<br />

7. Zeitlich oder örtlich begrenzte Sonderregelungen<br />

7.1 Kombi-Tickets<br />

Wird mit Veranstaltern oder Beherbergungsstätten vereinbart, dass Eintrittskarten oder Gästeausweise zur<br />

Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel berechtigen, gelten diese als Kombi-Tickets, wenn sie<br />

– über eine fortlaufende Registriernummer verfügen,<br />

– das Logo „<strong>VMT</strong>“ tragen,<br />

– den Geltungsbereich <strong>und</strong> die Geltungsdauer <strong>und</strong><br />

– den Benutzungsberechtigten eindeutig<br />

ausweisen.<br />

7.3 City-Ticket<br />

In den CityZonen des Verkehrsverb<strong>und</strong>es Mittelthüringen gelten DB-Fahrkarten mit dem Aufdruck<br />

„Erfurt+City“, „Weimar+City“, „Jena+City“ oder „Gera+City“ in Verbindung mit der BahnCard 25, BahnCard<br />

50 oder der Mobility BahnCard 100 als Fahrtberechtigung für eine Fahrt innerhalb der jeweiligen CityZone<br />

in Richtung Ausgangsbahnhof oder vom Zielbahnhof in Richtung des entgültigen Fahrtzieles am aufgedruckten<br />

Hin- <strong>und</strong> Rückfahrtdatum der DB-Fahrkarte.<br />

Die Mobility BahnCard 100 gilt für beliebig viele Fahrten in den oben benannten CityZonen.<br />

8. Sonderangebote<br />

Die Sonderangebote Schönes-Wochenende-Ticket, Thüringen-Ticket, Sachsen-Ticket <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt-<br />

Ticket, werden von den am <strong>VMT</strong>-Tarif beteiligten Unternehmen anerkannt.<br />

Es können nur die Fahrten der beteiligten Unternehmen benutzt werden, auch wenn in den Fahrplänen ggf.<br />

Fahrten anderer Betreiber ergänzend veröffentlicht sind. Es gelten die <strong>Tarifbestimmungen</strong> <strong>und</strong> Beförderungsbedingungen<br />

des jeweiligen Unternehmens.<br />

8.1 Auszug <strong>Tarifbestimmungen</strong> Schönes-Wochenende-Ticket<br />

Ein Schönes-Wochenende-Ticket kann genutzt werden von bis zu fünf Personen oder Eltern <strong>und</strong>/oder Großeltern<br />

(maximal 2 Erwachsene) mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren.<br />

Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Ein Schönes-Wochenende-<br />

Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, <strong>und</strong> zwar Samstag<br />

<strong>und</strong> Sonntag ab 0.00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3.00 Uhr des Folgetages. Nach Fahrtantritt ist<br />

die Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch von Personen ausgeschlossen.<br />

8.2 Auszug <strong>Tarifbestimmungen</strong> Thüringen-Ticket, Sachsen-Ticket, Sachsen-Anhalt-Ticket<br />

Es gelten die genehmigten <strong>Tarifbestimmungen</strong> des Thüringen-Ticket, Sachsen-Ticket <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt-<br />

Ticket.<br />

9. Übergangsregelungen bei Tarifänderungen<br />

Der Verkauf unentwerteter Fahrausweise erfolgt bis einen Tag vor Tarifänderung. Unentwertete Einzelfahrten<br />

, Anschlussfahrten, H<strong>und</strong>e-/Fahrrad-Karten, 4-Fahrtenkarten (nur Karten mit vier unentwerteten Abschnitten),<br />

Tages- <strong>und</strong> Gruppentageskarten können innerhalb von drei Monaten nach Tarifwechsel abgefahren<br />

<strong>und</strong> anschließend innerhalb von einem weiteren Monat bei dem Verkehrsunternehmen umgetauscht<br />

werden, bei dem sie erworben wurden, danach verlieren sie ihre Gültigkeit. Ein Umtausch ist dann nicht mehr<br />

möglich.<br />

Der letztmögliche Gültigkeitsbeginn von Tages- <strong>und</strong> Zeitkarten ist der Tag vor Tarifänderung. Tages- <strong>und</strong><br />

Zeitkarten mit erstem Geltungstag ab Tarifänderung werden zum neuen Tarif ausgegeben. Dies gilt insbesondere<br />

auch, wenn die Fahrausweise vor der Tarifänderung im Vorverkauf ausgegeben werden.<br />

7.2 Job-Ticket<br />

Mit Unternehmen, Behörden <strong>und</strong> Institutionen können Vereinbarungen über die Ausgabe von Job-Tickets<br />

zur Weitergabe an die Mitarbeiter getroffen werden. Die Ausgabe von Fahrausweisen <strong>und</strong> die Bezahlung<br />

unterliegen besonderen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Verkehrsunternehmen <strong>und</strong> dem beteiligten<br />

Unternehmen, für dessen Arbeitnehmer das Job-Ticket angeboten wird. Preisbasis ist die Abo-<br />

Monatskarte. Job-Tickets sind personengeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> berechtigen entsprechend der Regelung der Abo-<br />

Monatskarte zur Mitnahme weiterer Personen (Ziffer 5.3.3 Abs. 4).<br />

Seite 12 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> I Seite 13


Anlage A: Linienverkehre im Verb<strong>und</strong>gebiet<br />

KBS 1 /<br />

Linie<br />

Linie<br />

Linienabschnitt im Verb<strong>und</strong>gebiet<br />

KBS 1 /<br />

Linie<br />

Linie<br />

Linienabschnitt im Verb<strong>und</strong>gebiet<br />

604 Gotha – Bad Langensalza – Leinefelde – Kassel Gotha – Bad Langensalza<br />

DB Regio AG<br />

540 Gera – Schmölln – Altenburg/Gößnitz – Werdau –<br />

Zwickau/Glauchau<br />

Gera Hbf – Gera Süd<br />

540.1 Göttingen – Erfurt – Gera – Gößnitz Bad Langensalza – Gera Süd<br />

558 Gera – Gera Süd – Weida Gera Hbf – Gera-Zwötzen<br />

560 Naumburg – Jena – Saalfeld Großheringen – Orlamünde<br />

565 Erfurt – Weimar – Jena West – Jena-Göschwitz – Gera volle Integration<br />

570 Erfurt – Arnstadt – Grimmenthal – Schweinfurt –<br />

Würzburg<br />

Erfurt Hbf – Neudietendorf<br />

571 Erfurt – Neudietendorf – Arnstadt – Plaue Erfurt Hbf – Neudietendorf<br />

580 Erfurt – Weimar – Großheringen – Naumburg Erfurt Hbf – Großheringen<br />

583 Erfurt – Weimar volle Integration<br />

594 Großheringen – Sömmerda Großheringen –Buttstädt<br />

595 Erfurt – Sömmerda – Sangerhausen Erfurt Hbf – Stotternheim<br />

601 Erfurt – Straußfurt – Sondershausen – Nordhausen Erfurt Hbf – Ringleben-Gebesee<br />

603 Erfurt – Kühnhausen – Bad Langensalza volle Integration<br />

604 Gotha – Bad Langensalza – Leinefelde Gotha – Bad Langensalza<br />

605 Erfurt – Gotha – Eisenach – Bebra Erfurt Hbf –Mechterstädt<br />

606 Fröttstädt – Waltershausen – Friedrichroda Fröttstädt – Friedrichroda<br />

Erfurter Bahn GmbH<br />

546 Gera – Weida – Mehltheuer – Hof Gera Hbf – Gera-Zwötzen<br />

550 Gera – Zeitz – Leipzig Gera Hbf – Crossen Ort 2<br />

555 Gera – Weida – Saalfeld Gera Hbf – Gera-Zwötzen<br />

559 Jena – Orlamünde – Pößneck unt Bf Jena Saalbf – Freienorla 3<br />

561 Erfurt – Neudietendorf – Arnstadt – Saalfeld Erfurt Hbf – Neudietendorf 2<br />

565 (Erfurt) – Weimar – Jena West – Jena-Göschwitz – Gera volle Integration<br />

566 Erfurt – Ilmenau 4 Erfurt Hbf – Neudietendorf<br />

579 Weimar – Kranichfeld volle Integration<br />

580 Erfurt – Weimar – Apolda volle Integration<br />

603 Erfurt – Kühnhausen – Bad Langensalza volle Integration<br />

Erfurter Verkehrsbetriebe AG<br />

Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />

Geraer Verkehrsbetrieb GmbH<br />

Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />

Jenaer Nahverkehr GmbH<br />

Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />

JES Verkehrsgesellschaft mbH<br />

Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />

Omnibusverkehrsgesellschaft Weimar mbH<br />

[ab 01.01.2013 voraussichtlich Personenverkehrsgesellschaft<br />

mbH Weimarer Land Betriebsteil Weimar]<br />

Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />

Personenverkehrsgesellschaft mbH Weimarer Land<br />

Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />

Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH<br />

Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />

Stadtwirtschaft Weimar GmbH<br />

Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />

Süd Thüringen Bahn GmbH<br />

570 5 Erfurt – Arnstadt – Grimmenthal– Meiningen Erfurt Hbf – Neudietendorf<br />

Thüringerwaldbahn <strong>und</strong> Straßenbahn Gotha GmbH<br />

Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />

Verkehrsunternehmen Andreas Schröder<br />

Alle genehmigten Linienverkehre gemäß § 42 PBefG.<br />

1<br />

KBS = Kursbuchstrecke<br />

2<br />

als Gesamtfahrplan 550/555 abgebildet<br />

3<br />

teilweise Fahrten der KBS 560 abgebildet<br />

4<br />

Fahrten werden teilweise durch die Süd Thüringen Bahn im Auftrag der Erfurter Bahn erbracht.<br />

5<br />

Gesamtverkehre siehe KBS 571<br />

Seite 14 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage A: Linienverkehre im Verb<strong>und</strong>gebiet<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage A: Linienverkehre im Verb<strong>und</strong>gebiet I Seite 15


KBS 1 /<br />

Linie<br />

Linie<br />

Linienabschnitt im Verb<strong>und</strong>gebiet<br />

Anlage B: Tarifzonenplan<br />

Omnibusverkehr Saale-Orla-Rudolstadt GmbH<br />

(Linienabschnitte beachten)<br />

113 Erfurt – Remda – Rudolstadt Erfurt – Barchfeld<br />

114 Weimar – Teichel – Rudolstadt Weimar – Neckeroda<br />

810 Gera – Mittelpöllnitz – Auma – Schleiz Gera – Dürrenebersdorf<br />

964 Jena – Kahla – Langenorla – Pößneck Jena – Freienorla<br />

801<br />

895<br />

894<br />

893<br />

890<br />

891<br />

800<br />

EISENBERG<br />

840 880<br />

40<br />

GERA<br />

Omnibusverkehr Oberland GmbH<br />

(Linienabschnitt beachten)<br />

820 Jena – Stadtroda – Stanau – Neustadt – Moßbach –<br />

Schleiz<br />

Jena – Wolfersdorf<br />

748<br />

747<br />

746<br />

10<br />

850<br />

744 743<br />

745<br />

724<br />

ERFURT<br />

20<br />

WEIMAR<br />

500<br />

APOLDA<br />

30<br />

JENA<br />

723<br />

732<br />

742<br />

752<br />

700<br />

GOTHA<br />

522<br />

523<br />

Tarifzonen <strong>und</strong> Tarife<br />

CityZonen – der jeweilige CityTarif gilt.<br />

RegioZonen – der jeweilige RegioTarif gilt.<br />

Der CityRegioTarif verbindet den CityTarif<br />

<strong>und</strong> den RegioTarif <strong>und</strong> gilt, wenn sowohl<br />

City- als auch RegioZonen durchfahren werden.<br />

RegioZonen, in denen nur Linien, der am <strong>VMT</strong> beteiligten<br />

Verkehrsunternehmen befahren werden können.<br />

852 851<br />

855 853<br />

872<br />

874 873<br />

876 877<br />

86o 866 875<br />

865<br />

861<br />

863<br />

864<br />

501<br />

521<br />

512<br />

524<br />

511<br />

515 513<br />

858<br />

514<br />

856<br />

862<br />

881<br />

870<br />

871<br />

878<br />

504<br />

821<br />

823<br />

831<br />

822<br />

834 833 832<br />

842<br />

755<br />

843<br />

756<br />

722<br />

795<br />

794<br />

601 603 532 531<br />

602<br />

502<br />

503<br />

813<br />

505<br />

812 811<br />

810<br />

820<br />

501<br />

830<br />

507<br />

506<br />

713<br />

712 796<br />

721 711 791 793<br />

731<br />

792<br />

772 773<br />

771<br />

751<br />

761<br />

753<br />

762<br />

754<br />

763<br />

859<br />

892<br />

841<br />

714<br />

765<br />

604<br />

541<br />

542<br />

867<br />

868<br />

869<br />

Seite 16 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage A: Linienverkehre im Verb<strong>und</strong>gebiet<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage B: Tarifzonenplan I Seite 17


Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Abzw. n. Altdörnfeld 514<br />

