Informationsbroschüre asr – Bundesverband e.V.
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Über 35 Jahre Erfahrung für den Mittelstand<br />
<strong>Informationsbroschüre</strong><br />
<strong>asr</strong> <strong>–</strong> <strong>Bundesverband</strong> e.V.
Impressum<br />
<strong>asr</strong> Allianz selbständiger Reiseunternehmen <strong>–</strong><br />
<strong>Bundesverband</strong> e.V.<br />
Friedrichstraße 119<br />
10117 Berlin<br />
Vertreten durch<br />
Norbert Pfefferlein (Präsident)<br />
<strong>asr</strong> Geschäftsstelle<br />
Kontakt<br />
Telefon: +49 (0)30 24 78 19 0<br />
Telefax: +49 (0)30 24 78 19 20<br />
E-Mail: info@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Web: www.<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
www.faire-partner.com<br />
www.travelife.de<br />
Registereintrag<br />
Eintragung im Vereinsregister<br />
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg<br />
Registernummer: VR 25433 B<br />
Umsatzsteuer-ID<br />
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a<br />
Umsatzsteuergesetz:<br />
DE 814 059 577<br />
Verantwortlich für den Inhalt<br />
Norbert Pfefferlein (Präsident)<br />
<strong>asr</strong> Geschäftsstelle<br />
Stand: Februar 2015<br />
Copyright by <strong>asr</strong> Allianz selbständiger Reiseunternehmen <strong>–</strong> <strong>Bundesverband</strong> e.V.<br />
Alle Recht vorbehalten. Die vollständige oder auszugsweise Speicherung, Vervielfältigung oder Übertragung des Inhaltes,<br />
ob elektronisch, mechanisch, durch Fotokopie oder Aufzeichnung, ist ohne vorherige Genehmigung des Rechtsinhabers<br />
urheberrechtlich untersagt.
Editorial<br />
Sehr geehrte Mitglieder,<br />
liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
liebe Leserinnen und Leser dieser Broschüre,<br />
in Ihren Händen halten Sie die <strong>Informationsbroschüre</strong> 2015<br />
des <strong>asr</strong> Allianz selbständiger Reiseunternehmen <strong>–</strong><br />
<strong>Bundesverband</strong> e.V.<br />
Die Tourismusbranche unterliegt einem ständigen Wandel,<br />
dem sich die kleinen und mittelständischen Unternehmen<br />
jeden Tag stellen müssen. Ziel der Arbeit des <strong>asr</strong> Allianz<br />
selbständiger Reiseunternehmen <strong>–</strong> <strong>Bundesverband</strong> e.V. ist es,<br />
sowohl auf Reisemittlerseite, als auch im Bereich Reiseveranstaltung eine<br />
möglichst große Vielfalt im Markt zu erhalten und die Unternehmen bei Ihrer Arbeit<br />
zu unterstützen. Dafür fungiert der Verband zum einen als Servicestation für seine<br />
Mitglieder und zum anderen beschäftigt er sich mit der Lobbyarbeit innerhalb der<br />
Branche und auf allen politischen Ebenen.<br />
Wir möchten mit der vorliegenden Broschüre unserem Ziel einen wesentlichen<br />
Schritt näher kommen, nämlich umfassend über den Verband, seine Arbeit und den<br />
Nutzen einer Mitgliedschaft zu informieren. Die Branche braucht einen starken<br />
Mittelstandsverband, unsere über 500 Mitglieder sind dabei eine breite Basis für die<br />
Verbandsarbeit.<br />
Seien auch Sie Mitglied im <strong>asr</strong> Allianz selbständiger Reiseunternehmen <strong>–</strong><br />
<strong>Bundesverband</strong> e.V. und engagieren Sie sich damit für unsere gemeinsamen<br />
Interessen. Nur gemeinsam sind wir stark. Für die Beantwortung von Fragen stehen<br />
Ihnen das Präsidium, die Vorstände der Ausschüsse, die <strong>asr</strong> Geschäftsstelle und<br />
der Präsident gerne jederzeit zur Verfügung.<br />
Herzlichst,<br />
Ihr Norbert Pfefferlein<br />
Präsident<br />
3
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2 Jahre Gültigkeit nur<br />
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Mit dem Expedientenausweis vom <strong>asr</strong> legitimieren Sie sich als Mitarbeiter/-<br />
in eines touristischen Unternehmens und genießen zahlreiche Vorteile rund<br />
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Ihre Vorteile als Travel Agent Ausweis-Inhaber:<br />
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Flughafen<br />
Pep-Angebote Reiseveranstalter Transfer<br />
4
Inhaltsverzeichnis<br />
2 Impressum<br />
3 Editorial<br />
4 Travel Agent Ausweis<br />
6 <strong>asr</strong> <strong>–</strong> Interessenbündelung für den touristischen Mittelstand<br />
9 Struktur des <strong>asr</strong><br />
10 <strong>asr</strong> Präsidium<br />
11 <strong>asr</strong> Geschäftsstelle<br />
12 Vorstand / Ausschüsse<br />
15 <strong>asr</strong> Mitgliedschaftsmodelle<br />
16 Gegenseitige Mitgliedschaften<br />
17 Internationale Kooperationen<br />
18 <strong>asr</strong> Checkliste für eine erfolgreiche Zusammenarbeit<br />
20 <strong>asr</strong> Serviceangebote<br />
21 Faire Partner<br />
22 Nachhaltigkeitsprojekt Travelife<br />
23 <strong>asr</strong> Satzung<br />
28 <strong>asr</strong> Beitragsordnung<br />
30 Ihre Notizen<br />
5
<strong>asr</strong> <strong>–</strong> Interessenbündelung für den<br />
touristischen Mittelstand<br />
Der <strong>asr</strong> vertritt als Allianz Selbständiger Reiseunternehmen <strong>–</strong> <strong>Bundesverband</strong> e.V.<br />
die Interessen von kleinen und mittelständischen Reisebüros und Reiseveranstaltern<br />
(KMUs). Unsere 500 Mitglieder sind inhabergeprägte und von großen<br />
Reisekonzernen unabhängige Unternehmen, wobei die Bandbreite von Umsätzen<br />
und Beschäftigtenzahl sehr groß ist.<br />
Der <strong>asr</strong> wurde 1976 unter dem Namen „Arbeitskreis selbständiger Reisebüros“<br />
gegründet und hat seine erste Abkürzung bis heute beibehalten. 1983 wurde der<br />
Name um „Berufsverband für mittelständische Reiseunternehmen“ ergänzt. Seit<br />
1986 lautet die Bezeichnung „<strong>asr</strong> <strong>Bundesverband</strong> mittelständischer Reiseunternehmen<br />
e.V.“, diese wurde im November 2007 in Allianz selbständiger<br />
Reiseunternehmen umbenannt.<br />
Zielsetzung<br />
Der <strong>asr</strong> vertritt als Verband ausschließlich die Interessen des selbstständigen<br />
Mittelstandes in der Tourismuswirtschaft. Ziel ist es, sowohl auf Reisemittlerseite,<br />
wie auch im Bereich Reiseveranstaltung eine möglichst große Vielfalt im Markt zu<br />
erhalten.<br />
Deshalb legt der <strong>asr</strong> Wert auf beide Seiten der Verbandsarbeit: Einerseits muss ein<br />
Verband als Servicestation für seine Mitglieder dienen. Deshalb bietet der <strong>asr</strong><br />
kompetente Rechtsberatung in Problemfällen, Hilfe und Rat bei betriebswirtschaftlichen<br />
Fragen oder Entscheidungen, finanziell spürbare Sonderkonditionen,<br />
Vermittlung von Know-How in sich ändernden Wettbewerbs- und<br />
Arbeitsbedingungen, Fortbildungsangebote und vieles mehr.<br />
Zum anderen betreibt der <strong>asr</strong> das Lobbying innerhalb der Branche und auf allen<br />
politischen Ebenen. Dies wird zwar von den Mitgliedern häufig nicht so stark<br />
wahrgenommen oder honoriert, allerdings ist es Voraussetzung dafür, dass die<br />
politischen Rahmenbedingungen im Sinne der mittelständischen Tourismuswirtschaft<br />
geschaffen werden bzw. erhalten bleiben.<br />
Zu diesem Zweck unterhält der <strong>asr</strong> ständigen und guten Kontakt zu<br />
