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Reglement - Zentral Paritätische Kommission der Stiftung SAVE

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5. Rekurs<br />

Anerkennt die fehlbare Firma die Konventionalstrafe nicht, so hat sie die Möglichkeit<br />

innert 14 Kalen<strong>der</strong>tagen nach Erhalt des Schreibens Rekurs dagegen<br />

zu ergreifen. Der Rekurs ist schriftlich begründet mit eingeschriebenem Brief an<br />

die zuständige Rekurskommission <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> <strong>SAVE</strong> zu richten. Die Beurteilung<br />

<strong>der</strong> Rekurskommission ist innerhalb <strong>der</strong> <strong>SAVE</strong> Organisation endgültig.<br />

Nachher kann nur <strong>der</strong> Rechtsweg beschritten werden.<br />

6. Inkrafttreten<br />

Der <strong>Stiftung</strong>srat <strong>SAVE</strong> hat vorliegendes <strong>Reglement</strong> an <strong>der</strong> Sitzung vom 29. November<br />

2012 genehmigt. Es tritt sofort in Kraft.<br />

Schaan, den 29. November 2012<br />

gez.<br />

Sigi Langenbahn<br />

Präsident <strong>Stiftung</strong> <strong>SAVE</strong><br />

Arnold Matt<br />

Vizepräsident <strong>Stiftung</strong> <strong>SAVE</strong>

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