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notwendig Dramatische Situation - Deutscher Mieterbund

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MieterZeitung<br />

AUGUST 4/2012<br />

DEUTSCHER MIETERBUND E.V.<br />

Baustelle<br />

sozialer<br />

Wohnungsbau<br />

VEREINSNACHRICHTEN<br />

AB SEITE 16


■Aktion/Leserecho<br />

MZ-Wettbewerb:<br />

Mein Balkon, meine Terrasse<br />

Wie sieht Ihr Balkon aus? Wie haben Sie Ihr Wohnzimmer an<br />

der frischen Luft ausgestattet? Wo ist Ihr liebster Platz im Sommer?<br />

Dies fragten wir in der letzten Ausgabe der MieterZeitung<br />

und baten Sie, uns doch einen Blick auf Ihren Balkon, Ihre<br />

Terrasse oder Ihren Lieblingsplatz im Sommer zu gewähren<br />

Dazu braucht<br />

die Redaktion<br />

der<br />

MieterZeitung Ihre<br />

Fotos. Schreiben<br />

Sie ein paar Zeilen<br />

dazu, was Sie an<br />

Ihrem Balkon oder<br />

Ihrer Terrasse besonders<br />

schätzen.<br />

Oder einfach, welche<br />

Pflanzen Sie<br />

besonders mögen.<br />

In der Oktober-<br />

Ausgabe der MieterZeitung<br />

werden<br />

wir dann ausführlich<br />

über die Aktion berichten.<br />

Gut geschützt in<br />

Privat<br />

monatlich schon ab<br />

5 5,57<br />

Mitmachen<br />

und gewinnen<br />

Wenn Sie bei unserer Aktion mitmachen,<br />

schicken Sie die Fotos als Prints<br />

(Abzüge 10 x 15 Zentimeter) an folgende<br />

Adresse: Redaktion MieterZeitung,<br />

Stichwort Balkon, Postfach 02 10 41,<br />

10121 Berlin.<br />

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2 MieterZeitung 4/2012<br />