Parlamentariern, Ministerialverwaltungen, EU-Administrationen und Kartellbehörden.<br />
Der <strong>asr</strong> legt größten Wert auf konstruktive Zusammenarbeit mit allen im<br />
Tourismus tätigen Verbänden und Organisationen, jedoch ohne den Kampf für die<br />
Interessen der Mitglieder dem unterzuordnen.<br />
Auch die Nachhaltigkeit des Tourismus sieht der Verband als seine Aufgabe und hat<br />
6
aus diesem Grund 2007 die aktive Unterstützung der Mitglieder bei der Integration<br />
von umweltfreundlichem und sozial verantwortlichem Tourismus als Zweck in die<br />
Satzung implementiert.<br />
Desweiteren unterstützt der <strong>asr</strong> den Roundtable Menschenrechte im Tourismus<br />
www.menschenrechte-im-tourismus.net.<br />
Als ein wichtiges Ziel erachtet der Verband die Sensibilisierung der Öffentlichkeit,<br />
vor allem auch über die allgemeinen Medien, für die Notwendigkeit der Erhaltung<br />
mittelständischer Strukturen auch in der Tourismuswirtschaft.<br />
Nutzen für die Mitglieder<br />
Für die Mitglieder zahlen sich Organisation, Know-How aus verschiedensten<br />
Bereichen der Branche und stets gefragte Mitarbeit in unterschiedlichen<br />
touristischen und politischen Organisationen und Gremien aus. Der <strong>asr</strong> vertritt als<br />
<strong>Bundesverband</strong> die Interessen der Selbstständigen in der Tourismuswirtschaft in<br />
fachlichen und gewerbepolitischen Fragen gleichermaßen, heute und in Zukunft.<br />
Sie sind nicht nur Mitglied einer starken Gemeinschaft, sondern profitieren von<br />
einer Reihe von Service- und Informationsleistungen. Dabei geht es dem <strong>asr</strong> um die<br />
Bündelung von Interessen der Mitglieder sowie um Beziehungspflege und -ausbau<br />
innerhalb der Branche und auf allen politischen Ebenen. Der <strong>asr</strong> unterstützt die<br />
Mitglieder bei dem Aufbau von Netzwerken.<br />
Neben der jährlichen Mitgliederversammlung bietet der <strong>asr</strong> jährliche Fachtagungen,<br />
gemeinsame Messeauftritte, Informationsveranstaltungen, Stammtische und<br />
begleitet Projekte zur Stärkung des touristischen Mittelstandes.<br />
<strong>asr</strong> <strong>–</strong> Ihre politische Interessenvertretung:<br />
Interessenvertretung bei branchenwichtigen Auseinandersetzungen<br />
Interessenvertretung bei Verstößen in der Tourismusbranche<br />
Erhaltung und Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für den Mittelstand<br />
Förderung gewerbepolitischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Belange der<br />
Mitglieder<br />
Vertretung gegenüber in- und ausländischen Vereinigungen<br />
Vermittlertätigkeit in Streitfällen<br />
Förderung des fachlichen Wissens in der Tourismuswirtschaft<br />
Information der Mitglieder über Entwicklungen in der Reisebranche<br />
Kommunikation der Bedeutung des Mittelstandes in der Tourismusbranche<br />
Sensibilisierung von Politik und Öffentlichkeit für Belange des Mittelstandes<br />
Förderung von umweltschonendem und sozialverträglichem Tourismus<br />
7
<strong>asr</strong> <strong>–</strong> Service und Beratung für die Mitglieder<br />
Serviceangebote für Mitglieder<br />
Hilfe und Rat bei betriebswirtschaftlichen Fragen und Entscheidungen<br />
Finanziell spürbare Sonderleistungen<br />
Vermittlung von Know How<br />
Fortbildungsangebote<br />
Zusammenarbeit mit der Wettbewerbszentrale<br />
Kompetente kostenfreie Beratung<br />
Rechts- und Steuerberatung<br />
Beratung bei Versicherungsfragen<br />
Existenzgründerpaket - Beratung vor dem ersten Schritt<br />
Reiserecht, Incoming Fachberatung, Überprüfung der AGB<br />
Unterlagen zu Rechts- und Steuerfragen<br />
Musterverträge<br />
Aktuelle Informationen<br />
<strong>asr</strong> <strong>–</strong> Newsletter per E-Mail<br />
Aktuelle Informationen für Mitglieder auf der Website www.<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Kommunikation über facebook www.facebook.com/<strong>asr</strong>.bundesverband<br />
Online Zugriff auf die Mitgliederdatenbank<br />
Kommunikation<br />
<strong>asr</strong> Netzwerktagung <strong>–</strong> wir vernetzen Sie<br />
<strong>asr</strong> Akademie <strong>–</strong> wir organisieren Ihre Weiterbildung<br />
<strong>asr</strong> Fachtagungen <strong>–</strong> Themen der Branche<br />
<strong>asr</strong> Dialog <strong>–</strong> wir kommen zu Ihnen<br />
<strong>asr</strong> Kommunikation <strong>–</strong> Homepage / Facebook / Newsletter<br />
Sonderkonditionen<br />
Bürobedarf<br />
Seminare<br />
Messeauftritte<br />
Günstiges Disagio bei Kreditkartenzahlung<br />
Travel Agent Ausweise<br />
8
Struktur des <strong>asr</strong><br />
9
<strong>asr</strong> Präsidium<br />
Präsident<br />
Norbert Pfefferlein<br />
TCME GmbH, 10178 Berlin<br />
Mitglied im Tourismusbeirat beim<br />
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie<br />
praesident@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Vizepräsident<br />
Jochen Szech<br />
Go East Reisen, 22761 Hamburg<br />
info@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Schatzmeisterin<br />
Constanze Weiß<br />
campustravel GmbH, 04109 Leipzig<br />
info@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
10
<strong>asr</strong> Geschäftsstelle<br />
<strong>asr</strong> Allianz selbständiger Reiseunternehmen <strong>–</strong> <strong>Bundesverband</strong> e.V.<br />
Friedrichstraße 119<br />
10117 Berlin<br />
www.<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
www.faire-partner.com<br />
www.travelife.de<br />
Die <strong>asr</strong> Geschäftsstelle erreichen Sie unter:<br />
Tel: +49 (0) 30 / 24 78 19 <strong>–</strong> 0<br />
Fax: +49 (0) 30 / 24 78 19 <strong>–</strong> 20<br />
info@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Gabriele Baumgarten-Heinke<br />
Geschäftsstellenleitung<br />
Johanna Kállai<br />
Mitgliederbetreuung<br />
Karin Mylius<br />
Buchhaltung<br />
11
Vorstand / Ausschüsse I<br />
Ausschuss Reiseveranstalter<br />
Erika Schiemann<br />
Transorient Touristik GmbH<br />
22083 Hamburg<br />
reiseveranstalter@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Ausschuss Reisemittler<br />
Timo Iserlohe<br />
Travity Reisecenter<br />
44319 Dortmund<br />
reisemittler@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Ausschuss Deutschlandtourismus<br />
Dr. Roland Hahn<br />
Civitas Touristic Berlin Brandenburg<br />
15827 Blankenfelde<br />
deutschland@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Ausschuss Bildung<br />
Roswitha Schlesinger<br />
ITD Travelmanagement<br />
14822 Borkheide<br />
bildung@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Ziele:<br />
• Bearbeitung aktueller Fragen und Probleme<br />
im Bereich Reiseveranstaltung<br />
• Förderung des Absatzes<br />
• Eigenveranstaltung im Reisebüro<br />
• Absicherung von Reiseveranstaltungen<br />
• Kooperation mit internationalen<br />
Partnerverbänden<br />
• Kooperation von RB und RVA bei<br />
“Weißware”<br />
Ziele:<br />
• Festigung und Unterstützung des<br />
stationären Vertriebs innerhalb der Branche<br />
• Provisionen <strong>–</strong> Bestandssicherung des<br />
stationären Vertriebs<br />
• Bearbeitung aktueller Fragen / Probleme im<br />
stationären Vertrieb<br />
Ziele:<br />
