notwendig Dramatische Situation - Deutscher Mieterbund
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MieterZeitung<br />
AUGUST 4/2012<br />
DEUTSCHER MIETERBUND E.V.<br />
Baustelle<br />
sozialer<br />
Wohnungsbau<br />
VEREINSNACHRICHTEN<br />
AB SEITE 16
■Aktion/Leserecho<br />
MZ-Wettbewerb:<br />
Mein Balkon, meine Terrasse<br />
Wie sieht Ihr Balkon aus? Wie haben Sie Ihr Wohnzimmer an<br />
der frischen Luft ausgestattet? Wo ist Ihr liebster Platz im Sommer?<br />
Dies fragten wir in der letzten Ausgabe der MieterZeitung<br />
und baten Sie, uns doch einen Blick auf Ihren Balkon, Ihre<br />
Terrasse oder Ihren Lieblingsplatz im Sommer zu gewähren<br />
Dazu braucht<br />
die Redaktion<br />
der<br />
MieterZeitung Ihre<br />
Fotos. Schreiben<br />
Sie ein paar Zeilen<br />
dazu, was Sie an<br />
Ihrem Balkon oder<br />
Ihrer Terrasse besonders<br />
schätzen.<br />
Oder einfach, welche<br />
Pflanzen Sie<br />
besonders mögen.<br />
In der Oktober-<br />
Ausgabe der MieterZeitung<br />
werden<br />
wir dann ausführlich<br />
über die Aktion berichten.<br />
Gut geschützt in<br />
Privat<br />
monatlich schon ab<br />
5 5,57<br />
Mitmachen<br />
und gewinnen<br />
Wenn Sie bei unserer Aktion mitmachen,<br />
schicken Sie die Fotos als Prints<br />
(Abzüge 10 x 15 Zentimeter) an folgende<br />
Adresse: Redaktion MieterZeitung,<br />
Stichwort Balkon, Postfach 02 10 41,<br />
10121 Berlin.<br />
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2 MieterZeitung 4/2012<br />
Daniela Feiling aus Reutlingen schickte uns ein Foto<br />
ihres Balkons, aufgenommen aus dem Wohnzimmer.<br />
Beagle-Hund Felix fühlt sich sichtlich wohl<br />
Anzeige<br />
Sie können uns die Fotos auch als<br />
JPG-Dateien an folgende E-Mail-<br />
Adresse senden:<br />
mieterzeitung@mieterbund.de<br />
Ihre Mühe wollen wir belohnen.<br />
Unter allen Einsendern verlosen<br />
wir fünf Mal je 100 Euro. Einen<br />
Abdruck Ihres Fotos in der Mieter-<br />
Zeitung honorieren wir mit 40 Euro.<br />
Einsendeschluss ist der 20. August<br />
2012. Der Redaktion geht es<br />
auch darum, Bilder von möglichst<br />
unterschiedlichen Bepflanzungen<br />
und Nutzungen zu bekommen.<br />
Mit der Teilnahme willigen Sie ein,<br />
dass Ihr/Ihre Foto/s in der MieterZeitung<br />
veröffentlicht werden. Sie be-<br />
stätigen damit auch, dass es Fotos Ih-<br />
res eigenen Balkons oder Ihrer eigenen<br />
Terrasse sind, die Sie uns zuschicken.<br />
Wenn Personen auf den<br />
Bildern zu sehen sind, setzen wir voraus,<br />
dass Sie deren Einverständnis<br />
haben. ■<br />
Raucher<br />
■ Neben mir wohnt ein Mieter, der aus<br />
seinem geöffneten Fenster raucht. Sein<br />
Fenster und mein Fenster liegen circa vier<br />
Meter entfernt. Ich bin Asthmatikerin<br />
und kann mein Fenster nun nicht mehr<br />
aufmachen. Überall in öffentlichen Gebäuden,<br />
auf Bahnsteigen und in Verkehrsmitteln<br />
ist das Rauchen untersagt.<br />
Nur der Wohnbereich findet im Gesetz<br />
keinen Niederschlag. Wo bleibt die<br />
Gleichheit für alle? Rauchen auf Balkonen<br />
und an offenen Fenstern muss<br />
schnellstens per Gesetz zur rauchfreien<br />
Zone gehören.<br />
Ingrid Schochow, Hohen Neuendorf<br />
Beliebt<br />
■ In der Juni-Ausgabe der MieterZeitung<br />
schreiben Sie davon, dass die fünf<br />
größten deutschen Städte derzeit als<br />
Wohnort besonders gefragt sind. Wer,<br />
wie ich, eine Wohnung in einer dieser<br />
Städte, nämlich in Hamburg, sucht, bezahlt<br />
diese Attraktivität mit hohen Mieten,<br />
wenn er überhaupt etwas findet.<br />
E. S., Münster<br />
Lernen<br />
Zum Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden<br />
Wijnand Donkers von der<br />
Deutschen Annington:<br />
■ Die Deutsche Annington will aus Fehlern<br />
lernen, sagt der Chef der Deutschen<br />
Annington in Ihrem Interview. Der Service<br />
für die Mieter werde verbessert. Gemeldete<br />
Mängel würden schnell behoben.<br />
Davon haben wir in unserer Siedlung<br />
in Bonn bisher noch nichts gemerkt.<br />
S. L., Bonn<br />
Überflüssig<br />
Zum Editorial über die geplante Mietrechtsreform:<br />
■ „Überflüssig wie ein Kropf“, das trifft<br />
den Nagel auf den Kopf, ebenso wie: „Sie<br />
(die Bundesregierung) gaukelt … Handlungsfähigkeit<br />
vor.“ Würde die Energiewende<br />
in die richtige Richtung gelenkt,<br />
würden endlich die quasi unendlichen<br />
Energiepotenziale Sonne und Wasser erschlossen.<br />
Wasser für die elektrolytische<br />
Wasserstoffgewinnung zwecks Pufferung<br />
der am Tage photovoltaisch gewonnenen<br />
Energie. Damit wären solche<br />
verquasten „energetischen Modernisierungen“<br />
überflüssiger als ein Kropf.<br />
Bernhard Roth, Gelsenkirchen
Ablenkungsmanöver<br />
Das Problem drängt. Der Bestand an<br />
preiswerten Wohnungen schrumpft.<br />
Dass die Politik nun unseren Vorschlag<br />
aufnimmt, den sozialen Wohnungsbau<br />
wieder stärker zu fördern, ist richtig.<br />
Doch wenn der ranghöchste Wohnungsbaupolitiker<br />
der Bundesrepublik,<br />
Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer,<br />
nun in einer doch sehr rüden Art seine<br />
Kollegen in den Ländern angeht und ihnen<br />
vorwirft, sie täten zu wenig zum Erhalt<br />
preiswerter Wohnungen, dann<br />
kann ich mich nicht des Gefühls erwehren,<br />
da will jemand von seinen eigenen<br />
Fehlern ablenken.<br />
Die Länder sind zuständig für den sozialen<br />
Wohnungsbau. Sie müssen mehr<br />
für den Erhalt und die Schaffung preiswerter<br />
Wohnungen tun.<br />
Die Förderung des Neubaus<br />
von Sozialmietwohnungen<br />
ist dazu der richtige<br />
Weg. Länder wie<br />
Nordrhein-Westfalen,<br />
Bayern und jetzt auch<br />
wieder verstärkt Hamburg<br />
haben das über die Jahre<br />
hinweg kontinuierlich<br />
auf hohem Niveau getan.<br />
Der Verlust an bezahlbaren<br />
Wohnungen, der geringe<br />
Zuwachs an neuen preisgünstigen<br />
Wohnungen ist jedoch nicht allein den<br />
Ländern anzukreiden. Dafür verantwortlich<br />
ist in hohem Maße der Bund. Bundesbauminister<br />
Dr. Peter Ramsauer ist zumindest<br />
mitverantwortlich für das, was<br />
die schwarz-gelbe Koalition in Berlin in Sachen<br />
Wohnen beschließt oder versäumt.<br />
● Er hat es in der Hand, dass der Bund<br />
über 2013 hinaus den sozialen Wohnungsbau<br />
mit mindestens 518 Millionen<br />
Euro jährlich weiter unterstützt.<br />
● Er ist an den Beschlüssen des Kabi-<br />
Lukas Siebenkotten, Direktor<br />
des Deutschen <strong>Mieterbund</strong>es<br />
netts beteiligt, den Wohnungsbestand<br />
der TLG Immobilien in den östlichen<br />
Bundesländern meistbietend zu verkaufen.<br />
Er lässt es zu, dass seine Parteifreunde<br />
von der CSU in Bayern die<br />
33.000 Wohnungen der BayernLB,<br />
von denen 10.000 in München – in der<br />
teuers ten Stadt Deutschlands – stehen,<br />
ebenfalls meistbietend an private Inves -<br />
toren verkaufen und so preiswerter<br />
Wohnraum vernichtet wird.<br />
● Er hat es als Bauminis -<br />
„Herr<br />
Minister,<br />
kommen Sie<br />
endlich Ihrer<br />
Aufgabe<br />
nach“<br />
ter direkt zu verantworten,<br />
wenn die Koalition<br />
das Wohngeld massiv<br />
kürzt, wie sie es trotz steigender<br />