Daniela Feiling aus Reutlingen schickte uns ein Foto<br />

ihres Balkons, aufgenommen aus dem Wohnzimmer.<br />

Beagle-Hund Felix fühlt sich sichtlich wohl<br />

Anzeige<br />

Sie können uns die Fotos auch als<br />

JPG-Dateien an folgende E-Mail-<br />

Adresse senden:<br />

mieterzeitung@mieterbund.de<br />

Ihre Mühe wollen wir belohnen.<br />

Unter allen Einsendern verlosen<br />

wir fünf Mal je 100 Euro. Einen<br />

Abdruck Ihres Fotos in der Mieter-<br />

Zeitung honorieren wir mit 40 Euro.<br />

Einsendeschluss ist der 20. August<br />

2012. Der Redaktion geht es<br />

auch darum, Bilder von möglichst<br />

unterschiedlichen Bepflanzungen<br />

und Nutzungen zu bekommen.<br />

Mit der Teilnahme willigen Sie ein,<br />

dass Ihr/Ihre Foto/s in der MieterZeitung<br />

veröffentlicht werden. Sie be-<br />

stätigen damit auch, dass es Fotos Ih-<br />

res eigenen Balkons oder Ihrer eigenen<br />

Terrasse sind, die Sie uns zuschicken.<br />

Wenn Personen auf den<br />

Bildern zu sehen sind, setzen wir voraus,<br />

dass Sie deren Einverständnis<br />

haben. ■<br />

Raucher<br />

■ Neben mir wohnt ein Mieter, der aus<br />

seinem geöffneten Fenster raucht. Sein<br />

Fenster und mein Fenster liegen circa vier<br />

Meter entfernt. Ich bin Asthmatikerin<br />

und kann mein Fenster nun nicht mehr<br />

aufmachen. Überall in öffentlichen Gebäuden,<br />

auf Bahnsteigen und in Verkehrsmitteln<br />

ist das Rauchen untersagt.<br />

Nur der Wohnbereich findet im Gesetz<br />

keinen Niederschlag. Wo bleibt die<br />

Gleichheit für alle? Rauchen auf Balkonen<br />

und an offenen Fenstern muss<br />

schnellstens per Gesetz zur rauchfreien<br />

Zone gehören.<br />

Ingrid Schochow, Hohen Neuendorf<br />

Beliebt<br />

■ In der Juni-Ausgabe der MieterZeitung<br />

schreiben Sie davon, dass die fünf<br />

größten deutschen Städte derzeit als<br />

Wohnort besonders gefragt sind. Wer,<br />

wie ich, eine Wohnung in einer dieser<br />

Städte, nämlich in Hamburg, sucht, bezahlt<br />

diese Attraktivität mit hohen Mieten,<br />

wenn er überhaupt etwas findet.<br />

E. S., Münster<br />

Lernen<br />

Zum Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden<br />

Wijnand Donkers von der<br />

Deutschen Annington:<br />

■ Die Deutsche Annington will aus Fehlern<br />

lernen, sagt der Chef der Deutschen<br />

Annington in Ihrem Interview. Der Service<br />

für die Mieter werde verbessert. Gemeldete<br />

Mängel würden schnell behoben.<br />

Davon haben wir in unserer Siedlung<br />

in Bonn bisher noch nichts gemerkt.<br />

S. L., Bonn<br />

Überflüssig<br />

Zum Editorial über die geplante Mietrechtsreform:<br />

■ „Überflüssig wie ein Kropf“, das trifft<br />

den Nagel auf den Kopf, ebenso wie: „Sie<br />

(die Bundesregierung) gaukelt … Handlungsfähigkeit<br />

vor.“ Würde die Energiewende<br />

in die richtige Richtung gelenkt,<br />

würden endlich die quasi unendlichen<br />

Energiepotenziale Sonne und Wasser erschlossen.<br />

Wasser für die elektrolytische<br />

Wasserstoffgewinnung zwecks Pufferung<br />

der am Tage photovoltaisch gewonnenen<br />

Energie. Damit wären solche<br />

verquasten „energetischen Modernisierungen“<br />

überflüssiger als ein Kropf.<br />

Bernhard Roth, Gelsenkirchen


Ablenkungsmanöver<br />

Das Problem drängt. Der Bestand an<br />

preiswerten Wohnungen schrumpft.<br />

Dass die Politik nun unseren Vorschlag<br />

aufnimmt, den sozialen Wohnungsbau<br />

wieder stärker zu fördern, ist richtig.<br />

Doch wenn der ranghöchste Wohnungsbaupolitiker<br />

der Bundesrepublik,<br />

Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer,<br />

nun in einer doch sehr rüden Art seine<br />

Kollegen in den Ländern angeht und ihnen<br />

vorwirft, sie täten zu wenig zum Erhalt<br />

preiswerter Wohnungen, dann<br />

kann ich mich nicht des Gefühls erwehren,<br />

da will jemand von seinen eigenen<br />

Fehlern ablenken.<br />

Die Länder sind zuständig für den sozialen<br />

Wohnungsbau. Sie müssen mehr<br />

für den Erhalt und die Schaffung preiswerter<br />

Wohnungen tun.<br />

Die Förderung des Neubaus<br />

von Sozialmietwohnungen<br />

ist dazu der richtige<br />

Weg. Länder wie<br />

Nordrhein-Westfalen,<br />

Bayern und jetzt auch<br />

wieder verstärkt Hamburg<br />

haben das über die Jahre<br />

hinweg kontinuierlich<br />

auf hohem Niveau getan.<br />

Der Verlust an bezahlbaren<br />

Wohnungen, der geringe<br />

Zuwachs an neuen preisgünstigen<br />

Wohnungen ist jedoch nicht allein den<br />

Ländern anzukreiden. Dafür verantwortlich<br />

ist in hohem Maße der Bund. Bundesbauminister<br />

Dr. Peter Ramsauer ist zumindest<br />

mitverantwortlich für das, was<br />

die schwarz-gelbe Koalition in Berlin in Sachen<br />

Wohnen beschließt oder versäumt.<br />

● Er hat es in der Hand, dass der Bund<br />

über 2013 hinaus den sozialen Wohnungsbau<br />

mit mindestens 518 Millionen<br />

Euro jährlich weiter unterstützt.<br />

● Er ist an den Beschlüssen des Kabi-<br />

Lukas Siebenkotten, Direktor<br />

des Deutschen <strong>Mieterbund</strong>es<br />

netts beteiligt, den Wohnungsbestand<br />

der TLG Immobilien in den östlichen<br />

Bundesländern meistbietend zu verkaufen.<br />

Er lässt es zu, dass seine Parteifreunde<br />

von der CSU in Bayern die<br />

33.000 Wohnungen der BayernLB,<br />

von denen 10.000 in München – in der<br />

teuers ten Stadt Deutschlands – stehen,<br />

ebenfalls meistbietend an private Inves -<br />

toren verkaufen und so preiswerter<br />

Wohnraum vernichtet wird.<br />

● Er hat es als Bauminis -<br />

„Herr<br />

Minister,<br />

kommen Sie<br />

endlich Ihrer<br />

Aufgabe<br />

nach“<br />

ter direkt zu verantworten,<br />

wenn die Koalition<br />

das Wohngeld massiv<br />

kürzt, wie sie es trotz steigender<br />

Energiekosten<br />

durch die Streichung des<br />

Heizkostenzuschusses<br />

vor wenigen Jahren getan<br />

hat.<br />

● Er sieht tatenlos zu,<br />

wenn die Mieten in den<br />

Ballungsräumen weiter<br />

explodieren und nur noch für gut betuchte<br />

Mieter gebaut wird.<br />

Ramsauers Angriff auf seine Länderkollegen<br />

ist ein peinliches Ablenkungsmanöver.<br />

Die soziale Wohnraumförderung ist<br />

eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund<br />

und Ländern. Der Erhalt preiswerter<br />

Wohnungen gehört mit zu den wichtigen<br />

Aufgaben eines Bundesbauminis -<br />

ters. Herr Ramsauer, ich fordere Sie auf,<br />

endlich Ihrer Aufgabe als Bauminister<br />

nachzukommen.<br />

Impressum<br />

INHALT<br />

MIETERZEITUNG AUGUST 4/2012<br />

MZ-Wettbewerb/Leserecho Seite 2<br />

Editorial Seite 3<br />

Baustelle sozialer Wohnungsbau Seite 4<br />

Universitätsstädte auf Ansturm nicht vorbereitet Seite 8<br />

Die Wohnungssuche zu Beginn des Wintersemesters<br />

wird für viele Studentinnen und<br />

Studenten die erste große Herausforderung<br />

am neuen Studienort werden<br />

Wohnungssuche: Wohnung, Wohnheim, WG Seite 10<br />

Besichtigungsrecht Seite 13<br />

Urteile Seite 14<br />

Mietervereine und -verbände berichten ab Seite 16<br />

Verbraucher Seite 19<br />

Bundesrat lehnt Mietrechtsänderung ab Seite 20<br />

Energetische Gebäudesanierung Seite 21<br />

Es ist fünf vor zwölf für die energetische<br />

Sanierung des Gebäudebestandes. Doch<br />

mit der Umsetzung hapert es. Einmal<br />

mehr dreht es sich dabei um die Frage:<br />

Wer soll das bezahlen?<br />

Gut versorgt Seite 22<br />

Begehbarer Baum Seite 23<br />

Strompreise kontra Energiewende Seite 24<br />

GBW-Deal: Seehofer unterstützt Mieter Seite 25<br />

Bundesarbeitstagung 2012 Seite 26<br />

Buchtipps/Kleinanzeigen Seite 27<br />

Der Expertenrat, Nachgefragt, Mietertipp Seite 28<br />

Menschen im Blickpunkt Seite 29<br />

Starke Stücke, Preisrätsel Seiten 30/31<br />

Herausgeber: <strong>Deutscher</strong> <strong>Mieterbund</strong> e. V., Berlin. Verlag: DMB-Verlag Verlags- und Verwaltungsgesellschaft des Deutschen <strong>Mieterbund</strong>es mbH, Littenstraße 10, 10179 Berlin, Postfach 02 10 41, 10121 Berlin,<br />

Telefon: 030/2 23 23-0, Telefax: 030/2 23 23-100. E-Mail: info@mieterbund.de, Internet: www.mieterbund.de<br />

Chefredaktion: Lukas Siebenkotten (verantwortlich). Redaktion: Bernd Bohlen, Ulrich Ropertz. Verantwortliche für Vereins- und Verbandsseiten siehe Seiten 16 und 17<br />

Grafik und Realisation: MS Kompakt GmbH, Amsterdamer Straße 72, 50735 Köln, Telefon: 0221/5348 751, Fax: 0221/53 48 753.<br />

Fotos: Bernd Bohlen, ddp images/AP (1), dena (1), dpa (15), Gunther Geiler (2), imago stock&people (14), Justizministerium Thüringen (1), Leserfotos (1).<br />

Druck: OZ Druck Köln KVD GmbH & Co.KG, August-Horch-Straße 10, 51149 Köln, Telefon 0 76 23/96 4-0. Anzeigenverkauf und -service: Aschendorff Verlag GmbH & Co.KG, An der Hansalinie 1,<br />

48163 Münster, Telefon: 02 51/69 05 69, Fax: 02 51/69 05 78. Bezugspreis: Jahresabonnement: 8 Euro, soweit nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten. Erscheinungsweise: zweimonatlich.<br />

Nachdruck: Nachdruck oder Übernahme redaktioneller Beiträge in Datenbanken nur mit genauer Quellenangabe gestattet; Belegstücke erbeten.<br />

