Informationsschreiben - Zentral Paritätische Kommission der Stiftung ...
Informationsschreiben - Zentral Paritätische Kommission der Stiftung ...
Informationsschreiben - Zentral Paritätische Kommission der Stiftung ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
An die Arbeitgeber<br />
<strong>der</strong> Branche Zimmermeister und Dachdecker<br />
Schaan, 30. März 2009<br />
Neuer Gesamtarbeitsvertrag für das Zimmermeister- und Dachdecker-Gewerbe im<br />
Fürstentum Liechtenstein<br />
Sehr geehrte Damen und Herren<br />
Gerne teilen wir Ihnen mit, dass <strong>der</strong> neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV), welcher bereits vom Zimmermeister-<br />
und Dachdecker-Gewerbe Verband Liechtenstein und dem Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband<br />
unterschrieben wurde, allgemein verbindlich erklärt wurde. Der neue GAV<br />
für das Zimmermeister- und Dachdecker-Gewerbe tritt am 1. Februar 2009 in Kraft.<br />
Allgemeinverbindlicherklärung<br />
Die Regierung hat in Ihrer Sitzung vom 20. Januar 2009 von <strong>der</strong> Regierung gestützt auf das Gesetz<br />
vom 14. März 2007 über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG)<br />
den neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Branche Zimmermeister- und Dachdecker allgemeinverbindlich<br />
erklärt. In <strong>der</strong> Beilage übermitteln wir Ihnen ein entsprechendes Exemplar. Den Verordnungstext<br />
zur Allgemeinverbindlicherklärung können Sie auf <strong>der</strong> Internetseite www.lgbl.llv.li herunterladen.<br />
Anwendungsbereich<br />
Die Bestimmungen des neuen GAV gelten für das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein und finden<br />
Anwendung auf alle Betriebe des Zimmermeister- und Dachdecker-Gewerbes und die in diesen<br />
Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer. Ausländische Firmen, welche in Liechtenstein tätig sind,<br />
sind ebenfalls diesem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt und haben sich ebenfalls an die neuen Bestimmungen<br />
zu halten. Somit wird gewährleistet, dass für alle Unternehmen einer Branche gleich<br />
lange Spiesse gelten und Wettbewerbsverzerrungen bezüglich Löhne und Arbeitsbedingungen<br />
verhin<strong>der</strong>t werden.<br />
Kontrollorgan<br />
Ende 2007 gründeten die Wirtschaftskammer Liechtenstein und <strong>der</strong> Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband<br />
die <strong>Stiftung</strong> zur Überwachung von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen<br />
in Liechtenstein (SAVE). Der <strong>Stiftung</strong>srat bestellte zudem die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Zentral</strong>en<br />
Paritätischen <strong>Kommission</strong> (ZPK), welche künftig Kontrollen durchführt und den Vollzug sicherstellen<br />
wird. So kann gewährleistet werden, dass sich alle Unternehmen, welche den Bestimmungen<br />
des neuen GAV unterstellt sind, an die Vorschriften und Weisungen halten. Die Koordination<br />
erfolgt über die Geschäftsstelle <strong>der</strong> ZPK, welche sich im alten Riet 101 in Schaan befindet.<br />
Vollzugskostenbeiträge<br />
Für die anfallenden Kosten <strong>der</strong> Kontrollen und für die Deckung des Vollzugs werden von Arbeitgebern<br />
und Arbeitnehmern entsprechende Beiträge erhoben. Die Beiträge sind im Art. 61 GAV festgelegt<br />
und teilen sich wie folgt auf:
Arbeitgeber: Anzahl Mitarbeiter Betrag<br />
1 bis 6 CHF 150.—<br />
7 bis 15 CHF 180.—<br />
16 bis 20 CHF 240.—<br />
21 bis 30 CHF 360.—<br />
31 bis 50 CHF 600.—<br />
ab 51 CHF 900.—<br />
Abrechnung: jährlich im Voraus; Rechnungsstellung durch ZPK<br />
Arbeitnehmer: CHF 5.-- / Monat bei 51 – 100% Anstellung<br />
CHF 3.-- / Monat bis 50% Anstellung<br />
(Beitragsfrei sind Geschäftsführer, Administration, Lehrlinge, Familienmitglie<strong>der</strong>)<br />
Abrechnung:<br />
monatlicher Lohnabzug durch Arbeitgeber (analog AHV);<br />
die Rechnungsstellung erfolgt quartalsmässig im Nachhinein;<br />
Rechnungsstellung durch ZPK an Arbeitgeber<br />
Beiträge gelten rückwirkend ab 01. Februar 2009.<br />
Ausländische Unternehmen, welche in Liechtenstein entsprechende Arbeiten des Zimmermeisterund<br />
Dachdecker-Gewerbes ausführen, haben gemäss Art. 4 des Entsendegesetzes die gleichen<br />
Vollzugskostenbeiträge zu entrichten.<br />
Meldeformular<br />
Alle Arbeitgeber sind nun aufgefor<strong>der</strong>t, ihre Arbeitnehmer bis zum 10. April 2009 zu deklarieren.<br />
Gemäss unserem mitgeschickten Leitfaden können Sie dies ganz einfach auf unserer Homepage<br />
unter www.zpk.li online ausführen. Alle Unternehmen erhalten mit diesem Schreiben ein eigenes<br />
Passwort dazu. Unternehmen, welche nicht über das Internet deklarieren wollen, benutzen bitte<br />
unser mitgeschicktes Meldeformular.<br />
Bezugnehmend auf die Datenerhebung wird beim Arbeitgeber quartalsmässig eine Akonto-<br />
For<strong>der</strong>ung auf den Arbeitnehmer-Jahresbeitrag erhoben. Alle Daten werden von <strong>der</strong> ZPK verwaltet<br />
und vertraulich behandelt.<br />
Deklarationsbestätigung<br />
In <strong>der</strong> Rubrik „Deklaration“ auf unserer Homepage können Sie eine Deklarationsbestätigung anfor<strong>der</strong>n.<br />
Ab dem 15. Mai 2009 muss diese Deklarationsbestätigung bei allen öffentlichen Ausschreibungen<br />
des Landes beigelegt werden.<br />
Information an Arbeitnehmer<br />
Wir möchten Sie als Arbeitgeber bitten, dass Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über diese<br />
neuen gesetzlichen Än<strong>der</strong>ungen sowie über die Erhebung des Vollzugkostenbeitrages in Kenntnis<br />
setzen. Die Arbeitnehmer erhalten Ende Jahr einen entsprechenden Beleg über die eingezogenen<br />
Vollzugskostenbeiträge von ihrem Arbeitgeber ausgehändigt. Ebenfalls sollte, sofern allfällige Arbeitnehmer<br />
dies wünschen, Einblick in den neuen Gesamtarbeitsvertrag gewährt werden.<br />
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Freundliche Grüsse<br />
<strong>Zentral</strong>e Paritätische <strong>Kommission</strong><br />
Hans-Peter Tschütscher<br />
Präsident<br />
Sigi Langenbahn<br />
Vizepräsident<br />
Beilagen:<br />
Gesamtarbeitsvertrag für das Zimmermeister- und Dachdecker-Gewerbe<br />
Meldeformular, Merkblatt, Leitfaden Deklaration