1.Hinweise zum Arbeitsschutz Für den Aufenthalt und das Arbeiten in den Laborräumen gilt grundsätzlich die ,,Richtlinie für Laboratorien“ (GUV 16.17 bzw. ZH 1/119). Zur Konkretisierung werden folgende Festlegungen für das Studentenübungslabor getroffen: Allgemeine Hinweise: - Der Aufenthalt ist nur in den vorgeschriebenen Räumen gestattet. - Essen, Trinken und Rauchen sowie der Umgang mit Feuer oder offenem Licht ist im Labor verboten. - Bei allen Arbeiten sind die jeweiligen Arbeitsvorschriften strikt einzuhalten und Geräte, Chemikalien sowie andere Laborgegenstände nur nach Anweisungen und Vorschriften zu benutzen (z.B. Gashähne). - Angewiesene persönlichen Schutzbekleidung (Kittel, Schutzbrille, Schutzhandschuhe) ist in Abhängigkeit von den jeweiligen Versuchen zu tragen. - Bei Arbeiten mit giftigen und gefährlichen Stoffen erfolgt eine spezielle Belehrung vor dem Versuch. - Es sind keine Flüssigkeiten mit dem Mund anzusaugen und keine defekten Geräte und Glassachen zu benutzen. - Vorsicht beim Arbeiten mit Büretten (Titration mit Säuren und Basen-- langsames u. vorsichtiges Füllen - Spritzgefahr!). - Werdende Mütter dürfen nicht mit gefährlichen und giftigen Stoffen arbeiten (Information des verantwortlichen Betreuers). - Jegliche Verletzungen und Unfälle sind dem Betreuer (auch im Geländepraktikum) zu melden, es ist eine Eintragung im Unfallbuch vorzunehmen. - Chemikalienreste sind nur in die bereitgestellten Abfallgefäße zu geben. - Nach Beendigung des Praktikums ist der Arbeitsplatz ordentlich und sauber zu verlassen (Abwasch der Gerätschaften, Glassachen, Gashähne und Wasserhähne schließen, keine Bodenreste in das Abwaschbecken kippen). - Es sind keine Gegenstände aus dem Labor zu entfernen. Verhalten im Gefahrenfalle - Im Gefahrenfalle ist der Laborleiter bzw. Betreuer sofort zu benachrichtigen (z.B. Brand, Explosion, Wasserrohrbruch, Austreten von gefährlichen Schadstoffen und Gasen, Unfall u.a.). - Es ist Ruhe zu bewahren, um überstürztes und unüberlegtes Handeln zu vermeiden! - Bei allen Hilfeleistungen ist auf eigene Sicherheit zu achten! - So schnell wie möglich Notruf tätigen! Tel. 0-112 - Gefährdete Personen warnen, Räume verlassen, gefährliche Versuche abstellen! - Bei Brandausbruch (größerer) ist sofort die Feuerwehr zu benachrichtigen (Tel. 0-112 oder 0-22222). - Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist der Brand mit vorhandenen Mitteln sofort zu bekämpfen ( Feuerlöscher, Wasser, Sand usw.), sofern dies gefahrlos möglich ist. - Es ist Ruhe zu bewahren und alle nicht mit Löscharbeiten oder Rettungsmaßnahmen erforderlichen Personen haben die Gefahrenstelle zu verlassen. Fluchtwege sind freizuhalten. - Im Havariefall (Brand, Explosion u.a.) ist die Elektro- u. Gasversorgung abzustellen. Dazu befindet sich in jedem Labor ein Abstellschalter (roter Knopf auf gelben Untergrund), der unter dem Lichtschalter an den Türen angebracht ist. - Feuerlöscher befinden sich in jedem Labor an der Tür. Kohlendioxidlöscher (Raum 320): sind chem. indifferent und für fast alles einsetzbar (auch bei elektr. Anlagen, brennbare Flüssigkeiten), hinterlassen keine Rückstände und Verschmutzungen, keine Schäden an empfindlichen Anlagen u. Geräten Pulverlöscher (Raum 319 u.320): für alles einsetzbar, verursachen aber Schmutz und sind ungünstig bei empfindlichen Geräten - Kleiderbrände (nicht Haut) sind mit geeigneten Feuerlöschern (Pulver- und Kohlendioxid) oder Notduschen zu Löschen. Geeigneter sind allerdings Notduschen und Löschdecken. Im Brandfall ist der zuerst erreichbare Feuerlöscher zu benutzen. Bei allen Löschmaßnahmen ist zu beachten, dass in Brand geratene Personen zu panikartiger Flucht neigen. - Erste Hilfe-Kasten und Löschdecken befinden sich im Laborraum 320, Körper- und Augendusche im Türrahmen zwischen Labor 319 und 320. Erste Hilfe: Auf eigene Sicherheit achten! Schädigung Erste Hilfe Atmung, Kreislauf, Bewusstsein prüfen! - Notruf 0-112 (Wer, Wo, Was geschah, Welche Verletzungen, Wie viele Verletzte, Warten ) - Personen aus Gefahrenbereich bergen - Verbrennung /Verbrühung Kleidung entfernen, mit Wasser kühlen - Verätzung der Haut Mit viel Wasser spülen. Mit Chemikalien durchsetzte Kleidung sofort ablegen - Augenverätzungen Mit der Augendusche sofort mind. 5 min zu spülen - Verätzungen des Mundes Mundhöhle mit viel Wasser ausspülen! und der Verdauungsorgane Sofort reichlich Wasser trinken! Sofort einen Arzt aufsuchen! 2
2.Vorbereitung von Bodenproben für die Analyse Die chemische- oder physikalische Untersuchung der Böden erfolgt in der Regel am lufttrockenen (lutro) Feinboden