Energiekosten<br />
durch die Streichung des<br />
Heizkostenzuschusses<br />
vor wenigen Jahren getan<br />
hat.<br />
● Er sieht tatenlos zu,<br />
wenn die Mieten in den<br />
Ballungsräumen weiter<br />
explodieren und nur noch für gut betuchte<br />
Mieter gebaut wird.<br />
Ramsauers Angriff auf seine Länderkollegen<br />
ist ein peinliches Ablenkungsmanöver.<br />
Die soziale Wohnraumförderung ist<br />
eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund<br />
und Ländern. Der Erhalt preiswerter<br />
Wohnungen gehört mit zu den wichtigen<br />
Aufgaben eines Bundesbauminis -<br />
ters. Herr Ramsauer, ich fordere Sie auf,<br />
endlich Ihrer Aufgabe als Bauminister<br />
nachzukommen.<br />
Impressum<br />
INHALT<br />
MIETERZEITUNG AUGUST 4/2012<br />
MZ-Wettbewerb/Leserecho Seite 2<br />
Editorial Seite 3<br />
Baustelle sozialer Wohnungsbau Seite 4<br />
Universitätsstädte auf Ansturm nicht vorbereitet Seite 8<br />
Die Wohnungssuche zu Beginn des Wintersemesters<br />
wird für viele Studentinnen und<br />
Studenten die erste große Herausforderung<br />
am neuen Studienort werden<br />
Wohnungssuche: Wohnung, Wohnheim, WG Seite 10<br />
Besichtigungsrecht Seite 13<br />
Urteile Seite 14<br />
Mietervereine und -verbände berichten ab Seite 16<br />
Verbraucher Seite 19<br />
Bundesrat lehnt Mietrechtsänderung ab Seite 20<br />
Energetische Gebäudesanierung Seite 21<br />
Es ist fünf vor zwölf für die energetische<br />
Sanierung des Gebäudebestandes. Doch<br />
mit der Umsetzung hapert es. Einmal<br />
mehr dreht es sich dabei um die Frage:<br />
Wer soll das bezahlen?<br />
Gut versorgt Seite 22<br />
Begehbarer Baum Seite 23<br />
Strompreise kontra Energiewende Seite 24<br />
GBW-Deal: Seehofer unterstützt Mieter Seite 25<br />
Bundesarbeitstagung 2012 Seite 26<br />
Buchtipps/Kleinanzeigen Seite 27<br />
Der Expertenrat, Nachgefragt, Mietertipp Seite 28<br />
Menschen im Blickpunkt Seite 29<br />
Starke Stücke, Preisrätsel Seiten 30/31<br />
Herausgeber: <strong>Deutscher</strong> <strong>Mieterbund</strong> e. V., Berlin. Verlag: DMB-Verlag Verlags- und Verwaltungsgesellschaft des Deutschen <strong>Mieterbund</strong>es mbH, Littenstraße 10, 10179 Berlin, Postfach 02 10 41, 10121 Berlin,<br />
Telefon: 030/2 23 23-0, Telefax: 030/2 23 23-100. E-Mail: info@mieterbund.de, Internet: www.mieterbund.de<br />
Chefredaktion: Lukas Siebenkotten (verantwortlich). Redaktion: Bernd Bohlen, Ulrich Ropertz. Verantwortliche für Vereins- und Verbandsseiten siehe Seiten 16 und 17<br />
Grafik und Realisation: MS Kompakt GmbH, Amsterdamer Straße 72, 50735 Köln, Telefon: 0221/5348 751, Fax: 0221/53 48 753.<br />
Fotos: Bernd Bohlen, ddp images/AP (1), dena (1), dpa (15), Gunther Geiler (2), imago stock&people (14), Justizministerium Thüringen (1), Leserfotos (1).<br />
Druck: OZ Druck Köln KVD GmbH & Co.KG, August-Horch-Straße 10, 51149 Köln, Telefon 0 76 23/96 4-0. Anzeigenverkauf und -service: Aschendorff Verlag GmbH & Co.KG, An der Hansalinie 1,<br />
48163 Münster, Telefon: 02 51/69 05 69, Fax: 02 51/69 05 78. Bezugspreis: Jahresabonnement: 8 Euro, soweit nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten. Erscheinungsweise: zweimonatlich.<br />
Nachdruck: Nachdruck oder Übernahme redaktioneller Beiträge in Datenbanken nur mit genauer Quellenangabe gestattet; Belegstücke erbeten.<br />
4/2012 MieterZeitung 3
■ Titel<br />
Bezahlbarer Wohnraum wird<br />
immer knapper. Der Ausverkauf<br />
öffentlicher Wohnungsbestände,<br />
die Modernisierung<br />
des Wohnungsbestandes und<br />
das Auslaufen von Miet- und<br />
Belegungsbindungen lassen<br />
den noch verbliebenen preiswerten<br />
Bestand immer weiter<br />
schrumpfen. Einen Ausweg<br />
aus der Misere sehen viele in<br />
einer Renaissance des sozialen<br />
Wohnungsbaus<br />
Die Länder müssen mehr für<br />
den sozialen Wohnungsbau<br />
tun. Sie „bekamen bei der Föderalismusreformwunschgemäß<br />
die Zuständigkeit für die soziale<br />
Wohnraumförderung übertragen. Sie<br />
müssen jetzt dafür Sorge tragen, dass<br />
ausreichend Wohnungen für Menschen<br />
mit niedrigem Einkommen gebaut<br />
werden“. Mit diesem markigen<br />
Spruch schreckte Bundesbauminister<br />
Peter Ramsauer (CSU) seine Länderkollegen<br />
kurz vor der Sommerpause auf.<br />
„Wohnen darf nicht zum Luxus werden“,<br />
sagte er Ende Juni der Bild-Zeitung.<br />
Den Ländern warf er vor, die vom<br />
Bund bereitgestellten Finanzmittel für<br />
den sozialen Wohnungsbau von jährlich<br />
518 Millionen Euro nicht sachgerecht<br />
einzusetzen. „Einige geben das<br />
Geld offenbar für andere Dinge aus. Damit<br />
versündigen sie sich an den sozial<br />
Schwachen – das darf nicht sein“, tönte<br />
Ramsauer in seiner Eigenschaft als Bauminister,<br />
als der er bisher wenig in Erscheinung<br />
getreten ist.<br />
Der Aufschrei aus den Ländern kam<br />
prompt. Die vom Bund zur Verfügung<br />
gestellten Mittel würden natürlich für<br />
die soziale Wohnraumförderung eingesetzt.<br />
Vor allem in den ostdeutschen<br />
Bundesländern stößt Ramsauers Vorstoß<br />
auf taube Ohren. Es gäbe genug Sozialwohnungen,<br />
heißt es unisono aus<br />
den zuständigen Ministerien in Sachsen,<br />
Sachsen-Anhalt und Thüringen.<br />
Hamburg und Hessen verweisen auf ihre<br />
steigenden Aktivitäten. Nordrhein-<br />
Westfalen und Bayern lässt die Kritik<br />
aus Berlin völlig kalt. Schließlich sind es<br />
die beiden einzigen Flächenländer, die<br />
4 MieterZeitung 4/2012<br />
Lauter werden die Forderungen<br />
nach einer besseren<br />
Förderung des sozialen<br />
Wohnungsbaus durch Bund<br />
und Länder auch aus der<br />
Immobilienwirtschaft. Die<br />
sieht sich selbst kaum noch<br />
in der Lage, preiswerte<br />
Wohnungen zu bauen<br />
Baustelle<br />
sozialer<br />
Wohnungsbau<br />
auch nach der Reform des sozialen<br />
Wohnungsbaus im Jahr 2001 und der<br />
Übertragung der sozialen Wohnraumförderung<br />
auf die Länder im Jahr 2006<br />
den sozialen Wohnungsbau noch im<br />
nennenswerten Umfang fördern.<br />
Die Gescholtenen drehten den Spieß<br />
alsbald um. Bundesbauminister Peter<br />
Ramsauer wolle nur von eigenem<br />
Nichtstun ablenken. Er müsse die Bedingungen<br />
für den Wohnungsbau insgesamt<br />
verbessern, heißt es. Der Bund<br />
müsse seine Aufgaben lösen. Der Bauminister<br />
müsse sich endlich dafür einsetzen,<br />
dass die Regierungskoalition<br />
auch nach dem Jahr 2013 weiter För-
dermittel bereitstelle. Da gibt es in der<br />
Tat Entscheidungsbedarf: Im Jahr 2013<br />
läuft die derzeitige Regelung, wo -<br />
nach der Bund jährlich<br />
518 Millionen Euro zur<br />
sozialen Wohnraumförderung<br />
beisteuert, aus. Wie es<br />
weitergeht, ist völlig offen.<br />
Die Tatsache, dass ein SPD-<br />
Antrag zur Fortsetzung der<br />
Förderung bis zum Jahr<br />
2019 (siehe Kasten Seite 7)<br />
mit der Stimmenmehrheit<br />
der schwarz-gelben Regierungskoalitionfederführend<br />
an den Haushaltsausschuss<br />
überwiesen worden<br />
ist, bezeichnet die Kampagne<br />
„Impulse für den<br />
Wohnungsbau“ – zu der<br />
auch der Deutsche <strong>Mieterbund</strong><br />
gehört – als „völlig<br />
falsches Signal“. Die Entscheidung<br />