• Förderung des Deutschlandtourismus im<br />
Vertrieb<br />
• Unterstützung der Vermarktung<br />
• Vermittlung von Angeboten im<br />
Deutschlandtourismus<br />
• Eigenveranstaltung durch RB’s und RVA<br />
• Mitorganisation von Tagungen und<br />
Vorträgen zum Thema Deutschlandtourimus<br />
• Verbesserung der Arbeits-, Markt- und<br />
Wettbewerbsbedingungen von<br />
Unternehmen im Incoming- und<br />
Deutschlandtourismus<br />
Ziele:<br />
• Förderung des Entwicklung des<br />
Ausbildungsmarktes<br />
• Bearbeitung aktueller Themen bzgl. der<br />
touristischen Aus- und Weiterbildung<br />
• Teilnahme an DSFT und AJT<br />
Veranstaltungen oder anderer Akademien<br />
und Verarbeitung und Weiterleitung<br />
gewonnener Informationen<br />
• Mitarbeit an Ausbildungsinhalten für<br />
Expedienten für Berufsschulen und<br />
Bildungsakademien<br />
• Vorbereitung/Organisation von Seminaren<br />
(<strong>asr</strong> Akademie)<br />
• Erarbeitung eigener Lerninhalte <strong>–</strong> E-learning<br />
12
Vorstand / Ausschüsse II<br />
Ausschuss Recht &<br />
Unternehmenssicherung<br />
Nils Schmidt<br />
MDT Makler der Touristik<br />
63303 Dreieich<br />
recht@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Ausschuss Flug & Beförderung<br />
Jochen Szech<br />
Go East Reisen<br />
22761 Hamburg<br />
flug@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Ausschuss Nachhaltigkeit<br />
n.n.<br />
nachhaltigkeit@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Ausschuss Internationale Beziehungen<br />
Detlef Meyer<br />
Heritage Consult International<br />
06886 Lutherstadt Wittenberg<br />
international@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Ziele:<br />
• Bearbeitung unternehmensrechtlicher<br />
Fragen unserer Mitgliedsunternehmen<br />
• Erörterung und Bearbeitung aktueller<br />
unternehmensrechtlicher Fragen in der<br />
Branche<br />
• Bearbeitung aktueller Rechtssprechungen<br />
• Hilfestellung zur wirtschaftlichen Förderung<br />
von mittelständischen Unternehmen<br />
• Unterstützung der <strong>asr</strong> Mitgliedsunternehmen<br />
aus betriebswirtschaftlicher Sicht<br />
Ziele:<br />
• Interessenvertretung des Vertriebs<br />
gegenüber Airlines und IATA<br />
• Zusammenarbeit und Kommunikation mit<br />
Airlines und IATA<br />
• Sicherung des fairen Wettbewerbs in der<br />
Branche<br />
• Bearbeitung aktueller Fragen zu Themen:<br />
Bahn und Airlines, Vertriebskonditionen,<br />
Technik, Buchungsabläufe,<br />
Zahlungsabläufe, etc.<br />
Ziele (gem. Satzung § 2):<br />
• Mitglieder bei der Integration von<br />
umweltfreundlichem und<br />
sozialverantwortlichem Tourismus aktiv zu<br />
unterstützen<br />
• Heranführung an nationale und<br />
internationale Standards des umwelt- und<br />
sozialverträglichen Reisens<br />
• Berücksichtigung der Belange der Natur und<br />
der Menschen in den Zielgebieten im Sinne<br />
des nachhaltigen Reisens<br />
Ziele:<br />
• Förderung der Entwicklung des<br />
internationalem Tourismus in beiderseitigem<br />
Interesse<br />
• Stärkung des Austausches von<br />
Informationen und gegenseitigen Kontakten<br />
der Mitglieder<br />
• Gewährung von Unterstützung in<br />
tourismusbezogenen Bereichen<br />
• Organisation von Inforeisen/FAM-Trips<br />
13
Vorstand / Ausschüsse III<br />
Ausschuss Online-Marketing<br />
Roland Delion<br />
Aktiv-Reise.Net(z)<br />
21337 Lüneburg<br />
onlinemarketing@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Themen:<br />
• CMS Systeme<br />
• Social Media<br />
• Prüfung vorhandener Vertriebsplattformen<br />
Ziele für die Mitglieder:<br />
• Verbesserung der Markttransparenz bei<br />
CMS Systemen und Vertriebsplattformen<br />
• Stärkung der Endkunden-Kommunikation<br />
auf allen Online-Vertriebskanälen<br />
14
<strong>asr</strong> Mitgliedschaftsmodelle<br />
Ordentliche Mitglieder<br />
Mittelständische Reisemittler und Reiseveranstalter. Diese sind privatwirtschaftlich,<br />
selbständig und wirtschaftlich eigenständig geführte Unternehmen.<br />
Außerordentliche Mitglieder<br />
(a) Mittelständische in der Tourismusbranche tätige Unternehmen, die nicht die<br />
Kriterien der Ordentlichen Mitgliedschaft erfüllen. Diese sind privatwirtschaftlich,<br />
selbständig und wirtschaftlich eigenständig geführte Unternehmen.<br />
(b) Kooperationen:<br />
Im Sinne der politischen Vertretung durch den <strong>asr</strong> und der gegenseitigen Förderung<br />
kann der <strong>asr</strong> Kooperationen als Außerordentliche Mitglieder in den Verband<br />
aufnehmen. Die Zentrale übt die Mitgliedsrechte aus und bezahlt den Beitrag.<br />
Fördernde Mitglieder<br />
(a) Firmenmitgliedschaft:<br />
Fördernde Mitglieder können Unternehmen oder Institutionen werden, die bereit<br />
und in der Lage sind, die Ziele des Verbandes tatkräftig zu unterstützen.<br />
(b) Personenmitgliedschaft:<br />
Fördernde Mitglieder können Personen werden, die mit ihren Unternehmen<br />
ehemals Mitglied des Verbandes waren, in der Touristikbranche nicht mehr aktiv,<br />
bereit und in der Lage sind, die Ziele des Verbandes tatkräftig zu unterstützen.<br />
(c) Internationale Mitgliedschaft:<br />
Touristische Unternehmen, deren Sitz sich im Ausland befindet, können Mitglied<br />
des Verbandes werden.<br />
Gegenseitige Mitgliedschaft<br />
Im Sinne einer gegenseitigen Zusammenarbeit und<br />
Förderung kann der <strong>asr</strong> gegenseitige Mitgliedschaften<br />
mit anderen Verbänden eingehen.<br />
Ehrenmitglieder<br />
Zu Ehrenmitgliedern können vom Präsidium natürliche<br />
Personen ernannt werden, die sich um den Verband<br />
oder die Touristikwirtschaft verdient gemacht haben.<br />
Die Aufnahmeanträge finden Sie auf unserer Homepage unter:<br />
www.<strong>asr</strong>-berlin.de/startseite/aufnahmeantrag<br />
15
Gegenseitige Mitgliedschaften<br />
AAC <strong>–</strong> Arbeitskreis Aktiver Counter<br />
61137 Schöneck; www.frankfurter-touristik-stammtisch.de<br />
Arbeitsgemeinschaft Lateinamerika e.V.<br />
61118 Bad Vilbel; www.lateinamerika.org<br />
Bffk <strong>–</strong> <strong>Bundesverband</strong> für freie Kammern<br />
34117 Kassel; www.bffk.de<br />
BVI50Plus <strong>–</strong> <strong>Bundesverband</strong> Initiative 50 Plus e.V.<br />
86551 Aichach, www.bundesverband-initiative-50plus.de<br />
CATA <strong>–</strong> Central Asian Tourism Association (in Gründung)<br />
Dushanbe, Republik of Tajikistan; www.tajikaviatour.tj<br />
DIU <strong>–</strong> <strong>Bundesverband</strong> der Deutschen Incoming-Unternehmen e.V.<br />
10827 Berlin, www.bvdiu.de<br />
DTV <strong>–</strong> Deutscher Tourismusverband e.V.<br />
10785 Berlin; www.deutschertourismusverband.de<br />
Gbk <strong>–</strong> Gütegemeinschaft Buskomfort e.V.<br />
71034 Böblingen; www.gbkev.de<br />
ÖVT <strong>–</strong> Österreichischer Verein für Tourismus<br />
02136 LAA/Thaya, Österreich; www.reiseweb.at<br />
PATA Deutschland e.V.<br />
55116 Mainz; www.pata-germany.de<br />
Tourismus NRW e.V.<br />
40219 Düsseldorf; www.touristiker-nrw.de<br />
UHPA <strong>–</strong> Association of Croatian Travel Agencies<br />
10000 Zagreb, Kroatien; www.uhpa.hr<br />
VFF <strong>–</strong> Verband der Fährschiffahrt & Fährtouristik<br />