4/2012 MieterZeitung 3


■ Titel<br />

Bezahlbarer Wohnraum wird<br />

immer knapper. Der Ausverkauf<br />

öffentlicher Wohnungsbestände,<br />

die Modernisierung<br />

des Wohnungsbestandes und<br />

das Auslaufen von Miet- und<br />

Belegungsbindungen lassen<br />

den noch verbliebenen preiswerten<br />

Bestand immer weiter<br />

schrumpfen. Einen Ausweg<br />

aus der Misere sehen viele in<br />

einer Renaissance des sozialen<br />

Wohnungsbaus<br />

Die Länder müssen mehr für<br />

den sozialen Wohnungsbau<br />

tun. Sie „bekamen bei der Föderalismusreformwunschgemäß<br />

die Zuständigkeit für die soziale<br />

Wohnraumförderung übertragen. Sie<br />

müssen jetzt dafür Sorge tragen, dass<br />

ausreichend Wohnungen für Menschen<br />

mit niedrigem Einkommen gebaut<br />

werden“. Mit diesem markigen<br />

Spruch schreckte Bundesbauminister<br />

Peter Ramsauer (CSU) seine Länderkollegen<br />

kurz vor der Sommerpause auf.<br />

„Wohnen darf nicht zum Luxus werden“,<br />

sagte er Ende Juni der Bild-Zeitung.<br />

Den Ländern warf er vor, die vom<br />

Bund bereitgestellten Finanzmittel für<br />

den sozialen Wohnungsbau von jährlich<br />

518 Millionen Euro nicht sachgerecht<br />

einzusetzen. „Einige geben das<br />

Geld offenbar für andere Dinge aus. Damit<br />

versündigen sie sich an den sozial<br />

Schwachen – das darf nicht sein“, tönte<br />

Ramsauer in seiner Eigenschaft als Bauminister,<br />

als der er bisher wenig in Erscheinung<br />

getreten ist.<br />

Der Aufschrei aus den Ländern kam<br />

prompt. Die vom Bund zur Verfügung<br />

gestellten Mittel würden natürlich für<br />

die soziale Wohnraumförderung eingesetzt.<br />

Vor allem in den ostdeutschen<br />

Bundesländern stößt Ramsauers Vorstoß<br />

auf taube Ohren. Es gäbe genug Sozialwohnungen,<br />

heißt es unisono aus<br />

den zuständigen Ministerien in Sachsen,<br />

Sachsen-Anhalt und Thüringen.<br />

Hamburg und Hessen verweisen auf ihre<br />

steigenden Aktivitäten. Nordrhein-<br />

Westfalen und Bayern lässt die Kritik<br />

aus Berlin völlig kalt. Schließlich sind es<br />

die beiden einzigen Flächenländer, die<br />

4 MieterZeitung 4/2012<br />

Lauter werden die Forderungen<br />

nach einer besseren<br />

Förderung des sozialen<br />

Wohnungsbaus durch Bund<br />

und Länder auch aus der<br />

Immobilienwirtschaft. Die<br />

sieht sich selbst kaum noch<br />

in der Lage, preiswerte<br />

Wohnungen zu bauen<br />

Baustelle<br />

sozialer<br />

Wohnungsbau<br />

auch nach der Reform des sozialen<br />

Wohnungsbaus im Jahr 2001 und der<br />

Übertragung der sozialen Wohnraumförderung<br />

auf die Länder im Jahr 2006<br />

den sozialen Wohnungsbau noch im<br />

nennenswerten Umfang fördern.<br />

Die Gescholtenen drehten den Spieß<br />

alsbald um. Bundesbauminister Peter<br />

Ramsauer wolle nur von eigenem<br />

Nichtstun ablenken. Er müsse die Bedingungen<br />

für den Wohnungsbau insgesamt<br />

verbessern, heißt es. Der Bund<br />

müsse seine Aufgaben lösen. Der Bauminister<br />

müsse sich endlich dafür einsetzen,<br />

dass die Regierungskoalition<br />

auch nach dem Jahr 2013 weiter För-


dermittel bereitstelle. Da gibt es in der<br />

Tat Entscheidungsbedarf: Im Jahr 2013<br />

läuft die derzeitige Regelung, wo -<br />

nach der Bund jährlich<br />

518 Millionen Euro zur<br />

sozialen Wohnraumförderung<br />

beisteuert, aus. Wie es<br />

weitergeht, ist völlig offen.<br />

Die Tatsache, dass ein SPD-<br />

Antrag zur Fortsetzung der<br />

Förderung bis zum Jahr<br />

2019 (siehe Kasten Seite 7)<br />

mit der Stimmenmehrheit<br />

der schwarz-gelben Regierungskoalitionfederführend<br />

an den Haushaltsausschuss<br />

überwiesen worden<br />

ist, bezeichnet die Kampagne<br />

„Impulse für den<br />

Wohnungsbau“ – zu der<br />

auch der Deutsche <strong>Mieterbund</strong><br />

gehört – als „völlig<br />

falsches Signal“. Die Entscheidung<br />

über die Zukunft<br />

der sozialen Wohnraumförderung<br />

gehöre in<br />

den Bauausschuss. Es sei<br />

ein schlechtes Zeichen,<br />

Wohnungspolitik nach<br />

Diktat der Haushalte zu<br />

machen.<br />

Der Deutsche <strong>Mieterbund</strong><br />

erinnert daran, dass der so-<br />

ziale Wohnungsbau eine Gemeinschaftsaufgabe<br />

von Bund und Ländern<br />

ist. „Wir brauchen mehr sozialen Wohnungsbau“,<br />

sagte DMB-Direktor Lukas<br />

Siebenkotten. Zwar seien dafür in erster<br />

Linie die Länder zuständig, aber auch<br />

der Bund dürfe sich bei dieser Frage<br />

nicht aus der Verantwortung stehlen.<br />

Siebenkotten forderte die Länder auf,<br />

verstärkt in den sozialen Mietwohnungsneubau<br />

zu investieren. Vom<br />

Bund verlangte er, seine Zahlungen für<br />

den sozialen Wohnungsbau über das<br />

Jahr 2013 hinaus zu garantieren.<br />

Das Problem drängt<br />

Die soziale Wohnraumförderung, insbesondere<br />

auch der Neubau von Sozialwohnungen,<br />

ist ein wirksames Instrument,<br />

preiswerten Wohnraum zu<br />

schaffen. Das zeigt allein schon ein<br />

Blick in dessen Historie. Mit Hilfe des<br />

sozialen Wohnungsbaus lösten Bund<br />

und Länder nach 1950 die große Wohnungsnot<br />

nach dem Zweiten Welt-<br />

Umfrage<br />

München - Die Mehrheit der<br />

Deutschen ist davon überzeugt,<br />

dass Sozialwohnungen auch in<br />

Zukunft gebraucht werden. Laut<br />

einer Umfrage des Nürnberger<br />

Marktforschungsinstituts GfK im<br />

Auftrag des Verbandes bayerischer<br />

Wohnungsunternehmen (VdW<br />

Bayern) sprachen sich 98 Prozent<br />

aller Befragten für den öffentlich<br />

geförderten Wohnungsbau aus.<br />

Die hohe Zustimmung besteht unab<br />

hängig von Ortsgröße, Wohnverhältnis<br />

und Einkommen.<br />

Selbst 97 Prozent der Besserverdienenden<br />

empfinden den Angaben<br />

zufolge Sozialwohnungen als unverzichtbar<br />

in Deutschland.<br />

krieg. Im großen Stil förderte der Staat<br />

den Bau von Wohnungen. Die Rekorde<br />

im Wohnungsbau in den Jahren 1972<br />

bis 1974, in denen jährlich bis an die<br />

700.000 Wohnungen fertiggestellt<br />

wurden, wären ohne die staatliche Förderung<br />

undenkbar gewesen. Bis 1989<br />

entstanden rund 4,3 Millionen Wohn -<br />

einheiten. Sie sollten laut Gesetz breiten<br />

Schichten der Bevölkerung „ein angemessenes<br />

Wohnen“ sichern. Eine Renaissance<br />

erlebte der soziale Wohnungsbau<br />

noch einmal kurz nach der<br />

Wende. Über zehn Milliarden Euro<br />

stellten Bund und Länder von 1993 bis<br />

1995 jährlich zur Verfügung. Bis zu<br />

150.000 Sozialwohnungen wurden<br />

Jahr für Jahr bewilligt. Danach zogen<br />

sich Bund und Länder bis zur Jahr -<br />

tausendwende immer mehr aus dem<br />

sozialen Wohnungsbau zurück. Die Bewilligungszahlen<br />

gingen deutlich zurück.<br />

Die Ausgaben ebenfalls.<br />

Die Konsequenz: Die Zahl der noch<br />

existierenden Sozialwohnungen geht<br />

rapide zurück. Rund 3,9 Millionen Sozialwohnungen<br />

zählten die Statistiker<br />

noch im Jahr 1987. Ende 2010 waren es<br />

lediglich noch 1,05 Millionen. Allein in<br />

den Jahren 2002 bis 2008 schrumpfte<br />

der Gesamtbestand der gebundenen<br />

Mietwohnungen in Deutschland um<br />

28 Prozent.<br />

4/2012 MieterZeitung 5


■ Titel<br />

Seit der Reform 2001 wurden immer weniger<br />

neue Sozialwohnungen gebaut.<br />

Vor allem der Neubau von Mietwohnungen<br />

schrumpfte auf eine Restgröße von<br />

11.847 Einheiten im Jahr 2010. Das sind<br />

gerade mal knapp<br />

15 Prozent der Einheiten,<br />

die Jahr für<br />

Jahr aus der Bindung<br />

fallen. Knapp<br />

eine Milliarde Euro<br />

gaben Bund und<br />

Länder 2010 noch<br />

für den sozialen<br />

Wohnungsbau<br />

aus. 448 Millionen<br />

Euro entfielen dabei<br />

auf den Neubau<br />

von Mietwohnungen.<br />

Nach 2001 hat sich<br />

die Struktur der sozialenWohnraumförderungerheblich<br />

verändert.<br />

Ein immer größer werdender Anteil der<br />

Mittel fließt in die Förderung von Eigentumsmaßnahmen.<br />

Im Jahr 2010 entfielen<br />

56,5 Prozent der geförderten Wohn -<br />

einheiten auf die Eigentumsförderung.<br />

Vor allem das Land Baden-Württemberg<br />

schichtete immer mehr Mittel um. Im<br />

Jahr 2008 lag der Anteil der geförderten<br />

Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der<br />

sozialen Wohnraumförderung dort bei<br />

97,5 Prozent. Verstärkt haben die Länder<br />

nach 2001 auch in die Modernisierung<br />

des Bestandes investiert, wodurch neue<br />

Bindungen oder bestehende verlängert<br />

wurden.<br />

Nur wenige Länder fördern den sozialen<br />

Wohnungsbau auf hohem Niveau.<br />

Das Gros der Länder stockt die Kompensationsmittel<br />

des Bundes nicht<br />

oder nur geringfügig auf. Nordrhein-<br />

Westfalen, Bayern und Hamburg geben<br />

dagegen ein Vielfaches von dem aus,<br />

was sie selbst vom Bund dafür bekommen.<br />

Baden-Württemberg, das Land<br />

mit der größten Zahl an Städten mit<br />

teuren Mieten, hat in den Jahren 2007<br />

und 2010 aus eigener Tasche weniger<br />

als der Bund bereitgestellt. 42,22 Millionen<br />

Euro erhält das Land jährlich vom<br />

Bund. Einschließlich der Mittel des<br />

Bundes stellte die Landesregierung in<br />

6 MieterZeitung 4/2012<br />

Im Jahr 2013 läuft die derzeitige Regelung, wonach der Bund jährlich<br />

518 Millionen Euro zur sozialen Wohnraumförderung beisteuert, aus.<br />

Wie es weitergeht, ist völlig offen<br />

Baden-Württemberg im Jahr 2007 gerade<br />

mal 45,67 Millionen Euro bereit, im<br />

Jahr 2010 waren es 67,5 Millionen Euro.<br />

Dagegen lassen sich zum Beispiel<br />

Nordrhein-Westfalen die Förderung<br />

des sozialen Wohnungsbaus das Fünffache,<br />

Bayern das Zweieinhalbfache<br />

und Hamburg das Zwölffache der<br />

Bundesmittel kosten.<br />

Zwei Extreme<br />

Die unterschiedliche Förderintensität<br />

der Länder führt zu extrem unterschiedlichen<br />

Entwicklungen in den einzelnen<br />

Städten. So wird die Förderung von Sozialmietwohnungen<br />

in Stuttgart im<br />

Jahr 2012 einen neuen Tiefstand erreichen.<br />

Gerade mal 29 neue Sozialmietwohnungen<br />

sollen in einer der teuers -<br />

ten Städte Deutschland in diesem<br />

Jahr entstehen. In der schwäbischen<br />

Metropole gibt es derzeit gerade noch<br />

13.000 Sozialmietwohnungen. Vor wenigen<br />

Jahren war es noch die doppelte<br />

Anzahl und jährlich fallen rund 700 aus<br />

der Bindung heraus.<br />

Die Stadt Hamburg dagegen hat die Finanzmittel<br />

für den Neubau um 30 auf<br />

100 Millionen Euro erhöht. Damit sollen<br />

mindestens 1.200 klassische Sozialwohnungen<br />

mit einer Anfangsmiete<br />

von 5,90 Euro je Quadratmeter sowie<br />

weitere 800 Wohnungen für Haushalte<br />

mit einem mittleren Einkommen und<br />

einer Miete von acht Euro je Quadratmeter<br />

gefördert werden. Zusätzlich werden<br />

rund 90 Millionen Euro in die Modernisierung<br />

von Wohnungen gesteckt,<br />

die anschließend der Mietpreisbindung<br />

unterliegen. Immerhin 3.200 Wohnungen<br />

würden dann einer Mietpreis -<br />

bindung unterliegen. Da gleichzeitig<br />

1.150 Wohnungen aus der Bindung<br />

fallen, ergibt sich für Hamburg daraus<br />

für das Jahr 2012 ein beachtliches Plus.