Abzw. n. Dürrengleina 856<br />

Abzw. n. Egendorf 514<br />

Abzw. n. Ettersburg 20<br />

Abzw. n. Geitersdorf 541<br />

Abzw. n. Göritzberg 830<br />

Abzw. n. Greuda (Kahla) 860<br />

Abzw. n. Gröben 843<br />

Abzw. n. Großkochberg 541<br />

Abzw. n. Großpürschütz 860<br />

Abzw. n. Hainichen 823<br />

Abzw. n. Hainspitz 840<br />

Abzw. n. Karlsdorf 876<br />

Abzw. n. Karsdorfberg 830<br />

Abzw. n. Keßlar 514<br />

Abzw. n. Kleineutersdorf 860<br />

Abzw. n. Laasdorf 843<br />

Abzw. n. Langendembach 865<br />

Abzw. n. Lotschen (b. Stadtoda) 852<br />

Abzw. n. Mannsdorf 894<br />

Abzw. n. Meusebach 873<br />

Abzw. n. Naulitz 40<br />

Abzw. n. Neuengönna 822<br />

Abzw. n. Nischwitz 830<br />

Abzw. n. Oppurg 867<br />

Abzw. n. Oßmaritz 858<br />

Abzw. n. Podelsatz 843<br />

Abzw. n. Reichenbach 870<br />

Abzw. n. Reisdorf 503<br />

Abzw. n. Remderoda 30<br />

Abzw. n. Renthendorf 877<br />

Abzw. n. Rodias 856<br />

Abzw. n. Röttelmisch 861<br />

Abzw. n. Rutha 30<br />

Abzw. n. Saalborn 514<br />

Abzw. n. Scheiditz 842<br />

Abzw. n. Schöten 500<br />

Abzw. n. Schwabsdorf (b. Gebstedt) 503<br />

Abzw. n. Seitenbrück 866<br />

Abzw. n. Siebshaus 866<br />

Abzw. n. Utzberg 522<br />

Abzw. n. Vierzehnheiligen 501<br />

Abzw. n. Waltersdorf (b. Hermsdorf) 872<br />

Abzw. n. Weißbach 872<br />

Abzw. n. Wittersroda 514<br />

Abzw. n. Zöllnitz 843<br />

Ahlendorf 891<br />

Albersdorf (b. Stadtroda) 841<br />

Alperstedt 601<br />

Breite Gasse 601<br />

Siedlung 601<br />

Sömmerdaer Str. 601<br />

Altdörnfeld 514<br />

Altenberga<br />

Wendeschleife 855<br />

Altendorf 855<br />

Altengönna 823<br />

Ammelstädt 541<br />

Andisleben 794, 795<br />

Vor dem See 794, 795<br />

Apfelstädt 773<br />

Bahnübergang 773<br />

Fiege Logistik 773<br />

Wandersleber Str. 773<br />

Apolda 500<br />

A.-Berger-Straße 500<br />

Abzweig nach Schöten 500<br />

Albstädter Straße 500<br />

An der Goethebrücke 500<br />

AOK 500<br />

Apolda [Zug] 500<br />

Asylbewerberheim 500<br />

August-Bebel-Straße 500<br />

Bahnhof 500<br />

Bahnhofstraße 500<br />

Bernhardstraße 500<br />

Burkhardtstraße 500<br />

Busbahnhof 500<br />

Carolinenheim 500<br />

Compterstraße 500<br />

Darrplatz 500<br />

Dornburger Str./Mehrgenerationenhaus 500<br />

Dr.-Theodor-Neubauer-Str. 500<br />

Erfurter Straße 500<br />

Faulborn/Herrmannstr. 500<br />

Freitreppe 500<br />

Friedhof 500<br />

Gewerbepark B 87, Papalina 500<br />

Gewerbepark B 87, R+S 500<br />

Gewerbepark B 87, Werkstatt 500<br />

Gewerbepark, Direkt a.d. B 87 500<br />

Glockenhofcenter/Appartementhaus 500<br />

Glockenmuseum 500<br />

Herressener 500<br />

Herressener Straße 500<br />

Jannis 500<br />

Jenaer Straße 500<br />

Kantplatz 500<br />

Karl-August-Straße 500<br />

Laborchemie 500<br />

Lessingstraße 500<br />

Louis-Opel-Straße 500<br />

Marienhof 500<br />

Nauendorf, Birkenhof 500<br />

Nauendorf, Dorf 500<br />

Nauendorf, Str. 500<br />

Niederroßlaer Straße 500<br />

Oberroßla 500<br />

Paul-Schneider-Straße 500<br />

Robert-Koch-Krankenhaus 500<br />

Schlachthof 500<br />

Schöten 500<br />

Schwimmhalle 500<br />

Stadtbetriebshof 500<br />

Stobraer Straße 500<br />

Sulzbach 500<br />

Thüringer Hof 500<br />

Utenbach, Höhe 500<br />

Utenbach, Ortsmitte 500<br />

Utenbacher Straße 500<br />

Wartburg 500<br />

Weimarer Berg 500<br />

Wiener Weg 500<br />

Zottelstedt 500<br />

Ascherhütte, Gh.Waldfrieden 841<br />

Aspach 731<br />

Sonneborner Str. 731<br />

Aubitz<br />

Ort 800<br />

Auerstedt 503, 504<br />

Auerstedt [Zug] 503, 504<br />

Bad Berka<br />

Bad Berka [Zug] 515<br />

Bad Berka Zeughausplatz [Zug] 515<br />

Busbahnhof 515<br />

Hexenberg 515<br />

J.-Scholz-Straße 515<br />

Martinswerk 515<br />

Sonnenhöhe 515<br />

Wohnheim 515<br />

Zentralklinik 515<br />

Zentralklinik/Nord 515<br />

Zeughausplatz 515<br />

Bad Klosterlausnitz<br />

Abzweig Weißenborn 850<br />

Birkenlinie 850<br />

Jugendwaldheim 850<br />

Köstritzer Straße 850<br />

Kurpark 850<br />

Schule 850<br />

Bad Köstritz<br />

Bad Köstritz [Zug] 881<br />

Bad Langensalza<br />

Bad Langensalza [Zug] 714<br />

Bad Sulza<br />

Bad 504<br />

Bad Sulza [Zug] 504<br />

Bad Sulza Nord [Zug] 504<br />

diska-Markt 504<br />

Gr<strong>und</strong>schule 504<br />

Kirchstraße 504<br />

Regelschule 504<br />

Toskana-Therme 504<br />

Ballstädt 711<br />

Ballstädt [Zug] 711<br />

Ballstedt 532<br />

Barchfeld (Ilm) 523<br />

B 87 523<br />

Ort 523<br />

Bechstedtstraß 522<br />

Ort 522<br />

Utzberger Weg 522<br />

Behringen b. Bad Langensalza 724<br />

Abzweig 724<br />

Schule 724<br />

Bergern 515<br />

Bergsulza 504<br />

Dorf 504<br />

Berlstedt 532<br />

Hauptstraße 532<br />

Markt 532<br />

Ottmannshäuser Straße 532<br />

REWE 532<br />

Schule 532<br />

Beulbar 833, 842<br />

Beutnitz,<br />

Wendeschleife 822<br />

Bibra<br />

Abzweig n. Zwabitz 860<br />

Bienstädt 793<br />

Blankenhain<br />

A.-Bebel-Str. 514<br />

A.-Bebel-Str./Friedrichstraße 514<br />

Abzw. n. Egendorf 514<br />

Am Hopfberge 514<br />

Förderschule 514<br />

Gr<strong>und</strong>schule 514<br />

Obere Karlstraße 514<br />

Weimarer Straße 514<br />

Seite 18 I TEIL 4 <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 19


Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Bobeck<br />

Ort 841<br />

Weißer Berg 841<br />

Böhlitz<br />

Böhlitz 801<br />

Bollberg 851<br />

Boxberg (bei Gotha) 731<br />

Bremsnitz 876<br />

Brotterode<br />

Berggarten 745<br />

Busbahnhof 745<br />

Brüheim 721<br />

Bucha<br />

Kulturhaus 858<br />

Wartehalle 858<br />

Buchfart 511<br />

Buchheim 890<br />

Mühle 890<br />

Bufleben 711<br />

Bahnhof 711<br />

Bufleben [Zug] 711<br />

Bürgel 832/833<br />

Steingraben 832/833<br />

Wendeschleife 832/833<br />

Burgtonna<br />

Alter Bahnhof 713<br />

Kirschwiese 713<br />

Schenksplatz 713<br />

Buttelstedt<br />

B 85 531<br />

Kölledaer Str. 531<br />

Schule 531<br />

Buttstädt<br />

Am Roßplatz 506<br />

Bahnhof 506<br />

Buttstädt [Zug] 506<br />

Gewerbegebiet 506<br />

Hospitalberg 506<br />

Camburg<br />

Camburg [Zug] 505<br />

Camburg, Bahnhof 505<br />

Georgstr. [PVG-WL] 505<br />

Schießplatz 505<br />

Schmiedehäuser Straße 505<br />

Catterfeld 753<br />

Catterfeld/Altenbergen 753<br />

Schule 753<br />

Cobstädt 792<br />

Coppanz 858<br />

Crawinkel<br />

An der Schwemme 763<br />

Crawinkel [Zug] 763<br />

Bahnhofstraße 763<br />

Schule 763<br />

Crossen a. d. Elster 891<br />

Bahnhof 891<br />

Bahnhofstraße 891<br />

Crossen an der Elster Ort [Zug] 891<br />

Markt 891<br />

Schule 891<br />

Cumbach 751<br />

Daasdorf am Berge 521<br />

Daasdorf b. Buttelst.<br />

Am Rohrbacher 531<br />

B 85 531<br />

Dachwig 796<br />

Dachwig [Zug] 796<br />

Darnstedt 504<br />

Denstedt<br />

Alte Schule 20<br />

Burg 20<br />

Dielsdorf 603<br />

Dienstädt 863<br />

Döbrichau<br />

Abzweig 505<br />

Döbritschen (Camb.) 505<br />

Döbritschen (b. Magdala) 512<br />

Döllschütz 830<br />

Döllstädt 796<br />

Allee 796<br />

Bahnhof 796<br />

Döllstädt [Zug] 796<br />

Dorna (b. Quirla) 852<br />

Dornburg 501<br />

B 88 501<br />

Dornburg (Saale) [Zug] 501<br />

Dornburg, Zimmern 501<br />

Dorndorf<br />

Naschhausen 501<br />

Schule 501<br />

Dothen 810<br />

Droschka 832<br />

Drößnitz<br />

Ort 514<br />

Droyßig<br />

Busplatz 893<br />

Markt 893<br />

Dürrengleina<br />

Ort 856<br />

Ebenheim 723<br />

Eberstädt 721<br />

Eberstedt 501<br />

Eckartsberga<br />

Am tegutmarkt 503<br />

Bahnhof 503<br />

Eckartsberga (Thür.) [Zug] 503<br />

Hauptstraße 503<br />

Neue Straße 503<br />

Eckhardtsleben [Zug] 712<br />

Eckolstädt<br />

Dorf 505<br />

Kaufhalle 505<br />

Eckstedt 602<br />

Eichelborn 522<br />

Landstraße 522<br />

Eichenberg<br />

Dehnamühle 863<br />

Ort 863<br />

Eineborn<br />

Burg 877<br />

Gewerbegebiet 877<br />

Ort 877<br />

Straße des Friedens 877<br />

Eisenach<br />

Busbahnhof [RVG] 748<br />

Rothenhof 748<br />

Eisenberg<br />

Altenheim Bethesda 800<br />

AOK/Hallenbad 800<br />

Arbeitsamt/Jahnstraße 800<br />

Armaturenwerk Kludi 800<br />

Bahnhof 800<br />

Bahnhof Ost 800<br />

Bahnhofstraße 800<br />

Beuche 800<br />

Busbahnhof 800<br />

Butte 800<br />

Festplatz 800<br />

Freibad 800<br />

GA Ziegelteich 800<br />

Gewerbegebiet Eon/JES 800<br />

Gewerbegebiet Kaufland 800<br />

Gewerbegebiet OBI 800<br />

Gewerbegebiet Petersberg 800<br />

Gewerbegebiet Petersberg WS 800<br />

Großer Brühl 800<br />

Jenaer Straße 800<br />

Kindergarten Klosterlausnitzer Straße 800<br />

Kirschberg 800<br />

Königshofener Straße 1 800<br />

Landratsamt 800<br />

Malzplan 800<br />

Markt 800<br />

Mohren/Mühlenstraße 800<br />

Ossietzkystraße/Aldi 800<br />

Roßplatz 800<br />

Saasa 800<br />

Saasa Am Nordhang 800<br />

Saasa Hirsch 800<br />

Schützenplatz/Busbahnhof 800<br />

Siedlung 800<br />

Silberberg 800<br />

Tierheim 800<br />

Tonteich 800<br />

Waldkrankenhaus 800<br />

Westschule 800<br />

Zeilbäume 800<br />

Elxleben (a. d. Gera) 794<br />

Elxleben, Am Untertor 794<br />

Elxleben, Finke 794<br />

Elxleben, Osterlange 794<br />

Elxleben [Zug] 794<br />

Emleben 761<br />

Emleben [Zug] 761<br />

Gartenstraße 761<br />

Engelsbach<br />

Abzweig 742, 751, 752, 753<br />

B 88 742, 751, 752, 753<br />

Noth 742, 751, 752, 753<br />

Erdmannsdorf 872<br />

Gasthaus 872<br />

Erfurt<br />

Abzweig B 4 10<br />

Abzweig Töttelstädt 10<br />

Abzweig Wiesenhügel 10<br />

Agentur für Arbeit 10<br />

Akazienallee 10<br />

Alach 10<br />

Alach, Schule 10<br />

Alacher Chaussee 10<br />

Alperstedter See 601<br />

Alte Försterei 10<br />

Alte Oper 10<br />

Alter Stadtweg 10<br />

Am Elsterberg 10<br />

Am Kirchberg 10<br />

Am Knotenberg 10<br />

Am Kreuzchen 10<br />

Am Rosenberg 10<br />

Am Roten Hof 10<br />

Am Schwemmbach 10<br />

Am Turnplatz 10<br />

Am Waldkasino 10<br />

Am Wasserturm 10<br />

Seite 20 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 21


Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

An der Lache 10<br />

Anger 10<br />

Angerbrunnen 10<br />

Anklamer Straße 10<br />

Apoldaer Straße 10<br />

Auf den Lösern 10<br />

Auf der großen Mühle 10<br />

August-Frölich-Straße 10<br />

Augustinerkloster 10<br />

August-Röbling-Straße 10<br />

Azmannsdorf 10<br />

Azmannsdorfer Weg 10<br />

Bahnhof Erfurt Ost 10<br />

Baumerstraße 10<br />

Bautzener Weg 10<br />

Bei den Froschäckern 10<br />

Benaryplatz 10<br />

Bergfeldstraße 10<br />

Bergrat-Voigt-Straße 10<br />

Bergstraße 10<br />

Berliner Straße 10<br />

Bernauer Straße 10<br />

Berufsschulen 10<br />

Bindersleben 10<br />

Bindersleben, Große Schenkgasse 10<br />

Bischleben 10<br />

Blücherstraße 10<br />

Blumenstraße 10<br />

Bodenfeldallee 10<br />

Bonhoefferstraße 10<br />

Boyneburgufer 10<br />

Brühler Garten 10<br />

Brühler Garten/Lutherstr. 10<br />

Bukarester Straße 10<br />

B<strong>und</strong>esarbeitsgericht 10<br />

Bunsenstraße 10<br />

Büropark AIRFURT 10<br />

Büropark Waltersleben 10<br />

Busbahnhof 10<br />

Büßleben 10<br />

Büßleben, Denkmal 10<br />

Büßleben, Siedlung 10<br />

Butterberg 10<br />

Daberstedt 10<br />

Deponie 10<br />

Dieselstraße 10<br />

Dittelstedt 10<br />

Domplatz Nord 10<br />

Domplatz Süd 10<br />

Dornheimstraße 10<br />

Dorstbornstraße 10<br />

Drosselberg 10<br />

E.ON Thüringer Energie AG 10<br />

ega 10<br />

Egstedt 10<br />

Egstedt, Wiesengr<strong>und</strong> 10<br />

Eiche (Büßleben) 10<br />

Einkaufszentrum 10<br />

Eisenberger Str. 10<br />

Eislebener Straße 10<br />

Erfurt Hbf [Zug] 10<br />

Erfurt Nord [Zug] 10<br />

Erfurt Ost [Zug] 10<br />

Erfurt-Bischleben [Zug] 10<br />

Erfurt-Gispersleben [Zug] 10<br />

Ermstedt 10, 792<br />

Ermstedt, Teich 10, 792<br />

Eugen-Richter-Straße 10<br />

Europaplatz 10<br />

Färberwaidweg 10<br />

Fichtenweg 10<br />

Finanzamt 10<br />

Finanzzentrum 10<br />

Fischmarkt/Rathaus 10<br />

Flughafen/Airport Parkhaus 10<br />

Forelle 10<br />

Freibad Möbisburg 10<br />

Frienstedt 10<br />

Fritz-Büchner-Straße 10<br />

Gamstädter Weg 10<br />

Gefahrenschutzzentrum 10<br />

Geraer Straße 10<br />

Geschwister-Scholl-Str. 10<br />

Gewerbegebiet Nord 10<br />

Gewerbegebiet Ost 10<br />

Gewerbegebiet Stotternheim 10<br />

Gispersleben 10<br />

Gispersleben, Schule 10<br />

Gorkistraße 10<br />

Gothaer Platz 10<br />

Gothaer Platz/Tettaustr. 10<br />

Gottstedt 10<br />

Greifswalder Straße 10<br />

Grubenstraße 10<br />

Günterstraße 10<br />

Gutenbergplatz 10<br />

Güterbahnhof 10<br />

Güterverkehrszentrum 10<br />

Haarberg 10, 522<br />

Hanoier Straße 10<br />

Hanseplatz/Fachhochschule 10<br />

Häßlerstraße 10<br />

Hauptbahnhof 10<br />

Hauptfriedhof 10<br />

Hauptfriedhof Schule 10<br />

Henne, Gasthaus 10<br />

Henne, Siedlung 10<br />

Heyderstraße 10<br />

Hirnzigenweg 10<br />

Hochheim 10<br />

Hochheimer Straße 10<br />

Hochstedt 10, 522<br />

Höffner Möbelhaus 10<br />

Hollerith-Straße 10<br />

Hubertus 10<br />

Hugo-John-Straße 10<br />

IKEA 10<br />

Ilmenauer Straße 10<br />

Ilversgehofener Platz 10<br />

Im Gebreite 10<br />

Jenaer Straße 10<br />

Julius-Leber-Ring 10<br />

Justizzentrum 10<br />

Kaffeetrichter 10<br />

Kalkreiße 10<br />

Kamenzer Straße 10<br />

Kammweg 10<br />

Karl-Reimann-Ring 10<br />

Katholisches Krankenhaus 10<br />

Kerspleben 10<br />

Kerspleben, Schule 10<br />

Kerspleben, Zum Kleinen Dorfplan 10<br />

Kleine Herrengasse 10<br />

Klinikum 10<br />

Konrad-Zuse-Straße 10<br />

Körnerstraße 10<br />

Krämpfer Gärten 10<br />

Krämpferflurweg 10<br />

Krämpfertor 10<br />

Krautländerstraße 10<br />

Kühnhausen 10<br />

Kühnhausen [Zug] 10<br />

Kühnhausen, Friedhof 10<br />

Landtag/IHK 10<br />

Lange Brücke 10<br />

Langer Graben 10<br />

Leipziger Platz 10<br />

Linde 10<br />

Linderbach 10<br />

Linderbach, B 7 10<br />

Linderbach Einkaufsmarkt 10<br />

Linderbacher Weg 10<br />

Löberstraße 10<br />

Luisenhof 10<br />

Luisenstraße 10<br />

Lutherkirche/SWE 10<br />

Mainzer Straße 10<br />

Marbach 10<br />

Marbach, Schlößchen 10<br />

Marcel-Breuer-Ring 10<br />

Märchensiedlung 10<br />

Märchenweg 10<br />

Marienhof 10<br />

Marienthal 10<br />

mdr/Kinderkanal 10<br />

Melchendorf 10<br />

Melchendorfer Markt 10<br />

Messe 10<br />

Meuselwitzer Straße 10<br />

Milchinselstraße 10<br />

Mittelhausen 10<br />

Mittelhausen Einkaufsmarkt 10<br />

Mittelhausen, Kirche 10<br />

Mittelhäuser Kreuz 10<br />

Mittelhäuser Straße 10<br />

Mittelhäuser Tonweg 10<br />

Möbisburg 10<br />

Möbisburg, Denkmal 10<br />

Möbisburg, Schule 10<br />

Molsdorf 10<br />

Moskauer Platz 10<br />

Mühlhäuser Straße 10<br />

Neusißstraße 10<br />

Neuwerkstraße 10<br />

Nibelungenweg 10<br />

Niedernissa 10<br />

Nordbahnhof 10<br />

Obertor 10<br />

Orionstraße 10<br />

Otto-Lilienthal-Schule 10<br />

P+R-Platz, Messe 10<br />

Paul-Schäfer-Straße 10<br />

Puschkinstraße 10<br />

Rembrandtstraße 10<br />

Rhoda/Steiger 10<br />

Rhodaer Chaussee 10<br />

Rieth 10<br />

Riethstraße 10<br />

Ringelberg 10<br />

Robert-Koch-Straße 10<br />

Rochlitzer Straße 10<br />

Rohda/Haarberg 10<br />

Rosengasse 10<br />

Rosenküche 10<br />

Seite 22 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 23


Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Rostocker Straße 10<br />

Roter Berg 10<br />

Roter Stein 10<br />

Rudolstädter Straße 10<br />

Ruhrstraße 10<br />

Saline 10<br />

Salinenstraße 10<br />

Salomonsborn 10<br />

Salomonsborn, In der Muld 10<br />

Samuel-Beck-Weg 10<br />

Schaderode 10<br />

Schloss Molsdorf 10<br />

Schmira 10<br />

Schwerborn 10<br />

Schwimmhalle Johannesplatz 10<br />

Singerstraße 10<br />

Sommerweg 10<br />

Sondershäuser Straße 10<br />

Sozialversicherungszentrum 10<br />

Spielbergtor 10<br />

SPOT 10<br />

Stadtmuseum/Kaisersaal 10<br />

Stadtrain 10<br />

Stedten 10<br />

Steigerstraße 10<br />

Steigerwaldstadion 10<br />

Steinplatz 10<br />

Stöberhaus 10<br />

Stollbergsiedlung 10<br />

Stotternheim [Zug] 10<br />

Stotternheim, Am Teiche 10<br />

Stotternheim, Bahnhof 10<br />

Stotternheim, Erlhofstr. 10<br />

Stotternheim, Logistikzentrum 10<br />

Stotternheim, Schule 10<br />

Strandbad Stotternheim 10<br />

Straße der Nationen 10<br />

Straße des Friedens 10<br />

Suhle Quelle 10<br />

Sulzer See 10<br />

Sulzer Siedlung 10<br />

Tannenwäldchen 10<br />

Teichgasse 10<br />

Theater 10<br />

Thielenstraße 10<br />

Thomaseck 10<br />

Thüringenhalle 10<br />

Thüringen-Park 10<br />

Tiefthal 10<br />

Töttelstädt 10<br />

Töttleben 10<br />

Tschaikowskistraße 10<br />

Tungerstraße 10<br />

Über den Krautländern 10<br />

Universität 10<br />

Universitätsbibliothek 10<br />

Urbich 10<br />

Urbich, Schule 10<br />

Urbicher Kreuz 10<br />

Vieselbach 10, 522<br />

Vieselbach [Zug] 10, 522<br />

Vieselbach, Bahnhof 10, 522<br />

Vieselbach, Brückenstr. 10, 522<br />

Vieselbach, Gewerbestraße 10, 522<br />

Vieselbach, Rathausstraße 10, 522<br />

Vilniuser Straße 10<br />

Volkenroder Weg 10<br />

Vor den Salzwiesen 10<br />

Wagenfeldstraße 10<br />

Waldhaus 10<br />

Wallichen 10<br />

Waltersleben 10<br />

Waltersleben, Wassergraben 10<br />

Warschauer Straße 10<br />

Wartburgstraße 10<br />

Wartburgstraße, Schule 10<br />

Wasserweg 10<br />

Webergasse/Andreaskirche 10<br />

Wendenstraße 10<br />

Werner-Kühne-Straße 10<br />

Wiesenhügel 10<br />

Wilhelm-Busch-Straße 10<br />

Wilhelm-Wolff-Straße 10<br />

Willroder Forst 10<br />

Windischholzhausen/X-FAB 10<br />

Wohngebiet Zeckensee 10<br />

Wohnpark Frienstedt 10<br />

Zoopark 10<br />

Zum Pferderieth 10<br />

Zum Weiher 10<br />

Zum Zoopark 10<br />

Ernstroda 742, 751<br />

Kirche 742, 751<br />

Oberdorf 742, 751<br />

Eschenbergen 791<br />

Eßleben (b. Buttstädt) 506<br />

Ettersburg<br />

Am Keßling 20<br />

Einnahme 20<br />

Schloß 20<br />

Wohnheim 20<br />

Etzdorf 890<br />

Finsterbergen 752<br />

Steigermühle 752<br />

Fischbach 744<br />

Floh<br />

Bahnhofstraße 755<br />

Kaufhalle 755<br />

Oberdorf 755<br />

Rondell 755<br />

Flurstedt 501<br />

Frankendorf<br />

B 7 512<br />

Ort 512<br />

Frauenprießnitz 812<br />

Freienorla 864<br />

Freienorla [Zug] 864<br />

Gasthaus Schwan 864<br />

Gewerbegebiet 864<br />

Weinschänke 864<br />

Freudenthal 772<br />

Friedrichroda 742<br />

Alexandrinenstraße 742<br />

Bahnhofstraße 742<br />

Friedrichroda [Zug] 742<br />

Friedrichroda [TWSB] 742<br />

Gr<strong>und</strong>schule 742<br />

Gymnasium 742<br />

Kirche 742<br />

Friedrichswerth 723<br />

Friemar 791<br />

Gärtnerei 791<br />

Schule 791<br />

Fröttstädt<br />

Fröttstädt [Zug] 731<br />

Gamstädt 10, 792<br />

Gebesee<br />

Denkmal 795<br />

Gr<strong>und</strong>schule 795<br />

Gymnasium 795<br />

Neubau 795<br />

Rathaus 795<br />

Siedlung 795<br />

Gebstedt 502, 503<br />

Geisenhain 852<br />

Georgenthal<br />

Auestraße 753<br />

Bahnhof 753<br />

Bahnhofstraße 753<br />

Georgenthal [Zug] 753<br />

Ohrdrufer Straße 753<br />

Ort 753<br />

Querweg 753<br />

Gera<br />

Gera Hbf [Zug] 40<br />

Gera-Langenberg [Zug] 40<br />

Gera-Zwötzen [Zug] 40<br />

Gera Süd [Zug] 40<br />

Abzweig Collis 40<br />

Abzweig Großaga 40<br />

Abzweig Lessen 40<br />

Abzweig Mühlenweg (Rusitz) 40<br />

Abzweig Seligenstädt 40<br />

Ahornstraße 40<br />

Altenburger Straße 40<br />

Am Ernseer Berg 40<br />

Am Kalkberg 40<br />

Am Lerchenberg 40<br />

Am Rotgraben 40<br />

Am Steinertsberg 40<br />

Am Trotz 40<br />

An der Eibe 40<br />

An der Spielwiese 40<br />

Autobahn 40<br />

Bahnhof Zwötzen 40<br />

Bauvereinsstraße 40<br />

Berufsakademie 40<br />

Berufs- <strong>und</strong> Technologiezentrum 40<br />

Betriebshof GVB 40<br />

Bieblach-Ost 40<br />

Bieblach-Ost, Kurpark 40<br />

Bieblacher Straße 40<br />

Biohof, Aga 40<br />

Bruno-Brause-Straße 40<br />

Busbahnhof 40<br />

Collis 40<br />

Conradstraße 40<br />

Cretzschwitz 40<br />

Dahliengarten/Tierpark 40<br />

Dorna 40<br />

Dr.-Semmelweis-Weg 40<br />

Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 40<br />

Dürrenebersdorf 40<br />

Erfurtstraße 40<br />

Erich-Weinert-Straße 40<br />

Ernsee 40<br />

Ernst-Abbe-Straße 40<br />

Ernststraße 40<br />

Erzhammerweg 40<br />

Fichtenweg 40<br />

Flugplatz 40<br />

Forstgarten 40<br />

Frankenthal 40<br />

Frankenthal, Ort 40<br />

Seite 24 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 25


Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Friedensbrücke 40<br />

Friedrich-Engels-Straße 40<br />

Friedrich-Naumann-Platz 40<br />

Fußgängerbrücke 40<br />

Gerhard-Hauptmann-Straße 40<br />

Gewerbegebiet Am Vogelherd 40<br />

Gewerbegebiet Leumnitz 40<br />

Gewerbegebiet Pforten 40<br />

Gewerbegebiet Trebnitz 40<br />

Gewerbepark Keplerstraße 1 40<br />

Gewerbepark Keplerstraße 2 40<br />

Gewerbepark Leibnitzstraße 40<br />

Gewerbepark Rusitz 40<br />

Gleisdreieck Lusan 40<br />

Glück-Auf-Weg 40<br />

Großaga 40<br />

Großfalka 40<br />

Grüner Weg 40<br />

Hain 40<br />

Hammelburg 40<br />

Harpersdorf 40<br />

Hauptbahnhof/Theater 40<br />

Heidecksburgstraße 40<br />

Heinrichstraße 40<br />

Herderstraße 40<br />

Hermsdorf 40<br />

Hermsdorf, Ort 40<br />

Hilde-Coppi-Straße 40<br />

Hofer Straße 40<br />

Industriestraße 40<br />

J.-R.-Becher-Str. 40<br />

Kaimberg 40<br />

Karl-Matthes-Straße 40<br />

Kauern 40<br />

Keplerstraße 40<br />

Keplerstraße, Westkurve 40<br />

Kleinaga 40<br />

Kleinaga, Schule 40<br />

Kleinfalke 40<br />

Klinikum 40<br />

Klinikum, Haupteingang 40<br />

Körnerstraße 40<br />

Kuchenholz 40<br />

Laasener Straße 40<br />

Lange Straße 40<br />

Langenberg 40<br />

Langenberger Straße 40<br />

Lärchenstraße 40<br />

Lasurstraße 40<br />

Lauenhain 40<br />

Leipziger Straße 40<br />

Lessen 40<br />

Leumnitz 40<br />

Liebestraße 40<br />

Liebschwitz 40<br />

Lobensteiner Straße 40<br />

Lusan/Brüte 40<br />

Lusan/Laune 40<br />

Lusan/Zeulsdorf 40<br />

Martins Höhe 40<br />

Meuselwitzer Straße 40<br />

Milbitz 40<br />

Mitschurinstraße 40<br />

Naulitz 40<br />

Naulitzer Straße 40<br />

Negis 40<br />

Niebra 40<br />

Niebraer Weg 40<br />

Oberröppisch 40<br />

Ochsenbrücke 40<br />

Ostfriedhof 40<br />

Oststraße 40<br />

Otticha 40<br />

Otto Dix 40<br />

Otto-Hahn-Straße 40<br />

Park der Jugend 40<br />

Pasternakstraße 40<br />

Pforten 40<br />

Pionierkaserne 40<br />

Puschkinplatz 40<br />

Reichenbach 40<br />

Reuß-Park 40<br />

Richard-Wagner-Straße 40<br />

Roben 40<br />

Ronneburger Straße 40<br />

Röpsen 40<br />

Röpsen, Schule 40<br />

Roschütz 40<br />

Roschütz, Friedhof 40<br />

Roter Weg 40<br />

Rubitz 40<br />

Ruckdeschelstraße 40<br />

Rusitz 40<br />

Salzstraße 40<br />

Schafpreskeln 40<br />

Scheibe 40<br />

Schenkendorfstraße 40<br />

Scherperstraße 40<br />

Scheubengrobsdorf 40<br />

Schiefergasse 40<br />

Schillerstraße 40<br />

Schmelzhüttenstraße 40<br />

Schoßbachstraße 40<br />

Siedlung Elstertal 40<br />

Silvener Straße 40<br />

Söllmnitz 40<br />

Sorge/Markt 40<br />

Sportplatz Brüte 40<br />

Stadtgraben 40<br />

Stadtring 40<br />

Steinbrücken 40<br />

Steinstraße 40<br />

Strandbad 40<br />

Straße des Bergmanns 40<br />

Südbahnhof 40<br />

Südfriedhof 40<br />

Taubestraße 40<br />

Thränitz 40<br />

Thränitz, Stern 40<br />

Tinz 40<br />

Trebnitz 40<br />

Trebnitz/Laasen 40<br />

Untermhaus 40<br />

Untermhaus, Friedhof 40<br />

Untermhäuser Straße 40<br />

Unterröppisch 40<br />

Untitzer Straße 40<br />

Vorspanneberg 40<br />

Wacholderbaum 40<br />

Wacholderbaum B2 40<br />

Wehrstraße 40<br />

Weißig 40<br />

Wernsdorf 40<br />

Windischenbernsdorf 40<br />

Windmühlenweg 40<br />

Wintergarten 40<br />

Zeulenrodaer Straße 40<br />

Zeulsdorfer Straße 40<br />

Zschippern 40<br />

Zur Quelle 40<br />

Zwötzen 40<br />

Zwötzener Straße 40<br />

Gerega 842<br />

Gernewitz 843<br />

Geunitz<br />

Obermühle 862<br />

Ort 862<br />

Gierstädt 796<br />

Gewerbegebiet 796<br />

Gleichenhof 791<br />

Goldbach (b. Apolda) 501<br />

Goldbach (Landkr. Gotha) 721<br />

Schule 721<br />

Golmsdorf 822<br />

Kirche 822<br />

Gösen 800<br />

Gösen, Abzweig Törpla 800<br />

Gospiteroda 751<br />

Gotha<br />

18.-März-Straße 700<br />

Alter Schlachthof 700<br />

Am hagewe-Markt/Inselsbergstraße 700<br />

Am Lindenhügel 700<br />

Am Peter 700<br />

Am Schmalen Rain 700<br />

Am ZOB 700<br />

Arndtstraße 700<br />

August-Creutzburg-Straße 700<br />

Bahnhofstraße 700<br />

Bendastraße 700<br />

Bergallee 700<br />

Berta-Schneyer-Straße/Ges<strong>und</strong>heitsz. 700<br />

Bertha-von-Suttner-Platz 700<br />

Berufsschulzentrum 700<br />

Betriebshof Steinbrück 700<br />

Betriebshof [TWSB] 700<br />

Boilstädt 700<br />

Brieglebstraße 700<br />

Buflebener Straße 700<br />

Burbachstraße 700<br />

Clara-Zetkin-Straße 700<br />

Coburger Platz 700<br />

Dr.-Troch-Straße 700<br />

Eisenacher Straße 700<br />

Erfurter Landstraße 700<br />

Ernststraße 700<br />

Eschleber Straße 700<br />

Fliegerstraße 700<br />

Fre<strong>und</strong>warte 700<br />

Friedensteinkaserne 700<br />

Friedrich-Perthes-Straße 700<br />

Friemarer Straße 700<br />

Gadollastraße/Landratsamt 700<br />

Gartenstraße 700<br />

Gewerbegebiet Luftschiffhafen 700<br />

Gleichenstraße 700<br />

Goldbacher Siedlung 700<br />

Goldbacher Straße 700<br />

Gotha [Zug] 700<br />

Gotha Ost [Zug] 700<br />

Gothaer Straße 700<br />

Harjesstraße 700<br />

Hauptbahnhof 700<br />

Seite 26 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 27


Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Hauptfriedhof 700<br />

Hersdorfplatz 700<br />

Hersdorfstraße 700<br />

Huttenstraße 700<br />

Kieswerk 700<br />

Kindleben 700<br />

Kindleber Feld 700<br />

Krahnberg 700<br />

Kreiskrankenhaus 700<br />

Leinastraße 700<br />

Leinefelder Straße 700<br />

Ludwigstraße 700<br />

Mönchallee 700<br />

Molschleber Straße 700<br />

Mozartstraße 700<br />

Müllersweg 700<br />

Myconiusplatz 700<br />

Orangerie 700<br />

Oskar-Gründler-Straße 700<br />

Ostbahnhof 700<br />

Oststraße 700<br />

Pestalozzistraße 700<br />

Reinhardsbrunnerstraße 700<br />

Reuterstraße 700<br />

Reyerstraße 700<br />

Rudloffstraße 700<br />

Schlegelstraße 700<br />

Schöne Aussicht 700<br />

Seniorenresidenz 700<br />

Siebleben 700<br />

Siebleben Gymnasium 700<br />

Siebleben, Seeberger Landstraße 700<br />

Stadion 700<br />

Stadthalle 700<br />

Städtischer Hof 700<br />

Steinstraße 700<br />

Südstraße/Hauptbahnhof 700<br />

S<strong>und</strong>hausen 700<br />

S<strong>und</strong>hausen, Inselsbergstraße 700<br />

S<strong>und</strong>hausen, Schule 700<br />

Töpfleben 700<br />

Uelleben, Am Steinborn 700<br />

Uelleben, Ernst-Thälmann-Straße 700<br />

Uelleben, Marktstraße 700<br />

Uelleber Straße/F.-Ebert-Str. 700<br />

Von-Zach-Straße 700<br />

Wagenhalle 700<br />

Waltershäuser Straße 700<br />

Weimarer Straße 700<br />

Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) 700<br />

Zeppelinstraße 700<br />

Göttern 513<br />

Grabsdorf 811<br />

Grabsleben 791<br />

Gräfenhain 762<br />

Gräfentonna<br />

Bahnhof 713<br />

Gräfentonna [Zug] 713<br />

JVA 713<br />

Markt 713<br />

Schule 713<br />

Graitschen auf der Höhe 811<br />

Graitschen bei Bürgel 831<br />

Grana 894<br />

Gewerbegebiet Grana 894<br />

Grana, Näthern 894<br />

Greuda 860<br />

Gröben<br />

Wendeschleife 843<br />

Großbockedra 853<br />

Großeutersdorf<br />

Großeutersdorf, B 88 860<br />

Großeutersdorf, Kirche 860<br />

Großfahner 796<br />

Großhelmsdorf 801<br />

Großheringen<br />

Bahnhof 504<br />

Großheringen [Zug] 504<br />

Unterdorf 504<br />

Großkröbitz 859<br />

Großlöbichau 834<br />

Großlöbichau, Wendeschleife 834<br />

Großlohma 513<br />

Großmölsen 602<br />

Großobringen<br />

Großobringen, B 85 20, 531<br />

Großobringen, Schulhaltestelle 20, 531<br />

Großpürschütz 860<br />

Großrettbach 792<br />

Großromstedt 501<br />

Großschwabhausen<br />

Bahnhof 512<br />

Großschwabhausen [Zug] 512<br />

Großschwabhausen, Am Anger 512<br />

Großschwabhausen, Schule 512<br />

Gumperda<br />

Gumperda, Gumpertal 861<br />

Gumperda, Ort 861<br />

Günthersleben 771<br />

Sicklerstraße 771<br />

Gutendorf 524<br />

Haina 723<br />

Haina, Friedrichswerther Straße 723<br />

Hainbücht<br />

Brücke 852<br />

Hainchen 811<br />

Haindorf 531<br />

Haindorfer Mühle 531<br />

Hainichen 823<br />

Hainichen, Ort 823<br />

Hainspitz 830<br />

Schule 830<br />

Hammerstedt 511<br />

Hand, Abzweig Saasa 800<br />

Hapersdorf<br />

Hapersdorf, Denkmal 40<br />

Hapersdorf, Gasthof 40<br />

Hardisleben<br />

Hardisleben, Hauptstraße 506, 507<br />

Hardisleben, Schulhaltestelle 506, 507<br />

Hartmannsdorf 891<br />

Flutgraben 891<br />

Wendeschleife 891<br />

Hauenthal 531<br />

Hausen b. Gotha 711<br />

Hayn 522<br />

Heichelheim 531<br />

Hellborn 878<br />

Hermsdorf<br />

Alte Regensburger Straße 850<br />

Am Stadthaus 850<br />

Bahnhof 850<br />

Eisenberger Straße 850<br />

Fußweg zum Rasthof 870<br />

GLOBUS 850<br />

Grünstädter Platz 850<br />

Gymnasium 850<br />

Hermsdorf-Klosterlausnitz [Zug] 850<br />

Holzbau 850<br />

Keramikerstraße 850<br />

Regelschule 850<br />

Schulstraße 850<br />

Siedlung 850<br />

Hermstedt 501<br />

Herrenhof 753<br />

Hetschburg<br />

Hetschburg [Zug] 515<br />

Hetzdorf 830<br />

Heusdorf 500<br />

Hirschroda 501<br />

Hochdorf (Blankenh.) 514<br />

Hochheim (Kr. Gotha) 711, 721<br />

Hohendorf 832<br />

Hohenfelden 523<br />

Hohenfelden, Campingplatz 523<br />

Hohenfelden, Freilichtmuseum 523<br />

Hohenfelden, Freizeitpark (Stausee) 523<br />

Hohenfelden, Kreuzung 523<br />

Hohenfelden, Waldstraße (Stausee) 523<br />

Hohenkirchen 761, 762<br />

B 247 761, 762<br />

Hohlstedt 512<br />

B 7 512<br />

Ort 512<br />

Hopfgarten 521<br />

Hopfgarten (b. Weimar) [Zug] 521<br />

Hörselgau<br />

Fröttstädter Straße 731<br />

Hörselgau [Zug] 731<br />

Schule 731<br />

Hottelstedt 532<br />

Hummelshain 865<br />

Ilmsdorf 832, 833<br />

Ingersleben 773<br />

Zitzmannmühle 773<br />

Isseroda<br />

Friedhof 521<br />

Schlossgasse 521<br />

Schule 521<br />

Jägersdorf 855<br />

Jena<br />

A.-Bruckner-Weg 30<br />

Abbe Gymn./Buchenweg 30<br />

Alte Burgauer Brücke 30<br />

Altenburger Str. 30<br />

Am Klinikum 30<br />

Am Paradiesbahnhof 30<br />

Am Steiger 30<br />

Am Steinbach 30<br />

Am Zementwerk 30<br />

Ammerbach 30<br />

Ammerbach, Ort 30<br />

Ammerbacher Straße 30<br />

An der Eule 30<br />

An der Trebe 30<br />

B.-Brecht-Str. 30<br />

Beutenberg Campus 30<br />

Bf. Göschwitz 30<br />

Bf. Neue Schenke 30<br />

Brückenstr. 30<br />

Buchenweg 30<br />

Burgaupark 30<br />

Seite 28 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 29


Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Burgau, Keßlerstr. 30<br />

Burgau, Lobedaer Str./Keßlerstr. 30<br />

Busbahnhof 30<br />

Carl August 30<br />

Closewitz 30<br />

Closewitzer Str. 30<br />

Cospeda 30<br />

Damaschkeweg 30<br />

Dammstr. 30<br />

E.-Kuithan-Str. 30<br />

Ebertstr. 30<br />

Einhügelquelle 30<br />

Emil-Wölk-Str. 30<br />

Ernst-Abbe-Platz 30<br />

Ernst-Ruska-Ring 30<br />

Eschenplatz 30<br />

Fachhochschule 30<br />

Felsbachstr. 30<br />

Felsenkeller 30<br />

Flutgraben 30<br />

Freizeitbad 30<br />

F.-Zucker-Str. 30<br />

Fuchslöcherstraße 30<br />

Gabelsbergerstr. 30<br />

Geschw.-Scholl-Str. 30<br />

Gleisdreieck Burgau 30<br />

Göschw. Kirche 30<br />

Göschwitz, Schleife 30<br />

Göschwitzer Str. 30<br />

Grüne Aue 30<br />

Gustav-Fischer-Str. 30<br />

Hautklinik 30<br />

Herrmann-Löns-Str. 30<br />

H.-Schrade-Str. 30<br />

Humboldtstr. 30<br />

Huttenstr. 30<br />

Ilmnitz 30, 843<br />

Ilmnitz, Kreisel 30, 843<br />

Isserstedt, B 7 30, 501, 512<br />

Isserstedt, GLOBUS 30, 501, 512<br />

Isserstedt, Ort 30, 501, 512<br />

Jena-Göschwitz [Zug] 30<br />

Jena Ost 30<br />

Jena Paradies [Zug] 30<br />

Jena Saalbf [Zug] 30<br />

Jena West [Zug] 30<br />

Jena-Zwätzen [Zug] 30<br />

Jenertal 30<br />

Jenoptik 30<br />

Jenzigweg 30<br />

Johannisplatz 30<br />

Katharinenstr. 30<br />

Kernbergstr. 30<br />

Kieshügel 30<br />

Krippendorf 30<br />

Kunitz 30, 822<br />

Kunitz, Wendeschleife 30, 822<br />

Laasan 30, 822<br />

Langetal 30<br />

Leutra 30<br />

Leutra, Untermühle 30<br />

Leutra, Wendeschleife 30<br />

Lobeda 30<br />

Lobeda-Ost 30<br />

Lobeda-Ost Drackendorfer Weg 30<br />

Lobeda-West 30<br />

Löbichauer Str. 30<br />

Löbstedt 30<br />

Löbstedter Str. 30<br />

Loquitzweg 30<br />

Lucas-Cranach-Allee 30<br />

Lützeroda 30<br />

Maua 30<br />

Maua, B 88 30<br />

Maua, Siedlung 30<br />

Maua, Unterm Sande 30<br />

Merseburger Str. 30<br />

Mozartweg 30<br />

Mühlenstr. 30<br />

Mühltal 30<br />

Münchenroda 30<br />

Naumburger Str. 30<br />

Neue Schenke [Zug] 30<br />

Neulobeda 30<br />

Neuwöllnitz 30<br />

Nordschule 30<br />

Ostschule 30<br />

Oßmaritzer Str. 30<br />

Paradiesbahnhof 30<br />

Pfälzer Straße 30<br />

Platanenstr. 30<br />

Rautal 30<br />

Remderoda 30<br />

Richard-Sorge-Str. 30<br />

Riedstr. 30<br />

Ringwiese 30<br />

Rödigenweg 30<br />

Saalbahnhof 30<br />

Saalepark 30<br />

Saaleufer 30<br />

Scharnhorststr. 30<br />

Schlachthofstr. 30<br />

Schlegelsberg 30<br />

Schlegelstr. 30<br />

Schlippenstr. 30<br />

Schützenhofstr. 30<br />

Sonnenblick 30<br />

Spittelplatz 30<br />

Sportforum 30<br />

Stadtzentrum, Holzmarkt 30<br />

Stadtzentrum, Löbdergraben 30<br />

Stadtzentrum, Teichgraben 30<br />

Steinborn 30<br />

Steinweg/Universität 30<br />

Stifterstr. 30<br />

Talschule 30<br />

Talstr. 30<br />

Universität 30<br />

Vierzehnheiligen 30<br />

Volkshaus 30<br />

Westbahnhof 30<br />

Westbahnhofstr. 30<br />

Wiesenstr. 30<br />

Winzergasse 30<br />

Winzerla 30<br />

Wochenendsiedlung 30<br />

Wogau 30, 834<br />

Wöllnitz 30<br />

Wöllnitz, Hinterweg 30<br />

Wöllnitz, Im Krähmer 30<br />

Wöllnitzer Str. 30<br />

Zeiss-Werk 30<br />

Ziegenhain 30<br />

Ziegenhainer Tal 30<br />

Zwätzen 30<br />

Zwätzen, Schleife 30<br />

Jenalöbnitz 831<br />

Kaatschen-Weichau 504<br />

Kahla 860<br />

Kahla [Zug] 860<br />

Am Langen Bürgel 860<br />

Bahnhof 860<br />

Heinketal 860<br />

Im Carmisch 860<br />

Löbschütz 860<br />

Löbschütz, Förderschule 860<br />

Porzellanwerk 860<br />

Schulstraße 860<br />

Vogelbauer 860<br />

Kämmeritz 810<br />

Kaltenborn (b. Niederndorf 40<br />

Kapellendorf 501, 512<br />

Karlsdorf 876<br />

Brücke 876<br />

Keßlar 514<br />

Kiliansroda 511<br />

Kleinbockedra 853<br />

Kleinbucha 863<br />

Kleinebersdorf 877<br />

Kleiner Inselsberg 745<br />

Kleineutersdorf 860<br />

Wendeschleife 860<br />

Kleinfahner 796<br />

Kleinhelmsdorf 801<br />

Kleinkröbitz 859<br />

Kleinlöbichau 834<br />

Kleinlohma 513<br />

Kleinmölsen 602<br />

Kreuzung 10, 602<br />

Kleinobringen<br />

Plan 20, 531<br />

Kleinprießnitz<br />

Wendeschleife 812<br />

Kleinpürschütz 860<br />

Schlossberg 860<br />

Kleinrettbach 773, 792<br />

Kleinromstedt 501<br />

Schule 501<br />

Kleinschwabhausen 512<br />

Klengel 830<br />

Klettbach 522<br />

Ködderitzsch 501<br />

Königshofen 800<br />

Schule 800<br />

Kösnitz 501<br />

Kottendorf 523<br />

Köttendorf 511<br />

Kraftsdorf<br />

Kraftsdorf [Zug] 881<br />

Krakendorf 514<br />

Kranichfeld<br />

Kranichfeld [Zug] 523<br />

Bahnhof 523<br />

Lindental 523<br />

Meininger Hof 523<br />

Neumalsweg 523<br />

Obergasse 523<br />

Sandbergstr. 523<br />

Krautheim 531<br />

Kromsdorf<br />

Kromsdorf-Nord, Eselsweg 20<br />

Kromsdorf-Nord, Schloss 20<br />

Kromsdorf-Süd 20<br />

Seite 30 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 31


Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Kursdorf 800<br />

Laasdorf 843<br />

Lachstedt 505<br />

Langendembach 865<br />

Laucha 732<br />

Teutleber Straße 732<br />

Launewitz 810<br />

Lehesten 823<br />

Lehnstedt 511<br />

Leina 731<br />

Hauptstraße 731<br />

Lengefeld<br />

B 85 514<br />

Hochdorfer Straße 514<br />

Leutenthal 531<br />

Lichtenau (b. Neustadt) 867<br />

Liebschwitz<br />

Berufsschule 40<br />

Friedensbrücke 40<br />

Friedbr. RVG 40<br />

Liebstedt 501<br />

Linda b. Magdala 511<br />

Lindau 890<br />

Neue Schenke 890<br />

Lindig 860<br />

Lippersdorf 872<br />

Löberschütz<br />

Kulturhaus 831<br />

Wartehalle 831<br />

Lohmühle 753<br />

Loßnitz 513<br />

Lotschen b. Blankenh. 514<br />

Lotschen b. Stadtroda 852<br />

Lucka 833<br />

Luisenthal<br />

Bahnhof 763<br />

Luisenthal (Thür.) [Zug] 763<br />

Ohratal 763<br />

Sparkasse 763<br />

Talsperre 763<br />

Magdala<br />

Am Stadtpark 513<br />

Autobahn 513<br />

Blankenhainer Str. 513<br />

Göttern 513<br />

Johannisring 513<br />

Lohmaer Straße 513<br />

Ort 513<br />

Magersdorf 874<br />

Maina 511<br />

Marienglashöhle 743<br />

Markvippach<br />

Gemeindeverwaltung 603<br />

Mattstedt 500<br />

Mechelroda 511<br />

Mechterstädt 732<br />

Mechterstädt [Zug] 732<br />

Schule 732<br />

Meckfeld b. Bad Berka 524<br />

Meckfeld bei Blankenhain 514<br />

Mellingen<br />

Burgkeller 511<br />

Mellingen (Thür) [Zug] 511<br />

Schule 511<br />

Weimarische Straße 511<br />

Mennewitz 843<br />

Mertendorf 820<br />

Metebach 731<br />

Meusebach<br />

Ort 873<br />

Milda<br />

Schule 859<br />

Wendeschleife 859<br />

Möckern 852<br />

Molau 813<br />

Molschleben 791<br />

Schule 791<br />

Mönchenholzhausen 10, 522<br />

Möbel-Rieger 10, 522<br />

Mörsdorf<br />

Gasthaus 851<br />

Gewerbegebiet 851<br />

Windmühle 851<br />

Mühlberg 772<br />

München b. Bad Berka 523<br />

B 87 523<br />

München bei Bad Berka [Zug] 523<br />

Tonndorfer Str. 523<br />

Münchengosserstädt 505<br />

Nauendorf (b. Ohrdruf) 753<br />

Nauendorf (b. Kranichfeld) 522, 523<br />

Nausnitz<br />

B 7 832, 833<br />

Ort 832, 833<br />

Nautschütz 801<br />

Neckeroda 514<br />

Nennsdorf 858<br />

Nerkewitz 823<br />

Wartehalle 823<br />

Nermsdorf 531<br />

Nesselberg Neue Ausspanne 754<br />

Nesselberghaus 754<br />

Nesselhof 754<br />

Neudietendorf<br />

Bahnhof 773<br />

Feuerwehr 773<br />

Gymnasium 773<br />

Kornhochheim 773<br />

Kornhochheim, Gewerbegebiet 773<br />

Neudietendorf [Zug] 773<br />

Regelschule 773<br />

Neudörnfeld 514<br />

Neuengönna<br />

Ort 822<br />

Wendeschleife 822<br />

Neufrankenroda 723<br />

Neumark<br />

Markt 532<br />

Vippachedelhäuser Straße 532<br />

Neustadt an der Orla<br />

Busbahnhof 869<br />

Ernst-Thälmann-Straße 869<br />

Friedhof Waldfrieden 869<br />

Friedhofstraße 869<br />

Goethestraße 869<br />

Neustedt 503<br />

Niedermühle 501<br />

Niederndorf 40<br />

Kaltenborner Weg 40<br />

Niederreißen 502<br />

Niederroßla<br />

Dorf 500<br />

Siedlung 500<br />

Niedersynderstedt 513<br />

Niedertrebra<br />

Kindergarten 501<br />

Mitte 501<br />

Niedertrebra [Zug] 501<br />

Niederzimmern 522<br />

Gr<strong>und</strong>schule 522<br />

Regelschule 522<br />

Nirmsdorf 502<br />

Nohra<br />

B 7 (untere Haltestelle) 521<br />

Flur 521<br />

Gewerbepark U.N.O 521<br />

Nohra (Weimar) [Zug] 20<br />

obere Haltestelle 521<br />

Schlachthof 521<br />

Sperlingsberg 521<br />

Nottleben 792<br />

Oberbodnitz 874<br />

Obergneus 853<br />

Obergrunstedt 20<br />

Obergrunstedt [Zug] 20<br />

Oberhof<br />

Friedensplatz 765<br />

Oberndorf 501<br />

Obernissa 522<br />

Oberreißen 502<br />

Oberroßla 500<br />

Obersynderstedt 513<br />

Obertrebra 501<br />

Oelknitz 855<br />

Oesterbehringen 724<br />

Oettern 511<br />

Ohrdruf<br />

A.-Schauder-Straße 762<br />

Am Gehrengraben 762<br />

Arnstädter Straße 762<br />

Bahnhof 762<br />

Bahnhofstraße 762<br />

Berufsschule 762<br />

Felsenkeller 762<br />

Feuerwache 762<br />

Gartenstadt 762<br />

Gr<strong>und</strong>schule 762<br />