20097 Hamburg; www.faehrverband.org<br />
WATA <strong>–</strong> World Association of Travel Agencies<br />
01278 La Rippe, Schweiz; www.wata.net<br />
16
Internationale Kooperationen<br />
Ashgabadsiyakhat - State tourist company<br />
Turkmenistan; www.ashgabattours.com<br />
ETAA <strong>–</strong> Egyptian Travel Agents Association<br />
Ägypten; www.etaa-egypt.org<br />
Hubei Tourism Association<br />
China<br />
IATO - Indian Association of Tour Operators<br />
Indien; www.iato.in<br />
Provinz Zhejiang<br />
China<br />
RUTI - Russian Union of Travel Industry <strong>–</strong> Baltic Department<br />
Russland; www.rstbaltia.lv<br />
RUTI - Russian Union of Travel Industry <strong>–</strong> North-West Division<br />
Russland; www.rstnw.ru<br />
UNPAH <strong>–</strong> Union of Croatian Independent Travel Agents<br />
Kroatien; www.unpah.hr<br />
YUTA - National association of travel agencies of Serbia<br />
Serbien; www.yuta.rs<br />
ZATO <strong>–</strong> Zansibar Association of Tour Operators<br />
Sansibar; www.zato.or.tz<br />
17
<strong>asr</strong> Checkliste<br />
Ihre Checkliste für eine erfolgreiche Zusammenarbeit<br />
Nutzen Sie Ihren Verband und werden Sie aktiv!<br />
Der <strong>asr</strong> ist so stark wie seine Mitglieder!<br />
1. Mitgliedervorstellung<br />
Nutzen Sie unseren Service „Mitglieder stellen sich vor“. Schicken Sie uns einfach<br />
einige Informationen und Fotos über Ihr Unternehmen und wir erstellen Ihnen eine<br />
kurze Mitgliedervorstellung. Diese wird dann an alle Mitglieder des Verbandes per E-<br />
Mail verschickt und auf die Website gestellt. Gerne veröffentlichen wir diese auch auf<br />
unserer Facebook-Seite. www.<strong>asr</strong>-berlin.de/startseite/mitgliedervorstellungen<br />
2. Veröffentlichen Sie Ihre Meldungen<br />
Im Forum „Branchennews“ auf der <strong>asr</strong> Homepage veröffentlichen wir Ihre aktuellen<br />
Mitteilungen und News. Senden Sie uns hierzu eine E-Mail an info@<strong>asr</strong>-berlin.de mit<br />
Ihren Meldungen als pdf-Datei. www.<strong>asr</strong>-berlin.de/aktuelles/branchennews<br />
3. Senden Sie uns Ihre Daten für die Mitgliederdatei<br />
Ihre Daten werden in unser Mitgliederverzeichnis und in das Mitgliederforum im<br />
Intranet übernommen. Senden Sie uns bitte dazu eine Kurzbeschreibung Ihres<br />
Unternehmens, sowie Ihr Logo zu. www.<strong>asr</strong>-berlin.de/startseite/mitgliederverzeichnis<br />
4. Nutzen Sie den <strong>asr</strong> Online-Service<br />
Wenn Sie sich als Mitglied unter www.<strong>asr</strong>-berlin.de registrieren, gelangen Sie direkt in<br />
den Servicebereich für <strong>asr</strong> Mitglieder und können hier den <strong>asr</strong> Online-Service (z.B.<br />
Zugriff auf Musterverträge, Newsletter etc.) in Anspruch nehmen.<br />
5. Nehmen Sie Kontakt zu den <strong>asr</strong> Ausschüssen auf<br />
In den neun Ausschüssen des <strong>asr</strong> werden regelmäßig aktuelle Fragen und Probleme<br />
diskutiert und bearbeitet.<br />
Folgende Ausschussvorsitzende helfen Ihnen gerne weiter:<br />
Ausschuss Reisemittler: Timo Iserlohe reisemittler@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Ausschuss Reiseveranstalter: Erika Schiemann reiseveranstalter@<strong>asr</strong>-belin.de<br />
Ausschuss Deutschlandtourismus: Dr. Roland Hahn deutschland@<strong>asr</strong>-belin.de<br />
Ausschuss Nachhaltigkeit: n.n. nachhaltigkeit@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Ausschuss Bildung: Roswitha Schlesinger bildung@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Ausschuss Recht & Unternehmenssicherung: Nils Schmidt recht@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Ausschuss Flug & Beförderung: Jochen Szech flug@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Ausschuss Internationale Beziehungen: Detlef Meyer international@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Ausschuss Online-Marketing: Roland Delion onlinemarketing@<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
Weitere Informationen zu den Ausschüssen, sowie Ziele und Ausschuss-Berichte<br />
finden Sie auf der <strong>asr</strong> Homepage: www.<strong>asr</strong>-berlin.de/fachthemen<br />
6. Nutzen Sie das <strong>asr</strong> Logo / den <strong>asr</strong> Aufkleber<br />
Als <strong>asr</strong> Mitglied sind Sie berechtigt, das Verbandszeichen zu führen. Das Logo<br />
können Sie sich auf der <strong>asr</strong> Homepage herunterladen. www.<strong>asr</strong>-berlin.de/service-<br />
2/<strong>asr</strong>-logo. Bestellen Sie den kostenlosen <strong>asr</strong> Aufkleber in der <strong>asr</strong> Geschäftsstelle.<br />
18
7. Nutzen die <strong>asr</strong> Akademie und Seminare<br />
Bildung und Weiterbildung werden beim <strong>asr</strong> großgeschrieben! Die <strong>asr</strong> Akademie<br />
bietet regelmäßig deutschlandweit Schulungen an. Machen Sie sich einen Überblick<br />
über aktuelle Weiterbildungsmöglichkeiten beim <strong>asr</strong> und unseren Partnern und nutzen<br />
Sie die <strong>asr</strong> Mitglieds-Vergünstigungen. www.<strong>asr</strong>-berlin.de/aktuelles/<strong>asr</strong>-akademieund-seminare<br />
8. Nutzen Sie die <strong>asr</strong> Serviceangebote<br />
Ihre Mitgliedschaft bietet zahlreiche Vorteile, alle Services und Leistungen unseres<br />
Verbandes stehen Ihnen ab Zahlung des Mitgliedsbeitrages zur Verfügung. Eine<br />
Beschreibung der Serviceleistungen des <strong>asr</strong> entnehmen Sie bitte dem <strong>asr</strong><br />
Informationsblatt Serviceangebote. www.<strong>asr</strong>-berlin.de/mitgliedschaft/vorteile<br />
9. Registrieren Sie sich bei „Faire Partner“ <strong>–</strong> der Initiative des <strong>asr</strong> für den<br />
Mittelstand<br />
Faire Partner positioniert Reiseveranstalter mit fairen Provisionen im Reisebüro.<br />
Reisebüros erhalten Agenturunterlagen, News und Angebote der Reiseveranstalter,<br />
Buchungsinformationen, sowie Dreiletter-Codes und Informationen Reise- und<br />
Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.<br />
Registrierung für Reisebüros kostenlos. Reiseveranstalter zahlen einen monatlichen<br />
Beitrag. Weitere Informationen: www.faire-partner.com<br />
10. Nutzen Sie unsere Social Media Kanäle<br />
Seien Sie immer gut informiert! Über aktuelle Themen und Veranstaltungen informiert<br />
der <strong>asr</strong> regelmäßig auf seinen Social Media Kanälen.<br />
facebook: https://de-de.facebook.com/<strong>asr</strong>.bundesverband<br />
twitter: https://twitter.com/<strong>asr</strong>Berlin<br />
xing:<br />
http://www.xing.com/companies/<strong>asr</strong>allianzselbst%C3%84ndigerreiseunternehmenbun<br />
desverbande.v.<br />
11. Nutzen Sie das <strong>asr</strong> Linknetzwerk - der gegenseitige, webbasierte<br />
Präsentationsaustausch unter den <strong>asr</strong> Mitgliedern<br />
Jedes Mitglied und der <strong>asr</strong> <strong>–</strong> <strong>Bundesverband</strong> e.V. implementieren bei Wunsch in den<br />
eigenen Webseiten eine „<strong>asr</strong> Rubrik“ mit einer kurzen Präsentation und Verlinkung<br />
von <strong>asr</strong> Mitgliedern. Die Vernetzung von Mitgliedern über die eigenen Webseiten stellt<br />