Warnung<br />

Lauter werden die Forderungen<br />

nach einer besseren Förderung des<br />

sozialen Wohnungsbaus durch<br />

Bund und Länder auch aus der Immobilienwirtschaft.<br />

Die sieht sich<br />

selbst kaum noch in der Lage, preiswerte<br />

Wohnungen zu bauen.<br />

Die Wohnungswirtschaft investiert<br />

seit Jahren immer mehr in den Bau<br />

und die Modernisierung von Wohnungen<br />

für besser gestellte Mieter.<br />

Eine repräsentative Umfrage des<br />

Bundesverbandes deutscher Wohnungs-<br />

und Immobilienunternehmen<br />

(GdW) zum Neubau der rund<br />

3.000 in seinen Regionalverbänden<br />

organisierten Unternehmen im Jahr<br />

2010 hat deutlich gemacht, dass der<br />

Neubau vorrangig im oberen Preissegment<br />

erfolgte. Dort liegen die<br />

Kaltmieten im Durchschnitt bei<br />

acht Euro und darüber. Im unteren<br />

Preissegment (Mietendurchschnitt<br />

5,74 Euro) wurde in den westlichen<br />

Ländern nur noch jede fünfte neue<br />

Wohnung errichtet. Für den GdW<br />

steht damit fest: Der Neubau ist durch<br />

die Anforderungen an die Energie -<br />

effizienz, aber auch durch die Preise<br />

für den Bau so teuer geworden, dass er<br />

sich in vielen Fällen nur noch im oberen<br />

Mietpreissegment rechnet. Der<br />

GdW befürchtet deshalb eine soziale<br />

Spaltung in den Städten. „Es gibt vor<br />

allem in Ballungsgebieten zu wenig<br />

Wohnungen, um sozial schwächere<br />

Menschen weiterhin ausreichend<br />

versorgen zu können“, erklärte GdW-<br />

Präsident Axel Gedaschko Mitte Juli<br />

dem Bremer „Weser-Kurier“.<br />

DMB-Direktor Lukas Siebenkotten<br />

hat kürzlich den Bau von jährlich<br />

40.000 neuen Sozialmietwohnungen<br />

gefordert. Das ist ein Drittel des<br />

jährlichen Neubaubedarfs an Mietwohnungen<br />

und das Vierfache dessen,<br />

was im Jahr 2010 tatsächlich gefördert<br />

wurde. Bundesbauminister<br />

Peter Ramsauer, seine Kolleginnen<br />

und Kollegen in den Ländern haben<br />

eine neue Baustelle, eine Großbaustelle,<br />

wie DMB-Direktor Lukas Siebenkotten<br />

sagt. Derzeit gehen die Arbeiten<br />

äußerst schleppend voran. ■<br />

Soziale Wohnraumförderung<br />

bleibt unverzichtbar<br />

Berlin - Die SPD-Fraktion im Bundestag setzt sich dafür ein, dass der Bund die<br />

soziale Wohnraumförderung im Zeitraum von 2014 bis 2019 mindestens im bisherigen<br />

Umfang fortsetzt. Ohne diese Förderung sei „eine erhebliche Verknappung<br />

von bedarfsgerechten, preiswerten, barrierefreien und energetisch sanierten<br />

Wohnungen zu erwarten“, heißt es zur Begründung im Antrag. Ein Ausstieg<br />

aus der Förderung würde die nationalen und europäischen politischen Ziele der<br />

Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Anpassung an den demographischen<br />

Wandel sowie der Reduzierung klimaschädlicher Emissionen konterkarieren.<br />

Die bisherige Förderung durch den Bund in Höhe von 518 Millionen Euro jährlich<br />

läuft im Jahr 2013 aus. Die Koalitionsfraktionen CDU, CSU und FDP haben<br />

sich bisher nicht konkret dazu geäußert, ob und in welchem Umfang sie die soziale<br />

Wohnraumförderung fortführen wollen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu<br />

lediglich, dass man dies überprüfen werde.<br />

Die Forderung der Sozialdemokraten, die Fördermittel mindestens in gleicher<br />

Höhe weiterzuzahlen, wird von vielen Experten unterstützt. Erst kürzlich kam eine<br />

im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im<br />

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) erstellte Studie zu dem Ergebnis,<br />

dass die soziale Wohnraumförderung weiter erforderlich sei. „Ohne soziale<br />

Wohnraumförderung im mindestens bisherigen Umfang würde es im Zeit -<br />

raum 2014 bis 2019 insbesondere in den Wachstumsregionen zu einer erheblichen<br />

Verknappung von bedarfsgerechten Wohnungen für Zielgruppenhaushalte,<br />

also preiswerte und sogleich barrierefreie und/oder energetisch sanierte<br />

Wohnungen, kommen“, stellen die Autoren unmissverständlich klar.<br />

Die Kampagne „Impulse für den Wohnungsbau“, zu der sich führende Organisationen<br />

und Verbände der Bau- und Immobilienbranche zusammengeschlossen<br />

haben (unter anderem der<br />

Deutsche <strong>Mieterbund</strong>), forderte<br />

die Bundesregierung erst kürzlich<br />

auf, den Wohnungsbau stärker zu<br />

fördern, unter anderem durch eine<br />

Verstetigung und Erhöhung der direkten<br />

Förderung im Rahmen des<br />

sozialen Wohnungsbaus. Angesichts<br />

eines zusätzlichen Bedarfs<br />

von 825.000 neuen Mietwohnungen<br />

bis 2017 sprach sich DMB-Direktor<br />

Lukas Siebenkotten für eine<br />

Mietwohnungsoffensive aus. „Wir<br />

brauchen insbesondere auch mehr<br />

preiswerte Wohnungen in den<br />

Großstädten und Ballungszentren,<br />

vor allem auch mehr Sozialwohnungen“,<br />

erklärte er.<br />

Die Sozialdemokraten im Bundestag<br />

zielen mit ihrem Antrag jedoch<br />

Erstrebenswerter sozialer<br />

Wohnungsbau: das<br />

Hundertwasser-Gebäude in Wien<br />

nicht nur auf eine Verstetigung oder gar Erhöhung der Mittel des Bundes für den<br />

sozialen Wohnungsbau, sondern fordern auch von den Ländern ein höheres Engagement.<br />