über die Zukunft<br />
der sozialen Wohnraumförderung<br />
gehöre in<br />
den Bauausschuss. Es sei<br />
ein schlechtes Zeichen,<br />
Wohnungspolitik nach<br />
Diktat der Haushalte zu<br />
machen.<br />
Der Deutsche <strong>Mieterbund</strong><br />
erinnert daran, dass der so-<br />
ziale Wohnungsbau eine Gemeinschaftsaufgabe<br />
von Bund und Ländern<br />
ist. „Wir brauchen mehr sozialen Wohnungsbau“,<br />
sagte DMB-Direktor Lukas<br />
Siebenkotten. Zwar seien dafür in erster<br />
Linie die Länder zuständig, aber auch<br />
der Bund dürfe sich bei dieser Frage<br />
nicht aus der Verantwortung stehlen.<br />
Siebenkotten forderte die Länder auf,<br />
verstärkt in den sozialen Mietwohnungsneubau<br />
zu investieren. Vom<br />
Bund verlangte er, seine Zahlungen für<br />
den sozialen Wohnungsbau über das<br />
Jahr 2013 hinaus zu garantieren.<br />
Das Problem drängt<br />
Die soziale Wohnraumförderung, insbesondere<br />
auch der Neubau von Sozialwohnungen,<br />
ist ein wirksames Instrument,<br />
preiswerten Wohnraum zu<br />
schaffen. Das zeigt allein schon ein<br />
Blick in dessen Historie. Mit Hilfe des<br />
sozialen Wohnungsbaus lösten Bund<br />
und Länder nach 1950 die große Wohnungsnot<br />
nach dem Zweiten Welt-<br />
Umfrage<br />
München - Die Mehrheit der<br />
Deutschen ist davon überzeugt,<br />
dass Sozialwohnungen auch in<br />
Zukunft gebraucht werden. Laut<br />
einer Umfrage des Nürnberger<br />
Marktforschungsinstituts GfK im<br />
Auftrag des Verbandes bayerischer<br />
Wohnungsunternehmen (VdW<br />
Bayern) sprachen sich 98 Prozent<br />
aller Befragten für den öffentlich<br />
geförderten Wohnungsbau aus.<br />
Die hohe Zustimmung besteht unab<br />
hängig von Ortsgröße, Wohnverhältnis<br />
und Einkommen.<br />
Selbst 97 Prozent der Besserverdienenden<br />
empfinden den Angaben<br />
zufolge Sozialwohnungen als unverzichtbar<br />
in Deutschland.<br />
krieg. Im großen Stil förderte der Staat<br />
den Bau von Wohnungen. Die Rekorde<br />
im Wohnungsbau in den Jahren 1972<br />
bis 1974, in denen jährlich bis an die<br />
700.000 Wohnungen fertiggestellt<br />
wurden, wären ohne die staatliche Förderung<br />
undenkbar gewesen. Bis 1989<br />
entstanden rund 4,3 Millionen Wohn -<br />
einheiten. Sie sollten laut Gesetz breiten<br />
Schichten der Bevölkerung „ein angemessenes<br />
Wohnen“ sichern. Eine Renaissance<br />
erlebte der soziale Wohnungsbau<br />
noch einmal kurz nach der<br />
Wende. Über zehn Milliarden Euro<br />
stellten Bund und Länder von 1993 bis<br />
1995 jährlich zur Verfügung. Bis zu<br />
150.000 Sozialwohnungen wurden<br />
Jahr für Jahr bewilligt. Danach zogen<br />
sich Bund und Länder bis zur Jahr -<br />
tausendwende immer mehr aus dem<br />
sozialen Wohnungsbau zurück. Die Bewilligungszahlen<br />
gingen deutlich zurück.<br />
Die Ausgaben ebenfalls.<br />
Die Konsequenz: Die Zahl der noch<br />
existierenden Sozialwohnungen geht<br />
rapide zurück. Rund 3,9 Millionen Sozialwohnungen<br />
zählten die Statistiker<br />
noch im Jahr 1987. Ende 2010 waren es<br />
lediglich noch 1,05 Millionen. Allein in<br />
den Jahren 2002 bis 2008 schrumpfte<br />
der Gesamtbestand der gebundenen<br />
Mietwohnungen in Deutschland um<br />
28 Prozent.<br />
4/2012 MieterZeitung 5
■ Titel<br />
Seit der Reform 2001 wurden immer weniger<br />
neue Sozialwohnungen gebaut.<br />
Vor allem der Neubau von Mietwohnungen<br />
schrumpfte auf eine Restgröße von<br />
11.847 Einheiten im Jahr 2010. Das sind<br />
gerade mal knapp<br />
15 Prozent der Einheiten,<br />
die Jahr für<br />
Jahr aus der Bindung<br />
fallen. Knapp<br />
eine Milliarde Euro<br />
gaben Bund und<br />
Länder 2010 noch<br />
für den sozialen<br />
Wohnungsbau<br />
aus. 448 Millionen<br />
Euro entfielen dabei<br />
auf den Neubau<br />
von Mietwohnungen.<br />
Nach 2001 hat sich<br />
die Struktur der sozialenWohnraumförderungerheblich<br />
verändert.<br />
Ein immer größer werdender Anteil der<br />
Mittel fließt in die Förderung von Eigentumsmaßnahmen.<br />
Im Jahr 2010 entfielen<br />
56,5 Prozent der geförderten Wohn -<br />
einheiten auf die Eigentumsförderung.<br />
Vor allem das Land Baden-Württemberg<br />
schichtete immer mehr Mittel um. Im<br />
Jahr 2008 lag der Anteil der geförderten<br />
Eigentumsmaßnahmen im Rahmen der<br />
sozialen Wohnraumförderung dort bei<br />
97,5 Prozent. Verstärkt haben die Länder<br />
nach 2001 auch in die Modernisierung<br />
des Bestandes investiert, wodurch neue<br />
Bindungen oder bestehende verlängert<br />
wurden.<br />
Nur wenige Länder fördern den sozialen<br />
Wohnungsbau auf hohem Niveau.<br />
Das Gros der Länder stockt die Kompensationsmittel<br />
des Bundes nicht<br />
oder nur geringfügig auf. Nordrhein-<br />
Westfalen, Bayern und Hamburg geben<br />
dagegen ein Vielfaches von dem aus,<br />
was sie selbst vom Bund dafür bekommen.<br />
Baden-Württemberg, das Land<br />
mit der größten Zahl an Städten mit<br />
teuren Mieten, hat in den Jahren 2007<br />
und 2010 aus eigener Tasche weniger<br />
als der Bund bereitgestellt. 42,22 Millionen<br />
Euro erhält das Land jährlich vom<br />
Bund. Einschließlich der Mittel des<br />
Bundes stellte die Landesregierung in<br />
6 MieterZeitung 4/2012<br />
Im Jahr 2013 läuft die derzeitige Regelung, wonach der Bund jährlich<br />
518 Millionen Euro zur sozialen Wohnraumförderung beisteuert, aus.<br />
Wie es weitergeht, ist völlig offen<br />
Baden-Württemberg im Jahr 2007 gerade<br />
mal 45,67 Millionen Euro bereit, im<br />
Jahr 2010 waren es 67,5 Millionen Euro.<br />
Dagegen lassen sich zum Beispiel<br />
Nordrhein-Westfalen die Förderung<br />
des sozialen Wohnungsbaus das Fünffache,<br />
Bayern das Zweieinhalbfache<br />
und Hamburg das Zwölffache der<br />
Bundesmittel kosten.<br />
Zwei Extreme<br />
Die unterschiedliche Förderintensität<br />
der Länder führt zu extrem unterschiedlichen<br />
Entwicklungen in den einzelnen<br />
Städten. So wird die Förderung von Sozialmietwohnungen<br />
in Stuttgart im<br />
Jahr 2012 einen neuen Tiefstand erreichen.<br />
Gerade mal 29 neue Sozialmietwohnungen<br />
sollen in einer der teuers -<br />
ten Städte Deutschland in diesem<br />
Jahr entstehen. In der schwäbischen<br />
Metropole gibt es derzeit gerade noch<br />
13.000 Sozialmietwohnungen. Vor wenigen<br />
Jahren war es noch die doppelte<br />
Anzahl und jährlich fallen rund 700 aus<br />
der Bindung heraus.<br />
Die Stadt Hamburg dagegen hat die Finanzmittel<br />
für den Neubau um 30 auf<br />
100 Millionen Euro erhöht. Damit sollen<br />
mindestens 1.200 klassische Sozialwohnungen<br />
mit einer Anfangsmiete<br />
von 5,90 Euro je Quadratmeter sowie<br />
weitere 800 Wohnungen für Haushalte<br />
mit einem mittleren Einkommen und<br />
einer Miete von acht Euro je Quadratmeter<br />
gefördert werden. Zusätzlich werden<br />
rund 90 Millionen Euro in die Modernisierung<br />
von Wohnungen gesteckt,<br />
die anschließend der Mietpreisbindung<br />
unterliegen. Immerhin 3.200 Wohnungen<br />
würden dann einer Mietpreis -<br />
bindung unterliegen. Da gleichzeitig<br />
1.150 Wohnungen aus der Bindung<br />
fallen, ergibt sich für Hamburg daraus<br />
für das Jahr 2012 ein beachtliches Plus.
