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Informationsschreiben - Zentral Paritätische Kommission der Stiftung ...

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An die Arbeitgeber<br />

<strong>der</strong> Branche Zimmermeister und Dachdecker<br />

Schaan, 30. März 2009<br />

Neuer Gesamtarbeitsvertrag für das Zimmermeister- und Dachdecker-Gewerbe im<br />

Fürstentum Liechtenstein<br />

Sehr geehrte Damen und Herren<br />

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass <strong>der</strong> neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV), welcher bereits vom Zimmermeister-<br />

und Dachdecker-Gewerbe Verband Liechtenstein und dem Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband<br />

unterschrieben wurde, allgemein verbindlich erklärt wurde. Der neue GAV<br />

für das Zimmermeister- und Dachdecker-Gewerbe tritt am 1. Februar 2009 in Kraft.<br />

Allgemeinverbindlicherklärung<br />

Die Regierung hat in Ihrer Sitzung vom 20. Januar 2009 von <strong>der</strong> Regierung gestützt auf das Gesetz<br />

vom 14. März 2007 über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG)<br />

den neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Branche Zimmermeister- und Dachdecker allgemeinverbindlich<br />

erklärt. In <strong>der</strong> Beilage übermitteln wir Ihnen ein entsprechendes Exemplar. Den Verordnungstext<br />

zur Allgemeinverbindlicherklärung können Sie auf <strong>der</strong> Internetseite www.lgbl.llv.li herunterladen.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die Bestimmungen des neuen GAV gelten für das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein und finden<br />

Anwendung auf alle Betriebe des Zimmermeister- und Dachdecker-Gewerbes und die in diesen<br />

Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer. Ausländische Firmen, welche in Liechtenstein tätig sind,<br />

sind ebenfalls diesem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt und haben sich ebenfalls an die neuen Bestimmungen<br />

zu halten. Somit wird gewährleistet, dass für alle Unternehmen einer Branche gleich<br />

lange Spiesse gelten und Wettbewerbsverzerrungen bezüglich Löhne und Arbeitsbedingungen<br />

verhin<strong>der</strong>t werden.<br />

Kontrollorgan<br />

Ende 2007 gründeten die Wirtschaftskammer Liechtenstein und <strong>der</strong> Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband<br />

die <strong>Stiftung</strong> zur Überwachung von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen<br />

in Liechtenstein (SAVE). Der <strong>Stiftung</strong>srat bestellte zudem die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Zentral</strong>en<br />

Paritätischen <strong>Kommission</strong> (ZPK), welche künftig Kontrollen durchführt und den Vollzug sicherstellen<br />

wird. So kann gewährleistet werden, dass sich alle Unternehmen, welche den Bestimmungen<br />

des neuen GAV unterstellt sind, an die Vorschriften und Weisungen halten. Die Koordination<br />

erfolgt über die Geschäftsstelle <strong>der</strong> ZPK, welche sich im alten Riet 101 in Schaan befindet.<br />

Vollzugskostenbeiträge<br />

Für die anfallenden Kosten <strong>der</strong> Kontrollen und für die Deckung des Vollzugs werden von Arbeitgebern<br />

und Arbeitnehmern entsprechende Beiträge erhoben. Die Beiträge sind im Art. 61 GAV festgelegt<br />

und teilen sich wie folgt auf:


Arbeitgeber: Anzahl Mitarbeiter Betrag<br />

1 bis 6 CHF 150.—<br />

7 bis 15 CHF 180.—<br />

16 bis 20 CHF 240.—<br />

21 bis 30 CHF 360.—<br />

31 bis 50 CHF 600.—<br />

ab 51 CHF 900.—<br />

Abrechnung: jährlich im Voraus; Rechnungsstellung durch ZPK<br />

Arbeitnehmer: CHF 5.-- / Monat bei 51 – 100% Anstellung<br />

CHF 3.-- / Monat bis 50% Anstellung<br />

(Beitragsfrei sind Geschäftsführer, Administration, Lehrlinge, Familienmitglie<strong>der</strong>)<br />

Abrechnung:<br />

monatlicher Lohnabzug durch Arbeitgeber (analog AHV);<br />

die Rechnungsstellung erfolgt quartalsmässig im Nachhinein;<br />

Rechnungsstellung durch ZPK an Arbeitgeber<br />

Beiträge gelten rückwirkend ab 01. Februar 2009.<br />

Ausländische Unternehmen, welche in Liechtenstein entsprechende Arbeiten des Zimmermeisterund<br />

Dachdecker-Gewerbes ausführen, haben gemäss Art. 4 des Entsendegesetzes die gleichen<br />

Vollzugskostenbeiträge zu entrichten.<br />

Meldeformular<br />

Alle Arbeitgeber sind nun aufgefor<strong>der</strong>t, ihre Arbeitnehmer bis zum 10. April 2009 zu deklarieren.<br />

Gemäss unserem mitgeschickten Leitfaden können Sie dies ganz einfach auf unserer Homepage<br />

unter www.zpk.li online ausführen. Alle Unternehmen erhalten mit diesem Schreiben ein eigenes<br />

Passwort dazu. Unternehmen, welche nicht über das Internet deklarieren wollen, benutzen bitte<br />

unser mitgeschicktes Meldeformular.<br />

Bezugnehmend auf die Datenerhebung wird beim Arbeitgeber quartalsmässig eine Akonto-<br />

For<strong>der</strong>ung auf den Arbeitnehmer-Jahresbeitrag erhoben. Alle Daten werden von <strong>der</strong> ZPK verwaltet<br />

und vertraulich behandelt.<br />

Deklarationsbestätigung<br />

In <strong>der</strong> Rubrik „Deklaration“ auf unserer Homepage können Sie eine Deklarationsbestätigung anfor<strong>der</strong>n.<br />

Ab dem 15. Mai 2009 muss diese Deklarationsbestätigung bei allen öffentlichen Ausschreibungen<br />

des Landes beigelegt werden.<br />

Information an Arbeitnehmer<br />

Wir möchten Sie als Arbeitgeber bitten, dass Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über diese<br />

neuen gesetzlichen Än<strong>der</strong>ungen sowie über die Erhebung des Vollzugkostenbeitrages in Kenntnis<br />

setzen. Die Arbeitnehmer erhalten Ende Jahr einen entsprechenden Beleg über die eingezogenen<br />

Vollzugskostenbeiträge von ihrem Arbeitgeber ausgehändigt. Ebenfalls sollte, sofern allfällige Arbeitnehmer<br />

dies wünschen, Einblick in den neuen Gesamtarbeitsvertrag gewährt werden.<br />

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Freundliche Grüsse<br />

<strong>Zentral</strong>e Paritätische <strong>Kommission</strong><br />

Hans-Peter Tschütscher<br />

Präsident<br />

Sigi Langenbahn<br />

Vizepräsident<br />

Beilagen:<br />

Gesamtarbeitsvertrag für das Zimmermeister- und Dachdecker-Gewerbe<br />

Meldeformular, Merkblatt, Leitfaden Deklaration

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