eindeutig eine erhöhte Sichtbarkeit sowohl Ihres eigenen Reiseunternehmens als<br />
auch des <strong>asr</strong> <strong>Bundesverband</strong>es e.V. auf dem touristischen Markt dar.<br />
12. Nutzen Sie die internationalen Kontakt des <strong>asr</strong><br />
Auch ausländische Firmen haben sich für eine Mitgliedschaft / Kooperation im <strong>asr</strong><br />
entschieden. Ziel dieser Verträge ist, den Tourismus in diesen Ländern zu<br />
unterstützen und die gegenseitige Zusammenarbeit mit touristischen Unternehmen in<br />
Deutschland zu fördern. www.<strong>asr</strong>-berlin.de/int-leistungstrager & www.<strong>asr</strong>berlin.de/startseite/partner-des-<strong>asr</strong><br />
13. Nehmen Sie teil an den <strong>asr</strong> Projekten<br />
Der <strong>asr</strong> führt mehrere Projekte durch, die einen besonderen Nutzen für die Mitglieder<br />
und die Branche haben. Nehmen Sie teil an den Fairen Partnern, dem<br />
Gemeinschaftsstand der ITB, Travelife und der ServiceQualität Deutschland.<br />
www.<strong>asr</strong>-berlin.de/aktuelles/projekte<br />
<strong>asr</strong> Allianz selbständiger Reiseunternehmen <strong>–</strong> <strong>Bundesverband</strong> e.V.<br />
Telefon: 030 <strong>–</strong> 24 78 19 0 / Fax: 030 <strong>–</strong> 24 78 19 20 / info@<strong>asr</strong>-berlin.de / www.<strong>asr</strong>-berlin.de<br />
19
<strong>asr</strong> Serviceangebote<br />
Übersicht der <strong>asr</strong>-Serviceangebote<br />
Angebote <strong>asr</strong>-Mitglieder ohne <strong>asr</strong>-Mitgliedschaft<br />
Angebote des <strong>asr</strong><br />
Travel Agent Ausweis 14,00 € 29,00 €<br />
<strong>asr</strong> Konferenzraum<br />
Vermietung für max. 12 Pers.<br />
<strong>asr</strong> Newsletter<br />
Messepräsenz, Messecounter<br />
Aktiv-Reise.Netz<br />
Suchmaschinenoptimierung<br />
Aktiv-Online<br />
Versicherungsinformationen<br />
MDT, TAS, Hanse Merkur, KAERA,<br />
ERV, TourVers<br />
für RB und RVA<br />
Elektronische<br />
Kreditkartenzahlung<br />
B+S Card Service GmbH<br />
Büroartikel / Möbel<br />
Schäfer Shop<br />
Online-Landkarten<br />
StepMap<br />
kostenfrei<br />
(Bewirtung / Getränke<br />
kostenpflichtig)<br />
regelmäßige<br />
Verbandsmitteilungen<br />
Angebote von <strong>asr</strong> Partnern<br />
ab 145,0 0€ pro Tag<br />
2,5 % Nachlass Normalpreise<br />
2,5 % Nachlass Normalpreise<br />
Rund-Um-Informationen zu<br />
touristisch relevanten<br />
Versicherungen<br />
0,99 % Disagio<br />
für RB und RVA<br />
<strong>asr</strong> Sonderpreise<br />
(9 % Nachlass)<br />
2,4 % Disagio<br />
Katalogpreise<br />
20 % Nachlass Normalpreise<br />
<strong>asr</strong> Akademie <strong>–</strong> Fort- und Weiterbildung<br />
<strong>asr</strong> Akademie <strong>–</strong> Seminare min. 10 % Nachlass Normalpreise<br />
TourGuide-Akademie 10 % Nachlass Normalpreise<br />
AJT <strong>–</strong> Seminare 10 % Nachlass Normalpreise<br />
Vivien Manazon - Verkaufs- &<br />
Kommunikationstrainings<br />
Rechtsberatung /<br />
Musterverträge; Muster-AGB<br />
Rechtsanwalt Ralf Wiesehöfer<br />
Steuerberatung<br />
Steuerberater Dr. Uwe Münch<br />
Unternehmensberatung/Steuer/<br />
Buchhaltung/Backoffice Progr.<br />
Mercedes Grafinger - Check It<br />
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Beim <strong>asr</strong> sind Sie gut beraten!<br />
gratis<br />
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Kfw-Gründercoaching<br />
Vivien Manazon <strong>–</strong> Coaching &<br />
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Erste Stunde kostenfrei<br />
Jede weitere Std. 90,00 €<br />
(50-90 % Förderung über die<br />
Kfw Bank)<br />
Pro Stunde 100,00 €<br />
(50-9 0% Förderung über die<br />
Kfw Bank)<br />
20
Mittelstand bucht Mittelstand.<br />
Gemeinsam und fair.<br />
Die Fairen Partner sind Mittelständische Reiseveranstalter mit hochwertigen und<br />
individuellen Reisen, sie bieten besseren Service, mehr Flexibilität und eine größere<br />
Auswahl besonderer Destinationen. Und vor allem sind sie mit fairen Provisionen<br />
die richtigen Partner für den Reisevertrieb <strong>–</strong> sie sind die Alternative!<br />
Die Fairen Partner verpflichten sich, folgende Kriterien zu erfüllen:<br />
• Individuelle und authentische Reiseangebote<br />
• Hohe Servicequalität gegenüber dem Kunden<br />
• Flexible Erfüllung der Kundenwünsche<br />
• Ausbau und Optimierung des Vertriebsweges „Reisebüro“<br />
• Kein oder niedriger Mindestumsatz<br />
• Kompetente Beratung und Service für Expedienten<br />
• Gute telefonische Erreichbarkeit und Integration der Reisebüros in gemeinsame<br />
Aktionen<br />
• Attraktive Provisionen<br />
• Kein Malus<br />
• Gutes Preis-/Leistungsverhältnis<br />
Auf der Plattform der Fairen Partner finden die Reisebüros alle Agenturdaten,<br />
Angaben der CRS oder ein Kontaktformular sowie Angaben zur Insolvenzversicherung.<br />
Informieren Sie sich auf der Plattform der Fairen Partner über die Reisespezialisten:<br />
www.faire-partner.com<br />
21
Das Nachhaltigkeitsprojekt beim<br />
<strong>asr</strong> für RB’s und RVA<br />
Wege zum nachhaltigen Tourismus<br />
Als Projektpartner in dem internationalen Nachhaltigkeitsprojekt Intour verstärkt der<br />
<strong>asr</strong> <strong>Bundesverband</strong> e.V. sein Engagement zu nachhaltigem Tourismus. Interessierte<br />
Reiseunternehmen, die sich auf diesen Weg machen erhalten vom <strong>asr</strong><br />
Unterstützung. Das Projekt wird vom “EU eco-innovation programme“ gefördert und<br />
europaweit in 14 Ländern verfolgt.<br />
Ziel ist die Förderung des nachhaltigen Tourismus und die Beratung zum<br />
internationalen Nachhaltigkeitsstandard Travelife.<br />
Leistungen des <strong>asr</strong> im Rahmen des Projektes<br />
• Erstinformation zu nachhaltigem Tourismus und dem Standard Travelife<br />
• Kostenlose Registrierung und Nutzung der Travelife Informationsplattform<br />
• Beratung zur Umsetzung und Nutzung im Unternehmen (z.B. zur<br />
Kundenakquise)<br />
• Online Test und Zertifikat eines Koordinators im Unternehmen<br />
• Begleitung bei der Zertifizierung des Unternehmens<br />
• Öffentlichkeitsarbeit von Seiten des <strong>asr</strong> <strong>Bundesverband</strong>s für die Teilnehmer<br />
Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit unterstützt die <strong>asr</strong> Beratung Unternehmen<br />
mit folgenden Instrumenten<br />
• Trainings- und Managementsystem<br />
• Anwenderhandbuch<br />
• Good Practice Beispiele<br />
• Nachhaltigkeitskriterien<br />
• Vorlagen für Nachhaltigkeitsberichte<br />
• Anbietersuche (z.B. für zertifizierte Unterkünfte)<br />
• Vernetzungsplattform für Geschäftspartner<br />
Wie kann ich teilnehmen<br />
• Erstberatung durch das <strong>asr</strong> Projektteam <strong>–</strong> Kontaktieren Sie uns!<br />
• Kostenfreie und unverbindliche Registrierung auf www.travelife.de<br />
22
<strong>asr</strong> Satzung<br />
Fassung vom 10. November 2013<br />
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr<br />
(1) Der Verband führt den Namen <strong>asr</strong> Allianz selbständiger Reiseunternehmen <strong>–</strong> <strong>Bundesverband</strong> e.V. Er ist<br />
unter der Nummer VR 25433 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.<br />