Warnung<br />
Lauter werden die Forderungen<br />
nach einer besseren Förderung des<br />
sozialen Wohnungsbaus durch<br />
Bund und Länder auch aus der Immobilienwirtschaft.<br />
Die sieht sich<br />
selbst kaum noch in der Lage, preiswerte<br />
Wohnungen zu bauen.<br />
Die Wohnungswirtschaft investiert<br />
seit Jahren immer mehr in den Bau<br />
und die Modernisierung von Wohnungen<br />
für besser gestellte Mieter.<br />
Eine repräsentative Umfrage des<br />
Bundesverbandes deutscher Wohnungs-<br />
und Immobilienunternehmen<br />
(GdW) zum Neubau der rund<br />
3.000 in seinen Regionalverbänden<br />
organisierten Unternehmen im Jahr<br />
2010 hat deutlich gemacht, dass der<br />
Neubau vorrangig im oberen Preissegment<br />
erfolgte. Dort liegen die<br />
Kaltmieten im Durchschnitt bei<br />
acht Euro und darüber. Im unteren<br />
Preissegment (Mietendurchschnitt<br />
5,74 Euro) wurde in den westlichen<br />
Ländern nur noch jede fünfte neue<br />
Wohnung errichtet. Für den GdW<br />
steht damit fest: Der Neubau ist durch<br />
die Anforderungen an die Energie -<br />
effizienz, aber auch durch die Preise<br />
für den Bau so teuer geworden, dass er<br />
sich in vielen Fällen nur noch im oberen<br />
Mietpreissegment rechnet. Der<br />
GdW befürchtet deshalb eine soziale<br />
Spaltung in den Städten. „Es gibt vor<br />
allem in Ballungsgebieten zu wenig<br />
Wohnungen, um sozial schwächere<br />
Menschen weiterhin ausreichend<br />
versorgen zu können“, erklärte GdW-<br />
Präsident Axel Gedaschko Mitte Juli<br />
dem Bremer „Weser-Kurier“.<br />
DMB-Direktor Lukas Siebenkotten<br />
hat kürzlich den Bau von jährlich<br />
40.000 neuen Sozialmietwohnungen<br />
gefordert. Das ist ein Drittel des<br />
jährlichen Neubaubedarfs an Mietwohnungen<br />
und das Vierfache dessen,<br />
was im Jahr 2010 tatsächlich gefördert<br />
wurde. Bundesbauminister<br />
Peter Ramsauer, seine Kolleginnen<br />
und Kollegen in den Ländern haben<br />
eine neue Baustelle, eine Großbaustelle,<br />
wie DMB-Direktor Lukas Siebenkotten<br />
sagt. Derzeit gehen die Arbeiten<br />
äußerst schleppend voran. ■<br />
Soziale Wohnraumförderung<br />
bleibt unverzichtbar<br />
Berlin - Die SPD-Fraktion im Bundestag setzt sich dafür ein, dass der Bund die<br />
soziale Wohnraumförderung im Zeitraum von 2014 bis 2019 mindestens im bisherigen<br />
Umfang fortsetzt. Ohne diese Förderung sei „eine erhebliche Verknappung<br />
von bedarfsgerechten, preiswerten, barrierefreien und energetisch sanierten<br />
Wohnungen zu erwarten“, heißt es zur Begründung im Antrag. Ein Ausstieg<br />
aus der Förderung würde die nationalen und europäischen politischen Ziele der<br />
Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Anpassung an den demographischen<br />
Wandel sowie der Reduzierung klimaschädlicher Emissionen konterkarieren.<br />
Die bisherige Förderung durch den Bund in Höhe von 518 Millionen Euro jährlich<br />
läuft im Jahr 2013 aus. Die Koalitionsfraktionen CDU, CSU und FDP haben<br />
sich bisher nicht konkret dazu geäußert, ob und in welchem Umfang sie die soziale<br />
Wohnraumförderung fortführen wollen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu<br />
lediglich, dass man dies überprüfen werde.<br />
Die Forderung der Sozialdemokraten, die Fördermittel mindestens in gleicher<br />
Höhe weiterzuzahlen, wird von vielen Experten unterstützt. Erst kürzlich kam eine<br />
im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im<br />
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) erstellte Studie zu dem Ergebnis,<br />
dass die soziale Wohnraumförderung weiter erforderlich sei. „Ohne soziale<br />
Wohnraumförderung im mindestens bisherigen Umfang würde es im Zeit -<br />
raum 2014 bis 2019 insbesondere in den Wachstumsregionen zu einer erheblichen<br />
Verknappung von bedarfsgerechten Wohnungen für Zielgruppenhaushalte,<br />
also preiswerte und sogleich barrierefreie und/oder energetisch sanierte<br />
Wohnungen, kommen“, stellen die Autoren unmissverständlich klar.<br />
Die Kampagne „Impulse für den Wohnungsbau“, zu der sich führende Organisationen<br />
und Verbände der Bau- und Immobilienbranche zusammengeschlossen<br />
haben (unter anderem der<br />
Deutsche <strong>Mieterbund</strong>), forderte<br />
die Bundesregierung erst kürzlich<br />
auf, den Wohnungsbau stärker zu<br />
fördern, unter anderem durch eine<br />
Verstetigung und Erhöhung der direkten<br />
Förderung im Rahmen des<br />
sozialen Wohnungsbaus. Angesichts<br />
eines zusätzlichen Bedarfs<br />
von 825.000 neuen Mietwohnungen<br />
bis 2017 sprach sich DMB-Direktor<br />
Lukas Siebenkotten für eine<br />
Mietwohnungsoffensive aus. „Wir<br />
brauchen insbesondere auch mehr<br />
preiswerte Wohnungen in den<br />
Großstädten und Ballungszentren,<br />
vor allem auch mehr Sozialwohnungen“,<br />
erklärte er.<br />
Die Sozialdemokraten im Bundestag<br />
zielen mit ihrem Antrag jedoch<br />
Erstrebenswerter sozialer<br />
Wohnungsbau: das<br />
Hundertwasser-Gebäude in Wien<br />
nicht nur auf eine Verstetigung oder gar Erhöhung der Mittel des Bundes für den<br />
sozialen Wohnungsbau, sondern fordern auch von den Ländern ein höheres Engagement.<br />
Die von den Sozialdemokraten angestrebte soziale Wohnraumförderung<br />
sieht unter anderem auch den altersgerechten und barrierefreien Umbau<br />
des Wohnungsbestandes vor sowie dessen energetische Sanierung. Gerade<br />
bei der energetischen Sanierung sei die Wohnraumförderung erforderlich, um<br />
eine Verdrängung von Altmietern zu vermeiden und einzelne Quartiere vor<br />
überproportional steigenden Mieten zu schützen.<br />
4/2012 MieterZeitung 7
■ Studentisches Wohnen<br />
Auf Ansturm nicht vorbereitet<br />
Studentenbuden<br />
sind in vielen<br />
Universitätsstädten<br />
rar. Der Wettbewerb<br />
ist hart. Wer zum<br />
Wintersemester noch eine<br />
Wohnung braucht,<br />
der sollte rechtzeitig mit<br />
der Suche beginnen.<br />
Besonders Erstsemester<br />
haben es schwer, eine<br />
Unterkunft zu finden.<br />
Im vergangenen Jahr<br />
drängten 516.000 an die<br />
Universitäten und Fachhochschulen.<br />
In diesem<br />
Jahr werden wieder über<br />
eine halbe Million erwartet.<br />
Ein Großteil von ihnen<br />
weiß<br />
heute noch<br />
nicht, ob er einen<br />
der begehrtenStudienplätze<br />
in<br />
seinem<br />
Wunschfach<br />
bekommt.<br />
Noch weniger<br />
weiß er,<br />
an welcher Universität er<br />
sein Studium aufnehmen<br />
kann. Mancher bekommt<br />
erst kurz vor Semesterbeginn<br />
Bescheid.<br />
Dann sind die örtlichen<br />
Wohnungsmärkte leer<br />
gefegt. Und selbst wer die<br />
Zusage für den begehrten<br />
Studienplatz schon<br />
frühzeitig in der Tasche<br />
hat, hat große Zugangsschwierigkeiten<br />
zum studentischen Wohnungsmarkt,<br />
wenn er weit vom zukünftigen Studienort<br />
entfernt wohnt und nicht mal eben<br />
kurz zu einer Wohnungsbesichtigung<br />
anreisen kann. Teure Reisekosten passen<br />
nicht ins Budget des Studienanfängers.<br />
Wer nicht rechtzeitig vor Ort sein kann,<br />
hat dann oft schon verloren.<br />
Bessere Karten hat der, der mit den Ver-<br />
8 MieterZeitung 4/2012<br />
Die Universitätsstädte in Deutschland sind auf den zu<br />
erwartenden Ansturm im Wintersemester 2012/2013<br />