Gymnasium 762<br />

Hauptwache 762<br />

Hermes-Logistik 762<br />

Kirche 762<br />

Ohrdruf [Zug] 762<br />

Seniorenheim 762<br />

Steinstraße 762<br />

Weststraße 762<br />

Ollendorf 602<br />

Orlamünde<br />

Bahnhof 864<br />

Bahnhofstraße 864<br />

Naschhausen 864<br />

Orlamünde [Zug] 864<br />

Schule 864<br />

Stadttor 864<br />

Oßmannstedt 501<br />

Oßmannstedt [Zug] 501<br />

Oßmaritz<br />

Ort 858<br />

Ottendorf<br />

Hirsch 877<br />

Markt 877<br />

Schule 877<br />

Ottmannshausen 532<br />

Flugplatz 532<br />

Ottstedt (bei Magdala) 511<br />

Seite 32 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 33


Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Ottstedt am Berge 522<br />

Papiermühle (Stadtr.) [Zug] 851<br />

Petersberg<br />

Gewerbegebiet 800<br />

Gewerbegebiet, Wendeschleife 800<br />

Wartehalle 800<br />

Petriroda 761<br />

Petriroda [Zug] 761<br />

Pferdingsleben 791<br />

Pfiffelbach 501<br />

Regelschule 501<br />

Verwalt.-gem. 501<br />

Pflanzwirbach 542<br />

Pfuhlsborn 501<br />

Pfullendorf 711<br />

Poche 500<br />

Poppendorf 810<br />

Porstendorf 822<br />

Porstendorf [Zug] 822<br />

Posewitz 505<br />

Pötewitz 892<br />

Poxdorf 831<br />

Pratschütz 801<br />

Pretschwitz 830<br />

Quirla<br />

Abzweig n. Dorna 852<br />

Altenburger Hof 852<br />

Rabis 843<br />

Ramsla 532<br />

Waage 532<br />

Rannstedt 501<br />

Rastenberg 507<br />

Bad 507<br />

Finneck 507<br />

Hinter der Burg 507<br />

Schule 507<br />

Untertorstr. 507<br />

Rattelsdorf 876<br />

Rauda 891<br />

Rauschenburg 515<br />

Rauschwitz 830<br />

Abzweig n. Schmörschwitz 830<br />

Pretschwitzer-Straße 830<br />

Rausdorf 853<br />

Reichenbach (bei Gotha) 724<br />

Reichenbach b. Hermsdorf<br />

Markt 870<br />

Porzellanwerk 870<br />

Reinhardsbrunn<br />

Bahnhof 742<br />

Reinhardsbrunn-Friedrichroda [Zug] 742<br />

Reinhardsbrunner Teiche 742<br />

Reinstädt 862<br />

Gasthaus 862<br />

Reisdorf 503<br />

Remstädt<br />

Am Gut 711, 721<br />

Hohe Straße 711, 721<br />

Oststraße 711, 721<br />

Renthendorf<br />

Agrargenossenschaft 877<br />

Kindergarten 877<br />

Wendeschleife 877<br />

Rettwitz 514<br />

Riechheim 523<br />

Riechheimer Berg 523<br />

Ringleben 795<br />

Ringleben-Gebesee [Zug] 795<br />

Rittersdorf 523<br />

Rockau 820<br />

Rodameuschel 505<br />

Rodebachsmühle 753<br />

Rodias<br />

Ort 856<br />

Rodigast 833<br />

Abzweig n. Lucka 833<br />

Rödigen 823<br />

Rödigsdorf 501<br />

Rohrbach (bei Buttelstedt) 531<br />

Rothenstein<br />

Ort 855<br />

Rothenstein (Saale) [Zug] 855<br />

Schule 855<br />

Rottdorf 514<br />

Blankenhainer Straße 514<br />

Dorfstraße 514<br />

Röttelmisch 861<br />

Rudelsdorf 890<br />

Rudersdorf 506<br />

Rudolstadt<br />

A.-Sommer-Str. 542<br />

Bahnhof 542<br />

Gartenstr. 542<br />

Nordfriedhof 542<br />

Rudolstadt-Center 542<br />

Teichschänke 542<br />

Rutha<br />

Ort 853<br />

Ruttersdorf 852<br />

Gemeinde 852<br />

Saalborn 514<br />

Sachsenhausen 531<br />

Scheiditz<br />

Ort 842<br />

Schellroda 522<br />

Gaststätte 522<br />

Schinditz 505<br />

Schirnewitz 855<br />

Schkölen<br />

Taubenherd 811<br />

Ziegelei 811<br />

Zschorgulaer Straße 811<br />

Schleifreisen 850<br />

Schleuskau 812<br />

Schlöben 843<br />

Gemeinde 843<br />

Schule 843<br />

Schloßvippach 603, 604<br />

Schmalkalden<br />

Busbahnhof 756<br />

Geschwister-Scholl-Straße 756<br />

Gothaer Straße 756<br />

Happelshütte 756<br />

Herrentälchen 756<br />

Krankenhaus 756<br />

Recklinghäuser Straße 756<br />

Wilhelm-Külz-Straße 756<br />

Schmerbach 744<br />

Schmiedehausen 505<br />

Schmölln (bei Hummelsheim)<br />

Abzweig 865<br />

Schmörschwitz 830<br />

Schnellbach 755<br />

Schnepfenthal<br />

Tanne 732, 742<br />

Waltershausen-Schnepfenthal [Zug] 732, 742<br />

Waltershausen-Schnepfenthal 732, 742<br />

Schönau vor dem Walde<br />

Engelsbacher Straße 742, 751<br />

Ortsstraße 742, 751<br />

Schule 742, 751<br />

Schöngleina 842<br />

Obstbau 842<br />

Wendeschleife 842<br />

Schoppendorf 524<br />

Schöps<br />

Altendorfer Straße 855<br />

B 88 855<br />

Ort 855<br />

Schorba 858<br />

Industriepark 858<br />

Schwaara (b. Gera) 40<br />

Schwabhausen 761<br />

Wechmaer Straße 761<br />

Schwabsdorf (b. Weimar)<br />

B 87 501<br />

Ort 501<br />

Schwarza 514<br />

Schwarzhausen 744<br />

Gewerbegebiet 744<br />

Schule 744<br />

Schwerstedt (b. Buttelstedt) 531, 532<br />

Buttelstedter Str. 531, 532<br />

Seebach<br />

Ort 746<br />

Unterdorf 746<br />

Seebergen 772<br />

Bahnhof 772<br />

Berg 772<br />

Seebergen [Zug] 772<br />

Seifartsdorf<br />

Am Gemeindeamt 880<br />

Unterdorf 880<br />

Seitenbrück<br />

Wendeschleife 866<br />

Seitenroda 866<br />

Seligenthal<br />

Kreuzung 755<br />

Serba<br />

Kirschallee 830<br />

Serba, Ort 830<br />

Sieglitz 813<br />

Silbertal 830<br />

Silbitz<br />

Heizhaus 891<br />

Schule 891<br />

Sohnstedt 522<br />

Söllnitz 513<br />

Sömmerda<br />

Busbahnhof 604<br />

Hugo-Schmidt-Str. 604<br />

Moritz-Wandt-Str. 604<br />

Stadtring 604<br />

Ziegeleipark 604<br />

Sonneborn 721<br />

Sonnendorf 504<br />

Sorga<br />

Abzweig 868<br />

St. Gangloff<br />

Kreuzstraße 870<br />

Seite 34 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 35


Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Platz der Einheit 871<br />

Schule 871<br />

Stadtroda<br />

Aufgang zum Bahnhof 852<br />

Bahnhof 852<br />

Goetheweg 852<br />

Gymnasium 852<br />

Neustädter Straße 852<br />

Rathaus (Str. d. Friedens) 852<br />

Rodamarkt 852<br />

Sportplatz 852<br />

Stadtroda [Zug] 852<br />

Stedten am Ettersberg 532<br />

Stedten an der Ilm 523<br />

Steudnitz<br />

REWE 501<br />

Teich 501<br />

Wartehalle 501<br />

Stiebritz<br />

Schule 823<br />

Stöben 505<br />

Stobra<br />

Dorfplatz 501<br />

Siedlung 501<br />

Sulza<br />

Wendeschleife 853<br />

Tabarz 743<br />

Busbahnhof 743<br />

Erlebnisbad 743<br />

Inselsbergstraße 743<br />

Wäscherei 743<br />

Tambach-Dietharz<br />

Bahnhofstraße 754<br />

Hauptstraße 754<br />

Schule 754<br />

Tammichgr<strong>und</strong> 754<br />

Tannroda 523<br />

Bahnhof 523<br />

Markt 523<br />

Schule 523<br />

Tannroda [Zug] 523<br />

Tauchlitz 891<br />

Taupadel 833<br />

Tautenburg 821<br />

Tautendorf<br />

Wartehalle 878<br />

Wendeschleife 878<br />

Tautenhain<br />

(Gasthaus) Kanone 880<br />

Waldsiedlung 880<br />

Teichel 541<br />

Teichröda 541<br />

Teutleben (b. Buttstädt) 506<br />

Teutleben (Kr. Gotha) 731<br />

Anger 731<br />

Thal<br />

Eiche 746<br />

Post 746<br />

Thalborn 532<br />

Thalbürgel<br />

B 7 832, 833<br />

Gasthaus Grüne Aue 832, 833<br />

Langetal 832, 833<br />

Schule 832, 833<br />

Thangelstedt 514<br />

Thiemendorf 890<br />

Timoburgstraße 890<br />

Thierschneck 812<br />

Thieschitz<br />

Autohaus 40<br />

Wartehalle 40<br />

Tiefengruben 515, 523<br />

Tissa 852<br />

Tobiashammer 762<br />

Tonndorf<br />

Breitenstraße 523<br />

Palmanger 523<br />

Töppeln 40<br />

Abzweig n. Frankenthal 40<br />

Sanitätshaus 40<br />

Töppeln [Zug] 40<br />

Törpla<br />

Stünzmühle 800<br />

Wendeschleife 800<br />

Trebnitz (b. Eisenberg) 892<br />

Tröbnitz<br />

Mohr 852<br />

Schule 852<br />

Tröchtelborn 791<br />

Trockenborn 875<br />

Waldsiedlung 875<br />

Trockhausen<br />

Abzweig n. Mennewitz 843<br />

Ort 843<br />

Troistedt 524<br />

Tromlitz 513<br />

Tromsdorf<br />

Tromsdorf [Zug] 506<br />

Trotz 830<br />

Hermsdorfer Straße 830<br />

Trügleben 731<br />

Ort 731<br />

Tümpling 505<br />

Tüngeda 722<br />

Tünschütz 810<br />

Tüttleben 791<br />

Am Marbach 791<br />

Udestedt 602<br />

Ulla<br />

Ulla, B 7 (Bahnhof Nohra) 20<br />

Ulla, Ort 521<br />

Ulrichshalben 501<br />

Ulrichswalde 852<br />

Umpferstedt 501<br />

B 7 501<br />

Plan 501<br />

Unterbodnitz 874<br />

Untergneus 853<br />

Utzberg 522<br />

Vippachedelhausen 532<br />

Vollersroda 20<br />

Vollradisroda 512<br />

Waldeck 841<br />

Teich 841<br />

Walpernhain 890<br />

Walschleben 794<br />

Am See 794<br />

Neue Gasse 794<br />

Schule 794<br />

Walschleben [Zug] 794<br />

Waltersdorf (b. Stadtroda)<br />

Ort 872<br />

Tälermühle 872<br />

Waltershausen<br />

Albrechtstraße 732<br />

Bahnhof 732<br />

Fabrikstraße 732<br />

Gewerbegebiet 732<br />

Gleisdreieck 732<br />

Goethestraße 732<br />

Hörselgauer Straße 732<br />

Ibenhain 732<br />

Langenhain 732<br />

Lauchaer Höhe 732<br />

Multicar 732<br />

Oberes Waldtor 732<br />

Ohrdrufer Straße 732<br />

Phönix 732<br />

Schnepfenthal [TWSB] 732, 742<br />

Schnepfenthal, Gymnasium 732<br />

Schulplatz 732<br />

Wahlwinkel [TWSB] 732, 742<br />

Waltershausen [Zug] 732<br />

Wandersleben<br />

August-Bebel-Str. 772<br />

Gewerbegebiet 772<br />

Gr<strong>und</strong>schule 772<br />

Menantestraße 772<br />

Wandersleben [Zug] 772<br />

Wangenhain 721<br />

Goldbacher Straße 721<br />

Warza<br />

Ort 711<br />

Schule 711<br />

Wechmar 771<br />

Gewerbegebiet 771<br />

Mühlenstraße 771<br />

Schule 771<br />

Wegscheide (b. Oberhof) 765<br />

Weiden 531<br />

Weimar<br />

Abzw. Klinikum 20<br />

Abzw. n. Niedergrunstedt 20<br />

Abzw. n. Süßenborn 20<br />

Albert-Kuntz-Straße 20<br />

Allstedter Straße 20<br />

Altschöndorf, Dorfstraße 20<br />

Altschöndorf, Gut 20<br />

Altschöndorf, Hauptstraße 20<br />

Am Burgholz 20<br />

Am Herrenrödchen 20<br />

Am Poseckschen Garten 20<br />

An der Trift 20<br />

Arbeitsamt 20<br />

Äußere Schwanseestraße 20<br />

Bauhaus-Universität 20<br />

Belvedere 20<br />

Berkaer Bahnhof 20<br />

Berkaer Straße 20<br />

Bertuchstraße 20<br />

Bodelschwinghstraße 20<br />

Bonhoefferstraße 20<br />

Brahmsstraße 20<br />

Bruno-Apitz-Straße 20<br />

Buchenwald, Gedenkstätte 20<br />

Buchenwald, Glockenturm 20<br />

Buchenwaldstraße 20<br />

Budapester Straße 20<br />

Busbahnhof 20<br />

Carl-August-Allee 20<br />

Carl-von-Ossietzky-Straße 20<br />

Carl-Zeiss-Straße 20<br />

Cranachstraße 20<br />

Damaschkestraße 20<br />

Seite 36 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 37


Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Gemeinde/Ort<br />

Haltestelle<br />

Tarifzone(n)<br />

Döbereinerstraße 20<br />

Dürrenbacher Hütte 20<br />

Dürrer Bach 20<br />

E.-Thälmann-Str./Meyerstr. 20<br />

Eduard-Mörike-Straße 20<br />

Eduard-Rosenthal-Straße 20<br />

Ehringsdorf, Am Anger 20<br />

Ehringsdorf, Kippergasse 20<br />

Einkaufszentrum Humboldtstr. 20<br />

Erfurter Straße 20<br />

Ernst-Busse-Straße 20<br />

Ettersbergsiedlung 20<br />

Ettersburger Str./Rießnerstr. 20<br />

Ettersburger Straße 20<br />

F.-Naumann-Straße 20<br />

Falkenburg 20<br />

Friedensstraße/Atrium 20<br />

Friedhof 20<br />

Friedrich-Ebert-Straße 20<br />

Gaberndorf, Daasdorfer Str. 20<br />

Gaberndorf, Im Dorfe 20<br />

Gaberndorf, Lützendorfer Weg 20<br />

Gaberndorf, Neubaugebiet 20<br />

Gedenkweg Buchenwaldbahn 20<br />

Gelmeroda 20<br />

Gewerbegebiet Legefeld 20<br />

Gewerbegebiet Süßenborn 20<br />

Goetheplatz 20<br />

Gropiusstraße 20<br />

Grossestraße 20<br />

Großmutterleite 20<br />

Gutenbergstraße 20<br />

Hainfels 20<br />

Hauptbahnhof 20<br />

Heldrunger Straße 20<br />

Hellerweg/EJBW 20<br />

Helmholtzstraße 20<br />

Hermann-Brill-Platz 20<br />

Holzdorf (b. Weimar) [Zug] 20<br />

Holzdorfer Kreuz 20<br />

Holzdorfer Straße 20<br />

Hufelandstraße 20<br />

Humboldtstraße 20<br />

Ilmschlößchen 20<br />

Im Winkel 20<br />

Industriegebiet West 20<br />

Industriestraße/SWG 20<br />

Jahnstraße 20<br />

Jenaer Str. 20<br />

Karl-Haußknecht-Straße 20<br />

Katholische Kirche (Busbf.) 20<br />

Kaunaser Straße 20<br />

Klinikum 20<br />

Klinikum, Abzweig 20<br />

Kromsdorfer Straße 20<br />

Landfried 20<br />

Legefeld [Zug] 20<br />

Legefeld, Hauptstraße 20<br />

Legefeld, Kastanienallee 20<br />

Legefeld, Lindenallee 20<br />

Legefeld, Parkallee 20<br />

Legefeld, Schule 20<br />

Legefeld, Service-Center 20<br />

Lindenberg 20<br />

Lucas-Cranach-Schule 20<br />

Lützendorf 20<br />

Lützendorfer Straße 20<br />

Lyonel-Feininger-Straße 20<br />

Martin-Andersen-Nexö-Straße 20<br />

Max-Greil-Siedlung 20<br />

Merketal 20<br />

Meyerstraße 20<br />

Milchhofstraße 20<br />

Moskauer Straße 20<br />

Mozartstraße 20<br />

Neu-Ehringsdorf 20<br />

Neuwallendorf 20<br />

Niedergrunstedt, Abzweig 20<br />

Niedergrunstedt, An der Linde 20<br />

Niedergrunstedt, Lindenstraße 20<br />

Nordbahnhof 20<br />

Nordstraße 20<br />

Obelisk 20<br />

Oberweimar [Zug] 20<br />

Papiergraben 20<br />

Pestalozzischule 20<br />

Plan Oberweimar 20<br />

Possendorf 20<br />

Prager Straße 20<br />

Rainer-Maria-Rilke-Straße 20<br />

Rastenberger Tunnel 20<br />

Richard-Wagner-Straße 20<br />

Rießnerstraße 20<br />

Rödchenweg 20<br />

Röhrstraße 20<br />

Rosenweg 20<br />

Rudolf-Breitscheid-Straße 20<br />

Schlachthofstraße 20<br />

Schopenhauerstraße 20<br />

Schwanseestr./Stadtverwaltung 20<br />

Schwanseestraße 20<br />

Shakespearestraße 20<br />

Siedlung Schöndorf 20<br />

Soproner Straße 20<br />

Stadtring 20<br />

Stauffenbergstraße 20<br />

Süßenborn, Abzweig 20<br />

Süßenborn, Dorfplatz 20<br />

Süßenborn, Gewerbegebiet 20<br />

Taubach, Beim Teiche 20<br />

Taubach, Kirche 20<br />

Taubach, Schatzgrube 20<br />

Thomas-Müntzer-Straße 20<br />

Tiefurt, Friedensplatz 20<br />

Tiefurt, Schloß 20<br />

Tiefurter Allee 20<br />

Tröbsdorf 20<br />

Tröbsdorf B 7 20<br />

Tröbsdorf, Kirche 20<br />

Tröbsdorf, Weimarer Straße 20<br />

Umspannwerk 20<br />

Waldfried 20<br />

Warschauer Straße 20<br />

Webichtallee 20<br />

Weimar [Zug] 20<br />

Weimar Berkaer Bf [Zug] 20<br />

Weimarische Straße 20<br />

Weimar West [Zug] 20<br />

Weimar-Werk 20<br />

Wielandplatz 20<br />

Wilder Graben 20<br />

Wilhelm-Külz-Straße 20<br />

Zeppelinplatz 20<br />

Zum Hospitalgraben 20<br />

Zur Warte 20<br />

Weingarten<br />

Kirche 723<br />

Kreuzung 723<br />

Weißbach<br />

Abzweig n. Rattelsdorf 876<br />

Weißenborn<br />

Abzweig Mühltal 850<br />

Ort 850<br />

Wersdorf 501<br />

Westhausen<br />

Hauptstraße 711<br />

Langensalzaer Straße 711<br />

Wetterzeube<br />

Wetterzeube [ JES] 892<br />

Wetzdorf 820<br />

Wichmar 505<br />

Wickerstedt<br />

Anker 500<br />

Ara 500<br />

Schule 500<br />

Unterdorf 500<br />

Wiegendorf 501<br />

Willerstedt 502<br />

Willschütz 810<br />

Windmühle 890<br />

Wilsdorf 501<br />

Windischenbernsdorf, Kreuzung 40<br />

Winterstein<br />

Feuerwehr 744<br />

Fischbacher Straße 744<br />

Kirche 744<br />

Wipperoda 751<br />

Witterda 794<br />

Breite Straße 794<br />

Wittersroda 514<br />

Wohlsborn 20, 531<br />

Wolfersdorf<br />

Gasthaus 875<br />

Rothehofsmühle 875<br />

Wölfis<br />

Bahnhofstraße 762<br />

Schule 762<br />

Wolfsbehringen 724<br />

Wonnitz 505<br />

Wormstedt 501<br />

Wutha-Farnroda<br />

Bahnhof 747<br />

Eichrodt 747<br />

Hörselberghalle 747<br />

Mölmen 747<br />

Petkus 747<br />

Ruhlaer Straße 747<br />

Zeitz<br />

Berufsschulzentrum [JES] 895<br />

Busbahnhof [JES] 895<br />

Zimmern<br />

Zimmern 501<br />

Zimmernsupra 793<br />

Zimmritz 856<br />

Zöllnitz 843<br />

Zöthen 505<br />

Zöttnitz<br />

Abzweig 843<br />

Zschorgula 801<br />

Zwabitz 860<br />

Zwabitzer Tal 860<br />

Zweifelbach 861<br />

Seite 38 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage C: Haltestellenverzeichnis I Seite 39


Anlage D: Preistabelle<br />

Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen<br />

Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen<br />

1 Voraussetzung für ein Abonnement<br />

1<br />

1.1<br />

Voraussetzung<br />

Der Abo-Vertrag<br />

für<br />

kann<br />

ein<br />

mit<br />

Abonnement<br />

einem der folgenden Unternehmen geschlossen werden:<br />

1.1 – Der Deutsche Abo-Vertrag Bahn kann AG (DB mit einem AG) der folgenden Unternehmen geschlossen werden:<br />

– Erfurter Deutsche Verkehrsbetriebe Bahn AG (DB AG) AG (EVAG)<br />

– Geraer Erfurter Verkehrsbetriebe GmbH AG (EVAG) (GVB)<br />

– Jenaer Geraer Nahverkehr Verkehrsbetrieb GmbH GmbH (JNV) (GVB)<br />

– Regionale Jenaer Nahverkehr Verkehrsgemeinschaft GmbH (JNV) Gotha GmbH (RVG)<br />

– Stadtwirtschaft Regionale Verkehrsgemeinschaft Weimar GmbH (SWG) Gotha GmbH (RVG)<br />

– Thüringerwaldbahn Stadtwirtschaft Weimar <strong>und</strong> GmbH Straßenbahn (SWG) Gotha GmbH (TWSB)<br />

Änderungen, – Thüringerwaldbahn Verlustmeldung <strong>und</strong> Straßenbahn <strong>und</strong> Kündigung Gotha sowie GmbH die (TWSB) Anzeigepflicht gemäß Ziffer 10 erfolgen immer<br />

an das Unternehmen, Verlustmeldung mit <strong>und</strong> dem Kündigung der Abo-Vertrag sowie geschlossen die Anzeigepflicht wurde. gemäß Ziffer 10 erfolgen im-<br />

Änderungen,<br />

1.2 mer Voraussetzung an das Unternehmen, für den Abschluss mit dem eines der Abo-Vertrags geschlossen ist, dass das wurde. Unternehmen ermächtigt wird, das<br />

1.2 jeweilige Voraussetzung tarifliche für den Fahrgeld Abschluss in 12 eines Abo-Monatsbeträgen Abo-Vertrags ist, (bzw. dass das einem Unternehmen Jahresbetrag ermächtigt bei Vertragsabschluss<br />

bei tarifliche der DB AG Fahrgeld oder der in 12 EVAG) Abo-Monatsbeträgen pro Jahr von einem (bzw. in der einem B<strong>und</strong>esrepublik Jahresbetrag Deutschland bei Vertragsab-<br />

geführ-<br />

wird, das<br />

jeweilige<br />

schluss ten Girokonto bei der abzubuchen.<br />

DB AG oder der EVAG) pro Jahr von einem in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland geführten<br />

Das Girokonto Eigentum abzubuchen.<br />

an der Abo-Karte erwirbt der Fahrgast erst, wenn der Abo-Monatsbetrag (bzw. Jahres-<br />

1.3<br />

1.3 betrag) Das Eigentum durch das an der Unternehmen Abo-Karte erwirbt abgebucht der Fahrgast werden konnte. erst, wenn der Abo-Monatsbetrag (bzw. Jahresbetrag)<br />

Verkaufs-/Servicestellen durch das Unternehmen der Unternehmen:<br />

abgebucht werden konnte.<br />

1.4<br />

1.4 – Verkaufs-/Servicestellen Deutsche Bahn AG: der Unternehmen:<br />

– Deutsche DB ReiseZentren Bahn AG: (Hbf. Gotha, Hbf. Erfurt, Bf. Weimar, Bf. Jena West, Bf. Jena Paradies <strong>und</strong> Hbf. Gera);<br />

ReiseZentren (Hbf. Gotha, Hbf. Erfurt, Bf. Weimar, Bf. Jena West, Bf. Jena Paradies <strong>und</strong> Hbf. Ge-<br />

DB<br />

ra); DB Vertrieb GmbH, Abo-Center Berlin, Koppenstraße 3, 10243 Berlin<br />

– Erfurter DB Vertrieb Verkehrsbetriebe GmbH, Abo-Center AG: Berlin, Koppenstraße 3, 10243 Berlin<br />

– Erfurter EVAG-Mobilitätszentrum Verkehrsbetriebe am AG: Anger<br />

– Geraer EVAG-Mobilitätszentrum Verkehrsbetrieb GmbH: am Anger<br />

– Geraer K<strong>und</strong>enservice Verkehrsbetrieb in den Gera-Arcaden<br />

GmbH:<br />

– Jenaer K<strong>und</strong>enservice Nahverkehr in den GmbH: Gera-Arcaden<br />

– Jenaer JNV ServiceCenter Nahverkehr (HolzMarktPassage)<br />

GmbH:<br />

– Regionale JNV ServiceCenter Verkehrsgemeinschaft (HolzMarktPassage) Gotha GmbH:<br />

– Regionale K<strong>und</strong>enzentrum Verkehrsgemeinschaft von RVG <strong>und</strong> TWSB Gotha am Gothaer GmbH: Hauptbahnhof<br />

K<strong>und</strong>enzentrum Geschäftsstelle Reinhardsbrunner von RVG <strong>und</strong> TWSB Straße am Gothaer Hauptbahnhof<br />

– Stadtwirtschaft Geschäftsstelle Reinhardsbrunner Weimar GmbH: Straße<br />

– Stadtwirtschaft K<strong>und</strong>encenter am Weimar Goetheplatz GmbH: <strong>und</strong> Industriestraße<br />

– Thüringerwaldbahn K<strong>und</strong>encenter am Goetheplatz <strong>und</strong> Straßenbahn <strong>und</strong> Industriestraße<br />

Gotha GmbH:<br />

– Thüringerwaldbahn K<strong>und</strong>enzentrum von <strong>und</strong> RVG Straßenbahn <strong>und</strong> TWSB am Gotha Gothaer GmbH: Hauptbahnhof<br />

K<strong>und</strong>enzentrum Betriebshof Waltershäuser von RVG <strong>und</strong> Straße TWSB am Gothaer Hauptbahnhof<br />

Betriebshof Waltershäuser Straße<br />

2 Gesamtschuldnerhaftung<br />

2<br />

Ist der Fahrgast<br />

Gesamtschuldnerhaftung<br />

nicht Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Kontos, so haften der Fahrgast<br />

Ist <strong>und</strong> der der Fahrgast Kontoinhaber nicht Inhaber als Gesamtschuldner des in der Einzugsermächtigung für die Einhaltung aller genannten Verpflichtungen Kontos, so des haften Fahrgastes der Fahrgast <strong>und</strong> des<br />

<strong>und</strong> Kontoinhabers der Kontoinhaber aus dem als Abo-Vertrag.<br />

Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen des Fahrgastes <strong>und</strong> des<br />

Kontoinhabers aus dem Abo-Vertrag.<br />

<strong>VMT</strong>-Tarifübersicht<br />

CityTarif B CityRegioTarif D<br />

Erfurt Weimar Jena Gera<br />

Preisstufe A 1 1 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 ab 12<br />

Einzelfahrt 1,90 1,90 1,90 1,90 2,50 3,60 5,10 5,60 7,20 9,00 10,30 11,50 12,60 13,90 16,00<br />

Einzelfahrt BahnCard – – – – 1,90 2,70 3,80 4,20 5,40 6,80 7,80 8,60 9,40 10,40 12,00<br />

Kinder-Einzelfahrt 1,40 1,40 1,40 1,40 1,80 2,50 3,60 4,00 5,10 6,40 7,30 8,10 8,90 9,90 11,30<br />

Kinder-Einzelfahrt BahnCard – – – – 1,40 1,90 2,70 3,00 3,90 4,80 5,50 6,10 6,70 7,40 8,50<br />

4-Fahrtenkarte 6,80 6,10 6,80 6,80 9,10 12,90 18,30 20,30 26,10 32,50 37,20 41,30 45,30 50,10 57,50<br />

Kinder-4-Fahrtenkarte 4,90 4,40 4,90 4,90 6,50 9,10 13,00 14,40 18,50 23,10 26,40 28,90 32,20 35,60 40,80<br />

Tageskarte 4,50 4,50 4,50 4,50 5,60 7,90 11,60 12,40 15,90 17,10 19,00 19,00 19,00 19,00 19,00<br />

Gruppentageskarte 9,20 9,20 9,20 9,20 12,40 17,50 26,00 26,00 26,00 26,00 26,00 26,00 26,00 26,00 26,00<br />

Wochenkarte 16,90 11,90 16,90 16,90 19,50 26,40 37,60 41,70 47,00 58,70 65,10 71,10 75,60 82,10 87,90<br />

Monatskarte 52,60 37,10 52,60 52,60 60,90 85,70 121,80 135,40 161,40 198,50 206,80 229,40 243,10 257,40 258,90<br />

Abo-Monatskarte 43,90 30,90 43,90 43,90 50,80 71,40 101,50 112,80 134,50 165,40 172,30 191,10 202,60 214,50 215,70<br />

9-Uhr-Abo-Monatskarte 39,50 27,80 39,50 39,50 45,70 64,30 91,40 101,50 121,10 148,90 155,10 172,00 182,30 193,00 194,20<br />

Schüler-Azubi-Wochenkarte 12,70 8,90 12,70 12,70 14,70 19,80 28,20 31,30 35,30 45,30 48,90 53,30 56,70 61,60 65,90<br />

Schüler-Azubi-Monatskarte 39,50 27,80 39,50 39,50 45,70 64,30 91,40 101,50 121,10 148,90 155,10 172,00 182,30 193,00 194,20<br />

Schüler-Azubi-Abokarte 35,20 24,80 35,20 35,20 40,70 57,30 81,50 90,50 107,90 132,80 138,30 153,40 162,60 172,10 173,10<br />

Alle Preise sind in Euro angegeben. Gültig ab 01. 01. 2013. Es gelten die von den Genehmigungsbehörden genehmigten Tarife, <strong>Tarifbestimmungen</strong> <strong>und</strong> Beförderungsbedingungen. Änderungen vorbehalten. Einzelangaben ohne Gewähr.<br />

Erläuterungen<br />

Zuschlag für die<br />

1. Wagenklasse (DB/ EB/ STB) E<br />

RegioTarif C<br />

A Ermittlung der Preisstufe: Entlang des Linienverlaufs im Tarifzonenplan<br />

die Anzahl der zu befahrenden Tarifzonen auszählen.<br />

B Der CityTarif gilt in der jeweiligen CityZone Erfurt, Weimar,<br />

Jena oder Gera.<br />

Preisstufen 1 – 12<br />

Zuschlag Einzelfahrt 2,00 1<br />

Zuschlag Wochenkarte 10,00 1<br />

Zuschlag Monatskarte 35,00 1<br />

Zuschlag Abo-Karte 17,50 1<br />

C Der RegioTarif gilt in den grün gekennzeichneten RegioZonen. Ab<br />

Preisstufe 6 im RegioTarif können alle RegioZonen befahren werden.<br />

H<strong>und</strong>e-/Fahrrad-Karte<br />

D Der CityRegioTarif verbindet City- <strong>und</strong> RegioZonen. Er gilt,<br />

wenn der Linienverlauf sowohl CityZonen als auch RegioZonen<br />

berührt. Ab Preisstufe 12 kann das gesamte Verb<strong>und</strong>gebiet<br />

befahren werden.<br />

Preisstufen 1 – 12<br />

H<strong>und</strong>e-/Fahrrad-Karte 1,40 1<br />

E Schüler-Zeitkarten sowie Schwerbehindertenausweise (Ausnahme:<br />

Schwerkriegsbeschädigte) berechtigen nicht zu Fahrten<br />

in der 1. Wagenklasse, auch wenn eine Zuschlagkarte gelöst wurde.<br />

Ab Entwertung 360 Minuten gültig. In den<br />

Nahverkehrszügen der DB Regio AG, Erfurter<br />

Bahn GmbH <strong>und</strong> Süd Thüringen Bahn<br />

GmbH ist die Fahrradmitnahme kostenfrei<br />

im Rahmen freier Kapazitäten möglich.<br />

Preisstufe A 1 2 3 4 5 ab 6<br />

Einzelfahrt 1,40 1,90 3,10 4,30 5,50 6,80<br />

Einzelfahrt BahnCard – 1,40 2,30 3,20 4,20 5,10<br />

Kinder-Einzelfahrt 1,00 1,40 2,20 3,00 3,90 4,80<br />

Kinder-Einzelfahrt BahnCard – 1,00 1,60 2,30 2,90 3,60<br />

4-Fahrtenkarte 5,00 6,60 10,90 15,20 19,50 23,80<br />

Kinder-4-Fahrtenkarte 3,50 4,70 7,60 10,80 13,90 16,90<br />

Tageskarte 2,90 3,90 6,50 9,10 11,60 14,20<br />

Gruppentageskarte 6,90 9,20 15,20 21,20 26,00 26,00<br />

Wochenkarte 12,00 16,20 21,70 29,00 37,20 45,30<br />

Monatskarte 38,10 50,80 71,30 99,50 127,60 155,70<br />

Abo-Monatskarte 31,70 42,30 59,50 82,90 106,30 129,70<br />

9-Uhr-Abo-Monatskarte – – – – – –<br />

Schüler-Azubi-Wochenkarte 9,00 12,20 16,30 21,70 27,90 34,00<br />

Schüler-Azubi-Monatskarte 28,60 38,10 53,50 74,60 95,70 116,70<br />

Schüler-Azubi-Abokarte 25,50 33,90 47,70 66,50 85,30 104,10<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen I Seite 41<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage D: Preistabelle I Seite 40<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen I Seite 41


3 Vertragsabschluss<br />

3 Vertragsabschluss<br />

3.1 Der Abo-Vertrag kommt durch die Übergabe der Abo-Karte zustande. Das Unternehmen ist berechtigt,<br />

Der Abo-Vertrag eine Bonitätsprüfung kommt durchzuführen.<br />

die Übergabe der Abo-Karte zustande. Das Unternehmen ist berech-<br />

3.1<br />

tigt, eine Bonitätsprüfung durchzuführen.<br />

3.2 Das Abonnement kann jeweils am 1. eines Monats begonnen werden. Die Gültigkeit des Abonnements<br />

Das Abonnement beginnt bei kann einem jeweils Bestelleingang am 1. eines bis Monats spätestens begonnen zum 10. werden. des Monats Die Gültigkeit (Posteingang) des Abonne-<br />

am 1. des<br />

3.2<br />

ments Folgemonats beginnt <strong>und</strong> bei besteht einem Bestelleingang über insgesamt bis 12 spätestens aufeinander zum folgende 10. des Monate Monats (Mindestvertragslaufzeit).<br />

(Posteingang) am 1. Folgemonats Der Abo-Vertrag <strong>und</strong> verlängert besteht über sich insgesamt automatisch 12 aufeinander unbestimmte folgende Zeit, Monate sofern nicht (Mindestvertragslaufzeit).<br />

gemäß Ziffer 7.1<br />

Der fristgemäß Abo-Vertrag gekündigt verlängert wurde. sich automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern nicht gemäß Ziffer 7.1<br />

fristgemäß Der Fahrgast gekündigt ist verpflichtet, wurde. im Abo-Antrag eine entsprechende Kontoverbindung mitzuteilen <strong>und</strong><br />

Der eine Fahrgast Einzugsermächtigung ist verpflichtet, für im dieses Abo-Antrag Konto durch eine entsprechende sich oder einen Kontoverbindung Dritten an das Unternehmen mitzuteilen <strong>und</strong> zu erteilen.<br />

Einzugsermächtigung Der Fahrgast ist verpflichtet, für dieses den Konto Abo-Monatsbetrag durch sich oder einen bzw. den Dritten Jahresbetrag an das Unternehmen bei Einmalzahlung zu er-<br />

eine<br />

teilen. auf dem Der Konto Fahrgast bereitzuhalten. ist verpflichtet, Der Antrag den Abo-Monatsbetrag ermächtigt das Unternehmen, bzw. den Jahresbetrag den jeweiligen bei Einmalzahlung<br />

Aboauf<br />

Monatsbetrag dem Konto bis bereitzuhalten. auf Weiteres, Der mindestens Antrag ermächtigt jedoch für die das Dauer Unternehmen, von 12 Monaten, den jeweiligen vom angegebenen<br />

Abo-<br />

Monatsbetrag Konto per Lastschriftverfahren bis auf Weiteres, abzubuchen.<br />

mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten, vom angegebenen<br />

Konto per Lastschriftverfahren abzubuchen.<br />

3.3 Bei der GVB, der EVAG <strong>und</strong> der DB AG kann das Abonnement auch zu jedem beliebigen Tag eines<br />

3.3 Monats Bei der GVB, begonnen der EVAG werden. <strong>und</strong> der DB AG kann das Abonnement auch zu jedem beliebigen Tag eines<br />

Monats begonnen werden.<br />

Bei der GVB erfolgt die Abbuchung des anteiligen Betrages im Folgemonat zusammen mit dem laufenden<br />

der GVB Monatsbetrag. erfolgt die Abbuchung des anteiligen Betrages im Folgemonat zusammen mit dem lau-<br />

Bei<br />

fenden Monatsbetrag.<br />

Bei der EVAG wird eine Abo-Startkarte mit Gültigkeit bis zum letzten Kalendertag des Ausgabemonats<br />

der ausgegeben. EVAG wird Die eine Gültigkeit Abo-Startkarte der auf mit die Gültigkeit Abo-Startkarte bis zum folgenden letzten Kalendertag Abo-Karten des beginnt Ausgabemo-<br />

gemäß Zif-<br />

Bei<br />

nats fer 3.2 ausgegeben. jeweils am 1. Die des Gültigkeit Folgemonats. der auf Der die bei Abo-Startkarte der EVAG für folgenden die Abo-Startkarte Abo-Karten pro beginnt Tag zu zahlende gemäß Ziffer<br />

Preis 3.2 ergibt jeweils sich am aus 1. der des anteiligen Folgemonats. Berechnung Der bei der bezogen EVAG für auf die den Abo-Startkarte Preis der jeweiligen pro Tag Abo-Karte zu zahlende <strong>und</strong><br />

Preis die Anzahl ergibt der sich Kalendertage aus anteiligen eines Berechnung Jahres. Bei der bezogen EVAG beginnt auf den das Preis Abbuchungsverfahren der jeweiligen Abo-Karte bei Abgabe<br />

Anzahl des Abo-Antrages der Kalendertage bis zum eines 10. Jahres. des Monats Bei der zum EVAG 1. des beginnt Folgemonats. das Abbuchungsverfahren Erfolgt die Abgabe bei nach Ab-<br />

<strong>und</strong><br />

die<br />

gabe dem 10. des des Abo-Antrages Monats, beginnt bis zum das 10. Abbuchungsverfahren des Monats zum 1. des zum Folgemonats. 1. des zweiten Erfolgt Folgemonats. die Abgabe Der nach Betrag<br />

dem für die 10. Abo-Startkarte des Monats, beginnt besteht das dann Abbuchungsverfahren aus dem anteiligen Abo-Monatsbetrag zum 1. des zweiten für Folgemonats. den laufenden Der sowie Betrag<br />

für den die vollen Abo-Startkarte Abo-Monatsbetrag besteht dann für den aus darauf dem anteiligen folgenden Abo-Monatsbetrag Monat.<br />

für den laufenden sowie<br />

den vollen Abo-Monatsbetrag für den darauf folgenden Monat.<br />

Bei der DB wird das Abo-Sofort mit der Gültigkeit für einen Monat ausgegeben. Die Gültigkeit der auf<br />

Bei das der Abo-Sofort DB wird folgenden das Abo-Sofort Abo-Karten mit der beginnt Gültigkeit gemäß für einen Ziffer Monat 3.2 jeweils ausgegeben. am 1. des Die Folgemonats. Gültigkeit der Für auf<br />

das Abo-Sofort folgenden ist der Abo-Monatsbetrag Abo-Karten beginnt zu zahlen. gemäß Für Ziffer das Abo-Sofort 3.2 jeweils am ggf. 1. zuviel des Folgemonats. entrichtetes Fahrgeld<br />

das Abo-Sofort wird im Nachgang ist der Abo-Monatsbetrag durch das Abo-Center zu zahlen. Berlin Für erstattet. das Abo-Sofort ggf. zuviel entrichtetes Fahr-<br />

Für<br />

geld wird im Nachgang durch das Abo-Center Berlin erstattet.<br />

Die Abo-Startkarte bzw. das Abo-Sofort können nur gegen sofortige Barzahlung bezogen werden. Sie<br />

sind Die Abo-Startkarte von Erstattung, bzw. Rücknahme das Abo-Sofort <strong>und</strong> Umtausch können nur ausgeschlossen.<br />

gegen sofortige Barzahlung bezogen werden. Sie<br />

sind von Erstattung, Rücknahme <strong>und</strong> Umtausch ausgeschlossen.<br />

4 Abo-Fahrkarten<br />

4 Abo-Fahrkarten<br />

4.1 Für die Abo-Karte gelten die von der Genehmigungsbehörde genehmigten Tarife, <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

4.1 <strong>und</strong> Für die Beförderungsbedingungen.<br />

Abo-Karte gelten die von der Genehmigungsbehörde genehmigten Tarife, <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

<strong>und</strong> Beförderungsbedingungen.<br />

4.2 Die Abo-Karte wird auf entsprechenden Antrag als Abo-Monatskarte oder 9-Uhr-Abo-Monatskarte<br />

4.2 ausgegeben Die Abo-Karte <strong>und</strong> wird berechtigt auf entsprechenden zu einer beliebigen Antrag Anzahl als Abo-Monatskarte Fahrten gemäß oder dem 9-Uhr-Abo-Monatskarte<br />

Geltungsbereich im jeweiligen<br />

Gültigkeitszeitraum.<br />

<strong>und</strong> berechtigt zu einer beliebigen Anzahl Fahrten gemäß dem Geltungsbereich im je-<br />

ausgegeben<br />

weiligen Die Abo-Karte Gültigkeitszeitraum.<br />

ist gültig für eine Person <strong>und</strong> wird wahlweise personengeb<strong>und</strong>en oder übertragbar<br />

Die ausgegeben. Abo-Karte Die ist personengeb<strong>und</strong>ene gültig für eine Person Abo-Karte <strong>und</strong> wird wahlweise ist nur in Verbindung personengeb<strong>und</strong>en mit einem oder amtlichen übertragbar Ausweis<br />

ausgegeben. mit Lichtbild gültig. Die personengeb<strong>und</strong>ene Abo-Karte ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis<br />

mit Die Lichtbild Abo-Monatskarte gültig. gilt innerhalb des Gültigkeitszeitraums ohne zeitliche Einschränkungen. Die<br />

Die 9-Uhr-Abo-Monatskarte gilt gilt innerhalb von Montag des Gültigkeitszeitraums bis Freitag jeweils zwischen ohne zeitliche 9.00 Uhr Einschränkungen. <strong>und</strong> 3.00 Uhr des Die Folgetages<br />

(d.h. Ausschluss gilt der von Nutzung Montag von bis Montag Freitag bis jeweils Freitag zwischen 9.00 3.00 Uhr Uhr <strong>und</strong> <strong>und</strong> 3.00 9.00 Uhr Uhr) des sowie Fol-<br />

9-Uhr-Abo-Monatskarte<br />

getages samstags-, (d.h. sonn- Ausschluss <strong>und</strong> feiertags der Nutzung ganztägig. von Montag bis Freitag zwischen 3.00 Uhr <strong>und</strong> 9.00 Uhr) sowie<br />

samstags-, sonn- <strong>und</strong> feiertags ganztägig.<br />

4.3 Die Abo-Zuschlagskarte 1. Wagenklasse berechtigt zusammen mit einer gültigen Abo-Monatskarte<br />

oder 9-Uhr-Abo-Monatskarte zur Nutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnen. Die Zuschlagskarte<br />

wird personengeb<strong>und</strong>en oder übertragbar ausgegeben.<br />

4.4 Die Abo-Monatskarte berechtigt zur kostenlosen Mitnahme von zwei Personen Montag bis Freitag ab<br />

19.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages; samstags, sonn- <strong>und</strong> feiertags ganztägig.<br />

Die 9-Uhr-Abo-Monatskarte berechtigt zur kostenlosen Mitnahme von einer Person Montag bis Freitag<br />

ab 19.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages; samstags, sonn- <strong>und</strong> feiertags ganztägig.<br />

4.5 Inhaber von Abo-Karten einschließlich der mitgenommenen Person(en) können bei Nutzung des<br />

Radwanderbusses der EVAG (Linie 155) jeweils ein Fahrrad kostenfrei mitnehmen.<br />

4.6 Die Abo-Karte sowie die Abo-Zuschlagskarte 1. Wagenklasse sind bei jeder Fahrt mitzuführen <strong>und</strong><br />

dem Kontrollpersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Kann der Fahrgast die Abo-Karte (bei personengeb<strong>und</strong>ener<br />

Ausgabe in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild) oder bei Nutzung der<br />

1. Wagenklasse der Eisenbahnen zusätzlich die Abo-Zuschlagskarte bei einer Fahrausweiskontrolle<br />

nicht vorzeigen, ist er zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts gemäß § 9 der <strong>VMT</strong>-<br />

Beförderungsbedingungen verpflichtet.<br />

4.7 Die Abo-Karte sowie die Abo-Zuschlagskarte 1. Wagenklasse werden für einen Nutzungszeitraum von<br />

maximal 12 Monaten ausgegeben.<br />

5 Fahrgeld/Fälligkeit<br />

5.1 Der Abo-Monatsbetrag (inklusive des Betrages für eine bestellte Abo-Zuschlagskarte 1. Wagenklasse<br />

<strong>und</strong> ein bei der DB AG bestelltes Abo Sofort) ist zum 1. des Monats fällig. Die Lastschrift erfolgt zwischen<br />

dem 1. <strong>und</strong> 10. des Monats. Bei der DB AG, der EVAG <strong>und</strong> der GVB besteht darüber hinaus die<br />

Möglichkeit, den jährlichen Abo-Gesamtbetrag zu Beginn des Abonnements als Einmalzahlung abbuchen<br />

zu lassen. Der Fahrgast verpflichtet sich, den jeweils gültigen Abo-Monatsbetrag (bzw. Jahresbetrag)<br />

auf dem Konto bereitzuhalten. Wenn Fahrgast <strong>und</strong> Kontoinhaber auseinanderfallen, ist auch der<br />

Kontoinhaber verpflichtet, den jeweils gültigen Abo-Monatsbetrag (bzw. Jahresbetrag) auf dem Konto<br />

bereitzuhalten.<br />

5.2 Ziffer 5.1, Satz 3 <strong>und</strong> 4 gelten entsprechend für sonstige fällige Forderungen aus dem Abo-Vertrag.<br />

Kosten, die insbesondere aus nicht ausreichender Kontendeckung, Kontenauflösung oder durch einen<br />

anderen nicht von dem Unternehmen zu vertretenden Gr<strong>und</strong> entstehen, hat der Fahrgast/Kontoinhaber,<br />

bei Auseinanderfallen beide gesamtschuldnerisch, zu tragen. Sie sind sofort fällig.<br />

6 Änderungen<br />

6.1 Änderungen der persönlichen Daten sowie Änderungen der Bankverbindung sind dem Unternehmen<br />

unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung ist die Einzugsermächtigung<br />

mit Unterschrift vorzulegen. Geht diese Mitteilung nach dem 10. des Monats (Posteingang) ein, so<br />

wird der Betrag im Folgemonat nochmals vom bisherigen Konto abgebucht. Für hieraus entstehende<br />

Kosten (z.B. Rückbuchung) haftet der Fahrgast/Kontoinhaber, bei Auseinanderfallen beide gesamtschuldnerisch.<br />

6.2 Änderungen des Geltungsbereichs sind schriftlich bis zum 10. des Monats (Posteingang) für den Folgemonat<br />

mitzuteilen. Führen die Änderungen gleichfalls zur Änderung des Abo-Monatsbetrages, ist<br />

der neue Abo-Monatsbetrag Bestandteil des Abo-Vertrages <strong>und</strong> wird ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />

der Änderung vom Konto abgebucht.<br />

Die ursprünglich ausgegebene Abo-Karte wird mit Inkrafttreten der Änderung ungültig <strong>und</strong> ist bis<br />

zum 5. Tag nach Inkrafttreten der Änderung an das Unternehmen zurückzugeben. Kommt der Fahrgast<br />

dieser Verpflichtung erst später nach, so wird der volle Abo-Monatsbetrag für die ursprüngliche<br />

Abo-Karte für den jeweiligen Monat neben dem für die geänderte Abo-Karte fällig werdenden Abo-<br />

Monatsbetrag fällig <strong>und</strong> wird vom Konto abgebucht. Dies gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem die<br />

bereits ausgegebene ursprüngliche Abo-Karte zeitlich ihre Geltung verliert.<br />

Seite 42 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen<br />

Seite 42 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen I Seite 43


Die neue Abo-Karte wird dem Fahrgast per Post bis zum Ende des Vormonats des Inkrafttretens der<br />

Die Änderung neue Abo-Karte zugestellt. wird dem Fahrgast per Post bis zum Ende des Vormonats des Inkrafttretens der<br />

Änderung zugestellt.<br />

7 Kündigung<br />

7 Kündigung<br />

7.1 Der Abo-Vertrag kann zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (siehe Ziffer 3.2) gekündigt werden.<br />

7.1 Die Der Kündigung Abo-Vertrag muss kann spätestens zum Ablauf am der 10. Mindestvertragslaufzeit letzten Monats der (siehe Mindestvertragslaufzeit Ziffer 3.2) gekündigt (Posteingang)<br />

werden.<br />

Die schriftlich Kündigung beim muss Unternehmen spätestens vorliegen. am 10. des Für letzten die Rechtzeitigkeit Monats der Mindestvertragslaufzeit ist der Zugang beim Unternehmen<br />

(Posteingang)<br />

schriftlich maßgebend. beim Nach Unternehmen Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vorliegen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Abo-Vertrag ist der Zugang zum beim Ende Unternehmen<br />

eines jeden Kalendermonats<br />

Nach kündbar. Ablauf Die der Kündigung Mindestvertragslaufzeit muss spätestens ist bis der zum Abo-Vertrag 10. des Monats zum Ende (Posteingang), eines jeden zu Ka-<br />

maßgebend.<br />

lendermonats dessen Ende der kündbar. Abo-Vertrag Die Kündigung gekündigt muss wird, spätestens dem Unternehmen bis zum 10. schriftlich des Monats zugehen. (Posteingang), zu<br />

dessen Die Abo-Karte Ende der muss Abo-Vertrag bis spätestens gekündigt dem 5. wird, Tag dem nach Unternehmen Ablauf des Monats, schriftlich zu dessen zugehen. Ende gekündigt<br />

Die wurde, Abo-Karte beim Unternehmen muss bis spätestens vorliegen dem (Posteingang).<br />

5. Tag nach Ablauf des Monats, zu dessen Ende gekündigt<br />

wurde, Geht diese beim erst Unternehmen nach dem 5. vorliegen Tag ein, endet (Posteingang). der Abo-Vertrag erst zum auf die Rückgabe folgenden<br />