(2) Der Sitz des Verbandes ist Berlin.<br />
(3) Das Geschäftsjahr des Verbandes ist das Kalenderjahr.<br />
§ 2 Zweck<br />
(1) Als Vertretung des Mittelstandes in der Tourismuswirtschaft hat der Verband den Zweck, die<br />
gewerbepolitischen, beruflichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Belange seiner Mitglieder und des<br />
Berufsstandes zu fördern und zu vertreten. Er unterstützt Maßnahmen zur Förderung von<br />
umweltschonendem und sozialverträglichem Tourismus. Der Verband enthält sich jeder parteipolitischen<br />
Betätigung.<br />
(2) Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:<br />
(a) die Wahrnehmung, Geltendmachung und Durchsetzung der Belange gegenüber allen Unternehmen<br />
und Institutionen, die direkt oder indirekt von der beruflichen und gewerblichen Tätigkeit<br />
mittelständischer Reiseunternehmen berührt werden;<br />
(b) die Beratung und Förderung der Mitglieder in ihren gewerblichen und beruflichen Angelegenheiten.<br />
Der Verband kann bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern als Berater und Vermittler angerufen werden<br />
mit dem Ziel, einen Konsens herbeizuführen;<br />
(c) die Übernahme der Vertretung von ordentlichen Verbandsmitgliedern, wenn der Gegenstand der<br />
Vertretung von allgemeinem Verbandsinteresse ist. Die Entscheidung trifft das Präsidium;<br />
(d) die Förderung des fachlichen Wissens in der Tourismuswirtschaft;<br />
(e) die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs;<br />
(f) die Information der Mitglieder über wichtige, die Reisebranche betreffende Angelegenheiten;<br />
(g) die Öffentlichkeit mit der mittelstandspolitischen Bedeutung der Reiseunternehmen vertraut zu<br />
machen;<br />
(h) Regierungen, Behörden, Körperschaften, Parteien, Verbände und Öffentlichkeit über allgemeine und<br />
besondere Probleme der mittelständischen Reiseunternehmen zu informieren;<br />
(i) Mitglieder bei der Integration von umweltfreundlichem und sozial verantwortlichem Tourismus aktiv zu<br />
unterstützen und diese an einen einheitlichen, für die Verbandsmitglieder abgestimmten nationalen wie<br />
auch internationalen Standard Umwelt- und sozialverträglichen Reisens so heranzuführen, dass beim<br />
Angebot von Leistungen die Wünsche und Bedürfnisse sowohl der Kunden als auch die Belange der<br />
Natur und der Menschen in den Zielgebieten im Sinne des nachhaltigen Reisens Berücksichtigung<br />
finden.<br />
(3) Zur Wahrung seiner satzungsgemäßen Zwecke kann der Verband Gesellschaften oder andere<br />
juristische Personen gründen oder sich an solchen beteiligen.<br />
§ 3 Voraussetzungen der Mitgliedschaft<br />
(1) Ordentliche Mitglieder<br />
Mittelständische Reisemittler und Reiseveranstalter können ordentliche Mitglieder werden. Diese sind<br />
privatwirtschaftlich, selbständig und wirtschaftlich eigenständig geführte Unternehmen.<br />
(2) Außerordentliche Mitglieder<br />
(a) Mittelständische in der Tourismusbranche tätige Unternehmen, die nicht unter § 3 Absatz 1 dieser<br />
Satzung fallen, können außerordentliche Mitglieder werden. Dies sind privatwirtschaftlich, selbständig<br />
und wirtschaftlich eigenständig geführte Unternehmen.<br />
(b) Kooperationen:<br />
Im Sinne der politischen Vertretung durch den <strong>asr</strong> und der gegenseitigen Förderung kann der <strong>asr</strong><br />
Kooperationen als Außerordentliche Mitglieder in den Verband aufnehmen. Die Zentrale übt die<br />
Mitgliedsrechte aus und bezahlt den Beitrag.<br />
23
(3) Die Mitgliedschaft ist ausgeschlossen, wenn auf die Geschäftspolitik des mittelständischen<br />
Unternehmens ein maßgeblicher Einfluss durch ein anderes Unternehmen ausgeübt wird oder werden<br />
kann, dass die Voraussetzungen nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 dieser Satzung nicht erfüllt.<br />
(4) Fördernde Mitglieder<br />
(a) Firmenmitgliedschaft:<br />
Fördernde Mitglieder können Unternehmen oder Institutionen werden, die bereit und in der Lage sind,<br />
die Ziele des Verbandes tatkräftig zu unterstützen.<br />
(b) Personenmitgliedschaft:<br />
Fördernde Mitglieder können Personen werden, die mit ihren Unternehmen ehemals Mitglied des<br />
Verbandes waren, in der Touristikbranche nicht mehr aktiv, bereit und in der Lage sind, die Ziele des<br />
Verbandes tatkräftig zu unterstützen.<br />
(c) Internationale Mitgliedschaft:<br />
Touristische Unternehmen, deren Sitz sich im Ausland befindet, können Mitglied des Verbandes werden.<br />
Voraussetzung ist, dass deren Ziele und Auftreten nicht den Interessen des Verbandes entgegen<br />
stehen.<br />
(5) Gegenseitige Mitgliedschaft<br />
Im Sinne einer gegenseitigen Zusammenarbeit und Förderung kann der <strong>asr</strong> gegenseitige<br />
Mitgliedschaften mit anderen Verbänden eingehen.<br />
(6) Ehrenmitglieder<br />
Zu Ehrenmitgliedern können vom Präsidium natürliche Personen ernannt werden, die sich um den<br />
Verband oder die Touristikwirtschaft verdient gemacht haben.<br />
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft<br />
(1) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich einzureichen.<br />
(2) Die Geschäftsführung prüft die Voraussetzungen nach § 3 der Satzung. Das Präsidium entscheidet über<br />
die Aufnahme.<br />
(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Aufnahmebestätigung und Zahlung der Beitragsrechnung.<br />
Erst nach Zahlung der Beitragsrechnung können Leistungen des <strong>asr</strong> in Anspruch genommen werden.<br />
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft<br />
(1) Die Mitgliedschaft endet durch:<br />
(a) schriftliche Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres.<br />
(b) Betriebsaufgabe, Liquidation oder rechtskräftige behördliche Schließung.<br />
(c) Ausschluss aus dem Verband.<br />
(2) Bei Änderung der Besitzverhältnisse prüft die Geschäftsführung, ob die Mitgliedschaft satzungsgemäß<br />
fortgesetzt werden kann. Das Präsidium entscheidet entsprechend.<br />
(3) Ein Mitglied kann mit sofortiger Wirkung durch Beschluss des Präsidiums aus folgenden Gründen<br />
ausgeschlossen werden<br />
(a) grober Verstoß gegen die Satzung. Dies ist insbesondere der Fall, wenn in der Person des<br />
gesetzlichen Vertreters ein wichtiger Grund gegeben ist, wenn sich ein Mitglied einer vereinsbezogenen<br />
unehrenhaften Handlung schuldig macht, dem Ansehen des Vereins schadet oder den Zwecken und<br />
Interessen des Vereins beharrlich zuwiderhandelt.<br />
(b) Wegfall der Voraussetzungen nach § 3 der Satzung;<br />
(c) Beitragsrückstand von mehr als sechs Monaten nach vorangegangener Mahnung;<br />
(d) Überschuldung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens oder Ablehnung der<br />
Eröffnung mangels Masse;<br />
(e) rechtskräftige Verurteilung des Inhabers oder Geschäftsführers wegen Untreue, Unterschlagung oder<br />
einer Konkursstraftat.<br />
(4) Den Antrag auf Ausschluss kann jedes Mitglied stellen. Das Präsidium beschließt den Ausschluss eines<br />
Mitglieds mit Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, nachdem das Mitglied Gelegenheit zur<br />
Stellungnahme erhalten hat.<br />
24
§ 6 Mitgliedsbeiträge<br />
(1) Die Mitglieder bezahlen:<br />
