Informationsschreiben - Zentral Paritätische Kommission der Stiftung ...
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Arbeitgeber: Anzahl Mitarbeiter Betrag<br />
1 bis 6 CHF 150.—<br />
7 bis 15 CHF 180.—<br />
16 bis 20 CHF 240.—<br />
21 bis 30 CHF 360.—<br />
31 bis 50 CHF 600.—<br />
ab 51 CHF 900.—<br />
Abrechnung: jährlich im Voraus; Rechnungsstellung durch ZPK<br />
Arbeitnehmer: CHF 5.-- / Monat bei 51 – 100% Anstellung<br />
CHF 3.-- / Monat bis 50% Anstellung<br />
(Beitragsfrei sind Geschäftsführer, Administration, Lehrlinge, Familienmitglie<strong>der</strong>)<br />
Abrechnung:<br />
monatlicher Lohnabzug durch Arbeitgeber (analog AHV);<br />
die Rechnungsstellung erfolgt quartalsmässig im Nachhinein;<br />
Rechnungsstellung durch ZPK an Arbeitgeber<br />
Beiträge gelten rückwirkend ab 01. Februar 2009.<br />
Ausländische Unternehmen, welche in Liechtenstein entsprechende Arbeiten des Zimmermeisterund<br />
Dachdecker-Gewerbes ausführen, haben gemäss Art. 4 des Entsendegesetzes die gleichen<br />
Vollzugskostenbeiträge zu entrichten.<br />
Meldeformular<br />
Alle Arbeitgeber sind nun aufgefor<strong>der</strong>t, ihre Arbeitnehmer bis zum 10. April 2009 zu deklarieren.<br />
Gemäss unserem mitgeschickten Leitfaden können Sie dies ganz einfach auf unserer Homepage<br />
unter www.zpk.li online ausführen. Alle Unternehmen erhalten mit diesem Schreiben ein eigenes<br />
Passwort dazu. Unternehmen, welche nicht über das Internet deklarieren wollen, benutzen bitte<br />
unser mitgeschicktes Meldeformular.<br />
Bezugnehmend auf die Datenerhebung wird beim Arbeitgeber quartalsmässig eine Akonto-<br />
For<strong>der</strong>ung auf den Arbeitnehmer-Jahresbeitrag erhoben. Alle Daten werden von <strong>der</strong> ZPK verwaltet<br />
und vertraulich behandelt.<br />
Deklarationsbestätigung<br />
In <strong>der</strong> Rubrik „Deklaration“ auf unserer Homepage können Sie eine Deklarationsbestätigung anfor<strong>der</strong>n.<br />
Ab dem 15. Mai 2009 muss diese Deklarationsbestätigung bei allen öffentlichen Ausschreibungen<br />
des Landes beigelegt werden.<br />
Information an Arbeitnehmer<br />
Wir möchten Sie als Arbeitgeber bitten, dass Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über diese<br />
neuen gesetzlichen Än<strong>der</strong>ungen sowie über die Erhebung des Vollzugkostenbeitrages in Kenntnis<br />
setzen. Die Arbeitnehmer erhalten Ende Jahr einen entsprechenden Beleg über die eingezogenen<br />
Vollzugskostenbeiträge von ihrem Arbeitgeber ausgehändigt. Ebenfalls sollte, sofern allfällige Arbeitnehmer<br />
dies wünschen, Einblick in den neuen Gesamtarbeitsvertrag gewährt werden.<br />
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Freundliche Grüsse<br />
<strong>Zentral</strong>e Paritätische <strong>Kommission</strong><br />
Hans-Peter Tschütscher<br />
Präsident<br />
Sigi Langenbahn<br />
Vizepräsident<br />
Beilagen:<br />
Gesamtarbeitsvertrag für das Zimmermeister- und Dachdecker-Gewerbe<br />
Meldeformular, Merkblatt, Leitfaden Deklaration