Geht Monatsende. diese erst Die nach bis dem zu diesem 5. Tag Zeitpunkt ein, endet fällig der Abo-Vertrag werdenden Abo-Monatsbeträge erst zum auf die Rückgabe werden folgenden vom Konto<br />

Monatsende. abgebucht. Die bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Abo-Monatsbeträge werden vom Konto<br />

abgebucht.<br />

7.2 Der Abo-Vertrag kann vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Bei Kündigung des<br />

7.2 Abo-Vertrags Der vor kann Ablauf vor der Ablauf Mindestvertragslaufzeit der wird der Differenzbetrag gekündigt werden. zwischen Bei Kündigung dem Abo- des<br />

Abo-Vertrags Monatsbetrag vor <strong>und</strong> Ablauf dem Preis der Mindestvertragslaufzeit der Monatskarte nacherhoben wird der (Ausnahme Differenzbetrag Todesfall). zwischen dem Abo-<br />

Monatsbetrag <strong>und</strong> dem Preis der Monatskarte nacherhoben (Ausnahme Todesfall).<br />

Die Kündigung muss spätestens bis zum 10. des Monats (Posteingang), zu dessen Ende der Abo-<br />

Vertrag Die Kündigung gekündigt muss wird, spätestens schriftlich bis beim zum Unternehmen 10. des Monats vorliegen. (Posteingang), zu dessen Ende der Abo-<br />

Vertrag gekündigt wird, schriftlich beim Unternehmen vorliegen.<br />

7.3 Bei Tarifänderungen sind die ortsüblichen Veröffentlichungen zu beachten. Ab dem Inkrafttreten des<br />

7.3 neuen Bei Tarifänderungen Tarifs wird sind entsprechend die ortsüblichen neue Abo-Monatsbetrag Veröffentlichungen vom zu beachten. Konto abgebucht. Ab dem Inkrafttreten Erfolgt eine Tarifänderung<br />

Tarifs nicht wird der zum entsprechend 1. des Monats, neue tritt Abo-Monatsbetrag die Tarifänderung für vom Abo-Verträge Konto abgebucht. erst zum Erfolgt 1. des eine Folge-<br />

Ta-<br />

des<br />

neuen<br />

rifänderung monats in Kraft. nicht Im zum Fall 1. einer des Monats, Tarifänderung tritt die besteht Tarifänderung die Möglichkeit für Abo-Verträge einer außerordentlichen erst zum 1. des schriftlichen<br />

Kündigung in Kraft. Im bis Fall zum einer Ende Tarifänderung des 1. Monats besteht des Inkrafttretens die Möglichkeit der Tarifänderung einer außerordentlichen gemäß Satz schriftli-<br />

3 an<br />

Folgemonatchen<br />

das Unternehmen Kündigung bis ohne zum Erhebung Ende des von 1. Monats Nachforderungen des Inkrafttretens gemäß der Ziffer Tarifänderung 7.2. gemäß Satz 3 an<br />

das Unternehmen ohne Erhebung von Nachforderungen gemäß Ziffer 7.2.<br />

8 Außerordentliche Kündigung durch das Unternehmen<br />

8 Außerordentliche Kündigung durch das Unternehmen<br />

8.1 Ist die Abbuchung eines fälligen Abo-Monatsbetrages aus Gründen, die nicht durch das Unternehmen<br />

8.1 zu Ist vertreten die Abbuchung sind, nicht eines möglich, fälligen so Abo-Monatsbetrages besteht für das Unternehmen aus Gründen, das die Recht nicht der durch fristlosen das Unternehmen<br />

Kündigung<br />

zu <strong>und</strong> vertreten des Einzugs sind, des nicht Fahrausweises. möglich, so besteht Begleicht für der das Fahrgast/Kontoinhaber Unternehmen das Recht diesen der fristlosen Betrag nicht Kündigung innerhalb<br />

des von Einzugs 7 Tagen des nach Fahrausweises. Mahnung, ist Begleicht der gesamte der Fahrgast/Kontoinhaber verbleibende Restbetrag diesen für den Betrag Gültigkeitszeit-<br />

nicht inner-<br />

<strong>und</strong><br />

halb raum von der 7 ausgegebenen Tagen nach Mahnung, Abo-Karte ist in der einer gesamte Summe verbleibende sofort fällig. Restbetrag Erfolgt die Rückgabe für den Gültigkeitszeitraum<br />

so erfolgt der ausgegebenen eine Gutschrift Abo-Karte nur für volle in Monate einer Summe des Gültigkeitszeitraums, sofort fällig. Erfolgt die welche Rückgabe auf die der Zeit Abo-Karte, nach<br />

der Abo-Karte,<br />

so Rückgabe erfolgt eine der Abo-Karte Gutschrift entfallen. nur für volle Monate des Gültigkeitszeitraums, welche auf die Zeit nach<br />

Rückgabe der Abo-Karte entfallen.<br />

8.2 Kann der Abo-Monatsbetrag nicht fristgemäß abgebucht werden, sind zusätzlich entstehende Gebühren<br />

für der Mahnungen Abo-Monatsbetrag <strong>und</strong> Rücklastschriften nicht fristgemäß vom abgebucht Fahrgast/Kontoinhaber werden, sind zusätzlich übernehmen. entstehende Pro Mahnung Gebüh-<br />

8.2 Kann<br />

ren wird für eine Mahnungen Mahngebühr <strong>und</strong> von Rücklastschriften 5,00 € fällig. vom Fahrgast/Kontoinhaber zu übernehmen. Pro Mahnung<br />

wird eine Mahngebühr von 5,00 € fällig.<br />

8.3 Bestand der Abo-Vertrag zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung noch nicht mindestens 12 Monate,<br />

8.3 Bestand wird für der die Abo-Vertrag bestehende Vertragsdauer zum Zeitpunkt des der Abonnements fristlosen Kündigung der Differenzbetrag noch nicht mindestens zwischen Abo-Karte 12 Monate,<br />

wird <strong>und</strong> der für Monatskarte die bestehende nacherhoben. Vertragsdauer Der des verbleibende Abonnements Restbetrag der Differenzbetrag einschließlich zwischen aller aufgelaufenen<br />

Abo-Karte<br />

<strong>und</strong> Rücklastschrift- der Monatskarte <strong>und</strong> Mahngebühren nacherhoben. Der wird verbleibende in einer Summe Restbetrag sofort fällig. einschließlich aller aufgelaufenen<br />

Rücklastschrift- <strong>und</strong> Mahngebühren wird in einer Summe sofort fällig.<br />

8.4 Wird der durch die GVB gekündigte <strong>und</strong> in der Sperrliste als gesperrt vermerkte Fahrausweis weiterhin<br />

8.4 Wird genutzt, der durch ist die die GVB GVB berechtigt, gekündigte für <strong>und</strong> den in Zeitraum der Sperrliste der Kündigung als gesperrt bis vermerkte zur festgestellten Fahrausweis Nutzung weiterhin als fiktiven<br />

Schadenersatz ist die GVB berechtigt, den Preis zu für verlangen, den Zeitraum der gemäß der Kündigung dem Tarif bis angefallen zur festgestellten wäre. Dem Nutzung K<strong>und</strong>en als fik-<br />

genutzt,<br />

tiven bleibt Schadenersatz vorbehalten, der den GVB Preis einen zu verlangen, geringeren der Schaden gemäß nachzuweisen. dem Tarif angefallen Die separate wäre. Dem Berechnung K<strong>und</strong>en eines<br />

bleibt erhöhten vorbehalten, Beförderungsentgeltes GVB einen bleibt geringeren davon Schaden unberührt. nachzuweisen. Die separate Berechnung eines<br />

erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt davon unberührt.<br />

9 Verlust <strong>und</strong> Beschädigung<br />

9.1 Der Verlust einer personengeb<strong>und</strong>enen Abo-Karte sowie die Beschädigung einer Abo-Karte ist dem<br />

Unternehmen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Fahrgast erhält gegen eine Gebühr von<br />

10,00 € einmalig einen Ersatz für die verlorene oder beschädigte Abo-Karte. Es wird maximal die Anzahl<br />

der je Postsendung versandten Abo-Karten ersetzt. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind<br />

ausgeschlossen. Bei Verlust von übertragbaren Abo-Karten wird kein Ersatz geleistet.<br />

9.2 Auf Gr<strong>und</strong> der spezifischen Ausgabeform der übertragbaren Abo-Monatskarte im CityTarif Gera<br />

(Stadtkarte) wird diese bei Verlust einmalig ersetzt. Der Verlust ist unverzüglich beim GVB K<strong>und</strong>enservice<br />

anzuzeigen. Der alte Fahrausweis wird damit ungültig. Im Falle einer weiteren Verlustmeldung<br />

ist die GVB zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Wird der als verloren gegangene Fahrausweis<br />

genutzt, ist die GVB berechtigt, für den Zeitraum von der Verlustmeldung bis zur Nutzung als<br />

fiktiven Schadensersatz den Preis zu verlangen, der gemäß Tarif angefallen wäre. Dem K<strong>und</strong>en bleibt<br />

vorbehalten, der GVB einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />

10 Versand<br />

10.1 Das Unternehmen sendet dem Fahrgast die Abo-Karte rechtzeitig per Post zu.<br />

10.2 Erhält der Fahrgast die Abo-Karte nicht bis zum 26. des jeweiligen Zusendemonats, so hat der Fahrgast<br />

die Verpflichtung, dies unverzüglich dem Unternehmen schriftlich mitzuteilen.<br />

10.3 Aufgr<strong>und</strong> der spezifischen Ausgabeform der von der GVB ausgegebenen Abo-Monatskarte im CityTarif<br />

Gera, behält sich die GVB vor, dem/-r Vertragspartner/-in in unregelmäßigen Abständen neue<br />

Abo-Karten zuzusenden. Alte GVB Abo-Monatskarten im CityTarif Gera verlieren zu diesem Zeitpunkt<br />

ihre Gültigkeit. Wird der ungültig gewordene Fahrausweis weiterhin genutzt werden, ist die GVB berechtigt,<br />

für den Zeitraum des Austausches bis zur festgestellten Nutzung als fiktiven Schadenersatz<br />

den Preis zu verlangen, der gemäß Tarif angefallen wäre. Dem K<strong>und</strong>en bleibt vorbehalten, der GVB<br />

einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die separate Berechnung eines erhöhten Beförderungsentgeltes<br />

bleibt davon unberührt.<br />

11 Datenschutz<br />

11.1 Die persönlichen Daten auf dem Abo-Antrag werden durch das Unternehmen im Rahmen datenschutzrechtlicher<br />

Bestimmungen für die Vertragsrealisierung <strong>und</strong> für Informationszwecke im Interesse<br />

des Unternehmens genutzt.<br />

11.2 Das Unternehmen ist berechtigt, Auskünfte über offene Zahlungsverpflichtungen an die in Ziffer 1<br />

genannten Unternehmen im Rahmen von Abo-Anträgen des <strong>VMT</strong>-Tarifs gemäß datenschutzrechtlicher<br />

Bestimmungen zu erteilen.<br />

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Seite 44 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage E: Abo-Vertragsbedingungen<br />

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Anlage F: Auszug aus der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen<br />

im Straßenpersonennahverkehr (PBefAusglV)<br />

Anlage (i.d.F. vom 2. F: August Auszug 1977 (BGBI. aus der I S. 1460), Verordnung zuletzt geändert über durch den Art. 5 Ausgleich Nr. 3 Berufsbildungsreformgesetz gemeinwirtschaftlicher vom 23. März 2005 Leistungen<br />

(BGBl. I S. 931, im 965)) Straßenpersonennahverkehr (PBefAusglV)<br />

(i.d.F. vom 2. August 1977 (BGBI. I S. 1460), zuletzt geändert durch Art. 5 Nr. 3 Berufsbildungsreformgesetz vom 23. März 2005<br />

§(BGBl. 1 Auszubildende<br />

I S. 931, 965))<br />

(1) Auszubildende im Sinne des § 45a Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetztes sind<br />

§ 1 Auszubildende<br />

1. schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;<br />

(1) 2. Auszubildende nach Vollendung im Sinne des des 15. § Lebensjahres<br />

45a Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetztes sind<br />

1. a) schulpflichtige Schüler <strong>und</strong> Personen Studenten bis öffentlicher, zur Vollendung staatlich des 15. genehmigter Lebensjahres; oder staatlich anerkannter privater<br />

2. nach – Vollendung allgemeinbildender des 15. Lebensjahres<br />

Schulen,<br />

a) – Schüler berufsbildender <strong>und</strong> Studenten Schulen, öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater<br />

– allgemeinbildender Einrichtungen des zweiten Schulen, Bildungsweges,<br />

– berufsbildender Hochschulen, Akademien Schulen, mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen<br />

<strong>und</strong> Landesvolkshochschulen;<br />

– Einrichtungen des zweiten Bildungsweges,<br />

b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe<br />

–<br />

a) fallen,<br />

Hochschulen,<br />

besuchen,<br />

Akademien<br />

sofern sie<br />

mit<br />

auf<br />

Ausnahme<br />

Gr<strong>und</strong> des<br />

der<br />

Besuchs<br />

Verwaltungsakademien,<br />

dieser Schulen oder<br />

Volkshochschulen<br />

Bildungseinrichtungen<br />

<strong>und</strong><br />

von<br />

Landesvolkshochschulen;<br />

der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen <strong>und</strong> sonstigen<br />

b) Personen, privaten Bildungseinrichtungen die private Schulen oder nach sonstige dem B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz Bildungseinrichtungen, die nicht unter förderungsfähig<br />

fallen, ist; besuchen, sofern sie auf Gr<strong>und</strong> des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtun-<br />

Buchstabe<br />

a)<br />

c)<br />

gen<br />

Personen,<br />

von der<br />

die<br />

Berufsschulpflicht<br />

an einer Volkshochschule<br />

befreit sind<br />

oder<br />

oder<br />

einer<br />

sofern<br />

anderen<br />

der Besuch<br />

Einrichtung<br />

dieser<br />

der<br />

Schulen<br />

Weiterbildung<br />

<strong>und</strong> sonstigen<br />

Kurse<br />

zum nachträglichen<br />

privaten Bildungseinrichtungen<br />

Erwerb des<br />

nach<br />

Hauptschuldem<br />

B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz<br />

oder Realschulabschlusses besuchen;<br />

förderungsfähig<br />

ist;<br />

d) Personen, die in einem Berufsbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in<br />

c) Personen,<br />

einem anderen<br />

die an<br />

Vertragsverhältnis<br />

einer Volkshochschule<br />

im Sinne<br />

oder<br />

des<br />

einer<br />

§ 26<br />

anderen<br />

des Berufsbildungsgesetzes<br />

Einrichtung der Weiterbildung<br />

stehen, sowie<br />

Kurse<br />

Personen,<br />

zum nachträglichen<br />

die in einer Einrichtung<br />

Erwerb des<br />

außerhalb<br />

Hauptschulder<br />

oder<br />

betrieblichen<br />

Realschulabschlusses<br />

Berufsausbildung<br />

besuchen;<br />

im Sinne des<br />

d) Personen, § 43 Abs. 2 die des in Berufsbildungsgesetzes, einem Berufsbildungsverhältnis § 36 Abs. im 2 Sinne der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes ausgebildet oder werden;<br />

anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie<br />

in<br />

einem<br />

e)<br />

Personen,<br />

Personen, die<br />

die<br />

einen<br />

in einer<br />

staatlich<br />

Einrichtung<br />

anerkannten<br />

außerhalb<br />

Berufsvorbereitungslehrgang<br />

der betrieblichen Berufsausbildung<br />

besuchen;<br />

im Sinne des<br />

§ 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;<br />

Praktikanten <strong>und</strong> Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor,<br />

f)<br />

während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer<br />

e) Personen,<br />

Hochschule<br />

die<br />

nach<br />

einen<br />

den<br />

staatlich<br />

für Ausbildung<br />

anerkannten<br />

<strong>und</strong> Studium<br />

Berufsvorbereitungslehrgang<br />

geltenden Bestimmungen<br />

besuchen;<br />

vorgesehen ist;<br />

f)<br />

g)<br />

Praktikanten<br />

Beamtenanwärter<br />

<strong>und</strong> Volontäre,<br />

des einfachen<br />

sofern<br />

<strong>und</strong><br />

die<br />

mittleren<br />

Ableistung<br />

Dienstes<br />

eines<br />

sowie<br />

Praktikums<br />

Praktikanten<br />

oder Volontariats<br />

<strong>und</strong> Personen,<br />

vor,<br />

die<br />

während<br />

durch Besuch<br />

oder<br />

eines<br />

im Anschluss<br />

Verwaltungslehrganges<br />

an eine staatlich<br />

die<br />

geregelte<br />

Qualifikation<br />

Ausbildung<br />

für die<br />

oder<br />

Zulassung<br />

ein Studium<br />

als Beamtenanwärter<br />

des<br />

an einer<br />

Hochschule nach<br />

einfachen<br />

den für<br />

oder<br />

Ausbildung<br />

mittleren<br />

<strong>und</strong><br />

Dienstes<br />

Studium<br />

erst<br />

geltenden<br />

erwerben<br />

Bestimmungen<br />

müssen, sofern<br />

vorgesehen<br />

sie keinen Fahrtkostenersatz<br />

von der des Verwaltung einfachen <strong>und</strong> erhalten; mittleren Dienstes sowie Praktikanten <strong>und</strong> Personen, die<br />

ist;<br />

g) Beamtenanwärter<br />

h)<br />

durch<br />

Teilnehmer<br />

Besuch<br />

an<br />

eines<br />

einem<br />

Verwaltungslehrganges<br />

freiwilligen sozialen Jahr<br />

die<br />

oder<br />

Qualifikation<br />

an einem<br />

für<br />

freiwilligen<br />

die Zulassung<br />

ökologischen<br />

als Beamtenanwärter<br />

Jahr<br />

oder vergleichbaren<br />

des einfachen<br />

sozialen<br />

oder mittleren<br />

Diensten.<br />

Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz<br />

von der Verwaltung erhalten;<br />

(2) Die Berechtigung zum Erwerb von Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs hat sich der Verkehrsunternehmer<br />

h) Teilnehmer<br />

vom Auszubildenden<br />

an einem freiwilligen<br />

nachweisen<br />

sozialen<br />

zu lassen.<br />

Jahr<br />

In<br />

oder<br />

den<br />

an<br />

Fällen<br />

einem<br />

des<br />

freiwilligen<br />

Absatzes 1<br />

ökologischen<br />

Nr. 2 Buchstabe<br />

Jahr<br />

a<br />

bis g geschieht<br />

oder vergleichbaren<br />

dies durch Vorlage<br />

sozialen<br />

einer<br />

Diensten.<br />

Bescheinigung der Ausbildungsstätte oder des Ausbildenden,<br />

(2) Die in den Berechtigung Fällen des Absatzes zum Erwerb 1 Nr. von 2 Buchstabe Zeitfahrausweisen h durch Vorlage des Ausbildungsverkehrs einer Bescheinigung hat sich des Trägers der Verkehrsunternehmeweiligen<br />

sozialen vom Auszubildenden Dienste. In der nachweisen Bescheinigung zu lassen. ist zu bestätigen, In den Fällen dass des die Absatzes Voraussetzung 1 Nr. 2 Buchstabe des Absatzes a<br />

der je-<br />

bis 1 Nr. g geschieht 2 gegeben dies ist. durch Die Bescheinigung Vorlage einer gilt Bescheinigung längstens ein der Jahr. Ausbildungsstätte oder des Ausbildenden,<br />

in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe h durch Vorlage einer Bescheinigung des Trägers der jeweiligen<br />

sozialen Dienste. In der Bescheinigung ist zu bestätigen, dass die Voraussetzung des Absatzes<br />

1 Nr. 2 gegeben ist. Die Bescheinigung gilt längstens ein Jahr.<br />

Seite 46 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage F: Auszug aus der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im<br />

Straßenpersonennahverkehr (PBefAusglV)<br />

Seite 46 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage F: Auszug aus der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im<br />

Straßenpersonennahverkehr (PBefAusglV)<br />

Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen<br />

Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen<br />

1 Voraussetzungen für ein Abonnement<br />

1<br />

1.1 Der<br />

Voraussetzungen<br />

Schüler-Azubi-Abo-Vertrag<br />

für ein Abonnement<br />

kann mit einem der folgenden Unternehmen geschlossen werden:<br />

1.1 Der – Deutsche Schüler-Azubi-Abo-Vertrag Bahn AG (DB AG) kann mit einem der folgenden Unternehmen geschlossen werden:<br />

– Erfurter Deutsche Verkehrsbetriebe Bahn AG (DB AG) AG (EVAG)<br />

– Geraer Erfurter Verkehrsbetriebe GmbH AG (EVAG) (GVB)<br />

– Jenaer Geraer Nahverkehr Verkehrsbetrieb GmbH GmbH (JNV) (GVB)<br />

– Regionale Jenaer Nahverkehr Verkehrsgemeinschaft GmbH (JNV) Gotha GmbH (RVG)<br />

– Stadtwirtschaft Regionale Verkehrsgemeinschaft Weimar GmbH (SWG) Gotha GmbH (RVG)<br />

– Thüringerwaldbahn Stadtwirtschaft Weimar <strong>und</strong> GmbH Straßenbahn (SWG) Gotha GmbH (TWSB)<br />

Änderungen, – Thüringerwaldbahn Verlustmeldung <strong>und</strong> Straßenbahn <strong>und</strong> Kündigung Gotha sowie GmbH die (TWSB) Anzeigepflicht gemäß Ziffer 9 erfolgen immer<br />

Änderungen, an das Unternehmen, Verlustmeldung mit dem <strong>und</strong> der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag Kündigung sowie die Anzeigepflicht geschlossen gemäß wurde. Ziffer 9 erfolgen immer<br />

1.2 an Voraussetzung das Unternehmen, für den mit Abschluss dem der des Schüler-Azubi-Abo-Vertrages geschlossen ist, dass wurde. das Unternehmen ermächtigt<br />

wird, den für den jeweiligen Abschluss Schüler-Azubi-Abo-Monatsbetrag des Schüler-Azubi-Abo-Vertrages von ist, einem dass in das der Unternehmen B<strong>und</strong>esrepublik er-<br />

1.2 Voraussetzung<br />

mächtigt Deutschland wird, geführten den jeweiligen Girokonto Schüler-Azubi-Abo-Monatsbetrag abzubuchen.<br />

von einem in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

1.3 Deutschland Verkaufs-/Servicestellen geführten Girokonto der Unternehmen: abzubuchen.<br />

1.3 Verkaufs-/Servicestellen – Deutsche Bahn AG: der Unternehmen:<br />

– Deutsche DB ReiseZentren Bahn AG: (Hbf. Gotha, Hbf. Erfurt, Bf. Weimar, Bf. Jena West, Bf. Jena Paradies <strong>und</strong> Hbf. Gera);<br />

ReiseZentren (Hbf. Gotha, Hbf. Erfurt, Bf. Weimar, Bf. Jena West, Bf. Jena Paradies <strong>und</strong> Hbf. Ge-<br />

DB<br />

ra); DB Vertrieb GmbH, Abo-Center Berlin, Koppenstraße 3, 10243 Berlin<br />

– Erfurter DB Vertrieb Verkehrsbetriebe GmbH, Abo-Center AG: Berlin, Koppenstraße 3, 10243 Berlin<br />

– Erfurter EVAG-Mobilitätszentrum Verkehrsbetriebe am AG: Anger<br />

– Geraer EVAG-Mobilitätszentrum Verkehrsbetrieb GmbH: am Anger<br />

– Geraer K<strong>und</strong>enservice Verkehrsbetrieb in den Gera-Arcaden<br />

GmbH:<br />

– Jenaer K<strong>und</strong>enservice Nahverkehr in den GmbH: Gera-Arcaden<br />

– Jenaer JNV ServiceCenter Nahverkehr (HolzMarktPassage)<br />

GmbH:<br />

– Regionale JNV ServiceCenter Verkehrsgemeinschaft (HolzMarktPassage) Gotha GmbH:<br />

– Regionale K<strong>und</strong>enzentrum Verkehrsgemeinschaft von RVG <strong>und</strong> TWSB Gotha am Gothaer GmbH: Hauptbahnhof<br />

Geschäftsstelle K<strong>und</strong>enzentrum Reinhardsbrunner von RVG <strong>und</strong> TWSB Straße am Gothaer Hauptbahnhof<br />

– Stadtwirtschaft Geschäftsstelle Reinhardsbrunner Weimar GmbH: Straße<br />

– Stadtwirtschaft K<strong>und</strong>encenter am Weimar Goetheplatz GmbH: <strong>und</strong> Industriestraße<br />

– Thüringerwaldbahn K<strong>und</strong>encenter am Goetheplatz <strong>und</strong> Straßenbahn <strong>und</strong> Industriestraße<br />

Gotha GmbH:<br />

– Thüringerwaldbahn K<strong>und</strong>enzentrum von <strong>und</strong> RVG Straßenbahn <strong>und</strong> TWSB am Gotha Gothaer GmbH: Hauptbahnhof<br />

K<strong>und</strong>enzentrum Betriebshof Waltershäuser von RVG <strong>und</strong> Straße TWSB am Gothaer Hauptbahnhof<br />

Betriebshof Waltershäuser Straße<br />

2 Gesamtschuldnerhaftung<br />

2<br />

Ist<br />

Gesamtschuldnerhaftung<br />

der Fahrgast nicht Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Kontos, so haften der Fahrgast<br />

der <strong>und</strong> Fahrgast der Kontoinhaber nicht Inhaber als des Gesamtschuldner in der Einzugsermächtigung für die Einhaltung genannten aller Verpflichtungen Kontos, so haften des der Fahrgas-<br />

Fahr-<br />

Ist<br />

gast tes <strong>und</strong> <strong>und</strong> des der Kontoinhabers aus als Gesamtschuldner dem Schüler-Azubi-Abo-Vertrag.<br />

für die Einhaltung aller Verpflichtungen des Fahrgastes<br />

<strong>und</strong> des Kontoinhabers aus dem Schüler-Azubi-Abo-Vertrag.<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen I Seite 47<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen I Seite 47


3 Vertragsabschluss<br />

3.1 Der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag kommt durch die Übergabe der Schüler-Azubi-Abokarte zustande. Das<br />

3<br />

Unternehmen<br />

Vertragsabschluss<br />

ist berechtigt eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Die Berechtigung zur Nutzung der<br />

3.1 Schüler-Azubi-Zeitkarte Der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag gemäß Ziffer kommt 5.4 durch <strong>und</strong> die 5.4.4 Übergabe der <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> der Schüler-Azubi-Abokarte muss bei zustande. Vertragsabschluss<br />

<strong>und</strong> für ist berechtigt die gesamte eine Vertragsdauer Bonitätsprüfung nachgewiesen durchzuführen. werden. Die Bei Berechtigung Minderjährigen zur Nutzung ist der An-<br />

der<br />

Das<br />

Unternehmen<br />

Schüler-Azubi-Zeitkarte trag durch einen Erziehungsberechtigten gemäß Ziffer 5.4 <strong>und</strong> zu unterzeichnen.<br />

5.4.4 der <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> muss bei Vertragsabschluss<br />

Das Schüler-Azubi-Abo <strong>und</strong> für die gesamte kann jeweils Vertragsdauer am 1. eines nachgewiesen Monats begonnen werden. werden. Bei Minderjährigen Die Gültigkeit ist des der Schü-<br />

An-<br />

3.2<br />

trag ler-Azubi-Abos durch einen beginnt Erziehungsberechtigten bei einem Bestelleingang zu unterzeichnen. bis spätestens zum 10. des Vormonats (Posteingang)<br />

Schüler-Azubi-Abo am 1. des Folgemonats kann jeweils <strong>und</strong> besteht am 1. über eines insgesamt Monats begonnen 12 aufeinander werden. folgende Die Gültigkeit Monate des (Min-<br />

Schü-<br />

3.2 Das<br />

ler-Azubi-Abos destvertragslaufzeit). beginnt Der bei Abo-Vertrag einem Bestelleingang verlängert bis sich spätestens automatisch zum bis 10. zum des voraussichtlichen Vormonats (Posteingang)<br />

der Schul- am 1. oder des Ausbildungszeit, Folgemonats <strong>und</strong> sofern besteht nicht über gemäß insgesamt Ziffer 7.1 12 aufeinander fristgerecht gekündigt folgende Monate wurde. (Min-<br />

Ende<br />

destvertragslaufzeit). Das voraussichtliche Ende Der Abo-Vertrag der Schul- oder verlängert Ausbildungszeit sich automatisch ist im Abo-Antrag bis zum voraussichtlichen zu vermerken. Ende<br />

der Schul- oder Ausbildungszeit, sofern nicht gemäß Ziffer 7.1 fristgerecht gekündigt wurde.<br />

4<br />

Das<br />

Schüler-Azubi-Abokarten<br />

voraussichtliche Ende der Schul- oder Ausbildungszeit ist im Abo-Antrag zu vermerken.<br />

4.1 Für das Schüler-Azubi-Abo gelten die von der Genehmigungsbehörde genehmigten Tarife, <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

4 Schüler-Azubi-Abokarten<br />

<strong>und</strong> Beförderungsbedingungen.<br />

4.1 4.2 Die Für das Schüler-Azubi-Abokarte gelten ist nicht die übertragbar.<br />

von der Genehmigungsbehörde genehmigten Tarife, <strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

<strong>und</strong> Beförderungsbedingungen.<br />

4.3 Die Schüler-Azubi-Abokarte berechtigt zu einer beliebigen Anzahl Fahrten gemäß dem Geltungsbereich<br />

Die Schüler-Azubi-Abokarte im jeweiligen Gültigkeitszeitraum. ist nicht übertragbar. Die Schüler-Azubi-Abokarte ist bei jeder Fahrt mitzuführen<br />

4.2<br />

4.3 <strong>und</strong> Die Schüler-Azubi-Abokarte dem Kontrollpersonal auf berechtigt Verlangen zu vorzuzeigen. einer beliebigen Kann Anzahl der Fahrgast Fahrten die gemäß Schüler-Azubi-Abokarte<br />

dem Geltungsbereich<br />

in Verbindung im jeweiligen mit einem Gültigkeitszeitraum. gültigen Schülerausweis Die Schüler-Azubi-Abokarte oder der gültigen Berechtigungskarte ist bei jeder Fahrt mitzuführen<br />

(sofern diese<br />

<strong>und</strong> kein dem Lichtbild Kontrollpersonal enthält ist ab auf Vollendung Verlangen des vorzuzeigen. 16. Lebensjahres Kann der zusätzlich Fahrgast ein die amtlicher Schüler-Azubi-Abokarte<br />

Ausweis mit<br />

in Lichtbild Verbindung erforderlich) mit einem bei gültigen einer Fahrausweiskontrolle Schülerausweis oder nicht der vorweisen, gültigen Berechtigungskarte ist zur Zahlung eines (sofern erhöhten<br />

Beförderungsentgeltes Lichtbild enthält ist ab gemäß Vollendung § 9 der des <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen 16. Lebensjahres zusätzlich ein verpflichtet.<br />

amtlicher Ausweis mit<br />

diese<br />

kein<br />

Lichtbild erforderlich) bei einer Fahrausweiskontrolle nicht vorweisen, ist er zur Zahlung eines erhöhten<br />

5 Fahrgeld/Fälligkeit<br />

Beförderungsentgeltes gemäß § 9 der <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen verpflichtet.<br />

5.1 Der Schüler-Azubi-Abo-Monatsbetrag ist zum 1. des Monats fällig. Die Lastschrift erfolgt zwischen<br />

5<br />

dem<br />

Fahrgeld/Fälligkeit<br />

1. <strong>und</strong> 10. des Monats. Der Fahrgast ist verpflichtet, im Schüler-Azubi-Abo-Antrag eine entsprechende<br />

Der Schüler-Azubi-Abo-Monatsbetrag Kontoverbindung mitzuteilen <strong>und</strong> ist zum eine 1. Einzugsermächtigung des Monats fällig. Die für Lastschrift dieses Konto erfolgt durch zwischen sich oder<br />

5.1<br />

dem einen 1. Dritten <strong>und</strong> 10. an des das Monats. Unternehmen Der Fahrgast zu erteilen. ist verpflichtet, Der Fahrgast im Schüler-Azubi-Abo-Antrag verpflichtet sich, den jeweils eine gültigen entsprechende<br />

Schüler-Azubi-Abo-Monatsbetrag Kontoverbindung mitzuteilen auf <strong>und</strong> dem eine Konto Einzugsermächtigung bereitzuhalten. Wenn für Fahrgast dieses Konto <strong>und</strong> Kontoinhaber<br />

durch sich oder<br />

einen auseinanderfallen, Dritten an das ist Unternehmen auch der Kontoinhaber zu erteilen. verpflichtet, Der Fahrgast den verpflichtet jeweils gültigen sich, den Monatsbetrag jeweils gültigen auf dem<br />

Schüler-Azubi-Abo-Monatsbetrag Konto bereitzuhalten. Der Antrag auf ermächtigt dem Konto das bereitzuhalten. Unternehmen, den Wenn jeweiligen Fahrgast Schüler-Azubi-Abo-<br />

<strong>und</strong> Kontoinhaber<br />

auseinanderfallen, Monatsbetrag bis auf ist Weiteres auch der Kontoinhaber vom angegebenen verpflichtet, Konto per den Lastschrift jeweils gültigen abzubuchen. Monatsbetrag auf dem<br />

5.2 Konto Ziffer 5.1 bereitzuhalten. Satz 4 <strong>und</strong> 5 Der gelten Antrag entsprechend ermächtigt für das sonstige Unternehmen, fällige Forderungen den jeweiligen aus Schüler-Azubi-Abo-<br />

dem Vertragsverhältnis.<br />

Kosten, bis die auf insbesondere Weiteres vom aus angegebenen nicht ausreichender Konto per Kontendeckung, Lastschrift abzubuchen. Kontenauflösung oder<br />

Monatsbetrag<br />

5.2 durch Ziffer 5.1 einen Satz anderen 4 <strong>und</strong> 5 nicht gelten von entsprechend dem Unternehmen für sonstige zu vertretenden fällige Forderungen Gr<strong>und</strong> entstehen, aus dem hat Vertragsverhältnisgast/Kontoinhaber,<br />

Kosten, die insbesondere bei Auseinanderfallen aus nicht ausreichender beide gesamtschuldnerisch Kontendeckung, zu tragen. Kontenauflösung Sie sind sofort oder fällig.<br />

der Fahr-<br />

durch einen anderen nicht von dem Unternehmen zu vertretenden Gr<strong>und</strong> entstehen, hat der Fahrgast/Kontoinhaber,<br />

6 Änderungen<br />

bei Auseinanderfallen beide gesamtschuldnerisch zu tragen. Sie sind sofort fällig.<br />

6.1 Änderungen der persönlichen Daten – insbesondere auch der Berechtigung der Inanspruchnahme<br />

6<br />

eines<br />

Änderungen<br />

Schüler-Azubi-Abos – sowie Änderungen der Bankverbindung sind dem Unternehmen unverzüglich<br />

Änderungen schriftlich der persönlichen mitzuteilen. Daten Bei Änderung – insbesondere Bankverbindung auch der Berechtigung ist die Einzugsermächtigung der Inanspruchnahme mit<br />

6.1<br />

eines Unterschrift Schüler-Azubi-Abos vorzulegen. Geht – sowie diese Änderungen Mitteilung nach der Bankverbindung dem 10. des Monats sind dem (Posteingang) Unternehmen ein, wird unverzüglich<br />

Betrag im schriftlich Folgemonat mitzuteilen. nochmals Bei vom Änderung bisherigen der Bankverbindung Konto abgebucht. ist Für die hieraus Einzugsermächtigung entstehende Kosten mit<br />

der<br />

Unterschrift vorzulegen. Geht diese Mitteilung nach dem 10. des Monats (Posteingang) ein, wird der<br />

Betrag im Folgemonat nochmals vom bisherigen Konto abgebucht. Für hieraus entstehende Kosten<br />

(z.B. Rückbuchung) haftet der Fahrgast/Kontoinhaber, bei Auseinanderfallen beide gesamtschuldnerisch.<br />

6.2 Änderungen des Geltungsbereichs sind schriftlich bis zum 10. des Monats (Posteingang) für den Folgemonat<br />

mitzuteilen. Führen die Änderungen gleichfalls zur Änderung des Monatsbetrages, ist der<br />

neue Monatsbetrag Bestandteil des Vertrages <strong>und</strong> wird ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung<br />

vom Konto abgebucht.<br />

Die ursprünglich ausgegebene Schüler-Azubi-Abokarte wird mit Inkrafttreten der Änderung ungültig<br />

<strong>und</strong> ist bis zum 5. Tag nach Inkrafttreten der Änderung an das Unternehmen zurückzugeben. Kommt<br />

der Fahrgast dieser Verpflichtung erst später nach, so wird der volle Monatsbetrag für die ursprüngliche<br />

Schüler-Azubi-Abokarte für den jeweiligen Monat neben dem für die geänderte Schüler-Azubi-<br />

Abokarte fällig werdenden Monatsbetrag fällig <strong>und</strong> wird vom Konto abgebucht. Dies gilt bis zu dem<br />

Zeitpunkt, zu welchem die bereits ausgegebene ursprüngliche Schüler-Azubi-Abokarte zeitlich ihre<br />

Geltung verliert.<br />

Die neue Schüler-Azubi-Abokarte wird dem Fahrgast per Post bis zum Ende des Vormonats des Inkrafttretens<br />

der Änderung zugestellt.<br />

7 Kündigung<br />

7.1 Der Schüler-Azubi-Abo-Vertag kann zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (siehe Ziffer 3.2) gekündigt<br />

werden. Die Kündigung muss spätestens am 10. des letzten Monats der Mindestvertragslaufzeit<br />

(Posteingang) schriftlich beim Unternehmen vorliegen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang beim<br />

Unternehmen maßgebend.<br />

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag zum Ende eines jeden Kalendermonats<br />

kündbar. Die Kündigung muss spätestens bis zum 10. des Monats (Posteingang), zu<br />

dessen Ende der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag gekündigt wird, dem Unternehmen schriftlich zugehen.<br />

Die Schüler-Azubi-Abokarte muss spätestens an dem 5. Tag nach Ablauf des Monats, zu dessen Ende<br />

gekündigt wurde, beim Unternehmen vorliegen (Posteingang). Geht diese erst nach dem 5. Tag ein,<br />

endet der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag erst zum auf die Rückgabe folgenden Monatsende. Die bis zu<br />

diesem Zeitpunkt fällig werdenden Abo-Monatsbeträge werden vom Konto abgebucht.<br />

7.2 Der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag kann vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Bei<br />

Kündigung des Schüler-Azubi-Abo-Vertrages vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird der Differenzbetrag<br />

zwischen dem Schüler-Azubi-Abo-Monatsbetrag <strong>und</strong> dem Preis der Schüler-Azubi-<br />

Monatskarte nacherhoben (Ausnahme Todesfall).<br />

7.3 Bei Tarifänderungen sind die ortsüblichen Veröffentlichungen zu beachten. Ab dem Inkrafttreten des<br />

neuen Tarifs wird der entsprechend neue Monatsbetrag vom Konto abgebucht. Erfolgt eine Tarifänderung<br />

nicht zum 1. des Monats, tritt die Tarifänderung für das Vertragsverhältnis im Lastschrifteinzugsverfahren<br />

erst zum 1. des Folgemonats in Kraft. Im Fall einer Tarifänderung besteht die Möglichkeit<br />

einer außerordentlichen schriftlichen Kündigung bis zum Ende des 1. Monats des Inkrafttretens<br />

der Tarifänderung gemäß Satz 3 an das Unternehmen.<br />

8 Außerordentliche Kündigung durch das Unternehmen<br />

8.1 Ist die Abbuchung eines fälligen Monatsbetrages aus Gründen, die nicht durch das Unternehmen zu<br />

vertreten sind, nicht möglich, so besteht für das Unternehmen das Recht der fristlosen Kündigung <strong>und</strong><br />

des Einzugs der Schüler-Azubi-Abokarte. Begleicht der Fahrgast/Kontoinhaber diesen Betrag nicht<br />

innerhalb von 7 Tagen nach Mahnung, ist der gesamte verbleibende Restbetrag für den Gültigkeitszeitraum<br />

der ausgegebenen Schüler-Azubi-Abokarte in einer Summe sofort fällig. Erfolgt die Rückgabe<br />

der Schüler-Azubi-Abokarte, so erfolgt eine Gutschrift nur für volle Monate des Gültigkeitszeitraums,<br />

welche auf die Zeit nach Rückgabe der Schüler-Azubi-Abokarte entfallen.<br />

8.2 Kann der Abo-Monatsbetrag nicht fristgemäß abgebucht werden, sind zusätzlich entstehende Gebühren<br />

für Mahnungen <strong>und</strong> Rücklastschriften vom Fahrgast/Kontoinhaber zu übernehmen. Pro Mahnung<br />

wird eine Mahngebühr von 5,00 € fällig.<br />

Seite 48 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen<br />

Seite 48 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen I Seite 49


8.3 Bestand der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung noch nicht mindestens<br />

12 Monate der Schüler-Azubi-Abo-Vertrag wird für die bestehende zum Vertragsdauer Zeitpunkt der des fristlosen Abonnements Kündigung der Differenzbetrag noch nicht mindes-<br />

zwi-<br />

8.3 Bestand<br />

tens schen 12 Schüler-Azubi-Abokarte Monate wird für die bestehende <strong>und</strong> der Schüler-Azubi-Monatskarte Vertragsdauer des Abonnements nacherhoben. der Differenzbetrag Der verbleibende zwischen<br />