(a) die gemäß der Beitragsordnung beschlossenen Mitgliedsbeiträge, zzgl. der gesetzlich geltenden<br />
Mehrwertsteuer.<br />
(b) festgelegte Umlagen zu Beginn des auf die Rechnungsstellung folgenden Monats. Umlagen sind nur<br />
von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern zu entrichten.<br />
(2) Die Geschäftsführung kann mit Zustimmung des Präsidiums in begründeten Ausnahmefällen den Beitrag<br />
befristet herabsetzen oder auch gesonderte Vereinbarungen mit den Mitgliedsunternehmen treffen. Wird<br />
der satzungsübliche Beitrag unterschritten, so ist diese von der nächstfolgenden Mitgliederversammlung<br />
zu genehmigen.<br />
(3) Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Der Beitrag muss so bemessen<br />
sein, dass der Verband seine satzungsgemäße Tätigkeit ausüben kann.<br />
(4) Die Mitglieder ermächtigen den Verband zum Einzug seiner Forderungen durch das SEPA<br />
Lastschriftverfahren.<br />
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />
(1) Alle Mitglieder sind nur nach erfolgter Beitragszahlung berechtigt, von den Einrichtungen des Verbandes<br />
Gebrauch zu machen und an seinen Veranstaltungen teilzunehmen. Insbesondere bietet der Verband<br />
seinen Mitgliedern durch seine Geschäftsstelle Beratung und Information in allen Fragen, die im<br />
sachlichen Zusammenhang mit dem Betrieb eines Reiseunternehmens stehen.<br />
(2) Ordentliche und außerordentliche Mitglieder haben volles passives Wahlrecht und aktives Stimmrecht.<br />
Ausgenommen ist die Wahl zum Präsidenten, der nur durch ein ordentliches Mitglied gestellt werden<br />
kann.<br />
(3) Des Weiteren ist die Wahl zum Präsidenten / zur Präsidentin nur für ein ordentliches Mitglied möglich,<br />
das mindestens seit einem Jahr Mitglied des Verbandes und nachweislich seit 5 Jahren in der<br />
Tourismusbranche tätig ist.<br />
(4) Fördernde Mitglieder haben kein Wahl- und Stimmrecht.<br />
(5) Die Mitglieder sind berechtigt, das Verbandszeichen zu führen, insofern dies nicht mit Zielen verbunden<br />
ist, die dem Verband entgegen stehen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlischt dieses Recht.<br />
(6) Die Mitglieder haben die Interessen des Verbandes zu fördern und die Satzung / Beitragsordnung<br />
einzuhalten.<br />
(7) Die Mitglieder sind verpflichtet, den Eintritt der Bedingungen nach § 5 Absatz 1 (b) und Absatz 2<br />
unverzüglich anzuzeigen.<br />
§ 8 Organe des Verbandes<br />
Organe des Verbandes sind:<br />
- die Mitgliederversammlung<br />
- das Präsidium (Präsident/in, Vizepräsident/in und Schatzmeister/in)<br />
- der Vorstand (Ausschussvorsitzende)<br />
- die Geschäftsführung<br />
§ 9 Mitgliederversammlung<br />
(1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich vom Präsidenten / Präsidentin oder bei<br />
Verhinderung von einem Stellvertreter (Vizepräsident/in oder Schatzmeister/in) schriftlich unter<br />
Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung mit einer Frist von einem Monat einzuberufen. Für den Lauf<br />
der Frist ist der Tag der Absendung maßgebend.<br />
(2) Die Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen auf Beschluss des Präsidiums oder wenn ein<br />
Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.<br />
(3) In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche und außerordentliche Mitglied eine Stimme, wenn es<br />
seinen Mitgliedsbeitrag gezahlt hat. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein Unternehmensvertreter<br />
oder ein Verbandsmitglied schriftlich bevollmächtigt werden, d.h. der Vollmachtgeber erteilt dem<br />
Vollmachtnehmer eine schriftliche Vollmacht. Die Urkunde, die bei der Mitgliederversammlung im<br />
Original vorgelegt werden muss, muss den Bevollmächtigten bezeichnen und eine ausdrückliche<br />
Erklärung über die Bevollmächtigung erhalten. Ein Mitglied kann jedoch nicht mehr als zwei fremde<br />
Stimmen vertreten.<br />
25
(4) Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Für<br />
Satzungsänderungen sind eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen, für die<br />
Änderung des Satzungszwecks eine solche von neun Zehnteln erforderlich.<br />
(5) Über Beschlüsse, Entscheidungen und Wahlen ist ein Ergebnisprotokoll aufzunehmen, das vom<br />
Versammlungsleiter/in und dem / der zu bestellenden Schriftführer/in zu unterzeichnen ist.<br />
§ 10 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung<br />
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:<br />
(a) Wahl des Präsidiums und der Rechnungsprüfer/in sowie deren Abberufung aus wichtigem Grund;<br />
(b) Genehmigung des Geschäftsberichts und Entlastung des Präsidiums und der Geschäftsführung;<br />
(c) Festsetzung der Beiträge und Umlagen nach § 6 der Satzung;<br />
(d) Genehmigung des Etats;<br />
(e) Behandlung von Anträgen des Präsidiums, des Vorstandes oder der Mitglieder;<br />
(f) Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes und Bestimmung der Anfallberechtigten.<br />
§ 11 Präsidium und Vorstand<br />
(1) Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist das Präsidium und besteht aus dem<br />
Präsidenten / der Präsidentin, dem Vizepräsidenten / der Vizepräsidentin und dem Schatzmeister / der<br />
Schatzmeisterin. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Präsidiumsmitglieder<br />
gemeinsam vertreten. Die Präsidentin/ der Präsident ist alleinvertretungsbefugt.<br />
Die Präsidentin/ der Präsident kann gegen Vergütung tätig sein.<br />
(2) Der Vorstand besteht aus den Ausschussvorsitzenden.<br />
§ 12 Zuständigkeit des Präsidiums und des Vorstandes<br />
(1) Dem Präsidium obliegt:<br />
(a) die Leitung des Verbandes<br />
(b) die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Verbandes entsprechend § 11 Abs. 1.<br />
(c) die Beschlussfassung über die Aufnahme und Ausschlüsse von Mitgliedern<br />
(d) die Abgabe von Erklärungen und Stellungnahmen für den Verband in der Öffentlichkeit<br />
(e) die Berufung und Einstellung des Geschäftsführers/ der Geschäftsführerin<br />
(f) die Beschlussfassung über Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der Mitgliederversammlung<br />
(g) die widerrufliche Bestellung der Mitglieder der Ausschüsse und Arbeitsgruppen<br />
(2) Dem Vorstand obliegt:<br />
(a) die Beschlussfassung über Vorlagen der Ausschüsse<br />
(b) die Unterstützung der <strong>asr</strong> Geschäftsstelle bei der Klärung von branchenrelevanten Fragen<br />
(d) die Unterstützung bei Entscheidungen des Präsidiums<br />
(e) die Teilnahme an erweiterten Präsidiumssitzungen (Präsidium und Vorstand)<br />
(3) Das Präsidium wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Es verbleibt jedoch bis zur Neuwahl im Amt.<br />
Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet auch das Amt im Präsidium.<br />
Präsidium und Vorstand geben sich eine Geschäftsordnung.<br />
(4) Bei Ausscheiden eines Präsidiumsmitgliedes ist die Position in der nächsten Mitgliederversammlung neu<br />
zu besetzen. Scheiden zwei Präsidiumsmitglieder aus, so hat das verbleibende Präsidiumsmitglied<br />
unverzüglich zwecks Neubesetzung der vakanten Positionen eine Mitgliederversammlung einzuberufen.<br />
§ 13 Ausschüsse<br />
Es werden Ausschüsse auf Vorschlag der Mitgliederversammlung eingerichtet. Die Vorsitzenden der<br />