Die von den Sozialdemokraten angestrebte soziale Wohnraumförderung<br />

sieht unter anderem auch den altersgerechten und barrierefreien Umbau<br />

des Wohnungsbestandes vor sowie dessen energetische Sanierung. Gerade<br />

bei der energetischen Sanierung sei die Wohnraumförderung erforderlich, um<br />

eine Verdrängung von Altmietern zu vermeiden und einzelne Quartiere vor<br />

überproportional steigenden Mieten zu schützen.<br />

4/2012 MieterZeitung 7


■ Studentisches Wohnen<br />

Auf Ansturm nicht vorbereitet<br />

Studentenbuden<br />

sind in vielen<br />

Universitätsstädten<br />

rar. Der Wettbewerb<br />

ist hart. Wer zum<br />

Wintersemester noch eine<br />

Wohnung braucht,<br />

der sollte rechtzeitig mit<br />

der Suche beginnen.<br />

Besonders Erstsemester<br />

haben es schwer, eine<br />

Unterkunft zu finden.<br />

Im vergangenen Jahr<br />

drängten 516.000 an die<br />

Universitäten und Fachhochschulen.<br />

In diesem<br />

Jahr werden wieder über<br />

eine halbe Million erwartet.<br />

Ein Großteil von ihnen<br />

weiß<br />

heute noch<br />

nicht, ob er einen<br />

der begehrtenStudienplätze<br />

in<br />

seinem<br />

Wunschfach<br />

bekommt.<br />

Noch weniger<br />

weiß er,<br />

an welcher Universität er<br />

sein Studium aufnehmen<br />

kann. Mancher bekommt<br />

erst kurz vor Semesterbeginn<br />

Bescheid.<br />

Dann sind die örtlichen<br />

Wohnungsmärkte leer<br />

gefegt. Und selbst wer die<br />

Zusage für den begehrten<br />

Studienplatz schon<br />

frühzeitig in der Tasche<br />

hat, hat große Zugangsschwierigkeiten<br />

zum studentischen Wohnungsmarkt,<br />

wenn er weit vom zukünftigen Studienort<br />

entfernt wohnt und nicht mal eben<br />

kurz zu einer Wohnungsbesichtigung<br />

anreisen kann. Teure Reisekosten passen<br />

nicht ins Budget des Studienanfängers.<br />

Wer nicht rechtzeitig vor Ort sein kann,<br />

hat dann oft schon verloren.<br />

Bessere Karten hat der, der mit den Ver-<br />

8 MieterZeitung 4/2012<br />

Die Universitätsstädte in Deutschland sind auf den zu<br />

erwartenden Ansturm im Wintersemester 2012/2013<br />

nicht vorbereitet. Doppelte Abiturjahrgänge und eine<br />

steigende Anzahl an Abiturienten drängen in die<br />

Universitäten und Fachhochschulen. Der Kampf um<br />

Studienplätze, vor allem aber auch der Kampf um die<br />

<strong>notwendig</strong>e Bleibe am Studienort, hat begonnen<br />

hältnissen am Studienort vertraut ist.<br />

Viele Angebote werden nicht in der Zeitung<br />

oder im Internet inseriert. Das Beste<br />

ist oft schon durch Werbung von Mund<br />

zu Mund weg.<br />

Wer eine preiswerte Unterkunft sucht,<br />

wird zuerst nach einem freien Platz im<br />

Studentenheim fragen. Über die Vergabe<br />

der raren Studentenheimplätze entscheiden<br />

die Studentenwerke. Dort ist das<br />

Wohnen immer noch<br />

am preiswertesten. Die<br />

Chance, einen Platz zu<br />

bekommen, ist jedoch<br />

gering und sinkt umso<br />

mehr, je näher der Semesterbeginnheranrückt.<br />

Die Wartelisten<br />

sind lang.<br />

Besondere Wohnungsprogramme<br />

für Studierende<br />

offerieren in vielen<br />

Großstädten auch<br />

Wohnungsunternehmen<br />

der öffentlichen<br />

Hand. Selbst in teuren<br />

Großstädten wie Hamburg<br />

ermöglichen Förderprogramme<br />

seitens<br />

der Stadt eine BAföGfreundliche<br />

Miete in<br />

ausgewählten Wohnungen<br />

der städtischen<br />

Gesellschaft SA-<br />

GA GWG. Die städtischeWohnungsgesellschaft<br />

GAG und das<br />

Studentenwerk in<br />

Köln haben eine Liste<br />

mit über 100 GAG-<br />

Wohnungen erstellt,<br />

die für Studenten geeignet<br />

sind.<br />

Vor allem in ostdeutschen<br />

Städten werben<br />

die kommunalen<br />

Wohnungsunternehmen<br />

mit besonderen<br />

Angeboten für Studenten,<br />

egal ob als Single-<br />

Wohnung oder für eine<br />

WG. Die Angebote sind dank der entspannten<br />

Wohnungsmärkte gut. Generell<br />

gilt aber: Die Angebote sind umso<br />

besser, je schlechter sich die Wohnung<br />

auf dem freien Markt vermieten lässt.<br />

Den meisten Studierenden bleibt nur die<br />

Suche auf dem freien Wohnungsmarkt.<br />

Kleinappartements und Kleinstwohnungen<br />

für Singles übersteigen meist das<br />

studentische Budget. Die studentische


Mehr<br />

<strong>notwendig</strong><br />

Frankfurt/Oder - Das Deutsche<br />

Studentenwerk drängt auf den Bau<br />

zusätzlicher Wohnheimplätze. Anlässlich<br />

einer Tagung in Frankfurt an<br />

der Oder forderte es Bund und Länder<br />

auf, zusätzliche Wohnheimplätze<br />

zu bauen. Mindestens 25.000 zusätzliche<br />

Plätze seien noch <strong>notwendig</strong>.<br />

Die jetzt im Bau befindlichen<br />

9.000 Plätze reichten angesichts<br />

steigender Studentenzahlen nicht<br />

aus. Das Studentenwerk bietet<br />

bundesweit 181.000 Plätze in<br />

Wohnheimen an. Im Schnitt kostet<br />

die Miete dort 208 Euro im Monat.<br />

Wohngemeinschaft ist dann die einzige<br />

Chance auf eine bezahlbare Unterkunft.<br />

Studienanfänger haben nur dann eine<br />

Chance auf einen Platz in einer WG,<br />

wenn einzelne Mitglieder aus bestehenden<br />

WGs ausscheiden. Derartige Angebote<br />

sind in der Regel am Schwarzen<br />

Brett am Eingang zu den Instituten zu<br />

finden. Pinnwände gibt es auch in vielen<br />

Studentenkneipen. Über einzelne Angebote<br />

erfährt der Wohnungssuchende oft<br />

aber nur durch Mundpropaganda während<br />

der Seminare und Vorlesungen.<br />

Neue Wohngemeinschaften finden in<br />

der Regel erst während des Studiums zusammen.<br />

Wie gut die Aussichten auf dem Wohnungsmarkt<br />

für Studenten sind, hängt<br />

ganz entscheidend vom örtlichen Wohnungsmarkt<br />

ab. Derjenige, der in einer<br />

Stadt wie München, wo der Wohnungsmarkt<br />

für preiswerte Wohnungen leer<br />

gefegt ist, eine Wohnung sucht, hat<br />

weitaus höhere Hürden auf dem Weg<br />

zur bezahlbaren Studentenbude zu meis -<br />

tern, als jemand, der sich in Halle oder<br />

Leipzig auf die Suche macht. Das On -<br />

<strong>Dramatische</strong> <strong>Situation</strong><br />

Köln - Der Wohnungsmarkt für Studenten<br />

in Köln ist leer gefegt. Die <strong>Situation</strong><br />

ist dramatisch, noch ehe die Erstsemester<br />

auf den Wohnungsmarkt<br />

drängen. Während das Studentenwerk<br />

die Schuld dafür beim Land und bei der<br />

Stadt sucht und deren geringe Bereitschaft<br />

zur finanziellen Unterstützung<br />

kritisiert, übt Kölns Mietervereinschef<br />

Franz-Xaver Corneth nun Kritik am<br />

Studentenwerk.<br />

Köln sei die am schlechtesten mit Studentenwohnungen<br />

versorgte Universitätsstadt<br />

in Deutschland, sagte er<br />

dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Das Studentenwerk<br />

könne nicht darauf warten,<br />

dass private Investoren Wohnheime<br />

bauten. Das Studentenwerk habe<br />

die Aufgabe, Studenten mit bezahlbarem<br />

Wohnraum zu versorgen, erklärte<br />

Corneth, der selbst bis zum Ende der<br />

90er Jahre Verwaltungsratsvorsitzender<br />

des Studentenwerkes war. Er wirft<br />

dem Kölner Studentenwerk vor, die<br />

Entwicklung der Studentenzahlen<br />

nicht richtig eingeschätzt zu haben<br />

und deshalb eine bedarfsgerechte Pla-<br />

nung nicht durchgeführt habe. Angesichts<br />

der dramatischen Lage hält<br />

Franz-Xaver Corneth es durchaus für<br />

sinnvoll, auch ungewöhnliche<br />

Unterkünfte, wie etwa die Kalker Polizeiwache,<br />

auf ihre Eignungen zu<br />

prüfen. Für sinnvoll hält er auch eine<br />

Kampagne, mit der die Kölner Bevölkerung<br />

um Mithilfe gebeten wird.<br />

„Vor allem alte Menschen könnten<br />

Studenten als Untermieter aufnehmen,<br />

um ihre Wohnungen trotz steigender<br />

Mieten halten zu können“, erklärte<br />

Corneth.<br />

Als Vorsitzender einer der größten Mietervereine<br />

im Deutschen <strong>Mieterbund</strong><br />

weist Corneth auf den immer schärfer<br />

werdenden Verdrängungswettbewerb<br />

zwischen Studenten, die eine Wohngemeinschaft<br />

gründen wollen, und Familien,<br />

die auf Wohnungssuche sind, hin.<br />

Für einen Vermieter sei es lohnender,<br />

die Zimmer in Einzelvermietung an<br />

Studenten zu vermieten als an eine Familie.<br />

Solche Entwicklungen seien eine<br />

logische Folge, „wenn es zu wenig<br />

Wohnungen für Studierende gibt“.<br />

line-Portal ImmobilienScout24 untersuchte<br />

kürzlich die Mietpreise an<br />

166 Universitätsstandorten in Deutschland.<br />

Dass München auf Platz eins der<br />

Rangliste liegt, kann angesichts der<br />

angespannten Wohnungsmarktsituation<br />

vor Ort niemanden verwundern.<br />

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monatlich schon ab<br />

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Fast 13 Euro müssen dort pro Quadratmeter<br />