Restbetrag Schüler-Azubi-Abokarte einschließlich aller aufgelaufenen <strong>und</strong> der Schüler-Azubi-Monatskarte Rücklastschrift- <strong>und</strong> Mahngebühren nacherhoben. Der wird verbleibende<br />

in einer Summe<br />

sofort fällig. einschließlich aller aufgelaufenen Rücklastschrift- <strong>und</strong> Mahngebühren wird in einer Sum-<br />

Restbetrag<br />

me sofort fällig.<br />

8.4 Wird der durch die GVB gekündigte <strong>und</strong> in der Sperrliste als gesperrt vermerkte Fahrausweis weiterhin<br />

8.4 Wird genutzt, der ist durch die die GVB GVB berechtigt, gekündigte für den <strong>und</strong> Zeitraum in der Sperrliste der Kündigung als gesperrt bis zur vermerkte festgestellten Fahrausweis Nutzung weiterhin als fiktiven<br />

Schadenersatz ist die GVB berechtigt, den Preis zu für verlangen, den Zeitraum der gemäß der Kündigung dem Tarif bis angefallen zur festgestellten wäre. Dem Nutzung K<strong>und</strong>en als fik-<br />

genutzt,<br />

tiven bleibt Schadenersatz vorbehalten, der den GVB Preis einen zu verlangen, geringeren der Schaden gemäß nachzuweisen. dem Tarif angefallen Die separate wäre. Dem Berechnung K<strong>und</strong>en eines<br />

bleibt erhöhten vorbehalten, Beförderungsentgeltes GVB einen bleibt geringeren davon Schaden unberührt. nachzuweisen. Die separate Berechnung eines<br />

erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt davon unberührt.<br />

9 Verlust <strong>und</strong> Beschädigung<br />

9 Verlust <strong>und</strong> Beschädigung<br />

9.1 Der Verlust sowie die Beschädigung einer Schüler-Azubi-Abokarte sind dem Unternehmen unverzüglich<br />

Der schriftlich Verlust sowie anzuzeigen. die Beschädigung Der Fahrgast einer erhält Schüler-Azubi-Abokarte gegen eine Gebühr von sind 10,00 dem Unternehmen € einmalig einen unverzüg-<br />

Ersatz<br />

9.1<br />

lich für die schriftlich verlorenen anzuzeigen. Schüler-Azubi-Abokarte. Der Fahrgast erhält Es wird gegen maximal eine Gebühr die Anzahl von 10,00 der je € Postsendung einmalig einen versandten<br />

die Schüler-Azubi-Abokarten verlorenen Schüler-Azubi-Abokarte. ersetzt. Darüber Es wird hinaus maximal gehende die Ansprüche Anzahl der sind je Postsendung ausgeschlossen. versand-<br />

Ersatz<br />

für<br />

ten Schüler-Azubi-Abokarten ersetzt. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />

9.2 Auf Gr<strong>und</strong> der spezifischen Ausgabeform der Schüler-Azubi-Abokarte im CityTarif Gera wird diese bei<br />

9.2 Auf Verlust Gr<strong>und</strong> einmalig der spezifischen ersetzt. Der Ausgabeform Verlust ist unverzüglich der Schüler-Azubi-Abokarte beim GVB K<strong>und</strong>enservice im CityTarif anzuzeigen. Gera wird Der diese alte bei<br />

Verlust Fahrausweis einmalig wird ersetzt. damit ungültig. Der Verlust Im Falle ist unverzüglich einer weiteren beim Verlustmeldung GVB K<strong>und</strong>enservice ist die anzuzeigen. GVB zur fristlosen Der alte<br />

Fahrausweis Kündigung des wird Vertrages damit ungültig. berechtigt. Im Falle Wird einer der als weiteren verloren Verlustmeldung gegangene Fahrausweis ist die GVB genutzt, zur fristlosen<br />

die<br />

Kündigung GVB berechtigt, des Vertrages für den Zeitraum berechtigt. von Wird der Verlustmeldung der als verloren bis gegangene zur Nutzung Fahrausweis als fiktiven genutzt, Schadensersatz ist die<br />

GVB den Preis berechtigt, zu verlangen, für den der Zeitraum gemäß von Tarif der angefallen Verlustmeldung wäre. Dem bis zur K<strong>und</strong>en Nutzung bleibt als vorbehalten, fiktiven Schadensersatz<br />

der GVB<br />

den einen Preis geringeren zu verlangen, Schaden der nachzuweisen.<br />

gemäß Tarif angefallen wäre. Dem K<strong>und</strong>en bleibt vorbehalten, der GVB<br />

einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />

10 Versand<br />

10 Versand<br />

10.1 Das Unternehmen sendet dem Fahrgast die Schüler-Azubi-Abokarte rechtzeitig per Post zu.<br />

10.1 Das Unternehmen sendet dem Fahrgast die Schüler-Azubi-Abokarte rechtzeitig per Post zu.<br />

10.2 Erhält der Fahrgast die Schüler-Azubi-Abokarte nicht bis zum 26. des jeweiligen Zusendemonats, so<br />

10.2 Erhält hat der der Fahrgast die die Verpflichtung, Schüler-Azubi-Abokarte dies unverzüglich nicht bis dem zum Unternehmen 26. des jeweiligen schriftlich Zusendemonats, mitzuteilen. so<br />

hat der Fahrgast die Verpflichtung, dies unverzüglich dem Unternehmen schriftlich mitzuteilen.<br />

10.3 Aufgr<strong>und</strong> der spezifischen Ausgabeform der von der GVB ausgegebenen Schüler-Azubi-Abokarte im<br />

10.3 CityTarif Aufgr<strong>und</strong> Gera, der spezifischen behält sich die Ausgabeform GVB vor, dem/-r der von Vertragspartner/-in der GVB ausgegebenen in unregelmäßigen Schüler-Azubi-Abokarte Abständen im<br />

CityTarif neue Schüler-Azubi-Abo-Karten Gera, behält sich die GVB zuzusenden. vor, dem/-r Alte Vertragspartner/-in GVB Schüler-Azubi-Abokarten in unregelmäßigen im CityTarif Abständen Gera<br />

neue verlieren Schüler-Azubi-Abo-Karten diesem Zeitpunkt ihre zuzusenden. Gültigkeit. Alte Wird GVB der ungültig Schüler-Azubi-Abokarten gewordene Fahrausweis im CityTarif weiterhin Gera<br />

verlieren genutzt werden, zu diesem ist die Zeitpunkt GVB berechtigt, ihre Gültigkeit. für den Wird Zeitraum der ungültig des Austausches gewordene bis Fahrausweis zur festgestellten weiterhin Nutzung<br />

als werden, fiktiven Schadenersatz ist die GVB berechtigt, den Preis für zu den verlangen, Zeitraum der des gemäß Austausches Tarif angefallen bis zur festgestellten wäre. Dem Kun-<br />

Nut-<br />

genutzt<br />

zung den bleibt als fiktiven vorbehalten, Schadenersatz der GVB den einen Preis geringeren zu verlangen, Schaden der gemäß nachzuweisen. Tarif angefallen Die separate wäre. Berechnung<br />

Dem K<strong>und</strong>en<br />

eines bleibt erhöhten vorbehalten, Beförderungsentgeltes GVB einen geringeren bleibt davon Schaden unberührt. nachzuweisen. Die separate Berechnung<br />

eines erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt davon unberührt.<br />

11 Datenschutz<br />

11 Datenschutz<br />

11.1 Die persönlichen Daten auf dem Antrag werden durch das Unternehmen im Rahmen datenschutzrechtlicher<br />

persönlichen Bestimmungen Daten auf für dem die Antrag Vertragsrealisierung werden durch das <strong>und</strong> Unternehmen für Informationszwecke im Rahmen im datenschutz-<br />

Interesse des<br />

11.1 Die<br />

rechtlicher Unternehmens Bestimmungen genutzt. für die Vertragsrealisierung <strong>und</strong> für Informationszwecke im Interesse des<br />

Unternehmens genutzt.<br />

11.2 Das Unternehmen ist berechtigt, Auskünfte über offene Zahlungsverpflichtungen an die in Ziffer 1<br />

11.2 Das genannten Unternehmen Unternehmen ist berechtigt, im Rahmen Auskünfte von Anträgen über offene auf Schüler-Azubi-Zeitkarten Zahlungsverpflichtungen im an Abonnement die in Ziffer 1 des<br />

genannten <strong>VMT</strong>-Tarifs Unternehmen gemäß datenschutzrechtlicher im Rahmen von Anträgen Bestimmungen auf Schüler-Azubi-Zeitkarten erteilen.<br />

im Abonnement des<br />

<strong>VMT</strong>-Tarifs gemäß datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu erteilen.<br />

Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder-<strong>und</strong> Schulgruppen<br />

1 Anlage Berechtigte H: Großgruppen-Angebot für Kinder-<strong>und</strong> Schulgruppen<br />

Berechtigte sind Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen von allgemeinbildenden <strong>und</strong> berufsbildenden Schulen.<br />

1 Das Berechtigte Angebot richtet sich an Großgruppen. Als Großgruppe gelten mindestens 16 berechtigte Personen.<br />

Pro 5 berechtigten Personen ist eine Begleitperson berechtigt, ebenfalls zu den Konditionen des<br />

Großgruppen-Tarifs Berechtigte sind Kinder- mit der <strong>und</strong> Großgruppe Schulgruppen zu reisen. von allgemeinbildenden <strong>und</strong> berufsbildenden Schulen.<br />

Das Angebot richtet sich an Großgruppen. Als Großgruppe gelten mindestens 16 berechtigte Personen.<br />

Pro 5 berechtigten Personen ist eine Begleitperson berechtigt, ebenfalls zu den Konditionen des<br />

2 Geltungsbereich Großgruppen-Tarifs <strong>und</strong> mit Gültigkeitsdauer<br />

der Großgruppe zu reisen.<br />

2.1 Das Großgruppen-Angebot berechtigt die Großgruppe zu einer Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt gemäß der gelösten<br />

Geltungsbereich Tarifzonen im <strong>und</strong> Verkehrsverb<strong>und</strong> Gültigkeitsdauer Mittelthüringen. Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt können maximal 7 Tage<br />

2<br />

auseinander liegen. Beide Fahrten müssen gemeinsam beantragt werden. Fahrtunterbrechungen <strong>und</strong><br />

2.1 R<strong>und</strong>fahrten Das Großgruppen-Angebot sind nicht gestattet. berechtigt Die Gültigkeitsdauer die Großgruppe zu der einer Großgruppen-Karte Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt richtet gemäß sich der nach gelösten<br />

Tarifzonen <strong>und</strong> ist im den Verkehrsverb<strong>und</strong> <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Mittelthüringen. Ziffer Hin- 5 Abs. <strong>und</strong> 1 Rückfahrt zu entnehmen. können maximal 7 Tage<br />

der<br />

Preisstufe<br />

auseinander liegen. Beide Fahrten müssen gemeinsam beantragt werden. Fahrtunterbrechungen <strong>und</strong><br />

2.2 R<strong>und</strong>fahrten Der Fahrpreis sind für eine nicht Großgruppe gestattet. Die richtet Gültigkeitsdauer sich nach der der Preisstufe, Großgruppen-Karte dem Tarif <strong>und</strong> richtet der Gruppengröße.<br />

sich nach der<br />

Die Preisstufe Preisstufe <strong>und</strong> <strong>und</strong> ist den der <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Tarif werden nach den Gr<strong>und</strong>sätzen Ziffer 5 Abs. der 1 zu Fahrpreisermittlung entnehmen. (<strong>VMT</strong>-<br />

<strong>Tarifbestimmungen</strong> Ziffer 2) ermittelt. Der Fahrpreis für eine Person ist der Preistabelle in Ziffer 5 zu<br />

2.2 entnehmen. Der Fahrpreis Der für Preis eine der Großgruppe Großgruppen-Karte richtet sich ergibt nach der aus Preisstufe, dem Fahrpreis dem pro Tarif Person <strong>und</strong> der <strong>und</strong> Gruppengröße.<br />

der Anzahl der<br />

Die berechtigten Preisstufe Personen. <strong>und</strong> der Tarif werden nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der Fahrpreisermittlung (<strong>VMT</strong>-<br />

<strong>Tarifbestimmungen</strong> Ziffer 2) ermittelt. Der Fahrpreis für eine Person ist der Preistabelle in Ziffer 5 zu<br />

2.3 entnehmen. Entgeltfrei befördert Der Preis werden der Großgruppen-Karte Kinder bis zum vollendeten ergibt aus dem 6. Lebensjahr Fahrpreis sowie pro Person Begleitpersonen <strong>und</strong> der Anzahl von der<br />

schwerbehinderten berechtigten Personen. Personen, wenn die Notwenigkeit der Begleitung im Ausweis der schwerbehinderten<br />

Person eingetragen ist.<br />

2.3 Entgeltfrei befördert werden Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Begleitpersonen von<br />

2.4 schwerbehinderten Die Großgruppen-Karte Personen, wird nur wenn entwertet die Notwenigkeit ausgegeben der mit Begleitung Angabe des im Ausweis jeweiligen der Gültigkeitszeitraumesten<br />

Person eingetragen ist.<br />

schwerbehinder-<br />

2.4 Die Großgruppen-Karte wird nur entwertet ausgegeben mit Angabe des jeweiligen Gültigkeitszeitraumes.<br />

<strong>und</strong> Verkaufsschluss<br />

3 Anmeldung<br />

3.1 Die Großgruppen-Karte muss bis 10 Werktage vor Reisebeginn beim <strong>VMT</strong>-Servicetelefon 01805<br />

3 130031 Anmeldung (14ct./Min <strong>und</strong> Verkaufsschluss<br />

aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.42 ct./Min.) oder in einem der K<strong>und</strong>en-<br />

<strong>und</strong> Servicecenter der am <strong>VMT</strong> beteiligten Verkehrsunternehmen beantragt werden.<br />

3.1 Die Großgruppen-Karte muss bis 10 Werktage vor Reisebeginn beim <strong>VMT</strong>-Servicetelefon 01805<br />

3.2 130031 Bei einer (14ct./Min Bestellung in aus den dem K<strong>und</strong>en- Festnetz, <strong>und</strong> Tarif Servicecentern bei Mobilfunk erfassen max.42 die ct./Min.) Mitarbeiter oder nur in einem die K<strong>und</strong>endaten<br />

der K<strong>und</strong>en-<br />

<strong>und</strong> 1 – Servicecenter 4 des Bestellformulars) der am <strong>VMT</strong> <strong>und</strong> beteiligten leiten diese Verkehrsunternehmen zur Bearbeitung an das beantragt <strong>VMT</strong>-Servicetelefon werden. weiter.<br />

(Block<br />

3.3 3.2 Das Bei einer <strong>VMT</strong>-Servicetelefon Bestellung in den prüft K<strong>und</strong>en- die Fahrzeugkapazitäten <strong>und</strong> Servicecentern bei erfassen den befördernden die Mitarbeiter Verkehrsunternehmen,<br />

nur die K<strong>und</strong>endaten<br />

(Block berechnet 1 – 4 den des Fahrpreis, Bestellformulars) bereitet gemäß <strong>und</strong> leiten K<strong>und</strong>enwunsch diese zur Bearbeitung die Bezahlung an das <strong>und</strong> <strong>VMT</strong>-Servicetelefon Abholung der Großgruppenkarte<br />

vor <strong>und</strong> informiert den K<strong>und</strong>en über die Bereitstellung <strong>und</strong> Abholungsort der Großgruppen-<br />

weiter.<br />

3.3 karte. Das <strong>VMT</strong>-Servicetelefon prüft die Fahrzeugkapazitäten bei den befördernden Verkehrsunternehmen,<br />

berechnet den Fahrpreis, bereitet gemäß K<strong>und</strong>enwunsch die Bezahlung <strong>und</strong> Abholung der Großgruppenkarte<br />

Die Großgruppen-Karte vor <strong>und</strong> informiert kann den persönlich K<strong>und</strong>en gegen über die Bezahlung Bereitstellung bei einem <strong>und</strong> Abholungsort Verkehrsunternehmen der Großgruppen-<br />

abgeholt<br />

3.4<br />

werden. karte. Ein postalischer Versand der Großgruppen-Karte durch das Verkehrsunternehmen ist nach<br />

Zahlungseingang beim Verkehrsunternehmen ebenfalls möglich.<br />

3.4 Die Großgruppen-Karte kann persönlich gegen Bezahlung bei einem Verkehrsunternehmen abgeholt<br />

werden. Ein postalischer Versand der Großgruppen-Karte durch das Verkehrsunternehmen ist nach<br />

4 Rücknahme Zahlungseingang <strong>und</strong> Erstattung<br />

beim Verkehrsunternehmen ebenfalls möglich.<br />

Eine Rücknahme der Großgruppen-Karte <strong>und</strong> die Erstattung des bereits gezahlten Fahrpreises ist<br />

4 unter Rücknahme Einhaltung <strong>und</strong> Erstattung<br />

der nachstehenden Fristen <strong>und</strong> einer Gebühr von 8,00 € pro Fahrkarte möglich. Bei<br />

einer Teilstornierung fallen pro Person 1,40 € (max. jedoch 8,00 €) Gebühren an. Die Rücknahmefrist<br />

endet Eine Rücknahme 7 Tage vor der Fahrtantritt. Großgruppen-Karte Eine Erstattung <strong>und</strong> die ist Erstattung nach Ablauf des der bereits Frist nicht gezahlten mehr Fahrpreises möglich. ist<br />

unter Einhaltung der nachstehenden Fristen <strong>und</strong> einer Gebühr von 8,00 € pro Fahrkarte möglich. Bei<br />

einer Teilstornierung fallen pro Person 1,40 € (max. jedoch 8,00 €) Gebühren an. Die Rücknahmefrist<br />

endet 7 Tage vor Fahrtantritt. Eine Erstattung ist nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich.<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen I Seite 51<br />

Seite 50 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen<br />

Seite 50 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage G: Schüler-Azubi-Abo-Vertragsbedingungen<br />

<strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen I Seite 51


5 Preistabelle Großgruppen-Angebot<br />

5 Preistabelle Großgruppen-Angebot<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />

(Die <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Genehmigungsbehörden.)<br />

(Die <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Genehmigungsbehörden.)<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

(1) § 1 Geltungsbereich<br />

Die <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen <strong>und</strong> die Mitnahme von<br />

(1) Die Sachen <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen <strong>und</strong> Tieren im Straßenbahnverkehr, gelten im für Linienverkehr die Beförderung mit von Kraftfahrzeugen Personen <strong>und</strong> <strong>und</strong> die Mitnahme für die Linien von<br />

bzw. Sachen Linienabschnitte <strong>und</strong> Tieren im Straßenbahnverkehr, im Geltungsbereich des im <strong>VMT</strong>-Tarifs Linienverkehr des mit Eisenbahnverkehrs Kraftfahrzeugen folgender <strong>und</strong> für die Unternehmen:<br />

bzw. Linienabschnitte im Geltungsbereich des <strong>VMT</strong>-Tarifs des Eisenbahnverkehrs folgender Unterneh-<br />

Linien<br />

– men: DB Regio AG, Regio Südost, Verkehrsbetrieb Thüringen<br />

– Erfurter DB Regio Bahn AG, GmbH Regio Südost, Verkehrsbetrieb Thüringen<br />

– Erfurter Verkehrsbetriebe Bahn GmbH AG<br />

– Geraer Erfurter Verkehrsbetriebe GmbH AG<br />

– Jenaer Geraer Nahverkehr Verkehrsbetrieb GmbH GmbH<br />

– JES Jenaer Verkehrsgesellschaft Nahverkehr GmbH mbH<br />

– Omnibusverkehrsgesellschaft JES Verkehrsgesellschaft mbH Weimar mbH<br />

– [ab Omnibusverkehrsgesellschaft 01.01.2013 voraussichtlich Weimar Personenverkehrsgesellschaft mbH<br />

mbH Weimarer Land Betriebsteil<br />

Weimar] [ab 01.01.2013 voraussichtlich Personenverkehrsgesellschaft mbH Weimarer Land Betriebsteil<br />

– Personenverkehrsgesellschaft Weimar]<br />

mbH Weimarer Land<br />

– Regionale Personenverkehrsgesellschaft Verkehrsgemeinschaft mbH Gotha Weimarer GmbH Land<br />

– Süd Regionale Thüringen Verkehrsgemeinschaft Bahn GmbH Gotha GmbH<br />

– Stadtwirtschaft Süd Thüringen Bahn Weimar GmbH GmbH/Verkehrsbetrieb<br />

– Thüringerwaldbahn Stadtwirtschaft Weimar <strong>und</strong> GmbH/Verkehrsbetrieb<br />

Straßenbahn Gotha GmbH<br />

– Verkehrsunternehmen Thüringerwaldbahn <strong>und</strong> Andreas Straßenbahn Schröder Gotha GmbH<br />

(2) – Der Beförderungsvertrag Verkehrsunternehmen kommt Andreas mit dem Schröder die Beförderungsleistung erbringenden Unternehmen zustande.<br />

Der Beförderungsvertrag kommt mit dem die Beförderungsleistung erbringenden Unternehmen zu-<br />

(2)<br />

(3) Diese stande. Beförderungsbedingungen werden mit dem Erwerb des Fahrausweises, spätestens jedoch mit<br />

(3) dem Diese Betreten Beförderungsbedingungen des öffentlichen Verkehrsmittels werden dem Bestandteil Erwerb des des Fahrausweises, Beförderungsvertrages. spätestens jedoch mit<br />

(4) Besondere dem Betreten Beförderungsbedingungen des öffentlichen Verkehrsmittels der Unternehmen Bestandteil werden des Beförderungsvertrages.<br />

ortsüblich bekannt gegeben.<br />

(4) Besondere Beförderungsbedingungen der Unternehmen werden ortsüblich bekannt gegeben.<br />

§ 2 Anspruch auf Beförderung<br />

(1) § 2 Anspruch Anspruch auf auf Beförderung<br />

Beförderung besteht, soweit nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes<br />

(1) (PBefG), Anspruch des auf Allgemeinen Beförderung Eisenbahngesetzes besteht, soweit nach (AEG) den <strong>und</strong> Vorschriften den auf Gr<strong>und</strong> des Personenbeförderungsgesetzes<br />

dieser Gesetze erlassenen<br />

Rechtsvorschriften<br />

(PBefG), des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) <strong>und</strong> den auf Gr<strong>und</strong> dieser Gesetze erlassenen<br />

1. Rechtsvorschriften<br />

eine Beförderungspflicht gegeben ist,<br />

2. 1. die eine Beförderungspflicht nach diesen gegeben Beförderungsbedingungen ist,<br />

nicht ausgeschlossen ist <strong>und</strong><br />

2. 3. die Beförderung nicht nach diesen durch Umstände Beförderungsbedingungen behindert wird, welche nicht ausgeschlossen die Unternehmen ist nicht <strong>und</strong> abwenden<br />

3. <strong>und</strong> die Beförderung denen sie auch nicht nicht durch abhelfen Umstände konnten. behindert wird, welche die Unternehmen nicht abwenden<br />

(2) Sachen <strong>und</strong> <strong>und</strong> denen Tiere sie werden auch nicht nur nach abhelfen Maßgabe konnten. der §§ 11 <strong>und</strong> 12 befördert.<br />

(2) Sachen <strong>und</strong> Tiere werden nur nach Maßgabe der §§ 11 <strong>und</strong> 12 befördert.<br />

Seite 52 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen<br />

Seite 52 I <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong> Anlage H: Großgruppen-Angebot für Kinder- <strong>und</strong> Schulgruppen<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen I Seite 53<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen I Seite 53


§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen<br />

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen<br />

(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Fahrgäste<br />

darstellen die eine oder Gefahr die den für die Anordnungen Sicherheit <strong>und</strong> des Betriebspersonals Ordnung des Betriebes nicht oder folgen, für sind die Sicherheit von der Beförde-<br />

der Fahr-<br />

(1) Personen,<br />

gäste rung ausgeschlossen. darstellen oder die Soweit den diese Anordnungen Voraussetzungen des Betriebspersonals vorliegen, sind nicht insbesondere folgen, sind ausgeschlossen:<br />

von der Beförderung<br />

1. Personen,<br />

ausgeschlossen.<br />

die übermäßig<br />

Soweit diese<br />

unter<br />

Voraussetzungen<br />

dem Einfluss von<br />

vorliegen,<br />

Alkohol oder<br />

sind<br />

anderer<br />

insbesondere<br />

berauschender<br />

ausgeschlossen:<br />

Mittel stehen,<br />

die übermäßig unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel ste-<br />

1. Personen,<br />

2.<br />

hen,<br />

Personen mit ansteckenden Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz,<br />

3.<br />

2.<br />

Personen<br />

Personen mit<br />

mit<br />

ansteckenden<br />

unverpackten Waffen<br />

Krankheiten<br />

<strong>und</strong> geladenen<br />

gemäß Infektionsschutzgesetz,<br />

Schusswaffen, ausgenommen Polizei <strong>und</strong> vom<br />

3. Unternehmen Personen mit unverpackten beauftragte Sicherheitsdienste,<br />

Waffen <strong>und</strong> geladenen Schusswaffen, ausgenommen Polizei <strong>und</strong> vom<br />

4.<br />

Unternehmen<br />

Personen, die Gewaltbereitschaft<br />

beauftragte Sicherheitsdienste,<br />

zeigen oder Gewalt ausüben,<br />

4.<br />

5.<br />

Personen,<br />

Personen,<br />

die<br />

die<br />

Gewaltbereitschaft<br />

durch erhebliche Geruchsbelästigung<br />

zeigen oder Gewalt<br />

oder<br />

ausüben,<br />

extrem verschmutzte Kleidung auffallen.<br />

(2)<br />

5.<br />

Kinder,<br />

Personen,<br />

die das 6.<br />

die<br />

Lebensjahr<br />

durch erhebliche<br />

noch nicht<br />

Geruchsbelästigung<br />

vollendet haben,<br />

oder<br />

können<br />

extrem<br />

nur mit<br />

verschmutzte<br />

einer Aufsichtsperson<br />

Kleidung auffallen.<br />

befördert<br />

Kinder, werden. die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur mit einer Aufsichtsperson beför-<br />

(2)<br />

(3)<br />

dert<br />

Über<br />

werden.<br />

den Ausschluss von der Beförderung entscheidet das Betriebspersonal. Auf dessen Aufforderung<br />

(3) Über hin sind den das Ausschluss Fahrzeug von bzw. der die Beförderung Betriebsanlagen entscheidet zu verlassen. das Betriebspersonal. Auf dessen Aufforderung<br />

(4)<br />

hin<br />

Der<br />

sind<br />

rechtmäßige<br />

das Fahrzeug<br />

Ausschluss<br />

bzw. die<br />

von<br />

Betriebsanlagen<br />

der Fahrt oder der<br />

zu verlassen.<br />

rechtmäßige Verweis einer Person aus dem Fahrzeug<br />

Der rechtmäßige oder von der Ausschluss Betriebsanlage von der begründet Fahrt oder keinen der rechtmäßige Anspruch auf Verweis Schadenersatz. einer Person aus dem Fahr-<br />

(4)<br />

zeug oder von der Betriebsanlage begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz.<br />

§ 4 Verhalten der Fahrgäste<br />

§ 4 Verhalten der Fahrgäste<br />

(1) Betriebsanlagen <strong>und</strong> Fahrzeuge sind so zu benutzen, dass die Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung des Betriebes,<br />

(1) Betriebsanlagen das Eigentum des <strong>und</strong> Unternehmens Fahrzeuge sind sowie zu die benutzen, Sicherheit dass der Fahrgäste die Sicherheit nicht <strong>und</strong> beeinträchtigt Ordnung des werden. Betriebes, Jeder<br />

das Fahrgast Eigentum hat sich des so Unternehmens zu verhalten, sowie dass andere die Sicherheit Fahrgäste der nicht Fahrgäste geschädigt, nicht beeinträchtigt gefährdet oder werden. mehr als Jeder<br />

nach Fahrgast den hat Umständen sich so zu vermeidbar verhalten, dass gestört andere werden; Fahrgäste dies ist nicht insbesondere geschädigt, beim gefährdet Abspielen oder von mehr Tonträgern als<br />

nach zu berücksichtigen.<br />

den Umständen vermeidbar gestört werden; dies ist insbesondere beim Abspielen von Tonträgern<br />

(2)<br />

zu<br />

Fahrgästen<br />

berücksichtigen.<br />

ist aus Sicherheitsgründen insbesondere untersagt,<br />

(2) Fahrgästen<br />

1. sich mit<br />

ist<br />

dem<br />

aus<br />

Fahrzeugführer<br />

Sicherheitsgründen<br />

während<br />

insbesondere<br />

der Fahrt<br />

untersagt,<br />

zu unterhalten,<br />

1.<br />

2.<br />

sich<br />

die Türen<br />

mit dem<br />

während<br />

Fahrzeugführer<br />

der Fahrt <strong>und</strong><br />

während<br />

außerhalb<br />

der Fahrt<br />

der Haltestellen<br />

zu unterhalten,<br />

eigenmächtig zu öffnen, ohne dass<br />

2. die ein Türen Notfall während vorliegt, der Fahrt <strong>und</strong> außerhalb der Haltestellen eigenmächtig zu öffnen, ohne dass<br />

3.<br />

ein<br />

Gegenstände<br />

Notfall vorliegt,<br />

aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen,<br />

3.<br />

4.<br />

Gegenstände<br />

während der Fahrt<br />

aus den<br />

auf-<br />

Fahrzeugen<br />

oder abzuspringen,<br />

zu werfen oder hinausragen zu lassen,<br />

4.<br />

5.<br />

während<br />

ein nicht zur<br />

der<br />

allgemeinen<br />

Fahrt auf- oder<br />

Benutzung<br />

abzuspringen,<br />

freigegebenes Fahrzeug zu betreten,<br />

5.<br />

6.<br />

ein<br />

die Benutzbarkeit<br />

nicht zur allgemeinen<br />

der Betriebseinrichtungen,<br />

Benutzung freigegebenes<br />

der Durchgänge<br />

Fahrzeug zu<br />

<strong>und</strong><br />

betreten,<br />

der Ein- <strong>und</strong> Ausstiege z.B.<br />

6. die durch Benutzbarkeit sperrige Gegenstände der Betriebseinrichtungen, zu beeinträchtigen, der Durchgänge <strong>und</strong> der Ein- <strong>und</strong> Ausstiege z.B.<br />

7.<br />

durch<br />

in nicht<br />

sperrige<br />

hierfür<br />

Gegenstände<br />

besonders gekennzeichneten<br />

zu beeinträchtigen,<br />

Fahrzeugen sowie in anderen gekennzeichneten<br />

7. in Nichtraucherbereichen nicht hierfür besonders zu gekennzeichneten rauchen, Fahrzeugen sowie in anderen gekennzeichneten<br />

8.<br />

Nichtraucherbereichen<br />

Gleisanlagen im besonderen<br />

zu rauchen,<br />

Bahnkörper außerhalb von Übergängen zu betreten oder zu überqueren,<br />

im besonderen Bahnkörper außerhalb von Übergängen zu betreten oder zu überque-<br />

8. Gleisanlagen<br />

9.<br />

ren,<br />

nicht für den Fahrgast zur Benutzung dienende Betriebseinrichtungen zu öffnen oder zu betätigen,<br />

für den Fahrgast zur Benutzung dienende Betriebseinrichtungen zu öffnen oder zu betäti-<br />

9. nicht<br />

10. in<br />

gen,<br />

Fahrzeugen <strong>und</strong> auf Haltestellenanlagen Rollschuhe, Skateboards, Inlineskater <strong>und</strong> dergleichen<br />

10. in zu Fahrzeugen benutzen. <strong>und</strong> auf Haltestellenanlagen Rollschuhe, Skateboards, Inlineskater <strong>und</strong> dergleichen<br />

(2a) In den<br />

zu<br />

Verkehrsmitteln<br />

benutzen.<br />

(mit Ausnahme der Eisenbahnen) ist das Mitführen von offenen Speisen <strong>und</strong><br />

(2a) In Getränken den Verkehrsmitteln untersagt. (mit Ausnahme der Eisenbahnen) ist das Mitführen von offenen Speisen <strong>und</strong><br />

Getränken untersagt.<br />

(3) Das Betriebspersonal ist berechtigt, Verstöße der Fahrgäste gegen Abs. 1, 2 <strong>und</strong> 2a abzumahnen. Bei<br />

hartnäckiger Weigerung oder bei Bestehen einer die Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit gefährdenden Situation<br />

kann der Fahrgast von der weiteren Beförderung ausgeschlossen werden. Den Anweisungen des Betriebspersonals<br />

ist zu folgen.<br />

(4) Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge nur an den Haltestellen betreten <strong>und</strong> verlassen; Ausnahmen bedürfen<br />

der Zustimmung des Betriebspersonals. Soweit besonders gekennzeichnete Eingänge oder Ausgänge<br />

vorhanden sind, sind diese beim Betreten oder Verlassen der Fahrzeuge zu benutzen. Beim Einoder<br />

Ausfahren eines Fahrzeugs in oder aus einer Haltestellenanlage ist ein genügend großer Sicherheitsabstand<br />

zum Fahrzeug einzuhalten. Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließt<br />

sich eine Tür, darf das Fahrzeug nicht mehr betreten oder verlassen werden. Jeder Fahrgast ist verpflichtet,<br />

sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. Kinder bedürfen der besonderen Aufsicht<br />

ihrer Begleiter.<br />

(5) Bei Verunreinigungen oder Beschädigungen von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen wird eine Vertragsstrafe<br />

in Höhe von 20,00 € erhoben. Das gilt auch, wenn ein Fahrgast seinen Fuß oder seine Füße mit<br />

getragenen Schuhen auf dem Sitz ablegt. Davon unberührt bleiben Schadensersatzansprüche gegenüber<br />

dem Verursacher. Die Vertragsstrafe wird sofort nach Feststellung des Sachverhaltes fällig<br />

(§ 271 BGB). Wird der Betrag nicht sofort bezahlt, wird dem Fahrgast eine Zahlungsaufforderung ausgestellt.<br />

Der Fahrgast ist verpflichtet, der Zahlungsaufforderung innerhalb einer Frist von einer Woche<br />

nach Feststellung nachzukommen. Wird die Frist nicht eingehalten, beträgt die Gebühr für die erste<br />

Mahnung 5,00 €. Bei jeder weiteren Mahnung kommen jeweils 5,00 € hinzu. Weitere Ansprüche bleiben<br />

unberührt.<br />

(6) Sind bei Tätlichkeiten, Beleidigungen, Hausfriedensbruch, Beschädigungen von Fahrzeugen, Betriebsanlagen<br />

<strong>und</strong> -einrichtungen, bei Schäden, die durch die Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Tieren verursacht<br />

werden, bei der Einziehung von Fahrausweisen sowie bei der Ablehnung der sofortigen Zahlung des erhöhten<br />

Beförderungsentgeltes oder einer Vertragsstrafe die Personalien des Fahrgastes nicht glaubwürdig<br />

feststellbar, kann er zu diesem Zweck gem. §§ 229 BGB bzw. 127 Abs. 1 <strong>und</strong> 3 StPO festgehalten<br />

oder veranlasst werden, die nächste Polizeiwache aufzusuchen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.<br />

(7) Beschwerden sind – außer in den Fällen des § 6 Abs. 1 <strong>und</strong> des § 7 Abs. 3 – nicht an das Fahr-, sondern<br />

an das Aufsichtspersonal zu richten. Soweit die Beschwerden nicht durch das Aufsichtspersonal erledigt<br />

werden können, sind sie unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Ort, Fahrtrichtung, Wagen- <strong>und</strong> Linienbezeichnung<br />

sowie möglichst unter Beifügung des Fahrausweises an die Verwaltung des Unternehmens<br />

zu richten. Auf Verlangen des Fahrgastes haben die Bediensteten des Unternehmens ihre Dienstnummer<br />

oder ersatzweise ihren Namen anzugeben.<br />

(8) Wer missbräuchlich die Notbremse oder andere Sicherungseinrichtungen – mit Ausnahme bei den<br />

Eisenbahnen – betätigt, hat – unbeschadet einer Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren <strong>und</strong> weitergehender<br />

zivilrechtlicher Ansprüche – eine Vertragsstrafe von 50,00 € zu zahlen. Dasselbe gilt,<br />

wenn die nach Abs. 2 Nr. 3, Nr. 7 oder Nr. 10 obliegenden Pflichten verletzt werden.<br />

Erfolgt der in Satz 1 genannte Missbrauch bei den Eisenbahnen, ist ein Betrag in Höhe von 200,- € zur<br />

Zahlung fällig, dem Fahrgast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden<br />

entstanden ist.<br />

(9) In den Fahrzeugen <strong>und</strong> auf den Betriebsanlagen dürfen nur mit Genehmigung des Unternehmens Waren<br />

<strong>und</strong> Dienstleistungen angeboten, Sammlungen <strong>und</strong> Werbung durchgeführt bzw. musiziert werden;<br />

Betteln ist untersagt.<br />

§ 5 Zuweisung von Wagen <strong>und</strong> Plätzen<br />

(1) Das Betriebspersonal kann Fahrgäste auf bestimmte Wagen verweisen, wenn dies aus betrieblichen<br />

Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist.<br />

(2) Das Betriebspersonal ist berechtigt, Fahrgästen Plätze zuzuweisen; Anspruch auf einen Sitzplatz besteht<br />

nicht. Sitzplätze sind für Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis, in der Gehfähigkeit offensicht-<br />

Seite 54 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />

Seite 54 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen I Seite 55


lich Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter <strong>und</strong> Fahrgäste mit kleinen<br />

lich Kindern Beeinträchtigte, freizugeben. ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter <strong>und</strong> Fahrgäste mit kleinen<br />

Kindern freizugeben.<br />

(3) An Endstellen ist das Fahrpersonal zur Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten berechtigt, keine<br />

(3) An Fahrgäste Endstellen zusteigen ist das zu Fahrpersonal lassen. zur Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten berechtigt, keine<br />

Fahrgäste zusteigen zu lassen.<br />

§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise<br />

§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise<br />

(1) Für die Beförderung von Personen, mitgeführten Kindern sowie mitgeführten Sachen bzw. H<strong>und</strong>en sind<br />

(1) Für die festgesetzten die Beförderung Beförderungsentgelte von Personen, mitgeführten zu entrichten. Kindern Hierfür sowie werden mitgeführten Fahrausweise Sachen ausgegeben, bzw. H<strong>und</strong>en von sind<br />

die deren festgesetzten Richtigkeit Beförderungsentgelte sich Fahrgast zu überzeugen zu entrichten. hat. Hierfür Bei elektronischen werden Fahrausweisen ausgegeben, ist immer von das<br />

deren elektronische Richtigkeit Medium sich der Fahrgast Fahrausweis; zu überzeugen der Fahrgast hat. muss Bei elektronischen die Quittung auf Fahrausweisen Richtigkeit des ist gespeicherten<br />

Fahrausweises Medium überprüfen. der Fahrausweis; Beanstandungen der Fahrgast des Fahrausweises muss die Quittung sind auf unverzüglich Richtigkeit vorzubringen.<br />

des gespeicher-<br />

immer das<br />

elektronische<br />

ten Spätere Fahrausweises Beanstandungen überprüfen. werden Beanstandungen außer beim Fahrausweisverkauf des Fahrausweises am sind Fahrausweisautomaten unverzüglich vorzubringen. nicht berücksichtigt.<br />