nicht vorbereitet. Doppelte Abiturjahrgänge und eine<br />
steigende Anzahl an Abiturienten drängen in die<br />
Universitäten und Fachhochschulen. Der Kampf um<br />
Studienplätze, vor allem aber auch der Kampf um die<br />
<strong>notwendig</strong>e Bleibe am Studienort, hat begonnen<br />
hältnissen am Studienort vertraut ist.<br />
Viele Angebote werden nicht in der Zeitung<br />
oder im Internet inseriert. Das Beste<br />
ist oft schon durch Werbung von Mund<br />
zu Mund weg.<br />
Wer eine preiswerte Unterkunft sucht,<br />
wird zuerst nach einem freien Platz im<br />
Studentenheim fragen. Über die Vergabe<br />
der raren Studentenheimplätze entscheiden<br />
die Studentenwerke. Dort ist das<br />
Wohnen immer noch<br />
am preiswertesten. Die<br />
Chance, einen Platz zu<br />
bekommen, ist jedoch<br />
gering und sinkt umso<br />
mehr, je näher der Semesterbeginnheranrückt.<br />
Die Wartelisten<br />
sind lang.<br />
Besondere Wohnungsprogramme<br />
für Studierende<br />
offerieren in vielen<br />
Großstädten auch<br />
Wohnungsunternehmen<br />
der öffentlichen<br />
Hand. Selbst in teuren<br />
Großstädten wie Hamburg<br />
ermöglichen Förderprogramme<br />
seitens<br />
der Stadt eine BAföGfreundliche<br />
Miete in<br />
ausgewählten Wohnungen<br />
der städtischen<br />
Gesellschaft SA-<br />
GA GWG. Die städtischeWohnungsgesellschaft<br />
GAG und das<br />
Studentenwerk in<br />
Köln haben eine Liste<br />
mit über 100 GAG-<br />
Wohnungen erstellt,<br />
die für Studenten geeignet<br />
sind.<br />
Vor allem in ostdeutschen<br />
Städten werben<br />
die kommunalen<br />
Wohnungsunternehmen<br />
mit besonderen<br />
Angeboten für Studenten,<br />
egal ob als Single-<br />
Wohnung oder für eine<br />
WG. Die Angebote sind dank der entspannten<br />
Wohnungsmärkte gut. Generell<br />
gilt aber: Die Angebote sind umso<br />
besser, je schlechter sich die Wohnung<br />
auf dem freien Markt vermieten lässt.<br />
Den meisten Studierenden bleibt nur die<br />
Suche auf dem freien Wohnungsmarkt.<br />
Kleinappartements und Kleinstwohnungen<br />
für Singles übersteigen meist das<br />
studentische Budget. Die studentische
Mehr<br />
<strong>notwendig</strong><br />
Frankfurt/Oder - Das Deutsche<br />
Studentenwerk drängt auf den Bau<br />
zusätzlicher Wohnheimplätze. Anlässlich<br />
einer Tagung in Frankfurt an<br />
der Oder forderte es Bund und Länder<br />
auf, zusätzliche Wohnheimplätze<br />
zu bauen. Mindestens 25.000 zusätzliche<br />
Plätze seien noch <strong>notwendig</strong>.<br />
Die jetzt im Bau befindlichen<br />
9.000 Plätze reichten angesichts<br />
steigender Studentenzahlen nicht<br />
aus. Das Studentenwerk bietet<br />
bundesweit 181.000 Plätze in<br />
Wohnheimen an. Im Schnitt kostet<br />
die Miete dort 208 Euro im Monat.<br />
Wohngemeinschaft ist dann die einzige<br />
Chance auf eine bezahlbare Unterkunft.<br />
Studienanfänger haben nur dann eine<br />
Chance auf einen Platz in einer WG,<br />
wenn einzelne Mitglieder aus bestehenden<br />
WGs ausscheiden. Derartige Angebote<br />
sind in der Regel am Schwarzen<br />
Brett am Eingang zu den Instituten zu<br />
finden. Pinnwände gibt es auch in vielen<br />
Studentenkneipen. Über einzelne Angebote<br />
erfährt der Wohnungssuchende oft<br />
aber nur durch Mundpropaganda während<br />
der Seminare und Vorlesungen.<br />
Neue Wohngemeinschaften finden in<br />
der Regel erst während des Studiums zusammen.<br />
Wie gut die Aussichten auf dem Wohnungsmarkt<br />
für Studenten sind, hängt<br />
ganz entscheidend vom örtlichen Wohnungsmarkt<br />
ab. Derjenige, der in einer<br />
Stadt wie München, wo der Wohnungsmarkt<br />
für preiswerte Wohnungen leer<br />
gefegt ist, eine Wohnung sucht, hat<br />
weitaus höhere Hürden auf dem Weg<br />
zur bezahlbaren Studentenbude zu meis -<br />
tern, als jemand, der sich in Halle oder<br />
Leipzig auf die Suche macht. Das On -<br />
<strong>Dramatische</strong> <strong>Situation</strong><br />
Köln - Der Wohnungsmarkt für Studenten<br />
in Köln ist leer gefegt. Die <strong>Situation</strong><br />
ist dramatisch, noch ehe die Erstsemester<br />
auf den Wohnungsmarkt<br />
drängen. Während das Studentenwerk<br />
die Schuld dafür beim Land und bei der<br />
Stadt sucht und deren geringe Bereitschaft<br />
zur finanziellen Unterstützung<br />
kritisiert, übt Kölns Mietervereinschef<br />
Franz-Xaver Corneth nun Kritik am<br />
Studentenwerk.<br />
Köln sei die am schlechtesten mit Studentenwohnungen<br />
versorgte Universitätsstadt<br />
in Deutschland, sagte er<br />
dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Das Studentenwerk<br />
könne nicht darauf warten,<br />
dass private Investoren Wohnheime<br />
bauten. Das Studentenwerk habe<br />
die Aufgabe, Studenten mit bezahlbarem<br />
Wohnraum zu versorgen, erklärte<br />
Corneth, der selbst bis zum Ende der<br />
90er Jahre Verwaltungsratsvorsitzender<br />
des Studentenwerkes war. Er wirft<br />
dem Kölner Studentenwerk vor, die<br />
Entwicklung der Studentenzahlen<br />
nicht richtig eingeschätzt zu haben<br />
und deshalb eine bedarfsgerechte Pla-<br />
nung nicht durchgeführt habe. Angesichts<br />
der dramatischen Lage hält<br />
Franz-Xaver Corneth es durchaus für<br />
sinnvoll, auch ungewöhnliche<br />
Unterkünfte, wie etwa die Kalker Polizeiwache,<br />
auf ihre Eignungen zu<br />
prüfen. Für sinnvoll hält er auch eine<br />
Kampagne, mit der die Kölner Bevölkerung<br />
um Mithilfe gebeten wird.<br />
„Vor allem alte Menschen könnten<br />
Studenten als Untermieter aufnehmen,<br />
um ihre Wohnungen trotz steigender<br />
Mieten halten zu können“, erklärte<br />
Corneth.<br />
Als Vorsitzender einer der größten Mietervereine<br />
im Deutschen <strong>Mieterbund</strong><br />
weist Corneth auf den immer schärfer<br />
werdenden Verdrängungswettbewerb<br />
zwischen Studenten, die eine Wohngemeinschaft<br />
gründen wollen, und Familien,<br />
die auf Wohnungssuche sind, hin.<br />
Für einen Vermieter sei es lohnender,<br />
die Zimmer in Einzelvermietung an<br />
Studenten zu vermieten als an eine Familie.<br />
Solche Entwicklungen seien eine<br />
logische Folge, „wenn es zu wenig<br />
Wohnungen für Studierende gibt“.<br />
line-Portal ImmobilienScout24 untersuchte<br />
kürzlich die Mietpreise an<br />
166 Universitätsstandorten in Deutschland.<br />
Dass München auf Platz eins der<br />
Rangliste liegt, kann angesichts der<br />
angespannten Wohnungsmarktsituation<br />
vor Ort niemanden verwundern.<br />
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monatlich schon ab<br />
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Fast 13 Euro müssen dort pro Quadratmeter<br />
gezahlt werden – kalt. Auf Platz<br />
zwei folgt Frankfurt am Main mit einem<br />
Durchschnittspreis von knapp zwölf<br />
Euro. Unter den teuersten 20 Städten<br />
hat ImmobilienScout24 unter anderem<br />
so beliebte und bekannte Studienorte<br />
aufgelistet wie Hamburg, Heidelberg,<br />
Freiburg, Düsseldorf, Trier, Köln, Mainz,<br />
Müns ter, Konstanz und Bonn. In allen<br />
diesen Städten sind mindestens 8,60 Euro<br />
je Quadratmeter fällig.<br />
Andere beliebte Universitätsstädte haben<br />
dagegen immer noch ganz erschwingliche<br />
Mieten, etwa Aachen, Gießen<br />
oder Berlin. Dort finden Studenten<br />
im Schnitt eine Unterkunft zu Quadratmeterpreisen<br />