gezahlt werden – kalt. Auf Platz<br />

zwei folgt Frankfurt am Main mit einem<br />

Durchschnittspreis von knapp zwölf<br />

Euro. Unter den teuersten 20 Städten<br />

hat ImmobilienScout24 unter anderem<br />

so beliebte und bekannte Studienorte<br />

aufgelistet wie Hamburg, Heidelberg,<br />

Freiburg, Düsseldorf, Trier, Köln, Mainz,<br />

Müns ter, Konstanz und Bonn. In allen<br />

diesen Städten sind mindestens 8,60 Euro<br />

je Quadratmeter fällig.<br />

Andere beliebte Universitätsstädte haben<br />

dagegen immer noch ganz erschwingliche<br />

Mieten, etwa Aachen, Gießen<br />

oder Berlin. Dort finden Studenten<br />

im Schnitt eine Unterkunft zu Quadratmeterpreisen<br />

zwischen 7 und 7,50 Euro.<br />

Preiswert wohnen Studenten vor allen<br />

Dingen immer noch in den ostdeutschen<br />

Universitätsstädten. In Dresden,<br />

Erfurt oder Weimar liegen die Preise im<br />

Schnitt bei 6 bis 6,50 Euro. Besonders<br />

günstig sind Halle/Saale, Leipzig oder<br />

Dessau. Zwischen 4,50 und 5,50 Euro<br />

kos tet dort der Quadratmeter.<br />

Doch ganz gleich, wo Semesteranfänger<br />

jetzt oder in den nächsten Wochen auf<br />

Wohnungssuche gehen, gilt das Gorbatschow-Zitat<br />

von demjenigen, der bestraft<br />

wird, wenn er zu spät kommt. ■<br />

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4/2012 MieterZeitung 9


■ Wohnungssuche<br />

Wohnung, Wohnheim, WG<br />

Mietwohnung<br />

Die normale Mietwohnung<br />

kann ein Altbau<br />

oder Neubau, eine Sozialwohnung<br />

oder freifinanzierte<br />

Wohnung<br />

sein, eine Genossenschaftswohnung,<br />

unter<br />

Umständen auch eine<br />

Einlieger- oder eine Eigentumswohnung.<br />

Doch Studentinnen<br />

und Studenten haben<br />

hier nur scheinbar die<br />

Qual der Wahl. Voraussetzung<br />

für eine Sozialwohnung<br />

ist ein Wohnberechtigungsschein.<br />

Wer diesen Berechtigungsschein<br />

bekommt,<br />

hat noch längst keine<br />

Wohnung. Es gibt viel<br />

mehr Berechtigte als Sozialwohnungen,<br />

und<br />

im Zweifel haben Familien<br />

oder Alleinerziehende<br />

die deutlich<br />

besseren Chancen.<br />

Auch Genossenschaftswohnungen<br />

sind schnell<br />

vergeben. Wer eine solche<br />

Wohnung anmieten<br />

will, muss Mitglied<br />

der Genossenschaft<br />

sein, oft gibt es Wartelis -<br />

ten. Eigentumswohnungen<br />

sind teuer, genauso<br />

wie Neubau- und<br />

Einliegerwohnungen.<br />

Was bleibt, ist die klassische<br />

Altbauwohnung.<br />

Damit ist nicht die aufwendig<br />

sanierte Wohnung<br />

mit Stuckdecken,<br />

Balkon oder Terrasse gemeint, sondern<br />

eher eine „Einfach-Wohnung“ mit wenig<br />

Komfort. Beim Abschluss eines<br />

Mietvertrages kann aber die Miethöhe<br />

frei vereinbart werden. Es gibt praktisch<br />

keine gesetzliche Vorschrift, die eine<br />

10 MieterZeitung 4/2012<br />

Die Wohnungssuche zu Beginn des Wintersemesters ist<br />

für viele Studentinnen und Studenten die erste große<br />

Herausforderung am neuen Studienort.<br />

Die MieterZeitung beschreibt, welche Möglichkeiten es<br />

gibt und welche mietrechtlichen Regelungen für die<br />

einzelnen Wohnungstypen gelten<br />

Obergrenze bestimmt. Während des<br />

Mietverhältnisses selbst ist genau geregelt,<br />

wie sich die Miete entwickeln<br />

kann. Es gilt das Prinzip der Vergleichs -<br />

miete. Danach darf der Vermieter<br />

höchstens so viel Miete fordern, wie vor<br />

Ort für vergleichbare<br />

Wohnungen im Durchschnitt<br />

schon gezahlt<br />

wird. Meistens stützt<br />

sich der Vermieter dabei<br />

auf einen Mietspiegel.<br />

Liegt die Miete<br />

deutlich unter der<br />

Durchschnittsmiete<br />

am Wohnort, bestimmt<br />

die sogenannte<br />

Kappungsgrenze, dass<br />

die Miete innerhalb<br />

von drei Jahren höchs -<br />

tens um 20 Prozent steigen<br />

darf.<br />

Solange der Mieter die<br />

Miete pünktlich zahlt<br />

und auch sonst die Regelungen<br />

des Mietvertrages<br />

beachtet, kann<br />

der Vermieter allenfalls<br />

dann kündigen, wenn<br />

er einen gesetzlich anerkanntenKündigungsgrund<br />

hat, zum Beispiel<br />

Eigenbedarf. Das ist der<br />

Fall, wenn er die Wohnung<br />

für sich selbst oder<br />

für einen nahen Angehörigen<br />

benötigt. Mieter<br />

können das Mietverhältnis<br />

jederzeit und<br />

ohne Angabe von<br />

Gründen kündigen, mit<br />

einer Frist von drei Monaten.<br />

Ausnahme: Im<br />

Mietvertrag ist ein Kündigungsausschluss<br />

oder<br />

Kündigungsverzicht<br />

vereinbart.<br />

Meistens verlangt der<br />

Vermieter eine Mietsicherheit,<br />

die sogenannte<br />

Mietkaution. Das ist zulässig. Sie darf<br />

maximal drei Monatsmieten betragen<br />

und muss am Ende der Mietzeit, wenn<br />

der Vermieter keine Gegenansprüche<br />

mehr hat, mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt<br />

werden.


Studentenwohnheim<br />

Hier ticken die Mietrechts-Uhren anders.<br />

Es gelten zahlreiche Sonderregelungen.<br />

Es können Brutto- oder Inklusivmieten<br />

vereinbart werden, bei denen nicht mehr<br />

über die Betriebs- und Heizkosten abgerechnet<br />

wird. Die gesetzlichen Vorschriften<br />

zu Mieterhöhungen im laufenden<br />

Mietverhältnis, das sogenannte Vergleichsmietensystem,<br />

gelten nicht, Kündigungsschutzbestimmungen<br />

ebenfalls<br />

nicht. Die Mietdauer kann fest an die<br />

Laufzeit eines Semesters gebunden werden,<br />

und die Mietkaution wird nicht verzinst.<br />

Aber nicht immer, wenn Zimmer oder<br />

Appartements in einem Haus an Studentinnen<br />

und Studenten vermietet werden,<br />

kann von einem Studentenwohnheim<br />

die Rede sein. Der Bundesgerichtshof hat<br />

hier vor Kurzem klargestellt, wann ein<br />

Wohngebäude als Studentenwohnheim<br />

einzustufen ist (BGH VIII ZR 92/11). Vermieter<br />

müssen hier ein konkretes Belegungskonzept<br />

mit zeitlicher Begrenzung<br />

der Mietzeit und Rotation praktizieren.<br />

Wohngemeinschaft<br />

Zusammen mit anderen Studentinnen<br />

und Studenten wohnen und die Miete<br />

für die Wohnung teilen – das hört sich<br />

gut an, birgt aber auch Risiken und Probleme.<br />

Vorab ist eine Grundsatzfrage zu<br />

klären: Soll die Wohnung von einem<br />

Hauptmieter angemietet werden oder<br />

von allen potenziellen WG-Mitgliedern<br />

gemeinsam?<br />

Wird die Wohnung gemeinsam ange-<br />

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und vor Ort für erholsame Ferien.<br />

mietet, müssen alle WG-Mitglieder den<br />

Mietvertrag unterschreiben. Alle werden<br />

Mieter, alle haben die gleichen<br />

Rechte und Pflichten. Für die Mietzahlung<br />

sind dann alle gemeinsam verantwortlich.<br />

Will eines der WG-Mitglieder ausziehen,<br />

kann es nicht einfach kündigen.<br />

Mit einem Auszug oder einer Kündigung<br />

müssen der Vermieter und alle<br />

Mitmieter einverstanden sein. Rechtlich<br />

kann das Mietverhältnis immer nur<br />

von allen Mietern gemeinsam gekündigt<br />

werden. Ist eine Einigung nicht<br />

möglich, muss das Mietverhältnis von<br />

allen Mietern gemeinsam beendet werden.<br />

Notfalls muss derjenige, der unbedingt<br />

ausziehen will, die anderen auf<br />

Abgabe einer Kündigungserklärung verklagen.<br />

Beim Abschluss des Mietvertrages sollte<br />

deshalb ein Zusatz mit dem Vermieter<br />

vereinbart werden, in dem klargestellt<br />

wird, dass an eine WG vermietet wird<br />

und die WG berechtigt ist, die Mieter<br />

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zur Beitragsberechnung mit direktem Abschluss unter www.dmb-rechtsschutz.de/mietervereine