Ausschüsse werden von den Mitgliedern der Ausschüsse in freier Wahl bestimmt und gehören dem<br />
Vorstand an. Die Mitglieder der Ausschüsse werden widerruflich vom Präsidium bestellt. Die Ausschüsse<br />
sind bei Konstituierung möglichst mit 2 Mitgliedern zu besetzen.<br />
§ 14 Arbeitsgruppen<br />
Sofern eine besondere Aufgabenstellung dies erfordert, können die Mitgliederversammlung oder das<br />
Präsidium Arbeitsgruppen mit sachbezogener und/oder befristeter Zielsetzung einrichten. Deren Leiter<br />
und Mitglieder werden widerruflich vom Präsidium bestellt.<br />
26
§ 15 Aufwendungsersatz<br />
Die Mitglieder des Präsidiums, des Vorstandes, der Ausschüsse und der Arbeitsgruppen sind<br />
ehrenamtlich tätig. Das Präsidium und der Vorstand haben Anspruch auf Ersatz der ihnen durch ihre<br />
Tätigkeit nachweislich entstandenen Aufwendungen. Diese können auch pauschaliert werden.<br />
§ 16 Geschäftsführung<br />
(1) Die Geschäftsführung besteht aus einem Geschäftsführer/in, der vom Präsidium im Bedarfsfall bestellt<br />
wird (fakultativ).<br />
(2) Der Geschäftsführer/in ist im Rahmen seiner Zuständigkeit besonderer Vertreter des Verbandes im<br />
Sinne des § 30 BGB, der den Verband bei Geschäften der laufenden Verwaltung vertritt.<br />
§ 17 Rechnungsprüfer<br />
Die Rechnungsprüfer/innen werden auf drei Jahre gewählt. Aufgabe der Rechnungsprüfer/innen ist es,<br />
in angemessenen Zeitabständen (möglichst quartalsweise) und immer vor jeder Mitgliederversammlung<br />
die Kassenführung/Buchführung zu prüfen. Sie prüfen ferner die Jahresrechnung und berichten über das<br />
Ergebnis auf der dem Geschäftsjahr folgenden Mitgliederversammlung.<br />
§ 18 Haftungsbeschränkung<br />
Muss sich der <strong>asr</strong> Allianz selbständiger Reiseunternehmen <strong>–</strong> <strong>Bundesverband</strong> e.V. das Verhalten eines<br />
Organmitgliedes, eines sonstigen Bediensteten gemäß § 31 BGB bzw. § 831 BGB oder aus einem<br />
sonstigen Grunde zurechnen, so haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Person, für die<br />
der <strong>asr</strong> einzustehen hat.<br />
27
<strong>asr</strong> Beitragsordnung<br />
§ 1 Berechnung des Beitrages<br />
Der Beitrag wird pro Mitgliedsunternehmen erhoben. Zu einem Mitgliedsunternehmen zählen auch<br />
die unselbständigen Betriebsstätten und selbständige Zweigniederlassungen, die als solche im<br />
Handelsregister eingetragen sind.<br />
Die Beiträge für Ordentliche, Außerordentliche, Fördernde Mitglieder und Kooperationen erhöhen<br />
sich jährlich um die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebene Inflationsrate vom laufenden<br />
Geschäftsjahr im darauf folgenden Jahr, soweit keine andere Beschlussfassung erfolgt. Der dann<br />
errechnete neue Betrag wird auf volle € aufgerundet.<br />
§ 2 Höhe der Beiträge 2014 2015<br />
1 Der jährliche Grundbetrag für Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder<br />
beträgt 476 € 482 €<br />
Der jährliche Grundbetrag für Ordentliche Mitglieder (Reisebüros) als „Ein <strong>–</strong> bzw.<br />
Zwei <strong>–</strong> Personenunternehmen“ reduziert sich der Betrag um 50% und beträgt 238 € 241 €<br />
Der jährliche Grundbetrag für Ordentliche Mitglieder in der Existenzgründerphase reduziert<br />
sich im 1. Jahr der Verbandszugehörigkeit um 50% und im 2. Jahr um 25% des regulären<br />
Jahresbeitrages.<br />
2. Für Sonderaktionen und zusätzliche Aufwendungen werden jährlich zum Grundbeitrag<br />
Umlagen wie folgt berechnet<br />
Zuschlag für IATA-Lizenz 77 € 77 €<br />
Zuschlag für DB-Lizenz 77 € 77 €<br />
Zuschlag für Incoming-Unternehmen 77 € 77 €<br />
Zuschlag für Reiseveranstalter 102 € 102 €<br />
Zuschlag für Filialen/Zweigniederlassungen pro Betriebsstätte 26 € 26 €<br />
3. Der Jahresbeitrag für Fördernde Mitglieder beträgt:<br />
a) Fördernde Mitglieder zahlen einen mit dem Verbands - Geschäftsführer<br />
zu vereinbarenden Jahresbeitrag, der sich nach der Ertragskraft des<br />
Unternehmens ausrichtet. Der Mindestbeitrag liegt bei 540 € 546 €<br />
b) Personenmitgliedschaft<br />
(Personen, die mit Ihrem Unternehmen ehemals Mitglied im <strong>asr</strong><br />
waren und in der Touristikbranche nicht mehr aktiv tätig sind.) 120 € 122 €<br />
c) Internationale Mitgliedschaft 282 € 286 €<br />
d) Personen - Ehrenmitgliedschaft beitragsfrei<br />
28
4. Kooperationen<br />
Die Zentrale einer Kooperation wird als Außerordentliches Mitglied geführt. Diese zahlt einen<br />
Beitrag, der mit der Geschäftsführung vereinbart wird und sich nach der Gesamtanzahl der<br />
Kooperationsmitglieder richtet und übt die Mitgliedsrechte aus.<br />
Der Mindestbeitrag beträgt 540 € 546 €<br />
Darüber hinaus haben einzelne Mitglieder der Kooperation die Möglichkeit, <strong>asr</strong> Mitglied zu<br />
werden. Der Betrag beträgt dann 50% des jährlichen Grundbeitrages für ordentliche Mitglieder.<br />
§ 3 Zahlungsmodalitäten<br />
1) Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist zum 1. Januar des Rechnungsjahres fällig. Soweit das<br />
Mitglied nicht einer SEPA Einzugsermächtigung zugestimmt hat, ist die Beitragsrechnung spätestens<br />
einen Monat nach Rechnungsstellung auszugleichen.<br />
2) Bei Erteilung einer SEPA Einzugsermächtigung erfolgt der Einzug halbjährlich. Der<br />
Mitgliedsbeitrag wird jeweils am 01.02. und am 01.07. eines Jahres bzw. am darauffolgenden<br />
Bankarbeitstag eingezogen.<br />
3) Die Beitragsberechnung bei Neumitgliedern richtet sich anteilig nach den verbleibenden<br />
Kalendermonaten zum Zeitpunkt des Beitritts.<br />
4) Der <strong>asr</strong> Allianz selbständiger Reiseunternehmen - <strong>Bundesverband</strong> e.V. ist berechtigt, die Beiträge<br />
zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer zu erheben.<br />
5) Möchte ein Mitglied den Jahresbeitrag nicht in einer Summe bei Überweisung bezahlen bzw.<br />
nimmt nicht am Lastschriftverfahren teil, kann dies auf Antrag halbjährlich, vierteljährlich bzw.<br />
monatlich erfolgen. Bei halbjährlicher Zahlung ist ein Zuschlag in Höhe von 2,5% auf den<br />
Mitgliedsbeitrag fällig, bei vierteljährlicher Zahlung ist ein Zuschlag in Höhe von 5% und bei<br />
monatlicher Zahlung ein Zuschlag in Höhe von 10%.<br />
6) Bei Ausscheiden während eines Kalenderjahres bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vollen<br />
Jahresbeitrages bestehen.<br />
7) Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der Kontoangaben (IBAN und BIC), den Wechsel des<br />
Bankinstituts sowie Änderungen der persönlichen Anschrift und der Email <strong>–</strong> Adresse mitzuteilen.<br />
§ 4 Sonstige Bestimmungen<br />
Sonderregelungen, die sich in Bezug auf die Beitragsordnung ergeben, entscheidet das Präsidium<br />
auf Antrag des Mitglieds.<br />
§ 5 Inkrafttreten<br />
Diese Beitragsordnung tritt zum 01. Januar 2014 in Kraft.<br />
29
Ihre Notizen<br />
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30
Gabriele Baumgarten-Heinke (rechts) und Johanna<br />
Kállai unterwegs für den <strong>asr</strong>.<br />
com
<strong>asr</strong> Allianz selbständiger Reiseunternehmen <strong>–</strong> <strong>Bundesverband</strong> e.V.<br />
Friedrichstraße 119<br />
10117 Berlin