Beanstandungen werden außer beim Fahrausweisverkauf am Fahrausweisautomaten nicht be-<br />

Spätere<br />

rücksichtigt.<br />

(2) Der Fahrgast muss vom Antritt bis zur Beendigung der Fahrt im Besitz eines zur Fahrt gültigen Fahrausweises<br />

Fahrgast sein. muss Die vom Fahrt Antritt gilt als bis beendet, zur Beendigung wenn der der Fahrgast Fahrt im an Besitz seiner eines Zielhaltestelle zur Fahrt gültigen angekommen Fahr-<br />

ist<br />

(2) Der<br />

ausweises <strong>und</strong> das Fahrzeug sein. Die verlassen Fahrt gilt hat. als Je beendet, nach betrieblicher wenn der Fahrgast Regelung an sind seiner Fahrausweise Zielhaltestelle vor angekommen Fahrtantritt oder ist<br />

<strong>und</strong> sofort das beim Fahrzeug Betreten verlassen des Fahrzeuges hat. Je nach zu erwerben. betrieblicher Bei Regelung elektronischen sind Fahrausweisen vor muss Fahrtantritt sich der oder<br />

sofort Fahrgast beim durch Betreten ein akustisches des Fahrzeuges Signal zu von erwerben. der elektronischen Bei elektronischen Prüfung Fahrausweisen des Fahrausweises muss überzeugen.<br />

sich der<br />

Fahrgast Das akustische durch Signal ein akustisches bestätigt, Signal dass der von Fahrausweis der elektronischen beim Antritt Prüfung der des Fahrt Fahrausweises gültig ist, sofern überzeugen. der Fahrgast<br />

akustische in seiner Person Signal etwaige bestätigt, im dass Beförderungstarif Fahrausweis vorgesehene beim Antritt Voraussetzungen der Fahrt gültig erfüllt. ist, sofern der Fahr-<br />

Das<br />

gast in seiner Person etwaige im Beförderungstarif vorgesehene Voraussetzungen erfüllt.<br />

(3) Ist der Fahrgast beim Antritt der Fahrt mit einem Fahrausweis versehen, der zu entwerten ist – bzw. hat<br />

(3) Ist er diesen der Fahrgast beim Betreten beim Antritt des Fahrzeugs der Fahrt mit erworben einem –, Fahrausweis so hat er den versehen, Fahrausweis der zu unverzüglich entwerten ist zu – entwerten.<br />

diesen Bei Fahrzeugen beim Betreten ohne des Entwerter Fahrzeugs hat erworben der Fahrgast –, so den hat Fahrausweis er den Fahrausweis unverzüglich unverzüglich <strong>und</strong> unaufgefor-<br />

zu entwer-<br />

bzw. hat<br />

er<br />

ten. dert Bei dem Fahrzeugen Betriebspersonal ohne Entwerter zur Entwertung hat der auszuhändigen. Fahrgast den Fahrausweis Auf Bahnhöfen unverzüglich oder Haltepunkten <strong>und</strong> unaufgeforderwertertechnik<br />

dem Betriebspersonal ist im Geltungsbereich zur Entwertung des <strong>VMT</strong>-Tarifs auszuhändigen. der Verb<strong>und</strong>fahrausweis Auf Bahnhöfen oder vor Haltepunkten Fahrtantritt zu mit ent-<br />

Ent-<br />

mit Entwertertechniwerten.<br />

Der Fahrgast ist im Geltungsbereich hat sich in jedem des Falle <strong>VMT</strong>-Tarifs von der Entwertung der Verb<strong>und</strong>fahrausweis durch Inaugenscheinnahme vor Fahrtantritt <strong>und</strong> zu entwerten.<br />

akustisches Der Signal Fahrgast zu überzeugen.<br />

hat sich in jedem Falle von der Entwertung durch Inaugenscheinnahme <strong>und</strong> durch<br />

durch<br />

akustisches Signal zu überzeugen.<br />

(4) Der Fahrgast hat den Fahrausweis bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren <strong>und</strong> ihn dem Betriebs-<br />

(4) Der <strong>und</strong> Fahrgast Kontrollpersonal hat den auf Fahrausweis Verlangen bis zur zur Prüfung Beendigung vorzuzeigen der Fahrt <strong>und</strong> aufzubewahren auszuhändigen. <strong>und</strong> ihn dem Betriebs<strong>und</strong><br />

Kontrollpersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen <strong>und</strong> auszuhändigen.<br />

(5) Kommt der Fahrgast seiner Pflicht nach den Abs. 2 bis 4 trotz Aufforderung nicht nach, kann er von der<br />

(5) Kommt Beförderung Fahrgast ausgeschlossen seiner Pflicht werden; nach die den Pflicht Abs. zur 2 bis Zahlung 4 trotz eines Aufforderung erhöhten nicht Beförderungsentgelts nach, kann er von nach der<br />

Beförderung § 9 bleibt unberührt. ausgeschlossen werden; die Pflicht zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts nach<br />

§ 9 bleibt unberührt.<br />

§ 7 Zahlungsmittel<br />

§ 7 Zahlungsmittel<br />

(1) Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Fahrpersonal, soweit es Fahrausweise verkauft,<br />

(1) Das ist nicht Fahrgeld verpflichtet, soll abgezählt Geldbeträge bereitgehalten über 10,00 werden. € zu wechseln. Das Fahrpersonal, Vom Fahr- soweit <strong>und</strong> Verkaufspersonal es Fahrausweise werden verkauft,<br />

ist Ein- nicht <strong>und</strong> verpflichtet, Zwei-Cent-Stücke Geldbeträge im Betrag über von 10,00 mehr € als zu 0,10 wechseln. € nicht Vom angenommen. Fahr- <strong>und</strong> Verkaufspersonal Erheblich beschädigte werden<br />

Ein- Geldscheine <strong>und</strong> Zwei-Cent-Stücke <strong>und</strong> Münzen, deren im Betrag Gültigkeit von mehr in Frage als 0,10 gestellt € nicht sind, angenommen. werden nicht Erheblich angenommen beschädigte bzw. dürfen<br />

nicht verwendet <strong>und</strong> Münzen, werden. deren Es werden Gültigkeit nur in die Frage am jeweiligen gestellt sind, Fahrausweisautomaten werden nicht angenommen angegebenen bzw. dür-<br />

Geldscheine<br />

fen Zahlungsmittel nicht verwendet akzeptiert. werden. Erfolgt Es werden der Verkauf nur die aus am Fahrausweisautomaten jeweiligen Fahrausweisautomaten im Fahrzeug, angegebenen<br />

wechselt das<br />

Zahlungsmittel Fahrpersonal nicht. akzeptiert. Hierauf Erfolgt hat sich der der Verkauf Fahrgast aus vor Fahrausweisautomaten Fahrtantritt einzustellen. im Fahrzeug, wechselt das<br />

Fahrpersonal nicht. Hierauf hat sich der Fahrgast vor Fahrtantritt einzustellen.<br />

(2) Soweit das Fahrausweise verkaufende Fahrpersonal Geldbeträge über 10,00 € nicht wechseln kann,<br />

(2) wird Soweit dem das Fahrgast Fahrausweise eine Quittung verkaufende über Fahrpersonal den zurückbehaltenen Geldbeträge Betrag über ausgestellt. 10,00 € nicht Der wechseln Fahrgast kann, erhält<br />

wird das Wechselgeld dem Fahrgast unter eine Vorlage Quittung der über Quittung den zurückbehaltenen innerhalb von 4 Wochen Betrag ausgestellt. (Ausschlussfrist) Der Fahrgast bei der Verwaltung<br />

Wechselgeld des Unternehmens unter Vorlage zurück. der Ist der Quittung Fahrgast innerhalb mit dieser von Regelung 4 Wochen nicht (Ausschlussfrist) einverstanden, bei kann der Verwal-<br />

die<br />

erhält<br />

das<br />

tung Fahrt des nicht Unternehmens antreten bzw. zurück. weiterführen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, kann er die<br />

Fahrt nicht antreten bzw. weiterführen.<br />

(3) Beanstandungen des Wechselgeldes oder der vom Fahrpersonal ausgestellten Quittung müssen unverzüglich<br />

vorgebracht des werden. Wechselgeldes oder der vom Fahrpersonal ausgestellten Quittung müssen unver-<br />

(3) Beanstandungen<br />

züglich vorgebracht werden.<br />

Seite 56 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />

Seite 56 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />

§ 8 Ungültige Fahrausweise<br />

(1) Fahrausweise, die entgegen den Vorschriften der <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen oder des Beförderungstarifs<br />

benutzt werden, sind ungültig <strong>und</strong> werden eingezogen; dies gilt insbesondere für Fahrausweise,<br />

die<br />

1. nicht vorschriftsmäßig oder vollständig ausgefüllt sind <strong>und</strong> trotz Aufforderung nicht sofort ausgefüllt<br />

werden,<br />

2. nicht mit erforderlicher Wertmarke versehen sind,<br />

3. zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark beschmutzt, unleserlich oder eigenmächtig<br />

eingeschweißt sind, so dass sie nicht mehr geprüft werden können,<br />

4. eigenmächtig geändert, nachgeahmt oder kopiert sind,<br />

5. von Nichtberechtigten benutzt werden,<br />

6. zu anderen als den zulässigen Fahrten benutzt werden,<br />

7. wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen verfallen sind,<br />

8. ohne das erforderliche Lichtbild benutzt werden.<br />

Das Fahrgeld wird nicht erstattet.<br />

(2) Ein Fahrausweis, der nur in Verbindung mit einem im Beförderungstarif vorgesehenen amtlichen Ausweis<br />

mit Lichtbild <strong>und</strong>/oder einem Berechtigungsdokument zur Beförderung berechtigt, gilt als ungültig<br />

<strong>und</strong> kann eingezogen werden, wenn der amtliche Ausweis mit Lichtbild oder das Berechtigungsdokument<br />

nicht oder nicht vollständig ausgefüllt oder abgelaufen ist oder auf Verlangen nicht vorgezeigt<br />

wird.<br />

§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt<br />

(1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er<br />

1. keinen gültigen Fahrausweis im Sinne des § 6 Abs. 1 für sich <strong>und</strong>/oder mitgeführte Kinder sowie<br />

mitgeführte Sachen bzw. Tiere beschafft hat oder einen ungültigen Fahrausweis im Sinne des § 8<br />

vorweist,<br />

2. einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen<br />

kann,<br />

3. den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich im Sinne des § 6 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 erworben <strong>und</strong> entwertet<br />

hat oder erwerben <strong>und</strong> entwerten ließ oder<br />

4. den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt <strong>und</strong> aushändigt.<br />

Ein Straftatbestand nach § 265a StGB kann zur Anzeige gebracht werden.<br />

Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt unberührt. Die Vorschriften unter den Nummern<br />

1 <strong>und</strong> 3 werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen unter Beachtung der ortsüblichen Regelung<br />

oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu<br />

vertreten hat.<br />

(2) In den Fällen des Abs. 1 erhebt das Unternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40,00 €. Es<br />

kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgeltes für eine einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten<br />

Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt; hierbei<br />

kann das erhöhte Beförderungsentgelt nach dem Ausgangspunkt der Linie berechnet werden, wenn der<br />

Fahrgast die zurückgelegte Strecke nicht nachweisen kann.<br />

(3) Das erhöhte Beförderungsentgelt wird sofort nach Feststellung des Sachverhaltes fällig (§ 271 BGB).<br />

Wird das erhöhte Beförderungsentgelt nicht sofort bezahlt, wird dem Fahrgast eine Zahlungsaufforderung<br />

übergeben. Der Fahrgast ist verpflichtet, der Zahlungsaufforderung innerhalb einer Frist von einer<br />

Woche nach Feststellung nachzukommen. Wird auch diese Frist nicht eingehalten, beträgt die Gebühr<br />

für die 1. Mahnung 5,00 €. Bei jeder weiteren Mahnung kommen jeweils 5,00 € hinzu. Weitere Ansprü-<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen I Seite 57


che bleiben unberührt. Wird das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt oder zum Teil bezahlt, erhält der<br />

che Fahrgast bleiben hierüber unberührt. eine Quittung. Wird das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt oder zum Teil bezahlt, erhält der<br />

(4)<br />

Fahrgast<br />

Das erhöhte<br />

hierüber<br />

Beförderungsentgelt<br />

eine Quittung.<br />

ermäßigt sich im Falle von Abs. 1 Ziff. 2 auf 7,00 €, wenn der Fahrgast<br />

erhöhte innerhalb Beförderungsentgelt einer Woche ab dem ermäßigt Feststellungstag sich im Falle bei von der Verwaltung Abs. 1 Ziff. 2 des auf Unternehmens 7,00 €, wenn der nachweist, Fahr-<br />

(4) Das<br />

gast dass innerhalb im Zeitpunkt einer der Woche Feststellung ab dem Feststellungstag Inhaber einer gültigen bei der persönlichen Verwaltung des Zeitkarte Unternehmens war <strong>und</strong> das nachweist, ermäßigte<br />

er erhöhte im Zeitpunkt Beförderungsentgelt Feststellung sogleich Inhaber gezahlt einer gültigen wird. persönlichen Zeitkarte war <strong>und</strong> das ermä-<br />

dass<br />

(5)<br />

ßigte<br />

Bei Verwendung<br />

erhöhte Beförderungsentgelt<br />

von ungültigen Zeitkarten<br />

sogleich<br />

bleiben<br />

gezahlt<br />

weitergehende<br />

wird.<br />

Ansprüche des Unternehmens unberührt.<br />

Verwendung von ungültigen Zeitkarten bleiben weitergehende Ansprüche des Unternehmens un-<br />

(5) Bei<br />

(6)<br />

berührt.<br />

Will der Fahrgast die Fahrt fortsetzen, so ist ein Fahrausweis zu lösen, dem ein neuer Beförderungsvertrag<br />

der zu Gr<strong>und</strong>e Fahrgast liegt. die Fahrt fortsetzen, so ist ein Fahrausweis zu lösen, dem ein neuer Beförderungsver-<br />

(6) Will<br />

trag zu Gr<strong>und</strong>e liegt.<br />

§ 10 Erstattung von Beförderungsentgelt<br />

§ 10 Erstattung von Beförderungsentgelt<br />

(1) Wird ein Fahrausweis nicht zur Fahrt benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag gegen Vorlage<br />

des ein Fahrausweises nicht erstattet. zur Fahrt Beweispflichtig benutzt, so für wird die das Nichtbenutzung Beförderungsentgelt des Fahrausweises auf Antrag gegen ist der Vorla-<br />

Fahr-<br />

(1) Wird<br />

ge gast. des Fahrausweises erstattet. Beweispflichtig für die Nichtbenutzung des Fahrausweises ist der Fahrgast.<br />

(2) Wird ein Fahrausweis nur auf einem Teil der Strecke zur Fahrt benutzt, so wird der Unterschied zwischen<br />

(2) Wird dem gezahlten ein Fahrausweis Beförderungsentgelt nur auf einem Teil <strong>und</strong> der dem Strecke für die zurückgelegte Fahrt benutzt, Strecke so wird erforderlichen Unterschied Beförderungsentgelt<br />

gezahlten entsprechend Beförderungsentgelt den <strong>Tarifbestimmungen</strong> <strong>und</strong> dem für die auf zurückgelegte Antrag gegen Strecke Vorlage erforderlichen des Fahrausweises Beförde-errungsentgelstattet.<br />

Beweispflichtig entsprechend für die den nur <strong>Tarifbestimmungen</strong> teilweise Benutzung auf des Antrag Fahrausweises gegen Vorlage ist der des Fahrgast. Fahrausweises er-<br />

zwischen<br />

dem<br />

(3)<br />

stattet.<br />

Wird eine<br />

Beweispflichtig<br />

Zeitkarte nicht<br />

für<br />

oder<br />

die<br />

nur<br />

nur<br />

teilweise<br />

teilweise<br />

benutzt,<br />

Benutzung<br />

so wird<br />

des Fahrausweises<br />

das Beförderungsentgelt<br />

ist der Fahrgast.<br />

für die Zeitkarte<br />

(3) Wird unter eine Anrechnung Zeitkarte des nicht Beförderungsentgeltes oder nur teilweise benutzt, für die so durchgeführten wird das Beförderungsentgelt Einzelfahrten auf für Antrag die Zeitkarte gegen<br />

unter Vorlage Anrechnung des Fahrausweises des Beförderungsentgeltes erstattet. Für die Feststellung für die durchgeführten des Zeitpunktes, Einzelfahrten bis zu dem auf Einzelfahrten Antrag gegen – je<br />

Vorlage Kalendertag des Fahrausweises zwei Fahrten – erstattet. als durchgeführt Für die Feststellung gelten, ist der des Tag Zeitpunktes, der Rückgabe bis zu oder dem Hinterlegung Einzelfahrten der – je<br />

Kalendertag Zeitkarte oder zwei das Fahrten Datum des – als Poststempels durchgeführt der gelten, Übersendung ist der Tag der der Zeitkarte Rückgabe mit oder Post Hinterlegung maßgeblich. der Ein<br />

Zeitkarte früherer Zeitpunkt oder das Datum kann nur des bei Poststempels persönlichen der Zeitkarten Übersendung berücksichtigt der Zeitkarte werden, mit der wenn Post die maßgeblich. Bescheinigung<br />

eines Zeitpunkt Arztes, eines kann nur Krankenhauses bei persönlichen oder Zeitkarten einer Krankenkasse berücksichtigt über Krankheit, werden, wenn Unfall die oder Bescheini-<br />

Tod des<br />

Ein<br />

früherer<br />

gung Fahrgastes eines vorgelegt Arztes, eines wird. Krankenhauses Bei Anrechnung oder des einer Beförderungsentgelts Krankenkasse über für Krankheit, die durchgeführten Unfall oder Einzelfahrten<br />

wird vorgelegt eine Ermäßigung wird. Bei nur Anrechnung bei Vorliegen des Beförderungsentgelts hierfür erforderlichen für die Voraussetzungen, durchgeführten im Einzel-<br />

Übri-<br />

Tod des<br />

Fahrgastes<br />

fahrten gen das wird Beförderungsentgelt eine Ermäßigung für nur die bei einfache Vorliegen Fahrt der zugr<strong>und</strong>e hierfür erforderlichen gelegt. Voraussetzungen, im Übrigen<br />

(4) Anträge<br />

das Beförderungsentgelt<br />

nach den Abs. 1 bis 3<br />

für<br />

sind<br />

die<br />

unverzüglich,<br />

einfache Fahrt<br />

spätestens<br />

zugr<strong>und</strong>e<br />

innerhalb<br />

gelegt.<br />

einer Woche nach Ablauf der<br />

(4) Anträge Gültigkeit nach des den Fahrausweises Abs. 1 bis 3 bei sind der unverzüglich, Verwaltung spätestens des Unternehmens innerhalb zu einer stellen, Woche das den nach Fahrausweis<br />

Ablauf der<br />

Gültigkeit verkauft hat. des Fahrausweises bei der Verwaltung des Unternehmens zu stellen, das den Fahrausweis<br />

(5)<br />

verkauft<br />

Von dem<br />

hat.<br />

zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,00 € sowie eine etwaige<br />

(5) Von Überweisungsgebühr dem zu erstattenden abgezogen. Betrag wird Das ein Bearbeitungsentgelt <strong>und</strong> in eine Höhe etwaige von 2,00 Überweisungsgebühr<br />

€ sowie eine etwaige<br />

Überweisungsgebühr werden nicht abgezogen, abgezogen. wenn die Das Erstattung Bearbeitungsentgelt auf Gr<strong>und</strong> von <strong>und</strong> Umständen eine etwaige beantragt Überweisungsgebühr<br />

wird, die das Unternehmen<br />

nicht zu abgezogen, vertreten hat. wenn die Erstattung auf Gr<strong>und</strong> von Umständen beantragt wird, die das Un-<br />

werden<br />

(6)<br />

ternehmen<br />

Bei Ausschluss<br />

zu vertreten<br />

von der Beförderung<br />

hat.<br />

besteht, ausgenommen § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, kein Anspruch auf<br />

(6) Bei Erstattung Ausschluss des entrichteten von der Beförderung Entgelts. besteht, ausgenommen § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, kein Anspruch auf<br />

(7)<br />

Erstattung<br />

Bei der Erstattung<br />

des entrichteten<br />

von Beförderungsentgelt<br />

Entgelts.<br />

bei den Unternehmen DB Regio AG, Erfurter Bahn GmbH<br />

(7) Bei <strong>und</strong> der Süd Erstattung Thüringen von Bahn Beförderungsentgelt GmbH aufgr<strong>und</strong> von bei Zugverspätungen, den Unternehmen Zugausfällen DB Regio AG, <strong>und</strong> Erfurter Anschlussversäumnissen<br />

Süd gilt Thüringen Anlage A Bahn „Fahrgastrechte GmbH aufgr<strong>und</strong> im SPNV von bei Zugverspätungen, Zugausfällen <strong>und</strong> <strong>und</strong> Anschlussversäum-<br />

resultierenden<br />

Bahn GmbH<br />

<strong>und</strong><br />

nissen Anschlussversäumnissen“.<br />

gilt Anlage A „Fahrgastrechte im SPNV bei Zugverspätungen, Zugausfällen <strong>und</strong> resultierenden<br />

Anschlussversäumnissen“.<br />

§ 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />

§ 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />

(1) Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht. Handgepäck <strong>und</strong> sonstige Sachen werden bei<br />

(1) Ein gleichzeitiger Anspruch auf Mitfahrt Beförderung des Fahrgastes von Sachen <strong>und</strong> besteht nur dann nicht. befördert, Handgepäck wenn dadurch <strong>und</strong> sonstige die Sicherheit Sachen werden <strong>und</strong> Ordnung<br />

des Betriebes Mitfahrt nicht des gefährdet Fahrgastes <strong>und</strong> <strong>und</strong> andere nur dann Fahrgäste befördert, nicht wenn belästigt dadurch werden die Sicherheit können. Eine <strong>und</strong> Mit-<br />

Ord-<br />

bei<br />

gleichzeitiger<br />

nung nahme des von Betriebes Sachen scheidet nicht gefährdet aus, wenn <strong>und</strong> hierdurch andere Fahrgäste der Haltestellenaufenthalt nicht belästigt werden über können. das übliche Eine Maß Mit-vernahme<br />

von Sachen scheidet aus, wenn hierdurch der Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß ver-<br />

Seite 58 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />

Seite 58 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />

längert wird oder die Gefahr besteht, dass auf Gr<strong>und</strong> der Mitnahme der Sache andere Fahrgäste keinen<br />

Platz im Fahrzeug finden. Die Fahrgäste haben wegen der Unterbringung der Sachen die Anordnungen<br />

des Betriebspersonals zu befolgen.<br />

(2) Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe <strong>und</strong> gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere<br />

1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende <strong>und</strong> ätzende Stoffe,<br />

2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt oder verschmutzt werden<br />

können,<br />

3. Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.<br />

(3) Die Pflicht zur Beförderung von Kleinkindern in Kinderwagen <strong>und</strong> zur Beförderung von Rollstuhlfahrern<br />

richtet sich nach den Vorschriften des § 2 Abs. 1, wenn die Beschaffenheit des Fahrzeugs dies zulässt.<br />

Zugänge für Kinderwagen <strong>und</strong> Rollstühle sind entsprechend ausgewiesen. Nach Möglichkeit soll das<br />

Betriebspersonal dafür sorgen, dass Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen <strong>und</strong> Rollstuhlfahrer nicht zurückgewiesen<br />

werden. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Betriebspersonal.<br />

(4) Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen <strong>und</strong> zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ordnung des Betriebes nicht gefährdet <strong>und</strong> andere Fahrgäste nicht belästigt oder geschädigt <strong>und</strong> die<br />

Sachen selbst nicht beschädigt werden. Für Schäden, die durch mitgeführte Sachen verursacht werden,<br />

haftet der Fahrgast nach den allgemeinen Vorschriften.<br />

(5) Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden <strong>und</strong> an<br />

welcher Stelle sie unterzubringen sind.<br />

(6) Die Mitnahme von Fahrrädern ist nicht bei allen Unternehmen <strong>und</strong> auf allen Linien möglich. Für eine<br />

Fahrradbeförderung zugelassene Linien oder Linienfahrten sind mit einem Fahrradsymbol im Fahrplan<br />

ausgewiesen. Bei den Eisenbahnen ist die Mitnahme von Fahrrädern in den Zügen des Nahverkehrs<br />

möglich.<br />

Ein Rechtsanspruch auf die Fahrradbeförderung besteht nicht. Das trifft auch dann zu, wenn aus betrieblichen<br />

Gründen entgegen der Fahrplanveröffentlichung ein Verkehrsmittel eingesetzt wird, das in<br />

seiner Bauart dafür nicht geeignet ist. Fahrgäste mit Kleinkindern in Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer<br />

haben Vorrang vor der Mitnahme von Fahrrädern. Die Fahrradbeförderung kann bei Platzmangel abgelehnt<br />

werden. Im Einzelfall gilt die Entscheidung des Betriebspersonals.<br />

Soweit keine weiteren Hinweise in Fahrplänen der einzelnen Unternehmen gegeben werden, gilt auf<br />

Linien mit Fahrradbeförderung folgendes:<br />

– Es können je Fahrzeug in der Regel bis zu zwei Fahrräder befördert werden, es sei denn, dass die<br />

Bauart mehr zulässt.<br />

– Zum Einstieg sind – sofern vorhanden – die mit einem Fahrrad- oder Kinderwagen-Symbol versehenen<br />

Türen zu nutzen. Bei den Eisenbahnen dürfen Fahrräder nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen,<br />

in Traglastbereichen mit Klappsitzen, in Fahrradabteilen <strong>und</strong> in Gepäckwagen untergebracht<br />

werden.<br />

– Jeder Fahrgast darf nur 1 Fahrrad mitnehmen.<br />

– Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit eigenem Fahrrad müssen von einer Aufsichtsperson<br />

begleitet werden.<br />

– Fahrradsonderkonstruktionen, wie z.B. Fahrräder mit Hilfsmotoren oder Tandems, sind von der Beförderung<br />

ausgeschlossen.<br />

– Sind spezielle Haltevorrichtungen für Fahrräder vorhanden, sind diese zu nutzen. Ansonsten ist der<br />

Fahrgast verpflichtet, sein Fahrrad ständig festzuhalten <strong>und</strong> auf den für Kinderwagen vorgesehenen<br />

Plätzen so unterzubringen, dass die Anforderungen nach § 4 Abs. 1 erfüllt werden. Anderenfalls<br />

haftet der Fahrgast für durch ihn verursachte Schäden.<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen I Seite 59


§ 12 Beförderung von Tieren<br />

§ 12 Beförderung von Tieren<br />

(1) Auf die Beförderung von Tieren ist § 11 Abs. 1, 4 <strong>und</strong> 5 anzuwenden.<br />

(1) Auf die Beförderung von Tieren ist § 11 Abs. 1, 4 <strong>und</strong> 5 anzuwenden.<br />

(2) H<strong>und</strong>e werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. H<strong>und</strong>e, welche nicht in<br />

(2) einem H<strong>und</strong>e gesonderten werden nur unter Transportbehälter Aufsicht einer oder hierzu in einer geeigneten Tragetasche Person untergebracht befördert. H<strong>und</strong>e, sind, welche haben nicht vom Betreten<br />

des gesonderten Fahrzeugs bis Transportbehälter zum Verlassen des oder Fahrzeugs in einer einen Tragetasche Maulkorb untergebracht zu tragen <strong>und</strong> sind, sind haben während vom der Betre-<br />

Be-<br />

in<br />

einem<br />

ten förderung des Fahrzeugs an einer bis kurzen zum Leine Verlassen zu führen. des Fahrzeugs Für Schäden, einen die Maulkorb durch mitgeführte zu tragen H<strong>und</strong>e sind verursacht während der werden,<br />

haftet an der einer Fahrgast. kurzen Leine zu führen. Für Schäden, die durch mitgeführte H<strong>und</strong>e verursacht wer-<br />

Beförder<strong>und</strong>en,<br />

haftet der Fahrgast.<br />

(3) Kann die h<strong>und</strong>eführende Person trotz Ermahnung durch das Kontroll- <strong>und</strong> Betriebspersonal die Anforderungen<br />

die h<strong>und</strong>eführende nach § 12 Abs. Person 2 nicht trotz gewährleisten, Ermahnung wird durch sie das im Sinne Kontroll- von <strong>und</strong> § 4 Abs. Betriebspersonal 1 der <strong>VMT</strong>- die Anfor-<br />

(3) Kann<br />

derungen Beförderungsbedingungen nach § 12 Abs. 2 von nicht der gewährleisten, Beförderung ausgeschlossen wird sie im Sinne <strong>und</strong> von hat § 4 in Abs. diesem 1 der Sinne <strong>VMT</strong>- den Aufforderungen<br />

des Personals Folge von zu leisten. der Beförderung Zusätzlich ausgeschlossen wird eine Vertragsstrafe <strong>und</strong> hat in diesem Höhe von Sinne 20,00 den € Aufforde-<br />

erho-<br />

Beförderungsbedingungen<br />

rungen ben. Die des Vertragsstrafe Personals Folge wird zu sofort leisten. nach Zusätzlich Feststellung wird des eine Sachverhaltes Vertragsstrafe fällig in Höhe (§ 271 von BGB). 20,00 Wird € erhobentrag<br />

nicht Die Vertragsstrafe sofort bezahlt, wird sofort dem Fahrgast nach Feststellung eine Zahlungsaufforderung des Sachverhaltes fällig ausgestellt. (§ 271 BGB). Wird der Be-<br />

der Betrag<br />

nicht sofort bezahlt, wird dem Fahrgast eine Zahlungsaufforderung ausgestellt.<br />

Der Fahrgast ist verpflichtet, der Zahlungsaufforderungen innerhalb einer Frist von einer Woche nach<br />

Der Feststellung Fahrgast nachzukommen. ist verpflichtet, der Wird Zahlungsaufforderungen die Frist nicht eingehalten, innerhalb beträgt einer die Gebühr Frist von für einer die erste Woche Mahnung<br />

5,00 €. nachzukommen. Bei jeder weiteren Wird Mahnung die Frist kommen nicht eingehalten, jeweils 5,00 beträgt € hinzu. die Weitere Gebühr Ansprüche für die erste bleiben Mah-<br />

nach<br />

Feststellung<br />

unberührt.<br />

nung 5,00 €. Bei jeder weiteren Mahnung kommen jeweils 5,00 € hinzu. Weitere Ansprüche bleiben<br />

unberührt.<br />

(4) Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.<br />

(4) Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.<br />

(5) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.<br />

(5) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.<br />

(6) Bei Zuwiderhandlung der Abs. 1 bis 5 bleiben zivilrechtliche Ansprüche unberührt.<br />

(6) Bei Zuwiderhandlung der Abs. 1 bis 5 bleiben zivilrechtliche Ansprüche unberührt.<br />

(7) Blindenführh<strong>und</strong>e, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. Sie sind von der<br />

(7) Blindenführh<strong>und</strong>e, Pflicht einen Maulkorb die einen zu tragen Blinden befreit. begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. Sie sind von der<br />

Pflicht einen Maulkorb zu tragen befreit.<br />

§ 16 Ausschluss von Ersatzansprüchen<br />

Abweichungen von Fahrplänen – insbesondere durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder<br />

-unterbrechungen – sowie Platzmangel, <strong>und</strong> unrichtige Auskünfte <strong>und</strong> Ausfall von Fahrten begründen keine<br />

Ersatzansprüche; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Der<br />

Anspruch auf Beförderung gilt auch als erfüllt, wenn der Unternehmer aus betrieblichen Gründen andere als<br />

im Fahrplan angegebene Fahrzeuge bereit stellt oder Umleitungsstrecken gefahren werden.<br />

Sofern es sich bei den Unternehmen DB Regio AG, Erfurter Bahn GmbH <strong>und</strong> Süd Thüringen Bahn GmbH um<br />

Zugverspätungen, Zugausfälle <strong>und</strong> Anschlussversäumnisse handelt, gelten die in Anlage A „Fahrgastrechte<br />

im SPNV bei Zugverspätungen, Zugausfällen <strong>und</strong> resultierenden Anschlussversäumnissen“ getroffenen Regelungen.<br />

§ 17 Gerichtsstand<br />

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des Unternehmens.<br />

§ 18 Inkrafttreten<br />

Diese Beförderungsbedingungen treten am 12.06.2011 in Kraft.<br />

§ 13 F<strong>und</strong>sachen<br />

§ 13 F<strong>und</strong>sachen<br />

F<strong>und</strong>sachen sind gemäß § 978 BGB unverzüglich dem Betriebspersonal abzuliefern. Hat die gef<strong>und</strong>ene Sa-<br />

F<strong>und</strong>sachen einen Wert sind über gemäß 50,00 § 978 €, hält BGB das unverzüglich Betriebspersonal dem Betriebspersonal auf Verlangen des abzuliefern. Finders dessen Hat die Namen gef<strong>und</strong>ene den Sache<br />

einen Wert über schriftlich 50,00 €, fest. hält Eine das F<strong>und</strong>sache Betriebspersonal wird an auf den Verlangen Verlierer durch des Finders das für dessen das Unternehmen Namen <strong>und</strong> den zu-<br />

F<strong>und</strong>gegenstand<br />

ständige F<strong>und</strong>gegenstand F<strong>und</strong>büro schriftlich gegen Zahlung fest. Eine eines F<strong>und</strong>sache Entgelts wird für die an den Aufbewahrung Verlierer durch zurückgegeben. das für das Unternehmen Sofortige Rückgabe zuständige<br />

an den Verlierer F<strong>und</strong>büro durch gegen das Zahlung Betriebspersonal eines Entgelts ist zulässig, für die wenn Aufbewahrung er sich einwandfrei zurückgegeben. als Verlierer Sofortige ausweisen Rückgabe<br />

kann. den Der Verlierer durch hat das den Betriebspersonal Empfang der Sache ist zulässig, schriftlich wenn zu bestätigen. er sich einwandfrei als Verlierer ausweisen<br />

kann. Der Verlierer hat den Empfang der Sache schriftlich zu bestätigen.<br />

§ 14 Haftung<br />

§ 14 Haftung<br />

Das Unternehmen haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes <strong>und</strong> für Schäden an Sachen, die<br />

Das der Fahrgast Unternehmen an sich haftet trägt für oder die mit Tötung sich führt, oder nach Verletzung den allgemein eines Fahrgastes geltenden <strong>und</strong> Bestimmungen. für Schäden an Für Sachen, Sachschäden<br />

Fahrgast haftet das an Unternehmen sich trägt oder gegenüber mit sich führt, jeder nach beförderten den allgemein Person geltenden nur bis zum Bestimmungen. Höchstbetrag von Für Sachschä-<br />

1.000,- €;<br />

die<br />

der<br />

den die Begrenzung haftet das Unternehmen von Haftpflicht gegenüber gilt nicht, jeder wenn beförderten die Sachschäden Person auf nur Vorsatz bis zum oder Höchstbetrag grobe Fahrlässigkeit von 1.000,- zurückzuführen<br />

Begrenzung sind. von Haftpflicht gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu-<br />

€;<br />

die<br />

rückzuführen sind.<br />

§ 15 Verjährung<br />

§ 15 Verjährung<br />

(1) Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung<br />

des Anspruchs. aus dem Beförderungsvertrag Dieser ist in Verbindung verjähren mit dem in 2 gültigen Jahren. Fahrausweis Die Verjährung sofort beginnt anzuzeigen mit der <strong>und</strong> Entste-<br />

in-<br />

(1) Ansprüche<br />

hung nerhalb des von Anspruchs. 4 Wochen Dieser geltend ist in zu Verbindung machen. Beweispflichtig mit dem gültigen für Ansprüche Fahrausweis ist sofort der Fahrgast. anzuzeigen <strong>und</strong> innerhalb<br />

von 4 Wochen geltend zu machen. Beweispflichtig für Ansprüche ist der Fahrgast.<br />

(2) Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften.<br />

(2) Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften.<br />

Seite 60 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />

Seite 60 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen I Seite 61


Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr bei Zugverspätungen, Zugausfällen<br />

<strong>und</strong> resultierenden im Schienenpersonennahverkehr Anschlussversäumnissen bei Zugverspätungen, Zug-<br />

Anlage A: Fahrgastrechte<br />

ausfällen <strong>und</strong> resultierenden Anschlussversäumnissen<br />

1. Geltungsbereich<br />

1.1 Geltungsbereich<br />

Eisenbahnverkehr<br />

1.1 Diese Eisenbahnverkehr<br />

Fahrgastrechte <strong>und</strong> Entschädigungsbedingungen gelten für den Schienenpersonennahverkehr<br />

(SPNV)<br />

Diese Fahrgastrechte<br />

der Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

<strong>und</strong> Entschädigungsbedingungen<br />

(EVU)<br />

gelten für den Schienenpersonennahverkehr<br />

–(SPNV) Deutsche der Eisenbahnverkehrsunternehmen Bahn AG<br />

(EVU)<br />

– Erfurter Deutsche Bahn GmbH AG<br />

– Süd Erfurter Thüringen Bahn GmbH Bahn GmbH<br />

für – Süd Verkehrsleistungen Thüringen Bahn GmbH im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) im<br />

<strong>VMT</strong>-Tarif.<br />

für Verkehrsleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) im<br />

Sie <strong>VMT</strong>-Tarif. gelten nicht für die Beförderung mit anderen Schienenbahnen (Stadtbahnen, Straßenbahnen) sowie<br />

Sie gelten<br />

ebenfalls<br />

nicht<br />

nicht<br />

für<br />

für<br />

die<br />

die<br />

Beförderung<br />

Beförderung<br />

mit<br />

mit<br />

anderen<br />

anderen<br />

Schienenbahnen<br />

Verkehrsmitteln<br />

(Stadtbahnen,<br />

(z.B. Busse, Anruf-Sammel-Taxi).<br />

Straßenbahnen) sowie<br />

Fahrten ebenfalls mit nicht schienengeb<strong>und</strong>enen für die Beförderung Fahrzeugen mit anderen gelten Verkehrsmitteln diese Fahrgastrechte (z.B. Busse, nur Anruf-Sammel-Taxi).<br />

für Strecken <strong>und</strong><br />

Für<br />

Beförderungsleistungen,<br />

Für Fahrten mit schienengeb<strong>und</strong>enen<br />

deren Betrieb<br />

Fahrzeugen<br />

nach Eisenbahnrecht<br />

gelten diese<br />

(AEG,<br />

Fahrgastrechte<br />

EVO) erfolgt.<br />

nur für Strecken <strong>und</strong><br />

Diese Beförderungsleistungen, Fahrgastrechte gelten deren ferner Betrieb nicht nach für Verkehrsdienstleistungen Eisenbahnrecht (AEG, EVO) des erfolgt. Schienenpersonennahverkehrs,<br />

Diese Fahrgastrechte gelten<br />

soweit<br />

ferner<br />

diese<br />

nicht<br />

überwiegend<br />

für Verkehrsdienstleistungen<br />

aus Gründen historischen<br />

des Schienenpersonennahverkehrs,<br />

Interesses oder zu touristischen<br />

Zwecken betrieben<br />

soweit<br />

werden.<br />

diese überwiegend aus Gründen historischen Interesses oder zu touristischen<br />

Beförderungsvertrag<br />

Zwecken betrieben werden.<br />

1.2<br />

1.2 Basis Beförderungsvertrag<br />

einer Inanspruchnahme dieser Fahrgastrechte ist ein gültiger Beförderungsvertrag gemäß dem<br />