■Wohnungssuche/Mietrecht<br />

Eine der attraktivsten Wohnformen für junge Leute ist die Wohngemeinschaft<br />

ohne Zustimmung des Vermieters auszutauschen.<br />

Wird nur ein WG-Mitglied Mieter, ist er<br />

der Hauptmieter, und er vermietet dann<br />

an die anderen WG-Mitglieder weiter.<br />

Die werden Untermieter. Das ist nur zulässig,<br />

wenn dies von Anfang an mit<br />

dem Vermieter so abgesprochen und<br />

vereinbart wird. Der Ansprechpartner<br />

für den Vermieter ist dann immer nur<br />

der Hauptmieter. Er haftet im Verhältnis<br />

zum Vermieter allein für die Mietzahlungen.<br />

Die Untermieter haben kein<br />

Vertragsverhältnis zum Eigentümer, sie<br />

hängen von ihrem Hauptmieter und<br />

dessen Mietverhältnis zum Vermieter<br />

ab. Kündigt der, müssen letztlich alle<br />

Mieter ausziehen.<br />

Denkbar ist auch, dass der Vermieter<br />

mit jedem einzelnen WG-Mitglied einen<br />

eigenen Mietvertrag abschließt,<br />

beispielsweise über ein Zimmer. Gleichzeitig<br />

werden zum Beispiel die Küche<br />

und das Bad als Gemeinschaftsräume<br />

deklariert. In diesem Fall gibt es mehrere<br />

eigenständige Hauptmietverhältnisse,<br />

jeweils zwischen dem einzelnen<br />

WG-Mitglied und dem Vermieter. Die<br />

WG-Mitglieder haben in diesem Fall natürlich<br />

keinen Einfluss darauf, ob ein<br />

WG-Mitglied ausscheidet und durch<br />

wen dieses ersetzt wird.<br />

Probleme kann es geben, wenn einer der<br />

Mieter in einer WG mit seiner Miete im<br />

12 MieterZeitung 4/2012<br />

Rückstand ist. Der Vermieter hat Anspruch<br />

auf die volle Miete. Ob ein Mieter<br />

der WG die Miete nicht aufbringt,<br />

spielt für ihn keine Rolle. Das ist ein<br />

internes Problem der WG. Bei der Variante<br />

„Hauptmieter“ muss der Hauptmieter<br />

zahlen. Er muss sich dann darum<br />

kümmern, dass er die Untermiete oder<br />

die anteilige Miete von den jeweiligen<br />

WG-Mitgliedern auch erhält. Ist der<br />

Hauptmieter mit zwei Monatsmieten<br />

im Rückstand, kann der Vermieter ihm<br />

und damit letztlich der WG fristlos kündigen.<br />

Haben alle WG-Mitglieder den Mietvertrag<br />

unterschrieben, kann der Vermieter<br />

theoretisch von jedem Einzelnen die<br />

volle Miete fordern. Der Zahlungsausfall<br />

eines Mieters ist das Problem der<br />

WG, nicht das Problem des Vermieters.<br />

Untermieter<br />

Wer nicht direkt vom Eigentümer anmietet,<br />

sondern von einem Mieter, ist<br />

Untermieter. Wird nur ein Teil der<br />

Hauptmieter-Wohnung angemietet, also<br />

ein oder zwei Zimmer, hat der Untermieter<br />

eine relativ schwache Rechtsstellung.<br />

Diese Mietverhältnisse können<br />

gekündigt werden, ohne dass der<br />

Hauptmieter oder Vermieter hierfür einen<br />

gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund<br />

braucht, beispielsweise Eigenbedarf.<br />

In diesen Fällen verlängert<br />

sich zwar die gesetzliche Kündigungsfrist<br />

für den betroffenen Untermieter<br />

um drei Monate, letztlich muss er aber<br />

ausziehen. Anders, wenn der Untermieter<br />

die Wohnung insgesamt von einem<br />

Hauptmieter angemietet hat. Dann hat<br />

er die gleichen Rechte wie jeder andere<br />

Mieter auch.<br />

Möbliertes Zimmer<br />

Wird ein einzelnes Zimmer außerhalb<br />

der Vermieterwohnung angemietet,<br />

zum Beispiel im Dachgeschoss, spielt es<br />

keine Rolle, ob dieses Zimmer möbliert<br />

oder unmöbliert vermietet wird, ob<br />

noch andere Mieter im Dachgeschoss<br />

wohnen, ob Küche und Bad gemeinsam<br />

genutzt werden oder nicht. Hinsichtlich<br />

Kündigungsschutz und Mieterhöhungsmöglichkeiten<br />

gelten die normalen<br />

gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Anders aber, wenn das Zimmer innerhalb<br />

der Vermieterwohnung liegt und<br />

ganz oder überwiegend vom Vermieter<br />

möbliert worden ist. Hier gibt es keinerlei<br />

Einschränkungen für Mieterhöhungen<br />

und auch keinen gesetzlichen Kündigungsschutz.<br />

Auch die Kündigungsfristen<br />

sind extrem kurz. Wird die Miete<br />

monatlich gezahlt, kann bis zum 15. eines<br />

Monats zum Monatsende gekündigt<br />

werden. Letztlich kann der Mieter<br />

nur durch eine entsprechende Regelung<br />

im Mietvertrag – durch einen Kündigungsausschluss<br />

– das Risiko minimieren,<br />

„von heute auf morgen“ vor die Tür<br />

gesetzt zu werden.<br />

Anders wieder, wenn das anzumietende<br />

Zimmer zwar innerhalb der Vermieterwohnung<br />

liegt, der Mieter das Zimmer<br />

aber überwiegend selbst möbliert hat,<br />

oder wenn er eventuell sogar mit seiner<br />

Familie einzieht. Dann ist der Kündigungsschutz<br />

zwar schlechter als bei einer<br />

normalen Wohnung, aber immerhin<br />

noch besser als beim klassischen<br />

möblierten Zimmer. Der Kündigungsschutz<br />

ist der gleiche wie bei einem<br />

Untermietverhältnis.<br />

Tipp: Voraussichtlich im August erscheint<br />

eine neue Broschüre des Deutschen<br />

<strong>Mieterbund</strong>es: „Mietrecht für<br />

Studierende“. Die Broschüre wird<br />

zwei Euro kosten und kann jetzt schon<br />

bestellt werden: <strong>Deutscher</strong> <strong>Mieterbund</strong>,<br />

10169 Berlin. ■


Wann darf der Vermieter die<br />

Mieterwohnung betreten<br />

oder besichtigen? Hat er ein<br />

allgemeines Kontrollrecht?<br />

Kann er jederzeit auch unangemeldet<br />

Zutritt zur<br />

Wohnung verlangen? Die<br />

MieterZeitung gibt Antworten<br />

rund um das Besichtigungsrecht<br />

des Vermieters<br />

Ein generelles Besichtigungsrecht<br />

des Vermieters gibt es nicht. Mit<br />

der Vermietung der Wohnung<br />

gibt der Vermieter sein Hausrecht<br />

an den Mieter ab. Der hat Anspruch darauf,<br />

in seinen „eigenen vier Wänden“ in<br />

Ruhe gelassen zu werden. Er kann bestimmen,<br />

wen er wann in die Wohnung<br />

lässt und wen nicht. Steht der Vermieter<br />

plötzlich vor der Tür, muss er ihn nicht in<br />

die Wohnung lassen. Erst recht dürfen<br />

Vermieter, Hausverwalter oder Hausmeis -<br />

ter nicht mit Hilfe eines Zweitschlüssels<br />

die Wohnung betreten. Sie dürfen gar keinen<br />

zweiten Schlüssel besitzen.<br />

Aber keine Regel ohne Ausnahme. In engen<br />

Grenzen müssen Mieter dem Vermieter<br />

oder einem von ihm beauftragten Dritten<br />

Zutritt zu ihrer Wohnung gewähren.<br />

Besichtigungsrecht bei<br />

konkretem Anlass<br />

Liegt ein konkreter Grund vor und hat der<br />

Vermieter ein berechtigtes Interesse, darf<br />

er die Mieterwohnung betreten. Beispielsweise<br />

dann, wenn Heizkostenverteiler<br />

oder Wasseruhren abgelesen werden<br />

müssen, wenn der Vermieter einer<br />

Mängelanzeige des Mieters nachgehen<br />

will, wenn Reparaturarbeiten oder Modernisierungsmaßnahmendurchzuführen<br />

sind. In diesen Fällen muss der Mieter<br />

natürlich auch die entsprechenden Fachleute<br />

oder Handwerker in die Wohnung<br />

lassen, mit oder ohne Vermieter.<br />

Auch wenn der Vermieter das Haus oder<br />

die Wohnung verkaufen oder neu vermieten<br />

will, hat er das Recht, die Woh-<br />

Besichtigungsrecht<br />

Auch wenn neue Mieter oder Kaufinteressenten Schlange stehen, können Vermieter<br />

