Reglement - Zentral Paritätische Kommission der Stiftung SAVE
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5. Rekurs<br />
Anerkennt die fehlbare Firma die Konventionalstrafe nicht, so hat sie die Möglichkeit<br />
innert 14 Kalen<strong>der</strong>tagen nach Erhalt des Schreibens Rekurs dagegen<br />
zu ergreifen. Der Rekurs ist schriftlich begründet mit eingeschriebenem Brief an<br />
die zuständige Rekurskommission <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> <strong>SAVE</strong> zu richten. Die Beurteilung<br />
<strong>der</strong> Rekurskommission ist innerhalb <strong>der</strong> <strong>SAVE</strong> Organisation endgültig.<br />
Nachher kann nur <strong>der</strong> Rechtsweg beschritten werden.<br />
6. Inkrafttreten<br />
Der <strong>Stiftung</strong>srat <strong>SAVE</strong> hat vorliegendes <strong>Reglement</strong> an <strong>der</strong> Sitzung vom 29. November<br />
2012 genehmigt. Es tritt sofort in Kraft.<br />
Schaan, den 29. November 2012<br />
gez.<br />
Sigi Langenbahn<br />
Präsident <strong>Stiftung</strong> <strong>SAVE</strong><br />
Arnold Matt<br />
Vizepräsident <strong>Stiftung</strong> <strong>SAVE</strong>