<strong>VMT</strong>-Tarif.<br />

Basis einer Inanspruchnahme<br />

Ein Beförderungsvertrag<br />

dieser<br />

kann<br />

Fahrgastrechte<br />

sich auf einen<br />

ist ein<br />

oder<br />

gültiger<br />

mehrere<br />

Beförderungsvertrag<br />

vertragliche Beförderer<br />

gemäß<br />

im<br />

dem<br />

Eisenbahnverkehr<br />

<strong>VMT</strong>-Tarif. Ein Beförderungsvertrag<br />

(Beförderer) beziehen.<br />

kann<br />

Enthält<br />

sich auf<br />

ein<br />

einen<br />

Beförderungsvertrag<br />

oder mehrere vertragliche<br />

mehrere unterschiedliche<br />

Beförderer im Eisenbahnverkehr<br />

vertragliche Beförderer<br />

(Beförderer)<br />

hintereinander,<br />

beziehen. Enthält<br />

werden<br />

ein<br />

diese<br />

Beförderungsvertrag<br />

als „aufeinander folgende<br />

mehrere<br />

Beförderer“<br />

unterschiedliche<br />

bezeichnet.<br />

vertragliche<br />

Vorbehaltlich<br />

Beförderer<br />

der nachstehenden<br />

hintereinander,<br />

Absätze<br />

werden<br />

entspricht<br />

diese als „aufeinander<br />

ein Fahrausweis<br />

folgende<br />

einem<br />

Beförderer“<br />

Beförderungsvertrag.<br />

bezeichnet.<br />

Vorbehaltlich der nachstehenden Absätze entspricht ein Fahrausweis einem Beförderungsvertrag.<br />

besonders geregelt, verkörpern mehrere Fahrausweise einen einzigen Beförderungsvertrag,<br />

Soweit<br />

wenn<br />

Soweit<br />

sie<br />

besonders<br />

zur selben<br />

geregelt,<br />

Zeit <strong>und</strong><br />

verkörpern<br />

am selben<br />

mehrere<br />

Ort für dieselbe<br />

Fahrausweise<br />

Fahrt ausgestellt<br />

einen einzigen<br />

sind<br />

Beförderungsvertrag,<br />

<strong>und</strong> sofern sie<br />

I. wenn in einem sie zur hierfür selben vorgesehenen Zeit <strong>und</strong> am selben Umschlag Ort für oder dieselbe einer Fahrt Fahrausweistasche ausgestellt sind zusammengefügt <strong>und</strong> sofern sie sind,<br />

II. I. dauerhaft in einem hierfür zusammengeheftet vorgesehenen sind, Umschlag oder einer Fahrausweistasche zusammengefügt sind,<br />

III. II. alphanumerisch dauerhaft zusammengeheftet verkettet sind, sind,<br />

IV. III. alphanumerisch nur einen Gesamtpreis verkettet angeben, sind, oder<br />

IV. nur in anderer einen Gesamtpreis Weise aufgr<strong>und</strong> angeben, einer Regelung oder in Besonderen Beförderungsbedingungen der EVU miteinander<br />

V. in anderer<br />

verb<strong>und</strong>en<br />

Weise aufgr<strong>und</strong><br />

sind.<br />

einer Regelung in Besonderen Beförderungsbedingungen der EVU miteinander<br />

besonders verb<strong>und</strong>en geregelt, sind. kann ein einziger Fahrausweis auch mehrere selbständige Beförderungs-<br />

Soweit<br />

verträge<br />

Soweit besonders<br />

dokumentieren.<br />

geregelt,<br />

Dies<br />

kann<br />

ist<br />

ein<br />

insbesondere<br />

einziger Fahrausweis<br />

der Fall bei<br />

auch<br />

Fahrausweisen,<br />

mehrere selbständige<br />

die neben der<br />

Beförderungsverträge<br />

Benutzung<br />

von Eisenbahnen<br />

dokumentieren.<br />

aufgr<strong>und</strong><br />

Dies<br />

dieser<br />

ist insbesondere<br />

Beförderungsbedingungen<br />

der Fall bei Fahrausweisen,<br />

auch die Benutzung<br />

die neben<br />

anderer<br />

der Benutzung<br />

Verkehrsmittel<br />

von Eisenbahnen<br />

einschließen,<br />

aufgr<strong>und</strong><br />

z.B. im Bereich<br />

dieser Beförderungsbedingungen<br />

des <strong>VMT</strong>-Tarif.<br />

auch die Benutzung anderer Verkehrsmittel<br />

Übergang einschließen, zwischen z.B. im Bahnhöfen, Bereich des z.B. <strong>VMT</strong>-Tarif. im gleichen Ballungsraum mit anderen Verkehrsträgern als<br />

Der<br />

der<br />

Der<br />

Eisenbahn<br />

Übergang<br />

(wie<br />

zwischen<br />

etwa<br />

Bahnhöfen,<br />

Bus, Straßenbahn)<br />

z.B. im gleichen<br />

oder zu Fuß<br />

Ballungsraum<br />

ist nicht Gegenstand<br />

mit anderen<br />

des<br />

Verkehrsträgern<br />

Eisenbahnbeförderungsvertrages.<br />

als<br />

der Eisenbahn (wie etwa Bus, Straßenbahn) oder zu Fuß ist nicht Gegenstand des Eisenbahnbeförderungsvertrages.<br />

der Regel bezeichnet der Fahrausweis den oder die an der Durchführung des Beförderungsvertrags<br />

In<br />

beteiligten<br />

In der Regel<br />

Beförderer,<br />

bezeichnet<br />

das<br />

der<br />

den<br />

Fahrausweis<br />

Fahrausweis<br />

den<br />

ausgebende<br />

oder die an der<br />

Unternehmen,<br />

Durchführung<br />

die<br />

des<br />

zulässigen<br />

Beförderungsvertrags<br />

Wegstrecken<br />

(Wegevorschrift),<br />

beteiligten Beförderer,<br />

den Preis,<br />

das den<br />

die Geltungsdauer<br />

Fahrausweis ausgebende<br />

des Fahrausweises,<br />

Unternehmen,<br />

die anwendbaren<br />

die zulässigen<br />

Beförderungsbe-<br />

Wegstrecken<br />

(Wegevorschrift), den Preis, die Geltungsdauer des Fahrausweises, die anwendbaren Beförderungsbe-<br />

dingungen, die Wagenklasse <strong>und</strong> gegebenenfalls den Reisetag, die Zugnummer <strong>und</strong> den reservierten<br />

Platz. Die Angaben können dabei auch in verkürzter Form oder durch Symbole erfolgen.<br />

Kann die Beförderung durch mehrere Beförderer nach Wahl des Reisenden erbracht werden, kommt<br />

der Beförderungsvertrag jeweils mit dem Beförderer zustande, dessen Beförderungsleistung der Reisende<br />

dann tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Beförderer ist mit einem vierstelligen Code in der<br />

Wegevorschrift auf der Vorderseite des Fahrausweises angegeben. Fehlt der Code oder ist als Code<br />

„1080“ angegeben, kann der Reisende über die Auflistung der vertraglichen Beförderer mit den von<br />

ihnen bedienten Strecken auf der Website www.DieBefoerderer.de feststellen, welches EVU den von<br />

ihm gewählten Zug betreibt <strong>und</strong> also sein Beförderer ist. Als Beförderer verantwortlich ist das EVU,<br />

dessen vom Reisenden gemäß Beförderungsvertrag gewählter Zug ausgefallen oder verspätet war.<br />

Der Fahrausweis basiert gr<strong>und</strong>sätzlich auf einem gültigen <strong>und</strong> veröffentlichten Tarif. Die dort angegebene<br />

Relation bildet die „Reisekette“ des Fahrgastes. Fahrausweise, auf denen Start- <strong>und</strong> Zielstation<br />

im Eisenbahnverkehr angegeben sind, werden nachfolgend als „relationsbezogen“ bezeichnet.<br />

Maßgebend für die Inanspruchnahme der Fahrgastrechte ist gr<strong>und</strong>sätzlich die im Fahrausweis angegebene<br />

Relation (Startstation im Eisenbahnverkehr - Zielstation im Eisenbahnverkehr).<br />

1.3 Verkehre mit verschiedenen Verkehrsmitteln<br />

Berechtigt ein Fahrausweis zur Fahrt mit verschiedenen Verkehrsmitteln (z.B. Fahrt im <strong>VMT</strong>-Tarif mit<br />

einem Zug der EVU <strong>und</strong> vorherige oder anschließende Fahrt mit Bus oder Straßenbahn), werden die<br />

Fahrgastrechte nur wirksam, soweit die Verspätung im Bereich der tatsächlichen bzw. geplanten Eisenbahnbeförderung<br />

eingetreten ist.<br />

2. Haftungsbefreiende Sachverhalte<br />

2.1 Betriebsfremde Umstände, Verschulden des Reisenden <strong>und</strong> Verhalten Dritter<br />

Der vertragliche Beförderer ist von der Haftung befreit, wenn der Ausfall, die Verspätung oder das<br />

Anschlussversäumnis auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen ist:<br />

I. außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegende (betriebsfremde) Umstände, die das betreibende EVU<br />

trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden <strong>und</strong> deren Folgen<br />

es nicht abwenden konnte;<br />

II. Verschulden des Reisenden;<br />

III. Verhalten eines Dritten, das das betreibende EVU trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen<br />

Sorgfalt nicht vermeiden <strong>und</strong> dessen Folgen es nicht abwenden konnte.<br />

2.2 Infrastrukturbetreiber <strong>und</strong> andere Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

Der Betreiber der Eisenbahninfrastruktur, auf der die Beförderung erfolgt, sowie ein anderes EVU, das<br />

dieselbe Infrastruktur benutzt, gelten nicht als Dritte.<br />

3. Ermittlung einer zu erwartenden Verspätung <strong>und</strong> Anschlussverbindungen<br />

3.1 Informationsmedien<br />

Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünftigerweise mit einer im Sinne<br />

dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere<br />

folgende Medien zu berücksichtigen:<br />

I. Aushangfahrpläne <strong>und</strong> ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Stationen<br />

II. elektronische Anzeigen <strong>und</strong> Lautsprecheransagen in Zügen <strong>und</strong> Stationen<br />

III. Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen<br />

IV. verfügbare Fahrplaninformations- <strong>und</strong> Reisendeninformationsmedien<br />

Seite 62 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />

Seite 62 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrecht im Schienenpersonennahverkehr I Seite 63


3.2 Anschlussverbindungen<br />

3.2 Anschlussverbindungen<br />

Ob es sich bei einem Zug um einen planmäßigen Anschlusszug (Anschlussverbindung) handelt, orientiert<br />

Ob es sich sich an bei der einem Übergangszeit, Zug um einen die planmäßigen für Anschlusszug einen Umstieg (Anschlussverbindung) zur Verfügung steht <strong>und</strong> handelt, umsteigewilligen<br />

sich Reisenden an der Übergangszeit, üblicherweise die einen planmäßig problemlosen für einen Umstieg ermöglicht. zur Verfügung Maßgebend steht <strong>und</strong> sind umsteige-<br />

die Fahr-<br />

orientierwilligeplanauskunftssysteme<br />

Reisenden üblicherweise der vertraglichen einen problemlosen Beförderer unter Umstieg der Internetadresse<br />

ermöglicht. Maßgebend sind die Fahrplanauskunftssysteme<br />

www.fahrgastrechte.info. der vertraglichen Beförderer unter der Internetadresse<br />

www.fahrgastrechte.info.<br />

4. Weiterreise bei Verspätungen <strong>und</strong> alternative Zugwahl<br />

4. Weiterreise bei Verspätungen <strong>und</strong> alternative Zugwahl<br />

4.1 Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise auf einer anderen Strecke<br />

4.1 Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise auf einer anderen Strecke<br />

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass die Verspätung des Fahrgastes am Zielbahnhof<br />

vernünftigerweise einer Reisekette davon gemäß ausgegangen Fahrausweis werden, mehr als dass 60 Minuten die Verspätung betragen des wird, Fahrgastes so hat er am unverzüg-<br />

Ziel-<br />

Muss<br />

bahnhof lich die Wahl einer zwischen Reisekette folgenden gemäß Fahrausweis Alternativen, mehr um seinen als 60 Zielort Minuten schnellstmöglich betragen wird, zu so hat erreichen:<br />

unverzüglich<br />

die Wahl zwischen folgenden Alternativen, um seinen Zielort schnellstmöglich zu erreichen:<br />

I. Fortsetzung der Fahrt auf der gleichen Strecke mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof bei<br />

I. Fortsetzung nächster Gelegenheit der Fahrt auf der gleichen Strecke mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof bei<br />

nächster Gelegenheit<br />

II. Fortsetzung der Fahrt auf der gleichen Strecke mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof zu<br />

II. Fortsetzung einem späteren der Zeitpunkt Fahrt auf der nach gleichen Wahl des Strecke Fahrgastes mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof zu<br />

einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgastes<br />

III. Weiterreise mit geänderter Streckenführung <strong>und</strong> mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof<br />

III. Weiterreise bei nächster mit Gelegenheit geänderter Streckenführung <strong>und</strong> mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof<br />

bei nächster Gelegenheit<br />

IV. Weiterreise mit geänderter Streckenführung <strong>und</strong> mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof<br />

IV. Weiterreise zu einem späteren mit geänderter Zeitpunkt Streckenführung nach Wahl des Fahrgastes<br />

<strong>und</strong> mit Zügen des Nahverkehrs bis zum Zielbahnhof<br />

zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgastes<br />

Die Wahl einer Weiterreise zu einem späteren Zeitpunkt nach II. <strong>und</strong> IV. kann erfolgen, wenn dem<br />

Die Fahrgast Wahl dadurch einer Weiterreise die zügige zu Weiterreise einem späteren erleichtert Zeitpunkt wird, nach z.B. durch II. <strong>und</strong> ein IV. früheres kann erfolgen, Erreichen wenn seines dem Zielortes<br />

als dadurch bei einer die Fortsetzung zügige Weiterreise oder Weiterreise erleichtert bei wird, nächster z.B. Gelegenheit.<br />

durch ein früheres Erreichen seines Zie-<br />

Fahrgast<br />

lortes als bei einer Fortsetzung oder Weiterreise bei nächster Gelegenheit.<br />

4.2 Nutzung eines alternativen Zuges <strong>und</strong> Ersatz der erforderlichen Aufwendungen<br />

4.2 Nutzung eines alternativen Zuges <strong>und</strong> Ersatz der erforderlichen Aufwendungen<br />

Besitzt ein Reisender einen Fahrausweis gemäß dem <strong>VMT</strong>-Tarif, der ausschließlich im öffentlichen<br />

Besitzt Personennahverkehr ein Reisender (ÖPNV) einen Fahrausweis gilt <strong>und</strong> muss gemäß vernünftigerweise dem <strong>VMT</strong>-Tarif, davon der ausschließlich ausgegangen werden, im öffentlichen dass der<br />

Personennahverkehr Reisende aufgr<strong>und</strong> des (ÖPNV) Ausfalls gilt oder <strong>und</strong> einer muss Verspätung vernünftigerweise des von davon ihm gem. ausgegangen Beförderungsvertrag werden, dass gewählten<br />

Zuges aufgr<strong>und</strong> mindestens Ausfalls 20 Minuten oder einer verspätet Verspätung am Zielort des von seines ihm Beförderungsvertrages gem. ankommen ge-<br />

der<br />

Reisende<br />

wählten wird, kann Zuges er die mindestens Fahrt mit einem 20 Minuten anderen verspätet Zug durchführen, am Zielort sofern seines für Beförderungsvertrages diesen Zug keine Reservierungspflicht<br />

kann er besteht die Fahrt <strong>und</strong> mit dieser einem Zug anderen keine Sonderfahrt Zug durchführen, durchführt. sofern Soweit für diesen der Zug Reisende keine für Reservie-<br />

den er-<br />

ankommen<br />

wird,<br />

rungspflicht satzweise genutzten besteht <strong>und</strong> Zug dieser weitere Zug Fahrausweise keine Sonderfahrt erwerben durchführt. muss, kann Soweit er von der dem Reisende EVU, dessen für den ausgefallener<br />

oder genutzten verspäteter Zug Zug weitere die alternative Fahrausweise Nutzung erwerben eines muss, anderen kann Zuges er von notwendig dem EVU, dessen machte, ausge-<br />

den<br />

ersatzweisfallener<br />

Ersatz der oder erforderlichen verspäteter Aufwendungen Zug die alternative verlangen. Nutzung eines anderen Zuges notwendig machte, den<br />

Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.<br />

Handelt es sich bei dem Fahrausweis des verspäteten Reisenden um einen Fahrausweis mit einem erheblich<br />

ermäßigten es sich bei dem Beförderungsentgelt, Fahrausweis des verspäteten besteht der Reisenden Anspruch auf um die einen Durchführung Fahrausweis der mit Fahrt einem er-<br />

ei-<br />

Handelt<br />

heblich nem anderen ermäßigten Zug nicht. Beförderungsentgelt, Fahrausweise mit besteht einem erheblich der Anspruch ermäßigten auf die Beförderungsentgelt Durchführung Fahrt sind in einem<br />

Fahrausweise anderen Zug mit einer nicht. Ermäßigung Fahrausweise von mit mehr einem als erheblich 50 % gegenüber ermäßigten dem Beförderungsentgelt gewöhnlichen Fahrpreis sind des<br />

Fahrausweise Tarifs desjenigen mit EVU, einer das Ermäßigung der K<strong>und</strong>e von ursprünglich mehr als 50 nutzen % gegenüber wollte. Fahrausweise dem gewöhnlichen mit einem Fahrpreis erheblich des<br />

Tarifs ermäßigten desjenigen Beförderungsentgelt EVU, das K<strong>und</strong>e gemäß ursprünglich dem <strong>VMT</strong>-Tarif nutzen sind: wollte. Fahrausweise mit einem erheblich<br />

ermäßigten Beförderungsentgelt gemäß dem <strong>VMT</strong>-Tarif sind:<br />

– Tageskarte<br />

Tageskarte<br />

– Gruppentageskarte<br />

Gruppentageskarte<br />

– Kombitickets<br />

– Kombitickets<br />

4.3 Einschränkungen für die Nutzung eines alternativen Zuges<br />

4.3 Einschränkungen für die Nutzung eines alternativen Zuges<br />

Reisende, die gem. Nr. 4.2 aufgr<strong>und</strong> des Ausfalls oder einer Verspätung des von ihm gem. Beförderungsvertrag<br />

Reisende, die gewählten gem. Nr. 4.2 Zuges aufgr<strong>und</strong> mit einem des Ausfalls anderen oder Zug einer fahren Verspätung wollen, können des von von ihm der gem. Beförderung Beförderungsvertrag<br />

mit einem bestimmten gewählten anderen Zuges mit Zug einem ausgeschlossen anderen Zug werden, fahren wenn wollen, ansonsten können eine von der erhebliche Beförderung Störung<br />

mit des einem Betriebsablaufs bestimmten zu erwarten anderen Zug ist. ausgeschlossen werden, wenn ansonsten eine erhebliche Störung<br />

des Betriebsablaufs zu erwarten ist.<br />

Seite 64 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />

Seite 64 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />

4.4 Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels<br />

Besitzt ein Reisender einen Fahrausweis, der ausschließlich im öffentlichen Personennahverkehr<br />

(ÖPNV) gilt, fällt die vertragsgemäße Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0.00 Uhr <strong>und</strong> 5.00 Uhr<br />

<strong>und</strong> muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgr<strong>und</strong> des Ausfalls<br />

oder einer Verspätung des von ihm gem. Beförderungsvertrag gewählten Zuges mindestens 60 Minuten<br />

verspätet am Zielort ankommen wird, kann der Reisende die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort<br />

mit einem anderen Verkehrsmittel durchführen. Das Gleiche gilt, wenn es sich um die letzte fahrplanmäßige<br />

Verbindung des Tages handelt <strong>und</strong> der Reisende aufgr<strong>und</strong> eines Ausfalls dieses Zuges<br />

den vertragsgemäßen Zielort ohne Nutzung des alternativen Verkehrsmittels nicht mehr bis um<br />

24.00 Uhr erreichen kann. Stehen für die Weiterfahrt des Reisenden vom vertragsgemäßen Zielort bis<br />

zu seinem tatsächlichen Ziel keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr zur Verfügung, kann der Reisende<br />

stattdessen das alternative Verkehrsmittel unter Beachtung des Höchstbetrages nach Nr. 4.5 auch<br />

bis zu seinem tatsächlichen Ziel nutzen.<br />

4.5 Ersatz der Aufwendungen bei Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels<br />

Macht der K<strong>und</strong>e von seinem Recht nach Nr. 4.4 Gebrauch, kann er von dem EVU, dessen ausgefallener<br />

oder verspäteter Zug zu der alternativen Nutzung eines anderen Verkehrsmittels führte, den Ersatz<br />

der erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 80,00 Euro verlangen. Für den<br />

Reisenden besteht eine Schadensminderungspflicht. Dies bedeutet, dass ein Ersatz der erforderlichen<br />

Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht verlangt werden kann, wenn seitens<br />

der Eisenbahn eine alternative Beförderungsmöglichkeit (z.B. Bus, Sammeltaxi) zur Verfügung<br />

gestellt wurde. Ist dies nicht der Fall, besteht ein Anspruch auf den Ersatz der Aufwendungen für das<br />

preisgünstigste alternativ tatsächlich nutzbare Verkehrsmittel.<br />

4.6 Haftungsbefreiung der Eisenbahnen bei alternativer Verkehrsmittelnutzung<br />

Ein Erstattungsanspruch für Aufwendungen bei Inanspruchnahme anderer Züge oder anderer Verkehrsmittel<br />

nach Nr. 4.4 <strong>und</strong> Nr. 4.5 besteht nicht, wenn ein haftungsbefreiender Tatbestand gem. Nr.<br />

2.1 vorliegt <strong>und</strong> die Eisenbahn im Fall von Nr. 2.1 Buchst. I. oder III. die Reisenden über die Ursache<br />

rechtzeitig unterrichtet hat oder die Ursache offensichtlich war. Die Unterrichtung erfolgt über einen<br />

oder mehrere der unter Nr. 3.1 dargestellten Wege.<br />

5. Gr<strong>und</strong>sätze für Erstattungen <strong>und</strong> Entschädigungen im Verspätungsfall<br />

5.1 Erstattung <strong>und</strong> Entschädigung<br />

Der Fahrgast hat bei Ausfall oder Verspätung von Zügen sowie bei resultierenden Anschlussversäumnissen<br />

einen Anspruch<br />

I. auf Erstattung, wenn er die Reise aufgr<strong>und</strong> einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von<br />

mehr als 60 Minuten vorzeitig beendet hat (Nr. 6) oder<br />

II. auf Entschädigung, wenn er die Reise bis zum Zielbahnhof durchgeführt hat <strong>und</strong> dabei mindestens<br />

60 Minuten verspätet an Zielbahnhof angekommen ist (Nr. 7).<br />

Eine gleichzeitige Erstattung <strong>und</strong> Entschädigung für die gleiche Fahrt ist ausgeschlossen.<br />

5.2 Erstattungs- <strong>und</strong> entschädigungsfähige Fahrausweise<br />

Erstattungs- bzw. entschädigungsfähig sind Fahrausweise, die von einer Eisenbahn oder einem von ihr<br />

beauftragten Fahrausweisverkäufer im Namen <strong>und</strong> auf Rechnung der Eisenbahn verkauft wurden,<br />

<strong>und</strong> Fahrausweise des <strong>VMT</strong>-Tarifs, die auch auf Eisenbahnstrecken im Verb<strong>und</strong>gebiet gültig sind.<br />

Fahrausweisverkäufer im Sinne von Art. 3 Nr. 7 der Verordnung (EG) 1371/2007 ist jeder Vermittler<br />

von Eisenbahnverkehrsdiensten, der für ein Eisenbahnunternehmen oder für eigene Rechnung Beförderungsverträge<br />

schließt <strong>und</strong> Fahrausweise verkauft.<br />

5.3 Erstattungs- <strong>und</strong> entschädigungsberechtigte Personen<br />

Erstattungs- bzw. entschädigungsberechtigt ist, abgesehen von Nr. 5.4, der Fahrgast, sein Rechtsnachfolger,<br />

sein gesetzlicher Vertreter oder derjenige, an den der Fahrgast seinen Anspruch abgetreten<br />

hat. Der entschädigungs- bzw. erstattungspflichtige Beförderer, der Fahrausweisverkäufer oder<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrecht im Schienenpersonennahverkehr I Seite 65


das Servicecenter der EVU können für die Abtretung einen Nachweis verlangen. Auch wenn ein Fahrausweis<br />

das Servicecenter für mehrere der Personen EVU können gilt, für besteht die Abtretung der Anspruch einen nur Nachweis einmal. Soweit verlangen. es sich Auch um wenn einen ein personengeb<strong>und</strong>enen<br />

für mehrere Fahrausweis Personen handelt, gilt, besteht muss der für Anspruch die Erstattung nur einmal. oder Entschädigung Soweit es sich gr<strong>und</strong>sätzlich um einen perso-<br />

ein<br />

Fahrausweinengeb<strong>und</strong>enen<br />

Identitätsnachweis Fahrausweis mit einem handelt, gültigen muss amtlichen für die Lichtbildausweis Erstattung oder erfolgen. Entschädigung Entschädigungen gr<strong>und</strong>sätzlich für ein relationslose<br />

Zeitfahrausweise mit einem erfolgen gültigen gr<strong>und</strong>sätzlich amtlichen Lichtbildausweis durch das „Servicecenter erfolgen. Entschädigungen Fahrgastrechte“ der für E- re-<br />

Identitätsnachweis<br />

lationslose VU, soweit in Zeitfahrausweise Nr. 11.3 keine abweichende erfolgen gr<strong>und</strong>sätzlich Regelung durch getroffen das „Servicecenter wurde. Fahrgastrechte“ der E-<br />

VU, soweit in Nr. 11.3 keine abweichende Regelung getroffen wurde.<br />

5.4 Entgeltliche <strong>und</strong> unentgeltliche Beförderung<br />

5.4 Entgeltliche <strong>und</strong> unentgeltliche Beförderung<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Entschädigung ist der Fahrpreis, den der Reisende für die Fahrt tatsächlich entrichtet<br />

Gr<strong>und</strong>lage hat. Besteht der ein Entschädigung Anspruch auf unentgeltliche ist der Fahrpreis, Beförderung den Reisende aufgr<strong>und</strong> für gesetzlicher die Fahrt tatsächlich Regelungen entrichtet oder<br />

hat. wurde Besteht der Reisende ein Anspruch aufgr<strong>und</strong> anderer unentgeltliche Regelungen Beförderung unentgeltlich aufgr<strong>und</strong> befördert, gesetzlicher besteht Regelungen kein Anspruch oder auf<br />

wurde eine Erstattung der Reisende oder aufgr<strong>und</strong> Entschädigung. anderer Ist Regelungen auf dem Fahrausweis unentgeltlich kein befördert, Preis eingetragen, besteht kein so ist Anspruch durch den auf<br />

eine Reisenden Erstattung ein Zahlungsbeleg oder Entschädigung. über den Ist gezahlten auf dem Fahrausweis Fahrpreis beizubringen, kein Preis eingetragen, ausgenommen so ist bei durch der Mobility<br />

BahnCard ein Zahlungsbeleg 100 <strong>und</strong> der Mobility über den BahnCard gezahlten 100 Fahrpreis First. beizubringen, ausgenommen bei der Mo-<br />

den<br />

Reisenden<br />

bility BahnCard 100 <strong>und</strong> der Mobility BahnCard 100 First.<br />

5.5 Definition „Zeitfahrkarten“<br />

5.5 Definition „Zeitfahrkarten“<br />

Eine Zeitfahrkarte des <strong>VMT</strong>-Tarifs im Sinne dieser Fahrgastrechte ist ein für eine unbegrenzte Anzahl<br />

Eine von Fahrten Zeitfahrkarte gültiger des Fahrausweis, <strong>VMT</strong>-Tarifs im der Sinne es dem dieser berechtigten Fahrgastrechte Inhaber ist erlaubt, ein für eine auf einer unbegrenzte bestimmten Anzahl<br />

von Strecke Fahrten oder gültiger in einem Fahrausweis, bestimmten der Netz es während dem berechtigten eines festgelegten Inhaber erlaubt, Zeitraums auf mit einer der bestimmten<br />

Eisenbahn zu<br />

Strecke reisen. Darunter oder in einem fallen bestimmten Tageskarten Netz <strong>und</strong> während alle Fahrausweise, eines festgelegten die länger Zeitraums als einen mit Tag der gültig Eisenbahn sind, wenn zu<br />

sie reisen. eine Darunter Fahrtberechtigung fallen Tageskarten entsprechend <strong>und</strong> alle Satz Fahrausweise, 1 beinhalten. die Eine länger Fahrtberechtigung als einen Tag gültig bis zum sind, Betriebsschluss<br />

eine bzw. Fahrtberechtigung bis drei Uhr des entsprechend Folgetages zählt Satz zum 1 beinhalten. Gültigkeitstag. Eine Fahrtberechtigung bis zum Betriebs-<br />

wenn<br />

sie<br />

schluss bzw. bis drei Uhr des Folgetages zählt zum Gültigkeitstag.<br />

6. Fahrpreiserstattungen bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis<br />

6. Fahrpreiserstattungen bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis<br />

6.1 Umfang der Erstattung<br />

6.1 Umfang der Erstattung<br />

Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Nr. 4<br />

Statt hat der einer Fahrgast Fortsetzung unter der Voraussetzung, Fahrt oder einer dass Weiterreise vernünftigerweise mit geänderter davon Streckenführung ausgegangen werden nach Nr. muss, 4<br />

hat dass der seine Fahrgast Verspätung unter am der Zielbahnhof Voraussetzung, seiner dass Reisekette vernünftigerweise gemäß Fahrausweis davon ausgegangen mehr als 60 werden Minuten muss,<br />

dass betragen seine wird, Verspätung die Möglichkeit, am Zielbahnhof die Reise seiner vor Erreichen Reisekette des gemäß Zielbahnhofs Fahrausweis zu beenden. mehr als In 60 diesem Minuten Fall<br />

betragen hat der Fahrgast wird, die einen Möglichkeit, Anspruch die auf Reise entgeltfreie vor Erreichen Erstattung des Zielbahnhofs des für diese zu Fahrt beenden. entrichteten In diesem Fahrpreises,<br />

der <strong>und</strong> Fahrgast zwar: einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrprei-<br />

Fall<br />

hat<br />

ses, <strong>und</strong> zwar:<br />

I. für die nicht durchfahrene Strecke oder<br />

I. für die nicht durchfahrene Strecke oder<br />

II. für die nicht durchfahrene Strecke <strong>und</strong> für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach<br />

II. für seinen die nicht ursprünglichen durchfahrene Reiseplänen Strecke <strong>und</strong> sinnlos für die geworden bereits durchfahrene ist oder Strecke, wenn die Fahrt nach<br />

seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist oder<br />

III. für die nicht durchfahrene Strecke <strong>und</strong> für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach<br />

III. für seinen die nicht ursprünglichen durchfahrene Reiseplänen Strecke <strong>und</strong> sinnlos für die geworden bereits durchfahrene ist, sowie für die Strecke, Rückfahrt wenn zum die ersten Fahrt nach Ausgangsbahnhof<br />

ursprünglichen seiner Reisekette Reiseplänen bei sinnlos nächster geworden Gelegenheit. ist, sowie für die Rückfahrt zum ersten Aus-<br />

seinen<br />

gangsbahnhof seiner Reisekette bei nächster Gelegenheit.<br />

6.2 Verantwortlichkeit für die Erstattung<br />

6.2 Verantwortlichkeit für die Erstattung<br />

Eine Erstattung wegen der vorgenannten Gründe ist nur möglich, wenn der Fahrgast belegen kann,<br />

Eine dass er Erstattung vernünftigerweise wegen der davon vorgenannten ausgehen Gründe musste, ist von nur der möglich, als Gr<strong>und</strong> wenn des der Reiseabbruchs Fahrgast belegen benannten kann,<br />

dass Ursache er vernünftigerweise (Zugausfall, Zugverspätung davon ausgehen oder resultierendem musste, von der Anschlussverlust) als Gr<strong>und</strong> des Reiseabbruchs betroffen zu werden benannten oder<br />

Ursache tatsächlich (Zugausfall, davon betroffen Zugverspätung war. Erstattungen oder resultierendem aufgr<strong>und</strong> von Anschlussverlust) Zugverspätungen, betroffen Zugausfällen zu werden <strong>und</strong> oder Anschlussversäumnissen<br />

davon betroffen erfolgen: war. Erstattungen aufgr<strong>und</strong> von Zugverspätungen, Zugausfällen <strong>und</strong> An-<br />

tatsächlich<br />

schlussversäumnissen erfolgen:<br />

I. bei Nichtantritt der Reise durch das Unternehmen, das die Fahrkarte ausgegeben hat<br />

I. bei Nichtantritt der Reise durch das Unternehmen, das die Fahrkarte ausgegeben hat<br />

II. bei Abbruch der Reise auf Antrag durch das Servicecenter Fahrgastrechte<br />

II. bei Abbruch der Reise auf Antrag durch das Servicecenter Fahrgastrechte<br />

7. Fahrpreisentschädigungen bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis<br />

7.1 Anspruch auf Fahrpreisentschädigung<br />

Ohne den Anspruch auf Beförderung zu verlieren hat der Fahrgast einen Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung,<br />

wenn er aufgr<strong>und</strong> Ausfall oder Verspätung von Zügen oder einem resultierenden Anschlussversäumnis<br />

zwischen der auf seinem Fahrausweis eingetragenen Start- <strong>und</strong> Zielstation eine<br />

Verspätung von mindestens 60 Minuten erleidet.<br />

7.2 Berechnung der Entschädigung für Fahrkarten zur einfachen Fahrt<br />

Die Entschädigung beträgt bei relationsbezogenen Fahrausweisen für eine einfache Fahrt bei einer<br />

erlittenen Verspätung am Zielort des Fahrausweises<br />

I. ab 60 Minuten: 25 % des tatsächlich entrichteten Fahrpreises<br />

II. ab 120 Minuten: 50 % des tatsächlich entrichteten Fahrpreises<br />

7.3 Berechnung der Entschädigung für Fahrkarten zur Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt<br />

Bei Fahrausweisen für eine Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt bildet je Fahrtrichtung der halbe tatsächlich entrichtete<br />

Fahrpreis die Berechnungsbasis, die Berechnung einer Fahrpreisentschädigung erfolgt gem. Nr. 7.2,<br />

Buchstaben I. <strong>und</strong> II. entsprechend. Der Entschädigungsbetrag wird auf einen durch fünf Cent teilbaren<br />

Betrag aufger<strong>und</strong>et. Der Entschädigungsanspruch kann pro Fahrausweis - bei Fahrausweisen für<br />

eine Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt pro Fahrtrichtung - jeweils nur einmal geltend gemacht werden.<br />

7.4 Entschädigungsbeträge unter 4,00 Euro<br />

Fahrpreisentschädigungen für relationsbezogene Fahrausweise für eine einfache Fahrt sowie für eine<br />

Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt unterhalb einer Auszahlungsuntergrenze von 4,00 Euro werden nicht ausgezahlt.<br />

7.5 Berechnung der Entschädigung für Zeitfahrkarten<br />

Für Zeitfahrausweise des <strong>VMT</strong>-Tarifs im Sinne der Fahrgastrechte finden die nachfolgenden Berechnungskriterien<br />

Anwendung:<br />

Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitszeitraum seines Zeitfahrausweises<br />

am Fahrtziel innerhalb des Geltungsbereichs seines Fahrausweises wiederholt Verspätungen<br />

von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung beträgt dabei für Zeitfahrausweise<br />

des Schienenpersonennahverkehrs:<br />

I. 1,50 Euro je Fall bei Zeitfahrausweis für die 2. Wagenklasse<br />

II. 2,25 Euro je Fall bei Zeitfahrausweis für die 1. Wagenklasse<br />

Auszahlungsbeträge für Entschädigungen unterhalb der Auszahlungsuntergrenze von zusammen<br />

weniger als 4,00 Euro für einen Zeitfahrausweis werden nicht ausgezahlt. Eine Kumulation der Entschädigungsbeträge<br />

erfolgt nur, wenn die Entschädigungsforderungen gesammelt eingereicht werden,<br />

bei Wochen-, Monatskarten, Abo-Monatskarten sowie Zeitfahrausweisen mit einer kürzeren Geltungsdauer<br />

(Tageskarten) gesammelt für den Geltungszeitraum nach Ablauf der Geltungsdauer des<br />

Zeitfahrausweises.<br />

Für Zeitfahrausweise des <strong>VMT</strong>-Tarifs im Sinne der Fahrgastrechte mit einer Geltungsdauer von mehr<br />

als einem Monat erfolgen die Entschädigungszahlungen jeweils auf Antrag, wenn der Entschädigungsanspruch<br />

der gesammelt eingereichten Entschädigungsansprüche den Betrag von mindestens<br />

4,00 Euro (Auszahlungsuntergrenze) erreicht. Der Tarif eines Angebotes kann für bestimmte Zeitfahrkarten<br />

mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Monat eine gesammelte Einreichung der Entschädigungsforderungen<br />

nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrausweises vorsehen. Bei Zeitfahrausweisen<br />

werden insgesamt jedoch höchstens 25 % des tatsächlich gezahlten Zeitfahrausweispreises entschädigt.<br />

7.6 Betroffensein von einem anspruchsbegründenden Ereignis<br />

Insbesondere bei relationslosen Zeitfahrausweisen ist eine Entschädigung aufgr<strong>und</strong> von Ausfall, Verspätung<br />

oder resultierenden Anschlussversäumnissen nur möglich, wenn der Fahrgast beweisen kann,<br />

Seite 66 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />

Seite 66 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrecht im Schienenpersonennahverkehr I Seite 67


dass er von der als Gr<strong>und</strong> der verspäteten Ankunft am Zielort seiner Fahrt benannten Ursache tatsächlich<br />

er von betroffen der als war. Gr<strong>und</strong> der verspäteten Ankunft am Zielort seiner Fahrt benannten Ursache tat-<br />

dass<br />

sächlich betroffen war.<br />

7.7 Ausnahmen von der Fahrpreisentschädigung<br />

7.7 Ausnahmen von der Fahrpreisentschädigung<br />

Ein Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung besteht nicht, wenn der Reisende bereits vor dem Kauf<br />

Ein des Anspruch Fahrausweises auf eine über Fahrpreisentschädigung eine Verspätung informiert besteht wurde nicht, oder wenn wenn der seine Reisende Verspätung bereits am vor vertragsgemäßen<br />

Fahrausweises Zielort aufgr<strong>und</strong> über eine der Verspätung Fortsetzung informiert der Reise wurde auf einer oder anderen wenn seine Strecke, Verspätung mit einem am anderen vertrags-<br />

dem Kauf<br />

des<br />

gemäßen Zug oder mit Zielort einem aufgr<strong>und</strong> von der der Eisenbahn Fortsetzung gestellten der Reise oder auf einem einer von anderen ihm selbst Strecke, gewählten mit einem alternativen anderen<br />

Zug Verkehrsmittel oder einem weniger von als der 60 Eisenbahn Minuten gestellten beträgt. oder einem von ihm selbst gewählten alternativen<br />

Verkehrsmittel weniger als 60 Minuten beträgt.<br />

8. Hilfeleistungen bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis<br />

8. Hilfeleistungen bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis<br />

8.1 Übernachtungs- <strong>und</strong> Benachrichtigungskosten<br />

8.1 Übernachtungs- <strong>und</strong> Benachrichtigungskosten<br />

Der vertragliche Beförderer, dessen Ausfall oder Verspätung dafür verantwortlich ist, dass der Reisende<br />

seine vertragliche Fahrt nicht Beförderer, am selben dessen Tag fortsetzen Ausfall oder kann Verspätung oder eine dafür Fortsetzung verantwortlich am selben ist, Tag dass nicht der Reisen-<br />

zu-<br />

Der<br />

de mutbar seine ist, Fahrt haftet nicht dem am Reisenden selben Tag für fortsetzen den entstehenden kann oder Schaden. eine Fortsetzung Der Schadenersatz am selben Tag umfasst nicht die zumutbar<br />

Reisenden ist, im haftet Zusammenhang dem Reisenden mit für der den Übernachtung entstehenden <strong>und</strong> Schaden. mit der Benachrichtigung Der Schadenersatz ihn umfasst erwartender die dem<br />

dem<br />

Reisenden Personen entstandenen im Zusammenhang angemessenen mit der Übernachtung Kosten. Der vertragliche <strong>und</strong> mit der Beförderer Benachrichtigung ist von einer ihn erwartender<br />

Haftung befreit,<br />

wenn entstandenen ein haftungsbefreiender angemessenen Tatbestand Kosten. Der gem. vertragliche Nr. 2.1 vorliegt. Beförderer ist von einer Haftung be-<br />