zwischen 7 und 7,50 Euro.<br />
Preiswert wohnen Studenten vor allen<br />
Dingen immer noch in den ostdeutschen<br />
Universitätsstädten. In Dresden,<br />
Erfurt oder Weimar liegen die Preise im<br />
Schnitt bei 6 bis 6,50 Euro. Besonders<br />
günstig sind Halle/Saale, Leipzig oder<br />
Dessau. Zwischen 4,50 und 5,50 Euro<br />
kos tet dort der Quadratmeter.<br />
Doch ganz gleich, wo Semesteranfänger<br />
jetzt oder in den nächsten Wochen auf<br />
Wohnungssuche gehen, gilt das Gorbatschow-Zitat<br />
von demjenigen, der bestraft<br />
wird, wenn er zu spät kommt. ■<br />
�������������������������������������� ����������������<br />
4/2012 MieterZeitung 9
■ Wohnungssuche<br />
Wohnung, Wohnheim, WG<br />
Mietwohnung<br />
Die normale Mietwohnung<br />
kann ein Altbau<br />
oder Neubau, eine Sozialwohnung<br />
oder freifinanzierte<br />
Wohnung<br />
sein, eine Genossenschaftswohnung,<br />
unter<br />
Umständen auch eine<br />
Einlieger- oder eine Eigentumswohnung.<br />
Doch Studentinnen<br />
und Studenten haben<br />
hier nur scheinbar die<br />
Qual der Wahl. Voraussetzung<br />
für eine Sozialwohnung<br />
ist ein Wohnberechtigungsschein.<br />
Wer diesen Berechtigungsschein<br />
bekommt,<br />
hat noch längst keine<br />
Wohnung. Es gibt viel<br />
mehr Berechtigte als Sozialwohnungen,<br />
und<br />
im Zweifel haben Familien<br />
oder Alleinerziehende<br />
die deutlich<br />
besseren Chancen.<br />
Auch Genossenschaftswohnungen<br />
sind schnell<br />
vergeben. Wer eine solche<br />
Wohnung anmieten<br />
will, muss Mitglied<br />
der Genossenschaft<br />
sein, oft gibt es Wartelis -<br />
ten. Eigentumswohnungen<br />
sind teuer, genauso<br />
wie Neubau- und<br />
Einliegerwohnungen.<br />
Was bleibt, ist die klassische<br />
Altbauwohnung.<br />
Damit ist nicht die aufwendig<br />
sanierte Wohnung<br />
mit Stuckdecken,<br />
Balkon oder Terrasse gemeint, sondern<br />
eher eine „Einfach-Wohnung“ mit wenig<br />
Komfort. Beim Abschluss eines<br />
Mietvertrages kann aber die Miethöhe<br />
frei vereinbart werden. Es gibt praktisch<br />
keine gesetzliche Vorschrift, die eine<br />
10 MieterZeitung 4/2012<br />
Die Wohnungssuche zu Beginn des Wintersemesters ist<br />
für viele Studentinnen und Studenten die erste große<br />
Herausforderung am neuen Studienort.<br />
Die MieterZeitung beschreibt, welche Möglichkeiten es<br />
gibt und welche mietrechtlichen Regelungen für die<br />
einzelnen Wohnungstypen gelten<br />
Obergrenze bestimmt. Während des<br />
Mietverhältnisses selbst ist genau geregelt,<br />
wie sich die Miete entwickeln<br />
kann. Es gilt das Prinzip der Vergleichs -<br />
miete. Danach darf der Vermieter<br />
höchstens so viel Miete fordern, wie vor<br />
Ort für vergleichbare<br />
Wohnungen im Durchschnitt<br />
schon gezahlt<br />
wird. Meistens stützt<br />
sich der Vermieter dabei<br />
auf einen Mietspiegel.<br />
Liegt die Miete<br />
deutlich unter der<br />
Durchschnittsmiete<br />
am Wohnort, bestimmt<br />
die sogenannte<br />
Kappungsgrenze, dass<br />
die Miete innerhalb<br />
von drei Jahren höchs -<br />
tens um 20 Prozent steigen<br />
darf.<br />
Solange der Mieter die<br />
Miete pünktlich zahlt<br />
und auch sonst die Regelungen<br />
des Mietvertrages<br />
beachtet, kann<br />
der Vermieter allenfalls<br />
dann kündigen, wenn<br />
er einen gesetzlich anerkanntenKündigungsgrund<br />
hat, zum Beispiel<br />
Eigenbedarf. Das ist der<br />
Fall, wenn er die Wohnung<br />
für sich selbst oder<br />
für einen nahen Angehörigen<br />
benötigt. Mieter<br />
können das Mietverhältnis<br />
jederzeit und<br />
ohne Angabe von<br />
Gründen kündigen, mit<br />
einer Frist von drei Monaten.<br />
Ausnahme: Im<br />
Mietvertrag ist ein Kündigungsausschluss<br />
oder<br />
Kündigungsverzicht<br />
vereinbart.<br />
Meistens verlangt der<br />
Vermieter eine Mietsicherheit,<br />
die sogenannte<br />
Mietkaution. Das ist zulässig. Sie darf<br />
maximal drei Monatsmieten betragen<br />
und muss am Ende der Mietzeit, wenn<br />
der Vermieter keine Gegenansprüche<br />
mehr hat, mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt<br />
werden.
Studentenwohnheim<br />
Hier ticken die Mietrechts-Uhren anders.<br />
Es gelten zahlreiche Sonderregelungen.<br />
Es können Brutto- oder Inklusivmieten<br />
vereinbart werden, bei denen nicht mehr<br />
über die Betriebs- und Heizkosten abgerechnet<br />
wird. Die gesetzlichen Vorschriften<br />
zu Mieterhöhungen im laufenden<br />
Mietverhältnis, das sogenannte Vergleichsmietensystem,<br />
gelten nicht, Kündigungsschutzbestimmungen<br />
ebenfalls<br />
nicht. Die Mietdauer kann fest an die<br />
Laufzeit eines Semesters gebunden werden,<br />
und die Mietkaution wird nicht verzinst.<br />
Aber nicht immer, wenn Zimmer oder<br />
Appartements in einem Haus an Studentinnen<br />
und Studenten vermietet werden,<br />
kann von einem Studentenwohnheim<br />
die Rede sein. Der Bundesgerichtshof hat<br />
hier vor Kurzem klargestellt, wann ein<br />
Wohngebäude als Studentenwohnheim<br />
einzustufen ist (BGH VIII ZR 92/11). Vermieter<br />
müssen hier ein konkretes Belegungskonzept<br />
mit zeitlicher Begrenzung<br />
der Mietzeit und Rotation praktizieren.<br />
Wohngemeinschaft<br />
Zusammen mit anderen Studentinnen<br />
und Studenten wohnen und die Miete<br />
für die Wohnung teilen – das hört sich<br />
gut an, birgt aber auch Risiken und Probleme.<br />
Vorab ist eine Grundsatzfrage zu<br />
klären: Soll die Wohnung von einem<br />
Hauptmieter angemietet werden oder<br />
von allen potenziellen WG-Mitgliedern<br />
gemeinsam?<br />
Wird die Wohnung gemeinsam ange-<br />
Wir schützen Sie und Ihre Lieben<br />
gut und günstig bei der Online-<br />
Reisebuchung, im Urlaubsverkehr<br />
und vor Ort für erholsame Ferien.<br />
mietet, müssen alle WG-Mitglieder den<br />
Mietvertrag unterschreiben. Alle werden<br />
Mieter, alle haben die gleichen<br />
Rechte und Pflichten. Für die Mietzahlung<br />
sind dann alle gemeinsam verantwortlich.<br />
Will eines der WG-Mitglieder ausziehen,<br />
kann es nicht einfach kündigen.<br />
Mit einem Auszug oder einer Kündigung<br />
müssen der Vermieter und alle<br />
Mitmieter einverstanden sein. Rechtlich<br />
kann das Mietverhältnis immer nur<br />
von allen Mietern gemeinsam gekündigt<br />
werden. Ist eine Einigung nicht<br />
möglich, muss das Mietverhältnis von<br />
allen Mietern gemeinsam beendet werden.<br />
Notfalls muss derjenige, der unbedingt<br />
ausziehen will, die anderen auf<br />
Abgabe einer Kündigungserklärung verklagen.<br />
Beim Abschluss des Mietvertrages sollte<br />
deshalb ein Zusatz mit dem Vermieter<br />
vereinbart werden, in dem klargestellt<br />
wird, dass an eine WG vermietet wird<br />
und die WG berechtigt ist, die Mieter<br />
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■Wohnungssuche/Mietrecht<br />
Eine der attraktivsten Wohnformen für junge Leute ist die Wohngemeinschaft<br />
ohne Zustimmung des Vermieters auszutauschen.<br />
Wird nur ein WG-Mitglied Mieter, ist er<br />
der Hauptmieter, und er vermietet dann<br />
an die anderen WG-Mitglieder weiter.<br />
Die werden Untermieter. Das ist nur zulässig,<br />
wenn dies von Anfang an mit<br />
dem Vermieter so abgesprochen und<br />
vereinbart wird. Der Ansprechpartner<br />