und Makler nicht jederzeit die Mietwohnung betreten<br />

nung zusammen mit einem Makler oder<br />

Wohnungsinteressenten zu betreten und<br />

zu besichtigen. Der Mieter muss aber keine<br />

Besichtigungstermine mit Dutzenden<br />

von Wohnungsinteressenten auf einen<br />

Schlag dulden.<br />

Besichtigungsrecht ohne<br />

konkreten Anlass<br />

Liegt kein konkreter Anlass vor, hat der<br />

Vermieter grundsätzlich keinen Anspruch<br />

auf Zutritt zur Wohnung. Allerdings<br />

gibt die Rechtsprechung dem Vermieter<br />

nach Treu und Glauben das Recht<br />

zu einer Art Routinekontrolle alle ein bis<br />

zwei Jahre. Bei einem derartigen Besichtigungstermin<br />

kann der Vermieter eine<br />

zweite Person mitbringen, zum Beispiel<br />

den Hausverwalter oder einen Sachverständigen,<br />

aber er kann nicht mit einer<br />

Vielzahl von Begleitpersonen auftauchen.<br />

Ankündigung<br />

Der Vermieter muss die geplante Besichtigung<br />

– außer in Eil- und Notfällen –<br />

rechtzeitig, das heißt mindestens drei bis<br />

vier Tage vorher, ankündigen. Der<br />

Termin muss zu „üblichen Zeiten“ angesetzt<br />

werden, zum Beispiel werktags zwischen<br />

10.00 und 13.00 oder 16.00 und<br />

19.00 Uhr. Daneben ist aber auch auf die<br />

Interessen des Mieters Rücksicht zu nehmen.<br />

Bei berufstätigen Mietern sollte der<br />

Termin abgesprochen und im gegenseitigen<br />

Einvernehmen vereinbart werden.<br />

Auf Wunsch des Mieters kommt dann<br />

auch ein Samstag als Besichtigungstermin<br />

in Betracht oder ein Zeitpunkt werktags<br />

nach 18.00 Uhr.<br />

Besichtigungstourismus<br />

Insbesondere wenn die Wohnung verkauft<br />

oder neu vermietet werden soll, stehen<br />

Interessenten mit und ohne Makler<br />

oder Vermieter Schlange. Dann reicht es<br />

aus, wenn Mieter einmal in der Woche<br />

für etwa 30 bis 45 Minuten Besichtigungstermine<br />

gestatten. Ohne Erlaubnis<br />

des Mieters darf in seiner Wohnung<br />

nicht fotografiert werden. Er kann auch<br />

fordern, dass die Besucher die Schuhe<br />

ausziehen und Filzpantoffeln oder Überschuhe<br />

nutzen.<br />

Lässt der Mieter niemanden in die Wohnung,<br />

darf der Vermieter den Zutritt<br />

nicht mit Gewalt erzwingen. Ihm bleibt<br />

nur die Möglichkeit, vor Gericht zu klagen,<br />

oder er kann Schadensersatzan -<br />

sprüche geltend machen, wenn sich die<br />

Weitervermietung durch das unzulässige<br />

Mieterverhalten verzögert. ■<br />

4/2012 MieterZeitung 13


■Urteile<br />

Karlsruhe - Wer zu Unrecht<br />

die Miete mindert<br />

und einen Rückstand von<br />

mehr als zwei Monatsmieten<br />

auflaufen lässt, dem<br />

droht die Kündigung, entschied<br />

jetzt der Bundesgerichtshof<br />

(BGH VIII ZR<br />

138/11).<br />

Die Mieter eines Einfamilienhauses<br />

hatte die Miete<br />

wegen Schimmel und<br />

Kondenswasserbildung<br />

um 20 Prozent gemindert.<br />

Nach knapp einem Jahr<br />

und einem Mietrückstand<br />

von 3.410 Euro kündigte<br />

der Vermieter fristlos. Aus<br />

seiner Sicht – das hatte er von Anfang an<br />

behauptet – war das Heiz- und Lüftungsverhalten<br />

der Mieter für die Mängel verantwortlich.<br />

Ein vom Amtsgericht eingeholtes<br />

Sachverständigengutachten gab<br />

ihm Recht. Die Mieter wehrten sich gegen<br />

die fristlose Kündigung mit dem Argument,<br />

sie hätten den Zahlungs -<br />

rückstand nicht verschuldet, sie hätten<br />

Wohnungsrückgabe<br />

Gibt der Mieter die Wohnung<br />

nicht in ordnungsgemäßem<br />

Zustand zurück, kann der Vermieter<br />

regelmäßig nur dann<br />

Schadensersatz verlangen,<br />

wenn er dem Mieter zuvor eine<br />

angemessene Frist zur Durchführung<br />

der noch erforderlichen Arbeiten<br />

setzt und die Frist erfolglos verstreicht<br />

(AG Kassel ZwSt. Hofgeismar 40 C<br />

384/08 (20) WuM 2011, 467).<br />

Abrechnungsfrist<br />

Die Betriebskostenabrechnung geht<br />

nur dann rechtzeitig zum Jahresende<br />

zu, wenn unter normalen Umständen<br />

mit einer Kenntnisnahme der<br />

Mieterseite vor Fristablauf gerechnet<br />

werden kann. Dies ist nicht der Fall,<br />

wenn die Abrechnung erst am Silves -<br />

terabend in den Briefkasten der Kanzlei<br />

des Mieteranwalts eingeworfen<br />

wird (AG Köln 220 C 451/10 WuM<br />

2011, 545).<br />

14 MieterZeitung 4/2012<br />

AKTUELL<br />

Kündigung bei<br />

Mietminderung<br />

über die Ursache des Mangels<br />

geirrt, die Gründe für die<br />

Schimmelbildung seien unklar<br />

gewesen.<br />

Der Bundesgerichtshof folgte<br />

dieser Argumentation<br />

nicht. Die Nichtzahlung der<br />

Miete sei verschuldet, den<br />

Mietern sei Vorsatz und Fahrlässigkeit<br />

vorzuwerfen. Ihnen<br />

hätte sich die Vermutung<br />

aufdrängen müssen, dass das<br />

Vorhandensein von zwei<br />

Aquarien sowie eines Terrariums<br />

mit Schlangen Ursache<br />

für die höhere Luftfeuchtigkeit<br />

und die Schimmelbildung<br />

gewesen sein könnte,<br />

wenn das Lüftungsverhalten nicht entsprechend<br />

angeglichen worden sei.<br />

Konsequenz: Mieter sollten vor einer<br />

Mietminderung unbedingt Rechtsrat<br />

beim örtlichen Mieterverein einholen.<br />

Sie können die Miete gegebenenfalls<br />

auch unter Vorbehalt zahlen oder die<br />

gerichtliche Feststellung des Mangels<br />

verlangen. ■<br />

KURZ UND PRÄZISE<br />

§<br />

Rechtsanwaltskosten<br />

Bedient sich ein gewerblicher<br />

Vermieter trotz einfacher Fallgestaltung<br />

anwaltlicher Hilfe,<br />

um eine fristlose Kündigung<br />

wegen Zahlungsverzugs auszusprechen,<br />

besteht kein<br />

Kostenerstattungsanspruch gegenüber<br />

dem säumigen Mieter (AG Darmstadt<br />

315 C 177/09 WuM 2011, 562).<br />

Besenrein<br />

Eine besenreine Rückgabe der Wohnung<br />

beinhaltet nur die Beseitigung von<br />

groben Verschmutzungen (AG Düsseldorf<br />

50 C 3305/11 WuM 2011, 624).<br />

Wespennest<br />

Die Kosten für die Beseitigung eines<br />

Wespennests sind nicht als Betriebskosten<br />

umlagefähig. Umlagefähig<br />

können nur die Kosten einer regelmäßigen<br />

und damit laufenden Ungezieferbekämpfung<br />

sein (AG München<br />

412 C 32370/10 WuM 2011, 629).<br />

Wohnfläche<br />

Mangel<br />

Nur wenn die tatsächliche Wohnfläche<br />

um mehr als zehn Prozent kleiner<br />

ist, als die im Mietvertrag genannte<br />

Fläche, liegt ein Wohnungsmangel<br />

vor. Der Mieter kann dann<br />

die Miete kürzen und zu viel gezahlte<br />

Miete aus der Vergangenheit zurückfordern<br />

(BGH VIII ZR 133/03).<br />

Minderung<br />

Die Höhe der Mietminderung ergibt<br />

sich aus dem Umfang der Abweichungen.<br />

Elf Prozent weniger<br />

Wohnfläche, als im Mietvertrag angegeben,<br />

heißt elf Prozent Mietminderung.<br />

15 Prozent weniger Fläche,<br />

15 Prozent Mietminderung.<br />

Kündigung<br />

Bei einer Flächenabweichung von<br />

mehr als zehn Prozent zum Nachteil<br />

des Mieters kann der das Mietverhältnis<br />

auch fristlos kündigen (BGH<br />

VIII ZR 142/08).<br />

Berechnungsmaßstab<br />

Die Ermittlung der Wohnfläche richtet<br />

sich bei Mietvertragsabschlüssen<br />

bis zum 31. Dezember 2003 normalerweise<br />

nach der II. Berechnungsverordnung.<br />

Seit dem 1. Januar 2004<br />

richtet sie sich grundsätzlich nach<br />

der Wohnflächenverordnung. Anders<br />

nur, wenn Mieter und Vermieter<br />

im Mietvertrag ausdrücklich etwas<br />

anderes vereinbart haben (BGH VIII<br />

ZR 68/08).<br />

Circa-Angaben<br />

Es macht keinen Unterschied, ob im<br />

Mietvertrag die Wohnungsgröße<br />

exakt angegeben ist oder eine Circa-<br />

Fläche genannt wird. Bei Abweichungen<br />

von mehr als zehn Prozent<br />

zur tatsächlichen Wohnfläche stehen<br />

dem Mieter alle Gewährleis -<br />

tungsrechte zu (BGH VIII ZR<br />

144/09).<br />

Mietraumfläche<br />

Steht im Mietvertrag „Mietraum -<br />

fläche 61,5 qm“, ist für einen Durchschnittsmieter<br />

damit die Angabe der<br />

Wohnfläche gemeint und nicht die<br />

der Grundfläche der Wohnung<br />

(BGH VIII ZR 244/08).

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