Personen<br />

freit, wenn ein haftungsbefreiender Tatbestand gem. Nr. 2.1 vorliegt.<br />

8.2 Kostenlose Unterkunft<br />

8.2 Kostenlose Unterkunft<br />

Sofern dies praktisch durchführbar ist, bietet der vertragliche Beförderer, dessen Ausfall oder Verspätung<br />

Sofern dies dafür praktisch verantwortlich durchführbar ist, dass ist, ein bietet Aufenthalt der vertragliche von einer Beförderer, oder mehreren dessen Nächten Ausfall notwendig<br />

oder Verspätung<br />

wird, die dafür kostenlose verantwortlich Unterbringung ist, dass in einem Aufenthalt Hotel oder von einer anderweitigen oder mehreren Unterkunft Nächten notwendig an. Soweit<br />

wird, praktisch die kostenlose durchführbar, Unterbringung kann auch ein einem kostenloser Hotel alternativer oder einer anderweitigen Beförderungsdienst Unterkunft an Stelle an. Soweit einer<br />

praktisch Übernachtung durchführbar, angeboten kann werden. auch ein kostenloser alternativer Beförderungsdienst an Stelle einer<br />

Übernachtung angeboten werden.<br />

8.3 Organisation alternativer Beförderungsdienste<br />

8.3 Organisation alternativer Beförderungsdienste<br />

Ist ein Zug auf der Strecke blockiert oder besteht keine Möglichkeit zur Fortsetzung eines Verkehrsdienstes<br />

ein Zug mehr, auf der organisiert Strecke blockiert die Eisenbahn oder besteht so rasch keine wie möglich Möglichkeit einen zur kostenlosen Fortsetzung alternativen eines Verkehrs-<br />

Beför-<br />

Ist<br />

dienstes derungsdienst mehr, zum organisiert Bahnhof, die zu Eisenbahn einem alternativen so rasch wie Abfahrtort möglich einen oder zum kostenlosen Zielort des alternativen Verkehrsdienstes, Beförderungsdienst<br />

sofern dies praktisch zum Bahnhof, durchführbar zu einem ist. alternativen Abfahrtort oder zum Zielort des Verkehrsdienstes,<br />

sofern dies praktisch durchführbar ist.<br />

8.4 Verspätungsbestätigung<br />

8.4 Verspätungsbestätigung<br />

Die EVU haben auf Anfrage des Fahrgastes auf dem Fahrausweis im jeweiligen Fall zu bestätigen,<br />

Die dass EVU der Verkehrsdienst haben auf Anfrage verspätet des Fahrgastes war, zum Verpassen auf dem Fahrausweis eines Anschlusses im jeweiligen geführt Fall hat zu oder bestätigen, ausgefallen<br />

ist. der Soweit Verkehrsdienst dies aufgr<strong>und</strong> verspätet der Art war, oder zum Beschaffenheit Verpassen eines des Anschlusses Fahrausweises geführt nicht hat möglich oder oder ausgefal-<br />

nicht<br />

dass<br />

len zweckmäßig ist. Soweit ist, dies kann aufgr<strong>und</strong> diese Bestätigung der Art oder auch Beschaffenheit durch eine des separate Fahrausweises Verspätungsbescheinigung nicht möglich oder oder nicht<br />

zweckmäßig auf einem Vordruck ist, kann erfolgen, diese Bestätigung der den Reisenden auch durch zur eine Geltendmachung separate Verspätungsbescheinigung seiner Ansprüche berechtigt. oder<br />

auf Kann einem das Zugbegleitpersonal Vordruck erfolgen, der zwar den eine Reisenden entstandene zur Geltendmachung Verspätung, nicht seiner jedoch Ansprüche das Verpassen berechtigt. eines<br />

Kann Anschlusses das Zugbegleitpersonal aus eigener Kenntnis zwar heraus eine entstandene bestätigen, Verspätung, hat es dieses nicht zu bescheinigen.<br />

jedoch das Verpassen eines<br />

Anschlusses aus eigener Kenntnis heraus bestätigen, hat es dieses zu bescheinigen.<br />

9. Personen mit Behinderungen <strong>und</strong> Personen mit eingeschränkter Mobilität<br />

9. Personen mit Behinderungen <strong>und</strong> Personen mit eingeschränkter Mobilität<br />

9.1 Rechtsgr<strong>und</strong>lage der unentgeltlichen Beförderung<br />

9.1 Rechtsgr<strong>und</strong>lage der unentgeltlichen Beförderung<br />

Die Beförderung schwerbehinderter Menschen <strong>und</strong> ihrer Begleitpersonen erfolgt nach Maßgabe der<br />

Die §§ 145 Beförderung ff. Sozialgesetzbuch schwerbehinderter - Neuntes Menschen Buch - (SGB <strong>und</strong> IX). ihrer Begleitpersonen erfolgt nach Maßgabe der<br />

§§ 145 ff. Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX).<br />

9.2 Zugangsregeln nach der TSI PRM<br />

9.2 Zugangsregeln nach der TSI PRM<br />

Orthopädische Hilfsmittel werden in den Zügen unter Berücksichtigung der technischen Voraussetzungen<br />

befördert. Hilfsmittel Rollstühle werden müssen in den dem Zügen internationalen unter Berücksichtigung Standard ISO der 7193 technischen (Länge: 1.200 Vorausset-<br />

mm + 50<br />

Orthopädische<br />

zungen mm für die befördert. Füße, Breite: Rollstühle 700 müssen mm + min. dem 100 internationalen mm für die Hände Standard am Rad) ISO 7193 entsprechen. (Länge: Informationen<br />

1.200 mm + 50<br />

mm zu fahrzeuggeb<strong>und</strong>enen für die Füße, Breite: 700 oder mm mobilen + min. Einstiegshilfen 100 mm für die der Hände DB AG am sind Rad) erhältlich entsprechen. im Internet Informationen unter<br />

zu fahrzeuggeb<strong>und</strong>enen oder mobilen Einstiegshilfen der DB AG sind erhältlich im Internet unter<br />

www.bahn.de sowie telefonisch unter der Service-Rufnummer 01805-512512 der DB AG (14 ct/Min.<br />

aus dem Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend).<br />

9.3 Hilfeleistungen<br />

Zur Gewährleistung von Hilfeleistungen vor, während oder nach der Beförderung, z. B. Ein- <strong>und</strong> Ausstiegshilfe,<br />

kann die Anmeldung für Hilfeleistungen durch die DB AG 48 St<strong>und</strong>en vor Reiseantritt bei<br />

der Service-Rufnummer 01805-512512 der DB AG (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend)<br />

erfolgen. In besonderen Fällen, z. B. Hilfeleistungen durch Dritte, können abweichende<br />

Anmeldefristen gelten. Alle Informationen über Hilfeleistungen können über www.bahn.de sowie telefonisch<br />

unter der Service-Rufnummer 01805-512512 der DB AG (14 ct/Min. aus dem Festnetz,<br />

Mobilfunk ggf. abweichend) eingeholt werden.<br />

Reisende in den Zügen der Erfurter Bahn GmbH, die eine Hilfestellung beim Ein- <strong>und</strong> Ausstieg wünschen,<br />

können Ihren Fahrtwunsch unter 0361-74207 250 bzw. info@erfurter-bahn.de anmelden.<br />

Reisende in den Zügen der Süd Thüringen Bahn GmbH, die eine Hilfestellung beim Ein- <strong>und</strong> Ausstieg<br />

wünschen, können Ihren Fahrtwunsch unter 03693-5086 0 bzw. info@sued-thueringen-bahn.de anmelden.<br />

9.4 Erstattung/Entschädigung<br />

Für Erstattungen <strong>und</strong> Entschädigungen aufgr<strong>und</strong> von Ausfall oder Verspätung von Zügen gelten die<br />

Regelungen aus Nr. 5.4, zweiter Satz.<br />

10. Beförderung von Reisegepäck<br />

10.1 Preise <strong>und</strong> Konditionen<br />

Konditionen <strong>und</strong> Preise für die Beförderung von Reisegepäck ergeben sich aus den Beförderungsbedingungen<br />

des bzw. der vertraglichen Beförderer/s.<br />

10.2 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Auf die Beförderung von Reisegepäck <strong>und</strong> die Haftung sind die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.<br />

1371/2007 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte <strong>und</strong><br />

Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl. EU Nr. L 315 S. 14) Kapitel III, Artikel 11 sowie<br />

Anhang I Titel IV Kapitel I, III <strong>und</strong> IV sowie Titel VI <strong>und</strong> Titel VII anzuwenden.<br />

11. Beschwerden, Verfahren zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen<br />

11.1 K<strong>und</strong>eneingaben allgemeiner Art<br />

K<strong>und</strong>eneingaben, Anregungen <strong>und</strong> Beschwerden allgemeiner Art sind an den jeweils betroffenen vertraglichen<br />

Beförderer zu richten, dieser bearbeitet bzw. beantwortet die an ihn gerichteten <strong>und</strong> ihn<br />

selbst betreffenden Eingaben.<br />

11.2 Anträge auf Fahrpreiserstattung<br />

Soll ein Fahrpreis gem. Nr. 6 erstattet werden, ist ein Erstattungsantrag bei demjenigen Fahrausweisverkäufer<br />

zu stellen, bei dem der Fahrausweis erworben wurde, soweit die Reise aufgr<strong>und</strong> des Ausfalls<br />

oder der Verspätung eines Zuges nicht angetreten wurde. Wurde die Reise aufgr<strong>und</strong> eines Verspätungsereignisses<br />

abgebrochen, sind Erstattungsanträge mit einem vollständig ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular<br />

<strong>und</strong> Originalunterlagen an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt<br />

am Main zu richten.<br />

11.3 Anträge auf Fahrpreisentschädigung<br />

Anträge auf eine Fahrpreisentschädigung gem. Nr. 7 aufgr<strong>und</strong> von Ausfall oder Verspätung von Zügen<br />

oder resultierendem Anschlussversäumnis sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten<br />

Fahrgastrechte-Formular <strong>und</strong> beigefügten Originalbelegen bei folgender Stelle einzureichen.<br />

a) für Fahrten, bei denen die Züge mehrerer EVU benutzt wurden:<br />

Seite 68 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />

Seite 68 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrecht im Schienenpersonennahverkehr I Seite 69


Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main (Entschädigungsdienstleister)<br />

Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main (Entschädigungsdienstleister)<br />

b) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der DB Regio benutzt wurden:<br />

b) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der DB Regio benutzt wurden:<br />

Servicecenter Fahrgastrechte 60647 Frankfurt am Main (Entschädigungsdienstleister)<br />

Servicecenter Fahrgastrechte 60647 Frankfurt am Main (Entschädigungsdienstleister)<br />

c) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der Erfurter Bahn GmbH benutzt wurden:<br />

c) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der Erfurter Bahn GmbH benutzt wurden:<br />

Servicecenter K<strong>und</strong>enbetreuung, Am Rasenrain 16, 99086 Erfurt<br />

Servicecenter K<strong>und</strong>enbetreuung, Am Rasenrain 16, 99086 Erfurt<br />

d) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der Süd Thüringen Bahn GmbH benutzt wurden:<br />

d) für Fahrten, bei denen ausschließlich die Züge der Süd Thüringen Bahn GmbH benutzt wurden:<br />

Servicecenter K<strong>und</strong>enbetreuung, Am Rasenrain 16, 99086 Erfurt<br />

Servicecenter K<strong>und</strong>enbetreuung, Am Rasenrain 16, 99086 Erfurt<br />

Erstattungs- <strong>und</strong> Entschädigungsanträge müssen in deutscher Sprache mit einem Fahrgastrechte-<br />

Erstattungs- Formular <strong>und</strong> <strong>und</strong> den Entschädigungsanträge die Fahrt sowie den Entschädigungs- müssen in deutscher bzw. Erstattungsanspruch Sprache mit einem begründenden Fahrgastrechte- Unterlagen<br />

(Fahrausweise, <strong>und</strong> den die Fahrt Belege sowie etc.) den eingereicht Entschädigungs- werden. bzw. Erstattungsanspruch begründenden Un-<br />

Formular<br />

terlagen (Fahrausweise, Belege etc.) eingereicht werden.<br />

Statt der Originalbelege können Kopien der Belege beigefügt werden, wenn die Originale vom Reisenden<br />

der noch Originalbelege benötigt werden können (z.B. Kopien Strecken-/Schülerzeitfahrausweis). der Belege beigefügt werden, wenn Zur Prüfung die Originale der Richtigkeit vom Rei-desenden<br />

Originale noch bleibt benötigt die Verpflichtung werden (z.B. zur Strecken-/Schülerzeitfahrausweis). Vorlage der Originalbelege auf Anforderung Zur Prüfung des der vertraglichen<br />

Richtigkeit der<br />

Statt<br />

Originale Beförderers bleibt davon die unberührt. Verpflichtung Bei Erstattungen zur Vorlage der nach Originalbelege Nr. 4.2, 4.4 <strong>und</strong> auf 4.5 Anforderung müssen die des Originalbelege<br />

vertraglichen<br />

Beförderers eingereicht werden. davon unberührt. Bei Erstattungen nach Nr. 4.2, 4.4 <strong>und</strong> 4.5 müssen die Originalbelege<br />

eingereicht werden.<br />

11.4 Wahl der Art einer Erstattung/Entschädigung<br />

11.4 Wahl der Art einer Erstattung/Entschädigung<br />

Eine Auszahlung von Erstattungs- <strong>und</strong> Entschädigungsansprüchen erfolgt entsprechend dem Wunsch<br />

Eine des Reisenden Auszahlung per von Überweisung, Erstattungs- als <strong>und</strong> Gutschein Entschädigungsansprüchen oder in Bargeld. Eine erfolgt Barauszahlung entsprechend ist nur dem bei Wunsch stationären<br />

Reisenden personalbedienten Überweisung, Verkaufsstellen als Gutschein der an oder dem in Beförderungsvertrag Bargeld. Eine Barauszahlung beteiligten ist nur vertraglichen bei statio-<br />

des<br />

nären Beförderer personalbedienten mit einem vollständig Verkaufsstellen ausgefüllten der an <strong>und</strong> dem mit Beförderungsvertrag bestätigter Verspätung beteiligten versehenen vertraglichen Fahrgastrechte-Formulars<br />

mit einem <strong>und</strong> vollständig Abgabe der ausgefüllten Originalbelege <strong>und</strong> möglich. mit bestätigter Eine Verspätungsentschädigung versehenen Fahrgast-<br />

kann nur<br />

Beförderer<br />

rechte-Formulars für Fälle gem. Nr. <strong>und</strong> 7.2 <strong>und</strong> Abgabe 7.3 erfolgen. der Originalbelege Soweit es sich möglich. um einen Eine personengeb<strong>und</strong>enen Verspätungsentschädigung Fahrausweis kann nur<br />

für handelt, Fälle gem. ist ein Nr. Identitätsnachweis 7.2 <strong>und</strong> 7.3 erfolgen. erforderlich. Soweit es Stimmen sich um Identität einen personengeb<strong>und</strong>enen des Einreichenden <strong>und</strong> Fahrausweis des berechtigten<br />

Inhabers ist ein Identitätsnachweis eines personengeb<strong>und</strong>enen erforderlich. Fahrausweises Stimmen Identität nicht überein, des Einreichenden ist eine Abtretungs-<br />

<strong>und</strong> des berech-<br />

handelt,<br />

tigten erklärung Inhabers des berechtigten eines personengeb<strong>und</strong>enen Inhabers beizufügen. Fahrausweises nicht überein, ist eine Abtretungserklärung<br />

des berechtigten Inhabers beizufügen.<br />

11.5 Informationen zu den Fahrgastrechten <strong>und</strong> zum Fahrgastrechte-Formular im Internet<br />

11.5 Informationen zu den Fahrgastrechten <strong>und</strong> zum Fahrgastrechte-Formular im Internet<br />

Weitergehende Informationen zu den Fahrgastrechten <strong>und</strong> dem Entschädigungsverfahren sind u.a. im<br />

Weitergehende Internet unter www.fahrgastrechte.info Informationen zu den Fahrgastrechten verfügbar. Dort <strong>und</strong> ist auch dem der Entschädigungsverfahren Vordruck Fahrgastrechte- sind u.a. im<br />

Internet Formular unter als Download www.fahrgastrechte.info bzw. zum Ausdrucken verfügbar. abrufbar. Dort ist auch der Vordruck Fahrgastrechte-<br />

Formular als Download bzw. zum Ausdrucken abrufbar.<br />

11.6 Auszahlung von Entschädigungsansprüchen<br />

11.6 Auszahlung von Entschädigungsansprüchen<br />

Bei Abgabe des vom Reisenden ausgefüllten <strong>und</strong> mit Zangen- oder Stempelabdruck der ausgebenden<br />

Bei Stelle Abgabe bestätigten des vom Fahrgastrechte-Formulars Reisenden ausgefüllten <strong>und</strong> dem mit Zangen- dazugehörigen oder Stempelabdruck Originalfahrausweis der ausgebenden<br />

bei einer<br />

Stelle stationären bestätigten personalbedienten Fahrgastrechte-Formulars Verkaufsstelle <strong>und</strong> der dem an dem dazugehörigen Beförderungsvertrag Originalfahrausweis beteiligten bei vertraglichen<br />

Beförderer personalbedienten erhält der Reisende Verkaufsstelle Wunsch der den an Entschädigungsbetrag dem Beförderungsvertrag ausgezahlt, beteiligten soweit vertragli-<br />

die<br />

einer<br />

stationären<br />

chen Verkaufsstelle Beförderer zur erhält technischen der Reisende Abwicklung auf Wunsch in der den Lage Entschädigungsbetrag ist <strong>und</strong> ausreichende ausgezahlt, Bargeldmittel soweit vorhanden die<br />

Verkaufsstelle sind. Ein vertraglicher zur technischen Beförderer Abwicklung kann eine in Auszahlung der Lage ist auch <strong>und</strong> bei ausreichende anderen Stellen Bargeldmittel als bei den vorhanden eigenen<br />

sind. Verkaufsstellen Ein vertraglicher vorsehen. Beförderer In den übrigen kann eine Fällen Auszahlung wird der auch Entschädigungsanspruch bei anderen Stellen als unter bei Beifügung<br />

den eigenen<br />

Verkaufsstellen des Fahrgastrechte-Formulars vorsehen. In den <strong>und</strong> übrigen des Fahrausweises Fällen wird der bzw. Entschädigungsanspruch einer Fahrausweiskopie unter beim Servicecenter<br />

Beifügung<br />

des Fahrgastrechte-Formulars bearbeitet. Der <strong>und</strong> Anspruch des Fahrausweises muss innerhalb bzw. eines einer Jahres Fahrausweiskopie nach Ablauf beim der Geltungsdauer<br />

Servicecenter<br />

Fahrgastrechte des Fahrausweises bearbeitet. geltend gemacht Der Anspruch werden. muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer<br />

des Fahrausweises geltend gemacht werden.<br />

12.2 Nationale Durchsetzungsstellen/Eisenbahnb<strong>und</strong>esamt<br />

Den Eisenbahnaufsichtsbehörden nach § 5 Abs. 1 a AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) obliegt die<br />

Bearbeitung von Beschwerden über mutmaßliche Verstöße von Eisenbahnen, Reiseveranstaltern <strong>und</strong><br />

Fahrausweisverkäufern gegen die gesetzlich normierten Fahrgastrechte.<br />

Beschwerden können auch gerichtet werden an das:<br />

Eisenbahn-B<strong>und</strong>esamt<br />

Referat Fahrgastrechte/Tarifaufsicht<br />

Postfach 20 05 65<br />

D - 53135 Bonn<br />

12. Schlichtung <strong>und</strong> nationale Durchsetzungsstellen<br />

12. Schlichtung <strong>und</strong> nationale Durchsetzungsstellen<br />

12.1 Schlichtung<br />

12.1 Schlichtung<br />

Im Falle von Streitigkeiten aus der Beförderung durch EVU kann der Reisende eine geeignete Schlichtungsstelle<br />

Falle von anrufen. Streitigkeiten Streitigkeiten aus der Beförderung liegen vor, wenn durch zuvor EVU einer kann schriftlichen der Reisende Beschwerde eine geeignete des Reisen-<br />

Schlich-<br />

Im<br />

tungsstelle den vom vertraglichen anrufen. Streitigkeiten Beförderer nicht liegen binnen vor, wenn eines zuvor Monats einer abgeholfen schriftlichen wurde. Beschwerde des Reisenden<br />

vom vertraglichen Beförderer nicht binnen eines Monats abgeholfen wurde.<br />

Seite 70 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />

Seite 70 I <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr<br />

<strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Anlage A: Fahrgastrecht im Schienenpersonennahverkehr I Seite 71


Besondere Beförderungsbedingungen der Erfurter Verkehrsbetriebe AG<br />

Besondere Beförderungsbedingungen der Erfurter Verkehrsbetriebe AG<br />

Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten für die Erfurter Verkehrsbetriebe AG folgende<br />

Ergänzungen in Kraft:<br />

Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten für die Erfurter Verkehrsbetriebe AG folgende<br />

Ergänzungen in Kraft:<br />

zu § 4 Verhalten der Fahrgäste<br />

Der Ausstiegswunsch ist rechtzeitig anzuzeigen.<br />

zu § 4 Verhalten der Fahrgäste<br />

Ist die Möglichkeit des Haltens auf Wunsch zwischen den Haltestellen zugelassen, kann nur an der ersten Tür<br />

ausgestiegen Der Ausstiegswunsch werden. ist rechtzeitig anzuzeigen.<br />

Ist die Möglichkeit des Haltens auf Wunsch zwischen den Haltestellen zugelassen, kann nur an der ersten Tür<br />

ausgestiegen werden.<br />

zu § 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />

Von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 9.00 Uhr ist eine Fahrradbeförderung ausgeschlossen.<br />

zu § 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />

Von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr <strong>und</strong> 9.00 Uhr ist eine Fahrradbeförderung ausgeschlossen.<br />

§ 16a Anschlussgarantie<br />

(1) Bei der EVAG wird ab 21.00 Uhr am Anger <strong>und</strong> an 7 weiteren Umsteigepunkten (Europaplatz, Büropark<br />

Airfurt, P+R-Platz Messe, Marcel-Breuer-Ring, Urbicher Kreuz, Grubenstraße, Universität, Rieth)<br />

§ 16a Anschlussgarantie<br />

(1) Bei eine der Anschlussgarantie EVAG wird ab 21.00 übernommen. Uhr am Anger Wenn <strong>und</strong> die an fahrplanmäßige 7 weiteren Umsteigepunkten Weiterfahrt nicht (Europaplatz, innerhalb von Büropark<br />

Minuten Airfurt, erfolgt, P+R-Platz wird durch Messe, die Marcel-Breuer-Ring, EVAG ein Taxi bis zur Urbicher Zielhaltestelle Kreuz, Grubenstraße, im EVAG-Stadtverkehr Universität, bestellt. Rieth)<br />

20<br />

eine Die EVAG Anschlussgarantie übernimmt die übernommen. Taxirechnung. Wenn die fahrplanmäßige Weiterfahrt nicht innerhalb von 20<br />

(2) Eine Minuten Garantie erfolgt, wird wird nicht durch übernommen die EVAG ein bei Taxi bis zur Zielhaltestelle im EVAG-Stadtverkehr bestellt.<br />

Die EVAG übernimmt die Taxirechnung.<br />

– Umständen höherer Gewalt (z.B. extreme Witterungsverhältnisse),<br />

(2) Eine Garantie wird nicht übernommen bei<br />

– Vorliegen eines für die EVAG unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignisses (z.B. Polizeieinsätze<br />

– Umständen oder andere höherer außerhalb Gewalt des Einflusses (z.B. extreme der EVAG Witterungsverhältnisse),<br />

gesetzte Umstände),<br />

– Vorliegen angekündigten eines Umleitungen für die EVAG oder unvorhersehbaren veröffentlichten oder Fahrplanänderungen.<br />

unabwendbaren Ereignisses (z.B. Polizeieinsätze<br />

oder andere außerhalb des Einflusses der EVAG gesetzte Umstände),<br />

(3) Für den besonderen Fall der im § 16a Abs. 1 fixierten Anschlussgewährung gilt der § 16 der Beförderungsbedingungen<br />

Umleitungen insoweit nicht. oder veröffentlichten Fahrplanänderungen.<br />

– angekündigten<br />

(3) Für den besonderen Fall der im § 16a Abs. 1 fixierten Anschlussgewährung gilt der § 16 der Beförderungsbedingungen<br />

insoweit nicht.<br />

Besondere Beförderungsbedingungen der Jenaer Nahverkehr GmbH<br />

Besondere Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Jenaer treten Nahverkehr für die Jenaer Nahverkehr GmbH GmbH folgende<br />

Neben Ergänzungen den geltenden in Kraft: <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten für die Jenaer Nahverkehr GmbH folgende<br />

Ergänzungen in Kraft:<br />

Besondere Beförderungsbedingungen für Anruf-Sammel-Taxi (AST)<br />

Besondere Beförderungsbedingungen für Anruf-Sammel-Taxi (AST)<br />

zu § 2 Anspruch auf Beförderung<br />

zu<br />

Anspruch<br />

§ 2 Anspruch<br />

auf Beförderung<br />

auf Beförderung<br />

von Personen besteht nur dann, wenn die Fahrt mindestens 30 Minuten vor<br />

Anspruch Fahrtbeginn auf in Beförderung Einsatzzentrale von Personen angemeldet besteht wurde. nur dann, wenn die Fahrt mindestens 30 Minuten vor<br />

Fahrtbeginn in der Einsatzzentrale angemeldet wurde.<br />

zu § 4 Verhalten der Fahrgäste<br />

zu Die § Fahrgäste 4 Verhalten dürfen der in Fahrgäste die AST-Fahrzeuge nur an den Haltestellen einsteigen.<br />

Die Fahrgäste dürfen in die AST-Fahrzeuge nur an den Haltestellen einsteigen.<br />

zu § 5 Zuweisung von Wagen <strong>und</strong> Plätzen<br />

zu<br />

Das<br />

§<br />

Betriebspersonal<br />

5 Zuweisung von<br />

ist<br />

Wagen<br />

berechtigt,<br />

<strong>und</strong> Plätzen<br />

beim Einsatz von mehreren AST-Fahrzeugen Fahrgästen Plätze zuzuweisen.<br />

Betriebspersonal Die Zuordnung erfolgt ist berechtigt, vor Fahrtbeginn beim Einsatz bereits von über mehreren die Einsatzzentrale. AST-Fahrzeugen Jeder Fahrgästen Fahrgast hat Plätze Anspruch zuzuwei-<br />

Das<br />

sen. auf einen Die Zuordnung Sitzplatz. erfolgt vor Fahrtbeginn bereits über die Einsatzzentrale. Jeder Fahrgast hat Anspruch<br />

auf einen Sitzplatz.<br />

zu § 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />

zu Die § beabsichtigte 11 Beförderung Mitnahme von Sachen von Kinderwagen, <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />

Rollstühlen <strong>und</strong> Fahrrädern ist bei Bestellung der Fahrt der<br />

Einsatzzentrale Die beabsichtigte mitzuteilen. Mitnahme Die von Beförderung Kinderwagen, von Rollstühlen Kinderwagen, <strong>und</strong> Krankenfahrstühlen Fahrrädern ist bei Bestellung <strong>und</strong> Fahrrädern Fahrt kann der<br />

nur Einsatzzentrale erfolgen, wenn mitzuteilen. diese zusammengeklappt Die Beförderung werden von Kinderwagen, können <strong>und</strong> Krankenfahrstühlen im Kofferraum Platz <strong>und</strong> finden. Fahrrädern kann<br />

nur erfolgen, wenn diese zusammengeklappt werden können <strong>und</strong> im Kofferraum Platz finden.<br />

zu § 12 Beförderung von Tieren<br />

zu<br />

Die<br />

§<br />

beabsichtigte<br />

12 Beförderung<br />

Mitnahme<br />

von Tieren<br />

von Tieren ist bei Bestellung der Fahrt der Einsatzzentrale mitzuteilen. Ein Anspruch<br />

beabsichtigte auf Beförderung Mitnahme besteht von nicht. Tieren ist bei Bestellung der Fahrt der Einsatzzentrale mitzuteilen. Ein An-<br />

Die<br />

spruch auf Beförderung besteht nicht.<br />

Besondere Beförderungsbedingungen für die Mitnahme von Fahrrädern <strong>und</strong> Elektromobilen im Linienverkehr<br />

Besondere der Beförderungsbedingungen Jenaer Nahverkehr GmbH für die Mitnahme von Fahrrädern <strong>und</strong> Elektromobilen im Linienverkehr<br />

Neben den der geltenden Jenaer Nahverkehr <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen GmbH<br />

treten für die Mitnahme von Fahrrädern <strong>und</strong> Elektromobilen<br />

den im geltenden Linienverkehr <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen Jenaer Nahverkehr GmbH treten folgende für die Ergänzungen Mitnahme von in Kraft: Fahrrädern <strong>und</strong> Elekt-<br />

Neben<br />

romobilen im Linienverkehr der Jenaer Nahverkehr GmbH folgende Ergänzungen in Kraft:<br />

zu § 11 Beförderung von Sachen <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />

zu Auf § allen 11 Beförderung Linien des Jenaer von Sachen Nahverkehrs <strong>und</strong> Sonderbeförderung<br />

ist die Fahrradmitnahme künftig nur noch außerhalb folgender<br />

Auf Zeiten allen möglich: Linien Mo-Fr: des Jenaer 7 bis Nahverkehrs 10 Uhr <strong>und</strong> 14 ist bis die 18 Fahrradmitnahme Uhr. Elektromobile künftig <strong>und</strong> nur andere noch Fahrzeuge außerhalb sind folgender gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

von möglich: der Beförderung Mo-Fr: 7 bis ausgeschlossen. 10 Uhr <strong>und</strong> 14 Die bis Nutzung 18 Uhr. Elektromobile von Hilfsmitteln <strong>und</strong> nach andere § 33SGB Fahrzeuge V (5. Buch) sind gr<strong>und</strong>sätz-<br />

ist weiter-<br />

Zeiten<br />

hin lich möglich. von der Beförderung ausgeschlossen. Die Nutzung von Hilfsmitteln nach § 33SGB V (5. Buch) ist weiterhin<br />

Achten möglich. Sie bei der Beförderung auf festen Halt Ihres Fahrrades <strong>und</strong> sorgen Sie dafür, dass Mitreisende nicht<br />

Achten beschmutzt, Sie bei verletzt der Beförderung oder beim Ein- auf festen <strong>und</strong> Aussteigen Halt Ihres behindert Fahrrades werden. <strong>und</strong> sorgen Sie dafür, dass Mitreisende nicht<br />

Bitte beschmutzt, haben Sie verletzt Verständnis oder beim dafür, Ein- dass <strong>und</strong> Kinderwagen Aussteigen behindert <strong>und</strong> Rollstühle werden. Vorrang haben <strong>und</strong> deshalb das Fahrpersonal<br />

haben das Sie Recht Verständnis hat, einen dafür, Zustieg dass mit Kinderwagen Fahrrad abzulehnen. <strong>und</strong> Rollstühle Vorrang haben <strong>und</strong> deshalb das Fahr-<br />

Bitte<br />

personal das Recht hat, einen Zustieg mit Fahrrad abzulehnen.<br />

Seite 72 I Besondere Beförderungsbedingungen<br />

Seite 72 I Besondere Beförderungsbedingungen<br />

Besondere Beförderungsbedingungen I Seite 73<br />

Besondere Beförderungsbedingungen I Seite 73


Besondere Beförderungsbedingungen für den Rufbus-Verkehr der Regionale Verkehrsgemeinschaft<br />

Besondere Beförderungsbedingungen Gotha GmbH<br />

für den Rufbus-Verkehr der Regionale Verkehrsgemeinschaft<br />

Gotha GmbH<br />

Ergänzend zu den jeweils gültigen <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen gelten für den Rufbus-Verkehr der Regionale<br />

Verkehrsgemeinschaft zu den jeweils gültigen Gotha <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen folgende Bedingungen: gelten für den Rufbus-Verkehr der Regi-<br />

Ergänzend<br />

onale Verkehrsgemeinschaft Gotha folgende Bedingungen:<br />

zu § 2 Anspruch auf Beförderung<br />

zu § 2 Anspruch auf Beförderung<br />

Im Fahrplan gekennzeichnete Rufbusfahrten werden bei Bedarf durchgeführt. Anspruch auf Beförderung<br />

besteht Im Fahrplan nur dann, gekennzeichnete wenn der Fahrtwunsch Rufbusfahrten spätestens werden 2 bei St<strong>und</strong>en Bedarf vor durchgeführt. planmäßiger Anspruch Abfahrt auf unter Beförderung<br />

im Fahrplan<br />

besteht angegebenen nur dann, wenn Telefonnummer der Fahrtwunsch angemeldet spätestens wird. 2 St<strong>und</strong>en vor planmäßiger Abfahrt unter der im Fahrplan<br />

angegebenen Telefonnummer angemeldet wird.<br />

Besondere Beförderungsbedingungen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH<br />

Besondere Beförderungsbedingungen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH<br />

Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten folgende Ergänzungen in Kraft:<br />

Neben den geltenden <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen treten folgende Ergänzungen in Kraft:<br />

Rufbus<br />

Rufbus<br />

Der Rufbus ist ein zusätzliches Angebot im Stadtverkehr Weimar, welcher den Linienbus zu bestimmten Zeiten<br />

ersetzt. Rufbus ist Die ein Fahrten zusätzliches werden Angebot generell im als Stadtverkehr Bedarfsfahrten Weimar, durchgeführt. welcher den Linienbus zu bestimmten Zei-<br />

Der<br />

ten ersetzt. Die Fahrten werden generell als Bedarfsfahrten durchgeführt.<br />

zu § 2 Anspruch auf Beförderung<br />

zu § 2 Anspruch auf Beförderung<br />

Anspruch auf Beförderung besteht nur dann, wenn Sie Ihre Fahrt entweder telefonisch bis spätestens<br />

Anspruch 30 Minuten auf vor Beförderung Fahrtbeginn besteht unter 03643 nur dann, 434 wenn 17-0 Sie anmelden Ihre Fahrt oder entweder Sie Ihren telefonisch Fahrtwunsch bis spätestens beim Einsteigen<br />

30 direkt Minuten dem Fahrpersonal vor Fahrtbeginn mitteilen. unter 03643 Bitten geben 434 17-0 Sie eventuelle anmelden oder Rückfahrten Sie Ihren bei Fahrtwunsch Ihrem Fahrtwunsch beim Einsteigen mit an.<br />

direkt dem Fahrpersonal mitteilen. Bitten geben Sie eventuelle Rückfahrten bei Ihrem Fahrtwunsch mit an.<br />

Fahrten, die mit einem Rufbus durchgeführt werden, sind im Fahrplanheft <strong>und</strong> im Aushangfahrplan an der<br />

Fahrten, Haltestelle die durch mit einem „R“ Rufbus gekennzeichnet.<br />

durchgeführt werden, sind im Fahrplanheft <strong>und</strong> im Aushangfahrplan an der<br />

Haltestelle durch ein „R“ gekennzeichnet.<br />

Für Fahrten mit dem Rufbus gelten die jeweils gültigen <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong>.<br />

Für Fahrten mit dem Rufbus gelten die jeweils gültigen <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong>.<br />

Fahrradmitnahme<br />

Fahrradmitnahme<br />

Zu § 11 <strong>und</strong> 4 der <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen wird die Fahrradmitnahme in den Linienbussen der<br />

Zu Stadtwirtschaft § 11 <strong>und</strong> 4 der Weimar <strong>VMT</strong>-Beförderungsbedingungen GmbH wie folgt geregelt: wird die Fahrradmitnahme in den Linienbussen der<br />

Stadtwirtschaft Weimar GmbH wie folgt geregelt:<br />

Eine Fahrradmitnahme in den Linienbussen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH ist in den Nebenverkehrszeiten<br />

Eine Fahrradmitnahme in den Linienbussen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH ist in den Nebenverkehrszeiten<br />

Montag – Freitag ab 18.00 Uhr bis Betriebsende <strong>und</strong><br />

Samstag, Montag – Sonntag, Freitag ab Feiertag 18.00 Uhr ganztägig bis Betriebsende <strong>und</strong><br />

Samstag, Sonntag, Feiertag ganztägig<br />

unter folgenden Bedingungen möglich:<br />

unter folgenden Bedingungen möglich:<br />

– Es können bis zu 2 Fahrräder befördert werden. Der Einstieg erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich an Tür II. Das Fahrrad<br />

– darf Es können nur auf bis dem zu 2 Kinderwagen-/Rollstuhlplatz Fahrräder befördert werden. unter Der Einstieg Aufsicht erfolgt abgestellt gr<strong>und</strong>sätzlich werden. Ist an der Tür Kinderwagen-<br />

II. Das Fahrrad<br />

darf /Rollstuhlplatz nur auf dem besetzt, Kinderwagen-/Rollstuhlplatz ist eine Fahrradmitnahme unter ausgeschlossen.<br />

Aufsicht abgestellt werden. Ist der Kinderwagen-<br />

/Rollstuhlplatz besetzt, ist eine Fahrradmitnahme ausgeschlossen.<br />

– Die Fahrradmitnahme ist kostenpflichtig gemäß den <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong>.<br />

– Die Fahrradmitnahme ist kostenpflichtig gemäß den <strong>VMT</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong>.<br />

– Der Fahrgast hat sein Fahrrad sicher auf dem Kinderwagen- /Rollstuhlplatz abzustellen <strong>und</strong> ständig<br />

– Der festzuhalten. Fahrgast hat Durch sein das Fahrrad sicher dürfen auf andere dem Kinderwagen- Fahrgäste nicht /Rollstuhlplatz geschädigt oder abzustellen gefährdet <strong>und</strong> werden. ständig<br />

festzuhalten. Auch das Betriebseigentum Durch das Fahrrad der Stadtwirtschaft dürfen andere Fahrgäste Weimar GmbH nicht darf geschädigt nicht geschädigt oder gefährdet werden. werden. Verstößt<br />

Auch ein Fahrgast das Betriebseigentum gegen diese Bestimmung, der Stadtwirtschaft haftet er Weimar für auftretende GmbH darf Schäden. nicht geschädigt werden. Verstößt<br />

ein Fahrgast gegen diese Bestimmung, haftet er für auftretende Schäden.<br />

– Je Fahrgast wird nur ein Fahrrad befördert.<br />

– Je Fahrgast wird nur ein Fahrrad befördert.<br />

– Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit eigenem Fahrrad werden nur gemeinsam mit einer Aufsichtsperson<br />

Kinder bis zum befördert. vollendeten 12. Lebensjahr mit eigenem Fahrrad werden nur gemeinsam mit einer Auf-<br />

–<br />

sichtsperson befördert.<br />

– Fahrradsonderkonstruktionen (Tandem etc.) sind von der Beförderung ausgeschlossen.<br />

– Fahrradsonderkonstruktionen (Tandem etc.) sind von der Beförderung ausgeschlossen.<br />

Seite 74 I Besondere Beförderungsbedingungen<br />

Seite 74 I Besondere Beförderungsbedingungen<br />

Besondere Beförderungsbedingungen I Seite 75<br />

Besondere Beförderungsbedingungen I Seite 75


Herausgeber<br />

<strong>VMT</strong> GmbH<br />

Magdeburger Allee 34<br />

99086 Erfurt<br />

Informationen zum Verkehrsverb<strong>und</strong> Mittelthüringen<br />

Fahrplan- <strong>und</strong> Tarifauskunft 01805 13 00 31 *<br />

E-Mail info@vmt-thueringen.de<br />

Internet www.vmt-thueringen.de<br />

Partner im <strong>VMT</strong><br />

DB Regio AG, Erfurter Bahn GmbH, Erfurter Verkehrsbetriebe AG, Geraer Verkehrsbetrieb GmbH, Jenaer Nahverkehr<br />

GmbH, JES Verkehrsgesellschaft mbH, Personenverkehrsgesellschaft mbH Weimarer Land, Regionale<br />

Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH, Süd Thüringen Bahn GmbH, Stadtwirtschaft Weimar GmbH, Thüringerwaldbahn<br />

<strong>und</strong> Straßenbahn Gotha GmbH, Verkehrsunternehmen Andreas Schröder<br />

* 14 ct./Min. aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct./Min. · Diese Publikation wurde gefördert durch den Freistaat Thüringen.<br />

www.leissnerritter.de

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