für den Vermieter ist dann immer nur<br />
der Hauptmieter. Er haftet im Verhältnis<br />
zum Vermieter allein für die Mietzahlungen.<br />
Die Untermieter haben kein<br />
Vertragsverhältnis zum Eigentümer, sie<br />
hängen von ihrem Hauptmieter und<br />
dessen Mietverhältnis zum Vermieter<br />
ab. Kündigt der, müssen letztlich alle<br />
Mieter ausziehen.<br />
Denkbar ist auch, dass der Vermieter<br />
mit jedem einzelnen WG-Mitglied einen<br />
eigenen Mietvertrag abschließt,<br />
beispielsweise über ein Zimmer. Gleichzeitig<br />
werden zum Beispiel die Küche<br />
und das Bad als Gemeinschaftsräume<br />
deklariert. In diesem Fall gibt es mehrere<br />
eigenständige Hauptmietverhältnisse,<br />
jeweils zwischen dem einzelnen<br />
WG-Mitglied und dem Vermieter. Die<br />
WG-Mitglieder haben in diesem Fall natürlich<br />
keinen Einfluss darauf, ob ein<br />
WG-Mitglied ausscheidet und durch<br />
wen dieses ersetzt wird.<br />
Probleme kann es geben, wenn einer der<br />
Mieter in einer WG mit seiner Miete im<br />
12 MieterZeitung 4/2012<br />
Rückstand ist. Der Vermieter hat Anspruch<br />
auf die volle Miete. Ob ein Mieter<br />
der WG die Miete nicht aufbringt,<br />
spielt für ihn keine Rolle. Das ist ein<br />
internes Problem der WG. Bei der Variante<br />
„Hauptmieter“ muss der Hauptmieter<br />
zahlen. Er muss sich dann darum<br />
kümmern, dass er die Untermiete oder<br />
die anteilige Miete von den jeweiligen<br />
WG-Mitgliedern auch erhält. Ist der<br />
Hauptmieter mit zwei Monatsmieten<br />
im Rückstand, kann der Vermieter ihm<br />
und damit letztlich der WG fristlos kündigen.<br />
Haben alle WG-Mitglieder den Mietvertrag<br />
unterschrieben, kann der Vermieter<br />
theoretisch von jedem Einzelnen die<br />
volle Miete fordern. Der Zahlungsausfall<br />
eines Mieters ist das Problem der<br />
WG, nicht das Problem des Vermieters.<br />
Untermieter<br />
Wer nicht direkt vom Eigentümer anmietet,<br />
sondern von einem Mieter, ist<br />
Untermieter. Wird nur ein Teil der<br />
Hauptmieter-Wohnung angemietet, also<br />
ein oder zwei Zimmer, hat der Untermieter<br />
eine relativ schwache Rechtsstellung.<br />
Diese Mietverhältnisse können<br />
gekündigt werden, ohne dass der<br />
Hauptmieter oder Vermieter hierfür einen<br />
gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund<br />
braucht, beispielsweise Eigenbedarf.<br />
In diesen Fällen verlängert<br />
sich zwar die gesetzliche Kündigungsfrist<br />
für den betroffenen Untermieter<br />
um drei Monate, letztlich muss er aber<br />
ausziehen. Anders, wenn der Untermieter<br />
die Wohnung insgesamt von einem<br />
Hauptmieter angemietet hat. Dann hat<br />
er die gleichen Rechte wie jeder andere<br />
Mieter auch.<br />
Möbliertes Zimmer<br />
Wird ein einzelnes Zimmer außerhalb<br />
der Vermieterwohnung angemietet,<br />
zum Beispiel im Dachgeschoss, spielt es<br />
keine Rolle, ob dieses Zimmer möbliert<br />
oder unmöbliert vermietet wird, ob<br />
noch andere Mieter im Dachgeschoss<br />
wohnen, ob Küche und Bad gemeinsam<br />
genutzt werden oder nicht. Hinsichtlich<br />
Kündigungsschutz und Mieterhöhungsmöglichkeiten<br />
gelten die normalen<br />
gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Anders aber, wenn das Zimmer innerhalb<br />
der Vermieterwohnung liegt und<br />
ganz oder überwiegend vom Vermieter<br />
möbliert worden ist. Hier gibt es keinerlei<br />
Einschränkungen für Mieterhöhungen<br />
und auch keinen gesetzlichen Kündigungsschutz.<br />
Auch die Kündigungsfristen<br />
sind extrem kurz. Wird die Miete<br />
monatlich gezahlt, kann bis zum 15. eines<br />
Monats zum Monatsende gekündigt<br />
werden. Letztlich kann der Mieter<br />
nur durch eine entsprechende Regelung<br />
im Mietvertrag – durch einen Kündigungsausschluss<br />
– das Risiko minimieren,<br />
„von heute auf morgen“ vor die Tür<br />
gesetzt zu werden.<br />
Anders wieder, wenn das anzumietende<br />
Zimmer zwar innerhalb der Vermieterwohnung<br />
liegt, der Mieter das Zimmer<br />
aber überwiegend selbst möbliert hat,<br />
oder wenn er eventuell sogar mit seiner<br />
Familie einzieht. Dann ist der Kündigungsschutz<br />
zwar schlechter als bei einer<br />
normalen Wohnung, aber immerhin<br />
noch besser als beim klassischen<br />
möblierten Zimmer. Der Kündigungsschutz<br />
ist der gleiche wie bei einem<br />
Untermietverhältnis.<br />
Tipp: Voraussichtlich im August erscheint<br />
eine neue Broschüre des Deutschen<br />
<strong>Mieterbund</strong>es: „Mietrecht für<br />
Studierende“. Die Broschüre wird<br />
zwei Euro kosten und kann jetzt schon<br />
bestellt werden: <strong>Deutscher</strong> <strong>Mieterbund</strong>,<br />
10169 Berlin. ■
Wann darf der Vermieter die<br />
Mieterwohnung betreten<br />
oder besichtigen? Hat er ein<br />
allgemeines Kontrollrecht?<br />
Kann er jederzeit auch unangemeldet<br />
Zutritt zur<br />
Wohnung verlangen? Die<br />
MieterZeitung gibt Antworten<br />
rund um das Besichtigungsrecht<br />
des Vermieters<br />
Ein generelles Besichtigungsrecht<br />
des Vermieters gibt es nicht. Mit<br />
der Vermietung der Wohnung<br />
gibt der Vermieter sein Hausrecht<br />
an den Mieter ab. Der hat Anspruch darauf,<br />
in seinen „eigenen vier Wänden“ in<br />
Ruhe gelassen zu werden. Er kann bestimmen,<br />
wen er wann in die Wohnung<br />
lässt und wen nicht. Steht der Vermieter<br />
plötzlich vor der Tür, muss er ihn nicht in<br />
die Wohnung lassen. Erst recht dürfen<br />
Vermieter, Hausverwalter oder Hausmeis -<br />
ter nicht mit Hilfe eines Zweitschlüssels<br />
die Wohnung betreten. Sie dürfen gar keinen<br />
zweiten Schlüssel besitzen.<br />
Aber keine Regel ohne Ausnahme. In engen<br />
Grenzen müssen Mieter dem Vermieter<br />
oder einem von ihm beauftragten Dritten<br />
Zutritt zu ihrer Wohnung gewähren.<br />
Besichtigungsrecht bei<br />
konkretem Anlass<br />
Liegt ein konkreter Grund vor und hat der<br />
Vermieter ein berechtigtes Interesse, darf<br />
er die Mieterwohnung betreten. Beispielsweise<br />
dann, wenn Heizkostenverteiler<br />
oder Wasseruhren abgelesen werden<br />
müssen, wenn der Vermieter einer<br />
Mängelanzeige des Mieters nachgehen<br />
will, wenn Reparaturarbeiten oder Modernisierungsmaßnahmendurchzuführen<br />
sind. In diesen Fällen muss der Mieter<br />
natürlich auch die entsprechenden Fachleute<br />
oder Handwerker in die Wohnung<br />
lassen, mit oder ohne Vermieter.<br />
Auch wenn der Vermieter das Haus oder<br />
die Wohnung verkaufen oder neu vermieten<br />
will, hat er das Recht, die Woh-<br />
Besichtigungsrecht<br />
Auch wenn neue Mieter oder Kaufinteressenten Schlange stehen, können Vermieter<br />
und Makler nicht jederzeit die Mietwohnung betreten<br />
nung zusammen mit einem Makler oder<br />
Wohnungsinteressenten zu betreten und<br />
zu besichtigen. Der Mieter muss aber keine<br />
Besichtigungstermine mit Dutzenden<br />
von Wohnungsinteressenten auf einen<br />
Schlag dulden.<br />
Besichtigungsrecht ohne<br />
konkreten Anlass<br />
Liegt kein konkreter Anlass vor, hat der<br />
Vermieter grundsätzlich keinen Anspruch<br />
auf Zutritt zur Wohnung. Allerdings<br />
gibt die Rechtsprechung dem Vermieter<br />
nach Treu und Glauben das Recht<br />
zu einer Art Routinekontrolle alle ein bis<br />
zwei Jahre. Bei einem derartigen Besichtigungstermin<br />
kann der Vermieter eine<br />
zweite Person mitbringen, zum Beispiel<br />
den Hausverwalter oder einen Sachverständigen,<br />
aber er kann nicht mit einer<br />
Vielzahl von Begleitpersonen auftauchen.<br />
Ankündigung<br />
Der Vermieter muss die geplante Besichtigung<br />
– außer in Eil- und Notfällen –<br />
rechtzeitig, das heißt mindestens drei bis<br />
vier Tage vorher, ankündigen. Der<br />
Termin muss zu „üblichen Zeiten“ angesetzt<br />
werden, zum Beispiel werktags zwischen<br />
10.00 und 13.00 oder 16.00 und<br />
19.00 Uhr. Daneben ist aber auch auf die<br />
Interessen des Mieters Rücksicht zu nehmen.<br />
Bei berufstätigen Mietern sollte der<br />
Termin abgesprochen und im gegenseitigen<br />
Einvernehmen vereinbart werden.<br />
Auf Wunsch des Mieters kommt dann<br />
auch ein Samstag als Besichtigungstermin<br />
in Betracht oder ein Zeitpunkt werktags<br />
nach 18.00 Uhr.<br />
Besichtigungstourismus<br />
Insbesondere wenn die Wohnung verkauft<br />
oder neu vermietet werden soll, stehen<br />
Interessenten mit und ohne Makler<br />
oder Vermieter Schlange. Dann reicht es<br />
aus, wenn Mieter einmal in der Woche<br />
für etwa 30 bis 45 Minuten Besichtigungstermine<br />
gestatten. Ohne Erlaubnis<br />
des Mieters darf in seiner Wohnung<br />
nicht fotografiert werden. Er kann auch<br />
fordern, dass die Besucher die Schuhe<br />
ausziehen und Filzpantoffeln oder Überschuhe<br />
nutzen.<br />
Lässt der Mieter niemanden in die Wohnung,<br />
darf der Vermieter den Zutritt<br />
nicht mit Gewalt erzwingen. Ihm bleibt<br />
nur die Möglichkeit, vor Gericht zu klagen,<br />
oder er kann Schadensersatzan -<br />
sprüche geltend machen, wenn sich die<br />
Weitervermietung durch das unzulässige<br />
Mieterverhalten verzögert. ■<br />
4/2012 MieterZeitung 13
■Urteile<br />
Karlsruhe - Wer zu Unrecht<br />
die Miete mindert<br />
und einen Rückstand von<br />
mehr als zwei Monatsmieten<br />
auflaufen lässt, dem<br />
droht die Kündigung, entschied<br />
jetzt der Bundesgerichtshof<br />
(BGH VIII ZR<br />
138/11).<br />
Die Mieter eines Einfamilienhauses<br />
hatte die Miete<br />
wegen Schimmel und<br />
Kondenswasserbildung<br />
um 20 Prozent gemindert.<br />
Nach knapp einem Jahr<br />
und einem Mietrückstand<br />
von 3.410 Euro kündigte<br />
der Vermieter fristlos. Aus<br />
seiner Sicht – das hatte er von Anfang an<br />
behauptet – war das Heiz- und Lüftungsverhalten<br />
der Mieter für die Mängel verantwortlich.<br />
Ein vom Amtsgericht eingeholtes<br />
Sachverständigengutachten gab<br />
ihm Recht. Die Mieter wehrten sich gegen<br />
die fristlose Kündigung mit dem Argument,<br />
sie hätten den Zahlungs -<br />
rückstand nicht verschuldet, sie hätten<br />
Wohnungsrückgabe<br />
Gibt der Mieter die Wohnung<br />
nicht in ordnungsgemäßem<br />
Zustand zurück, kann der Vermieter<br />
regelmäßig nur dann<br />
Schadensersatz verlangen,<br />
wenn er dem Mieter zuvor eine<br />
angemessene Frist zur Durchführung<br />
der noch erforderlichen Arbeiten<br />
setzt und die Frist erfolglos verstreicht<br />
(AG Kassel ZwSt. Hofgeismar 40 C<br />
384/08 (20) WuM 2011, 467).<br />
Abrechnungsfrist<br />
Die Betriebskostenabrechnung geht<br />
nur dann rechtzeitig zum Jahresende<br />
zu, wenn unter normalen Umständen<br />
mit einer Kenntnisnahme der<br />
Mieterseite vor Fristablauf gerechnet<br />
werden kann. Dies ist nicht der Fall,<br />
wenn die Abrechnung erst am Silves -<br />
terabend in den Briefkasten der Kanzlei<br />
des Mieteranwalts eingeworfen<br />
wird (AG Köln 220 C 451/10 WuM<br />
2011, 545).<br />
14 MieterZeitung 4/2012<br />
AKTUELL<br />
Kündigung bei<br />
Mietminderung<br />
über die Ursache des Mangels<br />
geirrt, die Gründe für die<br />
Schimmelbildung seien unklar<br />
gewesen.<br />
Der Bundesgerichtshof folgte<br />
dieser Argumentation<br />
nicht. Die Nichtzahlung der<br />
Miete sei verschuldet, den<br />
Mietern sei Vorsatz und Fahrlässigkeit<br />
vorzuwerfen. Ihnen<br />
hätte sich die Vermutung<br />
aufdrängen müssen, dass das<br />
Vorhandensein von zwei<br />
Aquarien sowie eines Terrariums<br />
mit Schlangen Ursache<br />
für die höhere Luftfeuchtigkeit<br />
und die Schimmelbildung<br />
gewesen sein könnte,<br />
wenn das Lüftungsverhalten nicht entsprechend<br />
angeglichen worden sei.<br />
Konsequenz: Mieter sollten vor einer<br />
Mietminderung unbedingt Rechtsrat<br />
beim örtlichen Mieterverein einholen.<br />
Sie können die Miete gegebenenfalls<br />
auch unter Vorbehalt zahlen oder die<br />
gerichtliche Feststellung des Mangels<br />
verlangen. ■<br />
KURZ UND PRÄZISE<br />
§<br />
Rechtsanwaltskosten<br />
Bedient sich ein gewerblicher<br />
Vermieter trotz einfacher Fallgestaltung<br />
anwaltlicher Hilfe,<br />
um eine fristlose Kündigung<br />
wegen Zahlungsverzugs auszusprechen,<br />
besteht kein<br />
Kostenerstattungsanspruch gegenüber<br />
dem säumigen Mieter (AG Darmstadt<br />
315 C 177/09 WuM 2011, 562).<br />
Besenrein<br />
Eine besenreine Rückgabe der Wohnung<br />
beinhaltet nur die Beseitigung von<br />
groben Verschmutzungen (AG Düsseldorf<br />
50 C 3305/11 WuM 2011, 624).<br />
Wespennest<br />
Die Kosten für die Beseitigung eines<br />
Wespennests sind nicht als Betriebskosten<br />
umlagefähig. Umlagefähig<br />
können nur die Kosten einer regelmäßigen<br />
und damit laufenden Ungezieferbekämpfung<br />
sein (AG München<br />
412 C 32370/10 WuM 2011, 629).<br />
Wohnfläche<br />
Mangel<br />
Nur wenn die tatsächliche Wohnfläche<br />
um mehr als zehn Prozent kleiner<br />
ist, als die im Mietvertrag genannte<br />
Fläche, liegt ein Wohnungsmangel<br />
vor. Der Mieter kann dann<br />
die Miete kürzen und zu viel gezahlte<br />
Miete aus der Vergangenheit zurückfordern<br />
(BGH VIII ZR 133/03).<br />
Minderung<br />
Die Höhe der Mietminderung ergibt<br />
sich aus dem Umfang der Abweichungen.<br />
Elf Prozent weniger<br />
Wohnfläche, als im Mietvertrag angegeben,<br />
heißt elf Prozent Mietminderung.<br />
15 Prozent weniger Fläche,<br />
15 Prozent Mietminderung.<br />
Kündigung<br />
Bei einer Flächenabweichung von<br />
mehr als zehn Prozent zum Nachteil<br />
des Mieters kann der das Mietverhältnis<br />
auch fristlos kündigen (BGH<br />
VIII ZR 142/08).<br />
Berechnungsmaßstab<br />
Die Ermittlung der Wohnfläche richtet<br />
sich bei Mietvertragsabschlüssen<br />
bis zum 31. Dezember 2003 normalerweise<br />
nach der II. Berechnungsverordnung.<br />
Seit dem 1. Januar 2004<br />
richtet sie sich grundsätzlich nach<br />
der Wohnflächenverordnung. Anders<br />
nur, wenn Mieter und Vermieter<br />
im Mietvertrag ausdrücklich etwas<br />
anderes vereinbart haben (BGH VIII<br />
ZR 68/08).<br />
Circa-Angaben<br />
Es macht keinen Unterschied, ob im<br />
Mietvertrag die Wohnungsgröße<br />
exakt angegeben ist oder eine Circa-<br />
Fläche genannt wird. Bei Abweichungen<br />
von mehr als zehn Prozent<br />
zur tatsächlichen Wohnfläche stehen<br />
dem Mieter alle Gewährleis -<br />
tungsrechte zu (BGH VIII ZR<br />
144/09).<br />
Mietraumfläche<br />
Steht im Mietvertrag „Mietraum -<br />
fläche 61,5 qm“, ist für einen Durchschnittsmieter<br />
damit die Angabe der<br />
Wohnfläche gemeint und nicht die<br />
der Grundfläche der Wohnung<br />
(BGH VIII ZR 244/08).